Pester Lloyd, Dezember 1873 (Jahrgang 20, nr. 277-299)

1873-12-03 / nr. 278

= Bu­dapest, 2. Dezember.­­ Die Nate nach einer besseren Organisation des­­­ Staatshaushaltes und Verminderung der unerschwinglichen Ausgaben werden von Tag zu Tag lauter und dringender. Sparsamkeit ist die allgemeine Parole geworden. Doch wird über die praktische Anwendung des Prinzips beharr­­lich geschwiegen. Man sprach wohl einen Augenblick von der Reduktion der Beamtengehalte, allein in diesen Blättern wurde auch bereits die Unmöglichkeit dieser Maß­­regel ab­gewiesen.­­ Es ist indessen nicht zu leugnen, daß man dennoch auch bei den Staatsäm­tern viel ersparen könnte, wenn man die übermäßige Zentralisation auf­­gibt, die Staatsverwaltung zweckmäßig organisirt, nur be­­rähigte Männer anstellt und sodie gab der Beamten entsprechend vermindert. Wir haben zunächst der Ministerien zu viele: Das Ministerium am Hoflager, wie auc das Troa­­tische könnte füglich wegfallen und der Ministerpräsident sollte stets ein Bortefeuille übernehmen. Innerhal der Ministerien wäre namentlich die übergroße Zahl der Ministerial- und Sek­tionsräthe zu vermindern, und dann nicht nur als solche, sondern auch als Sek­etäre und Konzipisten nur tüchtige und fleißige Männer anzustellen, während jegt ein guter Theil derselben unfähige oder body zu wenig befähigte Leute sind. Für ebenso wichtig Halten wir die Auflösung der Ministeriale Buchhaltungen und Bnthei­­lung derselben zu den Direktionen, denn eben dort ist die Zentralisation eine heillose und unhaltbare. Die Diret­tionen und Verwaltungsämter werden durch Korrespon­­denzen mit den Buchhaltungen, durch Erläuterungen, Ausweise sozusagen erdrüht und ihrem eigentlichen wich­­tigen Berufe entzogen. Die Rechnungen aber werden troß­­dem nur an Jahren erlebint, und dabei unzählige Bemänge­­lungsposten gelöscht, die ii sogleicher Revision einbringbar gewesen wären. Daß eine im Sinne der Direktion befind­­liche Buchhaltung die Kontrole mit Bezug auf den Staats­­voranschlag, die Liquidirung der Einnahmen und Aus­­gaben, endlich die Revision der Rechnungen und Ertrags­­nachweisungen mit geringerem Personale schneller und hat bei erfolgreicher bewerkstelligen Sünne, daran wird wohl sein Eingeweihter” zweifeln. Wie wir vernehmen, gedenkt auch das Finanzministerium solche Lokalbuchhaltungen zu organisiren, nur wollen die bezüglichen Berathungen nicht vorwärtskommen,­ da wo Meinungsverschiedenheiten darü­ber obwalten, ob diese Buchhaltungen als Kontroll­­behörden ganz selbständig zu organiseren, oder den be­treffenden Direktoren unterzuordnen wären. Wir unserer­­seits halten nur den heiteren Modus für zweientsprechend, wenn wir wirklich Ersparungen erzielen wollen. Jede Direktion hat nämlich­ aug gegenwärtig ihre administrative Nehnungsabtheilung. Sol nun Personal erpart werden, so muß die Kontrolbuchhaltung mit der administrativen Nehnungsabtheilung vereinigt und dem Direktor unter­­geordnet werden, weil sonst der administrative Dienst noch schwerfälliger würde, als er bisher­­ gewesen. Der Ein­­wand, daß der dem Direktor untergeordnete Vorstand der Buchhaltung die Kontrole seinem Vorgefegten gegenüber nicht mit hinreichender Strenge üben künnte, it durchaus nicht stichhaltig, denn der Buchhalter wäre bezüglich der normalmäßigen Gebahrung, bezüglich der Kaffa- und D Ver­­rechnungsangelegenheiten mit dem Direktor mitverantwort­­lich) und sein Veto hätte die Einholung der M­inisterial­­entscheidung zur Folge. Mehr Selbständigkeit il iübert flüsste. Wie man weitergeht, wird die Verminderung des Personals illusorisch. Die große Anzahl der Sektionen und Departements in den einzelnen M­inisterien, sol whe das zahllose Personal in denselben ist ebenfalls nur die Folge der übermäßigen und zweclosen, ja sogar schädlichen Zentralisation. Ein M­inisterium sol regieren, nicht aber administriren. Denn die Administration von Budapest aus kann nur eine sehr langsame, unvollkommene und dabei enorm theure sein. Das Finanzministerium z. B. ist