Pester Lloyd - Abendblatt, November 1863 (Jahrgang 10, nr. 250-274)

1863-11-25 / nr. 270

, sein nach einem unweifelhaften Verfolgerecht seinen­ Anspruch auf die egierung ders Herzogthümer Schles­­wig und holstein erhoben hatt­e)daß weder der deutsche Bund noch die Stände der per Schleswig und Holstein, noch die Agnaten­bes­ufes Oldenburg den Bestimmungen des Londoner Traftates beigetreten sind; 3) hab Dänemark dur eine Reihe vertragsunwidri­­ger Maßregeln, durch Bebrückung der deutschen in Schleswig- Holstein,, durch Unterbrüdung der Deutschen Sprache in den Herzogthü­mern , durch das Patent vom 30. März b. S. und und durch Vollziehung des neuen Verfassungsentwurfes für Dänemark und­ Schleswig die Vereinbarungen von 1851 —52 und damit die Bedingungen selbst gebrochen hat, unter Denen die Großmächte dem Londoner Traktat beigetreten sind ; 4) daß. bei dieser Sachlage die Anwesenheit Banfifherstruppen in dem Bundeslande Holstein eine Beilegung der Bundesgesette ist, erklärt das Haus der Abgeordneten : i „Daß die Ehre und das Interesse Deutschlands in simmt­­­ichen deutschen Staaten erfordere, die Rechte der Herzog­thümer Schleswig und H­olstein und des Herzogs von Schleswig Holstein.Sonderburg- Au­­­gustenburg auf deren Regierung anzuerkennen und Legterem zur Geltendmachung seiner Ansprüche zu verhelfen”. Das erste deutsche Abgeordnetenhaus, welches zu­gunften Schleswig-Holsteins Beschluß gefaßt hat, it das in Darmstadtz dasselbe beschloß nämlich in seiner Sittung som 24. b. einstimmig : „ie Die großerzogliche Regierung zu erfuhren durch Anerkennung des Prinzen Friedrich von Augustenburg als Herzog von Schleswig-Holstein das Recht und die Integrität Deutschlands zu wahren, und 2. die Bereitwilligkeit der Kammer zu erklären, die groß­­herzogliche Regierung mit den Mitteln des Landes zur Durchge­führung dieses Rechtes zu unterflagen.“ In Frankfurt haben die am 22. daselbst versam­­­melten großdeutschen Notabeln von Hessen-Darm­­stadt, Nassau und Frankfurt befehloffen, den sänstlichen groß­­deutschen Vereinen nachstehende Resolution zur Annahme vorzuschlagen : „I­­n den Herzogthümern Schleswig-Holstein It nur dr Mannesstamm erbfolgeberechtigt, — 2. Des Her­­zogthum Holstein gehört zum deutschen Bunde, — 3. Dem Londoner­ Vertrage von 1852, welcher Seitens Dä­­nemarks gebrochen worden ist, fehlt außerdem die Sanktion Deutschlands , sowie die Zustimmung des legitimen Fürsten und­ der holsteinischen Stände. Derselbe ist also für den deut­­sen Bund nicht rechtsverbindlig. — 4 Das deutsche Bolt erwartet, daß der Bund den in Folge des­­Verzsichts seines Vaters zur Succession in den Herzogthümern Schleswig-Hol­­stein berufenen Herzog Sriecetru­d von Sonder­­burg +» Augustenburg als Mitglied des deutschen Bundes anerkenne, demselben den sollen in der Bundesver­­fassung begründeten Schuß seiner Rechte gewähre, wie auch — d­­ie nötigen Mairegeln ergreife, um die Be­völkerung der Lehiipb­liker Holstein und Lauenburg gegen jede Verlegung ihrer unter dem Schuge der Bundesverfassung flehenden M­echte zu wahren. — 6. Bei dem rein natio­­nalen Charakter der Schleswig-Holsteinischen Brage flieht das deutsche Bolt einmüthig zusammen und fennt Leinen Untersohlen politischer Anschauung Es erwartet die gleiche Gesinnung von seinen Regierungen“ Die in Leipzig beschlossene Apfesfe an­ den König schließt mit der Bitte: Der Majestät möge am Bundestage dahin wirken haffen, daß Derselbe das allein legitime Erbrecht des augustenburgischen Hauses auf Holstein und auf das damit dur alte Verträge un­­trennbar verbundene Schleswig unverweist anerkenne und wirksam, da nöthig, mit allen äußerten Mitteln felsst füge. In Erlangen hat d­ie Studentenschaft der Universität folgende