Pester Lloyd, Mai 1871 (Jahrgang 18, nr. 102-126)

1871-05-23 / nr. 119

- ww West, 22. Mai. Von einem in Wien lebenden Landsmanne erhalten mir die nachfolgenden Betrachtungen, die und interessant genug scheinen, um sie vollinhaltlich wiederzugeben, wenn mir auch die Bemerkung nicht unterlassen können, daß die Anschauungen umseres geehrten Freundes — offenbar unter dem Cindrude­rer in Wien herrschenden Zerfahrenheit — zu einem gewissen Pessimismus hinneigen, der durch die thatsächliche Situation vielleicht doch nicht vollständig gerechtfertigt erscheint. — Das Schreiben lautet : Die innere Lage der österreichisch ungarischen Monarchie ist eine so ernste geworden, daß man fast nur mit Bedenken an ihre Schilde­­rung gehen kann. Die zahllosen Keime der Zerlegung und der Schei­­­dung, die ein ungezügeltes, vermessenes Parteitreiben seit Jahrzehenten ausgesät, beginnen in erschreckender Weppigkeit aufzugeben. Diesseits und jenseits der Leitha tobt offener oder verhüllter Aufruhr gegen das Recht und die historische Fügung des Staatswesens und wiederholt mit wachsender Leidenschaft die erbitterten Versuche, gegen den gesicichtlichen Gedanken der Monarchie Protest einzulegen. Das, was uns einigte und zu einem politischen Ganzen macht, droht immer mehr dem Beifalle entgegenzugehen. Trennung und Auflösung, die itio in partes, sind die Losungsworte des Tages. Staatsrechtliche Detailfragen sind in Lebens­­fragen der Nationalität umgewandelt und wiederum die Nationalitäts­­fragen zu dem Range und der V Bedeutung selbstständiger politischer Fragen erhoben worden. Kein Streit wird mehr auf dem Boden und mit den Waffen geführt, die ihm zusommen ; jeder rüttelt unmittelbar am den wichtigsten Grundlagen des gesammten Staatswesens. Zu diesen Betrachtungen führt nns nicht, oder doc nicht in erster Linie der Konflikt, der den Ausgleich mit Kroatien in Frage zu stellen droht. Dieser Konflikt it nur ein einzelnes Symptom der allge­­meinen Desorganisation auf dem Gebiete des öffentlichen Rechtes und der vollständigen Verjüdung des Diaßes für erlaubte und vermehrte politische Bestrebungen. Auch z­weifeln wir zulest nicht an der Mög­­lichkeit eines Arrangements, eines beiderseitig befriedigenden Kompro­­­misses zwischen nationalem Anspruc­h üben und drüben, zwischen posi­­­ivem Recht und politischen Wünschen. Aber es ist gewiß, dab dies Symptom mit einer bereiflichen und gefährlichen Bewegung in Oester­­reich-Ungarn überhaupt in Verbindung steht, mit den Negungen und­­ dem Zusammenschließen des flanischen Elementes vor Allem in Ziglei­­thanien. Heute erklingt die Bard­e, daß die gesammte staatsrechtliche Opposition gegen den Reichsrath sich als Eins zu fühlen und mit allen Mitteln die Verwirklichung der zigleithanischen Verfassung zu hindern habe. 63 ist eine vollständige negative Allianz, die wir vor uns haben, aber eine Allianz, die sich in der Negative nicht erschöpft. Das Ele­­ment der homogenen Nationalität (wenn wir von der im Ganzen un­­erheblichen tirolischen Fraktion absehen) gibt im Groben den positiven Gedanken der Einigung und nach Außen hin ven Psiclag. Immer mehr beginnt die Frage so zu Liegen, ob Oesterreich-Ungarn auf den bisherigen dualistischen Grundlagen zweier politischer Nationalitäten, die dort in dem deutschen, hier im ungarischen Elemente ihren Kern finden, erhalten bleiben, oder auf ganz neue Basis, auf eine politische Suprematie des Slavismus gestellt werden solle. Der lebtere Gedanke hat etwas Berlehendes nicht blos für eigentliche Nationalpolitiker, son­dern auch für Männer ganz anderen Schlages. Er hat stets eine verdächtige Verwandtschaft mit den Ideen gehabt, die von den­­ Vertretern des reinen Oesterreicherthums gehegt und in die maßgebenden Kreise mit mehr oder weniger Geshhd ein­geführt wurden. Der Absolutismus hat an das Projekt einer allmäli­­gen Umgestaltung Desterreich-U­ngarns in diesem Sinne angeknüpft, so oft er sein Haupt aus Neue erhob. Nicht nur finden sich in ihm die Haltpunkte für eine Bekämpfung der konkreten Staatsverfassung der Monarchie, sondern auch die Haltpunkte gegen eine freiheitliche Ent­­wickklung überhaupt. Denn es liegt auf der Hand, daß eine derartige Umgestaltung nicht in einer Reichshälfte isolirt bleiben könnte. Die Slawen des Nordens würden herübergreifen zu denen des Süpen­ und die gemeinsamen Formen für ihre nationale und politische Griftenz zu suchen beginnen. Das spezielle Verfassungsleben Ungarns wäre ihnen ein Angriffsobjekt so gut als das Eisleithaniens, vor Allem aber hätte die gemeinsame Verfassung zunächst ihr Anstürmen zu besorgen. Darum eben mußte es sich ja zunächst handeln, die vitalistischen