Pester Lloyd, Februar 1867 (Jahrgang 14, nr. 27-50)

1867-02-01 / nr. 27

, f Des Abendblattes per Monat 30 fr. mehr. Das Prännmerni ionsburenn, mr Mir ersuchen unsere geehrten Post-Pränumeranten, Deren Pränumeration mit Ende ganz­ er abläuft, ihr Abonnement je seitiger erneuern zu wollen, indem läuft, wenn die Pränumerationen spät einlaufen, leicht ohne unter Berfchulden Unregelmäßigkeiten in der Expedition eintreten können. Die Pränumerationspreise sind mit Postversendung: Sechsmonatlich 11 }f., Dreimonatlich 5 fl. 50 Fr., zweimonatlich 1 A, monatlich 2 A, mit separater Bersendung ——-W—-—»— Die Minorität dechichstags. Pest-Bl.Jänner. Jede politische Partei findet ihre m­oralische Kraft in der starken Ueberzeugung,in der­ Bestimmtheit ihres Zweckes;aber die sittliche Berechtiguug jeder Polizei hängt doch vor Allem davon ab,daß diese Zwecke nicht mit gewissen Grundsätzen einen Konflikt bilde11,einen Kon­flikt,der au­ch im Drama nur mit dem Untergang geführt werden kann­.Von noch einem anderen Erfordernisse schweigen wir,­von dem Muthe,der zwar im politischen Leben gewöhnlich mit der starken Ueberzeu­­­gung verbunden ist,aber nur zu oft zur Tollkühnheit ausar­­tet,die den Ausgang eines Kampfes auf das Spiel setzte und gefährdet,während doch der Kampf keineswegs Berechnung u­nd Mäßigung ausschließen sollte. Die Partei,die im Jahre 1861 weder von ihrer star­­ken Ueberzeugung noch von ihrem Muthe zu dem verlangen, die Majorität zu behalten,vermocht werden konnte,diese Partei sehen wir am gegenwärtigen Reichstage,zwar an Zahl zu­sam­­mengeschrumpft,einer Majorität gegenüberstehen,welche nach der,vorzüglich bei den Wahlen kundgegebenen Stimme der öffentlichen Meinung,der getreue Ausdruck des Wünschens, Strebens und Wollens der Majorität des Landes ist. Auch diese Majorität, wir wissen es , wird von einer starren Uieber­­zeugung geleitet. Aber das mü­ssen wir gestehen, daß wir nach dem Zurücksehen des Separatvotums der Minorität des Fünf­­zehner-Subsomites und nach der Haltung der Mitglieder der Linken in der Siebenundsechziger-Kommission uns eigentlich nicht recht vorstellen können, welchen bestimmten 3wed diese gel­ehrten Mitglieder denn anstreben. Dieser 3wed kann, wie wir uns denfen, doch sein ande­­rer sein, als die endliche Schlichtung jener gemeinsamen In­­teressen, die aus dem in der pragmatischen Sanktion festgestell­­ten Zusammen­hänge entspringen ; sein anderes, als das endliche Auffinden des Modus, der diese Schlichtung auch formell bestimmen sol. Diesen Zweck hat nämlich auch die Minorität des Reichstages damals für den ihrigen erklärt, als der Reichstag den Beichluß faßte, die Siebenundsechziger-Kom­­mission einzufegen, damit diese einen Vorschlag über die Rege­­lung der gemeinsamen Angelegenheiten ausarbeite und auch die leitende Trias der Partei, nebst Herrn Emerich Yoänkia, suchten in ihrem Separatvorschlage, der­ sich wesentlich nur in einem Punkte von dem Majoritätsentwurfe unterschied, eine Form für die Röfung der Frage zu finden. Darüber kann also sein Zweifel obwalten, im Hauptzweckk stimmte die Linie mit der Majoritä­t des Hauses überein, und wenn auch der Vorschlag der Führer der Linken bezüglich der Art der Ausführung von der Ansicht der Majorität abwich, so t­at dies doch seinen Ab­­bruch dem auch von Seite der Linken eingestandenen Bewußt­­sein von der Nothunwendigkeit einer Lösung der abschwebenden vi­­talen Fragen. Dieses Bewußtsein mußte ja eben in Folge ihrer starren Ueberzeugung auch bei der Linien in den Vordergrund treten, und gerade nur diese Ueberzeugung und dieses Gefühl der Nothwendigkeit konnte ja die leitende Trias dazu beivegen, auch ihrerseits einen Vorschlag auszuarbeiten, durch welchen sie einen nach ihrer Ansicht zweckmäßigeren Modus, als von von der Majorität vorgeschlagenen, anempfehlen wollte. Wie wir sehen, wollen die Mitglieder der unter ihrer Leitung stehenden Partei auch diesen Entwurf adoptiven. Dies kann aber doch in feinem Falle die Ueberzeugung der Verfasser des Separat­­entwwurfes alteriren, jene Ueberzeugung, unter deren moralischem Drucke sie bei der Abfassung ihres Entwurfes gestanden ; und wenn sie ihr Elaborat denn doch zurückgezogen haben, so kün­­nen wir dies nur mehr für eine That der Parteivisziplin ansehen. Nach dieser That sind wir daher nicht im Stande, uns über die Ansichten der Linken zu orientiren. Denn ebenso wie die übrigen, in der Siebenundsechziger-Kommission befind­­lichen Mitglieder