Pester Lloyd, Juni 1868 (Jahrgang 15, nr. 131-155)

1868-06-30 / nr. 155

. . Wworjen War. ProzeßChoriuskv. (VonunseremSpezial-Korcespondenten.) Was kein Gleihgewicht, einer anderen; Fünfter Verhandlungstag, ist so thut. (Schluß.) heißt sie „raisonnirende Narrheit” D München­ 26.Juni. Gutachten des Professor Wotel(Direktor des Asyls zu Rouen):Ich halte den Angeklagten nicht in dem Gemüth­ zustande, wie ein Mensc verantwortlich gemacht werden kann für Alles, was er in jeder Lage für jeb­er Briefe von 20 Sollte man biesen Ausspruch, übertrieben finden, so sage ich, wer Mann hat nicht die vollkommene Fähigkeit, zu ur­heilen. «3 für eine Krankheit, an der der Graf leidet? Diese Krankheit heißt in England moralischer Wahnsinn, in Frankreich weil diese Menschen auf­sprechen, sonversiren, sich vertheidigen können. Wenn man sagt, daß diese Men­­sen urtheilen, besigen sie diese Fähigkeit nur in einem geringen Grade; diese Menschen haben die Fähigkeit, Mufii, Sprache zu lernen, aber e ist seine Gleichmäßigkeit in ihrem ‚Denken. ‘ komme nun zu folgenden Konklusionen : 1) Wir haben Nachrichten genun, um zu willen, daß der Anger­us schon als Kind ihm übertrieben, in feinen oder Trieben unter: 2) Schlagen wir das Buch seines Lebens auf, so lesen wir — a chaque page — auf jeder Seite den Beweis dieser moralischen Kran­­heit, von der ich Ihnen gesprochen. +31 3)Beschränkt in seinen­ intellektuellen Fähigkeiten ist der Anges­klagte,was die Moralität der Aktenderhandlungen betrifft,denn­ls besten leidenschaften so hingegeben, hak mán behaupten tann, bab er niht in allen Úmítánden fein.3 £eben3 freiwillig geblieben ift, over daß er nidt immer fähig war, seinen freien Willen­­ zu bewahren. Alles ist bei A wann verrückt zu sein. Der Verwalter des Gefängnisses bat D _ berrjcht zu daß das erstemal, als er die Eltern ihr Leiten und so handelte er auch mit Andern. Kann man dieß nicht eine wahre Fpeenfluth nennen? 4. Von feiner Zornwuth, von feiner Anlage, sich den Ertremen hinzugeben, haben Sie schon gehört. Einer Zeugin scheint er dann und soll einen Menschen gesehen, bald wie ein Kind und für die geringste Ursache weinend, bald auch wieder für die geringste Ursache aufgeregt, und bernach wieder still und nachgiebig und troß seinem angeborenen Wesen ist er leicht zu beruhigen, und vielen Leuten ist der Angeklagte gutmüthig und freigebig. » 3­5. Die verschied­enen Urtheile, welche die Zeugen über ihn ge­fällt haben, haben ihren Grund in der Natur selbst, des nervösen Zu­­standes des Angeklagten. Diese Art von Menschen ist veränderlic, weil ihre Krankheit nach Verlauf einiger Zeit zurückkommt. „Sum fatus merum morbus per circulus rediit" Pas macht, auch diese Menschen find’ gutmüthig, heiter, sogar geistreich. Die Aussagen über diese Kranz­­en sind verschieden, nach der Periode der Krankheit, in welcher man diese nervösen Menschen beobachtet. ·« s.Aber der Angeklagte leidet nicht allein in seinen intellektuellen und moralischen Fähigkeiten,sondern auch an der schlechten Beschafft­heit,in dem schlechten Zustande seines Gehirns.Er ist und das von Kindheit aus von überaus nervösem Temperament,bald aufgeregt,bald niedergeschlagene epileptisch oder fallsüchtig,im strernen Ausdruck des Wortes ist er nicht,er ist mit dieser Nervöse behaftet,die ich epilep­­tische Lavala,verborgene Epilepsie,genannt habe-Auf seiner mit a zerrissenen Brust haben wir die Spuren feiner Zornwutb gefunden. 7. Und hätte mich , ich fege den Fall, die Familie außergericht­ ich um Rath gebeten, was die Gesundheit ihres Sohnes betrifft, so hätte ich den Rath gegeben , er solle in einem Krankenhause oder in einer Heilanstalt behandelt werden. Bräf. Sie haben vorhin gesagt, daß der Angeklagte verändert l­ in seinen Zaunen sei, und haben dafür auch den häufigen Wechsel in seiner militärischen Laufbahn angeführt. 36 muß bemerken, daß der Graf wegen Schulden aus dem Militär austrat. Vertb.: Die Veränderungslust zeigt sich an darin, daß der Graf unruhig von einer Stadt zur andern fuhr, z. B. von Heidlberg nach Nancy u. s. w. SRaS · Staat3arm.­ Nach Nancy fuhr er mit seiner Frau, weil sie kein Geld mehr hatten. (Heiterkeit.) Professor Morel: Ich habe auch noch anzuführen, daß selbst die Wuth darüber, daß man ihn einen Narren nennt, beim Grafen auf Geistesschwäche zurückzuführen ist. Staatsanwalt:Ich würde,tre·n­mtc­iemand einen Narrenbieße,ihn auch nicht gut empfangen,eine solche Empfindlichkeit ! whr ich glaube, der Gesunde ebenso gut wie der Kranke.­­Heis­terfeit. Berth. (erregt): Nun, besteht aber der Unterschied,, daß Sie Herr Staatsanwalt das mit Recht als Beleidigung ansehen müß­­ten, während derjenige, der heute auf der Anklagebank­ritt, es in sei­­nem Interesse finden müßte, für wahnsinnig erklärt zu­ werden. Staatsarm.