Prinzipien in den Hintergrund zu drängen und mit der Degradirung die deutschen­ und magyarischen Elemente die gemeinsamen Grundlagen für ein über beide hinnweggreifendes drittes universales Prinzip zu schaffen. Und darin liegt die hohe Gefahr, in einer Beförderung der föderalistischen­­ Speen, die sie fest unter dem Ministerium Hohenwart von Amts wegen geschieht. Denn nur scheinbar ist diese Beförderung gegen den Zentralismus und auf eine angemessene Vertheilung der politischen Freiheiten gerichtet. Das genügt zur Destruirung der beste­­henden Verfassungsformen, aber hinter dieser Destruktion steht die Konstruktion einer neuen populären Grundlage für die Gesammt­­monarchie. Was man jeßt zertheilt, will man später um so energischer zusammenfassen. Der Föderalismus soll der Webergang zur Erneuerung der Zentralisation sein, ganz so wie sie die Böhmen und Kroaten im Jahre 1848 gewaht. Kein Uebergemischt, auch kein moralisches der Deutschen und Magyaren, sondern eine politische dritte Race. 63 ist eitel Heuchelei, wenn man dieser Race das Epitheton reinen Delter­­reichertribumg zuspricht, in Wirklichkeit handelt es sich um den Slavis­­mus. Und es ist nicht minder Heuchelei, wenn man die freiheitlichen Seiten des Föderalismus accentuirt, denn in diesem Sinne it­er der Wedergang zum Absolutismus. Damit tritt man eben einfach Allem entgegen, was von Forderungen der Kultur, der Entwickklung noch war und durch die Parteien unverwirrt geblieben ist in Oesterreich. Allein es ergibt sich auch daraus, daß der anscheinend berechtigte egoistische Gedanke eines Theiles unserer Mitbürger, diesen Verwiclungen gänzlich fern zu bleiben und sie ganz und gar auf den Boden des eigenen Staatslebens mit Ausschluß der Anerkennung jedes gemeinsamen In­­teresses zurüczuziehen, ein äußerst bedenklicher ist. An sich erscheint es so naheliegend, die Ordnung im eigenen Hause nöt­igenfalls mit Ger­malt aufrechtzuerhalten und sich um den Nachbar weiter nicht zu be­­kümmern. Aber­ es darf wohl die Frage aufgeworfen werden, ob unsere Kräfte dazu ausreichen, ob nicht vielmehr die wachsenden Gefahren des Slavismus, namentlich seit sie durch ein unsinniges gouvernementales Experiment verstärkt werden, ein enges moralisches Aneinanderschließen des deutschen und magyarischen Elementes zu gemeinsamem Wi­derstand erfordern werden. Denn allerdings sind diese Gefahren gemeinsame. Und da darf doch mit einiger Genugthuung auf die Wirkungen der gemeinsamen Verfassung auch auf unserer Seite hingeblicht werden. Die Delegationen haben den Grafen Hohenwart an der Auflösung des Reichsrathes gehindert und fo­chmah und komplizirt ihr Organismus sein mag, sie werden noch vielleicht zur Abwehr manches anderen Ge­waltstreiches ausreichend sein. Jedesfalls aber scheint er nng eine näher liegende Pflicht zu sein, die Deutsche Partei in ihrem Kampfe gegen Hohenmwart mit allen ung zu Gebote stehenden Mitteln zu unterstüßen. Die Vorgänge in Kroatien sagen ung deutlich genug, daß es sich dabei nicht blos um eine ideale, aus den allgemeinen Prinzipien der Freiheit abstrahirte P­flicht handelt, sondern um eine sehr materielle, unsere eigene nationale und staatliche Existenz berührende Forderung. Allerdings it aber dabei sehr zu wünschen, daß dieser Kampf von Seite der deutschen Partei auch mit einigem Verständniß der Lage und ohne Kompromittirung ihrer eigenen Sache geführt werde. Wir maßen uns nicht an, ihr einen Mannh zu ertheilen, aber geschehene Dinge dürfen auch wir fritisiren. Die deutsche Partei jubelt fest einer Rede zu, die der Seremias der Verfassungstreuen, Kaiserfeld, beuer wie alljährlich auf irgend einer landwirthschaftlichen Versammlung gehalten hat. Dan ist an Herrn v. Kaiserfeld gewohnt, daß er stets eine wohl­­wollende Zähre für die schmere Noth der Zeit, aber nie den Schatten eines politischen Gedanken und vollends einer politischen That zur Ab­­hilfe übrig hat. Die Art aber, wie er diesmal die biederen landwirtsc­haftlichen Steirer das Gruseln gelehrt, ist selbst bei ihm unerhört: „Dieser stieg gegen die Behfaffung muß beendet werden, sagte er und die Organe der Kaiserfeld’schen Bolitit vruden die Stelle mit gesperrten Rettern, denn dieser Zustand trägt eine innere Unwahrheit an sich, er würdigt die Bolffsvertretung herab... er ihm wäct bis zur vollständigsten Gleichgiltigkeit das Staatsbewußtsein der Bürger und hat endlich zur Folge, daß aus dem geworbenen Chaos nur mehr eine Regierung der Gewalt herausführen kann“ u. f. f. Glaubt Herr v. Kaiserfeld, die Gegner der Verfassung wirklich auf sie eisschrechende Folgen ihres Vorgehens aufmerksam gemacht zu haben ? hofft er auf schlaflose Nächte des Grafen Hohenwart , wenn er ihm zu Gemüthe führt, daß er die Volfsvertretung herabwürdige und zu einer Regierung der Gewalt werde greifen müssen? Die Herabwürdi­­gung der Boltsvertretung läßt den Grafen figer sehr gleichgiltig und die Politik der Gewalt wird ihm genau bis zu dem Augenblicke un­willkommen sein, in welchem er die Macht zu ihrer Durchführung be­gibt. Man muß nicht gleich an Kanonen denken, die vor dem Abge­­ordnetenhause auffahren, und einen Lucian Bonaparte, der Herrn v. Hopfen gefangen nimmt. 