Pester Lloyd - Abendblatt, November 1866 (Jahrgang 13, nr. 251-275)
1866-11-21 / nr. 267
f Mittwoch,21 November.Nr.267. Pests1866. LA-einzelnes kosmnex sostetäsr.Z.W.) -Die»Winer Alendpost«vom 20.b.unterläßt es gleichfalls nicht,das königliche Reskript «mit einem Kommentar zu begleiten;hören wir denm wie das ministerielle Organ sich ausspricht. »Ja schöner und bedeutsamer Beziehung—beginnt das genannte Organ—rettete sich gestern an die Zier des allerhöchsten Namensfestes Khrer Majestätsver Kaiserin die Feier der Wiederaufnahme ver landtäglichen Verhaudlungen dies uch jenseits ver Leitha, und damit der erneute Beginn einer Thätigkeit, welche hier zunächst im bescheidenen Sreife die geistigen und materiellen Steressen der engeren Heimath pflegen und fordern, dort an jene tiefernsten Aufgaben anknüpfen soll, deren Lösung über die Grenzen der Länder der ungarischen Krone hinaus über das ganze Reich ihre fegenreichen Folgen entfalten soll und i hoffentlich entfalten wird. Denn zu dieser Hoffnung berechtigen und die füniglichen Worte, welche der Monarch neuerlich an die im ungarischen Landtag versammelte Bollsvertretung gerütet, der Inhalt des Neffriptes, das Kieser Volfsvertretung am geitsigen Tage vorgelegt worden it. Niemand wird verfennen, daß damit ein großer und folgewichtiger Schritt nach vorwärts gesciehen ist, ein Schritt, der uns unmittelbar dem ersehnten Ziele, der endlichen Schlichtung unserer staatsrechtlichen Differenzen näher zu führen‘ geeignet ist. Und um so bedeutungsvoller erscheint dieser Schritt, als verselle nicht dich die zwingende, aber wandelbare Macht der Ereignisse aufgebrungen,, sondern nur die föemlich ausgesprochene Bereitwilligkeit der Vertreter des ungarischen Landes, den staatlichen Verband und die Lebensbedingungen des Reiches zu wahren, ermöglicht und hervorgerufen worden — die Bürafschaft seiner Berechtigung und seines Erfolges also in fi selbst trägt. S In drei hochwichtigen Punkten formulier das königliche Reieipt diese Bedingungen des staatlichen Verbandes und der Wohlfahrt der Monarchie : e3 heifdt Einheit des Heermwesend, einheitliche Stundfäse für das Bolliwesen um npdp die indirekte Besteuerung,enlid einhheitliche Behandlung des Staatstredhtwefers in dem weiteren Umfange dieses Wortes. Fast sollte man es für überflüssig halten, etvaS zur Nachfertigung jener Forderungen zu sagen. Daß neben der Organisirung und der Leitung des Heeres übereintimmende Grundläße an bezüglich der Dienstzeit und der Heeresergänzung bezuhen müssen, entspricht so sehr der Natur der Aufgaben, die diesem Theile der Stadtsverwaltung zugewiesen sind. Das Gegentheil würde so gefährliche Schwankungen in den bestehenden Verhältnissen hervorrufen, dab ein bespründeter fachlicher Widersprug kaum gedacht werden kann. Eine Theilung des Staatschuldenwesens lönnte nicht ohne schwere Verlegung wohlbegründeter Hewihte der Staatsgläubiger, ein dualistisches System in den Grundlagen der iidirelten Besteuerung nur ohne ein dualistisches System der Zollgeschgebung oder ohne willfülliche Eingriffe in wirtsschaftliche Fragen, in die Konkurrenzverhältnisse »üben und brüchen angestrebt werden. Das Alles erscheint ung eben so klar, als über jede Einrede erhaben. Mit vollem Rechte hat daher das Exeskript an den Grundtagen der Thronrede festgehalten, die von ungarischen Landtag zu verfassungsmäßiger Thätigkeit einberufen, jener Thronrede, welche den Wünschen der beiten Batrioten des Landes entsprach und als der Beginn einer neuen segensreichen Hera gefeiert wurde. Die Vereinbarung einheitlicher Grundjäße in Hinsicht auf die militärischen, die Handels