Pester Lloyd, Juli 1874 (Jahrgang 21, nr. 149-175)

1874-07-01 / nr. 149

—­­ A ’-» s Ti- zek « Walten Als »sps-.«owsenke ...den«å)Ju­ß"g"esch’ick »e.as-erstemal«vor«den Reichstag kam,sta­nd man un­­­mittelbar vor Thorschluß und nur so ist es möglich ge­­szrsorderns sie in den Grund zu reden;jetzt wieder tritt sie «-«szu­ e­iner Zeit auf,"die sich zu ernsten gesetzgeberischen Ar­­bbeiten gar nicht eignet. Während die Angelegenheiten in Saus und Feld den Sinn jedes Abgeordneten gefangen­­ nehmen, dessen Domäne nicht von den vier Wänden in der ‚Merandergasse umgrenzt ist, und während die Julchige in den Straßen brütet und den Schatten zurückgezogenen ‚Stillgebers 10 begehrenswerth macht — da legt die Theil­­s­ahme an den Reichstagsverhandlungen jedem Volksvertre­­ter ein persönliches Opfer auf, ein Opfer, welches nur dann einen Sinn hat, wenn es nicht zwecklos gebracht it, sondern wirklich einer positiven legislatorischen Schöpfung dient. Schon aus dieser Rücksicht it zu wünschen, daß die morgen beginnende Verhandlung über die Wahlnovelle sich nicht übermäßig in Die tange ziehe oder gar abermals mit einem Mißerfolg endige. In der Natur der Sache wäre es freilich gelegen, daß man ohne breitspurige Erörterungen und ohne leb­­haftes Echauffement über die Wahlnovelle hinwegsäme. Zu­­vörderst zeichnet sich ja das Elaborat durch den Mangel weittragender Prinzipienfragen aus. Von vornherein wurde mit großer Sorgfalt Alles vermieden, was eine tiefgehende prinzipielle Neuerung involvirt , und wenn in dem Geiäß­­entwurf doch hie und da eine „Lühnere­­dee zum Aus­­druch kam , so ist sie nachträglich­ in den Klubs und den Sektionen so gesindlich verwässert worden, daß sich wohl jeder Geschmad mit ihr befreunden kann. Die aufrecht erhaltenen Reformen der Novelle beziehen sich allesammt auf den äußern Wahlvorgang und auf die Korrektur landesüblicher Ausschreitungen ; der Zensus ist völlig un berührt geblieben und wo die Iterpretirung der Bestim­­mungen des alten Geieges sich etwas weiter vorwagte, wurde sie rasch wieder zurüdgedämmt ; in den Gestionen wurde mancher Kompromiß auf Kosten des ursprünglichen Gehalts der Novelle geschaffen und der Zentralausschuß ließ si­­s noch außerdem angelegen sein, mehr oder minder wesentliche Differenzpunkte zu beseitigen. Sieht man von den Bestimmungen betreffs der ständigen Wählerlisten und der Entscheidung über Wahlstreitigkeiten ab, so kann der ‚Novelle nur in euphemistischem Sinne der Charakter einer Wahlreform beigelegt werden, und wäre man min auch in dem Glauben befangen, daß eine Wahlreform sich nur aus einem gewaltigen­­ Ringkampf der Parteien zur Geltung bhervorarbeiten dürfe, so ist doch jebt sein ernster Anlaß zu solchem Kampf gegeben. Wie Die Novelle jebt nach den vielfachen Modifikationen, die sie erfahren hat , beschaffen it, entspricht sie dem Bedürfnisse, wir möchten sagen , dem gemeinsamen Amtereffe aller Parteien, und Rei­­bungen könnten nur in dem Falle entstehen, wenn Die eine oder die andere Partei lediglich ihrem einseitigen Untereffe zum Dachbruch verhelfen wollte. Im der That scheinen zwischen der rechten und­ dem linken Zentrum nur wenige Differenzpunkte zu bestehen. Auf der einen Seite ist das Streben gebannt , die Wahlreform vom Gesichtspunkt des Machtverhältnisses zu lösen und willig unterordnete man sich der Rücksicht auf das allgemeine Bedürfniß ; auf der anderen Seite hat man sich von der outierten Auslegung liberaler Theorien emanzieirt und die thatsächlichen Ver­­hältnisse wurden als maßgebend anerkannt. Die Voraus­­legung ist Daher seine optimistische, daß Die zwei großen Parteien des Reichstags sich im Laufe der Verhandlungen unschwer auch über diejenigen Punkte einigen werden, be­­züglich welcher heute noch eine Meinungsverschiedenheit besteht. Dagegen ist es noch unentschieden,welche Haltung die»vereinigte staatsrechtliche Opposition«anzunehmen gedenkt,ob sie die Grundlage der Wahlnovelle acceptirt, oder auch