Pester Lloyd, Oktober 1873 (Jahrgang 20, nr. 225-251)

1873-10-25 / nr. 246

, 1873. — Ar 246. Í · Man pränumerixt für gür den „Bester Lloyd" (Morgen- und Abendblatt) nebst den beiden Modenbeilagen: „Wochenblatt für Sanyi. f. Per O,en fl. 22.80 Ganzi. m. Poller). fl. 24.80 albi. ” „11.0 Halb. „nn 12.40 albi. FA terteli. 9 „ 5.70 Biertelj. „52620 iertelj. ja ı Monatlid „ Für den „Befter Lloyd” (Morgen- und Abendblatt) · nebstdagochenletzIlage:»Woendl Land-u.Forstwcrthschaft"1111d»Neue Illustrirtesextang« gorftxvifrtåsxtafgf jedstochl Col-n- G·Psts2 anz·1..e-eu..——anz.m.over..0.— ik­att für Land» u teue­rlustrirte Zeitung“ iu 9— Halj. " „ 20.— w 4.50 Viertel. pa n 5.— n — 2.60 Otonatlig 4%» 1.80 BrännmerationdsBedingnifje 3 Mit separater Wortversendung des Webendblattes 1 ff. vierteljährlich mehr. Vers Ofen im Expeditions-Bureau des­­ pefter Lloyd“; außerhalb Pell-Ofen mittelst Boft­­anmessungen durch­ alle Bostämter, Zwanzigster Jahrgang. Die einzelne Nankar kostet 6 kr. Redaktiome und Expeditious-Buresu Dorviheagafje Mr. 24, erften Stod. Snserate und Cinihaltungen für den Offenen Sprechsaal PARIS im Expeditions-Bureau angenomm­en. w Wien, Walfischgasse 10, und Prag, U. Niemeg, Samstag, 25, Inserate werden übernommen : In der Administration; ferner: Int. Annoncen-Expedition von­­ Lang u. Eomp., Pest, Bargasse Nr. 1.— In Wien bei den­ Generalagenten Hrn. ©. Engel, Nauhenstein g. Nr. 7, ben HH. Haafenstein u. Vogler, a­lk 8. ae Heilbronn, Neutlingen, Um, Köln, Mannheim, raben 27. A. Oppelit, Wollzeile 22, und Prag, Ferdinandsstraße Ar. 38, Sklfervorstadt, Seeg.Nir.12 und­ R-Messe, Seilerstätte Nr. 2. — Im Ausland: Ro, in Berlin, Minden, Nü­rnberg, Frankfurt a. M., G ilagen werden angenommen für 1 fl. pr. 100. — Dieselben sind franto an die Expedition Des „Bester Lloyd“ zu fendene game u. Bremen, Haafenstein und Bogler in Hamb­urg, Berlin, Frankfurt a. M., Leipzig, Basel Zürich Süd­deutsche Annonten-Expedition, Brut­forzheim, Augsburg, Nirenberg und Würzburg ; Säger ‚dhe Buchhandlung in Stansfort a. M., S. 4. Dans und Komp. in Stansfurt a. Di., Hamburg, Dü­iichen, Üügge­burg, Nürnberg, Würzburg, Bern und Brüssel; Has den Herren inM. Zaffte,Euler und Comp., WPavig, Place de la Bonrse. Zum Handelsgesetbuch. Wir haben im Morgenblatt Nr. 207 des „Bester Lloyd“ vom 10. September die Zufaßanträge der Oedenburger Handels- und Ge­werbekammer zum Apathy’schen Gefegentwurfe vollinhalt­­lich mitgetheilt. Wir lasfen hier, da auch die Klausenburger Handels und Gewerbeiammer über die Begutachtung des Handelsgefegentwurfes bewathen und nachreichende Prinzipien festgestellt hat, auch das Glaborat dieser Kammer folgen. Die Kammer acceptirt vollkommen den Standpunkt, welcher bei der Redaktion des Gefegentwurfes eingenommen wurde, indem das deutsche Handelsgefegbuch demselben zu Grunde gelegt worden ist. Sie hätte nur gegen die Stylistik zu bemerken, daß bei der Revision die vielen eingeschalteten Germanismen durch entsprechende­­ ungarische Benennungemdredi·eung,gelehrte Gesellschaft feststellen so,ersetzt würden.Fernext wird Folgendes bemerkt:­­Ad§.2.Nachdem­ in Siebenbürgen noch immer das österr. weges besteht, so müßte nebsttdem XV. 6 -A. ex. 1840 und VI. G.-A. ex. 1844 auch dieses immer bezogen werden, obwohl es angezeigter wäre, die Anordnungen dieses §. als Uebergangs­­besschlüsse in ein Einführungsgefes zu fassen. Ab §. 3, indem das Gewerbegeseb bereits festgestellt, daß auch Frauen jedes Gewerbe betreiben können, erscheint in diesem 8. der Ausdruck „ohne Unterschied des Geschlechts” überflüssig. Nun 6. §. wäre der Gab, „inwiefern sie eigenes Vermögen befsst“, wegzulassen, weil dadurch das Prinzip beschränkt wird, wonach auch verheiratete Frauen allein oder in Gesellschaft ein Handelsgeschäft zu betreiben berechtigt sind. Die erste und zweite Ah­nen des 7. S. erscheint auch überflüssig, denn es gehe aus dem ehelichen Verhältnisse hervor, daß Eheleute entweder mit gegenseitiger Uebereinstimmung ein Geschäft beginnen, oder wenn sie sich nicht vereinigen können, das eheliche Verhältnis aufgelöst w­ird, die Theilung des Vermögens eintritt und beide un­­abhängig werden. &3 sei daher das in der dritten Aliena ausge­­sprochene VBrinzip hinreichend, daß die aus Handelsverhältnissen entspringenden Verbindlichkeiten auch das gemeinsame Vermögen der Eheleute berühren. Ad §. 