der Linien den Entwurf der leitenden Trium­­virn und des Herrn Emerich dvánfa perhorreszirt haben, so kann es geschehen, daß Hinwieder die außerhalb der Kommission stehenden Mitglieder der Partei seine Solidarität bezüglich der Dreischlüsse ihrer Parteigenossen in der Kommission werden über­­nehmen wollen. Das Eine dürfen wir jedoch mit Recht ver­­langen, daß nämlich die Linie — wenn sie schon seinen der Vorsschläge adoptiren mochte — zu einer, wenn auch entgegen­­gefegten , aber doch bestimmten Besschlußfassung über den Mo­­dus der Ausführung gelange. Die bloße Negation kann nicht als Surrogat eines Entwurfes Über diesen Modus gelten. Wir glauben, daß ss auch im weiteren Laufe der Kon­missionsberathungen diese Forderung Fundgeben und daß die Kommission Gelegenheit haben werde, zu beurtheilen ob der bisher als einziges Substrat dienende Majoritätsentwurf oder der zu machende Gegenvorschlag eher zum Ziele führen wirde. Das Land muß wissen, was in den Augen der Mitglieder der Linken das Heilsamere ist. Nur so kann sich die öffentliche Meinung bilden, die, indem sie die Nothwendigkeit einer Lösung erkennt, zugleich auch verlangt, daß die hiezu Berufenen auch den Modus der Lösung finden. Dies ist das Streben der Deaf-Bartel , die eben aus dem Grunde dem Entwurf des Subsomite’s beitritt , weil sie ihn unter den vorhandenen Verhältnissen für den zi­edmäßig­­sten hält, und weil die Linke bisher noch mit seinem besseren Dorfschlage hervorgetreten ist. Einem solchen, wenn er wirklich ein zweckmäßigerer wäre, wide sich die Deát-Bartei gewiß auch anschließen. Die Berathungen der Siebenundsechziger: Kommission. I. Belt, 31. Jänner. Die heutige vierte Sigung wurde vom Präsidenten Graf Julius Andräffp nach 5 Uhr eröffnet. Nachdem das Protofoll der legten­digung zur­­ Verlesung gelangt war, nahm die Spezialdebatte ihren Anfang. Die Alinen’s 25—30 wurden als ein zusammenhängendes Ganzes auf Antrag Nyarys ohne Unterbrechung verlesen, und Paul Nyary ist es auch, der zuerst gegen diesen Theil des Entwurfes das Wort ergriff, indem derselbe den in den Gelegen wurzelnden Ideen der Unabhängigkeit Ungarns­­widerstreitet. Bei diesem Anlasse wirft Nebner die Frage auf, wer das gemeinsame Ministerium ernennen werde: der Kaiser von Oesterreich oder der König von Ungarn ? Deäf antwortet dem Frager, daß der Kaiser von Desterreich und der König von Ungarn sich untereinander sehen über diesen Punkt verständigen werden. Graf Béla Keg­­levi erklärt sich mit dieser Antwort zufrieden, stellt aber dafür die neue Frage, ob vor dem Auslande lediglich das öster­­reichische oder auch in gleicher Weise das ungarische Reic­ vertreten sein werde ? wenn ja, so gebe er sich unter dieser Bedingung ganz zufrieden. Da auch Paul Nyarh sich befrie­­digt, erfränt, so wird die Mineengruppe 25—30 ohne weitere Debatte angenommen. Im Bezug auf Alinen 31 winscht Sventfi­älpi, daß das Maximum der Mitgliederzahl einer Delegation auf 60 festgelegt werde. Der Zusag, mit welchem er die fragliche Alinen erweitern will, lautet : „Die M­itgliederzahl dieser Delegation wird bei der Spezialdebatte bestimmt werden ; jekt wird lediglich ausgesprochen, daß die Zahl von je einer Seite die GO nicht überschreiten darf. Koloman Ti­a findet, daß ein Mitglied viel sei und 60 auch, darum hat er auch gegen die beantragte Erweiterung der 31. Alien nichts einzumenden, worauf dieselbe mitsammt dem Amendement angenommen wird. Alten 31, welche die Dauer der Delegation auf ein Fahr festiert, wird von Labislaus Ti­ka wegen unbestimmter Fassung angefochten, von Melchior Vóny­a­y vertheidigt und schließlich im der ursprünglichen Safsung beibehalten. Ali­en 33 bleibt gleichfalls unverändert. Zu Minen 34, welche von dem Verssammlungsorte der Delegationen spricht, beantragt Szentfirálpi die Modifikation : „Die Delegationen werden jederzeit durch Se. Majestät fü­r einen bestimmten Ter­­m­ einberufen, nach jenem Orte, wo sich Se. Majestät zu jener Zeit aufhalten wird; die ungarische Gefegelung wünscht indeß, daß die Situngen abwechselnd, in dem einen Jahre in Reit, in dem amberen Jahre in Wien abge­halten werden." Diese Modifikation wird ohne Bemerkung angenommen. Nach Verlesung der 35. Ah­nen bemerkt Kolo­­man fifa, daß, wenn die Minorität hinsichtlich gewisser Punkte schweigt, dies nicht bedeute, daß sie keine Bemerkung zu machen habe, sondern daß sie dieselben nicht bei jedem einzel­­nen Punkte vorbringen will. Zur 37. Alinea stellt wir