Pester Lloyd, November 1859 (Jahrgang 6, nr. 260-284)
1859-11-19 / nr. 275
dis Italien . Wie der Widerstand der Großmächte , so fihrint au) die Opposition der Italienischen Staaten gegen den Kongres mehr und mehr zu schwinden. Wenigstens behaupten Nachrichten aus Rom und Neapel vom 12. als gewiß, daß Pio Nono und Franz II. eingemilligt haben, sich auf dem Kongresse vertreten zu lassen. Und was England anbelangt, so glaubt der gestrige „Adverziífer" aus guter Quelle versichern zu können, die formelle Einladung wegen des Beitrittes zum Kongreife sei in London angelangt und Montags im Ministerrathe verhandelt worden; am Dienstag ft die Annahme vereinladung nach Paris abgegangen. Die „Time 8" will übrigens dem Kongresse einen mehr deliberativen Charakter und nicht sowohl Die Autorität, das Bestehende selbstwillig zu modifiziren, eingeräumt wissen. In der "Regentschaftsfrage hat, die der „R. B." aus Turin getrieben wird, Napoleon die betreffende nach Paris abgegangene telegraphische Deperche sofort durch eine andere beantwortet, welche dem Könige Viktor Emanuel für mich befahl, die Segentshaft abzulehnen. „Vous devez refuser la régence" sind die Worte der Deperche. Eine andere, bald darauf folgende Deposche drohte für den Fall einer Konstituirung Mittel- Italiens mit einer österreichischrfrangssishhen Intervention und „Italien würde dann ...& tout-jamais’ verloren sein.” Aus Neapel meldet man, daß Herr Elliot, der englische Gesandte, dort als Demagog angesehen wird. Er reichte nämlich Ende Oktober bei der Regierung eine Note ein, worin er auf die aufgeregte Stimmung des Volkes aufmerksam machte und unter Anderem sagt, „daß bei etwa entstehenden Vermwicklungen die neapolitanische Regierung nicht auf die Sympathie irgend einer europäishen Regierung rechnen dürfe.” Sämmtliche Konsuln des Königreichs beider Sizilien sind angewiesen, allen Berkannten, welche in ihre Heimath zurückzuführen wünschen, Päffe verabfolgen zu hassen. Der bereits telegraphisch angemeldete Artikel Des „Confitutionnel" über die mittelitalienische Frage liegt und fett vor, und entnehmen wir demselben Folgendes : Die italienische Frage, erklärt das genannte halboffizielle Organ, ist, wie Stanfreich Thon vor dem Ausbruch des Krieges Oesterreich zum Trog behauptet hat, nicht blos eine italienische, österreichische oder französische, sondern eine europäischez; bie Tattie gemeister englischer Blätter, welche täglich erklären. England wolle nicht zum Kongresse gehen, weil alle Fragen von vorher entschieden worden, und welche allabendlich die rote Gewalt und Weberfiirzung in Lösung der italienischen Fragen predigen, sei deshalb geradezu unbegreiflich. In England habe man sic herzlich über das Aufhören des Interventionsrechtes in Italien gefreut, und dennoch z0le man denjenigen Beifall, welche jeit Piemont tadeln, daß es nit in Mittelitalien intervenire. Auch in Frankreich fehle es nit an Leuten, welche behaupten, dieserintervention Piemonts in die Herzogthümer habe bereits sest geraumer Zeit gespielt; dies jedoch sei eine Verwechselung ganz werschiedener Dinge. Bisher habe Piemont zwar Einfluß in Mittelitalien geübt, doch nur in der Welfe, wie Frankreich , England und andere Mächte. „Aber an dem Tage, wo die piemontesische Regierung die Regentschaft, die dem Prinzen Carignan angetragen, nit abgelehnt hätte, würde dieser Einfluß seine Natur verändern und eine wtirtliche Intervention werben.“ Der „Konsitutionner” argumentirt nun so weiter : „Wie kann man si einbilden, König Viktor Emanuel bevollmächtige einen Prinzen seines königligen Hauses, das hohe Amt anzunehmen, das ihm angeboten worden, ohne von vornherein entschlossen zu sein, denselben, selbst mit bewaffneter Hand, in feiner fehntierigen und gefahrvollen Stellung u erhalten? Wenn nun in vorkommendem Falle die farbinissche Imee in die Staaten Mittelitaliens einrücke, fraft welchen Prinsips hätte Stanfreih der neapolitanischen Armee verbieten wollen, dort gleichfalls einzuladen? Es ist einer Regierung , die sich achtet, nicht gestattet, zwei Gewichte und zwei Maße zu haben. Es ist ihre s Pflicht, konsequent mit sich selber zu sein. Wir zweifeln, daß bei einer solchen Gelegenheit England anders gehandelt hätte.” Auch im rein titaliientischen