Pester Lloyd, April 1871 (Jahrgang 18, nr. 78-101)

1871-04-04 / nr. 78

­ ·« lest,3.April. Wollte man demcieles themischen Abgeordnetenherufe ein «qukfsisches Motto geben,es könnte nur dies berühmt e der Briefe VVUSkUkca sein:,,Quaeegogolo,nonprobatp0­ egonescio.«Wa­s es von diespTKCMMCV erfährt,billigt das Volk nicht,und von AlleI, was das Volk billigt,weiß die Kammer nichts.Eine kringli­­chere Fortsetzung der Niederlage,welche das Abgeordnetenhaus schon bei Gelegenheit der Herbst’sche Interpellation erlitt,­ läßt sich kaum denken.Damals war aber doch noch ein par­­lamentarischer Kampf.Die Verfassungspartei wurde mit blu­­tigen Köpfen heimgeschickt,aber sie hatte wenigstens einen Sturm unternommen.In der Rekrutendebatte streckte sie die Waffen und unterzeichnete die Kapitellation,ohne auchtkur einen Versuch des Widerstandes zu machen.Wie immer,zeigte sie sich gänzlich unfähig,die Lage des Augenblickes zu erkennen und zu würdigen. »’ Graf Hohenwart und Freiherr v.Lassertheilt­en sich an die Lorbern des Tages.Letzterer verweigerte dem Ersteren sein Vertrauen,um ihm desto bereitwilliger das zu gewähren, was nur das Resultat dieses Vertrauens sein konnte.Beide verstanden sich vollkommen.Sie gehören derselben Säule an und die liberalere oder konservativere Schattirung thut nichts zur Sache. Die Familienverwandtschaft des bureaufrat­ichen Geistes führt überall wenigstens zu einem Nepotismus der That,wenn sich auch der Nepotismus der Gesinnun­g noch nicht eingestellt hat.Bei Herrn v.«Lasser wird allerdings wohl auch die letztere nicht allzu lange auf sich warten lassen.Seit Bachuand­uchowski hat der berühmte Administrator kei­­nem Ministerium auf die Dauer gefehlt und überall mit sei­­ner Destillation des spärlichen Spiritus der Bureauakten als Geistmacherfigurirt.Auch die Gloriole eines bescheidenen Martyriums mit dem Exzellenztitel und der Sta­tthalterpens­­ion strahlt um seine organisationsstatuten-und vollzugsvor­­schriftenreiche Stirne und so bleibt er verwendbar,immer verwendbar,verwendbar nach zwei,nach allen Richtungen! Gegenwärtig leistet er Dienste als Mitglied der deutschen Verfassungspartei,und daß er dort wohl am Platze ist,hat er in der letzten Debatte dargethen.Er hat die Rekruten­­frage zum Danke des Grafen­ Hohenwart erledigt,und sollte ihn Letzterer einmal in seiner gegenwärtigen Stelle entbehren können,so wird die Versetzung an einen Statthalterposten gewiß nicht ausbleiben.Dann wird Freiherrn­ Lasser wohl auch sein volles Vertrauen"in das Ministerium Hohenwart wiedergewonnen haben. « Graf Hohenwart hatte nur wenig Gelegenheit,die Ta­­lente zu zeigen,deren Existenz man je nach der Parteistellung voraussetzt oder bestreitet.Auch ergab sich ganz von der sbureaukratischen Seite,er»verwaltete«die Debatte.Krim­­­wies auf einprills,in welchem das Abgeordnetenhaus sich selbst des Rechts auf die Zifferhöhe der Rekrutenstellung bege­­ben und lediglich schlechthin das Bewilligungsrecht,nicht ein Bewilligungsrecht reservirt hatte.Freilich hatte er damit auch als Staatsmann genommen leichtes Spiel Er war seines «Sieges von vorneher gewiß,er wußte,daß die Antwort,die er durch diese Berufung provoziren konnte,nicht erfolgen würde.Die Trü­mpfe waren in seiner Hand,und daß je­­­mand das ganze Spiel zusammenwerfen könnte,daran war nicht zu denken.Die denkenden und logischen Köpfe des Hauses sind nicht radikal und die Radikalen,die Parteigenossen Rech­­­bauers,sind bloße Doktrinäts—dar­in liegt alle Stärke des Ministeriums. Die Verfassungspartei hat nun freilich den Trost,daß sie den organisatorischen Vorlagen des Ministeriums,dem berühmten Entwurf zur Regelung und Erweiterung der Lan­­desautonomie auf legislatorischem Gebiete,—welcher bekannt­­lich die Uebereinstimmung aller Mitglieder des Kabinett ge­­fanden,ehe er noch existirte,—nach der Osterwoche die zwei Drittel Mehrheit versagen wird.Das wird natürlich das Ministerium sehr erschrecken und sofort zur Demissionirung veranlassen.Bis jetzt sind aber nicht allzu viele Anzeichen für die Richtigkeit dieser Annahme vorhanden.Das Ministe­­rium hat sich ausdrücklich als ein nichtparlamentarisches ge­­geben.