Pester Lloyd, Dezember 1874 (Jahrgang 21, nr. 277-300)
1874-12-03 / nr. 279
nerie der französischem NationalvereiN Dezember . Die große Szenegist seit zwei Tagen wieder aufgerollt und es t, als habe seine Schatzburg derselben ji geändert. sind die nämlichen Coulissen, die männlichen Akteure nd bag ist auf die nämliche Komödie, wie vor Monaten , ganz dasselbe alte Stud, welches im Hochsommer utergegangen, ehrt nun im ominchen Dezember zurück. Eine flüchtige Rücschau auf die Parteiverhältnisse, wie sie der Befragung der Assemblee fs darstellten, dürfte der nicht überflüssig sein. Durch das diasto, welches die Chambord’ sche Konspiration gemacht, war die Einheit der konservativen Majorität in Die Brüche gegangen . Legitimisten, Orleanisten und Bonapartisten bildeten gesonderte Gruppen, welche sich abwechselnd verbanden oder uneinanderstoben, je nach dem spezifischen Fraktions- Interesse, das im Vordergrunde stand. Da hielten die gemäßigten Republitaner es an der Heit, einen Bericch zur definitiven Begründung der Republik zu wagen. PBerier formulirte in diesem Sinne einen ziemlich zahmen Antrag, welcher der republitanischen Negierungsform allerdings die nothwendigen Garantien, zugleich auch dem Septennat Mac Mahon’s die geieglichen Grundlagen geben sollte. Der Marschall-Präsident seinerseits aber mochte von der fikitiven Broflammrung der Republik nichts wissen und legte alles Gewicht auf die Organisirung seiner eigenen Gemalten, auf die Beseitigung des persönlichen Septennats. Jim Jul sollte es zur Entsceidung kommen. Der Antrag Berner’s gelangte zur Berathung und wurde abgelehnt, ein gleiches Shidjai erfuhr der Antrag auf Auflösung der Assemblee — daun wäre wohl die natürliche Ordnung der Dinge gewesen, daß der Präsident die Frage des persönlichen Septennats zur Entscheidung gebracht hätte. Anstatt dessen aber wrde die Nationalversammlung bis zum Dezember vertagt und General Ciffey gab im Namen des Marschalls den imkehrenden Abgeordneten die Sentenz als Wegzehrung mit : die Nation wolle von der doktrinären Republik nichts willen und verlange nichts Anderes als die Organisirung der Gewalten Mac Mahon’S. Warum Mac Mahon gleichwohl nicht einmal den Befund gemacht, die „Organisirung der Gewalten“ durchfegen ? Man muß sich auch die Motive dieser Zurückhaltung ins Gedächtniß rufen, um die Heutige Situationenau zu erkennen. Mac Mahon verzichtete auf die gefeglihen Garantien seiner Gewalt aus dem einfachen Grunde, weil ihm die Trauben zu sauer waren. Er war nämlich zeugt, daß für seine Pläne in der Affemlelde trog dem erischen Uebergewicht der Konservativen eine Majorität schlechterdings nicht aufzutreiben sei, weil sich allenfalls Mehrheit zur Negation jeder stabilen Ordnung, feinwegs aber zur Begründung irgendeiner festern Formsammenfügen konnte. Keine der monarchiischen Srafftoten mochte sich mit einem Wechsel auf lange Sicht abfergen lassen, seine hatte auf ihre Pläne auch nur für die Dauer von Kahlen Verzicht geleistet und alle zusammen wollten nach wie vor dem Zufall die Entscheidung anheimegeben wissen. Die Befragung der Assemblee war sonach in Alt grausamer Verlegenheit . Mac Mahon konnte sich der Klemme nicht anders befreien, als indem er sich , Basteien auf längere Zeit vom Hals schaffte. (60 standen die Dinge im Juli dieses Jahres, als die Nationalversammlung auf Weinen geschickt wurde und eifer stehen sie auch heute nicht, ja insofern in einer paramentarischen Versammlung vorzügliches Gewicht auf das Vorhandensein einer Majorität gelegt werden muß, stehen je noch schlimmer. Denn mit der Zeit ist auch der Ichmache itt, welcher die konservativen Fraktionen früher nothdürftig zusammenhielt, vollständig zerbrödelt, die Republikaner er sind nicht in solchem Grade erstarkt, um für sich alleine Ausschlag geben zu können. Zwar hat die Regierung in stillbewegten Monaten der Person alle möglichen Ritter angewandt, um für die Absichten Mac Mahon’s ne bessere Konstellation zu schaffen ; der Marschall selber g als Apostel des persönlichen Septennats im Lande Der, er fegte sich mit der Bevölkerung in Kontakt, um Propaganda für seine Ideen wirktsam