Pester Lloyd, März 1867 (Jahrgang 14, nr. 51-77)

1867-03-01 / nr. 51

bestanden haben. Aus»dem­ Reichstage. In Pest,28 Feber. In einfachen,aber großen und lebensvollen Züegen hat Graf(UdhoffI)in seiner im Unterhause gehaltenen Rede ein Gesammtbild der Ideen und Prinzipien entworfen,welche das Ministerium als diejenigen anerkennt,die es bei der Er­­füllung sein­er schwierigen Aufgabe leiten werden.Die politi­­sche Vergangenheit der Männer,aus denen das Ministerium zusammengesetzt ist,war Bärge dafür,daß dasselbe keine an­­.­re Politik befolgen könne,als diejenige,welche die Majorität des Reichstages gebilligt,der Beifall der Nation und die Zu­­stimmung der Krone sanktion irthabert.Die Rechtskontinuität und die 1848er Gesetze,sie waren die Richtschnur für das Verhalten des Reichstages,sie sind auch die Richtschnur für das Ministerium Es knüpft mit seiner Thätigkeit da an,wo­­ die Ereignisse die Selbstbestimmung der Nation unterbrochen haben,es steht auf dem Boden der Legislative von 1848, deren Mission keine andere war,als diejenige,welche durch den Ausgleich nun dauernd verwirklicht werden soll.Es ist das Verdienst des Ministerpräsidenten,den glücklichsten Aus­­druck für den Standpunkt des Ministeriums gefunden zu haben, sodaßs eine Rede selbst da beruhigend einwirkte,wo Besorg­­nisse über die Erhaltung der sowie die Haltung vollen Selbstständigkeit der Herstellung der Konstitu­­tion des Landes nicht vorzuenthalten, eine zustimmende Erit­­derung fand. Die Abstimmung über den Antrag Böpermenyt’s, die Aufnahme, welche den Negierungsvorlagen zu Theil wurde, den großen Fragen, von denen das Gedeihen schwache Fraktion der äußersten Rechten abgerechnet, damit manifestirt, ist beson­­ders in dem gegenwärtigen Momente von unsehätbarem Werthe. Mit Recht wies der Ministerpräsident darauf hin, daß die Umgestaltung, in welcher ganz Europa begriffen ist, Ungarn einen großen Einfluß äußert, der Umgestaltung , die Ungarns die Fremde des Ministeriums, daß der Appell desselben an die Linie, ihre Unterfragung der Negierung bei daß sie in des begonnenen Werkes unbedingt abhängt, mit dem Ministerium gehen werde. Die Einigkeit, welche das Land auch auf ja unverkennbar, der europäischen­­­erhältnisse und dem Wiederaufleben unserer V­erfassung ein außen n­önnen. Es ist unsere Absicht, uns nur auf die Andeutung der hauptsächlichten Momente zu beschränken. Da tönnen wir nicht umerwähnt vaterländischen Taffen, bag die Stelle, in welcher der Ministerpräsident die Entschlossenheit der Negierung bezü­glich der Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung betonte, von dem Beifall des Hauses begleitet wurde, ein Zeichen, daß alle Par­­teien entschlossen sind, für ‘die friedliche Fortentw­icklung der Angelegenheiten einzustehen.­­ » So d­ürfen wir denn wohl überzeugt sein, daß das Auftreten des Ministeriums geeignet ist, überall Beruhigung einzuflößen und das allgemeine ÜBertrauen zu festigen. Die Nation wird erkennen, daß sie un­­ter diesem Ministerium nichts für ihre Rechte zu fürchten hat; die Brudervölfer werden einsehen, daß die Regierung Ungarns von unwohlwollenden, leidenschaftsiosen Männern geleitet wird ; und der Monarch wird des Gefühles froh werden können, daß die ungarische Nation die Hoffnungen nicht täuschen wird, welche auf sie­ gefegt worden sind. II. Die heutigen Sigungen beider Häuser des Reichstages bilden in der neueren Geschichte Ungarns einen beventenden und glänzenden Moment, indem Graf Julius Andalfn die Mitglieder des neugebildeten unabhängigen, verantwortlichen ungarischen Ministeriums vorstellte. Schlag zehn Uhr Bormitz­tags wurde die Sigung des Unterhauses eröffnet, und als nach vorgenommener Authentikation des Letten Sikungs­­protokolles Franz Desk­our eine der Seitenthüren des Saales eintrat, wurde er mit lauten Eisenrufen begrüßt. Einige Augenblicke später trat das Ministerium , den Grafen Yulins Andrä&ffy an der Spike, durch den Haupteingang in den Saal und wurde vom Hause, dessen Mitglieder sich von dem­ Sigen erhoben , mit begeisterten Zurufen empfangen. Die Minister nahmen in der vordersten Bank des rechten Zen­­trums Plan und richtete dann der Ministerpräsi­­dent im Namen der neugebildeten Regierung folgende An­­sprachie an das Haus Jndemwik,die auf Grund der 1848er Gesetze ernannte verant­­wortliche Regierung Sr.Majestät,zum ersten Male vor dem geehrten Hause erscheinen,halten wir es für nöthig,die Prinzipien,welche wir zu befolgen beabsichtigen,einzeln anzuführen,und erachten für hinreichend suer­klären,daß wir die Richtung unseres Vorgehens blos aus jenen Gesetzen schöpfen können,in welchen der Grund des verantwortlichen Regierungssystemes niedergelegt wurde. Der leitende Gedanke,welcher der Legislative vom Jahre 1848 vorschwebte,war kein anderer,als­ bei treuer Wahrung des Verban­­des der Monarchie Ungarns Verfassuungsmäßige Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu sichern­(Vorfall.) Europäische Ereignisse und unglückliche Verhältnisse haben die weitere friedliche Entwicklung dieser Idee nicht gestattet.So wie daher die erste Aufgabe bei Konstituirung bei­ Regierung die Aufrechthaltung des Prin­zipes der Rechtskontinuität war,so kan­n die zweite Aufgabe keine an­­dere sein,als die Verfassung des Landes vom Gesichtspunkte des Ver­­bandes der Monarchie mit gegenseitigen Garantien der Art zu ver­­sehen,daß deren dauernder Bestand und friedl­iche Fortentwicklung ge­­sichert werde.