63 gibt auch andere Mittel, die Herr v. Koiserfeld natürlich nicht voraussehen, aber wenn sie eingetreten sind, sehr ausführlich beflagen wird, „weil er zu sehwad­ zu helfen it". Belt, 22. Mai. ég Das Aktenstüc, womit 28 österreichische Erzbischöfe und Bischöfe bei St. Majestät zu Gunsten der Wiederherstel­­lung des päpstlichen Kirchenstaates intervenirten, hat in diesen Blättern bereits eine kurze Besprechung erfahren. Wenn wir deg ungeachtet heute auf dasselbe zurückkommen, so geschieht es aus mehrfachen Gründen, die im Verlaufe unserer Darstellung deutlich werden sollen. Die Petition der Ls Bischöfe ist zunächst ein fortgesetz­­tes Glied in der Kette jener Agitationen,die in Oesterreich von ultramontaner Seite her seit ungefähr vier Jahren mit steigender Vehemenz in Szene gesetzt wurde Wir erinnern nur an jene famose Adresse derLö Bischöfe aus dem Jahre 1867,worin diese die strikte Aufrechterhaltung des Konkor­­dats verlangten,die Zivilehe ohne Weiters als Konkubinat er­­klärten und die beabsichtigte Emanzipation der Schule aus der Gewalt der Geistlichkeit für»Entchristlichung der Schule««de­­klarirten.Der Monarch wies«damals die Petenten an sein Ministerium und der konstitutionellen Entwickelung der Dinge wurde ihr Lauf gelassen:das Resultat waren die bekannten »Mai-Gesetze«von 1868,womit die Emanzipation Oester­­reichs von der Herrschaft Roms und seiner Diener gesetzlich ausgesprochen wu­rde. Es war schon damals ein offenes Geheimniß,daß noch vor der kaiserlichen Sanktionirung dieser Gesetze Erzbischof Haynald von Kalocsa als Vertauensperson nach Rom gesandt wurde­,um»den Papst darauf vorzubereiten,daß der Kaiser nicht in der Lage sei,den drei Gesetzen seine Unterschrift zu verweigern·«.Nach erfolgter Sanktion ging Freiherr v.Mey­­senbug in spezieller Mission an den Papst,um»mit aller Ehrfurcht darauf aufmerksam zu machen,was der Kirche in Oesterreich noch immer geblieben sei:die volle Garantie ihres reichen irdischen Besitzes und die vollste Freiheit auf ihrem eigensten,dem rein kirchlichen Gebiete««.Zu diesen schon bekannten,,Beschwichtigungsmitteln«gesellte sich nun die erst jüngst bekannte Mission des samosen»römischen Gra­­fen««Langrand-Dumonceau,womit dem b bankerotten Financier der Auftrag ertheilt ward, dem Bapste im Namen des Rai­sers ‚das lebhafte Bedauern auszubinden, daß er (der Kaiser) „den Konfessionellen Gelegen seine Sanktion habe gewähren miüs­­sen", daß „diese Sanktion das nec plus ultra der kaiserlichen Gewährungen, daß Marimum defsen wäre, was er dem Geiste der Neuzeit zu Fonzelci­en beabsichtige und daß man von Papst „um Geduld‘ ersuche. Da sich „die Lage ändern und sich bald Gelegenheit finden würde, mit dem zisleithanischen Ministe­­rium zu brechen..., daß man vom konstitutionellen Regime zur persönlichen Regierung zurückkehren könne, und daß er (der Kaiser) den Heiligen Vater bäte, ihm die Zeit zu­ gewähren und seinen öffentlichen Tadel auszusprechen, der Alles fompro­­mittiren und der die­­ Verwirklichung des gemeinsam mit dem Kanzler von Beust festgestellten Programmes des Widerstandes verhindern würde‘. Und als Antwort auf diese geradezu bedenkliche Na­ch­­sichtsnahme der römischen Anteressen erfolgte die päpst­­liche Allolution vom 22. Juni 1868, worin Pius IX., von dem einer seiner Kollegen im Kardinalskollegium bei Gelegen­­heit der "erfolgten Papstwahl den bezeichnenden Ausspruch ge­­than: „E un santo, ma un vndotto”, und der in seiner „Unfehlbarkeit" von jeher keinen Widerspruch dulden konnte, auch im feinen Defreten wiederholt erklärte, daß ihn „die Dinge dieser Welt nicht kümmern”. Pius IX. also verur­­theilte in obiger Allofation die österreichischen Grundgefege mit folgenden Worten: „Die erwähnten Gefete und Alles und Segliches, was in diesen und anderen auf das Recht der Kirche bezüglichen Dingen von der österreichischen Negierung oder ihren untergeordneten Behörden betreib­t, ausgeführt oder irsr­gendiwie versucht worden is, verwerfen und ver­dammmen wir kraft unserer apostol. Autorität und erklären fast verselben Autorität die Defrete selbst mit allen ihrem Folgen für null uno hto tagi Das