Pester Lloyd, November 1868 (Jahrgang 15, nr. 262-286)

1868-11-25 / nr. 282

» nein ww . Fest,24.N-wember. »Ein Wandersbursch mit dem Stab in der Hand,kehrt «wieder heim aus dem fremden Land«....Werken ist nicht das herzige Lied von dem wackeren Burschen,der hochklopfert­ den Herzens heimwärts schreitet und nach dem Alle,von denen er sich geliebt wähnte,kalt und ohne ihn zu kennen,an ihn vorüber­­gehen, vor das Elternhaus gelangt, wie ihn dort das Auge der Mutter erblicht und erkennt , wie sie einander weinend in die Arme stürzen, sich drücken und herzen und in eine Minute zusammendrängen möchten all die Seligkeit, deren sie während der langen, langen Trennung entbehren mußten. Was sr heute in unserem Unterhause abspielte, war es nicht eine ähnliche Szene , nur noch schöner, erhabener , groß­­artiger, da es nicht zwei einzelne Liebende Herzen , sondern die Herzen zweier Nationen waren , die sich in Liebe und Freude wiederfanden und einen Bund erneuten , den ein finsteres Ber­hängung für Augenblick­ zu unterbrechen, den e8 aber nicht für alle Zeit zu vernichten, dessen Wurzeln e8 nimmer auszurotten im Stande war. Wenn und für die unsäglichen Entbehrungen und Mühen, Leiden und Kämpfe der jüngst verflossenen zwei Sahrzehende auch gar sein anderer Lohn zu Theil geworden wäre, als daß in den Räumen unserer Legislative ein Kroate die Heiligkeit und Integrität der Stephansfrone proflamirt ; daß das unserem Herzen so nahe stehende, von uns so schmerz­­lich vermißte Bruder volf freudig wiederfehrt und ung die Hand reicht zu neuem Bunde, zu neuer Gemeinsamkeit in Freud und Leid — wir wären dadurch allein reichlich entschädigt für all die trüben Stunden der Vergangenheit ; es läge darin allein der sicherste Beweis helfen, daß der Weg, den wir ge­gangen , der rechte war, und mag der Himmel diejenigen nicht verläßt , die für Necht und Freiheit zu streiten und zu dulden wissen. Ä Ob diese Freude am Wiederfinden, ob diese Erneuerung des alten Bundes aufrichtig gemeint sei? Wer sie beobachtet hat, jene feierliche Stille, die sich über das Haus lagerte, ehe die Sangersehnten erschienen ; wer sie dann kommen sah, die statt­­lichen Männer mit den ersten Zügen, aus denen tiefe Ergrif­­­­fenheit sprach und wie sich — mit ganz wenigen Ausnah­­men — das gesammte Haus erhob, um sie zu begrüßen , wie es dem ersten Nenner zujubelte, der die Frontische Ansprache hielt, und dann dem Zweiten, der in der Sprache unseren Heimat­­landes den Gefühlen der Schwesternation Anspruch lieh ; wer da merkte, wie selbst die Stimme Deáfs vor Nahrung zit­­terte, als er die sofortige Berifikation der Frontischen Deputir­­ten vorschlug , — wer all das gesehen und gehört, wer kann nicht so fragen, denn sein eigenes Gefühl würde ihm die Frage beant­worten, ehe sie noch gestellt werden. Over wollt Ihr in der Politik die Stimme des Herzens nicht gelten lassen ? Wollt er Kalte, mücht eine Erwägung, ein ruhiges, von feiner aufmallenden Empfindung gestörtes Ueberschauen der Verhältnisse ? Wollt Ihr willen, ob der Er­­folg, ven wir heute feiern, nicht ein ebenso ephemerer sei, wie jener Scheintriumph, dessen sie die Wiener Zentralisten rühm­­ten, als die 26 Sachsen und Rumänen aus Siebenbürgen in das Haus vor dem Schottenthore einzogen ? Nun denn, wir scheuen die Prüfung nicht und nicht die Parallele ! Es gab und gibt vielleicht auch heute noch in Kroatien eine Opposition gegen den Ausgleich — aber nicht gegen den Ausgleich überhaupt, nicht gegen das Prinzip desselben, sondern nur gegen einzelne Bestimmungen. Die Opposition aber, welche sich seiner Zeit gegen die Theilnahme siebenbürgischer Abgeord­­neter an den Arbeiten des­­ Reichsrathes Tundgab, war eine prinzipielle, und zwar nicht blos nach einer, sondern nach zwei Richtungen hin. Man necirte die Legalität jener Versa­mm­­lung, aus welcher die 26 Siebenbürger kamen, und die Lega­­lität jener Versammlung, in welche sie gingen. Nicht gegen einzelne Modalitäten des Lebereinfommens richtete sich der­­ Widerstand, sondern überhaupt gegen jedes Lebereinkommen zwis­­chen Faktoren, deren Kompetenz’ mit vollem Nechte bestritten wurde. Das Votum der Majorität konnte da nicht entscheiden, weil, diese Majorität eine Fünftliche, eine illegale war, und einer solchen it, was außer ihr steht, niemals Unterwerfung [huldig ; man Duldet die Gewalt, so lange man muß, aber man anerkennt nicht ihre Berechtigung und fügt sich nicht ihren Besschlüssen, sobald man sie umzustoßen die Macht hat. Ganz anderer Natur ist die Opposition in Kroatien. Abgesehen davon, daß sie nicht blos scheinbar, sondern wirklich in der Minorität, it auch diese Minorität eine streng parlamen­­tarische. Keine halbwegs nennenswerthe Partei in Kroatien bestrei­­tet das Prinzip, daß für die Schlichtung gewisser gemeinsamer Angelegenheiten Vertreter Kroatiens im ungarischen Reichstage Sit und Stimme