Sinne hält der „Konstitutionnel” die Entfeidung, welche Sardinien getroffen, für folgerichtig und unumgängli. Die Votiung der Einverleibung der Herzogthümer in YPlemont und nun auch noch der Regentschaft so Kurz vor Zusammentritt des Kongresses se befragenswerth, denn sie beweise, daß die Nationalversammlungen eg an politischer Einsicht fehlen ließen. Dieses zwiefache Votum thue dar, daß Staren sich nicht der Weisheit Europas anvertraue, ja, daß er die Ber Schlüffe desselben fürchte, weil es denselben vorzugreifen suche ; dieses Mißtrauen gegen die künftigen Beschlisse des Kongresses sei jedoch Burchnidts, burchaus burchnidgt 8" gerechtfertigt , nurd der Kongreß könne das Werk der Befreiung Italiens vollenden und frenen, ihm allein stehe bag fegte Wort bei europäisen Gebietsveränderungen zu, er nur könne den gerechten Wünschen der Staliener Gewährung schenten und ihnen den gebührenden Rang in der europäischen Belferfamilie anweisen. Der Kaiser der Stangofen, der für Italien schon so viel geshan , werde als Anwalt für dasselbe auftreten, an der ritterliche in werde die Bedürfnisse und Wünsche Mittelitaliens vertheidigen. Aber, sage man, die Furcht vor der Restauration ist es ja doch allein, Die zu jenen übereilten Besschlässen führte , indeß Frankreich habe wiederholt erklärt, „daß eine solche Restauration in seinem Falle mit bewaffneter Hand aufgenöthigt werden solle“. Schließlich empfiehlt das halboffizielle Organ den Italienern Enthaltsamkeit, Muth und Mißtrauen gegen die selbstsüchtigen Rathschläge der extremen Parteien, die zum Bürgerkriege salben. Die Post bespricht das WalewsttfcheNRund[chreiben über den Züricher Vertrag, und obwohl sie damit glimpflicher als „Times“ oder „Advertiser" verfährt, kann sie doch nicht umhin von Inhalt in der Hauptsache zu bekämpfen. Der Graf verbreite ein trübes G,wölt allgemeiner Revensarten über all’ jene Schwierigkeiten, die der Vertrag fortbestehen hasfe, und doch verrathe er am Schluß seiner Depesche einen Ieifen Zweifel an der Ausführbarkeit seiner Lieblingspläne. Er sage zum Beispiel, der Vertrag entspreche den wahren Interessen Italiens, namentlich „wenn“ Benetten eine abgesonderte Verwaltung und nationale Armee erlangt. In diesem höchst prägnanten „wenn“ sei die ganze italienische Frage von Neuem eröffnet. Was den Plan eines Italienischen Bundes betrifft, so seier in den Sahrbücern französischer Politik und Diplomatie nichts Neues; neu wäre nur die Thorheit Sardiniens, wenn er sich verleiten liefe dem wiederaufgewärmten Plan beizustimmen. Als dasselbe Projekt vor mehr als 100 Jahren dem damaligen sardinischen Monarchen vorgeschlagen wurde, räumte der Iehrere seinen Augenblick die französischen Vorschläge durch den Chevalier Offoris dem König George II. mitzutheilen, und fügte hinzu, er werde sie ohne Weiteres zurückwelien. Indem er überzeugt sei, daß Ftankreich von Toloffa den Entwurf weniger aus Liebe für die Unabhängigkeit Italiens ausgedacht habe als um den Einfluß des Hauses Bourbon auszubreiten. Zu dem von der „Post” gestern ausgerufenen Stimmwort , „Neutralifirung Italiens"”, bemerkt der ,Der ralph", daß die Ausführung eines andern Kunststücks, „Die Neutraliifirung SGranfreih8”, wo viel wünschenswerther sein würde. R. Wien, 17. November. Welche Aussicht der von dem Koiser der Franzosen ausgegangene Vorschlag Intertreff der Umwandlung Mantua’s in Peschiera’s in italienische Bundesfestungen hat, erhellt am besten Daraus, das Sardinien auf der Züricher Konferenz durch seinen Bevollmächtigten die Summe von 600 Millionen Free. fir die Ueberlassung dieser beiden Letzungen anbieten sich, worauf jedoch Oesterreich gleich zu allem Anfange ablehnend antwortete, und bei dieser Antwort beharrte, obwohl fardinischer Seite noch mehrere Male der DVersuch gemacht wurde, seinen Antrag Durchzubringen. Die Behauptung der Pariser „Anion”, daß Oesterreich diesen Antrag annehmen wollte, daß aber diese ganze Kombinatio an der Weigerung des Königs von Sardinien scheiterte, den Österreichischfranzösischen Pazifikationsplan für Mittelitalien anzunehmen, ist entfehleven unrichtig. Es ist im Gegentbetle gewis, daß Graf Colloredo den gemessensten Auftrag hatte in seine Verhandlungen sich einzulassen, welche eine Abänderung des