Pester Lloyd, November 1868 (Jahrgang 15, nr. 262-286)
1868-11-25 / nr. 282
» nein ww . Fest,24.N-wember. »Ein Wandersbursch mit dem Stab in der Hand,kehrt «wieder heim aus dem fremden Land«....Werken ist nicht das herzige Lied von dem wackeren Burschen,der hochklopfert den Herzens heimwärts schreitet und nach dem Alle,von denen er sich geliebt wähnte,kalt und ohne ihn zu kennen,an ihn vorübergehen, vor das Elternhaus gelangt, wie ihn dort das Auge der Mutter erblicht und erkennt , wie sie einander weinend in die Arme stürzen, sich drücken und herzen und in eine Minute zusammendrängen möchten all die Seligkeit, deren sie während der langen, langen Trennung entbehren mußten. Was sr heute in unserem Unterhause abspielte, war es nicht eine ähnliche Szene , nur noch schöner, erhabener , großartiger, da es nicht zwei einzelne Liebende Herzen , sondern die Herzen zweier Nationen waren , die sich in Liebe und Freude wiederfanden und einen Bund erneuten , den ein finsteres Berhängung für Augenblick zu unterbrechen, den e8 aber nicht für alle Zeit zu vernichten, dessen Wurzeln e8 nimmer auszurotten im Stande war. Wenn und für die unsäglichen Entbehrungen und Mühen, Leiden und Kämpfe der jüngst verflossenen zwei Sahrzehende auch gar sein anderer Lohn zu Theil geworden wäre, als daß in den Räumen unserer Legislative ein Kroate die Heiligkeit und Integrität der Stephansfrone proflamirt ; daß das unserem Herzen so nahe stehende, von uns so schmerzlich vermißte Bruder volf freudig wiederfehrt und ung die Hand reicht zu neuem Bunde, zu neuer Gemeinsamkeit in Freud und Leid — wir wären dadurch allein reichlich entschädigt für all die trüben Stunden der Vergangenheit ; es läge darin allein der sicherste Beweis helfen, daß der Weg, den wir gegangen , der rechte war, und mag der Himmel diejenigen nicht verläßt , die für Necht und Freiheit zu streiten und zu dulden wissen. Ä Ob diese Freude am Wiederfinden, ob diese Erneuerung des alten Bundes aufrichtig gemeint sei? Wer sie beobachtet hat, jene feierliche Stille, die sich über das Haus lagerte, ehe die Sangersehnten erschienen ; wer sie dann kommen sah, die stattlichen Männer mit den ersten Zügen, aus denen tiefe Ergriffenheit sprach und wie sich — mit ganz wenigen Ausnahmen — das gesammte Haus erhob, um sie zu begrüßen , wie es dem ersten Nenner zujubelte, der die Frontische Ansprache hielt, und dann dem Zweiten, der in der Sprache unseren Heimatlandes den Gefühlen der Schwesternation Anspruch lieh ; wer da merkte, wie selbst die Stimme Deáfs vor Nahrung zitterte, als er die sofortige Berifikation der Frontischen Deputirten vorschlug , — wer all das gesehen und gehört, wer kann nicht so fragen, denn sein eigenes Gefühl würde ihm die Frage beantworten, ehe sie noch gestellt werden. Over wollt Ihr in der Politik die Stimme des Herzens nicht gelten lassen ? Wollt er Kalte, mücht eine Erwägung, ein ruhiges, von feiner aufmallenden Empfindung gestörtes Ueberschauen der Verhältnisse ? Wollt Ihr willen, ob der Erfolg, ven wir heute feiern, nicht ein ebenso ephemerer sei, wie jener Scheintriumph, dessen sie die Wiener Zentralisten rühmten, als die 26 Sachsen und Rumänen aus Siebenbürgen in das Haus vor dem Schottenthore einzogen ? Nun denn, wir scheuen die Prüfung nicht und nicht die Parallele ! Es gab und gibt vielleicht auch heute noch in Kroatien eine Opposition gegen den Ausgleich — aber nicht gegen den Ausgleich überhaupt, nicht gegen das Prinzip desselben, sondern nur gegen einzelne Bestimmungen. Die Opposition aber, welche sich seiner Zeit gegen die Theilnahme siebenbürgischer Abgeordneter an den Arbeiten des Reichsrathes Tundgab, war eine prinzipielle, und zwar nicht blos nach einer, sondern nach zwei Richtungen hin. Man necirte die Legalität jener Versammlung, aus welcher die 26 Siebenbürger kamen, und die Legalität jener Versammlung, in welche sie gingen. Nicht gegen einzelne Modalitäten des Lebereinfommens richtete sich der Widerstand, sondern überhaupt gegen jedes Lebereinkommen zwischen Faktoren, deren Kompetenz’ mit vollem Nechte bestritten wurde. Das Votum der Majorität konnte da nicht entscheiden, weil, diese Majorität eine Fünftliche, eine illegale war, und einer solchen it, was außer ihr steht, niemals Unterwerfung [huldig ; man Duldet die Gewalt, so lange man muß, aber man anerkennt nicht ihre Berechtigung und fügt sich nicht ihren Besschlüssen, sobald man sie umzustoßen die Macht hat. Ganz anderer Natur ist die Opposition in Kroatien. Abgesehen davon, daß sie nicht blos scheinbar, sondern wirklich in der Minorität, it auch diese Minorität eine streng parlamentarische. Keine halbwegs nennenswerthe Partei in Kroatien bestreitet das Prinzip, daß für die Schlichtung gewisser gemeinsamer Angelegenheiten Vertreter Kroatiens im ungarischen Reichstage Sit