ist die „Geduld“ und „Mäßigung“ von Rom, — übrigens Früchte, wie man solche erwarten mußte, da der Muth fehlte, die Rechte des Staates mit Energie und Konse­­quenz festzuhalten und zu vertheidigen. Zwar erfolgte auf obige Allokation eine „energische‘ Note des Grafen Beust, aber es blieb beim Notenschreiben, daheim handelten Noms Diener konsequenz im Sinne und nach der Vorschrift ihres Herrn und Meisters. Es begannen nun die altbekannten Wühlereien der Herren Rudigier, Ziverger, Gaffer, Riccabona u. s. w. Banatifirte Weiber schlugen in Zirol und Steier­­mark auf die Schulinspektoren 108, stürmten die Schulzim­­mer, zerstörten die neuen Lehrmittel, ebenso fanatische Hir­­tenbriefe und Kanzelreden regten alle religiösen Leidenschaften des Volkes auf, die katholisch-politischen Kasinog organisirten dieselben und ein unvernünftiger Doktrinarismus des „Bür­­gerministeriums“ trieb selbst besonnenere Geister in die Ges­talt der Ultramontanen. Diese fanden auf politischem Ge­biete einen Verbündeten in den „Nationalen und bald war es mit dem Bürgerministerium zu Ende. Graf Potocki wurde von den Ultramontanen anfänglich freudig begrüßt , als aber auch er nicht wieder die „Heilige Politi“ des Konkordats ans­bahnen wollte, ja als nach der „Unfehlbarkeitsbefreib­ung“ dieser berufene Vertrag offiziell gekündigt ward, und endlich bei der durch Italien am 20. September 1870 erfolgten Os­­supation Roms westerreiche Staatsmänner seinen Protest erhoben, sondern in richtiger Erkenntniß der Sachlage alle­r Verant­wortlichkeit für diese That nur dem italienischen Kabi­­nett allein überließen : da flammte der „heilige Zorn der ul­tramontanen Heißsporne zur Helfen Lohe empor und es wurde der „Kreuzzug nach Rom offen gepredigt. “ übersc­hreitet die Grenzen eines S Journalartikels, um al’ die verschiedenen Phasen und Grade der Agitationen zu bezeichnen, wodurch ein fanatisirter Klerus das unorientirte Bolt in fortgefegter Aufregung erhält. Hirtenbriefe und Kan­zeln in Oesterreich und Ungarn mwiderhallen von der , fred­lichen Noth‘ und dem „erbarmungswürdigen Elend‘‘ des ,,hor den Gefangenen‘ in Rom, der „nicht habe, wohin er sein Haupt legen könne‘ und „sein Gefängnis nicht einmal ver­­lassen kann, um frische Luft zu schöpfen‘‘ , von dem ein Pfar­­rer in Steiermark behauptete, daß sein ganzes Einkommen jährlich nur 64 fl. betrage, was für den Tag 1779, Kreuzer ausmache , was ein Anderer noch mehr davurch verdeutlichte, daß er seinen Bauern zu Gemüthe führte, der Bapst speise des Morgens nur noch „Streiensuppe, weil Kaffee ihm zu theuer komme", worauf ein einfältiges Menschenkind zu seinem Nachbarn in seiner natürlichen Unbefangenheit bemerkte : , 30 begreife nicht, warum der heilige Vater, wenn es ihm gar so schlecht in Rom geht, nicht Pfarrer oder Bischof bei uns wird ; dann hätte ja die Noth ein Ende.“ Wir mußten von diesen Auswüchsen und Mißbräuchen des religiösen Empfindens Art nehmen; denn nur aus ihnen begreift sich die fortwährende Ausbeutung des katholischen Bolfes zu Gunsten des „Beterspfennigs”, nur aus ihnen er­­klären sich die „Hunderttausende” von Unterschriften , kathoz lifcher Gläubigen”, mit denen dann Bischöfe,­ hochadelige Männlein und Weiblein nach Rom ziehen, um dort dem „hohen eingeferkerten Gefangenen” nicht nur persönlich zu huldigen, sondern auch ihr eigenes Vaterland zu kompromit­­tiren, ja förmlich zu verklagen. Daraus erklärt sich, wenn ein Staatsbürger, der zufällig auch Bischof von Linz ist, ich erkühnt, unter Berufung auf obige päpstliche Allolation vom 22. Juni 1868 zu erklären: „Das bischöfliche Konsistorium könne auf der Grundlage des Unglaubens und des Vertragskruges mit der Staatsgemwalt nicht zusammentotrfen". (Bihdfl. Schreiben vom 17. Jänner 1871.) Freilich geschieht solche Behauplung einer Staats­­gerwalt­recht, nachdem diese nicht von Muth befikt, den stör­­rigen Unterthan unter das och des Gesees zu beugen. Diese Schwäche erhöhte, vermehrte die Kühnheit der Ultra­montanen, so daß sie heute nicht mehr in vereinzelten Briefen, Predigten, Kaftno­­ever Delegationsreden, sondern in geschlosfener PBhalung vor den Monarchen eintreten und eine Nenderung der Staatspolitik fordern. Denn das angebliche „Bittgesuch“ it eine drohende Forderung, gewürzt mit brieftem Zabel. Die 28 Bischöfe sagen: „Die Regierung Eurer Majestät hat den Gefühlen, womit Allerhöhbstpieselben und die 27 Mill­­ionen Ihrer k­atholischen Unterthanen die gänzliche Un­­tergrücung des Kirchenstaates betrachten, im entscheidenden Augenblicke seinen Anspruch gegeben". Die Regierung hat also gegen die „Gefühle des Monarchen gehandelt, welcher Anspruch eine Denunziation und