diesem Elaborat den Krieg erklärt.So verhäng­­nißvoll,wie in der vorige Reichstagsperiode,könnte der Widerstand der äußersten Linken dieses mal freilich nicht werden,denn erstlich könnte sie jetzt auf keine Unterstützung rechnen,und zweitens ist die Zeit nicht so knapp bemessen, daß das Experiment abermaligen Todtredens Aussicht auf Erfolg hätte Aber es wäre schon bedauerlich,wenn sie zu großen oratorischen Leistungen Luft empfände,oder gar den Versuch machen wollte,ihre Prinzipien­ in den Rah­­men der Novelle hineinzuzwängen.Eine gesinnungstü­chtige Opposition wird allerdings keine Gelegenheit zur Geltend­­machung ihrer Grundsätze verabsäumen;solches könnte indessen nur dahin gerechtfertigt sein­,wen­n Prinzip dem Prinzip gegenüberstände,wenn etwa auf gouvernementaler Seite das Streben vorherrschen würde,die eigenen An­­sichten über das Wesen der Wahlreform zu verwirklichen. Dies ist aber,wie gesagt,gegenvüirtig nicht der Fall;die Rechte hat von einer radikalen Reform eben deshalb Um­­gang genommen,um desto leichter diejenigen Mißstände beseitigen zu können,die mehr äußerlicher Natur sind und von allen Parteien­ ohne Unterschied drückend empfunden werden.Da hätte das unnöthige und gewaltsame Hervorschieben der oppo­­sitionellen Prinzipien keinen andern Sinn,als die absichtliche Provoziemng der entgegengesetzten Tendenzen,und es läßt sich leicht voraussehen,wer in solchem Kampfe schließlich den Sieg davontrüge.Wir möchten dies zum näheren Verständniß durch konkrete Beispiele illustriren.Die äußerste Linke schwört auf das feligrund­ende Prinzip vom Aufkrage universel und siethut in ihrem Standpunkte aus sicher­­lich wohl daran;aber in der Rechten huldigt man diesem Prin­zip schlechterdings nicht;es geht vielmehr eine lebhafte Strömung gegen die breite Basis des achtundvierziger Wahlgefeges ; man kann sich ferner mit der Qualifikations­­losigkeit des passiven Wahlrechtes nicht gut befreunden und sieht die große Zahl der Reichstagssige als unerträglichen Jus an. Von diesen Prinzipien ist aber in der Wahl­­novelle nicht die Teifeste Spur, und es kann daher ver­­nünftigerweise auch die gegnerische Partei nicht darauf ausgehen, eine Verwirklichung ihrer Prinzipien zu ver­­suchen, es sei denn, sie wollte durchaus die erdreidende­­ Uebermacht der „Konservativeren“ Tendenz zum "wede einer solchen Lösung der Wahlreform heraufbefhm waren, die am alferwenigsten der radikalen Anschauung entsprechen könnte. Das Nähenlassen der Prinzipienfragen, für welche in dem Rahmen der Wahlnovelle ohnehin sein Raum ist, das er­­scheint uns als die allein zweckmäßige Tattit, zu welcher sie denn auch die äußerste Linke bequemen dürfte, wenn sie nur die Macht über sich gewinnt, auf den zweifelhaften Ruhm einer faktiösen Opposition zu verzichten. Solche Entsagung dürfte aber unter den heutigen Umständen wahrlich nicht schwer fallen. ‚Die Zeiten sind nicht barnach angethan, um titanische Produktionen um nichtiger Zwecke willen zu begünstigen. Nicht allein die innere Lage ist eine ernste ; uns berührt auch die mächtige Bewegung, die neuerdings durch Europa geht und für uns jedenfalls die ernste Mahnung enthält, Ordnung zu Schaffen im eigenen Hause. Welche P­artei konnte da die Verant­­wortung auf sich ruhen lassen, nichts zur Festigung, aber Alles zur Desorganisirung der inneren Verhältnisse gethan zu haben; oder welche Fraktion könnte sich mit dem Ruhm begnügen, ein wirksamer Faktor gegen jedes gesunde ‚parlamentarische Schaffen zu sein ? Zu großen patriotischen Neben wird sich noch reichlich Gelegenheit finden, wenn ir einmal die ungeheueren Schwierigkeiten der Lage be­­rähtigt Haben durch mannhaftes Handeln ; aber nur zu ihem patriotischen Hammer würde man ernüchtern, enn man nach wie vor Kraft und Zeit an Utopien und lichen Barteizwift vergeuden mollte. Raskau-Oderberger Theiß, Nordost, ungar. Staatsbahnen, sowie der oberschlesischen nie­derschlesisch-märkischen Berlin-Hamburgen, Berlin - Potsdam - Magdeburger, Leipzig- Dresdener, th­üringischen und fähfisghen Staatbahnen statt. Auf dieser Konferenz wurde über das von jeder der ge­­nannten Bahnen erforderlichenfalls zu leistende Wagenkontingent für die Routen Budapest und Szolnos-M­uttel- Oderberg und Miskolcz-Füles-Oderberg, so wie Rashbau-Oderberg verhandelt und zweientsprechende Beschlüffe gesagt, so daß die ungarischen Bahnen selbst bei Eintritt eines stärkeren Ausfuhrverkehrs mit Betriebsmitteln ausreichend versorgt sein werden.