9. Nachdem der Begriff des Gasthauses so ausgedehnt a dnb darunter von der VBußtaer Csárda bis zum Hotel ersten anges jedes derartige Geschäft verstanden werden kann, so müßte präzisier werden , daß nur Gasthäuser mit geringem Verkehr nicht als Handelsgeschäfte anzusehen sind, denn größere Gasthaus-Unter­­nehmungen können ohne Buchführung, Kreditgewährung und In­­anspru­chnahme gar nicht gedacht werden. · . Adållien prinzipiert,nach welchen die Einrichtung unnd Führung der Firmenprotokolle,sowie die Verlautbarung der Firmenprotokollirungen zugescheitert hätte,­wären umso m­ehr die Wege des Gesetzes zu regeln weil das Gesetz auf diese umstän­de mit Recht besonderes Gewicht legt, und da I Iteresse des öffent­­lichen Kredits erhelischt es, daß jene Bedingungen, nach welchen diese wichtigen Formalitäten vorzunehmen sind, geießlich und nicht duch­ ministerielle Verordnungen geregelt werden. Eben deshalb müßte im 12. Peranan­ ausdrücklich betont werden, daß Firmen­­protokollirungen im „Negierungsblatte” unbedingt, auf Verlangen der Parteien aber auch in anderen, Durch dieselben bezeichneten Zei­­tungen verlautbart werden müssen. m $. 14 wäre nachstehende Formulirung zu empfehlen: „Handelsleute können für die Firma ihre eigenen, oder jeden an­­deren Namen, mit Rücksicht auf die Bestimmungen der $S. 15 und 16, gebrauchen.” Was dieser Paragraph ferner, über das Gesell­­schaftsverhältnis enthält, erscheint überflüssig, weil diese im §. 27 genügend beschrieben ist. “­­"A(1§.;8.Bei Bestimmung der Firmen von Aktiengesell­­­schaften erscheint es unerläßlich,darin die Benennung»Aktiengesell- Schaft” aufzunehmen. « » Ad 8. 26. Unter a Behörden, denen es obliegt, über un­­befugten Handelsbetrieb Anzeige zu erstatten, wären die Gewerbe­­behörden unbedingt aufzunehmen und denselben zur Pflicht zu machen, die kompetenten Gerichte wegen leichterer Kontrole der Fir­­menprotokolligungen über jeden Sal von Gewerberchein-Ertheilung zum Handelsbetriebe zu verständigen. · Die exfte Alinea des 29. §. wäre mit folgendem Sat zu ergänzen: , in allen Fällen sind sie verpflichtet, ein solches Jour­­nal zu führen, worin sie täglich ihre Forderungen und Schulden, Geschäfts-Operationen, Verträge, Wechselverbindlichkeiten an Aus­­­steller, Acceptanten, Bürgen, überhaupt alle Einnahmen und Aus­­gaben eintragen und worin auch die Haushaltkosten, wenigstens monatlich summirt, ersichtlich sind." Eine streng vorschriftsmäßige Führung des Journals ist derart wichtig, daß es unwünschenswerth wäre, die Gerichte anzumeien, bei Gelegenheit der Firmenproto­­kollirungen die Unternehmer auf jene Paragraphe des Geleges auf­­merksam zu machen, welche mit der Brotofollirung eng zusammen­­hängende Verpflichtungen enthalten. — Gegen die legte Alinea dieses Paragraphes müsse erhoben werden, daß die Handlungs­­bücher nicht nur dann gebunden, mit Seitenzahlen versehen und mit einer Schnur durchzogen werden müßten, wenn der Inhaber denselben Beweistraft­ bewahren will, sondern in allen Fällen, denn die­ Bücher begweifen nicht nur für, sondern auch gegen das n­­­eresse des Inhabers, und wenn die Buchführung einmal obligat ist, darf selbhes an seine Bedingung gebunden werden. · Ad 8. 34. Wahden der Handelsmann das Recht, die Be­­weiskraft seiner Bücher auf längere Zeit zu sichern nicht verlieren kann, so műre die Bestimmung, daß die Beweiskraft der Bücher nur 5 Jahre dauern soll, zu Leichen. 2 Ad 8, 38 erscheint es für zredmäßig, die Beweiskraft der Bücher fernwohl für als gegen den Buchführer anzuwenden und karn das Gericht berechtigt sein, sich die Bücher vor­werfen zu affen. 8, 43 müsste fo Br werden : „oder wenn er zu solchen Geschäften besondere Violmacht befist nämlich zum Verkaufe und zur Belastung von Liegenschaften. Im§.58 scheintt es·eine·übergroße Forderung zu sein,daß ein Verwaltungsmitglied kein eigenes Geschäft haben sollte. . In dem Kapitel über das Hilfspersonal müßte auf den §. 