Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1864 (Jahrgang 11, nr. 224-248)

1864-10-25 / nr. 244

Ah Dienstag, 25. Oktober. Jr. 244. (Die einzelne Nummer Eoftet 4 Er. ő. ZB.) Det. 1864, Telegr. Depeschen­ des ‚‚Pester Lloyd.’ Bien,­­5. Oktober. Die „Szene freie Breffe“ meldet: Oesterreich fordert als Hausvalent für seine Au­ssöhnung mit Italien, das sich Frankreich verpfligte, gemeinsam mit Oesterreich eventuelle Angriffe auf Ve­­nedig abzuwehren. Turin, 24. Oktober: Heute wurden die Kammern eröffnet. Die Stadt blieb ruhig, und fand sein Aufgebot mittädischer Mat statt. Lamarmora regte die Septembar­­konvention und Die Hierauf bezügliche diplomatische Kor­­respondenz vor. Lanza theilte das Projest über die Bei­legung der Hauptfront nach Florenz mit, und verlangte, daß diese Frage als eine dri­ngliche behand­elt werde. Die Kammer nahm den Antrag auf Einfegung einer, aus neun Mitgliedern bestehenden K­ommission zur Untersuchung der Turiner Ereignisse an. Maris, 24. Oktober. Das Turiner Kabinet wich von den Ranmern zum Behufe ver Verlegung der Haupt­­stadt nach Florenz 30 Mill. fordern. Hefter Wannen: und Effektenbörse, eft, 25. Oktober. Ohne wesentliche Veränderung in der Stimmung und den Breiten war der Verkehr in den Kör­nerfrüchten heute dennoch etwas matter mit Ausnahme Wei­zen Prima Dualität, der geringer Vorräthe wegen sehr fest­gehalten wird. Auch in Deliaaten war das Geschäft ein­ am flauer und stärkeres­ Ausgebot. Die anderen Produkte ohne Veränderung. Ungeru­he Affekuranzartien wurden mit 585 fl. bezahlt und bleiben gesucht. Wiener Börsendepesche: Kreditaftien 177.20, 1860er £ ofe 93.10, 1864er £ ofe 85.10, Nordbahn 1895, Karl: Zupwigsbahn 237.75, GStaatsbahn 204.80, Stmmung matter, wenig Geschäft, Valuten steif. Paris Schlußrenne 64.75, Staatg- Getreidebericht der Kornhalle, Seit, 25. Oktober. Die Stimmung im Geschäft hat sie seit gestern merklich Hauer­ gestaltet und­ waren bei mäßigem Umlage für Weizen gestrige Breife Schwer zu erreichen. — Auch Hafer etwas matter. — Mais sehr fest im Preife und in kleinen Bolten höher bezahlt. * Wien, 24. Oktober. Die Barbörse war fest, aber sehr geschäftsstill. Norepitaftien wurden mit 178.40 und 178.30 umgefegt, in Staatsbahnaktien wurde 204—203 80 ge­mat, Nordbahnaktien 1793 , Karl-Ludwigsbahn 237.75. In 1860er Eojen wurde 22.90, 93, in 1864er Epfen 84.60, 84.80 gemacht. Um 111, Uber notirten Kreditaktien 178.30, Staats:­bahnaftien 203.90. Die Mittagsbörse war ruhig. Kreditaktien hielten­­ unverändert bei 178.30—178.40, Staats:­bahnak­ten bei 203.80­—­204,.Nordbahnaktien erreichten 1797, Karl:Ludwigsbahn 237.75. Der Schranken war wenig animich, aber ebenfalls nur ohne Festigkeit. National 79, Operzentige Metalliques 69.90. Lebhaft war nur der: Umfab in Polen, 1860er Kofe 92.90, 93.10, 92.90, 9320, 1864er Kofe gingen von 84.80 auf 84.50, Banfaltien 775, böhmische Westbahn 161.25, Barbubiner 119.50, ungarische Pfandbriefe erreichten wieder 84. Devisen und Baluten etwas steifer, London 117.10, Dulaten 5.55, Napoleonsv­or 9.45. Halb 1 Uhr: Kreditaktien 178.40, Nordbahnaktien 1796, Staatsbahnaktien 203.80 , Karl: Ludwigsbahn 237.75. . Nach der Erklärung ohne bekannten Grund. Alles matter ; Kreditaktien bis 177.30 gemacht. Schluß in Kreditaktien 177.80, Nordbahnaktien 1896 , Staatsbahn­­aktien 203.80, 1860er Zofe 93.10, 1864er Lofe 85.40, Londer 117, Silber 116.75. — Wie wir bereit gemeldet , beabsichtiget wer­bek­an­he&utsbefiger, Her Philipp Joseph Eduard­ de St. Hubert, die Bildung einer Aktiengesellschaft, welche den Zwec haben sol, mittelst. Kanalisirung der Mark und Ober eine Bafferstrakezw­ischen der Donau und der Ostsee herzustellen. Die „GR.