Pester Lloyd - Abendblatt, Juni 1858 (Jahrgang 5, nr. 123-146)
1858-06-30 / nr. 146
Schnellpresenbruch von Emil Müller, Dorottengafse Nr. 1%, — Berlag der Besler Lioypaefensaft, starke Abtheilung Rebellen,welche den Ganges dej Bischunk überschreiten wollten,soll durch ein plastisches Anstikellen des Flusses,in Folge des auf den Gebirgen schmelzenden Schnees, ihren Tod gefunden haben.—Der Sohn und der Bruder des Exkönigs von Oude haben sich vor Kurzem mit der Bitte an den Hof der Direktoren gewendet,den Köni nach England zu schicken,da er im Fakt immer krank sei.De Direktoren wiesen die Bittsteller an die ostkndische Regierung. In Cawnpore wurde n unlängsteOe Muselmänner zu lebenslänglicher Deportation verurtheilt.Auf eine Anfrage des Generalgouverneurs,warum man Allen die gleiche Strafe auferlegt,wurde erwiedert,daß die Verurtheilten die am wenigsten Schuldigen seien,die eigentlichen Spitzbuben habe man gehängt.Metcalfe soll jedoch nach England zurückgeschickt worden sein weil er zu viele Rebellen habe hängen lassen. Aus London wird berichtet:Folgendes sind die Gründe,welche das Oberhand bewogen haben, an seinen Amendements zu der Eidesbill(Judenbill erstzu halten: 1.Obgleich die Worte,,auf den wahren Christenglauben«' ursprünglich in die Gidesformel aufgenommen wurden,zudem unmittelbaren Zwecke,gewisse Katholiken durch ein Versprechen zu binden,so läßt sich doch vernünftter Weise nicht annehmen, daß dassparlament,welches diese Orte solcher Gestalt dem Eide einverleibte,indem es verfügte,daß eine Deklaration jenes Glaubens einen Theil des von jedem Mitgliede beider Häuser zu leistenden Eides bilde,nicht der Meinung gewesen sei,daß das christliche Bekenntniß eine nothwendige Bedingung zur Aufnahme ins Parlament sei. » 2.Die fortwährende Absicht der Legislatur läßt sich ferner aus dem umstande schließen,daß weder zu der Zeit wo jene Worte eingeführt wurden,noch zu irgendeiner späteren Zeit den Juden Sitz und Stimme in einem der beiden Häuser des Parlaments gestattet wurde. 3.Die Ausschließung von Sitzen im Parlament und von Staatsämtern auf Grund religiöser Meinungen oder aus anderen Ursachen,wo das Gemeinwohl des Staates es zu einheischen scheint,ist ein im Thronfolgegesetz und in anderen Fällen anerkanntes Prinzip.Außerdem ist es noch neuerdings vom Hause der Gemeinen in einigen Bestimmungen der gegenwärtigen Bill sanktionirt worden. 4 an den Gebeten,mit welchen beide Häuser täglich ihre Thätigkeit beginnen,flehen sie in Christi Namen,daß Gott alle ihre Unternehmungen unterstützen und lenken möge,indem sie sich für seine unwürdigen Diener erklären.Diese gottesdienstliche Handlung wird zu einer bloßen Form,wenn sich meter denen,von welchen gesagt wird,sie seien in seinem Namen versammelt,Leute befinden,die den durchaus leugnen,durch wessen Verdienst allein jene Gebete dem Allerhöchsten genehm werden können. 5.Wenn das Haus der Gemeinen zu Gunsten seiner Ansichten in einer Sache,welche die Konstitution beider Zweige der Legislatur gleich sehr angeht,geltend macht,daß es zu wiederholten Malen die Zweckmäßigkeit anerkannt habe,diese Rechtsbeschränkung der Juden zu beseitien und dieselben in seine Mitte aufzunehmen,so berufen sicie Lords auf ihr gleichstandhaftes Festhalten an dem Prinzip,jenes Privilegien zu wahren,von welchen sie glauben,daß sie demsparlamente als einer ausschließlich christlichen Versammlung eigenthümlich und unzertrennlich mit ihm verbunden sind. 6.In Anbetracht von§§8 und 9 der von den Ges meinen angeführten Gründe sind die Lords der Ansicht,daß Art.1 und 3 der Bill nicht so auszulegen sind,wie die Gemeinen es thun,in Folge der Verwerfung des Art.5,und daß die Juden durch dies Billinbet von den Lordsam endirsten Form keine neuen Rechtsbeschränkungen erleiden werden Die»Times«bemerkt querstehendem:»Die Gründe,welche die Lords dafür anführen,daß sie bei ihren Amendements zu der Eidesbill verharren,werden womöglich noch uninteressanter und unwichtiger,als sie so schön sind,durch die offenkundige Absicht derer,die sie vorgebracht haben,die Position aufzugeben,welche sie jetzt zum letzten Mal zum Schein vertheidigen.