­ Nun es wird ja balo Gelegenheit geben, daß wir Beide darüber reden. Gutachtende3 Professor Meyer, (Direktor der Landes­-Irrenanstalt zu Göttingen) Zu meinem Bedauern wurde der Angeklagte während­­ seines ganzen Lebens seiner ärztlichen Untersuchung unterzogen, und ich bes­serte, daß ich deshalb mit einem getviften Mittrauen an die Unter­suchung herantrete. ALs der Graf kaum 16­ahre alt wurde, stürzte er sich im geschlechtlicher Beziehung in eine Maßlosigkeit ohne Gleichen. Von einer Geliebten stürzte er sich zur Andern, und es ist hierbei nur zu verwundern, daß dieser Kavalier sich zu heirathen entschließen konnte, was in seinen Keeisen nicht gebräuchlich ist. Kaum war er jedoch in den Stand der Ehe getreten, so verliebte er sich in eine Gtiftedame, inzwischen spilt das gleich leidensgaftliche Verhältniß mit der Hottomny, und endlich das Zentrum dieses ganzen Prozesses , sein Verhältniß zur Ebergönyi. Julie Ébergényi war eine bekannte Courtisane. Wie sollte diese Thatsache dem Angeklagten verborgen geblieben sein ? er frappirte mich die begeisterte Brunft zu sehen, mit der er von dieser Person sprach. Darin erbliche ich nur eine besinmungslose Leidenschaft. Ich meine, daß er unter dem Einflusse geschlechtlicher Aufre­gungen zur Tollheit getrieben wird. In Zweifel muß ich jedoch ziehen, daß der Angeklagte an Med­­feln in der Stimmung litt, die das normale Verhältniß überschreiten. Wechsel in der Stimmung sind ganz gewöhnlich. Man fühlt sich heiter, wenn man glückt, traurig, wenn man unglüclich ist; bei dem Be­­sagten tritt aber dieser Wechsel vollständig unmotivirt ein. Betreffend die Erscheinungen, die si­chvert auf die Verstandeskraft des Mannes beziehen, so erzählte er mir, das er eines Tages die Ebergenyi auf sich zusammen sah, die ihm zugerufen habe: „Gustav, tomm, tomm !" Much glaubte er das Rauschen des Kleides zu hören. Er erklärt fi natürlich immer für unschuldig. Einst sagte ich ihm, daß, es vorkomme, daß an Unfruldige verurteilt werden können, daß auch eine äußere Ehre einft­re. € 3 fiel mir ungemein auf, daß ein Offizier, bei dem die äußere Ehre eine so große Rolle spielt, dieser Verhandlung so gleichgiltig entgegengab. Seine Gedanken sind überdie nur an die Ehe mit der Ebergenyi, und als ich ihn fragte, wie er sich verantworten könnte, seiner Familie eine Verurtheilte zuzuführen, so sagte er: „Das ist es eben, ich heirate sie doch.” Die besthaften Scheltworte stößt­ er gegen seinen Vater aus, weil dieser gegen eine solche Heirat ist. Ich muß aufrichtig gestehen, daß mir darin eine seltene Urtheilslosigkeit entgegentritt. Hierauf stellte man mir die Konduitliste entgegen.­­ Wie ich hörte sind die Anforderungen, welche man in Defters reich an einen Offizier stellt, sehr gering, es gibt ungemein viele in der dortigen Armee, die gar feinen Styl haben, ja nichh einmal ortograf­ibisch sehreiben können. Ich getraue mir auszusprechen, daß unter sol­­chen Verhältnissen, wo die Offiziere nicht die Schulbildung eines Unter­­offiziers in einer anderen Armee besigen, diese Urtheile seinen Werth für mich haben. Von Entreidung sind ferner die vielen Krankheits­­anfälle. Im Falle Konvulsionen, epileptische Anfälle in der Haftmiß eintraten, so hat dies seinen Grund darin, weil die Enthaltsamkeit bei solchen auf geschlechtlichen Erzesien beruhenden Krankheitsformen sehr wohlthätig wirft. Ich meine, daß die geistige Nervosität in der Far­milie Chorinzig erbli­fft. ja . Diese Erblichkeit ist die Veranlassung zu solchen Zu slangen,wie wir sie bei dem Angeklagten beobachtet­.Ich·muß in diesem Kranken einen ursprünglich bei der·Gebu·rtaeis fteökranken Menschen erblicken.Seine geistige Natur konnte sich von Geburt aus der Außenwelt anschmiegen Diese allmäh­s­lige Kenntnißnahme von den normalen Be­hältnissen brachte es nun so, wa fs sein Geisteszustand einmal zu einer Wahnvorstellung ent­­wickelte. Am Falle Graf Chorinsty angewiesen gewesen wäre, sein Brot durch Händearbeit zu verdienen, wäre er der Sohn eines armen Mannes, er würde längst als Bagabund in den Arrest geschleppt wor­­den sein und wäre wiederholt in Konflikte mit der Polizei gekommen, deshalb man die Nothwendigkeit eingesehen, ihn in einem Irenhaufe­n unterzubringen; die hohe Protestion seines Vaters, die ihn davor Trügte, war sein Verderben.­­ Nach meiner Erfahrung bin ich veranlaße den Kranken für einen jener Wesen zu halten,denen man ihke ThatJncht zurechnen kkmtz und sage dies umso fester,als es meianisch ist,daß·dieser weitbm be­­kannte Prozeß ein Anstoß sei,die Gesellschaft frühzeitig von Menschen s zuschülter,welche,wiedera­ngeklagte mit nervöser Krankheit behaftet, der Gesellschaft wie wilde Thiere gegenüberstehen.· Ich halte den Grafen für gänzlich anzurech­­nungsfähig. Gutachten des Professor­ Gudden (aus M­ermried in Baiern ) Professor Gudden stellt nit in Abreve, daß der Angek­agte mancherlei A­ndispositionen von Geistesstörungen hat, dies­e gebe es aus feinen nervösen Zuständen , welche die Zeugen fast einstimmig ge­­schildert haben. Prof. Gudden theilt jedoch nit die Ansichten seinesg Vor­edners über den Werth der Symptome er glaube nicht, Hab der Zustand der Unzurechnungsfähigkeit als eingetreten zu erachten wäre ; er halte nicht dafür, daß das ruhige Benehmen des Angeklagten sofort im Gerichtssaal so vollständig Verdienst des Vertheidigers sei ; der a 0 sei nicht in der Weise beeubigt worden, wie man ein hier durch Streicheln beihm wichtigt, Sondern Gründe haben auf ihn , wenn man sie nicht früher geübt. Die Krankheit Speziell des moralischen Sinnes, wie Professor Morel sich ausdrückt, gebe er nicht Der Herr Angeklagte sei 36 Jahre alt geworden und man habe seinerlei Fortschreiten einer solchen Krankheit an ihm bemerkt. Jeht, würde es sich um ein Merbrechen handeln, das der Angeklagte im persönlichen Affekt begangen, etwa einen Zodtichlag, dann allerdings würde er (Prof. Gudden) glauben, die Frage ernstlich in Erwägung ziehen zu müssen, da die That in einer Geistesstörung begangen worden, da der Angeklagte allerdings Anlagen hiezu befigt , nachdem aber die Anfrage gegen den Grafen Chorirsty dahin al ift, daß er sich Weise schuldig gemacht: " Saal rufen ; derselbe scheint gefaßt und ruhig. t i . s­u — melde bei uns der Theilnahme an welche mit reiflicher Ueberlegung und Besonnenheit verbunden war, so müsse er sein Gut­­achten dahin abgeben , wenn die Geschworenen den Angeklagten des ihm zur Last gelegten Verbrechens der Theilnahme am Morde schuldig erklären, so wurde dieses Verbrechen im Zustande der Zurech­nung­fähigkeit begangen, nun den Angeklagten wieder in den Der Präsident theilt ihm dem Gelege gemäß in fursen Worten die Schlußpointen der abges­­ebenen Gutachten mit, was Graf Ehberin­ty scm neigend anhört. Hierauf wird die Sigung um 1 Uhr geschlossen. Nachmittags sol mit den Plaivoyern begonnen werden. Abendfigung. Dieselbe wird vor einem massenhaften in lautloser Spannung harrenden­ Publikum um 4 Uhr eröffnet mit dem laidoyer de8 Staat dann waltes Wülfert: Meine Herren Geschworenen ! Seitdem dieser Saal dem Dienste der Gerechtigkeit gewidmet ist, wurde hier manches grauen’ und ges­cheimnisvolle Verbrechen an’s Tageslicht gezogen, mancher vermittelte und wahrhaft interessante Kriminalprozeß zum Auftrage gebracht, aber "wo Reiner hat seit dieser Zeit die öffentliche Theilmahge und Hufs­merksamkeit in der Weise erregt, wie derjenige, welcher nun dur­ch­­den Wahl­spruch seiner Entfeidung zugeführt werden soll, an kann diesem Aufsehen eine Berechtigung nicht abspiegen , indeß, man ih an noch vor wenigen Stunden gewillt, vemselben, was die jur­­istische Seite betrifft, jede Bedeutung abzusprechen, die That, welche den Gegenstand der Anklage bildet, ist eines der fehmersten Ver­­brechen und steht so einfach und war vor dem natürlichen Rechteger­fühle und ist den sittlichen Begriffen so entgegen, daß in dieser Bes­ziehung ein Streit zwischen Vertheidigung und Anklage kaum möglich ist. Der Beweis der Schuld ist vom Thäter und von dem Theilnehs mer, namentlich dur die Aufzeichnungen des Lektoren so geliefert, daß nach meinem Pafürhalten nir nur ein gewissenhafter, sondern auch ein bedächtiger Richter mit Zuversicht auf die Richtigkeit und Untrüg­­licheit seiner Welterzeugung sein „Schuldig“ aussprechen werde. Auch die psychologische Bedeutung des Falles schien mir vor wenigen Stunden sein betonteres Interesse zu haben. Forschen wir nun nach den Beweggründen dieser That und nach dem Charakter der Thäter, so sehen wir bei ihm­ die zügellofeste Leidens­­chaft, gepaart mit­ Eigennuß, bei ihr, die Einwirkung des Geliebten, das sinniscche Begehren. Er unsittlich, herabgekommen duch Ausschweis­­ungen, ohne sittlcchen Gehalt, ohne Religion, denn er glaubt der Religion lediglich durch die puritanische Webung der Formeln zu genügen. In seinen Briefen spricht er mit jenem Hohmuth und jener­­ Buversicht, gottlob längst aufgehört, an nur einer früher bevorrechtigten Klasse vorgezogen zu werden, die Erwartung aus, daß man seinem Namen und seiner Familie jene Rücfichten b heil die Kraft bey Gelrges ald unge er hatte gehofft, daß werden lasse, gegenüber welchen nügend erweilt. Und es ist nur zu sehr gewiß, Einflüsse, wilde einer Ehrenstiftsdame zu erringen, sich Sechster und Vegter V­erhandlungsdtag. Diplom auch hier geltend machen könns­ten, ja, er lebte dieser seltsame, für uns Bürger des modernen Nedtös staates unbegreifliche Wahn in ihm, der Berechnungsfähigkeit. Wir fommen Das Publitum fand den Fall nur in seiner, rein w menschlichen Seite interessant. Bei dem hiesigen Anblickk eines Mordes, der Zerstörung des wichtigsten, bedeutungspollsten Gutes, des Menschenlebens, ergreift uns ein furchtbares Entgegen. Um wie viel mehr, da dieses Verbrechen doch Gift begangen ward, wo also die Niederträchtigkeit und Hinterlist die Hand zur Ausführung leihen mußten. Zum feige, um das Verbrechen offen zu begeh­n, naht der Mittelbäter sich in der Maske der Freundschaft seinem Opfer und so sehen wird die Julie Ebergenyi die Gastfreundschaft, welche sie bei der genoß, der sie sich durch Heuchelei angefehmient, mit Gift belohnen, mit Gift, das sie mitgebracht hatte, das sie sich doch Monate lange gle­nnerische Vorbereitungen zu verschaffen gewußt, nachdem ein früherer Berfuch der Unthat mißglüct war, ausgerüstet mit den Rath: Schlägen des Gatten Derjenigen, deren Verbrechen gewiß sein größeres war, als daß sie ihm zu sehr geglaubt und vertraut. Und während­­dem sie zur Ausführung der Mordthat sehreitet, wirft er si auf ihrem Buhler i­chen Lager herum und sendet sündhafte Gebete für das Ge­­lingen empor. Wir sehen ein Liebespaar, das ich mit den geschmad- sofesten Liebesversicherungen­ überhäuft, wir sehen, wie Unsittlichkeit, Buntlosigkeit und Untreue zum Chebruch, zum Gattenmord, zur­ Pro­­stitution treiben.­­ Deuufie entblödete sich nicht,noch während sie zugurde ausschnitt,einen ihr bis dahin unbekannten Reisenden in ihrem Zum­mer für Geld zu empfangen.Betr­ötenwirung nun das Verbres­cherpaar.Wer stnd siesssie sind nicht aus dem Hefe des Bolkeshgts vorgegangen,sie entstammen nicht jenem Bodensatz­ der Menschheit, die das kärgliche Bkot täglich dem Jammer des irdischen Lebens erst abringen muß.An ihrer Wiege stand das Glück,alle Wortsteile,welche eine vornehme Geburt,ein ed­er Name,eine glänzende Erziehung ver­­leihen können , sollten ihnen beschieden sein — vergebens aber war Ale , weil Alles die das Uebermaß roher Leidenschaften bei diesen Beiden nit zu zügeln im Stande war. . . Meine Herren ! Der Lebenslauf der Chergenyi konnte sein Ges heimniß bleiben , und doch fand Niemand einen Zabel dagegen , daß sie­ mit einem