“ vernimmt nunmehr, "dab der genannte Gutsbesiber für Die vorbereitenden Maß­regeln zur Bildung dieser Gesellshaft bereit, die allerhöchste Bewilligung erhalten habe. — du Brünn bat die ins Stoden gerathene Firma Sanaz Flei­, deren Bafliva 100.000 fl. erreichten, mit den Gläubigen bereits einen befriedigenden BVergleich geschlossen. 60­ Perzent der Forderungen werden sofort, 40 Perzent in Raten bezahlt. Auf demselben Plage haben Gebrüder Ba­u­er­ das Vergleichsverfahren angemeldet; die PVassiven betragen etwas über 150.000 fl. Der Status der insolventen Firma M. ©. 3appert in Prag stellt 140,000 fl. Baffion und 90,000 fl. Aktiva auf. Am Allgemeinen scheint der Pla Prag sehr beun­­ruhigt zu sein. UGHiemU Oktober Die Gesandtenkonfe­­renz in Wien,welche in jüngster Zeit angekündigt wurde, ist bereits hier versamm­elt.Fürst Metter­nich,der österreichische­ BotschafterkUI Paxis,ist gestern hier angekommen, -nnv.G­ rakApk-vn·yt-Unser Gesandter in Londom ist ebenfalls bereit als in Wien.Fürst Metterich hatte heute eines Besprechmng mit dem s-Grafen,Rechb«g«Freilich ist heute m­ehr alste die Frage gerechtfertigt-MINIng noch Graf Rechberg vom auswärtigen Amte vorstehen wirdt· Grawensdorf·j-Poutllv,welcher als Mini­­sterkandidat bezeichnet wird,ittern·st·bastzunehmen.Schon wiederholt wu­rde derselbe als Ministerkandidat· genannt und zwar Speziell für das Weibere; zulegt noch­­ bei­ der Minister­ frifis, melde sich an die erste Schleswig-Holstein-Debatte im Ab­­geordnetenhause knüpfte. Heute hatte Graf Mensdorff eine län­­gere Unterredung mit dem Staatsminister und dann mit dem Minister des Auswärtigen ; doch sollen diese Verhandlungen fi auf die Frage der Nufh­ebung des Belagerung­sufstandes in Galizien beziehen. Das Herannahen der Reichsratsgeröffnung veranlaßt die Regierung nach allen Seiten hin eine gesteigerte Thätigkeit zu entfalten. Man man anneh­­men, dak der Staatsminister nunmehr vor Aufhebung des Be­lagerungszustandes in Galizien zu­geneigt ist ; denn dem Staats­­minister mut daran liegen, dab auch die polnischen Abgeordne­­ten wieder im Reichsrathe erscheinen und überhaupt der Oppo­­sition ein Objekt entzogen werde. Aber bei dieser Aufhebungs­­maßregel it auch die Nachbarschaft Rußlands und die Stellung Desterreichs zu dieser Macht zu berückichtigen , daber ich auch Graf Mensdorff mit dem Grafen Nehberg besprechen mußte, ob er vom Standpunkte der äußeren Bolitit derselben zustimmen kann. Man darf gespannt sein, ob die Aufhebung beschlossen werden wird, — — · ·· Eine der Beilager für den Gesammtreichsrath wird die Zw·aschau-Oderberger Bahn sein.Diese Vorlage wird zwar kaum in dem Entwurfe einer Konzessionsurku­nde, sondern in dem Begehren der Erm­ächtigung bestehen,die Kon­­zession innerhalb einer zu fixirenden­ Maximalaneantiesumme zu vergeben;denn es ist fraglich,ob mit den derzeitigen Konzes­­sionswerbern eine Vereinbarung getroffen und nicht vielleicht au­ch bezüglich dieser Bahn das Prinzip der Osfektverhandlung ange­wendet t werden wird.Vorerst bin ich in der Lage,ihnen folgende,auf diese Bahn bezü­gliche Details mitzutheilen.Der Staatsingenieur,welcher die Trace geprüft hat,hat nun seinen Bericht mit Kostenüberschlägen an das Handelsministerium er­­stattet.Derselbe hat vier Linien ausgemittelt,welche für die Bahn gewählt werden können:­­·1.Kaschau-Ditmannsdorf(weißeWaag), mit einem Kostenüberschlag von rund 52.300,000fl.; Il.