59 gleich §. 63 folgen, in welchem, bei dem Mangel eines anderen Uebereinkommens, die gewöhnliche sechswöchentliche, bezüglich des ee und Kaffiers die viermonatliche Kündigungsfrist fest gejegt wird. a Die Bestimmung des §. 59 erscheint überflüssig, somie §. 67 und 68, weil sie nur die einschlagenden Bestimmungen des Ge­werbegefegess wiederholen oder mit­­überflüssigen Detaillirungen vermehren. ·· Daß die vorzeitige Lösung des Dienstverbandes laut§·«65 durch das Gericht ausgesprochen werden soll, könne nicht gebilligt werden, weil die Gerichte mit solchen Bagatellesachen nicht zu beh­­aften wären, kommt es zu einen Schaden erfache, dann müssen ja die Gerichte eo ipso Interveniren, wenn jemand als Kläger auftritt. | Die Bestimmung über­­ Senfalen ist gut, doch wäre der §. 72, welcher von den Pflichten des Senfalen handelt, aber eigentlich wo das enthält, was der Senfal nicht ihm­ darf, anders zu re­igiren. ··· · vaierten Kapitel über­ Aktivengesellschaft tzst vermißt man die Aushilfs-,Konsum-zu Vereine,welche­ zu politischen Vereinhen­ nicht gerechnet werden können,und wenn dieselben auch vom Han­­delsgesetze ignorirt werden können sie nur als uutberechtigte mora­­lische Vereine existi­enz diesen Vehemen steht über eine große Zu­kunft bevor und sind dieselben mit der Entwickklung unserer In­­dustrie eng verbunden. Lau­t§.179 kann der Nennwert­ der Aktien währendd der Dauer der Gesellschaft nicht erhöht werden­.Das­ Gesellschaften könnent sehr oktganze hrh­e Zwecktz zur Erhiehung oder Verminderun­g haben. Wenn dieses Verbot die Beschädigung dritter Personen verhüten soll, so ist es ganz überflüssig, ‚denn die Gesellschaften bewirken solche Operationen doch nicht im Geheimen, und das Publiktum kann, sich darüber Kenntniß verschaffen, wenn es will. Wer ohne Erwägung, ohne Berechnung und Information spetulirt, den­n wer­­den eine ganze Legion Paragraphe vor Schaden nicht beichtigen, n­un aber hätte dieses Verbot den Nachtheil, daß sich die Ge­­sellshaften nicht frei bewegen könnten und andere Mittel zur Um­­gehung des Gefeges erfinden würden, was denn doc noch viel schlimmer wäre. Im §. 189 wäre noch aufzunehmen, daß das Grundstatut auch die Subskriptionsbedingungen der Aktien festlegen sol. $. 192 it überflüssig, denn es gehört nicht in den Rahmen eines Gewebesvorschlages, an welche Bedingungen der Staat die K­onzessientrung von Eisenbahn-, ER Kanalisirungs-, Slupregulirungs-Unternehmungen km­pft. Die Bestimmung des §­ 197, daß die Aktiengesellschaften ihre eigenen Aktien nicht zurücklaufen oder der Amortifirung aus dem DVerfehre ziehen dürfen, wäre wegzulasfen. , Die im §. 198 aufgestellte Ansicht, daß neue, Aktien nicht emittirt werden können, bis die früheren nicht voll eingezahlt sind, ü­ irrig, sowie daß Aktiengesellschaften ihre eigenen, börsenfähigen Arten als Faustpfand nicht annehmen dürften. Den§.201 würde nachstehende Stylisi­mog:»Zur Verthei­­lung unte­ r die Aktion­äre kan 11·nur das gelange 11,was nach der a als reiner Gewinn übrig bleibt,“ — verständlicher gestalten. Da die Motivirung des §. 202 deutlich ausdrückt, daß P­rioritäts-Obligationen seine Aktien seien, sondern die Schuld der Gesellschaft repräsentiren, so ist dieser §. überfliffig. Das vierte Kapitel versucht statt der staatlichen Aufsicht ein Aufsichte-Komite zu Freiren. 68 ist zweifelhaft, daß hiedurch mehr Nußen erzielt werde, als durch die staatliche Aufsicht. . §. 230 enthebt in Fällen der Punkte 1, 2, 3, das Aufsichts- Komite von der Verantwortung, wenn die dort angeführten Han­d­­lungen ohne sein Willen geschehen sind. Hiezu genügt die Bemer­­kung, daß das Aufsichts-Komite derart organifixt ist, daß ähnliche Handlungen ohne sein Wissen nicht geschehen dürfen. 8. 237 möchte auch die Gründungstosten unter die Jahres­­ausgaben weichen. Warum soll es den Aktiengesellsshaften nicht ges­­tattet sein, Solche bedeutende Auslagen auf mehrere Jahre zu vertheilen ? . Das siebente Kapitel enthält die Redensversicherungsgesells­­chaften allein betreffend, abweichende Bestimmungen. Warum sol­len diese nicht auf alle Versicherungsgesellschaften ausgedehnt wer­­den? Bei Elementarschaden-Versicherungen erilä­rt ein größeres Risiko, als bei Lebensversicherungen, welche mit bekannten Thatsa­­chen rechnen, während andere Gesellschaften, selbst bei bester Or­­ganisirung, den übernommenen Verpflichtungen nie mit voller Si­­cherheit entsprechen können. Nicht billigen kann man ferner die Be­­stimmung des §. 