haben sollen ; seine bestreitet die Legalität des Agramer Landtages, welcher den Ausgleich, so wie er ist, angenommen und Deputirte des dreieinigen König­reiches nach Pest entsendet hat. Die Minorität in Kroatien war daher nicht nur verpflichtet, sich den Beischlüssen der Majo­­rität zu unterwerfen, sie konnte es auch thun, weil ja für sie recht gut die Möglichkeit denkbar ist, auf dem durchaus legalen Wege des parlamentarischen Kampfes mit der Zeit vielleicht noch Manches der Erfüllung entgegenzuführen, was der Ausgleich — ihrer Auffassung nach — heute noch zu man­­sehen übrig läßt. Die Opposition in Siebenbürgen hingegen konnte mit den Verfechtern der Reichsraths-Beschickung von Vorneherein nicht einmal den gleichen Boden des Kampfes acceptiren ; sie mußte ihrer innersten Natur nach subversiv und weitrustiv sein gegenüber der centralistischen Schöpfung, die daher auch nur durch­ die Gewalt erhalten werden konnte — und war sie nur durch die Gewalt gegen das Recht behauptet, das ist noch nie von Dauer gewesen. Der Erfolg, dessen wir uns heute erfreuen, ist dagegen ein vollständiger und Dauer verheißender, weil er vielleicht nicht den Wünschen Aller entspricht, aber doch ihren Rechtsbe­­griffen und wenn dann allmählig die Segnungen der Ber­äh­­nung und des aufrichtigen Zusammen­wirkens fühlbar werden, dann i­erden sie mit dem Geschehenen vielleicht auch jene befreunden, welche die Sache im Wesentlichen nicht anders, aber im Ein­­zelnen besser machen zu können gewähnt hätten. Schon die nächsten Tage werden es ihnen klar machen, daß Kroatien durch den Ausgleich einen Einfluß gewonnen, den er früher nie­­mals besessen hat. Die Vertreter des dreieinigen Königreiches feß­­ten sichh heute sammt und sonders auf die rechte Seite, als wollten­ sie sofort bei ihrem Eintritte fundgeben, daß sie in der staatsrechtlichen Frage mit Deaf und beisen Par­­tei gehen. Wie sie sich in anderen Fragen verhalten werden, das bleibt abzuwarten, allein da sie aller Wahrscheinlichkeit nach stets kompakt stimmen dürften, werden in vielen Fällen ihre Stimmen den Ausschlag geben und der Sieg wird jener Seite verbleiben, nach welcher sie sich hinneigen. An hohem Grade bezeichnend war es, daß während die auf der Äußersten Linken figenden Ungarn fi mit aller Wärme an dem Empfangsjubel betheiligten, die hinter ihnen postirten „Nationalitäten Vertreter” mürrifch figen blieben. &8 geschah das vielleicht nicht in Folge einer Verabredung, aber folgte wohl nur der Eingebung des Momente, aber dann ist die Erscheinung nur umso lehrreicher , lehrreich für unsere Stammesgenossen am äußersten linken Flügel und lehrreich für die Kroaten . Diese wie jene möfen daraus einen Schluß zie­­hen auf die wahren Tendenzen jener, die sich ihnen Beiden gegenüber stets als so aufrichtige Freunde geb­oten . . . Genug davon ! Länger als für die Dauer eines flüchti­­gen Momentes wollen wir uns die herzinnige Freude des heu­­tigen Tages nicht stören Lassen, werfen — so hoffen und glauben wir — noch späte Geschlechter segnend und danfend gebenfen werden. Als nach der Bewältigung der ungarischen Freiheits­­fümpfer derselbe Absolutismus sich mit feinen bleiernen Fitti­­gen auf Ungarn wie auf Kroatien nie versenkte, sagte der Kroate, als er dem Ungar im Stempelamte begegnete, biesem den Stempelbogen hinhaltend : „Sieht Du, Bruder Ungar, womit man Dich bestraft hat, damit sind wir belohnt worden." Wir werden den Sat umkehren ; die Kroaten ha­­ben uns lange warten lassen, ehe sie uns wieder die Hand reichten. Nun, da sie es gethan haben, sagen wir ihnen , wo mit wir belohnt wurden, damit sollt Ihr bestraft werden — mit dem DVollgenuße aller echte und Freiheiten, die wir sel­ber riesigen, mit der ungeschmälerten, brüderlichen Theilnahme an al­len geistigen und materiellen Gütern, die wir Euch zu bieten im Stande sind ! = In der ‚gestern Abend abgehaltenen Sikung des Delegat­tionsfinanzausschusses gaben sowohl Baron Hod über den obersten Rechnungshof al­s. Drezw von Seite des Ministers des Heußern in Betreff der pensionirten Beamten die nöthigen Aufklärun­­gen. — Baron Hod präzisirte drei Punkte: das Verhältnis des Nen­nungshofes zu dem Ministerium, die Für­rung des Termins, bis zu welchem die im versloffenen Jahre bewilligten Kredite bewußt werden können, und ein Gutachten über die definitive Regelung der Gebahrung der Finanzen oder des Rechnungsmwesens bei den gemeinsamen Angel­­egenheiten. 