—Graf Hohenwart betonte noch in der letzten Sitzung mit etwas unhöflicher Ironie,daß er nicht die Ehre habe, dem hohen Hause anzugehören—und sein altösterreichischer Standpunkt wird ihm vielleicht keine Schwierigkeit machen, auf ein Votum des Parlaments nicht allzu großes Gewicht zu legen.Auch echauffirt sich das Ministerium durchaus nicht sehr für seine Vorlagen.Werden sie verworfen,so wird es viel­­leicht mit neuen Vorlagen kommen,ganz gewiß aber den Ver­­such machen,weiterzuregieren.Die chevalereske Haltung, die Graf Potocki angenommen,wird Graf Hohenwart schwer­­lich nach seinem Geschmack finden.Dasteil der starken Regierung,das ihm vorschwebt,duldet die fi­tiven konstitutionell­len Bedenken nicht,an die das Abgeordnetenhaus geglaubt hat,weil es sich dieselben nachkonstruirt und eingeredet hat. Die bisherige Haltung des Abgeordnetenhauses hat Eines unwiderleglich dargethen,seine Angst vor der Auf­­lösung.Seit der Agitation der»Neuen«Männer wie Schindler und Tritt zum Opfer gefallen sind,ist sogar das Prager Kasino seines Erfolges nicht mehr sicher.Das ist die wirk­samste und gefährlichste Waffe in der Hand des Ministeriums. Sie ist zugleich der Beweis für die Richtigkeit des Satzes, mit dem wir diese Zeilen eingeleitet.Die Verfassungspartei hat nicht mehr das sichere Bewußtsein,die Majorität des Volkes hinter sich zu haben,sie muß fürchten,bei einer Neu­­wahl die Majorität im Hause zu verlieren. Sie weiß sehr wohl, daß die legten Wahlen troß der gänzlichen Passivität des Ministeriums Potocki diese Majorität nahezu gefährdet haben, und daß Graf Hohenwart weit davon entfernt wäre, auch seinerseits an dieser Passivität festzuhalten. Lieber ver­­zichtet man also im Vorhinein, von der vorhandenen Majori­­tät Gebrauch zu machen. Daß dies auf die Dauer unmög­­lich sein, daß das Haus den organisatorischen Vorlagen gegen­über Stellung nehmen muß, und damit seiner sicheren Auf­­lösung entgegengehen wird. Diese Betrachtung wird erfu­llt von dem Selbsterhaltungstrieb, dem Gristenzbedürfnis des Augen­­blicks. Nur einen Augenblick noch ‘des schönen Lebens, der süßen freundlichen Gewohnheit des Daseins und des Wirfens! Das ist Alles, was es dem Ministerium zu sagen hat. Man würde der B­efassungspartei ihre wiederholten Nie­­derlagen wohl gönnen dürfen, sie hat sie durch Hochmuth und Selbstüberhebung reichlich verdient. Aber in diesem Augen­­blicke steht mit ihrem Niedergang doch ein ernstes Prinzip auf dem Spiel. Ihre Nachfolger werden nicht besser sein, künnen nicht besser sein, ohne totale Wahlreform. Die Einführung des futeralistischen Gedankens in das Staatsmesen m würde der Verwirrung nur eine andere Szene, andere Tube geben. Der Föderalismus in Cisleithanien ohne Gegengewicht in der Stärkung der Zentralgewalt, ohne die Emanzipa­tion des Reichsrathespnon dentandtagen wäre — das dürfen wir wohl aussprechen, ohne uns dem Bort­wurfe einer ungebührlichen Einmischung in cisleithantische Dinge auszufegen — der sehwerste und unverbesserlichste Fehler, der begangen werden, die traurigste Entwickelung, die sich vollzie­­hen künnte­ tramontanismus liegt in dem Schreibhen und die Nachkehr zu den wahren Grundlagen der Kirche, die Vernichtung des Mor­manismus und die Feier des Heiligen Gedankens der Wissenschaft, der Geistesfreiheit. Das flammende Schwert der Wahrheit schwingt es, das gleichzeitig leuchtet und den Irrthum durch­­schneiet, verheerend und Alles vor sich niederwerfend in der Kritik, befruchtend und verjähnend in seinem Positivismus. Gleich einem alten Kirchenlehrer tritt Döllinger — ein Luther der Wissenschaft — vor seinen Bischof, um die Er­­laubniß zu­­ erhalten, seine Lehre öffentlich zu vertheidigen. Bei einer Versammlung der deutschen Bischdfe in Fulda erbietet ex fig den Beweis von der Unhaltbarkeit weg neuen Dogmas zu führen. Er verspricht darauthin, dak die Stellen der heili­­gen Schrift, auf welche sich die neuen Glaubensbefreie fragen, von allen Kirchenlehrern ohne jede Ausnahme anders vertan­­den und ausgelegt worden sind, als dies in Rom geschehen, während die katholische Verpflichtung, die von Geistlichen durch einen Eid bekräftiget werden müüsse, dahin gehe, die heilige Schrift „nicht anders als nach dem einstimmigen Consensus der Väter anzunehmen und auszulegen“. Er will die bündige Widerlegung der Behauptung daran schließen, als ob die neue zu Rom verkündete Lehre von der päpstlichen Allgewalt über jeden einzelnen Christen und von der päpstlichen Unfehl­­barkeit in Glaubensentscheidungen in der Kirche — als ob diese Lehre von Anbeginn an durch alle Jahrhunderte Hindurch allgemein oder beinahe allgemein gelehrt worden se. Er bes­­treitet mithin die Existenz der beglaubigten Tradition, welche bekanntlich zur Sanktion des Dogmas erforderli ist. Er will weiter nachweisen, daß die Konzilsmajorität duch­ falsche, er­­leichtete, entstellte Be­weisstellen über die Materie der päpstlichen Gewalt irregeführt worden ist und beruft sich endlich auf die Thatsache, daß zwei allgemeine Konzilien und mehrere Päpste bereits im 15. Jahrhunderte durch feierliche von den Konzilien versündigte, von den Päpsten wiederholt betätigte Defrete die Frage von dem