Pester Lloyd, Februar 1862 (Jahrgang 9, nr. 27-49)

1862-02-26 / nr. 47

"a. Das Konkordat. Widde Wiener Abgeord­­netenhaus, Heft, 25. Zebher. Der Konflikt zwischen Kirche und Staat läßt sich nicht länger auffejieben , die Kommission des Wiener Abgeordnet­tenhauses hat ihren Bericht beendet und, ie sich nach den bereits früher mitgetheilten Prinzipien derselben vorhersehen ließ, geht sie dem Konflikte burchaus nicht aus dem Wege, sondern fordert ihn offen heraus.­­ Der lekte der 71 Artikel, aus denen, wie wir Durch die „Wrefie” erfahren, Der Geiet­­entwurf besteht, lautet nämlich: „Die den vorstehenden Grund fügen und Dorfechriften widerstreitenden Bestimmungen Der bisherigen Gefeke, auf welcher Grund­ lage sie beruhen und in welcher form sie erlasfen sein mögen, Fünnen In den Kö­­nigreichen und Ländern ; für welche dieses Gefek fundgez macht wird, st feiner Anwendung mehr fommen." Hie­­mit wird also dem Konkordat , insoferne es sich mit dem neuen Gesetz nicht vereinbaren läßt, geradezut jede fernere Nechtegiftigkeit abgesprochen, und zwar motisirt dies der Kommissionsbericht folgendermaßen : Der Eingang der Vereinbarung zwischen Gr. F. Majestät und dem päpstlichen Stuhle vom 18. August 1855, sowie deren Ar­­tikel 35 erklären dieselbe als einen „Vertrag — feierlichen Vertrag” (conventio, solennis conventio) ü­berhaupt , ohne daß dieser Ver­­trag als Staatsvertrag bezeichnet wäre, und in der That kann er al Staatsvertrag nicht angesehen werden, weil unter solchen Ber­griff nur Verträge zwischen zwei Staaten fallen, Se. Heiligkeit der Panft aber auch, insoferne als Perfekbe un weltlicher Souverän und Ne­gent des Kirchenstaates ist, seineswegs in Dieier seiner Eigen­­schaft, sondern als Kirchenfürst und Oberhaupt der katholi­­schen Kirche den besagten Vertrag geschlossen hat. Auch als Ober­­haupt der katholischen Kirche hat der genannte Kirchenfürst die Ver­einbarung nicht für Die gesammte Fatholisie Kirche in ihrer über die verschiedenen Reiche der Erde sich erstreckenden Ausdehnung, son­­dern nur für dieselbe im österreichischen Kaiserthume , soweit also deren Mitglieder im Gebiete dieses Kaiferttums sich befinden, ge­schlossen, deshalb es auch im Eingange der Vereinbarung ausdrück­­lich heißt, dak dieselbe über die Stellung der katholischen Kirche in dem österreicischen Kaiferthume errichtet werde. Aus diesen beiden Sagen in ihrem Zusammenhange folgt, daß der in der Vereinha- Tuna gelegene Vertrag ein ziwischen der katholischen Kirche, als einem in Oesterreich und somit im Staatsgebiete bestehenden kirchlichen Vereine, und der Staatsgewalt geschlossener Vertrag fs. Nach den Grundfällen des Staatsrechtes unterliegen alle Rechte infomweit der Machtvu­fk­ommenheit des Staates und der Fraft desselben um des öffentlichen Wohles tuilfen im Wege des Gefeges erfolgenden Aufhebung oder Veränderung, als diese Rechte eben Subjekten, welche der Staatsgewalt unterworfen sind, zugehören, und es sich um ihre Geltung und Wirksamkeit im Staatsgebiete handelt. Es macht bieher seinen Unterfechten, ob diese Subjekte ein­­elne Personen oder Vereine sind, und melden Charakter oder welche Größe solche Vereine haben, und es kommt ebenso wenig auf den ZTitel­ an, auf welchem die Rechte beruhen, und ob selber etwa in einem Bertrage bestehe. Sinsbesondere kann es nicht bestritten wer­­den, das auf jene Rechte, so der Staatsgewalt unterworfene Per­­sonen aus einem Bertrage mit dieser selber erlangt haben, um befi­­willen ihrer Mactvollkommenheit nicht entzogen sind, und nach Maßgabe des öffentlichen Wohles allerdings auch im Wege des Gefeges aufgehoben und abgeändert werden dürfen. Der Titel, wel­­cher die Machtvollkommenheit dern Staatsgewalt Ü über­ die ihr unter­wor­­fenen Personen und Sachen, und somit all die unter Diesen begrif­­fenen Rechte jener begründet, ist ein höherer und flärferer als der eines Vertrages selbst zwischen solchen Personen und der Gtanzöge­­walt, er liegt im öffentlichen Wohle, und des P­efugnisses, das­­jenige anzuordnen und zur Geltung an­bringen, mas­ dieses öffent­­liche Mod! erfordert, kann sich die Staatsgewalt durch seinen Ber­­trag entäufern. Wer würde denn etwa auch zweifeln, dat das Eigent­um, also das vollste Net, welches gebadjt zu werden vere mag, kann Fein Benenstand der der­ Enteignung ausgeübten Macht­­vollkommenheit des Staates sei, wenn der Eigenthü­mer falches Durch einen Vertrag mit dem Staate selbst erlangt hätte? Alle Rechte, welche durch die Vereinbarung der­­­atholischen Kirche als Kirchlichen Vereine in Oesterreich eingeräumt sind, kön­­nen daher nach Erforderniß des