Pester Lloyd, November 1874 (Jahrgang 21, nr. 252-276)

1874-11-25 / nr. 272

| X | Man pränumerirt 220 albj. : " ” 1.— Halbj. " " 12 Biertelj. ,,» » 5.50 Biertelj. " " Monti „ m 2.— Monatlich rum­meration$- Bedingnisse : Fürden, Better SLog 5“ (Morgen- u. Abendblatt) Fürden„Pefter 10 yb" Morgenz u. Abendblatt­­latt für Land u. haft” und „Rene IMufrirte Zeitung“ Ganzi.f. Budapest fl. 22.— Ganzj. m. Hoftverf. fl. 24.— Son Böndapest fl. 28.— Ganzj. m. Postverf. fl. 30.— „ 14. — Halb. 5; n 15.— n 7— Viertelj. Rn nebst der Gratiss Beilage:Wochen­,, end blatt für Land u Forstwirthbihaft“, — |Halbi. » 6.—Viertelj. ,, orftwirth für Budapest im Expeditiong-Bureau des „Wester Lloyd“, außerhalb Budapest einundzwanzigster Jahrgang. Redaktions- und Expeditions - Bureau Vorotheagafje Nr. 14, erften Stod. Inserate und Einschaltungen für den Offenen Sprechs­­aal werden im Exrpeditions-Bureau angenommen. Manuskripte werden in keinem Halle zurückgestellt. Einzelne Nummern 8 kr. in allen Verschleisslokalen. Gazd Inferate werden angenommen : In Budapest in der Administration ; Bt. Moffe, Seilerstätte Nr. 2; AHnafenstein , Bog­­ferner : in den Annoncen-Expeditionen der £. Lang­fer, Wallfishhgasse Nr. 10; A. Niemes, Alfernor­­& Komp., Thonethof, Maria-Baleriagaffe, Saafen­­stadt, Seegaffe Nr.­ 12; 9. £. Danube , Ger, flein & Bogler, Gifelaplag Nr. 1. — Sofef Paulay, |Marimiliangaffe. — Yaris: Savas Saffitte & Baron Sandorgafie Nr. 20, II. Stod Nr. 16. — Gone, Place de la Bourse. — Frauffurf a, RM, : b. £. Danube & Gonp. 2 > In Wien: Bei A. Oppelik, Wollzeile Nr. 22; Beilagen "werden angenommen für 1 fl. per 100. — Dieselben sind franco an die Crpedition des „ Bester Lloyd“ zu senden. Werke zu bezeichnen, es in erster Reihe Und e8 fann Sergflener-Gefegentwurf. Rat. Die löbliche Redaktion dieser Blätter erklärt sich im Leitartikel des geschäftlichen Theiles der Nr. 250 bereit, fachlichen Bemerkungen zu den neuen Steuergesebentwürfen unseres geehrten Finanzministers Raum zu geben. Wir machen von­­­ieser Freund­­lichkeit Gebrau und mollen den obengenannten Gefegentwurf unter die Zoupe nehmen. Ohne Hintergedanken anerkennen wir die gute Absicht, welche Herrn v. Ghyczy bei Eroponirung der dem Bergbau im Allgemeinen zu gewährenden Erleichterungen augenscheinlich leitete ; es befindet eine tiefe Erkenntniß der so segmierigen Verhältnisse dieses Industrie­­zweiges, wenn der Herr Finanzminister troß der ausgesprochenen rein fiskalischen Tendenz aller seiner S­teuergefege und angesichts der bedrohlichen Lage unseres Staatshaushaltes den Muth inmitten der allgemeinen Lastenerhöhung einem speziellen Bmeige unserer Volk­swirthschaft Begünstigungen zuzuführen, deren derselbe allerdings schon sehr dringend bedurfte. Wir fürchten nicht, in leiterer Beziehung einem Widerspruche zu begegnen. Man sehe ss im Lande um und betrachte die dem Privatfleiße entsprungenen Bergbau-Unternehmungen die Finger Einer Hand dürften bei Lichte , um die Anzahl jener er­freuen. Beim Bergbau spielt der Glücszufall eine ungleich größere Rolle als bei irgend­einem anderen Unternehmen; hier kann eben nicht immer mit positiven Größen gerechnet­­ werden . Das mit großen Kosten aufgeschlossene Erzlager oder Kohlenflög­er meist sich träglich des Abbaues unmürdig ; Vorwürfe, Verhalten des Hangenden oder Liegenden spotten