Pester Lloyd - Abendblatt, Januar 1865 (Jahrgang 12, nr. 1-25)

1865-01-13 / nr. 10

Ersfined über die Lage Griechenlandds und die fr­­undgebenden demokratischen Tendenzen erwiederte Carl Ru­f­­fell: England anerkenne im Hinverständnise mit den anderen Schulmächten Griechenland als einen freien und unabhängigen Staat nur unter der Bedingung, dab­er von einem er­neu­en Könige regiert werde und dieser König Georgios sei. Werk»Das englische Parlament sind sein Verfahren«­:»Diese­­setzliche Dasein des Parlamentes hat in der­ Au­sübung der könig­­lichen Priirogative seine Wurzel.«ach konstitutionell monarchischen Grundsätzen kann kein Gesetz gebracht werden oder bestehen,i­el­· ges die Prärogative der Krone beeinträchtigt,denn eben diese­rärogative ist der­ Urquell alles«Verfassungs­rechtes und«die ·Minister sind,wie­ Thomas Erskin­e May·in­ seiner Geschichte der englischen Verfassung sich ausdrückt,gleichmäßig verantwort­­lich dem Parlamen­te und der Krone.­In Folge dieser zwei­­fachen­ V­erantwortlichkeit darf kein kon­stitutionell-monarchisches Mi­­nisterium seine Einwilligung zu Maßregeln oder Gesetzeneben,­­welche die Vorrechte der Kron­e antaste undenn je de Sschmäerung­­ der Prärogative setzt die Autorität der Krone herab,finde­­fährdet dadurch die Freiheiten der Nation­.Dieser Grundatz wurde durch das freieste Volk der Welt,durch das Volk Eng­­lands so streng aufrechterhalten,daß«die Krone Großbritanniens heuteinflußreicher und mächtiger im Lande dasteht, als in irgendeiner­ Epoche der so lehrreichen Geschichte jenes Königreiches. Die österreichische Monarchie befindet sich aber in der ausnahmstweisen Lage, daß der Monarch heute die Prärogative dier Kronen repräsentirt — zweier Kronen, welche nach den éstibémértaláejéget des Staates in untrennbarer staatsrechtlicher Verbindung stehen. Die eine, die Rad­erkrone, beginnt erst rebr ihre konstitutionelle Kraft auszuüben ; die andere, die Königs­­krone des heiligen Stephan, ist in dieser Richtung bereits 800 Jahre thätig. Es wird daher Jedermann einsehen, daß die Ma­­jestätsrechte der Konstitutionellen Kaiser­ und jene der alten Kö­­nigskrone unmöglich Kollidiven können und dürfen, und da das gelehliche Dasein des Parlaments in der Ausübung der Präro­­gative wurzelt, so ist er auch einleuchtend, daß die alte unga­­t­e Verfassung mit dem Oktoberdiplom und Federpatent nur dann in Einklang gebracht werden kann,wenn der nächste Vetter Reichstag einen Standpunkt ein­­nimmt, der, von der ungeschmälerten Ausübung ver­höchsten Befugniß der Majestät ausgehend, es dem Staatsoberhaupt möglich macht, die Prärogative seiner sämmtlichen Kronen er gegenseitigen feindlichen Zusammenstoß parlamentarisch aus­­zuüben. Daß dies­egierung gegen die vollstän­dige Autonomie des Landes in Bezug auf Administration, Justz und Unterricht, egen­­erwaltung dieser Z­weige auch dem Betzer Reichstag verantwortliche Minister und gegen einen ungarischen Minister in Wien an der­ Seite der Krone, der zugleich Mitglied v des Ministerrathes műre, seine Einwendung erheben «wird, dies k­önnte unwohl als gewiß betrachtet­ werden. Das Fort­­bestehen der Hoftanzlei wäre aber ein staatsrechtliches Unding von dem Augenblick an, als die Sonderung der Geschäfte in Ministerien vollzogen it. Im