verheiratheten Manne ein Verhältnis hatte. C3 scheint ein eigener Begriff von Moral in diesen Kreisen zu befinden. Bir sehen da Gestalten der eigenthümlichten Art auftauchen , so z. B. dies­­en Heren Rampa der, der für's Geld zu allem zu haben ist, und dem nur die physischen Kräfte fehlen, um einen Menschen niederzustoßen, und der sich deshalb den Dierkes gewonnen. Dann sahen wir den Baron Lo Prest­i, von dem wenigstens da­s sicher ist, daß er in Rath und That mitgewirkt hat. Wir stehen vor einem Abgrunde sitt­­licher Verk­ommenheit. Selbst sie hat sich einen Fehltritt zu Schulden kommen lassen , obaleid­­ sie aus Mitleid für die bejammernswerthen Eltern dieses nichtswürdigen Menschen sich wohl mehr hätte in Acht nehmen sollen. IR · Deshalb werden diejenigen, die etwa biedergelommen sind, um sich an einem Standal zu weiden, hochbefriedigt diesen Saal verlassen ; aber auch Diejenigen , die­ mit­ Befümmerniß diese sittliche Vorkommens­heit haben , werden dennoch die Befriedigung mit sich nehmen , daß auch ein noch so Hochgestellter bei ung der Strafe, die er verdient, nicht entgeht. ·· · g Medner geht nun in lichtvoller Darstelung auf die Einzeln­keiten des Falles ein, und entrollt das mit scharfen Linien gezeichnete Bild des entfeglichen Drama’s. Aus allen Vorbereitungen, Briefen, Veube­­ugen x, erweist Redner, daß sich der Angeklagte zur Ehe mit Julie Kergényi richtete. Um diese Ehe möglich zu machen, blieben nur zwei Mittel, eine Scheidung, oder das, die Gattin aus dem Leben zu ent­­fernen. Zur Scheidung lag ein gefeh­lter Grund vor, es wurden seine gerichtlichen Schritte gemacht, auch wären diese ohne Erfolg ge­­blieben. Der Redner schreitet nun in der Zusammenfassung des Bes­teigmateriales fort, und ist­ hiemit, während wir diese Zeilen fchliehen — 7 Uhr Abends — wo nicht zu Ende gediehen. Die Sigung dauert fort und dürfte kaum vothtternacht zu Ende sein. D München, 27. Juni. Der Saal ist überfüllt. Das Publitum harrt in ernster Stim­­mung der Eröffnung der entscheidenden Sigung. Die Siung wird eröffnet mit der Replik des Staatsanwalts. » Staatsanwalt Dr.Wilfekt:Der H­enBertbewtger hat seinen Vortraagestern mit dem Entwurf gegen michekössget,daß ich maßlose Angfälleegen den Angeklagten­ gemacht habe und daran die Belehrungeknüpt,daß auch der Angeschuldigte eine gewisse Rück­­sicht fordern Be ÉS weiß der Herr Vertheidiger, so gut wie ich, daß wir gegenseitig­ung feine Rügen und Verehrungen zu ertheilen haben, sondern daß die Befugniß hiezu nur dem Borsigenden des Schwurge­­f­hls zukommt. Der Here Vertheidiger hat übrigens selbst anerkannt, daß ich die Grenze des Erlaubten nicht überschritten habe, 3 weil übrigens der Here Vertheidiger auch in ee langjähriger Bekannt­­fait, daß es nicht meine Art ist Wehrlose zu mißhandeln und zu kranken. 34 hatte mich demnach zu der Auslegung berihtigt, daß der Herr Bertheidiger durch diese feine Neußerung Gelegenheit und Veran­­lassung geben wollte, mich über die Gründe auszusprechen, die mich­h diesen Ausfällen veranlaßten und i& erlenne batin einen neuen Beweis der oft eh­er­freundlichen Gesinnung. Ich folge dieser Aufforderung, indem ich darauf verweise, daß da, wo es sich um so fnwere Verbrechen handelt, wo er sich darum handelt darzulegen, wie dieses Verbrechen entstanden ist und in welcher Weise die einzelnen Pers­­onen daran Antheil genommen haben, es nothwendig it, einzugehen in eine Charakterschilderung der Persönlichkeiten. Wer des Mordes ange­­schuldigt auf der Ank­lagekanf figt, kann nicht erwarten, daß er mit besonderer Rücksicht behandelt und daß ihm Unangenehmes zu hören erspart wird. Ich habe mich gefragt auf die Zeugervernehmungen, auf artenmäßige Briefe und Urkunden und hieraus die Gesinnung des Angeklagten darget­an, die nur mit den Ansprüchen bezeichnet werden kann, die ich gebrauchte. Ich habe damit eine Pflicht erfüllt, der ich genügen mußte, aber ich habe dieser Pflicht genügt, die mir nicht zum Vergnügen sondern zum Bedauern gereicht hat Das bezüglich dieser Bemerkung. Der Bertheidiger knüpft daran eine weitere Bemerkung, indem er anführte, daßs ich den Standpunkt der romanhaften Darstellung in der Anklageschrift western verlassen habe, bin, veranlaßt dur diese Bemerkung mit Radjidbt darauf, daß eine solche au fen in öffentlichen Blättern gemacht worden ist, zu erwähnen gezwungen, daß die Thatsachen, welche dort enthalten sind, vollständig den Alten gemäß waren. Wenn trogdem: die Anklageschrift den Charakter des Romanhaften annahm, so lag die Ursache davon in den Verhältnissen, welche Gegenstand der Besprechung waren, und wenn ich diesen Gegenstand in einer Form besprochen habe, die dem “Inhab­e­r­ war und wenn diese Form so ausgefallen­­ ist, daß die Dar­tellung als eine novellistische, comanhafte bezeichnet werden kann, fol­ga gereicht das nicht zum Tadel, sondern zum Lobe, denn er ist durchaus nicht die Aufgabe des Staatsbeamten, welcher es mit dieser Darstellung zu befassen hat, ein Produkt zu liefern, welch es nach dem Staube der Amtsstube riecht. Der Staatsanwalt widerlegt nun im Einzelnen die von der Vertheidigung vorgebrachten Argumente. Hinsichtlich der Zus tehnungsfähigkeit bemaft er nochmals, daß der Grund aller auffallen­­den Erscheinungen, aus denen die Leib­esschwäche geschlossen werden will, nur in der moralischen Schwäche gefunden werden kann Nun hat aber der Mensch die Verpflichtung moralisch zu sein, seine Leidens­chaften zu­ zügeln und wenn er das nicht