öffentlichen Wohles von der Re­­gierung Kraft­­ der ihr eigenen Machtvoll­ommenheit im Staate im Wege des Geietes aufgehoben oder abgeändert werden. Daß, in­soferne mittelst dieser Bestimmungen dem gedachten Kirchlichen Ber­­eine­r Pflichten auferlegt wurden, diese im Wege des Geietes abge­­nommen oder vermindert werden künnen, ist selbstverständlich, weil solchen Pflichten nur Nechte­­rs Staates entgegenstehen und zur Geltendmachung dieser Niemand gezwungen ist. Die bei Ausübung der Machtvork­ommenheit dem Staate ob­­liegende Verbindlichkeit zur Entschädigung verman Überall nur dort zur Sprache zu kommen, wo es sich um bestimmte schäg­­bare Sachen, für melche daher ein ziffermäßiger Werth zur Entschädigung ausgemittelt werden kann, handelt, und Insoweit daran von Einzelnen gegenüber den Uebrigen ein unverhältnismäßiger Beitrag zum all­­gemeinen Beten in Anspruch genommen wird. Da aber dur das entworfene Gefeß in Absicht auf das öffentliche Wohl im Besonde­­ren der Kirche und ihren geistlichen Personen Berműgen und Ein­­künfte nicht genommen und ihre bur& bie Vereinbarung anerkannten diesfäligen Rechte nicht beeinträchtigt werden sollen, so kommt auf eine Entschädigung von Seite des Staates, als eine Beschränkung des durch das Gefäß­kraft seiner Machtvoll­ommenheit ausgeüobten Rechtes der Regierung, nicht in Betracht. Wenn so im Allgemeinen die Rechtmässigkeit der Aufhebung oder Veränderung der Bestimmungen der Vereinbarung im Wege des Gefebes darget­an­ft, so muß das Recht hiezu bezüglich jener Bestimmungen, welche sich auf wesentlie Staatshoheitsrechte bezie­­hen und eine Aufhebung oder Verminderung derselben enthalten, insbesondere unmittelbar dadurch begründet werden, das eine soge­­staltig durch die Vereinbarung gesciehene gänzliche oder theilweise Entäußerung eines wesentlichen Staatshoheitsrechts als ungültig und echtsunmirksam­ei darstelt. Diese Begründung bezieht sich na­­mentlich auf die durch die Vereinbarung der Kirche überlassene Ge­heggebung und­ Gerichtsbarkeit in Ehefadhen. Ohne seinerseits es zur Grundlage der rechtlichen Anschauung zu nehmen, kann der Ausschuß nicht unterlassen, darauf aufmerksam zu machen, wie der Artikel­ 35 der Vereinbarung für diese selbst nur die Geltung als ein „Staategefeß“ (lex status) anspricht, womit auch von Seite der Kirche die Beränderlichkeit ihrer Bestimmungen dar­ spätere Gefege des Staates angedeutet erscheint. Mir müssen der heftigsten Polemit von Seite der Tle­­tifalen Presse entgegensehen, — auch in der Kommission, in welcher Smolfa als Obmann, Mühlfeld als Be­richterstatter fungirte, haben unter den 15 Mitgliedern vier, nämlich Ltidor Zirfif, Bischof Litwinomwicz , Abt Ever und Graf Belcredi, ohne einen besonderen Minoritätsantrag zu formuliren, ihre prinzipielle­­ Meinungsverschieenheit erklärt. Zur Situation : Der Wortlaut der Rede des Prinzen Na­poleon it uns auch fest noch nicht zugenommen , wafür erhalten wir den Spreßentwurf des gefeß­­gebenden Körpers, der aber wenig Interessantes bietet. Wir heben aus demselben blos die auf Italien bezügliche Stelle und die Schlupfworte hervor. Sie lauten: Em. Maj. haben recht gehandelt, indem Sie das Königreich Italien anerkannten. Frankreich konnte nicht­ so viele Menschen und so Vieles aufgeopfert haben, um dann das politische Resultat seiner Siege zu gefährden. Staakreich ist katholisch und Liberal; es will, dag das Oberhaupt der Religion unabhängig sei und verehrt werde; aber es begünstigt immer die wahre Freiheit, so wie den moralischen und materiellen Fortschritt der­­ Bevölkerungen. Die Be­­friedigung dieser Gefühle fößt in Italien auf viele Hindernisse, aber unser Vertrauen in Ihre loyalen Absläten ist vollständig. Laffen Ste Si deshalb nit entmuthigen, Sire! meder durch anhaltende Entstellungen der Wahrheit, noch durch ungeduldige Ber­­irebungen, und Ihrem Willen wird es ohne Zweifel gelingen, diese beiden großen Dinge zu verführen, deren Feindschaft überall die Ge­­müther und Gemissen verwirrt... Sire! Der gesehgebende Körper bat Ihnen Mmoch seinen Dant dafür abzustatten, daß Sie ihn Dieses Sahr noch mehr mit der Prüfung der Finanzen und der öffentlichen Angelegenheiten betraut haben; biese neue Initiative knüpft Die Bande fester die ihn an Ihre Politik fesseln. Lasfen Sie Ihr Herz nicht in Trauer verfallen wegen einiger tfolirter Ungerechtigkeiten ; die Generatio­­nen, die jeden Tag versc­hwinden, nehmen die alten Vorurteile und sogar die ehrenhaften Anhanak­affetten mit sich ins Grab. Ganz Frankreich preist heute die Mäßigung , die Giite, die Gerechtigkeit und den Ruhm ihrer