noch in seine­n größter Theile nur der Abklatf der einst bestandenen Finanz- Landes-Direktion,­­ eine Administrativbehörde, die troß der vorhandenen Direktionen solche Bagatellsachen erledigt, die man nicht nur den Direktionen, sondern sogar den un­tergeordneten Verwaltungsämtern mit voller Beruhigung überlassen konnte, — Sachen, die den Werth der Arbeit bei weitem nicht erreichen, die zur Erledigung derselben bei dem Amte, der Direktion und beim Ministerium ver­­wendet wird. In der Weise geht es aber auch bei den übrigen Ministerien, und es wäre auch gar nicht möglich, ein so zahlreiches Personal zu beschäftigen, wenn man sich nur auf diese Art Arbeit schaffen würde. Einer der größten Uebelstände in der Organisation der Ministerien ist ferner leer, daß ein und derselbe Ver­­waltungszweig in mehreren Ministerien vorkommt, weil dadurch nicht nur die in geringer Anzahl vorhandenen Kräfte versplittert werden, sondern weil durch solche Gin­theilung auc der betreffende Verwaltungsapparat ohne­­ Zweifel größer und kustspieliger wird. So finden wir im Finanzministerium eine Sektion mit zwei Departements für Domänenwesen , eine Sektion mit zwei Departements für Forstwesen. Gleichzeitig besteht jedoch eine Sektion für Forst- und Domänenwesen im Kultusministerium, die po­­litische DOberaufsicht über Domänen» und Forstwesen aber ist dem Aderbauministerium zuge­wiesen. Ebenso besteht im Finanzministerium eine Sektion mit zwei Departements für Berg­wesen, während die politische Oberaufsicht über Bergz­wesen dem Aderbauministerium zugewiesen ist, wo hiefür wieder eine Sektion besteht. Wir fragen nun, ist dies nicht eine nachtheilige Zersplitterung der technischen Kräfte in diesen drei Fächern, in denen wir noch so wenig ausge­zeichnete Männer zur Verfügung haben ? Wäre es nicht viel zweckmäßiger und wohlfeiler, im Aderbauministerium je eine Sektion für Domänenwesen, Forstwesen und für Bergwesen zu errichten, welche sowohl den einschlägigen Staatsbefig, als auch den der Fonde zu verwalten und endlich auch die politische­­Oberaufsicht über Do­­mänen­­forst- und Berg­wesen zu führen hät­­ten?! Ueberhaupt hielten wir es für naturgemäßer, wenn das Domänen, Borst- und Bergwesen dem Aderbauminister zugewiesen wurde — wie Dies auch in anderen Ländern der das ist — als dem Finanz- oder Kultusminister ; erstens, weil das immobile Staatsvermögen seiner Natur nach zum Aderbauminister gehört und sein Tac­­it, zweitens, weil die Aufgabe des Finanzministers mit Einfchluß der Staatsgüterverwaltung eine so tiefige it, daß sie selbst der genialste Mann nicht Leicht bewältigen­­ wird, und drittens, weil das Vermögen Der Fonde wieder nicht so groß ist, um für dasselbe ohne Nachtyeil selbstän­­dige Fachjektionen aufstellen zu können. Er unterliegt dabei wohl seinem Zweifel, daß der Aderbauminister mit den ihm nach Obigem zu Gebote stehenden Fachjektionen der Fondsgüter mindestens eben so gut verwalten könnte, als der Kultusminister, das hieraus fließende reine Ein­­kommen kann aber auch dann für Kultus- und Unterrichts­­zweckk verwendet werden. — Eine zweckmäßige Sheilung der Arbeit muß vor Allem angestrebt werden, wenn bei der Staatsverwaltung Ersparungen erzielt werden sollen ! Nachdem wir im Vorstehenden unsere Ansicht ü­ber die sparsamere und zweckmäßigere Organisation der Mini­­serien ausgesprochen, möchten wir nun auch noch nach­sehen, wie es um die erpank­ten Organe der Staatsver­­waltung steht, ob nicht auch dort manches Weberflüssige über Bord geworfen und Ersparungen erzielt werden künnten. Daß die städtischen Obergespäne mehr als überflüssig seien, darüber dürfte kaum mehr ein Zweifel obwalten. Wenn schon die Städte zum Zweckk zwei- bis dreimaligen Bräsidivens in der Generalversammlung Ober­­gespäne haben müssen, so künnten dies die betreffenden omitatsobergespäne sein, aber besondere städtische Ober­­gespäne sind ein unverantwortlicher Luxus, den wir uns im Hinblick auf die Finanzlage nicht gestatten dürfen. Aber auch die heutigen Komitatsobergespäne, als bloße Dignitäre und Oberhausmitglieder, die ich im Komitate jährlich kaum zwei bis dreimal bilden lassen und wegen gänzlichen Mangels eines Wirkungstreffes dort auch­­ nichts zu thun haben, könnten wir ganz gut ersparen.