Pester Lloyd, Oktober 1873 (Jahrgang 20, nr. 225-251)
1873-10-25 / nr. 246
, 1873. — Ar 246. Í · Man pränumerixt für gür den „Bester Lloyd" (Morgen- und Abendblatt) nebst den beiden Modenbeilagen: „Wochenblatt für Sanyi. f. Per O,en fl. 22.80 Ganzi. m. Poller). fl. 24.80 albi. ” „11.0 Halb. „nn 12.40 albi. FA terteli. 9 „ 5.70 Biertelj. „52620 iertelj. ja ı Monatlid „ Für den „Befter Lloyd” (Morgen- und Abendblatt) · nebstdagochenletzIlage:»Woendl Land-u.Forstwcrthschaft"1111d»Neue Illustrirtesextang« gorftxvifrtåsxtafgf jedstochl Col-n- G·Psts2 anz·1..e-eu..——anz.m.over..0.— ikatt für Land» u teuerlustrirte Zeitung“ iu 9— Halj. " „ 20.— w 4.50 Viertel. pa n 5.— n — 2.60 Otonatlig 4%» 1.80 BrännmerationdsBedingnifje 3 Mit separater Wortversendung des Webendblattes 1 ff. vierteljährlich mehr. Vers Ofen im Expeditions-Bureau des pefter Lloyd“; außerhalb Pell-Ofen mittelst Boftanmessungen durch alle Bostämter, Zwanzigster Jahrgang. Die einzelne Nankar kostet 6 kr. Redaktiome und Expeditious-Buresu Dorviheagafje Mr. 24, erften Stod. Snserate und Cinihaltungen für den Offenen Sprechsaal PARIS im Expeditions-Bureau angenommen. w Wien, Walfischgasse 10, und Prag, U. Niemeg, Samstag, 25, Inserate werden übernommen : In der Administration; ferner: Int. Annoncen-Expedition von Lang u. Eomp., Pest, Bargasse Nr. 1.— In Wien bei den Generalagenten Hrn. ©. Engel, Nauhenstein g. Nr. 7, ben HH. Haafenstein u. Vogler, alk 8. ae Heilbronn, Neutlingen, Um, Köln, Mannheim, raben 27. A. Oppelit, Wollzeile 22, und Prag, Ferdinandsstraße Ar. 38, Sklfervorstadt, Seeg.Nir.12 und R-Messe, Seilerstätte Nr. 2. — Im Ausland: Ro, in Berlin, Minden, Nürnberg, Frankfurt a. M., G ilagen werden angenommen für 1 fl. pr. 100. — Dieselben sind franto an die Expedition Des „Bester Lloyd“ zu fendene game u. Bremen, Haafenstein und Bogler in Hamburg, Berlin, Frankfurt a. M., Leipzig, Basel Zürich Süddeutsche Annonten-Expedition, Brutforzheim, Augsburg, Nirenberg und Würzburg ; Säger ‚dhe Buchhandlung in Stansfort a. M., S. 4. Dans und Komp. in Stansfurt a. Di., Hamburg, Düiichen, Üüggeburg, Nürnberg, Würzburg, Bern und Brüssel; Has den Herren inM. Zaffte,Euler und Comp., WPavig, Place de la Bonrse. Zum Handelsgesetbuch. Wir haben im Morgenblatt Nr. 207 des „Bester Lloyd“ vom 10. September die Zufaßanträge der Oedenburger Handels- und Gewerbekammer zum Apathy’schen Gefegentwurfe vollinhaltlich mitgetheilt. Wir lasfen hier, da auch die Klausenburger Handels und Gewerbeiammer über die Begutachtung des Handelsgefegentwurfes bewathen und nachreichende Prinzipien festgestellt hat, auch das Glaborat dieser Kammer folgen. Die Kammer acceptirt vollkommen den Standpunkt, welcher bei der Redaktion des Gefegentwurfes eingenommen wurde, indem das deutsche Handelsgefegbuch demselben zu Grunde gelegt worden ist. Sie hätte nur gegen die Stylistik zu bemerken, daß bei der Revision die vielen eingeschalteten Germanismen durch entsprechende ungarische Benennungemdredi·eung,gelehrte Gesellschaft feststellen so,ersetzt würden.Fernext wird Folgendes bemerkt:Ad§.2.Nachdem in Siebenbürgen noch immer das österr. weges besteht, so müßte nebsttdem XV. 6 -A. ex. 1840 und VI. G.-A. ex. 1844 auch dieses immer bezogen werden, obwohl es angezeigter wäre, die Anordnungen dieses §. als Uebergangsbesschlüsse in ein Einführungsgefes zu fassen. Ab §. 3, indem das Gewerbegeseb bereits festgestellt, daß auch Frauen jedes Gewerbe betreiben können, erscheint in diesem 8. der Ausdruck „ohne Unterschied des Geschlechts” überflüssig. Nun 6. §. wäre der Gab, „inwiefern sie eigenes Vermögen befsst“, wegzulassen, weil dadurch das Prinzip beschränkt wird, wonach auch verheiratete Frauen allein oder in Gesellschaft ein Handelsgeschäft zu betreiben berechtigt sind. Die erste und zweite Ahnen des 7. S. erscheint auch überflüssig, denn es gehe aus dem ehelichen Verhältnisse hervor, daß Eheleute entweder mit gegenseitiger Uebereinstimmung ein Geschäft beginnen, oder wenn sie sich nicht vereinigen können, das eheliche Verhältnis aufgelöst wird, die Theilung des Vermögens eintritt und beide unabhängig werden. &3 sei daher das in der dritten Aliena ausgesprochene VBrinzip hinreichend, daß die aus Handelsverhältnissen entspringenden Verbindlichkeiten auch das gemeinsame Vermögen der Eheleute berühren. Ad §. 