Regierung. Die Oppositionen sind machtlos gegen einen Herrscher, der seine Größe auf seine Handlungen ber gründet und seine Kraft in der Interflükung der öffentlichen Gemal­­ten und in der Zuneigung des Landes sucht. Der harte Zusammenstoß zwischen Sederen um Pietrt in der Senatsdebatte hätte, wie man nachträg­­lich berichtet, beinahe zu einem Duell geführt, doc gelang es Freunden der beiden Senatoren die Sache beizulegen. Aus Griechland sind Privatbriefe in Triest ein= getroffen, welche die Hoffnung aussprechen, daß die partielle Erhebung in Nauplia ohne Blutvergrefen gefü­llt werden wird. — In Warschau ist am 22. d. folgender fat­serliche Erlaß ers­ienen :­­ Durch den von Sr. f. Tr. Majestät erlassenen, für den Statthalter des Königreiches veröffentlichten Befehl vom 2. (14) Oktober 1861 wurde das Königreich Polen in Kriegszustand erklärt und zugleich verkündet : . Die Militärbefehlshaber sind ermäch­­tiget, alle verdächtigen Personen, die eine aufrührerische Gesinnung gezeigt haben, oder früher wegen Störung der öffentlichen Ruhe ber­zeichnet waren, zu arretiren und biz zur meitern Derfinnung Des Statthalters Über sie in Haft zu behalten.” Sin Betracht aber, bag fett ber Ber­ündtigung des Leb­enszustandes fon vier Monate verstofffen, und bag binnen dieser Bett Feine unwichti­ere Störung der öffentlichen Ruhe vorgefallen, hat Ge, E. f. Majestät zu Befehlen geruht + — 1. daß fest an Niemand wegen der vor der Verfündi­­gung des Kriegszustandes begangenen Thaten arretirt werden dürfe, und das all die zur Untersuchung bestellten Kriegsgerichte der glei­­chen Thaten nachzuforschen nicht mehr verpflichtet seien, ausgenom­­men in Betreff jener Personen, welche nach dem 2. (14.) Dsm­ber 1861 mit irgend einer That dazu Anlaf geben würden. — 2. Be­­­onders wichtige vor dem 2. (14.) Oktober begangene Uebertretun­­gen, die ans Tageslicht kämen, sind allererst dem Statthalter zur Urtheilsspreung vorzulegen. — 3. Die Beendigung sehen begon­­nener Prozesse ist zu beschleunigen, und in der möglichst kurzen Zeit dem Statthalter zur Urtheilsfpregung vorzulegen. — 4. Stedwedes Berfhulden und jed­wede Webertretung, die nach der Verkündigung des Kriegszustandes begangen­­ wurden oder erst begangen werden dürften, sind nach aller Strenge des Gefehes beziehungsweise nag den Borschriften des Kriegsrechtes zu untersuchen. Ein Telegramm aus Konstantinopel vom 24. meldet : Rabuli Effendi ist zum großherrlichen Kommilftär in Syrien Cas Nachfolger Hua Pafchas­ er­­nannt worden. Mit der in den leäten Tagen nach A­nt­iz­vart abgefeindeten Esfadre, bestehend aus zwei Dampffre­­gatten, einer Korvette und einem Astrodampfer, sind auch zwei Kompagnien Genietruppen eingeschifft worden, welche zur­­ Verstärkung der unter Dmer Palchas Kommando stehen­­den Truppen bestimmt sind. Ii gewidmet Hatte, verstanden und anerkannt werden. Die Kö­­nigin it nicht minder gerührt dur die Rücksicht­sverjenigen, welche den Anstoß zur Errichtung eines nationalen Denkmals für den Prinzen gegeben haben, ihr die Feststelung des Charakters dieses Denkmals überlassen zu wollen. Es ist dies ein Gegenstand , über den inbegreiflicher Metse viel Meinungsverfahre denhett herrscht. Viele, welche ohne Zweifel von der Ansicht ausgehen, daß dem Prinzen nichts so sehr am Herzen lag als die Förderung beffen, was dem gefammten Lande oder einen Theile desselben zu Gute kommen könne, haben als bag paffendste Denkmal das gehalten, was seinen Namen mit irgend­einer derartigen großen Stiftun­g­­ ver­­knü­pfte ; und die Königin kann über diesen Beweis gerechter Mür­­bigung seines Charakters nur Befriedigung empfinden. Doch du­rfte es äußerst schwer werden, eine auch nur annähernde Einst­­mmigkeit über die Natur der Stiftung zu erzielen, die seinen geehrten Na­­men vereinigen sol, und für die Königin wäre es namentlich sermerze­nd) betrefft dieses, Punktes eine Kontroverse auftauchen zu sehen. Es wäre ihren"eigenen Gefühlen, und wie sie glaubt, auch denen des Landes entsprechender, ein Denkmal zu errichten, das einen unmittelbar pers­ünlichen Ehharakter hat, kurz ein Denkmal in der gewöhnlicheren Bedeutung des Wortes. Auch da dürften über den Charakter des Monumentes noch immer genug Meinungsverschieden­­heiten zu Tage kommen. Doch ist die Königin üiberzeugt, mag das­­selbe Gefühl, welches ihr die Entscheidung unwohlmeinend anheim­­stellte, an eine herzliche Beisti­mmung mit diefer veranlassen wird — ein freudiges Aufgeben individueller Ansichten und ein gemein­­sames Wirken zur Berwirklichung des angestrebten Zweckes. Ihre Majestät ist nach reiflichster Erwägung zu dem Shue