Pester Lloyd - Abendblatt, November 1858 (Jahrgang 5, nr. 251-274)
1858-11-19 / nr. 265
— teitag, 19. Novemb. Ar. 268. Pest, 1858. endblatt 008 elter Lloyd. Politische M Mundfchan, 19. November, Aus TES London, Berlin, Hannover Triest sind der , Defterr. Korresp," unter geftri- Datum folgende Telegramme zugegangen : , 18. November. Crogmandjte stattgefunden, seien jedoch abgelehnt wordene Bestätigung dieser Meldung ist abzuwarten) Die zu erscheinende „Emvilta cattolica” bringt eine genaue Darung des Verhaltens der kirchlichen Autoritäten gegenüber der tte Mortara. London, 18. November, Frederic Bruce, er Lord Elgin’s, erhält den Gesandtschaftsposten inng. Hannover, 18. November. In der gestrigen Sibung ersten Kammer wurde in der Schlußabstimmung das ebon Gerichtsverfassung mit 23 gegen 13 Stimmen Offens Berlin, 18. November. Die frühere „Zett“ iste unter dem Titel „Preußische Zeitung” erschienen. Man tat von einem Besuche des Prinzen von Wales Berlin, Triest, 18. November. Lord Gladstone wir freitags auf dem „Terrible“ nach Corfu einschiffen. Das in unserem Morgenblatte erwähnte Rundreiben der Madrider Regierung ihre Diplomatisgen Agenten im Auslande bezüglich marossanischen Streitfrage lautet, er Analyse des , Nord" zufolge, dahin : tichieden , nämlich des „Vasco Nunez de Bolbao”, der „Basia", des „Pizarón“, des „Ulloa”, der „Santa Isabel”, der Bigtanty“ und der Schraubengoelette „Buenaventura”Befehl über diese Escadre wird der Vizeadmiral Diaz Herera führen, dem all 3wed seines Aufenthaltes an den Ge aden Maroffos Folgendes vorgeschrieben ist + 1, die gerechten eflamationen Spaniens bei der marofsanisschen Regierung zu üterflügen, bis er vollständige und ausreichende Genugtauung langt hat; 2. längs der ganzen Küste Maroffos zu kreuzen ud alle maroffanischen Fahrzeuge zu durchsuchen, um sich zu ergewittern, ob ihre Papiere in Ordnung sind, und ob sie fid enge an die Bestimmungen der mit Spanien abgeschlossenen Schifffahrtskonventionen halten ; 3. alle maroffanischen Schiffe, te sich mit den Ordonnangen nicht in Uebereinstimmung befinden und demgemäß von der Escadre Ihrer Katholischen Majestät rechtmäßiger Wetse als Piraten behandelt werden dürfen, zu zerstören oder zu nehmen und nach den nächstgelegenen Häfen der spanischen Befrgungen in Afrika abzuführen. Das Madrider Kabinet hat große Aktenstöße in Händen, welche alle mehlberechtigten Klagen Spaniens enthalten und Zeugniß ablegen für die Gleichgiltigkeit, mit der das maroskanische Gouvernement die Helden aufnahm, indem es sich unter Wortdauer der Plünderungen mit Anführung unzulässiger Entschuldigungsgründe begnügte. Das Madrider Kabinet erklärt daber, daß es sich durch einen solchen Stand der Dinge in die Nothwendigkeit verfegt sieht, die Würde seiner Flagge und die Interessen seines leidenden Handels energisch zu vertheidigen. Das Madrider Kabinet kann die von der maroffanischen Negierung so oft vorgebrachte Argumentation nicht als stichhaltig anerkennen , dnd nämlich die Stämme des Riff unabhängig seien und Maroffa daher kein Mittel habe, ihnen entgegenzutreten , daß vielmehr Spanien, wenn es sich über sie zu befragen habe, zur Ausübung von Reprefalien gegen die Riffpiraten schreiten möge, und daß die marossanische Regierung weit entfernt davon sei, sich mit irgend einem Unternehmen Spaniens in dieser Richtung Hin unzufrieden zu zeigen. Das Ministerium Shrer Bath. Maj. weit derartige , einer ordentlichen Staatsgewalt unwirdige Entschuldigungen zurück , und zwar mit um so größerem Nechte, als der Kaiser von Marokko von den Stämmen des Riff Steuern erhebt und demzufolge in ihrem Lande eine wahrhafte Autorität ausübt. Spanien betrachtet die marrosfanische Regierung als verantwortlich für die Attentate der Riffbewohner, ihrer Unterthanen , und ste tft es, von der 5. fath. Maj, demgemäß Genugthuung verlangt. Das Madrider Kabinet hat seinen Agenten in Tanger angewiesen, alle Reklamationen Spaniens, die seit 1851 bis auf den heutigen Tag zu wiederholten Malen vorgebracht wurden, bei der marossanisschen Regierung zu erneuern und für sie alle schleunige Genugthuung zu begehren. Das Madrider Karbinet hofft, der Rnd der spanischen Escadre werde hinreichen, um in Tanger den erwarteten Eindruck auf die marossanissche Regierung hervorzubringen , so daß diese sich beeilen werde, Mairegeln zu ergreifen um zu verhindern, daß Spanien dem Handel nicht eine noch ernstere Wendung gebe. Das Madrider Kabinet benachrichtigt seine Agenten endlich, daß Diaz de Herrera, für den Fall, wo die marossanische Regierung seiner Aufforderung nicht nachkommen sollte, nicht den Befehl hat, mit der unter ihm stehenden Schiffedisision die Teindfe- Iigfetten sofort zu beginnen. Der Agent Ihrer Katholischen Majestät in Langer solle vielmehr das Resultat der Unterhandlungen nach Cadiz berichten, damit die fyantische Regierung selber einen endgültigen Beschluß fassen künne. Den sonstigen Nachhridten der blutigen Welt entnehmen wir : Der König und die Königin von Preußen haben am 17. d. M. die Reise nach Italien von Meran aus angetreten. In Berlin ist die Leitung der Verwaltung des Staatsfihages und Münzwesens, wie solche von dem Ministerpräsidenten unter Theilnahme des Finanzministers seither geführt worden ist, so wie die oberste Leitung der Vertvaltung der hohenzollernschen Lande, wie solche in Folge allerhöchster Anordnung dem Ministerpräsidenten bisher zugestanden hat, dem Staatsminister v. Auerswald übertragen worden. — Der Prinzregent hat an den Vorstand des Treubundes in Düsseldorf folgendes Schreiben gerichtet : „Ich habe die mir von dem Vorstande des Treubundes zu Düsseldorf bei Uebernahme der Negentschaft in der Adresse vom z. d. M. ausgesprochenen Gesinnungen der Treue und Ergebenheit mit M Wohlgefallen aufgenommen und wünsche aufrichtig, daß der Bund auch ferner seine rühmlichen Bestrebungen für König und Vaterland mit segensreichem Erfolge fortfege.” — Der schon seit längerer Zeit in Berlin lebende rusische Schriftsteler Span Golovín hat die polizeiliche Weisung erhalten, Berlin zu verlassen. “ In der Affaire Medete (Hermsdorf) fehreißt die „Basellandschaft“. Zeitung“: Der nordamerikanische Konsul Steifjnmann in Parks klagt gegen Baron v. Hermsdorf in Pratteln und behauptet, er habe viesem Geld geliehen und Geschäfte besorgt. Bei diesem Geschäft sei aber ein bereits erwähnter deutscher Prinz betheiligt gewesen. Dieser Prinz habe sich für Empfehlungen zur Ertheilung einer Kolonisationsbewilligung bei dem Kaiser Napoleon zum Boraus Geld versprechen lassen und auch sich als Mitteilnehmer bei diesem Geschäfte verbindlich gemacht. Der Prinz rief sich bei dem Friedensgericht zu Pratteln durch einen Anwalt von Basel vertreten. Sindeffen sich der Prinz mit Sermsdorf Unterhandlungen anknüpfen, und da dieser si für sein Guthaben mit offernsten 50.000 Fr. nicht begnügen wollte, so fand sich in der Person des preußischen Staatsanwaltes v. Nörner in Berlin ein Werkzeug, das den alten 9. Hermädorf un