9. Nachdem der Begriff des Gasthauses so ausgedehnt a dnb darunter von der VBußtaer Csárda bis zum Hotel ersten anges jedes derartige Geschäft verstanden werden kann, so müßte präzisier werden , daß nur Gasthäuser mit geringem Verkehr nicht als Handelsgeschäfte anzusehen sind, denn größere Gasthaus-Unternehmungen können ohne Buchführung, Kreditgewährung und Inanspruchnahme gar nicht gedacht werden. · . Adållien prinzipiert,nach welchen die Einrichtung unnd Führung der Firmenprotokolle,sowie die Verlautbarung der Firmenprotokollirungen zugescheitert hätte,wären umso mehr die Wege des Gesetzes zu regeln weil das Gesetz auf diese umstände mit Recht besonderes Gewicht legt, und da I Iteresse des öffentlichen Kredits erhelischt es, daß jene Bedingungen, nach welchen diese wichtigen Formalitäten vorzunehmen sind, geießlich und nicht duch ministerielle Verordnungen geregelt werden. Eben deshalb müßte im 12. Peranan ausdrücklich betont werden, daß Firmenprotokollirungen im „Negierungsblatte” unbedingt, auf Verlangen der Parteien aber auch in anderen, Durch dieselben bezeichneten Zeitungen verlautbart werden müssen. m $. 14 wäre nachstehende Formulirung zu empfehlen: „Handelsleute können für die Firma ihre eigenen, oder jeden anderen Namen, mit Rücksicht auf die Bestimmungen der $S. 15 und 16, gebrauchen.” Was dieser Paragraph ferner, über das Gesellschaftsverhältnis enthält, erscheint überflüssig, weil diese im §. 27 genügend beschrieben ist. “"A(1§.;8.Bei Bestimmung der Firmen von Aktiengesellschaften erscheint es unerläßlich,darin die Benennung»Aktiengesell- Schaft” aufzunehmen. « » Ad 8. 26. Unter a Behörden, denen es obliegt, über unbefugten Handelsbetrieb Anzeige zu erstatten, wären die Gewerbebehörden unbedingt aufzunehmen und denselben zur Pflicht zu machen, die kompetenten Gerichte wegen leichterer Kontrole der Firmenprotokolligungen über jeden Sal von Gewerberchein-Ertheilung zum Handelsbetriebe zu verständigen. · Die exfte Alinea des 29. §. wäre mit folgendem Sat zu ergänzen: , in allen Fällen sind sie verpflichtet, ein solches Journal zu führen, worin sie täglich ihre Forderungen und Schulden, Geschäfts-Operationen, Verträge, Wechselverbindlichkeiten an Aussteller, Acceptanten, Bürgen, überhaupt alle Einnahmen und Ausgaben eintragen und worin auch die Haushaltkosten, wenigstens monatlich summirt, ersichtlich sind." Eine streng vorschriftsmäßige Führung des Journals ist derart wichtig, daß es unwünschenswerth wäre, die Gerichte anzumeien, bei Gelegenheit der Firmenprotokollirungen die Unternehmer auf jene Paragraphe des Geleges aufmerksam zu machen, welche mit der Brotofollirung eng zusammenhängende Verpflichtungen enthalten. — Gegen die legte Alinea dieses Paragraphes müsse erhoben werden, daß die Handlungsbücher nicht nur dann gebunden, mit Seitenzahlen versehen und mit einer Schnur durchzogen werden müßten, wenn der Inhaber denselben Beweistraft bewahren will, sondern in allen Fällen, denn die Bücher begweifen nicht nur für, sondern auch gegen das neresse des Inhabers, und wenn die Buchführung einmal obligat ist, darf selbhes an seine Bedingung gebunden werden. · Ad 8. 34. Wahden der Handelsmann das Recht, die Beweiskraft seiner Bücher auf längere Zeit zu sichern nicht verlieren kann, so műre die Bestimmung, daß die Beweiskraft der Bücher nur 5 Jahre dauern soll, zu Leichen. 2 Ad 8, 38 erscheint es für zredmäßig, die Beweiskraft der Bücher fernwohl für als gegen den Buchführer anzuwenden und karn das Gericht berechtigt sein, sich die Bücher vorwerfen zu affen. 8, 43 müsste fo Br werden : „oder wenn er zu solchen Geschäften besondere Violmacht befist nämlich zum Verkaufe und zur Belastung von Liegenschaften. Im§.58 scheintt es·eine·übergroße Forderung zu sein,daß ein Verwaltungsmitglied kein eigenes Geschäft haben sollte. . In dem Kapitel über das Hilfspersonal müßte auf den §. 