Pester Lloyd - Abendblatt, Mai 1868 (Jahrgang 15, nr. 101-125)

1868-05-23 / nr. 119

nalifirt worden. Daß aus Anlaß dieser Reife Bourparlers stattz­ugefunden, welche von Prinzen bewegen dürften, die Reife nicht duch die österreichischen Staaten zu unternehmen , erscheint dem­­nach sehr zweifelhaft, es wird mir übrigens von einer unbedingt glaubwürdigen Seite versichert, daß man es hier seinestens für nothwendig hält, die Rücsicht auf die in Petersburg und in Berlin herrschenden Stimmungen so weit zu treiben , daß man die Reife des Prinzen Napoleon nach Wien zu hintertreiben sucht. Zum Ueberfluß wird daran zu erinnern sein, daß schon zur Zeit der Anwesenheit des Brinzen in Berlin bestimmt war, daß er an in Wien einen Besuch abstatten werde. “ Die Nachrichten aus Paris lauten zur Abwechslung wies der weniger friedlich und die Besorgniß , es könne doch noch im Laufe des Sommers zum Bruch zwischen Frankreich und Preu­­ßen kommen , taucht selbst in sehr beachtenswerthen politisgen Kreisen wieder auf, indessen prävalirt noch immer die entgegen­­getete Ansicht, wenn wenn man auch Groß aller offiziellen Kund­­gebungen die angebliche friedliche Gesinnung des Zillilerienkabi­­nett nicht hoch anschlägt , so hält man es doch als im bhöchsten Grade unwahrscheinlich , daß der Kaiser Napoleon in so gemalt:­samer und jäher Weise einen Konflikt herbeiführen werde. Der Prinz Moriz von Hanau, Sohn des Kurfürsten von Hessen, welcher bis fest als Major in preußischem Militärdienste stand, ist aus demselben ausgeschieden und hat sich mit dem Anz mn nach Wien gewendet, in österreichische Dienste eintreten zu­önnen. Die Erregung des Herrn v. Moustier wird auch in den neuesten Bariser Berichten als sehr wahrscheinlich bezeichnet, in­­dessen weiß man nicht, wer an seiner Stelle das Portefeuille des Heußeren übernehmen sol. Herr Drouin de Lhuys scheint aller­­dings in Aussicht genommen zu sein, aber er sol sich nicht ent­­er fönnen, die Uebernahme dieses Portefeuilles noch einmal zu m­öffren.­emeinde an Se. Majestät den Kaiser per Post gelangen zu­­ und Pest nach Konstantinopel fid) begeben wir. Der hiesigen affen, nachdem sid) die Statthalterei geweigert hatte, dieses von französischen Botschaft ist das Eintreffen des Prinzen bereits sig- Ausfällen auf die a. h. sanktionirte Verfassung­stragende Akten find an Se, Majestät den Kaiser zu übermitteln. Der entschie­­dene Ton, in welchem nach dem Beschlusse des Ministerrathes­ der Vertretung Bragg bedeutet wird, das sie mit ihrer Novefle die ihr gestecten Kompetenzgrenzen überschritten habe, wird hof­­fend­i in der Zukunft den „Vätern der Stadt Prag” wohl im Gedächtnisse nachklingen und sie abhalten, mit der wohlbezahlten Agitationsmeute um die Wette zu­­ protestiren. An den Verfassungskreisen hat dieses energische Auftreten der Regierung diesen Agitationen gegenüber sehr befriedigt, nur bedauert man, daß die Regierung nicht früher daran dachte, die Bewegung einzudämmen, als sie noch seine so großen Dimen­­sionen angenommen hatte. Ost muß man sich damit begnügen den unterde hoch angeschwollenen Strom zu stauen, ob er dann­och nicht schließlich die geießlichen Schranken durchbricht, ist abzu­­warten ; bei ver astematischen Art und­­­eife, wie übrigens die Verwiesung in Böhmen betrieben wird, dürfte das