Pester Lloyd - Abendblatt, Juli 1864 (Jahrgang 11, nr. 148-173)
1864-07-01 / nr. 148
Abendblatt des Pester L eing, 1. Sufi. Nr, 118. {Die einzelne Nummer Fostet ( Er. 6. 28.) BEVETT Tr. Depeschen des „Vester Lloyd.“ lensburg, 1. Juli. Die hiesige „Nord. 3." brünnte Korrespondenz über den Uebergang nach Alfenbaner folgte dieser auf 129 Kähnen, jedesmal mit 3000 Mal zwischen Schnabel und der Süßspige des Satrup- Holgeieog heftigem Feuer der Dänen wurden die Strandbatte genommen. „Rolf Krafe", zweimal abgeschlagen, bran 2400 Dänen wurden gefangen, darunter 100 Off. Oberst Kaufmann, it ihmer . verwundet. Der pänis Berkuft ist groß. Preußen verfuft , tobt und verzwun 20 Offiziere und 300 Mann. openhagen, 29. Juni Abende. Der Finanzminifllegte dem Landsthing den Borschlag einer neuen nlei von 20 Milionen vor. - | | Her Haaren: und Effertenbörse, ft, 1. Zuli. Der Verkehr bleibt matt, Stimmung ab, warten Kommerzialbaulatt in 640 fl. 6., 645 98., Weiter Walme 1035 fl. 6., 1050 ®., ungar.: Affefuranzaftien 450 fl.,, 475 W., Pannoniarüdversicherung 265 fl. ©., 275 Wsämmtlih ertl. Dividende. — Verkehr in Broduften unkdeuper ener Börsendepesche : 10.Ubhr 55 Min. Krektafk 191.50, 1860er 2ofe 95.50, 1864er 91.60, Nord:bahn 18, Karl Ludwigsbahn 241.50, Staatsbahn 183, Bar dubber 9. Geschäft Teblos, Geld etwas billiger, Waluten etwer. Paris Schlußrente 65.80, Credit Mobilier 1051, zus. 2, pemont. Rente 70.05. „Spekulation: gänzlich rato3.“ Außer der Börse war das Geschäft ein sehr stilles RP3 und übel unverändert, Spiritu 3 ohne Umfass fett gestimmt und fortwährend wurch Geldmangel gebracht. Der értebr war ohne Belang, derselbe beschränkte sich meist auf mostaktien und auf Unterbringung der Effekten. Nur für Nordaba zeigte ji etwas mehr Vorliebe, im Vorgeschäft von 1823 is 1820 gemacht, haben sie in Mittags bis 1824. Kreditakten, aber Vorbörse bis 191.50 abgegeben, erholten sich wieder bis 91.70, Mittags 91.80 beginnend, variieten sie zwischen 191.70nd 191.50. 1860er Lose Vormittags 95.80 und 70, ebenso Mittags, 1864er Vormittags 91.70, waren an der Börse bis 1,50 zu haben. Karl Luwigsbahn 242.25 und 242. um alle 1 Uhr zur Erklärung notizte man Streditartien 191.60, Rutobahn 1821—1822, 1860er 95.70—80, 1864er 91.50—60. Der Schranken war etwas fester, Dtetalliques 71.20, Rationalanlehen 79.80, Bantfaktien 781 bis 782, Parbubiber 119 ohne Koupon. Die Baluta auch der Geldmangel etwas billiger, Napoleons vor 9 fl. 25 fl. , London 115. Prolongation sehr erschwert, für Kredit- und Nordbahnaktien wird 10 fl. und für 1860er £ die 6 fl. Kostgeld gezahlt. Schluß in Kreditaktien 191.10, Nordbahn 1832, 1860er 2ofe 95.50, 1864er 91.20, Kreditlofe 129.70, London 115, Silber 113.50. Paris, 30. Juni. 1 Uhr Mittags. 3pEt. Rente 65.80, Gred. Mob. 1055, £omb. 531, Konfols 9u3%, piem. Rente 69.90, unbelebt. " * Fien, 30. Juni. Die heutige Börse war im Ganzen Berlüt, 30. Juni. Wien 86, 1860er Lofe 83, Nation. 683/,, Staatsb. 10574, $rebd. 827/, 1864er Lofe 53, Silberanl. 75 °%, Frankfurt, 30. Juni. Wien 1007%, Nation. 667, Staatsb. 185, Sired. 195, 1860er Lofe 827%, 1864er Lofe 921%, Iberanl. 