­­ Wäre es nicht besser, nach Veränderung der Komitate den Obergespanen die Zügel in die Hand zu geben, sie als wirkliche Chefs — nicht nominelle wie gegenwärtig : — an die Spike der Komitate zu stellen ? Die Ausgaben der Komitate möge man ohne Nahsigt doch die Komitate selbst bestreiten lassen, da sie nur dann zur Einsicht gelan­­­­gen werden, daß die heutige Eintheilung unhaltbar sei. Daß allen Ernstes ans Sparen gedacht werden muß und daß daher zu Beamten nur befähigte, ihrer Aufgabe voll­­kommen gewachsene, fleißige Männer gewählt werden wir­fen. Nur i­ bei uns das Hängen am Althergebrachten,­­ wäre es auch schlecht, noch so groß, daß man an allen­­ Reformen verzweifeln möchte. So herrscht nur Eine Stimme über Die Nothwendigkeit der Komitatsarrondirung, sobald aber der Fortbestand eines Komitates in Frage kommt, gehen fußendweise Deputationen nach Budapest, um Die Aufrechthaltung desselben zu erwirken. Der Partikularis­­mus und Egoismus, der die Anteressen des Vaterlandes den Lokalinteressen allüberall Hintanfegt, muß aber endlich über­­wunden werden. s . Was sollen wir zu den Schulinspektoren ohne Wirkungskreis, ohne V­oltsschulen und Boltsschulleh­­rer jagen ? Solange wir dieselben nicht dringender be­­nöt­igen als jeßt, solange wir nicht mehr Geld auf Un­­terrichtszweckk zu verwenden haben, künnte die Agenden des Schulinspektors ganz gut auch der Vizegespan, even­­tuell Obergespan übernehmen und wir dabei eine sehtöne Summe ersparen. Nachdem über die sehr theure und vorzüglich wegen Mangels an guten Gelegen doch nicht entsprechende Gerichts­­organisation ohnehin schon viel geschrieben wurde, nachdem die übrigen Ministerien sehr wenig erpank­te Organe hat­ten, so blieben uns nur noch die des Finanzministeriums übrig. Dem Finanzministerium untergeordnete "Organe sind : die Finanzdirektionen mit den Steuerämtern, Salz­­ämtern, Finanzwache 2c.,die Güterdirektionen mit den Do­­mänen- und Forstämtern und endlich die Bergdirektionen mit den Berg- und Hüttenämtern. Was die Direktionen anbelangt, so feufzen alle unter dem schweren Drude der zu weit greifenden Zentralisation und sind in ihrem ersprieß­­lichen Wirken schon vollkommen lahmgelegt. Man gebe den Direktionen einen möglichst ausgedehnten Wirkungskreis und sie werden auch eine Personalreduktion ertragen kün­­nen, jedenfalls aber mit mehr Erfolg wirken, als dies heute der Fall it, wo ihnen die Hände gebunden sind. Sieben Finanz-Landesdirektionen errichten — wie dies auch kon­ventieirt wurde —, wäre unseres Erachtens ein ver­­fehltes Beginnen, da dieselben eben so schwerfällige Körper wären, wie sie es einst gewesen, da sie ohne­ ex­ponirte In­­spektorate oder Bezirksdirektionen nicht bestehen könnten und so der Finanzverwaltungs-Organismus ein noch kom­­­plizirterer und theurerer werden müßte, als er es gegen­wärtig is. Die Steueramtsbezirke wären mit den Komi­­taten übereinstimmend zweckmäßig einzutheilen und derart zu organisiren, daß im Sitz eines Steueramtes jede an­­dere Staatskasse aufgelassen werden künnte, was ebenfalls Ersparungen zur Folge hätte. Die Salzämter konnten ohne Nachtheil aufgehoben werden. Die Direktionen der Staatsgüter (Güterdirektionen, Bergdirektionen) wären ebenfalls mit dem ausgedehntesten Wirkungstreffe und, wie alle übrigen, mit Lokalbuchhal­­tungen zu versehen. Einige noch vorhandene kleinere Di­­rektionen wären aufzulösen und den übrigen­­ einzuverlei­­ben, um derart die Direktionskosten zu vermindern. Hier kann nicht unerwähnt bleiben, daß das an einigen Orten“­ noch bestehende Gremialverfahren fallen und die persön­­liche Verant­wortung des Direktors in den Vordergrund treten müßte. Selbstverständlich dürften dann aber auch nur Frahmänner an die Spike der Direktionen ge­­stellt werden, die, auf