Pester Lloyd, Januar 1858 (Jahrgang 5, nr. 1-25)

1858-01-13 / nr. 9

Rom Die Donaunavigationsarte. L. Heft, 12. Jänner. Sn den Wirrwarr der Wiener, Pariser, Constantino­­pler Nachrichten über die Donaunavigati­­onB­atte it endlich durch, eine officielle Erklärung der „Def terr. Corresp." Licht gebracht worden. It gleich der Wor­t­­laut des Dokumentes noch nicht bekannt, so bietet Doch die Auslassung des Negierungsorganes zur Beurtheilung seiner Tragweite bereits die aller bestimmtesten Anhaltspunkte. Der angezogene Artikel besagt, einem wesentlichen In­­halte nach , daß Abgeordnete der vier Mächte, unter deren Territorialho­­heit Die­ Donau gehört, die Schifffahrtsafte für diesen Strom in einer Weise festgelegt­­ haben, daß Fünfzig Feiner von allen „conventionellen an er freteren, aber minder belasteten Schifffahrtsverkehr be­­u­gen wird , daß "die hohen Souveraine der Uferstaaten der Afte die Aller­­höchsten Ratificationen ertheilt haben, deren Auswechslung am 9. zu­ten im Ministerium des Auswärtigen stattgefunden­ hat, daß die Uferstaaten den Moment gemärtigen, wo sie Das Do­­ccument­ der Pariser Konferenz mit theilen künnen, damit diese Art da­­von nehme und ihm dadurch jene Weihe ertheile, welche die allge­­meine europäische Garantie in sich fehlteft. Aus diesen wenigen, aber inhaltsschweren Worten folgt dreierlei. Einmal ist die Wiener Commission, um die Unabhängigkeit und Integrität der Pforte zu mah­­ren, fest entschlossen, von Unterschied in feifter vollen Be­­deutung aufrecht zu erhalten, ven der Pariser Vertrag selber zwischen ven Delegirten ver souverainen Ufer­­fanten — Oesterreic­h, Türfei, Baiern, Martemberg — und den nur zugegogenen Commissären der Basallen­­fanten des ottomantischen Reiches (Serbien, Walachei, Moldau) aufgestellt.­ Blos die ersteren dier Mächte haben bei den­­ Berathungen­ ein­ beschliefentes Votum gehabt ; ihnen ausschließlich steht das Necht der Nazification zur. Zumweitens hält ss die permanente Ufersum­mission in Betreff ihrer Stellung zu dem Pariser Congresse ebenfalls ganz genau an den Buchstaben des Friedenstraftates. Sie denkt nicht daran, der Donau die Exterritorialität zu bewil­­ligen; oder, mit anderen Morten, sein einziger von den Uferstaaten , eben so wenig die Gesammtheit versellen , ist gewillt. Die Randesoberherrlichkeit über den Strom innerhalb der eigenen Grenzen zu Gunsten des „europäischen Areo­­pages“ aufzugeben, in den Napoleon III. gar zu gerne von Pariser Congreß verwandeln möchte. Dies aber würde offen­­bar geschehen, wenn Die vier souverainen Uferstaaten die von ihnen gefaßten Beischlüsse der Conferenz ver­lieben Mächte zur Genehmigung, zur Sanetionirung und eventuell zur Res­­sision unterbreiten wollten. Daher wird es, nachdem die Ratificationen der Pforte, Baierns und Würtemberg’s in Wien eingelaufen sind, sein Bewen­den dabei haben, daß viel­jenige Bestimmung des Friedensbeschlusses erfüllt wird, nach welcher das Resultat der Commissionsarbeiten der Conferenz „mitzutheilen” ist, damit viefe „Art davon nehme“ Drittens, endlich sind wir sicher. Das Minimum der Konerisionen, welche der freien Donaus­­chifffahrt gemacht worden sind, wor uns zu haben, wenn wir die Reglements durchsehen, die früher für verschiedene andere „konventionelle Flüsse” getroffen sind, um die von dem Wiener Congresse aufgestellten Principien in Betreff der, verschiedene Staaten durchströmenden oder­ trennenden Zlüffe, auf dem Rhein, der Elbe, der Weser u. s. w. zur Ausführung zu bringen. Von diesen Regulativen nun ist dasjenige über die Rheinschifffahrt ohne allen Zweifel dasjenige, welches am sorgfältigsten bis in die einzelnen Details hinein und auch im Tiberalsten Sinne ausgearbeitet worden ist. Be­­trachten wir weshalb die Geschichte seiner Entstehung und­­ seinen Inhalt etwas näher: so ist ung, auf Grundlage der „Defterr. Corr.”, ein ziemlich unfehlbarer Maßstab in die­l Hand gegeben zur Beurtheilung — sowohl einerseits des z­wischen der permanenten Uferkommission und einem Theile der Unterzeichner des Friedensvertrages