Pester Lloyd - Abendblatt, April 1872 (Jahrgang 19, nr. 75-99)

1872-04-02 / nr. 75

0­­ eine Staatsschrift zu legen, welche bejubelt ist und trieft von dem Kehricht englischer oder amerikanischer Kriminalgerichte. Rare kann diese junge Nation, die unser Lieben und unser Stolz ist, mit der Maut und­ Würde, welche ihr zwei Hemisphären bieten, es sich erlauben ihre Staatsschrift befleit mit den Tinten und der Kleinlich­­keit eines ländlichen Kriminalgerichtes vor jenen weisen Thron zu legen ? It dieser hohe und heilige Tempel der Gerechtigkeit und Bil­­ligkeit der Ort wo zwei Nationen gegen­einander die kleine List, die geieglichen Spitfindigkeiten in Formfehlern spielen lassen können, mit welchen manche Kriminaljuristen die Geschwornen in Verwirrung zu feßen lieben. Wenn wir durch Ueberlistung oder Ueberraschung oder auch sonst die britischen Kommissäre unvorbereitet, unversehens oder in Unkenntniß des Gesäßes fassen und dadurch England in Nach­­theil bringen und sein Volk zum Gefühl der Erniedrigung aufstacheln, indem wir es fühlen lassen, daß es durch die Unklugheit seiner eige­­nen Agenten oder durch die überlegene List der unsrigen bluten muß, wird uns dann die erzielte Lösung Befriedigung gewähren, wenn unser Volk ernüchternt die Sache ruhig überlegt ? Tagesweuigkeiten. (Vom Hofe) Samstag Abends um sieben Uhr erschienen der König und die Königin, begleitet von der Erzherzogin Gisela und dem Kronprinzen Rudolph, ohne jede Dienerschaft, im Perron der Berg­­bahn in der Festung, bestiegen ein Coupe und fuhren hinab, worauf die allerhöchsten Herrschaften eine Promenade auf der Erzherzog Albrechtstraße unternahmen , dann sich wieder mittelst der Dampfseil­­rampe nach der Festung begaben und dort den Spaziergang im Burg­­garten fortsetzen. Der König machte in Gegenwart vieler Anwesenden beim Einsteigen in das Coupe über das Ehrensignal eine heitere Bes­merkung. — „Testver“ berichtet noch, daß Ihre Majestät die Königin jeden Morgen auf der unteren Bastei, in der sogenannten Reitprome­­nade, einzig in Begleitung des Fräulein v. Ferenczy, und im einfache­sten Anzuge Spaziergänge zu machen pflegt. So ging sie auch ge­­stern über die schmale Burggartentreppe in den Garten hinunter, durch diesen in die Südgasse, wo die Ofner Synagoge steht, und auf demselben Wege wieder zurück. Der Ofner Magistrat kann sich schä­­men, daß er diesen Gegenden der Stadt ihren angestammten Misthau­­fenharakter beläßt und an eine Straßenreinigung nicht denkt. (Auszeichnung.) Der kön. ungar. Honved-Oberstlieute­­nant und Kommandant der 12. Honvesd-Truppenbrigade zu Szathmar- Nemethy Johann Boxichevich Edler von Szob­ollacz wurde durch den Großmeister des deutschen Ritterordens Erzherzog Wilhelm in diesen Orden aufgenommen und demselben den Ordensstatuten gemäß das Marianen-Kreuz verliehen. (Das Ofner Generalkommando) hat den folgen­­den Befehl erlassen : „Aus Anlaß der bevorstehenden israelitischen Feiertage werden die Kommandanten sämmtlicher Truppen und Hee­­resanstalten angewiesen, den k. k. Soldaten israelitischer Religion während der Dauer ihrer Feiertage vom 22. bis einschließlich 30. April die nöthige Dienstfreiheit zur Ausübung ihrer Andachten zu gestatten. Wegen Beiziehung zum Garnisonsdienste sind dieselben jedoc den Soldaten aller anderen Glaubensgenossenschaften während ihrer Feier­­tage gleichzuhalten. Desgleichen ist dieser Mannscaft zu bewilligen, sich während des obigen Zeitraumes außerhalb der Kasernen gemäß der rituellen Vorschriften zu verköstigen. Huyn.“ (Aus­zeichnungen.) Se. Majestät haben dem Direktor des „Wiener Bankvereins”, Adolf S <­enk, als Anerkennung sei­­ner Verdienste um die öffentlichen Angelegenheiten taxfrei den Orden der eisernen Krone 3. Kl. , ferner für­ hervorragende Verdienste bei Unte­rrüdung des Rakoviczaer Aufstandes dem Telegraphen-Ober­­architekten Ferdinand B­u­s < das goldene und dem Prosecen-Kam­­­ner Zolleinnehmer Michael Zsivkovicsa das silberne Verdienst­­kreuz mit der Krone allergnädigst zu verleihen und gleichzetig zu ge­­statten geruht, daß aus demselben Anlasse dem Telegraphen-Direktor Adam Vukovics die allerhöchste lovende Anerkennung kundgege­­ben werde. Juffizielle Ernennungen.