gelangt, daß ein Diel ist, vorausgefest, daß er in genügend großartigem Maffiade ausgeführt wird, im Hobepark auf der­ Stelle des Ausstellungsgebäudes vom Sabre­­ 1851 oder in dessen Nähe er­­richtet, das alferpaffendste Monument sei; au­­persünlich für die Königin wäre dieser Vorschlag der allerwillkommenste, weil sie nie vergessen kann , daß der Prinz selber den Gedanken, ein Denkmal dieser Art zum Studenten an die Ausstellung auf jenem Punkte zu errichten, besonders gehilligt hat. Ein solches Denkmal böte sicher­­dies noch den W­ortheil, daß mehrere der ersten Lebenden Künsflier fi bei dessen Axeführung betheiligen könnten , denn an der Basis des Dieltsts fände im Raum für verschiedenen Skulpturgruppen, deren jede einem besondern Künstler anvertraut werden konnte. Was die Wahl der Künstler,, die Zeichnung und Die Detailausfüh­­­rung betrifft, wünscht die Königin sich mit den geeignetsten Nachge­­bern zu umgeben und mill zu diesem Umwede den Heinen Ausfhufes verdannt, vereinigen, dem Diefelse eines in Anspruch nehmen , bestehend aus Personen, von denen sie sicher sein kann , bat das Land ihnen vollständig ver­­traut. Ich habe auf Befehl ihrer Maj, bereits an diejenigen ge­­schrieben, deren Beistand sie wünscht, und so wie deren Antworten eingetroffen sind, werde ih­em. Lordiehaft ihre Namen ohne Verzug mittheilen. 34 habe die Ehre u. s. mw. Grey. Ein zweites Schreiben von Lord Grey an den Lord Mayor lautet : Mylord,die Königin b­ittet sich­ der Antwort an:ihx­en Brief,welche Siehiehek empfangen,einige wenige Worte hinzufü­­gen um damit in etwas spezieller Weise die persönlichen Wünschernser Majestät auszu­drü­cken.Sie ist sich bewußt daß sie als Gattin keine Beisteuer zu dem,dem Prinzen Albert zu errich­­tenden Denkmal liefern könne,aber sie ist auch die Beberkscherin dieses großen Reiches,und als solche kann sie nur glauben,haßt­ gibt­­gestattet sein du­rfte,sich mit der Nation in dem Ausdru­cke des Demjenigen schuldigen Dankes zu Mohlbefinden und dem Glüce des Bolfes , an dem Und wenn es Gott aß­fallen hat, ihre Regierung so groß, glückich und segengreich zu mac­hen, wem nächst der göttlichen Beziehung ist Dies zu verkanfen, als ihrem theueren Gemahl, ihrem In allen zweifelhaften und gen Borfommnissen weifen und Halt? Niemand vermag zu ermessern wie die Königin,wie jeder Gedanke diesem Lande gewic1tiet wer,wie sein einziges Strebtext war,die Zustände des Volkes zu verheffig ist Und sein besserea In­teresse zu fökdemJnder That,seine unermü­dlichen Anstrengungen zur­ Beförderung dieser Gegenstände hat höchstwahrscheinlich sein theueres Leben gekürzt. Es wird demnach gewißnlich­t unpaffendfeim daß Ader-Kö­­nigim dechfühle ihres Volkes folgend,gestattet werde,in Be­­tracht zu trieben,in welcher Weise sie­»zugleich mit ihnen in der Verehrung ihres geliebten Prinzen sich­ betheiligen kann,sodaß das beantragte Monument künftigen Zeltaltern als von der Königin und dem Volke eines­ dankbaren Landes dem Andenken­ seines Wohl­­thäten ek richtet da steht. .. Mer hat ein theureres­nteresse ; SH habe IC, Die bie 21. 9. Abends als die Beistand Königin eingegangenen­­, Grey, Beiträge für das Denkmal belaufen sich auf 35,500 8, so viel firmiert­­Rathgeber, ihrem unfehlbaren Führer Die Königin Viktoria, welche bekanntlich angegangen worden war, fi) ficher die Verwendung der, für das ihrem Gemahl zu errichtende Denkmal eingelaufenen Beiträge zu äußern, hat si für die Errichtung eines Obelisten mit entsprechenden Skulpturen an dessen Basis ausgesprochen. Dem Lord Mayor, als dem Präsidenten des betreffenden Ausschusses ist darüber durch den Generallieutenant, von Honour, Charles Grey, den Sekretär der Königin, Folgendes mitgetheilt worden: „Osborne, 19. Becher, My Lord. Ich hatte die Ehre, Ihren Brief vom 18. b., welcher von den Schritten behufs Errichtung eines nationalen Denkmals für den vielbem­einten Prinz-Gemahl Mittheilung macht, zu empfangen und der Königin vorzulegen. Die Königin fühlt den allerwärmsten Dank für die allgemeine Theil­­nahme, die sich ihrem tiefen Schmerz gegenüber ausspricht 5 einen noch größeren Trost gewährt ihr aber Die Gemeißheit, daß der edle Charakter, die wirklich fürstliche Natur des Mannes, dessen Berlust sie niedergebeugt hat, mit dem Gefühle der Bereinsamung und des Clends, welches Leider mit jedem Tage an Gläffe­n gewinnt, vom Lande gewürdigt wird 5; bag die MWohlthaten, die er dem Bolfe er­­zeigt, Das Gute, das er get­an felt er zu uns kam, und dem er 2. Agram, 22. Teber. Endlich ist die fü­r die Eisen­­bahngesellschaft wirklich unerqundliche und Schaden bringende