aller Berechnung ; Feuer und Wasser machen die Früchte der schmweren Arbeit oft genug ‚streitig. Zu diesen allgemeinen Fährlichkeiten geselen sich noch in "unserem Vaterlande, bei dem Umstande, als montanistische Unternehmungen größerer Art zumeist um verhältnißmäßig viel Kapital in Anspruch nehmen, bedeutend in die Waagschale Fällt, ferner der Mangel an billiger, geschulter Ar­­beitskraft, eines Faktord, der zu den ersten Grundbedingungen einer plühenden Montanindustrie gehört. Man kann sohin die auf eine mittelbare Unterstützung dieses Gewerbszweiges hinzielende Absicht der Finanzleitung gewiß billigen, denn wenn die Tagesparole­ zu finden“, eine Ausnahme duldet, net find, die wir hohe fähigkeit so manchen Unternehmens so auch nicht gut anders sein. Sensungen, abnormes der hohe Preis des Geldes, mas volkswirthschaftliche Bedeutung nur „Geld nehmen, mo welches ist diese sicherlich vor Allem dem Bergbau, insbesondere dem Kohlen- und Gifenerz­- Bergbau, um welche es sich hier doch hauptsächlich handelt, zu gönnen. Abgese­­hen von den oben angeführten Schwierigkeiten, mit welchen die ein­­schlägigen Unternehmungen ohne Unterlaß zu kämpfen haben, des Kohlen- und Gisenerz-Bergbaues, welche uns diesen Ausspruch thun lassen. Kohle und Eisen ! sie sind es, welchen England seine heu­­tige so hohe gewerbliche Entwicklung zu verdanten hat; wer wollte ihren eminenten Einfluß auf Gründung und Entfaltung unserer ganzen modernen Volkswirthschaft bestreiten ? Ungarn befsst beide in weichem Maße, unerscörflich sind die Borrathsfammern,, welche uns Mutter Natur mit diesen Schäßen gefüllt, — aber sie liegen blag, denn verschwindend klein waren die bisherigen Versuche sie zu heben. So freudig also die für Bergbau-Unternehmungen ge­­plante Steierermäßigung begrüßen, umso mehr Befremden müssen uns jene Bestimmungen des Gefegentwurfs abnöthigen, welche — ein zähes Sesthalten an dem Althergebrachten Interessen des Bergbaues entschieden befundend — die ja die Eriftenz­­Wir haben die Frage der Abschreibungen und Amortisation vor Augen. Während Punkt c) des §. 6 besagt, daß der Werth verfauf­­ter Inventargegenstände zu dem Brutto-Cinfommen zu rechnen it, finden wir im ganzen Entwurfe seine einzige Bestimmung, welche eine rationelle und unerläßliche Amortisation der Investitionen und Utensilien der Besteuerung entziehen würde. Augenscheinlich dien­­ten bei Abfassung der §8. 6, 7 und 8 die Verrechnungsart, wie sie bei unseren ärarialischen Montanmwerken beliebt, zum Vorwwurf, allein während man auf erwähnten Punkt c) im 8. 6 bedacht war, hat man vergessen im $. 7 die Anschaffungskosten der als Ch­ap die­nenden Inventargegenstände aufzuführen. Bei unseren ärarialischen Bergbau­unternehmungen werden nämlich alle Ausgaben für In­­vestitionen , gleichviel ob es Material- oder Inventarbeschaffungen sind, als Kosten, Spesen betrachtet und von dem Eeträgnisse des betreffenden Verwaltungsjahres in Abzug gebracht, dafür aber auch alle Einnahmen für verkaufte Materialien und neuen oder alten abgenägten Inventargegenstände — ob Mobilien oder Immobilien — als Einkommen betrachtet. M Wiemwohl nun eine solche Verrechnungsart den Anforderun­­gen der Neuzeit kaum mehr entsprechen dürfte, so ließe sich doch über die Zmelmäßigkeit ihrer Anwendung bei Ermittlung des Reinerträgnisses streiten,­­ wenn sie vollkormen konsequent ange­wendet werden würde, allein einseitig, wie der Steuergefeßentmwurf sie sich botmäßig macht, muß sie als entschieden unrichtig zurückge­wiesen werden. 