248, 249, das der Aktionär­­ bei der Subskription gleich 20 pg t. des Nennmerthes erlegen, und bis 50 pCt. Selbst­ann noch in obligo bleiben Soll, wenn er seine Ak­te vers fault hat. §. 250 verlangt die Deponirung des zehnten Theiles des Merthes der Aktien in die Staatskasse, als Kaution, und kann die Gesellschaft dieselbe exit dann zurückerhalten, wenn sie von den Prämien diesen zehnten Theil aufgebracht hat. Diese Bestimmung könnte das Bubliktum auf den Glauben bringen, daß seine Versi­­cherung für alle Fälle garantirt sei, denn der Staat bewache ja den Reservefond. Wenn dann selbst das gesammte Aktienkapital zur Deckung eventueller Schäden nicht Hinreichen sollte, theilt der Staat das Odium mit der fallixter Gesellschaft durch seine über­­triebene Bevormundung. a ·· im§.252 wäre zu bestimmen,ob die Revisionis-Kox 711111s­­ilon,die den Stand der Gesellschaft alle drei Jahre prüfen soll, vom der Gesellschaft gewählt,oder von der politischen­odgue­­richtsbehörde entsendet werden soll.Die letzte Ak­tie a dieses§. hätte auch zzu bestimmen,für welche Anordnungen,welche das Ge­­setz vorschreibt,oder die der Minister erläßt,die Direktion­ und das Aufsichts-Komite verantwortlich seien ? Wir bemerken nur tod, daß ss der größte Theil dieser Bemängelungen auf ganz andere Paragraphe bezieht, als Die von der Dedenburger Handelskammer gemachten. Sie scheinen uns überhaupt essentiellerer Natur als die Dedenburger zu sein und empfehlen wir selbe der Beachtung. , Wiener Börsenwoche. (Original-Korrespondenz des „Reiter Lloyd“.) Wien, 23. Oktober. _ M.L. Entgegen meiner in der legten Börsenwoche gemachten Mittheilung, daß das Weiß’sche Brojett nahezu gescheitert sei, weil bis zum festgestellten Termine, dem 15. Oktober, das erforderliche Baargeld nicht zusammenzubringen war, wußten Wiener Blätter im Anfange dieser Berichtsmod­e von erfolgreichen moralischen und materiellen Unterftügungen zu erzählen, die das in Rede stehende geplante Fusionsinstitut zur Reife brächten ; die moralischen Unter­ Yüßungen will ich gelten lassen, die materiellen jedoch waren daz­mals und sind wohl heute noch nicht em­füirend, man müßte denn verklauf­liche Versprechungen für eine materielle Unterstüfung hin­nehmen wollen, heutzutage, wo selbst unbedingte Versprechungen noch lange feine Gewähr der Erfüllung bieten. In den legten Tagen haben die erwähnten Blätter auch abwiegen müssen und die Börse, welche sich an den Anker der Fusion in den rechten Tagen der abgelaufenen Woche anklammerte und sich an demselben em­por­­zuraffen bemühte, verfiel am Montag in die Baijfetendenz zurück, als sie einsah, daß sie zum unzähligen Male wieder einmal dur­c0h Erweden falscher Hoffnungen genarrt worden sei.­­ Nicht viel besser erging es der Coulisse mit ihren Anjhaus­ungen in Bezug auf die Stärnirung des Vertrages der Baugesells­­chaft mit der Donauregulirungskommission. Sie dachte, die Bau­gesellschaften dürften nur ein recht wüstes Geschrei inszeniren und die Mitglieder der Kommission würden überzeugt sein, daß das Interesse der 12 Baugesellchhaften das­nteresse Oesterreichs re­­präsentire­, die Kommission würde demnach nicht Eiligeres zu thun haben, als der sich in einem eigenthümlichen Lichte präsentirenden „Öffentlichen Meinung“ zu Willen zu sein und den Vertrag, sofort lösen. Die Vertreter des Staates, des Landes Niederösterreich und der Kommune Wien, welche die Donauregulirungs-Kommission bilden, fanden jedoch einigen Unterschied zwischen dem Bedürfnisse der Steuerzahler und jerem der Baubanken und trugen Bedenken, dem kleinen Gewerbsmanne, sei es an der Grenze des Reiches, sei es in der Residenz selbst, den sarg bemessenen Eetrag seiner Arbeit abzunehmen, um den 12 Baugesellschaften ein Geschenk von einer Million zu machen; mindestens wollten sie das nicht vor