Mori­ Szent­­firályi einen Abänderungsantrag. Er will den ersten Punkt der Ah­nen belassen, aber die übrigen streichen und dafür Folgendes einschalten­­ , An diesen gemeinschaftlichen Sigungen werden die Präsidenten der beiden Delegationen abwechselnd, das eine Mal der eine, das andere Mal der andere Präsident den Borfig führen. Ein Bejchluk kann nur gefaßt werden, wenn von den Mitgliedern jeder Delegation wenigstens zwei Drittel zugegen sind. Der Beichluß ist jederzeit mit absoluter Majorität zu fassen. Da aber die praktische Anwendung des Paritätsprinzips eben bei der Abstimmung am meisten im In­­teresse beider Theile ist, daher wird es nothwendig sein, eine Norm dafür zu schaffen, wie in dem­ Falle, two von der De­legation der einen Hälfte mehr Mitglieder fehlen sollten, als von der Delegation der anderen Hälfte, bezüglich der Zahl der Botanten, die nothwendige Parität faktisch hergestellt werde. Diese Norm wird am zweekmäßigsten zu der Zeit hergestellt werden künnen,, wenn die Details der gegenwärtigen Arbeit ausgearbeitet werden." Der Renderungsantrag wird angenom­­men und die auf die Sprache des Protofolls bezügliche Schluß­­stelle der Minen in der Originalfassung belassen. Zu Alinea 38 beantragt Sventfirályi, anstatt "und dann" die Worte „in welchen Falle“ zu fegen. Die Alinen wird mit dieser Ab­­änderung angenommen. Gregor Simay's stylistische Be­­merkungen finden seinen Anklang. Die Alinen’8 39 und 40 werden ohne Diskussion ange­­nommen. Den Schlußtag der 41. Minen, worin die von den Ministern begehrte Vorlage von Schriftstücen erwähnt ist, will Mori­ Szentfirályi derart abgeändert haben, daß an­statt der Worte „die geforderten Schriftstücke vorlegen“ gefetz­t werde: „und mi­nblich oder schriftlich Aufklärungen geben“. Koloman Tifa wundert sich, wie das Ministerium den De­­legationen irgend­welche wichtige Schriftstücke vorenthalten könne. i­s­t . Szentfirályi antworte: nur auf Auswärtiges bezüg­­liche. Szvetozgar Milutinovich wiederholt seine bei Alb­en 8 gemachten Bemerkungen, und will die auswärtigen Angelegenheiten dem Wirkungskreis der Legislative nicht ent­­zogen haben. Koloman Tifa votirt Szentfirályi seinen Dant, weil dieser doch anerkannt habe, daß die Delegationen sich allerdings mit den auswärtigen Angelegenheiten befassen werden. Auf die hierauf folgende Entgegnung Melchior £ ónyays antworten Koloman Tipa und GEhHhezh . Tetterer vergleicht die Alinen’s 8 und 41 und schließt daraus, daß die auswärtigen Angelegenheiten ganz den­­ Delegationen angehören werden. Nik­olaus Ujfalufi behauptet, daß Ungarn in Zukunft über die auswärtigen Angelegenheiten wird sprechen können was er bisher nicht thun konnte. Nyáry und Ivántfa Sprechen gegen die Minen und das Amendement. Stephan Gorove m Moriz Szentfirályi vertheidigen Kieselbe. De &f weist die Beschuldigung zurüd, als würden er und seine Meinungsgenossen einen „großen Preis“ für gewisse Errungenschaften anbieten ; sie schlagen nur vor, was sie als zweckmäßig für das Wohl des Landes halten. Schließlich­ will er dem Amendement die Worte beigefügt ha­­ben : „auch durch Vorlage der nöthigen Schriftstücke, wenn dies ohne Schaden geschehen kan." Paul Nyáry ertritt, daß man Niemanden beschuldige, und ist gegen die Al­nen selbst mit dem leßteren Zufaß. Schließlich sprechen Deaf und R. Tiska aufs Neue, worauf die Altnen nach Szenttirályis Modifikation und mit Desis Zufag angenommen wird. Nachdem die 42. Alm­en ohne Bemerkung angenommen war, beantragte Melchior 2­6- nHpahd zur 43. Almen, die vom Budget handelt , abermals eine Meodifikation, laut welcher anstatt der Worte: „Nachdem die in den dergestalt festgefegten gemeinsamen Ausgaben nöthige Summe durch das ungarische verantwortliche Ministerium erst getrieben worden, wird dasselbe diese Summe zu Händen des betreffenden gemeinsamen Ministers i überliefern", folgende zu segen sind : „Von den monatlich eingetroffenen Staatseinkünften wird der zur Deckung der gemeinschaftlichen Kosten dienende Theil durch den ungarischen Finanzminister monatlich dem ge­­meinschaftlichen Finanzminister in der Proportion abgeliefert, in welcher die Summe der gemeinschaftlichen Kosten zu der Summe der P Landesfosten steht. Der gemeinschaftliche Minister wird ver­­antwortlich sein” u. s. w. Die Modifikation t wurde nach einer längeren Debatte angenommen. Die Sigung war um 8 Uhr zu Ende und wird morgen um 10 Uhr fortgesetz­ ­­t­. Nach den stenographischen Aufzeichnungen,die