Pester Lloyd - Abendblatt, November 1866 (Jahrgang 13, nr. 251-275)

1866-11-21 / nr. 267

f Mittwoch,21 November.Nr.267. Pests1866. LA-einzelnes kosmnex sostetäsr.Z.W.) -Die»Wi­ner Al­endpost«vom 20.b.un­­terläßt es gleichfalls nicht,das königliche Reskript «mit einem Kommentar zu begleiten;hören wir denm wie das ministerielle Organ sich ausspricht. »Ja schöner und bedeutsamer Beziehung—beginnt das genannte Organ—rettete sich gestern an die Zier des aller­­höchsten Namensfestes Khrer Majestätsver K­aiserin die Feier der Wiederaufnahme ver landtäglichen Verhaudlungen dies­ uch jenseits ver Leitha, und damit der erneute Beginn einer Thätigkeit, welche hier zunächst im bescheidenen Sreife die geistigen und materiellen Steressen der engeren Heimath pflegen und fordern, dort an jene tief­­ernsten Aufgaben anknüpfen soll, deren Lösung über die Grenzen der Länder der ungarischen Krone hinaus über das ganze Reich ihre fegen­reichen Folgen entfalten soll und i hof­­­fentlich entfalten wird. Denn zu dieser Hoffnung berechtigen und die füniglichen Worte, welche der Monarch neuerlich an die im ungarischen Landtag versammelte Bolls­­vertretung ger­ütet, der Inhalt des Neffriptes, das Kieser Volfsvertretung am geitsigen Tage vorgelegt wor­­den it. Niemand wird verfennen, daß damit ein großer und folgewichtiger Schritt nach vorwärts gesciehen ist, ein Schritt, der uns unmittelbar dem ersehnten Ziele, der endlichen Schlich­tung unserer staatsrechtlichen Differenzen näher zu führen‘ ge­­eignet ist. Und um so bedeutungsvoller erscheint dieser Schritt, als verselle nich­t dich die zwingende, aber wandelbare Macht der Ereignisse aufgebrungen,, sondern nur die föemlich ausgesprochene Bereitwillig­­keit der Vertreter des ungarischen Lan­­des, den staatlichen Verband und die Lebensbedingungen des Reiches zu wahren, ermöglicht­ und hervorgerufen worden — die Bürafschaft seiner Berechtigung und seines Erfolges also in fi selbst trägt. S In­ drei hochwichtigen Punkten­ formulier das könig­­liche Rei­eipt diese Bedingungen des staatlichen Verbandes und der Wohlfahrt der Monarchie : e3 heifdt Einheit des Heermwesend, einheitliche Stundfäse für d­as Bolliwesen um npdp die indirekte Besteue­rung,enlid einhheitliche Behandlung des Staatstredhtwefers in dem weiteren Um­­fange dieses Wortes. Fast sollte man es für überflüssig hal­­ten, et­vaS zur Nachfertigung jener Forderungen zu sagen. Daß neben der Organisirung und der Leitung des Heeres über­­eintimmende Grundläße an bezüglich der Dienstzeit und der Heeresergänzung bezu­hen müssen, entspricht so sehr der Natur der Aufgaben, die diesem Theile der Stadtsverwaltung zuge­­wiesen sind. Das Gegentheil würde so gefährliche Schwankun­­­gen in den bestehenden Verhältnissen hervorrufen, dab ein bes­pründeter fachlicher Widersprug kaum gedacht werden kann. Eine Theilung des Staatschuldenwesens lönnte nicht ohne schwere Verlegung wohlbegründeter Hewihte der Staatsgläubi­­ger, ein dualistisches System in den Grundlagen der iidirelten Besteuerung nur ohne ein dualistisches System der Zollgesch­­gebung oder ohne willfülliche Eingriffe in wirtsschaftliche Fra­­gen, in die Konkurrenzverhältnisse »üben und brüchen ange­­strebt werden. Das Alles ersc­heint ung eben so klar, als über jede Einrede erhaben. Mit vollem Rechte hat daher das E­­xeskript an den G­rundtagen der Thronrede festgehalten, die von ungaris­chen Landtag zu verfassungsmäßiger Thätigkeit einberufen, je­ner Thronrede, welche den Wünschen der beiten Batrioten des Landes entsprach und als der Beginn einer neuen segensreichen Hera gefeiert wurde. Die Vereinbarung einheitlicher Gr­un­d­­jäße in Hinsicht auf die militärischen, die Handels und Fi­­nanzangelegenheiten — denn nur um diese handelt es si größ­­tent­eila — wird, so hoffen wir, um so, weniger, Schwierigkei­­ten unterliegen, als ja tbeitweise die frühere fak­liche Rechtzs­­ausübung des Landes bei der Einflußnahme, die ihm für die Zukunft bezüglich dieser Angelegenheiten eingeräumt werden soll , eher erweitert als geschmälert wird. Das 1. Reskript ent­hält in der That Alles, was dem Lande seine autonome Reis­­gestaltung zu sichern, seine geieglichen Ansprüche zu bef­tedigen vermag, und zugleich Alles, was für den Bestand des Reines und seinen staatlichen Verband unerlößlich ist und daher von dem Lande ohne Gefährdung seiner geießlichen Autonomie ge­fordert werden kan­n — gefordert werden muß. So hocerfreulicher Weise haben bereits die bekannten Anträge des landbtägnlichen Subsomits für die gemeinsamen Angelegenheiten diesen Prinzipien Rechnung getragen. Sie haben der Regierung die Möglichkeit dargeboten, nicht nur diese Anträge als geeignete Anknüpfungspunkte­­ für die Förderung der Ausgleichsverhandlungen anzuerkennen, son­­dern auch den wiederholt in den Vordergrund gestelten Wün­­schen des Landes dadurch zu entsprechen, Daß die Ernennung eines verantwortlichen Ministeriums hat Ungarn nir mehr von der vorausgehenden Revision ‚der Gefete von 1848 und der detaillieten Ausarbeitung des neuen Regierungsorganismus, sondern bies von jener Vereinbarung der Garantien des gemeinsamen Staatslebens abhängig gemacht wies, die Faktische Anwendung vieler­ Grundfäßes aber und die Lösung der Detailfragen eben schon, im Wege der zu ernennenden Minister bewerkstelligt werden soll. Die He­­sserung ist damit freiheitligen Bestrebungen gerecht­ geworben, deren Prinzipien ah auf anderem Gebiete die ihren sind. Es galt ihr, konstitutionelle Grund­­lagen nicht blos für die Ausgangspunkte ihrer Aktion, nicht­ blos für die Ziele derselben,­ sondern auch für die Methodbe der Behandlung, für den modus procedendi zu gewinnen, und nichts ist geeigneter auf die Aufrichtigkeit ihres Strebens, die Beichide des Heides dauernd in verfassungsmäßige­ Bahnen zu lenken, ein helleres Licht zu werfen. 1 2 Nichts vielleicht all jene erhabene Zulage des Ne­skripts, Bab Do3 verantwortliche Regierung­system nu­ blos in Ungarn, sondern allgemein:im Reiche zur Bettung gebracht werden sol. Sie gibt, ung ein Recht in dem Mahnrufe der Zeit, der ungestüm vom­ Wort zur That drängt, an unsere Stimme zu erheben. Sie gibt ung ein N Recht, die politischen Parteien des Bandesm wief eine gereggebende Versamm­­lung an die Verantwortung zu erinnnern, die sie und Allen gegenüber auf sich genommen haben. Sie läßt das drängende Wort erklärlich erscheinen, das den endli­­chen Abschluch der staatsrechtlichen Wirren, die Feststellung der Grundsäße einer bleibenden Rechtegestaltung Gebiete m­­ä­ Torbert. Nicht um Ungarn allein bandelt e3 fi, nicht Dort nur sollen Störungen beseitigt werden, meldhe die besten Kräfte­ des Lan­­des unproduktiv absorbiren, nicht dort nur soll Die Bevölkerung der GSegnungen.. der geistigen und materiellen Entwickklung theilhaft werden, deren sie so sehr bedarf, — in allen Theilen des Neid­es Sol ein wahrhafter und lebensfähiger konstitutio­­neller Organismus zum Wohle und zum Gestalten des­ Ganzen dauernd aufleben. Das f. Neffript legt viefe Zukunft an in die Hände Ungarns , er hat das Land mit barem Worte an die Schwelle vor Erfüllung seiner Wünsche gestellt. An der Bollsvertretung Ungarns liegt er, daß sich diese Schwelle nicht weiterdinge,und Niemand vermöchte zu fragen,rauf,mie ange, verfäh­ege. Einsicht sonll und zajhyı zu han­­n, daß ist der Appell, wen die Völker ver ungarischen Krone, | | |

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