zu machen, und in dem Wege der Verwaltung erschöpfte man sich inerlei Kunstgriffen, um dem Septennat (heute isn mehr Sertennat) moralische Garantier im Bolfe zu sichern. Mein das gerade Gegentheil wurde erreicht. Die Ergänungswahlen für die Nationalversammlung sind in machtol überwiegender Mehrheit zu Gunsten der Republikaner umgefallen, wesentliche Eroberungen haben auch die Boapartisten gemacht, die übrigen Staltionen haben empfinde Einbuße erlitten, vollends aber das „Septennat”, das der Mac-Mahonismus anfid, hat allerwärts klägliches So erlitten , sein einziger Regierungskandidat vermochtenzudringen. Einer solchen Konstellation steht Heute der Bräent der wehrlosen Nepublik gegenüber. Im Bolte gibt es gentlich nur zwei beachtensmwerthe Parteien : Republikaner und Bonapartisten ; in der Asemblée gibt es für irgendeine definitive Ordnung, sei es die Monarchie oder die Nepublit oder an nur die persönliche Gewalt Mac Mahon’s, überhaupt seine ausschlaggebende Partei. Da darf man wohl mit einiger Spannung der Botschaft des Iäsidenten entgegensehen. Könnte man annehmen, daß der erhalt Muth und Neigung hat, sich der Logik gegeer Thatsachen anzuschließen oder sich zum Vollstrecer offenkundigen nationalen Willens zu machen, so dürfte Inhalt der Botschaft seinen Augenblick zweifelhaft ernen. Mac Mahon müßte in diesem Falle die definitive Begründung der republikanischen Negierungsform verlanen und, wenn diese Forderung zurückewiesen wird, die Nationalversammlung auflösen. Allein nag allen Antezedentien ist darauf seine Aussicht vorhanden. Mac Mahon ill so wenig als irgendeine konservative Fraktion dem Dnachismus einen Niegel vorschieben. Ob er fi füc , Der monarchischen Nichtungen bereits entschieden hat, die Fütige das Gottesgnadenthums ihn beschatten, oder die Neminiszenzen des Bonapartismus , unter Desfen Walten er groß geworden, ihm noch tief in der Seele isten, das mag vorerst unerörtert bleiben. Thatsache ist, daß er die Republik nicht will und daß ihm einstweilen die Macht gegeben ist, seiner Ydiosynkrafte konkrete Wirkung zu verschaffen. Und so können wir uns darauf gefaßt machen, tag die abgespielte Komödie von neuem beginnt. Trägt Mac Mahon den Verhältnissen und der Nationalversammlungenigstens äußerlich Rechnung, so verzichtet er in seiner Botschaft selbst auf die „Organisirung Der persönlichen ewalten", denn so wenig wie im Juli vermag er sie heute durchzufegen und es geht ja doc nicht an, sich utwillia eine Niederlage zu bereiten. Für seinen Fall aber ein Akt zu gewärtigen, welcher eine Lösung des Sirrfall herbeiführen konnte. Es bleibt bei der umsterbhen Assembidee und dem verlängerten Präsidenten auch die „Garantien” — es bleibt so lange, bis die französe Nation sich aus dem beispiellosen Zustande aufrafft und die große Entscheidungsschlacht zwischen Republis und Anapartismus geschlagen wird. Und troß aller Negierungsrite und aller Beschwörungsformeln wird die Katastrophe nicht lange hintanzuhalten sein. missionberichtete und erzählte,daß in der betreffenden Sitzung der Kommission eine lebhafte Debatte stattfand.Anlaßqu-Diskussion hätte,,der bekanntes Ausweis Melchior Lonyay’s sich Zah 1 328 über die Finanzgebahrtng vom Jahre 1867«geliehen.Sämmtliche Mitglieder der Kommission—so fährt der Zeitungsbericht fort— anerkanntem daß der Ausweis überaus mangelhaft sei,ja ein Mitglied der Kommission äußerte sich dahin,Lelnyay habe sich eines Vergehens schuldig gemacht,indem er diesen Ausweis unterschreitete. 5 = Laut dem erwähnten Berichte war das Resultat der Debatte, daß die Minorität zu erklären wünschte, die von Lönyay vorgelegten Ausweise stimmten mit den Original-Detailaugweifen, welche an den Obersten Rechnungshof gefiliet wurden, nicht überein, während die Majorität (sechs Rechte gegen drei Linke) erklärte, daß, und solange als zwischen dem österreichischen und dem ungarischen Ministerium die „Angelegenheiten gemeinsamer Natur” nicht definitiv ins Meine gebracht werden, ein ordentlicher, sicherer Regnungsausweis vom Jahre 1867 nicht zusammengestellt werden könne. Angesichts des unverkennbar tendentiösen Charakters Dieser Mittheilung habe ich wohl das Necht, vorauszufegen, daß dieselbe nicht aus unanfechtbarer Duelle stammt.