Pester Lloyd, Mai 1871 (Jahrgang 18, nr. 102-126)

1871-05-02 / nr. 102

IT | | We: j s. i f j ; j } } j ! « 6: U £ — — - - — — - RL Ta - feiner beaux jours, ftigfeit das wird ihm niemals gelingen­­ zu geben, wenn feg, von dem KRüdblide und und nur Eintritt erklären, wenn derzeit menfafjen sich an geehrte zerstüßt welche durch : »—­­hiegt N al8 Reit, 1. Mat. Der geistreiche Führer des Linken Zentrums hatte tettert er das in unserem jüngsten Abendblatte vollinhaltlich mitgetheilte offene Schreiben an Flótal fonzipirte. Er hat das Gebäude seiner Argumentation unbestreitbar vieler Gewandtheit zusammengefügt, feste Architekt vermag höchstens äußerlich mit allein selbst der geschid­­eines unhaltbaren Baues zu verfleistern die Lildden umd KRifie ; demfelben innere Be er sie seinem Wesen nach nicht besitt. Wenn wir von dem ersten Theile des Tipa’schen Brie­­auf das bisherige Vorgehen, absehen ­siche Anhalt des offenen Schreibens die Delegation der Ansicht Typus der Delegationsmitglieder betheili­­gen, — endlich: wenn Mitglieder der Linken in die Delega­­tion gewählt würden, dahin beantwortet, kann it die Annahme sich der wesent­­Süte zusam­­m­l nur aus Mitgliedern der reichstäglichen Majorität bestehen — die soll oder Ablehnung der Wahl Seine parteifrage, sondern eine offene die Ledermann nach individuellem Ermeffen entscheiden kann, die jedoch Herr v. Tifia für seine Person schon im Voraus einem Falle annehmen wü­rde, fallende Wahl in Die Delegation soll nur aus Parteianhängern der Rechten zusammengefegt sein, damit sie aus meisnen bestehe, was unmöglich wäre, wenn die Mitglieder aus verschiedenen Parteien gewählt würden." Ansicht nach it das Die Delegation m­u­ß nicht nothwendig aus homogenen Elementen bestehen, wenn ihre Mitglieder aus einer Partei gewählt werden und regenen sie muß­chiedenen Parteien um allgemein angehören. Unserer bescheidenen in beiden Teilen unwichtig. nicht nothwendig aus hete die Mitglieder ve­­r Die beiden großen Parteien unseres Parlamentes gruppiren sich bekam­tlich nicht staatsrechtliche Prinzipien, mit denen die Delegationen absolut nichts zu thun haben­ dürfen. Würde die Linke in ihrer Opposition gegen von Aus­­aleich so weit gehen, die Verhinderung des Zustende­­fommens der Delegation als einen Punkt ihres Program­nes zu bezeichnen, dann dürfte allerdings sein Mitglied der Opposition en Mandat für e8 doch Kar auf der Hand, ‚deren praktisches Zustandekommen sondern fogar fördert und hat — daß durchgehende bezüglih der stehenden Gruppen vereinigen, aus die Delegation annehmen, sie sich nicht balt will. Wie lügt die Linie durchaus Betheiligung gegen, befassen Nachdem aber das linke Zentrum eine­ solche Defizin nicht aufstellt, nachdem Herr v. Zita durch Betheiligung an der aktiven Wahl selber zum BZustandekommen der Delegation mitzuwirken bereit ist, er die Existenz der Delegation, sowie daß viele ihre gefeglichen Funktionen über­­haupt ausübe, nicht verhindern es sic­h dann begründen, daß bezüglich der Betheiligung an einer In­­stitution, deren formelle Gefeglichkeit nicht leugnet, sie nicht nur nicht hindert, die mit der staatsrechtlichen Frage, zu tun an einer solchen Imstitution wer ausschließlich auf ver ant­ehtlichen Frage.-basierende Bartei- z u­nterschied maßgebends seiri sol!.c?—— -«—-Di""e·jüngste Delegation x bestem-d nur aus Mitleicd-1-11km­­:Rechten;bestand sie des kzs alb aus homodixen Elementen? Waren-alscssichmnuriscreBczåci,u11gcnzuPrruzcn ,.ha11delte-—Pulsjkyuancrmånyimva»l;onsoqcnc'"ELcinenteP «Sind-—wc17.nuri.serVerhältniszuspommsfszTapetkommt --—-ct:VaZscd61-it;iwichtdithdsicksyalshomogeneEle­­ vmente zu betrach­tb­ITerZiocckter Homogeneität,womit Tipascinen ersten Satz mit txcrkigh wird also keineswegs da­­durch exsk­iert,weitIitichlkgirtenblos aus Anhängern der i­ajorikcitystithwwrenz Differenzen sind vorhanden,auch­­ wenn nur Q’­skiiziikker derselben reichstäglichen Partei in der Delegation sitzen,sie sind vorhanden,weil eben die in der Delegation Verhandelten Gegen­­­stände von der Parteistellung in unse­­­­­rem Reich­stage durchaus unabhängig sind.Es würden also dort auch nicht die reichstägliche­­ Rechte und die reichstägliche Linke als zwei gesonderte Grup­­­pen einander gegenüberstehen,sondern die Anhänger der einen, wieder anderen Partei würden sich,bunt miteinander vermengt, «.je nach der eben vorliegenden Frage,zu neuen,mit unserer­­ parlamentarischen­ Parteischeidung außer allem anammenhange wirklich so liberalen Elementen, wie dies von ihr behauptet wird, dann wäre ihr Eintritt in die Delegation ge­­radezu eine erhebliche Verstärkung der dortigen liberalen Gruppe und