Pester Lloyd, Oktober 1867 (Jahrgang 14, nr. 230-256)

1867-10-09 / nr. 237

der Die Gerüchte von der Ministerkrife. Pest,8.Oktober. Angesichts der dri­sten­ Lage,in­ welcher­ sich die Monarchie fortwährend befindet, Foftet es die größte Mühe, den Gerüchten Glauben beizumefsen, welche von einer Ministerkr­fis in Wien spre­­ent. Wir wollen annehmen, daß diese Krisis nur eine Leichte, rasch vorübergehende Trübung ist, daß sie schon fest zu den ü­berwundenen Standpunkten gehört. ‚Aber sehen das Auftreten ähnlicher­ Gerüchte, schor das bari Tiegende Eingeständniß, daß Bonforbatsstreitigkeiten einen Einfluß auf die höchsten Sphären des Staatslebens äußern können, wirkt nachtheilig für das Anz­iehen der Monarchie. Seit einem halben Jahrhundert war man gewohnt, Oesterreich als die Heimath einer verfehlten Boz­­itit zu betrachten ; nimmer glaubte man, daß es ihm je ge­lingen werde, sie von dem Systeme und den been der Reak­­tion zu befreien. Mühsam gelang es, das tiefgefundene öffent­­liche Vertrauen zu befestigen und dem Gedanken Eingang zu verschaffen, daß Oesterreich das Werk seiner Wiedergeburt mit dem Muthe ernster TIhatkraft nicht nur zum Scheine in Aus­­führung bringe. Ein Rückfall in die alten Verirrungen wü­rte sofort das Gefühl der bittersten Enttäuschung hervorrufen. Die Feinde der Monarchie würden eine solche Wendung nur allzu gut auszubeuten wissen. Wir wollen fest nicht die Berbdienste des Frh. von Beust einer genauen Beurtheilung unterziehen ; auch ist es nicht un­sere Absicht, seiner Zukunft ein Prognosticon zu stellen ; aber ohne Niückhalt dürfen wir aussprechen,, daß der gegenwärtige Reichskanzler fü­r Oesterreich wenigstens so lange unermeßlich ist, als die Konstituirung der Monarchie nicht zu einem definitiven Abschluß gebracht ist, als die Äußeren und inneren Verhältnisse nicht einen gewissen Grad von Sicherheit erreicht haben. Beust bedeutet für Oesterreich das System des Konstitutionalismus, der Freiheit und des Fortschrittes. Er war in den legten sieb­­zehn Jahren der erste österreichische Staatsmann, der den Ein­­fluß der ungarischen Frage zu wü­rdigen wußte ; er leistete we­sentlichen Beistand bei der Schöpfung jener Grundlagen, welche ein glückliches Verhältnis zwischen Ungarn und der Monarchie ermöglichen künnen. Ihm ist es auch vorzugsweise zu kaufen, daß eine Versöhnung zwischen dem ungarischen und deutschen Elemente angebahnt wurde. Er leitete auch muthig und ent­schlossen jene großartigen und durch­greifenden ‚Reformen ein, welche Oesterreich zu einem Ahle des Nechts und der Freiheit machen können. Gerne geben wir­ zu, daß das Meiste noch nur vollendet it, daß die größten Schwierigkeiten noch nicht be­wäl­­tigt sind, daß noch viele Schwarze Punkte vorhanden sind, an denen der Pessimismus haften kann. Aber welcher menschlichen Kraft wü­rde es denn möglich sein, alle Leiden, att denen Oester­­reich franzz, mit einem Schlage zu beseitigen ? Auch der stärkste Wille würde hier nur Umvollkommenes auszurichten­­ verm­ögen­; nur langsam kann hier Befseiung erwartet werden. Immerhin hat Frh. v. Beust den Beweis geliefert, daß er weit über demt ‚Niveau gewöhnlicher Staatsmänner steht und er hat weitaus die Erwartungen übertroffen, die sich an seine Berufung knüpften. Die Gerichte von einer Ministerfrisis machen aber einen um so größeren Eindruck, als es bekanntlich die Abdreffe der Bischöfe ist, an welche diese Gerüchte ihre Entstehung knüpfen. Die Trennung der Kirche vom Staate ist thatsächlich in den meisten Staaten zur Ausführung gekommen ; im Geiste der modernen Gesellsshhaft ist aber dieses Prinzip längst zur Wahr­­heit geworden. Man findet es unerträglich, daß die Kirche es in ihrer Macht habe, das im Staate herrschende Shitem zu ändern, daß die Weinister um die Gunst der geistlichen Hierar­­chie werben müssen. Wenn es in Cigleithanien an Argumen­­ten wider das Konkordat gefehlt haben sollte, so hat die Adresse der Bischdfe diesem Mangel abgeholfen. Auch von den Fürs­­prechern der Kirche kann man verlangen, daß sie das Sinteresfe des Staates achten, daß sie die schwierigen B Verhältnisse erwä­­gen, in denen die Monarchie sich befindet. Auch sie müssen die Folgen eines Machtvittes des Freiherrn v. Beust erwägen und es Lüge in ihrem eigensten Interesse, sich etwas weniger einer sexikalen Opposition hinzugeben. Die augenblickliche Genugthuung, eine reaktionäre Wendung herbeigeführt zu haben, würde ge­­rade die firchliche Partei sehr sehwer büßen. it es denn “Freiherr dr. Beust allein, der auf eine Revision des Konkordats hinarbeitet , ist er nicht vielmehr das Organ von Vorderun­­gen, die, der Allgemeinheit entspringend, immer dringender werden und deren Erfüllung sich für die Dauer nicht aufschie­­ben läßt ? Wir können nur wiederholen, da­ Erscheinungen, wie bie das tiefste Bedauern erregen müssen. Die Monarchie hat seine Zeit zu Experimenten. Die Schöpfungen dieses Jahres würden sich nicht ungestraft in Frage stellen lassen. Der unermeb­liche Zwischenfall ist eine ernste Warnung für alle Parteien Cisleithaniens. Seine Tendenz, wie trefflich sie auch an und für sich sei, auf die Spike zu treiben. Unsere Verhält­­nm Kabinets­ und Shften­­keinen größeren dort, als wenn nach langjährigen wechsel ohne Gefahr ertragen zu können. fegvitt gibt es für die Monarchie, ziellosen Hin- und Hersehwanken info die innere wie­ die Äußere Politik eine gewisse Stabilität gebracht wird. Hiffe legten Tage, sind nicht danach beschaffen, er ! Aus dem Unterhaufe. Bet. 3. Oktober. Die Heutige Sigung des Unterhauses wurde vom ersten Vizepräsidenten, Raul Somffih, um 11 Uhr Vormittags eröffnet. Nach Authentisation des legten Strungs­­protofolls zeigte der Vorfigende an, daß der in der Haremef wiedergewählte Abgeordnete Moses B­erde sein Mahlproto­­foll, und die in Angelegenheit des Eisenbahnansehens entfernete Fünfzehner-Kommission ihren Bericht eingereicht haben. Das legtgenannte Aktenfun­k, dessen Wortlaut wir bereits in unserem Abendblatte veröffentlichten, wurde sodann vom Abgeordneten Baron Gabriel Remény vorgelesen. Koloman Ghyczh bemerkte, daß unter die gebruchten Exemplare des Ausschul­­berichtes die Namen sänmtlicher Mitglieder und nicht, wie bisher üblich, blos die Namen des Kommissionspräses und Bes richterstatters gefegt wurden , was er rügen zu sollen glaubt. Vizepräsient Somffich erklärte demzufolge, daß das in das Archiv zu deponirende Exemplar blos mit dem Namen des Kommissionspräfes und Berichterstatters versehen sein wird. Dann legte Finanzminister Londyay den auf das Ansehen bezüglichen Gefegentwurf vor, welchen wir im Abendblatte eben­falls schon mitgetheilt haben. Der Finanzminister ersuchte das H­aus, es möge je­d­er an die Berathung des vorgelegten Ge­­fegentwurfes gehen, und nachdem dieser ebenfalls vorgelesen wor­­den, bestimmte das Haus, daß der Gefegentwurf im­ Fünfzigen Donnerstag, den 10. d., auf die Tagesordnung gereist werden soll, dann aber entspann sich die folgende Debatte : Moriz Verezel: Vor Allem sei es mir gestattet, den geehr­­ten Herrn Minister zu fragen, mit wen dieses Ansehen abgeschlossen werden wird ? Finanzminister Leonyay: Bei der Beratsbung des heute vorgelegten Gelegentwurfes werde ich die Ehre haben, von Seite des Ministeriums bezüglich des ganzen Anlegens eine detaillirte Mittheis­­tung zu machen. Moriz Pertzel: Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit des Ge­­genstandes würde ich aber auch in der Beziehung gerne informirt sein, mit wem das Ansehen abgeschlossen werden wird. Sollte ich nämlich gegen die Gesellschaft oder gegen den Banquier, die das Ansehen ber­­geben, nicht volle Vertrauen hegen, hielte ich es jedenfalls für noth­­wendig, da­ der Gegenstand der ernstlichsten Erwägung unterzogen und den Abtheilungen zur Vorberathung zugeiviesen werde. Finanzminister Lónyay: Im dieser Beiehung nehme ich mir die rg zu bemerken, daß ich in jeder Beziehung bemüht war, hinsichtli­cher Ertheilung der erforderlichen Aufklärungen an jene Kom­mislion zu genügen, die das geehrte Haug in die meiner Bitte ent­­sendet hat. Es it ganz natürlich, das. das Ministerium bei den Ver­­handlungen über alle Ausgaben verpflichtet ist, die hierauf bezüglichen Daten, jeden Ansehensabschluß, den betreffenden Vertrag und jeden ein­­zelnen Punkt desselben jener Kommission mitzutheilen, die in dieser Be­­ziehung entsendet wird. Dies ist geschehen, und sobald der Gegenstand zur­ Berathung gelangt, werde ich die Ehre haben, alle näheren Details mitzutheilen. In konstitutionellen Ländern pflegt man überall das Ver­­fahren zu beobachten, daß dem Dlinisterium, so­ oft man ein Anlehen zu fontraleiren beabsichtigt, die NEN ertheilt wird, die erforder­­lichen Verfügungen bezüglich des Ansehensabschlusses zu treffen. Dies ist demnach die Sache der Grelative. Das Ministerium theilt sodann die Bedingungen des Ansehens, sowie alle hierauf bezüglichen Umstände und Details jener Kommission mit, die von der Legislative in dieser Angelegenheit entfernet wird. Dies ist jedenfalls zu dem Zmede erfor­ Het, damit diese Kommission sich mit allen Umständen bekannt mac­hen und hinsichtlich des Ansehens einen Vorschlag vorlegen könne. In­­dem das Ansehen