*) Aber die Mittheilung verräth nicht bios bösewillige Absicht, sondern bemerkt auch, daß der Berfaflier derselben den Gegenstand, über welchen er schrieb, gar nicht Tannte. Doch liegt er mir nicht ob, mich mit feinen Sterthümern und mit feinen Ignoranzen zu befassen. . Mich interessirt blos die Trage selbst, welche übrigens gar nicht neu ist; gegen das Ende des Jahres 1869 gab’s im Abgeordnetenhause über diesen Gegenstand, und zwar über die 1867er Gebahrungs-Ausmeise und über Die 1868er Schlußrechnungen eine lebhafte Debatte und im Sinne des $. 37 ©.-X. III :1848, des $. 6 ©.-X. IV : 1848 und des G.-A. X.1870 wurde in der 158. Mißung des 1859er Neictages im Abgeordnetenhause beschlußweise ausgesprochen, daß „die Differenzen, welche sich zroischen dem präliminare und dem b durch die Schlußrechnungen ausgewiesenen faktischen Gebahrungsresultate ergeben, theils durch die Nothunwendigkeit,der Abweichung, theils duch spätere BGejeKe gerechtfertigt sind”. Dieser Befdl des Reichstages spricht es ferner aus, daß „die zweijährige Gebahrung des Ministeriums gutgeheißen und besanglich der Abweichungen das Absolutorium ertheilt wird, und daß die Ausweise blos behufs Prüfung der ziffermäßigen Nichtigkeit dem zu errichtenden Staatd- Nehnungshofe übermittelt werden sollen“. Der ungarische Staatsrechnungshof hat diese ziffermäßige Prüfung vollendet und spricht in seinem diesbezüglichen Berichte aus, daß er nach eingehender Prüfung der erwähnten Gebahrungsausweise zu der Weberzeugung gelangt sei. Die Resultate der ursprünglichen Rechnungslegung stimmen betreff3 der Hauptsummen vollständig, betreffs der postenmweiten Details aber, dabeije mit Ausnahme einiger, jedoch auf die Summe durchaus nicht nachtheilig einwirfender Differenzen insofern nämlich bei den einzelnen Worten zwischen den Gebahrungszweigen oder zwischen der Nachtrags- und der Taufenden Gebahrung eine Vertauschung stattfand . . . . . mit Den betreffenden PVoften der Schlußrechnungen wirklich thatsächlich fon form find; ferner, daß nach längerem Studium sich herausstellt, daß die ausgewiesenen PVoften in der That von Schlußrechnungen gemäß verwendet wurden sind daß das Endresultat der Summen mit den in die 1868er Schlußrechnungen aufgenommenen Summen vollkormen übereinstimmt. 8 Aber nicht nur dies hätten jene Kommissionsmitglieder mijzen müssen, welche berufen sind, in Angelegenheiten solcheiter Nannr zu entscheiden, sondern auch, daß ein Gebahrungsauswess die Sebahrungsresultate angählt ohne Rücksicht darauf, ob die Ausgaben und Einnahmen zu Lasten oder zu Gunsten des Budgets des laufenden oder vergangenen Jahres erfolgten und er kann demnach zufolge der Natur der Sade auch niet mit den Rosten der Schlußrechnung Stimmen, da die Schlußrechnung nicht mehr ein Ausweis der Jahresgebahrung ist, sondern ein Ausweis die Staatshaushalter jenes Jahres, bei welchem die zulasten des vorhergehenden Jahres, somie die im fünftigen Jahre zu 2aften oder zu Gunsten des Berrechnungsjahred vor“ kommenden Zahlungen schon abgesondert vorklommen. Werner hätten die betreffenden Kommissionsmitglieder wissen müssen, daß sie die von dem in Wien befindlichen gemeinsamen Staatsrechnungshofe angefertigte Schlußrecjhnung von dem durch mich ein Sabre vorher dem Abgeordnetenhause vorgelegten Gebahrungsausweis wegen des verschiedenen Standpunktes, den ich und der Wiener Rechnungshof einnahmen, unterscheiden müssen, insofern als der Wiener Oberste Nehrungshof nag den Titeln des vom damaligen österreichischen Finanzminister Ende Dezember 1866 vorgelegten Budgets verrechnete und daher Frommen die inneren Ausgaben unter dem Titel „Ungarische und kroatische Kanzlei“ vor, während ich, der im März 1867 die Finanzverwaltung übernahm, im Sinne der Konstitutionellen Formen und Geregene Ausgaben nach den einzelnen Ministerien verrechnen ließ; ja, die Herren hätten schon deshalb diese Unterreidung machen müssen, weil 1867 mehrere Ausgaben (Krönungs-, Reichstags-Ausgaben u. f. mw.) vorkamen, melde in dem Boranschlage für 1866, nahh m welchem der