Pester Lloyd - Abendblatt, November 1861 (Jahrgang 8, nr. 252-277)

1861-11-19 / nr. 266

Def, 1861. »Aheneeeedss ester Lloyd. Dientag, 19. Monember Nr. 266. (Die einzelne Nummer Toftet 4 Er. 5. AB.) == Der neue Beamtenkörper des Pester Komitates, berichtet der heutige „Sürgöny“, ist sollständig zusammenge­­stelt. Dem Vernehmen nach wird derselbe morgen beeidigt werden. — Dem „Id. tan.” schreibt man aus Wien: Nur ein oder zwei Komitate, in welchen die Rumänen in Majorität sind, werden Feine Zönigl, Komissäre oder neue Obergespane erhalten. — Bon Hap Sigmund, dem DOberkapitän des Könirer Distriktes, finden wir im „Sarg.“ folgende Er­klärung: „Mit Erstaunen habe ich in Nummer 260 des „Sarg.” die auf Kögar bezügliche Mittheilung gelesen, daß der Ober­­kapitän dieses Distriktes mit der ungar. Spfranzler in eine bemorfene werthe Unterhandlung getreten sei, und im Nam­en der Kommission und des Beamtenkörpers erklärt habe, daß sie be­rett­­eten Steuern zu zahlen und Reöfruten zu stellen, wenn die Regierung die Ausnahmsmaßregeln auf ihren Di­­sk­tft­ nicht ausdehne. Dieser Mittheilung zufolge fühle zu mich genöthigt zu erklären­, daß ig, als mir das, die Kom­­missionen suspendirende allgemeine Intimat am 3. November zuk­am, sogleich am 4. November an Se. Erzellenz den Hof- Kanzler eine Repräsentation richtete, in welcher ich zufolge meiner Kenntniß der Lokalverhältnisse es für nöthig hielt, zu bitten, er möge bei Sr. Majestät erwirken, daß die Komm­is­­sion­ des Kovarer Distrittes auch ferner Sigungen abhalten dürfe. Diese Bitte motivirte ich damit, daß die Kommission des­ Kövarer Distrittes nicht den geringsten Grund gegeben habe, jene Maßregel auch dort in Anwendung zu bringen. Diese Repräsentation enthält, wie ich glaube, weder eine der merfenswert­e Unterhandlung, noch ist­ sie im Namen der nicht abgehaltenen Kommissionsfigung und des Beamtenkörpers ab­­gefabt. In meidem­ Sinne sich der Beamtenkörper auf seiner am 4. November abgehaltenen Konferenz aussprach, kann aus dem vom Obernotar veröffentlichten Protokoll ersehen werden. Es­ scheint demnach­, daß der Wiener Korrespondent des „Sürgöny“ mehr weiß, als wahr ift. Nd bitte alle jene Blätter, welche den erwähnten­ Wiener Brief mittheilten, an diese Erklärung aufzunehmen. — elt, am 18. Novem­­ber. 1861,” In England hat die ungarische Sache einen war­­men Vertheidiger verloren. Das in den legten Monaten mehr­­fach genannte Unterhausmitglied für Sinsbury, Thomas Duncombe, ist am 14. b. NÉL ETELE ti Th. D. — schreibt ein Londoner Stefrologiít — war der Sprößling eines altadeligen Hauses. Die Duncombe’s sind in Budinghamshire zu Hause, wo sie bedeutenden Grund­­besig haben. Der eben Verstorbene war t­m Jahre 1797 gebo­­ren, diente als junger Mensch kurze Zeit in einem Dragoner- Regimente, gab sich aber später viel mit geistlichen Angele­­genheiten (auch mit Geistersederei) ab, was sich zum Theil darang erklären läßt , dag sein Großvater von­­ mütterlicher Seite Bischof von Peterborough war. Im Unterhause erschien er zuerst als Vertreter von Hertford im Jahre 1826 und hatte das Glück, auch bei den zwei aufeinanderfolgenden Par­­lamentsauflösungen von 1830 und 1831, seinen Gut für den genannten Burgfleden zu behaupten. Im­ Jahre 1832 aber, als die Reformbiű, für die er mit Energie gewirkt hatte, durchgegangen war, mußte er mitsammt seinen lberalen Kolle­­gen den Play räumen und Lord Mabon (der jenige Earl Stanhope) ward sein Nachfolger. Zwei Jahre blieb er nun som Parlamente ausgeschlosfen, bis vermöge der neuen Ein­­theilung der, Wahlbezirke der Londoner Bezirk Finsbury mit d­en 850.000 DHNODFER zum­ besonderen Wahlbezirk erho­­en wurde. „Hier Fanbidirte er (1834) und biesen Sit hat