Pester Lloyd, April 1870 (Jahrgang 17, nr. 74-98)

1870-04-01 / nr. 74

s·xs;.-ossekkss-x--T.«-sss—s.sr Fruze = -..­­RES EREREHETERTIE TER ne N " KENER ENNE KIT­ER ERERTEITOT TERITIEE Be ...» re 4 A ,.«- B · Mit dem 1. April be Abonnement auf den ainnt ein fettes Quartal: „PESTER LLOYD‘, Flurgen­­at Abendblatt, nebst den beiden Wochenbeilagen: „Wochenblatt für Tand- und Forstwirthschaft" und die illustrirte Frauenzeitung „DAS HAUS.“ Om­nism­ansanane . Seit 1.Jännerl.3.ist infolge Aufgebung des w­­tnnggstempels der ermäßigte Pränumerationspreiss Fükdm»Pester Lloyd«(Mor-Für den»Pester Lloyd«(Mor- M­ u.Abendblatt)nebst den beiden gen-und Abendblatt)nebstger­ochenbeilagen,,,,WochenblattWochenbeil.»Wochen·blattfur für Land-und Forstwirth-Land-und Forstwirtschaft", schaft«und»Das Haus« jedoch ohne«Das­ Haus«. ganzjåhyig fükPest-Ofer-2011.Ganz·jähk.fü­kPest-Ofenf1.1·8.—· axäbng, »I()»Halbjåhr. ,9.—­­Vierteljährig’,«F,,5,,Viertelj,",«,",",jjj,4.50 Monatlich " Monatlich­esen " " 2.60 " " 1.80 . . Ganzjäkhtig mit Postversend. Olf «Ganzjähr.Ithoswersend.»Al­­albjährig „ „| Halbjähr. ET SL Ey­ierteljähr. „ 5 5.50 | Zettel. „ En DT up Für separate Zusendung des Abendblattes vierteljährig 1 fl. mehr. Die Adminifcation des „‚Pefter Lloyd“. Vet, 31. März. (H.) Das Abgeordnetenhaus entsandte am 6. Dezember des vorigen Jahres eine Speiak­ommission zur Prüfung des durch den Finanzminister vorgelegten Ausweises über die Fi­­nanzgebahrung des S­ahres 1867 und des Rechnungsabschlusses für 1868. Der bereit Mitte Feber beendete und dem Hause seit längerer Zeit vorliegende Bericht dieser Kommission bildet gegenwärtig den Gegenstand der Debatten des Abgeordneten­­hauses. Es ist nun die Frage ob das Haus den Bericht die­­ser Kommission billigen und dem Finanzminister das Absolu­­torium­ ertheilen, oder aber — mit jenem Berichte nicht zufrieden — seine Entscheidung bis zur­ Prüfung des Finanz­ausmeifed pro 1867 und des Rechnungsabschlusses pro 1868 durch den zu errichtenden Staatsrechnungshof in der Schmwede lasfen solle. Gestern wurden im Abgeordnetenhause zwei Be­­sclußanträge eingebracht, einer von Hofer Furth in ersterem, ein anderer von Koloman Ghyezy in heiterem Sinne. Die Frage wurde pro und contra bisfutirt und außer der Schlaf­­rede des Antragsteller Gayezh und der Medve des Finanzministers it nur noch die Abstimmung übrig, welche auf den Wunsch von 20 Abgeordneten auf morgen verschoben wurde. Als eine eigentliche P­arteifrage nun diese Angelegenheit nicht betrachtet w.rden. Die Prüfung der Rechnungsabschlü­sse darf nicht Parteisache sein. Es ist nur fraglich, ob die Prüf­­ung duch­ das Siebener-Komite in­ solcher Weise vorgenom­­men wurde, dass man auf Grundlage verselben dem Finanz­­minister mit­ gutem Gewissen das Absolutorium ertheilen kann. Um diese Frage richtig beurtheilen zu künnen, müssen wir vor Allen berücsichtigen , wie, unter welchem Bor­behalte das Absolutorium vom Finanzminister gewünscht, und vom Komits, beziehungs­weise von Sofef Sufth befü­rwwortet­­ wird. Und hier fällt uns sofort in die Augen, daß weber der Finanzminister ein bedingungsloses Absolutorium fordert, noch das Komité ein solches beantragt. Die arithmetische Prüfung und die dokumentarische Rechtfertigung der einzelnen Posten wird dem zu errichtenden Rechnungshofe vorbehalten. Das zu ertheilende Absolutorium hat nur folgenden Sinn : Vorausgefegt, daß der Finanzaus­­weis und der Nehnungsabschluß des Finanzministers ziffermä­­ßig vollständig richtig sind ; vorausgefegt ferner, daß sich alle Kosten derselben durch entsprechende Belege rechtfertigen lassen, erklärt das Abgeordnetenhaus, daß der Finanzminister gemäß dem Reichstagsbeschlusfe vom 2. März 1867 und dem Bud­­getgefege für 1868 vorgegangen ist ; ferner, daß dort, wo von den in den einzelnen Kapiteln des Bu­dgetgefeges für 1868 festgefegten Summen abgewichen wurde, diese Abweichungen theils in späteren Gelegen, theils in Ursachen ihre Rechtferti­­gung finden, welche das Abgeordnetenhaus billigt. Das, und nicht mehr, ist der Anhalt des Yurth’schen Antrages. Aus dem Gesagten ergibt sich auch von selbst, was eigentlich die Aufgabe des Siebener-K­omite’8 war. Die Auf­gabe dieses Komitees war nämlich einzig und allein, die Ber­­affungsmäßigkeit der Lonpay’schen Finanzgebah­­rung während der Jahre 1867 und 1868 zu prüfen, d. h. zu untersuchen, ob der