der Höhe ihres Berufes stehend, mit Erfolg zu wirken im Stande sind, was wohl einem Nicht­­fachmanne, möge er auf einer noch so hohen Bildungsstufe stehen, nie und nimmer gelingen dürfte. Soll aber eine derartige Reorganisation wirklich gute Früchte tragen, so muß sie vor Allem nach gewissen fixir­­ten Grundfüßen und in Uebereinstimmung aller Verwal­­tungszweige durchgeführt werden. Es müßte ein entspre­­chender Organismus geschaffen und stabilisirt werden. Die Staatsbeamten wären schon jet in ihre Rangsklassen ein­­zureihen und ihre Gehalte zu regeln, wenn auch eine all­­gemeine Erhöhung derselben vorläufig unt­unlich sein sollte.­­ Es müßten allgemeine Verwaltungs-Normen, spe­­zielle Dienstinstitu­tionen und Wirkungskreise festgestellt werden, welche dann nicht im Handumdrehen geändert werden dürften, wie dies jegt nur zu oft der Fall ist. Endlich ist eine einfache, übersichtliche Verrechnung, eine ebenso einfache, aber wirksame Kontrole die Seele einer jeden Verwaltung und eine solche Verrechnung und Kontrole muß auch die Staatsverwaltung erhalten, wenn sie gedeihlich wirken sol. Also seine Reduktion der Beamtengehalte, sondern Erhöhung berfeben, sobald es die Finanzverhältnisse er­­lauben, dabei weniger, aber möglichst tüchtige Beamte, System, Stabilität und Ordnung im Staatshaushalte und endlich­e Reduktion der Armeekosten um viele Millionen und unser Vaterland wird gedeihen und zur Blüthe ge­­langen. Der Finanzausschuß des Reichstags scheint einen ge­­waltigen Anlauf gegen das jebige System, oder vielleicht­­ besser, gegen die Systemlosigkeit nehmen zu wollen. Wir wünschen ihm viel Glid und den besten Erfolg, möchten uns aber doch eine Bitte erlauben, und zwar die, daß bezüglich des bevorstehenden Reformwertes auch außerhalb des Reichstags stehende, erfahrene Männer gehört werden möchten, damit wir endlich einmal etwas Rechtes und Haltbares zu Stande bringen. Der Experimente hatten wir wahrlic­h schon bisher genug, manche zweideutige Handlung oder Unterlausen eine vortheilhaftere Beleuchtung zu feten und glückkicht für seine Absichten zu verwerb­en. Die Unfähigkeit, KoMepsigkeit, die Schwung und Energielosigkeit der Organe und Unter­­kommandanten des Befehlhabers der Rheinarmee werden den Bemühungen des Vertheidigers mitunter sehr fordernd zu statten kommen. Wie es Lebterer aber anstellen wird, um seinen Klienten von der überwältigenden Last der Hauptschuld zu befreien, darauf dürfen wir wohl mit Recht gespannt sein. Als Hauptschuld — sei hier bemerkt — betrachten wir nach dem bisherigen Gange der Gerichtsverhandlungen die eine Thatsache, daß Marshall Bazaine Ende August ans Met; nicht Herausge­­brochen ist. Für Alles, was aus dieser einen Thatsache vorhergeht, wird ein gefchteter Advokat annehmbare Grü­nde zu finden wissen. Auch alles Nachfolgende wird in fingerfertigen Händen sich drehen und wenden und in einer Art darstel­­len lassen, als wäre es durch­ äußere Mächte erzeugt und erzwungen worden. Der Empfang jener verhängnißvollen Depesche aber, in welcher Mac Mahon den Marsch seiner Armee von Chalong gegen die nördlichen Festungen dem Marshall Bazaine meldet, ist d­urch die Zeugenschaft des Obersten Leval und vier anderer Offiziere nunmehr fest­­gestellt. Das hartnädige Leugnen des Angeklagten zeugt — abgesehen von der Unw­ürdigkeit einer solchen Hand­­lung — von dessen Schuldbewußtsein. Hier hilft also aller Aufwand an Scharfsinn und Sophistit nichts, und den Vorwurf, die Armee Mac Mahon’s und­ mittelbar da­­durch die eigene, den Preußen an das Messer geliefert und ganz Frankreich wehrlos gemacht zu haben, wird kaum von den Schultern jenes unheimlichen finsteren Man­­nes zu wälzen sein, der schon in der Tragödie von Me­­xiko eine so wenig neidenswerthe Nolte gespielt hat. Und selbst wenn er Die vielgedachte Depesche Mac Mahon’s am 26. August nicht erhalten hätte, wenn man als Motive der Zurücführung der Arm­ee nach der Schlacht vom 18. August unter die fliegenden Forts von Met das Bedürfniß der Truppen