und Stimme haben sollen ; seine bestreitet die Legalität des Agramer Landtages, welcher den Ausgleich, so wie er ist, angenommen und Deputirte des dreieinigen Königreiches nach Pest entsendet hat. Die Minorität in Kroatien war daher nicht nur verpflichtet, sich den Beischlüssen der Majorität zu unterwerfen, sie konnte es auch thun, weil ja für sie recht gut die Möglichkeit denkbar ist, auf dem durchaus legalen Wege des parlamentarischen Kampfes mit der Zeit vielleicht noch Manches der Erfüllung entgegenzuführen, was der Ausgleich — ihrer Auffassung nach — heute noch zu mansehen übrig läßt. Die Opposition in Siebenbürgen hingegen konnte mit den Verfechtern der Reichsraths-Beschickung von Vorneherein nicht einmal den gleichen Boden des Kampfes acceptiren ; sie mußte ihrer innersten Natur nach subversiv und weitrustiv sein gegenüber der centralistischen Schöpfung, die daher auch nur durch die Gewalt erhalten werden konnte — und war sie nur durch die Gewalt gegen das Recht behauptet, das ist noch nie von Dauer gewesen. Der Erfolg, dessen wir uns heute erfreuen, ist dagegen ein vollständiger und Dauer verheißender, weil er vielleicht nicht den Wünschen Aller entspricht, aber doch ihren Rechtsbegriffen und wenn dann allmählig die Segnungen der Berähnung und des aufrichtigen Zusammenwirkens fühlbar werden, dann ierden sie mit dem Geschehenen vielleicht auch jene befreunden, welche die Sache im Wesentlichen nicht anders, aber im Einzelnen besser machen zu können gewähnt hätten. Schon die nächsten Tage werden es ihnen klar machen, daß Kroatien durch den Ausgleich einen Einfluß gewonnen, den er früher niemals besessen hat. Die Vertreter des dreieinigen Königreiches feßten sichh heute sammt und sonders auf die rechte Seite, als wollten sie sofort bei ihrem Eintritte fundgeben, daß sie in der staatsrechtlichen Frage mit Deaf und beisen Partei gehen. Wie sie sich in anderen Fragen verhalten werden, das bleibt abzuwarten, allein da sie aller Wahrscheinlichkeit nach stets kompakt stimmen dürften, werden in vielen Fällen ihre Stimmen den Ausschlag geben und der Sieg wird jener Seite verbleiben, nach welcher sie sich hinneigen. An hohem Grade bezeichnend war es, daß während die auf der Äußersten Linken figenden Ungarn fi mit aller Wärme an dem Empfangsjubel betheiligten, die hinter ihnen postirten „Nationalitäten Vertreter” mürrifch figen blieben. &8 geschah das vielleicht nicht in Folge einer Verabredung, aber folgte wohl nur der Eingebung des Momente, aber dann ist die Erscheinung nur umso lehrreicher , lehrreich für unsere Stammesgenossen am äußersten linken Flügel und lehrreich für die Kroaten . Diese wie jene möfen daraus einen Schluß ziehen auf die wahren Tendenzen jener, die sich ihnen Beiden gegenüber stets als so aufrichtige Freunde geboten . . . Genug davon ! Länger als für die Dauer eines flüchtigen Momentes wollen wir uns die herzinnige Freude des heutigen Tages nicht stören Lassen, werfen — so hoffen und glauben wir — noch späte Geschlechter segnend und danfend gebenfen werden. Als nach der Bewältigung der ungarischen Freiheitsfümpfer derselbe Absolutismus sich mit feinen bleiernen Fittigen auf Ungarn wie auf Kroatien nie versenkte, sagte der Kroate, als er dem Ungar im Stempelamte begegnete, biesem den Stempelbogen hinhaltend : „Sieht Du, Bruder Ungar, womit man Dich bestraft hat, damit sind wir belohnt worden." Wir werden den Sat umkehren ; die Kroaten haben uns lange warten lassen, ehe sie uns wieder die Hand reichten. Nun, da sie es gethan haben, sagen wir ihnen , wo mit wir belohnt wurden, damit sollt Ihr bestraft werden — mit dem DVollgenuße aller echte und Freiheiten, die wir selber riesigen, mit der ungeschmälerten, brüderlichen Theilnahme an allen geistigen und materiellen Gütern, die wir Euch zu bieten im Stande sind ! = In der ‚gestern Abend abgehaltenen Sikung des Delegattionsfinanzausschusses gaben sowohl Baron Hod über den obersten Rechnungshof als. Drezw von Seite des Ministers des Heußern in Betreff der pensionirten Beamten die nöthigen Aufklärungen. — Baron Hod präzisirte drei Punkte: das Verhältnis des Nennungshofes zu dem Ministerium, die Fürrung des Termins, bis zu welchem die im versloffenen Jahre bewilligten Kredite bewußt werden können, und ein Gutachten über die definitive Regelung der Gebahrung der Finanzen oder des Rechnungsmwesens bei den gemeinsamen Angelegenheiten. 