Angelegenheit der renitenten Mrnch­ner Gemeinde, welche sich trog der besten Anbote nicht herbeilaffen wollte, den zum Bau der Bahn nothwendigen Grund und Boden abzutreten, zu Gunsten der ersteren "erledigt worden. Am 18. d. verfügte sich eine Kommission des Komitates, unter Anführung des zweiten Vizegespans, Herrn 9. Buffe, an Ort und Stelle und übergab die vorenthaltene Tücke zwischen beiden bereits in Angriff genommenen Strecen an die Bahngesellschaft. Es wird auch bereits an jener Lüde gear­­beitet, allerdings unter Afsistenz­ von Gen­darmerie, der Borz ficht halber, um allfälligen Störungen hindernd entgegen zur treten. Unter diesen Auspizien ist die Eröffnung der Bahn spätestens im Oktober zu gewärtigen. Dabei ist zu bemerken, daß die Nenitenten dadurch büßen, daß Sene, Die freiwillig ihre Gründe abgetreten, 1600 fl. per Loch, ohne Unterschied der Qualität des Bodens erhielten, während fest nach dem amtlich festgelegten Werthe, im Durchschnitte die Hälfte hie­­sen, nach vreiklüssiger Abstufung ausgezahlt werden wird. Se. Erzellenz der Ball, welcher anfänglich vier Bälle in diesem Karneval zu geben beabsichtigte, sol hievon ab­­gegangen sein und seinen weiteren außer den zwei bereits gegebenen veranstalten wollen, wozu ihn die kürzlich vorgen­­ommenen Differenzen zwischen Zivil und Militär bewogen haben sollen. Es heißt auch, daß er Den 26. oder 27. b. son hier nach Wien abreist. Als Episode theile ich Ihnen noch mit, daß Dieser Tage von dem Sardinien vertretenden franz­ö­sischen Konsulate in Triest eine in krontischer Sprache abge­­faßte ufehrift unseres­ Magistrats, welche die Angelegenhei­­ten eines sardinischen Unterthans betraf, mit dem Bemerfen zurückgeschift wurde, dieselbe in französischer, englischer italienischer Sprache abfassen zu wollen. Over : Aus Siebenbürgen liegen heute bezüglich des bekannten Operates der Siebener­­fommission der sächsischen Nationsuniversität die fol­genden Nachrichten­ vor : In der am 20. b. abgehaltenen Sigung der Aronstädter Stadt - und Distriftskommunität ist bei Berathung des Siebener- Kommissionsgutachtens folgender einhelige Beschluß gefaßt worden : In Betracht, bag die fügliíde Nationsuniverslität von jeher, und verfassungsmäßig nur die inneren Angelegenheiten der sächsi­­shen Nation geordnet und für dieselbe mit Zustimmung des Landes­­fürsten Gesete gegeben hat; in Betracht, daß die fächsliche Nations­­universität Beglüsse, welche für die Mitnationen verbindliche Kraft haben sollen, zu fassen nicht berechtigt­et; in Betracht, daß Tragen, welche die gemeinschaftlichen Angelegenheiten Siebenbürgens betref­­fen, auf dem Landtage zu verhandeln sind; in Betracht, daß der fragliche Kommissionsbertät sich nit auf das Sachsenland allein beschränkt, sondern auf ganz Siebenbürgen Bezug nehmende form­­liche Gefegesvorschläge enthälts in Betracht endlich heffen,,­­daß. die Einberufung des siebenbüraifegen Landtages aufgefhoben worden : — sind die hiesigen Universitätspeputieten anzumelfen, gegen die meritorische Verhandlung des ersten den staatsrechtlichen Standpunkt und des zweiten die Ausscheidung nationaler Territorien betreffen­­den Ablages des fraglichen Kommissionsberichtes und gegen ein­­félegige Beistüsfe, als außer­dem Wirkungsfreife der Nationsuni­­versität gelegen, au­sprechen und darauf anzutragen, daß die Lüfung der bezügligen Fragen dem demnächst einzuberufenden Landtage überletjen werden möge, wobei das Kronstädter Stadt- und Di­strikts-Publikum si vorbehalte, im gelegenen Bettpunkte seine An­­sichten auszusprechen, und mit Rücksicht auf die Stellung der Tächsi­­schen Nation diejenigen Anträge zu fielen, welche ihm im Interesse sowohl der jährlichen Nation, als auch des Gesanmtvaterlandes die geeignetesten erscheinen werden. Damit aber der Landtag so bald als möglich zusammentreten künne, flimmt das Kronstädter Stadt­­und Distriktspublikum dem dritten Absage des Kommissionsberichtes in allen Punkten bei. Sollte es den Universitätsdeputirten nicht gelingen, mit dieser Ansicht durchzudringen, so haben dieselben im Namen des Kronstädter Stadt- und Disiri­tepublikums Dagegen eine Sondermeinung zu Protofol zu geben, und sich im Medrigen nach der Infrastion vom­ 17. November 1861, 3. 