in Villafranca vereinbarten Territorialberstandes zum Umwede haben würden. Stanfreih sol sich nun ebenfalls zu Gunsten der freien Konferenzen ausgesprochen haben. Rußland ist demnach mit seinem Antrage durchgedrungen. Fürst Metternich hat das diesseitige Kabinet von diesem Entde der französischen Regierung bereits in Kenntniß gelebt. Der Fürst der vereinigten Donaufürsten:thümer hat se eben folgenden Erlas an jene Bewohner von Bessarabien gerichtet, welche nach dem Friedensschlufse von 1856 von Rußland an die Moldau kamen : Sch fomme als Fürst und Landesvater in Eure Mitte, um mich durch eigene Anschauung von der Begründung Eurer Beschwerden zu Überzeugen und denselben abzuhelfen. Allerdings tut es für Euch ein Trost, alle Domänen Eurem schönen Baterlande Moldavien wieder einverleibt zu sein. Wir wollen Euch jeder Begünstigung Eurer glücklichen Landsleute theilhaftig werden lassen, seid getroft, das Ende Eurer Entbehrungen ist da, jede Eurer Klagen so besichtigt und gehoben werden. Wir hoffen, daß wr durch Unsere Anwesenheit bald zur Meberzeugung gelangen werdet, wie gut Wir es mit Euch meinen und daß Ahr Euch mit voller Ergebenheit an die Moldau, als Euer Vaterland anzuschließen traten werdet. Jede neue Betbefferung, die durch die jegigen Reformen bezweckt wird, sol an Euch zu Gute kommen, darum feld zuhig und gehorsam, Gott und die Gefammtnation hat Uns auf den Thron dieser Fürstenthümer berufen, um als ein sorgsamer Bater für alle seine Kinder ein Herz und eine Sorge zu haben, feld beruhigt, Mir sind genommen, um die Zügellosen zu bändigen und den Bedrängten in Unsere Arme zu schließen. Alexander Spanl, Minister des Reufern : MB. Alexandrt, Wir beliten von der „Konstitution für die Bereinten Fürsterthümerr Romantens“" jüngst die ersten Paragraphen mit; wir lassen recht, nach der , B.b. 3." den Inhalt der Paragraphen 30—57 folgen. Sie lauten : In Betreff der Staatsautoritäten Alle Autoritäten entstehen in den vereinten Fürstentümern aus der Mitte des rom. Rolfs. Die Staatsautoritäten sind anvertraut bem Bliften, den gejammten Kammern und der Zentralkommission. Ebenso wird die gejammte legislative Gewalt von denselben ausgeübt. Nur der Fürst und die Zentralfommission haben die Initiative der Legislatur. Ein abgerotfener Gefegvorschlag kann in derselben Session der Kammer nicht mehr vorgelegt werden. Ein dreimal abgewiesener berletvorschlag kann nicht mehr vorgebracht werden. Die Interpretation der Gefege mit dem Rechte der Autorität darf nur durch die gefeßgebende Behörde veranlagt werden. Die gesammte Evefativgewalt wird nach der Konvention nur durch den Fürsten gehandhabt. Die richterlice Autorität gebührt den betreffenden Tribunalen im Namen des Gesetes. Die Urtheile der Gerichte werden im Namen des Fürsten vollzogen. Alle munizipalen und Gemeindeinteressen werden von eigens gewählten Kommissionen vertreten nach den Bestmmungen der Konvention und den Spezialgelegen. In Betreff des Fürsten und der Minister. Die konstituttionelle fürsliche Macht in Seiner Turdlangt Alexander Spani, anvertraut, welcher durch die Mehrheit der Stimmen in beiden Wahlkammern den 5. und 24 Januar 1859 erwählt wurde. Der Fürst regiert dur s eine von ihm erwählten Minister. Er sanktionirt und promulgirt die Refehe, kann ihnen aber auch jede Bestätigung versagen. Er hat das Rest der Begnadigung bei Kriminalverbrechen, kann aber den Gang der Gerichte nicht hemmen, oder den Ausspruch verhindern. Er bedingt das Budget mit den Ministern und unterlegt es der Deliberation der Kammer. In seinem Namen bestehen die administrativen Funktionen, doch kann er keine neue Funktionen anordnen, ohne ein eigenes Spezialgefeß. Endlich bestimmt er die nöthigen Regeln zur Ausführung der Gefege, ohne dieselben aufheben noch mobdifiziren zu können. Er ist Chef der bewaffneten Macht. Er hat das Recht der Personalbeformung und die Bestimmung der Lorm, der für diesen Gegenstand zu wählenden Gefete, der Prägung einer Nationalmünze . Er schließt mit den Nacharstaaten Lebereinkünfte in Betreff des Handels und der Schifffahrt, doch indem derlei Arte eine Höhere Autorisation erfordern, werden selche zur Approbation befördert, die votirten und von ihm sanktionirten Gefege sind nach einer einmonatlichen