Pester Lloyd, Januar 1870 (Jahrgang 17, nr. 1-24)

1870-01-13 / nr. 9

— ; —­­ — — — , ·­con großer und — wir sprechen es offen aus — von der unheilvollsten Bedeutung fü­r den weiteren Gang der österrei­­chischen Politik. Es sollte in der That nichts unterlassen werden, um das Einvernehmen zwischen dem vafen Beust und der österreichischen Minister-Majorität, sowie der deut­­schen Partei herzustellen. Kleinliche persönliche Gereiztheit sollte Hier gänzlich in den Hintergrund treten und vorüber­­gehende Erscheinungen, selbst wenn sie in wirklichen Miß­­griffen des Grafen Beust ihren G­rund gehabt hätten, nicht zum Ausgangspunkte einer dauernden Trennung dieten, welche in einem der Hauptrepräsentanten der neuen Aera, die Dali­stische Gestaltung der Monarchie und die verfassungsmäßigen Zustände haben und drüben bedrohen wirde. Graf Beuf i it gemeinsamer Minister des Reufern, und dann nur von den Delegationen gerichtet und gestürzt werden. Dies mögen die Deutschen in Oesterreich bedenken,­­ aber auch Graf Beust möge dessen eingedend sein und sich jeder Einmischung im bie ergleithanischen Angelegenheiten enthalten. Ungarn würde eine solche Einmischung in seine inneren Angelegenheiten nicht dulden und — was dem Einen recht ist, in dem Anderen billig — er wird dem Grafen nur dann einen starken Nac­­halt gegen seine Feinde bieten können, wenn er dieses Prinzip auch der anderen Hälfte der Monarchie gegenüber walten läßt. Die Krisis in Cisleithanien ist von der ‚gefährlichsten Art­­ ihre Folgen, ihre weitere­ Entwickklung ist unberechenbar. Wenn nicht die Monarchie in Trümmer gehen und über alle Belfer versehlen ein furchtbares Chaos hereinbrechen soll, so möüssen wenigstens die gemeinsamen Angelegenheiten und die Minister, welche diese vertreten, von dieser Krisis­ un­­berührt bleiben. « · · » Pest,12. Anner. (B.) Der chaotische Zustand, welcher in den legten Ta­­gen auf der politischen Situation in Wien lastete, beginnt sich einigermaßen zu klären. Die weiter unten veröffentlichten Me­­­­moranden der beiden Kabinetsfraktionen kommen ung mit der Abendpost zu und, obwohl sie die Situation seineswegs er­­schöpfen, wollen wir es dennoch versuchen, so weit dies bei dem­­ noch herrschenden Hatbvunfel thunlich, den vermorrenen Faden der Ereignisse der legten Tage klarzulegen. In Bezug auf den Inhalt der beiden Memoranden verweisen wir unsere Leser — auf den Wortlaut derselben. Noch nie wurde die Trostlosigkeit der politifchen Situation Cigleithaniens mit foldy viidfichtlo­­einen Ausgleich der zen, einen Kampf um die Macht auf­ der Offenheit dargelegt, wie dies im Memorandum der Kabi­­netsmajorität geschieht. Dieses Memorandum klingt wie eine Grabrede auf jene Hoffnungen, welche noch immer Gegenfage zwischen Slavismus und Dentferithum im cisleithanischen Oesterreich für möglich hielt Die Kabinetsmajorität für die politische Situation als Sind die Deutschen oben, dann müssen die Slaven unten sein. Werden die Slaven zu­­friedengestellt, so müssen die Deutschen unzufrieden werden. Xeider it Dies im Ganzen genommen — wahr. Nur in Bezug auf Galizien hielt auch die Kabinettmafjorität unwesent­­liche Konzessionen für möglich, sie wagt aber nicht, solche zu befürworten, aus Furcht vor Rußland. Also Festhalten an den bisherigen Grundlagen der Berfassung — hier, um die Deut­­schen nicht in die Opposition zu treiben, — dort, um N Ruß­­land nicht zur Einmischung zu reizen ; zähes Ausharren bei dem Buchstaben der Dezemberverfassung auf der ganzen Linie, eine Wahlreform, jedoch ohne jedwed­e Zuthat von Ausgleichg­­eh versuchen, lediglich um den Reichsrath numerisch zu kräftigen und von den Landtagen möglichst loszulösen ; die Entfaltung der ganzen Gewalt einer in sich einigen und einheitlichen Re­­­gierung und eines einheitlichen Parlamentes, um die nationale Opposition zu beugen. Das it das Programm der Meinister­majorität. Die Kabinetsminorität ist weniger perfinistisch. Sie er­­—­ragt den politischen Kampf in Westösterreich nicht als einen Kampf auf Leben und Tod, sie hält einen frivolischen Ausgleich für, möglich. Sie fü­rchtet nicht, daß die Deutschen, wenn sie zur Aufgebung ihrer präponderirenden Stellung gezwungen wer­­den, eine noch gefährlichere Opposition bilden würden, als fett die Slaven. Auch fürchtet sie nicht die Intervention Nuß­­lands wegen Galizien. F­ormell will sie die Verfassung halten, materiell will sie dieselbe von Grund aus um. Sie will die Landtage und den Reichsraih auflösen, ändern­ einen, dem „aufßerordentlichen" Belcredi’s ähnlichen Ausgleichg­­ reichevatb, eine wahre Konstituante einberufen. Mit einem Worte, — täuschen wir uns nicht darüber — sie gibt Die Dezemberverfassung auf und acceptirt die Adee eines, nach ihrer Auffassung allerdings abgeschwächten, jedoch nicht zu versen­­menden föneralistischen Syitems. Die in diesen beiden Memoranden niedergefegten Anz­­ichten der beiden Ministerfraktionen sind in ihren Grundzügen aus den publizistischen Organen derselben seit längerer­­ Zeit bekannt. Die verhängnisvolle Lage Oesterreichs, welche in den Memoranden einen hochoffiziellen Anspruc findet, war ja für Niemanden, der die Augen nicht absichtlich schließen wollte, ein Geheimniß. Uns wenigstens­­ sagen die Meinstanden wenig Neues, was wir nicht längst erfannt und empfunden, worüber Der eigentliche Schwer­­t wir nicht oft nachgedacht hätten. punkt der Tagessituation liegt denn auch nicht in der Erkennt­­ni des in den Memoranden­ sich aussprechenden politischen Gegentates, denn es bedurfte nicht einer solchen neuerlichen Er­­kenntnis, da eben dieser Gegentat längst bekannt war. Der akute Charakter der Krisis liegt vielmehr in den Ursachen, welche die unerwartet rasche Veröffentlichung der ministeriellen Denkschriften veranlagt haben. Die Mitglieder der Kabinetsmajorität mußten recht wohl, daß Die weitere Vertagung der Krifis nicht in ihrem Spätereffe liege. Sie drangen zwar nicht offen und nicht zuerst auf die Veröffentlichung der Memoranden und hiemit auf eine rasche Entscheidung, aber sie foreihten dieses Resultat durch ihre­ geheimnißvollen Erklärungen, w­elche sie am vergangenen Sonntage und, wie es scheint, auch am Montage in einer ge­schloffenen Konferenz der deutschen Mitglieder - Adresaus­­ausschusses „unter dem Siegel tiefster Verschwiegenheit" abge­geben haben. Was in den Memoranden enthalte, ist wichtig. Sene geheimen Erklärungen der fünf Minister sind jedoch ge­wiß noch wichtiger. Die Memoran­den enthalten — so gar mi ben wir annehmen zu müstern — die allgemeinen, prinzipiellen — jene Erklärungen Hingegen, die persönlichen Momente der Krisis. Durch den Arg­­wohn Grocholsti’s gedrängt, hat Minister Gisfra in der gestrigen Situng des Adrefausschusses den Obmann deösel­­ben aufgefordert, zu erklären, daß in jenen­ geheimen Mitthei­­lungen der Meinister von dem Inhalte der Memoranden nicht im Mindesten die Rede war. Der Obmann, Dr. Dietrich, hat diese Behauptung Gisfra’s bestä­tigt. Für uns jedoch, wir Sprechen es offen aus, hätte es, nachdem wir den Inhalt der­­ Memoranden fennen, dieser Bestätigung nicht bedurft. An der Argwohn Grocholsfz’8 mochte durch die Erklärung = Dietrichs’8 wenig beschwichtigt worden sein. Diese geheimgehaltenen Erklärungen der Ministermajori­­tät bezogen sich, wenn die Andeutungen, die uns über dieselben bekanntgeworden, richtig sind, hauptsächlich auf jene „Fremen“ Einflüsse, welche die Thätigkeit des M­inisteriums in der Aus­führung der Staatsgrundgefege gegreuzt haben. Diese , fremden" Einflüsse nun scheinen sich nicht auf jene Verhandlungen bes­chränkt zu haben, welche Beust und Taaffe angeblich hinter dem Rüden Gisfra’3 mit den Führern der Nationalitäts­­opposition betrieben haben. Diese Versuche der Grafen Beust and Taaffe mochten formell no fo umfonstitutionell, materiell noch so sehr verfehlt sen, — den Cha­­rer Reonsptratio­ns ge­gen. Den Konstitutionalismus trugen sie sicher­­lich nicht. Parallel aber mit den Bestrebungen dieser Männer, von ihnen vielleicht nicht recht erkannt, oder nicht kräftig genug gehindert, scheint jedoch eine wirklich reaktionäre Strömung wirksam gewesen zu sein. Die fünf Minister haben wahr­­sceinlich in jenen geheimen Besprechungen über die Details dieser reaktionären Strömung Aufschlü­sse erteilt und den Zu­­sammenhang derselben mit dem dalmatinischen Aufstande und den übrigen Umtrieben unter der südflavischen Bevölkerung der Monarchie dargelegt. Nur fo ist die außerordentliche­­ Gereiztheit erklärlich, welche in den Berathungen des Aorel­­- Ausschusses verr­at. Nur fo gewinnt auch in dem Tinti’schen Adregentwurfe jener Bajjus eine richtige Bedeutung, in wel­­chem mit ganz besonderem Nachprude die Pflicht des Reichs­­rathes betont wird: „Die Ursachen des dalmatinischen Aufstand beg, mögen sie von innen oder von außen kommen, genau zu­ prüfen,” während der frühere Spiegel’sche Entwurf des dalmatinischen Aufstandes nicht mit einem Worte gedacht hatte. Nur so erscheint es endlich motivirt, dass die Mitglieder der autonomistischen Äu­ßersten Linken seit jenen Besprechungen sich den Männern der deutschen Majorität zu nähern begannen, während sie früher mehr oder weniger der durch Taaffe ver­­tretenen ausgleichslustigen Richtung h­uldigten. Die nächsten Tage werden wohl über diese dunkeln Punkte des fetten Sta­­diums der Krisis Aufschlag bringen. Die ernsteste Frage in diesem Momente ist die: wel­­cher Art ist die Stellung Beust’s inmitten dieser entgegenge­­feßten Strömungen? Gestern wurde und von Wien telegra­­phisch mitgetheilt, daß die reaktionäre Partei mit erhöhter Kraft an seinem Sturze arbeite. E38 ist dies möglich, ja wahrscheinlich. Bisher war die deutsche Partei die Haupt­­frage Beust’s gegen Diejenigen, welche in ihm nur einen „Eindringling“ gesehen haben, den man sobald als möglich zu beseitigen trachten müsse. Seine Gegner werden sein Zer­­würfung mit der deutschen Partei gewiß nicht unbenugt lassen, um die Ausführung ihres lange gehegten Planes zu versuchen. Sollte ihnen ihr