ihrem Gewissen verantworten und sie appellirten an ihre Mandanten, den Ministerrath, den Landesausschuß von Niederösterreich und den Gemeinderath der Stadt Wien. Das pacht nun der Börse nicht in den Kram. Mit der Regierung und mit dem Landesausschuß hofft sie wohl fertig zu werden, die Eröffnung des NeichSrathes ist vor der Thür und es ist bei der Haltung des größten Theiles der PBreise anzunehmen, daß man wegen einer lumpigen Million Borz­würfen über Unterlassungssünden gerne aus dem Wege gehen wird. Aber vor dem Gemeinderathe ist den Herren am Schotten­­ring bang ; dort fiten schlichte Bürger, die den Werth einer Mil­­lion Gulden zu Schägen misfen und unabhängig genug sind, um "vor Wahrheit die Ehre zu geben auf die Gefahr hin, von der X&­­oder YLeitung wie ein Kretin behandelt zu werden; und das Boz­tum des Gemeinderathes ist in dieser Angelegenheit um so wichti­­ger, als es, wenn es im negativen Sinne anstalt, bemerlt, daß In­dustrie und Gewerbe nicht einmal in Wien Furcht vor den Folgen einer Aufrechthaltung des Vertrages der Donauregulirungskommis­­sion mit den Baugesellschaften IR und daß die Provinzen von einem solchen Ereignisse demzufolge nicht im mindesten berührt würden, womit der ganzen Agitation zu Gunsten des von den Baugesellshaften geforderten Gesdienkes die Basis entzogen würde. Obichon nun anzunehmen ist, daß nicht einmal die Wiener Börse von dem fait accompli eines Beharrens auf dem Bertrage ernstlich erschüttert wurde (denn, wie ich in früheren Briefen mehrfach erwähnte, hängt die Situation der Baugesellschaften nicht allein von diesem Vertrage und die Lage der Wiener Börse nicht ausschließlich von jener einiger Baubauten ab), hat sich doch die Coulisse in die S­ee zu sehr verrannt, ea ihr Heil von der Lösung dieses ertrages abhänge, daß der Beschluß der Kommission naturgemäß die ohnedem vorhandene Baijsetendenz stark unterfragen mußte, zu­­mal ein Hinzuthun der betheiligten Kreise die abwärtsgehende Be­­wegung förderte. Die Entwerthung betraf fast alle­­ Verkehrsge­­biete und sie wird durch nachstehendes Zifferntableau dargestellt. Die Variationen betrugen bei Kr­editaktien 215.50—206, Angloaktien 143.50 bis 127, Depositenbanf 68—65, Escomptegesellschaft 900-845, Franco-öster­­reichis­che 56 bis 39, Franco-ungarische 36 bis 20, Stab­sch-österreichische 31—27, Länderbanfen­­verein 2—79, Defterr. allgemeine Bant 60 49.50, Unionbant 114 bis 105, Vereinsbant 28 bis 27,50, Wechselstuben-Gesellschaft 79-70, Allgemeine österreichische Baugesellschaft 26-27, Bri- Ra 1350—13, Stammwapgbau 64—58, Angb­­­au 81 618 79, Bauverein 21-2250, Innerberger 201—19, Seeh­andlung 29-38, Wiener Trammay 1655—160, Staatsbahn 324.50 bis 316, Lombarden 158.50 bis 154.50, Rapierrente 68.60 bis 68.15, Silber­­rente 72.35 bis 72.20, Devisen und Baluten waren trob der Slauheit in Gffekten ebenfalls matter. CS notiven Napoleondorf 9.04, Silber 107 °­, London 112.45, Frankfurt 95, Paris 44.40 ©. das Nesjort des Handelsministers hat sich derselbe bestimmt ge­­funden, eine Kommission von Fachmännern und Sachverständigen niederzulegen, durch welche das Zustandekommen einer Geschichte und Statistik der Breite und Löhne für das Ge­san­mtgebiet der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Län­­der ermöglicht werden sol. Diese Komimission wird ihre Berathun­­gen auf die Festgebung des Umfanges, auf die genaue Bezeichnung der zu ermittelnden reife und Löhne, auf die Quellen, die Art und Weise der Erhebung und Zusammenstellung erstreben. Als Borfigender dieser Kom­mission fungirt der Vorstand des statisti­­schen Departements im Landesaministerium, Hofrath Dr. Brachelli, welcher gestern die Sibungen der Kommission Namens des Han­­delsministers eröffnete. Zu Kommissionsmitgliedern sind folgende 15 Herren ernannt: Sektionsrath Dr. Lorenz (AUderbauministe­­rium), Gek­ionsrath Dr. Migeria (Handelsministerium), Oberst­­lieutenant Weifard (Kriegsministerium), Grohmann (Magistrat Wien), Dr. Holdhaus (Wiener Kammer), Dr. Schebel (Prager Kammer), Beda (Marktdirektor), Kaiserlicher Rath Leopold Altmann (Waarenbörse), Julius Gold (Fruchtbörse), Prof. Dr. Lorenz