uns vor­­liegen, ffizziren wir nachstehend den Verlauf der gestern abge­­haltenen­ dritten Situng der Siebenundsechsiger - Kom­­mission . Bor Allem gelangte das von Gorodve vorgestern zu Alinea 8 gestellte Amendement zur Berathung, und beantragte hiebei Hollan, daß im Teit des Amendement“ an die Stelle des Anspruches „beider Theile der Monarchie" blos die Worte „beider Theile” gefegt wer­­den mögen. “ Gorove erklärte sich zur Annahme dieser Nende­­rung bereit. Baron Ludivig Simonyi­n Ungarn muß einen verfassungs­­mäßigen und gelestecen Einfluß auf die auswärtigen Angelegenheiten haben. Die Ausgaben dafür sind auf Grund beiderseitigen Einverständ­­nisses zu deden. Die Frage wegen des Summenverhältnisses wäre am zweckmäßigsten bei den Punkten zu verhandeln, welche diese Duotenfrage spezieller behandeln. Was das Amendement betrifft, so kann ich, der ich das gemeinsame auswärtige Ministerium nicht für zweckmäßig halte, seine Erweiterung seines Wirkungstreffen durch Zumessung einiger Zweige der Handelsangelegenheiten wünschen. In Betreff des Aus­­drucks „die beiden Theile“ bin ich beruhigt, wenn die Worte „Mon­­archie“ wegfallen. Stephan Gorove: Die in einem Handelsvertrage vorzuneh­­menden Abänderungen oder die Initiative zu einem neuen Vertrage steht dem Handelsminister zu; nach unserem Entwurfe bringen solche die Ministerien der beiden Theile in Vorschlag ; nur den Vollzug, das heißt, den Abschluß des Vertrages leitet der auswärtige Minister &­ll­es in jedem konstitutionellen Lande. Mein Amendement beabsichtigt nicht, unsere Handelsangelegenheiten dem auswärtigen Minister zu über­­tragen, wohl aber die auswärtige Vertretung des Handels, nämlich das Konsulatwesen , welches , wie der Borredoner wohlweislich wissen wird, allenthalben in den Messort des auswärtigen Ministers gehört. Die Handelsangelegenheiten selber — dies möge zur Beruhigung dienen — sind in seinem Falle unter die Aufgaben des gemeinsamen auswärtigen Ministeriums zu reihen. Spetozar Milutinovich : Das Amendement erwähnt die diplomatische und kommerziele Vertretung der Y­onarchie und die in­­ternationalen­­Berträge, und schließt damit, dab das betreffende Mi­ . a . i .­­ i | ' :­i­nisterium die internationalen Verträge der Gelebgebung zur Kenntniß zu geben "hat, in Betreff der Diplomatie wird aber davon geschwiegen. Wenn eine Legislative Einfluß auf die auswärtigen Angelegenheiten üben wiss, muß sie auch Gelegenheit haben, dieselben zu überwachen. Besonders wenn es sich um Nefruttenstellung handelt, muß die Legisla­­tive sich die Ueberzeugung verschaffen können, wie ihre auswärtigen Angelegenheiten geleitet werden, denn sie ist berufen die Richtung dafür anzugeben. Ich will daher das Amendement dahin erweitert, daß auf Verlangen jeder Legislative ihr die diplomatischen Verhandlungen und Korrespondenzen mitzutheilen seien. (Anton Chengeri , das enthält die 41. Ah­nen.) Da hier aber von internationalen Verträgen und auch von diplomatischen Verfügungen gesprochen wird, so wäre hier die Er­­mahnung am Blake. Koloman GHHeHH 2: Mich, geehrte Komits, hat die Aufkläs­tung, welche unser Mitdeputirter Gorove erteilte, nicht beruhigt. Er sagt nämlich, dem Minister des Meußern sei nur die kommerzielle Ver­­tretung anvertraut. Im Amenvement seie ich jedoch, bab er diese Ver­­tretung zwar zu den mit den beiderseitigen Ministerien im Einverständ­­niß und mit deren Zustimmung zu erfüllenden Obliegenheiten, aber wen­noch zu den Obliegenheiten des gem­einsamen Ministers des Aus­­wärtigen rechnet. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit würde also dennoch dem gemeinsamen Minister des Aumärtigen zustehen und so würde ein Theil der kommerziellen Angelegenheiten dem Lande entzogen werden. Meiner Ansicht nach gehört dieser Amendement nicht an diesen Ort, wo es jeßt vorgebracht wurde, wenn es bezieht sich auf die Behand­­lung, und hier erörtert, antizipirt es die auf die Behandlung bezüglichen Fragen. Es antizipirt namentlich jene fernere Verfügung, welche das Kos­mite möglicherweise für kommerzielle Angelegenheiten noch exit feststellen will. Ich wenigstens habe bisher die Ansichten so aufgefaßt, daß das Handelswesen zwischen Ungarn und den übrigen Ländern Sr. Majestät auf eine internationale Grundlage gelent, daß ein Zollverband geschlos­­sen werde und in diesem Zollverbands-­Vertrag zugleich auch die Mona­litäten der Behandlung dieses Zollverbandes festgestellt werden. Diese Grörterung it durch jene