63 hieße Eulen nach Athen tragen, wollten wir eine Ab­­handlung über Wesen und Zied von Hilfsmaschinen und sonsti­­gen Behelfen der industriellen Thätigkeit schreiben; es sind dies Grfäße von entsprechenden Arbeitskräften menschlicher Hände, und da die Kosten menschlicher Hände als Betriebsfpeien vom Brutto- Einkommen abzuziehen sind, so muß auf jener Theil des in Hilfs­­­­maschinen 20 investirten Kapitals, welcher der­ Verbrauch, durch ‚effektive Abwägung im Verlaufe einer Betriebsperiode faktisch ge­schwunden ist, al Abschreibung vom Brukte-Sinfonimien zu fürzen erlaubt sein. Britt e­ des §. 7, der von den Instandhaltungsfpeien der Werksbauten, Maschinen und dergleichen spricht, it durchaus nicht genügend, denn Jedermann, wenn er auch nicht mit Bergbau oder sonstigen Unternehmungen eingehender zu thun gehabt, weiß recht wohl, daß ein jedes Gebäude, Maschine, Werkzeug oder mal es Sei, bei aller Wartung und Instandhaltung denn doch früher oder später untauglich wird. Umso mehr gilt dies bei Vergbauen, wo es vorkommen kann, daß z. B. die Abteufungs- und Einrie­­tungssosten eines Schachtes, die viele Tausende betragen, nach un­­verhofft kurzer Zeit ganz oder zum größten Theil verloren gehen Hat nun der Unternehmer durch jährliche Abschreibungen nicht für Erfah­rer durc die Neuanschaffung des unbrauchbar gewordenen Inventarstackes bedingten Kosten vorgesorgt und läßt man ihm die Kosten auch nicht ala V Betriebsausgabe passiren, so wird nicht das Reineinkommen, sondern das Kapital besteuert und das mag mehr der Finanzminister selbst im vorliegenden Falle nicht gewollt ha­­ben, denn sie gesagt, es würde dies den sicheren Nuin nicht schwächerer Bergbau-Unternehmungen nach sich ziehen. Technlic verhält es sich mit der Amortisation des Rauf­­fhillings für Erz- und Kohlenlager. Der Bergbauunternehmer, der auf eigenem Territorium freie Mineralien findet und dieselben auf Grund der bergbehördlichen Verleihung aushebt, hat allerdings sein ursprüngliches Kapital zu tilgen ; denn der Preis, welchen er seiner­­zeit für Grund und Boden bezahlte, war eben nur für die Ober­­fläche vermeint und nicht auch für damals noch unentdecktes Mine­al — legtereg hat ihm der Staat geschenkt. Anders aber reinen [1 mitunter theuer genug erfauft haben und deren selbst, und zwar derart angelegtes Kapital mit jedem abgebauten Zentner Kohle oder Erz schreindet. Auch hier muß also eine entsprechende Amorti­­sationsquote (entsprechend dem im Punkt k) des §. 7 erwähnten Bergbauzins) von dem Brutto-Einkommen abgezogen werden, wenn nicht das Kapital besteuert werden soll. Die deutsche Reichsbank. M. Man darf über den unmittelbaren Gindruch der volfs­­wirthschaftlichen Erscheinungen der Heimath, bei der Nahmwirkung, welche große Veränderungen am Geldmarkte allenthalben ausüben, nicht vergessen, analoge ausländische Vorkommnisse in ihrem Zusam­­menhange mit unseren nächsten Interessen zu betrachten, um sich rechtzeitig der Strömung bewußt zu werden, gegen welche anzu­­kämpfen meist nutlos und gefährlich zugleich, deren sich zu bedienen vortheilhaft und das Gemeinmahl fordernd ist. Da sie nun in Oesterreich-Ungarns unmittelbarer