Stein, Prof. Dr. Richter, Prof. Dr. Horamis, Dr. Schmid, Pr. Sar und Herr Moriz Leinlauf, dessen nachträgliche Ernennung zum Kommissionsmitgliede der Vorfigende ankündigte. · Die Versammlu­ng beschäftigte sich gesterns nur mit der Prinzipienfrage,ober Geschichte oder die Statistikdqurerse vorzusweise zu·behandelt s sei,und entschied sich im Schmedes BeschwedeUU Jahre ISS Zitherlin abgehaltenen interna­­tionalen statistischen Kongresses und in Berücksichtigtun­g des p­rak­­tischen­JIl­eVerfes,das die Staatsverwaltu­n­g aus administratien Rücksichten an die Statistik der Preise un­d Löhrte nehmen luuß, in erster Linie diesezxt behandeltI.Dr.Brachelli empfahl der Ver­­sammlung,sich zur leichteren Bewältrung des Stoffes vorerst über nachstehende sieben Fragen zu einigen: 1. Auf welche Gegenstände und Beschäftigung habe sich die Statistik der Preise umd Xöhne zu beziehen. 2. Seien Durchschnitts- oder Maximal- und Minimal­­preise zu ermitteln. 3. Melche Maß- und Ge­wichtseinheiten sollen deren Grundlage bilden. 4. Auf welche Orte habe sich die Sta­­tistik zu beziehen (auf Zändergebiete oder Stappelpläge). 5. Welche Organe hätten die Preise und Löhne zu erheben. 6. Welcher Duelle habe man sich zu bedienen? 7. Bis zu welcher Zeit solle die erste Statistik zurücgreifen. Frage 1 und 7 wurden einem Ko­­mite, bestehend aus den Herren Hofrath Dr. Brahelli, Ma­gistratsrath Wenzl (in Vertretung von Grohman), Dr. S­ar, Dr. Holdhaus, Oberstlieutenant Weikert, Kaiserl. Rath Altman­n und Mori Leinkauf, überwiesen, das heute seine Arbeit begonnen hat. Der Entwurf des Statuts für den österreichis­­chen Handelstag, den Sie in der vorigen Woche im Wortlaute veröffentlichten, ist gestern im Plenum der nieder­öster­­reichischen Handels- und Gewerbefa­mer ohne eine Renderung angenommen worden­ .Eine lebhafte Opposition fand seitend eines Kammermitgliedes gegen die Bestimmungen statt, daß nicht jeder Delegirte, sondern nur jede Kammer stimmberechtigt sein solle, und daß andere Personen, als die Mitglieder der betreffenden Kammer in den Handelskammervertrag als Vertreter nicht entsen­­det werden dürfen. Der aufgeführte Grund, bak "das liberale Prinzip, Seden wählen zu können, der das Vertrauen der Wähler besißt, in allen Verhältnissen festgehalten werden solle, konnte nicht wirten, weil in Oesterreich, ohne einen legislatorischen Akt, ein Handelskam­mmertag nur auf Grund des bestehenden Kammergefeges fungiren fan, in diesem jedoch das­ Necht der Kammern, in An­­gelegenheiten­ ihres Wirkungskreises ‚untereinander Berathungen zu pflegen, eng begrenzt ist, weßhalb auch die Forderung, daß vie­le und mot die Kammern stimmen mögen, unzulässig erscheint. IH kann nur wiederholen, daß die baldige Bildung einer Zentralinstitution für die kaufmännischen und gewerblichen Korper meinsamen Angelegenheiten die beiderseitigen Vertretungen Fah­­lung miteinander gewinnen können. Ein Anlaß hinzu dürfte, sich bald ergeben, da das im Jahre 1872 erlassene Eisenbahn-Betriebs- R­eglement demnächst einer Revision unterzogen werden dürfte, die ss in dem Momente als nöthig erweisen muß, wo das Betriebs- Reglement in­­ Deutschland abgeändert wird. Die privaten Bera­­thungen im Einvernehmen mit den deutschen Handelsstandsvertre­­tern dürften unmittelbar nach Beendigung der Reichsrathswahlen hier beginnen ; die offiziellen in den Bureaus des Handelsministe­­riums haben, wie ich glaube man begonnen; Delegirte der Fracht­geber sind denselben jedoch nicht beigezogen worden. rationen Transleitkaniens dringend geboten scheint,damit inge­. Die n.