Bekanntmachung im „ Montteur“, in dringenden Fällen nach drei Tagen rechtskräftig. Der Fürst kann seinen Muntzipalfunktionär ohne gerichtliche Untersuchung seines Dienstes entheben, auch die Suspension der Munizipalkonfisten können nur durch rnditektáún Ausspruch und nur auf einen bestimmten Termin veranlaßt werden. Die Zivilliste des Fürsten votirt der Landtag bei dessen Thronbesteigung ein für allemal. Der Landesfürst ist unantastbar, die Minister aber verantwortlich. Jeder fürstliche Erlaß muß von dem betreffenden Minister kontrasignirt sein. Der vom Fürsten berufene Landtag tritt jährlich am ersten Sonntage des Monats Dezember zusammen. Die Sessionen dauern immer drei Monate, können durch den Fürften aber au) in nöthigen Fällen verlängert werden, allein weitere Prolongirungen können nur mit Einwilligung des Landtages stattfinden. Der Fürst kann den Landtag aufheben und eine andere Diputirtenversammlung berufen, welche in der Zeit von drei Monaten zusammenzutreten hat. Bei jedweder Eröffnung des Landtages hält der Fürst eine Ansprache und erklärt sich über die Verhältnisse des Landes. Der Fürst kann sein anderes Recht ausüben, oder eine evelative Macht befiken, als welche ihm von der Konstitution zuerkannt worden ist. InD Betreff der Minister, Minister kann nur ein geborener Romäne sein oder der die große Naturalisation geerbt hat. Als Minister debattirt er in der Kammer Über Die Gehege, hat aber sein Botum. Die Minister sind für die Ausgabe der öffentlichen Gelder verantwortlich und unterstehen dem Zentralgerichtshofe und können sowohl vom Fürsten als von den Kammern abberufen werden, ihre Berurtheilung hingegen kann nur durch zwei Drittheile der Deputirten geschehen. In seinem Falle, durch seinen fürflichen Erlaß 3c, kann die Verantwortlichkeit der Minister aufgehoben werden. Der hohe Gerichtshof kann einen abberufenen Minister nur Über seine I.$te Amtshandhabung richten, wegen etwa weiterer Vergehungen unterliegt er wie jeder andere Romane dem betreffenden Zivilgerichte. Selbst der Fürst kann einem von dem hohen Gerichtshof verurtheilten Minister nicht seine Strafe erlassen, außer wenn der gesammte Landtag beifsen Begnadigung befürwortet. In Betreff der allgemeinen Landesversammlung. Der Landtag, ober die allgemeine Landesversammlung wird von den, in den Distrikten und Städten gewählten Deputirten formirt, deren Wahl durch die Gefege und die Konvention bestimmt is. Die Wahl der Deputirten ist stets auf sieben Jahre gültig. Die Wahlgefege bestimmen Hinlänglicie nöthigen Eigenschaften eines Deputirten und die Form in der Erwählung. Der jerweilige Metropolit IR stets Präfident des Landtages und die Bifggere gewöhnliche Veifiger. Den Vizepräsidenten und die Gefretäre wählt die Versammlung. Diese Generalversammlung repräsentirt die Gefammtnation der vereinten romänischen Bürstenthümer. Bei der Revision der gefammten Versammlung kann nur dann ein Deputirter ausgefloffen werden, wenn zwei Drittheile aller Mitglieder, durch förmliche Ballotirung sich gegen ihn erklärt. Die Deputisten vertreten nicht nur den sie gewählten Ort oder Distrikt, sondern sie sind als Vertreter der gesammten Nation anerkannt. Derjenige Deputirte, welcher in der Zeit, für welche er gewählt wurde, irgendeinen besoldeten Posten; oder Dekoration annimmt, hört von diesem Augenblicke an auf Landesdeputirter zu sein, und kann nur durch eine erneuerte Wahl diese Stellung wieder erlangen. Kein Deputirter kann in Folge seiner, in der Kammer geäußerten Meinung, oder der durch seine Mede bewirkten Veranlassungen verfolgt, arretirt oder sonst verantwortlich gemacht werden. China. * Der „Erammer“, der sich auf die Dauer einer Woche zur chinesischen Politis des „Economist“ befehrt hatte, ist wieder umgesprungen, schlägt aber einen neuen Feldzugsplan vor. Sollen wir — sagt er — auf dem engen und schmalen Peiho vorzudringen suchen, auf diesem bloßen Graben, den wir vielleicht jede Achtelmeile von der Mündung bis Tientfin verbarrifabirt finden würden ? Zu Wasser nach Tientfin zu gelangen ist eine Unmöglichkeit ; und wenn auch nicht, so hätte man dann nur die Hälfte des Weges nach Peking zurückgelegt. Die ganze Entfernung beträgt unwahrscheinlich nicht weniger als 160 englische Meilen, wovon die