Wiener Rechnungshof buchte, nicht vorkommen konnten. Das ungarische Ministerium buchte seine Ausgaben und Einnahmen nach dem faktischen Titel des Ministeriums auf Grund der reichstäglichen Beschlüsse der österreichtige Rechnungshof hingegen buchte unter seinen alten Budgetrubrifen. Aber ich konnte die Buchungsmethode des Wiener Obersten Rechnungshofes aug für die gemeinsamen Ausgaben nicht annehmen, denn sie wäre ein Nachtheil für das Land gewesen. Ich halte es für überflüssig, diesbezüglich in Details einzugehen, ich berufe mich nur darauf, was ‚ich in Dieser Angelegenheit gelegentlich der reichstäglichen Verhandlungen im Jahre 1869 detaillirt und motivirt vorgebracht habe. Das Wenigste, was sowohl Publikum als Einzelne von den Mitgliedern einer Kommission, welche berufen ist, in Angelegenheiten von so beider Natur zu entscheiden, hätten erwarten können, i daß jedes Mitglied dieser Kommission mit gebührenden Grüfte und gründlicher Kenntniß eines jeden Umstandes des in Rede stehenden Gegenstandes an seine Aufgabe gehe. &3 it eine bedauerliche Erscheinung, daß man an den Berrathungen der Schlußrechnungs-Kommission theilnimmt, debattisch anklagt und in Fragen entscheidet, deren Prämissen, Entwicklung und Geschichte man nicht kennt, obwohl auch diese im Hause eingehend erörtert wurden Diese Bemerkung, mit der ich meine Zeilen schließe, empfehle ich der Aufmerksamkeit jenes geehrten Kommissionsmitgliedes, das so leichtfertig mir als Vergehen jene That glaubte imputiren zu können, mit der ich nur meine Pflicht erfüllte, und das sich berechtigt wähnte, in dieser Sache ein Urtheil zu fällen, ohne sie ernstlich studier zu haben. Budapest, 2. Dezember 1874. Graf Melchior Londvay. Budapest, 2. Dezember. = Der vom Minister des Innern eingebrachte Gelegentwurf über die Domestitalkasfen ist, wie aus dem nachfolgenden Berichte hervorgeht, von dem Administration Ausschüsse des Abgeordnetenhauses abgelehnt worden. 63 ist wohl noch erinnerlich, daß mir jüngst bei Beisprechung dieses Gelegentwurfes unser Urtheil darin zusammenfaßten, die Vorlage entbehre des leitenden Gedankens, entspreche weder den Rücksichten auf die Selbstverwaltung der Munizipien, noch den Bedingungen einer finanziellen Gesparniß, noch den Prostulaten einer guten Administration, also überhaupt je irnem derjenigen Momente, welche für die Einführung der Domestitalfasten geltend gemacht werden können. In dem Ausschuffe tion nicht den Ausdruch der Komitatsherrlichkeit, sondern ein wichtiges Interesse des Staates und der Gesellshaft erbliden. Kurz, der Gefebentwurf hat sein Schifaf verdient und schmerlich befinden wir uns im Yrrthum, wenn mir vorausfegen, daß sich Graf Szapáry die Schlappe nicht sonderlich zu Herzen nehmen dürfte. Er hat die Vorlage eingebracht, weil er dem Wunsch der Neuner-Kommission nachkommen wollte, aber er fennt viel zu gut die Gebrechen unserer Verwaltung, als daß er sich hätte bereden künnen, die finanzielle und administrative Fiktion, auf welcher der Gejekentwurf bafirte, werde unserer Administration zum Heile anschlagen. Das verfehlte Opus wurde also zu ewiger Mühe gebettet und das ist ganz in der Ordnung. Nur entsteht feßt eine finanzielle Frage. Der Gelegentwurf sollte nämlich zur „Entlastung des Staatshaushaltes“ dienen und die Wirkungen desselben wurden schon in dem Voranschlage des Ministers des Innern für 1875 antizipiet. Der Finanzausschuß hat allerdings die vorjährige Summe eingestellt, also das heutige negative Resultat gleichsam antizipist, allein das Defizit wird sich jeit jedenfalls um etwa 2 Millionen höher stellen.. — Die Berathung des Ausschusses flisziren wir in Yolgendem : Der Präsident Graf Emanuel BPEHY warf die Frage auf, ob es nicht nothmendig wäre, vor Beginn der Generaldebatte ein engeres Subfomité behufs Zusammenstellung und Vorlage der zur Entscheidung der Trager der Domestikalsteuer nöthigen Daten zu entsenden ? . Gabriel Brady glaubt, daß dieser Vorgang nach der Generaldebatte am late sein werde, da sich dann das Subsomite bezüglich der zu gewärtigenden Feststellngen orientiven künne ; seinerseits acceptirt er den Gefesentwurf nicht, weil derselbe mit den Anordnungen des §. 