­­ Der Finanzansfehun hat in seiner heute 12 Uhr­­ Mittags abgehaltenen Gütung den Geietvorschlag über die T­er­mesvár-Drfovaer Eisenbahn verhandelt. Von Seite der Regierung waren der Ministerpräsident, Ghyay und Graf Bihy anwefend. Zuerst wurden die Bittgesuche berathen und das Gesuch der Arader Handelskammer, die Konzession bis dahin zurückzuhalten, wo der Anschluß der Ostbahn von Kronstadt aus bdurch den Temdfer Pak vollzogen sein dürfte, abgeniesen, da dieser Aufschub mit dem Vertrag, welcher mit Rumänien in Betreff der Eisenbahnanschlüsse Schon geschlossen wurde, nut ver­einbar wäre. Das Bittgesuch der Theißeisenbahn, das die österr. Staatsbahn zur Wederlassung der Strecke Arad-Temesvár an die Theißbahn verpflichtet werde, gab zu einer längeren lebhaften Der­batte Anlaß. Der Eisenbahnausschuß hatte das Gesuch deshalb zu rücke­wiesen, weil nicht die österr. Staatsbahn, sondern eine eigene Gesellchaft als Eigenthümerin dieser Eisenbahn zu betrachten sei. Der Finanzausschuß glaubte wohl die Weberzeugung liegen zu kön­­nen, daß, nachdem die österr. Staatsbahn schon vor zwei Jahren in einem mit der Theißbahn geschlossenen Vertrage über das Ei­genthum obiger Eisenbahn disponirte, diese eigenthümlich auch er­­­worben habe, doch könne die Gesetgebung mit einem Machtsort über dieses Eigenthum umsom weniger disponiren, als eben der Um­stand, daß ein Drittel der Theißbahnaktien im Besitz des ungarischen Staates sich befinde, ein solches Ansinnen nicht zuläßt. Diesem Ge­­suche der Theißbahn könne daher keine Folge gegeben werden. In­­dem jedoch der §. 11 der Konzessions-Urkunde der Arad-Temesvarer Bahn die Bestimmung des Tarifs von 5 zu 5 Jahren in die Hände der Regierung lege und nach dem §. 22 derselben Kon­­zession die Arad-Temesvarer Gesellschaft den Betrieb unbedingt einer benachbarten Bahn unter Vermittlung der Regierung zu übergeben verpflichtet sei, wie an im Jahre 1870 deshalb mit der Theißbahn ein Vertrag auf 6 Jahre abgeschlossen wurde, so empfiehlt der Finanzausschuß dem Abgeordnetenhause, das Mini­­sterium anzumelfen, von diesem Recht zu Gunsten der Theißbahn bei jeder Gelegenheit Gebrauch zu machen und womöglich an die österreichische Staatsbahn zur Uebertragung dieser Strecke an die­ Scheißbahn zu belegen, wie jchen selbst von Seite mehrerer Vertreter der österreichischen Staatsbahn die Bereitwilligkeit hinzu gegen baare Zahlung des Erstehungspreises erklärt worden sein . fol. — Das Gesuch der Hauptstadt Budapest wegen Grrichtung von größerer Magazinen in dem Staatsbahnhofe und wegen der­ Handlung einer Veränderung in der Tarifpolitik wurde durch die Erklärung des Kommunikationsministers erledigt, daß die betreffen­­den Verhandlungen mit der österreichhfgen Staatsbahn schon be­­gonnen haben. — Hierauf wurde die Konzessionsurkunde bis zum 8. 22 berau­ben und bei dem 8. 21 das Ministerium beauftragt, mit der österreichischen Staatsbahn über einen Zufug zu unter­­handeln, laut melcjem die simultane Eröffnung des Drfovaer und des Tömöser Anschlusfes aus Taut Konzession sichergestellt werde, bei 5. 20 aber die Anschaffung der Betriebsmittel in inländischen Sabrifen nach Thunlichkeit besorgt werden möge. Heute Abend 5 Uhr wird die Berathung fortgefebt. In seiner heutigen Abenpfißung, welche von 5 bis 8 Uhr dauerte, hat der Finanzausschuß zuerst die Berathung der Konzes­­sionsurkunde der Temespar-Ortopaer Eisenbahn beendet. Eine sehr lebhafte Debatte ent­wickelte sich über den Antrag, im §. 