Pester Lloyd - Abendblatt, September 1863 (Jahrgang 10, nr. 198-222)

1863-09-16 / nr. 210

Lopaliteit hatte mit Freuden zustimmen zu wollen,wenn aber der Loyalitäteaktblos ein Deckmantel fü­r einer­ politischen Misein solle,so müssen die Polen ihren Standpunkt wahren und er würde in der Sitzung daszb­ ergreifen,um den Standpunkt der Galizianer darzulegen.Stern­ erklärte sodann,auch er würde sprechen und gegen einen solchen Akt sich verwahren.Die Sache lag damit am Auseinanderfallen. Man mußte gewärtigen,daß in der Sitzung statt eines Attes begeisterter Einmüthigkeit ein Bild der ärgsten Zerfahrenheit sich darstellen wü­rde.Unter diesen Umständen erklärte der Präsident v.Hasner,der übrigens selbst nicht sehr warb­ für die Sache engagirt schien,die Ansprache nicht halten zu wol­­len.Man trennte sich in starrer Mißstimmung. Die Sache,welche ungeheure Sensation erweckte,wird nach den verschiedensten Seiten hin eine üble Wirkung haben. Bemerkenswertb ist,daß das Herrenhaus voraussichtlich eine Kundgebung wird machen wollen und dadurch ein bedent­­licher Kontrast entstehen wird. == Mehrere Wiener Journale brachten die Nachricht, Baron Götve­s sollte als Führer einer Deputation gestern der Sr. Majestät Audienz nehmen. Diese Mittheilung wird nun­ vom „Wand“ dahin berichtigt, daß Freiherr v.­ötvös seine Deputation führe, sondern für seine Person um eine Audienz in­ Sachen der Alfalder­ Bahn gebeten habe. Der Tag der Audienz sei noch nicht bestimmt. Im Ministerrathe sollte die Frage des Vorschusses für die Alfalder Eisenbahn gestern verhandelt werden. In der gesirigen Ligung des Wiener Abgeord­­netenhauses kam die in Lemberg erfolgte Verhaf­­tung d­es Reichsrathsabgeordneten Rogawsti zur Sprache : Der Präsident theilt die Zuschrift des Lemberger Landesgerichtes in­ dieser Angelegenheit mitt. Es heißt in dere selben : Wan beehre sich in Gemäßheit bey Gefohes vom 3. Oktober 1861 dem hohen Präsidium die Mittheilung zu machen, daß laut Beschluß des Landesgerichtes vom 28. v. M. der Neid­erathsabgeordnete Karl v. A Rogamski wegen des Verbre­­chens der Störung der döffentlichen Ruben S Gemäßheit der Strafprogeßordnung in vorläufige Verwahrung gebracht worden sei, weil je derselbe inmitten seiner Thätigkeit, als Mitglied eines politishengeh­eimen Revo­­lutionsfomits 38 betreten wurde. Das Landesgericht wende sich gemäß des ©rieges vom 3. Oktober 1861 an das Abgeordnetenhaus um die Zustimmung desselben zu der Verhaf­­tung des genannten Abgeordneten. Der Präsident fügt hinzu, er habe in Anbetracht der Notwendigkeit, daß zu einer Er­­örterung dieser Angelegenheit eine­ Hare Darlegung des Sach­­verhaltes nothunwendig sei, sich vom Justizministerium genauere Auskunft erbeten. Der Justizminister habe ihm hier­­auf erwiedert , er erkenne die Berechtigung der Erwartung des Präfi­denten , in dieser er­ von der Regierung alle nöthige Auskunft zu erhalten, und er­­ wolle solche Auskunft dem Abgeordnetenhause mit dem Vorbehalte ertheilen, dass diese aus Rücksichten für die Staatssicherheit und die strafge­­rictliche Untersuchung die Geheimhaltung erfordere. Da nun diese Mittheilungen der Regierung, melde sich aus den genann­­ten Rücksichten zur Veröffentlichung nicht eignen , geschäftsord­­nungsmäßig in­ der nächsten Situng des Abgeordnetenhauses zur Berlefung kommen­­ würden, so künne er dieselben dem Herrn Präsidenten nur unter der Voraussehung der Geheim­­haltung mitt­eilen. Der Justizminister the­ft mit, das das Kemberger Landesgericht die Anzeige machte, es habe in der Sigung vom 11. b. 9. den Beschluß gefaßt, die Untersuchung gegen den Abgeordneten Rogawsti in der Richtung des Hoch­­verrathes auszudehnen. Der Präsident macht die Mitteilung, daß eine Zuschrift des Abgeordneten Ronamwelt in polnischer Sprache, vorliege , sie werde in­­ dieser­ Sprache verlesen und dann in MWederfegung mitgetheilt werden. Ein Schriftführer verkieft den polnischen Text, der dann in deutscher Mederfegung vorgelesen a tr R­o­gaw­itt