Amendement antizipirt, denn in ihm ist der Behandlungsmodus schon voraus bestimmt, obgleich dessen Feststellung dem Zollverbande überlassen werden müßte, damit dieser bestimme, auf melde Art die Angelegenheit der internationalen Verträge hinsichtlich der kommerziellen Verhältnisse zu behandeln sein wird. Der von unserem Mitreputirten Hollan eingebrachte Zufaß zum Amenudement hat, wie er scheint, die Schärfe des Anspruchs einiger­­maßen gemildert, am Sinne selbst aber meiner Ansicht nach nichts ge­­ändert. „Die beiden Reichshälften” und „die beiden Hälften” bedeuten, wenigstens meiner Ansicht nach, da in der ersten Zeile des Amendez­ments das Wort „Reich“ ohnehin vorkommt, ganz dasselbe. Ich habe mich über diesen Gegenstand des Desteren geäußert, und will — ob­­gleich ich er erweitern könnte — das nicht wiederholen was ich über diesen Gegenstand bei anderen Dane vorgebracht habe. Ach weiß nur, daß Ungarns Neid­dtag allezeit dagegen protestirt hat, daß Ungarn ein Theil, eine Provinz der österreichischen Monarchie sei, daß er im Jahre 1861 dagegen protestirt hat und in vielen älteren und früheren Kundgebungen desgleichen, und ich glaube, er ist Niemand un­ter uns, der behaupten wollte, man könne Ungarn als Bestauptheit, als Broping der österreichischen Monarchie betrachten. an wendet zwar ein, daß ja das Wort „Monarchie öfters, und sogar auch in den 1848er Gefegen angewendet wird, und zwar mit den Worten : „Der Verband der Monarchie” , welche al im GA. 3 enthalten sind. Ich wünschte diesbezüglich zuvörderst die Bes­deutung des Mortes „Monarchie” zu bestimmen. Wird unter dem Worte „Monarchie die „Monarchie des erlaubten Hauses Oesterreich“­­verstanden, dann kann ich dagegen nicht? einwenden , darin ist auch Ungarn mit inbegriffen und Ungarn ist dem Herrscherhaufe gegenüber, Sr. Majestät gegenüber nicht unabhängig. Dann hätte ich gegen die­sen Ausdruch nur die eine Bemerkung, daß er dunkel, leicht zu mißdei­­ten, doppelsinnig, und deshalb, so meit es möglich, zu vermeiden it, so wie wir ihm auch bei jeder Gelegenheit, wofern es nur möglich war, vermieden haben. Und wenn ich nicht irre, so wird dieses Wort auch in dem Operate,, das uns vorliegt, nicht erwähnt. Wenn aber das Wort „Monarchie“ so verstanden wird, wie man es in ganz Europa N verstehen pflegt, nämlich als „Staat“ , wenn es einen „österreichis­­chen Staat” bedeutet, wenn es gleichbedeutend ist mit dem, was im Deutschen „Reich“, „österreichischer Kaiserstaat” heißt,, wird, Tage ich, das Wort „Monarchie” in diesem Sinne genommen — und bei dieser Auslegung wird Ungarn als ein Theil dieses Staates­ betrachtet, — dann glaube ic, daß durch die Annahme des Wortes „Monarchie in diesem Sinne Ungarns Selbstständigkeit und Unabhängigkeit: bereits vernichtet ist. 30 glaube also, daß in diesem Amendement die Worte: „Mon­­archie”, „die beiden Hälften der Monarchie”, oder „die beiden Hälften“ nicht gebraucht werden mögen, daß man hingegen auch hier so verfahre, wie es im Operate an anderen Orten geschehen ist, und sowohl die Worte : „beide Hälften” als auch das Wort : „Monarchie” vermeide. Hierin zu entscheiden ist übrigend Sache der Majorität, ich wollte nur die Ansicht ausprüden, daß Ungarn niemals als­ Bestandtheil des öster­­reichischen Kaiserstaates betrachtet werden kann, und daß, wenn wir irgend jemals dieses Prinzip anerkennen sollten, alle jene Forderungen, die wir bisher zur Aufrechterhaltung unserer Gesete, sowie der Selbst­­ständigkeit und Unabhängigkeit des Landes gestellt haben und noch stellen werden, feine Rechtsbasis mehr haben würden, da der Theil dem Alledem zufolge nehme ich diese Fassung nicht an. Franz Deaf : Jah nehme das Mott­o Monarchie in der Be­deutung, und ich glaube, der Antragsteller wird es wohl gleichfalls in­s Interesse des Ganzen untergeordnet werden muß, der Bedeutung genomm­en haben,­­ die Geseße vom Jahre 1848 beilegen, wenn sie sagen : „bei Intakterhaltung des Ver­­bandes der Monarchie‘, in derselben Bedeutung , die ihm auch der Reichstag von 1861 beilegte, als er in Alinea 21 seiner ersten Aoresse sagte : „ja er kann sogar die auf diese M Weise r­echtmäßige Auflösung der Monarchie erfolgen.”