Finanzminister nicht solche Steuern er­­hoben hat, zu denen er durch Gefege nicht ermächtigt war, und ob er nur solche Auslagen gemacht habe, welche er in Folge des Reichstagsbeschlusses vom 2. März 1867 und im Sinne des Budgetgesetes für 1868 machen durfte ; endlich, wenn der Finanzminister auch andere Auslagen gemacht hat, ob er dieselben derart zu rechtfertigen vermag, mag ihm das Haus die Andemnität ertheilen kann. Die Aufgabe des Siebener-Somit6’8 war also eigentlich schon prinzipiell eine ziemlich beschränfte. Daß sie praktisch noch beschränfter ausfallen mußte, erfieht man sofort, wenn man den Reichs­­tagsbeschluß vom 2. März 1867 und das Budgetgefeß für 1868, diese beiden Grundlagen der Finanzgebahrung dieser zwei Jahre, näher in Betracht zieht. Durch den erwähnten Neipstagsbeschluß, der das Budgetgefeß für 1867 vertritt, wurde nämlich dem Finanzminister eine schranfenlose Voll­­macht entheilt ; die einzige Beschränkung, welche ihm auferlegt wurde, war, daß er das noch durch das frühere österreichische Ministerium festgestellte Präliminare nicht überschreiten dürfe. Was aber das Budgetgefeg für 1868 anbelangt, so besteht dieses im Ganzen aus acht Paragraphen. Der Bedarf wird nur nach Kapiteln, die Bededung gar nicht präliminirt. Das ganze Budget für 1868 umfaßt — für das Or­dinarium und Extraordinarium zusammengenommen — nur 24 Ziffern und bezüglich der Bededung begnügt sich dasselbe mit dem Hin­­wire auf die einzelnen Steuergelege, welche den Finanzmini­­ster zur Erhebung der einzelnen Steuern ermächtigen. Hält man alle diese Momente zusammen, dann exit hat man eine klare Spee von der Aufgabe des Siebener-Komitee s, somit gewinnt man auch dann erst den richtigen Standpunkt zur Beurtheilung der Frage, ob das Komite seiner Aufgabe entsprochen habe oder nicht, und ob demgemäß dem Finanze Minister das oben erwähnte bedingungsweise Absolutorium er­­theilt werden könne oder nicht. Daß nun diese beiden Fragen zu bejahen seien, dafür liefert ung der Bericht des Finanzausschusses und die heutige Rede des Abgeordneten Garzagó einen positiven, die gestrige Rede Ghyezy’8 hingegen einen negativen Beweis. Es ist uns natürlich nicht möglich, den 25 Druckbogen starken Bericht des Komités — ein Refums befselben haben wir bereits vor einigen Wochen mitgetheilt — im Kiesern DBlatte vollinhaltlich zu reproduziren: ir müssen uns auf Die Kon­stativung der TIhatsache beschränken, daß das KomiteE mehr geleistet hat, als «s zu leisten verpflichtet gewesen wäre. CS beschränkte sich nicht auf die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Finanzgebohrung und auf die Bel­ichtung der Gründe, welche die einzelnen Abweichungen von den Kapiteln des Bud­getgefeges rechtfertigen und die zu ertheilende Indemnität des Hauses motiviren, sondern es ging noch weiter. Vielleicht in der Absicht, seiner Aufgabe ja möglichst gewissernhaft nachzu­­kommen, ließ sich das Komité in ziffermäßige Details ein, welche eigentlich vor den Rechnungshof gehören. Namentlich hat es sich sehr ausführlich in die Erörterung der Frage der Ueberschüffe eingelassen, als ob es die Hauptaufgabe eines Finanzministers wäre, möglichst große Ueberschürfe aufzumessen. Saft scheint es, als hätte das Komiss in seinem Eifer dem Rechnungshofe seine Arbeit voriwegneh­men wollen; ein 3wed, der natürlich insofern nicht erreicht werden kann, als durch­ dieses an und für sich rühmliche Streben des Siebener-Komite’s weder der Rechnungshof seiner Arbeit, noch das Abgeordneten­­haus der Verpflichtung enthoben wird, den ziffermäßigen, voll­­ständig begründeten Bericht der obersten Kontrollbehörde ent­­gegenzunehmen. Dieses Uebermaß der kommissionellen Thätigkeit hatte indessen zwei nachtheilige Folgen. Erstens argumentirte Herr v. Ghyezh : die Kommission leistete mehr als sie sollte, sie hielt sich also nicht genau an den ihr ertheilten Auftrag, sie hat also ihrer Aufgabe nicht entsprochen, ihr Bericht ist also schlecht und somit dann auf Grundlage desselben dem Finanz­­minister sein Absolutorium entheilt werden. Quod erat demonstrandum ! Freilich ist in dieser Kette von Schlüffen gerade das erste Glied — falsch. Herr dr. Ghyezy übersieht nämlich den großen Unterschied, welcher darin liegt, ob die Kommission sich in dem Sinne nicht genau an den ihr er­­theilten Auftrag hielt, daß sie weniger l­eistete, als sie hätte leisten sollen ; oder