(Beifall.) Die Regierung stellt sich in dieser Beziehung vollkommen an den Boden der Legalität;die Abänderung einzelner Gesetze erwartet sie nur von der Nation selbst und nur auf verfassungsmäßigem Wege. (Beifall.) Die Regierung kann jedoch nicht leugnen,daß die Hindernisse des faktische­n Ziebentretens der Legalität zahlreich und schwer zu überwin­dert sind.Das Ministerium wird in der Beseitigung dieser ererbten Hindern­isse keinen Augenblick ermatten,und rechnet in dieser Beziehung an die Mitwirku­ng dieses­ Hauses und aller Söhne des Vaterlande­s ohne Unterschied der Parteien.(Lebhafter Beifall.) Das Ministerium muß umso mehr auf diese Unterstützung zäh­­len,al­s es sich innerlich bewußt ist,daß inmitten der Umgestaltungss­bewegungen Europa’s die gegenwärtige Epoche auch für die Zukunft dieser Nation eine entscheidende sein wird.(Zustimmung.) IndemSe.Majestät,dur­ch die Reichstagsadressen vollkommen beruhigt,die Verfassung wiederherstellte,ist das Schicksal der Nation in deren eigene Hand gelegt.Wenn die Nation die Tragweite dieses Aktes und die damit übernommene Verantwortlichkeit nach Gebühr zu würdigen versteht,wenn sie,da jetzt die Rechtschafis vollkommen ge­­sichert erscheint,mit Hingebung ihrer ganzen Kraft und Fähigkeiten in allenn Zweigen des materiellen und des moralischen Fortschrittes nicht nur der Regierun­g folget­,sondern dieselbe auch unterstützen will, wenn sie sich Sicherung ihrer eigenen verfassungsm­äßigen Rechte,zu­­gleich auch gegenüber derI­nteressen der Buudervölker den Geboten der Teiliichkeit Rechnung tragen wird,Kann—­so hofft die Regierung— Tamı dieses Land auf eine Zukunft rechnen, die gesicherter und glän­­zender sein wird, als es die Vergangenheit war. Die Regierung ist jedoch genöthigt anzuerkennen, daß diese in jeder Beziehung riesige Aufgabe ohne Zweifel die Kraft Einzelner und auch die Kraft der Regierung übersteigt, sie übersteigt aber nicht die Kraft der Nation. Dies ist es, worauf die Regierung zählte, als sie auf St. Majestät Befehl diese so schwere Mission “übernahm. (Eisen­­zufe.) Das Ministerium ist überzeugt, daß in dieser vielhundertjähri­­gen Heimath der Selbstregierung jede Brhörde in ihrem Kreise und die besonnene Einsicht des arosen Bubliiums die Ordnung, die besonders in einer Uebergangsepoche seinen Augenblick gestört werden darf, be­­wahren werde. Sollte die Ordnung dennoch von irgend­welcher­­ Seite gestört werden, so würde die Regierung als Hüter des Gesehes und der Berfassung es für ihre Pflicht erkennen, sie mit größter Entschlossen­heit aufrechtzuerhalten. (Beifall.) Die Regierung tritt mit vollem Vertrauen vor die Nation und rechnet bei voller Aufrechthaltung ihrer Verantwortlichkeit auf das Vertrauen und, wenn nöthig, auf die Nachsicht der Nation. Das Mi­­nisterium zweifelt nicht, daß die Nation eine Regierung unterjtügen werde, die im vollkommenen Vertrauen auf die politische Reife der Nation Leinen Augenblick gezögert hat, sich auf den Boden der voll­­ständigen Legalität zu stellen. (Elfenrufe.) Was das Ministerium seinerseits versprechen kann, läßt sich in die wenigen Worte zusammenfassen : € 3 wird ernstlich bestrebt sein, das Vertrauen des Königs und der Nation zu verdienen. (Lebhafte Eiffenrufe.) einzelner Menschen, auch De gering war der Erfolg ! Dabei TENG­ESA Nachdem die Elfenrufe verflungen waren , beantwortete der Präsident Szentiványi die Nebe des Ministerprä­­sidenten folgendermaßen : por. von deren ziviedmäßiger Benügung oft Nicht nur im Leben sanft abhängt. Ich will damit nicht sagen, daß irgend Jemand, an wenn er auf der höchsten Machtstufe steht, alle Umstände nach Luft und Belieben leiten könne; — aber die künftigen Umstände zivedmär nicht nur staatsmännliche Meisheit, sondern Pflicht. (Richtig !) » gab eine Zeit, mo das Zurückziehen, das Nichtäthun Aufgabe war ; dann kam die Zeit, mo für den Wie­dergewinn die Kraft und Macht man mit aller gefelichen Kraftanstrengung und eingetreten, indem © e. litt die Autorität der M Wohlstand der verantwortliche Regierung wacht ; im Leben der Nationen kommen Ereignisse es der ganzen 31 die Berfassung Ungarns wiederhergestellt und demzufolge eine nationale, verantwortliche, unabhängige Regierung nun in die Zeit­en wo er Pflicht geworden, den wiedererworbenen Schah zu hüten. Beifall. Meinen