24 Die Verpflichtung für die österreichische Staatsbahn einzuschalten, daß sie von Orfova nir nur bis zu jeder Grenzstation Ungarns (wie es in der Urkunde bestimmt ist), sondern auch über die Grenze hinaus, zu welcher Station immer des österreichischen Staatseisenbahnnebes, die Waaren nicht wohlfeiler verführe, als dies von meh­r immer Station des ungarischen Nebes zur Grenzstation geschieht,­­ sonst könnte z. B. der rumänische Weizen durch mehlfeile Frachtpreise den ungarischen verdrängen, wie der ungarisch-österreichische Spiri­­tus durch den unwohlfeileren Transport des preußischen Spiritus fal­­tif in dem ausländischen Handel verdrängt wurde. Endlich kam man mit dem Ministerium darin überein, diese Forderung auch zum­egenstand einer Vereinbarung mit der österreichischen Staats­­bahn zu machen. Hierauf gelangte der Gefesvorschlag des Handelsministers in Betreff des Nachtragstredits auf die Tagesordnung, welcher die Dekung der Kosten zur Einführung des neuen Metermaßes erfordert. Für die Konstituirung des Zentralsomites in Budapest sind 29.000 fl. erforderliche und zwar 6650 fl. ordentliche Auslagen, so wie der Komitepräses (Herr Krusper, Professor am Bolytechnikum) mit 1500 fl., ein technischer Gehilfe mit 1500 fl. und 400 fl. Quartiergeld, ein Handlanger als Aufseher mit 600 fl. und 4 Ko­­mitemitglieder mit Diäten, welche 1000 fl. betragen. Das Quartier­­geld ist mit 3000 fl. präliminirt, welche Auslage der Finanzaus­­schuß al entbehrlich erklärte, nachdem die nöthigen Loyalitäten in dem neuen fast leeren Zollpalast ohne Entgeld zu Gebote stehen, und als hierauf erwidert wurde, daß der Pachtvertrag für 3 Sahre schon abgeschlossen sei, konnte der Ausschuß seine Mißbilligung hierüber nicht verschweigen und wird dem Hause empfohlen, den Vertrag zu kündigen und das Quartier zu vermiethen. AZ außerordentliche Ausgaben sind für Anschaffung der nöthigen Modelle 12.000 fl., für den Druck von Belehrungen zum Gebrauch der Maße 5000 fl., Für die Verwendung von Fachmän­­nern bei Authentisation der neuen Maße auch 5000 fl. veran­­schlagt. Alle Anträge auf Herablesung dieser Präliminirungen blieben in der Minorität. Die Jurisdiktionen sollen um 100.000 fl. Modellmaße und Modellgewichte erhalten, welche zur Ausrüstung der dortigen, die Einführung der neuen Maße und Gewichte vorlziehenden Aemter zu verwenden sind. — Hiemit wurde die Sigung geschlossen. — Der Eisenbahn:Ausschug hat in seiner heutigen Situng den Reseßentwurf betreffs Modifikation der Konzessions­­urkunde der Oedenburg-Preßburg-Lundenburger Bahn in Verhand­­lung gezogen. Im §. 1 des Gefegentwurfes wurde der Name „Waagthalbahn“ (" Vágvölgyi vasut") auch fernerhin beibehalten. Auch die übrigen Theile des Gefegentwurfes wurden unverändert angenommen. Dann wurde der Gefegentwurf über die Modifika­­tion einiger Paragraphen die Konzessionsurkunde der Raab-Oeden­­burg-Ebenfurther Bahn in Verhandlung genommen, welchen der Ausschuß ebenfalls acceptirte, mit Ausnahme des Punktes b) §. 1, laut welchem der Konzessionär zu ermächtigen wäre, im Falle eine Gesellschaft konstitwirt würde, bis zur Höhe von drei Fünftel des Aktienkapitals Prioritätsobligationen zu emittiren. BPrilepsy wünschte an die Bestimmung aufgenommen, daß die Gmission von Prioritätsobligationen nur mit Zustimmung der General­versammlung der Aktionäre solle geschehen können. Der Kommu­­nikationsminister bat, diese Frage in Schwebe zu belassen, bis er diesbezüglich mit dem Konzersionär Konferirt haben werde. Der fragiie Punkt wurde infolge dessen in Sch­webe belassen. — Das heutige Abendblatt des „Hon“ reproduzirt den grö­­ßeren Theil unseres sonntägigen Leitartikel über die russische Gratulations-Deputation und knüpft daran folgende, von uns aufrichtig getheilte Bemerkung : „Mit großer Freude konstati­­ren wir aus diesem Artikel, daß solch" einem Angriffe von außen gegenüber die Vertheidigung der Rechte Ungarns seine Parteifrage ist und daß uns in dieser Beziehung nicht einmal formale Unterschiede "von­einander trennen.” — Wie , Reform" erfährt, wird das Doberhaus das In­­kompatibilitätsgefüg in der vom Abgeordnetenhause festgestell­­ten Saftung acceptiven und blos gegen das Ausschließen der Mit­­glieder von Möncsorden Einsprac­he erheben, =1. Bekanntlich wird int §. 