­d. Handelskammer bewüste in ihrer gestrigen Ver­­sammlung, die Er­ooerung des Finanzministers zur Entsendung zweier Delegivten in eine Enquite über die Verzehrungssteuer als RR, um neuerdings ein Votum für die Aufhebung der Verzeh­­rungssteuer abzugeben. Hafer war eine Idee angenehmen man verkaufte 5000 Metzen per Novembers Dezember m­itfl.2per 50 Pfd.Wr.Gew.abRaab. Sektengeschäft.Heute war nur in einigen Banken Geschäft bemerkbar,namentlich in Anglo,welche zu 40—41.25ge­s macht,41G.schließen,sonach umfl.3.25höer,ung.Kredit er­­holt­en sich von los auf 110,Franco-ung.wien auf 21,Bode­ns credit zu 42.50—43gehandelt,blieben 4xä50G.,umfl4.50höher gliestem Von Lokalbanken kai­ieikuur Vereinsbank zusam­merkehr.Von Sparkassen blieben Hauptstädtische 160G.In anderen Werthen kein Geschäft.Valutenmthevisen unverändert An der Abendbörse drühten sich die Kurse und zwar wurden Anglo-Hungarians:Banf bis 39 abgegeben, schließen 89— 39 ),, ung. Kredit-Bant zu 105 geschlossen. B­­rag, 22. Oktober. Im Hopfengeschäft war auch diese Woche eine feste Preistendenz wahrzunehmen ; auf dem Saaber Blate sind stets Käufer anwefend, die zu steigenden Breiten größere Bolzen laufen. Man notirt: Saazer Stadtwaare fl. 175 bis 185, Zandmaare fl. 165—175, Kreishopfen fl. 160-170, Mu fhaer Rothhopfen fl. 110—120, Grünhopfen fl. 60-75, alter Ho­­pfen Saazer fl. 40—50, Aufhaer fl. 15—18. — Raps unverän­­dert bei kleinem Verkehr, der Umrat bewegt sich in sehr engen Gren­­zen, Befiber von größeren Boften wollen zu den bestehenden Preisen nicht­ abgeben, für prompte Waare wird fl. 5.80—5.85 pr. Medien gezahlt. Rübe­ L flau bei gedrücten Preis, da das billige Vetro­­leum ungünstig auf diesen Artikel influirt, fü­r prompte raffinirte Waare wird fl. 20.50—20.75, Herbstwaare fl. 21 notirt. — Betr­o­­teum etwas billiger notirt, für prompte Waare wird fl. 13.50 bis 13.14 Transito gezahlt, Herbstwaare fl. 13. — Von Klee­fanten sind die Zufuhren sehr gering, der Verkehr nach Aus­­wärts ist noch immer ohne alle Bedeutung, es müssen Aufträge von den Continentalplagen kommen, wenn sich eine bessere Ten­­denz geltend machen soll, wir notizen: Weiße Saat fein fl. 32 bis 36, mittl. fl. 23-31, geringe fl. 25—27, vorhe Saat fein fl. 30 bis 34, mittlere fl. 25—28, geringe fl. 20-24. — Mohn steigend und fl. 17.50 für blaue Waare bezahlt. 5 Wiener Handelsbericht. (O­riginal-Korrespondenz des „Better. Lloyd“) sen, 23. Oktober. L...! In Würdigung der großen Wichtigkeit einer ge­­nauen Kenntniß der Breite und Löhne der Vergangenheit und Ge­genwart für die 3wede der Staatsverwaltung, insbesondere Tür . · , , Börsen- und Handelsnachric­hten. — Noch ein Wort über die oval gepreßten Seldkeffel. Die in Nummer 243 dieses Blattes enthaltene offiziöse (2) Widerlegung bedarf im Unteresse unserer heimischen Arbeit einer Beantwortung.­­3 ist nicht richtig, daß an den ge­falzten Feldreifeln die Löthung schmilzt, denn D­iese gefalzten Reffel werden gar nicht gelöthet, en im V­ollbade verzinnt und dadurch alle Theile hermetisch geschlofsen. Ferner ist zu erwäh­­nen, daß für den P­rivatgebrauch sich nur run­de geprekte Rod­geschirre bewährten, wo sich das Metall beim Bressen gleichartig ineinander schiebt, die Feldfessel sind aber oval und dadurch entsteht beim Breffen ein ungleiches Zusammenschieben, welches das Gesehter­schmacht und weniger dauerhaft macht. Endlich möge man bedenken, daß die vitalsten Suntereffen der Son ventruppen duch Verwendung der gefalzten eldfeffel nicht geopfert werden konnten, da sich bei den im Gebrauch stehenden derlei Feldfesseln keine solchen Leberstände ergeben haben. Was bei allen Armeen der Welt als bemwährt aner­­kanntef,männlich gefalzte Feldfessel, hätte gewiß auch der Honvedtruppe genügt. Im Uebrigen müssen alle Hr früheren Angaben, besonders daß dem Auslande bedeutend höhere P­reise gezahlt wourden, vollständig aufrechterhalten werden. Wer weiß, ob nicht die in dem Communiqué in Aussicht gestellten Lager-Rohmagen abermals im Auslande verfertigt wer­­den müssen. Unser eigener Gemerbefleiß, die ungarischen Steuer­­träger haben dann abermals das leere Nachsehen. — Wiener Blätter, melden, daß die lebten Bursrüd- Hä­ngederhaupteffetten die Krise muthmaßlich zum bichluß gebracht haben. Die , Bresle" glaubt, daß zu Anfang des nächsten Monates in Folge der Broßem Zerminzahlungen die Besjer­gung fühlbar werden dürfte, wenigstens der Beginn eines regulä­­ren Verkehrs. Die „N. fr. Br." dementirt das Gerücht, also hätte die Regierung eine Art Untersuchungs-Tribunal gegen die Banken bestelt. Demselben Blatte liegt eine tabellarische Zusammenstellung über die Kursverluste von Ende April bis Mitte Oktober an den Vierer Bank und Baubank Aktien vor, laut welchen sich bei 73­ Banken und 28 Baubanken 586 Millionen als Minderwerth Kalkuliven lassen und bei 36 Ban­ken und 15 Baubanken gar sein Kurs angegeben ist; im Ganzen hält man heute die Kurzdifferenz auf 700 Millionen , vom fat­tisch eingezahlten Kapital jedoch nur 42 pol. verloren. . —­Rheintisch-Thürixi·gtfcis Oester xxExsclp­bahn-Verband-Tarif.Mit 1.Novemberl.J.tritt für den Verkehr zwischen Station exider k.k·priv.