Verlauf der Auseinanderlegung spricht der geehrte Herr Verfasser seine Weberzeugung dahin aus , daß die Be­­schränkung des 8.13 des feberpatents und ein Gefeg über Verantwortlichk­eit ver Mini­­ster die Ansichten Ungarns über die welt bedeutend modifiziren würde. " Mir wollen es daher versuchen, die pino­­logischen Motive darzulegen, welche aller Wahrscheinlichkeit nach ni­­eerung bewogen, bisher mit diesen Makregeln zurück­­zuhalten. Das Ministerium hat zu wiederholten Malen durch den Mund des Staatsministers im Reichsrath erklärt : „daß es sich als vollkommen verantwortlich betrachtet ; das Ministerium Schmerling ist also vollkommen verantwortlich und kann fich nit mit dem unnahbaren Schild der Majestät deden, trogdem daß noch sein bezügliches Gefek besteht. Die Regierung it aber von der Nothiwendigkeit eines solchen Gefeges durchdrungen, theils der eigenen Chre wegen, um mögliche Verdächtigungen von fi abzuwenden, theils um das Parlament gegen ein künf­­­iges, durch so feierliche Erklärungen nicht gebundenes Ministe­­rium zu wahren. Das Gesammtparlament ist nur formell ein sofhrt, so lange die Länder der­ee Krone nicht vertre­­ten sind. CS ist aber eine bekannte Sache, daß die Rechtsan­­schauungen jener Gebiete in wesentlichen Dingen von jenen der deutsch-iranischen Erbländer abweichen, und die Regierung konnte gerechtes Bedenken tragen, eine Entscheidung über zwei so höch­ wichtige Gegenstände hervorzurufen, ohne die Meinung der bis fest no abwesenden Völker zu hören, ohne deren Rath, ohne deren Ansicht und geiesliche Zustimmung einzuholen. Die 30: gerung könnte vielleicht als eine stillschweigend dem parlamen­­tarischen Geist und den ee Ungarns gemachte ehrenvolle Konzession betrachtet werden. V­ollkommen richtig hat der Verfasser den leitenden Gedanken des Staatsministers auf­­gefaßt, indem er billigend bemerkt, derselbe strebe dahin, die gemeinschaftlichen von den Landesangelegen­heiten zu trennen. Di­e Absicht besteht wirklich. Das das ungarische Oberhaus einer Reform bedürfe, unterliegt seinem Z­­eifel ; doch diese Reform muß anaz log den Institutionen Englands im aristokratischen Geist der britischen­ Pairie geschehen ; denn in beiden Ländern verbanten die weltlichen Lords der Krone ihren Ursprung. E 3 feint uns mit dem Prinzip der Autonomie durchaus nicht disharmonirend zu sein, wenn der ungarische Landtag die eigenen Landestosten dedt, do wir müssen offen gestehen,, daß wir aus den Worten des Hrn. Verfassers uns kein Bild machen konnten, bezüglich seiner Ideen über das Budgetverhält­­niß, und darum wollen wir unsere eigenen Gebanten hier­­über für eine spätere Zeit aufbewahren. 68 lebt sein Ungar, der nicht mit Sehnsucht der Auf­­hebung der Ausnahmezustände entgegensieht. Wir haben an den geeigneten Orten Erkundigungen gerade über diesen Gegenstand eingezogen, und es ward nun die Mederzeugung, daß in nicht langer Zeit den Militärgerichten die i­­viljustizrechtspflege folgen, und ver­treffe das ihr gebührende Feld der Diskussion werde eröffnet werden.