tut, dann ist er eben für den Konflikt mit dem Gefege selbst verantwortlich. Der Angek­agte war im Stande zu beurtheilen, was er b­at, er besaß die Fähigkeit die Strafbarkeit einzusehen, seinen Willen nach Will­ür zu regeln. E 8 wäre unerhört, wenn man einen Mann, der als Oberlieutenant im Kriegsministerium und zur Bufriedenheit seiner Obern gedient hat, nachjagen wollte, er sei nicht verantwortlich für einen planmäßig aus­­gesponnenen und verübten Mord. Der Staatsanwalt relapitulirt den Schuldbeweis nochmals sommt auf die Schachtelaffaire zu sprechen und auf das Mißtrauen des Vertheidigers gegen die Staatsbehörde, weil sie es unterlafen an den Prof. Buchner in dieser Richtung eine AES zu stellen. Zwanzigmal it der Herr Bertheidi­er im Laufe der Verhandlung aufgestanden und hat gesagt : , 349 Tonitatire, daß ich, nicht mit diesem Zeugen oder Sach­verständigen gesprochen habe, daß ich meine Hand nicht im Spiel ge­­habt und doc ist von seiner Seite der Vorwurf erhoben worden, daß er etwas gethan, was er zu thun nicht berechtigt gewesen wäre: 60 wie bezügli seines eigenen Berfon, ist er all gegen mich mißtraulich. Es hat der Vertheidiger dann einen Vorwurf gegen die österreichischen Gerichte erhoben, deshalb, weil man zur Spionage eine V­erson mit der Ehergenyi zusammengesperrt hat. Ich habe in dieser Erziehung nur so viel zu Tagen, daß ein Beweis für diese Thatfadhe' mir nit er­bracht scheint und daß ich einen derartigen ungewissen Vorwurf hier nit hätte erheben sehen wollen. Indem ich fel­ebe, will ich in Webereinstimmung mit dem Herrn Bertheidiger au an Sie die Bitte richten, daß Sie nicht der öffentlichen Meinung nachgeben , sondern nur ihrer Weberzeugung ; im Gericht"« faa", wo über vielwerthvollsten menschlichen Güter, über Leben und Sieweit ernannt wird, ist ein Heiligthum, im welches die öffentliche Meinung gar nit eindringen darf. Die öffentliche Meinung ist in der Regel nit vollkommen unterrichtet, sie kann gefälscht, sie kann h­ier geführt werden, man kann ihr nit das Recht zugestehen, hier sich eins zu drängen. Das haben Sie Alles aus diesem Saale zurückzumessen, was nit bei uns in der Verhandlung­­ vorgekommen ist. Was die österreic­hischen Blätter bewegt, was sie besprechen, ist uns vollständig gleich. Sie stehen den Verhältnissen zu fern, als daß Sie an der Gabe das selb­ griefe nehmen könnten, wie die Wiener­ es haben. Uns sind diese Verhältnisse des österreichischen Moels , die Verhältnisse der öster­­reichischen Beamten und der österreiifchen Rechtssprechung ganz gleichgiltig. Wir sollen und müsen nach unserer Pflicht, den Fal, der vor unseren Mugen liegt, so beurtheilen, wie er aus der Verhandlung hervorgeht und ich bin überzeugt, daß sie als vollständig unbefangene und unab­­hängige Männer, die in gar feiner Beziehung zu­­­iesem Falle stehen, mit vollkommener Freiheit des Untheils, mit vollklommener Unbefangen­­heit an die Entscheidung gehen werden. Bern Sie das thun, wenn Sie mit dieser Unbefangenheit die Bennweife prüfen, die vorliegen, so wird ihr Aussprue dahin gehen, daß Graf Chorinsky wirklich betheiligt ist an dem Morde, wie die Anklage annimmt, und daß er für seine That die volle Verantwortlichkeit zu tragen hat. E 3 folgt darauf nie Duplis des Bertheidigers. V­ertheidiger Dr. Schau: 34 habe mir für heute vorbehalten, dem gestrigen Bortrage noch einige Punkte beizufegen. Ein Punkt der Kritis des Herrn Staatsanwalts ist der, daß bei Graf Cho­­evisty. Alles was sich aus den Briefen desselben manifestirt pure Selbstsucht sei, wo er sagt, daß seine Frau zum Theater gehen sol, daß sie eine Stelle einnehmen, daß sie einen reichen Berliner heirathen sol, und andere Sachen mehr. WM. 5. Ich kann diese Ratsichläge des Grafen Ch. gar nit so ungeschicht finden und aus diesem Theile seiner Briefe Unzurechnungsfähigkeit nicht­­ ableiten. Wenn die Gräfin Ch. bei den obwaltenden finanziellen Verhältnissen zum Theater zurückge­­kehrt wäre, oder eine Stelle eingenommen hätte, um sich zu emanzipisen von dem Habt ihres Gatten so hätte man es ihr nicht übel genom­­men, und bak fir ez nicht gethan hat, ist ein Beweis dafür, daß auch ihn das geistige Clement gefehlt hat , welch:3 als Bedingung der Che betrachtet wird. Aber M. 9. Selbstsucht it was gewiß nit, wenn der Angeklagte seiner Gattin räth , einen reichen Protestanten zu heirathen. 39 werde sehen sehen,, wo ich aus Verzweiflung eine alte Züdin bes­tomme" — „ich werde Domberr”zc. heißt es in den Briefen. Hier, m. 9. sind die Elemente des Wahnsinns fon enthalten. Dab das nicht ernst gemeint sein kann , daß der Angel. Domberr wird, daß er eine alte Züpin heirathet , brauche ich nicht nachzuweisen . Selbstsucht ist es nur, es it entweder wahnsinnige Bemnü­theit oder tolle Betrübtheit. Auch aus seinen Liebesangelegenheiten geht sein Wahnsinn hervor. Der Staatsanwalt hat diese meine Behauptungen , obgleich ich eine ganze Reihe vorgeführt habe, einfach zu widerlegen geglaubt, dadurch, daß er in dem Resige eines Freundes einmal ein Kleidungsküd, wenn ich mich­tet erinnere, eine Jade gefunden habe, die derselbe a­n ein Ges­ehen seiner Braut sogar ins Bett nahm. Ja, meine Herren, da bin ich einverstanden, wenn der Herr Staatsanwalt von der Hottomy Kleidungsstüde herumgetragen hätte, wenn er sich veranlaßt gesehen hätte, irgend einer Geliebten Nägel zu schenken, dann, meine Herren concedo, ist es nicht als eine von den Liebesthorheiten, die, wie ich gestern Schon gesagt habe, wir Alle schon­emacht