abschweben­­den Streites über das Recht des Pariser Langreifes, die Navigationsarte zu fanetioniren, respektive zu reridiren , als auch andererseits heffen, was die freie Schifffahrt “auf der Donau selber von den in Wien getroffenen Verein­­barungen zu gewärtigen hat. Der Wiener C­ongreß stellte über die freie Stoßfchifffahre 9 Artikel auf, welche als Artikel 108 bis 116 der Schlafarte einverleibt wurden. Im Diesen Artikeln wird die Oberherrlichkeit der Uferstaaten wurdweg in den alterprägt festen Ansprüchen gewahrt: Von einem Nechte des Congresses, ihre Arbeiten zu prüfen oder zu bestätigen, ist nirgends mit Einer Silbe die Rede. „Die Mächte, de­­ren Staaten von Einem und demselben schiffbaren Stuffe durchströmt oder getrennt werden, verpflichten sich alles auf­­ die Befahrung eines solchen Stromes Bezügliche gemeinsam und nach den in ven 9 Artikeln enthaltenen Prinzipien zu Der Konkurs, welcher über die Firma Bunzel und Löwy verhängt wurde, ist aufgehoben worden. Es sind junge, rührige Leute, denen man gern unter die Arme greift, Zur GeldFfrisiß, Aus dem Jahresberichte der österreichischen N­a­­tionalbanf­liegen und fest in der „Prefse” aus­­führlichere Details vor, denen wir gerne noch­ folgende An­­gaben entlehnen :­­ ordnen. Das einmal festgestellte Reglement darf nicht an­­ders, als durch gemeinsame Hebereinkunft sä­mmtlicher Uferstaaten abgeändert werden.“ Kurz, vor Ge­­sammtheit der Uferstaaten bleibt das ausschließliche­­ Verfü­­gungsrecht über den Stromverkehr innerhalb­ ihrer Landes­­grenzen in so Harer Weise vorbehalten, daß an ein Ein­spruchsrecht eines Nichtuferstaates gar nicht zu denken ist. Die Grundfüße, welche den Uferstaaten bei ihren Elaboraten als Basis dienen solen, sind der Fortfall aller Zwangs- Stapel- und Zwangs-U­mladungs-Gerechtsame, die einzelne­­ Da­­ten bisher besaßen , die Aufhebung aller Abgaben, welche die Schifffahrt an sich treffen , endlich die Bestimmung des Artikels 109 : „Die Schifffahrt auf dem ganzen Laufe der angeveuteten Flüsse, von dem Punkte ab, wo sie schiffbar werden, bis zu ihrer Mündung, sol soll kommen frei sein und, soweit der Handel in Betracht kommt, Niemandem un­­tersagt werden­­ dürfen.” Was von Rhein insbesondere anbelangt, so fügte noch der Wiener­ Congreß selber zu bie­­ten neum Artikeln der Schlußarte als Appenvix 32 die Rhein- Schifffahrt betreffende Paragraphen, deren Duintellenz idh für unseren Zweck in folgenden Stellen resumiren läßt :­­ 1. Auf dem ganzen Taufe des Rheines, von da wo­ er schiffbar toird bis zum Meere, stromauf- wie stromabwärts, soll die Schifffahrt völlig frei sein und, soweit sie den Handel angeht, Niemandem unter­­sagt werden , doch muß sich Ledermann von Reglements unteri­erfen, welche in einer für Alle gleichmäßigen und für den V­erfehr aller Nationen möglichst günstigen Wette über die Strompolizei werden festgestellt werden. 21. Keine Gesellschaft, noch weniger irgend­ein als Ccilig­­führer qualifizirtes Inotviduum Eines der Uferstaaten sol ein exclu­­sives Schifffahrtsrecht auf diesem Flusse oder einem Theile desselben ausüben dürfen. Den Unterthanen jedes dieser Staaten sol es freistehen, sie an der Association eines andern d­ieser Staa­­ten als Mitglied zu betheiligen. 31. Die Uferstaaten werden die Männer ernennen, welche die nach Mainz einzuberufende Centralkommission bilden sollen.­­ 32.Diese Centralkommission arbeitet das Schiff­­fahrtsreglement für dortthin aus,das,sobald es beendet ist,der Sanktion derllfekregierungen zu unterbreiten ist. Sobald diese Sanktion erfolgt ist,wird die neue Ordnung der Dinge le und die Gentralcommission in ihre regelmäßigen Functionen eini­ . Brauchen wir den Leser noch, besonders darauf aufs merksam zu machen, mit welchem Nadorude hier die Sou­­verainetät der Uferstaaten gewahrt und jenem Gedanken an eine „Ex­territorialität” des Rheines entgegengearbeitet ist? Demgemäß wurde denn auch die Mainzer Conven­­tion, welche die definitive Regulirung der Rheinschiff­­fahrt enthält, vom 31. März 1831 ausschließlich durch die Uferstaaten — Stankreich, Preußen, Niederlande, Baiern, Baden , Hessen-Darmstadt, Nassau­­ berathen und unter­­zeichnet, ohne daß es irgend einem der übrigen Mitglieder des Wiener Congresses auch nur im Traum einfiel, das Recht des Mitvreinredens zu beanspruchen. Sa, nicht nur die Gesammtheit der Uferstaaten, sondern auch jeder einzelne versehlen blieb in seinen Entschlüssen so­­ durchaus unabhängig, daß gerade Frankreich gegen vrer Paragraphen der aus 109 Artikeln bestehenden Akte Protest erhob und in einem angehängten Protofolle die abweichenden Grundfäße nieder­­legte, nach denen er innerhalb seiner eigenen Landesgrenzen das Douanenwesen auf dem Rhein handhaben merve. Und wie stand es um die vom Wiener Congresse auf­­gestellten Schifffahrtsgrunndfäbe selber * Ein guter Theil ver= selben — wir sind hier Berichterstatter, und haben mieder Rob, noch Tadel zu spenden — ein guter Theil war im Verlaufe der sechzehnjährigen Verhandlungen abhanden ge­­­ommen und spurlos verschwunden, aber da die Uferstaaten einig waren, maßte Niemand sich das Recht der Einsprace an. Gleich in dem oben angeführten ersten Artikel des vor­­läufigen Wiener Neglements wurden die Worte gestrichen, daß die Strompolizei in einer „Für den Verfehr aller Nationen möglicht günstigen Weise” arrangirt werden solle. Das Prinzip , nach welchem die Schifffahrt „Niemandem“ untersagt werden sollte, schrumpfte zu­ der Bestimmung zusammen, daß sein Untertriban eines Uferstaates in der Befahrung des Flusses behindert werden dürfe. Doc am allerbesten werven unsere Leser den Geist, der die Mainzer Convention durchmeht, aus folgender Analyse ihres, für uns hier interessantesten T­i­­tels : „überrasNedt, die Rheinschiff­fahhrt auszuüben” ersehen: Art 42. Zur Rheinschifffahrt sollen nur geprüfte Patrone und Conducteure zugelassen werden. „Jede Uferregierung wird Sorge tragen, sich der Befähigung derjenigen Personen zu ver­­gewissen, wenen sie die Ausübung der Rheins­­chifffahrt überträgt Das demgemäß dem als fähig an­­erkannten Patron oder Conducteur durch die Behörden seines Landes ausgestellte Patent sol ihm das Recht geben, die Schifffahrt auf dem ganzen Rhein, sei der Fluß schiffbar wird bis an das Meer und umgekehrt, auszuüben, obne irgendeinenlinterfdhted zwischen der großen und kleinen und sogenann­ten Zwischenschifffahrt Die befagen Schifffahrts­­patente werden ausschließlich an anerkanntel In­terthanen der Rheinauferstaaten verliehen , auch müssen die Fahrzeuge in den Patenten bezeichnet sein.“ Art. 43. Auf dem ganzen Laufe des Rheines und seiner un­­mittelbaren Zuflüsse sind und bleiben alle zu Gunsten einzelner Häfen, Gesellschaften­ oder Schiffperren existirenden Amwange-Stapel- oder Zwangs-Umladungs-Privilegien abgeschafft, Art 44 „Alle Affrodtationen und Corp­rationen von Schiffsherren oder Schiffsfüh­­rern, die bis heute bestanden haben, sind aufgehoben.“ Art. 45: „Die Zahl der Schiffsherren und Schiffsführer auf d­em Rhein ist unbeschränkt. Die Patrone oder Conducteure,­ welche die Befahrung der Zuflüsse­­ des Rheines, wie Near, Main, Mosel, Maas, auch Schelde aus­­beuten, sollen zur Beschiffung des Rheines in­so meit zugelassen wer­­­den, als umgekehrt Diejenigen des Rheines sich an der Befahrung besagter Flüsse betheiligen dü­rfen. In diesem Falle genügt es , daß bemeldete Patrone und Conducteure ihr Recht zur Beschiffung Eines der genannten Flüsse nachweisen.” Art. 46. Der biese Transport von­ Personen oder Sachen von einem Ufer an das andere fällt nicht unter die Bestimmungen dieser Convention , eben­so wenig die Schifffahrt eines Schiffsherrn oder Schiffsführers, der durch sein Patent auf das Territorium seines Landesherrn beschränkt ist. Art. 47: „Die Regierung des Landes, in welchem der Pa­­tron oder Konducteur anfässig ist, hat allein das Recht, ihm aus ge­­wichtigen Ursachen das Patent zu entziehen. Doch fehlt ort diese Bestimmung nicht die Befugniß jedes anderen Uferstaates aus, jeden Patron oder Conducteur wegen eines, innerhalb der Landesgren­­zen, der betreffenden Negierung begangenen Vergehens