Hälfte aus stragenlosen, sumpfigen Niederungen besteht. Die amerikanische Gesandtschaft reifte den größeren Theil zu Wasser und brauchte da drei Wochen, um das Ziel zu erreichen. Wie soll eine Armee ohne Transportmittel, die geradewegs von Frankreich, England und Indien ausgeht, ihr Lagergeräth und Verpflegsmaterial in solch’ einem Marschlande fortsheffen ? Abgesehen davon, daß sie auf der ganzen Route von einer zahlreichen tatarischen Reiterei belästigt werden würde. Und angenommen, es gelänge der Expedition, durch außerordentliches Glür Peking zu erreichen, so wären Hof und Kalser sammt der Staatskaffe nach der Tatarei entflohen, wohin man sie gewiß nicht verfolgen werde. Der beste Plan ist daher, unserer Ansicht nach, Nanfting, die alte Hauptstadht, zu nehmen und befreit zu halten, bis wir die Ratifikation Des Vertrages von Tientsin erlangt haben — mit Weglassung der thörischten Bedingung einer permanenten Gesandtschaft — und bis die Urheber des Blutbades am Peiho bestraft sind, denn, obgleich, sie ohne Frage mit der Ermächtigung der chinesischen Regierung handelten, wird diese sile doch gewiß verleugnen. Nanking liegt an dem größten Strom in China, der viel zu tief und breit it, um in irgendeiner Wette gesperrt werden zu künnen. Nanjing ist nur 200 Meilen vom Meere entfernt und ein Linienschiff kann — wie dies im Iristen Kriege geschah — mit der Breitseite auf 100 Yard an seine schweren Wälle herankommen. Zu diesem festen Unternehmen wäre die große Armee, die in England und Stanfreld ausgerüstet wird, ganz unnöthig, denn die Marinesoldaten der beiden Flotten wären der Aufgabe vollkommen gewachsen. Durch die Belebung Nanjing’s würden wir die ganze Schifffahrt des Yangtsejiang, seiner Nebenflüsse und der mit ihnen verbundenen Kanäle, somit den größten Zweig des auswärtigen Handels von China beherrschen, während die gleichzeitige Bloderung des Peiho und der andern Ströme im Norden die schwache und perfide chinesische Regierung bald zur Vernunft bringen würde, falls wir nichts Unvernünftiges von ihr verlangten. Der Einwand, den man unwahrscheinlich gegen diesen Plan erheben wird, dag Nanling gleich einigen Nachbarstädten sich in der Gewalt der Rebellen befinde, in augenscheinlich unhaltbar und nichtig. Eine fremde Mat, die im Kriege mit China begriffen ist kann nur Chinesen anerkennen und hat keineswegs die Verpflichtung zwischen Rebellen und Royalisten zu unterreiden. Ueberdies haben diese Aufständischen nach jährigen Berfuhhen und nachdem sie mit Mord und Brand einige der schönsten Provinzen des Reiches verheert, von dem respektablen Theile der Nation niemals die geringste Unterstüßung empfangen und sind zu einer Land- und Seeräuscherbande herabgefunden, mit deren Unterbrüchung man nicht nur dem Handel aller Nationen sondern, auch der Regierung und dem Bolte China’s eine Wohlthat erweisen wide. (In diesem Urtheil über die chinesischen Rebellen flimmt der „Erammer" mit Sie 3. Bowring überein, der dieselbe Ansicht RE ENTER Er RT u NLEL SEEN FENSTER EA EIER TI BRENNEN SL Aus dem Kronstädter Studentenleben. I. Das Gymnasium zu Kronstadt in Siebenbürgen ist eine jener ehrwürdigen Lehranstalten des sächsischen Boltes , aus denen zwar seine weltberühmten, doch jedenfalls solche Männer hervorgingen, die für ihr verständiges und bedachtsames Wirken den Bortbestand des sächsischen Nationallebens mitten unter fremden Elementen fidherten, und zur Aufrechthaltung der oft gefährdeten Borrechte des Sachsenlandes wesentlich beitrugen. Namen, wie Honterus, Huet, Hecht, Pempflinger, Weiß und in jüngerer Zeit Stephan Ludwig Roth, sind der Weltgeschichte fremd, doch dem Sachsenwolfe sind viefelben groß, der der der zweiten Körperschaft, Söhne armer Landleute, die troß ihres vieljährigen Studiums selten etwas Högeres werden, als Geist, mit dem diese Männer wirkten, ein Erbtheil des fedlchen Bürgers, ihr Andenken ein Sporn für die späten Nachkommen. Die Namen derselben sind durch Lieder verewigt. Ihr Geist wird der Jugend von den Lehrern eingeflößt, und ihr Andenken wird durch Jubelfeste verherrlicht. Nur Schade, daß manche jener Lehrer in ihrer nationalen Befangenheit mit dem Nationalgeist zugleich den Haß gegen die nachbarlichen Nationen der Jugend einflößen. Die