59 gleich §. 63 folgen, in welchem, bei dem Mangel eines anderen Uebereinkommens, die gewöhnliche sechswöchentliche, bezüglich des ee und Kaffiers die viermonatliche Kündigungsfrist fest gejegt wird. a Die Bestimmung des §. 59 erscheint überflüssig, somie §. 67 und 68, weil sie nur die einschlagenden Bestimmungen des Gewerbegefegess wiederholen oder mitüberflüssigen Detaillirungen vermehren. ·· Daß die vorzeitige Lösung des Dienstverbandes laut§·«65 durch das Gericht ausgesprochen werden soll, könne nicht gebilligt werden, weil die Gerichte mit solchen Bagatellesachen nicht zu behaften wären, kommt es zu einen Schaden erfache, dann müssen ja die Gerichte eo ipso Interveniren, wenn jemand als Kläger auftritt. | Die Bestimmung über Senfalen ist gut, doch wäre der §. 72, welcher von den Pflichten des Senfalen handelt, aber eigentlich wo das enthält, was der Senfal nicht ihm darf, anders zu reigiren. ··· · vaierten Kapitel über Aktivengesellschaft tzst vermißt man die Aushilfs-,Konsum-zu Vereine,welche zu politischen Vereinhen nicht gerechnet werden können,und wenn dieselben auch vom Handelsgesetze ignorirt werden können sie nur als uutberechtigte moralische Vereine existienz diesen Vehemen steht über eine große Zukunft bevor und sind dieselben mit der Entwickklung unserer Industrie eng verbunden. Laut§.179 kann der Nennwert der Aktien währendd der Dauer der Gesellschaft nicht erhöht werden.Das Gesellschaften könnent sehr oktganze hrhe Zwecktz zur Erhiehung oder Verminderung haben. Wenn dieses Verbot die Beschädigung dritter Personen verhüten soll, so ist es ganz überflüssig, ‚denn die Gesellschaften bewirken solche Operationen doch nicht im Geheimen, und das Publiktum kann, sich darüber Kenntniß verschaffen, wenn es will. Wer ohne Erwägung, ohne Berechnung und Information spetulirt, denn werden eine ganze Legion Paragraphe vor Schaden nicht beichtigen, nun aber hätte dieses Verbot den Nachtheil, daß sich die Gesellshaften nicht frei bewegen könnten und andere Mittel zur Umgehung des Gefeges erfinden würden, was denn doc noch viel schlimmer wäre. Im §. 189 wäre noch aufzunehmen, daß das Grundstatut auch die Subskriptionsbedingungen der Aktien festlegen sol. $. 192 it überflüssig, denn es gehört nicht in den Rahmen eines Gewebesvorschlages, an welche Bedingungen der Staat die Konzessientrung von Eisenbahn-, ER Kanalisirungs-, Slupregulirungs-Unternehmungen kmpft. Die Bestimmung des § 197, daß die Aktiengesellschaften ihre eigenen Aktien nicht zurücklaufen oder der Amortifirung aus dem DVerfehre ziehen dürfen, wäre wegzulasfen. , Die im §. 198 aufgestellte Ansicht, daß neue, Aktien nicht emittirt werden können, bis die früheren nicht voll eingezahlt sind, ü irrig, sowie daß Aktiengesellschaften ihre eigenen, börsenfähigen Arten als Faustpfand nicht annehmen dürften. Den§.201 würde nachstehende Stylisimog:»Zur Vertheilung unte r die Aktionäre kan 11·nur das gelange 11,was nach der a als reiner Gewinn übrig bleibt,“ — verständlicher gestalten. Da die Motivirung des §. 202 deutlich ausdrückt, daß Prioritäts-Obligationen seine Aktien seien, sondern die Schuld der Gesellschaft repräsentiren, so ist dieser §. überfliffig. Das vierte Kapitel versucht statt der staatlichen Aufsicht ein Aufsichte-Komite zu Freiren. 68 ist zweifelhaft, daß hiedurch mehr Nußen erzielt werde, als durch die staatliche Aufsicht. . §. 230 enthebt in Fällen der Punkte 1, 2, 3, das Aufsichts- Komite von der Verantwortung, wenn die dort angeführten Handlungen ohne sein Willen geschehen sind. Hiezu genügt die Bemerkung, daß das Aufsichts-Komite derart organifixt ist, daß ähnliche Handlungen ohne sein Wissen nicht geschehen dürfen. 8. 237 möchte auch die Gründungstosten unter die Jahresausgaben weichen. Warum soll es den Aktiengesellsshaften nicht gestattet sein, Solche bedeutende Auslagen auf mehrere Jahre zu vertheilen ? . Das siebente Kapitel enthält die Redensversicherungsgesellschaften allein betreffend, abweichende Bestimmungen. Warum sollen diese nicht auf alle Versicherungsgesellschaften ausgedehnt werden? Bei Elementarschaden-Versicherungen erilärt ein größeres Risiko, als bei Lebensversicherungen, welche mit bekannten Thatsachen rechnen, während andere Gesellschaften, selbst bei bester Organisirung, den übernommenen Verpflichtungen nie mit voller Sicherheit entsprechen können. Nicht billigen kann man ferner die Bestimmung des §. 