Machtumfange des Papstes und von seiner Unfehlbarkeit entschieden­­ hab­n, und mag die Defrete vom 18. Juli 1870 in grellem Widerspruche mit diesen Beschlüssen freien, also unm­öglich verbindlich sein künnen. . . Man sieht,Döllinger legt die Axt an die Pfahlwurzel des neuen Dogmas.Unverbindlich ist es,innerlich nichtig auch für den Kreis der katholischen Bevölkerung,unverbindlich, innerlich richtig aus der geschichtlichen Entwickelung der Kirche selbst herausgemessen.Das ist die Antwort des Mannes und des Theologen,der es mit der Wahrheit ernst nimmt, auf die Aufforderung zum Widerrufe. Der geistliche Obere Döllinger’s, der Erzbischof von München-Frehsing, kann nun nicht anders, als ihm die Rede zu gestatten, die er anspricht. Der gesammte deutsche Klerus würde seinen Ruf, der gebil­­detste und vorgeschrittenste der Welt zu sein, auf immer vers nichten, ex Wwürde sich felbst das Leumundszeugniß der Feigheit und des Schuldbewußtseins ausstellen, wenn er Dölfinger nicht das Wort gönnte. Er erinnert an die Geschichte, die von zahlreichen ähnlichen Vorgängen weiß, die den Prinzipien und­­ der Praxis der Kirche in gleicher Weise entsprechen. Aber wirkungsvoller als die Berufung auf die Geschichte dürfte der Appell an die Besorgniß, die Unsicherheit, das wachsende Schiwansen der katholischen Bevölkerung Deutschlands sein. Die Adee eines Schisma, der Aufrichtung einer deutschen Rationalkirche, wie sie den Enelften und Beften der Nation seit der inneren Zerfindung Deutschlands duch den Frieden von Osnabrück und Münster vorgeschwebt, zieht immer weitere Wellenringe ihrer Existenz. Die Emanzipation von Rom­ wird immer deutlicher das Losungswert der Bildung und der Aufs­­­pärung. Trübe Tage sind neuerdings über das Papstthrum herein­­gebrochen. Im deutschen Neidhetag hat ein katholischer Vers­­uch, die stärkste Macht des Augenblickes für die weltliche Herrschaft des heil. Vaters zu i­nteressiren, soeben eine gläns­zende Niederlage erfahren. Die französische Rache für den­­ Bruch der Septemberkonvention ist angesichts der gegen­wär­­tigen Verhältnisse in unbestimmte fernen verschoben. Regie­rungen mögen es noch für möglich halten, ultramontane Bolitis zu treiben, nicht aus religiösen Iden heraus, sondern weil sie ein Machtobjekt mit der Ybee bes Papstthums in­ ihre Sphäre zu ziehen meinen — dem Fürsten Bismard Tann Äh­nliches zur Zeit der Sendung Lebochomill’s bor geschwebt Haben — aber von Völfern fehlt Glauben und Verständnis dafür. Nicht der­­ Ambifferentismus allein ist daran Schuld. Wir sehen, mag ein frommes und gläubiges Wort, wie das Dillinger’, Taufende mit sich fortzureißen vermag. Aber das positive Prinzip der Freiheit streitet siege­reich gegen die Gewalt, die im P­apstthum liegt. Politische Freiheit, soziale und religiöse, sind ein untrennbares Ganzes. Und nun erhebt sich ein Mann gegen die römische Herrschaft, der auf allen diesen Gebieten zugleich den Protest der Wahr­­heit und der Meberzeugungstreue gegen diese Herrschaft einlegt. Wir theilen die markantesten Stellen der Dölfinger’schen Erklärung im heutigen Blatte mit. Es ist das Schönste und Herrlichste, was ein Mann über die Sache ausgesprocen. Niemand, der sich einen echten und rechten Bürger des Staates nennt, kann anders sagen und denten. Der Klerus muß neue Stellung nehmen und er wird den Beweis zu Kiefern haben, ob ihm der Geist ein Höheres ist als die Sagung, ob ihm die materielle Pflicht des Menschen und des Bürgers mehr wiegt, als die formelle des römischen Bmanges, ob es wirklich noch eine Kirche geben soll, oder eine äußerliche Ber­­einigung von Menschen, denen zur Skizchengenossenschaft Alles fehlt : Glaube, Webereinstimmung der Mederzeugung, bo$ Ver­­trauen in die Ewigkeit der Wahrheit­ .pu1us,quae probat populus, c Belt, 3. April. D.Rir Ienfen heute die Aufmerksamkeit unserer Leser auf das Schreiben, welches der Münchner Stiftspropst Dr. v. Döllinger an den Erzbischof von München-Frehsing hen des Unfehlbarkeitsdogmas und zur Rechtfertigung seiner Haltung gegenüber den Beischlüssen des vatikanischen Konzils gerichtet. Wir wüßten nichts, was wir in diesem Augenblicke ihrer Aufmerksamkeit mehr empfehlen könnten. Eine hohe und freie Geistesihat, ragt diese Scrift in dem Wirrniß unserer Tischlichen und bürgerlichen Fragen empor, ein leuchtendes Zeugniß von dem Muth des Mannes und der edlen Gewissen­­haftigkeit des Gelehrten, ein unvergänglices Denkmal, das fi der Eine gefett, ver bag Wort gefunden für Tausende und aber Tausende gläubiger Katholiken, Die Vernichtung des Wis in Sa= Aus dem Freidhstage. * Das Ereigniß der heutigen Unterhausfigung war die Interpellation Ghyczy, bezüglich der