Plan gelingen, so wäre dies ein Creignig Die beiden­ Denkschriften der österreichischen­ Minister. Auf Grund spezieller allerhöchste­ ErmächtigungSin Majestät des Kaisers und Königs—schreibt die am­tliche»TL­iener Zeitung«—­­sind wir in der Lage,die beiden von den Mitgliedern­ des gegenwär­­­tigen Ministerium­s für die im­ Reichsrnd­­e vertretenen Königreiche sind Länderai­Se.Majestät erstatteten­ und den­ Adressausschüssen der bei­­den­­äuser des hohen Reichsrathes mit getheilten­ Separatvoten über die schi­ebenden inneren­ Fragen ihrem Wortlaute nach zuveröf­­fentlichen. Allergnädigster Herr ! Eure Miajestät haben in der am 710. ves I. M. unter dem allerhöchsten Borsite abgehaltenen Ministerfonferen; Allerhöchst ihrer Re­gierung zu beauftragen geruht: ß · · ·· Eurer Majestät in bestimmter und ausführlicher Weise die Mit­­tel und Wege an­zugeben,welche ein­e Verständigung in Beziehung auf die Verfassung und so bin eine Vervollständigung der Reichsvertretung herbeizuführen geeignet wärem auf dass die Letzt­ere endlich zu­ einer Wahrheit werde,und haben Sich sohin Eure Majestät Allerhöchst ihre Entschließungen vorzubehalten erklärt. . Diesem allerhöchsten Auftrage entsprechend­ erlauben sich die gehorsamst Gefertigten in aller Untertz­änigkeit,aber auch mit·1en­·er Offenheit,welche ihnen die vielfach verworrene Sachlage Euren-Maje­­stät gegenüber zur dringenden Pflichtxnacht,ihren Standpunkt aus­­führlich darzulegen,auf das­ Eure Majestät zu ermessen geruhen mögen, ob und inwieweit Allerhöchstige Ministerium in der Lage sei, Bürg­­er für die Erreichung des von Eurer Majestät gewünschten Bieres zu bieten. · Sie m­üssen voranschicken,daß·sie ihren Standpunkt seit dem­­ Moment­,in­ welchem Eure Majethitii ein Allerhöchst ihren Rath zu berufen gerubt haben, unverrühkt festgehalten haben. Auch heute noch sind sie der Leberzeugung, daß der rehtwierigen Lage gegenüber, in welche die Monarchie allerdings nur die sich ge­­genseitig widerstrebenden Richtungen ihrer Theile verlegt ist, doch nichts erübrigt, als mit Beiseitelasjung aller problematischen oder gefährlichen Projekte den mindestens relativ richtigsten Weg mit Geduld und jener Ausdauer weiter zu wandeln, deren Mangel 10 sehr geeignet ist. Mit­trauen gegen die Staatsgewalt hervorzurufen und dasselbe zu ver­­größern.­­­­ Gerade die Schwierigkeit dieser Lage gestattet er nicht, ihre Er­­folge mit Sicherheit zu verbürgen ; am allerwenigsten aber gestattet sie, eine solche Bürgschaft für einen raschen Erfolg abzugeben. Die vollkommene Ueberzeugung jedoch, daß das Einschlagen je­­des anderen Weges einen günstigeren Erfolg auch nur in Aussicht zu nehmen unbedingt nicht gestattet, genügt ihnen, um das Berharren auf dem bisherigen als eine Pflicht zu betrachten. Um dies zu begegnnen, müssen sich die gehorsamst Unterzeichne­­ten gestatten, zunächst nochmals Eurer Majestät gegenüber die Orimde, welche für ihren politischen Standpunkt, so wie diejenigen darzulegen, welche gegen jenen ihrer Gegner sprechen. Die gehorsamst­ Unterzeichneten betrachten­ die derzeit in Kraft stehende Verfa­ssung als das Results­at einer Reihe von Kompromissen welche mit dem­ föderalistischen Standpunkte abgeschlossen worden sind. Hat die Verfassun­g­ vom­ Jahre IZM Unvoll­om­menh­eiten,so liegen sie für eine unbefangene Beurtheilung dadji nicht in den zu enge gezogenen Grenzen der St­iliidera·ei­onomie. ·· Ohne jedoch selbst auch in diesem Betrachte der Disku­ssion über einzelne Fragen­ in Beziehum auf eine m­ögliche Korrektur starr­sinnigen Widerstand entgeg­enzu­setzen,m­üssen­ doch die gehorsam­st Unterzeichneten mit voller Entschiedenheit behaupten,daß ein wesen­tliches Ueberschreiten­ der in der Verfassung vom Jahre 1867 gegebenen Länderautonom­ie die einheitliche Kraft des·2)"reiche·s·auf Kosten von­ Forderungen gefährden­ m­üßte,welche,weder imjizen­tiven Rechte,noiy in reellen Bedürfnissen­ gegründet-ebendes­halb ihren Gru­nd mi­ an Tendenzen haben können­, welchen das Interesse des Reiches widerspricht. Bei solcher Auffassung konnte für die gehorsamst Unterzeichneten die Beantwortung der Frage,ob der­ beklagenswerd­­en Thatsache gegen­­­über,daß diese Verfassung von einem­­ grossen Theile des Reiches in­ ihren­ Grundlagen bekämpft w­ird und in Folge dessen die Reichsver­­tretung eine unvollständige ist——der Kam­pf fü­r dieselbe aufgegeben oder aber m­it Entschhiedenheit und Beson­nenheit fortgeführt werden müssen keine zweifelhafte sein­ Daß dieser Widerstan­d nicht in­ ku­rzer Frist,dass er nur allm­alig und schrittweise gebeugt werden könn­e—und auch dies nur,wenn die vollkom­m­enste Einheit der Aktion der Regierun­g allen extrem­en Forderungen­ die Hoffnu­ng ihrer Realisierung benimmt-darüber freilich konnten sie sich nie einer Täuschung hingeben In dieser Richtung wurde die Frage der Abänderung des Wahl­­m­odus für den Reichsrath in Anregung gebend­t.Allerdings eine Aenderung der Verfassung,allein eine auf legalem­­ Wege an­gebe­hnte Renderung mit dem­ Zwecke,den Reichsrath zu stärken und insolan­ge und insoweit die Verfassun­g in­­ ih­ren Grun­dlagen Angriffen ausgesetzt ist-diesen Angriffen gegenüber­ seineexistenz u­nd Wirksam­keit un­­abhängiger zu machen. Wie diese Renderung­ der Verfassung in dem Standpunkte der auf Grund dieser Verfassung instituirten Regierung und in der fritis­chen Lage, in welche die Erstere dur ihre Bekämpfung­­ gebracht worden ist, ihre volle Rechtfertigung findet, so liegt mohl nichts weniger als Inkonsequenz, vielmehr nur die nothiwendigste Konsez­quenz darin, wenn diese Regierung ambdererseits Projekte zur Ab­­änderung der Verfassung bekämpft, welche dieser Intention auf das bit rerteste entgegentreten. Gleichwohl hat die Regierung Eurer Majestät an diese Frage nur mit aller Vorsicht in die Hand genommen. Sie hat für die zu ge­wärtigenden Neu­erungen der Landtage die maßgebenden Gesichtspunkte ih gegenwärtig zu halten gesucht und sie wird diese Frage mit den Mitgliedern des Reichsrathes be­­sprechen, ehe sie in Beziehung auf dieselbe einen definitiven­ Ent­­igluk faßt. In Sie wird Eurer Maiestat keine Anträge unterbreiten,welche den verfassungsm­äßigen Boden verlassen,und sie wird,für welchen­ Antrag sie sich auch schließlich einigen­ möge,denselben ein­em­ zweifelhaften Schicksale in den Verhandlungen­ und Beschlüssen des Reichsrathes nicht ausseiien­. Dagegen aber müssen sich die gehorsamst Unterzeichneten ande­­rerseits allen­ denjenigen­ Projekten­,welche au­f eine verän­derte sta­ats­­rechtliche Stellun­g­ der K­önigreiche und Länder zum­ Reiche abzielen,be­­harrlich widersetzen. · · Jn Bezieh­ung auf Galizien könnte eine Politik gedacht werden, welche in der Gewäl­tung einer selbstständigen Stellung dieses­ Kron­­landes freie und dar­imi kräftigere Han­d fü­r die Besieizung der ander­­weitigen Schwierigkeiten des Reiches zu gewinnen­ suchte Eine solche Politik aber müßte sich m­it­ der­­’onsequ­enz vertraut machen,daß eine Provokation Russlands eine fernere Verbin­dung Ga­­liziens mit Oesterreich ernstlich in Frage stellen­ könnte. Kaum aber wäre zu­ erwarten,dass selbst mit den weitestgehenden Konzessionen­,namentlich wenn sie einseitig für Galizien ausgesprochen wären,die Parteien befriedigt werden könnten. Dagegen würden dieselben den Widerstand in anderen­ Ländern nothwendig verstärken,weil die Regierun­ in dem­ Vorwurfe nicht an­­gehen würde,verschiedene Länder nach verschiedenem Maße verfassungs­­mäßigen Rechtes zu behandeln. Ohne deshalb in wirklich individuellen Verhältnissen begründete Anforderungen der administrativen Ordnung in Galizien im vorhinein ablehnen zu wollen,glauben doch die gehorsam­­st Unterzeichneten dar­­über hinaus auch Galizien gegenüber eine feste und ablehnende Politik umso mehr allein befürworten zu können­,als die Lage des Landes,die Gefahr,in welche Galizien gerathen müßte,wen­n es diet traft und den Willen des Reiches,es nach auszeit zu schü­tzennan s eine zu harte Probe stellen wollte,von­ dem­ besonnenen Theile der Bevölkerung selbst begriffen werden muß.­­ Mehr indest noch als diese Frage hat diejenige der sogenannten staatsrechtlichen Opposition in Böhm­en der Regierung Schw­ierigkeiten bereitet. Die gehorsamst Unterzeichneten waren sich über deren Bedeutung, aber eben­so sehr über deren Wesen und die aus demselben folgenden Gebote für die Regierung seinen Augenblick unklar. Die Kluft zwischen der Verfassung und der sogenannten Dekla­­ration, von welcher die Onposition bis zum heutigen Tage an nicht einen Schritt weit gewichen ist, haben sie vom Anfange an für eine unausfüllbare betrachtet. · Nichts,was im­ Kreise der Regierung selbst in der Richtung zur Sprache kam­,um­ dieselbe auszufü­llen­,hat irgendeine greifbare Hand­­l­abe das zugeboten­.—Alles,was außerh­alb desselben zu diesem Zwecke in der Presse u­n­d durch persönliche Vermittlungsversuch ge­­schah,·hat jedesn·ials nur zu dem kläglichsten Mißlingen geführt,der auch jedesmal die an Besregung eines solchen Widerstandes unerläß­­liche Kraft der Negierung um ein Wesentliches geschwächt, diejenige des Widerstandes selbse aber nuhlos gestärkt, ein Stand der Dinge, welcher bis in die Anfänge der Shätigkeit der jenigen Negierung zu­­rückkeicht und es unmöglich gemacht hat, zu erproben, melden Erfolg das feste und ruhige Beharren einer in sich einigen Staatsverwaltung auf dem Boden der Verfassung erzielen kann. Bei allem dem aber hat Niemand das Programm der Gegner für annehmbar erkannt; ebenso wenig haben diese selbst die Hand zur Verständigung geboten oder haben diejenigen, welche dieselbe in die Hand nehmen zu müssen erachteten, ein Program­m zu Tage ge­­fördert, welches auch mir in ihrem eigenen Kreise als durchführbar, viel weniger als geeignet hätte betrachtet werden künnen, von den Gegnern angenommen zu werden. Bei­ diesem Mangel jedes greifbaren Ausgangspunktes einer po­­­sten Aktion erreichte man nichts, als daß die öffentliche Meinung in die ganz falsche Bahn der Annahme gebracht wurde, als