761). Breslau, 29. Juni. Roggen (pr. 2000 Pro.) niedrigr, pr. Juni und Suni Juli 833% Thle. Br., Oktober-Nov. 5% SH Br Weizen (pr. 2000 Pfo.) pr. Juni 50 Thlr. Br.,Gerste (pr. 2000 Bid.) pr. Juni 341% tlr. Br. Hafer (pr. 2000 Bid.) „pr. Sumi 39 Thlr. Geld. Müböl (pr. 100 Pro.) Spätere Termine matter, Lofo 1254 Thle. Br., pr. Juni 12%, Ihe. Br. Ostober-November und November-Dezember 13 Thle. br. Spiritus niedriger, lofo 143% Thlr. Geld, 14145 Ihe. Br. pr. Juni 183,4 Ihle. Br. , Oktober-November 145 Thlr. bezahlt. Hin E unverändert. Berlin 29. Juni. Getreidemarkt Weizenfester, Roggen fan Juni-Juli 35%, Juli-August 3514, August: September 36 °/,, Sept.Oktober 384. Spiritus matt. Juni Juli 15/%, Juli Aug. 151%, Aug.-September 1539, Sept.-Oktob.15%. Rübel fan. Juni:Juli 121%, Sept.-Oktober 1314. . Paris, 27. Juni. Mehl 6 Matten disp.. 55 $r., A Juli-August Fr. 55.50 , pr. September: Dezember Fr. 58.0. — Rauboöl disp. 109 Fr. Juli Sr. 109,50, pr. August Sr. 110.50, pr. Septembere Dezember 114 Fr., pr. Länner-April 11865 1,5 $r. ; Gereidebericht der Kornhalle. Beft, 1. Stil. Das Meizengeschäft it in der Haltung ; en wurden zu notirten Breiten 1000. Mb. Ser und Meigenburger Meizen umgefekt en detail ist diese noch immer ziemlich starf — wegen höherer Ansprüche der der blieb der Abfas beschränzt. In Korn war auch pr guter Detailablag und wurden notirte Preise voll bezahlt. n Kulurnz bei unveränderten Preisen einiger Verkehr. Innere Sorten unbeachtet: das Karlsburger Munizipium, Albenser Komitat ; 4. das [fellschaft, auf die wir im Morgenblatte ausführlicher Dévaer Munizipium, Hunyader Komitat; 5. das Hermannstädter Munizipium, Sachsenland ; 6. daz Fogarafer Munizipium , Fogarafer Distrift; 7. baz MD var beiger Munizipium, Szellerland ; 8. das Regener Munizipium, Regener Komitat ; 9. da Nakoder Munizipium, Napoder Distrift, welche wieder in Kreise (Vizegespanscaften, Peizeiapitanate, Filialstühle und Stühle) abgetheilt werden. Bei dieser Eintheilung, welche in der Vorlage detaillirt wird , scheint auf di Gruppirung der Nationalitäten in den einzelnen Distrikten Rücksicht genommen worden zu sein, um bezüglich der Noministration von Münschen der Bevölkerung gerecht zu werden und der Gleichberechtigung der vrei Landessprachen die praktische Geltung zu verschaffen. Die zweite Vorlage bildet der Gejegentwurf zur Organisirung der politischen Bermaltung. Die wesentlicsten Bestimmungen desselben sind folgende : An der Seite des 1. Guberniums , der höchsten Verwaltungsbehörde des Landes, steht der Gouverneur. Das Sf. Gubernium besteht ferner aus einem P Vizepräsidenten , mehreren Hof- und der erforderlichen Anzahl von Gubernialräthen, melde stammt von Chefs der 9 Munizipien und von Vizegespanen, B Vizekapitänen und Unterkönigsrichtern von Sr. Majestät dem Kaiser ernannt werden. An der Spibe der Munizipien stehen für das Deefer, Klausenburger, Karlsburger, Devaer und Negener Munizipium 5 Obergespane, für das Nachoder und Fogarafer Munizipium zwei Oberkapitäne, für das Vprarberger Munizipium 1 Oberkönigsrichter und für das Hermannstädter Munizipium der Comes der fächlichen Nation, welche zugleich Natusmitglieder des E. Guberniums sind und bei Entscheidung wichtiger, das ganze Land betreffender Jagen vom Gouverneur jederzeit einberufen werden können. Die Freistädte haben denselben Wirkungskreis wie die Briegez fpäne und PVizeiapitäne der Kreise, unterstehen aber im Inftanzenzuge den Chef der Munizipien. Von diesen wird die Berufung an daz Fön. Gubernium, von dort an die Hofkanzlei ergriffen, so daß bei Entscheidungen in politischen Angelegenheiten in der Regel 3, und in gewissen Fällen auch 4 Instanzen bestehen. Die Stellung der Gemeinde, Kreis: und Munizipalvertretungen gegenüber ven politischen Organen und dem