dann müßte wen sie sich nicht hinterher dem Vorwurfe bag — falls einmal die Liberale Richtung in der Delegation irgend unterliegen die Adsentirung der Linien herbeigeführt worden Argument irt ja doch Herr v. Lisa in seiner zweiten These selber, daß sich die Linie an der Wahl für die Delega­­tion betheiligen solle, damit „die unabhängigeren, freisinnigeren — Mitglieder der Majorität in die Delegation gelangen," — ge­­­steht er doch selber zu, daß die Linke die Verpflich­tung habe, möglichst unabhängige, freisinnige Männer in­ die Delegation zu "bringen. Sollte ein so scharfer Verstand, wie der Koloman Titus, nicht gemerkt haben, in welchem­­ Widersprüche die zweite These mit der ersten steht ? in welches Dilemma er geräth, wenn er einerseits die Verpflichtung an­­erkennt, eine möglichst freisinnige Delegation zu schaffen, und anderseits bieselbe doch nur aus Mitgliedern der Majorität zusammengefet­sehen will? Entweder müßte man nämlich dann annehmen, daß die freisinnigsten Minner ausschließlich nur auf der rechten Seite zu finden sein — und bag hat Herr dr. Tipa sicher nicht sagen wollen. Diver­es sind solche eminent freisinnige Elemente auch auf der Linken zu finden und wann läßt sich der Grundfall, nur Mitglieder der Rechten in die Delegation zu wählen, mit der auch von der ginzen anerkannten Verpflichtung, diese Delegation aus den unabhängi­­gigsten und freisinnigsten Elementen des Hauses zu schaffen, schlechterdings nicht zusammenreimen. Im dritten Date erklärt Herr v. Tipa, der Cin­tritt in die Delegation sei — wenn dennoch Mitglieder der ‚Linken gewählt würden — seine Parteifrage ; jeder habe hierin freie Hand ; er für seinen Theil werde­­ indessen seine auf ihn fallende Wahl acceptiven und zu einer Renverung des bereits einmal angewandten „richtigen Prinzi­­­­ped“, die Delegation nur aus Mitgliedern der Majorität zu mählen, keine Beihilfe leiten. Darauf möchten wir zunächst bemerken, daß für das Fernbleiben der Linken von der Dele­­gation sein „Prinzip“ maßgebend war. ES kann dies Feine Prinzipienfrage sein von Seite der Linken, weil viele sonst auch an der ersten Delegation nicht hätte theilnehmen können, und ebenso nicht von Seite der Rechten, weil diese sonst gar niemals Mitglieder der Opposition in die Delega­­tion hätte wählen dürfen. Die Sache steht einfach so, was die Linke einmal an der Delegation theilnahm, ein zweites Mal aber diese Theilnahme nicht mehr opportun fand, und bat die Rechte, als sie dies sah, die Luft verlor, sich weitere Körbe zu holen und deshalb von vorneherein darauf verzich­­tete, in ihre Wahlliste noch weiters oppositionelle Abgeordnete aufzunehmen. Da es sich also hier von seiner Seite um ein Prinzip handelte, ann selbstverständlich auch von einem „Seit halten” an irgend­einem­ Prinzip nicht die Medve sein, und der dritte Blitt der Tipa’schen Erklärung reduziert sich dann einfach darauf, daß es dem Schreiber verselben für seine Person nicht beh­ebe ein Mandat für die Delegation nzunehmen. Ob es ganz forrest sei, wenn der angesehenste ührer einer Partei, eine bestimmte Frage zuerst als eine ene" erklärt, bezüglich deren jedes Mitglied freie Hand habe, dann aber, statt mit Beten Aussprüche zu fchlreffen, so­fort mit aller ntfchievewelt verfündet, daß er, der Fü­hrer, die Frage, wenn sie an ihn herantritt, verneinend beant­wor­­ten werde, ob das wirklich jene Neutralität sei, welche der Führer einer Partei in einer als offen bezeichneten Frage uns­­erer Ansicht nach beobachten sollte, dag haben — menigstend im vorliegenden Falle — nicht wir zu untersuchen und zu entscheiden. Nachdem also die Linke selbst zugibt, was sie an der Wahl für die Delegation sich nicht nur betheifigen dü­rfe, son­dern auch solle, — nachdem durchaus kein reichhaltiger Grund dafür angeführt werden kann, weshalb die Delegirten nur aus den Neihen der Majorität gemählt werden sollen, — nachdem endlich auch vom Standpunkte der Linien gegen deren Eintritt in die Delegation ein prinzipielles Hinderniß nicht obwaltet, fragt es sich, ob nicht dennoch der Versuch angezeigt wäre, diesmal auch Mitglieder der Opposition in die Wahl­­liste aufzunehmen und ob nicht dennoch wenigstens ein Theil derselben zur Annahme des Mandates bereit sein wü­rde ? Jedenfalls wäre es interessant zu hören, wie Diejenigen, welche refusiren, riefen ihren Cntidluk vor dem Reichstage zu rechtfertigen im Stande wären, da sie Dasjenige, was sich als wahrer Grund ihrer Weigerung mindestens errathen legt, offen einzugestehen, fehtwerlich geneigt sein dü­rften. Allem Anscheinne nach — e8 ist das, mie gesagt, eine V­ermuthung und soll auch nur als solche