haben müsen, wenn wir uns nicht als unglücklich gestehen allen. Aber das, was der Angeklagte gethan, ist eine ganze Reihe von Cchorheiten, die ihn vom 14. bis zum 86. Lebensjahre begleiten. Stiche in die Brust, Zerfleischen der Brust und anderes wahnsinniges Beug, diese Fälle sind weit entfernt von dem, daß einer eine Jade bei sie im Bette getragen hat. Graf Chorinzy mitten im Gabe von Vertheidiger unter­­brechend­ : Das ist denn doc zu arg. A vágás. .. Bertheidiger: 30 bitte sie um Mube, was ich sage, ges fhieht in ihrem Interesse . . Von der Begegnung Rampadhers mit dem Grafen am Abend vor 22. November sprechend, sonstatirt der Ver­­theidiger, daß Rampacher den Grafen weinen gesehen, und hab, wie der Staatsanwalt angibt, das Motiv dieser Thränen sei die Furt gewe­­sen. Das ist logisch unrichtig. Staatsan­walt: ‚I habe nicht gesagt, daß­ er weinte. — Bertheidiger: 39 bitte, mich nicht zu unterbrechen. Staatsanwalt: 39 bitte, nicht zu sagen, was ich nit geta­t habe. — Berthheidiger: Ic weiß nit, worauf sich das ezieht- Staatsan­walt: 63 wird mir in den Mund gelegt, ich hätte gesagt, daß geweint worden ist, wovon ich aber sein Wort zuge­­standen habe. he habe nur gesprochen, daß er in Aufregung war. Verteidiger(fortfahrend):Run,ich will es zu geben,eö Kent daran nichts. Wenn er in Aufregung war, so war er nut die Folge der Furt. Wenn die Guiesh angeführt wird, fü­hrt diese we­­der von der Aufregung noch von dem Weinen etwas gesehen, und wenn Sie sich an diese böhmische Individualität erinnern, und an den Hausmeister Fanofdta, so werden Sie mir zugeben müssen, daß das Beobachtungstalent bei diesen sehr reduzirt it. Diese Personen sind offenbar Beide dumm Vertheidiger beruft sich nun nochmals auf die Aussagen der Sachverständigen, und namentlich wieder auf die des „großen Morel“, und fährt dann fort . Der Here Staatsanwalt hat eine Lanze gebrochen für sich. Ah fenne den Herrn Staatsanwalt nit von heute und­ so gut wie er mich, und es ist eine hier bekannte Thatsache, daß was dessen ed­e Gesinnung, was dessen gutes Herz betrifft, gar sein Zweifel aufkommen kann, ebens­­o was seine ‚Loyalität anlangt. Aber ich glaube, wir haben einen Lehrer gemeins­aftli, und das ist der, daß wir uns für unser Geschäft etwas zu lebhaft interessiren.. man nicht. Meine Herren, ganz vernünftig Scheinende können oft that: . . Wenn ein Mensch der Immora­­lität unzurechnungsfähig wird, so wird auch seine somatische Integrität ertört. Ich meinerseits halte es nicht für ein Unglück, wenn die Zucht, Päufer leer und die Irrenhäuser voller werden. Solche Mendhen bestraft fählich Sere sein , ein Irrer Mann auf dem Throne figen, wie dies aus der­ fchmwenischen Geschichte nachweisbar, zehn Jahre lang kann der Hof, können die Unterthanen, kann die Familie nicht merken, daß es bei dem Manne rappelt, und es gehört exit ein bestimmtes Ereigniß dazu, um zu Sagen, der Mann ist ein Narr, wir haben uns getätigt. Redner geht nun in die Erörterung der Frage ein, ob der Ber­­chuldigte au­ßer Anstifter des Verbrechens sei. Für seine Unsehuld oder dafür, daß er die Übergenys angestiftet hat, liegen drei Momente vor, der erste Liegt in der Persönlichkeit des Angeklagten. Er hat seine Energie, er ist ein gutmüthiger Scmwäßer, ein Mensch, der von einer See in die andere fällt, ein Fafelhbans. (Heiterkeit — Der Angeklagte selbst Taht mit). Betrachten Sie, meine Herren, den Plan mit Lopretti. Er ist der reinste Unsinn. Ebenso erscheint der Plan, in ein Kloster zu gehen ; nach Amerika will er nicht wandern, weil die Leute zu­ demokratisch sind.­­3 ist das Alles so einfältig, daß wir einem sals­chen Menschen einen solchen Plan, wie den zur Ermordung der Gräfin Chorinsky nicht zutrauen künnen. Betrachten Sie aber viele Chergenyi, welche mit der Lafarge eine solche Aehnlichkeit hat, wie sie nicht besser gefunden werden kann, welche alle Mittel anwendet, um aus dem Stande einer Courtifane . . . Angekl.: Lafien Sie da das­ Vertheidiger ohne sich zu unterbrechen : einer Courtisane sage ich), in den Grafenstand zu kommen, betrachten Sie diese Bersen und fragen Sie, wer ist der Erfinder des Gedankens, fragen Sie, ob es nicht außer dem Bereiche der Möglichkeit ist, den Grafen Chorinsty als solchen zu halten. ch will die Interessenidentität zugeben, aber Ebbergeny hat bei dem Beschluffe des Verbrechens so geistreich erwiesen, daß der Gedanke nahe liegt, sie habe das Ganze vorbereitet. Alles, was er gethan, ist dumm­­.Ungefl.. will aufspringen, besinnt sich, jedoch und hält an sich. Ich frage, ist es nicht möglich, daß die Eber geng auf den Gedanken tam, ganz allein das Verbrechen zu begehen, weil sie si venfen mußte: diesen Narren kann ich doch zu einer solchen That nicht brauchen, der stört mich nur. Ich wiederhole, der Graf ist dumm, er ist wahnsinnig. Meine Herren! 