eine Dehonestation in sich birgt. Die Achtundzwanzig sprechen auch im Namen von „27 Millionen" Katholiken; da haben sie auch füillschweigend Ungarns Katholiken anneh­irt. So viel wir willen, haben die Bischöfe zu ihrer „hat von ihren Gläubigen seine Vollmacht erhalten; geradezu absurd ist es aber, wenn die österreichischen Bischöfe aug im Namen der un­garis­chen Katholiken einen Protest erheben. Was Un­­garns Politis Num gegenüber betrifft, so haben hierüber Reichstag und Delegation ganz vernehmlich gesprochen und sind deren Beschlüsse bis heute noch immer maßgebend. Die österreichischen Bischöfe meinen, der „Kirchenstaat“ müsse „ganz, „sein einziges Dorf ausgenommen, zurücgestellt” werden ; das erfordern „die heiligsten Opntereffen von 200 Millionen Katholiken". Das ü­­berselbe Machtspruch gleich jenem, womit diese 28 , Betentem" sich zu Mandatsbesigern von Ungarns Katholiken erklärten. Die katholische Kirche vere­langt allerdings, daß ihr Oberhaupt frei und unabhängig sei, allein es erscheint geradezu als Blasphemie, wenn man das Heil der Kirche von dem Beft einiger hundert Quadratmeilen abhängig macht. Siebenhundert Jahre bestand die Kirche ohne den Kirchenstaat, wuchs und gebielt , und es lebten gar viele gelehrte und fromme Katholiken, die es als den unheilvollsten Schritt beklagten, da der Bapst in den Befig weltlicher Herr­­scaft gelangte. Nur einfältigen Leuten kann man es mess machen, daß Pius IX. im Besige seines „ganzen Kirchen­­staates mehr frei und unabhängig ge­wesen sei, denn jekt. Over mußte er nicht Oesterreich und Frankreich8 Baronnete um sich dulden, damit nicht sein eigenes Bolt eine Herrschaft abwerfe, die an Mitwirthschaft und Verdorbenheit das Höchste leistete ? Die Bischöfe werden nicht müde, über einzelne Kra­­walle in Rom seit der Decupation zu jammern ; sie ver­­gessen aber die intellektuellen Urheber versehlen und das sind Kanzelredner wie jener Pater Eurei, der den Staatsgelegen offen Hohn sprach. Und was verlangen diese Bischöfe von Oesterreich ? ? Der Kaiser möge „der italienischen Regierung die Mit­­hilfigung ihres Verfahrens zu Rom unzweideutig ausprüden und sie darüber nicht in Zweifel lassen, ‚daß er eine wahre und ausreichende Sicherstellung der vollen Unabhängigkeit des heil. Stuhles für durchaus unerläßlich erachtet. Wo hat un­sere Regierung das Verfahren Italiens gebilligt ? Hat ie nicht ansprüchlich die Bewahrung der Souveränetät des P­apstes in kirchlichen Dingen betont Und hat nicht Italien selbst die Freiheit und Unabhängigkeit des Bapstes selber anerkannt und sich bereit erklärt, dafür Garantien zu bieten und diese Garantien unter völkerrechtlichen Schuß zu stellen ? Wurde nicht soeben von den beiden Kammern in Italien das Garan­­tiengereg votirt und damit dem BPapste eine Stellung ver­­liehen, die ihn vollständig befähigt, die Kirche frei und unab­­hängig zu regieren Warum ignoriren das die Bischöfe ? Warum wollen sie Desterreich kompromittiren Denn eine erniedrigende K­ompromission wäre­ es, wenn Desterreich bei Italien einen Protest einreichte, ohne demselben mit entspre­­enden Machtmitteln Nachpruch geben zu können. Oper sollte Oesterreich zu Gunsten des Papstes die Waffen ergreifen ? Die 28 , Petenten" sagen es zwar nicht offen, sie meinen nur, „auch Worte können Thaten sein", aber ihre literarischen Handlanger haben dies schon oft gesagt und in den ultra­­montanen Blättern wird der „Kreuzzug“ unter „Desterreichs Führung“ offen gepredigt ; ja, es werden auch schon Geld­­sammlungen gemacht. Also­­ neue Kriegenoth wollen die Ul­­tramontanen über biefeg arme Desterreich heraufbeschwören ; freilich, ihr Herz ist in Rom, sonst haben sie sein Vaterland. An den Staatsmännern wäre es aber, haben und brühen vor Leitha mit den ultramontanen Illusionen gründlich aufzu­­räumen und die Staatsinteressen zur Geltung zu bringen nach allen Seiten hin. „Wann wird endlich dieser Tag erscheinen 9 = mn der Konferenz, welche Sonntag Abends vom Klub der Tinten abgehalten wurde, kam zuerst der Geseiehentwurf über die Kolonistengemeinden an die Reihe, und wurde beschlossen, in den Sektionen jenes Amendement zu unterfrügen, das von Reprässentanten der am meisten dabei interessirten Gegenden in einer besonderen Kon­­ferenz vereinbart wurde. Bei der hierauf vorgenommenen Gömdrer Eisenbahnfrage wurden besonders zwei Schwierigkeiten accentuirt ; erstens, daß die fonzerlionirte Eisenbahn nicht jenen strengen Garantien unterworfen ist, welche das Gefäß bei Eisenbahn:Konzessionen verlangt, was besonders dann nachtheilig werden könnte, wenn die Regierung den Bau einem Konsortium überließe ; zweitens, daß die modifiziere Einwilligung