hier ausgesprochen sein — allem Anscheine nach haben die Herren von der Opposition, schon nachdem je zum ersten Male in der Delegation gesesfen, die Erfahrung gemacht, daß auch die Masse der Oppositionellen im Lande, die sich mit theoretischen Haarspaltereien nicht viel den Kopf zerbricht, sich mit der so arg verschriee­­nen Institution einigermaßen zu befreunden beginne, wenn dort auch die Oppositionspartei vertreten it. Hätte sich dies dann einige Male wiederholt, so würde am Ende viels leicht auch jener Theil der Bevölkerung, welcher den oppositio­­nellen Abgeordneten seine Stimme gab, gefunden haben , daß sich­ mit dem verlästerten Ausgleiche doch ganz erträglich leben lasse. Dann aber hätte die Opposition mit einem Male ihre gangbarsten Schlagworte eingebüßt , wenn „Ausgleich“, „gemeinsame Angelegenheiten”, „Delegationen” ihren erschrei­enden Klang verlieren, was sollte da noch Effekt machen ? Und wenn die Herren von der Linken mit uns beisammen in der Delegation figen, wenn sie nicht nur mit Worten, sondern auch durch die That beweisen, daß sie das Bestehende aufrechterhalten wollen, so Lange es eben geiegliche Giftigkeit hat, (über d­iese Zeit hinaus greift ja auch unser ak­ut nicht !) dann hätte man wohl­ gar gefragt , worin denn nun­mehr der Unterschied zwischen der Majorität und der Mino­­rität bestehe, ob die gegenwärtige Parteigruppirung nicht be­reits jeden Sinn verloren habe, und welche praktischen Ziele die Linke eigentlich noch verfolge, worauf sich jet no­ch die Berechtigung ihrer Existenz gründe ? Das sind natürlich sehr unbequeme Fragen, deren man am besten entschlüpfen zu können glaubt, wenn man ber Ach­tung für ein nun einmal bestehendes Gefe dadurch gerecht zu werden sucht, daß man sich an der Wahl für die Delegation betheiligt, während man Den Gefühlen der nach Aeußerlich­­keiten urtheilenden Menge damit Rechnung trägt, daß sein oppositioneller Fuß die Schwelle des relegationellen Berathungs­­fanles überschreitet. ES fragt sich nur, ob damit nicht — wie das bei allzufein kombinirten Plänen nur zu oft ge­schieht — das Gegentheil weifen erreicht wird, was man ber­absichtigt, ob Denjenigen, denen man die Delegation bei jeder Gelegenheit als Popanz vor Augen hält, nicht schon die bloße Betheiligung am Wahlakte als zu viel erscheint, während dieses allein offenbar zu wenig ist in den Augen Derjenigen, die den vollen, rackhaltlosen Anschlag an das bestehende Geiet verlangen und die das ostentative Fernbleiben von den Dele­­gationsberathungen für nicht gerechtfertigt halten müssen, wenn diesen Entschluß selbst ein Mann von der Begabung Tifa’8 nur in so schwarer,­­ganz und gar unzureichender Weise zu motiviren vermag, wie dies in der gestrigen Erklä­­rung des Oppositionsführers geschehen ist. = Heute begann unter dem Präsidium des Staatssekretärs Emerich Feht jene Kommission ihre Eigungen, melche der Minister für BVBolfswirthschaft zur fachmännischen Prüfung des neuen Berg­­gejeg-Ent­wurfes zusammenberufen und in melcher sämmtliche Bergbautreibende Ungarns und seiner Nebenländer der nachstehende Herren vertreten waren: Der Dfner Bezirk durch Wilhelm Zsig­­mondy und Anton Baldiffy; der Neusohrer Bezirk dur Adolf Balás und Molf Wiesner; der Nagybanyaer Bezirk duch Ludwig Bercsey und Stefan Lankfy; der Drapiczaer Bezirk durch Melander Fülöp und Michael Merfits; der Lepes-Jaloer Bezirk duch Julius S­u­bo­f­f und Arthur Bröbítner; die siebenbürgischen Bezirke durch Karl Arkoify, Rafah Hof­mann und Dr. Joe Weiß; Kroatien und Slavonien durch Ludwig Farkas:­Vouflotinopiis um Fran Sortó. Außer diesen waren anwefend der Abgesandte des Finanzmini­­sters Dionyg Széles, Wilhelm Brusmann, Diner Berghaupt­­mann, Franz Neubauer, Szepes,glver Berghauptmann, Thaddäus Mei, Zalathnaer Berghauptmann, Sofef Bolny von Seite des Landes-Gewerbevereins, Karl Bernolät, Sachkundiger, Ludwig Ko­­vács, Gadlundiger, Sigmund Balás, Sahlundigr, Karl Müller, Sahlundiger. Nachdem der voreisende Staatssekretär die amtierenden Kommis­­sionsmitglieder freundlich begrüßt hatte, sprach er sich über die Aufgabe der Kommission in folgender Weise aus: ·»Unsere Axrifgabe,geehrte Kommission,ist nichts GerinFres,als die,ein vaterländisches Berggesetz zu schaffen,den Fachsäm mliche Ver­­hältnisse des Bergbauesenbiltig und derart zu regeln,wie dies die volkswirthschaftlichen Interesen unseres Vater­landes,sowie dessen ma­­terielle Entwickelnth erheisen.Aus dem vorliegenden Gesetzentwurf w·ird—wer In Unsererrsamkeit von Erfolg—­das erste selbststäm­dige vaterländische Berggesetz entstehen-Denn bisher w­irde unser Bergbau dt­r d­em fremden Quellen entnommenes