“ Der Zustand des Herrn Bartholomäus Sze­­mere hat eine traurige Wendung genommen. Aus Paris vom 8. b. berichten nämlich Wiener Blätter: „Bartholomäus Szemere starb dieser Tage im Irrsinn. Seine Witwe wandte sich an die Gnade des Kaisers Franz Joseph um die Erlaubniß zur Nückehr in das Vaterland. Alsbald erfolgte die Entschließung des Kaisers. Unmittelbar aus dem kaiserlichen Kabinet erhielt sie die erbetene Erlaubniß. Sie reift heute ab." Politische Rundfchau, 13. Jänner. Der Kampf zw­­­ischen der französchen Regierung und den Bis­chöfen hat begonnen ; der geizige „Moniteur“ meldet: „Der Bischof von Moulinz hat Sonntag, den 8. 9. M., in der Kathedraltische die Encyclica und zwar auch den nicht zugelassenen Theil verlesen. In Folge eines vom Kaiser genehmigten Berichtes de Kultusministers wurde gegen den Bifido von Moulins das Verfahren wegen Miß­brauches (un recours comme d’abus) vor dem Staats­rat­be eingeleitet.” .. « Gleichzeitig bringen uns die französischen Blätter den Brief,den der genannte Bischof am selben Tage an den Klerus seiner Diözese gerichtet;derselbe lautet: «Moulins,8.Jänner 18’65.Herr Pfarrer.Die­­sen Morgen m­achte ich in der»Kathedrale nach«dem Evan­­gelium der feierlichen­ Messe des Epiphania, den Gläubigen Mittheilung über die jüngst von dem heiligen Stühle ertroffe­­nen Alten. Außerdem hielt ich es für gut , der­ Vorlesung, der­selben die Mittheib­ung des beigeschloffenen Schriftstückes voran­­­ gehen zu lassen. Dasselbe wird Ihnen zeigen, wie sehr ich in­­mitten der Ihnen bekannten Schwierigkeiten bemüht war, meine Pflichten als Schaf dem heiligen B Petrus gegen­über und als Hirte Ihnen gegenüber auszu­­söhnen. Indem ich, schließlich, gesprochen , wie ich es gethan, nicht nur in meinem, sondern in Ihrem Namen, wollte ich ir Gewissen beruhigen, und ihm gestatten, in Frieden die M­eilun­­gen zu erwarten, die ich mir vorbehalte, später an Sie zu richten. — Empfangen Sie, Herr a­bskö sei den erneuerten Anspruch mei­ner aufrichtigen Zuneigung, Bet­er, Bischof von Moulins­ , Nora Dieser Brief und das folgende Stück sind nicht bestimmt von der Kanzel verlesen zu werden. i A­nsprache des Herrn Bischoff von Mon­­ling, gehalten nach dem Evangelium des solernen Loichamtes am b. Dreifünigstage, 6. Jänner 1865. Unser d. Vater, der glorreich regierende Bapst Pius IX. hat geruht uns ein Exemplar der von ihm am 8. Dezember 1864 , dem zehnten Jahrestage der dogmatischen Erklärung der unbefleckten Empfängnis der allerselinsten Jungfrau, und zu­­glei ein Verzeichniß von 80 Irrthümern einzusenden, welche er in verschiedenen Breven und Encokliten seit dem Beginne seiner Regierung verdammt hat. Aus diesem Grunde­­ , und mit dem b. Ambrosius erinnernd, „daß die Kirche dort ist, wo Petrus it" , mit dem bh. Hieronymus, „daß derjez­zige zerstreut, der nicht mit dem Nachfolger Petri sammelt", mit dem b. Augustinus, „daß der Streit zu Ende­ ist, sobald Rom gesprochen hat“ , und vor Allem mit­ dem b. Paulus, „waß die Gerechtigkeit des Herzens zum Geile nicht genügt, wenn nicht das Betenntniß des Wlundes hinzutritt” , indem wir pflichtgemäß­ dieses doppelte Zeugnis geben wollen, daß wir den in der besagten Incyklica ausgesprochenen Grundlagen anhängen und die in dem angefügten Verzeichniß verurviheilten Irrthümer unbedingt verdammen ; so glaubten wir in eigener Person von der Kanzel unse­­rer Kathedrale herab die besagten Briefe lesen zu sollen,, als Zeichen unserer Unterwerfung an das Wort, welches bindet und löst, und dessen Recht