­ Der Justizminister hat Benedikt Säg­hi zum Grundbuchsadjunkten beim Ipolysäger und Adolf Semsey zum Kanzlisten beim Eperieser Gerichtshof ernannt. (Ernennungen.) Se. Majestät haben den Ministerial­­konzipisten Julius Urb­an und Alex. Holl än zu Ministerial­­sekretären im Kommunikationsministerium allergnädigst zu ernennen geruht. — Der Unterrichtsminister hat den Sektionsrath Karl St 46ß auf dessen eigenes Ansuchen von der prov. Leitung des Pester Schu­­len-Inspektorats enthoben und im Interesse des öffentlichen Dienstes auf den Sc­huleninspektorsposten für Jazygien und Rumänien in prov. - Eigenschaft transferirt, ferner Jul. Szakon­yi zum Miskycer Forstamtskanzlisten ernannt. — Im Kommunikations­-Ministerium sind die Kon­zeptsadjunkten Friedr. Tichtl und Rads Rapai­8 zu Ministerialkonzipisten, ferner Barth, Bornemis38ßa und Ferd. Urbanović zu Ministerial-Konzeptsadjunkten avancirt. = Der Finanzminister ernannte Joseph Richter und Alexius Szalay zu Finanzwachkommissären und Alexius Mayer zum dritten Gra­­veur beim Kremnißer Münzamt. (Schulsubvention.) Das Kultus- und Unterrichts- Ministerium hat der Ofner Kommune zu Schulzwesen neuerdings einen Betrag von 40.000 fl. angewiesen. (No.G eine Sparkassa) Das Handelsministerium hat den Herren Dr. Joh. Nep. Heinrich, Mor. Deutsch, Julius Magyar und Konsorten die Gründung einer „Ofner Zentral-Sparkassa“ im Wege einer Aktienemission genehmigt. (Zwanziger als Denkmünzen.) Jüngst, erzählt „Reform“, traf ein Fremder in Pest ein, kaufte mehrere Waaren und wollte sie unter Anderem auch mit Zwanzigern aus dem Jahre 1772 bezahlen. Der Kaufmann wollte jedoch diese Münzen nicht annehmen, nachdem dieselben, wie er sich ausdrückte, vielleicht einmal als Silber­­geld in Zirkulation gewesen sein mögen, seit aber nur mehr als Denkmünzen betrachtet werden können. Der Käufer ging auch an an­­dere Pläne mit seinen Zwanzigern, konnte sie aber nirgends anbrin­­gen. (Er hätte wohl auch in einer Wechselstube vorsprechen können, dort würde man sie vielleicht angenommen haben, bemerkt die „Re­­form” dazu.) (Wissenscaftliche Vorlesung.) In dem Salon des Herrn Heinrich Ellenberger hielt am Ostermontag Dr. Leopold Löw aus Szegedin eine interessante Vorlesung aus dem Gebiete der jüd. Alterthumskunde. Die lehrreiche Vorlesung kulminirte in der Beleuchtung des Zusammenhanges des Fortschrittes mit der Erfor­­schung des Alterthums. Der kleine Kreis der Geladenen folgte mit höchstem Interesse dem anziehenden Vortrage und dankte dem für die Wissenschaft begeisterten Hausherrn, so wie dem gelehrten Oberrab­­biner herzlichst für den hohen geistigen Genuß, dessen er theilhaftig geworden. (Das Osterfest) war nur am ersten Tage — Ostersonn­­tag — von einem schönen warmen Frühlingswetter begünstigt, wäh­­rend am zweiten Festtage (gestern) ein starker kühler Nordwind und der dadurch verursachte fürchterliche Staub, sowie die drohenden Rez­genwolken dem Aufenthalte im Freien einigermaßen Eintrag machten. Das religiöse Gefühl der hauptstädtiscen Bevölkerung äußerte sich in dem massenhaften Besuche der Kirchen, die namentlich zu den gro­­ßen Messen die frommen Andächtigen nicht aufzunehmen vermochten. Insbesondere war die Innerstädter Pfarrkirche stark besucht und Tau­sende fanden zu dem Hochamte kein Plätzchen und standen auf der Straße vor den geöffneten Kirchenthüren. Das herrliche Wetter am Ostersonntag logte ungeheure Massen ins Freie und selbst die gar nicht dazu noch eingerichteten Sommerwirthe im Ofner Gebirge wur­­den von zahlreichen Gästen überrascht. Alle öffentlichen Erholungs­­orte, namentlich das Stadtwäldchen, waren sehr stark besucht und die offene Arena im Stadtwäldchen, wo in so früher Jahreszeit vielleicht noch nie eine Vorstellung stattfand, war am Sonntag überfüllt. Leider kam es im Stadtwäldchen auf zu unangenehmen Szenen. Die Ge­­sellschaftswagen fuhren nämlich, der bestehenden Ordnung entgegen, in das Innere des Stadtwäldchens und sollten von dort wieder hinausgewiesen werden, was zu einem argen Konflikte führte. Das herkömmliche Volksfest am Blodeberge erfreute sich gestern troß der ungünstigen Witterung einer recht regen Theilnahme, wenngleich das Ende desselben rascher als sonst kam, indem schon um 6 Uhr Abende das Gros vom Berge abzog und der scharfe Nordwind der üblichen Unterhaltung Eintrag machte. Ueber den Besuch des Volksfestes spricht die Zahl der Bevölkerung, welche mit den kleinen Ueberfuhrpropellern von Pest nach Ofen und zurück befördert wurden. Der Propeller an der Ueberfuhrstation Nr. 4 (Brumbad) beförderte gestern 5000 Personen nach Ofen und 3000 nach Best , jener an der Station Nr. 5 (Blo>sbad) 2620 Personen nach Ofen und 1000 Personen nach Pest. Noch in später