248, 249, das der Aktionär bei der Subskription gleich 20 pg t. des Nennmerthes erlegen, und bis 50 pCt. Selbstann noch in obligo bleiben Soll, wenn er seine Akte vers fault hat. §. 250 verlangt die Deponirung des zehnten Theiles des Merthes der Aktien in die Staatskasse, als Kaution, und kann die Gesellschaft dieselbe exit dann zurückerhalten, wenn sie von den Prämien diesen zehnten Theil aufgebracht hat. Diese Bestimmung könnte das Bubliktum auf den Glauben bringen, daß seine Versicherung für alle Fälle garantirt sei, denn der Staat bewache ja den Reservefond. Wenn dann selbst das gesammte Aktienkapital zur Deckung eventueller Schäden nicht Hinreichen sollte, theilt der Staat das Odium mit der fallixter Gesellschaft durch seine übertriebene Bevormundung. a ·· im§.252 wäre zu bestimmen,ob die Revisionis-Kox 711111silon,die den Stand der Gesellschaft alle drei Jahre prüfen soll, vom der Gesellschaft gewählt,oder von der politischenodguerichtsbehörde entsendet werden soll.Die letzte Aktie a dieses§. hätte auch zzu bestimmen,für welche Anordnungen,welche das Gesetz vorschreibt,oder die der Minister erläßt,die Direktion und das Aufsichts-Komite verantwortlich seien ? Wir bemerken nur tod, daß ss der größte Theil dieser Bemängelungen auf ganz andere Paragraphe bezieht, als Die von der Dedenburger Handelskammer gemachten. Sie scheinen uns überhaupt essentiellerer Natur als die Dedenburger zu sein und empfehlen wir selbe der Beachtung. , Wiener Börsenwoche. (Original-Korrespondenz des „Reiter Lloyd“.) Wien, 23. Oktober. _ M.L. Entgegen meiner in der legten Börsenwoche gemachten Mittheilung, daß das Weiß’sche Brojett nahezu gescheitert sei, weil bis zum festgestellten Termine, dem 15. Oktober, das erforderliche Baargeld nicht zusammenzubringen war, wußten Wiener Blätter im Anfange dieser Berichtsmode von erfolgreichen moralischen und materiellen Unterftügungen zu erzählen, die das in Rede stehende geplante Fusionsinstitut zur Reife brächten ; die moralischen Unter Yüßungen will ich gelten lassen, die materiellen jedoch waren dazmals und sind wohl heute noch nicht emfüirend, man müßte denn verklaufliche Versprechungen für eine materielle Unterstüfung hinnehmen wollen, heutzutage, wo selbst unbedingte Versprechungen noch lange feine Gewähr der Erfüllung bieten. In den legten Tagen haben die erwähnten Blätter auch abwiegen müssen und die Börse, welche sich an den Anker der Fusion in den rechten Tagen der abgelaufenen Woche anklammerte und sich an demselben emporzuraffen bemühte, verfiel am Montag in die Baijfetendenz zurück, als sie einsah, daß sie zum unzähligen Male wieder einmal durc0h Erweden falscher Hoffnungen genarrt worden sei. Nicht viel besser erging es der Coulisse mit ihren Anjhausungen in Bezug auf die Stärnirung des Vertrages der Baugesellschaft mit der Donauregulirungskommission. Sie dachte, die Baugesellschaften dürften nur ein recht wüstes Geschrei inszeniren und die Mitglieder der Kommission würden überzeugt sein, daß das Interesse der 12 Baugesellchhaften dasnteresse Oesterreichs repräsentire, die Kommission würde demnach nicht Eiligeres zu thun haben, als der sich in einem eigenthümlichen Lichte präsentirenden „Öffentlichen Meinung“ zu Willen zu sein und den Vertrag, sofort lösen. Die Vertreter des Staates, des Landes Niederösterreich und der Kommune Wien, welche die Donauregulirungs-Kommission bilden, fanden jedoch einigen Unterschied zwischen dem Bedürfnisse der Steuerzahler und jerem der Baubanken und trugen Bedenken, dem kleinen Gewerbsmanne, sei es an der Grenze des Reiches, sei es in der Residenz selbst, den sarg bemessenen Eetrag seiner Arbeit abzunehmen, um den 12 Baugesellschaften ein Geschenk von einer Million zu