Kampf hoftete in früherer, abgelaufener Zeit die Hei­lung der von den Regierungen verübten Gefäßverlekungen­­ und wie des Gefetes, litt Nation. Diesem Zus­­tande hat die Konstituirung einer ungarischen Jung ein Ende gemacht ; heilig und unverleglich den, denn eine gen geleite, und daß der Verfassung arbeiten unabhängigen Regie: it das Gefet gewor­­darüber. Jch Tarın mich nicht enthalten, diesen Tag einen merkwürdigen­ und erfreulichen zu nennen, an welchem die strengen Vollzieher‘ die mächtigen Schüler und Wächter des Gefetes vor den Gesehgebern für die Herren Minister ; ihr (Beifall.) Mir ist durch die Gunst des Hauses ein seltenes Glück zu Theil getoorden. In der Neige meines Lebens, da die sogenannten „Ihnen Tage“ schon dahingeschwunden sind, erlebe ich den Schönsten Tag mei­­nes Lebens, indem ich waz Glüc habe, die unabhängige Regierung Un­­garnz in diesem Saale zu empfangen. (Elsentufe.) Khre Bahn, meine Herren Minister , it eine ruhmvolle, aber voll Zalten und Schwierigkeiten‘; wo bin ich überzeugt, daß die staat3z männliche Weisheit, der­ kräftiger Tautere Batriotiamıu3, welche.die Her­­ren Minister beim­­ Wiedererringen der Berfaffung geleitet haben, ihnen auch bei der Bewahrung verselben ganz maßgebend fein werden ; und ig bin ferner überzeugt, daß ihr reiner Patriotismus auch die etwai­­gen Schwierigkeiten, mögen­­ dieselben von melcher Seite immer kommen, erregen werde. (Eljen.) Die Familienliebe wendet sich an die Kunst, um das Andenken an die Geliebten zu erhalten . Nationen legen die Erinnerungen an jene Söhne, die dem Vaterlande wassie Dienste leisten, in der Ge­schichte nieder. Die Geschichte Ungarns hält ein schönes Blatt bereit auf Beglüdung der Nation gerichtetes und noch zu richtendes Wirken wird dieses Blatt ausfüllen. Der Al­mächtige gebe, daß Segen und Glück alle ihre Schritte und Handlun: sie das Vaterland so glückig machen können und wie es ihre reine, Vaterlandsliebe und ihre edlen Gesinmungen wünschen. "(Lebhaftes Elfenrufen.) Andräffi erklärte hierauf, das Ministerium glaube das erbetene Vertrauen des Hauses nicht besser verdie­­nen zu können, als wenn es bezüglich der dringendsten Gegen­­stände seine Vorschläge sogleich dem Hause vorlege. Zu jenen Gegenständen gehören die Vorsorge für die Beschaffung der finanziellen Mittel, weil jeder Staat für die Deckung seiner Erfordernisse sorgen müsse ; ferner die Ausfül­­lung der Juden in der Armee, weil das jüngste Heereser­­gänzungspatent von Sr. Majestät zurückgezogen wurde, damit die Bedürfnisse der Armee auf k­onstitutionellem Wege befrie­­digt werden können ; dann die Regelung der Munizipi­en, weil ohne diese Maßregel die Wiederherstellung der Konstitu­­tion nicht vollsständig ist ; endlich die Wiederherstellung des un­­garischen Breßgesetes, weil das Ministerium durch­­aus nicht gefonnen sei, die bisherigen Preßnormen aufrecht zu­vorläufig müsse das Ministerium sich dem Oberhaufe­­­ vorstellen, zu welchem Behufe Nebner um eine halbstündige­­ Unterbrechung der Unterhausfigung bat; nach der NRückkehr aus dem Oberhause aber werde das Ministerium die auf die oben erwähnten Gegenstände bezüglichen Ministerialvorlagen dem Un­terhause unterbreiten. Das Haus willführte diesem Wunsche des Ministeriums und suspendirte demnach der Präsident die Sigung auf eine halbe Stunde. Die Sigung des Oberhauses wurde vom Präsidenten mit dem Bedeuten eröffnet, der Zweck derselben sei die Vor­­stellung der Minister. Demzufolge forderte er den Duftor des Hauses, Grafen Anton Szapáry, auf, die Herren Mi­­nister hereinzugeleiten. — Nach einer kurzen Pause erschienen Kieselben unter lebhaften Kisjenrufen , fident, Graf Julius Andräffn, W worauf der Ministerprä­­als Präsident der verant­­wortlichen Regierung St. Majestät, das Haus begrüßte, und um dessen Unterftügung bat. — Hierauf hielt der Minister des Wendheim , folgende : hiemit Innern, Baron Bela Ansprache : Indem wir vor dem hochgeehrten Oberhause fest zum ersten Mal als verantwortliche Minister erscheinen welche Se. f. f. Majestät auf Grund der wiederhergestellten Berfassung im Sinne der 1848er Gefege für diese Stellung zu ernennen geruhten, — halten wir es für unsere erte Pflicht, auch vor dem hochgeehrten Oberhause feierlich zu erlas­sen, daß­ wir in unserem amtlichen Vorgehen das Gejeb und die Ber­­faffung bei­­ we unseren Schritten als. maßgebend betrachten werden. (Lebhaftes Elfenrufen.) Unser hauptsächlichstes Streben wird e3 stets sein, unsere von dem Gefeß vorgeschriebenen Pflichten treu zu erfüllen und streng im Auge zu behalten wie Schlanfen, welche durch die Ver­­fallung und das Gefeß errichtet sind. (Beifall) — Tief fühlen wir, daß im Vergleich zu unseren Kräften die Abfgabe schwer ist, welche wir blog im Gefühl, der­­ Bürgerpflicht übernommen haben. Gewichtig und zahlreich sind die Hindernisse, welche zu beseitigen, und die Schwie­­rigkeiten, welche zu überwinden sein werden, damit wir in unserer amtlichen Wirksamkeit sicher auf das Ziel losschreiten können, welches wir unter feinen Weberständen, unter keinerlei Gefahr aus den Augen verlieren dürfen. (Beifall.) ; gel des Baterlandes zum Nachtheil gereichen. — Wäre Unser politisches Leben hat 18 Jahre gefeiert, unsere Gesebe, unsere Beifassung waren während vieler Zeit figtirt; aber das soziale Reden feierte nicht, dessen fortgefeste Wirksamkeit konnte nicht verhin­­dert, nicht suspendirt werden. (So ists!) — Diese fortgefekte Wirk­­samkeit brachte unter den Bürgern des Daterlandes täglich, neuere Verhältnisse zu Stande, und wir­ können diese Verhältnisse nicht igno­­tiren. 