aber in dem Sinne, daß sie mehr leistete. Das ist, wie gesagt, denn doch ein großer Unterschied, welchen näher zu erörtern, wohl ganz und gar überflüssig it. Das das Komits mehr leisten wollte, als es hätte lei­­sten sollen, hatte aber auch noch eine andere Folge. Diesem Beispiele folgend, verlegte sich nämlich auch Herr Koloman dr. Ghhyezy auf die Erörterung der Frage der „Leberschärfe“ und brachte richtig heraus, dak die zweijährige Gebahrung nicht einen Ueberflug von 6.083.405 Gulden, sondern im Gegentheil ein Passivum von 935.324 Gulden ergibt. Herr v. Gajzags gab es heute Mühe, diese Ansicht des Abgeordne­­ten von Komoren zu widerlegen. Wir haben die Argumenta­­tionen beider Herren Abgeordneten mit Aufmerksamkeit ver­­folgt, müssen aber gestehen, daß wir aus Obeinfelden ein­­klares Bild über die wahre Ursache dieser großen Abweichung nicht gewinnen konnten. Der Unterschied z­wischen­­ ven Rechnungen des Herrn Ghyczy und jenen der Prüfungs­­kommission beträgt genau 7,018.729 fl. Wenn man Herrn Shyezy ganz Korrekt widerlegen will, so muß man in der Reihe jener Ziffern, welche er anführte, die einzelnen Elemente bezeichnen, aus denen sich dieser Unterschied von 7,018.729 fl. ergab. Es muß genau gesügt werden, welche Ziffern er in seiner Bilanz an einem umrichtigen Orte anführte und welche er anzuführen vergaß; aus der Summe dieser Ziffern muß sich nun die Zahl 7.018.729 ergeben, nicht mehr und nicht weniger. Einen solchen Nachweis — wir gestehen eő — vermissen wir in der sonft vortrefflichen Rede des Heren Garzágó. Wahrscheinlich gebrach es ihm an der­ Zeit, um­ die Ziffern aus dem Zahlenmeer des Rechnungsabschluffes her­auszusuchen. Wir befinden uns, indem wir diese flüchtigen Zeilen schreiben, in derselben Lage; sonst wirden wir es ge­­wiß nicht unterlassen, aus dem Rechnungsabschluffe genau nachzumeisen, wo sich Herr v. Ghyczy geirrt hat. Wenn es uns aber gestattet ist, unter Vorbehalt der eventuell nöthigen Berichtigung, unsere Ansicht, oder mindestens unsere Ver­­muthung auszusprechen, so Liegt der Fehler nicht Dort, two ihn Herr v. Gajzágó zu finden glaubte, nämlich, als hätte Herr. v. Ghhery die Baarbestände des Aerars ignorirt, sondern der Fehler feheint und darin zu liegen, da­ er­ die eingetriebenen Steuer- und Bachtri­dstände als eine Verminderung des Affin­­kapitals, nicht aber als ein Element der Staatseinkünfte bet trachtete. Stellt man die eingetriebenen Radstände als Passivum ein, so muß man die nit eingetrie­benen Radstände als Aftivum betrachten. Das thut aber Herr D. Ghyczy nicht. Er betrachtet als Aftivum blos die wirklichen Einkünfte, während auf der anderen Seite seiner Bilanz alle Beträge, welche aus den eingelaufenen Rücständen ausgegeben wurden, als eine Verminderung des positiven Staats­­vermögens erscheinen. Er begeht die Fiktion, als wenn sich die Summe der Nachstände um die ganze Summe übermin­­­dert hätte, welche aus denselben eingetroffen ist, während doch unter offen wieder andere Rückstände aller Art aufgelaufen sind, die nicht um ein Haar pubioser sind, als jene zwaren, welche wirklich eingetrieben wurden. Hierin scheint uns, wie gesagt, der Irrthum GHyezha zu liegen, insoferne wir auf Grundlage seiner e­tras tenebrösen Berechnungen vielleicht doch eine Be­­hauptung wagen dürfen. Das eigentliche Resultat könnte ung in Bezug auf die Frage des Rechnungsabschluffes, wie diese Frage gegenwärtig vorliegt, ganz gleichgiltig sein, da ja die Feststellung der ziffermäßigen Details dem Rechnungs­­hofe vorbehalten bleibt. CS ist aber immerhin schlimm, wenn in der großen Maffe, welche sich nicht die Mühe nimmt, nachzudenken, ja vielleicht sogar nachzurechnen, durch werlei Ver­hauptungen eine gewisse Unruhe verbreitet wird. Hoffentlich werden die fir morgen (Freitag) in Aussicht gestellten Reden Shyczy’8 wie Shonyays in die Sache die gewünschte­ Klarheit bringen. za Das Kommunikationsministerium befindet sich in gelinder Auflösung. Graf Mirós Austritt ist bekanntlich nur eine Frage der Zeit, von dem Zeitpunkte seines Nachrittes, worüber die Entscheid­ung dieser Tage erfolgen sol, hängt er ab, wann Sta­­töfelies für Hollan seine Demission gibt; er geht mit Milo, wenn dieser bald geht und ohne denselben, wenn der Minister noch längere Zeit auf seinem Posten verbleibt. Ob der Nachfolger Milós von Wie: paarten Fachkenntniß des Hauptmannes Bercs zu verkaufen. Dies­­er ausgezeichnete, Fachkenntnisse befisende Offizier hat auch bei dieser Gelegenheit sich nur Verdienste erworben.