Eintreten der legtetn Eventualität fast gar nicht überraschen. Um so­rm­­­ek aber wird es, daß die Regierung mit allen ihr zu Ger­­ote­ stehenden gefeglichen Mitteln einem Treiben ent­­gegentrete, das schließlich eine allgemeine Rechtsverwirrung im Gefolge haben muß. Su­cht man der verliesten Landbevölkerung nicht bald den „nationalen“ Staat, so gewöhnt sie sich schließlich daran, die ihr eingeimpften Lehren von der „koruna ceská" einfach als­ wirklich berechtigte Doktrinen anzusehen. Wie man hört, ist denn auch die Regierung endlich gewillt,­­ von den verfassungsz mäßig ihr­ zustehenden Rechten, vollen Gebrauch zu machen und z. B. die fernere Abhaltung von Boltz: Meetings nach dem famosen Verlauf der „Wolfsversammlung” am Azip im Hinblickk auf­ die Hare Bestimmung des Vereinsgefeges zu untersagen. Auch der Beschluß der Neuierung , das berüchtigte Sprachen­­zwangsgejes, mit dem die czehische Landtagsmajorität defreiirte, daß der deutsche Anabe das czehische Jpiom zu lernen gefeglich verhalten sei, im Wege der Landesgefeßgebung ändern zu lassen, dürfte in deutschen wie nicht minder in gemäßigten czehhiischen Kreisen der lebhaftester Befriedigung begegnen. e. Wien, 22. Mai. Da­ die Sanfktionirung der konfes­­sionellen Gefege bis nun nicht erfolgt ist, erregt fehtere Beden­­ten. Einmal ist die ganze politische Welt ängstlich darauf ge­­spannt, weil man in denselben den definitiven Bruch mit der Vergangenheit sieht, und andererseits harrt das Abgeordneten­­haus speziell sehnlichst der Gen­ehmigung, denn ein sehr großer Theil der Abgeordneten ist durchaus nicht geneigt, auf die Bes­tab­ung­ der die Deckung des Defizit­s bezwehenden Gefege einzu­­gehen, bevor nicht die­ konfessionellen Gefee sanktionirt sind. Ein ähnlicher Fall war bekanntlich bei den Ausgleichsg­efegen. Man mollte diese erst dann in Kraft treten lassen, bis die Ber­affungsgelege genehmigt waren. Aber dort half man sich lecht, indem man, einen Paragraph mit diesem Inhalte ein­­fob. Heute ist dieser Ausweg nicht vorhanden. Auf der anderen Seite aber wäre es für ein Parlament doch sehr fatal, auszu­­sprechen, es mache sein Botum von der Erfüllung einer Vorbedingung abhängig. Nun sol Montag ‘die „große” Finanzdebatte im Hause beginnen. ‚Heute­ ist Freitag, und zur Stunde sind die konfessio­­nellen Gefege­ne nicht sanktionirt. . . . Die Verhandlung über die Petition des Oberstlieutenants Bartels war insofern von großem­nteresse, als sie beweist, wie nothwendig auch die Unterordnung der Armee unter verfassungs­­mäßige Zustände ist. Der Fall erinnert sich aber an folgende Szene, die sich zu Beginn dieser Session im Abgeordnetenhause in einem Ausschhsse zutrug. Man sprach dort von der Militär­­luft, und der Be Kriegsminister Baron John meinte : „Das geht nit. Ein Offizier, namentlich wenn er von seinem­­ Vertheidiger ein wenig gehänselt und von seinen Kameras den a­ngefeuert würde,­­ölige ja ven Gerichtshof nieder,“ und da fiel ihm­ der zufällig anwesende Brosivent Dr. Gistra ein! „Das möchten wir nur ein einziges Mal erleben. Der Offizier läge gar bald unter dem Tische.” Ya die Standegehre ! Was gilt nicht Alles als Standesehre ! Dr. Wieser, der bekannte Autonomist aus Linz, und 3.9 Wei, ehemals Chefredakteur de Journal des De: ei sept. des , Journal de Paris“ befinden sie zur Zeit in Wien, —g— Wien, 22. Mai. Das , Mem. dipl.