Gesetze regelt, speic­­h­es·der Reichstag nur on bloc annahm(ein solches Gesetz ist die Maximi­­lian’sche Bergordnung und das von Wien importirte, im Jahre 1854 entstandene, auch fest giftige allgemeine Beragefes,) unsere, auf ein vaterländisches Berggesetz hinzielenden Bestrebungen aber blieben ohne Erfolg, wie die zwar systematischen, doch nunmehr veralteten Ar­­beiten der Landes­ Kommissionen vom Jahre 1791, 1827 und 1843 bemeisen. „Die Regierung mußte daher trachten, einen den gegenwärtigen Verhältnissen we Berggefegenttwurf zu schaffen, und um dies Biel zu erreichen, mußte sie diejenigen als Rathgeber berufen, die sich mit dem Bergbau in Wirklichkeit beschäftigen. Es sind bereits 3 Jahre, daß die Regierung die ersten Schritte einleitete und die vaterländischen Bergbautreibenden über die Mängel des gegenwärtigen Gefeges und ‚über die Interessen und Anforderun­­gen des Bergbaues vernahm. Ein reiches und­ werthvolles Material i­st aus den Bergpistrilten in dieser Beziehung eingelangt, welches durch eine engere Jachkommission bearbeitet wurde und zuleßt in dem vor ung­e Berggefegentwurf Anspruch fand. edoch mürde diesem Komstitutionellen und zweckmäßigen Vor­­gehen der Regierung bei Schlußstein fehlen, wenn den fertigen Gejeb:­entwurf nicht diejenigen prüfen würden, die sich über die Brinzien sei­­nes Inhaltes rechtzeitig ausgesprochen haben. Aus diesem Grunde wurden sie, meine geehrten Herren, im Namen der Regierung hieher berufen, und ich wende mich an Sie mit der herzlichen und aufrichtigen Bitte, haß Sie diese Arbeit — zu deren Studium Ihmen genügende Zeit zu Gebote stand — mit belegen Sachkenntniß prüfen, und Ihre Bemerkungen ohne Nachhalt mac­hen mögen. « »Die Verfasser dieses Entwurfes verlangen für sich nichts,als daß bei dessen Prüfung derselbe·Faesichtspunkt maßgebend sei,von welchem sie selbst ausgehen Die·Angabe ist,­nach ihrer Ansicht,den Entwurf re1··n sozusehnen,wie dies der Vergbautreibende im eigenen Interesse wünscht,und denselben des­ Regierung so als das Postulat des Bergbaues zu unterbreiten. Es wixdiy dann Aufgabtz der Regierung und der Gesetzgebuing sein,·· unsere Arbeitung den darin ve·rtretenen Fachgesichtspunkt mit den Bedürfnissen anderer·nichtbergmänniischer Rücksichten zu vergleichen und eine befriedigende­ Lösung zu­ bewerfstelligen. Nachdem ich dieseg hinsichtlich des Hauptprinzips der Prüfung bemerke, ist es nicht nöthig, daß ich mich über die leitenden Grundfüße des Gelegentwurfes ausspreche, nachdem deren Begründung als beton- Bar­te in den Händen der geehrten Kom­missionsglie­der sich be­­net. Das kann ich aber aus reiner Ueberzeugung äußern, daß die engere Fahkommission, auf dem Wege der leitenden Prinzipien der neuesten­­ und freisinnigsten, europäischen Berggefege vorgehend , noch weiter ging, und daß sie, die freie Bewegung der Bergbautreibenden sihernd, die Aufsicht der Regierung in den Rahmen ver polizeilichen ! ver damit befasfen, was umd­in Hinkunft zu thun die Parteien scheidet, ja : Wahl Betrachten Führer aufregen will, wir des gpolitische, uns die Argument sondern sei, und so läßt in drei daß er eine auf ihm Argumente, Elementen bestehen, wenn um speziell mit denen sie sich gefeglich gar , mit denen der „homogenen Eier Linke Linken Zentrums seine drei Thesen un nicht nichts Besteht unsere Kinfe sondern für sollte — dies gerade jet. 4 fi use Rücfichten einengte, welche bei dem Bergbau wichtiger sind, als bei einem anderen Ge­werbszweige. Es wird der schönste Lohn der engeren Kommission sein, wenn ihre Ansichten die Zustimmung­­ der Keen Konmission erlangen, an­­dererseits wird sie im Unteresse des Bergbaues sich freuen, wenn all­fällige Irrthümer oderselben behoben werden und sonach der innere Werth ihrer Arbeit gesteigert wird. Schreiten wir nunmehr zur Lösung unserer­­ Aufgabe, und gebe der Himmel, daß wir uns je eher eines auf der Höhe des Lebens und der Wissenschaft stehenden Berggefeges erfreuen. Nachdem­ hierauf Ministerialrath Friedrich Rettzt und Aktions­­rath Peter Kuncz als Referenten,die Berghauptleute Bruusmann und Weiß als Chriftführer vorgestellt wurden, konnte die Konferenz als eröffnet bezeichnet werden und um 3 Uhr Nachmittags ihre Sagung halten. Ihre Mitglieder können, fon mit Nacsicht auf die krontischen Delegirten , die Vortragssprache nach Be­­lieben wählen. Der richtige Takt der Privat:Bergbautreibenden hat solche Män­­ner hierher geschickt, die zu den Kapazitäten des Bergweens gehören und unter diesen nehmen auch die tüchtigsten Kräfte der Bergbehörden lat.