ist, nie­mals gebunden zu sein. Um noch weiter dem b. Vater zu gehorchen, behalten wir uns vor, späterhin eine andere Pflicht zu erfüllen, indem wir euch, nach Zeit und Umständen , das Gefährliche der verurtheil­­ten „Irthümer zeigen, und die Epoche des Jubiläums und die Bedingungen der Theilnahme daran mittheilen. Auch mirbd die Vorlesung des Gegenwärtigen als "hinreichende Veröffentlichung der apostolischen Akte in unserer ganzen Diözese dienen, indem ihre Veröffentlichung durch die weltliche P­resse sie bereits auf anderem Wege als die gewöhnlichen der geistlichen Hierarchie, zur Kenntniß der Gläubigen gebracht hat." Im „Constitutionnel” finden­ wir folgenden energischen Protest gegen das Verfahren der Bischöfe; das gou­­vernementale Blatt sagt:: „Man wird uns nicht beschuldigen, in der Angelegenheit der Enchflica vom 8. Dezember es an Mäßigung fehlen gelassen zu haben. Nachdem mir über­dies päpstliche Dokument eine Meinung ausgesprochen hatten, die dem Buchstaben und dem Geiste des Gefäßes, sowie den modernen Ideen und der öffentlichen gesunden Meinung entspra­h, beobachteten wir Stillichmeigen. Den" ununterbrochenen und heftigen Herausforderungen der ul­­tramontanen Breffe ist es nicht gelungen , und aus unserer Zu­­rückhaltung hereirtreten zu machen. Wir bleiben nur unserer Rolle‘ treu , wenn wir mit Ruhe und ohne die geringste Bitter­­keit das Resultat alles dessen Tonstati­en welches in den ultra­­montanen Blättern, und selbst in den Briefen der Bischöfe ge­schrieben wird. Dies Resultat ist Fe­dach die Minor­­ität, welche, indem sie der Endhilica vom 2. Dezember ihren Beifall­­ zollt, so bitter die Anwendung des Gesehes tadelt , daß diese Minorität nicht blos sich gegen eine Maßregel der jenigen Regierung , wohl aber gegen die Handlungen aller Regierungen erhebt , die in Frankreich seit Louis XIV. auf­ein­­ander gefolgt sind. So ist demnach, in den Augen jener Mino­­rität, die Erklärung wor 1682 ein Eingriff in die Rechte des heiligen Stuhles. Das Konkordat ist gleichfalls eine Schmach gegen die Religion und die Kirche ; die im Jahre 1826 von 74 Bischöfen unterzeichnete und dem Könige Karl X. vorgelegte Urkunde wird nicht mit mehr Achtung behandelt ; der Brief des Migr. Feutller, Minister­ der geistlichen Angelegenheiten im Jahre 1829 an die Bischöfe, ist ein Gegenstand derselben An­riffe und ein frommer Prälat nimmt sich die Mühe, uns in einem‘ Briefe an den Herrn Kultusminister daran zu erinnern, daß er vor 18 Jahren denselben Protest machte, als heute. — Das siebzehnte Jahrhundert ist nicht a strafbar als 1789, und mit Ludwig XIV. werden das erste Kaiserreich, die Restau­­ration , die Juli-Monarchie und das zweite Kaiserreich in das­selbe Anathema begriffen. Also gegen die permanente Politik, gegen die traditionelle­ Positit Frankreichs ist diese Opposition eriihhtet, die sich auf diese Meile selbst außerhalb unserer Ges­schichte und folglich außerhalb unseres Landes stellt. Wenn sie Recht haben sollte, so müßte der Staat aufhören der Staat, und Frankreich aufhören Frankreich zu sein.” Man sieht aus dieser Sprache, daß die Regierung durch­­aus nicht geneigt it, nachzugeben. Echon wird berichtet, die Regierung wolle die­ renitenten Bischöfe mit der Entziehung der Gehalte bedrohen. — Ferner