29 des Gefekartikels 55 vom Jahre 1871 über das Vorgehen bei Regelung und Gu­­theilung des Befisstandes die Bestimmung getroffen, daß alle jene Befisregelungs-Angelegenheiten, über welche das Verfahren im Laufe von drei Jahren von dem Inslebentreten obigen Gefeges an gerechnet, eingeleitet wird, von den darauf entfallenden Stem­­peln und Gebühren befreit sein sollen. Bei Bestimmung dieser Begünstigung ließ sich die Gefeßgebung hauptsächlich von dem Grundsate leiten, daß die betreffenden Parteien, angeeifert durch die Befreiung von den gefeslichhen Steuern und Gebühren um desto eher geneigt sein werden, die zur rationellen Wirthschaft unbedingt nothwendige Barzelligung und Proportionirung ihrer Beritungen in ihrem eigenen Interesse zu bemerkstelligen. Da nun der im obigen benannten Gesetz bestimmte Termin mit Ende dieses Jahres abläuft und die Bekanntgabe nothunwendig ist, in welchem Grade diese wohlgemeinte Verfügung ein Resultat erzielte, so wurden sämmtliche Präsidenten der auf dem Territorium der Maros-Báfárhelyer E. Tafel errichteten Gerichte mittelst Zirku­­lar aufgefordert, sobald als mögli­chstens darüber zu berichten in wie vielen Gemeinden seit dem Inslebentreten obigen Gesethes das Verfahren wegen Barzellirung und verhältnißmäßiger Einthei­­lung des Befisstandes eingeleitet wurde ; zweitens , wie hoch die Zahl derjenigen Gemeinden ist, in welchen diesbezüglich bisher noch keine Schritte eingeleitet wurden, und drittens, ob mit Nachsicht der im Sprengel des Gerichtshofes herrschenden wirthschaftlichen Verhält­­nisse und bei dem Umstande, als die seit dem Insleben treten obi­­gen Gefetes abgelaufene Zeit vielleicht noch zu kurz ist, als daß von den Betreffenden der wohlthätige Einfluß anerkannt werden konnte, welcher durch die Regelung des Beiisstandes auf die land­­wirthschaftlichen Verhältnisse ausgeübt wird, es vieleicht ersprieh­­li wäre, daß der im obigen Gefege bestimmte Termin — be­­treffend die Befreiung von den Stempeln und Gebühren — auf weitere drei Jahre verlängert werde. = Aus dem Kilindaer Distrikte wird der „Ref.“ ge­­meldet, daß bei der am 25. Juni stattgehabten BVizekapitänsmahl die Kandidaten, der Adootat Demeter Babits gewählt wurde, der Omladina, Milan Betrovits, und Milos Soczits, fielen durch.­­ Unter dem Vorfige des Bischofs Michael Fogaraffy wird morgen den 1. Juli in Karlsburg die römisch-katholische Landes­kirchenversammlung Siebenbürgens eröffnet, zu welcher, wie „Reform“ vernimmt, auch von hier mehrere Theil­­nehmer sich nach Karlsburg begeben. In dem bischöflichen Ein­­ladungsschreiben wurde das Programm dieser Versammlung wie folgt entwickelt: „Der j­­unge Minister für Kultus und Unterricht geruhte den Beschluß der siebenbürgischen röm.-kath. Landeskirchenversamm­­lung, wonach diese Versammlung alle bisher zum Wirkungskreise der kath. Kirchenkommission gehörig gewesenen Angelegenheiten in Einkunft mit Einwirfen eines gemählten, aus 24 Mitgliedern bestehenden Direktionsraths selbst zu besorgen und durchzuführen habe, zu genehmigen, worauf die Mitglieder des Direktionsraths in Klausenburg zusammenkamen, ihre Memter übernahmen, die Besorgung der Angelegenheiten in Angriff nahmen und nun beinahe seit einem Sabre fortlegen. Es ist nun die Zeit herangerügt, in der sie über ihr Gebahren vor der Landeskirchenversammlung Rechenschaft abzulegen haben. — Berner bat der Herr Baron Ludwig Sofia, der weltliche Präses des Dirertionsrathes, sein Ansuhen, die Versammlung möge ihn von den Lasten als P­räsidenten entheben, durch eine Hingabe wiederholt. Die Landes­­kirchenversammlung hat nun dafür zu sorgen, daß sie Se. Cyzel­­lenz für das wichtige Amt des weltlichen Bräfes unwiedergewinne. — Außerdem kamen noch jene traurigen Ereignisse vor, daß näm­­lich einige vorzügliche Mitglieder des Direktionsrathes im Laufe dieses Jahres im Herrn entschlafen sind, an deren Stelle neue Mitglieder zu wählen sind. — Hinzu kommt auch noch der bedauerliche Umstand, daß die im verflossenen Jahre behandelten Stavamina bis nun noch nicht behoben sind, in Folge heffen die Landeskirchenversammlung über die Art und Weise zu berathen hat, wie unsere wichtigen, von Gefahr bedrohten Interessen ge­­wahrt werden könnten.