­­ Hieduch it eine derartige Konzentrirung des bergmännischen Zahn­flens erzielt, daß wir gegründete Hoffnung haben, auf Grund der Prüfung dieser Körperschaft ein gutes und zweckmäßiges Verggefek zu Stande kommen zu sehen.­­Der Zentralau­fchnß der Honvsdvereine hält­ am 3.d.M-Nachmittags 4 Uhr eine Sitzung. =Das ungar.Finanzministerium hat für das mit 1.d.be­­ginnende Operationsjahr des Katasters die folgenden Vermessungs­­arbeiten angeordnet: Das 6.Inspektorat mit dem Am­tssitze In Debrecz In und dass­ Inspektorat m­it dem Amtssitze in Hajdu-Nänos erhalten als Arbeits­zuweisung gebliebenen Hrvaer Komitat zugewiesen. Báth, wird Die Stadt ement den Ofen,Debrecz·in und Vámos- Peres(Hajduen-Distrikt),dann die Landgemeinde D­oz­rogb, Bökörmény um $abb­áz, dann die im vorigen Jahre unbeendet des Szabolcser Komitats und das Intravillan der Stadt Debreszin, lebt eres im Maße 1' 10 °, mit Kiefelbe täglich vie­r Hajdutenítáote Gemeinden 5. Inspektorate · Er·-Keves (Szabolcs)werden trigonometrisch triangulirt,und die invyrteandre begonnenen Höhenmessungen werden fortgesetzt,die einander Begrenzungen werden in den KomikateItrips,T·renc·sen und Neutra im Ganzen un beiläufig 49,2 Quadr­atmeilen mit 279 Ge­­meinden durchzuführen sein,während die Detath­ Verme­ssung im nachstehenden Umfange vorzunehmen sein wird:· Jáná8, dem Amtzeite D-Lubls und das 4. (Bela), haben das Sároser Komitat rücksichtlich der Bezirke Eperje3, Bartfeld um Ki3-Sueben zu beenden und im die in den Bezirken Resmart um D­­ublo Schon begonnenen Arbeiten fortzusehen. Dem 2. und und dem 7. (Sablonia) sind die Bezirke Namepts um Thurpdoffin ve (Namepta) Endlich bat das 3. Inspektorat (Shemnunit, später Bath) und das 9. (Spolyiägh) in dem Bezirk Réti­ng des Iteograder Kom. Spolyiágh, Schgemnit um Karpfen des Honter Komitats zu operiren. Außer vieser mit 85 Quadratmeilen veranschlagten Arbeitszu­­weisung wird an das Territorium der Stadt Oien (1,2 Quadrat: Meilen) der Detailvermessung unterzogen werden. — Die 3. Sektion des Vormittags um 10 Uhr eine Litung ab. Zur Berathung gelangt in derselben der Konsularvertrag mit den Vereinigten Staaten in Nord: Amerika . Der stabile Zwölferausschuß des K­atholikenkon­­gresses hat am 30. April in Gran unter dem Borfit des Fürst­ Primas von Ungarn eine Sagung abgehalten, in welcher, wie „M. A." berichtet, die einbegleitende Eingabe zum Kongreß-Operate festgestellt wurde, das der Ausschuß vom Kongreß beauftragt ist, Sr. E. und E. apost. Majestät zu unterbreiten. —= Wie wir in den Petersburger „Vjedomosti” lesen, hat ein Bol­­tavaer Grundbefiter, Herr Galagan, in Kiew eine Lehranstalt für die Lehrgegenstände der Obergymnasten gegründet. Im dieser Anstalt wer­­den 50 unbemittelte Schüler Unterkunft und Verpflegung finden. E83 werden auch aus Galizien gebürtige Jünglinge aufgenommen, je­­doch nur unter der Bedingung, daß sie der ruthenischen Na­tionalität und der griechisch-nihtunirten, oder wenigstens der griechisc-unirten Kirche angehören. Das und den 1. Inspektorat Zipser Komitat Bezirken · Abgeordnetenhauses hält e­s am 2. 6. Aus dem Reichstage. Bert, 1. Mai. An der heutigen Sigung des Oberhauses kam, wie wir bereits im Abendblatte gemeldet, der Gemeinde­­gefegentwurf zur Verhandlung. Eine wesentliche Modifikation, welche der ständige Rechtsausschuß des Hauses zum §. 78 des Entwurfes beantragte, war schon im Leit­­artikel unserer fetten Sonntagsnummer flüchtig berührt, und diese Modifikation, welche nach Ansicht des Rechtsausschusses duch das vom Stuhlrichter zu verleihende Ranpdivdationsrec­ht bei den Wahlen der Gemeinde­­funktionäre die Gemeinde unmittelbar enger an die Juris­­diktion Km­­pfen und mittelbar dem Einfluß der Regierung zu­gänglicher hätte machen sollen, bildete in der heutigen Ligung den Schwerpunkt der Berathung. An der lebhaften Debatte, welche diese Modifikation erregte, betheiligten ich viele von den zahlreich erschtenenen Mitgliedern des Hauses; und es gereicht uns zur Befriedigung, registriren zu können, daß der fragliche Paragraph, ven Intentionen der Regierung und dem Wunsche der öffentlichen Meinung entsprechend, in der vom Abgeordnetenhause vorgelegten Fassung angenommen wurde. Weber von Verlauf der Situng berichten wir ausführ­­licher in Folgenden : Präsident Mailath eröffnet die Sittung des Oberhauses um 11 Uhr. Von Seite der Regierung ist Minister Wilhelm Tot­h an­wesend. Als Schriftführer Ms­gi Graf A. Apponyi, Graf Julius B3áty und Baron Julius NM 18 fe. ·· Das Protokoll der jüngsten Sitzun wird authentizirt. Der Präsident meldet·m·ehrere Traubsesuche an.Das­ Haus bewilligt den anfuchenden Mitgliedern den ver ták Urlaub. Graf Georg Károlyi überreicht den Bericht der vereinigten Finanz und Eisenbahnausschüsse über den Gelegentwurf_in Angele­­genheit des Baues ver Gperjed.Tarnomwer Eisenbahn. Der Bericht wird verlesen, soll in Druck gelegt und an die Mitglieder des Hauses vertheilt, und auf die Tagesordnung der nächsten Sigung gefeßt werden. Das Haus geht hierauf zur Tagesordnung über, auf welcher der Gemeindegefegent­wurf steht.