3sedényi ist der Meinung, daß der oberste Rechnungs­­hof eine dem Ministerium koordinirte, nicht aber untergebene Behörde sein müsse, welche mit der Delegation in unmittelbarer Berührung stehen muß, daß die Füh­rung für die Benügung der be­willigten Kredite mit Rücksicht auf die Anmeisung und Auszahlung Blat greifen müsse und über das zu erstattende Gutachten die Delegation regelnde Beschlüffe fallen könne. Graf Lukius Szapáry möchte dieses Gutachten an die bei­­den Parlamente lesten, zudem das Rechnungswesen ohne ein Geset kaum geregelt werden könnte. Ludwig Horváth ist der Meinung Zsedenyi’s, indem die Haren Worte des 12. Gefeßartikels 1867 der Delegation das Beichlußrecht über die gemeinsamen Kosten und deren Abrechnung ertheilen. Nach längerer Debatte wird beschlossen, die Bewühung der vollsten Kredite bis Ende Juni des kommenden Jahres zu füh­ren und das gemeinsame Ministerium anzu­weisen, über die Stel­­lung des obersten Rechnungshofes und Regelung des Rechnungsnwesens mit dem künftigen Budget im Einvernehmen mit dem Präsidenten des obersten N­echnungshofes einen Antrag­­ einzureichen. Im Prälimi­­nare selbst wird nur P­osition 11, Hilfsgelder und Belohnungen von 2700 auf 2000 fl. herabgefegt. In Betreff der B Pensionen im Ressort des Mini­steriums des Neußern wird die allgemeine Regel angenom­­men, daß seine die Summe von 8400 fl. übersteigen dürfe. Bei der Position von 70.000 fl. für allfällige Benitionirungen im Jahre 1868 motivierte Baron Orcy zY dieselbe dadurch, daß, wenn der Minister nir eine etwas freiere Hand in bieser Hinsicht erhalte, die alten Beam­­ten — von denen über ein Dritttheil als Konsuln seit 40 ja 50 Jah­­ren anıiiren — nothgedrungen zum Nachtheil des öffentlichen Dienstes beibehalten werden müßten ; man uwünsche immer, daß ein neuer Geist die Diplomatie der Monarchie durchiiehe, verweigert aber hierzu die Düttel. Baron Wodianer meint, daß die Regierung nicht gezwun­­gen sei, den Bitten um Pensionirung — auch bei 40 Jahresdien­­sten — immer nachgukommen, bei dem bevorstehenden Defizit müsse man sparen, daher er für die Streichung des ganzen Postens stimme. Sektionschef Weninger berichtigte diese Meinung nach kurzer Debatte bewilligte der Ausschuß die Hälfte des präliminirten Betrages mit 35.000 fl. Endlich wurde die Einstellung der Zolleinkünfte mit 7.927.000 fl. als die vom gemeinsamen Finanzminister vorgeschlagene Summe, welche zur Deckung der gemeinsamen Kosten verwendet w­ird, gleichfals beschlossen, und das Präsidium durch den Schriftführer Hor­vath ersucht, den Bericht morgen (von 25.) authentiziren zu lassen und hierauf in der nächsten öffentlichen Ligung einzureichen. = Wie in Abgeordnetenkreisen verlautet, soll die Linke beab­­sichtigen, für die Deaf’sche Modifikation in dem Nationalitäten­­gefegentmwurf einzustehen. — Ein Theil der Sektionen des Abgeordnetenhauses hat gestern den Gefegenttwurf über die Hausordnung in Berathung gezogen, und es wurde unter Anderem an festgestellt, daß der Duäftor von nun an sein Abgeordneter sei, und daß die Konstituiirung des Hauses nit an eine gewisse Anzahl von Abgeordneten gebunden sei. = Das für Best:Dfen entworfene Erpropriations­­gefeg wurde gleichfalls gestern in den Sektionen des Abgeordneten­­hauses berathen, und wurden an den beiden ersten Abschnitten best selben (welche von dem Ziele der Erpropriationen und von den den­­selben vorangehenden Machregeln, welche Lebtere nicht nur die Negie­­rung, sondern auch die Autonomie der Munizipien berühren) namhafte Modifikationen vorgenommen. Die Zentralsektion sollte den Gefäßent­ mwurf heute Nachmittags in Verhandlung ziehen, tauchenden Erscheinungen und den Ereignissen an unsern dortigen Gren­­zen mit wachsamen Auge folge. Nachdem jedoch einerseits den,von Seite des gemeinsamen Herrn Ministers des Reußern während der Debatten über das Wehr­­gesetz—im Kreise des österreichischen Reichsrathes—dargelegten egenen Ansichten—trotz dessen Cirkular-Note von 30.Oktober—­von mehreren Seiten noch immer ein kriegerischer,also ein solcher Sinn beigelegt wird,als ob das gemeinsame Ministerium des Aeußern von jener Politik nicht ganz durchdrungen wäre,welche die Lage der österr.­­ungarischen Monarchie auch unserer Ansicht nach dringend erheischt, nämlich,daß ihr Schwerpunkt in der im Vollzug begriffenen neuen Organisation liege und der Erfüllung dieser Hausaufgabe sich nur in dem Falle mehr entziehen müßte,wenn dies eine ernste Bedrohung der Interessen der Monarchie unabweislich fordern würde. Nachdem andererseits die Regierung der Donaufürstenthümer unter dem Vorwande,daß die ös­terr.