90 des G.A. XLII : 1870 im M Widerspruche steht, und, weil die Staatshilfe für die Ausgaben zur Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit, sowie für die Kosten der Waffenund Vormundschaftsbehörden aufrechterhalten, und dadurch die arenizipale Autonomie auch auf diesem Gebiete mit zum Theile wiederhergestellt wird. Da · Minister des Innern, Graf Lulius Szapárd , erklärt, er habe sich in Folge der Verfügungen der Legislative zur Vorlage eines solchen Gefegentwurfes verpflichtet gefühlt. Sein Gefegentwurf ziele auf die Ausgleichung der finanziellen Situation mit den Kostulaten der munizipalen Autonomie ab. Der Minister ist von der Zmedmäßigkeit des Entwurfes überzeugt, obwohl er zugibt, daß Bu die Zeitgemäßheit desselben verschiedener Ansicht ein fama. Zadislaus Tipa kann dem Gelegentwurf nicht zustimmen, weil derselbe nicht nur bezüglich der Modalität, sondern auch bezüglich des Zieles sowohl mit dem G.A. XLH : 3870, als auch mit den Feststellungen des Neunerausschusses im Widerspruch steht ; es sei eine Ungerechtigkeit, dab die eine geringere staatliche Unterstüßung beanspruchenden Komitate zu der den übrigen gebotenen größeren Unterstügung beitragen sollen. Julius Clab nimmt den Gesetzentwurf,sowie derselbe vorliegt,ebenfalls nicht ab,weil derselbe die Domestik als jeuer den Munizipien nicht vollständig überträgt und es daher unmöglich macht,daß diejenigett·das Erforderniß feststellen,welche für die Bedeckung zu sorgen verpflichtet sind.· Härman kann eine derartige autonome Institution in den Rahmen des gegenwärtigen Komitats nicht einfügen,welches eigentlich keine Autonomie besitzt. Ordödy nimmt den Gesetzentwurf nicht zur Grundlage für die Berathung ajt,weil derselbe dem Gesetze,zscilchernder Minister ermächtigt worden,nicht entspricht und bis zur Ordnung der Verwaltung und des Staatshaushaltes auch nicht entsprechen kann.Indessen müßte man,um auch den gegenwärtigen Stand mit der finanziellen Situcation in Einklang zu bringen,auch bei den Komitaten Reduktisten vornehmen und zu diesem Behnfe hält er die Entsendung eines Subkomites für zweckmäßig. · Johann Lönyay erklärt,daß er den Gesetzentwurf nicht für zeitgemäß halte und demselben daher nicht zustimme,obschon er anerkenne,daß der Minister verpflichtet war,denselben einzureichen. · · Lepay nimmt den Entwurf gleichfalls nicht an,weil derselbe eine unverhältnißmäßige neue Belastung ins Leben treten ließe und weil der Einführung der Domestikalkassen,twen 11 dieselben anders zweckmäßig eingerichtet sein sollen,noch anderen Verwaltungsreformen,worunter die Ordnung des Königsbodens,vorangehen müssen. ·· ·· Baranyi. Da die Ausgaben der Munizipien mit ihrer Steuerfähigkeit nicht im richtigen Verhältnisse stehen, acceptirt er Friesegentwurf nicht, denn er würde zur ungerechter Besteuerungühren. Vizsoly wäre nur in dem Falle geneigt,in die Spezialverhandlung des Gesetzentwurfes einzutreten,wenn vorher ein zu entsendendes Subkomite auch die Wirkung der Steuergesetze grüfen und darüber eine Vorlage machen würde,ob es zeit-und zweckgesnäß sei,tritt er denegenwärtigen finanziellen Verhältnissen die meestikalsteuer in die er Weise einzuführen. Der Ausschuß erklärt hierauf mit Stimmenmehrheit,daß er den Gesetzentwurf nicht als Grundlage der Spezialdebatte annimmt, und wird zur Ausarbeitung der Motivirung eines Dem Hause vorzulegenden diesbezüglichen Berichtes ein aus den Mitgliedern Ordody, LeRay und Eraußt bestehendes Subsomite entsendet. (Hoffentlich werden die Delegationen an den Weg finden, um durchgreifende Gesparungen überhaupt, die wahrlich im Interesse Oesterreichs nicht minder als dem Ungarns gelegen sind, zu realisiren. D. Red.) — Die siebenbürgischen Parteibewegungen dauern fort. Am 29. November hielt die Deal-Partei des Tordbaer Komitats eine Lösung, in welcher sie die Bestrebungen der neuen „ungarischen Partei“, auf das entschiedenste desannuhzte. Unter den zahlreichen Anwesenden befanden sich Geifa Rothlen, Graf Domini Zelefi (der Xelteste), Baron Georg Kemény, Graf Dominik Teleki (der Mittlere), Der Lebtgenannte und Mid. 90 rvath