oft nach der Sanktionirung dieses Gelegartiteln zur Öffentlichen Subskription aufgelegt werden wird, und Umstände abschwe­­ben können, bezüglich deren er vielleicht nicht zweckmäßig, sein dürfte, sie in allen Einzelheiten vor der Substription zur Kenntniß des Bubli­ fun zu­ bringen , hat das Ministerium diesen Weg gewählt und das Haus ersucht, er möge eine Kommission entsenden, welcher wir alle auf dieses Ansehen bezüglichen Daten im Detail mittheilen könnten. Nach­­­­dem dies geschehen, werte ich bei Gelegenheit der Berathung dieses Ge­­genstandes die Ehre haben, hinsichtli­cher Ansichten des Ministeriums über das Ansehen, ferner über die Natur und Einzelheiten des Ale­­hens Mittheilungen zu machen. Moriz Werczel: 94 will mir nicht in das Meritorische der Sache einlasfen,, allein bei der Wichtigkeit des Gegenstandes und da er mit jener wichtigen Frage, die binnen Kurzem zur Berathung kommen wird, nämlich mit der Webernahme eines Theiles der öster­­reichischen Staatsschule , einigermaßen im­ Zusammenlehange steht und dies auf unser ganzes ns von Einfluß sein wird, halte ich es für nothiendig, daß der Gegenstand den Abtheilungen zugemie­­sen werde.­­ Ziehen-hi­rch halte es für überflüsst,daß es ih­nsegen­­wärtig in eine Berathung dieser Frau eintaen.DagHansat in Folge der Anfrage des Vorsigenden beschlossen,daß­ es den vorliegenden cgenstand am Donnerstag in Berathung ziehen will. Moriz speter elx Hat dag Hans dies beschlossen?(Ruse: Allerdings.)Ich bitte umentschuldigungzich habe dies nicht gewußt. Ziedsnyi:Ja,der Beschluß ist ausgesprochen-Wenn dann einer oder der andere von den Abgeordneten Bedenken hegen sollte, oder Bemerku­en machen will,kann er an jenem Tage seine Ansichten aussprechen. ir werden dann sehen,ob der Finanzminister die­ stellenden Fragen beantworten kann.Sollte dies nicht per Fall sein-so werden wir dann bestimmen,ob wir weiter ehen und ven Finanz­­m­instern auffordern werden,noch umfassendere Esklärungen zu geben Es ist dies die erste Gelegenheit,daß Unarnals unabhängiger Staat das Terrain des Ansehenabschließens betrat.Dieses Terrain ist äußere ordentlich schlüpfrig,und erfordert es nicht blos die Uebereinstimmung der Regierung mit den Vertretern des Skandeg,sondern ist für die Abs­geordneten auch die Unterstützung der öffentlichen Meinung des Lan­des nothwendig.Ich glaube daher ebenfalls,daß gegenwärts in einem parlamentarischen freien Lande Ansehen nicht mehr in derelben Weise ausgenommen werden können,wie es in Wien seit 60 Jahren von Metter­­nich angefangen bis zum Ministerium Bede der Fall war. Hier künnen Ansehen nicht mehr im Geheimen abgeschlossen werden, tod können vermöge der Konstellationen des Geldmarktes allerdings Umstände vor nn nn ot u - = nn! - —- Se sein, die hier nicht vor die Oeffentlichkeit zu bringen sind. Am Herftag werden mir sehen, wie und womit der Finanzminister die eventuellen Bemerkungen beantworten wird, da sind diese Bemerkun­­gen, meiner Ansicht nach, jedenfalls bis zum Donnerstag aufzuschieben. (Zustimmung.) Finanzminister Lónyay : Bezüglich der Worte unseres ge­­ehrten Mitrepräsentanten Moriz Berczel nehme ich mir die Freiheit zu bemerken, daß nach meiner Ansicht die gegenwärtige Frage in seiner Beziehung zu der Webernahme eines Jahresbeitrages zu den Staats­­schulden steht. An der verfroffenen Sitzungsperiode beauftragte tag geehrte Haus das Ministerium, daß er für die Beschaffung der zu den Eisenbahnbauten erforderlichen Geldsummen Sorge tragen möge. Auf Grund und in Folge dieses Auftrages it das ger Schehen, was das Ministerium bezüglich des Ansehens bisher ne­than, und in Folge heffen den in Nede stehenden Entwurf, dem Hause vorgelegt hat. Ich ersuche daher das geehrte Haus, die Frage in der Weise aufzufalen, daß das Ministerium blos in Folge des am 2 Suli 11. 3. ertheilten Auftrages gehandelt hat, und betrachtet das Minister­­ium diese Angelegenheit als einen Gegenstand, der mit der Frage der Uebernahme eines Jahresbeitrages zu den Staatsschulden durchaus in seinem Zusammenhange steht. Hiemit war die Debatte geschlossen und wurde der in Rede stehende Gelegentwurf für Donnerstag auf die Tagesord­­nung gefeßt. Schließlich zeigte Vizepräsident Somifich an, daß die auf die Quotenfrage bezüglichen Aftenstück ebenfalls bis Fünf­­zigen Donnerstag zur Vertheilung an die Abgeordneten gelan­­gen werden, nn ma ni­e Pa­thie für den Einen oder den Yundern, er wäre gar nicht in Berathung gekommen. Nebner spricht für das Gutachten der Medisteltion und bes­­ämpft den Simon’schen Antrag, weil die Amtsenthebung und Anklage nur auf Grund