nach Nuhe und Sammlung gelten haffen will, so wird­ si — nach unserem bescheidenen Da­­fürhalten — sein Marshallsrath finden, der jemals in einem strategischen Parere das zu lange, unthätige Ber­­harren mit der Armee vor Met gutzuheißen vermag. Man kann auch ein Bisschen weniger als Marscall sein, um zu wissen, daß leider alle Dinge in Der Welt einmal ein Ende nehmen, —­aug Zleisch- und Brodvorräthe. Es wäre mehr als sonderbar, wenn Herr Marschall Bazaine und sein Generalstab nicht von allem Anbeginne im Klaren darüber gewesen wären, daß mit jedem Tage, den die fran­­zösische Armee über die Zeit des dringendsten Bedürfnisses vor­her verbleibt, die Schwierigkeiten eines Durchbruchs in quadratischem Maße sich steigern müssen. Die Preußen waren durchaus nur die Leute, die darauf aussahen, als würden sie sich müßig vor­weg auf die Bärenhaut legen und ruhig ihre Friedenspfeife stopfen. Bazaine wußte sehr gut, daß Prinz Friedrich Karl mit angeborener Ener­­gie Anstalten werde treffen und Erdwerke aufwerfen Lassen, um jeden Durchbruchsversuc­her Cerniiten zu erschweren. Je mehr Zeit man den Preußen gönnte, desto weitläufiger mußten ihre Erdarbeiten werden, desto bedenklicher mußten andererseits auch die eigenen Verpflegsverhältnisse sich ge­­stalten. Daß eine durch die Ereignisse von Forbach bis Gravelotte und Saint-Privat herabgestimmte Truppe in dem verschängten Lager von det Sammlung und Erho­­lung ruhen und den inneren Halt wiedergewinnen will, Hingt ganz plausibel. Dazu genügen aber acht Tage , denn eine Truppe, die innerhalb dieser Zeit nicht wieder auf den Beinen steht, kommt überhaupt nicht mehr auf die Beine, außer es werden ihr Verstärkungen zugeführt, und darauf war im Bereiche von Mek Dob am allerwe­­nigsten zu rechnen. Die Gerichtsverhandlungen konstatigten nun, daß die weiland­rhein-Armee am 26. August so flott war, wie je. Nach dem Eintreffen der Mac-Mahon’­­schen Depesche, die eine kombinirte Bewegung der beiden französischen Armeen in Aussicht nahm, nicht sofort zum Aufbruche­chlafen zu lassen, ist daher eben sowohl ein Ver­­brechen, als ein Fehler gewesen. Bazaine hatte Ende August über 110.000 Kombat­­tanten, wobei die unter Coffiniere’s Befehl stehenden, zur Testungsbelagung zählenden 30.000 Pland nicht ein­gerechnet erscheinen. Er hatte den Vorteil, mit den blei­­bend zur Garnison bestimmten­­ Truppen auf mehreren Punkten demonstriren, die Cernivenden dadurch irreführen und mit seiner eigentlichen, für den Durchbruch verfügba­­ren Macht inzwischen auf einer anderen Seite das Weite gewinnen zu können. Daß in den nördlichen Festungen, insbesondere in Longwy Broviantvorräthe in Hilfe und File der Armee warteten, war im Hauptquartier nicht unbekannt. Die Preußen dagegen mußten ihre Kräfte — und diese überschritten niemals die Zahl von 150.000 Mann — über die ganze Peripherie vertheilen und auf jedem Buntte eines Angriffes gewärtig sein ; auch konnten ihre Schanzarbeiten Ende August noch nicht über die Stadien des Traci­ens und Brosilivens hinausgelangt sein. Für das Verfäumniß, Mer von dem Ballaste einer überflüssigen Armee nicht befreit, der Vertheidigung Frank­­reis damit einmal hundertzehntausend stichbereite Bajon­­nete nicht zugeführt, ja selbst ohne Einladung Mac Mahon’s nur aus eigenem Antriebe unter den geschilder­­ten Umständen die Cernivungs-Linien Durchbrochen zu ha­­ben, für Dieses Versäumniß, sagen wir, kann — soweit eben unser Horizont reicht — sein Rachtfertigungsgrund auffindbar gemacht werden, und wir sind in der That auf das Höchste gespannt, wo und wie Ladaud pere den Schwamm anfegen wird, um Diese Schuldpost vom Kerbholze des Marschalls zu Löschen. = Der Armee- Befehl, welchen Se. Majestät bekanntlich erlassen, lautet nach der „Wiener 3ta." wie folgt: Ein Vierteljahrhundert Meiner Regierungszeit findet heute ra a Herzen mohlthuenden Kundgebungen, Seinen uß. . Viele und schwere Kämpfe fallen in diese Epoche, in denen Meine Armee und Kriegsm­arine glänzende Beweise heldenmiüthiger Zapferkeit