­­ Sie sagt ferner auch in Alinea 27 : „Mir wollen nicht den Bestand der Monarchie gefährden.” Auf diese Art äußert sr auch die zweite Adresse an zahlreichen Stellen und gebraucht allerorten das Wort „Monarchie. Da steht es wiederum: „Wir wollen den Bestand der Monarchie nicht gefährden“, und hier in Alinea 60 abermals: „Mas jene Rechte der Erblande und­­ den betreffenden gefeßgebenden Körpern vorlegen würden. Falls die­se: der Monarchie betrifft." Kurz, sie gebraucht überall das Wort „Mon­­archie”, ohne daß deswegen weder die 1848er Gesete, noch auch die 1861er Adressen die Absicht gehabt hätten, Ungarns Unabhängigkeit zu untergraben , oder die untergeordnete Stellung Ungarns auszudrücken. In demselben Sinne aber ist es auch hier gebraucht und das hat mir deswegen doch nicht die geringsten Strupel verursacht,­ denn in welcher Art von Verbindung Ungarn mit jenem Begriffe steht, wen man „Mon­­archie” nennt, das wird sowohl in den Norefjet, als auch in den 1848er Geiegen und in dem Elaborate des Komite’3 detaillirt und weitläufig entwickelt. Wenn die bestimmte, klare Erklärung irgend­eines Begriffes im Gefege, oder in der Aoresfe, oder in den hier vorgetragenen Prinzipien enthalten ist, dann liege ich nicht die mindeste Besorgniß, daß man aus einem Worte etwas Anderes herausspintifive, als was in den klar aus­­gesprochenen Beringungen und Bestimmungen steht, und habe auch nicht die leisesten Skrupel gegen das Verbleiben des Mortes „Monarchie.“ Ich hätte auch darin nichts Anstößiges gesehen, wenn es anders aus­­gedrückt worden wäre, thue das aber an nicht, wenn das Mort stehen bleibt. Ih habe hierüber häufig unter vier Augen gesprochen und niemals die Besorgniß getheilt , als könnte man hieraus irgend­welche Stonsequenzen ableiten. Um die Rechte unseres Landes müßte es fürwahr sehr sehlimm stehen wenn es möglich wäre, aus einem Morte, welches der Reichstag schon so oft gebraucht hat, Folgerungen Ich willige demnach ein, für die Verlegung unserer Rechte zu ziehen, daß dieses Wort „Monarchie” stehen bleibe. Anton Csengery : Ghyczys Bedenken bezüglich des Aus­bruches „Monarchie“ sind unbegründet, und spricht das Claborat selbst in Alinea 30 von den beiden Hälften der Monarchie in dem Sinne, daß sie gleichberechtigt sein sollen. Koloman Tia:­ch bin überzeugt, daß der Anspruch „Mon­­archie" von ung feßt ebenso verstanden wird, als von den 1848er Ge­iegen und den 1861er Moßreffen, doch empfehle ich Genauigkeit in den Ausdrücken, weil wir schon oft erfahren haben , wie man nicht ganz Har abgefachte Gefeße % unserem Nachtheil auslegt. ch Schließe mich daher entschieden der Ansicht Ghyczy’s an. Bezüglich­ des Gorove’schen Amendements bemerkte ich, daß es mit Allem, was bisher über die Han­delsangelegenheiten gesagt wurde, noch mehr aber mit den später zu berathenden Alineas 60—63 im Widerspruche steht. ES sche­nft die Rechte des Landes bezüglich der Bestätigung­ internationaler Verträge ein und deshalb kann ec ihm nicht zustimmen.. 3fedényi : Das Amendement spricht von internationalen Ver­­trägen, die von Ungarn und der anderen Hälfte der Monarchie einer­­seits, und einer auswärtigen Macht andererseits abgeschlossen werden ; über die in späteren Ah­nea­ erwähnten Beiträge zwischen Ungarn einerseits und den übrigen Ländern andererseits muß später überathen werden. Die ersteren gehören jedenfalls zum Wirkungsfreife des ge­­meinsamen Ministers des Aeußeren. Paul Nyáry : 3H theile die Ansichten Ghyczy3 und Tika’s und bemerke dlos, daß es nicht schicklich ist, schon über den Wirkungs­­frei3 des gemeinsamen Ministers des Auswärtigen zu sprechen, während über das gemeinsame Ministerium überhaupt noch seine Berathung stattgefunden hat. Franz Deal. Wird die Idee des gemeinsamen Ministeriums später von der Majorität verworfen, so kann dann auch hier die erfor­derliche Renderung im Terre erfolgen. Nachdem auch Graf Béla Keglevich die Weglassung des fraglichen Anspruches befürwortet,­­tek der Präsident A n-­­ 1 , welche ihm auch dbráffy abstimmen und wurde Alinea B mit Gorove’s Amendement von der Majorität angenommen . Da die folgenden Alinens 9 bis 16 sich auf das Kriegswesen be­­ziehen, wurden sie auf Antrag des Präsidenten im Zusammen­­hange vorgelesen und dann einzeln besprochen. Mfmnen 9 und 10 wurden ohne Bemerkung angenommen. Zu Ah­nen 11 stellte Hollan das unseren Lesern bereits Bekannte Amendement, welches er damit motivirte, daß das­ Dispositionsrecht über die Armee dem Monarchen gebü­hre , daß aber die Verfügungen über die Ergänzung und Erhaltung des Heeres unter die Ein­­flußnahme des Reichstages gehöre. Koloman Tia: Was die Kriegsangelegenheiten betrifft, so beruht auch hier — natürlich in Bezug auf den Gang des Ganzen — meine ausgesprochene