3 gehört zu den größten Schwierigkeiten unserer Aufgabe, diese Situation so aufzurufen, daß das Gefeb und die Funktionen des sozialen Lebens miteinander nicht in einen Gegenfas kommen, denn I würde nicht allein den einzelnen Bürgern, sondern auch dem öffent­lden unsere Rechtskontinuität nicht suspendirt gemwesen, so hätten sich zusammen mit dem fortwährend wirksamen sozialen Leben auch unsere Gefege ent­­wickelt, einander unterfragend, einander die Richtung ‚gebend. — Sehr müssen wir nachtragen, was 18 Jahre hindurch nicht möglich war, und im Kreise der Evelative, wie der Legislative wird es nöthig sein, die Geseke und das soziale Leben mit­einander in Einklang zu bringen. (Zustimmung:) « » « In unserer Zeit machen es die stets sich entwickelnde Zivilisa­­tion,die Ausdehnung der Industrie und des Handels,die leichte und rasche Kommunikation,die fortwährenden gegenseitigen Berührungen der Nationen­—unmöglich,daß was immer für ein Staat,sei es in der Gesetzgebung,sei es in der Verwaltung,esolchtstehe,von der all­­emeinen Zivilisation,von der Idee her in fortwährender Entwickelung gegriffenen Freiheit zurückbleibe.—«Jede­ Bolnieddiktion hat einen eigenen Nationalcharakter,dessen Nichtbeachtung nachtheilige Folgen nach sich ziehen würde ; eben­so sehr müssen bei jeder neuen Verfügung, bei jeder noth­wendigen Umgestaltung, die Anforderungen der Zivilisation Europa’s und der Freiheit der Völker berückichtigt werden ; denn ver­­loren wäre ein Staat vor der öffentlichen Meinung Europa’s, welcher mit all dem seine Gesebe und Institutionen in Widerspruch bringen würde. Wir sind überzeugt, daß wir die Wünsche der Nation erfüllen, wenn wir dies so­wohl bei der Verwaltung, als auch bei der Vorberei­­tung dir zu Freiwenden Gefege vor Augen behalten werden. (Zu­­stimmung.) · ·Nebst diesen allgemeinen Ansichten müssen wir auch auf die speziellen Anforderungen unserer Lage Rücksicht nehmen,die allmälige Entwickelung unserer Verfassung,der geistigen und materielle Inter­­essen unseres Vqterxai­des ist das hauptziehmc­ welchem wir streben. Jedoch dürfen wir mit unserem Streben von Verband mit der Monar­­chie nicht anber Acht lassen, welchen die pragmatische Sankton begrün­­dete und an die 1848er Gesete unverlost aufrecht zu erhalten gebie­­ten. Wir müssen darnach streben, daß unsere verfassungsmäßige u­heit nicht ein Hinderniß, sondern eine Stüße der Konstitutionellen Frei­­heit der Brudervölfer sei; wir müssen die billigen und gerechten An­­forderungen der Landesbürger aller Konfessionen "und Nationalitäten in NRühsicht ziehen ; denn nur so wird unsere Gelbstständigkeit starr und gesichert sein, wenn alle diese — anstatt in gefährlichen Gegen­ fa — in nah einem gemeinschaftlichen Ziel hinstrebender Eintracht sein werden. (Lebhafter Beifall.) Mir willen, daß es nicht leicht sein wird, das Alles zu bewir­­fen ; wir willen, daß er viel Hindernisse geben wird, und daß Alles, was wir erreichen müssen, nicht sofort oder binnen kurzer Zeit erreicht werden kan; — wir wissen und fühlen, daß unsere Kraft Schwach und für fi allein nicht genügend ist, diese icmere Aufgabe durchzuführen. Aber wenn das Vertrauen, die Geduld, der Rath und die Mitwir­­kung der Nation, wenn die konstitutionelle Neigung und die Huld des gerechten Monarchen uns unterstoßen, so glauben wir fest, daß wir das schwierige Werk mit der Hoffnung auf Erfolg beginnen und zu einer schöneren Zukunft den Grund legen künnen, — einer Zukunft, welche nah und Diejenigen , die auf diesem eive mit mehr Fähigkeit, mit sichererem Erfolg wirken werden, glücklich zu Ende führen können. Mir bitten daher das hochgeehrte Oberhaus um Geduld und billige Nachsicht, wenn es unserem aufrichtigen Willen und eifrigen Streben vielleicht nur langsam gelingt, die Hindernisse zu beseitigen. Urtheilen Sie über unsere Bestrebungen mit­­ Vertrauen und Liebe, unterfrügen Sie uns mit Ihrem weisen Nath und Ihrem Takt, und seien Sie überzeugt, daß wir in der Ausübung unseres schweren Amtes treue Söhne des Vaterlandes, treue Diener des Monarchen, unseres Herrn und Königs, sowie der Berfassung und der Geseße blei­ben wollen, welche aufrechtzuerhalten, vor