positiver Gesebe stattfinden könne , melde intek nicht vorhanden sind. die Anklage sei verfrüht, weil Thaiß noch gar nit angehört wurde; sie verstohe gegen das positive Getes Redner vers­tweist auf vie Flaren Bestimmungen der Gefeke von 1798 , 1790 und 1805, und kommt zu dem Schlusse, daß gegen Thrif die Amtsenthebung und Untersuchung auf Grund der Gefege nicht stattfinden könne. Man möge sich hüten, in dem Nugendliche, wo man eine Repräsentation an die Regierung wegen Rechtsverlegung richtet, selbst eine Ungerechtigken­ gegen einen der ersten stantischen Beamten zu­ begehen. Rith platbirt schließlich unter groß­m Beifall für den Antrag der Rectssektion. Noseph Seregi meint, daß Thaik dur­­f einen früheren Rück­tritt der Kommune diese Unannehmlicheiten hätte es sparen können u unD­­ erklärt sie für Simons Antrag . Joseph D 0­bo , der sich gleichfalls für diesen Antrag erklärt, meint, daß der Stadthauptmann geopfert werden müsse, um der Stadt von Bürgermeister zu erhalten. Andreas Molnár tavelt von Stadthauptmann wegen des schlechten Beispiels, dag er durch seinen Trot gegeben und spricht si ebenfalls für Amtes­enthebung und Untersuchung aus. Joseph Nyiri will die mildernden Umstände geltend machen und bemerkt mit Nudsicht auf die Rekurse des Stadthauptmannes , dab­ießt nicht Baron Geringer , sondern Baron Mendheim in­nen regiere (Rufe : das ist einerlei.) Sowohl Noiri als Ludwig Bottlit sprechen in energievollen Worten für die An­­nahme des Sektion Gutachtens, worauf Florian Simon in längerer Schlafrede als Antragsteller seine Motive vertheidigt und nach einigem Streite über die Formulirung der Abstimmungsfrage der Präsident die Abstimmung vornehmen läßt, deren Resultat wir bereits mitge­­theilt haben. Wiewohl der Präsident die Ordnung der Abstimmung dahin formulirte, daß nach der Abstimmung über den Simons­chen Antrag, beziehungsweise die Meodifikation Zhanhoffer’s, über das Gutachten der Rechtsseftion votirt werben soll, so ist noch die weitere Abstimmung unterblieben. Generalversammlung der Wetter Stadt­­repräsentanz.­ ­ Wet, 8. Oktober. Den Bericht in unserem Heu­­tigen Morgenblatte über die gestrige Berathung des städtischen Repräsentantenkörpers in dem Kompetenzkonflikte mußten wir, da die Sikung in später Abendstunde endigte, blos auf das Resultat der Abstimmung bescehränfen und tragen die De­batten, sofern sie zur Beurtheilung der Angelegenheit dienlich sind, in Folgendem nach). · Unsere Polizeiorgane seien eben feine Andreas Tavapis ergreift nach Eröss nun der Berathung zu­­nächst das Wort;er sagt,daß jene Statthaltereierässe,auf melche der Stadthauptmann seine polizeiliche­rk bafirt, mit der Wieder­­herstellung der Verfassung außer Wirksamkeit gefegt sind. Redner de­­taillert das Gutachten der Hechtesektion und verscheinigt das Vorgehen des Bürgermeisters, welches der Magistrat zu dem seinigen gemacht hat. Er beantragt, da­ Meinberger's Klage gegen Thai­ im Sinne des Ans­trages der Rechtefektion früher zu untersuchen sei und dann erst solle auf Grund des Ergebnisses dieser Untersuchung über Thai­ abgeurtheilt werden. Die an den Minister des Innern zu richtende Beicht werde­ Re- PPC mill Redner in energischem Tone gehalten mwissen. — So­­ann Szabó ist mit dem Borredner nicht einverstanden, doch müsse er anerkennen, dab Tavapı's Antrag eben dahin geht, wohin das Gut­­achten der Nechtafektion hinzielt. Redner forrigirt den Serthum, als ob in dem Gutachten der Nechtafektion ein Tadel gegen den Bürgermeister oder Magistrat ausgesprochen werde. Das Gebahren des Stadthauptmanns und seiner Organe sei keineswegs gar so entfeßlich, wie er von Flor. Simon gekennzeichnet wurde, englischen Polizeimänner. Die ersten fehlerhaften Schritte und deren Verschleppung duch den Magistrat haben den Kompetenztonflist zu der­en Größe geführt und man hätte gleich bei dem ersten An­­alje die Entscheidung des Repräsentantenkörpers anrufen sollen. Red­­ner ermahnt die Repräsentanz, ruhig, überlegt und unparteiisch zu ur­­theilen, da die Hauptstadt und das ganze Land die Blide auf ung rich­ten ; es sei daher nicht Hug, in der Sache no mehr zu heben. Die Rechtssektion — hebt Redner hervor — sagt in ihrem Gutachten über Zhaiß, daß nicht schlechte Absicht, sondern eine irrige Auffassung seines Wirkungskreises ihn zu falschen Schritten verleitet habe und das sei richtig. Szabó vertheidigt hierauf das Gutachten der Rechtssektion und bekämpft Simon’s Antrag auf Enthebung Thaiß’ vom Amte und Aus­ordnung der Disziplinaruntersuchung gegen denselben, indem er fragt , ob Gründe hiezu vorhanden sind ? Nein ! Redner