­­ Der Bericht des Keen Tee über den Gemeinde­­­gefegentwurf wird verlesen. Derselbe empfiehlt den Gefegentwurf mit einigen Aenderungen zur Annahme, weil er in demselben erstens Den­­jenigen, welche die meisten Lasten der Gemeinde tragen, die Ausübung der Gemeinderechte in einer dem Verhältnisse ihrer Lasten entsprechenden Ausdehnung gewahrt sieht, zweitens aber in diesem Gefegentwurfe den Grundstein zu einer gesunden Selbstverwaltung der Gemeinde nieder­­legt erblich. 5 Minister des Innern, Wilhelm Tóth 63 gereicht ihm zu großem Vergnügen, als Minister am ersten Male zu Gunsten eines solchen Gefegentwurfes vor dem Hause sprechen zu können, welcher geeignet ist, die Selbstverwaltung in der Gemeinde, diese Hauptgarantie eines gesunden konstitutionellen Lebens, zu bes kam, und die Organe einer­ solchen Selbstverwaltung auszubilden, b­ei dem Abgeordnetenhause und der Regierung gelungen, Auer Gefegentwurf so zu gestalten, daß derselbe zu dieser Hoffnung meirl­ich berechtigt, darüber werden die Mitglieder des Hauses eben recht entscheiden. Mit der Erlaubniß des Hauses will Renner Alles turz fizziren, was in dem Gefegentwurfe enthalten. M3 allgemeines Charakteristikum des Gefegentwurfes führt Renner an, bas derselbe das deutlichste Beugniß weffen gebe, wonach es möglich sei, den S Fortschritt in ausge­ vehntestem Maße zu huldigen, ohne deshalb den nothwendigen Konser­­vatismus vollständig aus dem Auge zu lassen. Medner zitiert hierauf die einzelnen im Geseke enthaltenen Be­­stimmungen, welche dieser seiner Behauptung zu Grunde liegen ; er lenkt ferner die Aufmerkssamkeit des Hauses auf den Umstand hin, daß der Gefekent­wurf sowohl die Rechte des Staates, als auch die des In­dividuums der Gemeinde gegenüber gebührend wahrt. CS ist dies Har ersichtlich aus den Feststellungen , welche der Gefegentwurf in Bezug auf die Wahl des Vertretungskörpers, auf die Senne des Gemein­­debüogets und auf die Verantwortlichkeit der Beamten und des Ver­­tretungskörpers trifft. Der Gefeßentwurf führt ferner die Prüfung der Gemeindenptariatsaspiranten ein und regelt die Buständigkeit. AV dies gibt dem Gefegentwurfe eine Vollkommenheit welche ihn in die Reihe der besten ähnlichen Gefege Europa’3 erhebt. Das Berdienst, diesen Gefegentwurf geschaffen zu haben, vindizirt Redner nicht für sich, dasselbe ist seinem Amtsvorgänger und dem Abgeordnet­­enhause eigen, welche mit Ruhe und Befriedigung und vielleicht auch mit Stolz auf ihr geschaffenes Werk zurückh­olen können. Reoner bittet schließlich, das Haus möge den Landesfeder mit diesem vorzüglichen­ Gehege bereichern und den vorliegenden Ent­­­wurf annehmen. ·. · · Ladislaus Sögyönyi-Mar1cs faßt·in kurzen Worten die Geschichte jener Bestrebungen zusammen,welche in letzter Zeit von Seiten verschiedener Regierungen des Staates an den Tag gelegt wur­­den,­­ die Gemeinde zu ordnen. Die meisten ausgearbeiteten Ent­­wü­rfe erwiesen si aus dem Grunde als unmedmilig, weil sie in denselben enthaltenen Prinzipien nicht in allen Theilen des Landes gleichmäßig zur Geltung gebracht werden konnten. Diese Eigenheit besigt bloß der vorliegende Gelegentwurf, welcher außerdem allen An­­forderungen, die sich in Ungarn um die Gemeinde geltend machen, ges­bührend Rechnung trägt. Und wenn derselbe auch den abstraften Ideen nicht ganz konform angefertigt ist, so mögen wir nur bewenfen, daß wir nicht die Gemeinde Amerikas, sondern die Ungarns regeln wollen. Da der Gefegentwurf im praktlichen Leben nur von großem Nasen sein kann, nimmt Redner denselben an und empfiehlt ihn auch dem Hause zur Annahme. Ex Ne Haus nimmt den Gefegentwurf zur Grundlage der Spe­­zialdebatte an. Der Schriftführer des Abgeordnetenhauses, Georg Ivacs­­tovics überbringt die im Abgeordnetenhause in dritter Refung aus­genommenen Gefegentwürfe über die Kommaflation und Segregation in Siebenbürgen und über die Holzeinfuhr nach Dalmatien auf dem­ Landmwege. Die Gefegentwürfe werden den betreffenden Nusshüffen zugewiesen.­­ Das Haus geht hierauf zur Spezialdebatte über. Zum §. 1 beantragt der Ausschuß eine stylistische Nenderung. Das Haus nimmt den §. 1 in der Fallung des Rechtsausschusses und die $$. 2, 3 und 4 unverändert an. Am §. 