8010, an richten. Der Bittrnger Distrift hat bei der Berathung des Opel­rates der Giebener Kommission ausgesprochen , daß er an der seinen Devutirten ertheilten Instruktion festhalte und den gemäß den Reichs­­rath nur unter gewissen Bedingungen befenden­­ wolle. Die Frage der Nationsterritorien will er der Legislative vorbehalten müssen, und protestirt gegen jede, im Wege der Administration vorzuneh­­mende Gebietseinthettung.. — Die Sermannstädter Kom­munität sollte sie am 17. b. über das Oberat der­­ Siebener Kom­­­mission aussprechen. Die Sigung war nicht sehr zahlreich befugt und es wäre den jüngeren, ungarisch gesinnten Mitgliedern, einem dem „Korunf” zugegangenen Bericht zufolge, beinahe gelungen, ein Botum, wie jenes von Kronstadt, durchzufegen. Iroghem, daß die Sinstruktion der Hermannstädter Deputirten mit dem Operat der Stiebener Kommission durchaus nit im Widerspruch fleht, hörte man in dieser Stgung dennoch beantragen, daß die Unionsfrage dem näpsten siebenbürgifgen Landtag zur Berathung zuge­wiesen, und der II. G.­A von 1848 als Basis für die Landtagswahlen anzunehmen sei. Unter solchen Umständen wurde die Stgung auf den 19. 9. vere­lagt. Die „Hermannstädter 3.“ ermahnte Demzufolge die Miitglie­­der der K­ommunität, sich an dieser zweiten Gigung zahlreicher zu beiheiligen, damit Hermannstadt nicht kompromittirt werde, und sagte unter Anderem, daß die Neuterung den Hermannstädtern ein solches Botum übel nehmen und Hermannstadt die Eisenbahn vere Hieren künnte. Mm 19. b. wurde denn auch das Operat der Gie­­bener Kommission mit überwiegender Majorität angenommen. Die Groffhenker Stuhlsversammlung hat den I. und 1. Abschnitt des „Operates der Giebener Kommission“ solftändig angenommen , dagegen aber den IT. Abschnitt, betreffend Die Bil­­dung von Nationalverwaltungsgebieten verworfen. — Die Schäß­­burger Kommunität hat die Anträge der Giebener Kommission an die fanfische Nationsuniversität, betreffend die praktisce Darfüh­­rung des Prinzips der nationalen Gleiberechtigung in Siebenbür­­gen, einstimmig gutgeheißen und nur zu N­, den Wunsch ausge­­sprochen , daß die Landesbehörden auch bis zur Zustandebringung eines förmlichen Brieges über die Landesgeschäftssprache in ihren Erlässen, Erkenntnissen und Bechtwerden an die untergeordneten Be­­hörden sich derjenigen Sprache bedienen, welche die innere Ge­­schäftssprache dieser Behörden is. Aus Mediarch wird endlich vom 18. b. geschrieben : Nachdem in einer frühern Kommunitäts­­fisung das herabgelannte Operat der Stebener Kommission einer Kom­­mission zur Begutachtung übergeben worden war, wurde heute das Referat dieser entgegengenommen,. Das Resultat war ein dem Ope­­rate günstiges, nítorant" spricht sich in einem längeren, auf Dag öfter erwähnte Operat bezüglichen Leitartikel unter Anderem fol­­gendermaßen aus : „Es ist Mar, daß im Sinne unserer Gesehe die Muntzipfen­ nichts gegen die allgemeinen Gefege des Baterlandes beschließen und thun sünnen , und daß sich die Kompetenz der Muntzipien bezü­glich der für das ganze Land gültigen Gefege nicht weiter, als bis an die Schranfen der Einbringung von Vorträgen erfriedt. Weder die Giebener­ Kommission, noch ihre Kommittenten haben das Recht, gegen die Gefege des Landes zu handeln, und auf die einseitige Durchführung solcher Maßregeln­, die mit denfelden in Widerspruc stehen, von Seite der Erekuiivgewalt zu bringen. Wenn aber die Siebener-Kommission , oder die fächliche Nationsuniversität folge Anträge zu fielen haben , welche eine Modifizirung, ja eine Umge­­staltung der bestehenden Landesgefege enthalten, so zeigen ihnen die vaterländischen Gefege den Weg, auf in welchem sie vor der gemein­­samen Legislative des Landes die Initiative ergreifen und ihre Bors­läge durchliegen können. Der näcste Reichstag allein kann das einzige, nicht bios gnefegliche, sondern auch das wirksamste Medium — wie es auch ohne Zweifel der Fall sein wird, — sowohl zur Be­­friedigung­ der dringenden Bedürfnisse des Vaterlandes, als auch zur Erfüllung der Ansprüche unseres Zeitalters bilden. Diesen Zweck wird aber die künftige Legislative dann am sichersten entsprechen künnen, wenn auch die jächfliche Nationsuniversität schon im Bor hinein bemüht sein wird die Hindernisse zu­ beseitigen, nicht aber sie zu vermehren, und wenn sie zu seiner Zeit in Nebeneinstimmung mit dem ursprünglichen Charakter ihrer bürgerlichen Organisation statt eine eifersüchtige und engherzige Zurückhaltung zu beobachten. — TIKZETEPET EE EZEKET 444 Ungarische Akademie. Sihungdber naturunwissenschaftlichern und mathematischen Klafsen vom 24 feber. (Die Gärtnerei ins U­ngarn — Einkegat für die Akademie— Berfriedenes). h. j. Herr Baron Gabriel Preonay hielt sei­­nen Antrittsvortrag. Der Gegenstand desselben war: Die Gärtnerei Ungarns in der Vergangen­­heit und Gegenwart. Folgendes ist ein kurzes Me fume desselben. Auf dem Gebiete des geistigen Lebens erwacht bei allen Bölfern zuerst. Die Poesie, dann folgt Die