Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1866 (Jahrgang 13, nr. 224-250)

1866-10-09 / nr. 231

tűt. des Sublemit Eg. Vom Gesichtepunite unseres Staatsrechtes mehen,­daßss’ur,von solchen Staatsangelegenheiten,die Rede ibjech Hausewig geltende Thatsachen der eigentlichen Oeßesreie uuffonvern nur auf zeitweilige Festtellung der Summen für gewisse Staatsausgaben und auf die ezeichnung ver,den veränderlichen Zeitgehältnissen gemäß sich ändernden Richtung der äußeren Politiker sehen,und indem sie anderer­­seits darauf aufmerksam«machen,·daß,wenn Ungarn bezüglich dieser Staatsangelegenheiten Krieges·von seinem Konstitutiona­­lismuss zum Opfer hingibt,zahlreiche hochwichtige politische Rücksichten u­ngarn»die billige Beachtun­g ver Festigung des Versgxungslebens» in den Übrigen Ländern Sr. Majestät anem­­pfe , haben diese Herren selbst dazu beigetragen, die augen­­lidliche Unzufriedenheit, mit welcher das Elaborat des Gubfor­mite’3­ allgemein aufgenommen wurde, zu besänftigen. ‚Nach genaure Prüfung des Glaborates wurde jedoch der Eindruck ein günstiger. Das große Publitum sieht ein, daß die Konzentrirung der Monarchie in der Durchführung gemeinsa­­mer Angelegenheiten unvermeidlich ist und hab die konstitutio­­nellen Formen dabei nit anders anwendbar, als wenn wir mit den Repräsentanten der übrigen Länder in Berührung treten. „Die öffentliche Meinung befreundet sich mit dem Schlußs verbitte des Subsomiie , daßs wir seine andere Macht hätten , als die konstitutionellen Formen in einer gemischten Delegation zu wahren — nach dem Majoritätsvotum­­— oder die Cr­vertet­zung der Rechte der ungarischen Krone im Sinne der Minori­ aus, gleichtwie zufolge unserer fundamentalgesee, der mit unfes­ten Königen abgeschlossenen Schnungsverträge und der gesetz­lichen Praxis ist Ungarn ein mit allen Attributen eines unab­­hängigen Staates befleidetes Land. Doch ergibt der faktische Zustand der aus der Personalunion erfließenden gemeinsamen Angelegenheiten ein unbestreitbares Zeugniß dafür, daß unser Land in allen Zweigen der von em Sublombre aufgesähl­­ten Staatsangelegenheiten unter dem Einflusse der absoluten Reichsregierung stand. Gegen diese Giuflupnahme kämpfte unser Land­ seit Jahrhunderten an, diese wollte er auch die 48er Geseche für ewig vermeiden. Nunmehr frägt das große Bublitum : wo ist die Garantie, daß — im Falle wir dem gemeinsamen Fürsten das höchste Entjeidungsrecht über die anders nicht zu erledigenden Gegenstände überantworten — die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit Ungarns von der drei Jahrhunderte hinduch wahrgenommenen Einflußnahme der nit ungarischen Lenker der Monarchie gerettet sein werde ? St e3 3. 8. wahrscheinlich, daß, im Falle bei der Verhandlung über das gesammte Staatstrevitewesen sich die ungarischen Delet girten mit den franzleithanischen nicht einigen könnten, die An­­sicht ersterer bei dem durch die Minorität des Sublimites vor­­geschlagenen Modus procedendi zum Medergewicht gelangen könnte ? Könnte doch der Fürst , selbst wenn er wollte, die Lei­­tung und die Mittel der Zeitung der gemeinsamen Angelegen­­heiten nicht den ungarischen Ministern allein anvertrauen. Er kann e3 nicht thun, weil dies ungerecht wäre; hierzu haben die übrigen Bölter der Monarchie ebensoviel Recht als wir, sein Land hat hierzu ein Privilegium , vielmehr des­kt die ganze Monarchie ein Kollektivrecht." „Das Bublitum — so schließt Herr v. Ziedsuyt — glaubt somit, daß wer Vorschlag der Manjorität des Sub­­tomites als sicherer Weg­weiser bei der Debatte über die gemeinsamen Angelegenheiten dienen könne, daß derselbe als Marimum angesehen werden müßte, mas wir in Folge der Durch die 48er. Gefege veränderten Verhältnisse den tranzleitha­­nischen Ländern anbieten können ; daß man dieses Maximum ferner nur bei energischer und einmüthiger Unterflüßung der Dealpartei zur gewesb­­lichen Geltung bringen könne, und dab es, den wahren I­nteressen der Monarchie und dem Konstitutionalismus der übrigen Länder entsprechend, blos die Grenze zog, über welches