Landtage wird durch ein besonderes Gefet festgestellt werden. Die Rathsstellen beim 1. Gubernium wird Se. Majestät mit Berücksichtigung der rezipirten Religionen Siebenbürgens belegen und an die anderen a. b. St. Ernennung vorbehaltenen Stellen nur an siebenbürgische Landesangehörige verleihen. Die übrigen beim Gubernium und bei den Munizipien zu be jeßenden Stellen werden im Wege der Konkursausschreibung durch eine aus einem Präsidenten oder dessen Stellvertreter und 12 Mitgliedern bestehende Landeskommission verliehen. Den Präsidenten und 4 Mitglieder dieser Kommission ernennt dersaifer; die übrigen 8 Mitglieder wählt der Landtag durch seine 8 Abtheilungen aus dem Plenum der Landtagsmitglieder. Der Gouverneur repräsentirt die Berfen des Landesfürsten im Lande und legt seinen Diensteid in die Hände Gr. Majestät des Kaisers ab. Sämmliche Organe der politischen Verwaltung sind ihm und dem Tl. Gubernium unmittelbar oder mittelbar untergeordnet. . . Mach dem der Vorlage beiliegenden Gehaltsihema bezieht der Gouverneur 8000 fl. Gehalt und 9000 fl. Funktionszulage nebst Naturalmahnung , der Vizepräsident des 1. Guberniums 6000 fl., die Hofräthe 4000 fl., die Gubernialräthe 3000, 2500, 2000 fl., die Sekretäre 1600 , 1200 fl., die Konzipisten 900, 800 fl., die Chefs der Munizipien erhalten 3000, 2500, 2000 fl. Gehalt nebst Funktionszulage und Naturalmahnung, deren Stellvertreter 1800 fl. , die Vizegespane, Vizekapitäne und Unterkönigsrichter 1400, 1200 fl. Die dritte Vorlage bezieht sich auf die Organisirung der Gerichtsbehörden erster Infanz und bei diesen wird das Prinzip der Trennung der Justiz von der Verwaltung aufrechterhalten. Für die Prozesse in erster Instanz werden Einzelgerichte und Kollegialgerichte errichtet. Die Einzelgerichte bestehen aus einem Afsessor und der erforderlichen Anzahl von Stellvertretern (Apjunkten) , die Kollegialgerichte aus einem Präses, einem oder mehreren Stellvertretern (Senatspräses), der nöthigen Anzahl von Näthen und dem Hilfspersonale Die Handelsgerchtsbarkeit wird zumeist von den Kollegialgerichten mit Zuziehung von Reisigern aus dem Handelsstande, die Berggerichtsbarkeit ebenfalls nur nach Bedürfniß zu bestimmende Kollegialgerichte mit Beiziehung von technisch gebildeten Stimmführern vom Berg und Hüttenunwesen geübt. Jedes Kollegialgericht erhält einen Staatsanwalt nebst der nöthigen Anzahl von Substituten. Die Berufung der zweiten Anstanz ist bis zur definitiven Regelung der Obergerichtshöfe im Bereiche des Hermannstädter Munizipiums an das jähhrliche Obergericht in Hermannstadt, aus allen übrigen reine an die königliche Gerichtstafel in M.Báfárhely zu leiten. b . zu dere Il in der gestern abgehaltenen außerordentlichen Geneneralversammlung der Bannonia-Dampfmühlge = Einem Telegramm aus Hermannstadt zufolge befand sich gestern auf der Tagesordnung des Landtages der Bericht des Ausschusses über die Manger’schen Anträge in Betreff der siebenbürgischen Eisenbahnen. Fünf Redner Sprachen für, zwei gegen den vorgelegten Repräsentationsentwurf, — Den Ausschußbericht theilen wir im Morgen: blatte mit; hier nur die Schlußworte bestelben mit den drei Anträgen ; dieselben lauten : Seruben Ener Majestät allergnäßigst ordnen, daß . 