«Kaschau-Orlau,Kohlenwerks schwarzeWaag), mit einem Kostenbetrage von 52.600,000fl.; Ill.eine andere Linie K­aschau-Ditmanns­­dorf(weiszeWaag),mit einem Kostenbetrage von 49.700,000 fl.; stv.und ebenso eine zweite Linie Kasche­ u-Or­­­lasl(schwarzeWag),mit einem Kostenüberschlage von st­.1()0,000 fl. in runter Zahl. Die Frage liegt daher so:ist die Trace an der schwar­­zen oder weißen Waag zu ziehen,ist s­ie mit Einbeziehung des Kohlenwertes Orlati zu führen?Jene Kostenüberschläge haben eine 6 jährige Bauzeit und die während derselben zu entrichtenn­den­ Interkalarzinsenzanoraussetzung.Doch scheinen in den­­selben die Kosten der Kapitalbeschaffung nicht inbegriffen.­Nach­­dem nm die Gebrüder Riche im Ganzen die Garantie für eine Su­mm­e von 54 Millionen Gulden fordern,so möchte diese Summe nach obige Berechnungen und mit Rücksicht auf den Umstand,daß indensHJ Millionen auch die Kosten der Kapi­­talbeschasfung enthalten sind,nicht eben zu hoch erscheinen. L.Wien,24.Oktober.Unter den in Wien weilenden Abgeordneten hat sich bereits seit einiger Zeit eine lebhafte Bewegung hin­ngegeben Man hat sich über gewisse einzuschlagende Schritte vereinbart,und namentlich sind hier die Abgeordneten­ Mühlfeld,Kuranda,Berger, Tschabuschniga,Brestl,Mende,Schind­­ler-Winterstein,wie mehrere andere zu nennen, welche die Absicht ausgesprochen haben,sogleich nach Erledigung der offiziellen Formalitäten bei Eröffnung des Reichstab­es eine Interpellation,verbunden mit dem Dringlichkeit­s­­antrage einzubringen, bak endlich dem Hause,ein M­i­­nister verantwortlichkeits : Geyen vorgelegt werde, die Vorlage in der kürzesten Zeit geschehe,, weil sonst das Haus beschließen würde, in dieser Anglegenheit die nitia­­tive zu ergreifen. Den Antrag wird­ der Abgeordnete Schind­­ler einbringen. Dr. Berger wird in Form eines Antrages einen andern, heislen Punkt berühren. Bekanntlich wurde der Abgeor­dete Rogamsti von einem Brivilgerichte in Un­tersuchung gezogen und von einem Militärgeritte abgeurtheilt. Durch die ab instantia-Freisprechung it­er seines Mandats verlustig geworden. Ein Theil der Abgeordneten sieht vielen ganzen Vorgang als niet vollständig forresi an und wird be­­antragen . Nonamssi ist seines Mandats nicht verlustig gewor­­ben und hat seinen Sig im Hause einzunehmen. Ob sich für diesen Zusag die Stimmenmajorität finden wird, ist eine an­­dere Frage. So viel steht aber fest, daß Die Opposition für die heurige Session mehrere namhafte Mitglieder gewonnen hat, welche bisher entschieden ministeriell gestimmt hatten. An Käm­pfen wird daher sein Mangel sein. N­abiärit. Die Thronrede St. Majestät beg Rat­fer wird einen Parsus enthalten, in m welchem Die Versicherung enthalten ist, dab nach Schluf der Situngen des weitern Neidtrathes unmittelbar darauf der engere Reis­­rath zur verfassungsmäßigen Thätigkeit einberufen wird. = Die Scheidung des Gefammtreichs­­­rathespom engeren Reichsrath wird heute an vom „PBelti M­aple" einer Erörterung unterzogen, und zwar be­­merkt das genannte Blatt zunächst : „Es ist zwar wahr, da­ $. 9 des Federpatentes sagt : „Der Reihsrath wird vom Kaiser alljährlich einberufen“, und daß hier zwischen dem meiteren und engeren Reichsrath kein ‚Unierschied gemacht wird, war aber diese Unterscheidung not­­­wendig ? Ist denn nicht der $. 