der die Rentabilität zum Theil garantirenden Grund: besiger ves Salgó: und Rima:Thales nicht sicher­gestellt ist. Schließlich wurde die erste galizische Eisenbahn pertraftirt, und hiebei das Be­­harren auf dem ersten ursprünglichen Uebereinkommen, so wie das Verlangen nach einem doppelten Schienengeleise betont. sz Auf die Anfrage des Karchauer Honved-Distriktsk­ommandos, ob die feierliche Handlung der Fahnenweihe in allen Fällen in dem römisch-katholischen Ritus zu vollziehen sei, hat das Landesver­­theidigungsministerium folgendes Zirkular erlassen : „Nachdem die römisch-katholische Religion in Folge des 1848er XX. und 1868er LIII. Gejegartikel die regierende zu sein aufgehört hat und die gefegmäßig aufgenommenen Glaubensbekenntnisse als gleichberechtigt betrachtet werden, ist die Ansicht, daß die Weihe der Honvepfahnen blos nach dem römisch-katholischen Ritus bewirkt zu werden hätten — mit spezieller Bezugnahme auf die §§. 19 und 21 des legterwähnten Gefegartsfeld — durchaus nicht annehmbar. Demn Vorgang, daß auf dem Gebiete solcher Bataillone, welche vorwiegend von Belennern der protestantischen oder griechisch­ orientalischen Religion bez­wohnt werden, die Fahnenweihe nach dem Ritus der Tehtgenannten Kirchen vor sich gebe, steht im Gegentheile nichts im Wege ; dieselbe ist sogar — vom Grundlage der Religionsgleichberechtigung ausgehend — in keiner Weise zu hindern. An Gegenden, welche von verschiedenen Religionsbelennern ge­­mischt bewohnt werden, it der auch die Klugheit und gegenseitige Religionstoleranz empfohlene Fürgang zu befolgen, hab die Fahne bei einer und versellten Festlickeit von beiden oder allen drei Geelsorgern nach eigener Zeremonie geweiht werde, so daß der Gottesdienst in der Kirche vom Geistlichen jenes Glaubens abgehalten werde, zu welchem der größere Theil der Bevölkerung zählt, während der Priester des anderen Bek­nntnisses die Rede und Weihe unter freiem Himmel hält. In solchen Fällen erwartet man es von dem Takte der Herren Distrift3­, respektive Bataillons-Kommandanten, daß sie im besten Ein­­verständnisse bezüglich der Modalitäten bei Abhaltung dieser Solenni­­tät mit den Beteeffenden firmlichen und weltlichen Behörden ins Klare kommen und die Feierlichkeit, getreu dem erhabenen Grundlage der Religionsgleichberechtigung und der Gewissensfreiheit, Niemanden ver­­legend, die kirchlichen Gebräuche eines Jeden achtend, würdig der Söhne einer aufgeklärten, in gegenseitiger Liebe lebenden Nation vor sich gehe.” = Der Hauptjwed der in Rußland bestehenden „Travischen Wohlthätigkeitsvereinen ist die durch­ massenhafte Vertheilung von ruffischen literariscchen Werken zu bewerkstelligende Berbreis­­tung der Kenntniß der ruffischen Sprache un­ter den außerh­alb des ruffischen KReidezm wohn­haften Slaven. In d­iesen ihren Bemühungen entfalten die Vereine in der That eine große Energie. So z. B. erpedirte — wie wir dem „Moskovskia Vjedomosti" entnehmen — blos der Moskauer flavische Verein in legter Zeit nach Wien 15, nach Prag 3 und nach Agram 4 mit rusischen „Gratizbücern“ gefülte Kisten. Die Moskauer Sammler sammelten in den Beiden legten Mo­­naten zu Gunsten der russischen Kirche, welche in Prag erbaut wird, neuerdings 1859 Rubel, wobei ver Merb­ der von einigen hochgestel­­ten russ­en Damen gespendeten Mebgemänder, Kirgengerape und anderer zum Kirchendienste erforderlichen Einrichtungsgegenstände nicht miteingerechnet ist. In der Spenderliste finden wir neben den Namen anderer ruffischer Magnaten auch den ruffisgen Großfür­ten Vladimir Aletkanorovics, melder 100 Rubel, und den Fürsten Meßcserfti, der 300 Rubel spendete, verzeichnet.­­ Das Amtsblatt enthält folgendes Communiqus bezüglich der Eröffnung der Debreszin-Szathm­árer Eisenbahnstrecke : Die Debreszin-Szigeter Strecke der ungarischen Norvestbahn wäre nach einer Bestimmung Eröffnung der Debreszin-Szathmárer am 1. Oktober 1870 den Ber­ehl zu übergeben gewesen. Die Nichteinhaltung dieses Termi­­nes hat bei dem Mangel an Kommunikationsmitteln in jener Gegend zu häufigen Interpellationen Anlaß gegeben ; besonders am Ersten Monates dem Verkehr wird übergeben werden­ die Strecke, da die Bauarbeiten auf derselben sich Thon in einem vorgerückten Stadium befinden, ter urgirten­genen Verhandlungen sind übernommenen daß die ef: Zwei Umstände vornehm­­li haben bisher die Eröffnung der Debreszin-Szathmarer Strecke ver­­hindert. Der erste Umstand ist, Beschotterung des Oberbaues (Teil der Schotter aus weiten Entfernungen mit Lotomotiven zugeführt werden muß), sehr langsam vorwärtsschreitet. Das war, dab die Szat­m­arer Brüde, wie die Hochwasser zweite Hinderung des vorigen Nabh­tes gezeigt haben, nicht hoch genug ist, um das Wasser durchzulassen. Auf Grund längerer mit der Eisenbahngesellschaft diesbezüglich gepfle­­gte Hinvernise in der Weise beseitigt wor­­den, hat die Eröffnung­­ der mehrberegten Debregin-Szathmarer Strecke am­ 1. Juni 1. 