-ungarische Monarchie Eroberungs­­pläne dem Orient gegenüberliegt,fortwährend und im gesteigerten Maße Waffen ansammelt,in den Regierungsblättern dabei und durch ihre Organe Haß gegen unsere Monarchie einzuflößen sich bemüht. Stellen wir achtungsvoll die Frage an den gemeinsamen Herrn Minister des Aeußern,ob und welche Schritte eingeleitet wur­­den um den Einfluß unserer Monarchie zur Hintanthaltung jener den Frieden bedrohenden,und in Anbetracht der vertragsmäßien Stellung der Donaufürstenthümer nach zwei Richtungen hin feindseligen Aus­­schreitungen und Bemühungen geltend zu machen, und welche Stellung überhaupt der Herr Minister den allfällig eintretenden Ereignissen gegenüber einzunehmen gesonnen sei. — Zeit, den 24. November 1868. Conard Ziedenyi, Graf Wolfgang Bethlen, Ludwig Horvath. Diese Interpellation ersuhe zu Protokoll zu­ nehmen und dem gemeinsamen Herrn Minister des Heubern zusommen zu lassen." Graf Anton Szechen fragt nun, wann das Rothbud zur Verhandlung gelangen werde, nachdem die Delegation ni­ blos das Net habe, das Budget zu verhandeln, sondern fr­au mit der äußern Politik zu beschäftigen ? Präsident Raul Somffic erklärt, tiefe Verhandlung könne wann immer stattfinden, da das Rothbud aber ganz unabhängig vom Budget ist, könne bezüglich dieses Verhandlungstermines ein An­­trag eingebracht werden. Sfevényi beruft sich darauf, daß die Delegation in der vorigen Seksion gelegentlich der Verban­nung des Kriegsbudgets sich über die äußere Polität ausgesprochen habe. Dies könne au heuer so al aber gelegentlich der Verhandlung des Budgets für das eußere. Graf Anton St6cken erklärt nun, er habe bies wegen der Geschäftsordnung gesprochen. Präsident Somffich erklärt nun, die Delegation könne hier­für den Termin bestimmen. Hierauf werden die Stimmzettel auf den dritten Schriftführer abgegeben und die Situng sorann um 3 Uhr geschlossen. Aus der ungarischen Delegation. (2. Situng.) Pest, 24. November. P­räsident Paul So mjfic eröffnete die Sibung um Y, auf 3 Uhr Die er war vertreten durch den gemeinsamen Minister des Heußern Baron Beust und dessen Stellvertreter Baron Bela DrezY, den gemeinsamen Finanzminister Freiherrn v. Bede und dessen Stellvertreter Sektionschef Weninger, ferner die ungarischen Minister Graf Andrásfy, v. Gorove und v. Lónyay. Nach Authentisation des Brotofolles bringt der Bräsident dur den Schriftführer Paul Rajner eine Zustimmung des Unterhaus­­präsidiums zur Verlesung, nach den die froatischen Delegationsmitglieder vom Hause bereits gewählt wurden. . Bräsident Paul Somffich ist der festen Welterzeugung, daß er die Gefühle der Delegation zum Ausdruch bringt, indem er die heute zum ersten Male erscheinenden und bereits verifizirten krontischen Ab­­geordneten begrüßt und vom Herzen wünscht, daß der neue Bund, der die zwei in fetter Zeit vielfach geplagten Länder wieder vereinigt, bleibend und glücklich sei. Er wünscht vom Herzen, daß, wenn es der göttlichen Vorsehung so gefiele, das Land heimzusuchen, wann werden diese zwei Nationen vereint mit einem Willen, mit einem Bor­­rage zu finden sein. Er wünscht vom Herzen, daß die Ereign­ise der vergangenen traurigen Jahre mit einem Schleier bewedt und in ihren alten Details vergessen werden. Nur die eine Lehre solle für una übrig bleiben, daß gespaltene Kräfte leichter zu besiegen sind. Er halte es für einen der schönsten Augenblide seines Lebens, wo er hiefür von diesem Orte als Präsident der Delegation Sr. Majestät, als dem gefrönten König des vereinigten Reiches Ungarn,­­Kroatien, Sla­­vonien und Dalmatien, ein Hof ausbringen kürne. (Eljen.) Der Präsident theilt hierauf die vier Eroatischen Delegations­­mitglieder folgendermaßen in die Kommissionen ein: Sujhaj: Landmacht, Zubics: Marine, Bedetovics, Finanzen, und Prejacfevics. Weußeres. Weiters fordert der Präsident die Kommissionen, die mit ihrer Arbeit bereits fertig sind, auf, ihre Berichte vorzulegen Graf Ant. Majlath übergibt hierauf den Bericht der Kom­­mission für Weußeres und Georg Karolyi den der Marinekommis­­sion über das Ordinarium. er Beide Berichte werden für Donnerstag auf die Tagesordnung gerecht. 3sedényi Nachdem in unserer unmittelbaren Nachbar­­schaft, in den vereinigten Donaufürstenthümern — nach wen ung un­­terbreiteten diplomatischen Berichten — Fälle und Erscheinungen auf­­tauchten, welche für sich genommen — wenn sie auch jedenfalls die Grenzen der kühnsten Ansprüche überschreiten — einen unmittelbaren Einfluß auf die Störung des europäischen Friedens z­war nicht ausüben dürften, jedoch bei der eigenen Regierung auf seine Hindernisse stoßen­, dur ihre regelmäßigen Wiederholungen, nicht nur — nach den Be­merkungen des rothen Buches — den Großmächten ernste Bedenken ein­­flößen, sondern — unserer Erfahrung nah — auch bei den Bewohnern unserer Grenzbezirke entlang dieser Fürstenthümer , einige Besorgnisse erwecken ; nachdem ferner die ung mitgethe Iten diplomatischen Korre­­spondenzen , über die beruhigende Beilegung dieser Ausschreitungen ud über die gegen­wärtige Sachlage seine Aufklärungen enthalten, hal­­ten es unsere Kollegen, Graf Wolfgang Bethlen, Stephan Bittó, fun: wig Horváth und i­, für unsere unabmessliche Pflicht, gleich in dieser ersten Sigung nac BVertheilung des Mothbuches , hierüber ven gemein­samen Seren Minister des Meußern um weitere, wo möglich bestimm­­tere Aufklärung zu bitten. Wir weisen zwar die bestehenden und unwirk­­lichen Interessen des Volkes dieser Fürstenthümer von den Macht­ge­­lüsten einiger Parteigänger zu unterscheiden und leugnen , daß die