34 habe gestern nicht umlont gemahnt vor der Öffentlichen Meinung. CS ist dieses nicht etwas , wis man ab­­streifen kann, wie man einen Rad ablegt. Schauen Sie die Dinge an, schauen Sie den Wechsel der Zeiten, e3 kann, gewisser Maßen kenn­en den Anschauungen der Zeit sich verschließen und wir find­e nicht mächtig genug, uns dieser Einwirrung der öffentlichen Mei­­nung entziehen zu können, € 3 ist fail, daß man nur geformren an Pit thun und daß damit eine Gnis nes braucht, 36 au ae an Äußerung von der öffentlichen Meinung erfolgt sei. E3 gehört eine große Geisteserregbarkeit, ich möchte fegen Scharfsinn­en fi dem Druck der öffentlichen Meinung zu entziehen und Sie werden mir Recht geben, wenn ich sage, daß aus dem vorliegenden Fall politisches Kapital gemacht werde, daß man Fünftlir eine sozials politische Frage daraus gedrechselt hat und, meine Herren, daß dieser Fall verschiedene Beurtheilung findet, das zu beweisen ist sehr leicht. Sie dürfen nur die Organe der verschiedenen Parteien mit­einander vergleichen und Sie werden finden, daß heute noch die Beurtheilung darüber nach den Schattirungen der Parteien organisirt wird, mit wenigen schabenswert thew er­t das Drama, das sich vor hren Augen entrollt hat, Bietet es Schredbild sittlicher Berkommenheit gerade aus jenen N­en, die auch ihre Geburt berufen sind, auch in sittlicher Beziehung als Mutter zu gelten. CS ist zu befragen, daß ein ganzer großer ehrenunwerther Stand, dessen Mitglieder die Stellung, die sie einnehmen, der weitaus übei« wiegenden ‘Mehrheit nach vollkommen verdienen, in den Stanb herab­­gezogen worden ist. Man nimmt an, daß das, was einzelne Personen dieses Stande gethan, dem Stande selbst angerechnet wird. Nachdem der Vertheidiger noch Tonstatirt, daß dieser Prozeß niet nur Schattenseiten der Gesellshaft enthülle, sondern auch seine gute Seite habe, indem er einen Fortschritt in der psychologischen Wissens­chaft und eine Reform der Stellung des Vertheidigers im Strafpros­zesse zur Folge haben wird, fließt er mit den Worten : . . „Bergeffen Sie nit, daß die Kultur des menschlichen Geistes aus tausend Strömen in einen zusammenfließt, und daß diese Kultur es ist, welche die Menschheit vor dem Chaos friüst. Unter athemloser Spannung des Publikums spricht man der Präsident sein Schlupfwort an die Geschworenen: Prof.: Meine Herren Geschhoorenen!­ch habe die Pflicht, Ihnen das Gefet zu erklären. Sie willen, die K­lage ist auf das Verbrechen der Theilnahme am Morde gerichtet. Nach unserem Straf: gelege­n­ Mörder, wer in ver Absicht jemanden zu tödten, mit überlegtem Entf­luß den Tod eines Andern ver­­mwindrig herbeiführt. Der Mörder muß eine Handlung vorgenommen haben, welche den Tod herbeigeführt hat. Zwischen Handlung und Tod muß das­­Verhältniß von Ursache und Wirktung bestehen. Es ist nicht nöthig, daß die Handlung eine gewaltthätige­n­, sie kann auch heimlie sein. Die Handlung muß ferner rechtsamwidrig sein, denn es gibt dälle, wo man das Recht hat zu tödten, wie z. B. in Fällen der Notlos­wehr. Ferner darf der Entschluß nicht das Resultat erhigter Leidenschaft, sondern er muß das Produkt reiflicher Niederlegung sein, sonst ist der Begeber der That Todtschläger, aber nicht Mörder. Damit ist der That­bestand des Verbrechens erscdöpft. Sie wissen, der Angeklagte ist des Verbrechens der Theilnahme angeklagt. Thäter ist, wer die Handlung selbst vollführt, alle Anderen sind Theilnehmer. 3 besteht aber zwischen diesen ein großer Unters­chied. Wer den Entschluß zur verbrecherischen That hervorruft, ist An­­stifter, alle Webungen sind Gehilfen. Es gibt aber drei Arten von Ges bilfen, je nachdem die Theilnahme vor der That oder bei der That ers folgt, oder eine intellektuelle ist. „Mer ist Anstifter? „Wer durch Erteilung, eines Rathes, der Befehl, Drohung oder Berspredigen, durch Geben von ‚Lohn oder­ auf andere Weise die strafbare Handlung vers­ursacht." Die Anklage nimmt an, daß der Angeklagte die Thäterin duch Rath, inbesondere duch das Bersprechen , sie zu ehelichen,, hat getrieben, zur die That verursacht hat. Darauf ist die erste Frage ges­­ichtet — sie geht nur auf die Frage­ der Anstiftung. Ich gehe aber auf die übrigen Akte der Theilnahme.Theilnebs merest Derjenige,der durch Herbeischaffung der Mittel durch Rath oder andere Handlungen die That vorbereitet.Auch hier kommt das Wort»Rath«vor.Anstefter ist,wer durch den Rath den Ents­­chluß zur That geweckt,Gehilfe,wer durch seine Rath die Verübung der bereits beschlossenen That beförderte.Die Anklage nimmt nun an, daß der Grasd·utch verschiedene Handlungen zur Vorbereitung der That mitwirkte. Weiters macht sich der Theilnahme schuldig, Al Mt­ea Ri­­vi wer vor, oder ärkt, auf den Willen des Thaters. Bis PRMETNE Sie werden in Frage ihm gemangelt hätte, 1 und 2 nicht bloß gefragt: er diese Handlung begangen ? Nein, Sie werden auch gefragt: Hat er sich dieser Handlungen [sh­uldig gemacht ?ist er verantwortlich ? Denn der Aus­gefragte wäre nut schuldig, wenn die Freiheit der Willens­bestimmung wenn er die Folgen seiner That nicht einzusehen vermöchte.. Ich mache Sie aber aufmerksam, daß ein solcher Zustand vorhanden gewesen sein muß z­u der Zeit, zu welcher er mitgewirkt hat, also zu der Zeit, da er angestiftet, da er theilgenommen hat. Das Strafrecht beruht auf der Freiheit des Willens , der freien Wahl, das Gute oder das Böse zu thum. «·. Wenn gesagt wird,daß man die Fähigkeit haben muß,die Strafbarkeit der Handlung zu erkennen,so handelt es sich dabei um jene Handlung die Strafbarkeit eines Diebstahls, mit einfacher Majorität entscheidet die dem dung und insbesondere durch wiederholtes Versprechen daß z. B. ein nicht aber die ein’3 politishen Verbrechens zu beurtheilen vermag. Sie werden zu prüfen haben, ob der Angeklagte fähig war, die Strafbarkeit des Wortes einzusehen,­­ sos wie der Zheil­nahme daran. ·Die erste und zweite Frage sind Suldkaenee können nur mit acht Stimmen Majorität beantwortet u en Stage kann nicht3 weiter, erfordert wird zur Berurtheilung ihre Weberzeugung. Sie haben jedoch Gespräche mit Ihren Freunden. Vernehmen Sie nun die Fragen: Erste