“ werben k fügt das Amtsblatt hinzu. „Wir hoffen, daß die Blätter, welche den Preßburger Brief gebracht, es der Mehrheit und ihrem Vefertreis gegenüber als ihre P­flicht erkennen werden, auch diese Mittheilung aufzunehmen.“ In Folge dieses Appells theilen wir das Communiqus mit, er­­fuhren jedoch das Amtsblatt, die betreffende Preßburger Korrespondenz in unserem Dienstag- Abendblatt durchzulesen und uns dann gefälligst bezeichnen zu wollen, was durch : „So soll­ der Oberkommandant“,­­ das obige Communiqus widerlegt . Die Zentral-Kom­m­­ssion der Unterhaus-Sektionen verz handelte gestern die Modifikationen, welche das Oberhaus an den Gejeb­­entwürfen über die Verantwortlichen­ der Richter und Gerichtsbeamten und über die Pensionirung der Richter vorgenommen hat. Von ven Modifikationen des legteren Gelegentwurfes nahm­ die Kommission nur einige stylistische an, und ver­warf alle wesentlichen Merberungs­­vorschläge, somit auch den, daß die Veranti­ortlichkeit auch auf die Ger­geworenen erstrebt werde. Dagegen wurden die Modifikatione Bensionirungsgefegen von der Kommission abgepü­rt. — Wie „M. A." aus verläßlicher Duelle erfährt, Fürst­ Primas von Ungarn, sobald die Wahlen zum Rat Kongreß beendet sind, von Rom aus den Einberufungsteri fam­t geben und zur persönlichen Eröffnung des Kongresses fi nach Ungarn zurückehren. == Der „BD. B. Közlöny" theilt mit Bezug auf eine von u gebrachte Preßburger Korrespon­denz folgenden Basjus aus einer Zu? Schrift des Oberkommandanten der E. ungarischen Landwehr, Erzherzog Joseph an das 1. ungarische Landesvertheidigungsministerium vom 29­0. Mt. mit: „Ich habe gelegentlich an die Harapatihe Monturfabrik in Preßburg besucht und die erfreuliche Wahrnehmung gemacht, daß sämmtliches zugeschnittene Material schon aufgearbeitet war und au­­fden verschleicht ist. Dieses überraschend schnelle Resultat bei der An­­­­fertigung der Ausrüstungsfuüde ist alein der mit seltener Energie ger dereintritt Holland 3 wünschen werde, läßt sich heute natürlich nicht vorhersagen ; jedenfalls würde inteffen Hollan dann­­ die Bedingung stellen, daß gewissen Verhältnissen im Schoße de Kommunikationsmi­­nisteriums, auf welche in legter Linie alle die unliebsamen Zmischen­­fälle zurüczuführen sind, ein Ende gemacht werde. Die Demission des technischen­­ Konsulenten Tr. Natd Thommen befindet sich seit längerer Zeit in den Händen des M­inisterialrathes Difar v. Fadh, welcher dieselbe in dem Momente zu überreichen hatte, wo er (Fadh) selber von seinem Posten scheidet. Dieser Fall dürfte nun ebenfalls eintreten: Herr v. Fadh hat ebenfalls um seine Ent­­lassung gebeten, wie er einer der legten Honvédoffiziere gewesen, die 1849 die Waffen streiften, so hielt er auch fest aus, um — falls eine Untersuchung gegen das Kommunikations-Ministerum angeordnet worden wäre — seine Alte (Fach ist Leiter der Eismbahnsektion) — vertreten zu können. Dieser Grund entfällt, nachdem die Untersuchung abgelehnt worden. Oberinspektor Gurefc von der TE. Baudirektion tritt ebenfalls an und vertauscht seine bisherige Stellung mit jener eines technischen Direktors bei der Priemysler Eisenbahn. Wir regiz steh­en diese Thatsachen, ohne daran eine Bemerkung zu knüpfen. — Graf Eugen Bichy, der schon seit ein­­en Tagen im Ab­­geordnetenhause auf den Bänten der Linken fißt, wurde gestern feier­­lich in den Klub der Linken eingeführt. Wir bedauern tief sein Schein den aus unserer Mitte — sagt , B. N.". Die Rechte verlieh­ in ihm ein Mitglied, für dessen Anträge in der Negel Niemand stimmte, nicht einmal er selbst.­­ Aus dem Reicstage. Pest,31.März. Wir schlossen unseren Bericht über die heutige Sitzung des Ab­­geordneten­hauses im Abendblatte damit,daß die Sitzung nach der Debatte über den Bericht des Siebener-Au­sschusses auf 5 Minuten verfügt wurde. Nach Wiederaufnahme der Sitzung gelangt der vom Oberhause modifizite Gefäßentwurf über die Aufitellung des Staaterehrungs­­hofes zur Verhandlung. Der Referent des Zentralausschusses, Raul Királyi, empfiehlt im Namen der Mehrheit der Sektionen die Mo­­difikationen zur Annahme. Die 2., 3., 4., 5. und 6. Sektion acceptiren die vom Oberhause vorgenommenen Modifikationen, die 7., 8., 9. und 1. Sektion dagegen bringen bezüglich der Modifikation ein Separatvotum ein. Das Ober­­haus will nämlich den §. 