und unerschütterlicher Treue gegeben haben 68 ist Mein Wunsch, ale jene, die in meld’ immer Charge und Eigenschaft an den Kriegen dieser Zeit theilgenommen haben, durch ein sichtbares Zeichen ehrend auszuzeichnen, habe daher beschlossen, eine Erinnerungsmedaille zu stiften, ‚wegen deren Ausführung und Zuwendung an die Anspruchs­­berechtigten Sch die Statuten und Befehle erlasse. Wien, 2. Dezember 1873, Franz Zoseph m. p. Ferner veröffentlicht die „Wiener Sta." das Handschrei­­ben an den Minister G­laser, mittelst welchem der Gnadenast angeordnet wird. Dasselbe lautet: Lieber Minister Dr. Glaser! Cs it Meinem Herzen ein Bedürfniß, an dem 25. Jahrestage Meiner Thronbesteigung auch derjenigen Bewohner Meines­­ Reiches in Gnaden zu gedenken, welche dem Arme der strafenden Gerechtigkeit verfallen sind.­ch lege daher all’ denjenigen Personen, welche bis zu dem bezeichne­­ten Tage in einem der in Meinem Reichsrathe vertretenen Kö­­nigreiche und Länder nur allein wegen des Verbrechens der Majestätsbeleidigung oder der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses zu einer Strafe verurteilt worden sind. diefe Strafe, soweit dieselbe so nicht abgebüßt it, sowie die mit den diesfälligen Erkenntnissen gejeglich verbundenen Folgen nach und verordne, daß wegen Verbrechen dieser Art, wenn sie vor dem erwähnten Tage begangen worden sind, seine strafgerichtliche Ver­­folgung stattfinde, so wie daß alle wegen derselben an diesem Tage etwa noch anhängigen Strafprozesse ohne weiters von Amts wegen eingestellt werden. ( Ad) beauftrage Sie, für die Vollziehung dieses Gnadenatted einer Strafnachricht auch an solche welche bis zum besagten Tage ferner wegen Ertheilung rücksichtswü­rdige Personen, in einem der vorgedachten König­­reiche und Länder wegen einer anderen strafbaren Handlung zu einer Strafe verurtheilt worden sind, ihre Anträge mit möglich­­ster Beschleunigung zu erstatten. Diese Anträge haben sich auf solche Personen zu beschrän­­ken, welche früher noch nie eines Verbrechens schuldig erkannt worden sind, sich entweder blos aus Fahrlässigkeit oder in Folge drühender Noth oder einer augenblicklichen Aufwallung der Lei­denschaft gegen die Strafgesebe vergangen, in den­ zwei festeren Fällen einen ansehnlichen Theil der Strafe bereits abgebüßt haben und deren Befreiung von der Strafe sich mit Nachsicht auf ihre bedrängten und­schuldlosen Angehörigen als besonders miűnedens­­werth darstellt. Wien, am 1. Dezember 1873. Franz Joseph m. p. ungeräumt Sorge zu tragen und Mit Glaser m.p. = Der Finangausiicht hat in seiner heute Früh 10 Uhr abgehaltenen Sigung die Revision des Ausgaben-Grats für 1874 in Angriff genommen. Nach erneuerter Durchsicht derjenigen Bedekungsposten, welche im Ministerialpräliminare gegenüber den effektiven Eingängen für 1872 zu hoch gegriffen waren und von bei der Berathung über das fette Ansehen im Einverneh­­men mit dem Finanzminister reduzirt wurden, wie dies unseren Zefern aus den festen Berichten über die Vorgänge im Finanz­ausschuß bekannt ist, ergab sich ein Defizit für 1874 von 72 Mil­­lionen, von welchen auf das ordentliche Budget 10 Millionen fal­­len, ohne hinzu die Summe von ungefähr 8 Millionen zu rechnen, welche der Ausfall bei der direkten Steuer betragen könnte. Bei vorläufiger Besprechung neuer Einnahmsquellen­­ wurden nebst Erhöhung der direkten und indirekten Steuer, auch ein Zei­­tung­stempel­ (da haben sich die Herren juft den rechten Moment gewählt. D. Red.) und eie Coupon- Steuer er­wähnt, indessen die Berathung hierüber bis zu der­ Zeit vertagt, wo die Grsparungen bei den Ausgaben festgelegt sein werden. Zur Revision kam zuerst das Budget des froatisch-flavoni­ fen Ministers, bei welchem das Ministerium, vom Ministerialrats Bogodvich vertreten, bei den Gehältern der Zentralbeamten (welche sammt Quartiergeldern 36.090 fl. betragen), eine Vermin­­derung von 9660 fl. beantragte, wobei seine eigene Stelle einzugehen habe. Während dessen kamen zur Sagung der Ministerpräsident mit den