hinaus Ungarn kein selbstständiges Land bleiben könne.” Rhein wohnte, hat dieses unter den sebigen Verhältnissen ver­lassen und sich nach der Schweiz und Südfrankreich begeben. — Im Befinden der Kaiserin Charlotte von Mexiko ist eine traurige Wendung eingetreten. Anfang? , berichtet , Üvenit nat.”, habe man geglaubt, die hohe Dame leide nur an einer duch Kummer und Sorgen erzeugten nervösen Aufregung, aber nach den immer häufiger gewordenen Neziviven lafe fig nicht länger z­weifelfi, daß die hohe Frau einem hoffnungslosen Tief­sinn­ verfallen. Der Graf von Flandern, der seine Schwester in Miramare erwarten sollte, um sie nach Brüssel zu begleiten, ist bereits durch eine Depesche nach Nom gerufen worden. Uuch der bekannte Irrenarzt Dr. Blanche hat si in Folge eines von Seiten des Grafen von Handern an ihn ergangenen Nufes nach Rom begeben. Das lebte Bulletin über das Befinden des Fürsts Preimas batirt vom 8. Oktober, 5 Uhr 5 Minuten Nach­mittag ; es lautet : „Obwohl sich in dem Befinden Sr. Eminenz eine, mehrere Tage andauernde Besserung eingestellt hat, könn­ten wir, in Anbetracht des hohen Alters Sr. Eminenz, bo nicht behaupten, daß der hohe Kranke außer Gefahr sei. Gestern Nachmittag wurde Se. Eminenz wieder unruhig, er brachte die ganze Nacht unruhig und schlaflos zu, dabei ist auch das Ath­­men schwieriger und die geistige Thätigkeit in Abnahme. — Dr. Argenti , Dr. Balogh." In Brag wurden Sonntag Nacht am Zefustenn , Gebäude am farlóviabe mehrere Fensterscheiben zertrümmert. Ein Erxzedent wurde hiebei von der Stadt. Batrogille verhaftet. * Die Sanitätskommission der Stadt­zeit hielt geitern Nachmittags unter Boris des königl. Kommissärs Herrn v. Rankopich abermals eine Berathung, aus der wir Folgendes mittheilen : Der Herr Regierungskommissär eröffnet, daß in der rechten Sibung zwei Sublomit 63 ausgesendet wur­­den, wovon das eine die Höhe der Gelbsumme zu Kuistativen hat, welche zur Duchführung der angeordneten Drahregeln ge­­gen die Choleraepidemie erforderlich ist, sowie Die Wege zu bes­zeichnen, auf welchen diese Bebehungsmittel herbeigeschafft wer­­den sollen. Das andere Sublimits wurde zu dem Ende aus­­gereicht, um sich auch persönliche Berichtigung Kenntnis über den Bestand jener Theile der Stadt zu verschaffen, die am meisten vernachlässigt sind und welche gleichsam als ein Quell zur Berbreitung der Cpidemie betrachtet, solgerichtig sogleich gereinigt werden müssen. Hinsichtlich der dem erstgenannten KRomits gestellten Aufgabe berichtet Herr Dr. Havas, dab die bezüglichen Arbeiten noch nicht beendet werden konnten, weil vorerst genau zu bestimmen it, welche Auslagen unmit­­telbar die städtische Kalle belasten und welche vom Landesfonde zu tragen sind, sofern die bewirken Beschaffungen an Spitals­­einrichtungen u. s. w. dem allgemeinen Krantenhause zugute­kommen. Nach mehrseitigen Neu­erungen und Aufklärungen wurde bestimmt, daß bis nächsten Donnerstag baz Sublomite darüber die nöthigen Daten vorzulegen habe. Herr Merander Haris iheilt Namens des zweiten Subsomite’s mit, waß er sich der ihm ge­worbenen Aufgabe aus dem Grunde nicht unterziehen konnte, weil ihm sein Brotololls- Auszug mitgetheilt wurde und er in Folge dessen über den Um­fang der ihm gestellten Mission seine genaue Kenntniß halte. Der Herr N Regierungskommissär bemerkt, hab es vor Allem wünschenswertb fei, über den Zustand der notorisch als gefährlich bekannten Schmulhorte Kenntniß zu erlangen, um sofort dort Maßregeln zur Beseitigung der Liebesstände zu tref­­fen. Das Sublimitö wurde in diesem Sinne aufgefordert, bis nächsten Donnerstag Bericht zu erstatten. Hiermit im Zusam­­menhange stand ein Antrag, daß der städtische Delonom bevoll­­mächtigt werde, zur Reinigung besonderer Stadttheile , wie bei­­spielsweise­ der Königsgab­e, die Zahl der Gaflenfehrer nach Erforderniß zu vermehren und die Ausgaben dafür in Rechnung­­ N Ge­­kaif. Hoheit Erzherzog S­te­ph­an, welcher bes­tlich bisher immer auf seinem Schlosse Schaumburg am PB Pi a

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