“ scheint die­­sesmal, besser unterrichtet zu­ sein, als die „Kölnische 319." , denn es wird in der That versichert, daß Prinz Napoleon über Wien Chage zur der Welt mich nicht vermeht hätten, dab ich hinauf gebe, um persönlich für Herrn Lemming mith zu verwenden. Denn im Hintergrunde liegt der Gedanke, sie werde dann von Wien nach Weit herabkommen, und die Entfernung zwischen und werde dann nur mehr­ halb so groß sein. Sst das nit eine Fügung des Schicksals ? It’s nicht die Vorsehung, die sie mir wieder näher bringt ?" 939 that ihretwillen einen Schritt, der auf eine sehr ab­­shüsige Bahn führt, auf der­ er Einem unten am Fuße des Abhanges angelangt 99 fand einen Vorwand, die maßgebenden Kreise zu be­suchen, ohne daß es den Anschein habe, ald suche ich eine An­­näherung. Das ungewöhnliche­ Dringlichkeit rarer Hilfe. Anmachen der Gewässer. Dann Sprachen wir von anderen Dingen. ALS fiele es mir nur ganz zufällig ein, erwähnte ich die vielen Mißbräuche, die im Namen der Regierung geschehen, wo­­für sie freilich nichts könne. Besonders in der ‚Soldaten der nicht schwimmen in Kaffee und Zoofaser. — Ya wohl, die Armees Lieferanten. Ich renne aber einen rechtschaffenen Mann, so sei wie die Mebrigen; ich habe seinen Grund, für ihn eine besondere­ Vorliebe zu begett, und werde nie in ein freundschaftlies­­ Verhältniß zu ihm treten; rennen, daß genommen. Ich gehe daher: diesem Menschen mit gutem Recht vor der Welt aus dem Wege, doch müsse ich aner­­ihn Diesmal aber besamen sie mich schön dran. Wenn mir das Wohl des Staatsfädels so sehr am Herzen liege, entgegnete mir mein großer Herr, so möge ich doch selbst mit meinen Fähigkeiten dazu thun. Wenn vom Untersten bis zum Obersten jedermann reine Hände hätte, dann würden Unterschleife gar nicht vorkommen können; wenn aber unter den Vielen nur ein Defraudant, ziehe er die ganze Reihe nach sich. Wenn ich Lemming proponire, so sei dieser Vorschlag annehmbar, dann möge ich aber auch die Kontrole über ihn übernehmen; ic möge das hohe Regierungsamt annehmen, welches diesen Verwaltungszweig manipulirt und Nath werden. Ich wies das Anerbieten mit aller Würde zurück. Eine solche Schwenkung erlaube mir meine Vergangen­­heit nicht. Ich weiß nicht, was in meinem Gesicht Liegen muß, wo­ duch meine Gevanten sich verrathen. Durch meine Weigerung schien ich nur weiteres Zureden provociren zu wollen. Was er vielleicht in meinem Auge, daß ich vor dem Ger­danken zittere, durch eine einzige Wendung auf einem Munt­ an­zufangen, wo ich tagtäglich beständig derjenigen mich gegenüber befinden muß, mit der zusammenzutreffen mein sehnlichster M­untd; daß ich nicht nur in einer Stadt mit ihr wohnen könnte, sondern alle Fäden ihrer Interessen in meine Hand her fäme ; der Mann, wen sie sich gewählt, wäre mein unterthänig­­ster Diener, der Vollstreber meiner Befehle, der mir Alles zu verbanten hätte, den sein eigenes Interesse an mich rettet. Dieser Gedanke machte mich schwindeln. ch weiß nicht, was ich dort weiter sprach. Ich muß mich sehlecht gemwehrt haben, denn als ich W wegging, tönten mir die Worte nach: „auf Wie­­dersehen !" (Fortlegung folgt.) „Heute that ich, worum wenn man doch derselbe für die Pester Unternehmung außgleitet, nicht pflegsbrande. Liest