Nachtstunde zogen ganze Karawanen über die Brücke nach Pest, um den häusl­­ichen Herd zu erreichen, von dem sich Viele den ganzen Tag über ent­­fernt hielten. Die Feuerwehr, welche einen Uebungsmarst nach Budakep gestern unternahm, kehrte mit klingendem Spiel durch die Schwesterstädte zurück und erfreute sich überall großer Theilnahme. Im Allgemeinen ist das Osterfest von der Bevölkerung recht heiter und vergnügt verlebt worden. (Die architektonische Abtheilung des una. Ingenieurvereins) hält am 2. April, Abends 7 Uhr, in den Vereinslokalitäten zur Erledigung mehrerer dringlicher Gegenstände eine Süßung. (Lenzboten.) Groß-Kikinda war am 30. v. M. der Schau­­plan eines schönen Naturspieles, welches die Aufmerksamkeit aller Bewohner auf sich zog. Gegen einf Uhr Vormittags näherte sich eine riesige Wolke der Stadt, die immer größer und deutlicher wurde und endlich als ein ungeheurer Schwarm von Sti­chen erkannt wurde (er mochten deren ungefähr zweihundert Paare sein) die zuerst in be­­deutender Höhe kreisten, aber immer tiefer herabkamen, bis endlich jedes Storchenpaar sein vorjähriges Nest erkannte und dasselbe mit großem Geklapper in Besiß nahm. Die Bevölkerung freut sich der trauten Gäste umso mehr, da die allenthalben ausgetretenen Gewässer eine ungeheure Menge von Fröschen und schädlichen Reptilien erzeugt haben, deren eifrigste Verfolger eben die Störche sind. (Das Organisirungsstatut) der Stadt Temesvár ist gestern, mit der ministeriellen Genehmigung versehen, herabgelangt. Blos in Betreff einiger unwesentlicher Punkte wurde dasselbe modi­­fizirt , so an der Stelle, wo von den geheimen Abstimmungen die Rede ist. Solche werden nur unter Aufrech­thaltung der geseßlichen Beschränkungen gestattet. Dienstag findet eine Generalversammlung statt, in welcher der Termin des Zusammentrittes der neuen Reprä­­sentanz, respektive deren Ineidnahme angejegt werden wird. „Lehel kürtje"­ „Das Horn Lehel'8“ ist der Titel eines von Franz Lörinczi redigirten neuen ungarischen Wochen­­blattes, dessen erste Nummer uns vorliegt. Das Blatt hat einen rei­­chen Inhalt und kann jeden, der mit der Tendenz desselben einver­­standen ist, befriedigen. Die Tendenz des Blattes aber erhellt aus dem Inhalte des unter der linken Seite der Titelvignette sichtbaren Carre ; er lautet : „Gründender Eigenthümer Anton Lonkay.“ (Die Donau-Regulirungs­-Arbeiten am Soroksarer Donauarm) schreiten rasch vorwärts. Nebstdem, daß über dem Lagerspital gearbeitet wird, pilotirt man bereits nächst dem Hotter-Wirthehause bei Erzsebetfalva zur Herstellung des Dame­nes, welcher diese Kolonie mit der Esepeler Insel verbinden wird und der wohl nicht wenig dazu beitragen dürfte, diese Gegend zu heben. (Der Kischauer Denkverein) hielt am 24. v. M im Redoutensaal eine Konferenz, über welche wir der in Kaschau er­­scheinenden neuen Zeitschrift „Pannonia“ folgende Mittheilung entnehmen : Den Gegenstand der Verhandlung bildete der Entwurf eines, der früheren Beschluß des Vereines zur Ausarbeitung gelangten Liberalen Programm­es, welches nunmehr zur Berathung vorgelegt wurde. — Bei Durchprüfung derjenigen Punkte, welche sich auf die Regelung der interkonfessionellen Angelegenheiten bezogen, trat eine wesentliche Meinungsverschiedenheit zu Tage, welche einen Vertreter der römisch-katholischen Kirche bewog, gegen das im Prin­­zipe aufgestellte Programm sein „Veto“ einzulegen. — Um den fort­­währenden Beschuldigungen einer reaktionären Tendenz des Dealver­­eines entgegenzutreten, beschloß derselbe, es sich zur Aufgabe zu ma­­chen, auf die gänzliche Beseitigung aller kirchlichen Vorrechte hinzuar­­beiten, sowie auch die grundsäglich ausgesprochene Emanzipation aller, auf das bürgerliche Rect begründeten Akte vom kirchigen Einflusse anzustreben. Die Vertreter der römisch-katholischen Kirche erklär­­ten hierauf, daß sie sich bei Annahme dieser Punkte, jeder weiteren Theilnahme an dem Wirken des Vereines zu entziehen gezwungen wären. Ein von mehreren Vereinsmitgliedern vorgeschlagener Kom­­promiß fand bei der Mehrzahl keinen Anklang, weshalb das Präsi­­dium zur Abstimmung über die Frage schritt , ob in Folge eines Kompromisses eine Aenderung in der Stylisirung des Programmes vorzunehmen, oder ob dasselbe in seinem vollen ursprünglichen Wort:­laute anzunehmen sei.