sprachen für, alle Uebrigen gegen die neue Partei, am wirksamsten Graf Dominik Teleti b. Telt. Die gefaßten Beischlüsse sind nach „Hon“ folgende : ... Die Deát-Bartei des unteren Tordaer Komitatsbezirkes spricht einhellig aus: 1. daß sie die Bildung einer neuen Partei unter der Benennung „siebenbürgische ungarische Nationalpartei“ mißbilligt ; 2. daß sie, von der Welterzeugung ausgehend, daß die Ordnung der zerfahrenen Lage des Vaterlandes am zweckmäßigsten im Schoße der bisherigen Partei und durch Kräftigung derselben bewirkt werden könne, überhaupt die Bildung irgendeiner neuen Partei nicht für opportun hält, welchen Beschluß, 3. die Deal-Partei des Tordaer Komitats den Deal-Parteien diesseits bei Királyhágó mit der Aufforderung mittheilt, das Akionsfeld im Sinne dieses Befchluffes zu betreten. Mit der Tertirung des Befchluffes wurden Graf Dominik Teleli d. Aeltere, Graf Geisa Bethlen, Baron Karl Hukar, Edmund Velics und Emerich Nagy betraut. = Der königl ung.justizminister hat mittelst Zirkular sämmtlichen B. ung. Gerichtshöfen und Vezirksgerichten zur Darnadjahtung in Erinnerung gebracht, daß seit dem 1. November 1868 die Militär-Kommanden zu Hermannstadt, Preßburg und Raskau ermächtigt sind, mit der W Vertretung des Militär-Verars Ziviladepfaten zu betrauen; daß seit dieser Zeit die Vertretung des Militär-Aerars in dieser Weise geschieht und aug fernerhin geschehen wird; daß Die erwähnten Ziviladvotaten mit dem amtlichen Titel „Nechtsvertreter des Militär-Nerars” bekleidet sind; daß Dieselben mit einer Generalvollmacht versehen und auf Grund derselben als legale Vertreter des Militär-Norars zur Üebernahme von Klagen und Bescheiden berechtigt sind, und daß endlich den General- und Militär-Kommanden das Recht unbenommten bleibt, die mit einer solchen Generalvollmacht versehenen Periveter von der Führung einzelner Prozesse auszuschließen und mit Vertretung derselben mittelst einer Spezialvollmacht andere Advotaten zu betrauen, Ddesgleichen die den Vertretern extrieite Generalvollmacht aus triftigen Gründen an wieder zu entziehen. Vorläufig sind folgende Advokaten, als Rechtsvertreter des Militär-Nerars zur Vertretung des Militär-Merard mittelst einer Generalvollmacht ermächtigt, und zwar: seitens des Militär-Kommandos zu Temesvár: Dr. Albert Schönborn ; besz Militär-Kommandos zu Hermannstadt: Wilhelm Brudner, und des Militär- Kommandos zu Kafkau, Géza Benczur. — Wie uns mitgetheilt wird, sind die Staats-Straf- und Befreiungsanstalten in Folge des täglichen Zumachtes von Sträflingen gegenwärtig derart überfüllt, Daß man betreffenden Orts bereits Berathungen pflegt, wie diesem Uebelstande abgehoben werden könnte, ohne daß Die Negierung zu unvorhergesehenen großen Auslagen genäthigt wäre. Auch das große Strafhaus für militärisge Steäflinge, welches in der Nähe von Ofen erbaut werden soll, it gegenwärtig Gegenstand einer ernstlichen Berathung im Schoße des Kriegsministeriums und soll womöglich mit dem Bau desselben Idgon im nächsten Jahre begonnen werden. .*) Sie war, so viel wir ung erinnern, dem „Erzefitd” entnommen und in allen Blättern durchaus gleichlautend. Die, Sudapest,2.Dezember. Q In den jüngsten Tagen hat sich die öffentliche «,einu"vgvielfach mit den Schlußrechnungen «S Staatshaushaltes und den Debatten der Brüfung dieser Rechnungen ausgesandten Kommission jtgteute erhalten wir in dieser Angelegenheit vom "Graen Melchior Lönyay nachfolgende«Zune = Der diplomatische Agent der rumänischen Regierung Herr Eostaforu ist dieser Tage von Bukarest nach Wien zurückgekührt. Herr Eostaforu wurde von seiner Regierung mit umfassenden Instruktionen und Vollmachten ausgestattet, die ihn in die Lage legen, die Verhandlungen über die mit Rumänien abzufließenden Zoll- und Handelshebereinfünfte thunlichst zu beschleunigen. Gleichzeitig wird aus Belgrad gemeldet, daß die serbische Negierung bereits den Entwurf eines ähnlichen Hebereinkommens ausgearbeitet habe, der bestimmt ist, dem österreichisch-ungarischen Auswärtigen Amte eingesendet zu werden und als Grundlage der diesmaligen Verhandlungen zu dienen. ‚= Die Kataster- Kommission hielt heute um 