machen; mindestens wollten sie das nicht vor ihrem Gewissen verantworten und sie appellirten an ihre Mandanten, den Ministerrath, den Landesausschuß von Niederösterreich und den Gemeinderath der Stadt Wien. Das pacht nun der Börse nicht in den Kram. Mit der Regierung und mit dem Landesausschuß hofft sie wohl fertig zu werden, die Eröffnung des NeichSrathes ist vor der Thür und es ist bei der Haltung des größten Theiles der PBreise anzunehmen, daß man wegen einer lumpigen Million Borzwürfen über Unterlassungssünden gerne aus dem Wege gehen wird. Aber vor dem Gemeinderathe ist den Herren am Schottenring bang ; dort fiten schlichte Bürger, die den Werth einer Million Gulden zu Schägen misfen und unabhängig genug sind, um "vor Wahrheit die Ehre zu geben auf die Gefahr hin, von der X&oder YLeitung wie ein Kretin behandelt zu werden; und das Boztum des Gemeinderathes ist in dieser Angelegenheit um so wichtiger, als es, wenn es im negativen Sinne anstalt, bemerlt, daß Industrie und Gewerbe nicht einmal in Wien Furcht vor den Folgen einer Aufrechthaltung des Vertrages der Donauregulirungskommission mit den Baugesellschaften IR und daß die Provinzen von einem solchen Ereignisse demzufolge nicht im mindesten berührt würden, womit der ganzen Agitation zu Gunsten des von den Baugesellshaften geforderten Gesdienkes die Basis entzogen würde. Obichon nun anzunehmen ist, daß nicht einmal die Wiener Börse von dem fait accompli eines Beharrens auf dem Bertrage ernstlich erschüttert wurde (denn, wie ich in früheren Briefen mehrfach erwähnte, hängt die Situation der Baugesellschaften nicht allein von diesem Vertrage und die Lage der Wiener Börse nicht ausschließlich von jener einiger Baubauten ab), hat sich doch die Coulisse in die See zu sehr verrannt, ea ihr Heil von der Lösung dieses ertrages abhänge, daß der Beschluß der Kommission naturgemäß die ohnedem vorhandene Baijsetendenz stark unterfragen mußte, zumal ein Hinzuthun der betheiligten Kreise die abwärtsgehende Bewegung förderte. Die Entwerthung betraf fast alle Verkehrsgebiete und sie wird durch nachstehendes Zifferntableau dargestellt. Die Variationen betrugen bei Kreditaktien 215.50—206, Angloaktien 143.50 bis 127, Depositenbanf 68—65, Escomptegesellschaft 900-845, Franco-österreichische 56 bis 39, Franco-ungarische 36 bis 20, Stabsch-österreichische 31—27, Länderbanfenverein 2—79, Defterr. allgemeine Bant 60 49.50, Unionbant 114 bis 105, Vereinsbant 28 bis 27,50, Wechselstuben-Gesellschaft 79-70, Allgemeine österreichische Baugesellschaft 26-27, Bri- Ra 1350—13, Stammwapgbau 64—58, Angbau 81 618 79, Bauverein 21-2250, Innerberger 201—19, Seehandlung 29-38, Wiener Trammay 1655—160, Staatsbahn 324.50 bis 316, Lombarden 158.50 bis 154.50, Rapierrente 68.60 bis 68.15, Silberrente 72.35 bis 72.20, Devisen und Baluten waren trob der Slauheit in Gffekten ebenfalls matter. CS notiven Napoleondorf 9.04, Silber 107 °, London 112.45, Frankfurt 95, Paris 44.40 ©. das Nesjort des Handelsministers hat sich derselbe bestimmt gefunden, eine Kommission von Fachmännern und Sachverständigen niederzulegen, durch welche das Zustandekommen einer Geschichte und Statistik der Breite und Löhne für das Gesanmtgebiet der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder ermöglicht werden sol. Diese Komimission wird ihre Berathungen auf die Festgebung des Umfanges, auf die genaue Bezeichnung der zu ermittelnden reife und Löhne, auf die Quellen, die Art und Weise der Erhebung und Zusammenstellung erstreben. Als Borfigender dieser Kommission fungirt der Vorstand des statistischen Departements im Landesaministerium, Hofrath Dr. Brachelli, welcher gestern die Sibungen der Kommission Namens des Handelsministers eröffnete. Zu Kommissionsmitgliedern sind folgende 15 Herren ernannt: Sektionsrath Dr. Lorenz (AUderbauministerium), Gekionsrath Dr. Migeria (Handelsministerium), Oberstlieutenant Weifard (Kriegsministerium), Grohmann (Magistrat Wien), Dr. Holdhaus (Wiener Kammer), Dr. Schebel (Prager Kammer), Beda (Marktdirektor), Kaiserlicher Rath Leopold Altmann (Waarenbörse), Julius