“ Die Majorität entschied sich für un­veränderte Annahme des liberalen Programmes E3­stedt somit zu befürchten, daß sich der katholische Klerus bei den­ nächsten Wahlen von der Abstimmung gänzlich enthalten wird. Das Urtheil im Prozeß Agnezi­ wurde am 29. März durch den Gerichtspräsidenten Banaltafelrath Sch­midt den Angeklagten verkündigt. Der gewesene Senator V. Agnezi wurde schuldig erkannt des Verbrechens der Veruntreuung, des Ber­trages und des Mißbrauches der Amtsgewalt und zu 5 Jahren schwe­­rem Kerker verurtheilt. — Der Mitangeklagte Wilhelm Schmidt wurde ganz schuldlos gesprochen. — Wegen Verleitung zum Miß­­brauche der Amtsgewalt wurden Josef Fuchs zu 4, Skerbec, Mato und Bara Dorotics und Peter Golojuk zu je 3 Tagen Kerker verur­­theilt. Der­ Verurtheilte B. Agnezi meldete sofort die Berufung an. Die Uebrigen sind mit ihrem Urtheile zufrieden. (Ein Opfer der Inhumanität.) Vor einigen Jar­gen wurde in Banc3ova, wie wir in der dort erscheinenden „Banater Post“ lesen, in den städtischen Gärten hinter dem ära­­rischen Bauhofe ein Mann, den Kleidern nach dem Arbeiterstande angehörig, aufgefunden. Nach Agnoszirung der Leiche stellte es sich heraus, daß derselbe vor einiger Zeit per Schul im kranken Zustande hiehergebraut wurde, wo er, da sich sein Zustand sichtlich verschlim­­merte, um die Aufnahme in das Spital bat. Nachdem er jedoch nicht hier zuständig ist, so verweigerte man ihm die Aufnahme in dasselbe,­ in Folge dessen dem Rermsten nichts übrig blieb, als in gottesfreier Natur sein Leben zu beschließen. Derselbe ist verheirathet, Vater zweier Kinder und heißt Josef Blehsschmiedt, aus Böhmen gebürtig. Abgeordnetenhauses für über den Gewaltschritten der trauen vom­­t. Stuhlweißenburg, 1. April. (OriginalTe­­le­gr.) Julius Schwarcz entwickelte heute Vormittags unter Elsens der viele Tausende zählenden Volksmenge den Stand­­punkt der unabhängigen Rede Linken auf Grundlage seines eigenen Fortschrittsprogramms, und erhielt bei Beginn und am Schluß seiner begeisterten Applaus der Linken. Die Partei Tipa's besteht hier höchstens aus einigen Kortes, deren jour­­nalistische Agitation die ganze Linke entschieden mißhilfigt.. Lugos, 1. Gestern konstituirte im Wahlbezirke Johann Landtagsperiode eine Deputation Vugok, ihm das Mandat anzubieten. Pancsova, teten Artikels zu verlust fich der Bezirksausschuß 2. Das wurde der Ministerialrath Béla Wahlergebniß ist folgendes : Präses : Josef v. Parvy ; Vizepräses : Komitats-Obernotär- 5 April. (Origin.-Teleg r.) Der Redakteur Paulovics vom „Pancsevac" wurde vom Mi­­ litärgerichte wegen des bekannten, gegen die Regierung gericht verurtheilt..­­ Die Versammlung, zumeist­­ aus betrunkenen Leuten, die nicht einmal Wähler, bestehend, wurde, da sich schließlich eine Kauf­­szene entwickelte, durch die Sicherheitsorgane trieben, auseinander gez . Mohl, ist gestorben. ‚zogin besuchen heute Nachmittags die Königin Vik und die Großher­­ib­oria in Baden. Der Kronprinz des deutschen Reiches trifft mit seinem ältesten Sohne, dem Prinzen Wilhelm, zu gleichem Zwe>e am Dienstag Abends ein.­­ Paris, 12 April. Einer Meldung der „Agence Havas“ aus Versailles zufolge hätte Thiers das Proj­et, die Regierung nach Paris zu verlegen, aufgegeben. Wahrscheinlich aber dürfte er pers­­önlich einige Abende in Paris zubringen und an denselben empfangen. Paris, 31. März. Die Kommission zur­ Prüfung der zwi­­schen Frankreich und Deutschland abgeschlossenen Postkonvention hat ihre Arbeiten beendet und die Konvention genehmigt. Fourton wurde mit der Redaktion des Berichtes beauftragt, welcher der Kommission bei ihrem Wiederzusammentritte vorgelegt werden wird. Man hofft, die Berathung über diese Konvention werde in der Kammer recht­­zeitig stattfinden, damit dieselbe mit 1. Juni in Kraft treten könne. — Das „Journal Officiel” zeigt an, daß die Interessen der Staats­­shaßbons am 92. pCt. herabgemindert wurden.­­ Nom, 1. April. Original- Telegramm­ | Die offizielle Presse stellt die Meldung, daß der­ Minister­­präsident mit einigen­ Mitgliedern der Rechten behufs ihres eventellen Eintrittes in das Kabinet unterhandle, entschieden in Abrede. Keine derartige Kombination solle während der Parlamentsvertagung angebahnt werden und der Kammer werde es ausschließlich vorbehalten bleiben, auf parlamen­­tarischem Wege dergleichen Modifikationen herbeizuführen. Palermo, 1. April. (Original-Telegr.) Dem Bernehmen nach dürfte die Militärverwaltung hier bald ein Ende nehmen und der an der Spite der behörd­­lichen Geschäfte stehende General Medici nach bereits längerer Amtsdauer durch einen Zivilpräfekten ers­t werden. Florenz, 1. April. Die Enthüllung des Fanti-Monumentes hat in glänzender Weise stattgefunden. (Orig.