3sedényi ist der Meinung, daß der oberste Rechnungshof eine dem Ministerium koordinirte, nicht aber untergebene Behörde sein müsse, welche mit der Delegation in unmittelbarer Berührung stehen muß, daß die Führung für die Benügung der bewilligten Kredite mit Rücksicht auf die Anmeisung und Auszahlung Blat greifen müsse und über das zu erstattende Gutachten die Delegation regelnde Beschlüffe fallen könne. Graf Lukius Szapáry möchte dieses Gutachten an die beiden Parlamente lesten, zudem das Rechnungswesen ohne ein Geset kaum geregelt werden könnte. Ludwig Horváth ist der Meinung Zsedenyi’s, indem die Haren Worte des 12. Gefeßartikels 1867 der Delegation das Beichlußrecht über die gemeinsamen Kosten und deren Abrechnung ertheilen. Nach längerer Debatte wird beschlossen, die Bewühung der vollsten Kredite bis Ende Juni des kommenden Jahres zu führen und das gemeinsame Ministerium anzuweisen, über die Stellung des obersten Rechnungshofes und Regelung des Rechnungsnwesens mit dem künftigen Budget im Einvernehmen mit dem Präsidenten des obersten Nechnungshofes einen Antrag einzureichen. Im Präliminare selbst wird nur Position 11, Hilfsgelder und Belohnungen von 2700 auf 2000 fl. herabgefegt. In Betreff der B Pensionen im Ressort des Ministeriums des Neußern wird die allgemeine Regel angenommen, daß seine die Summe von 8400 fl. übersteigen dürfe. Bei der Position von 70.000 fl. für allfällige Benitionirungen im Jahre 1868 motivierte Baron Orcy zY dieselbe dadurch, daß, wenn der Minister nir eine etwas freiere Hand in bieser Hinsicht erhalte, die alten Beamten — von denen über ein Dritttheil als Konsuln seit 40 ja 50 Jahren anıiiren — nothgedrungen zum Nachtheil des öffentlichen Dienstes beibehalten werden müßten ; man uwünsche immer, daß ein neuer Geist die Diplomatie der Monarchie durchiiehe, verweigert aber hierzu die Düttel. Baron Wodianer meint, daß die Regierung nicht gezwungen sei, den Bitten um Pensionirung — auch bei 40 Jahresdiensten — immer nachgukommen, bei dem bevorstehenden Defizit müsse man sparen, daher er für die Streichung des ganzen Postens stimme. Sektionschef Weninger berichtigte diese Meinung nach kurzer Debatte bewilligte der Ausschuß die Hälfte des präliminirten Betrages mit 35.000 fl. Endlich wurde die Einstellung der Zolleinkünfte mit 7.927.000 fl. als die vom gemeinsamen Finanzminister vorgeschlagene Summe, welche zur Deckung der gemeinsamen Kosten verwendet wird, gleichfals beschlossen, und das Präsidium durch den Schriftführer Horvath ersucht, den Bericht morgen (von 25.) authentiziren zu lassen und hierauf in der nächsten öffentlichen Ligung einzureichen. = Wie in Abgeordnetenkreisen verlautet, soll die Linke beabsichtigen, für die Deaf’sche Modifikation in dem Nationalitätengefegentmwurf einzustehen. — Ein Theil der Sektionen des Abgeordnetenhauses hat gestern den Gefegenttwurf über die Hausordnung in Berathung gezogen, und es wurde unter Anderem an festgestellt, daß der Duäftor von nun an sein Abgeordneter sei, und daß die Konstituiirung des Hauses nit an eine gewisse Anzahl von Abgeordneten gebunden sei. = Das für Best:Dfen entworfene Erpropriationsgefeg wurde gleichfalls gestern in den Sektionen des Abgeordnetenhauses berathen, und wurden an den beiden ersten Abschnitten best selben (welche von dem Ziele der Erpropriationen und von den denselben vorangehenden Machregeln, welche Lebtere nicht nur die Negierung, sondern auch die Autonomie der Munizipien berühren) namhafte Modifikationen vorgenommen. Die Zentralsektion sollte den Gefäßent mwurf heute Nachmittags in Verhandlung ziehen, tauchenden Erscheinungen und den Ereignissen an unsern dortigen Grenzen mit wachsamen Auge folge. Nachdem jedoch einerseits den,von Seite des gemeinsamen Herrn Ministers des Reußern während der Debatten über das Wehrgesetz—im Kreise des österreichischen Reichsrathes—dargelegten egenen Ansichten—trotz dessen Cirkular-Note von 30.Oktober—von mehreren Seiten noch immer ein kriegerischer,also ein solcher Sinn beigelegt wird,als ob das gemeinsame Ministerium des Aeußern von jener Politik nicht ganz durchdrungen wäre,welche die Lage der österr.ungarischen Monarchie auch unserer Ansicht nach dringend erheischt, nämlich,daß ihr Schwerpunkt in der im Vollzug begriffenen neuen Organisation liege und der Erfüllung dieser Hausaufgabe sich nur in dem Falle mehr entziehen müßte,wenn dies eine ernste Bedrohung der Interessen der Monarchie unabweislich fordern würde. Nachdem andererseits die Regierung der Donaufürstenthümer unter dem Vorwande,daß die österr.