Besschlüsse des Katholi­­kenfongresfes. Eine Interpellation ? ! Nein, es war mehr, viel mehr, was von dem wadern Führer des Linken Zentrums verlesen wurde, es war eine wahrhaft Traffische Staatsschrift und der Herr Präsident hätte das wohl berücksichtigen sollen, ehe er durch eine formell vielleicht berech­­tigte , aber im diesem Falle gewiß nicht glücklich angebrachte Berufung auf die bezüglich der Sinterpellationen bestehenden Regeln ven mächtigen Eindruck der Ghhczy’schen Rede — ger wiß nicht absichtlich — zu stören sich entschlug. Die athem­­­oje Spannung , mit welcher der Vortrag des Abgeordneten von Komorn, troß seiner langen Dauer, vom ganzen Hause angehört, der einstimmige Beifall, mit wel­­cm jede markantere Stelle begleitet wurde, der herzliche Ton, in welchem sich selbst Deát über die Nede seines alten Freun­­des und nunmehrigen politischen Gegners aussprach — alles dies bewies, daß das Haus die­nterpellation Ghyczy e eigentlich schon beantworten könnte, daß es ein Sachlebentreten der Kongreßbeschlüsse 9.0 r deren Genehmigung durch den Neid­etag nicht gestatten werde . Herr Dr. Pauler kann somit wenigstens nicht einen Moment darüber im Zweifel sein, was er diesmal zu antworten habe, wenn er überhaupt noch für längere Zeit Interpellatio­­neu beantworten zu können in der Lage sein will. Ein zweites wichtiges Moment der heutigen Situng war die Antwort, welche der Handelsminister v. Szlávy auf die Interpellation Simonyi’8 über die Verhältnisse bei der Prost richtete. Ueber die Interpellation Simonyz’s können wir nur so viel sagen, daß sie im Höchsten Grabe unpassend gewesen ; war ihm irgend etwas Nachtheiliges über einen Ber­amten mit Bestimmtheit bekannt, dann Hätte er den Minister ohne alles Spektakel darauf aufmerksam machen und das Resultat abwarten sollen, um darnach entweder seine Anschuldigung zurückzunehmen oder dem Veinister die Bes­­­­weise für deren Stichhaltigkeit zu Liefern. Auf so nichtssagende É Anzeichen Hin im Parlamente allen möglichen Klatsch zu wies I. Wien, 3. April.­­­berholen, Beschuldigungen n a­zusprechen, für die man persön­­lich nicht einstehen kann, und Beamte in hervorragender Stel­­lung unter Nennung ihres Namens geradezu an den Pranger zu stellen, dag — Herr v. Simonyi möge uns den Ausspruch verzeihen — das ist nicht nur unedel, es tt vom Stand­­punkte beg parlamentarischen Anstandes geradezu unfrid­­lic. Die Lektion, welche Herr v. Simonyi h­iefü­r vom Handelsminister erhielt und die — trog der Glätte der Form und der Ruhe des Vortrags — an einschneidender Schärfe nichts zu wünschen übrig ließ, war also eine wohlverdiente. Daß sie bei den Herren von der Äußersten Linken et­was fruch­­ten werde, daran ist freilich nicht­ zu denfen; man kann eben Niemanden daran hindern, sich in der Meinung aller nüchtern benfenden Leute selber zu Grunde zu richten, wenn bei den Betreffenden hiezu ein gar so unwiderstehlicher Drang bors­tanden ist. Bei Männern wie Simonyi , Sränpt u. s. w. ist bag um so umbegreiflicher, als sie viel zu gebildet sind, um irgend­welche Aussicht zu haben, daß sich ihnen als Erfak ir­­gend jemals die Gunst des Mob, dem sie doch immer fremd gegenüber stehen, zumenden werde­­n­. Wir fegen den Bericht über die heutige Sittung des Abgeord­­netenhauses in Folgendem fort:­­, Nachdem das Haquie Antwort welche des­ Minister aux die Interpellation Simonys’3 ertheilte, zur Kenntniß genommen, geht es zur Tagesordnung über, auf welcher die Fortlegung der Spezialdebatte über den Urbarialgelegentwurf sieht. Schriftführer Jo­ac3 Bonics verliert den 8. 60 desselben, welcher den ersten Baragraph des X. Abschnittes: „Ueber die Urbarial­­verhältnisse Siebenbürgens, der Komitate Krapna, Zarind, Mittel $ol­ot und der Kövárer Gegend“, bildet und folgendermaßen lautet: „In Siebenbürgen, Krabna, Zarand, Mittel,Szolnos und dem Kö­­várer Distritte werden alle jene Gründe und Felder als Urbarialbefistrikum angesehen, welche gelegentlich der im Jahre 1819/20 vorgenommenen (Cziráty­chen) Konskription im Resike von steuerzahlenden und dienen­­den Individuen befunden wurden und als Belisthümer urbarialer Natur in der genannten Konskription aufgenommen wurden”. ‚Baron Stefan Kemény spricht sich im Allgemeinen über die Siebenbürger Urbarialangelegenheiten aus und erklärt sich damit zufrieden, wenn der Justizminister betreffs der Rechtsinteressen Sieben­bürgens in dem Maß fordernd vorgeht, wie er bisher vorgegangen.­­ Benjami Guthy beantragt, er möge gleich nach dem Zitel dieses Abschnittes ausgesprocen werden, das die vorhergehenden Para­­graphen nur insoferne auch auf die Siebenbürger Angelegenheiten an­­gewendet werden dürfen, als auf vieselben im Laufe der übrigen Bar­tagraphen Berufung geschieht.