Nähe, unter unseren deutschen Geschäftsfreunden, im Bankwesen, beinahe unerwartet, me­hr unter der Eression des nationalen Einheit gedbanfens als in Folge vorbedachter Regie­rungsintention, doch Errichtung einer Meidiabank, eine volkswirthschaftliche That von großer Bedeutung vollziehen will, ist es unsere Aufgabe, an der Hand der Theorie die vernunftgemäßen Maßregeln, melde daraus für uns erfließen, “festzustellen. Es­st viel segnerer, erlangte Präponderanz im Geldwesen ungeschehen zu machen als die innegehabte Position durch rechtzeitige Vorkehrun­­gen zu behaupten; hierin ähnelt der Konkurrenzkampf dem strate­­gischen, bei welchem es weit schwerer ist, aus dominirender Anhöhe Bewaffnete zu­ vertreiben, als ihnen den Zugang zu derselben zu vermehren. Wenn wir oben gesagt, die Errichtung der Neid­bank in Deutschland trete beinahe unerwartet in den Vordergrund, so meinen wir allerdings nicht die allerlegte Wendung, merde die Parlamentsverhandlungen genommen; denn diese war nicht schwer vorauszusehen, nachdem aus allen Theilen des Reic­es, von Behörden, Handelskorporationen und Genossenschaften, der Amende­­ments zum Banfgefegenum wurfe fast noch mehr einliefen, als die Steuergefegvorlagen Ghyczy’s deren zu erwarten haben. Allein es verstrich seit Bekanntmachung des Bankgefeges eine geraume Zeit, während m welcher nur die Theoretiker an eine Neidebank dachten und auch diese nur mit aller Reserve von einer Ueberführung der preußischen Bank in eine solche schrieben; es beschränkten sich lange Zeit hindurch die Einwendungen der Gegner des Entwurfes entweder auf die Höhe der von den 300 Millionen Mark Gesammtumlauf auf die einzelnen Banken zu vertheilenden Beträge, oder auf die Höhe der Steuer für den metallisch ungedechten Notenumlauf oder (von radikaler Seite) auf die Gestattung unbe­­deckten Notenumlaufes überhaupt. Die Wandlung im Sinne des durchgreifenden reichseinheitlichen Gedankens vollzog sich langsam, zuweist in der Nation und dann im Parla­mente. Für den unbetheiligten, ruhigen Beobachter waren alle von den P­arlaments-Ausschüssen an dem Entwurfe des Reichs­­tanzleramtes angebrachten Zufäße­ und Berbefferungen eher 3ei­­ben, daß man es nict im Sinne habe, eine Reihzbank zu errichten, daßs man doch Amendements alle separatischen Ansprüche befriedigen, durch Zugeständnisse die beschränkenden Bestimmungen der §§. 17 und 18 des Entwurfes, in denen den Banken das Zweigniederlassungs-Neht geschmälert und deren Noten auf jenes Gebiet internirt wurden, innerhalb dessen die Bankbefugniß ertheilt worden, annihiliren wolle. Ein einziger der amendirten Paragraphen enthielt eine offene Kriegserklärung gegen das Reichsanzleramts-Programm n. — $. 2, wel­­cher in dem Reichskanzleramt 3-Entwurfe lautete: „Zur Annahme von Banknoten bei Zahlungen, welche gejeglich in Geld zu leisten sind, ist Niemand verpflichtet. Die Reichs- oder Staatskassen können nur durch „Reichsgefeß verpflichtet werden, Banknoten in Zahlung anzunehmen“, wurde nämlich in den Ausschüssen wie folgt amendirt : „Eine Verpflichtung zur Annahme von Banknoten bei Zah­­lungen, welche­­ gefeglich in Geld zu leisten sind, findet nicht Statt, und kann auch für Staatswasjen durch Landes­gesäße nicht begründet­ werden. Und von der Einbringung Dieses „nicht“ in den §. 