Gold (Fruchtbörse), Prof. Dr. Lorenz Stein, Prof. Dr. Richter, Prof. Dr. Horamis, Dr. Schmid, Pr. Sar und Herr Moriz Leinlauf, dessen nachträgliche Ernennung zum Kommissionsmitgliede der Vorfigende ankündigte. · Die Versammlung beschäftigte sich gesterns nur mit der Prinzipienfrage,ober Geschichte oder die Statistikdqurerse vorzusweise zu·behandelt s sei,und entschied sich im Schmedes BeschwedeUU Jahre ISS Zitherlin abgehaltenen internationalen statistischen Kongresses und in Berücksichtigtung des praktischenJIleVerfes,das die Staatsverwaltung aus administratien Rücksichten an die Statistik der Preise und Löhrte nehmen luuß, in erster Linie diesezxt behandeltI.Dr.Brachelli empfahl der Versammlung,sich zur leichteren Bewältrung des Stoffes vorerst über nachstehende sieben Fragen zu einigen: 1. Auf welche Gegenstände und Beschäftigung habe sich die Statistik der Preise umd Xöhne zu beziehen. 2. Seien Durchschnitts- oder Maximal- und Minimalpreise zu ermitteln. 3. Melche Maß- und Gewichtseinheiten sollen deren Grundlage bilden. 4. Auf welche Orte habe sich die Statistik zu beziehen (auf Zändergebiete oder Stappelpläge). 5. Welche Organe hätten die Preise und Löhne zu erheben. 6. Welcher Duelle habe man sich zu bedienen? 7. Bis zu welcher Zeit solle die erste Statistik zurücgreifen. Frage 1 und 7 wurden einem Komite, bestehend aus den Herren Hofrath Dr. Brahelli, Magistratsrath Wenzl (in Vertretung von Grohman), Dr. Sar, Dr. Holdhaus, Oberstlieutenant Weikert, Kaiserl. Rath Altmann und Mori Leinkauf, überwiesen, das heute seine Arbeit begonnen hat. Der Entwurf des Statuts für den österreichischen Handelstag, den Sie in der vorigen Woche im Wortlaute veröffentlichten, ist gestern im Plenum der niederösterreichischen Handels- und Gewerbefamer ohne eine Renderung angenommen worden .Eine lebhafte Opposition fand seitend eines Kammermitgliedes gegen die Bestimmungen statt, daß nicht jeder Delegirte, sondern nur jede Kammer stimmberechtigt sein solle, und daß andere Personen, als die Mitglieder der betreffenden Kammer in den Handelskammervertrag als Vertreter nicht entsendet werden dürfen. Der aufgeführte Grund, bak "das liberale Prinzip, Seden wählen zu können, der das Vertrauen der Wähler besißt, in allen Verhältnissen festgehalten werden solle, konnte nicht wirten, weil in Oesterreich, ohne einen legislatorischen Akt, ein Handelskammmertag nur auf Grund des bestehenden Kammergefeges fungiren fan, in diesem jedoch das Necht der Kammern, in Angelegenheiten ihres Wirkungskreises ‚untereinander Berathungen zu pflegen, eng begrenzt ist, weßhalb auch die Forderung, daß viele und mot die Kammern stimmen mögen, unzulässig erscheint. IH kann nur wiederholen, daß die baldige Bildung einer Zentralinstitution für die kaufmännischen und gewerblichen Korper meinsamen Angelegenheiten die beiderseitigen Vertretungen Fahlung miteinander gewinnen können. Ein Anlaß hinzu dürfte, sich bald ergeben, da das im Jahre 1872 erlassene Eisenbahn-Betriebs- Reglement demnächst einer Revision unterzogen werden dürfte, die ss in dem Momente als nöthig erweisen muß, wo das Betriebs- Reglement in Deutschland abgeändert wird. Die privaten Berathungen im Einvernehmen mit den deutschen Handelsstandsvertretern dürften unmittelbar nach Beendigung der Reichsrathswahlen hier beginnen ; die offiziellen in den Bureaus des Handelsministeriums haben, wie ich glaube man begonnen; Delegirte der Frachtgeber sind denselben jedoch nicht beigezogen worden. rationen Transleitkaniens dringend geboten scheint,damit inge. Die n.d. Handelskammer bewüste in ihrer gestrigen Versammlung, die Erooerung des Finanzministers zur Entsendung zweier Delegivten in eine Enquite über die Verzehrungssteuer als RR, um neuerdings ein Votum für die Aufhebung der Verzehrungssteuer abzugeben. Hafer war eine Idee angenehmen man verkaufte 5000 Metzen per Novembers Dezember mitfl.2per 50 Pfd.Wr.Gew.abRaab. Sektengeschäft.Heute war nur in einigen Banken Geschäft bemerkbar,namentlich in Anglo,welche zu 40—41.25ges macht,41G.schließen,sonach umfl.3.25höer,ung.Kredit