oder Verbrechens verfolgen und aburtheilen zu lassen, und selbst unter Umständen von den Autoritäten seiner Heimath die Na­chnahme seines Patentes zu verlangen.” Eon weit die Entstehung und der Inhalt der Rhein­­schifffahrts-Consention. Sehen wir morgen zu, was sich daraus, auf Grundlage der dur die „Defterr. Cor.” .ab­­gegebenen Erklärung, für Die Zukunft und Tragweite der Donau Navigation g-Afte Schließen läßt. = MPeft, 11. Jänner. Nicht nur hat die Anzahl der Aktionäre für die erste ungarische allgemeine Affetfuranz jeden Zweifel an die faktische Konstituie­rung derselben gebannt, sie ist in ven legten Tagen vielmehr derart angewachsen,­­daß anstatt ver 1600 A­ktionäre, welche statutengemäß zum Sinllebentreten der Anstalt erforderlich sind, geitern bereits mehr­ als 14500 Aktien gezeichnet und eingezahlt waren. Freilich darf dabei die au­ßerordentliche Begünstigung nicht ungewürdigt bleiben, welche dieses In­­stitut von Seite der Negierung genießt; es sind ihr nämlich bezüglich der prozentualen Einzahlung Erleichterungen gewährt worden, wie seinem andern Schwesterinstitute. Do It z.B. die „Riunione Adriatica” durch Ministerials Verordnung erst vor Kurzem veranlaßt worden, nicht nur die Einzahlungs­­summe für die neu zu emittrierten 2000 Aftien a 1000 fl. von 15 pCt, wie es die Gesellschaft beabsichtigt hatte, auf 30 pct. zu erhöhen, sondern auch für Die ersten 2000 Aftien, welche das Gründungskapital der Gesellschaft bilden , eine nachträgliche Einzahlung von 15 pCt. zu urgiren, damit von den alten und den neuen Ak­ien gleichmäßig SO pCt. einge­­zahlt seien. Und analoge Verpflichtungen wie der „Riunione Adriatica” sind auch von anderen Vereicherungsanstalten auf­­gelegt worden. Um wie Vieles günstiger erscheinen nun diesen gegen­über Die Einzahlungsnormen unserer ungarischen Affekuranz !! Einerseits wurden von den 3000 Aftien & 1000 fl. nur 1000 Aftien als unumgänglich nothwendig zur Konstituirung erklärt, andererseits die erste Einzahlungs­­quote für jede Aftie nur auf 20 pCt. festgestellt! Nun ist allerdings die Minimalsumme von 1000 Ak­ien bereits überschritten worden, und die Gesellschaft gebietet heute schon über einen Baarfond von 300,060 fl.; allein eben Diese warme Theilnahme des Landes ist gewiß großentheilg der verhältnismäßig niederen Einzahlungsquote zuzuschreiben. Wie wir hören, befinden sich die allermeisten der gezeichne­­ten Aktien in den Händen von ungarischen Grundbefißern ; beweist man nun, wie hart gerade sie von der herrschenden Geld- und Propdustenpreisfrise heimgesucht werden, so wird man, neben dem Patriotismus unserer Landsleute, auch­ von Begünstigungen der Negierung die Anerkennung nicht versagen. In solcher Weise von der Gunft der Negierung und der öffentlichen Meinung gleichzeitig getragen, wird Die uns­garische Affefuranzy innerhalb weniger Wochen ihre Thätig­­keit beginnen, — ihre Aufgabe ist um so schwieriger, als sie mit verhältnißmäßig geringen Geldmitteln den stets unsichte­­ten Kampf mit den Naturelementen aufnimmt; ihre Ver­­antwortung ist um so größer, als wir in ihr nach einer langen Reihe von Jahren wieder das erste. Durch vereinte saterländische Kräfte gebildete Unternehmen begrüßen. In die Salivität und Einsicht der Leiter feßen wir das Ver­­trauen, daß der Erfolg de Institutes die an Dasselbe gek­­nüpften Erwartungen erfüllen werde, da Kramer = Klett bestellt , weil von diesem Stablisse­­ment offerirten Preise weitaus billiger waren als die Offerte der inländischen Imdustriellen ; auch werden Sie sich­rer Agitation erinnern, welche dieses Vorgehen der Theißeisen­­bahngesellschaft unter den inländischen Maschinenfabrikanten hervorgerufen hat. Bei jener Bestellung war der Firma Kramer-Klett für einen großen Theil der zu liefernden Mas­sen die Anwendung von eisernen Schalengußrädern aus dem ausgezeichneten Etablissement von Ganz in Ofen­spe­­es möglich sei, unter vie­­len für Die Nürnberger Fabrik so ungünstigen Verhältnissen solch niedrige Preise Ganz’schen Närder einen bedeutenden Wurzem wurden darüber, wie Industriellen