widerjeße fi ein Theil der Negierung halsstarrig dem Gedanken der ug und praktischer Schritte, welche zu derselben führen könnten, und da von einer Seite her, von welcher es am wenigsten zu erwarten stand, ein Sturm gegen dieselbe hervorgerufen und mit allen Mitteln der Propagitation wachgehalten wurde, der ihre Stellung bereits nahezu unhaltbar gemacht. · ·· Usiddoes­ kann sich eine Regierung wohl nie m­ehr in ihrem­ Necht effilelen­,als wenn sie einen festem wenngleich schwer zuk verthei­­digenden BodFinspl­inge nicht verlässt,eils ihr nicht auf einem­ an­deren ein klares Ziel und verläßlichhe Mittel zu dessen Erreichung ge­­zeigt werden. · · eine A A­bweichung von den Grundlagen des bisher ein­gehaltenen Systems,welche die gegnerischen Parteien zu befriedi­gen vermöchte,ist den gehorsamst Gefertigten überhaupt nur un­ter fogenden­ drei Vor­­aussetzu­ngen verständlich: en­twwe der in­ der Absich­t,an die Stelle der heutigen Verfassung ein föderalistisches System zu setzen;­­­oder in­ der Absicht,mit Konzessionen,welche noch nicht der Fö­­deralismus selbst sind,aber die Macht in jene Hände legt,in welchen sie zum­ Föderalismus führen muß,über denselben gleichwohl hinaus­­zukommen; oder endlich in­ der Erwartung,man werde durch die zu machen­­den Konzessionen über die Scht­ierigkeiten des Augenblickes hinüberge­­kom­m­en,in der Folge aber die entfesselten M­ächte wieder in die n­oth­­wendigen Grenzen bah­nen können. Den ersten Standpunkt halten die gehorsam­st Unterzeichn­eten für einen­ der Monarchie absolu­t verderblichen, den zi­eiten­ für ein­e bedauerliche Selbsttäuschu­ngs den dritten für ein gewagtes Spiel welches die Lage der Mon­­archie nicht gestattet. Wenn der Föderalism­us nicht gan­z und ehrlich durchgeführt würde,n­­äi­e dem­ Kam­pfe mit den nationalen Bestrebungen kein Ziel gesetzt. · · Ganz sind ehrlich durchgeführt aber wäre er nicht nur eine Aufopferun­g der Minoritäten in den­ einzeln­·en·Länder­n·zu Gunsten eines partikularistischen Strebens,welcl­es selbst in den Zeiten höchster Gesal­ r nach Ansten keine Bü­rgschaft des Zusammenwirkens böte,er würde nicht einmal vorübergeh­end den Frieden­ im Innern herstellen­. Denn es träte dann lediglich an die Stelle des­ gegenwärtigen Zustandes­ eine neue Regierung mit einer neuen Opposition­.­ Wenn es aber in Oesterreich nach seinen eigenthümlichen­ Ver­­hältnissen­ keine eigentlichen Plajoritäten,sondern nur je nach der Frage des­ Tages wechselnde Sum­m­en von Minoritäten gibt,·so·hätte dann die Regierung jene Minorität gegen sich,·welch·e·an geistiger und ma­­terieller K­ultur die stärkste und durch·di·e politischen­ Verhältnisse des Stammes,dem­ sie angehört,die bedenklichste wäre·—die deutsche Die Absicht aber,die ohnehin bereits künstlich gesteigerte Macht der föderalistischen­ Elemente in einer späteren­ Zeit wiede·r·einzu­däm­m­en­, liefe daraufhin aus,eine schwere Ausgabe·erst dann losen zu wollen, nachdem m­an­ die eigene Kraft zu ihrer Lösun­g gebrochen hat. Erscheint m­­n in allen dreiålrichtungen­ dex Nachweis gegeben­, dass m­an sich m­it denselben nur auf eine gefährliche oder verderbliche Bahn beziebt,so können auch die gehorsamst Gefertigten keinen der concreten Vorschläge acceptiren­,welche über den inunnsistoceise sich­ dort und da aufgetar­n­­t sind und welche ihnen zu beweisen­ scheinen,d­ass man­ entweder die Tragweite derselben­ nicht übersieht oder a­ber eine Konsequenzacceptirt,welche zu acceptiren die gehorsam­st Unterzeich­­neten nie mit ihrer patriotischenUeverzeugung für vereinbar halten n. KÖR Eine Auflösung des böhmischen Landtages hat seinen Sinn, außer wenn sie von­ einer Negierung erfolgt, welche die heutige Ma­­jorität desselben zu verrüden die Absicht hat, um hierdurch von gegner­iischen Tendenzen zum Siege zu verhelfen. Dies Ziel mag dann vielleicht erreicht werden, weil sie ein Theil des verfassungsfreundlichen Großgrundbefiges aus Unmillen über die Unstätigkeit der­ öffentlichen Zustände zurückziehen würde. ···»··· Die Regierung aberi würde in diesem­Uailekoie in dem­ anderen einer von m­anchen Seiten­ projektirten Zikotablenversam­mlung­ zum­ Be­­huse der Verständigung einfach in die folgende Lage kommen: Entweder das Illesu­ltat derselben­ ist keines­ und dann war sie überflüssig,oder es entspricht den Wünschen der·Gegnern­­i­t,dann­ war sie aber in­ als nu­tzlos;oder endliches entspricht denselben,dann muß sie die Negierung bekämpfen. · s Denn ein diesen Wü­nschen­ entsprechendes und gleichw­ohl für die Regierung acceptables Resultat bedarf diese­s Apparates niick­t,es braucht nur ausgesprochen zu werden und die noisunalen Wege zur Verständigu­ng über dasselbe reichen vollkommen au­s. Eine Regierung,welche auf diesem Standpun­kte steht,kann die Hand nicht bieten luegen,über deren Resultat sie sich nur selbst täuschen müßte,wenn sie nicht gesonnen ist,Andere durch­ dieselben­ zu täu­schen­. · : Sie kann dies um so weniger, als für Bestrebungen, welche nicht auf die Negation der