erholten sich von los auf 110,Franco-ung.wien auf 21,Bodens credit zu 42.50—43gehandelt,blieben 4xä50G.,umfl4.50höher gliestem Von Lokalbanken kaiieikuur Vereinsbank zusammerkehr.Von Sparkassen blieben Hauptstädtische 160G.In anderen Werthen kein Geschäft.Valutenmthevisen unverändert An der Abendbörse drühten sich die Kurse und zwar wurden Anglo-Hungarians:Banf bis 39 abgegeben, schließen 89— 39 ),, ung. Kredit-Bant zu 105 geschlossen. Brag, 22. Oktober. Im Hopfengeschäft war auch diese Woche eine feste Preistendenz wahrzunehmen ; auf dem Saaber Blate sind stets Käufer anwefend, die zu steigenden Breiten größere Bolzen laufen. Man notirt: Saazer Stadtwaare fl. 175 bis 185, Zandmaare fl. 165—175, Kreishopfen fl. 160-170, Mu fhaer Rothhopfen fl. 110—120, Grünhopfen fl. 60-75, alter Hopfen Saazer fl. 40—50, Aufhaer fl. 15—18. — Raps unverändert bei kleinem Verkehr, der Umrat bewegt sich in sehr engen Grenzen, Befiber von größeren Boften wollen zu den bestehenden Preisen nicht abgeben, für prompte Waare wird fl. 5.80—5.85 pr. Medien gezahlt. Rübe L flau bei gedrücten Preis, da das billige Vetroleum ungünstig auf diesen Artikel influirt, für prompte raffinirte Waare wird fl. 20.50—20.75, Herbstwaare fl. 21 notirt. — Betroteum etwas billiger notirt, für prompte Waare wird fl. 13.50 bis 13.14 Transito gezahlt, Herbstwaare fl. 13. — Von Kleefanten sind die Zufuhren sehr gering, der Verkehr nach Auswärts ist noch immer ohne alle Bedeutung, es müssen Aufträge von den Continentalplagen kommen, wenn sich eine bessere Tendenz geltend machen soll, wir notizen: Weiße Saat fein fl. 32 bis 36, mittl. fl. 23-31, geringe fl. 25—27, vorhe Saat fein fl. 30 bis 34, mittlere fl. 25—28, geringe fl. 20-24. — Mohn steigend und fl. 17.50 für blaue Waare bezahlt. 5 Wiener Handelsbericht. (Original-Korrespondenz des „Better. Lloyd“) sen, 23. Oktober. L...! In Würdigung der großen Wichtigkeit einer genauen Kenntniß der Breite und Löhne der Vergangenheit und Gegenwart für die 3wede der Staatsverwaltung, insbesondere Tür . · , , Börsen- und Handelsnachrichten. — Noch ein Wort über die oval gepreßten Seldkeffel. Die in Nummer 243 dieses Blattes enthaltene offiziöse (2) Widerlegung bedarf im Unteresse unserer heimischen Arbeit einer Beantwortung.3 ist nicht richtig, daß an den gefalzten Feldreifeln die Löthung schmilzt, denn Diese gefalzten Reffel werden gar nicht gelöthet, en im Vollbade verzinnt und dadurch alle Theile hermetisch geschlofsen. Ferner ist zu erwähnen, daß für den Privatgebrauch sich nur runde geprekte Rodgeschirre bewährten, wo sich das Metall beim Bressen gleichartig ineinander schiebt, die Feldfessel sind aber oval und dadurch entsteht beim Breffen ein ungleiches Zusammenschieben, welches das Gesehterschmacht und weniger dauerhaft macht. Endlich möge man bedenken, daß die vitalsten Suntereffen der Son ventruppen duch Verwendung der gefalzten eldfeffel nicht geopfert werden konnten, da sich bei den im Gebrauch stehenden derlei Feldfesseln keine solchen Leberstände ergeben haben. Was bei allen Armeen der Welt als bemwährt anerkanntef,männlich gefalzte Feldfessel, hätte gewiß auch der Honvedtruppe genügt. Im Uebrigen müssen alle Hr früheren Angaben, besonders daß dem Auslande bedeutend höhere Preise gezahlt wourden, vollständig aufrechterhalten werden. Wer weiß, ob nicht die in dem Communiqué in Aussicht gestellten Lager-Rohmagen abermals im Auslande verfertigt werden müssen. Unser eigener Gemerbefleiß, die ungarischen Steuerträger haben dann abermals das leere Nachsehen. — Wiener Blätter, melden, daß die lebten Bursrüd- Hängederhaupteffetten die Krise muthmaßlich zum bichluß gebracht haben. Die , Bresle" glaubt, daß zu Anfang des nächsten Monates in Folge der Broßem Zerminzahlungen die Besjergung fühlbar werden dürfte, wenigstens der Beginn eines regulären Verkehrs. Die „N. fr. Br." dementirt das Gerücht, also hätte die Regierung eine Art Untersuchungs-Tribunal gegen die Banken bestelt. Demselben Blatte liegt eine tabellarische Zusammenstellung über die Kursverluste von Ende April bis Mitte Oktober an den Vierer Bank und Baubank Aktien vor, laut welchen sich bei 73 Banken und 28 Baubanken 586 Millionen als Minderwerth Kalkuliven lassen und bei 36 Banken und 15 Baubanken gar sein Kurs angegeben ist; im Ganzen hält man heute die Kurzdifferenz auf 700 Millionen , vom fattisch eingezahlten Kapital jedoch nur 42 pol. verloren. . —Rheintisch-Thürixi·gtfcis Oester xxExsclpbahn-Verband-Tarif.Mit 1.Novemberl.J.tritt für den Verkehr zwischen Station exider k.k·priv.