6 des Gefebentwurfes, nach melchem blos das Abgeordnetenhaus die drei Individuen wählt, von melden eines durch Se. Majestät zum Präsidenten des Staatsrechnungshofes er­­nannt wird, dahin ändern, daß das Oberhaus an der Wahl vieler Kandidaten gleichfalls theilnimmt, wogegen die vier Sektionen die ur­­sprüngliche Fassung beibehalten wissen wollen. $. 11 verfügt, daß über die Disziplinarvergehen des Staatsrechnungshofg-Präsidenten und der Rechnungsräthe dasjenige Gericht zu urtheilen hat, welches über die Präsidenten und Vizepräsidenten der königlichen Tafeln die Dizi­­plinargerichtsbarkeit übt. Das Oberhaus w­ünscht diesen Paragraph dahin geändert, dab bloß der Staatsrechnungshofs-P­räsident nn dem $. 35 des Disziplinargesees gerichtet werde, während die übrigen Mit­­glieder des Staatsrechnungshofes, blos derselben Disziplinarbehörde un­­terworfen sind, wie die übrigen Staatsbeamten. Hier wünscht blos die 8. Sektion die Beibehaltung des ursprünglichen Textes. Alexander Horváth, Referent der 8. Sektion, bittet um die Annahme des Separatpotums, wogegen Referent Baul Királyi die Annahme der Modifikationen beantragt. Koloman Ti­a ist bereit, die Rechte des­­­berhauses zu respek­­tiven, dagegen soll auch das Oberhaus die Rechte des Abgeordneten­­hauses nicht usurpiren wollen. In Fianzangelegenheiten it das Ab­­geordnetenhaus allein kompetenz.. So wie das Abgeordnetenhaus das Budget allein votirt, ebenso hat es an die Kontrole über die Finanz: Be zu üben, ebenso hat es aulf die Rehnungsabschlüsse allein zu rüfen.­­ In Zukunft wird der Staatsrechnungshof diese Aufgabe voll­­ziehen, es ist also nicht mehr als logife, daß das Abgeordn­etenhaus allein berechtigt sei, die Verfügungen zu treffen, welche die Organisation des Staatsrechnungshofes nöthigt macht, die K­andidation des Präsi­­denten kann demgemäß ausschließlic ein Recht blos­nes Abgeordneten­­hauses sein und darum bittet er um die Annahme des §. 6 im der ursprünglichen Fassung. Unannehmbar, erklärt Redner, in ferner die Abänderung des zweiten Theile des §. 6. Dieser Theil des Gefeb- Entwurfes hat bereit seine Geschichte. Ursprünglich ordnete­ derselbe an, daß die Rechnungsräthe auf Grundlage eines Beschlages des Staats­­rechnungshofpräsidenten auf die Unterbreitung des Ministerpräsidenten vom Monarchen ernannt werden ; das Abgeordnetenhaus änderte Diese Bestimmung nach lebhafter Debatte im Interesse­ der Unabhängigkeit des neuen Institutes dahin, daß die Rechnungsräthe unmittelbar auf Borschlag 0.8 Rechnungshofpräsidenten ernannt werden sollen. Das Oberhaus hat die ursprünglige Fassung mierer restaurirt das Haus würde also fest eine arge Inkonsequenz begehen, wenn sie jene Fassung, die sie nach reiflicher Erwägung einmal verworfen, nun annehmen wollte. Redner schließt damit, daß er dem Haufe empfiehlt, den Gefeb­­entwurf mit Verwerfung aller vom Oberhaufe vorgenommenen Modifiz­­ationen in der, vom Abgeordnetenhaufe festgestellten Fassung an­­zunehmen. Balthasar Halaß und Baul 9­váry empfehlen in kurzen Morten die Verwerfung der Modifikationen des Oberhauses. Graf Julius Andraffy:Der Herr Aba­ Tia sagt, das das Oberhaus an dem Kandidationsrechte des Abgeordnetenhauses partizipiren wolle. Allein dies it nicht der Fal. Das Abgeordnetenhaus wird allein die drei Kandidaten für die Stelle des Staatsrechnungshof: Präsidenten wählen, dann wird das M Wahlresultat einfach dem Ober­­hause mitgetheilt, welches den Beschluß des Abgeordnetenhauses unterstüßt. Paul Szontägh ist mit dieser gewundenen Interpellation un­ zufrieden. Der Ministerpräsident bedient sich eines sehr vagen Ausdruches, unter welchem man sich nichts Bestimmtes denken kann. Das Wahlresultat wird dem Oberhause mitgetheilt . Meitgetheilt! Und wenn das Oberhaus das Wahlresultat nicht annimmt, wenn es­­ dasselbe zurückweist? Die Haltung der Regierung gegenüber diesem Gefeßentwurfe gibt uns einen V­orgeschmach davon, wie die Reformen beschaffen sein werden, welche­ das Ministerium anstrebt. Die Major­­ität steht sich hinter den Mantel des Oberhausbeichusses, um eine Bestimmung zur Annahme zu bringen, welche sie selbst nicht vert­ei­­digen will. Schließlich macht Redner darauf aufmerksam, daß Minister £ ó­­nyay den Gefeßentwurf ursprünglich im Hause eingebracht und wann die vom Finanzausschusse