-Telegr.) Petersburg, 1. April. Der Khan von Chiva, erschwert durch die­ Okkupation der Ostküste des Kaspischen Meeres durch russische Truppen, schickt eine Gesandtschaft nach Petersburg, die dem Car Geschenke überreichen und freundliche Beziehungen zwischen Rußland und China vermitteln soll. Eröffnungs­bö­rse.) Kreditaktien 345.50, Wien, 2 April. ( Rapoleond­ox 8.81­­, Nordbahn ——, ' to ung. Kredit-Aktien ——, Staatsbahn —.—, Galizier ——, Lombarden 206,30, Anglo-Austr. 83150, 1860 —.—, Franto - Austrian ——, u Tammtyp — — Unz. Bodenkredit ——, Unionbant — —, Ditomars bant —.—, Chor­matt. " - Bei Linken Preßburg, Tübingen, 1. dem zu gestern 2. ihr konstitutionelles Verhalten gegen­­Minorität das ungetheilte Berz Gleichzeitig für die nächste zum Kandidaten proklamirt und beschlossen, mit dem Auftrage nach Ofen zu entsenden, hier gemachten Versuche, einen Klub der = der Abgeordnete Horn anwesend. 4 April. April. gründen, war Berlin, 1. April. eingetroffen =­­Der Meldung Note bettschen eine arlsruhe, 1. April. (Orig.-Telegramm.) 6 Wochen Arrest (Origin.-Tele jedi französische Regierung ist gestern Abends hier Privatkorrespondenter­­er Tage zufolge e­­­in wilder vor der Vertagung der nicht Der v. Szen Fürst Bismarc eines des Grafen Regierung bespehlen, das solá über Der Botaniker, ve Wolff' schen Bureau­ s aus Versailles vom heutigen hielt Graf Remufat derselbe Namens der ausdrüct, daß die Nationalversammlung die Abstimmung­­ bewirkte. Der Denkpartei v. Pauß, gr.-or. Pfarrer Adam Roza. April. und 100 den Großherzog fl. Kautions­­bare 4 Postvertrag Professor Hugo vw. Velegr. Develdien des Fester Lloyd, Fünfkirchen, 1. April. (Original-Telegr.) Die heute hier abgehaltene Generalversammlung des Fünf­­kirchener Denkklubs hat der Regierung und der Majorität des 55 . Jakob Ku <­a­h­epic, wer des Kaisers Max Archivar und privater Schaßmeistr war, kennt den Estvän persönlich gar nicht, weiß von einem Privatvertrage bezeichneter Art gar nichts und hat in der Zivilliste des Kaisers niemals eine Auszahlung für Estvän eingetragen oder sonst wie wahrgenommen. Da LA­nglais Finanzminister war, so konnte er irgend­eine Verfügung aus obigem Vertrage nur in dieser Eigenschaft in Folge Auftrages der Regierung erlassen und hatte eine Re gerenz auf die Privatchatouille des Monarchen niemals auszuüben. Erwägt man hiezu, daß Estvän selbst in einem seiner Berichte schreibt : „Da Ew. Majestät weder mich, noch meiner Thätigkeit kennen .c., so bin ich gezwungen, bis Ew. Majestät mich kennt und mir ver­­traut, Ew. Majestät mit meinen Arbeiten vertraut zu machen“ — so ergibt sich wohl, daß alle die Erzählungen Estvän's über eine Audienz bei dem Kaiser und den persönlichen Vertragsabschluß mit demselben vollständig erdichtet sind. Was nun weiters die Erweisbarkeit der Forderungen Estvän's an sich und bezüglich der Ziffer betrifft, so liegen in dieser Beziehung zu Gunsten der Angaben des Estvän gar keine, irgend­wie mit Glaubwürdigkeit ausgestattete Urkunden vor. Außer jenem angebl­ichen Vertrage vom 20. Dezember 1865, der nur in unbeglaubigter Abschrift beigebracht wird und demnach keinen Beweis zu bilden vermag, besikt Estvän zur Erweisung seiner Forderung nichts als eine Rei­­henfolge von durch ihn selbst verfaßten angeblichen Rechnungen, denen durchaus seinerlei Belege angeschlossen sind und denen nur auf jeder Seite eine von ihm selbst verfaßte, geschriebene und unter­­schriebene Klausel beigefügt ist des Inhalts, daß er (Estvän) dieselben für richtig befunden habe. Mit solchen Beweis­dokumenten, die einem Zweifel an der Grundlosigkeit der geltend gemachten Forderung keinen Raum mehr geben, unternahm es Sstvän, Ansprüche an den Nachlaß des Kaisers Marmilian gegen vellen Erben geltend zu machen. Er beziffert da sein Guthaben mit 81.907 Dollars, eine Ziffer, die ebenso ohne allen Beweis und mit eben so wenig Recht hingestellt wird, als die For­­derung überhaupt. Eitoän mußte daher selbst ganz genau voraussehen, daß er mit diesen Mitteln auf keine Weise seine angebliche Forderung durch­­zuießen in der Lage sei. Er erhellt aus dem Gesagten, daß, objektiv betrachtet, die an­­geblichen Forderungen des Eitvän rein staatsrechtlicher Natur, über­­dies aber in quaso und quanto gänzlich unerwiesen sind. Nicht minder unzweifelhaft erscheint aber die Beantwortung der zweiten der beiden obigen Fragen. . Wenn