man das Armee-Budget, so unsere Frau, Mann, der im Interesse des Staates, sie mich gebeten, früher meine von leicht begegnen kann, sollte man­ glauben, aufzustehen, ist, mir ex ein verläßlicher Mann sei; empfehle, als bis man Militärver­­geschiedene und wenn ich so geschehe dies Die nur ist e8 Gattin Aus dem Reichsraths-Abgeordneten haufe­ ten. Auf der Ministerbank: Gisfra, Herbst, Brestl,­ R. C. Wien, 22. Mai. Die heutige Lisung war sehr gut besucht ; sebwohl die Deputirten, wie auch die Vertreter des Publikums waren in großer Menge erschienen. Präsident Dr. v. Kaiserfeld eröffnet die Sigung um 10 Uhr 50 Mini- Berger. Nach Authentisation des Testen Protokolles und Mit­­theilung der Einläufe wird zur Tagesordnung geschritten. 63 befindet sich auf derselben­­ Bericht des Petitionsausschusses über die Petition des E. E. Oberstlieutenants Ritter v. Bartelz bezüglich der wegen eines Preppeliftes eingeleiteten Straf­­handlung. Berichterstatter Aba. Dr. FZiguly: Der Metitionsz­ausschuß war in den 48 Stunden, vor welden ihm diese Ange­­legenheit zuge­wiesen wurde, nicht in der Lage, eine neue fatiliche Information zu erhalten und mubte sich daher auf die Angaben des Gefuchstellers beschränken. Oberstlieutenant Ritter v. Bartels ist verhaftet und in kriegsrechtliche Untersuchung gezogen worden, weil man ihn für den Verfasser von drei Broschüren hielt, welche ohnedie3 bekannt sind. Diese Broschüren sind bisher weder mit Besschlag belegt wor­­den, noch wurde gegen sie ein objektives Verfahren eingeleitet. Deshalb, glaubte der Gefuchsteller, könne auch gegen ihn nicht eingeschritten werden, dann weiter aus dem Grunde, weil frast der Staatsgrundgefege über Brepdelitte nur Gefirmwornengerichte zu erkennen haben. Er zweifelt daher an der Kompetenz des Militärgerichtes und deshalb hat er bei seiner Vernehmung nicht Reue und Antwort gegeben und bittet um die Erklärung des Abgeordnetenhauses, ob das Militärgericht in dieser Angelegen­­heit kompetent sei oder nicht. Nach einer Verordnung vom 20. Juni 1855, welche auf einer allerh. Entschließung vom 11. desselben Monat beruht, kann ein dem Offizierstand Angehöriger, wenn er seinem Untersuchungsgerichte nicht Rede und Antwort gibt, bloß deshalb schon in Haft genommen­­ werden. Es ist daher wahrscheinlic, daß Oberstlieutenant Bartels sich die Haft nur dadurch­ zugezogen hat, daß er eben nicht Rede und Antiwort gegeben hat. Er ist hiebei jedoch vielleicht weniger im Falle einer Renitenz als in dem eines Kompetenzzweifels, eines Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der von seiner Behörde vorgenommenen Schritte. Was die Persönlickeit des Gesuchhtellers betrifft, so­ll er in Oberösterreich, wo er wohnt, wohl bekannt und geachtet. Man sagt — k­­­ann er aber nicht verbürgen — er sei seine Benfionirung eben deshalb erfolgt, weil er etwas zu frei nach Ba oben und etwas zu starr in seinen Ansprüchen und Schriften ger­­esen sei. ,, ; So viel ist gewiß, daß er bei seinen L Untergebenen sehr beliebt war, so lange er im Dienste stand, und man weiß wohl, daß Pensionirungen­­ öfter erfolgt sein mögen, wenn Militär­personen irgendwie eine schärfere Sprache über verschiedene Dinge so erlaubten. Man weiß, daß es Militärpersonen nicht gestattet ist, sich an der Presse zu betheiligen wie