jeder Verlegung , jeder Ge­fahr zu bewahren, die heiligste Aufgabe unseres Lebens sein wird. (Leb­­haftes Eisenrufen.) Hierauf nahm Se. Erzellenz der Präsident das Wort, und sprach wie folgt: Ich erfülle eine angenehme Pflicht als Präfident, wenn ich im Namen der b. Stände das Erscheinen des verantwortlichen Ministe­­riums Gr. Majestät in unserem Kreise mit Freuden begrübe. (Lebhafte lrend.) Die hb. Stände Ungarns haben — treu dem Geiste ihrer Ah­­nen, welcher in der unerschütterlichen Treue für die Dynastie und den Dionarcen, in der glühenden Liebe zum Vaterlande in der Anhäng­­lichkeit an die konstitutionelle Ordnung und Freiheit, in der warmen Sympathie für­ die Interessen und die Macht der Monarchie , seinen getreuen Ausbruch findet,­­ mit warmer Würdigung und Befriedigung die leitenden Ideen vernommen, welche der fünf Minister des Innern im Namen des Ministeriums St. Majestät vor und auseinanderzufegen die Güte hatte. Auf dieser Bahn — ich kann es im Namen der b. Stände aussprechen — bieten diese ihre konstitutionelle und patriotische Mit­wirkung gern an (Zustimmung) ; sie werden das konstitutionelle Prin­­zip, welches die Duelle und der Grundstein unseres gesammten natio­­nalen Lebens und unserer Bestrebungen, wie auch der geweblichen und berechtigten Stellung, die der hohen Körperschaft ist, unterstügen,­ — sie werden die Einmüthigkeit zwischen den berufenen Faktoren der Krone und der Nation, der Regierung und des gefeggebenden Körpers unter­­stoßen, damit der erfreuliche Bund, werden die hochherzige Entflie­hung des Monarchen und die Dankbarkeit der Nation so eben zu schlie­­ßen begonnen, uns Alle, sämmtliche Bewohner dieses Vaterlandes ohne Unterschied der Kaffe, der Konfession und der Nationalität im Streben nach einem Ziele vereinige, — und ewig ungetrübt fortbestehe (lebhaf­­ter Beifall) ; und Sie werden diese Unterftügung mit jener verfassungs­­mäßigen Unabhängigkeit ausüben, welche den naturgemäßen Charakter­­zug der verfassungsmäßigen und sozialen Stellung der hohen Stände bildet, — mit der Mäbigung und Klugheit, welche bei den Schwierig­­keiten der zu lösenden Fragen erforderlich sind, und in den Details duldsam und nachsichtig vorzugehen wissen, damit der 3wed nicht ge­fährdet werde, — und mit jener patriotischen Gesinnung , welche in unseren Herzen ewig lebt. Ich glaube die Absicht ver b. Stände aus­­zubrüden, wenn ich erkläre, daß die eben ausgesprochenen Gesinnungen im heutigen Brotofoll Blut finden sollen. Die Minister, welche während dieser Ansprache ihre Fall­­teils eingenommen hatten, entfernten sich nach derselben unter lebhaften Elfenrufen. — Sodann folgte die Authentisation des Protokolls der jüngsten Sigung und Beriefung des dem Prä­­sidenten von Seite des Unterhauses zugerehteten Beschlusses über die zur Pariser Anstellung zu sendenden Museumsgegen­­lände. — Der Präsident hielt sodann folgende Ansprüche : Eine Zuschrift des Fen. Ministers des Innern fett mich in Kenntniß, bak die sterblichen Weberreste Gr. £. f. Hoheit des vereinig­­ten Erzherzog, Balatin und kön. Statthalters in Ofen anlangen und der feierliche Gottesdienst am 1. März, also morgen, um 10 Uhr vor­­mittags in der Ofner Schloßkapelle abgehalten werden wird, worauf die Beifegung der Leiche in der Familiengruft erfolgt. Hohe Stände ! Bei diesem Katafalt find­e3 herzergreifende und große Erinnerungen, welche in unserer Brust erwachen. Vor Allem ist es uns unmöglich, des Vaters des Verewigten nicht zu gedenken, Sr. z. f. Hoheit des Graherzogs Joseph des ein halbes Jahrhundert hindurch gefeierten Palatins des Landes, dessen Andenken bei dieser Nation in ewig bant­barer Verehrung leben wird und dessen Liebe zum Vaterland und zur Verfassung sein verewigter Sohn in vollem Maße erbte. 63 ist un­möglich, bei Zeiten nicht zu gedenten , in welchen der verewinte Erz­herzog Stephan, unter uns seine Jugendzeit verlobend, für alle sozia­­len und sonstigen Unternehmungen unseres Vaterlandes von Interesse erfüllt war, und uns Alle doch freundliche, herablassende Herzlichkeit verpflichtete. Es ist unmöglich, nicht zu gedenfen, daß der Veremwigte als gejeglicher Palatin unseres Vaterlandes auf die öffentlichen Ange­­legenheiten desselben einen tief eingreifenden Einfluß ausübte. Die göttliche Vorsehung gestattet er, daß die früheren Ereignisse heute ohne Unterschied der Partei mit vollkommener P Versöhnlichkeit betrach­­tet werden. In Folge der glücklichen Wendung, melde unser Vater­­land gerade in diesen Tagen erlebte, hat jede Barteileidenschaft aufge­­hört, ist die Erbitterung in den Hintergrund getreten, und abgemendet von den damals allerseits begangenen Irrthümern , sieht der Patriot nur das edle Streben vor sich und verehrt und billigt er vertrauens­­vol. (Allgemeiner Beifall) Die hohen Stände, deren Präsident der Palatin zufolge seiner Würde, deren Mitglied er