österreich.Staats-s Eisenbahnc-Gesellschaft und Statonetkanderer·österr.-ungar.Bahnen einerseits.und Stationen der Bergisch-Mär·kirche·n,der Westphälischen und Bebra-Hane·1uerBahn·andererseits Fixietrredikrter Tarif für des»Rheinischk Thüringischs Oeste·rx«.Eisenbahn-Veranda in Wirksanafest. Durch diesen Tarif wird jener vom 1. September 1871 nebst sämmtlichen zu denselben erlassenen Nachträgen aufgehoben. Gremplare erliegen in sämmtlichen Stationen, ber. Tt. E. priv. österr. Staats-Eisenbahn-Gesellschaft, in deren Speditions- Bureaus in Wien und Best, wie auch bei der Betriebs-Direktion in Wien, Bertalozzigalie Nr. 8, zur Einsicht auf und können daselbst Dr werden. 2 . Betrieb der Strecke Hohenstadt-Zöptau. Der Betrieb der Mähr. Grenzbahnstrecke Hohenstadt-Zöptau, melcher seit Eröffnung dieser Linie durch die E. V. priv. dfterr. Staats- Eisenbahn-Gesellschaft pachtweise geführt wurde, ist seit 15. Oktober 1. $. in die eigene Regie der Mährischen Grenzbahn übergangen. Selhäftsberichte. Pest-A Oktober..Witterung:sdhöte sThermometer 16«;Barometer 28«5««,Wasserstand der Donau abnehmend. ··Getr·eidegeschäft.··Nachmittags war sehr kleines Geschäft.Stimmung und Preise sind ohne Renderung,nur · IM EN — Der 42. Wochenausweis des Better städt. statistischen Amtes (vom 12. bis 18. Oktober) gibt den Eisenbahn und Schiffsverkehr wie folgt an: Auszug aus demxtmtsbtafiede5,,gözt öng“. Lizitationen. In Ofen: Am 10. Dezember und 10. Länner 10 Uhr, Haus Nr. 520 auf dem Schwabenberge, im Stundbuchsamte. — In Bett: Lieferung von 600 Kubiskl. Eichen:bohlen für die Kettenbrüche, Offerte bis 31. Oktober 12 Uhr, zum £. ung. Kettenbrüdenamte (Öfen, Kettenbrüdengebäude. — Am 5. November und 17. Dezember 10 Uhr, Liegenschaften der ‚Martin Rollávíden Konkurämaffa, im Grundbuchsamte. In Alfo- Babdabp (Abauj): Am 29. Oktober 10 Uhr, Verpachtung der Snen bei der E. ungen in Rafkau. — In Szelistye: Am 2. November 10 Uhr, Liegenschaft des ie Bodiu im Gemeindehause. — In Berebely: Am 3. November 9 Uhr, Mobilien des Ant. Rod, an Ort und Stelle. — Gran: Am 12. November 10 Uhr, Arrestanten-Verpflegung beim Muzslaer Bezirksgerichte od. beim f. Fissalate. — In elt, Wasserleitungs- und Gasröhrenlegungs-Arbeiten beim neuen Hauptzollgebäude, Offerte bis 5. November 12 Uhr, zum f. ung. Finanzministerium. — In Meznöhegye sud bisher: ungarische und Allgäuer Minder. — Yn Beprovácz: Am 4 November 9 Uhr, 1 Session bes Georg Rieß, im Gemeindehause. Konkurs. Gegen den Hußaren-Rader Andr. Singerv jun., 19.— 21. November, zum Bester K. ung. Gericht, Litisfurator Dr. Emil Brauner. Firmaprotokollirungen. Beim Buda Bester Kön, ung. Handels und Wechselgerichte: „Sat ©. Albahary“, Kommissions-Geschäftsinhaber, Veit, Landstraße 3. — Bei der „Haza, Lebensversicherung und Kreditbank” wurde die Unterschrift des zurücgetretenen P Vizepräsidenten Gr. Aul. Szapáry gelöscht, dafür jene des Paul Terey protokollirt. — Bei der „Szöbdräfofer Jiegel-Zabril3-Gesellschaft“ wurde die Firmazeichnung des Dr. Heinrich Floch gelöscht. — Die Firma „I. Rotteru Comp.” gelöscht. | RRETEREERETRERIERTERESTERRSNENEEIARNPRURREBESRERSUERARLETERRGRRREGN CENT GENE IZSNOZ OSZ SEEFAHRT TERN WBaffersland: Witterung : TokaI,23.Oktober0«1«über Null. Szolnok,24.Oktober,2«0««unter Null. an, 24. Oktober, 0" 3" unter Null. Ara,28.Oktober,3«5««unter Null. Groß-Becskerek,23.0ktober,1«-6««unterNull, Essenq,24.Oktober,2«4"über Null. Semlin, 23. Oktober, 4 ° 07 über Null. Alt-Orsova«23«.Oktober,2«4«überNull. » .-«-««—-.«.-«,.---7 - "« 0 U ea ET «».-;-;.-å««i:1»«.-«»»-«»»«.«:-.T-1«««.«4;i-M-«.».--:-k-I:,-s«--s- IF J = = | Yi al