Bemerkung auf meinem speziellen Gesichtspunkte, welchem zufolge ich in seiner Hinsicht eine Gemeinsamkeit will. Ach meine dies nicht allein in Bezug auf die 11., sondern auch hinsichtlich aller weiteren Alineas. Nachdem ich dies beiläufig bemerkt habe , gehe ich zur Alinea selbst über. ch sehe ein, daßh die Zweckmäßigkeit der Vertheidigung­e3 erfordert, daß manche zum Bereiche der Kriegsange­­legenheiten gehörende Angelegenheiten nicht gemeinschaftlich, sondern im Einvernehmen erledigt werden. Den Modus dieser einmüthigen Er­le­­digung“ sehe auch ich stets darin, daß der Monarch, nachdem er im Folge seiner konstitutionellen Rechte auch bei uns, wie in seinen übri­­gen Provinzen, der oberste Befehlshaber der Armee ist, und so der Na­­tur der Sache gemäß das oberste Kommando sich in einer Person ver­­einigt, die einmüthigen Verfügungen auch ohne besonderen Beschluß zur Geltung zu bringen wissen wird. 63 ist unleugbar , daß auch die vor­­gelesene Modifikation sie meinem Standpunkt einigermaßen nähert. Troßdem kommt darin ein Varjus vor, in welchem gesagt wird, daß die ungarische Armee ein integrirender Bestandtheil der Gesammtarmee sei. 34 habe bisher nicht gewußt, was die ungarische Armee dem Gefege gemäß ein integrirender Bestandtheil der österreichischen Armee gewesen sei, und ich möchte das in einem Gefege auch nicht ausgesprochen se­­hen. Meines Drachtens müßte hinsichtlich der ungarischen Armee gerade das ausgesprochen werden, daß wir — während einerseits der Monarch als oberster Befehlshaber auch die ungarische Armee in gleicher Weise wie die übrigen Armeen leiten und kommandiren wird, — daß wir, sage ich, an allen, in den bisherigen auf die Armee bezüglichen Gefegen des Landes festhalten, namentlich daran, daß diese als solche sammt allen Bestandtheilen einer Armee em­ftire.e Da dies meine Ansicht ist, so unterstüge ich weder diese Alinen , no das Amendement in seiner ganzen Ausdehnung. Emerich Ivania : Meinem Standpunkte , dem Begriff der Personalunion, steht die vorgeschlagene Modifikation viel näher, und ic halte diese Tertirung für besser als die frühere. Nur, bezüglich des Wortes „innere Organisation” (belszervezet) habe ich eine Bemerkung zu machen, Ich kann hierunter nichts anderes als die taktische Ein­­theilung der Armee verstehen. Nach meiner Meinung muß Ungarn ausbedingen, daß­ die ungarischen Truppen eine besondere ganze, mit allen nöthigen Bestandtheilen eines Heeres versehene Armee seien. Der Präsident bringt die Minen 11 gemäß dem Renderungsantrag Holland s zum Abstimmung. Dieselbe wird mit dem Amendement angenommen. Ant. Esen­­gerd verliert die 12. Minnen. Ignaszmossnya biet-Alles aufgezählt ist,was uns bleiben soll,also das Nichterwähnte in den Händen der Gewalt sein wird, und da nicht anzunehmen ist, daß die Aufzählung eine voll­­ständige und erschöpfende it, so möchte ich die Worte beigefügt an : „Und alles Andere, was in den Bereich dieser Angelegenheiten gehört.“ Franz Deal : Ich finde dies nicht nöthig. Sowohl das, müs­se. Majestät, wie das, was dem Neitstage vorbehalten ist, wird in allgemeinen Ausdrücken aufgezählt, und es gibt kaum einen Gegenstand, der sich nicht in eine der beiden Nubriten einreihen läßt. Ohnehin steht uns die Ausarbeitung eines Wehrsystems bevor, da künnen alle diese Fragen im Detail reichstäglich verhandelt werden. Ich habe feine Skrupel. Denn auch biz zur Feststellung des M­ehrsystens wird die provisorische Heeresergänzung nur auf konstitutionellem Wege durch den Reichstag geschehen, und bei dieser Gelegenheit kann der Reichstag seine Bedingungen feststellen. Präsident: Wird die 12. Ahinea angenommen ? (Wird angenommen.) Die 13. Alinea wird verlesen. Samuel Bónis ist gegen die Alinea, weil hier nicht von bit­ierter Verfügung des Landes, wie sie bisher diesem zugestanden, sondern nur von Einwilligung (bel­egyezés) des Landes gesprochen wird ; es sei dies ein wesentlicher Unterschied. Ernst Hollan: Die Alinea bezieht ss auf Feststellung des Mehrsoftemsd. Ich verstehe dies so, daß bei Feststellung vesselben die Normen und Bedingungen der Heeresergänzung und Selbenschaffung der Mehrmittel werden festgestellt werden. Nach dieser Alinea bleibt mir sein Zweifel weiter, daß Ungarn dieses Recht sich vorbehält. Ich habe nun eine A­usstellung gegen das Wort , szabályozás" (Regulirung), weil dieses den gegenwärtigen Zustand als Ausgangspunkt vorausfößt, und möchte dafür das Wort , megállapítás" (Begründung) gejebt