er­­leigten Fürsprecher dieser Gelüste, die wirklichen Absichten und Wünsche des Volkes selbst vertreten, aber die fraglichen Erscheinungen zeigen nicht nur auf die im Rotbbuch hervorgehobene mit überstürzender Last betriebene Ansammlung von Waffen, sondern auch auf eine plan­­te Aufreizung der Gemüther gegen Ungarn, obgleich wir mit un­­sern Rettern in den Donaufürstenthümern die leste Nachbarschaft zu pflegen immer begriffen waren. Indem der gemeinsame Herr M­inister des Reußern selbst die Besorgnis äußert, ob bei der erregten Stim­­mung im Lande, die fürstliche Regierung die Macht noch habe, jenes Verhältniß zur Pforte ungestört zu erhalten, welches durch den Bariser Frieden von 1856 bedingt und durch die Großmächte gewährleistet wurde, fanden wir und bewogen , in unserer Interpellation auch über die gegenwärtige Stellung der österreichisch-ungarischen Monarchie zu diesen Großmächten um nähere Aufklärung zu ersucen, welche In­­terpellation übrigens in sich) selbst begründet, folgender­­maßen lautet: Interpellation an den gemeinsamen Herrn Mi­­nister des Aeußern. Mit Beruhigung vernehmen wir aus den uns mitgetheilten diplomatischen Korrespondenzen, daß der Minister des Aeußern bei jeder Gelegenheit seinen Einfluß im­nteresse des Friedens und zur Begleichung der vorkommenden Schwierigkeiten geltend zu mac­hen sich bestrebe und den in den vereinigten Donaufürstenthümern auf: Bett, 24. November. ‚Hortfegend unseren Bericht über die heutige Unterhaussigung, in der die Negierung dur die Minister: Graf Andráffy, Baron Edetvög, Graf Festetich, v. Gerode, Horváth um Baron Wendheim vertreten war, geben wir­ die Generaldebatte über das Nationalitätengefeß in Folgendem : Franz Deuf. Geehrtes Haus! 63 kommt häufig im parla­mentarischen Leben vor, daß bei einem Gefeentwurf oder Antrag die Grenzen , welche die Generaldebatte von der Spezialverhandlung schei­­den , nicht wohl streng gezogen werden können. In einer solchen Lage befinde ichh mich anl dem gegenwärtigen Gefegentwwurfe gegenüber. Der eingereichte Gesetzentwurf,besonders derjenige,den die Zentralkommission Aus der Reichsraths:Delegation. 1 R. C. Pest, 24. November. AUbenpfibung des Sub­somittés für das Kriegsbudget vom 23. Novem­ber.) Obwohl das Subsomite für das Kriegsbudget erst um 4­­ Uhr Nachmittags feine der Erledigung des Budgets der Kriegsmarine ges widmete Sigung beendet hatte, trat dasselbe von um 6 Uhr Abends zu einer weiterw­eitung zusammen, um die bereits früher begonnene P Berathung über das Kriegsbudget fortzusehen. Den Vorsis führte Freiherr v. Gablenz, als Schriftführer fungierte Dr. Ripulih, von welle­rer Regierung waren antretend Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn, Reichsfinanzminister Freiherr v. Bede, Generalkriegsf­ommissär v. Früh, Generalmajor 3­ü pt­ner, Oberst des Geniestabs Ghiczy, Major Baron Der Eta ve Die Berathung beginnt dort, wo dieselbe in der früheren Ligung abgebrochen wurde. Titel 5, c) Militärfuhrunwesen, wurde mit der in der H­egierungsvorlage angelegten Ziffer per 255.714 fl. eingestellt. Titel 6, Militärbildungsanstalten, in der­­ Regierungsvorlage eingestellt mit 1,281.328 fl., ruft eine eingehende Debatte hervor, an welcher die De­­legirten Nehbauer, Groß, Demel und die Regierungsver­­treter­ theilnehmen. « Delegirter Dr.Figuly beantragt folgende Resolution­:»Es­­sei die Auflassung der Josephs-Akadem­­ie ehethunlichst anzubahnen,«« während Delegirter Dr. Nehbauer den Antrag stellt: „Die medi­­zinische Spießbs 3. Akademie mit dem Anfake per 185.736 fl. sei in das Srtraordinarium zu übertragen.” Bei der Abstimmung stim­men 3 Mitglieder für und 3 gegen den Antrag des Delegirten Neh­bauer. Der Obmann Freiherr v. Gablenz dirimirt gegen denselben und es wird verselbe daher abgelehnt und Titel 6 nach der Negierungs­­vorlage mit der Resolution des Delegirten v. Fig­uly angenommen. Titel 7, „Verpflegsmagazine,”" wird mit 573.651 fl. und Titel 8, „Bettenmagazine” mit 51.246 fl. konform mit der Regierungsvorlage eingestellt. a « · Titels).«Montur-Komm­i1konen«ist In der Regierungsvorlage mit 273,453()fl.eingestellt.Delegirter Rechbauer beantragt die Re­­duktion dieser Summe auf 135.0(­)011,,Delegirteerop die Einis­stellung dieses Titels mit 200.0()()fl.Der Antrag Rechbauer wird abgelehn­t,der des Delegirten Groß angenom­­en. Bei Titel 1.0.»Artillerie-Zeugwesen«,in der Regierungsvorlage eingestellt mit 3,­1s­.160fl.,beantragt Rechbauer die Einstellung von 2,653.160fl.:dieser Antrag wird abgelehntt und der Antrag Figuly auf Einstellung von 3 Millionen angenommen. Die Sitzung wird sodann um 9%, Uhr geschlossen, und die Fortlegung der Berathung des Kriegsbudgets auf morgen den 24. b. M., 11 Uhr Vormittags, vertagt. 