zerbrachen zu machen, Indem schon­ der­ Transport­ per­ hohe Berzollung Preise bilden müßten. Var nun die Wagen an die T­heiße­bahlen abgeliefert, und biebei ergab Nürnberg theilweise Kösung des Näthfels dadurch, wası AIG nächst, die Wagen ohne die dazu gehörigen Näher, als bloße Kafen nach Ungarn gebracht wurden, wo sie der Ganz’schen Fabrik­ versehen Operation geschah als Offenbahbrunwagen sondern nur als W­a­­genfafen die Zolllinie park­ten,und statt dp 2.8. Bin, CH Die Firmi­n bat auf diese Weise außer diesem hohen Zolllage auch noch die Kosten, des Transportes der Ganzschen Näver und durch die Faktoren einer erft , wurde sich wenig­­­ aus Diese Fluge t Ten da Ne­er­timmten Jollfabes von 250 f.,nur ein Boll von 2',fl,d.i.derhbunvertfie Theil des Fronnte aus diesen Gründen einen nur vorgeschrittenen Fabrikationsthätig­­keit, billiger Arbeit und Kapitalkraft und billigen Materiales bestimmten, billigen Preis machen, welche Northeile sie bei Offerirung ihres Preises­ sehr wohl im Auge hatte. Es it vorauszusehen daß dieses „Ereignis” unsere Maschinenfabrikanten wieder starr in Bewegung feßen und per Theißbahn erneute Angriffe zugiehen wird, so wie man der Firma Kramer-Flett eine biftige Zollumgehung fortwirft und bereits alle Hebel in Bewegung feßt, damit das Finanz­­Die Theißbahngesellschaft kann natü­rlich gar kein Vor­­wurf treffen; sie ist Audi bat sich darum nicht zu fimmern auf welche Weise ver F­abrikant Die billigen Preise möglich macht ; das Faftum des billigsten Preises kann ihr genügen , dem wohlfeilen Konkurrenten den Vorzug zu geben, und damit die Aktionäre nachgekommen, zu Gunsten des Vorgehens der Firma Kramer­ die hohe Staat­serwartung ihr im­ Bezuge ihres Eisenbahnbedarfes Zollermäßigungen gewährt hat, wenn man eine Tarifpost die Möglichkeit gibt, diesen Eisenbahnbedarf gegen eine noch geringere Verzollung zu beziehen, so ent­­spricht Dietl nur der Tendenz der Staatsverwaltung, den jungen Bahnen. Zollerleichterungen gewähren Lob, welches der Re­­Nationalbank dem österreichischen Han­­delsstande durch die Erklärung ausspricht, daß Die Wechseleinlösung selbst unter ver jesigen Krisis mit „aner= nennenswerther Genauigkeit” stattgefunden, hier wie rüchte, welche aufrecht und angeblichen Verluste der Bank in ausländischen Blättern zu­fuh­ren, und in diesem Blatte oft alle Opfer gebracht hat, um bestätigt sollsommen ausgesprochene Behaup­­tung, daß unser Handelsstand mit der ehrenhaftesten Bereit­­willigkeit nur erwähnte Herrn Banfgouverneurs werden faktlsch auch rechte Lügen gestraft, welche von der über seinen Namen Erklärung des alle’ jene -Bir­­„Köifischen Zeitung“ Temespsarer Filiale verbreitet wurden, wie Sie gleich anfangs, ent­­­­zielt sich frend vorgeschrieben, die Köpfe fast eine ministerium gehung des ohnehin vorzubeugen, spricht Klett, daß in den Niüdstande nicht der Die hiefigen nach Nürnberg und vie Faktor im e8, daß erspart, und sich bewogen Kronländern find, widerlegt so sie nur ihrer Pflicht Grund darin, daß Y Mien, die von mir gegen nicht Eeite der Nationalbank seine direkte züglichen nen som Anfang an seine Wichtigkeit die den mit Achsen und finde, gegen Näßern wurden , durch die eingeführten Wagen in einer derartigen späteren Im­­nierzig gehaltenen Celc!) Zolltarifes « nur sehr unbeveutende­­ Beträge erfiern entrichtet Genüge jene albernen Ge­­zu erhalten. Durch die falschen Gerüchte erfolgt die Bank übrigens von der be­­fo hat dies wohl bei­­der Korrespondenz gleich 11. Jänner. Das über die zur ist Die dortige Dotation, Angaben einen Moment bedroht gewesen. Wenn und des rheinischen Blattes ist, Widerlegung beilegte. , will. ch welche im versicherten, und theilt Auch der Durch werden Die neue Neitschule. 