5 Uhr Nachmittags eine Sagung, in welcher der vom Referenten eingereihte Bericht authentizirt wurde. Derselbe wird demnächst dem Hause unterbreitet werden. — Der Justizausschuß hielt heute um 5 Uhr Nachmittags eine Sagung, in welcher der Referent Stefan Telepsy seinen Bericht in Angelegenheit der Zivil-Prozeßordnung einreichte, 63 entspann fi eine interessante Debatte darüber, ob der Ausschuß auf Basis dieses Berichtes in die Spezialdebatte eingehen solle. An der Diskussion beteiligten sich Justizminister Bauler, Ludwig Horváth, Ferdinand Horanskiyu A. Bei Schluß unseres Berichtes dauerte die Diskussion noch fort. — Das zur Prüfung der rechtlichen Natur des Studienfonds entsendete Sublimite hielt heute Nachmittags eine Situng, in welcher nach längerer Debatte ausgesprochen wurde, daß der Studienfond ein Landes- oder öffentlicher Fond ist, daß dessen Einkünfte zur Förderung von allgemeinen Unterrichts- und Kulturzwecken zu verwenden sind ; ferner wurde erklärt, daß die Regierung aufzufordern wäre, semwohl den Fond, als auf die aus demselben erhaltenen Institute in das Landesbudget aufzunehmen. Mit der Abfassung der Motivirung wurde Ferdinand Horanpfy betraut; Graf Albert Apponyi meldete ein Separatvotun an. — Aus Agram kam jüngst die Nachricht, daß die Frontischen Abgeordneten am gemeinsamen ungarischen Reichstage di Steuergefege faum und nur dann votiven werden, wenn ganz besondere politische Gründe sie dazu bewegen. Wir missen nicht, welcher Natur jene Gründe sein sollen, die auf die Entscheidung der Froatischen Abgeordneten einfluß ausüben salen und mir wollen glauben, daß dieselben nur die Uütereffen des Staates, das Gemeinwohl und den Inhalt der Vorlagen berücksichtigen ; aber jedenfalls wäre es fehreich und angezeigt, ehe man ein Urtheil fällt, si hier von der Sachlage Kenntniß zu verschaffen und nicht zuhause ohne Kenntniß der Verhandlungen zu kritisiren, un mehrfeile Popularität zu erhafchen. — Weber die nahhfte Delegationssession macht Die „R. fr. Breffe" folgende Mittheilung : Im gemeinsamen Ministerium sind die Berathungen über den Zeitpunkt der Einberufung der Delegationen bereits abgeschlossen. Die Delegationen sollen gleich nach Schluß des Reichsrathes, anfangs März, berufen werden. Die Delegations-Sagungen finden bekanntlich diesmal in Wien statt. Die Dauer der Delegations- Session dürfte vier Wochen nicht überschreiten, und die Einberufung der Landtage wird, wie es die Diesseitige Negierung beabsichtigt, noch anfangs April möglich sein. Dem frühen Einberufungs-Termine der Delegationen entsprechend, wird auch bereits im gemeinsamen Ministerium an der Zusammenstellung des Budgets gearbeitet. Daß diese Arbeiten noch nicht bis zur definitiven Feststellung des Staatsvoranschlages gediehen sind, Liegt in der Natur der Sache, und danach i auch der Werh der in den namentlich ungarigen Journalen aufgetauchten Meldungen zu bemessen, daß Der Aus deminanzaus täuffe. Der Finanzausschuß hat in seiner heutigen Sigung die Bewathung über die vom Handelsminister Bart al gestern eingereichten Aufklärungen in Betreff der B Pferdegestüte fortgeseßt. Referent Wahrmann Finn sich mit den durch die leergreffende Ministerial-Sektion vorgelegten Berechnungen durchaus nicht befreunden, da diese auf handgreiflichen Stusionen beruhen. So wird das Brutto-Einkommen eines Katastraljoches der Gestüt- Herrschaften mit 25 fl. 15 fr., die Netto-Einnahmen mit &fl. 58 ff. berechnet , nachdem aber troß dieser überspannten Erwartungen dennoch das Defizit unbedeckt bleibt, nur ein Abzug von 97.700 fl. bei den Ausgaben und eine Vermehrung von 16.000 ff. bei der Bededung gegen den ursprünglichen Voranschlag beantragt. Der Minister macht den Referenten darauf aufmerksam, daß dieser Kartül auf einer Diametralberechnung von vier Jahren, nämlich 1870, 1871, 1872, 1873, also nicht auf operativen Einkünften beruht. Referent muß dies platterdings leugnen, nachdem eben die bezogenen vier Jahre faktisch einweisen, daß diese Einkünfte nicht bezogen, sondern nur mit einem zu Hilfe genommenen Auskunftsmittel, nämlich der sogenannten Mehrung des Staatsvermögens (‚llamyagyon