5 (Sitzung des Subflomite für das Kriegsbudget des Finanzausíidulfes, vo­m 24. November) Borsibender: Freih. v. Gablenz; von Geite der Regierung sind anwesend: Reichskriegsm­inister Freih. v. Kuhn, Reichsfinanzmi­­nister Freih. v. Bede, General­ f­riegstomministe­r Früh, Sek­tionschef Weninger, Oberstlieutenant des Geniestabes v. Ghiczy.­itel 11. „Suhrmeien-Materialdepot” ist in der Regierungs­­vorlage mit 137.614 fl. angefegt. Der S­riegsminister gibt die Erklärung ab, daß das Fuhrunwesen und überhaupt die ganze Bewaffnung der Armee bis zum nächsten April nichts zu wünschen übrig lassen wird, so daß die Armee bis dahin vollkommen schlagfertig dastehen wird. Delegirter Rehbauer beantragt, einen Abstrich von 34.963 fl. vorzunehmen . Delegirter HA­uly beantragt, diesen Titel mit 115.000 fl. einzustellen. Delegirter Rehbauer konformirt sich mit dem Antrage Yiguly’s, und zieht seinen Antrag zurück. Der Antrag des Delegirten Figuly wird hierauf angenommen. Titel 12, „Bionnier-Zeugsmaterial”, wird nach der Regierungs­­vorlage mit 34.0­0 fl. angenommen. Zum Titel 13, „Valitän:Bauverwaltungen”, in der Regierungs­vorlage angefeßt mit 2.812.245 fl., beantragt Delegirter Demel, daß folgender Wunsch ausgesprochen werde: „Der Voranschlag für Instand­­haltung und Herstellung der Gebäude einer Seits ist getrennt von jenen für die Elementarschäden zu behandeln.” Dieser Antrag wird ange­nommen. Außerdem beantragt Delegirtr Demel, in diesem Titel als Gesammte Erforderniß 2,000.000 fl. einzustellen, während Delegirter Nehbauer beantragt, in diesem Titel bei Rubrit: „Snntanphal­­tung der Gebäude”, die Summe von 1,315.000 fl. wie im vorigen Sabre zu b willigen und daher die Gesammtsumme von 2,300.000 fl. einzustellen. · Delekrter Grocholski beantragt,als Gesammtsumme 2,410.000·einzustellen. Delegirter Demel konformirt sich dem Antrage des Delegirten Rehbauer und zieht seinen Antrag zurück, worauf der Antrag Rehbauers angenommen wird. Titel 14. „Militär­geographisches Institut”, wird nach der Re­­gierungsvorlage mit 957.122 fl. angenommen. Bei Titel 15, Militär-Sanitätsanstalten, in der Regierungsvor­­lage angeregt mit 2,014.755 fl., beantragt Delegirter Rebbauer bei der Rubrik „Meditamente” einen Abstiich von 25.000 fl. vorzuneh­­men, zieht aber bdiesen Antrag zurück, worauf der Titel angenom­­men wird. Bei Titel 16, „Verfolgungsmesen”, angeregt mit 10,521.643 ff., erklärt Delegirtr Nehbauer, es se um unmöglich, nach den angegebenen Daten über die beantragte Summe der Pensionen seine Stimme abzugeben . Delegirter Fig­ury beantragt, die Gesammt­­summe mit 10.000.000 fl. einzuleiten, welcher Antrag auf angenom­­men wird. Titel 17, „Militär-Strafanstalten“, angefeßt mit 62.210 fl., wird angenommen. Bei Titel 18, „Verschie­dene Auslagen”, angefeßt mit 222.075 fl. beantragt Delegirter Rehbauer aus diesem Titel die Kosten für militärische Informationen im Auslande, welche mit 20.000 fl. bes ziffert sind, zu streichen. Delegirter © x­o ß beantragt, in diesem Titel die Gesammtsumme von 180.000 fl. einzustellen. Dieser Antrag wird ANDPLENURR und hiedurch entfällt der Antrag des Delegirten Rec­­auer. . Die Sigung wird hierauf nach vierstündiger Dauer geschlossen. Nächte Sisung Donnerstag den 26. d. M., um 6 Uhr Abends. Tagesordnung : des Kriegsministeriums. Hortießung der Detailberathung des Budgets angefertigt hat, stimmt in sehr vielen Punkten mit meinen Ansichten überein , nicht aber in Hinsicht der Eintheilung des Textes und des so­­gluchen Ganges der Redigirung. Außerdem gibt es darin einige Punkte, in denen ich anderer Meinung bin. Im einer Spezialdebatte würde ich zu jedem einzelnen Paragraph meine zu machenden Bemerkungen vorgebracht haben ; gerade aber, weil ich die Redaktion ganz anders gestellt, und das, was nach der Fallung der Zentralkommillion am Ende steht , an die Spiße gestellt wünsche, und m weil ich Einiges über Dinge zu sagen habe, die nicht im S Konzert berührt sind, bin ich gendm­igt, hier in der Generaldebatte das Wort zu ergreifen. (Hört!) Die Zeit ist und kurz zugemessen, und so werde ich sie mit langen Reden nicht verschwenden ; ich sage einfach, daß meine ‚Ueber­­zeugung in den obschwebenden Fragen bie ist, daß in Ungarn eine politische Nation ernft­rt, die einheitliche, untheilbare ungarische Na­­tion, deren gleichberechtigtes Mitglied jener Bürger dieses Landes ist, welcher Nationalität er an angehörte. (Beifall:) Das Andere, was ich meine und glaube, ist, daß man diese Gleichberechtigung nur hinsichtlich des amtlichen Gebrauches der im Lande üblichen Sprachen, und auch da nur insoweit besonderen Be­­stimmungen unterziehen darf, all dies die Einheit des Landes, die Möglichkeit und­­ Zweckmäßigkeit des Negierens und eine pünttliche Stift­spflege erhei­chen. (Beifall.) Indem ich von diesen beiden Grundgedanken ausgehe, sage ich nichts Neues; denn als bisher stand es als Fundamentalgrundfan der Berfassung fest, daß, wie ich erwähnte, sämmtliche Landesbürger Ungarns eine politische Nation bilden, nämlich