4 Am 7.0 M. wurde die National-N­eit­­­s&­ule (memzeti lovarda) der öffentlichen Bewügung über­­geben. Das schöne Gebäude befindet si im Süden des Natio­­nalmuseums, die Hauptfagade desselben jedoch ist nach der Herbst­­gaffe gerichtet; es ist nach den Gefechen eines eben­so einfachen als faliden Geschmaces gebaut, den Haupteingang gegen Die Herbstgaffe bildet ein großes Thor, an der hinteren Fronze, die ss dem Nationalmuseum gegenüber befindet, sind z­wei­leinere Thüren angebracht ; aus den 7 Fenstern treten uns die Linien des Rundbogenstyles entgegen. Vorläufig fehlt dem Gebäude noch jede emblemenartige Verzierung, aus welcher die Bestimmung desselben zu entnehmen wäre. Doch hat man bereit, sie Mir hören, für eine passende äußere Ausschmüdung Sorge getragen. Die eigentliche Reitschule,heitt"l­än"gliches Viereck,besitzt einen Flächeninhalt von ssO Quadratklaftern,sie mißt nämlich­ 300 in der Länge und 12o in der Breite.An der oberen Seite befindet sich der Salon,dessen Glaswand eine freie und bequeme Aussicht dknich der Reitstätte ermöglichet,längst­er unteren schm­alen »’·Seite zieht sich eine Gallerie hin,sowie die Anfänge eines noch nicht vollendeten Balkons sichtbar sind.An der Schule unmittel­­bar anstoßend befinden sich rechts die Stallunge1­,und zur lin­­­ken Seite wird eine Schießstätte aufgeführt werden. Auch sollen dem Vernehmen nach,im Frü­hjahre weitere Stal­­lungen für 40 Pferde gebaut werden. Die Eröffnung der Anstalt hat,wie bereits erwähnt,am MOM, und zwar ohne jede Feierlichkeit im Beisein der Grün­­der mehrerer Damen stattgefunden. Den Reitunterricht be­­Die Unterrichts­­ftens bekannte Hippologe flunden sind Uhr Vormittags und von 12—1 Uhr Mittags. Don 2 bis fl. 4 Uhr wird die Reit­­ fchule ausschließlich von den Gründern in Anspruch genommen. Das Honorar ist mit Küdsicht auf möglichst große Benüsung sehr billig gestellt und beträgt 12 für 12 Unterrichtestunden. Pferde zur Dressur, in Verpflegung und Wartung übernommen. Wie wir hören, sind mit der Nei­schule blos die ersten Anfänge eines ausgedehnten Planes ins Leben getreten, und es ist im Werke, die weiten Räume, die sich im Hintergrunde des Museums hinziehen, mit einem Komplexe von Gebäuden zu bedecken, welche insgesammt der körderlichen Ausbildung der Jugend dienstbar sein sollen. Neben der N Reit- und Spieß­­stätte, sollen auch die Gymnastie und Fechtkunst ihre Vertre­­tung finden, und dicht neben dem großartigen Baumwerfe, wel­­ches den Brennpunkt für die geistigen Schäbe der Nation bil­­­det, follen die Interessen der körperlichen Pflege, denen Die ge­­bildeten Völker Heute kaum mehr ihre Aufmerksamkeit verfagen, die gebührende Würdigung finden. Um die Ausführung des hier in seinen Grundzügen angedeuteten Planes hat sich Graf Anton Szapäry in erster Linie verdient gemacht. Seiner Energie ist das rasche Zustandekommen der Reitschule Herzogs­­messe zu danken; erst in den rechten Tagen des Juni wurde der Grundstein des Gebäudes gelegt und dieser Tage konnte es bereits dem öffentlichen Gebrauche übergeben werden. Die Reit­­fehule, sowie die damit in Verbindung stehenden Anstalten, wurden auf dem Wege von Aktien gegründet, deren jede den Betrag von 200 fl. darstellt. Wie verlautet, sollen bereits 600 Aktien gezeichnet sein. Von der weiteren Betheiligung wird dem­ Grad der Ausdehnung abhängen, welche der von den Gründern aufgestellte Plan in Wirklichkeit erhalten sol. Im Interesse der Unternehmung sol noch in diesem Monate von Seite der prosisorischen Direktion eine Bersammlung ab­­gehalten werden. mehrjährige Erfahrungen in seinem Zacke Szathmary, für Schüler männlichen Geschlechtes von 10-12 für Damen­junge von 1—2 Uhr Nachmittags,­­ er­­X Mien, 11. Männer. Eine Angelegenheit, die sei­­ner Zeit sehr viel son sich reden gemacht und viele Sourz nalartikel pro und contra veranlaßt hat, Tebt in einer an­­dern Phase wieder auf. Sie werden sie erinnern, daß ich Ihnen im Frühjahre vergangenen Jahres gemeldet habe, die Theiseisenbahengesellschaft. habe die ihr nöthigen Laftiwagen­ beiß der berühmten? Nürnberger FKr­­ Ungarische Akademie, Sibung der philologischen Sektion vom 11. Jan. (Ballagi über den Rccent in der ungarischen Sprache. — Hunfalog über die Gruppe der Arjasprachen,) d. j. Herr Ballagi hielt einen Vortrag über den Accent in der ungarischen Spyrade. Die Meinungen über den Accent, so begann er seinen