man auch davon absieht, daß Estvän eben so leicht wie jeder andere Nichtjurist aus den ihm bekannten Thatsachen auf die Natur seiner Ansprüche zu schließen vermochte, daß er sich ferner ganz gerau der vielen Unwahrheiten bewußt sein mußte, mit denen er je­ne Behauptungen zu umhüllen genöthigt gewesen, um ihnen einen Schein von Glaubwürdigkeit zu geben : so liegen dody wo andererseits zahlreiche Beweise dafür vor, daß er selbst die von ihm beliebte Behauptung, es sei die Forderung eine rein private, in frü­­herer Ze­i niemals vorgebracht, sondern erst speziel zu dem Zwece ver Tauschung dritter Personen recht eigentlich erfunden hat, entge­­gen seinem eigenen besseren Wissen. In dem Briefe ddto, 12. Dezember 1865 an 3. Castillo, mit welchem er seine Projekte der Regierung unterbreitet, heißt es „die Re­gierung möge wie immer entscheiden, nur solle sie ihm seinen Bei balt garantiren. In dem Lettre Book finden sich folgende unter Estván's In­­spiration entstandene und durchgehende von ihm gefertigte Stellen, welche dahei sicherlich gegen ihn als Beweis verwerthet werden können. 6. 76 21./3. 1866: „Um meine Aufgabe erfüllen zu können, muß ich vor Sendungen aus dem Schaßdepartement sicher sein. S. 144 9./4. 1866 spricht von seinem Vertrage mit der Regie­­rung b­ treffs seines Gehaltes. S. 201 22.5. 1866, daß er mancherlei Verpflichtungen im Namen der kaiserlichen Regierung eingegangen sei. 6. 207 ertheilt er Ordre an seinen Banquier Davidson wegn seines Gehaltes auf das Schaß-Departement zu trassiren. S. 221 11/6, daß er nicht im Stande sei, die Zahlungen von der kaiserlichen Regierung zu erhalten, S. 224 12./6. verspricht er dem Sekretär Frizao Bezahlung, sobald er selbst von der kaiserl. Regierung das Geld erhalten werde. Aehnliche Stellen finden sich auf S. 232, 300, 386 u. s. w. bi 506; auf S. 473 7./9. 1866 wendet er ih an Castillo, um die Zahlung der weiteren Subvention zu urgiren. Nirgends aber findet sich in allen diesen Ausarbeitungen auch nur eine einzige Stelle, welche eine Auslegung der Art, wie sie Estván seht seinen Beziehungen zu Kaiser Maximilian zu geben be­­strebt ist, zulassen würde. Nur der einzige auf Seite 478-­490 be­­findl­iche Brief an Kaiser Maximilian stimmt mit seinen derzeitigen Darstellungen überein. Wenn man aber wahrnimmt, daß gerade nur dieser Brief, wie kein anderer, in dem Buche, von Estvän eigenhändig geschrieben, sich doch die Art des ihm ganz eigenthümlichen fehlerhaften Konzeptes, durch die Tinte, von allen anderen Briefen wesentlich unterscheidet, daß dieser Brief ein unrichtiges Datum (10. Jänner 1866 statt 1867) trägt, daß sich ferner in demselben (6. 485) gerade in dem ent­­scheidenden Passus : „Gehalt von Sr. Majestät dem Kaiser für zwei auf­einander folgende Jahre garantirt“ — das Wort „garantirt“ in Form einer Korrektur eingeschaltet zeigt und die dort wiedergegebene Erledigung des Ministers L'Anglais ddto. 10. Jänner 1866 ganz falsch und sinnwidrig zitirt ist, so wird man wohl nicht daran zweifeln, daß dieser Brief erst nachträglich entworfen und in das Bu ein­­geschaltet wurde, und daher hieraus irgend­welche Konsequenzen zu Gunsten Estvan's nicht abgeleitet werden können. Durc obige Zitate aus den eigenen Schriften Estvan’s dürfte nun wohl genügend klar sein, daß dieser selbst niemals seine ver­­meintlichen Forderungen gegen irgend jemand Andern, als gegen die mexikanische Regierung allein geltend zu machen versuchte und daß die Behauptung, mit der er in Wien im Jahre 1867 zuerst auftrat, es seien dieselben private, eine von ihm mit vollem Bewußtsein vor­­gebrachte Unwahrheit war und ist. Als nun Estván am 1. September 1867 in Wien zugestandener­­maßen ohne alles Vermögen ankam, wendete er sich mit Gesuchen und Eingaben aller Art, stets nur belegt mit jenen bereits aufgezählten Beweisstüken an Se. Majestät den Kaiser, Se. k. Hoheit Erzherzog Franz Karl u. s. w., in welchen Schriftstüken er allerdings schon seine obenberührten Erfindungen ausführte, die aber begreiflicher Weise wohl keinen anderen Erfolg haben konnten und thatsächlich hatten, als daß er mit seinen Ansprüchen an die Verlassenschaft des Kaisers Maximilian angesichts der staatsrechtlichen Beschaffenheit Itiner­en abgewiesen wurde. am k. k. Obersthofmarschallamt beständigt ihm eine Erledigung in diesem Sinne am 18. Mai 1868 und das allerb. Kabinet am 11. Juni 1868 unter Verweisung auf obigen Rathschlag und dem Beisaße, daß, wenn er Behelfe beizubringen