die ungarische, und daß jeder Landesbürger ein gleichberechtigtes Mitglied dieser politischen Nation ist. Ich spreche es ferner aus, daß von der Nation das, was im Gesammtnamen des Staates geschieht, nicht in verschiedenen Sprachen geschehen kann: es muß dieß in der Sprache des Staates, in der un­­garischen Sprache geschehen. Wie bisher muß daher auch fünfzighin in Ungarn die Sprache der Gefeßgebung in den legislativen Berathungen und allen ihren Funktionen die ungarische sein. In ungarischer Sprache müssen die Gefege gebracht erden, welche in authentischer Ueberlegung auch in anderen Sprachen her­­auszugeben sind. Die Regierungssprache aber in allen­­ Regierungsbran­­en ir gleichfall die ungarische. Nach unten zu jedoch, bei den Komit taten, Surisdiktionen, Gemeinden und Religionsgenossenschaften habe ich nichts dagegen, daß man die Gleichberechtigung nicht beschränke und dab man ihr einen weiten Spielraum gewährte, so auch bei der Rechts­­pflege hinsichtlich der Gerichte erster Instanz, aber nicht hinsichtli­cher Appellationen. All’diesntotipire ich nicht,denn wenn es nothwendig sein wird, noch etwas zur Begründung zu sagen,so werde iches zum Schlusse der Berathung,txt der auch mit vielleicht gebührenden Schlußrede vor­­bringen, da ich einen Separatantrag stelle. Diesmal bezwede ich nur Eins : ich möchte bezüglich­ der Nechtepflege vor den Gerichten erster In­­stanz wünschen, und wäre bereit zuzugestehen, daß überall, wo im Kos­mitate mehrere Protofolle geführt werden, weil mehrere Nationalitäten vorhanden sind, das Wrogehführen bei den erwähnten Gerichten in wel­­cher Protofollsprache immer gestattet si­ch kann hierbei gar seine schädliche Konsequenz fürchten, und auch die Rücksicht schwebt mir vor, daß in dem Falle, als Ungarn die Jurys Institution und das mündliche Verfahren einführen wollte, die Prozeßführung außer in der ungarischen auch noch in anderen Sprachen gestattet werden müßte. Die Meinung aber, daß man selbst dort, wo die Sprache der Einwohner nicht die un­­garische it, durchaus ungarisch prozessiren müsse, halte ich für unrich­tig und ich sehe die Nothwendigkeit einer solchen Bestimmung im In­­teresse der ungarischen Nation nit ein. (Beifall) Man hat zwar dagegen sowohl in den Sektionen als auch an­­­derwärts Schwierigkeiten erhoben­.Indien.Widerlegung dieser Ein­­würfe will ich mich jetzt nicht einlassen,ich möchte wünsc­­en,daß die Prozeßführung dort,wo die Bevölkerunjizx keine ungarisch­e ist,auch in der Sprache der dortigen Bevölkerung gestattet sei,allein weil ich die Stimmungk««fre und glaube,das­ dies jetzt kaum ausführbar sein wird,weil ich aber anderseits ein Resultat will oder doch eine solche Feststellun­g,welche die künftige Erfüllung meines Wunsches mindestens nicht gefährden soll,—so beruhige ich mich unter den gegenwärtigen Umständen dmm­t,daß die bisherige Praxis belassen werde,bis bezüg­lich der Gerichtspflege die Mündlichkeit und das Schwurgerichtsverfah­­ren eingeführt,und die Gerichte erster Instanz geordnt zu­ein welchem demn­ch bin überzeugt,daß das,was wir wünschen,ne­ unlich daß über all die Prozeßführung in der Sprache der Bevölkerung gestattet sei, von selbst erfolgert wird,sobald wir diese Gegenstän­de erst­ geor­dnet haben werden,und daß der Landtag dies das m von selbst meinem Gesetze aussprechen wird.Doch ich will mich in die weitere Debatte­rung dieses­ Gegenstandes nicht einlassen.Ichbtxtfoffc1·,dem­g..5aus in Angelegenheit der Nationalitäten-Gleichberechtigng einen Separat- Gesetzentwurf als Antrag vorzulegen­,indemtch d­ie zu bemerke,daß ein sehr großer Theil dieses Separatentwurfes Inttde 111 Ent­wurfe der Zentralkommission übereinstimmt,daß ich es aber für nothwendig w­achtet habe,­in einigen Dingen­ vornehmlich bezüglich der Eintheilung, davon abzuweichen­.Ich möchte den Gesetzentwurf so beginnen.(Lxest.) Gesetzentwurf in Betreff der Gleichberechtigung der Nationalitäten. Da die gesammten Lan­desbürger Ungarns auch nach den Funda­­mentalprinzipien der V­erfassung in politischer Hinsicht eine Nation bil­den, die untheilbare einheitliche ungarische Nation, von der jeder Landes­­bürger, welcher Nationalität er auch angehöre, ein gleichberechtigtes Mitg­lied ist , da ferner diese Gleichberechtigung Lediglich hinsichtlich des amtl­iihhen Gebrauches der verschiedenen im Lande üblichen Sprachen und nur insoweit als dies die Einheit des Landes, die praktische Möglichkeit des Regierens und der Verwaltung und die Erfordernisse einer prift­­lichen Justizpflege nöthig machen , besondere Bestimmungen unterzogen erden so so werden — die vollkommene Gleichberechtigung der Landes­­bürger rücl­htlich aller sonstigen P Verhältnisse, aufrecht gehalten — für u amtlichen Gebrauch der Sprachen folgende Bestimmungen zur Richt: nur dienen : Franz Desk. Ich sage hier nicht, daß wir jecht beschließen sol­­len, daß die gesammten Bewohner Ungarns eine politische Nation bil­­den, Sondern ich berufe mich im Eingange darauf als auf eine wirkliche Thatsache. (Beifall.) (Liest weiter.) 