2 — welches sehr an die englische Art, eine Bil zu Falle zu bringen (Amendement: That de words: ,,. . .." may stand no part of the bill.) erinnert — möchten wir die parlamentarische Rezeption der Wandlung im Bollswillen datiren. Nun sol aber aus dem Banfgefeg die erstehen, und zwar die einheitliche, auf Grund der Gold­währung, die muthmaßlich die Note nur in größeren Appoints emittirende und in guten Zeiten in eine volle Bededung gemährende überzuführende „Bank of Germany“. Und wir sollen müßig zusehen, bis der geschulte, sparsame, militärisch organisirte, über alle Hilfsmittel der Technik gebietende große deutsche Staat, welcher eine Abneigung und Geringichäsung gegen unsere P­apierzettel hat, und durch die größere Kaufkraft seines Geldes national-ökonomisch gänzlich ebenso Trampfunfähig macht, wie er momentan Frankreich strategisch übermäctigte, — mit dem Unterschiede, daß Frankreich sich von der militärischen Niederlage durch seine volkswirthschaftlichen Kräfte erholen kann, während mir seine Ressourcen hätten ? Dringend ist unter Diesen D Verhältnissen geboten — nach unserem Dafürhalten ebenso dringend, wie die Ordnung und Regelung eines jeden Staatshaushaltes und insbesondere des unfrigen — unsererseits an Die Regelung der Baluta zu denken, energisch an Dieselbe heranzutreten, und zwar unter Einführung der Goldwährung. 63 mare eine halbe und unfruchtbare Maßregel, angesichts der Valuta-Regelung in West- und Mitteleuropa in Oesterreich-Ungarn das Silber mit Anstrengung einzuführen, oder zum Theile beizubehalten, als Tausch­­mittel, neben welchem das Gold Desterreich-Ungars ebenso aus dem Lande strömen würde, wie jei das Silber neben dem Papier. Wir gehen hierin genau so weit, wie die gründlichsten Borkämpfer vollbedekter Noten. Heute, na­ch der großen Krise, liest man nicht mehr mit ungläubigem Kopfschütteln die Worte: „Bis man den Gründungsfehmwindel bei der Wurzel angreifen, so muß man die ungedeckte Notenausgabe der Zettelkanten beseitigen, welche durch sehr courantes Diskontiren und PVrolongiren von Wechseln die Gründungen befördern”, und „Wenn die Gesete die Theilnehmer der Zettelbanfen nur bis zur Höhe des Aktienkapitals haftbar machen, so privilegiren sie dieselben dur eine Ausnahme von den gewöhnlichen Verpflichtungen aller Unternehmer und be­­günstigen gewagte Spekulationen.” (Tellfanpl.) Man möge uns nicht einwenden, daß ja auch im Falle die Reichsbank­ ins Leben tritt, in Deutschland muthmaßlich „nur durch Besteuerung und nur durch Verbot” der unbe­schränkten Notenemission ein Damm gefegt werden wird ; man möge uns nicht Camphaufen’s Worte, daß bei großen Krisen die Glasti­­zität der Notenemission ihre Wirkung thun und Gefahren beschmö­­ven werde, als das legte Wort in dieser Frage entgegenhalten. Dem deuten Volke ging in dieser Angelegenheit die Initia­­tive aus, und das deutsche Bolt, welches hier mit feiner Wertre­­nicht identisch it, sondern leßtere durch erstere gewiß noch Kapazitiven wird, spricht sich ganz anders aus. Die Han­­delskammer zu Köln sagt ganz ausdrücklic : „So lange die fat­tische deutsche Baluta nicht überwiegend durch Gold und nur zu einem bedeutend geringeren Theile durch Silber r­epräsentirt wird, kann sie im Nuslande nicht die volle Werthbung der Goldmäh­­zung erreichen und die Vorschrift des Münzgefeges, daß der Silberthaler im D­eutschen Neiche nur noch als ?