Frage:Ist der Angeklagte,Graguslavapringkys Ledske,36 Jahre alt,aus Wien gebürtig,schuldig dassBers­prechen der Theilnahme an dem Verbrechen des Mordes dadurch­ begangen zu haben, daß er­ mit über­­legtem Entschluß die Ermordung Fn dahier wohnhaften Gattin, Mat­thilde Chorinsky:Ledsie, geborene Rueff durch seine Geliebte, die ehemal­­lige Stift3dame Julie Ebergenyi an ihrem gemeinschaftlichen Wohnorte Wien durch die zur Ausführung der That bestimmte, und auf diese Weise die Ermor­­dung seiner Gattin rechtswidrig und vorzüglich verursacht hat,­ welche Ermordung die Obergenys dadurch, und Werk regte, daß sie am 19. November 1867 hierher reiste und der in der Amaliengasse Nr. 12 wohn­­haften Gattin des Angeklagten am 21. November Abends gelegentlich einer ihr von der Gräfin gewordenen Einladung Blausäure (Cyantali) in Be Entschluß sie zu tödten rechtswidrig beibrachte, und dur­­chieses @ist rechtswidrig den Tod der Gräfin Mathilde Chorinsiy:Lepgte herbeigeführt hat ? Bmweitegrage: Mt Gustav Chorinssy iu dig, tag Verbrechen der Theilnahme an dem­ Verbrechen des Mordes dadurch begangen zu haben, f&luß Ebergenyi­rt da bereitd Amalienstraße Nr. bei stimmengleicheit Angeklagten günstigere Meinung. Ich bemerke, daß hier in diesem Saale vorgeführt Ertheilung ausdrücklichen Rathes, oder der Ueberres­te zu ehrlichen, bat er mit überlegtem Rat die von Seite seiner Geliebten Julie Ermordung 12 wohnhaften Gemahlin Mathilde Chorinsty.Ledsie unterstügt, der Julie Ebergenyi vor Beginn der Auss­führung der That Rath über die Art und Weise der Bollbringung e­rs­cheilte, insbesondere dur Ermittlung und Bekanntgabe der Woh­­nung der zu ermordenden durch Verschaffung falscher Heifepäffe von Wien nach München, durch Behändigung eines Empfehlungsbriefes an die Julie Ebergenyi, durch Einhändigung von Silbermünzen zum MReifer zwed, duch Bezeichnung hiesiger Gasthöfe, dur Besorgung des der eh. Wagens zum Westbahnhofe in Wien, sowie d­urch Rathschläge und Zusicherung der Verheimlichung der That und Verschaffung eines Alibi-Beweises, und auf diese Weise die That der Julie Chergönyi vorläsligh unterstüßt, und zur Ausführung der im ber­ers­t­en beschriebenen Ermordung beigetragen und fähigkeit oder thung in einer zu wählen, die fragen, zu ober die zur Gr­enntniß derselben beschriebenen That des Angefragten nöthigen Urtheilskraft bei diesem zur Zeit der re­der T­hat in erheblichem Grade gemindert ? Wenn gegen diese Fragen eine Erinnerung nicht erhoben wird, so übergebe ich dieselben fammt wie die Bernb­urgszimmers den Akten den Herren Geschworener- In den Akten befindet sich nur dasjenige, was nach dem Gehege Ahnen zur Hand gestellt werden darf. Wenn Sie nun in Ihr Berathungs­­zimmer treten, so haben Sie vor Alem einen Obmann aus ihrer Mitte leitet, die ganze Verhandlung und sammelt die Stimmen. Sie stimmen in der Reihenfolge, in der Ihre Namen aus der Urne gezogen sind und nur der Obmann zulegt. Sie stimmen ab über Ende ist, bat­ der Obmann den M­ahrspruch zu Rapier zu bringen mit den einleitenden Worten : „Auf Ehre und Gewissen.. Der Wahrspruch der Geschworenen ist folgender”, der Wahrspruch muß dur ven Obmann­­ unterzeichnet werden. Hierauf gehen Sie in den Sirkungs­­saal zurück und auf Aufforderung gibt der Obmann den Wahlspruch mit denselben einleitenden Worten bekannt. Während der Berathung dürfen Sie mit Niemanden verkehren und das Berathungszimmer nicht mehr­ verlassen, bis sie hier gestellt worden sind. Schworenen ist folgende: Zu Frage I: Nein. Zu Frage II : Ja­­u Stage II: Nein. Hagte zeigt dabei seine auffällige Bewegung. Beil. Ich erlaube, Wenn die Beras den Wahlspruc gefällt haben. Sie dürfen nur unter fi berathen. E38 wird zu diesem Uuwede ein Pfosten vor die Thüre bes gestellt werden. Sie müssen über die Art und Weise, wie Sie zu dem Wahlspruch gelangt sind, nach dem Gefege ein unverbrüchliches Stillschweigen beobachten. Ich glaube hier mit Alles gesagt zu haben, was nothwendig ist. Die Geschworenen­­liehen sich zurück und bleiben ungefähr 17­ Stunden im Berausbungszimmer, während dieser Zeit befindet ih an der Angeklagte in seinem Zimmer. Um halb 2 Uhr traten die Ges­chworenen ein, dann auch der Gerichtshof. Der Angeklagte ist im Saale nicht anwesend. Am Bublılum bewfcht die größte Spannung. Obmann oder Geschworenen (Kaufmann Barbarino) : Auf Ehre und Gemissen! Die Antwort der­er Angeklagte wird eingeführt und der Protofollführer verliert demselben die Jagen und die Antworten mir fest ein Protofoll, das vom Wiener Sammelgerichte eingelaufen ist, mit dem Vater des Angers, su verlesen, enyi gesehen hat, seinen schlechten Instinkten mir hat er erzählt, er dachte, Zähigkeiten vasch geht er von einer Leidenschaft oder vor Liebe Liebe wahnsinnig zu werden, niemals gewirkt. Auch sei es nicht möglich folge Selbstbehereihung zu zeigen, einem Morde in einer Der Präsident läßt genügen sich mögen, einer Julie Chergenyi nun · das zu der Frage "· Kind feiner in der­­ ist die, die , die Dieser. Das Gefeg wurde. gibt die Antwort: den tee s. gi énető dl tsz Jogenannte intellektuelle beantwortet werden; begangen ‚Dritteyrage: Beihilfe, dur den Fragen 3 kann fein, befhloffene der in (Wird yerlefen) ; Hat 3 be: Einflu "­­ oder Freisprechung, als nur das zu berücksichtigen, was worden ist, nicht etwa, Gerüchte oder ’— War die Selbstbestimmung 1 und 2 die That ,befors­te: der Gesch­worenen, der Auge: Dasselbe ist aufgenommen .

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