Studenten des Kronstädter Gymnasiums thellen sich in zwei voneinander streng gefährdene Körperschaften. Zu der einen gehören die sogenannten Chlamidaten,, die in Zivilkleidern herumgehen, und hiebei sich blos durch ihre eigenthim de Mühe, die fast alljährlich einer andern Mode unterworfen ist, von der übrigen nichtfludirenden Jugend unterfeiden. Die Eklamidaten sind meistens Söhne vornehmer Eltern, und wohnen außerhalb des Gymnasiums, ein großer Bartheil, ein erfreulicher Umstand, der es ihnen möglich macht, den althergebrachten, strengen Gymnasial gesehen ungesehen und ungestraft zumibderhandeln zu künnen. Sie dürfen in ihren Stubizimmerchen gemüthlich rauchen, sie können in eine abgelegene Kumpe gehen, um bei einem Olafe schäumenden Bieres oder perlenden Weines ihre Stimme ertönen zu lassen, um über Ausflüge zu berathen oder gar um sich über die Art und Weise, wie dieser oder jener derbe Gesete zurechtzumelsen sei, ins Einverständnis zu seßen. Dies Alles hat für den, der jenen strengen Gymnasialgefegen nicht unterworfen ist, wenig ober gar seinen Reiz, doch für den Studenten, der da wohl weiß, welche Strafe und Pladerei feiner Harret , wenn er ertappt wird, ist Die ungestrafte Medertretung der Gefebe ein seelenvoller Hochgenuß. Indessen ist bei den Abstrafungen ein Chlamivat immer besser daran, wie ein Glied der zweiten Körperschaft. Wird ein Eklamidat auf einer frafbaren That ertappt, so if das Ansehen seiner Eltern beim Urtheilsspruch ein entschiedenes Linderungsmittel, in den meisten Fällen tritt blos eine Warnung ein, selten bedient sich der Richter, respektive der Rektor, des Carcers oder sonst eines Fühlen Ortes, mo der Chlamidat über sein Vergehen nachzudenken und dasselbe zu bereuen in den Stand gerecht würde. Ganz anders verhalten sich die Sachen mit den armen Zogaten, die im Gymnasialgebäude wohnen, und im Winter um acht, im Sommer um neun Uhr zu Hause sein müssen, font wird über sie eine Geldstrafe verhängt, die ihnen schwerer ankommt, als eine sünfige. Doc wer sind diese Togaten ? Es sind dies dies sieein Dorflehrer oder Dorfnotar. Ihr Studium ist vieljährig, denn sie müssen so lange auf dem Gymnasium bleiben, bis auf einem der zum betreffenden Kirchenbezirk gehörigen Dörfer eine Lehrer- oder Notarstelle rasant wird, Werfen wir einen Blick in ihre Zellen, oder wie sie von ihnen selbst genannt werden , in ihre Kammern. Eine Kammer wird gewöhnlich von drei Togaten und einem Samulus bewohnt. Dieser Famulus ist ein armer Knabe, der die Studenten der Kammer bedient. Hiefür hat er freie Wohnung, die Mittagskost, und zahlt seine Saulgelder. Von den drei Togaten, die eine Kammer bewohnen, heißt der Erste und gewöhnlich auch der Reliefte Pris martus, der Zweite Secundus und der Dritte Tertins Nach der Anzahl der bewohnten Kammern richtet sich auch die Anzahl der Primarien, welche Ehrenstellen die ältesten Togaten der Reihe nach befreiden. Secuntus und Tertius wird den Primarien vom Gymnasialrektor beigegeben, wobei die nach dem Ermreffen des benannten Rektors zueinander passenden Charaktere zusammengestellt werden. Unter ihnen muß eine strenge Subordination herrschen, der Secundus muß vor seinem Primarius, der Tertius vor seinem Primarius und Secundus, und der Famulus vor allen dreien schweren Respek haben ; der Niedere muß den Höheren stets grüßen, und sollten sie in einer Stunde dreißigmal einander begegnen. Dies Verhältnis findet statt auch in Bezug zu den Bewohnern einer andern Kammer. Um dies Verhältnis der Höheren zu den Niederen noch mehr zu illustriren , sest hier noch erwähnt, daß ein Primarius si während der Tageszeit auf sein Bett legen, ja sich sogar ein Nachmittagsschläfchen gönnen darf, ein Stecundus und Tertius aber stets neben dem Tishe vor dem aufgeschlagenen Buche fiten muß. Bevor wir indessen das klösterliche Leben der Togaten weiter verfolgen, will ich dem Xefer einen Togaten in seiner vollen Uniform, in seinen sogenannten Dornate vorstellen. Ein Togate hat seinen Namen von der Toga, die er trägt . Dies ist ein langes, sich eng an den Leib schliefendes Kleid, an der Brast mit einer Reihe fest aneinander fihender Silber oder übersilberter Kupferhefte, um die Hüften schlingt inh ein schwarzfammtener Gürtel, an dessen linker Seite