vorgenommenen Renderungen acceptirt habe. Nun will das Oberhaus diesen Gefegentwurf verändern, der Finanze­minister hat also die moralische Pflicht, dafür einzustehen, daß diese Abpenderungen nit angenommen erden. Finanzminister Lönyay leugnet diese legtere Verpflichtung und ist der Ansicht, dab das Kandidationsrecht des Abgeord­e­en­­hauses doch die vom Oberhause vorgeschlagene Modifikation nicht ge­schmälert erde. Gr. Julius Andpräffy. Wenn die Herren von der Oppo­­sition das Einsammersystem wollen, so mögen sie dasselbe beantragen; so lange aber das Zweilammersystem geießlich besteht, ist es nöthig, was jeder bedeutende Beschluß in Medereinstimmung von beiden Häusern ge­­meinschaftlich gefaßt­ wurde. Koloman Ghyczy. Die Negierung will fur das Dbe­haus eine Pression auf uns ausüben, damit wir den ihrer Omnipotenz gün­­stigeren Wert annehmen. Medrigens sind wir hier in der eigenthüm­­lichen Lage, den von der Negierung eingebrachten Griechentwurf gegen­­über dem Oberhause zu vertheidigen. Wenn ein Minister einen Ge­ fegentwurf einbringt, so ist dafür­ das ganze Ministerium solidarisch verantwortlich. Finanz­minister Yönyay hat aber erklärt, daß er die Aenderungen des Finanzausschusses annehme, folglich hat das ganze Ministerium dieselben angenommen und Graf Andräffy müßte eine Kabinetsfrage daraus machen, wenn die Fallung vom Oberhause verworfen wird ! Graf Andräffy sagt, zur Fallung eines wichtigen Beischlusses sei die Uedereinstimmung beider Häuser nöthig. Das war einmal der Fall, als Ungarn noch eine Ständevertretung hatte, und bIeß beide Häuser zusammen alle Stände des Landes, also die Landesvertretung darstellten. Heute ist dies anders; heute vertritt das Abgeordneten­­haus allein die ganze Nation, und daß zur Fassung wichtiger Beischlüsse wirklich nicht die Medereinstimmung beider Häuser­ nöthig ist, hat auch die Brauns bewiesen , insoferne das Oberhaus schon einmal in einer besonderen Novesfe auf die Thronrede antiwortete. Nebner bittet Schließ: a um die Annahme des Gefekentwurfes in der ursprünglichen aflung. Graf Julius Andraffy: Es ist nicht richtig, daß die Ne­gierung auf das Abgeordnetenhaus eine Pression ausüben will. Hat sie 004 nicht einmal die Opposition aufgefordert, für die Movisitatio­­nen des Oberhauses zu stimmen! (Nufe von der Linken: Wie schlau !) Meoner leugnet, daß er eine Kabinetsfrage stellen müsse, wenn das Oberhaus den Gelegentwurf modifizirt. In solchen geringfügigen Din­­gen gibt es seine Solidarität unter den Ministern in dem Maße, wie Ghyczy fich_dieselbe denkt. 8 € m­ít Simonyi und Cmerih 3vantia motiviren ihr Botum, welches ein ablehnendes ist. Der Präsident fragt hierauf, ob das Haus die vom Oberhause am $. 6 vorgenommenen Modifikationen annehme oder nicht? Die Rechte (mit Ausnahme der Sadhsen) erhebt sich für die Annahme. Die Majorität it nicht evident. Die Gegenprobe wird vorgenommen, doch läßt all diese die Majorität nicht klar erkennen. Nun wird die Stim­­menzählung angeordnet, aus welcher hervorgeht, daß 99 für und 101 gegen die Annahme stimmen, ein Resultat, was von der Linken mit lebhaften Elsenrufen aufgenommen wird. Der 8. 6 behält also die vomselben vom Abgeordnetenhause gegebene Fassung. Schluß der Sigung um 2 Uhr. Nächste Eikung:­ morgen Vormittags 10 Uhr. Generalversammlung der Perler Stadtreprä­­sent am. Veit, 31. März. Aus der heutigen Eikung des städtischen entantenkörpers haben wir Folgendes zu berichten: b­ürgermeister Gamper­ beantwortet die gestern vom engglmann gestellte Interpellation bezüglich des über das 24-Millionen-Ansehen für Donauregulirung, inlösung der Kettenbrüche, Verschönerungsbauten f. w. ont, daß die Generalversammlung in einer ihrer jünge­n Bericht des Oberbürgermeisters und der vielfalld­ent­­kon bezüglich des fraglichen Gefegentwurfes zur Kennt­­niß gen und insofern als die Regierungs-Vorlage den lang­­gehegten Wirichen und Bedürfnissen der Kommune­ntehnung trägt, dem in dieser Hinsicht verdienstvollen Ministerpräsidenten, Grafen Zul. Andrasfy, den Dank votirt habe. Sofern Herr Henklmann in dieser Angelegenheit noch etwas thun will, möge er einen formulirten An­­trag zur’ordnungsmäßigen Behandlung einbringen. ‚Senklmann bemerkt zunächst, daß es sich in dem betreff­fenden Gefeßentwurfe in der That um das sine nobis de nobis han­ ze sein, ob der Interpellant Weigerung mit der erhaltenen Auskunf oder