und Finanzangelegenheiten — denn nur um diese handelt es si größtenteila — wird, so hoffen wir, um so, weniger, Schwierigkeiten unterliegen, als ja tbeitweise die frühere fakliche Rechtzsausübung des Landes bei der Einflußnahme, die ihm für die Zukunft bezüglich dieser Angelegenheiten eingeräumt werden soll , eher erweitert als geschmälert wird. Das 1. Reskript enthält in der That Alles, was dem Lande seine autonome Reisgestaltung zu sichern, seine geieglichen Ansprüche zu beftedigen vermag, und zugleich Alles, was für den Bestand des Reines und seinen staatlichen Verband unerlößlich ist und daher von dem Lande ohne Gefährdung seiner geießlichen Autonomie gefordert werden kann — gefordert werden muß. So hocerfreulicher Weise haben bereits die bekannten Anträge des landbtägnlichen Subsomits für die gemeinsamen Angelegenheiten diesen Prinzipien Rechnung getragen. Sie haben der Regierung die Möglichkeit dargeboten, nicht nur diese Anträge als geeignete Anknüpfungspunkte für die Förderung der Ausgleichsverhandlungen anzuerkennen, sondern auch den wiederholt in den Vordergrund gestelten Wünschen des Landes dadurch zu entsprechen, Daß die Ernennung eines verantwortlichen Ministeriums hat Ungarn nir mehr von der vorausgehenden Revision ‚der Gefete von 1848 und der detaillieten Ausarbeitung des neuen Regierungsorganismus, sondern bies von jener Vereinbarung der Garantien des gemeinsamen Staatslebens abhängig gemacht wies, die Faktische Anwendung vieler Grundfäßes aber und die Lösung der Detailfragen eben schon, im Wege der zu ernennenden Minister bewerkstelligt werden soll. Die Hesserung ist damit freiheitligen Bestrebungen gerecht geworben, deren Prinzipien ah auf anderem Gebiete die ihren sind. Es galt ihr, konstitutionelle Grundlagen nicht blos für die Ausgangspunkte ihrer Aktion, nicht blos für die Ziele derselben, sondern auch für die Methodbe der Behandlung, für den modus procedendi zu gewinnen, und nichts ist geeigneter auf die Aufrichtigkeit ihres Strebens, die Beichide des Heides dauernd in verfassungsmäßige Bahnen zu lenken, ein helleres Licht zu werfen. 1 2 Nichts vielleicht all jene erhabene Zulage des Neskripts, Bab Do3 verantwortliche Regierungsystem nu blos in Ungarn, sondern allgemein:im Reiche zur Bettung gebracht werden sol. Sie gibt, ung ein Recht in dem Mahnrufe der Zeit, der ungestüm vom Wort zur That drängt, an unsere Stimme zu erheben. Sie gibt ung ein N Recht, die politischen Parteien des Bandesm wief eine gereggebende Versammlung an die Verantwortung zu erinnnern, die sie und Allen gegenüber auf sich genommen haben. Sie läßt das drängende Wort erklärlich erscheinen, das den endlichen Abschluch der staatsrechtlichen Wirren, die Feststellung der Grundsäße einer bleibenden Rechtegestaltung Gebiete mä Torbert. Nicht um Ungarn allein bandelt e3 fi, nicht Dort nur sollen Störungen beseitigt werden, meldhe die besten Kräfte des Landes unproduktiv absorbiren, nicht dort nur soll Die Bevölkerung der GSegnungen.. der geistigen und materiellen Entwickklung theilhaft werden, deren sie so sehr bedarf, — in allen Theilen des Neides Sol ein wahrhafter und lebensfähiger konstitutioneller Organismus zum Wohle und zum Gestalten des Ganzen dauernd aufleben. Das f. Neffript legt viefe Zukunft an in die Hände Ungarns , er hat das Land mit barem Worte an die Schwelle vor Erfüllung seiner Wünsche gestellt. An der Bollsvertretung Ungarns liegt er, daß sich diese Schwelle nicht weiterdinge,und Niemand vermöchte zu fragen,rauf,mie ange, verfähege. Einsicht sonll und zajhyı zu hann, daß ist der Appell, wen die Völker ver ungarischen Krone, | | |