«« Weiter wird aus London vom 26.berichtet: Mr.Tchorzewski erklärt in den Zeitungen,daß ek durchaus nicht angelobt hat,die Pyat’sche Flugschrift zu unterdrücken,und daß er ruhig den Spruch der Geschlovrenen entgegensah-Trotz seiner aufrichtien Dankbarkeit für",Mr. Leverson’sunde.James’eifrigeneistand,muß er,so peinlich es ihm ist,sein Bedauern darüber aussprechen,daß sie ohne ihn zu fragen,den Kompromiß,der Regierung zu Liebe,eingegangen sind.Herr Edwin James hat eine Unterredung mit dem Staatsanwalt gehabt,deren Zweck das Fallenlassen des Prozesses gegen Herrn Thomas Alsopp war.Wie man der «D.,A.Z.«schreibt,waren die Gründe des Advokaten so maßgebend,daß alle Aussicht vorhanden ist,den Prozeß derabgessenheit überliefert zu sehen.—Aus Dublin wird gemeldet,daß der Prozeß zwischen der Polizei und Studentenschaft zu Ende ist.Der Staatsanwalt entschloß sich,ihn fallenzu lassen,nachdem Obrist Browne(der Chefberspolizeh welche jüngst den bekannten Konflikt mit den Studenten hatte)vorgestern von den Geschworenen freigesprochen worden ist,und eine Fortführung des Prozesses die Erbitterung von Neuem anfachen könnte. »»«« Die mephitischen Ausdünstungen der Themse haben bereits den Ausbruch der asiatischennvlika in einzelnen Fällen veranlaßt,die beiden Parlamentshäuser beschäftigten sich deshalb mit der Reinigung der Themse ohne jedoch zu einem Beschluß zu gelangen.Zuletzt verspricht’Israeli,daß die Regierung ihr Möglichstes thun wird,um die Session rasch zu Ende zu bringen,damit die Mitglieder London verlassen könnten. Aus Paris wird berichtet: Das neue Ministerium für Algier wird mit 1. Sul in Wirksamkeit treten. — Das Tuilerienfabinet sieht die Bereiligung von Antwerpen noch immer mit seinem gleichgiftigen Auge an, und holt die Gründe zum Widerspruche aus der Quadrupelallianz. Nach den Bestimmungen derselben wäre D Belgien unter den Schug der Mächte gestellt und auf ein Marimum seiner Wehrkräfte beschränzt, das es nicht überschreiten dürfe. (?) Herr Adolph Barant sol der belgischen Regierung ein auf dieser Argumentation beruhendes Faktum eingebracht haben. — Der Generalsekretär der Banf von Frankreich macht bekannt, daß die am 1. Sult zu beziehende Dividende des ersten Semesters 1858 für die Aktie auf 66 Sr. festgelegt sei. In Lemberg ist Se. Eminenz der dortige Erzbischof x. 1 von Baraniecki, von einem Schlaganfall betroffen worden. Stationaltheater. Fleury Luiza kisasszonynak és Saint Léon urnak utolsdelötti előadás : , A méhek" vagy „a hangok hatalma", ezt követi : , Szép molnärnö“. pefter deutfches Theater, „Martha“, vomantifchfomifche Oper in A Aufzligen. Sommertheater in Ofen ,‚Der Merfel mann und feine Familie’, Originallebensbilp in 3 Aufzügen. " * Wien, 28. Juni. Die fälligen Noteneinzahlungen auf die Lose der Kreditanstalt und Der bevorstehende Ultimo hatten an der heutigen Börse einen fühlbaren Geldmangel zur Folge, welcher auf das Geschäft lähmend einwirkte. Spekulationspapiere blieben jedoch wenig verändert, neue Lose, für welche morgen der Betrugstag ist billiger offeriert. Auch Die Abendbörse blieb geschäftslos und die besseren Pariser Kurse blieben ohne Einfluß; bei Tehlesem Geschäft waren Die Schlußfurfe: Kredit 230, Nordbahn 166/,, Staatsbahn 2691, Lose der Kreditanstalt 104 °/,, * München, 26. Lunz. Die heutige Streideschranne enthielt im Lanzen 7597 Sc., wovon 7470 Sch. verkauft und 127 Sch. eingefebt wurden. Mittelpreise : Weizen 18 fl. 10 fr. (gestiegen um 2 fl. 12 fr.) ; Korn 11 fl. 45 fl. Cgestiegen um 1 fl. 33 fl.) ; Gerste 10 fl. 16 fl. Cgestiegen um 1 fl. 9 fr); Hafer 7 fl. 39 tr. (gefallen um 9 tr). Verantwortlicher Redakteur : Karl MWeiskircher, ELESE GMT YE TER ER EEN ZÁSA \