verthei­ngt hierauf Thaiß, der bereits dreimal zum Oberstadthauptmann gewählt wurde und dessen Patriotismus Niemand in Zweifel ziehen dürfe. Man sagt, daß, wenn Thaik im Amte bleibt, Szentkirályi boch resigniren werde. (Rufe : so ist 8!) Szentfirályi habe seine Abdankung zurücgezogen und sein Ver­­bleiben an seine Bedingungen geknüpft. Rufe: Nein, wir haben ihn mit Gewalt zurückgebracht.) Dann müsse also Thaik unter allen Um­ständen aus dem Amte, weil der Bürgermeister mit ihm nicht dienen will? Melde Gründe — fragt Redner weiter — könne Szentkirályi noch fest zum Abdanken haben, nachdem er ja durch Annahme des Gutachtens der Rechts: und Beschwerdefektion em­e tion erhält Die patriotische Pflicht, schliekt Szab Oberbürgermeister, auf seinem Bosten zu bleiben. Raul Thanhoffer hätte, wie er angibt, nicht gesprocen, wenn Thai nicht gar so viele Vertheiinger hätte. Repräsentant Simon habe die­ Sache genügend beleuchtet ; er, Shanhoffer, wolle blos ver Auffassung entgegentreten, als ob Thaiß seinen Wirkungstreis blos aus dem Grunde überschritten habe, weil derselbe nicht genau umschrieben it; damit leisten die Freunde des Thaib ihm seinen Dienst, weil dann vorausgefegt werden müsse, daß Thai­ überhaupt gar seine Qualifika­­tion für sein Amt hefite. Der Stavtshauptmann sei das exekutive Or­­gan des Magistrats und Gerichts und er dürfe die persönliche Freiheit und das individuelle Recht nicht verleben. Uebermuth und das Gelüste, über die Bürger Pertz zu herrichen, führten Thaiß zu solchen Schritten. (Lärmender Widerspruch : it nicht wahr!) Al ihm der Magistrat zur Ordnung verwies, habe Thaiß opponirt und die Behörde angegeben, die durch den Gehorsam verlegt und einen Meineid begangen. Die Un­­tersuchung gegen Thal müsse angeordnet und er seines Amtes entho­­ben werden. Spricht für Simon’s Antrag mit der Modifikation, daß statt der Sistalaktion einfache Untersuchung eingeleitet werde. ‚Karl Horvath bemerkt, daß, wie immer man die Sache wen­den möge, immer doc dabei persönliche fragen hervortreten. Das Ue­­bel mü­sse gründlich beseitigt werden, 500 dürfe man aus Rücksicht für die eine Persönlichkeit gegen die andere nicht ungerecht sein. Das Gut­­achten der Rechtsjektion gehe nicht meritorisch auf die Sache ein, da diese hauptsächlic­h­e Rechtsverlegung im Auge hält ; der Bürgermeister habe allerdings in Folge der anzuhoffenden Satisfa­tion und der jüng­­ten Erklärung des Oberstanthauptmanns die Pflicht zu bleiben. Red­­ner erklärt sich schließlich für Simon’s Antrag. — Karl Rath hätte gewünscht, daß diese heitliche Sache durch die Betheiligten mit männ­­licher Würde ausgetragen worden wäre. Hätte er die geringste Antipa: Repräsentation der Stadt West. Die im vorstehenden Berichte über die Generalversamml­­ung der Pester Stadsrepräsentang erwähnte und an den Mi­nister des neun zu richtende Beichwerberepräsentation lautet : Ew. Ezzellenz, Herr Minister des Innern ! Aus Ew. Exzellenz, Erlaß vom 2. September o. 3. haben wir entnommen , daß Em. Exzellenz auf Grund eines Berichtes, den der Stadthauptmann unserer Stadt in einer rein lokalpolizeilichen Angele­­­genheit mit Umgehung unserer Behörde direkt an Ew. Exzellenz gerich­­tet, das Vorgehen des Stadthauptmannes gutzuheißen, dagegen aber die Waßregeln des städtischen Magistrates — ohne daß dieser angehört worden wäre — zu mißbiligen und so in einer zum Ressort der Mu­lispiftionen gehörigen Sache blieb­ zu verfügen beliebten. Der Erlaß vom 31. August I. 3. aber brachte uns zu der Ueberzeugung, daß Em. Exzellenz in Solge einer eingereichten Klage es für gut befunten , sich in unmittelbare Berührung mit dem Stadthauptmann unserer Stadt zu fegen und auf dessen, ebenfalls unmittelbar bei Ew. Br­ellenz einge­­reichte Heußerung, unserer Kommunität eine M­eilung zu geben , deren Zweck wir in der abschwebenden Angelegenheit auch unserentheils_ billi­­gen, deren Einheiten wir aber von Seite der Regierung insoferne nicht als gerechtfertigt ansehen können, als wir zur Prüfung aller gegen uns­­ere Beamten eingereihhten Klagen und zur Entsgeh­ung darüber unsere Surisdiktion für kompetent halten. · Wir müssen aufrichtig erklären,daßEw.Exzellenz zwei oben ers­­ mähnte Erlässe unsere konstitutionellen Gefühle unangenehm berührten, ja sogar ernstliche Besorgnisse verursachten. Denn wir erblichen in dens­­elben ein Uebergreifen der Regierungsgewalt und eine Außerabtlaf­­fung unserer Zurisdistionsrechte ; denn sie haben Gravamina hervorge­rufen, derartige Gravamina, die wir in unserer Stellung al­surispira­­­tion, als berufene Wächter ver Verfassung und des Gesäßes, nicht vers­cchweigen dürfen. Als ein Gravamen betrachten wir es nämlich, daß Em. Erzellenz die direkte Eingabe eines Beamten unserer Behörde anzunehmen und auf Grund derselben in einer zum M Wirkungskreis der­­ Jurispiktion ges­törenden Sache, wenn auc nicht endgültig zu verfügen, doch in einer Messe sich auszusprechen beliebten, die mit einer meritorischen Entschei­­dung gleichbedeutend ist. · Als ein Gravaiiien nehmen wir es ferner,daßEw.Exzellenz die gegen einen unserer Beamten eingereichte Klageschrift nicht unserer Be­­hörde zum­ gesetzmässigen Verfahren zugesandt,sondern früher dem­ am gefragten Beamten unmittelbar zur Aeußerung ausgefolgt haben.