nicht ? Am besteren Falle solle er einen Antrag einbringe Herklmann will die Dringlichkeit in nächster Woche im Unterhause die Bersammlung Vorschläge geschieben, der Sade demonstriven, wer augenblidlichen Diskussion niet zur Einbringung eines formular trage drängt, verzichtet Herr Henblmann t­fhen Schule in der Stationsgasse die Schlecht ausgeführten Arbeiten unter solchem Uust die weitere Urgenz der Sade, nachden sein Antrag fäme. Ein Bericht der zur Untersuchung der im Bau begriffend einiger Unternehmer, Infos inzwischen den wahrgenommenen Weberständen abgeholfen wurd die Vorlage zur Kenntniß genommen. Qbernotär Barnaverliest das von uns schon im­ Operat der Organisirungskomm­ission über die Regelung und­ der Beamtengehalte, welche treten legale an verweigerte. die gegeben. k bei bis erst im Jahre 1861 habn die damalige voronet Die Vorlage derselben Kommission über die Vermehrung der Trabantenwache und färe wird in allen Theilen genehmigt und mit die © jedenfalls Kommislion H­­«. Drudlegg umfangreichen Glaborates an und wird dasselbe später zur Be­kommen. — «­­»Die Stadt Pest ist alt Grund eines alten Privilegs verschiedener Regalrechte und mußten unter Andere Mühlen gewisse Abgaben an die Stadt als Grundherrschaften Die hiesige Walzmühle hatte wäre es vom zum Jahre 1841 Tas der absolutistischen Epoche die Stadt ihr Regalrecht bei der Malzmühle nicht geltend mach­t. Statthalterei und 90 befann sich zahlreiche Dampfmühlen entstanden, welche sämmtlich die Stadt verweigerten. Scheidung aufgerufene Ministerium und die Stadt­mühlen nit in fi) das althergebrachte Negale bezieht. Gutachten der Nechtafektion ordnung des Ministeriums auf keinem Nechtegrunve beruht,­­ eine Beschmerdepetition an fügt die Nechtajektion bei, puntte gerathen, von geringe Bezahlung Dampfmühlen noch aus tragt die Kommission Sztupa mon, der Geltendmachung gelegenheit mit Nachfich­teressen an zu belassen, zu entrichten den wird Neidstag Häuser erfolgen wird. Fr. Thurn zu volfsw.rthscaftlicen­­ des. Negalrechtes b der Dampfmühlen gänzlich abzusehen und statt dessen von dies zur Anerkennung des grundherrlichen Red Stadt zu verlangen. Herr Betfep meist auf von Gharaft als Fabriken hin und erwähnt der bedeutenden Leistungen der betreffenden Aktiengesellschaften. Hebner betont billigkest, solchen Sabriten gegenüber­­ ü­raz Regalrecht geltend zu und beantragt, die Dampfmühlen nicht als regalpflichtig zu be und von biesfälligen Forderungen abzustehen. Der Antrag wi fällig angenommen. Ein Gesuch um Herstellung der Steinbrucher Straße, dem vorigen Jahre datict, wird zur Kennun­gend nachdem inzwischen hierüber schon verfügt wurde. EmelangeDigkussionriefdieKommissionsvorlageü Entfernung des Glassalotts an dem Handelsstandsgebäude­ Ka undlzesamt Glaswänden eingeschlossenen Säulendurchganges,1­ei der Kornhalle benützt wird.Der Magisteit empfiehlt diese des Kaffeehaussalons und des andern Objekts,welche für dies Ge welt bei den engen Raumverhältnissen des Handelsstands gebäng entbehrlich sind, bis das Joydgebäude fertig sein wird. Für den Maneoansan foren Seregi, den Kaffeesalon und die Erweiterung­­ Dagegen beider Objekte bis 1. Deai Burián, Ba Weiß, für die Kommission Haris sei, welcher Antrag auch zum Beischluffe erhoben w . „ Eine Grundertension des Swannos’schen Hanfes im Betrag dreizehn Quadratklaftern zur Regulirung der­ Schüßenga, 115 fl. per Dadratklafter eingelöst. , Der antinwirth in der städtischen KavalleriekaserneCe Fuchs­sche Kaserne)wird unter den bisherigen Bedingungen al­lere drei Jahre belassen.—Behufs Auspflasterung der Pfarteq der Herstellung des Trottoir S an dem Porpåß’schenaufe­—I­­ Eigenthümern der gegenüberliegenden baufälligen Ehe (Thu Küttel), meldhe wurd Die Straßenaufschüttung zum großen Theil graben werden, eine Jahresrist gestattet, in welcher beginnen haben, ansonsten ohne weitere Rückicht sie von Neuk und auch das Küttel’sche Haus dürfte nicht zurückbleiben. vil vie davon berührten privatrechtlich die Rechtssektion weisen. Schließlich empfiehlt Dr. 6 bis 1. Ma ein Pachtgeld von jährlichen . Sulie Nemeshegyi wird für die Aufschüttung des tiefliegenden € trottoird vor ihrem Hause in der Donaugasse der Termin bis 1 1871 Schließlich­ wurde die Bestellung eines Geldeinnehmers Wasserleitung mit dem Jahresgehalte von 800 fl.Und 15" Quartierpauschale genehmigt und der Magistrat angewiesen, en