-ungarische Monarchie Eroberungspläne dem Orient gegenüberliegt,fortwährend und im gesteigerten Maße Waffen ansammelt,in den Regierungsblättern dabei und durch ihre Organe Haß gegen unsere Monarchie einzuflößen sich bemüht. Stellen wir achtungsvoll die Frage an den gemeinsamen Herrn Minister des Aeußern,ob und welche Schritte eingeleitet wurden um den Einfluß unserer Monarchie zur Hintanthaltung jener den Frieden bedrohenden,und in Anbetracht der vertragsmäßien Stellung der Donaufürstenthümer nach zwei Richtungen hin feindseligen Ausschreitungen und Bemühungen geltend zu machen, und welche Stellung überhaupt der Herr Minister den allfällig eintretenden Ereignissen gegenüber einzunehmen gesonnen sei. — Zeit, den 24. November 1868. Conard Ziedenyi, Graf Wolfgang Bethlen, Ludwig Horvath. Diese Interpellation ersuhe zu Protokoll zu nehmen und dem gemeinsamen Herrn Minister des Heubern zusommen zu lassen." Graf Anton Szechen fragt nun, wann das Rothbud zur Verhandlung gelangen werde, nachdem die Delegation ni blos das Net habe, das Budget zu verhandeln, sondern frau mit der äußern Politik zu beschäftigen ? Präsident Raul Somffic erklärt, tiefe Verhandlung könne wann immer stattfinden, da das Rothbud aber ganz unabhängig vom Budget ist, könne bezüglich dieses Verhandlungstermines ein Antrag eingebracht werden. Sfevényi beruft sich darauf, daß die Delegation in der vorigen Seksion gelegentlich der Verbannung des Kriegsbudgets sich über die äußere Polität ausgesprochen habe. Dies könne au heuer so al aber gelegentlich der Verhandlung des Budgets für das eußere. Graf Anton St6cken erklärt nun, er habe bies wegen der Geschäftsordnung gesprochen. Präsident Somffich erklärt nun, die Delegation könne hierfür den Termin bestimmen. Hierauf werden die Stimmzettel auf den dritten Schriftführer abgegeben und die Situng sorann um 3 Uhr geschlossen. Aus der ungarischen Delegation. (2. Situng.) Pest, 24. November. Präsident Paul So mjfic eröffnete die Sibung um Y, auf 3 Uhr Die er war vertreten durch den gemeinsamen Minister des Heußern Baron Beust und dessen Stellvertreter Baron Bela DrezY, den gemeinsamen Finanzminister Freiherrn v. Bede und dessen Stellvertreter Sektionschef Weninger, ferner die ungarischen Minister Graf Andrásfy, v. Gorove und v. Lónyay. Nach Authentisation des Brotofolles bringt der Bräsident dur den Schriftführer Paul Rajner eine Zustimmung des Unterhauspräsidiums zur Verlesung, nach den die froatischen Delegationsmitglieder vom Hause bereits gewählt wurden. . Bräsident Paul Somffich ist der festen Welterzeugung, daß er die Gefühle der Delegation zum Ausdruch bringt, indem er die heute zum ersten Male erscheinenden und bereits verifizirten krontischen Abgeordneten begrüßt und vom Herzen wünscht, daß der neue Bund, der die zwei in fetter Zeit vielfach geplagten Länder wieder vereinigt, bleibend und glücklich sei. Er wünscht vom Herzen, daß, wenn es der göttlichen Vorsehung so gefiele, das Land heimzusuchen, wann werden diese zwei Nationen vereint mit einem Willen, mit einem Borrage zu finden sein. Er wünscht vom Herzen, daß die Ereignise der vergangenen traurigen Jahre mit einem Schleier bewedt und in ihren alten Details vergessen werden. Nur die eine Lehre solle für una übrig bleiben, daß gespaltene Kräfte leichter zu besiegen sind. Er halte es für einen der schönsten Augenblide seines Lebens, wo er hiefür von diesem Orte als Präsident der Delegation Sr. Majestät, als dem gefrönten König des vereinigten Reiches Ungarn,Kroatien, Slavonien und Dalmatien, ein Hof ausbringen kürne. (Eljen.) Der Präsident theilt hierauf die vier Eroatischen Delegationsmitglieder folgendermaßen in die Kommissionen ein: Sujhaj: Landmacht, Zubics: Marine, Bedetovics, Finanzen, und Prejacfevics. Weußeres. Weiters fordert der Präsident die Kommissionen, die mit ihrer Arbeit bereits fertig sind, auf, ihre Berichte vorzulegen Graf Ant. Majlath übergibt hierauf den Bericht der Kommission für Weußeres und Georg Karolyi den der Marinekommission über das Ordinarium. er Beide Berichte werden für Donnerstag auf die Tagesordnung gerecht. 3sedényi Nachdem in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, in den vereinigten Donaufürstenthümern — nach wen ung unterbreiteten diplomatischen Berichten — Fälle und Erscheinungen auftauchten, welche für sich genommen — wenn sie auch jedenfalls die Grenzen der kühnsten Ansprüche überschreiten — einen unmittelbaren Einfluß auf die Störung des europäischen Friedens zwar nicht ausüben dürften, jedoch bei der eigenen Regierung auf seine Hindernisse stoßen, dur ihre regelmäßigen Wiederholungen, nicht nur — nach den Bemerkungen des rothen Buches — den Großmächten ernste Bedenken einflößen, sondern — unserer Erfahrung nah — auch bei den Bewohnern unserer Grenzbezirke entlang dieser Fürstenthümer , einige Besorgnisse erwecken ; nachdem ferner die ung mitgethe Iten diplomatischen Korrespondenzen , über die beruhigende Beilegung dieser Ausschreitungen ud über die gegenwärtige Sachlage seine Aufklärungen enthalten, halten es unsere Kollegen, Graf Wolfgang Bethlen, Stephan Bittó, fun: wig Horváth und i, für unsere unabmessliche Pflicht, gleich in dieser ersten Sigung nac BVertheilung des Mothbuches , hierüber ven gemeinsamen Seren Minister des Meußern um weitere, wo möglich bestimmtere Aufklärung zu bitten. Wir weisen zwar die bestehenden und unwirklichen Interessen des Volkes dieser Fürstenthümer von den Machtgelüsten einiger Parteigänger