ernste, nüch­­terne Prosa. Die Gärtnerei­ ist die Poesie der Landwirthschaft, sie eröffnete die Entwickklung der materiellen Kultur der Völker. Gewig pflanzten zuerst Die Menschen um ihre Wohnungen Stuhlbäume an und bauten Gemüse, welches sie genossen ; auch das Getreide warb anfangs blos wie die Obstbäume und das Semüse in Gärten angebaut. Noch rebt geht die Gärtnerei mit der­­ Feldwirthschaft Hand in Hand, wo Die erstere am meisten blüht, da sieht auch die Feld­wirthschaft auf einer Hohen Stufe der Entwickklung. Dies bemeist­ England eben­so gut wie Holland und Belgien. Die Gärtnerei gibt Veranlassung zur Verbreitung botanischer und mancher chemischer Kenntnisse, und die Erfahrungen , die man bei der Gärtnerei sammelt, können dann mit Erfolg im größern Maßstabe bei der Feldwirthschaft angewendet werden. Die alten Egypter hatten Obstgärten und Weingärten, die Griechen und Römer ebenfalls. Man nannte Das Impfen der Bäume, man zichtete Blumen und Ziergesträuche. Doch scheinen bei den Griechen und besonders auch bei den Römern die architektonischen und Skulp­­turelemente vorgeherrscht zu haben . Die Numer hatten prächtige Gartenhäuser, Alleen, Tischteiche, Statuen und vergleichen, die eigentliche Ziergärtnerei scheint aber bei ihnen seine großen B­ottschritte gemacht zu haben. Die Blumenzucht hatte bei den Griechen und Römern Eingang gefunden, es gab unter ihnen Menschen, die ss eigens dem Blumen- und Kränzeverlauf widmeten. Die Magyaren konnten­­ sich in den ersten Sarhunderten nach ihrer Ausledelung im neuen Lande natürlich mit der Gärt­­nerei nicht vb­er beißhäftigen. Aber als mit der Verbreitung der ristlichen Religion unter Stephan I. ruhigere Zeiten eintraten, verschiedene Gemüse, da begann an die Gärtnerei sich zu verbreiten. Im Mittel­­alter waren es besonders die Klöster, welche die Gärtnerei bes­trieben. Stephan gründete Bisthümer und Klöster ; jedes Klo­­ster hatte feinen Gemüse- und Obstgarten. Von einer Ziergärt­­nerei konnte wohl noch seine Rede sein, Da­ aber die Obstkul­­tur bei den Ungarn frühzeitig Eingang fand­, beweist schon der Umstand, dag ein Marientag das Fest der obíttm­pfen­den Jungfrau (gyümölescltö Boldogasszony­ün­­nepe) heißt. Außer der Gemüse- und Obstzucht verbreitete sich besonders auch der Weinbau und der Hopfenbau ; mit Wein und Hopfen betrieb man schon im Mittelalter einen bedeuten­­den Handel. Unter Béla IV. ward­­er größte Theil des Landes von den Mongolen zu einer un­wirt­lichen Wüste verwandelt. Doc finden wir aus den Zeiten Robert Karl’s schon wieder verschiedene Beweise für die Fortschritte der Gärtnerei; das Rosenwasser wird als Handelsartikel angeführt, es werden fer­­ner Sasminlauben und Banngruppen erwähnt. Unter Sig­­mund fand die eigentliche Ziergärtnerei Eingang. Sigmund hatte sich längere Zeit in Paris aufgehalten, nach seiner Rüc­­fegr ließ er großartige Gartenanlagen ausführen. Damals herrschten noch immer die architektonischen, stacren geometrischen Formen , welche von den Römern auf die romanischen Völker sie vererbten, und aus welchen später der sogenannte französi­­see Gartenstyl fi) entwickelte, welcher die Natur in geffeln flug, und Alles in gefünftelte Formen hineinzwängte. — Ma­­thias hatte prachtvolle Gartenanlagen in Vifjegrad, Ofen, Pest u. s. w. Besonders die Viffegrader Gartenanlagen und die bar selbst befindlichen Bauten, Statuen, Alleen u.­­. w. m wurden von den Zeitgenossen gepriesen. Die Invasion der Türken zer­­störte wieder das Meiste, was unter Mathias geschaffen wurde. Aber die Gärtnerei erhielt sich Dennoch und machte Fortschritte. Wir besten schon aus dem 16. und 17. Jahrhunderte unga­­risch geschriebene botanische Werke, welche auch Regeln für die Gärtnerei enthalten. In dem 17. Jahrhundert veranlaßte die Arklimatisirung des Maises und Tabaks einen bedeutenden Auf­­schwung der Feldwirthschaft. Von den Gemüsen wurden fast alle gezüchtet, Die wir Heute in unsern Gärten finden. Auch Die Drittkultur blühte. Viele Obsigattungen, die wir recht aus dem Auslande einführen, waren schon längst in Ungarn einheimisch. Zur Zeit der Kreuzzüge wurden hier viele Obsigattungen affir­­matisirt, und von Ungarn aus nach Deutschland gepflanzt. Es gibt Nepfel- und Birnsorten, welche allgemein für deutschen Ur­sprunges gehalten werden, und von melchen es sie nachher her­­ausstellte, Daß sie ursprüngli aus Ungarn abstammen. Auch die Ziergärtnerei war im 17. Jahrhundert vertreten, da a­ber weißt schon der erzbischöflige Garten in Preßburg, welcher in einem zu Nürnberg 1664 erschienenen Werke über Ungarn ge­­schildert wird. Im 17. und auch im 