/.. des 20-Marn- Stüces zu betrachten, demnach letteres mit 6 °), Thaler in Silber im Werthe vollständig gleich ist, findet über die Grenzen des Neichegebiets hinaus selbstverständlich keine Geltung. Im Ausland wird die deutsche Valuta lediglich nach dem Edermetallgehalt der Münzen, mit welchen eine Forderung schließlich honorirt wird, ge­­schäßt, und es kommt diese Schägung in den allerdings auch von anderen Lab­oren beeinflußten Wechselfurfen zur Erscheinung. Die Verstärkung unseres Goldmünzbestandes, unter entsprechender Verringerung unserer Silbercourants, ist daher der einzige Weg, den Deutschland auch jekt noch einschlagen kann, um aus dem Dilemma,in dem die deutsche Münzr­eform sich gegenwärtig befindet, her­auszukommen — — — — Unseres Grachtens erscheint da­­her die vorsorgliche Zulassung der Ermächtigung der Deutschen Reichsbankt zuvorübergehender Ausgabe von 30- Mart-Noten unabweisbar geboten“. — Und dieser Auffassung, welche in den Gauen des deutschen Reid­ vielseitig getheilt wird, dürften sich endlich Legislative und Regierung beugen. Bei und aber mit unabweislich aus einem anderen höchst wichtigen Grunde die Regelung der Baluta erfolgen. Wir sind auf den Kredit von und den S­port nach Deutschland, England, Frank­­reich angewiesen, also auf Länder mit Goldwährung Man wird unsere Vrodukte erlangen, indem man ent­werthetes Geld von uns auffauft und uns damit bezahlt, wodurch wir verarmen, indem wir unsere Bezüge an Industrieprodukten in gutem Golde in jenen Ländern acquiriren müssen; man wird unserem Staate nur zu hohen Binsen­kreditiren oder die Rückzahlung in Gold zur Bedingung machen, was uns eventuell enorm hoch zu stehen kommen kann. — Beides, insolange wir nicht dieselbe Währung haben, wie unsere Geschäftsfreunde und Kreditgeber. Es ist jedes Opfer, welches die österreichisch-ungarische Monarchie in dieser Hinsicht bringt, ein scheinbares,­sich im Laufe der Zeit hundertfältig ventirendes. Mit mahnender Stimme fordert aber die Beschleunigung dieser Maßregeln von und. — die deutsche Reichsbant, die sich dies genügen, einer anhaltenderen bei uns schädigen, besigt, Prosperität nac it gänzlich zu untergraben geeig­­Reichsbant „ . . . Bör­sen- und Handelsnachrichten. — Deutsch-österreich bisch- ungarischer Eisenbah­n-Verbandh­a Dderberg, Bodenbach, Mittelgrund, N­eihen­berg und Liebau Im obigen Verbandsverkehr erschien ein Nachtrag I­ zu dem Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Hamburg, Wittenberge, Lübeck, Stettin und Berlin einerseits, und den Stationen der betreffenden österr.-ungar. Bahnen andererseits vom 1. Oktober 1874 mit folgen­­dem Inhalte: 1. Vom 16. Oktober 1874 ab werden Transporte von frischem, gedörrtem und getrocnetem Obst als Krachgut in Kisten, Fäffern und Körben ab Wien nach Hamburg und Stettin zu den Sägen der Klasse B. berechnet. 2. Vom 16. Oktober 1874 ab werden leere Bierfäller, welche in den besonders eingerichteten Bierwagen gefüllt, dieselbe Verbandsstrebe paffirt haben, auf dem Radtransporte in diesen V­ierwagen zur halben Normalfracht be­­fördert. 3. Für den direkten Verkehr nach und von Wien (Haupt­­zollamt) via Bodenbach, Brünn, Mittelgrund, Reichenberg, Liebau und Döderberg, sind die für den Verkehr mit Wien bestehenden Frachträge unter BZuschlag einer Gebühr von 0,10 Mark von 50 Kilogramm bei Eilgut und 0,05 Mark pro 59 Kilo­­gramm bei den übrigen Gütern zu erheben. 