zufolge seiner Geburt ar, widmen dem­­ Verewigten ein dankbares Andenken und wünschen diesem Andenken auch im Protokoll ausgedrückt zu sehen. Ich bin über­­zeugt , daß die hohen Stände bei dem morgen abzuhaltenden Trauer­­ottesdienste, welcher im Sinne des entschiedenen legten Willens des Berewigten ohne alle prunkhafte Feierlichkeit abgehalten wird, ohne eine solerne Einladung abzuwarten „ der Eingebung ihrer Herzen fol­gend , bereitwillig und zahlreich erscheinen werden. (Allgemeine Zu­­stimmung.) Da kein Gegenstand mehr vorlag, so wurde die Situng aufgehoben. " jurüd und wurde nun die Situng fortgefegt, laute nach folgen lassen, vorlas. Um 11 °­, Uhr zehrten die Minister aus dem Oberhause Graf An­­dräasni überreichte die vier in Rede stehenden Ministerial­­vorlagen, worauf Schriftführer Wilhelm Z­o­th diese hochtwich­­tigen Mftenstü­cke, welche wir weiter unten ihrem vollen Wort. Sodann erklärte der Präsi­­dent Szentiványi, er werde die Vorlagen in Drud legen und morgen an die Abgeordneten vertheilen Lassen, so daß sie übermorgen in Berathung gezogen werden künnen. Hiege­­­­gen wendete Maß daruf ein, daß dieser Zeitraum zu fur . jet; bei der Wichtigkeit der , die Konstitution Ungarns umge­­­­staltenden Vorlagen möge den Abgeordneten zum Studium betr ; felben mindestens eine Zwischenzeit von sieben Tagen gegönnt werden. Dem gegenüber bemerkte Deal, bag die fraglichen­­ Gegenstände nicht Los wichtig, sondern auch so dringend seien, daß eine Beschlußfassung über Kieselben nicht weit hinausge­­­­schoben werden künne. So sei z. B. die Einhebung der Steuern­­ ungefeglich , so lange das Haus hierüber nicht einen Beschluß­­ gefaßt. Es liegen übrigens vier Gegenstände vor, welche nicht­­ zu gleicher Zeit , sondern nach­einander berathen werden kön­­­­nen. Den ersten und eventuell auch den zweiten möge das Haus am Samstag vornehmen ; werden sie in dieser Sittung erledigt, so biete der darauf folgende Sonntag Zeit genug, die­­ anderen Gegenstände bis Montag zu prüfen und zu studiren. Eine Pause von sieben Tagen sei unter den gegenwärtigen Verhältnissen zu lang ; jedenfalls möge daher das Haus die Berathung der Vorlagen Samstag am 2. März beginnen. — Das Haus pflichtete der Ansicht Teils bei und unterstütze Balthasar HalafK den Vorschlag des Abgeordneten Mada­­ra­ vergebens ; bei der Abstimmung erhob sich beinahe das ganze Haus für den auf den fünfzigen Samstag festzustellenden Beginn der Berathungen über die M­inisterialvorlagen. Nun ging das Haus zu der auf der Tagesordnung ste­­henden Frage über , ob der bekannte Auflösungsantrag B­ö -­körmenyis zur Berathung zuzulassen sei. Hierüber hat­ten wir Folgendes zu berichten : Bökörményi hielt zur Motivirung seines Antrages eine lange Rede, in welcher er nachzuweisen suchte, daß die gegenwärtige Zendenz des Reichstages von den in den 1861er Aoressen enthaltenen Prinzipien ab­weiche. Vor Allem rechtfertigte er sein Auftreten damit, daß er sind seine Gesinnungsgenossen über die Zukunft des Landes von Besorgnissen erfüllt seien, ‚und­ dab auch sie das Mahl des Vater­­landes sichern wollen, wenngleich sie zur Erreichung dieses Friedes an­dere Mittel für geeignet halten, als“die Majorität des Hauses. Ned­­ner hält die Konstitution des Landes dur das lebte N Reskript für ge­fährdet, dies erheifche ernste Erwägung. Kein früherer Neidigtag wäre legal gewesen, wenn die Mu­nizipien ihren Deputirten keine Instrut­tionen ertheilt hätten. Gegenwärtig vertritt die öffentliche Meinung die Stelle der Instruktionen, leider kann sie ich, da das öffentliche er­ben in den Komitaten noch nicht hergestellt ist, nicht aussprechen. Ned­­ner beruft si dann auf verschiedene Reugerungen Andräsfy's, Ghy­­c3u'8, Gorove’s, Deárs, Szenttirályis und der 1861er Abreisen , um nachzumeilen, dab früher die stvik­e Personalunion als Prinzip aufge­stellt wurde, während gegenwärtig hieran nicht mehr festgehalten werde. Der Reichstag habe wiederholt erklärt, er wolle sich in die Angelegen­­heiten der westleithanischen Länder nicht milden, nun habe aber wo das Claborat der G Siebenunvierziger-Kommission die Institution der Delegationen in Vorschlag gebracht und will dadurch an der Verfas­­sung der westleithanischen Länder eine bestimmte Form vorschreiben. Das erwähnte Claborat steht spruch ; 68 erwähnt wohl die Selbstständigkeit Ungarns , ist aber ein Land selbstständig, wenn vier Fünftel seiner Steuern nicht dur den eigenen Neichätag ausgeschrieben werden, wenn er in der Meriwendung derselben durch fremden Einfluß beschränkt ist, wenn er über die Arienz­­und Finanzangelegenheiten hält in Kenntniß „gefest werden zu sein, nicht eines den Neidetagsadressen im Meiper, verfügen Theiles dem Hause, seinen Antrag zur Berathung zuzulassen. Das Claborat­ent­­der Fundamentalrechte Un: ganz, und it dies so wichtig, daß hievon die Bevölkerung des Landes wäre übrigens