1. desselben Batentes­ vorhan­­den, worin es heißt: „zu Neichsvertretung,­Ist der Reichsrath berufen , und ist hieraus nicht erlichtlich , bak dieses Batent unter dem Reichsrathe blos die Vertretung des Nei­­des, d. h. den Gesammtreichsrath verstehen­ kann , und daß blos de­ssen jährliche­ Einberufung versprochen wurde ? Unsere sehr geehrten Kollegen hätten sich ferner sogleich orientiren. Tön­­nen,­­ wenn sie­ nicht so beharrlich das O­ftoberpiplom ignoriren würden, auf welches sich sowohl der 10., als auch der 11. Baragraph des Federpatentes direkt beruft. Dieses Diplom rennt un­eigentlich bloß den Neid­erath, und Landtage und fest im III. Bünfte gleichsam nur nebenbei ‚hinzu, daß die Erb­­länder auch noch außer jenen Angelegenheiten, welche vor den Gesammtreichsrath gehören, gemeinsame Angelegenheiten befigen, und bezüglich dieser sagt Se, Majestät, daß „Er es Sich vor­behalte, viele Angelegenheiten unter Zuziehung der betref­­fenden Vertreter gemeinschaftlich behandeln zu lassen." Was man „ch vorbehält“, bildet ein Recht, jedoch keine Pflicht. Nach dem Oktoberdiplom und Federpatent ist es daher eine Pflicht, den Sesammtreibhsrath jährlich einmal einzuberufen . Se. Maje­stät befist ferner das Recht, zugleich auch den engeren Reichs­­rath mit den vor denselben gehörenden Gegenständen zu beschäf­­tigen, doch ist seine hierauf bezügliche Bflicht ausgesprochen. Bom Nechtsstandpunkte kann man daher nicht recht Einwendungen dagegen machen , wenn die Regierung in irgend­einem Jahre blos den Gesammtreichsrath und nicht zugleich auch den engeren N­ihsrath­ zusammentreten läßt.” Mein indeß , taple" bis hieher mit der Regierung ein­­verstanden it, stimmt es doch mit den hierauf bezüglichen Heußerungen der halbamtlichen Blätter nicht überein. Eines derselben sagte: bak, indem nach Ablauf der Sessionsperiode des Gesammtreichsrathes der engere Reichsrath zusammentritt , „wer Negierung die Möglichkeit vorbehalten werden müsse, auch in der Osthälfte des Meides die Landtage zur verfassungs­­mäßigen Thätigkeit einzuberufen” ; ein anderes erklärte, hab man sich mit dem ungarischen Reichstage erst nach Beendigung der Session des Gesammtreichsrathes in die Grörterung der saatsrechtlichen Frage einlasfen könnte, denn würde der unga­­rische­ Landtag während der Sessionsdauer des Gesammtreichs­­rathes einberufen, so müßte er zur Wahl von Abgeordneten für den Reichsrath aufgefordert, und im Weigerungsfalle , wie im Jahre 1861, aufgelöst werden. Hingegen macht nun , Napló" Folgendes geltend : ... „Die einfache Logik sagt: Entweder gilt, daß der un­­garische Nei­­stag das echt hat, die staatsrechtliche Frage zu disfutiren und im Verein mit der Regierung in’s Reine zu bringen, oder es gilt dies nit, und der ungarische Reichs­­tag hat nichts Andres zu thun , als das Federpatent pure et simple anzunehmen und auf Grund dessen sogleich Abgeordnete in den Reichsrath zu wählen. Eine der beiden Voraussegungen vernichtet entschieden wie andere, und sind wir auch völlig außer Stande zu begreifen, was an diesem kontradiktorischen Verhältnis dur ven zufälligen Umstand,, daßs der Gejammt­­reichsrath versammelt ist oder nicht, geändert wird ? Wir sind n­st fähig, ein Rattonnement zu begreifen wie Das folgende: Wenn in Wien zufällig der Gesammtreibgrab­ versammelt ist, hat der ungarische Reichstag sein Recht, die staatsrechtliche Lage zu diskutiren ; er hat dieses Recht jedoch, wenn jene Körperschaft nicht versammelt ist ?! Dies übersteigt: unser ven Berstand ! Ungarn fordert es als sein Recht, — und zwar­ als ein Regt, das aus Gebeten entspringt, die viel älter sind als der Neidhsrath