4. Die Spezifika­­tion über die durch Nachtrag I zum Verbandstarif bis zum 31. De­zember 1874 eingeführten Frachtermäßigungen und die für diese Artikel zu berechnenden Ausnahme-Tariffüge. — Güterverk­ehr der königlich ungari­­schen Staatsbahnstation Budapest vom 8. bis 14. November. Angenommen: Getreide 22.355, Mehl 1084, Steinkohle und KRoass 93.839, Brennholz 42.018, Jtugholz 7948, Roheisen 3442, Rußeisen und sonstige Eisenwaare 5337, Wein 215, Spiritus 102, Fettwaaren 232, diverse Güter 39.384, zus­­ammen 215.906 Bollgentner. er­det: Getreide 1602, Mehl 7197, Steinkohle und Kohle —, Nußholz 1863, Gußeisen und di­­verse Eisenwaare 1547, Wein 856, Spiritus 762, Fettwaare 472, diverse Güter 14.862, zusammen 28.782 Zollzentner. — Berfeht auf den nördlichen Linien der Königl­ungar Staatsbahnen vom 12. bis inklusive 18. November : a) Roh­lenbewegung: Aus­­ dem Galge- Tarjaner Rohlenrevier 125.287 Zollgentner, aus Schlesien 34.215 80 Zentner, zusammen 195.502 Bollentner. In Budapest ange­­ommen 77.400 Zollztr. b) Getreidebewegung: Neu zu­­eführt auf den Stationen 20.274 Zollgentner, versendet 19.119­ollgentner. — Güterbe­wegung der f Ungar. Staat­bahn-Station Steinbruch vom 8. bis 14 Novem­ber. Angekommen: Brennholz 4400, Mautholz 217, Stein­­kohle und Coats 13.640, Wein 1337, Spiritus 293, Getreide 4463, Mehl 1318, Spezereimaaren 10, Roheisen 4663, Gußeisen und son­stige Eisenwaare 1841, Steine —, Fettmaaren —, lebende Thiere 2096, Kalt und Gement —, Manufakturwaaren —, Petroleum 1078, Steinsalz —, D­iverse Güter 2901, zusammen 38.197 Zoll­­sendner. — V­ersendet: Nusholz 400, Steinkohle und Coats 1255, Cement 267, Steine —, Fettwaaren —, Manufakturmaaren —, Mein 37, Spiritus 249, Getreide 553, Mehl 118, Bier 215, Spe­­zereimaaren 931, Kraut 9409, Gußeisen und Diverse Gifenm­aare 1822, P­etroleum 150, lebende Thiere —, Steinsalz —, diverse Güter 5216, zusammen 20.622 Zollzentner. — Über die amerikanischen Gifenbahn enthält das [lette Woor’sche Handbuch nachstehende Daten : Die Länge der vollendeten Gifenbahnen beträgt 71.000 Meilen, von meiden 66.237 im Betriebe standen. Die Anlagekosten dieses un­­geheueren Nebes waren 3784", Mil Dollar oder 756 °/,, Mill. Bd. Sterl, — Mit Inbegriff aller unproduktiven Linien ist die Gesammt-Bruttoeinnahme dieser Bahnen 101,280.000 Pfd. Sterl,­ die Betriebskosten absorbigen hievon 68'/, Mill. Bfd. Sterl, so daß 3271, Mill. Bfd. Sterl, für Zahlung von Interessen erübri­­gen. — Die mittlere Dividende it 3 °. % vom Nominalbetrage der Aktien und 6 °. % von der Bondschuld. Hiebei sind die Linien, welche seine Dividende geben, mit in Rechnung gestellt. Budapest, 24. November. Witterung: Schön; Thermometer + 2 °, Barometer 28” 6", Wasserstand zunehmend.­­ Effektengeschäft.Die Börse verkehrte b­eschäfts­­loser Haltung;an der Vorbörse kamen nur Oesterreichische Kredit­e 235—235,30 und Bodenfredit zu 75,75—76 in Verkehr. Auch die Mittagsbörse verlief ohne Anime, der Verkehr war nur auf ein­­zelne Schlüffe begrenzt. V Bodenkredit zu 75%,­75.75 gemacht, blie­­ben 75.75 Geld. Eisenbahnanleihe feiter 98 %, Prämienlose zu 82 %, ohne Verkehr. Von sonstigen Werthen waren einige Mühlen gefragt Glisabeth zu 120, Pannonia zu 395 getauft, aller und Bäder stellten sich auf­­ 03­6. Weiter Versicherungen zu 63 ge­macht, Union zu 135 W., Hunnia-Nadversicherung zu 10 W, Va­­luten und Devisen steifer. Die Abendbörse war anfangs beliebt . Desterreichische Kredit wurden von 235 bis 236 lebhaft gehandelt, ermatteten zum Schluß auf Ausländer flauere Berichte bis 235, Ungarische Boden­­kredit zu 75.75 bezahlt. Getreidegeschäft Nachmittags ohne Verkehr. 