8. möglich gemach­­t, und nebstvem sind auch die In­teressen, welche sich für die Staatsverwaltung vermöge der von ihr dieser Eisenbahn in vollkommenen Zustand knüpfen, gewahrt worden. — In Folge die­­ser Maßnahmen kann die betreffende Gegend, in deren Interesse sie hauptsächlich getroffen wurden, der gegründeten Hoffnung si hinge­­ben, daß die Debreczin-Szathmarer Strebe des künftigen der Konzessionsurkunde Wunsch der dabei Intereffirten. Zinsengarantie an die Herstellung aber bildet einen Die HSerbstshe Adrese. R. C. Wien, 21. Mai. Der vom Abgeordneten Dr. Herbst dem BVerfassungsausschusse vorgelegte und von diesem nur in wenigen Punkten modifizirte Morebentwurf lautet : „Eure E. und E. apostolische Majestät ! Dem Hause der Abgeordneten sind diese huldvollen Worte in dankbarer Erinnerung, mit melden Eure Majestät bei der feierlichen Eröffnung der gegenwärtigen Session die Welterzeugung auszusprechen geruhten, daß mannhaft patriotisches Gefühl und österreichisches Ber­­ußtsein die Mitglieder des Reichsrathes beseelen. In der That, dieses Bewußtsein ist in uns seit jeher lebendig und ihm allein folgen wir in der Ausübung unseres Berufes. Ihm entsprangen die poli­tischen Gesinnungen, denen wir Zuspruch gaben, als wir Eurer Ma­­jestät Thronrede im November v. a. beantworteten, und ihm bleiben wir treu, wenn wir es heute abermals unternehmen, angesichts der unaufhörlic steigenden politischen Verwirrung unsere Anschauungen über den bedrohlichen Ernst der Lage unseres Vaterlandes mit ehr­­suchtsvollem Freimuthe vor Guerer Majestät darzulegen. Ermuthigt dur die uns bisher huldreich gewährte Allerhöchste Anerkennung meinen wir nur eine von Loyalität und Patriotismus gebotene Pflicht zu erfüllen, wenn wir unaufgefordert, aber in unserem Gewillen gedrängt, heute vor­ Euere Majestät hintreten. Die wohlwollende Absicht Euerer Majestät stellte den seither berufenen Nathen der Krone die Aufgabe, zur festen Begründung der Macht und Wohlfahrt des Reiches alle treuen Völker dieser Reichs­­hälfte zu gemeinsamer und verfassungsmäßiger Thätigkeit zu ver­­einigen. . . Wir sind weit entfernt, zu bezweifeln, daß die Männer, welche in einem hochernsten Momente ihre verantwortlichen Funktionen über­­nahmen, die redliche Absicht hegten, den Intentionen Guter Majestät gerecht zu werden. „Heute läßt sich jedoch nicht mehr verremnen, wa­ die Schritte des Ministeriums von den beabsichtigten Erfolgen nicht nur nicht begleitet waren, sondern daß sie vielmehr auf neue Abwege und immer weiter abseits von dem ersehnten Ziele führen. Abermals haben wir die traurige Genugthuung , die von dem Abgeordnetenhause immer vertretene Meinung leider nur allzusehr bek­­räftigt zu sehen, daß mit Gegnern, welche grundläglic­hie Verfassung nicht anerkennen mögen, ein wahrer Friede nicht doch einzelne Kon­zessionen zu gewinnen ıt, daß vielmehr dieser Friede nur durch die unverbrüliche Treue der Regierung im Festhalten der Verfassung er­­rungen werden kann, daß dagegen das fortgeseßte Anbieten von Zuge­­ständnissen an solche Gegner, diese nur in ihrem Widerstande ermuthi­­gen und ihre Widerstandsmittel verstärken wird. In der That wurden dur die bisherige Wirksamkeit der Begfes­tung die Gegner der Verfassung für die gemeinsame verfassungsmäßige Thätigkeit nicht gewonnen , vielmehr am beharrlichen Kampf dagegen erm­untert. Der innere rieve wurde nicht angebahnt, sondern der Gegentag der Parteien allerorten verschärft und verbittert. Wir sehen, wie von Tag zu Tag die Hoffnungen und Erwar­­tungen derjenigen sich steigern und unverhüllt auftreten , deren Ziel die Beseitigung der­­Verfassung ist und melde in der Schwächung der Kraft und des Ansehens der Zentralvertretung das wirksamste Mittel zur Erreichung jenes Zieles sehen. Zugleich steigt in nicht minder be­­denklicher Weise das M­ißtrauen bei jenen, welche treu zu der von Em. Diaseität sanktionirten Verfassung halten und in der ihrem Geiste ent­sprechenden Duchführung der verfassungsmäßig zu Stande gekomme­­nen Gesäße die­­ erste Aufgabe der Regierung erblidhen. Und vieles ist ein um so gerechtfertigteres , als die Vorlagen des Ministeriums, welche die Verfassung betreffen und seine schwanken­­den und ausweichenden parlamentarischen Erklärungen bei benennen Patrioten die begründete Besorgniß erwecken müssen, das Ministerium entbehre jedes bestimmten , die Erzielung des inneren