österreich.Staats-s Eisenbahnc-Gesellschaft und Statonetkanderer·österr.-ungar.Bahnen einerseits.und Stationen der Bergisch-Mär·kirche·n,der Westphäli­­schen und Bebra-Hane·1uerBahn·andererseits Fixi­etrredikrter Tarif für des»Rheinischk Thüringischs Oeste·rx«.Eisenbahn-Veranda in Wirksanafest. Durch diesen Tarif wird jener vom 1. September 1871 nebst säm­mtlichen zu denselben erlassenen Nachträgen aufge­hoben. Gremplare erliegen in sämmtlichen Stationen, ber. Tt. E. priv. österr. Staats-Eisenbahn-Gesellschaft, in deren Speditions- Bureaus in Wien und Best, wie auch bei der Betriebs-Direktion in Wien, Bertalozzigalie Nr. 8, zur Einsicht auf und können da­­selbst Dr werden. 2 . Betrieb der Strecke Hohenstadt-Zöptau. Der Betrieb der Mähr. Grenzbahnstrecke Hohenstadt-Zöptau, mel­­cher seit Eröffnung dieser Linie durch die E. V. priv. dfterr. Staats- Eisenbahn-Gesellschaft pachtweise geführt wurde, ist seit 15. Okto­­ber 1. $. in die eigene Regie der Mährischen Grenzbahn ü­ber­­gangen. Selhäftsberichte. Pest-A Oktober..Witterung:sdhöte­ sThermometer­ 16«;Barometer 28«5««,Wasserstand der Donau abnehmend. ··Get­r·eidegeschäft.··Nachmittags war sehr kleines Ge­schäft.Stimmung und Preise sind ohne Renderung,nur · IM­ EN — Der 42. Wochenausweis des Better städt. statistischen Amtes (vom 12. bis 18. Oktober) gibt den Eisenbahn und Schiffsverk­ehr wie folgt an: Auszug aus demxtmtsbtafiede5,,gözt öng“. Lizitationen. In Ofen: Am 10. Dezember und 10. Länner 10 Uhr, Haus Nr. 520 auf dem Sch­wabenberge, im Stundbuchsamte. — In B­ett: Lieferung von 600 Kubiskl. Eichen:­bohlen für die Kettenbrüche, Offerte bis 31. Oktober 12 Uhr, zum £. ung. Kettenbrüdenamte (Öfen, Kettenbrüdengebäude. — Am 5. November und 17. Dezember 10 Uhr, Liegenschaften der ‚Martin Rollávíden Konkurämaffa, im Grundbuchsamte.­­ In Alf­o- Babdabp (Abauj): Am 29. Oktober 10 Uhr, Verpachtung der Sn­en bei der E. ung­­en in Rafkau. — In Szelistye: Am 2. November 10 Uhr, Liegenschaft des ie Bodiu im Gemeindehause. — In Berebely: Am 3. No­­vember 9 Uhr, Mobilien des Ant. Rod, an Ort und Stelle. — Gran: Am 12. November 10 Uhr, Arrestanten-Verpflegung beim Muzslaer Bezirksgerichte od. beim f. Fissalate. — In elt, Wasserleitungs- und Gasröhrenlegungs-Arbeiten beim neuen Haupt­­zollgebäude, Offerte bis 5. November 12 Uhr, zum f. ung. Finanz­­ministerium. — In Meznöhegye s­ud bisher: ungarische und Allgäuer Minder. — Yn Beprovácz: Am 4 November 9 Uhr, 1 Session bes Georg Rieß, im Gemeindehause. Konkurs. Gegen den Hußaren-Rader Andr. Singerv jun., 19.— 21. November, zum Bester K. ung. Gericht, Litisfurator Dr. Emil Brauner. Firmaprotokollirungen. Beim Buda Bester Kön, ung. Handels und Wechselgerichte: „Sat ©. Albahary“, Kom­missions-Geschäftsinhaber, Veit, Landstraße 3. — Bei der „Haza, Lebensversicherun­g und Kreditbank” wurde die Unterschrift des zurücgetretenen P Vizepräsidenten Gr. Aul. Szapáry gelöscht, dafür jene des Paul Terey protokollirt. — Bei der „Szöbdräfofer Jiegel-Zabril3-Gesellschaft“ wurde die Firmazeichnung des Dr. Heinrich Floch gelöscht. — Die­­ Firma „I. Rotteru Comp.” gelöscht. | RRETEREERETRERIERTERESTERRSNENEEI­ARNPRURREBESRERSUERARLETERRGRRREGN CENT GENE IZSN­OZ OSZ SEEFAHRT TERN WBaffersland: Witterung : TokaI,23.Oktober0«1«über Null. Szolnok,24.Oktober,2«0««unter Null. an, 24. Oktober, 0" 3" unter Null. Ara,28.Oktober,3«5««unter Null. Groß-Becskerek,23.0ktober,1«-6««unterNull, Essenq,24.Oktober,2«4"über Null. Semlin, 23. Oktober, 4 ° 07 über Null. Alt-Orsova«23«.Oktober,2«4«überNull. » .-«-««—-.«.-«,.---7 - "« 0 U ea ET «».-;-;.-å««i:1»«.-«»»-«»»«.«:-.T-1«««.«4;i-M-«.».--:-k-I:,-s«--s- IF J = = | Yi al

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