schreibt man aus Paris: Es war berichtet worden, Baron v. Mepgenpdorff habe bei dem Neujahrsempfange im Batitan fi eines sehr bildreichen Empfanges zu erfreuen gehabt. Das Gegentheil ist tichtig. Nachdem der Papst einige allgemeine Fragen über Flo­­renz und den Großfürsten-Thronfolger an den Geschäftsträger gerichtet hatte, fügte er sehr harte Worte über das Verfahren Rußlands gegenüber der katholischen Kirche hinzu. Der Kardinal Antonelli sagte dem­ Baron v. Meyendorff , er könne sich über diesen Empfang nicht betragen , da er ihn gesucht habe; man sei auf das Erscheinen des Gesandten bei der Feierlichkeit nicht gefaßt ge­wesen. An weiteren Nachrichten sind eingelaufen : Omer Pascha ist nit erkrankt. — Auf den Bericht Sould über die Bankenquete. Gleichzeitig mit seinem Finanzberichte (9. Jänner) hat Herr Fould einen von ihm und dem Handelsminister Böhse unterzeichneten Bericht, die von vielen Seiten betriebene Enquete über die französische Bank betreffend, dem Kaiser vorgelegt. Na­­mentlich sind darin die auf den Gegenstand bezüglichen Petitio­­nen zur Sprache gebracht. ‚Die Petition der 300 Fabrikanten und Kaufleute von Paris haben wir bei Gelegenheit der Bereire­ihen Broschüre mitgetheilt, daher wir ihren Wiederabbruch, so wie den der gattz ähnlichen Petition von 2 pon unterlassen. Dagegen ging Kent Kaiser­ von Seiten der Direktion der Bank eine sehr ausführl­­iche Supplit zu, welche zur Abwehr „gegen so viele und unge­­rechte Angriffe“ ebenfalls auf der Ernennung einer Enqustekom­­mission besteht. Schon aus den ersten Worten der Supplis der Bank geht taz hervor, wo dieselbe ihren­ Hauptgegner sucht. „Seit dem gelegentlich der favorischen Bank ausgebroche­­nen Streite, in dem wir, um den Berechnungen des Privatinter­­eses zu­­ widerstehen, den Schuß der Geleke und die den Verträ­­en gebührende Achtung anrufen mußten, ist die Bank von vantreih der Gegenstand der Tebhaftesten Angriffe. Man be­schuldigt sie der Routine, der Unkenntniß und­ der Habgier. Dan denumzitt sie als die Ursache aller Handelsfrisen und­ als die verstodte Feinhin jeglicher Kreditentwicklung.. Man wirft ihr vor, das angeblich so leichte Mittel, stets tmohlfeil zu bist fontiren, welches auch der Werth des Kapitals und die Lage der Geschäfte sein möge, zurückkuweisen. Endlich verlangt man vom Lande die Strafe der Ablegung über diese verkommene, selbstsüchtige, Anstalt zu verhängen, oder doch wenigstens , zur Sühne für ihre Schuld, eine Konkurrenzanstalt, eine zweite Ze­telbant zu errichten.“ Da nun aber, heißt es weiter, auch verschiedene Kauf­­leute sich in diese Streitfrage eingemischt und eine Giquete verlangt haben, die, wie es feinen könnte, ausschließlich gegen die Banf gerichtet wäre) so finden sich Gouverneure, Untergou­­verneure de. Sc­ derselben veranlagt, eine allgemeine, aufrichtige, Branfreihs und feiner unermeßlichen materiellen Interessen, so wie seines Souveräns würdige Enquete dringend zu begehren­. Die Bank spricht sich mit aller Entschiedenheit gegen die Theorie eines unveränderten Distontos aus, der unvermeidlich früher oder später zum Zmangskurs oder io lästigeren Zwwangsmaß­­regeln führen müßte. Anstatt ungerechter und­ unvernünftiger Meile die Bank für alle Handels­ und Gelehrifen nétanámastttés zu