­­ Das Haus lehnt diesen Antrag ab, ändert aber auf Antrag Ludwig Deutsch 2 den Titel derart, dab in demselben das Mittel: Szolnofer Komitat vor dem Zaländer genannt erscheint. 2 Adam gázár beantragt, e3 seien im $. 60 nicht blos die genannten Konskriptionsarten bezeichnet, sondern an deren einzelne auf diesen Gegenstand Bezug habenden Unterabtheilungen genannt werden. Der­­ Justizminister plaidirt für die Beibehaltung der Füllung des Zentralausschusses, welche die Majorität des Hauses auch annimmt. Ludwig Deaty beantragt, der $. 61 möge nach dem $. 63 in den fert eingefügt werden. Sigmund Ra­pp stimmt für den Antrag Deatfy 8. Das Haus behält die Ordnung fest, welche der Zentralausschuß betrefft der Aufeinanderfolge der Paragraphe festgestellt und nimmt die Paragraphe 61 (unverändert), 62 (in einer von Georg Eletes ty­­listisch verbesserten Form), 63 (von Adam $ázár im Terte präzifirt), 64 (unverändert) 65 (von Adam $ázar in der Fassung rektifizirt), 66 (unverändert) an. ?­um §. 67, der über die schon geleisteten Entschädigungen spricht, stellt Zosef Hodoffin den Antrag, er möge im Bara­­graphe ausgesprochen werden, das jene Grundherren, die eine größere Entschä­digung erhalten haben, als ihnen gebührt, verpflichtet seien, 048 Mehr zurückzuerstatten. Referent Emerich Hu­sar Spricht sich gegen die Annahme dieser Modifikation aus, weil das Haus über diese Angelegenheit schon bei einer frühern Gelegenheit abschlägig entschieden. Das Haus nimmt den §. 67 unverändert, den §. 68 von Georg Elete3 stolistisch präzisirt, den $. 69 durch Ludwig Dedky in der Fassung verbessert, die SS. 70, 71, 72 und 73 unverändert an. um $. 74, der von der MWeideabsonderung handelt, beantragt Adam €ázár die Hinzufügung der folgenden neuen Alinen: „Das Verfahren bei dieser Ablösung wird nan den Anordnungen der 88. 90 - 94 des gegenwärtigen Gesehes geschehen.” Graf Johann Bethlen sen. beantragt, daß an die Stelle der 8. 74 der 8. 71 des ursprünglichen Negierungsgeseßentwurf­s an­­genommen w­erde. Georg Elekes beantragt die Einschiebung einiger Worte, wonach von den Weiden,,in derselben Gemarkun oder den dazugehö­­rigenbottertheilen­,die Rede sein soll.Graf Johann Bethlen nimmt in Folge dessen seinen Antrag zurück. Das Haus lehnt die Anträge ab und acceptirt den Text des Zentralausschusses. Zum $. 75, von der Weidegerechtigkeit der Geistlichen handelnd, beantragt Ludwig Ra­pp die Einfügung der Bestimmung,, daß „die Geistlichen ohne Unterschiededer Konfession“ betheilt werden sollen. Der Antrag wird angenommen. Die 88. 76—79 werden unverändert angenommen. 8. 80 handelt vom Resisregelungsverfahren in den Partium und ermächtigt den Justizminister, in dieser Hinsicht eine Verordnung zu erlassen. Adam £­ázá­r bringt einen Beschlußantrag ein, wonach der Minister beauftragt werden sol, hierüber einen eigenen ©esehent­­twurf vorzulegen. Koloman Ghyczy wünset, daß der Minister die nothwendigen Paragraphe zu dem vorliegenden Geietentwurfe nach­träglich Bene Minister Horváth erklärt, dieser Nachtrag würde a fein als der gegenwärtig vorliegende Gejeßentwurf selbst, und er sei außer Stande , ihn bis nach den Osterfeiertagen fertig zu bringen. Das Haus st­ehen im Begriffe, über die verschiedenen An­­träge hinsieht sich bei­r. 80 abzustimmen, da verlangt Daniel 3rányi die Zählung des Hauses. CS stellt figy heraus, dab nur 72 Abgeord­­nete anwesend sind, das Haus also nicht beschlußfähig it. Der Präsi­­dent sieht sich also genöthigt, die Lisung um­­ 43 Uhr zu schließen. Nächste Sigung : Morgen Vormittags 9 Uhr. Interpellat­ion Glinczy’s in Haden des Katho­­liken-Longresses. Katholischen Kirchen: und Schulgüter und Stiftungen und über: Beehrtes Haus! Ich beabsichtige, an den Herrn Minister für Kultus und Unterricht in einer hohm wichtigen Angelegenheit eine In­­terpellation zu richten. (Hört!) Meine Interpellation bezieht sich auf den jüngst abgehaltenen katholischen Kongreß und auf die durch dens­­elben Konstituirte­n autonome Organisation der vaterländischen katho­­lischen Kirche. Nach meiner Ansicht versteht diese Kirchen-Verwaltungs- Organisation wider die Landesgehege und die Verfassung, somie auch wider die Rechte der Regierung, des Reichstages, des Königs und der Krone, und der Kongreß selbst ist nicht derart zu Stande gekommen, wie für ähnliche Fälle durch das Gejet bestimmt wurde. Indem ic mit einer so schweren Anklage auftrete gegen eine so hochansehnliche Körperschaft, wie der katholische Kirchenkongreß, Tanıı ich nicht umhin, meine Behauptung zu motiviren. Mich verpflichtet zunörderst hiezu die Achtung, welche ich gegen