Verfassung und eine Abänderung der staats­­rechtlichen Grundlagen,­­ sondern auf eine Verständigung über die Bedürfnisse und Wünsche des Landes gerichtet sind — der legale Weg durch die Theilnahme an der verfassungsmäßigen Shätigkeit im böh­­mischen Landtage und im Reichsrathe eröffnet ist. Sofest die gehorsam­st Unterzeichneten von dem eben Gesagten­ überzeugt sind,so gestehen sie gleichwol­l zu­,daß in so grossen und schwierigen­ politischen Fragen eine Verschhiedenheit der Anschauungen möglich ist und beachtenswert­­e Gründe für sich haben kann. Worüber aber nach ihrer­ Ueberzeugung eine Verschiedenheit der Ansichten nicht bestehen kann,das ist dies,­daß in­ kein­em­ Staate,am­­ wenigsten­ in Oesterreich,die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten ohne die ernstesten Gefahr sen den Hän­den einer Regierung an­vertreib­t bleiben kann,welche nich­t in ihren Gliedern über den einzuschlagenden Wiechg vollkomm­en einfasst un­d vor Allem­ nach außen hin alleinig ereint. Denn hiedurch muß ihre Autorität fortschreiten­d untergraben werden­,ohne daß die Last der Verantwortung für SVlißerfolge,welche bei einer getheilten oder geschwächten­ Aktion unvermeidlich sind.Von ihr abgewälzt werden kann. · · Die Schwierigkeiten,welche jede Regierung in Oesterreich zu überwinden h­at,m­ü­ssen­ pflichtgemäsz übernomm­en werden.Aber die gehorsam­st Unterzeichneten sind der Ueberzeugung,·daß jenes Masz von Schwierigkeiten­,welches sich ihnen heute entgegenstellt,nicht bestehen würde, wenn die Negierung mit einheitlicher Kraft ihren Weg zu ver­­folgen in der Lage gewesen wäre. Diese Schwierigkeiten sind heute so weit angewachsen, daß nur noch aus dem ernstesten Pflichtgefühle der Muth zu ihrer weiteren Bes­tämpfung geschöpft werden kann. Wim an 18.Dezem­ber 1869 . Aber er kann es nur,wenn ihm das Bewusstsein­ begleitet,un­­gelähmt m­it der ganzen,ohnehin begrenzten Macht an­ dieselbe heran­­zu­treten,welche die konstitutionellen Einrichtungen der Regierung zu Kamokaben gestatten. Die gehorsa­m­t­en sind überzeugt, daß die Erkennt­­niß dieser Mehrheit auch Ew. Majestät in Allerhöchst ihrer Weisheit bez ftimmt hat, die Aufforderung an die Regierung zu richten, durch ein klares­ Programm diesem Zuhtanne ein Ende zu machen. Die­ gehorsamst Gefertigten konnten nie mit der vorliegenden Darlegung dieser Allerhöchsten Aufforderung entsprechen. Sie künnen daran nur die allerunterthänigste Bitte anknüpfen : Geruhen Gw. Majestät das Allerhöchst­enselben geeignet Erschei­­nende zu verfügen, auf dab die ferneren Geschiche des Reiches einem ungetheilt wirtenden, des kaiserlichen Vertrauens sich erfreuenden Kör­­per der Räthe Ew. Majestät übertragen werden, und ziı diesem Bes bufe über das ihren Händen übertragene Amt allergnä­digst zu verfügen. 3% Die gnädige Huld, mit welcher Eure Majestät dem offenen Aus­drude ihrer Mederzeugung und ihres Pflichtgefühles stets Gehör zu scheinen geruht haben, läßt sie hoffen, dab Cure Majestät auch dieser Bitte, welche der loyalsten Absicht entspringt, nicht ungnädig entgegen­­zunehmen geruhen werden. - lenerm.p.,Hasnerm­ I­.,Dr.Giskram.p., Herbstmp.,Dr.B­restelm.p. durchgeführt wissen ; die ehrfurchtsvollst unterzeichneten drei Minister hingegen konn­­ten sich für eine Wahlreform nur unter der Bedingung entscheiden wenn mit ihr zugleich anderweitige Schritte verbunden würden, welche geeignet wären, auf verfassungsmäßigem Wege eine Verständigung mit­ der außerhalb der verfassungsmäßigen Wirksamkeit verhaf­­­lition herbeizuführen. Bei den Berathungen über je­ne erhielt jedoch keine der von einzelnen Ministern vorgeschlagenen Mora­­litäten dieser Reform die Majorität, so daß die Berathungen über die Wahlreform vorderhand geradezu resultatlos blieben. Die Berathung über die Wahlreform wurde jonach auf einen späteren Zeitpunkt ver- En­d Wa Ei vorläufig die­­ ichr in Verbindung ge­­brachte Frage der­­ Verständigung mit der sogenannten­­ Opposition. gung 9 nationalen in dieser Phase des Massenstillstandes ging die Regierung zur Majestät an die Berathung und Feststellung der Thronrede, wo aber 68 das einmüthige Bestreben aller Minister war, bezüglich der oben ber­­ührten, das Ministerium in zwei Parteien spaltenden Fragen nach seiner Seite ein Präjudiz zu schaffen. Die in diesem Sinne entworfene Thronrede wurde fohin­ in den unter dem Allerhöchsten Vorfige Eurer Majestät abgehaltenen Ministerkonferenzen vom 10. und 12. Dezember d. 3. definitiv festgestellt und von Guter Majestät Allerhöchst genehmigt. 