gyarapodása) von angeblichen 889.000 f., zu dieser Höhe hinaufgeschraubt wurden ; der Finanzausschuß weiß aber zu gut, wie wenig reellen Gehalt dieses Wort habe. . Mörter ist gleichfalls überzeugt,daß die veranschlagte Bededung von 782.000 fl. eine fiktive sei. Die Erfahrung mehrerer Jahre weist auf die großen Mängel der bisherigen Bemittlerhaftung hin, da 60.000 Joch nicht nur die Kosten der Staatsgestüte nicht bestreiten können, sondern sogar ein Defizit von 770.000 fl. ausmeisen. Eingehend zu untersuchen, so die Duelle dieser Uebel Liege, sei Pflicht des Ministers , er seinerseits, könne sein anderes Mittel vorschlagen, als die Hälfte der Gestütte binnen zwei Jahren zu veräußern, zur Erhaltung der anderen Hälfte 30.000 Koch zu verwenden und den Neft von 30.000 Soc Feld in Baht zu geben. S 6LT theilt die Meinung des Referenten in Betreff der illusorischen Berechnung der Beheckung von Seite der betreffenden Ministerialsestion und muß den Minister ersuchen, sich mittelst eines abzuändernden Baranschlages über die Hauptfragen, zu äußern, wie er ohne Verminderung der Gestüte dem Defizit binnen drei Jahren ein Ende machen könne ? Medner stellt den Antrag, für 1875 154.000 fl. zu Streichen und für die Zukunft dem Minister anzuempfehlen, teils durch Verminderung der Gestüt und Pferdezuchanstalten (möntelep), theils durch Hebung der Wirthschaftseinkünfte und Vermehrung derBelegstaten die Kosten in der Art zu vers mindern, daß bis 1877 das Gleichgewicht in diesem Zweige der Staatshaushaltung hergestellt sei. . .Somfficd sieht die Nothwendigkeit einer Nedaktion der bisherigen Kosten ein, und wünscht, daß der Minister die hier zu beschließenden Grsparniffe in einem neuen Voranschlag gehörig eittheilen möge. Simonyi sieht eine große Schwierigkeit der Verwaltung in dem Umstande, daß die bei den Gestüten angestellten Militärpersonen nicht von dem ungarischen , sondern dem gemeinsamen Kriegsminister abhängen. Nedrigens begreife es nicht, wie der Staat in den Gestüten und Zuchtanstalten bei ungefähr 4000 Pferden für die Erhaltung eines Pferdes jährlich im Diametral- Kalkül 490 fl. verwenden und nicht alle Mühe anmenden konnte, um diesen Kosten einen Niegel vorzuschieben. Ziedenyi macht den Ausschuß darauf aufmerksam , daß diese Art von langwierigen Berathungen zu dem erwünschten Ziel nicht führen künne, er Ausschuß muß vor Allem darüber im Neinen sein, ob dem Hause der Verkauf eines Theils der Gestüte anzuempfehlen sei ? Denn nach dem der Minister troß des ersten indieser Hinsicht gefaßten Beischlusses seinen nachträglichen Voranschlag nit in diesem Sinne unterbreitete, hiezu aber der Ausschuß den Minister nicht zwingen könne, so müsse Darüber abgestimmt werden, ob der von Móricz direkt auf Verkauf eines Theils der Gestüte gestellte, oder der von Széll modifizirte Antrag dem Hause anempfohlen, oder aber der nachträgliche Voranschlag des Ministers angenommen werde, in in welchem Falle für 1875 der von fast allen Mitgliedern i 3 Ausschusses gewünschte Abstrich natürlich nicht plaßgreifen könnte. Der Minister antwortet hierauf, daß Igon im Jahre 1874 von den 500 Stuten bei den Gestüten 200 Stüdk veräußert wurden , also eine Verminderung der Kosten jedenfalls stattfinde ; daß diese für 1875 nur 97.000 fl. betragen, miülfe anderweitigen, von ihm ereklärten Umständen zugeschrieben werden. Simonyi’s Heußerung, daß das Gestütspersonal vom Beeen Kriegsminister abhänge, müsse er leugnen, da dasselbe ganz diesem Ministerium übergeben worden sei. Den Verkauf eines Theiles der Gestüte halte er für schädlich, da hiedurch deren Griftenz selbst in wenigen Jahren ge ER wäre, doch sei er geneigt, die Zahl der zur Zucht bestimmten Erde zu vermindern. BEHY wünscht jedenfalls die Unterbreitung eines Bermaltungsplanes von Seite des Ministers, um mit voller Kenntniß des Sachverhaltes sein Untheil fällen zu können. Horváth in der Ansicht Z3fedényis, daß diese weitläufigen Detailberathungen zu seinem Ziel führen können, und da der Minister von seiner Meinung nicht abweichen will, müsse ein diesfälliger Beschluß dem Hause unterbreitet werden. Wie viele Fälle kamen schon in diesem