“ Es ist nut unmöglich, bemerkt die , Reform", daß der legte Program­mpunkt von der Majorität der Landesversammlung zu einigen Demonstrationen beuüst werden wird.­­ » Aus dem Reichstage. Die heutige Sigung des Oberhauses wurde unter dem Dorfig des DVize- Präsidenten Grafen Johann Gzirály um 11 Uhr Vormittags eröffnet. . Als Schriftführer fungirren: Graf Viktor Bihy-Fer­­raris, Baron Julius Nyáry und Markgraf Eduard Balla­­vicini. Von den Ministern sind anwesend: Bitte, Bartal, Treefor, Wendheim, Ghyczy. Nach Authentisation des Protokolls der letten Sikung mel­­det der Präsident eine Reihe von Urlaubsgesuchen und Rechtferti­­gungen der Ab­wesenheit verschiedener Mitglieder an, welche geneh­­migt, beziehungsweise zur Kenntniß genommen werden. Der Brot Dreier-Ausschuß des Hauses vereh­rt hierauf in Sachen der Gelegentwürfe: „Ueber die Großjährigkeit der rauen“, „Ueber den Nothstandsnachtragsfredit von fl. 500.000” und „Ueber den Bau einer chirurgischen Klinik an der Budapester Universität“. Die Dreier-Kommission beantragt bei allen drei Gesetzent­­w­ürfen die unveränderte Annahme.­­ « Die Gesetzentwürfe werden auf die Tagesordnung der heu­­tigen­ Sitzung gesetzt. » Judex-Tagesordnung werdet­ sodann die Gesetzentwürfe: ,,Ueber die Regelung der Landesstatistik«,,,Ueber die Vermehrung der Anzahl der Beisitzer am Budapesterbön.Handels-und Wech­­selgerichte«und „Weber das Verfahren in Fällen dolorer oder leichtsinniger Krida” — im Sinne der Ausschußanträge im Allge­­meinen wie im Detail unverändert angenommen. Bei dem eiebentmwurfe „Ueber die praktische Richterprü­­fung“ beantragt der ständige Nechtsausíruk, in §. 9 anstatt des a vorkommenden Ausdruches , vizsga" das Wort , vizsgálat" zu jegen. Nachdem jedoch Justizminister Pauler nachgewiesen hatte, daß die beiden Ausdrücke sowohl in der Wissenschaft,als auch im­ Leben vollkommen gleichbedeutend sind,wird der Antrag abgelehnt und auch dieser Gesetzentwurf in der ursprünglichen Fassung an­­genommen. Folgat der Gefegentwurf „Ueber die öffentlichen Notare” » BetroxcJulikrs Nyäry»nimmt den Gesetzentwurf zur Basis der Spezialdebatt ein so lange nicht an,als der Justizminister nicht den Tarif für die Agenden der Notare vorgelegt haben wird. Man müsse hierüber in vorhinein ins Klare kommen,um nach­­träglichen Unzukömmlichkeiten aller Art vorzubeugen : clara pacta, boni amici. — Außerdem, findet Redner den Gelegentwurf viel zu lang und viel zu kompliziert. &8 wäre seiner Ansicht nach über­­haupt am besten, wenn man als einzigen und Gesammtl oder ein­­fach den Defalog hinstellen könnte. · Justizminister Baule­r bemerkt, daß ein definitiv giltiger Tarif nur auf Grund mehrjähriger Erfahrungen festgestellt werden könne, weshalb auch das Gefeb dem Minister drei Jahre Frist zur gefeglichen Regelung der Tariffrage gestattet. Was den Umfang des Gefebes betrifft, so münschte auch der Minister, daß dasselbe je fürzer ausfalle, nur durfte er nicht sein ausschließliches Augen­­merk auf die Kürze auf K­äften der Klarheit und Deutlichkeit dag Gefekes richten. Redner empfiehlt den Entwurf zur An­­nahme. Obergespan Tomcesangti nimmt den Gefeentwurf als Basis der Spezialdebatte zwar an, weil er das Institut als noth­­[He ihresgl und dieses spräche gern systems zur Kontrole. »»­­. Nachdem noch Baron Dionysiotros gegen die­ Ausführungen Nyiiryss gesprochen,«wird der Gefegentwurf i­gemeinen zur Grundlage der Spezialdebatte angenommen. An der Spesicldebatte selbst werden sodann die­­ Paragraphen des Bejedes unverändert angenommen. §.7 bestimmt,daß die Notariatsurkunden außer 4 t­fh­er auch in jenen­ Sprachen ausgefertigt werden vor welchen die amtlichen Protofolle des betreffenden Munizi (im Sinne des $. 