zu unterscheiden und leugnen , daß die erleigten Fürsprecher dieser Gelüste, die wirklichen Absichten und Wünsche des Volkes selbst vertreten, aber die fraglichen Erscheinungen zeigen nicht nur auf die im Rotbbuch hervorgehobene mit überstürzender Last betriebene Ansammlung von Waffen, sondern auch auf eine plante Aufreizung der Gemüther gegen Ungarn, obgleich wir mit unsern Rettern in den Donaufürstenthümern die leste Nachbarschaft zu pflegen immer begriffen waren. Indem der gemeinsame Herr Minister des Reußern selbst die Besorgnis äußert, ob bei der erregten Stimmung im Lande, die fürstliche Regierung die Macht noch habe, jenes Verhältniß zur Pforte ungestört zu erhalten, welches durch den Bariser Frieden von 1856 bedingt und durch die Großmächte gewährleistet wurde, fanden wir und bewogen , in unserer Interpellation auch über die gegenwärtige Stellung der österreichisch-ungarischen Monarchie zu diesen Großmächten um nähere Aufklärung zu ersucen, welche Interpellation übrigens in sich) selbst begründet, folgendermaßen lautet: Interpellation an den gemeinsamen Herrn Minister des Aeußern. Mit Beruhigung vernehmen wir aus den uns mitgetheilten diplomatischen Korrespondenzen, daß der Minister des Aeußern bei jeder Gelegenheit seinen Einfluß imnteresse des Friedens und zur Begleichung der vorkommenden Schwierigkeiten geltend zu machen sich bestrebe und den in den vereinigten Donaufürstenthümern auf: Bett, 24. November. ‚Hortfegend unseren Bericht über die heutige Unterhaussigung, in der die Negierung dur die Minister: Graf Andráffy, Baron Edetvög, Graf Festetich, v. Gerode, Horváth um Baron Wendheim vertreten war, geben wir die Generaldebatte über das Nationalitätengefeß in Folgendem : Franz Deuf. Geehrtes Haus! 63 kommt häufig im parlamentarischen Leben vor, daß bei einem Gefeentwurf oder Antrag die Grenzen , welche die Generaldebatte von der Spezialverhandlung scheiden , nicht wohl streng gezogen werden können. In einer solchen Lage befinde ichh mich anl dem gegenwärtigen Gefegentwwurfe gegenüber. Der eingereichte Gesetzentwurf,besonders derjenige,den die Zentralkommission Aus der Reichsraths:Delegation. 1 R. C. Pest, 24. November. AUbenpfibung des Subsomittés für das Kriegsbudget vom 23. November.) Obwohl das Subsomite für das Kriegsbudget erst um 4 Uhr Nachmittags feine der Erledigung des Budgets der Kriegsmarine ges widmete Sigung beendet hatte, trat dasselbe von um 6 Uhr Abends zu einer weiterweitung zusammen, um die bereits früher begonnene P Berathung über das Kriegsbudget fortzusehen. Den Vorsis führte Freiherr v. Gablenz, als Schriftführer fungierte Dr. Ripulih, von wellerer Regierung waren antretend Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn, Reichsfinanzminister Freiherr v. Bede, Generalkriegsfommissär v. Früh, Generalmajor 3ü ptner, Oberst des Geniestabs Ghiczy, Major Baron Der Eta ve Die Berathung beginnt dort, wo dieselbe in der früheren Ligung abgebrochen wurde. Titel 5, c) Militärfuhrunwesen, wurde mit der in der Hegierungsvorlage angelegten Ziffer per 255.714 fl. eingestellt. Titel 6, Militärbildungsanstalten, in der Regierungsvorlage eingestellt mit 1,281.328 fl., ruft eine eingehende Debatte hervor, an welcher die Delegirten Nehbauer, Groß, Demel und die Regierungsvertreter theilnehmen. « Delegirter Dr.Figuly beantragt folgende Resolution:»Essei die Auflassung der Josephs-Akademie ehethunlichst anzubahnen,«« während Delegirter Dr. Nehbauer den Antrag stellt: „Die medizinische Spießbs 3. Akademie mit dem Anfake per 185.736 fl. sei in das Srtraordinarium zu übertragen.” Bei der Abstimmung stimmen 3 Mitglieder für und 3 gegen den Antrag des Delegirten Nehbauer. Der Obmann Freiherr v. Gablenz dirimirt gegen denselben und es wird verselbe daher abgelehnt und Titel 6 nach der Negierungsvorlage mit der Resolution des Delegirten v. Figuly angenommen. Titel 7, „Verpflegsmagazine,”" wird mit 573.651 fl. und Titel 8, „Bettenmagazine” mit 51.246 fl. konform mit der Regierungsvorlage eingestellt. a « · Titels).«Montur-Kommi1konen«ist In der Regierungsvorlage mit 273,453()fl.eingestellt.Delegirter Rechbauer beantragt die Reduktion dieser Summe auf 135.0()011,,Delegirteerop die Einisstellung dieses Titels mit 200.0()()fl.Der Antrag Rechbauer wird abgelehnt,der des Delegirten Groß angenomen. Bei Titel 1.0.»Artillerie-Zeugwesen«,in der Regierungsvorlage eingestellt mit 3,1s.160fl.,beantragt Rechbauer die Einstellung von 2,653.160fl.:dieser Antrag wird abgelehntt und der Antrag Figuly auf Einstellung von 3 Millionen angenommen. Die Sitzung wird sodann um 9%, Uhr geschlossen, und die Fortlegung der Berathung des Kriegsbudgets auf morgen den 24. b. M., 11 Uhr Vormittags, vertagt. 