­Nu­r erst als­ Letzterer seine Aeusterung Euerer Exzellenz eingereicht hatte­­wurde ims die Eingabe des stlägers mitgetheilt,und zwar in Begleit­­tung eines Erlasss­ e,der,wenn wir die darin enthaltenen Weisungen betrachten-uns unwillkürlich zu der Meinung Grun­d bietet,als wen­n die hohe Regieru­ng über­ die unter dem Dispositionsrechte unserer­ JU­­risdiktion stehenden Beamten­ auch eine unmittelbare Disziplinargewalt ausüben wollte.Und diese Beschwerden­ werden noch durch den Uim­stand gesteigert,daß die in Euerer Exzellenz bei den Erlassen enthaltenen Ver­­fügungen von solcher Natur sind, daß die bei einer Regierungsverants Morth­geti dabei durchaus nit in Anwendung kommen kann. Euer Exzellenz, Herr Minister eine achthundertjährige Praxis hat den Begriff der ungarischen Jurisdiktion dahin bestmmt, daß diese eine jolivarische moralische Individualität (egyetemleges erkölcsi egyéniséget) bildet,­­ woraus von selbst folgt: daß auf dem Gebiete der Jurisdiktionen ohne ihr Willen und ihre Zustimmung seinerlei Maße regeln ohne Rechtsverlegung getroffen werden künnen ; daß jede höhere Anordnung gelegmäßig nur an sie zu richten it; daß ihre Beamten nur von ihnen abhängen und Anordnungen und Aufträge von Andes­sen nicht annehmen dü­rfen, daß sie nur im Namen der Jurispiktion vorsehen können und auch nur dieser dafür ver ntwortlich sind. Nur in solchem Sinne haben die Munizipalinstitutionen wirklic­hen Werth ; auf diese Weise ist es möglich geworden, daß diese dem freiheitliebenden Geiste der ungarischen Nation entsprechende unver­­gleichliche Munizipienorganisation allen dagegen gerichteten Angriffen zum Troß Jahrhunderte hindurch bestehen konnte und daß sie die starre Stüße, der Retter und bis zum heutigen Tage auch der Erhalter der Verfassung und der Geieglichkeit war. Im dieser und seiner anderen Weise wollen wir sie an­künftighin thätig sehen und warum werden wir dahin flieben, daß wir uns diese als Erbgut von unseren Vorfah­­ren übernommene S Institution in ihrer vollen Inteprität erhalten kön­­nen. Dies i­ unsere Pflicht vermöge der Achtung, die wir dem Geiet und der Verfashng sehuldia sind; dies ist unsere Pflicht unseren Mähs lern gegenüber, die das Net zur Ausübung unserer heiligsten und unverjährbaren Rechte und übertragen haben. a .. »».­­ . . mente Satisfak: , gebietet e3 bem ! | . . · | Theater (Die Biertelmagnaten — Cine Frau, die ihren Mann heirathet — Frau v. Bulyovkíy — Die Photographie in Shakespeare.) A. D. Die sogeannten „Biertelmagaten“ gehö­­ren, obgleich ein Produkt unserer eigenthü­mlichen gesellschaftlichen Verhältnisse, im Grunde doch der gesammten Gesellsshaft an, eben­so gut, wie die „Demi Monde“, obschon eine Errungenschaft des Pariser Lebens, in der ganzen Welt ihr Yortkommen findet. Die beiden, dem Moralisten und Satyrifer verfallenen Spezies, konn­ten eben am besten in Paris und bei uns entdeckt werden, — die „Henlewelt“ im der Metropole Frankreichs , weil dort die vorz nehme, weiche und tout bien que mal unbescholtene gute Gesell­­­schaft mit ihrem Licht und Glanz die Ausgeschlossenen zu den ver­­­zweifeltsten Anstrengungen, in der Gesellschaft Aufnahme zu finden, anstachelt, — die „Viertelmagnaten“ hier, weil die Aristokratie bei uns theild in berechtigte, tiefbegründeten Ansehen steht, theils aber auf in ziemlich anachronistischer Weise den unm­ündigen Theil der Gesellschaft derart fasernirt , daß ein gewisses Leichtes Böllchen Alles daran fegt, um dieselben unmündigen Menschen mit erborgtem Schein gleichfalls fasziniren zu künnen. Die „Halb­­welt“ besteht aus weiblichen , Biertelmagnaten", und biese legteren "wieder sind männliche Demi Monde. Beide Gattungen waren "längst vorhan­den, ehe sie ihre Bezeichnung erhielten , und werden stete Die gute Laune der berufenen Lustspieldichter erweden, so lange es Menschen geben wird, die anstatt nach idealer Entwickk­­lung zu streben , bloß den Ehrgeiz haben , sich die schm­mernde “Außenseite anzueignen , um welche sie Andere beneisen zu müssen glauben. Der nationale Lustspielrichter hat dann die Aufgabe, dem dankbaren allgemeinen Stoff die speziellen nationalen Seiten abzugewinnen. Und er muß dies umso mehr thun, je mehr er doch den Titel den Erwartungen des Publikums im­ Vorhinein eine bestimmte Richtung gegeben. Schon beim bloßen Anblick des Wortes : „Fertäly mäg­­näsok“ (Biertelmagnaten) erwartet man ein Luftspiel, in wel­­­chem falsche und richtige, unbegründete und begrü­ndete gesellschaft­­lie Bestrebungen den Ba­der des Thema’s bilden ; — in dem genannten Luftspiel von Árpád Berczif jedoch, welches Sonntag, den G. d., im Diner Bolfstheater zum ersten Male aufgeführt wurde, ist Das Hauptgeriht auf Romi­­totswahlumtriebe gelegt, die freilich auf gesellschaftlichem Ehrgeiz beruhen, aber dem Lustspiel einen vorwiegend ypolitischen Charak­­ter verleihen. Der F­ehler, könnte man sonach glauben, wäre also nur ein formeller und wäre beseitigt, wenn der Titel geän­­dert wird. Dem ist aber nicht so. Dem Verfasser schwebte ein Berczik’s Lustspiel die Handlung in Bewegung setzt,unter den heutigen­ BVerhältnissen einen Widerspruch. Der politische Ehrgeiz findet Heutzutage in demokratischer Richtung Befriedigung genug, er braucht es nicht erst in aristokratischem Kölner Wasser zu rerz­ungen, um zum Ziele zu gelangen. Der eine Covermann oder Bürgerliche, der, wie „Osfar Frivolgiy“ in Bergzit’8 Lustspiel, den Ehrgeiz hat, Vizegespan zu werben, braucht zu diesem 3wed nicht erst „Diertelmagnat“ zu sein, ist aber DViertelmagnaten­­thum in ihm vorwiegend, liegt ihm hauptsächlich daran, zur vor­nehmen Gesellschaft zu gehören und durch diese zum politischen Sieg zu gelangen, so darf er si nicht, wie es eben dieser Yri­­volpfy thut, mit dem in diesem Lustspiel einzigen Vertreter der vornehmen Gesellschaft, dem „Grafen Aurel NRomväry“, in Wis berspruch fegen und ihm den Wahlsieg streitig machen wollen. Zuletzt siegt der Graf und wird Bizegespan, und man geht aus dem­ Hause, ohne die Idee zu acceptiven, die allenfalls aus diesem Luftspiel hervorgeht, und die im Gieg des einzigen wirklichen Aristokraten ausgedrückt ist. Wenn nur der Magnat fliegen kann, so haben ja die Biertelmagnaten echt, wenn sie, anstatt ein ganzer Bürger, lieber der Bruchthetrl eines Magneten sein wollen. Doch wir wollen der Grundidee des Luftspiels nicht weiter nachspüren ; sie kann bei der, wie oben gejagt, gemischten Konzeption eben nicht zu reinem Anspruch gelangen. Trogden e3 indeß dem Luftspiel mn­ einer flaren Grund­­idee fehlt , ist demselben body eine glüclich kombinirte, mit anti­­santen Genrebildern und Episoden ausgestattete Handlung nach­zurühmen. Srivolsky möchte seine Schester , eine­ fosette junge Witwe, mit dem Grafen Romväry verheirathen, und bieten durch Liebesbande auf dem politischen Welde unthätig machen. Der Graf liebt aber eine Verwandte der Witwe, ein siebenschirbiges junges Mädchen, und die Bestrebungen Grivolgiy’s , den Grafen int dieser Tieben Unfschuld zu>brouilliren , bilden die Handlung, die mit dem Fiasso Grivolkiys auf politischen und dem Fiasto seiner Schwester auf dem elve der Liebe endigt. Allerlei amü­­sante Variationen des Viertelmagnatenthuns und eine Konferenz, in welcher das lebhafte Konterfei, einer bekannten Gestalt mit der gelungenen Masse und dem fortwähren­den Opponiren all­es weite Heiterkeit erregte , gehören zu den ermöglichen Einzelnheiten des Stüces. Die Ausführung desselben , die freilich hie und da an mangelhafter Technik leidet,­ erinnert an die Schule Sarbous. Manche Einzelnheiten muthen sogar wie Ren­iniszenzen an den Pariser Lustspielrichter an, so die Nachtszene,, in welcher ein Komplot gegen den mikellosen Ruf eines jungen Mädchens zur Ausführung gelangen sol, — und der Umstand, ,das eine der Hauptfiguren des Geundes eine Definition zum Besten gibt, wie es z. B. in „Demi Monde“ und den „Alten Junggesellen“ ges­schieht. Schade nur, daß der Berfasser den , Standal" und nit die , Biertelmagnaten", wie es doc in dem gegebenen gal am PBlab gewesen wäre, zum G­egenstand der Definition wählte. Er wäre wohl darauf gerathen , wenn er sich in der Handlung genauer an das im Titel angedeutete Thema gehalten hätte. Die Definition des Skandals war Übrigens , obwohl nut zur Sache gehörig, an und für sich geistreich genug, wie überhaupt die Sprache tieses Luftspield reich ist an pilanten­schlagenden Ein­­zelnheiten. Im Ganzen figibt h in Bergis’s Stüd ein berufenes Ta­­lent fund, das vor Allem von der ersten Bühne des Landes err­muntert