andere, daß sie den Schuß der Geschhorenengerichte derzeit noch nicht genießen kün­­nen, weil die Militärgerichtbarkeit so aufrecht besteht, man weiß auch, daß das Verfahren bei den Militärgerichten sein sol­ches it, wie es bei den Geschworenengerichten sein wird, es ist ein geheimes, bei welchem der Beweis der Wahrheit gewiß nicht so von Wirkung ist, wie vor den Gescworenen ; allein es ist so. Die Militärpersonen genießen ein Privilegium und wie oft es richtig ist privilegia sunt odiosa, so wird dieses eben zu einem schwveren Druck dieses Standes. Dieses Privilegium ist eine There, fast, die auf ihnen liegt, und es wäre zu unwünschen, daß jene einmal vollends fi der Grundrechte erfreuen könnten, wie andere Bürger. (Bravo). Der Petitionsausschuß steht daher, in Erwägung, daß nach dem Art. LI. des Staatsgrundgefeges über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger alle Staatsbürger vor dem Gefege glei sind, und daß daher dieses Grundrecht der Gleichheit vor dem Gefege auch den Militärpersonen gesichert sein sol; in Erwägung, daß nach Art. XI. des Grundgesehes über die richterliche Gewalt über Presrelikte nur unter Mitwirkung von Geschwornen gerichtet werden sol, in Erwägung, daß­ dem­ Herrn Bittsteller die ordentlichen Rechtsmittel zum Ehabe seiner persönlichen Freiheit ohnehin offen bleiben, und das bg. Haus nicht berufen ist, ih­­m eine Beurtheilung­­ ricterlicher Schritte einzulassen, in Erwägung, daß das Aba. Haus auch nit kompetent ist, die Petition meritorisch zu erledigen, endlich in Erwägung, daß das­­Bewürfniß nach einer Regelung der, Militär-Gerichtsbarkeit im Geiste der Grundgez­ieße als höchst dringend sich herausstellt, den Antrag : Das hohe Haus solle beschließen , 1. 63 sei zwar über diese Petition zur Tagesordnung überzugeben, 9. es sei jedoch die E. E. Regierung aufzufordern, das nach Art. III des Staatsg­rundgefetes über die richterliche Gewalt in Aussicht gestellte Gel­d über den Wirkungsfreis der Mili­­tärgerichte eherhunlicst zur verfassungsmäßigen Behandlung zu bringen. (Brabo.) 3 Aba. Freiherr v. Weihs fließt sich den Ausschuß­­anträgen vollständig an. Aba. Dr. Rehbauer. Der vorliegende Fall zeige evi­dent die Nothwendigkeit der Durchführung des Artikels TIL, ver: Staatsgrundgefeßes über die richterliche Gewalt, welcher­ die Mil­­itärgerichtsbarkeit betrifft und deshalb empfehle er ganz beson­­ders den 2. Theil des Antrages zur Anlage. Aba. Stene glaubt, das Haus überschreite die Grenzen seiner Kompetenz mit diesem Antrage. Der in den Militärdienst eintritt, lege­ fi eine gewisse Unterordnung auf; wenn er si dieselbe nicht gefallen hassen wolle, so steht es ihm ja frei, den­ Militärdienst zu verlassen. Aba. Dr. Hanifch unterzieht die Militärjustiz einer Kritik. In derselben herrssche die größte Willführ und es sei sor­­gar vorgekommen, daß, da es nicht möglich war, eine Unter­suchung in anderer Weise niederzuschlagen, man " einfach die Untersuchungsarten ins Feuer warf. Ein Fall, der in fester Zeit großes Aufsehen erregt habe, wäre gewiß in Desterreich nicht zur Austragung gekommen, wenn man nicht den Angeschuldig­­ten im Auslande festgehalten hätte. (Widerspruch.) Aba. Dr. Sturm. Der Borredoner habe die De­nen Desterreichs herabgewürdigt und behauptet, solche Dinge fönmen nur in Oesterreich