18. Jahrhundert herrschte bei ung der französische Geschmach. Im 18. Jahrhundert m wu­r­­den viele große und prächtige Gärten angelegt, z. B. in Eisen­­stadt, Svánta, Májorház, Daruvár , Gön Hild. Der englische Styl, "welcher die natürlichen Formen dem Gefünftelten und Ge­schnörfelten vorzieht begann sich am Ende des 18. Jahrhun­­derts zu verbreiten. In diesem Style wurden der Dreczygarten in Pet, ferner die Gärten zu Hevervár, Betreb u. s. w. an­­gelegt. Nach und nach begann man auch die nach französischem Geschmack angelegten Gärten umzugestalten, dies geschah zuerst in Eisenstadt, dann in Gödöllő und an andern Orten. Der verstorbene Palatin Erzherzog Dioseph hat sich auch um die Biergärtnerei sehr große Verdienste erworben. Die Margarethen­­insel, die Gärten zu Ofen, Ak­sut, Jena u. s. m. sind noch immer sprechende Bennweise für seinen guten Geschmack und Eifer. Neben der Ziergärtnerei entwickelte sich auch die Obstzucht. In Gömör entstand von 1808 ein pomologischer Verein, die Obst­­gärten zu Jolava be­weifen seinen wohlthätigen Einfluß. Deben­­burg, Syrnau, Beben sind ebenfalls längst bekannt als Mittel­­punkte der rationellen Pomologie. In neuerer Zeit begann man die einheimischen Obstgattungen genauer zu stubiren, um die Beredelung derselben zu fördern. Besonders Johann Csupor erwarb sich hierin große Verdienste. Nach seinen Untersuchungen gibt es bei uns 76 einheimische Nepfelsorten, 60 Birnforten, 25 Kirshenforten u. s. m. Gegenwärtig gibt es bei uns Obst­­gärten, wo wir Die edelsten Fruchtgattungen­ finden, ferner Zier­­garten, melde die seltensten und schönsten Pflanzen, die ge­­schmadvollsten Gruppirungen und Anlagen aufweisen künnen. Auch die Gemüsezucht entwicelt sich in erfreulicher­­­eise. "Nach d­iesem interessanten Vertrage las der Herr Sekretär ein Schreiben von einem unbenannten Architekten vor, in wel­­chem derselbe nähere Auskunft wünscht in Bezug auf das Hand­­buch der Architektur, welches für den vom Gzegeriner Arkhi­­tekten Herrn Joseph Kovács gestifteten Preis eingesendet werden sol. — Das Schreiben wurde dem Komite übergeben, welches eine präzisere Formulation des betreffenden Programmes aus­­arbeiten sol. Here Profesor Theodor Margo hatte eine Arbeit über Die Ausläufe der Muskelfa­­sern zur Begutachtung eirtgesendet. Die betreffenden Rezen­­senten erklärten dieselbe für eine auf selbstständigen mikrosko­­pischen Beobachtungen begründete, ausgezeichnete Arbeit, welche zur Aufnahme in die Jahrbücher der Akademie geeignet sei. — Es wurden dann einige mathematische Abhandlungen vorgelegt, welche von den Herren Poffert un Eugen Hu­­nyady zur Begutachtung eingesendet worden waren. — Hierauf gestaltete si die Sigung zu einer gemeinschaftlichen. Es wurde nun ein Schreiben der f. F. G Statthalterei vorgelesen, worin der Akademie angezeigt wird, das Se. Majestät den Herrn Emil Deffemwffy und Herrn Baron Joseph Cőrve­s als Präsidenten der Akademie zu bestätigen geruhten, Ferner wurde eine Zuschrift des Pester frantischen Gerichtes vorgelesen, in welcher der Akademie angezeigt wird, daß der verstorbene Alois Staffenberger sammt Gemahlin in seinem Restamente ein Legat von 5000 fl. für die Akademie machte, dessen Intere­ en fire naturwissenschaftliche Zwede verwendet werden sollen. — Die Herren Peter Emeric­h Mándi aus Czathnár machten eine Stiftung von 100 fl. für die Akademie. Auch andere neue Spenden wurden verl­iefen, welche im Ganzen 661 fl. 50 fl. für den Fond und 622 fl. 50 fl. für den Bau betragen. — Dann wurde die aus Den Blättern bekannte Petition in Betreff des zu erbauen­­den Palastes, welche von 10—15 Individuen unterzeichnet war, vorgelesen. Es entstand darüber wieder eine reine De­­batte, jeplieglich wurde Dieselbe an das Direktorium verwiefen, da die Akademie über die Frage nicht entscheiden könne. — Das Publikum scheint das Verhaltung der Akademie zu dem Direktorium nicht genau zu fennen. Die Akademie, d. h­. die gewählten Korrespondirenden, ordentlichen und Ehrenmitglieder haben si­­chlos mit missenschaftlichen Fragen zu beschäftigen und entscheiden darüber ganz selbstständig und unabhängig, ohne Einfluß des Direktoriums. Die Entscheidung über die finan­­ziellen und Hronymischen Angelegenheiten der Miademie Hingegen gebührt ausschließlich dem Direktorium, und es sollen ähnliche Petitionen wie Die vorgelesene eigentlich nicht an die Akademie sondern direkt an das Direktorium gerichtet werden. — Endlich haben wir noch zu erwähnen, daß Herr Joseph­ Budenz einstimmig zum­­ Unterbiblistheter gewählt wurde,­­ eine i

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