und untersrüßt zu werden verdient. Hier wäre das Lust­­spiel auch besser zur Geltung gelangt, als im Volkstheater, werfen männliche Mitglieder weder die wirkliche Vornehm­heit des Grafen NKomvari, noch die falsche der Viertelmagnaten auszubrüden vers­mögen. Mit Ausnahme Timär’s, der den jungen, nach dem Ruhm, genannt zu werden, singenden „Willi“ vortrefflich spielte, und der Darsteller der mehr Ländlichen Gestalten, laborirten die übrigen männlichen Mitwirkenden an farbitirtem oder gezwunge­­nem Spiel. Piel besser fanden si dagegen die Damen in die ungezwungenen Manieren bei Konversationstons, am besten run. Kocsifonsky, welche eine, die fremden Wörter greulich vers­unstaltende Hunge­riertelmagnatin mit graziöser Wanne und voll­­vollkommener Ungezwungenheit gab. Fräulein Boer war eine eben­so Tiebenswü­rdige Darstellerin der unschuldigen „Revlakty Irma”, und spielte nur in der Szene, in welcher sie dem geliebten Grafen ihr Bild abverlangt, zu Herb. Die Herbheit darf da nur ein dünner Schleier sein, der die Liebe des Mädchens buchschiis­mern läßt. — Fräulein Németi ist zwar nicht so leicht bewegs lich, wie es die Rolle der fosetten jungen Witwe erfordert, wurde aber der Aufgabe im Ganzen doch gerecht. Das alle Räume des Hauses füllende Budlitum nahm die Leistungen der genannten Mit­­wirkenden mit Beifall auf, und rief den Berfasser, der sich zwei­­mal auf der Bühne zeigen mußte. Mit einer anderen Novität wurden wir am 7. b. im d­eutschen Theater befamst, wo „Eine Frau, die ihren Mann heirathet”, Lustspiel in einem Ali nach dem Französischen von 2. v. B., zum ersten Mal aufgeführt wurde. Die Wieders­gabe des Inhalts ist durch den Titel erschöpft und braucht nur hinzugefügt zu werden, dag er begreiflicherweise eine geschiedene­rau ist, die ihren Mann zum zweiten Mal Heirathet. Frau "v. Bulyováty, die Darstellerin dieser Rn ses premiers amours zurückkehrenden Frau, der Gräfin Helene bv. Normans­tier, brachte in Haltung, Sprache und Toilette die Noblefse der gewählten Gestalt vortrefflic zur Geltung, und wurde von dem launigen gewandten Spiel der Herren : v. Jendber­ty (Graf Darmont) und Rahle (Baron v. Boufflers) auf's Beste unterfrügt. — Die gefräßte Künstlerin, die "am biesem Abend außer in der bezeichneten Reinen Aufgabe aug noch in der „Schönen Mi­llerin“ sich produzirte, — brachte bei mehreren vorangegangenen Gelegenheiten Rollen größeren Styls zur Dars­­tellung ; so die , Beatrice" in’ „Viel Warm um Nichts”; — dann „Maria Stuart" und am 5. b. das . für den" in Egs­mont", — divergirende Aufgaben, in welchen die vollendete [Plas­­tiz und das klare verstännliche Artikuliren der Künstlerin] ihre stete­ste Theil des Successed, der mehr auf Inspiration, Unmittelbars­keit, allezeit dienstbarer Phantasie beruhen und Herz und­ Ges­müth des Zuschauers in Mitleidenschaft ziehen müßte, bei Fran fila ©. Bulyoopsy sich mehr auf ihre Technik stößt, auf den Craft, mit welchem sie an alle ihre Aufgaben geht, auf die Sorgfalt, mit der sie jedes Detail zurechtlegt. Bei der Meis­­terschaft, mit m welcher Frau v. Bulyooghy ihre namhaften Erfolge zu erringen pflegt, fann man nicht umhin, in den Leistungen der begabten Künstlerin ein wohlthuendes­egengewicht gegen den, die heutige Schauspiellunst überwuchernden Menterialismus zu rühmen. Und man kann dies um so getrottet thun, da das Spiel der Künstlerin bei ihrem rastlosen Eifer, bei der größeren Leib­s­tigkeit mit der sie sich in der deutschen Sprache bewegt, ang Innerh­feit nur gewonnen hat. Die Rolle der "Beas­trice", in welcher Frau v. Bulyovk­y gleichfalls erzeulirt , erin­­nert ung übrigens an die Pflicht, rühmend hervorzuheben, daß die Vorstellung von „Viel Lärm um Nichts” im Ganzen zu den besseren der hiesigen Bühne zählte, und daß hauptsächlich die geistreiche und lebendige Art, in welcher Herr v. Jenderßzy von „Benedikt” spielte,, lobende Anerkennung verdient. — Herr Hirsch aber sprang mit dem Charakter und der Sprache des „Ambrosius“ gar zu willk­rlich um. Abgesehen davon , daß er den un­willkürlichen Humor dieses blöden Gerichtemannes ganz fallen sek, machte er sich auch das Privatvergnügen, Shakespeare zu verbessern. Ließ er doch den Ambrosius teug der altitalieni­­schen Tracht unter anderen, von ihm improbisirten Wortverwechse­­­lungen das­ Wort „Photographie” gebrauchen. — Die Shakes­­peare-typischer haben schon Alles in ihrem ‚Dichterheros gefunden, daß aber auch die Photographie in Shakespeare hineingedeutet werden künne, hat si wohl der Kühnste unter ihnen nicht fräu= men laffen. |

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