übrigen Ministern, daher die Revision des Budgets für den Ministerpräsidenten ver­­handelt und mit dessen Erklärung eröffnet wurde, daß er für seine Person mit der Funktionszulage von 20.000 fl. sich begnügen und den Gehalt von 12.000 f. zurücklegen solle, was indessen vom Finanzausschhsse nicht angenommen werden­ konnte, dagegen wurde mit Zustimmung des Ministerpräsidenten beschlossen, die 30.000 ff. für Kodifikationsarbeiten zu streichen. ALS hierauf die Frage aufgeworfen wurde, ob nicht überflüssige Beamte in diesem Ministerium als überzählig bezeichnet werden könnten, deren Stellen seinerzeit nicht befeßt werden sollen, erwies die Verabhung, daß zur Erleichterung der Revision es angezeigt sei, daß das Ministerium in einer Gesammtvorlage die thunlichsten Er­­sparungen ersichtlich mache und dann diese Vorlage unter die betreffenden Referenten vertheile, die über jedes Budget ihr Gut­­achten dem Ausschuß vorlegen sollen. In Folge dieses vom Mi­­nisterpräsidenten selbst eingeleiteten Beschlusses wird das Mini­­sterium diese Vorlage in der Donnerstag Früh 10 Uhr abzuhal­­tenden Sigung des Finanzausschusses einreichen. — Hiemit endete die Sigung um "2 Uhr. " Die Finanzministerfrage ist leider noch immer nicht gelöst. Das heutige Abendblatt des , B. Naple" berichtet darüber Folgendes : Der Ministerpräsident hat, wie schon gestern gemeldet wor­­den, Roleman Szoll und natürlich sonst Niemand zur Uebernahme desselben aufgefordert. Zu dieser Aufforderung des Ministerpräsidenten kam auch noch die von Seite vieler hervorra­­gender Mitglieder der Partei, und dem Vernehmen nach betrachtet der Ministerpräsident Koloman SzEW3 Uebernahme des portez feuilles als die conditio sine qua non seines eigenen Verbleibens im Amte. An der heutigen Sittung des Finanzausschusses nahm Széll sowohl, wie auch der Ministerpräsident Theil, und nach der Liburg­ion ferirten die genannten beiden Herren mit­einander. Dieser Mittheilung haben wir nur noch beizufügen, daß Herr v. Szell bis heute Abend sich zur Annahme des Finanzporte­­feuilles nicht entschlossen hat; derselbe scheint, allerdings geneigt dem allseitigen Drängen nachzugeben, jedoch nur unter der Bedin­­gung ausgiebiger Reduktionen aller Ministerien Wie wir hören, wird Herr v. Stell morgen seine diesfälligen Ansichten im Detail bekanntgeben und am Ministerium wird es dann Liegen, dieselben anzunehmen oder zurückzumessen. Wir können diesem Vorgehen Herrn v. Szel’s nur unsere volle Zustimmung ertheilen; er hat damit das Aeukeríte gethban, was er billigerweise von ihm ver­langen läßt und wenn ihm dessen ungeachtet die Annahme des Portefeuilles duch Zurückweisung seiner Bedingungen unmöglich gemacht werden sollte, wird nicht er es sein, den hie für die Ver­­antwortung trifft. = Die Eisendappm Kommission hielt heute Nachmittag 5 Uhr "mit der von der Finanzkommission dieserhalb entsendeten Subkommission eine Sibung ab, in welcher die Angelegenheit der Ostbahn verhandelt wurde Der Verhandlung wohnte außer dem Kommunikationsminister auch der Finanzminister Kerfapoly bei. Bei Schluß des Berichtes dauerte die Eitung noch fort Detail aus derselben werden wir nachtragen. sz Ueber die Montag Abend abgehaltene Siktung der Un­­terrichtskommission des Abgeordnetenhauses. Deren Resultate im gestrigem Morgenblatte kurz erwähnt sind, entnehmen wir den vorliegenden ausführlicheren Berichten noch Folgendes : Die griechische Sprache wurde, wie schon berichtet durch Majoritätsbeschlag als obligater Unterrichtsgegenstand erklärt , in welcher Klas­se aber dieser Unterricht zu beginnen habe, darüber wird die Kommission erst später entscheiden, wenn nänlich der Unterrichtsplan, dessen Vertheilung der Minister versprochen, in den Händen der Kommissionsmitglieder sein wird. Bis dahin werden auf die SS. 5 und 7 in suspenso belassen. Bei §. 