nicht neu, indem auch in früheren Fällen Berichte von Neonttolarre­­putationen vor deren Erörterung im Reichstage den Jurisdiktionen mitgetheilt wurden. Möge übrigens das Haus über den vorliegenden Antrag was immer beschließen , so ersuh­t doc der Nenner die Abge­­ordneten, bei Abänderung­­ von Fundamentalgesehen ebenso vorsichtig Schließlich empfiehlt Redner Glaborat, über welches das Haus aber machte erst nahm Der Präsi­dent die Abstimmung vor und erhoben si hiebei für Bökörményve Antrag blos 11—15 Abgeordnete. Der Antrag ist demnach abgelehnt. Der Präsident wollte Schon zu einem anderen Gegenstand über­gehen, als Madaras gegen die vom Präsidenten beobachtete An­­wendung des S. 35 der Geschäftsordnung Cinfpahe erhob. Die Ent­­scheidung, ob ein Antrag zur Berathung zugelassen werde, se nicht blos durch Abstimmung, sondern an durch eine vorangehende Dis­­kussion getroffen werden. — Deát trat dieser Auffassung entgegen und bemerkte, es wäre eine eigenthümliche Erscheinung wenn bei Gr­­arierung­­ der Frage, ob ein Antrag zur Berathung zuzulassen sei, jeder Redner in das Meritum der Sache eingehen dürfte. KRedner hebe dies nicht­­ ohne Grund hervor , denn Bößdrmenyi habe soeben von allem Möglichen, nur davon nicht gesprochen, ob sein Antrag zur Berathung zuzulassen sei, übrigens verspätet, der andere verfrüht. Verspätet war sein Ausfall gegen den Geist der­legten Reichstagsadressen im Vergleich zu den 1861er Aoressen:; seine diesbezüglichen Ansichten hätte er bei den Notesdebatten geltend machen sollen. Bemerkungen über das Siebenunprechziger­ später bevathen wird. Scließ­­lich weit Redner auch aus der Praxis nach, daß nach der Motivirung eines Antrages auch den Antragsteller duch einfache Abstimmung ent­­schieden wurde, ob der Antrag zur Berathung zuzulassen sei. Die Ge­schäftsordnung sei in dieser Beziehung so bar, daß hierüber nicht ge­strllten werden könne. “ Das Haus gab wiederholt seine Zustimmung zu den Ansichten Deutz zu­ erkennen, und rief auch Bályva Behauptung, bak das Haus durch sein soeben beobachtetes Verfahren in dem Druck der durch den­ vorliegenden Antrag hervorgerufenen Wirkung entziehen zu wollen soheine, bios vielseitigen AMidverspruch hervor.­­ Nachdem diese Angelegenheit Präfident Szentiványi war, machte ber dem Hause folgende Mit­­theilung « Das Schicksal hat es gewollt,geehrtes Haus,daß sich in unsere Freude Trauer mische Fast in demselben Augenblicke,woollenthal­­bentm Lemde Freude erklang über die­ Wiederherstellung der­ Verfassung, kam die Trauerkunde,daß der vormaligualatin des Landes,Erzherzog Stephan,gestorben ist.Morgen um 10 Uhr wird nach­ letztwilliger Anord­­nung nur eine stille Messe in der Schloßkapelle in Ofen stattfinden.Der Raum ist an und für sich ein beengter,der nicht viele Menschen faßt. Gleichwohl halte ich es für meine Pflicht,dem geehrten Hause anzuzei­­gen,daß Diejenigen,die theilnehmen wollen­,morgen um 10 Uhr erschei­­nen mögen. Hiermit fájlok der­träglich B Präsident die fer, welches er Sikung, nach er den Abgeordneten die Mittheilung, daß zu Gunsten des in Gefängnißhaft befindlichen Táncsics ein Gesuch eingelaufen dem Hause leider nicht vorlegen könne, da das Gesuch ohne Namensunterschrift einge­­sendet­­ wurde. Ueber den Vollzug des kaiserlichen Patentes welches die Auflösung des böhmischen Landtages aussprich, wird aus Prag vom 27. gemeldet . Madrid dem der Statthaltereirath Ritter v. Neubauer das faisetr­liche Patent verlesen, sagte der Oberstlanzmarschall: In Folge der soeben vernommenen Eröffnung ist er meine Pflicht, augenblicklich die Sikung zu schlieben. Wir scheiden mit dem­ Bewußtsein, daß wir mäh: trend dieser Furzen, aber folgenschweren Session unserer Pflicht gegen unseren allergnädigsten Kaiser und Herrn, gegen das Neic­ und gegen das Heimathsland im wollten Sinne eingevent waren, und dak, wenn die Mehrheit des Landtages dem an sie gestellten Munsche nicht will fahren konnte, die Ablehnung oder Modifizirung vieler MWuasches Allen oder doc der Mehrheit des Landtages im Miverstreite ihrer loyalen Gesinnung gegen den Kaiser und das Reich und­ unserer heiligsten in, wern Meberzeugung das größte Opfer war. 63 ist für Sie, meine Herren , gewiß mobltbuend , wak Se­ Majestät unsere royale Haltung mit so warmen Morten anerkennt. So scheiden wir mit denselben Ge­­fühlen, mit welchen wir die Gession begonnen. Gott schnke, erhalte und segne Böhmen, Oesterreich und unseren allergnädigsten Kaiser und König Franz Joseph. Der Oberstlandmarschall Graf No­st­ikh zählt bekanntlich zu den entschiedensten Anhängen der liberalistischen Partei und er wird sogar gegen ihn der Vorwurf erhoben, er habe die Abstimmung im Unt­resfe der Majorität auf eine der Geschäftsordnung zurichverlaufende Weise vornehmen lassen und hierdurch vielleicht auch den Sieg seiner Partei entschieven. Das Abendblatt des „Hon“ zeigt an, daß