schwarze Duasten als Berzierung herunterhängen. Unter der Toga muß man stets eine schwarze Hose tragen, hat man eine solche nicht, so müssen langröhrige Stiefel zu Hilfe genommen werden, in welchen dann die gesehwidrige Hose drinnen fleht. Ueber die Toga wird die Ampel geworfen, ein Kleid, länger als die Toga, mit eben so langen Normeln. Ähnlich einem weiten Mantel ; derselbe hat keinen aufrechtstehenden Kragen wie die Toga, hat aber dafür einen rückwärtsgeschlagenen Lappen, der sich in viereckiger Form bis zur Mitte des Oberleibes herabzieht. Das ganze Kleid wird nur eine silberne oder eine übersilberte Kupferkette an den Leib befestigt. Als Kopfbedeelung dient ein swarzer, mit breiten schwarzen Bändern umsäumter Stülphut. In dieser Uniform mußte der Zogat, gleichviel ob er im Dienste oder außer Dienstzeit war, zu jeder Zeit herumgehen. Peinlich und unbequem ist diese Uniform aufchon deshalb, weil sie für den Winter zu reicht, für den Sommer, zu schwer ist ; das weiß der am besten zu beurtheilen, der einige jede Jahre in derselben gesteht is. Welche Reaktion und Wesentliche Umgestaltung des Togaternthums der erwähnte Umstand in der jüngern Zeit hervorgebracht, ‚werde ich später auseinandergeben, Sept Tehren wir ‚wieder Ind Gymnasium zum coetus der Togaten zurückk . Eigentliche Würdenträger gibt es unter den Togaten drei,der erste heißt Präfectus,der zweite Orator und der dritte Aebilis.Außerdiem gibt es noch einen Centurio und drei Decurionen,die jedoch meist aus der Mitte der Chlamis baten gewählt werden, und die ihre Würde von freien Stüden unansehnlich machen. Präfectus und Orator überwachen die Ordnung auf dem ganzen Gymnasium, sind aller Leichen- und Kirchendienste enthoben, wohnen in den schönsten Kammern, wählen sich ihre Mitbewohner selbst und sind die Bertreter beider Körperschaften. Wird die Präfectus- oder Oratorstelle vatant, so versammeln sich sammtliche Studenten im großen Hörsale, wo dann die neue Wahl unter Aufsicht des Mettors vor ich geht. ever Wähler schreibt den Namen bei fen, den er wählt, auf einen Heinen Zettel, mwidelt Diesen 3zuz fammen und übergibt ihn dem Rettor, der im Katheder fißend, die dargereichten Zettel aufrollt und nach den Namen ordnet. Wer die meisten Stimmen mit Hinzuzählung von 15 Stimmen Seitens des Stadtpfarrers und von 5 Stimmen Geitend des präffvirenden Rektors erhält, wird Präfectus oder Orator, je nachdem Diese oder jene Stelle belebt werden sol. Die Tant kann auch auf einen Chlamidaten fallen, nur muß sich berz felbe bei Annahme der Wahl bequemen, im Gymnasialgebäude zu wohnen. Aus dieser Wahlform ist ersichtlich , das in den meisten Fällen derjenige der Grmwählte ist, dem die Gnade des Nektors, dessen Stimmen mit denen des Stadtpfarrers stete übereinstimmen, die fraglige Würde vergönnt. Nach vollendeter Wahl fleigt dann der Gewählte auf das Katheder, das der Rektor nunmehr verläßt, und richtet höfliche Worte des Danfes in lateinischer Sprache zueft an den Rektor, dann an die Kollegen, zugleich verspricht er, den innweren Pflichten, die an sein Amt geknüpft sind, treu und gewissenhaft nachzulonmen, und die Ehre und das Ansehen des Gymnasiums bei jedweder Gelegenheit mit Wort und That zu verfechten. Hierauf richtet der Rektor eine kurze Anrede gleichfalls in lateinischer Sprache an den Gewählten, in welcher er die Hoffnung als die Mederzeugung ausspricht, die Wahl habe seinen Unwürdigen getroffen, und es bleibe kein anderer Wunsch übrig, als das der neue Würdenträger sich einer freien Gesundheit erfreien möge, um sein Ant mit Pünktlichkeit und Strenge verwalten zu künnen. Sobald sich der Relter aus dem Hörsall entfernt hat, geräth die ganze Studentenschanr in freudige Bewegung, der Gewählte wird von seinen Kameraden mit Glühwünschen so sehr überhäuft, dag ihm sein aufgeregtes Herz Dabei ganz schwer wird. Der dritte Würbchenträger, der fletd ein Togate sein muß, ist der Aebilis. Dieser wird nicht geme Hit, sondern die Primarien müssen dieses Amt der Reihe nach , jeder ein halbes Sahr hindurch verwalten. Ein Aebilis hat die Aufgabe, über die Famiien zu wachen und zwar mit der möglichst großen Strenge. Derselde tritt sein Amt gewöhnlich an einem Samstage an, wo sich sämmtiche Ramulen nach dem Mittag offen