63 war nun im Beginne der unter dem Allerhöchsten Borfike Eurer Majestät am 10. Dezember v. a. abgehaltenen Ministerfonferen­, daß Eure Majestät an das Gesammtministerium die Allerhöchste Auf­­forderung zu richten geruhten, „ji alsbald und eingehend mit Der drage zu beschäftigen, welche Schritte zu geschehen hätten, die es er­­möglichen würden, daß eine Verständigung mit den bisher außerhalb der Verfassung stehenden Parteien dahin erfolge, damit die Verfassung durch die allseitige Acceptirung und Betheiligung an der Durchführung derselben eine Wahrheit werde”. Eure Majestät geruhten damit die Allerhöchste Aufforderung zu verbinden, „daß die Sache wegen der Weihnachtsferien des Reichsrathes zur Allerhöchsten Schlußfassung in der Messe vorbereitet werde, daß ein detaillirtes Program­­ über das Vorgeben in dieser Angelegenheit in allen eventuellen Stadien und Konsequenzen Bon in Vorlage komme". Ge­rn diese Allerhöchsten Aufträge Euer Majestät an das Ge­­sammtministerium wurde von seiner Seite irgend ein Bedenken erhoben, vielmehr gleich darauf die Schlußberathung der Thronrede vorgenommen und in der Geltung vom 13. Dezember d. h. mit der einstimmigen An­­nahme der Thronrede definitiv beendigt. Nach diesen Vorgängen du­rften es die ehrfurchtsvollst unterzeich­­neten drei Minister wohl etwas befremdend finden, als sie schon nach wenigen Tagen aus der von den fünf übrigen Ministern an Euer Ma­­jestät gerichteten, ihr Negierungsprogramm vorstellenden Eingabe vom 18. Dezember d. 3. enttahmen, daß diese lektere in Vollziehung des von Euer Majestät am.­­­0. Dezember d. 3. an das Gesammtministerium gerichteten Auftrages vorgelegt wurde. Denn das nur von fünf Ministern mit Ignorirung der anderen drei Minister aufgestellte und seinem Inhalte nach den Intentionen , des Allerhöchsten Auftrages Euer Majestät vom 10. Dezember o. 9. kaum entsprechende Programm Fan­mohl schwerlich als die Ausfüh­­rung des erwähnten, an das Gesammtministerium gerichteten Aller­­höchsten Auftrages Euer Majestät gelten. Aber auch eben­so überraschend war es für die ehrsuch­tsvollst unterzeichneten drei Minister, daß die erwähnten­ fünf Minister schon fünf Tage nach der Thronrede ji von dem Programme diefer leßteren loszusagen und Cuer Majestät ein hieven­de Programm zur Allerhöchsten Genehmigung­ vorzulegen für gut fanden. Mach der unmaßgeblichen Auffasstung der ehrfurchtsvollst unter­zeichneten Minister hatte die zwischen allen Ministern im Wege des Kompromisses vereinbarte und von Guer Majestät allerhöchst geneh­­migte Thronrede mindestens bis zu dem Zeitpunkte als das Programm, der Ah zu gelten, in welchem der Reichgrab­ durch seine an Euer Majestät gerichteten allerunterthänigsten Adressen über jenes Brot­gramm sein Berictt abgegeben haben würde. Bei diesem Zeitpunkte ein mit dem Programm der Thronrede nicht harmonirendes neues Programm aufstellen, heißt nach unserer bescheidenen Meinung die Thronrede preisgeben. Und insoferne ein solcher, wohr nicht als kon­­stitutionell zu bezeichnender Vorgang gar nur von einer Fraktion des Ministeriums ausgeht und den Zweck hat, noch vor dem Votum der Vertretungskörper über das Programm der Thronrede eine Verände­­rung in der Negierung Guter Majestät herbeizuführen, dürfte der von der Majorität des Ministeriums gemachte Schritt auch als ein mit den hek­ömmlichen parlamentarischen Webungen nicht übereinstimmender an­­gesehen werden. Mir enthalten uns übrigens auf die weiteren Unzukömmlich­­keiten hinzuweisen, welche der offen erklärte Bruch der Negierung und die Preisgebung ihres in der Thronreie vereinbarten provisorischen Programms unvermeidlich zur Folge haben müssen. Ein so vraftischer Vorgang wie der eben beleuchtete wäre wohl nur dann zu rechtfertigen, wenn er zur Ab­wendung dringender Gefahr unvermeidlich erschiene, und wenn er zugleich Mittel von unzweifelhaft rettender Kraft böte. Aber nicht nur wartet eine solche augenblickliche Gefahr für den Staat, welche zu überstürzend hastiger Aufstellung eines neuen­­ Regierungsprogrammes nöthigte, nicht ab, sondern es ist auch das von den fünf­ Ministern der Majorität formulisrre Programm nach der Anschauung der ehrfurchtsvollst unterzeichneten drei Minister von sehr zweifelhaften Werthe. Allerdings könnte man das Programm der fünf Minister der Majorität nicht ein neues nennen, wenn es wirklich nur „in dem Verharren auf dem bisherigen Wege”, welchen sie als „ven relativ richtigsten” bezeichnen, bestände. Doch nur zu bald werden die eigenen mahnenden Worte: „daß mit Beiseitelasfung , aller problematischen oder gefährlichen Projekte‘ auf dem bisherigen Meße „mit Geduld und Ausdauer weiter zu wan­­deln sei”, vergessen und es wird ein neuer Weg empfohlen, von wel­­chem mit allem Grunde gesagt werden darf, daß er ein „problematischer und gefährlicher Sei.“ ·· ·· Das Programmm der Majorität des Ministerium­s befürwwortet nämlich eine»Abänderung des Wahlmodus für den Reichsrat­­.