er seitdem bis zu seinem Tode behauptet, trogdem es­ an Regnen und Gegenkandidaten nie gefehlt hat, trogdem er bei alle seiner Demokratie sich seine bürgerlichen Wähler, stets mit unverhohlenem aristoktatischen Stolge vom Leibe gehalten hat. Er leite immer der populäre „Tommy Duncombe”, der fr im Ra­­ditalismus von Niemandem schlagen ließ, der für dreijährige Par­­lamente, geheime Abstimmung, Trennung von Kirche und Staat und Abschaffung aller Kirchensteuern einstand, und zumal — das war seine Spezialität — den Pfründen der Hochfirche den Krieg erklärte. Mehr als durch all das warb er dadurch po­­pulär, bas er gegen Sir James Graham wegen besfen bekannter­ Brieferöffnungsgeshhäte mit uner­­bitterlicher Schärfe zu Felde zog. Wohl hatte Lord Brougham, nachgewiesen, bag Sir James als­ Staatssekretär das Recht besaß, Briefe zu erbrechen, wenn er der Ansicht war, dies im Sinteresse des Staates thun zu müssen . Duncombe ließ trog­­hem in seiner Verfolgung nicht nach und er hatte, das Bolt auf seiner Seite. Er war seitdem stets eine populäre Berühmte Zeit geblieben, während die Kunst, fremder Leute Briefe, zu eröffnen, noch bis vor wenigen Jahren „Brabantismus“ ge­­tauft wurde. Sein Legter politischer Altus war ein ‚heftiger Angriff auf die österreichischen Tendenzen Roebud’s, der Ge­legenheit eines Denkschreibens, das er für seine den Magyar­­en in Parlamente bewiesenen Sympathien aus Ungarn­­ er­­halten hatte. Die rabifale Partei verliert an ihm­ einen En Anhänger und das Unterhaus eine seiner originellsten Figuren. Aus Wien von 118.wird ausgeschrieben:Se.Ma­­jestät der Kasse ist heute Früh aus Salzburg wieder zus­­ückgekehrt und reist Abends nach Venedig ab,von wo Se. Majestät am 22.d.hier zurückerwartet wtrv.—­Wie wirth .,Ost und West«lesen,ver­weigern die srratischen Gerichtsbe­­hörden standhaft die Eintreibung und Einsendung der entfal­­tenden Dolmetscher-Gebühren für die hier besorgten deut­­sichen Ueberlegungen der von denselben an die Hierortigen Ge­richte eingesendeten Erratischen Aftenfunde, auch wenn diese nur Parteiangelegenheiten betreffen. Dieselben fügen sich auf den Grundfag der Gleichbe­­rechtigung der Sprachen und auf dienstliche Neziprozität, mit dem Bel­ iigen, dag, wenn die deutschen Gerichtsbehörden für­ die Veberfegung der froatischen Aftensuiche eine Dolmet­­schergebühr verlangen, au­ßer dem Umstand, als gegenwär­­tig bei den froatischen Gerichtsbehörden überhaupt und insbe­­sondere bei den Munizipien die Froattisce Sprache die gefep­­che Amts- und Geschäftssprach­e ist, die legteren für Die fron­­­tige Nederfegung der ihnen zusammenden deutschen Bufschrif­­ten und Kommunikate in Parteifaden Dolmetschergebühren beanspruchen könnten, was sie jedoch nicht thun und wegen der dienstlichen Wechselfeitigkeit, Zuschriften anderer "Behörden in allen Sprachen der Monarchie annehmen und erledigen, ohne hiefür eine Dolmetschergebühr zu verlangen. " Da jedoch die betreffenden Dolmetscher bei Parteiangelegenheiten auf die Einbringung der biesfälligen Gebühren bestehen,­ so hat sich das Justizministerium. in einem speziellen Falle an das Ergatische Hofdifastertum mit dem Erfuhen gewendet, dass die Dolmetschergebühr von der bezüglichen Partei einfach ein­ge­­trieben und eingesendet werde. — Als Kuriosum verdient und angeführt zu werden, daß eine Frontische Behörde einent hie­­sigen Gerichte, welches eine ihm­ zugenommene froatische Zu­­s­rift mit dem Ersuchen am Anflug einer deutschen Ueber­­fegung zurü­kgesendet hatte, die ursprüngliche froatische Zu» Inf mit einer neuen froatischen Einbegleitungsnote mit er Bemerkung wieder retournirte, er falle auf, bag das IH, . -

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