die Mitglieder der ges dachten Landesversammlung hege, obschon ich ihre Konstituirungsmesse und ihre Beichlüffe nicht als gelegmäßig anerkennen kann ; ich jedulde die Motivirung aber auch diesem geehrten Haufe, welches binnen Kurzem berufen sein wird, in dieser Angelegenheit einen Beschluß zu Yilheg endlich bin ich die Motivirung dem Lande schuldig, in dessen ämmtlichen Theilen Viele mit sehr großer Theilnahme die weitere Entwickklung dieser in hohe Interessen einschneidend berührenden Ang­elegenheit verfolgen. (Hört !) Ich will meine Motivirung möglichst furz Ian jedoch Tann dieselbe nicht so furz werden, als ich selbst gewünscht hätte; denn obschon ich weiß, daß Viele die Verhandlung des katho­­lischen Landeskongresses mit Aufmerksamkeit verfolgt haben, so wer­­den dennoch deren mehr sein, welche die Beischlüffe desselben nicht fennen; fohin ist es nothwendig, daß ic zum Mindesten in großen Bügen die Vierschlüffe Fennzeichne, die nach meiner Ansicht wider das Geieß verstoßen. (Hört | Hört !) ch Schöpfe meine Argumente nicht aus kirchlichen, religiösen, konfessionellem, sondern aus staatsrechtlichem Gesichtepunkte, der an dieser Stelle, allein maßgebend ist Ich­merbe hiebei von meinem Pflichtgefühl als Abgeordneter geleitet, demgemäß ich die konfessionellen Son­derinteressen dem Staatsinteresse unterordnen und die Rechte des Staates nach allen Richtungen vertheidigen muß, wenn wir übers haupt Griftenz des Staates unverlegt erhalten wollen. (Rufe: Sehr gut.­­ Reine Motivirung ist in der Interpellation selbst enthalten, weil die ganze Tragweite und Wichtigkeit der Frage, welche ich an das geehrte Ministerium richten möchte, nur aus den vorgeführten Beweg­­gründen ersichtlich werden kann, und ich glaubte dieserart richtig vor­zugeben, wenn ich dem sehr geehrten Herrn Minister für Kultus und­nterricht Gelegenheit gebe, für den Fall, der hoffentlich eintritt, daß er nämlich auf meine Interpellation erschwert, den Gegenstand und die Grundlage meiner Frage nicht nur aus einer in diesem Saale schließ­­ich verklingenden Rede, sondern aus dem ihm zu übergebenden Schrift­­stücke selbst zu erkennen. Ich möchte, daß auch Andere sie dieserart kennen lernen, die geneigt, sind, sich mit dieser Angelegenheit zu bes­­chäftigen, damit zu der Zeit, wo das geehrte Haus bezüglich­­ derselben auf die eine oder die andere Meise einen Beschluß zu fallen haben wird, die Angelegenheit nicht nur durch meine vielleicht einseitige Dar­­stellung, sondern in Folge des durch dieselbe hervorzurufenden Speen­­austausches von allen Seiten beleuchtet sei. (Zustimmung.) Ich werde es­des hohen Hauses meine Interpellation verlesen (Hört­­­re­fieit: „Der jüngst hier in Pest abgehaltene kath. Kirchenkongreß hat den Organismus der ungarländischen katholischen Kirchen - Autonomie festgestellt, deren Wirkungskreis in den Personal­-Ernennungs-Angele­­genheiten auf dem Gebiet der­öffentlichen Erziehung, in Betreff der haupt in den auf die­ ungarische katholische Kirche bezüglichen west­­lichen Angelegenheiten sich in einem weiteren Kreise auf al­s das­jenige erstrebt, was außer den dogmatischen Kirchenregiments­, Lithurgis IR u re al die Geistlichen und Laien gleiche mäßig betrifft. Dieser Organismus ist auf viele solche Prinzipien bafirt worden welche mit unseren Gefäßen und unserer Berfassung nicht vereinbar sind und gegen die Rechte der Regierung, des Reichstages, des Königs und der Krone verstoßen. § . ‚So muß zum Beispiel nach §. 3 dieses Organisationsstatuts in denjenigen Fällen, in melden der apostolische König die Interessen der ungarländischen katholischen Kirche beim römischen Stuhle auch Or­­gane der Staatsregierung repräsentiren läßt, dies in Hinkunft ein­­verneh­mlich mit den betreffenden autonomen Behörden ges­chehen; dies ist aber nicht nur eine Verkürzung des in der Vertretung des Staates nach Außen dem ungarischen König gebührenden und rück­sichtlich seiner Ausübung nur unter den geieglich bestimmten Moda­­litäten beschränkbaren Rechtes, sondern zugleich eine Erniedrigung der Staatsvertretung nach Außen zu einem vermittelnden Organe einer vaterländischen Konfession, und da die Interessen der Kirche mit den Interessen des Staates nicht immer identisch sind, so bedeutet die Unterordnung der Lesteren unter die Ersteren so viel, als eine Inter­ne ee an ae Pig Bette beé er §. 