1. über die Punkte des Anschlusses der österreichisch-siebenbürgischen Eisenbahnen an jene der vereinigten Fürstenthümer mit der Regierung derselben noch vor Beginn der jüngst konzesitionirten Eiferbahnen in den Fürstenthümern eine Bereinbarung getroffen, 2. aus vollwirthfschaftlichen und Handelsrüdfichten Kronstadt als SRRUDEIeer Anknüpfungspunkt festgestellt und 3. nach aßgabe der ‚mit der Regierung, der vereinigten Fürstenthümer erzielten Vereinbarung dem Reichsrat Ehe bei Beginn der nächsten Session eine neue Vorlage über ‚ven Bau der siebenbürgischen Eisenbahn, zur, verfassungsmäßigen Beichlußfassung mitgetheilt werde, zurückkommen, wurde die Erhöhung des Aktienkapitals um 200.000 fl . resp. die Gmission von 200 neuen Aktien & 1000 fl. beschlossen, von meiden jedoch vorläufig nur 100 ausgegeben werden. Politische Rundfehan, 1. Juli. Die Deutsche ©age feiert in diesem Momente einen zweifachen Sieg, einen biplormatischen und einen militärischen. Der diplomatische sprigt si in der Haltung Englands aus, die trot aller vorausgegangenen Drohungen nun eine entschieden friedliche ist. Die „Times“ bringt uns heute die ausführlichen Si Bungsberichte vom 27. b., die Reden Lord Ruffel’ und Lord Balmerston’s füllen bei zehn Petitspalten des großen Blattes; wir müssen daher darauf verzichten, die historischen Skizzen hier wiederzugeben,welche die beiden Minister von der ganzen Angelegenheit, insbesondere seit ihrer Berandlung auf der Konferenz, vor den beiden Parlamentshäusern entworfen haben, und lassen dafür den vollständigen Wortlaut dessen folgen, was dieselben über die nunmehrige Haltung Englands und die Gründe, welche dieselbe bedingen, geäußert. Es ist das ein Sieg, Der nicht leicht zu unterfliäßen. Und, was gleichfalls von Bedeutung, die Mehrzahl der so vor Kurzem so sehr gegen Deutschland eingenommenen Organe der englischen Hauptstadt stimmt den Anschauungen der Minister bei : ". times" bewundert die Auseinanderlegung des Lord Palmerston und meint, , die Konferenz sei nicht ohne Nahen gesesen, weil sie so viel erreicht, die Differenzen auf den Streit um die Linien Schley und Apenrade zu beschränten. Das Cityblatt billigt ferner die Srievenspolitik und tadelt die Hartnädigkeit Dänemarks. — England habe nicht das Net zu interveniren, und wenn es dasselbe hätte, dürfte es doch nicht interveniren, denn bei einem solchen Unternehmen möchte England seine ‚ganze‘ Armee verlieren, ohne Deutschland bestiegen zu können. — Nach „Daily News“ it fon der Umstand, 218 Großbritannien allein, ohne die Unterftügung Frankreichs und Schwedens, den Kampf gegen Deutschland aufnehmen müßte, zur Rechtfertigung der Friedenspolitik hinreichend. uch sei die heilige Allianz wiederhergestellt und England dürfe die Kräfte, deren es zum Widerstande gegen diesen Bund nöthig hat, nicht für Dänemark vergeuden. Lord Balmerston habe ganz Recht, nn der Don Dukote der jegigen Lage sein zu wollen. Uebrigens versichert „Daily News“, die Majorität des Kterhbauses habe die Friedlichen Erklärungen Balmerstons mit einem Gemisch von Billigung und Beschämung angehört. — „Morning Star” Sagt : Die Politik Englands sei seineswegs von der französischen abhängig ; immer aber wäre es eine Thorheit, ich ohne Nachsicht auf die Haltung Frankreichs für Krieg oder Frieden zu entscheiden. Das Balament und das Land billigten die Politik der Regierung. — Nur der torpitische „Morning Herald“ ist unversöhnlic gegen die Rgierung , die Darstellung Lord Balmerstons sei eine Rechtfertigung des Egoismus und der Feigheit, indem sie bewiesen, daß England ohne den Beistand Frankreichs nicht Krieg führen könne, um das europäische Staatsrecht zu wahren und einen Miliirten zu beschüsen, dem man schuldig war, das Wort zu halten. Der militärische Sieg besteht in der Eroberung Alsens, welche von den Preußen in wenigen Tagen vollzogen wurde, so daß nunmehr ganz Schleswig von deutschen Truppen belegt ist. Die im Morgenblatte telegraphirte Mittheilung der preußischen , Brov.