5, in welchem all jenes Gut aufgezählt wird, auf wel­ches sich die Kompetenz der Gemeinde nicht erstrebt, wünscht Baron Julius Nyáry eine Renderung anzubringen, nach welcher auf die Gebäude der Komitatsbehörden unter diese Ausnahmen aufgenommen werden sollen. . Baron Béla Lipthay spricht sich gegen diese Modifis­­ation aus. ‚Das Haus nimmt den §. 5, sowie die 88. 6, 7, 9-15, 17—30 unverändert, den §. 31 in der Fassung des Rechtsausschusses, melche sich von der des Abgeordnetenhauses blos in Unwesentlichem unterschei­­det, und die §§. 33—77 unverändert an. Ueber die SS. 8 und 16 wurde nicht entschieden. Zu dem ersten brachte der Minister des Innern, zu Lebterem Graf Bend Apponyi eine Modifikation ein. Beide Paragraphe wurden behufs neuerlicher Stylisirung dem Rechtsaugschufe zugewiesen. Den $. 78 empfiehlt der N­echtsausschuß in folgender Fassung zur Annahme :­­ „Das Kandidirungsrecht üben der Stuhlrichter und die Reprä­­sentanz gemeinschaftlich durch einen Ausschuß, welcher unter dem Borz sie des Stuhlrichters aus drei durch die Repräsentanz und drei durch den Stuhlrichter aus der Mitte der Repräsentanten und die Wähler erwählten Mitgliedern besteht. Auch in diesem Ausschuß entscheidet bei Stimmengleichheit das Votum des Vorfigenden. Der Ausschuß Fandivirt für jede Stelle besonders je drei Personen, auch in dem Falle, wenn Kandidaturen angemeldet wurden. ($. 64.)" Der Rechtsausschuß in diese Modifikation damit, daß doch die im $. 78 enthaltene Bestimmung, wonach die Kandidirungen ausschließlich duch die Repräsentanzen ausgeübt würden, das Jahre hunderte alte Gewohnheitsrecht geschädigt und zugleich der Staatsver­­waltung bei ihr laut des a. b. sanktionirten Gefetes über die Rege­­lung der Munizipien zustehende Einfluß verkürzt wird. Auch erblicht der Rechtsausschuß in den Bestimmungen des $. 78 eine Abweichung von dem Geiste des Gefeges, welches die Wahlen nicht der unbeschränk­­ten Willkür der in sehr vielen Gegenden des Lesens und Schreibens unkundigen Masse überantworten, vielmehr der Regierung und der I­n­telligenz, im Bolisinteresse selbst einen getriffen Einfluß siltern möchte. Minister Tóth bittet um die Annahme des Paragraphes n jener Safzung, werde das Abgeordnetenhaus demselben gegeben. Er kann den Hinweis auf die Jurisdiktionen, in welchen ebenfalls ein Dobergespan das Kandidationsrecht übt, nicht gelten lassen, da der Wirkungstreis der Munizipien von dem den Gemeinden sehr verschie­­den, und eine Reichstellung der Beiden nicht zulässig it. Daß die Kandidirung nach der Saffung des Abgeordnetenhauses von einem unintelligenten Vertretungskörper geübt werden könnte, läßt sich aus dem Grunde nicht denken, weil ja dieser Vertretungskörper an die Meistbesteuerten in sich fallen wird. In den Pirilstimmen, welche die­sen gegeben, liegt das Correktiv hiefür. Außerdem wird der Mahl­­körperschaft der Stuhlrichter präfiviren, welcher duch seine moralische Autorität die Körperschaft ohnehin beeinflußt. · Baron Bela Lipthay sieht die Entscheidung über diese Frage schon in dem vom Hause bereits angenomm­enen§,3 gefällt;dieser Paragraph besagt N­ämlich,daß die Gemeinde ihre inneren Angelegen­­heiten selbst ordnet;ein Eingreifen von Außen kann demnach nicht ge­­stattet werden.Auch den Einfluß der Regierung sieht Redner gebüh­­rend gewahrt,denn es ist im Gesetze der Regierung anheimgestellt,sich zu jeder Zeit Kenntniß vom Stande dererwaltung zu verschaffen, die Beamten zur Verantwortlichkeit zu ziehen und vom Amte zu suspen­­diren. Eines andern Einflusses , der ihr die Ausübung des Kandida­­tnsrechtes sichern würde, bedarf die Regierung nicht. Niebner toidere legt eingehend die Argumente des Hausschusses und unterstüft mit sei­­nem Votum den Antrag des Ministers, welcher auf Annahme der Fas­sung des Abgeordnetenhauses ausgeht. Baron Nikolaus Bay will in Aurjem die Gründe angeben, welche ihn­­ bestimmen , für die Fassung des Abgeordnetenhauses zu­ stimmen. Seiner Ansicht wac­ht der Stuhlrichter bei der Wahl zuge­gen, um die Ordnung aufrecht zu halten. Wenn derselbe nun auch kandidiren soll,dann kann er seiner eigentlichen Pflicht nur schwer oder gar nicht nachkommen.Außerdem wäre die in der Modifikation enthaltene Bestimmung auch physisch undurchi führbar,de 1 111 wie sollte es der Stuhlrichter bewerkstelligem daß er bei den Restaurationen­ aller Gemeinden,welche zuweilen zu einer und der­selben Zeit stattfinden,zugegen sei.Auch er sieht den Einfluß der Re­­gierung dadurch gewahrt,daß es ihr möglich gemacht ist,die eritiren­­den Organe der Gemeinde zu jeder Zeit zur Verantwortung zu stehen. Er nimmt Ag­raph in der Fassung des Abgeordnetenhauses an. Baron Gale. Bronay stimmt nach kurzer Motivirung für den Antrag des­ Rechtsausschusses. Graf Lavislaus Co­dEy wendet sich in einer erschöpfenden Auseinanderlegung gegen die Gründe, welche bisher für die Annahme des Paragraphen in der vorliegenden Haftung geltend gemacht wurden. Seiner Ansicht nach sollten alle Bestrebungen darauf gerichtet sein, die Autorität der Beamten im Allgemeinen zu heben ; das Ansehen des Stuhlrichters würde aber erheblich vermindert werden, wenn ihm bei den Gemeinderestaurationen Agenden zuge­wiesen würden, zu der ei­n dt jeder PBanvdurenkorporal genügt. Er will den Antrag, welchen Baron Lipthay nur oberflächlich berührte, klarer formul­ieren und dem Hause in dem Amendement vorlegen, wonach auch die Richterwahlen in jener Weise stattfinden mögen, welche der Rechts­­ausschuß in seiner Modifikation beantragt. Neoner empfiehlt viele Modifikation mit seinem Amendement zur Annahme. · · ObergespanJes.Tomcsänyi erklärt offen,daß ihm·d·re" Liberalität ni­cht Endzweck sei.Er wird ein Gesetz,das unzweckm­­äßig Und unsern Verhältnissen nicht angepaßt ist,nichtvotiren,selbst1ve11·n dieses Gesetz als ein seh­r freisinniges hingestellt wird;dagegen aber ist er bereit jedes nothwendige und den Anforderungen des praktischen­ Le­­bens entsprechende Gefäß anzunehmen, selbst wenn dasselbe nicht beson­­ders liberal wäre. Auch er­st der Ansicht, daß der Stuhlrichter, wenn derselbe bei den Wahlen sein maßgebendes Wort hätte, nur eine, sehr entwürdigende, miserable Noise Alben würde. Aus diesen Gründen nimmt er die Saftung des R Rehtsausschusses an. Baron Lad. Majthenyi hält den Vertretungskörper nicht für unabhängig genug, um die Beamtenwahl mit dem gemüns­chten Erfolg durchführen zu können ; die Autonomie der Gemeinde sieht er doch das dem Stuhlrichter zu verleihende Kandidationsrecht nicht be­­einträchtigt. Redner bringt eine diesen seinen Ansichten entsprechende neue Modifikation ein, nach welcher das Kandationssomite aus zwei vom präsidirenden Stuhlrichter ernannten und zwei von der Vertretung gewählten Mitgliedern bestünde. 2 D Obergespan Anton Radvánkov schliest sich den Ansichten des Rechtsausschusses an und unterstügt dessen Provisitationsantrag. Minister Wilhelm T­o­th wiederholt die gegen die Fallung des Abgeordnetenhauses aufgetauchten Argumente und empfiehlt dieselbe dem Hause wiederholt zur Annahme. · · Der Präsident ordnet die Abstimmung an,und die Majo­­rität des Hauses erhebt sich für die Annahme des§.78 in jener Richtung,welche ihm das Abgeord­­netenhaus gegeben Die eingebrachten Modifikationen erscheinen hiedurch sämmtlich abgelehnt. Das Haus nimmt­ hierauf noch die §§. 79—86 (inkl.) unver­­ändert an, worauf der Präsident die Wirltung um 1/43 Uhr schließt. Nächte­­igung morgen um 11 Uhr Vormittags. Auf der Tageserd­­nung stehen : die Fortsegung der Spezialdebatte über den Gemeinde­­gelegentwurf und Verhandlung des Gejegentwurfes über den Bau der Eperied­-Tarnower Eisenbahn. 5. * 8 Präsident Somifich eröffnet die heutige Sikung des Ab­­geordnetenhauses um 11 Uhr. von den Ministern it Szlávy anmwesend. Das Protokoll der jüngsten Sikung wird authentizirt. Der Prä­­sident legt im Sinne der Geschäftsordnung das Verzeichniß der im Mo­­nat April eingebrachten und unerledigt in den Mai herübergenommenen Gelegentwürfe, Beschlußanträge und Interpellationen vor. Wird in Drud gelegt und vertheilt werden. Der Präsi­dent meldet ein Gesuch des Liptauer Komitats an, welches bittet, die Legislative möge dem Nomadenleben der Zigeuner ein Ende machen. Wird der Petitionsk­­ommission zugewiesen. Oben dahin gelangen die Gesuche, welche von den Abgeordneten Joseph Ad­­a­mAarb­y, Ernst Daniel, Koloman Ghyczy (Gesuch der Preßburger Katholiken um Annullirung des vom Katholikentongreß festgestellten Statuts), Ludwig Dobra, Em. Szabó um Stefan Eder eingereicht werden. Referent des Zentralausschusses Koloman Széll überreicht den Bericht über den von Koloman Tipa, Fran Deát u. A. einges­brachten Gelegentraumf hinsichtlich der Kontrafualistengemeinden. Wird in Drud gelegt und auf die Tagesordnung gejebt. Referent des ständigen Verifikationsausschusses, Paul D­rd­u­d berichtet, daß dieser Ausschuß die Wahl des Abgeordneten vom e­­fner Wahlbezirke, Dr. Theodor Bauler, mit Vorbehalt ver­lichen dreißigtägigen Frist zur Einbringung etwaiger Proteste g Wahl verifizirt habe. Dr. Bauler wird in die siebente­­ eingereiht. · · Referent des Petitionsausschusses,Ladislaus Szög« überreicht das zweiundvierzigste Verzeichnis bei­ verhandelt Wird in Druck gelegt und im Sinnelet-Geschäftsordnung auf die Tagesordnung gesetzt. ergreift zuerst das Wort. ; ; Se · —. ö Ki { | |

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