5 (Sitzung des Subflomite für das Kriegsbudget des Finanzausíidulfes, vom 24. November) Borsibender: Freih. v. Gablenz; von Geite der Regierung sind anwesend: Reichskriegsminister Freih. v. Kuhn, Reichsfinanzminister Freih. v. Bede, General friegstomminister Früh, Sektionschef Weninger, Oberstlieutenant des Geniestabes v. Ghiczy.itel 11. „Suhrmeien-Materialdepot” ist in der Regierungsvorlage mit 137.614 fl. angefegt. Der Sriegsminister gibt die Erklärung ab, daß das Fuhrunwesen und überhaupt die ganze Bewaffnung der Armee bis zum nächsten April nichts zu wünschen übrig lassen wird, so daß die Armee bis dahin vollkommen schlagfertig dastehen wird. Delegirter Rehbauer beantragt, einen Abstrich von 34.963 fl. vorzunehmen . Delegirter HAuly beantragt, diesen Titel mit 115.000 fl. einzustellen. Delegirter Rehbauer konformirt sich mit dem Antrage Yiguly’s, und zieht seinen Antrag zurück. Der Antrag des Delegirten Figuly wird hierauf angenommen. Titel 12, „Bionnier-Zeugsmaterial”, wird nach der Regierungsvorlage mit 34.00 fl. angenommen. Zum Titel 13, „Valitän:Bauverwaltungen”, in der Regierungsvorlage angefeßt mit 2.812.245 fl., beantragt Delegirter Demel, daß folgender Wunsch ausgesprochen werde: „Der Voranschlag für Instandhaltung und Herstellung der Gebäude einer Seits ist getrennt von jenen für die Elementarschäden zu behandeln.” Dieser Antrag wird angenommen. Außerdem beantragt Delegirtr Demel, in diesem Titel als Gesammte Erforderniß 2,000.000 fl. einzustellen, während Delegirter Nehbauer beantragt, in diesem Titel bei Rubrit: „Snntanphaltung der Gebäude”, die Summe von 1,315.000 fl. wie im vorigen Sabre zu b willigen und daher die Gesammtsumme von 2,300.000 fl. einzustellen. · Delekrter Grocholski beantragt,als Gesammtsumme 2,410.000·einzustellen. Delegirter Demel konformirt sich dem Antrage des Delegirten Rehbauer und zieht seinen Antrag zurück, worauf der Antrag Rehbauers angenommen wird. Titel 14. „Militärgeographisches Institut”, wird nach der Regierungsvorlage mit 957.122 fl. angenommen. Bei Titel 15, Militär-Sanitätsanstalten, in der Regierungsvorlage angeregt mit 2,014.755 fl., beantragt Delegirter Rebbauer bei der Rubrik „Meditamente” einen Abstiich von 25.000 fl. vorzunehmen, zieht aber bdiesen Antrag zurück, worauf der Titel angenommen wird. Bei Titel 16, „Verfolgungsmesen”, angeregt mit 10,521.643 ff., erklärt Delegirtr Nehbauer, es se um unmöglich, nach den angegebenen Daten über die beantragte Summe der Pensionen seine Stimme abzugeben . Delegirter Figury beantragt, die Gesammtsumme mit 10.000.000 fl. einzuleiten, welcher Antrag auf angenommen wird. Titel 17, „Militär-Strafanstalten“, angefeßt mit 62.210 fl., wird angenommen. Bei Titel 18, „Verschiedene Auslagen”, angefeßt mit 222.075 fl. beantragt Delegirter Rehbauer aus diesem Titel die Kosten für militärische Informationen im Auslande, welche mit 20.000 fl. bes ziffert sind, zu streichen. Delegirter © xo ß beantragt, in diesem Titel die Gesammtsumme von 180.000 fl. einzustellen. Dieser Antrag wird ANDPLENURR und hiedurch entfällt der Antrag des Delegirten Recauer. . Die Sigung wird hierauf nach vierstündiger Dauer geschlossen. Nächte Sisung Donnerstag den 26. d. M., um 6 Uhr Abends. Tagesordnung : des Kriegsministeriums. Hortießung der Detailberathung des Budgets angefertigt hat, stimmt in sehr vielen Punkten mit meinen Ansichten überein , nicht aber in Hinsicht der Eintheilung des Textes und des sogluchen Ganges der Redigirung. Außerdem gibt es darin einige Punkte, in denen ich anderer Meinung bin. Im einer Spezialdebatte würde ich zu jedem einzelnen Paragraph meine zu machenden Bemerkungen vorgebracht haben ; gerade aber, weil ich die Redaktion ganz anders gestellt, und das, was nach der Fallung der Zentralkommillion am Ende steht , an die Spiße gestellt wünsche, und m weil ich Einiges über Dinge zu sagen habe, die nicht im S Konzert berührt sind, bin ich gendmigt, hier in der Generaldebatte das Wort zu ergreifen. (Hört!) Die Zeit ist und kurz zugemessen, und so werde ich sie mit langen Reden nicht verschwenden ; ich sage einfach, daß meine ‚Ueberzeugung in den obschwebenden Fragen bie ist, daß in Ungarn eine politische Nation ernftrt, die einheitliche, untheilbare ungarische Nation, deren gleichberechtigtes Mitglied jener Bürger dieses Landes ist, welcher Nationalität er an angehörte. (Beifall:) Das Andere, was ich meine und glaube, ist, daß man diese Gleichberechtigung nur hinsichtlich des amtlichen Gebrauches der im Lande üblichen Sprachen, und auch da nur insoweit besonderen Bestimmungen unterziehen darf, all dies die Einheit des Landes, die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit des Negierens und eine pünttliche Stiftspflege erheichen. (Beifall.) Indem ich von diesen beiden Grundgedanken ausgehe, sage ich nichts Neues; denn als bisher stand es als Fundamentalgrundfan der Berfassung fest, daß, wie ich