in der Kammer des Aedilis versammeln müssen. Eine solche Behsammlung wird dem Orte und dem 3wede gemäß Judicium genannt. Im Iudicium werden zuerst Die Versäumnisse aus den Schulen, dann die im Gymnasium bestraft. Zu den Berfäumnissen aus den Schulen gehören : das Umfrümmen der Schule, nichtgeleistete schriftliche Arbeiten und nichtgelernte Lektionen ; zu den Berfäumnissen im Gymnasium gehören : Das Nichtausfehren der Kammern, oder wenn zur bestimmten Zeit der Krug oder die Slafche einer Kammer nicht voll frischen Wassers Iftz ferner die Versäumnisse in Bezug auf das Stiegenfehren und das Reinigen des Brunnens, Brunnentroges, des Hofes und des dur dhen Hof fließenden Kanals. Die Verfäumnisse in den Schulen werden vom betreffenden Lehrer in das Konduitbüglein, das jeder Famulus Haben muß, eingetragen. Die Berfäumnisse im Gymnasium notirt der Bigil, ein Famulus, der in der Srühe um sieben, Nachmittag um 1 Uhr die Kammern, den Brunnen und den Kanal besichtigt, 06 nämlich alles gereinigt worden, Die Stiegen und der Hof des Gymnasiums sammt dem großen Platz vor dem Gymnasialgebäude und der Wohnung des Stadtpfarrers und Melters werden blos jeden Samstag geführt. Versäumnisse beider Arten werden nach alter Vätersitte mit Stodftreichen bestraft. Die Anzahl der Stadftreiche richtet sich nach der Laune des Aephilis. Nach Befragung der Versäumnisse folgen die Warnungen und Befehle von Seite des Nedilis. Hat derselbe sein Amt eben angetreten, so lautet der erste Befehl dahin, jeder der Samulen müsse 12 oder 15 Hafelstöde bis zum nächten Jubietum einliefern, sonst erhalte er so viele Stodtreiche, als er Stöde hätte liefern sollen. * Ein gefohlenes Haus! — Einen Berliner wohlhabenden Einwohner war bereits vor mehreren Jahren ein in einem entfernten Stadtheil liegendes Feines einstöciges, nur eine Wohnung enthaltendes Häuschen durch Erbschaft zugefallen. Daffeibe wurde seit längerer Zeit von einem Handelsmann bewohnt, der immer seine Miethe pünktlich entrichtet hatte, weshalb er auch von den neuen Eigenthümer unter denselben Bedingungen in dem Hause bet laffen wurde. Seit einigen Duartalen war der Handelsmann jedoch mit seinem Miethzins in Nadstand geblieben, so daß es in vergangener Mode dem Eigenthümer einfiel, sich einmal nach seinem Haufe und seinem Miether umzusehen. In der betreffenden Straße angelangt, suchte er jedoch vergeblich nach seinem Hause, er fand an der Stelle, wo nach seiner Ueberzeugung basselbe flehen muß, nur einen leeren Lied. Endlich erfundigte er sich bei den Nachbarn, und Hörte nun zu seiner Uebertafelung, daß der Bewohner des Hauses, den man allgemein für den Eigenthhmer besselben gehalten, basfelbe vor einiger Zeit abgebrochen und die dadurch gewonnenen Materialien verkauft habe. Dem wirklichen Eigenthümer ist also buchstäblich sein Haus gestohlen. Noch während des legten Krieges wurde in Benedig einem reichen Handelsmann ein fohmwerer eiserner Geldfasten mit einer bedeutenden Summe Geldes entwendet. Troß der ausgeschriebenen Prämie von 1000 Zwanzigern für die Rüdstellung des Kastens sammt dem darin enthaltenen Betrag und 400 Zwanzigern für die Rüdstellung des leeren Kastens mit Angabe der Diebe, und endlich 100 Zwanzigern für die einfache Rüchtelung des Kastens, konnte seine Spur desselben entdeckt werden. Am 4. b. nun fuhren einige Stídjer in dem Kanale S. Maria und zogen als schweren Fang den genannten Kasten jedoch Leer heraus. Der Preis von 100 Zwanzigern ist nun von ihnen erworben, allein die Diebe sind nicht entdeckt worden. * Der verstorbene Bürgermeister und Geheime Rath Braun inesl tn (Preußen) hat der Stadt ein Kapital von 60 0 Thlr. vermacht. Die Zinsen davon sol die Witwe noch bis an ihr Lebensende genießen, dann aber sollen Kieselben zum Kapital geschlagen werden, bis Kieses auf 200.000 Thlr, angewachsen sein wird, wozu etwa 100 Sabre gehören dürften, und von da ab zur Unterfrügung je Bürger und zur Erziehung armer Kinder verwandt werden. * Die englischen Blätter melden Übereinflimmend , daß auch HM. die Königin Viktoria die Krinoline abgeschafft und auch den Damen des Hofes nicht mehr erlaubt habe, eine solche zu tragen. „Bund“ ist darüber so erfreut, daß er diese Errungenschaften mit einem Lobliede auf die Königin besingt,