4 ertlärt sämmtliche, im Besise der Erzbischöfe, Bilchhöfe Aechte, Vröbste, Kapitel, Klosterorden, Pfarrer, Kirchengemeinden an Kirchen befindlichen Güter und die unter Verwaltung der Regierung stehenden Religionen, Studien­ und sonstigen Fonde als Eigen­­t­umb der ungarländischen katholischen Kirche; die kirchlichen Beneficiaten beläßt er zwar in der fireilemmißartigen Ausnießung und Beliß ihrer Güter unter den im Organisationsstatut festgestellten Beschränkungen, ordnet jedoch an, daßs die erwähnten Sende von der Staatsregierung unter der weiteren Verfügung der Autonomie übernommen werden und bestimmt, daß die gebührenfreie Intabulirung dieses Eigenthums der Kirche und der einzelnen Bene­­ficien und Sandationen nach diesbezüglich erlangter Verfügung der Gefeggebung unter den durch den katholischen Landeskongreß festzuz ftellenden Modalitäten bemerkstelligt werde. ‚Dieser Paragraph des Organisationsstatutes ist eine absichtliche Anord­ung jenes Besschlusses des Abgeordnetenhauses, welcher die juridische Beschaffenheit der unter der Verwaltung des Unterrichts- und Kultusministeriums stehenden Sande und Stiftungen anordnet. Die vaterländische Geschichte und Rechtswissenschaft zum Leitp faben nehmend, gewahrten wir bisher blos, daß einzelnen Erzbisthü­­mern, Bisthümern, anderen Prälaten, Kapiteln, Mönchsorgen, Pfar­­ren, Kirchspielen und Kirchen auf dem Gebiete der ungarischen Krone zumeist im Wege königlicher Donationen, aber auch im Wege von P­rivatfundationen, Güter von großem Werthe und großer Ausdehnung geschenkt wurden. Der erwähnte Paragraph des Organisationsstatuts aber überträgt das Gigenthumsrecht betreffs aller dieser Güter mit einem Federstriche auf einen anderen, ganz treuen Eigentü­mer, näm­lich auf die atholische Kirche Ungarns, welche in unserem Vaterlande stets in großer Achtung und hohem Ansehen gestanden, zu deren Gun­­sten jedoch wieder geiebliche königliche Donationen, noch Privatfunda­­tionen — in liegenden Gütern zumindest niemand — gemacht wurden , und welche, als solche, unseren Gelegen nach die Fähigkeit, unbemeg­­lie Güter mit Eigenthumsrecht zu betten, nit hat. Der $. 4 des erwähnten D Organisationsstatuts erklärt, indem er die ungarische Benennung der Fideikommisse , hi­bizomány" als Wortspiel benügt, den Befis der Fichlihen Dotationäre als fideis tommisf a­re") Nutni­gung und als ebensolchen Befis, und wendet in dieser Weise die auf die Fideikommisse bezüglichen vaterländischen Ge­­fäße auf die Kirchengüter an, indem er zu Gunsten der katholischen Kirche betreff3 dieser Güter jenes Haupteigenth­ums recht verlamb­t, welches bisher betreff3 der größeren Staatsgüter stets dur den Staat ausgeübt worden, betreffs der Pfarren und Kirchen aber vielen selbst, tesp. den Patronen und Kirchengemeinden zusam­­ — oder aber er ere findet einen neuen der Ffipeifommissfaren Nubniekung ähn­­lichen Stewitztttel des Befibes, von welchem in unseren Gefegen seine Spur aufzufinden ist, — und läßt uns auch darüber im Unklaren, ob die in diesem Paragraphen ausbedungene reichstägliche Genehmi­ gung, die gejegliche Anerkennung aller dieser Ansprüche und Rechts­­titel, oder aber blos die Gewährung der Tatfreiheit der grundbüchers lichen en betreffs dieser Güter zum 3wede hat. . 5 und zahlreiche andere Paragraphen des Organisationsstatuts stelen die Korporationen und Organe fest, welche auf den verschie­­denen Stufen der Autonomie mit dem Berathungs- und Beichlußrecht bekleidet, beziehungsweise mit dem Vollzug betraut sind und melde ihre Aufgaben unter Aufrechterhaltung des Oberaufsichtsrechtes des Staates doch von den Staatsadministrativbehörden unabhängig er­­füllen und anderen Konfessionen gegenüber die firchlichen Erziehungs- und­­ Vermögensinteressen der Katholiken vertreten werden.­­ Steorge missten namentlich einen ungarischen gesammten katho­­lischen Landeskongreß,an dem geistliche und weltliche Mitglieder ge­­meinsam theilnehmen und an welchem die letzteren wohlansaht, aber nicht von Einfluß die ersteren überwiegen;dem Kongreß istben­ gegebenem Direktionsrath mit drei dirigierenden Abtheilungschefs; die Parageaphenorganisiren ferner Diözesam Versammlungen und es ee und F Kirchengemeinden­ Versammlungen und Räthe. „Der Katholische Landeskongreß it unter dem Präsidium des Sürftprimas für die, die ungarländische katholische Kirche im Age­meinen interessirenden Angelegenheiten die oberste autonome Behörde ; er vertritt Die Katholische Kirche Ungarns in deren Angelegenheiten von weltlicher Beziehung, welche eine Auseinanderlegung mit dem heiligen römischen Stuhle erhei­lten, von dem apostolischen Könige hinsichtli­­cher ander­weitigen äußeren Beziehungen aber gegenüber dem Staate und den Religionskonfessionen. Er übt ungefähr jene Rente aus, welche gleichsam in den Kreis der autonomen Gesettgebung gehören, und­ kann überdies zur Deckung der Bedürfnisse des katholischen öffentlichen Unterrichtes und Kirchens dienste8 auf die Gläubigen eine Landessteuer