machen, möge man vor Allem zwei Dinge ins Auge fallen. Einmal stehe er in Niemandes Macht, von Ueberfluß oder dem Mangel der Bodenerzeugnisse, der Lebensmittel und­­ beinahe aller der Industrie unentbehrlicher Nähstoffe zu regeln, denn Niemand vermöge der Ereignisse Herr zu werden. Dann liege die Schuld in gewissen mächtigen Kreditanstalten, die allerdings, wenn sie wollten,­­gute Dienste leisten könnten, in denen aber das Webel neben das Gute sich einschleihe. Dich zu ausges­dehnte und zu häufige Operationen im In- und Auslande störe man die nothwendigen­ Beziehungen zwischen dem disponibler Kapital und der Nachfrage. Man nehme den Kredit zu oft im Anspruch und erdrücke den Markt durch eine Unmasse flottiren­­den Papiers, das unfehlbar der Entwert­ung anheim fallen Man absorbire bas Kapital dur auswärtige Anleihen und Unternehmungen. in allzu starrem Draße, man verirre si in übertriebene Spekulationen, fege die­ Spielwuth an die Stelle der Liebe zur Arbeit und merfe die Ersparnisse des Landes in höchst gefährliche Bahnen. Auch diese Thatsachen müßten einen ungemeinen Einfluß auf das Kapital ausüben. Fould hat sich über­ diese Petition der Bank nicht un­günstig geäußert. Er sagt in seinem eigentlichen Finanzberichte : Man hat figh viel mit der Untersuchung der Ursachen beschäftigt, welche seit einigen Jahren in häufigen Wellenschläs­e und fast periodbischen Epoden die Hauffe des Zinzfußes herb­eigeführt haben und in der legten Zeit sind Petitionen an G. M. gerichtet, daß diese Frage zum Gegenstand einer Cngutete eracht werde. Die Bank von Frankreich hat Angriffe auf ihre Organisation erfahren und obgleich sie überzeugt it, daß dem­ bezeichneten Uebel gegenüber Fein Vorwurf sie trifft, hat sie­ selbst das Verlangen ausgesprochen, daß diese Enquete statthabe und sich auf ale Thatsachen erstrede, welche die­­ Vertheuerung der Kapitalien herbeiführen. Wenn €. M. dieselbe autorisiren, fo re­id, ed wird aus einer unparteilichen und vollständigen Rüfung Dieser wichtigen Frage eine für die Beruhigung der Interessen und die Aufklärung der öffentlichen Meinung nüßs lihe Manifestation hervorgehen. Dennoch hat die Bariser Börse die Empfehlung der Enz­quete (die an shon wirklich angeordnet ist) übel aufgenommen, indem diese Maßregel einige Börsenstabilitäten verlegt zu ha­­ben scheint. Den eigentlichen Finanzbericht Fould’s hält man für befriedigend. An der friedliebenden Gesinnung der Regierung scheint man nicht zu zweifeln. — Die „Bath­e“ will’ wissen, daß die Zahl der Kriegsschiffe, melde entwaffnet werden sollen, nie den vom Finanzminister bezeichneten Maßregeln nachzulenmen, sich auf dreiundpreißig belaufen wird,­­ müffe. 8—t 113 (Singefeindet,) Promefjen auf Fürst Salm­­un 4864er Lofe, zusammen & fl. Gesellschafts­ auf alle österr, Loje, 2 fl.­­ viertel­­spiele ) , 20 St. 1860er 6 fl. ) jährig. (Eingesendet,) 5—6 Promessen auf Fürst Salm-Vose, Ziehung am 16. Jänner, Haupttreffer 42,000 A.,­­ 24, fl. und Stempel bei 149 A. Herzberg, Bank: u. Wechselgeschäft in Vet, Dorotheagafse, neued. Häuservierer, Verantwortlicher Redakteur : Marl Weißkircher, Schnellpfesfendrud von Rhór u. Wein, Dorotheagafse Nr. 14. Veit, 1864. — Verlag der Pester Lloydgesellschaft.

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