vermöge, er sich deshalb an den Gewährsmann in Tübingen, P. Aug. Fischer, zu wenden habe. Es hatte nämlich Estvan behauptet (Promemoria an Erzher­ 300 Franz Karl), daß B. Augustin Fischer im Besiße aller seine For­­derungen beweisenden Original-Dokumente sei, daß diesem durch lezt­­willige Anordnung des Kaisers alle Akten des geheimen Archivs des Kaisers übergeben worden seien und daß B. Fischer im feßten Lebens­­augenblicke des Kaisers von diesem den Befehl erhielt, die Angelegen­­heit Estvän's gewiß zu ordnen. Desgleichen berief er sich auf Minister Castillo als Zeugen und suchte sich von diesen beiden Personen vermeintliche Belege für seine Forderungen zu verschaffen. B. Augustin A nun, der, wie oben gezeigt, von der Per­­son des Estvän und seiner Mission früher gar nichts wußte , sandte Estvän einen Brief ddto. Tübingen, 20. Juni 1868, worin er jedoch lediglich erklärt, er sei bereit, über alle ihm bekannt gewordenen An­­gelegenheiten des Kaiserreiches jenen Personen Auskunft zu geben, die zu einer Frage hierüber berechtigt seien, ein Brief, der somit für Estvän's Behauptungen gar keinen Beleg zu liefern vermochte und auch wirklich dessen neuerliche Abweisung seitens des allerh. Kabinets unterm 16. Juli 1868 nicht verhindern konnte. Von diesem Zeitpunkte an, bis zu seiner im Juli 1871 erfolge­nen Verhaftung, unternahm Estvän keine, wie immer gearteten Schritte, weder gerichtliche noch außergerichtliche, zur Geltendmachung seiner vermeintlichen Forderungen an der­ allerb. Hof, woraus wohl auch am Besten erhellt, daß er von der Nuslosigkeit seiner Versuche über­­zeugt war. Bei seinem prezensiösen Auftreten als amerikanischer Oberst, als Baron oder Graf Estván bei der Sorgfalt und Beredtsamkeit, mit der er überall hin den Glauben zu verbreiten wußte, er habe Forderungen im Betrage von 200—300.000 fl. an die Familie des Kaiserhauses aus der Verlassenschaft des Kaisers Max zu stellen und bei dem Anscheine von Reichthum, den er­st durch den mit fremden Gelde bestrittenen Aufwand zu geben wußte, fand er leichtgläubige P­ersonen genug, die ihm theils in der Hoffnung auf Gewinn, theils aus Naivetät ihr Hab und Gut anvertrauten. Da er aber eben diesen Kredit nur auf Grund jener ganz be­­wußten Vorspiegelung von dem zu erwartenden großen und ganz sicheren Kapitale zu erlangen vermochte und keiner der Beschädigten, wenn man seine Provenienz, seine wahren Verhältnisse und seine gänzliche Mittellosigkeit gekannt hätte, etwas geliehen haben würde so erscheinen alle jene Schulden, die er auf diese Weise kontrahirte­ als betrügerische im Sinne der 88. 197, 201 b. St­G. Durch Vermittlung des Agenten Carl Zöhr trat Estván im Feber 1869 in Verkehr mit den Eheleuten Johann und Marie Hillinger. Unter Hinweis auf seine Forderungen bestimmte er diese, ihm ihr auf 28.000 fl. bewerb­etes Haus zu verkaufen, worauf er nach Uebernahme der Sachposten pr. 15.000 fl. die fehlenden 13.000 fl bar in bestimmten Raten zu zahlen zusicherte. Die Verkäu­­fer durften laut Vertragsbestimmung ihre Kauffillingsforderung auf das verkaufte Haus sicher­stellen ; hingegen wurden zum Scheine for fort 6000 fl. in Wechseln des Wilhelm Madlarz pränotirt, auf welc­he Zöhr 2000 fl. Valuta verschafft hatte. Estvän zahlte an die Hillingers blos 500 fl. von jenen 1000 fl , die er im Juni 1869 von Hauptmann Geiffert entlehnte. Das Haus kam zum exekutiven Verkauf ; die Ehe­­leute Hillinger sahen sich der bittersten Noth preisgegeben und erlei­­den einen Schaden von 12.500 fl. Unter derselben Vorspiegelung borgte Estvän bei der Frank­­furter Firma „W­ber und Scultheiß“ 1869, 147 fl., von denen 117 fl. bisher unbeglichen sind.­­ dieselbe Weise nahm er dem Josef Helbath in Wiesbaden ..ab. Bei Herrmann R­eg­er in Köln kontrahirte er vom 3. 1866 an auf Wechsel unt orgl. eine Schuld von 13.630 Thlen. 