erwähnte, sämmtliche Landesbürger Ungarns eine politische Nation bilden, nämlich die ungarische, und daß jeder Landesbürger ein gleichberechtigtes Mitglied dieser politischen Nation ist. Ich spreche es ferner aus, daß von der Nation das, was im Gesammtnamen des Staates geschieht, nicht in verschiedenen Sprachen geschehen kann: es muß dieß in der Sprache des Staates, in der ungarischen Sprache geschehen. Wie bisher muß daher auch fünfzighin in Ungarn die Sprache der Gefeßgebung in den legislativen Berathungen und allen ihren Funktionen die ungarische sein. In ungarischer Sprache müssen die Gefege gebracht erden, welche in authentischer Ueberlegung auch in anderen Sprachen herauszugeben sind. Die Regierungssprache aber in allen Regierungsbranen ir gleichfall die ungarische. Nach unten zu jedoch, bei den Komit taten, Surisdiktionen, Gemeinden und Religionsgenossenschaften habe ich nichts dagegen, daß man die Gleichberechtigung nicht beschränke und dab man ihr einen weiten Spielraum gewährte, so auch bei der Rechtspflege hinsichtlich der Gerichte erster Instanz, aber nicht hinsichtlicher Appellationen. All’diesntotipire ich nicht,denn wenn es nothwendig sein wird, noch etwas zur Begründung zu sagen,so werde iches zum Schlusse der Berathung,txt der auch mit vielleicht gebührenden Schlußrede vorbringen, da ich einen Separatantrag stelle. Diesmal bezwede ich nur Eins : ich möchte bezüglich der Nechtepflege vor den Gerichten erster Instanz wünschen, und wäre bereit zuzugestehen, daß überall, wo im Kosmitate mehrere Protofolle geführt werden, weil mehrere Nationalitäten vorhanden sind, das Wrogehführen bei den erwähnten Gerichten in welcher Protofollsprache immer gestattet sich kann hierbei gar seine schädliche Konsequenz fürchten, und auch die Rücksicht schwebt mir vor, daß in dem Falle, als Ungarn die Jurys Institution und das mündliche Verfahren einführen wollte, die Prozeßführung außer in der ungarischen auch noch in anderen Sprachen gestattet werden müßte. Die Meinung aber, daß man selbst dort, wo die Sprache der Einwohner nicht die ungarische it, durchaus ungarisch prozessiren müsse, halte ich für unrichtig und ich sehe die Nothwendigkeit einer solchen Bestimmung im Interesse der ungarischen Nation nit ein. (Beifall) Man hat zwar dagegen sowohl in den Sektionen als auch anderwärts Schwierigkeiten erhoben.Indien.Widerlegung dieser Einwürfe will ich mich jetzt nicht einlassen,ich möchte wünscen,daß die Prozeßführung dort,wo die Bevölkerunjizx keine ungarische ist,auch in der Sprache der dortigen Bevölkerung gestattet sei,allein weil ich die Stimmungk««fre und glaube,das dies jetzt kaum ausführbar sein wird,weil ich aber anderseits ein Resultat will oder doch eine solche Feststellung,welche die künftige Erfüllung meines Wunsches mindestens nicht gefährden soll,—so beruhige ich mich unter den gegenwärtigen Umständen dmmt,daß die bisherige Praxis belassen werde,bis bezüglich der Gerichtspflege die Mündlichkeit und das Schwurgerichtsverfahren eingeführt,und die Gerichte erster Instanz geordnt zuein welchem demnch bin überzeugt,daß das,was wir wünschen,ne unlich daß über all die Prozeßführung in der Sprache der Bevölkerung gestattet sei, von selbst erfolgert wird,sobald wir diese Gegenstände erst geordnet haben werden,und daß der Landtag dies das m von selbst meinem Gesetze aussprechen wird.Doch ich will mich in die weitere Debatterung dieses Gegenstandes nicht einlassen.Ichbtxtfoffc1·,demg..5aus in Angelegenheit der Nationalitäten-Gleichberechtigng einen Separat- Gesetzentwurf als Antrag vorzulegen,indemtch die zu bemerke,daß ein sehr großer Theil dieses Separatentwurfes Inttde 111 Entwurfe der Zentralkommission übereinstimmt,daß ich es aber für nothwendig wachtet habe,in einigen Dingen vornehmlich bezüglich der Eintheilung, davon abzuweichen.Ich möchte den Gesetzentwurf so beginnen.(Lxest.) Gesetzentwurf in Betreff der Gleichberechtigung der Nationalitäten. Da die gesammten Landesbürger Ungarns auch nach den Fundamentalprinzipien der Verfassung in politischer Hinsicht eine Nation bilden, die untheilbare einheitliche ungarische Nation, von der jeder Landesbürger, welcher Nationalität er auch angehöre, ein gleichberechtigtes Mitglied ist , da ferner diese Gleichberechtigung Lediglich hinsichtlich des amtliihhen Gebrauches der verschiedenen im Lande üblichen Sprachen und nur insoweit als dies die Einheit des Landes, die praktische Möglichkeit des Regierens und der Verwaltung und die Erfordernisse einer priftlichen Justizpflege nöthig machen , besondere Bestimmungen unterzogen erden so so werden — die vollkommene Gleichberechtigung der Landesbürger rüclhtlich aller sonstigen P Verhältnisse, aufrecht gehalten — für u amtlichen Gebrauch der Sprachen folgende Bestimmungen zur Richt: nur dienen : Franz Desk. Ich sage hier nicht, daß wir jecht beschließen sollen, daß die gesammten Bewohner Ungarns eine politische Nation bilden, Sondern ich berufe mich im Eingange darauf als auf eine wirkliche Thatsache. (Beifall.) (Liest weiter.) 