2­6.9. 44:1868) geführt werden, wen Notar hiezu die Befähigung nachweist ; ferner über spezielle mächtigung des Ministers auch in anderen Sprachen. Diesen Bestimmungen gegenüber bringt Graf Bela­­evig einen Modifikationsantrag ein, demzufolge der §.­gendermaßen zu lauten hätte . ...Die Ernennung ermächtigt den Notar undi­­ch­­tet ihn, alle Notartateurtunden ungarisch auszufertige Der Notar­it verpflichtet, die Ausfertigung auf Bena der Partei an in jedeweder solchen Sprache zu bemerkitel deren Kenntniß er gehörig nachgewiesen hat und zu deren brauch er die Ermächtigung des Justizministers belißt, 6 solcheN Ausfertigung bildet jedoch sein D­ginaldokument ,sondern ist blos eine Ko in authmentischer Ueberfegung und ber nicht die Dualität einer Original:Urfun­g. Der Antragsteller motivirt sein Amendement im We­lichen damit, daß es geboten, daß zumal das Oberhaus bei sei, den ungarischen Charakter des Staates bei jedem A und nach allen Richtungen hin zu wahren. Medner sieht dings voraus, daßs man seinem Antrage den Vorwurf m werde, derselbe sei nicht freisinnig, allein „das Fünfere ihn nicht”, wo eine Lage des Liberalismus und eine Frag Nationalität Follidiven, gebe es für ihn Fein Schwanzen und es auch für die Legislative Feines geben. Den Nationali gegenüber sei Entschiedenheit und Energie geboten . Schmädhe Nachgiebigkeit können hier nur von Uebel fein. Neoner fan in Hinblick auf die zahlreichen und tiefgehenden nationalen 2­tionen geradezu wünschenswerth, daß wir einen Ministe­rinnern hätten, der da erklären würde, es sei an der Zeit, sich einmal ein gutes Nationalitätengefes zu schaffen , dieses aber auch nur aus den wenigen Worten bestehen: „Das Na­litätengeies wird aufgehoben.” Sofef Tomcsäanyi spricht ebenfalls für das Abend, Keglevich's. Auch er findet, daß es zu den emitterten Ruf des Oberhauses gehöre, den ungarischen Charakter des Staats wahren. Wenn das Nationalitätengefett im­­ Widerspruch der beantragten Bestimmung stehe, so habe das meiter und bedeuten, denn der Legislative müsse es ohne Frage zustehe gegebenes Gefet wieder aufzuheben. Desgleichen erklärt sich Graf Stefan­ Szapáry für Antrag.­­ Sufizministr Bauler tritt für die Bestimmung Gefegentwurfes­ ein. Die Pflicht, den ungarischen Charakte­rtaates zu wahren, sei über allen Zweifel erhaben. Staatsiy sei in Ungarn ohne Frage ausschließlich nur die ungarische­n einzelnen Bürgern als solchen aber müsse es freistehen, in P­rivatangelegenheiten untereinander auch ihre eigene Sprach gebrauchen. Diese zwei Grundlage seien die leitenden Brinzi von denen der Desegentwurf, konform dem Geiste und den Stimmungen des Nationalitäten-Öefeßes, ausgegangen­er, ungarische Charakter des Staates sei dadurch gewahrt, da Eingangs- und Schlußklaufel einer jeden Urkunde ungarisch müssen, daß die Siegel, die Bücher, die ganze Amtsgebahrung Notars, kurz jeder Akt, durch welchen verselle mit den staats­­organen oder der Notariatskammer in Berührung tritt, m­ag geführt werden. Wollte man weiter gehen, so würde ma Rechtskreis­­ der einzelnen Staatsbürger tangiren und gege Bestimmungen des Nationalitätengesetes verstehen. Allein stehe es der Legislative zu, ein bestehendes Gefe abzuändern, dürfe Dies — zumal wo hochmwichtige Interessen in Frage komm nur dann geschehen, wenn es geboten erscheint und jedenfalls inzidentaliter, sondern nur ein förmliches neues Gefeg­­e erweilt an einigen prak­tischen Beispielen, welche Unzusom­keiten der Antrag im Gefolge haben müßte und schließt mm Hinweise, wie tolerant sich die einschlägige Gefeßgebung ver barstaaten gegen diejenigen Bürger exinweise, melche der den Sprache nit mächtig sind. Bay Ladislaus Szögyényi- Marid Spricht für der trag Keglevich”. Er bemerkt gegen die Ausführungen de nitters, im Gefäße heiße es ausdrücklich, die Notariatsarte öffentlich el­rfunden; Jonah könne also nicht die Rede sein, sie als P­rivatarte der Bürger unter­einande­ren zu lassen.