7 Sgr., ver­­pfändete demselben mittelst Notariatsartes unterm 24. September 1869 die entsprechende Summe aus der ihm zustehenden Forderun an die Verlassenschaft des Kaisers Mar unter der Versicherung, da die Reger'ste Forderung die erste sein werde, die aus der bereits von Moustier in Paris, von dem Kaiser von Oesterreich und vom Prinzen Hohenlohe als richtig anerkannten Forderung zur Zahlung gelangen werde. Der Schaden beträgt (Thlr. = 1" fl.) 20.445 fl. 21 kr. Bei Al. H. Handofsty nahm „Baron“ Estván im Jän­­ner 1871 Wäsche um 93 fl. auf Berg, die er noch schuldet. Bei Otto v. Hoffern bestellte „Baron“ Estvän unter der Vorgabe von Beziehungen zu Bazaine Kleider für den Winterfeldzug ; Schade : 12 fl. 60 kr, dem Leopold G­utchel schuldet er für Stie­­fel 41 fl. 20 kr, dem Johann Haselsteiner gegen Darlehen 61 fl. 80 kr., von der Greislerin Anna Geißler borgte er unter Beru­­fung auf seine Konnexionen mit den Bankgesellschaften, namentlich der Unionbank , bei der er ihren Gatten unterzubringen versprach, 200 fl. Heinrich Mal­zer, der Estvän durch eine Frau Margarethe Schmiedbauer als „Grafen“ kennen lernte, lieh demselben gegen Vorweisung eines Briefes, nach dessen Inhalt seine Forderung an das Oberstmarschallamt" per 240.000 fl. dur" a. b. Kabinetsbefehl zur schleunigsten Erledigung befohlen sei, zusammen 1053 fl. Dem „Baron“ Estvän lieh seiner Frau Magdalena Krauß 360 fl, dem Fiaker Johann Winterleitner schuldet er für Fahrten 30 fl , Anton Hofbauer hat von ihm für Kleider 650 fl. zu fordern, dem Zahlkellner in den Blumensälen Johann Sta­udi­­el schuldet Estvän für eine in Gesellschaft zweier Masten gemachte Zech 34 fl., die Forderung des Kellners im „Oesterreichischen Hof“, tanz Desterle, per 260 fl. beglich Estvän, angeblich gewesener Adjutant weiland des Kaisers Max, mit einem Wechsel ; dem Mar­n Franz Martin hat Estvän unter derselben Angabe um 20 fl. es und Dr. C. Ulbri<t gab dem Estvän unter Annahme des rich­­tigen Bestandes seiner Forderung 110 fl. und erachtet sich weiter, um 600 fl. an Erpenien beschädigt. Dem „Geldgeber“ Karl Mayer einlegte Estvän unter Hinweis auf demnächstige Honorirung seiner duch einen Chef über­­ 2000 Dollar­ an die Kaiserin Charlotte be­­glaubigte Forderung seitens des a. b. Hofes , Darlehen gegen Wech­­sel im Gesammtbetrage von 25.383 fl., welche Wechsel Mayer um die Hälfte ihres Nennwerthes und außer Obligo am Christof B­u­ß­­jäger weiter begab, so daß beide sich um 25.383 fl, 70 kr. beschä­­digt erachten. In diesem Falle gebrauchte Estvän auch noch die Aus­­flucht, daß er aus dem Erträgnisse einer von ihm zu gründenden Aktiengesellschaft auf Bergwertsprodukte oder aus den Ländereien, mit deren der Hof ihn abfinden werde, zahlen wolle. Dem Fiaker Michael Sauer gebühren für Fahrten 160 fl.; Franz D­a­n­gl lieh dem Estvän nach und nach zusammen 2000 fl.­ Christoph Mösinger lieh dem Estvän seine Gesammtersparnisse per 3000 fl. gegen vier Accepte und glaubt heute noch, aus der For­­­­derung Estvän's beglichen werden zu können, auch im Strafrechtswege Anspruch auf Ersatz dieses Betrage 327. des gelungenen Reitgeldes per 20.009 j­­­er MIE a Gstvän diesen Kaufvertrag offenbar nur in der Voraus­­sezung abschloß, sich dadur<, daß er als bücherlicher oder faflischer Besither eines bedeutenden Vermögensbestandt­eiles auftreten könne, dritten Personen gegenüber kreditfähig zu erscheinen, so muß auch dieser Schade als ein strafrechtlicher angesehen werden. Aus den eben angeführten Gründen muß" er aber auch civil­­und strafrechtlich für die aus dieser Vermögensübertragung dem Aerar erwachsene Gebührenforderung per 4656 fl. 25 kr., welche das königli ee Drawisa gegen ihn liquidirt verantwortlich gemacht werden. Die gesammten bisher erhobenen Sh Ion des Estvyän betraf daher 103.382 fl 89 kr. ? oe Da sich aus den vorangesehi>ten Darstellungen ergibt, daß­­ E­st­v­än genau wissen mußte und auch in der That wußte, er habe eine thatsächlich und rechtlich begründete Forderung an den Nachlaß des Kaisers Maximilian nicht, da eine solche Annahme, insbesondere nach den ihm zugekommenen wiederholten abweislichen Erledigungen der kompetenten Behörden in ihm durchaus bona fide nicht mehr bes­­tehen konnte, da er sonstige Zahlungsmi­t ( in keiner Weise besißt oder nachweisen kann, vielmehr selbst angibt, für einen Schul­betrag von 25.000 Dollar­ Gläubigern in Amerika gegenüber haftbar zu sein : so erscheinen alle von ihm seinen Gläubigern hier gegenüber­­ angewendeten vielfältigen Angaben als Vorspiegelungen im Sinne des 8. 197 St.-G., und er selbst ist hienach, da er den Aussagen der Zeugen in fak­ischer Beziehung nichts entgegenstellen kann, deren Richtigkeit vielmehr zugeben m­.B. durch dieses sein faktisches Ges­­tändniß, die beeideten und nicht beeideten Zeugenaussagen und die vorliegenden Beweis - Dokumente des Verbrechens des Betruges 98 den 88. 197, 201 d, strafbar n­ach 8. 203 St.:G. im Sinne des 8, 14 38. 1, resp. 3. 2 rechtlich beschuldigt. ‘ x . 2260 > 3 „+ - - | - | - | | - | 24 | 4 | | |

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