8. 1. Da vermöge der politischen Einheit der Nationen die ungarische Sprache die Staatssprache Ungarns ist, so ist die Berathungs- und Geschäftssprache des ungarischen Reichstages einzig und allein die ungarische. Die Gefege werden in ungarischer Sprache gebracht, sind jedoch in den Sprachen aller‘ andern im Lande wohnenden Nationalitäten in authentischer Welterregung herauszugeben. Die a N in allen Regierungsbranden it auch Fünfzigbin die ungarische. Hier sage ich nichts Neues, und bringe es nicht als etwas Neues vor, sondern ich berufe mich darauf als etwas Vorhandenes (Beifall). Wenn jemand sagt, aber viele Gebete bestehen ja sehen, so hat er NRecht; aber ein Nationalitätengefe gab es bis jet wo nicht und indem wir sagen wollen, daß die Gleichberechtigung nur insofern hinsichtlich des Gebrauches der Sprache einer Regel unterworfen wird, als die Landeseinheit und die dort angeführten Küdfichten es nöthig machen , müssen wir nit nur das aussprechen, was wir als neue Norm aufstellen, sondern müssen uns auch bei demjenigen, was wir von dem Vorhandenen beibehalten, auf das schon Vorhandene berufen. Dann gehe ich auf die Komitate über. Das bleibt in verggeisung der Zentrakommission. .Schließlich aber wünschte ich Folgendes ausgesprochenr(Liest·) »Die Bestimmungen dieses Gesetzes erstrecken sich nicht auf die ein eigenes Territorium besitzenden und auch in politischer Hinsicht eine besondere Nation bildenden Königreiche Kroatien,Slawonien und Dalmatien, sondern es wird für diese auch in Hinsicht der Sprache jene Uebereinkunft als Norm dienen,welche zwischen dem ungarischen Reichstag einerseits und dem kroatisch-slawonischen Landtag andrerseits zu Stande gekommen ist,und dergemäß die Vertreter derselben in dem gemeinsamen ungarischen Reichstag auch in ihrer eigenen Muttersprache sprechen können.«(Beifall) Zur Einreichung dieses Gesetzentwurfes bewog mich,wie schon gesagt,fürs Erste,daß ich die Reihenfolge des Textes nicht befriedigend fand,und zweitens,weil,wenn wir vermeiden wollen-gewisse Rechte,Gesetze erwähnen, ich besorge, daß mir in die Sache Dunkelheit bringen, blieben Sie mit Aufmerksamkeit die Einleitung des Operats der Generalkommission zu verfolgen. (Lieft.) „Diejenige Gleichberechtigung, welche die Bürger Ungarns welßer Nationalität immer in Hinsicht ihrer politischen und bürgerlichen echte ohne Unterschied genießen, fällt lediglich in Betreff des amtlichen Gebrauches der im Lande üblichen Sprachen unter besondere Bestimmungen und dies nur insoweit, als die Einheit des Landes, die praktische Möglichkeit des Negierens und der Verwaltung sowie viel einer raschen und gemissenhaften Rechtspflege nötig machen. Dies ist die Einleitung zum Entwurfe der Zentralkommission. 68 ist hier der Grundtag ausgesprochen, daß alle Bürger des Landes, zu welcher Nationalität sie auch gehören , gleichberechtigt sind ; es ist der Grundfab ausgesprochen , daß dieselben nach dieser Gleichberechtigung einzig bezüglich des Gebrauchs der Sprache besonderen Borfodrifzten unterworfen sein können ; es ist der Grundlag ausgesprocen, daß sie all in dieser Beziehung blos insoferne besonderen Vorschriften unterworfen sein künnen, als die Einheit des Landes und die dort aufgeführten übrigen Rücksichten e3 erfordern. Weiterhin sagt dann der Entwurf der Zentralkommission : „Aus dieser Ursache” und zählt die Vorschriften auf. “ Aus dieser Einleitung folgert jeder,daß»die Gleichberechtigung der allgemeine Grundsatz sei und daß die aufgeführten Vorschriften bezüglich der Gleichberechtigung eine Ausnahme bilden,was also nicht in Folge dieser Vorschriften deutlich von allgemeinen Grundsatze ausgenommen sei,in die Kategorie der Gleichberechtigung gehöre. Allein in diesem Elaborate ist z.B.die Sprache des Reichstages nirgends erwähnt. · «» Wird man hier ais sucht die Folgerung ziehen:Siehda,ihr habt den allgemeinen Grundsstz»dek,Gleichberechtigung ausgesprochen, ihr habt gesagt,daß es zu bezuglich des Gebrauchs der Sprache besondere Vorschriften angewandt werden,und auch diese nur insoferne, als die Einheit des Landes und alle anderen dort aufgezählten Zurücksichten dies unumgänglich erforderkl.Ihr habt auch diese Vorschriften aufgezählt,worüber il)falsch keine Vorschrift aufgenommen habt,da wird die Gleichberechtigung nicht beschränkt;weil ihr aber dort die Reichstagssprache nicht erwähnt habt-so ist diese natürlich von der Gleichberechtigung nicht ausgenommen ! Und diese Folgerung wird noch dadurch stärker gemacht, das-ver Gelegentwurf erklärt, die mit den obigen Bestimmungen in I-VEL prud ___._. : Bi «-