vorkommen. Gegen eine solche Auf­­fassung müsse man entfrieden protestiren. (Bravo!) Der Antrag des Ausschusses sei höchst Torreft und maßvoll und­ er empfehle denselben daher zur Annahme. Aba. Dr. Hanish: Er habe blos Thatfadhen ange­führt und verwahrt sich dagegen, wenn man ihm infin­ire, österreichische Institutionen herabgefaßt zu haben. Justizminister Dr. Herbst: Niemandem liegt es ferner ala mir, zu behaupten, daß nicht Thatsachen, die bestehenden Mängel aufzuheben, angeführt werden dürfen ; allein darauf hat sich der Abgeordnete aus Böhmen nicht beschränzt, sondern er hat behauptet, daß in einem Falle, der großes Aufsehen erregte, die Gerechtigkeit nicht freien Lauf genommen hätte, wenn der Betreffende nicht auswärts angehalten worden wäre. ich hatte mich verpflichtet, auf das Entscheideniie dagegen Einsprache zu er­­heben und diese Art des Angriffes für nicht berechtigt zu erklä­­ren. 63 steht dem Herrn Abgeordneten frei, in dieser Beziehung zu deuten was er will ; aber seine subjektive Vermuthung hier auszusprechen, ist er nicht befugt, weil das eben blos subjektive Vermitbung ist, aber keine Thatsache. Wenn Aba­ Hanish glaubt, die beantragte Aufforderun­gn’s Ministerium sei demselben unangenehm, so möge er si darüber beruhigen, indem dies nicht der Fall ist, und auch ich bitte das Haus, dieser Aufforderung beizustimmen. (Bravo ! Bravo!) Derselbe Abgeordnete hat an ausgesprochen, das Mi­­nisterium habe von Nagel zum Sarge damit gelegt, daß es die Staatsgrundgefege nicht sofort in’s Leben treten ließ. Wie nun Art. III. des Staatsgrundgesetes über die rich­terliche Gewalt ohne Ausführungsgefet sofort hätte in’L­eben treten können, jener Artikel, welcher besagt: der Wirkungskreis der Militärgerichte wird doch besondere Gefege bestimmt, ist mir ganz unbegreiflich. Uebrigens kann ich über den Stand, in dem sich die betreffende Angelegenheit befindet, die Mitthei­­lung machen, daß in jüngster Zeit zwischen den Repräsentanten des Kiesseitigen und des ungarischen Justizministeriums k­eine gehende Berathungen über den Entwurf eines Gefeges stattfan­­den, wodurch der Wirkungskreis der Militärgerichte im Sinne des Art. III. des Staatsgrundgefeges geregelt wird. Diese Beiz­handlungen blieben auch nicht ohne Erfolg; es erfolgte eine Einigung fast in allen Punkten, natürlich im Geiste der Staats­­grundgefege und es ist allerdings Hoffnung wazu vorhanden, daß in nicht ferner Zukunft der Entwurf­ dieses Gefekes den beiz derseitigen­­ Vertretungskörpern wird vorgelegt werden können. (Lebhafter Beifall.) CS kann daher dem Ministerium nur un­­angenehm sein, zu etwas aufgefordert zu werden, was es bereits gethan hat. Bei der Abstimmung­ wird der Ausschubantrag angenom­­men. Dafür an die Minister. 4 Miister Gegenstand der Tagesordnung ist Vortfebung 063 Berichtes des Budgetausschusses über­ den Staatsvoranschlag pro 1868. Politische Rundschau, 23. Mai. Nachdem Thatsachen vom Gebiete der hohen Politik nicht zu berichten sind, so müssen heute einmal wieder Geniationsgerüchte deren Stelle vertreten. Und wieder ist es Desterreich, um dessen Allianz geworben wird, wenn all die preußischen Offizieren gegen Oesterreich zu Lelbe ziehen und getreu den Winken ihres Heren und Meisters feinem.

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