Friedens ermög­­lichenden Planes ; seine schon eingebrachten und wo zu gewärtigenden Vorlagen, die niptoweniger als ein harmonisches Ganzes bilden , seien nicht das Produkt reifer Niederlegung, sondern Ergebnisse momentaner Einprüche oder zufälliger Bestimmungsgründe — bloße Gxperimente, auf deren Erfolge ihre Urheber selbst nicht rechnen, über deren Trage­weite sie selber sich noch nicht klar sein mögen, die aber nur allzu geeignet sind, die Lage zu verwirren, ohne daß irgendwo wirkliche Befriedigung erzielt würde. Nur so konnte es geschehen, daß eine Vorlage, welche nach der Auffassung­­ des Ministeriums für die künftige staatsrechtliche Entwicklung Oesterreichs von entscheidender Bedeutung sein sollte und welche die Bolkevertretung zum Richter über seine Absich­­ten aufzurufen erklärt hatte, von der Tagesordnung verschwand, o ne­ue Anhänger, ja ohne auch nur einen Vertheidiger gefunden zu Ale diese Erscheinungen können nicht ohne bedenkliche Folgen bleiben Sie erschüttern die Autorität der a­a­lan graben die Mederzeugung von der Macht und Heiligkeit ver Gefebes —­ie machen ein fruchtbares Zusammenwirken von Regierung und Volken­vertretung unmöglich. Euere Majestät ! Das Abgeordnetenhaus betrachtet Fein Gefeg, auch nicht die Berfaffung als etwas sehlechthin Unabänderliches ; Dasselbe wird dem "Bedürfnisse nach Aenderungen der Staatsgruppgefege, wenn solche in Wahrheit duch da3­nteresse des Staates geboten erscheinen, nicht nur seinen Widerstand entgegenfegen, sondern nach reiflicher Mitrbi­­gung Rechnung tragen. Allein jede Aenderung der Verfassung ist nur unter der Vorausfegung zulässig, daß daduch nicht die Grundlagen unserer staatlichen Existenz zerstört werden. Die politische Gestaltung der Monarchie, wie sie durch die das Verhältniß zu den Ländern der ungarischen Krone betreffenden Gefege bleibend geschaffen wurde, ist nichts beliebig Erfundenes, nichts Zufälliges ; wir erlernen das Mesen des Ausgleichgewerfes in dem Prinzipe der Rarität der beiden Reichs­­hälften, welche durch die Sicherstellung der einheitlichen Konstitutionellen Regierungsform in jeder derselben bedingt ist. Mit diesem Grundges danken aber ist die füneralistische Gestaltung der einen Reichshälfte un­­vereinbar. Wir erblichen in jener Bereinigung und Zusammenfassung auc dieser Reichshälfte den wahrhaft österreichischen Staatsgedanken, der durch die erlaub­ten Vorfahren Eurer Majestät kraftvoll angebahnt und verwirklicht wurde, und der am allerwenigsten in einer Zeit auf­­gegeben werden kann, wo­ die an unseren Grenzen volkogene Bildung großer einheitlich organisirter Staaten immer ernster und emspringlicher daran mahnt, daß nicht in der Auflösung, sondern in der Zusammen­­fassung der Staatskräfte die Quelle ver Macht und damit der Sicher­­heit des Staates zu suchen it. Deshalb halten wir an wen in unserer allerunterthänigsten November-Horeffe ausgesprochenen Ansicht fest, dab bei der in der Zir­­kularreperche vom 28. April v. X von auswärtigen Mächten als es­gierungsprogramm bekannt gegebenen Untrennbarkeit einer Erweiterung der Landesautonomie von der Durchführung einer Reform der Wahlen für den Reichsrath im Sinne der Loslösung des Abgeordnetenhauses von der Wahl durch die Landtage beharrt werden musse. Denn nur pie auch kann eine wirkliche Konsoli­irung der staatsrechtlichen Zustände wätes, nur hiedurch der immer wieder entbrennende Kampf um die Verfassungsformen beendiget werden, der die Völker Oesterreiche zum ruhigen Genusse der materiellen Bestimmungen ve Verfassungs­­rechtes nicht gelangen läßt. ‚In immer weitere Kreise unserer friedliebenden Bevölkerung verbreitet sich die Sehnsucht nach gesicherten und gefestigten Zustän­den, nach der Möglichkeit stetiger und ungestörter Entwickklung — nach einem endlichen Abschluffe der Krisen, welche wieder sehrenn, unseren staatlichen Organismus entkräften. Diese Krisen sind en,welche selbst auf jenen Gebieten,die durch die politischen Gegensätze gar nicht berührt werden,keine fruchtbare Arbeit zulassen,welche die so nothwendigen Reformen vereiteln oder in eine unabsehbare Ferne hinausrücken­,sie sind es,die das allgemeine Vertrauen untergraben und die bedenklichste aller Stimmungen,den Pessimismus,imm­er üppiger gedeihen und sich ausbreiten lassen. Möge unser Oesterreich vor neuen Konflikten,die es kaust ertragen vermöchte,verschont bleiben. In dem Streben,­­es davor zu bewahren, finden wir die Er­­muthigung zu dem aus den reinsten Absichten hervorgegangenen Ch­rüste, daß wir mit dem offenen Anspruch unserer patriotischen Meberzeugung vor Eure Majestät treten, N .

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