­­ Nach einer kurzen Replik des Justizministers s­einem Schlußworte des Antragsteller-Tin welche selbe insbesondere hervorhebt,daß das Nationalitätengesetz zeit unter vielfacher Pression zu Stande gekommen sei, in die Konzessionen, melde es den Nationalitäten auf Koste ungarischen Elements macht, der zehnjährigen Erfahrung gar nichts gefruchtet haben — nimmt Das Haus be­trag beglevihle mit überwiegender Ma Loba.N. Im Nachstehenden übergehen wir nunmehr die Paragraphen des Gefegentwurfes, welche hervor. Bei 5.9, welcher die Kautionen der Notare, Budapest auf 6000 fl., für Städte mit mehr als 20.000 neun auf 3000 fl., für andere Ortschaften auf 1500 fl. beantragt die­ Dreier-Kommission, die erste auf 7000, die auf 4000 und die nette Ziffer auf 2009 fl. zu erhöhen. Justizminister Ba­uler bemerkt, daß die Garantien 5 fachlich im Charakter des Notars zu suchen seien, daß die Ka nur dazu bestimmt sei, bei etwaigen aus Versehen­ermad Schäden zur Deckung zu dienen und also 1000 fl. mehr oder­ ger nichts zu bedeuten haben. Der Minister empfiehlt die Ta des Entwurfes. Graf Viktor Zichy führt an, daß der Ausschuss Mo­difikation von der Absicht ausgegangen sei, dem Mi Wahl der Personen bei der Beh­allung der Notare zu erl denn­­ je höher die Kaution gegriffen sei, desto beruhigt man fein, daß sich nur tüchtige, vertrauenswürdige Männ­chen werden. a Das Haus nimmt die Modifikation an, den die auf Grund eines Notariatsaktes geführte hoben werden und gestattet, im Falle der Grelut die als Beweismittel beigebrachten Privaturkunde nicht am Gegner den Haupteid. Ueber Antrag des Ausschunsg fer Paragraph, um die Fälle möglichst genau zu­­r nur Urkunden als Beweismittel gebraucht werden stehende Fassung : „Im Verfahren über erhobene können mit Ausnahme der in Kunft a) und e) des des gegenwärtigen Gesetes angeführten Fälle nur Beweismittel gebraucht werden.“ §. 184 zählt tak­tive jene Fälle auf, in b vom Amte zu suspendiven ist. Punkt b) lautet : ,9 die strafgerichtliche Untersuchung wegen eines e [1 und das Disziplinargericht Die 40 Amtswirksamkeit während der Untersuchung für bedd Rosef TZomcesänyi beantragt, Diese sei abzuändern, daß der Notar sowie die Nichter und au­f in jedem Falle vom Amte zu fuspen gegen ihn eine strafgerichtliche Untersuchung rechts­ gemacht wurde. Der Modifikationsantrag wird angenommen.” 8.212 (neu 211) bestimmt, daß bis zur defini­tuirung der Notariatskammern die Anzahl und die 3 Notare vom Justizminister im Einvernehmen mit dem des betreffenden Gerichtshofes bestimmt werden. .... Dieser Paragraph wird über Antrag des Ausschul­difizier, daß bis zur definitiven Regelung und der Kammern der Justizminister im Ginvesnehme­richtshofe auch die Sprengel und Amtsfim­­ern zu bestimmen habe. Ferner erhält der Paragra­f Ver§.2"7 wird über Antrag desslussschussesd mungwege gelassen daß der Justizcmeister bei der erst­stellung der Kamm­erbezirke die·Notare des bei­den Bezirkes zu Rathe zuziehen­ habe,da hier Uebergangsbestimmungen ohne i in Vorsorge getroffener. Bei§.29,welcher von der Wahl der Kamme handelt, vermiete der Ausschuk eine Bestimmung über den Kammerpräsidenten. Der Uingang des Paragraphen ex­ folgende Fassung : „ven Präsidenten und die übrigen“ der Kammer wählen“ u. f. w. ae Sn­r. 60, welcher besagt, der Notar sei verpflichtet, Da derjenigen von den Sprachen, zu deren Gebrauch er ermit aufzunehmen, welche die Partei wünscht — wird als mit] stimmung des neuen 8.7 im Widerspruche stehen a fen und demgemäß die Numerirung der folgenden Para geändert. §. 117 regelt das Verfahren bei Einwendungen, [ [ Org] ed] . leitet wurde . . ·­­u. 7 Mi A

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