Adresse an den Herzog Fr­­edrich von Schleswig-Holstein abgehen lassen : „Euer Hoheit fürstliches Wort, das Bekenntnis in schwerer Zeit zu dem gottgegebenen Recht, hat wie ein BIG in unserm Herzen gezündet. Dankbar freudig begrüßen hierin die Gewähr, das Recht nun endlich Recht werden Geruhen Euer Hoheit den Ausdruch der Freude und Hi bung huldsolft entgegenzunehmen, die uns, die unterzeicen Kommilitonen der Friderico-Alexandrina zu Erlangen, er Heil Eurer Hoheit! Gottes Segen über den einzig legen­ Herzog von Schleswig-Holstein! Mit uns, destfind necht, Harren alle deutschen Sohfäulen Augenblids, wo unsere erlauchten deutschen F­ürsten in Tf­tiger Wahrung deutschen Rechtes und deutscher Ehre uns rufen, einzustehen mit Allem, was wir sind und haben für altgeheiligte gute Recht der Nordmark unseres Baterlan­d Einstimmen werden alle deutschen Stämme in unfern „Hoch lebe Herzog Friedrich von Schleswig-Holstein ! Schleswig-Holstein ungetheilt für immer!’ Möge Gott Allmächtige Euer Hoheit in Seinen Schuss nehmen in unserm ganzen Baterlande die Herzen der Fürsten und Be­lenien zu Seinem Preis und Deutschlands Ehre!” Die "Neue Würzburger 3tg." veröffentlicht­e Aufruf an alle deutschen Patrioten, „ich in der seles holstein [chen Sache um den Herzog von Koburg f‘haaren, und ihm, als dem Repräsentanten der Patriott Sade, die Mittel zum Kampf an Mannschaft und Geld zuführen.“ Gehen wir nun zum Berhalten des Bund über, so legt uns bios folgender Tarze Kommentar die Sikung vom rechten Sonnabend vor : Der Verlauf der Bundestagsfigung — I der Korrespondent der „Deutsch. Allg. 3“, — ist Den­kungen der Patrioten nicht entsprechend ge­wesen. Man den dänischen Gesandten — gegen den Pr der Regierungen Badens und der zwölften und fünfte Kurte (der großherzoglich und herzoglich fachlichen Hú und Oldenburgs) — zugelassen, die Anträge dieser protest ist nicht zu übbersehen, daß in der Síbung des Bundestags Allem, was man hört, vermieden worden ist, irgendet­wa wer es als die Tagesfrage zu besprechen, und auch das t den Formen, welche einen Anstrich von Entfehltefungen fern hielten, so daß man die Zulassung des dänischen Gefa­ret wohl als einen Akt bloßer Kourtoisie­­ auffassen duch welchen dem zeitherigen Kollegen die Möglichkeit währt werden sollte, den Todesfall und indirekt das seiner Mission anzuzeigen. Das ist auch in frühemn a ähnlich gehalten worden. Mit der „indirekten“ Anzeige sich nun allerdings der Gesandte nit begnügt , wielrieb er mit der Todesnachricht allerhand Erklärungen und wahrungen verbunden; indeß braucht man doch nicht wendig zu schließen, daß die Majorität des Bundes das Recht auftreten werde, Heber die Stimmung der beiden dbentf Örvfmű­ch­te begegnen wir einer interessanten respondenz in der „Breel, Zig."; man schreibt in diesem Blatte aus Wien vom 22. b. : Als die erste Runde von den Schritten des He­ron Schleswig-Holstein wieder gelangte, erklärte man an gebender Stelle, man werde die deutsche Sache nicht im Waffen und in Allem Hand in Hand mit Preußen gehen der That it man dur Berichte aus Berlin in diesem gehen bestärkt worden; denn es existirt bereits fett­e Tagen eine Degeshe vdesHrn Bismarc welcher derselbe ganz unummwunden erklärt, an dem Xo Protokolle feslzuhalten und in dem Falle, als der­­ Bund für das gute Recht des Prätendenten für Sch­ Holstein eintritt, sich in gar Feine Aktion lafflen. Sindeß besorgt man hier — und biete Besorg nicht ohne Grund — daß die Note d.8 Sen. v. Bi nicht sollfommen den SIntentionen Sr. Maj. des KŐ entspricht, und daß die versinlichen Sympathien des 4 und eines großen Theils seiner Umgebung Teicht in Frage einen Umschmung herbeiführen könnten, Sch beta

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