aus­werfen, und diese Steuer bestimmt den Schlüssel der durch die Diözesan- und Kirchen­­gemeinde-Versammlung in ihrem eigenem Kreise auszuwerfenden ähn­­lichen Steuern. Er wählt ferner aus der eigenen Mitte zur Beaufsichtigung der Verwaltung 3 prälaten- und geistliche und 6 weltliche Direktiongräthe, die, unter dem P­räsidium des Brrmas stehen, zur Zeitung sämmtlicher Verwaltungszweige für die drei von­einander abgesonderten Sektionen: die Personal:, die Unterrichte: und die Vermögensverwaltungssektion drei unter eigener Verantwortlichkeit fungirende, Leitende Sektionschefs ständig ernennen, welche dann ihrerseits ebenfalls Mitglieder des Dir­­ektionsrathes werden. Der Direktionsrath wird bei allen jenen Ernennungen und bei den Donationen höherer Kirchenbenefizien, bezüglich welcher der apostor l­ige König das Ernennungsrecht bisher durch die Staatsregierung ausübte, die Unterbreitung fürderhin derart beweisstelligen, dab er für jede ähnliche vasante Stelle dem apostolischen Könige einen Tem­opor­­schlag präsentirt. Der Oberaufsicht des Direktionsrathes und der gemäß dem­­durch den kath.Landes-Kongreß festzustellenden Budget zu regulirenven Verwaltung­ des Sektionschefs untersteht die Kasse des kath.8a Kongresses,in welche die Einkünfte der Schul-undNek­ionsfonds,die Einnahmen aus den vakant gewordenen und bis zur der Verwaltung des Direktionsrathes unterliegenden höheren Kirchen­­benefizien, die Jahresbeiträge der höheren Benefizianten in dem mit ihnen vereinbarten Betrage, die Beiträge der späteren Nachfolger in der durch den Landeskongreß festzustellenden Höhe, der Meberschuß der Lehror­denseinkünfte und endlich die eventuel ausgeworfenen Landes­­steuergelder einfließen. ‚An dieser Skigge des Wirkungsfreises der obersten Organe der projektirten Tathol. Kirchenautonomie fällt auf den ersten Blick fol­gendes auf: 1. Die Interessen der katholischen Religionskonfession und Kirche wurden bisher — ob dies zweckmäßig war oder nicht, in eine andere Frage, aber thatsächlich und gefeblich war er sü — dem Monarchen, dem Staate und der Staatsregierung gegenüber durch die Kirchliche Hierarchie vertreten, wenn also zur Ausübung dieser Vertretung an­­dere, bisher nicht vorhanden gebesene, unseren Gefeten unbekannte, ganz neue Organe geschaffen werden, so kann deren obrigkeitliche Bez­eugniß, als unseren Gefesen und dem jahrhundertelangen Usus­mus widerlaufend, weder vom Monarchen, noch vom Staate, noch von der Staatsregierung und den Administrativ- und Gerichtsbehörden al8 ges feglich anerkannt werden, so lange dieselbe nicht durch legislatorische Aenderung der betehenden Gejebe und des gefeblichen Mus für Tom­petenz erklärt wird. N 2. Die höheren kirchlichen Benefizien wurden bisher in Folge bei der ungarischen Krone von Alters her gebührenden, ohne Einwil­­ligung und Zustimmung der Legislative unveräußerlichen Rechtes von Sr. Majestät nach freiem Willen und Belieben Re a und Ge. Majestät war in diesem Rechte nur durch die Landesgesebe beschränkt, insoferne nad)­bieten solche Benefizien nur an Inländer, an geeignete und verdiente Männer verliehen werden durften. 68 ändert den Thatbestand nicht, daß Se. Majestät sich bei diesen Verleihungen unseren neueren Gelegen zufolge des Rathes sei­­ner Minister bedient und über deren Vorlage, mit deren Kontrasigna­­tur beschließt ; denn unsere Könige konnten bei solchen Verleihungen sich auch früher bei Nam­es Anderer bedient haben und Se, Majestät kann auch heute seinen Minister, dessen Vorlage er nicht für annehm­­bar erachtet, mit einem anderen vertauschen, der mit seinen Absichten MOON " tatbalijá a3 projek­irte fatbolische autonomische Statut dagegen be­gránit dieses Verleihungsrecht des Königs blos auf die ae­nbinie duen, welche der, von ihm nicht amovirbare Kath. Kandes-Direktiond:­tath ihm zur Ernennung von Fall zu Fall unterbreiten wird. Das it eine unberechtigte Schmälerung, ja Siftirung des seit­ Jahrhunderten ausgeübten Rechtes der ungarischen Könige und der ungarischen Krone, eine Aenderung unserer Grundgesäße aus dem Jahre 1848, wonach Le­­opoft. Majestät die Erefative auch in allen kirchlichen Angelegenheiten ausschließlich durch sein verantwortliches Ministerium ausübt und die Verleihung der höheren Kirchlichen Benez fitien nur unter Gegenzeichnung des betreffenden Ministers erfolgt eine solche Renderung involvirt sohin die Modifikation eines wesent­lichen T­eiles der Verfassung und der Garantien. nbers­tederbeilegung *) Das Wortspiel, auf das Ghyczy sich bezieht, beruht auf der Verwendung des Wortes „hit“ als "8 Laube“ und „fides”, f Der Weberfeger, . a

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