8 beantragte Aladár Molnár: „Wer sich für einen nichtobligaten Unterrichtsgegenstand einschreiben ließ, wer hat die Pflicht, diesen Gegenstand auch zu absolviren” ; der A­f­­trag wurde niit angenommen. August BulpEvy’s Antrag, das Max­mum der Unterrichtsstunden eines Schülers festzustellen, wurde bis zur Berathung über Unterrichtszeit überhaupt vertagt. Schließlich wurde der Paragraph in der ursprünglicen Fassung angenommen. In der Berathung über die folgenden§§.nahm die Kon­­­mission,wie schon erwähnt,Julius Scharcz’s Antrag auf Stiisp­­­chung der Vorbereitungsklasse und Ersatz derselben durch AkkF » « Eine längere Debatte entspann­­t bei S. 9, welcher also lautet: „Das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen zu errei­chende Biel bestimmt der Unterrichtsminister von Zeit zu Zeit, ausgenommen die Glaubens- und Sittenlehre, be­treffe deren Unterrichts die betreffende fachliche Behörde Verfügung trifft“­­ . Beim ersten Theile dieses Paragraphen mist Gabriel Ba­rady den Salat „nach Anhörung der in §. 45 angeordneten und in jedem dritten Jabre zusammentretenden Professoren- Konferenz“. Der Minister hat nichts Dagegen einzumenden ; die Majorität verwirft den Antrag. — Auch Koloman Tipa’s Antrag, wonach die Beleggebung das in den Lehrgegenständen ‚zu erreichende Maß bestimmen soll, wird verworfen, und es bleibt das exite A­ inen in seiner ursprünglicen Fassung. 2 Beim zweiten Punkte, der vom U­nterrichte in der Glaubens- und Sittenlehre spric­ht, wurden mehrere Anträge gestelt. Aron Szilady mil den Unterricht­ einer allgemeinen, nicht an Konfessionsparteien gebundenen Sit­tenlehre. Koloman Tipa, Minister Trefort­um noch Andere sind damit nicht einverstanden. Ersterer sagte unter Anderem n­icht, im Leben aber nicht: „Philosophisch genommen steht wohl, daß es nur Eine Sittenlehre Standpunkt ist es. ich bin gewohnt zwischen „ s chriftlicher“ bzs ,migtegvijtlidjer moral zu bens- und Sittenlehre festlegen, unterscheiden.“ Die Majorität verwirft den Antrag. — Paul Hoffmann will die Glaubens­­und Sittenlehre ganz den K­onfesstenten übermeisen, aber er oll nicht ein obligater Unterrichtsgegenstand sein. Mehrere Mitglieder sprechen gegen diesen Antrag, namentlich Koloman Tipa, der ungefähr Folgendes sagte: „Mir it es d­u dies Ich möchte veraltet er auch Minister einerlei, was Jemand glaubt; aber die Glaubenslosigkeit dekretiven mag ich nicht.“ Möglich, ein hatten blos vier Mitglieder gestimmt. Standpunkt, nicht, bek die Text aber mein staatlichen Anstalten ihr Ansehen verlieren, und sie würden es verlieren, so­­bald das Bublitum dieselben für glaubenslose ansehen würde. — Aladar Molnár beantragt, der sol­nag Anhören der Konfessionsgenossenschaft Beitz und Dit des Unterrichts der Glun­­Dieser Antrag derholter Abstimmung angenommen, für den wurde nach miez der Vorlage » e8 einem. Budapest, 2. Dezember. —n— Nur wenige Tage noch, und der bedeutendste Mann des französischen Barrean, der berühmte Lachaud wird seine mächtige Stimme im Saale des Schlosses zu­m Groß-Zr­anon erheben, zur Vertheidigung seines Schulbe­­fohlenen, des Marschalls Francois Achille Bazaine, N Rechts­­gelehrten, Militärs und Geschichtskundigen wird die ora­­torische Leistung des gewiegten Advokaten wahrscheinlich viel des Genußreichen und Belehrenden zu bieten haben, ob sie aber dem eigentlichen Zweckk nügen und ob es der advokatischen Ge­wandtheit und dem Scharfsinne des auf der Tribune ergrauten Lachaud gelingen werde, den Heer­­verderber von Meg vor einer materiellen Verurtheilung zu bewahren — von einer Ehrenrettung, einer mo­­ralischen Wiedererhebung läßt sich nach einem sol­­chen Zeugenverhöre wohl nicht mehr sprechen — dürfen wir wohl mit Grund bezweifeln. Bei der Ueberfülle des Stoffes, bei der Unmasse der Thatsachen und dem weiten Gebiete, über welches sich An­­­­lage und Vertheidigung erst reben, bei der Mannigfaltig­­­­keit und Komplizirtheit der begleitenden Umstände, nament­­­­lich aber bei der oberflächlichen, von der P­hrase beherrsch­­ten, oft wenig fachlich begründeten, ja im Hinblick auf­ mandge Stellen möchten wir fast sagen: bei der Anekdoten= We­­­­­­lt,

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