8. 1. Da vermöge der politischen Einheit der Na­­tionen die ungarische Sprache die Staatssprache Ungarns ist, so ist die Berathungs- und Geschäftssprache des ungarischen Reichstages einzig und allein die ungarische. Die Gefege werden in ungarischer Sprache gebracht, sind jedoch in den Sprachen aller‘ andern im Lande wohnen­­den Nationalitäten in authentischer Welterregung herauszugeben. Die a N in allen Regierungsbranden it auch Fünfzigbin die ungarische.­­ Hier sage ich nichts Neues, und bringe es nicht als etwas Neues vor, sondern ich berufe mich darauf als etwas V­orhandenes (Beifall). Wenn jemand sagt, aber viele Gebete bestehen ja sehen, so hat er NRecht; aber ein Nationalitätengefe gab es bis jet wo nicht und indem wir sagen wollen, daß die Gleichberechtigung nur insofern hin­­sichtlich des Gebrauches der Sprache einer Regel unterworfen wird, als die Landeseinheit und die dort angeführten Küdfichten es nöthig mac­hen , müssen wir nit nur das aussprechen, was wir als neue Norm aufstellen, sondern müssen uns auch bei demjenigen, was wir von dem Vorhandenen beibehalten, auf das schon Vorhandene berufen. Dann gehe ich auf die Komitate über. Das bleibt in verggeisung der Zen­­trak­ommission. .­­Schließlich aber wünschte ich Folgendes ausgesprochenr(Liest·) »Die Bestimmungen dieses Gesetzes erstrecken sich nicht auf die ein eigenes Territorium besitzenden und auch in politischer Hinsicht eine besondere Nation bildenden Königreiche Kroatien,Slawonien und Dalmatien, sondern es wird für diese auch in Hinsicht der Sprache jene Ueberein­­kunft als Norm dienen,welche zwischen dem ungarischen Reichstag einerseits und dem kroatisch-slawonischen Landtag andrerseits zu Stande gekommen ist,und dergemäß die Vertreter derselben in dem gemeinsa­­men ungarischen Reichstag auch in ihrer eigenen Muttersprache sprechen können.«(Beifall­) Zur Einreichung dieses Gesetzentwurfes bewog mich,wie schon gesagt,fürs Erste,daß ich die Reihenfolge des Textes nicht befriedigend fand,und zweitens,weil,wenn wir vermeiden wollen-gewisse Rechte,Gesetze­­ erwähnen, ich besorge, daß mir in die Sache Dunkelheit bringen, blieben Sie mit Aufmerksamkeit die Einleitung des Operats der Gene­­ralkommission zu verfolgen. (Lieft.) „Diejenige Gleichberechtigung, welche die Bürger Ungarns welß­er Nationalität immer in Hinsicht ihrer politischen und bürgerlichen echte ohne Unterschied genießen, fällt lediglich in Betreff des amtlichen Gebrauches der im Lande üblichen Sprachen unter besondere Bestim­­mungen und dies nur insoweit, al­­s die Einheit des Landes, die prak­tische Möglichkeit des Negierens und der Verwaltung so­wie vie­l einer raschen und gemissenhaften Rechtspflege nöt­ig machen. Dies ist die Einleitung zum Entwurfe der Zentralkommission. 68 ist hier der Grundtag ausgesprochen, daß alle Bürger des Landes, zu welcher Nationalität sie auch gehören , gleichberechtigt sind ; es ist der Grundfab ausgesprochen , daß dieselben nach dieser Gleich­berechti­­gung einzig bezüglich des Gebrauchs der Sprache besonderen Borfodrifz­ten unterworfen sein können ; es ist der Grundlag ausgesprocen, daß sie all in dieser Beziehung blos insoferne besonderen Vorschriften unterworfen sein künnen, als die Einheit des Landes und die dort aufgeführten übrigen Rücksichten e3 erfordern. Weiterhin sagt dann der Ent­wurf der Zentralkommission : „Aus dieser Ursache” und zählt die Vorschriften auf. “ Aus dieser Einleitung folgert jeder,daß»die Gleichberechtigung der allgemeine Grundsatz sei und daß die aufgefüh­rten Vorschriften be­­züglich der Gleichberechtigung eine Ausnahme bilden,was also nicht in Folge dieser Vorschriften deutlich vo­n allgem­einen Grundsatze aus­­genommen sei,in die Kategorie der Gleichberechtigung gehöre. Allein in diesem Elaborate ist z.B.die Sprache des Reichs­­tages nirgends erwähnt. · «» Wird man hier ai­s sucht die Folgerung ziehen:Siehda,ihr habt den allgemeinen Gru­ndss­tz»dek,Gleichberechtigung ausgesprochen, ihr habt gesagt,daß es zu bezuglich des Gebrauchs der Sprache be­­sondere Vorschriften angewandt werden,und auch diese nur insoferne, als die Einheit des Landes und alle anderen dort aufgezählten Zurücksichten dies unumgänglich erforderkl.Ihr habt auch diese Vorschriften aufge­­zählt,worüber il)falsc­h keine Vorschrift aufgenommen habt,da wird die Gleichberechtigung nicht beschränkt;weil ihr aber dort die Reichs­­tagssprache nicht erwähnt habt-so ist diese natürlich von der Gleich­­berechtigung nicht ausgenommen ! Und diese Folgerung wird noch dadurch stärker gemacht, das-ver Gelegentwurf erklärt, die mit den obigen Bestimmungen in I-VEL prud ___._. : Bi «-

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