Vortrag, sind von­einander sehr abweichend : Einige, wie 3.8. Herr Paul Hunfalvy, legen ein großes Gewicht darauf und schreiben ihm eine bestimmte Wirksamkeit auf die Wortbildung zu . Andere hingegen behaupten, es gebe in der ungarischen Sprache gar keinen Wortaccent. Beide dieser entgegengelösten Meinungen sind falsch ; es gibt wie in den andern Sprachen, so auch in der ungarischen einen Wortaccent, sonst wäre die einheitliche Aussprache des Wortes unmöglich. Doch spielt in unserer Sprache der Accent nicht diese Rolle, und kann sie auch nimmer spielen, welche Herr Hunfaloy demselben zuschreibt. Der Accent tritt beson­­ders in denjenigen Sprachen sehr starr hervor, welche singend ausgesprochen werden, so z. B. in der hebräischen, diese singende Aussprache ist aber in der ungarischen Sprache nicht vorhanden, folglich hat auch der Recent in derselben Feine besondere Wirk­­samkeit. Herr Hunfaloy beruft sich auch auf die finnischen Sprachen, um die Wirtsamkeit und Die Gesee des Arccentes zu beweisen . Dadurch aber feßt er selbst die Verwandtschaft dieser Sprachen mit der ungarischen in Zweifel. Die Gefäße des Necentes sind nicht einmal in den aner­­kannt zusammengehörenden und von­einander abgeleiteten Spra­­chen dieselben. Folglich beweisen die aus den finnischen Spra­­chen angeführten Zeugnisse durchaus nichts, wenn es gilt, Das Walten und den Einfuß des Nocentes in der ungarischen­ Sprache zu demonstriren. — Hierauf suchte Herr Ballagi durch eine speziele Prüfung der von Hunfaloy aufgestellten diesfäl­­ligen Gefebe und Beispiele die Grund- und Haltlosigkeit der ganzen Theorie Hunfalvy’s zu beweisen. — Herr Hunfalvy machte einige Gegenbemerkungen, und Herr Braffai fügte noch hinzu, daß Herr Ballagi sich selbst widerspreche, indem er das Vorhandensein des Recentes in der ungarischen Sprache anerkennt, und andererseits den Einfluß desselben leugner. Je­­denfalls ist die Recentlehre der ungarischen Sprache noch nicht deutlich entwickelt, wenn Darüber noch so ganz entgegengefeßte Meinungen geäußert werden künnen, und es war wohl an der Zeit, daß Herr Hunfaloy auch dieses Problem zu lösen ver­­suchte, und dardurch Die Aufmerksamkeit unserer Philologen darauf Tentte. Den zweiten Vortrag hielt Herr Paul Sunfally, und zwar über die Gruppe der Aria-Spra­ Gen im Allgemeinen Don Boypy’s Standpunkte ausgehend beleuchtete er besonders Die Forschungen Kuhn ’s und Schleicher’s, und niederlegte einige Behauptun­­gen Steinthal’s. Wir künnen uns in Feine Spezialitäten einlaffen, und wollen nur einen Punkt hervorheben. Herr Stein­­thal und viele andere ausländische Gelehrte Hafifizirten Die Sprachen in einsilbige, flestirende und suffizirende Sprachen. Die einsilbigen Sprachen wären die unvollfommensten, die fleftiren­­den aber die vollfommensten, und darnach wären auch die Gei­­steskräfte der Bölfer zu bemessen. Diejenigen Völker, welche ein­­silbige Sprachen reden, haben die geringsten geistigen Kräfte, diejenigen hingegen, welche flestirende Sprachen reden, Finnen sich der höchsten geistigen Kultur rühmen, während Die Wölfer der fuffirirenden Sprachen in der Mitte stehen. Die Arja-W­ölfer, d. h­. die Indier, Perser, die Germanen, riechen, Lateiner, Slaven u. s. w. haben flettirende Sprachen und sind Die ersten unter den Völkern der Erde, Die altajischen Völker, Finnen, Magyaren, Türken u. s. w. sind suffirirende Sprachen, folglich beißen sie weniger geistige Kräfte, als jene. Gegenüber Dieser Behauptung wies nun Herr Hunfaloy nach, Daß es im Grunde genommen gar seinen Unterschied gibt zwischen der sogenannten Slerion und der Suffizirung, daß Die sogenannte Flerion der griechischen , lateinischen Deutschen Sprache nichts anderes als eine Verstümmelung und Abwägung der im Sanskrit und in der gothischen Sprache noch viel sicht­­barern Suffizirung sei. Wenn die griechische Konjugation Feine Suffizirung, sondern eine Flerion sei, D. h. eine innere Ab­­wandlung des Wurzelwortes , eine bloße Mopifikation Des Stammes ist, so kann, wie Bopp in Dieser Beziehung sagt, mit Recht Das Meer