«f Wit­­wollen den Widerspruch nicht allzu stark betonen,der darin liegt,dass in demselben Athemzuge das Beharren auf dem­ bisherigen Wege als das richtigste Regierungsprogramm hingestellt und doch gleich darauf eine so eingreifen­de Verfassungsänderung wie die Wahlreform­ empfoh­­­len wird.Wir wissen­ auch­ nicht,was damit gemeint sein soll,wenn ein­ Motivirung dieser Verfassungsänderung mit vielem­ Nachdruck ge­­sagt wird:«Allerdings eine,,Aenderu­n­g der Verfassung«,allein eine au­f legalem­ Weise angebahnte«Den­n­ auch die ehrfurchtsvollst Unter­­zeichneten h­aben­ nie einem­ anderen als dem­»legalen«,dem­­ verfas­­sungsm­äßigen Wege das Wort geredet. ·· An ein Regieru­ngsprogramm­ darf man wohl unstreitig die bei­­den Anforderungen stellen,daß es bestimmt und ausfüh­rbar sei.Wenn nun der Schwerpunkt des Program­­­­ iLeiser Majorität in der von ihr bevoriworteten­ Wahlreform­­ ruht,dann mußte sie die Legiere nicht als ein Problem­ hinstellen,das selbst erst zu lösen ist,sondern sie mußte die,m­indestens in den wesentlichsten Zü­gen­ ausgeführte,Wahl­­reform­ zum­ Ausgange ihrer Vorschläge­ machen,weil nur von einem­ im­ Detail klar vorliegenden Reformprojekte ein Schluß auf die erwar­­teten Erfolge u­nd somit auf den Werte­ des ganzen Programms m­­ög­­lich ist.Ein Program­ aber,dessen Kern sich selbst als ein ungelöstes Problem­ darstellt,darfivohl m­it Fug und Recht als ein­»pr­oblem­a­­tisches Projekt««bezeiilisnet werden . Die Versicherun­gen­,dass die Majorität­ de­­s Ministeriums,ehe sie über die Frage der Wahlreform einen definitiven Beschluss faßt, sich m­it den Mitgliedern des Reichsrathes besprechen sind die gelken­ken­ Anträge nicht einem zweifelhaften Schicksale in den­·Ve­rhandlungen und Beschlüssen des Elreichsrathes aussetzen ni­r·de,sind·wal­ rlich zu dürftigerstteitug als dasz siedein­ ganz und gar in­ der Luft schweben­­­den Wahlreform­projekt irgendeinentzaltzu­leihen veriein­ten Wenn übrigens diei­m­inister der Majorität au­ch hier wieder Anlaßnehmern zu­ erklär­en­,dass sie Eurer Majestcjt keine An­träge h­nterbreiten wer­­den,w­elche den­ verfassungsmäßigen Boden verlassen,so mag die Ver­­sicherung der Verfassungstreue an dieser Stelle allerdings durch die Erinnerung an die Thatjahe gerechtfertigt sein, daß nicht alle Mitglie­­der der Majorität bei den Verhandlungen über die Wahlreform im Ministerrathe die verfassungsmäßigen Nechte der Landtage geziemend beachten zu wollen scheinen. Die ehrfurchtsvoll unterzeichneten drei Minister der Minorität müssen aber das auf dem noch ungelösten Probleme einer unbestimmten Wahlreform beruhende Programm der Majorität auch als ein gefähr­­liches Projekt erklären. Mit anerkennenswerther Offenheit sprechen es die Minister der Majorität aus, daß sie bei der Durchführung der heute noch ihnen selbst ganz unklaren Wahlreform den doppelten med verfolgen, einer­seits die sich von der verfassungsmäßigen Mitwirkung ausschließende Opposition „allmälig und schrittweise zu’beugen” und andererseits „von „Neichsrath zu stärken und den Angriffen der Opposition gegenüber in „seiner Gristenz und Wirksamkeit unabhängiger zu machen.” Daß die du­rchgefüh­rte Wallreform­ für sich allein auf die Oppo­­sition n­­cht den m­indesten sänftign den Einflusz üben­·,jadasz de·r Ver­­suchs der Wahlreform­ für sich allein selbst jene·Fraktion­ der nationalen Opposition­ in ih­remn­ Widerstan­de schärfenn wird­ welche·bis er­­ ihre Mitwirkung im Reichsrathe nicht versagte, wird kaum ernstlich bestritten werden wollen. In der ohne Zugeständnisse an die nationale Opposition durch­­geführten­ Wahlreform erblicht die nationale Opposition nur die Ber­­­wirklichung deutscher Unterbrüdungsgelüste. Die Wwenmaud ganz uns begründete Votausseßung dieser lebteren wird genügen, um die ratio:­­male und separatistische werden die in ihren Erwartungen unbefriedigten Boten endlich dennoch den Reichsrath verlassen Opposition Völker der MWeithälfte des Neic­es, noch mehr aufzustacheln. Yu lebt und damit das äußerste ihnen zu Gebote ge­­bende Pressionsmittel versuchen. Ihr Aufbruch Partei im Abgeordnetenhause tagen, sie ss etwa der Zahl nach verdoppelt hat, wird­­ für die Slowenen und Tiroler geben, und­­ verlassen und verödet wird, nicht die volle Vertretung der Westhälfte des Neic­es, s sondern im einer solchen, um vermeinlich zur völligen deutsche daß die die gefügige deutsche Regierungspartei vertreten ; denn eine befruchtende Opposition würde diesem Rumpfparlamente zum töpflichen Verderben gereichen. ratter .­­2 von einem Theile der Regierung Programmes nicht ganz unerheblich sein dürften. Die Differenz wesentliche, Mehrheit der Minister entstand in diesem Augenblickk das Ministerium in zwei i bei­den Berathungen über "ic " wollte die Wahlreform unbedingt Wenig wird sie wird es ihr wüßen, doch nicht sie wird einzig und allen aufgestellten sic A Stagnation das Signal die nur Allergnädigster Herr ! Indem die ehrfürchtevollst unterzeichneten drei Minister, dem Allerhöchsten Auftrage Eurer Majestät entsprechend, daran gehen, über das von der Majorität der Regierung Eurer Majestät vorgelegte Pro­­gramm ihre Meinung abzugeben und fohrn ihren eigenen Standpunkt in Beziehung auf die zu befolgende Polität darzulegen und zu begrün­­den , erlauben sich dieselben zunäcst einige Thatsachen zu Konitativen, welche für die Beurtheilung der schwierigen Lage, in welche die Regie­­rung Eurer Majestät gerathen ist, sowie für die Behandlung jedes nur - rg

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