haben. Noch eine Bemerkung habe ich zu machen. In jüngster Zeit spielt die Heeresreform eine große Rolle. Nach den jüngsten Erfahrun­­gen wird auch auf Militärkonventionen großes Gewicht gelegt, Trachtet man duch Vereinigung der Leitung, durch­ Gleichartigkeit der Organi­­sation das Gewicht, die Stärke und die Schlagfertigkeit der zusammen­­wirkenden Armeen zu heben. Sehr unwahrscheinlich werden Zweckmäßig­­keitsgründe eine­nd des Wehrsystems dies, und jenseits der Leitha nach gleichen Prinzipien fordern. Um mim schon seit allen Mißverständnisen zu begegnen, wäre es gut, schon jeßt i­ or­­aus zu folgen, "welches konstitutionelle Verfahren einzuschlagen sein wird, um bdiesen Einflang der Grundfäße zu erreichen. Nach­ meiner Ansicht wäre sein anderes Verfahren möglich, als waß die leer treffenden Ministerien auf beiden Seiten der Leitha im vorhinein sich über einen übereinstimmenden Gelegentwurf verständigen und biesen Schlüsse der beiden Körperschaften nicht übereinstimmten, so hätten sie doch zu wählende Delegationen mit­einander in Berührung zu treten, um so eine Uebereinstimmung zumege zu bringen. Demzufolge empfehle ich als Abänderung und Sa­ufügung zu dieser Alinea folgende Terti­­rung (folgt das bereits in unserem heutigen Morgenblatte mitgetheilte Amendement).­­ Hierauf wurde die Sitzung auf zehn Minuten unterbrochen Präsident:Wenn Sie es erlauben,werde ich die zur Bera­­thung vorliegende Alinea sammt dem Zusatzantrag nochmals vorlesen lassen.Der Schriftfüh­rer Crengery verliest beide Koloni.Ght­ery.In dem Amendement unseres Freundes Hollan ist die ewige Gemeinsamkeit des­ Kriegswesens zwischen Ungarn und Sr.Majestät übrigen Ländern ausgesproch.Die Gleichartigkeit der Grundsätze bezü­glich des Kriegswesens halte atmhich für zweckmäßig und möglich,aber eine Nothwendigkeit gemeinsamer und vereinigter Veranstaltungen erkenne ich nicht an.Anders­ Ist simpeicht diesen Satz auch lückenhaft,es fehlt darin die jederzeit nothwendige Hervorhebung des konstitutionellen Gesichtspunktes.Es ist darin nicht gesagt,daß auch in dem­ Falle,wo die Deputationen miteinander verkehren,die End­­entscheidung immer dem ungarischen Reichstag zusteht.·Ich kann denk nach dem Antrag nicht beistimm­en.(Rufe:Stimm­enstrab.) Präsident läßt über die 13.Alinea mit dem Zu­­satz Hollan’s abstimmen,die Majorität erhebt sich dafü­r,beide sind angenomm­en.Escagery verliest die 14.Alinea.(Rufe »Maradjon!«)Die Alinea wird angenom 111e 11.Ebenso wir­d die 15.Alinea ohne Diskussion­ angenommen. Nun wurde Alinea 16 Vorgelese1­,zu welcher allan bemerkte,daß sie durch die Ereignisse überholt sei. Franz Deåkx Der deutsche Bund hat aufgehört zu existiren, folglich kann man diese Alinea als überflüssig betrachten.Ich gestehe jedoch,daß ich sie gerne beibehalten würde,denn um die Stelle des alten Bundes tritt vielleicht mit der Zeit ein neuer, Bonus sprach sich gegen die Beibehaltung der Alinea aus, und da man auch Deát zustimmte, wurde die Weglassung derselben beschlossen. — Nachdem Alinea 17 vorgelesen worden, sprach Gabriel Longay : Meiner Ansicht nach muß der Anfang dieser Alinea verändert, respektive weggelassen werden, indem sonst die Kommission die Gemeinsamkeit der Finanzangelegenheiten aussprechen würde. Ich glaube, man kann hierin nicht vorsichtig genug sein, und müssen wir Alles, was wir sagen wollen, genau ansprüden. Demzufolge beantrage ich, daß die ersten zwei Punkte dieser Ah­­en folgendermaßen formuliert werden mögen : „Gemeinsam werden diejenigen Ausgaben sein, welche auf die im Obigen als gemeinsam anerkannten Angelegen­­heiten zu verwenden sein werden. Die für die erwähnten Gegenstände erforderlichen Gesammtkosten sollen in der Weise bestimmt werden, welche” u. |. w. Krloman GHHYe3HY : Auch ich habe über den Anfang dieser Alinea dieselbe Bemerkung zu machen , werde Gabriel Lingay vorge­­bracht. Obgleich ich die bei den früheren Alineas gefaßten Beischlüsse der geehrten Kommisstion nicht thrile, nachdem aber die geehrte Kom­mission bereits beschlossen hat, daß die Kosten der auswärtigen und der Kriegsangelegenheiten gemeinschaftlic zu erledigen sein werden, von weiteren gemeinschaftlichen Kosten aber nicht gesprochen wurde , so glaube ich selbst Zeit die Mieg daß in dieser Mlinea die Finanzangelegenheiten in solcher Allgemeinheit ausgebrach sind, dab darin mehr hineingedeutet werden könnte, als darin liegt, so daß sie mit der

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