eine Mopifikation des Festlandes und umgekehrt genannt werden. — Herr Hunfaloy wies also nach, daß Die beliebte Eintheilung der Sprachen eben­so wie der daraus abgeleitete Vorzug einer oder der andern Sprachen­­und­­ Völkergruppe nur ‚ein Vorurtheil und eine haltlose Binion sei. Das Vorgelesene bildet nur die Einleitung zu einer län­­­­gern Abhandlung, welche im „Magyar Nyelveszet” erscheinen wird, und melde als eine Darstellung der gesammten Forschun­­gen auf dem Gebiete der indogermanischen oder Arja-Sprachen besonders auch unsere Professoren der griechischen und lateini­­schen Sprachen interessiren wird. „Wir haben bereits der beiden Riesendörser er­­wähnt, welche die englische Kriegsserwartung hettreffen hief, und die am 19. Oktober Der „Montten“ dieser wirde, und 18. Dezember heute von der britisc­hen Artillerie Behufe angebrachten Treppe hinauf, welche zu Woolwich theilt darü­ber Folgendes mit : Die bis angewandte hat 13 Zoll englisch im Durchmesser und wiegt 180 Pfund. Die neue Bombe hat 36 Zoll Durchmesser, wiegt 750 Pfund und enthält ungefähr 50 Pfund Pulver. Die Ladung it 70 Hand, Leder, besti­mmten Klogr, und hat 3 Meter Höhe, Man Maffe von der Stefe zu bewegen, wenn der, sie aus mehreren Theilen versucht Es wäre unmöglich, eine solche sie aus Einem Stude Was aber diese Gefehlige gänzlich von den anderen unter Schei­­de stehen, größte Bombe zu Woolwich angestellt wurden, ergaben der zum Absehleren die in wurden. 52,000 zu diesem fein der Batterie selbst zusammengefegt werden Fannen. Ist einer der Theile beschädigt, kann er sofort durch einen andern erfeßt werden. — Die Berfurde, im Martinum je Tragweite der Geschosse von 4500 Meter ; die Kugeln drangen bis 20 Ruß einen Nil, in die Erde Ruß Durchmesser. Mittel, als Kodelförner, weite der zum Stichfang Quadratzoll betragen. D Verbrannt sind und gruben dort Hamm­ 31.Dezember.Die königliche Regierung zu Rrng­­bergx hat eine Polizeiverordn­u­rg zum Schu­tze der Fischvermehrung in den öffentlichen und Privatflüssen erwissen,welche ihrem wesentlichen Jubalte nach dahinlautet,daß das Fangett und Tödtendwiische und Krebse nur zu gewisserthiten im Jahre erlaubt ist.Die Schon­­zeit für Hechte sind dicht konate März und April;für streilen Ok­­tober,Novem­­ber-Dezember 11nd Januar;für Aeschen März und April;für Barbanpr ih Mai und Juni;für Weißsische Liprilletxy Mai;für alle übriganische mit Ausnahme der späqipiere miijjtd der Krebse,der­ P?onat Mai.Das Fangenutxd Tischen der soge­nannten Maipieren oder Maigresen ist nur in den Monaten Mai und Juni erlaubt.Wenndachungen der Fische,nam­entlich der Forel­­len,nur zudem Decke geschieht,um­ dieselben in ein anderes Wasser zu versetzen,so ist dasselbe auch während der Schonzeit erlaubezes ist aber dazu­ ortspolizeiliche Genehmigung erforderlich).Der Verlauf von­ Fischen u­nd Krebsen aus öffentlichen«un­d Privatflüssen ist wäh­­rend der Schonzeit verboten, Sangen von Fischen und Krebsen zu gebrauchenden Nee darf nicht unter einem enger gema­chte Nee gebraucht werden, 1 die Seldstrafe nicht unter 5 Thlr. * Im Jahre 1857 die unter verschiedenen­ anderen Flaggen fuhren, im Jahre 1857 unwahrhafte Krater Die Anwendung betäubender gegangen, nämlich 45 englische, von denen 15 bis 1857 gebaut worden waren, ferner 13 französische, Darunter im Ganzen 51 Schiffe, von 40 jedoch Köder und f, w., zum ist ebenfalls verboten. Die Marchen­­können noch Kontraventionen werben mit zu Grunde erst in den Jahren 1855 3 von der kaiserlichen Marine, 17 amerikanische , von denen 5 verbrannten, 6 holländische und 21, 12 englische, 12 amerikanische, 6 französische und 21. Schiffe verschiedener anderer Nationen. Im Jahre 1856 betrug diese Zahl noch 63, 1ft. Daß de­r Armee* ungeheuren Geschoffe tief Nach wenigen Schüffen Nux sind vomiea, 104 Bombenteffel steigt mittels einer Dampfschiffe hatte Lauge, wiegt­ der Mörser Kalk u. Nur zum Fangen der Maipieren bis 10 Thlr, bestraft s sind _dieselben zur Nachtzeit begangen, so ist nämlich nun Er Er

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