und als dessen Grundlage, das Feder­­patent, — die staatsrechtliche Frage erörtern und über dieselbe beschließen zu können. Wir würden es nim verstehen,wenn die Regier­­ng sagte:,,Wie immer auch u­ngarn über die Rechtsgiltigkeit der Oktober-und Feberinstitutionen denken möge,ich,die­ Regie­­rung,erkenne sie für ebenso giltig an­wiesene Gesetze giltig waret-aus welche sich Ungarn beruft,wa jedoch die späteren, gleichmäßig giltigen Gesetze die früheren derogiren,so hat das aus den alten ungarischen Gesetzen entspringende Recht auf­­gehört zu bestehen . Ungarn hat daher gegenwärtig nur so viel Rechte, als ihm der Ditober und Feber zumies ; will es Diese Rente benügen, — gut, wo nicht, so befist es gar sein Neht !" Dies würden wir verstehen, obaleid wir viesen Stand­­punkt weder billigen noch annehmen könnten. Wir m würden es ferner verstehen, wenn die Regierung folgendermaßen argumentirte: „Im Sinne der Gefeße von 1790 bis 1791 ist zur Giftigkeit irgend eines Gefehes die Zustim­­mung des ungarischen Reichstages unumgänglich erforderlich ; die Kraft dieser alten Gefebe hat bisher noch nicht aufgehört ; das Federpatent kann daber, ob wir ez au für noch so heil­­sam halten, und ob es auch in der anderen Hälfte des Neid­es fon gegenwärtig bindende Kraft besißt, in Ungarn blos da:­duch zum Gang eines Gefebes erhoben werden, wenn es vom Neihstage angenommen wird ; es ist daher die erste Frage, ob der ungarische Neihstag, und mit welchen Modifikationen er das Federpatent annimmt ?" Auch dies würden wir verstohen. Dagegen verstehen wir es durchaus nicht, wenn man fol­­gendermaßen schließt : Die Giltigkeit der neuen Institutionen in Ungarn hängt wohl von der Zustimmung des Reichstages ab ; wenn jedoch der Gesammtreichsrath versammelt ist, muß der ungarische Reichstag vor Allem die Giltigkeit jener Insitutionen anerkennen,d. h. auf Grund der­­selben Abgeordnete nach Wien fhiden, und erst dann kann er darüber entsceiden, ob diese Gefäße und in welcher Form sie für Ungarn giftig sind ? — Dies ist, — mit aller Achtung sei es gesagt, — ein Nonsens. Das Wiener halbamtliche Blatt hat daher offenbar den Anspruc verfehlt, indem es sagte, daß zuerst­­ die Session des Gesammtreichärathes ablaufen müsse, damit dann die „Möglichkeit“ vorhanden sei, an den ungarischen Neichetan einzuberufen. 63 hätte sagen müssen, daß es wohl möglich sei, von der Regierung aber nicht für zweckmäßig gehalten werde, den Neichetag früher einzuberufen, und dagegen dürfen wir natürlich nichts einmenden !" Die V­ersammlung niederösterr. N Reichsrathz:­abgeordneter, welche Sonntag zur Berathung über das neue Vorgehen der Regierung bezüglich der Einberufung des Reichsrathes zusammentreten sollte, hat nicht stattgefunden. 63 war — berichtet der „Wien. SI." — Verabredung getroffen worden, daß die Herren bei einem Souper über die Einberus fungsfrage Berathung pflegen wollten. In Folge von Wei­­nungsdifferenzen unterblieb jedoch das Super. Se. Majestät der Kaiser hat vorgestern­te. Cr­zellenz den Heren Statthalter, Grafen BÁlffy, empfangen, der, wie wir soeben erfahren, heute Abend wieder in Ofen er­­wartet wird. = Mien, 24. Oktober., Die neueste Haltung DVesterreich3 findet, somohl in Paris wie in Rom, Aner­­kennung. Die römische Regierung hat hier erklären la daß sie die Haltung Desterreichs als in der Lage begründ erkenne, dieselbe nicht übel nehme, wie sie denn überhal Unterftügung von Desterreich erwartet habe. Man iftibii

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