-Korr." verräth übrigen, daß man dabei nicht stehen bleiben, sondern auch Fahnen und die unweitlichen Inseln nehmen wird. Das Bismarck’sche Organ sagt ansprüchlich : „Wir bemerken,, daß überhaupt alle Erklärungen, die auf vr Konferenz gegeben worden sind, two, bin auch die Berchläge und die etwaigen Zugeständnisse gehören, welce die deutschen Mächte Dänemark zu machen beabsichtigten , selbstredend in dem Augenblid keine bindende Kraft mehr haben können , in welchem der Krieg wieder losgebrochen it." Mie die offiziöse , Gener.-Korr." erfährt, sind auch an die mit der Ueberwachung der öffentlichen Peerle betrauten Organe erneuerte Weisungen ergangen, „anlässig der im Norden triedsteröffneten Feindseligkeiten alle Mittheilungen über Stärke, Ausrüstung und Bewegungen der Streitkräfte der verbündeten Armeen zu Land und See, gerau zu überwachen und sollen einige in dieser Beziehung neuestens gebrauhhte Zeitungsberichte bereits zu strafgerichtlichen Untersuchungen auf Grund Artikels IX. der Aenderungen und Zufälle zum Strafgesete Anlab gegeben baaben.” — Auch ein Beleg, daß der Krieg im Norden von längerer Dauer zu werden verspricht. — Am Uebrigen liegen heute wenig neue Berichte vor : ‚Halt so nahe am Festland die Alsen liegt , ver Festung Fridericia gegenüber, die Insel Fühnen Ein Gerügt in Schleswig sprach bereits von einem Zusammentreffen der Oesterreicher und Dänen, das nur an diesem Buitte stattgefunden haben könnte. Bereits räumen auch die Bewohner von Middelfahrt auf Fühnen aus Furt vor einem österreichischen Bombardement ihre Wohnungen, und 57 Barken sollen nach Siivericia geschafft sein, um den Weitergang der Verbündeten zu bewerfstelligen. Im Kiel ist die Meinung verbreitet , dass dänischerseits ein Angriff auf die Insel Fehmarn beabsichtigt werde. Die preußische Garnison daselbst ist jedoch für alle Eventualitäten hinlänglich vorbereitet, um einem Weberfall der Dänen zu ber gennen. Seit Sonntag sind auch im Kieler Hafen die Strandwachen ausgestellt und die Schanzen armirt. Eine Bedrohung Kiel ist vader in seinem Falle zu befürchten. In Sonderburg fand ein Strafenkampf statt, welcher nur geringe Opfer koftete. 208 Apenrade, 28. v. D., wird gemeldet: Zwei größere dänische Kriegsschiffe sind hier statt beschaffen worden ; das eine derselben erhielt binnen 5, Minuten 10 Rollttffe in die Breitseite, und Das andere hat seinen Schmafz verloren. Aus Kolping 77. 0 v. MR. wird der 8.0. Sermannstadt, 28. Juni. Die neuen Regierungsvorlagen für den Landptag sind bereits herabgelangt und werden in der Donnerstagsfibung zur ersten Lesung gelangen. Die erste dieser Vorlagen behandelt die Abänderungen in der politischen Gintheilung des Landes. Nach den Bestimmungen bdieser Vorlage werden von den Beden Munizipien die Komitate Dobota, Chorda, Kapselburg und Ober-Alba aufgelöst, dagegen ein neues Munizipium gebildet und ungemäh in der Begrenzung der. übrigen auch wo weiterhin den Munizipien die erttsprechenden YHenderungen vor Das Großfürstenthum Siebenbürgen wird dabei folgenden neun Munizipien bestehen : eefer Muniipium, Szomoler Komitat ; 2. burger Munizipium, Kolofer Komitat ; 3. |