tur hiefür auszuspreihen. ‚A Wien, 30. März In den­en entschieden der Ansicht, daß für das Mothmabigelet, das Stt­tungsmittel der Verzweiflung gegen die Desertionen aus dem 9 ratb, die San IDEEN Zweißritzelmehrheit nicht zu gewinnen werde. Ob das Ministerium für eine solche Eventualität schon bestimmten Entschluß gefaßt, verlautet nicht, die Ablehnung aber, wenn nicht sein Sarg selbst, in jedem al ein Nager in feinem Sarge sein. Eine Verordnung des Finanzministeriums, tert die Nachtragskonvention zum englischen Handelsvertrage daß die darin enthaltenen Wollbegünstigungen­ für Woll- und­­ wollwaaren nicht blos auf englische Erzeugnisse, sondern auch a Provenienzen aller derjenigen Staaten Anwendung finden, weisen die bestehenden Verträge die Behandlung auf dem Fuß der m­günstigten Nationen zugesichert werden. Der Neidhstanzler, vom zum Vortrag nach Ofen berufen, geht in den allernächsten Tage hin ab von der Berufung eines der diesfeitigen Minister ver N dts. Se. Majestät wird um die Mitte der nächsten Woche wie Wien erwartet. — In Konstantinopel fegt man sich militärisc­h mehr auf europäischen Fuß. Ein Befehl des G­erassiers führt in Mannschaften einen Kasernunterricht im Lesen und Schreiben, in den Elementen der Arithmetik und der Geschichte ein. Died der in S Konstantinopel garnisonirenden Truppen haben das Si der gemeinsamen Mahlzeit (mesh) acceptirt. —éy— Wien, 30. März. 3opfes in Oesterreich fallen. tronztabellen­ neue, jedem einzelnen welche verschiedenen Aemter men Diensttabellen waren es bisher vor Allem, einer hervorragenden Stellung und erzwungenen duch Einführung offener Diensttabellen Einflüsse eines direkten oder beseitigt werden. Die subalternen Beamten in Oesterreich den Tag freudig begrüßen, renzen, über Meinungs: der Landwehr entstanden sollen, müssen als übertrieben bezeichnet werden. 63 murve blos, lebhafter Kontroverse in Uebereinstimmung mit den Landesaussch­ beibl­­en, die Landwehr-Kavallerie in Galizien nifiven und zu adjustiven Ueber die Adjustirung hender in den der Landwehr anderen sind noch feine definitive Simmungen getroffen. Die Landswehren der Gebirgsländer werden wohl als Jäger oder Schügenbataillone mit der Landestracht ein MAniformirung vorganisirt­erden. — Generalmajor Auer3perg, der den Krirgsminifter dringend rufung aus Dalmat ten bat, bes Truppenstandes etwa in vierzehn Tagen Besitze von einer. Das auf ‚will und den Interpellanten Inzwischen sind zur Berathung sollen abgeschafft Cinsicht entsendeten anerkannt soll.. Die Generalversammlung der Magistrat betraut, die Gemeinde bezahlt, in Geither und mährend Királyi un; Báraoy. x. Wien, 30. März, die in Betreff der Uniformirung gestellt und B. der der mit. Mühle nicht hatte die Kategorie gewöhnlicher Mühlen Tt. hierüber, welches dahin gelangt, der neuen Restauration die Entrichtung in der Sache Die Nachrichten und Theilmeise ist der Sicherheits der Durchführ dies berei welchem Sabre der Kornhalle die Verfehnt zu schon heuer als Uhlanen zu als Dra ihren Negalansprüchen des M­ühlenergi vom Manistrate 31 . von Mühlen Recht abgemchrjen, weil die Entfernung 1. Beamten Beamter zur 3. wofür an die Stadt der jeweilige Bureauchef , an der dem Josef Dobos mill für Beamte alle wird Wieder indirekten und Der Manistrat übrigens Die ‚geh­imen soll richten ein’ Je. zu führen hat, aufgelegt werden. Wchtung Nachtheiles in’ des Wr műre . sie invek holte: geht, daß der Star fallen, Ländern 5 um den unlat 3 auf d « ij = Stab des Diensttabellm (Dual werden und stehensen Dirnf einzelnen Unterabtheilungen Die ı wie unter dem­­ sie das Begräbnik ber 9 feine A soll nach durchgeführter Reduzir in Wien eintreffen.e nadh Thunti werden u. R. Brag, 29. März. Im ezechischen Lager verfolgt man aus Wien hieher gelangenden Ministerfristsgerüchts dem lebhaftesten Interesse. Ueber das, was kommen soll oder je wird, sind die Grechen mit sich selbst nicht im Klaren und fest m) denn je, nachdem in ihren eigenen Reihen der erbittertste Kampf ( sie begnügen sich) daher, den objektiven Beobachter zu spielen und im Stillen die Hoffnung zu hegen, daß ihnen allein schlickfij dem staatsrechtlichen Chaos ein Vortheil erwachen kann. Die Lager der Verfassungspartei befindliche Opposition, so hütet si die gehifhiiche Opposition, die Männer, die sie an der Sp Staatsgeschäfte sehen möchte, bekannt zu geben; der Grund Liegt

Next