8. Wrag, 22. November. Die Kalamität des abnormen kleinen Wasserstandes influirt noch immer ungünstig auf unseren Getreideverkehr und machte sich besonders für Weizen und Korn eine flauere Tendenz geltend, während von Gerste und Hafer die Gesgäftsberiche. — Der und eben zugehende Londoner Wolleber­icht von Fried. Huth und Die­­ddto, 21. November, stimmt mit dem im Dienstag-Abendblatte veröffentlichen Kolonia­­wolle-Auktionsberichte des Herrn Helm. Schwarke, Vertreter der ge­­nannten Firma, Bald­e überein, daher bdeffen Reproduktion unterbleibt. Wir lassen den Preis-Courant der Hauptgattungen von K­olonialwollen (21. November) hier folgen : Bewegung der Stuhlschiffe. Bom 22.23. November. Angekommen in Budapest­­ en des Sala­­mon Freund, beladen in Dombor für Jakob Freund Söhne mit 3051 Megen Weizen. — „Soulisfa“ des Michael Pandur, beladen in D.­Foöldvár für Wierander Strauß mit 1872 Meten Weizen. „Bezdan“ der Franzens-Kanalgesellschaft, beladen in Mohács fi Scheiber aus Baja mit 1110 Megan Mais. — „Schlepp Nr. 27 der Becsferefer Gesellschaft, beladen in Gombos für Joh. Szemzö mit 7760 Meten Hafer. — „Bilmos“ des Salomon Freund, beladen in Bars für Jakob Freund Söhne mit 1118 Megen Meg­­en, 3483 Meten Gerste. — „Serencz“ des Salomon Weiding beledet in Baja für eigene Rechnung mit 3536 Meten Wei­en u Korn. — „Theresia“ der Nattó und Löninger, beladen in Solt für Kohn mit 1664 Meten Weizen.­­ · ·» Transtirtnachaabx,,­;syörgy««des Ladislaus Dy­«’ nyerßky,belaen in Szt·­Tamás für eigene Rechnung mit 13.580 Metzen Hafer·—»Montenero«­des Ladislaus Dunyerßkw beladenx in Szt.Yamás für eigene M­echnung mit 11.640 Meten Hafer. — „Schlepp Nr. 97 der Maaber Gesellchaft, beladen in Baja für Ferdiand Meier mit 11.554 Meten Hafer. — Mal: Nr. 18 der Naaber Gesellschaft, beladen in Verbaß für Karl Kircher mit 10.010 Megen Hafer. — „Schlepp Nr. 17 der Raaber Gesellschaft, beladen in Gußtus für Brüder Reich mit 4160. Weben Weizen,­ ­SERIE ERDE EEE nemn e ee etet semen ; Weniger als a B n | Ertra:-Bartien | Hodfein Gut » enennung 24 ri 1 wie bhodfein Benennung Mittelgut mittelgut Gen ; = 75 = ol Wallerfand: Wirk­ung: Budapest, 24. November, 3" 4" über Null, zunehmend. _ Troden Preßburg, 24. November, 3" 9" über Null, abnehmend. „ „Sziget,23. November, 2" 10" ü­ber Ruf, unverändert. Bemöltt Szatmár, 23. November, 0" 4" über Null, unverändert. Troden Zolaj, 23. November, 1­11" über Null, unverändert. = Szolnot, 24. November, 0 ° 11 ° übter Ruf, zunehmend. Bemwöltt Szegedin, 24. November, 0" 7" unter Null, zunehmend. nm Arad, 23. November, 3" 1” unter Null, abnehmend. ee Stoß-Becskerek, 23. November, 0" 5” unter Null, abnehmend. „ . Bezdán, 23. November, 3 ° 4" über Null, unverändert. Schneeig Berbäß, 23. November, 3" 2”­ über Nr, unverändert, Tioden Stregg, 24. November, 1' 10" über Null, zunehmend. Bemöltt Mittovit, 23. November, 6' 27 über Null, abnehmend, an

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