die Linke morgen Vormittag 11 Uhr in ihren Alublotalitäten eine Konferenz abhalten werde. Allem Anscheine nach wird es sich um die Haltung dieser Par­­tei den ministeriellen Vorlagen gegenüber handeln. Die ministeriellen Vorlagen. I. eber die Öffentlichen Lasten für das Jahr 1867. Die Uebernahme der a­dministrativen Verwaltung, die Umän­­derung des Organismus derselben und der Mebergang zum vollständi­­gen Konstitutionalismus sind mit so vielen Schwierigkeiten verbunden, daß das Ministerium für das laufende Jahr, von welchem zwei Mo­­nate ohnedie3 idon verflossen sind, sein ordentliches Budget vorlegen kann. Damit demnach die für die Staatsaufgaben und für die Deckung der Erfordernisse der administrativen Verwaltung nothwendigen Sum­­men regelmäßig einfließen können , rechnet es das Ministerium unter die vor allen Dingen einer sofortigen Eriedigung bedürftigen Geschäfte, von dem Reichstage die Ermächtigung für das verantwortliche Mini­­sterium zu verlangen, daß es das gegenwärtig bestehende Besteuerungs­­system bis zum Ende des laufenden Jahres beibehalten und die einge­­laufenen Beträge nach Maßgabe der in der Praxis thatsächlich be­stehenden Regeln auf die ohne Stedung zu debenden Kosten der inne­­ren Verwaltung und auf die von den Ländern der ungarischen Krone und den übrigen Kronländern Sr. Majestät gemeinsam bestrittenen Ausgaben verwenden dürfe, in Bezug auf die leiteren jedoch mit Vorbehalt der Einwechnung, resp. Abrechnung , im Sinne der Bestim­­mungen des Reichstages. Das Ministerium ist überzeugt, das es für die Befestigung der verfassungsmäßigen Zustände sein zweckmäßigeres Mittel geben kann, als wenn der Reichstag, mit Nachsicht auf die Schwierigkeiten der Webtergangsepoche, das verantwortliche Ministerium je eher mit solchen Bollmachten ausstattet , tele­gie­rasche Entwickklung und Sicherung der konstitutionellen Verhältnisse ohne Störung im Laufe der Admini­­stration möglich machen. Demgemäß hat das Ministerium die Chre, in Bezug auf die Öffentlichen Lasten für 1867 dem geehrten Hause der Abgeordneten den folgenden Beichlußentwurf zu unterbreiten : 1. Nachdem es jene Schwierigkeiten, welche den­ augenblldlichen Uebergang zur vollkommen konstitutionellen Verwaltung machen, im Allgem­einen nicht erlauben, hab das Steuersystem, melde”­reificchere Erwägung und längere Verhandlungen beanspruch sogleich festgestellt und schon für Budget vorgelegt werde, Steuern votiven könnte, in lange, steuerten einzutreibenden G Steuerrüsstände im Bereiche Siebenbürgens, Staatsmonopole genseitiger Verrechnung, bis zu dem Betrage jener Einkünfte täglich nöthig , den gegenwärtig unter eigener Veranttwortung verfahren dürfe, unmöals regelrecht es die notlebendigen so . Die abiminifikative Verwaltung Feine Stedlung wegen Geldmangels erleide, beauftragt das Haus hiermit das Ministerium, und bevollmächtig­ es im Vorhinein, das es die für vor laufende Jahr schon ausgeworfenen Steuern und die von den frühe­­ren Jahren übrig gebliebenen und mit möglich­er Schonung des Bus Ungarns imo Gebühren und auf die Verwaltungsausgaben des Landes und auf die reichstäglich festgestell­ten gemeinsamen Ausgaben verwenden könne, mit Vorbehalt des zu Ende, dieses Jahres sofort zu erstattenden Rechenschaftsberichts und gez Furt, das es für die Einhebung der Staats­­einkünfte des Landes und die pünktliche Deckung der Staatserfordernisse unter seiner eigenen Verantwor­­tung Sorge tragen könne und bei diesem Verfahren, so weit Magistrate des Bandes und deren Beamte unter persönlicher Verantwortlicheit gehal­­hilfreiche bie auf das öffentliche Gmkommen bez­üglichen A­PB 2. Kraft obiger Vollmacht werden bei Einhebung der direkten und invivesten Steuern daß doch zwischen wird desto , Es­sammenhang besteht. Je imponirender desto ist eine Genugthuung der Linien­­überhaupt, je einiger glücklicheren Einflug ift es aber wird für zeigten, inniger Zu­­die Nation sich zeigt, die Stellung des Ministeriums dadurch nach mehr Vertrauen wird Ungarn es genießen, allseitig ausüben­der Geehrte Herren Minister! Big bewüßen Ein Majestät halten. it fold („Halljuk !") günstiges Ereignis wirflich machen mögen, Graf ist das Heil num : E erscheinen., h gebildet hat. mußte; 1 m € 3 ' ; . . . | ; E ­­ten daher : ‚ein Aufgeben mit als ‚unsere Vorfahren bis dies geschehen kann waren. fann? muß. Dieses Vorgehen ja sein, Meder, mehr vorgemerzt war, Der eine Theil seiner Rede Verfrüht sind die sein, zu Hand miniseriellen Verordnungen pünktlich zu befolgen, eintreiben war erledigt Beichlußentmwurf über die öffentlichen Lasten für das Jahr 1867. leisten und das laufende Jahr 1867 ein demgemäß Anbetracht der Neichtrag dessen die indirekten aufrechterhalten , die eingeflossenen Gelder und Steuern sämmtliche Samit­aud­­e3 uner: in praxi bestehenden Regeln gemäß "adati

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