erzählt darin, daß er am 5. b. M. durch einen Belchruf des Lemberger Gerichtes nach einer vorgenommenen vergeblichen Hausdurchsuchung verhaftet worden sei. Der Be­­fehl des Untersuchungsrichters sei ihm , obwohl mehr­ als 24 Stunden sest seiner Verhaftung vertroffen­, nicht eingehandigt worden. Er sei für­ den Kreiskommissär verhaftet, nach Jar­now geführt und in der Gendarmeriefaterne 5 Stumiden lange in Gewahrsam gehalten worden, wo er, da er sich nur auf einer Prü­fepe niederlegen wollte, die ein Gendarme eben ver­ Taffen, die ganze Zeit im Luftzuge zubringen mußte, so daß er sich Rheuma und Fieber zuzog. Am Morgen wurde er Ins Strafhaus nach Krakau abgeführt, wo er­ sich noch­ befindet. Es sei ihm nicht bekannt , daß ein Beschluß des Hauses vor­­liege, in welcher seine Verhaftung gestattet. Auf frischer That eines Verbrecjens sei er nicht betreten worden, konnte es auf nicht, weil er sein Haus während drei Wochen nicht verlassen. Es habe damit eine Verlegung der konstitutionellen Gehege der Monarchie stattgefunden. Er habe dem Kreisfommissär seine vom hohen Hause erhaltene Legitimationskarte vorgetriesen, und als darauf seine Rücksicht genommen wurde, habe er einen Protest zu Protokoll gegeben. Er halte es­ für seine Pflicht, den Präsidenten davon in Kenntniß zu fegen und seinen Protest gegen die Verlegung des Gefeges zum Schuge der persönlichen Freiheit, gegen die ihm miderfahrene Behandlung und gegen die Verlegung des Gefetes Über die Immunität der Abgeord­­neten zu wiederholen. Er übergebe die Sache dem Hause, dessen Würde verlegt fest und das sie zu wahren habe. Hierauf apo­­strophirt er das Haus. Es werde das erste Urtheil Über ihn fällen, es trete zum ersten Male als Jury zusammen, er möge ich nicht dur­usammentreffen ungünstiger Umstände verleiten hassen, zu urtheilen, ehe er ihn gehört und sich des Ausspruchs erinnern, die Weltgeschichte ist das Weltgericht. Er hoffe zu Gott, sein Schtefal mit jener Würde zu tragen, wie es ei dem Repräsentanten ziemt. Sein Streben sei immer gewesen und werde sein : Entwicklung der konstitutionellen Institutionen, okt . Desterreichs , verbunden mit Glanz und Würde er Serone. Der Präasident bemerkt, dag es, ohne­ Kenntniß des Sachverhaltes nu­ möglich sei, in eine Erörterung der Angelegenheit einzugehen und beantragt deshalb die Wahl eines Ausschusses von 9 Mitgliedern aus dem ganzen Hause, doch fet von der Druchlegung des Berichtes Umgang zu nehmen. Der Antrag wird einst­immig angenommen, — Graf Po­­tocki stellt den Antrag, den Bericht des Abgeordneten Dyie­­duczyski über seine Arretirung dem eben zu­mnwählenden Aus­­schhsse zur Prüfung und Berichterstattung zuzum. Der Polizeimini­ster erklärt, er werde dem Bar die nöthigen Aufklärungen über diese Angelegenheit gi­be . Man spreitet nach einer kurzen Unterbrechung zur Wahl des Aus­­schuffes. Gewählt wurden : Herbst, Mühlfeld, Mende, van der Straß, Waser, Grocholstz, Prazak, Berger, Rechbauer, Politische Nundschau, 16. September. Der Artikel der „Gen-Korr." über den Inhalt der ruffie fen Antwortsnoten, welcher in unserem heutigen Morgenblatte im telegraphi­gen Auszug wieder­ gegeben wurde, lautet volständig wie folgt: Ueber den Inhalt der russischen Antwortsnoten konnte unser Berieterm­itter in St. Petersburg, wie er selbst uns befennt, nichts ganz Sicheres und Zusammenhängendes in Er­­fahrung bringen, da dieser Gegenstand dort unter Die Siegel des diplomatischen Geheimnisses gelegt wurde. Nach dem, was sie ungefähr aus seinen von ihm nicht durchgehends verbürg­­ten Mittheilungen entnehmen läßt, würde die Angabe der „Indep, beige”, als ob die Noten auf die von der­ raffischen Negierung protestirren und auch Polen zu Gute kommenden Reformen hinwiesen, eine irrige sein, indem die raffische Ant­­wort nichts­­ dergleichen zu enthalten scheint. ı Ohne die jede Punkte ausdrittlich zu erwähnen, scheint die Antwort von der 1­­­­­7 « - |... aan

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