Pester Lloyd - Abendblatt, Juli 1875 (Jahrgang 22, nr. 147-172)

1875-07-15 / nr. 159

—«.-.--—.i,-.— — 80 1875. — Mr. 159. , ·,·»·--.sp-s—.-.—-—-·—·T···».-,—......—.-.-.s· \BEN «­­SEÓGKEZZ ISCH, (Einzelne Stummeln 5 Fr. in allen Verschleißlokalen). en lan mb teat m EN en u] ne ufi uam een sn nguwananarı ze; nun are ai un mann SERIEN hi .­»Das heutige Amtsblatt bringt die vom Minister des JIWMUUHSM JUstizminister erlassene Vollzugs-Verord­­nug iq zu dem über die Zustellungen handelnden Gesetz-Artikel X­:­1875,deren Wortlaut wir nachtragen werden;ferner eine Ver­­ordnung des Ministers des Ministers des Innern an Wahlausschüsse des Bacs-Bodroger dem Gebiet die Zentral-­nd Zalae­r Ko­mitate und des Mühlebacher Stuhls, mit welcher für die Vor­­nahme der Neichttagswahlen auf dieser Juris­­­diktionen ein zehntägiger Termin vom 8.bis inkl.17.August aus­­beraumt wird, und eine unterrichtsministerielle Verordnung mit dem Verbot des rumänischen ABC-B­u­ch­e­s von Basilius BHetri in allen rumänischen Volksschulen. sz Gegenüber den mannigfachen Mittheilungen über das gemeinsame Budget im „Hon“ in der Lage, Folgendes zu mel­­den: Wohl muß die Regierung der Nothwendigkeit Rechnung tra­gen, melde laut der übereinstimmenden Ansicht der militärischen und politischen Fachmänner betreffs der Versehung unserer Artil­­lerie mit neuen Kanonen obwaltet, doch bedeutet dies Leinesmegs, daß das Plus von 8 Millionen, welches zur Beschaffung der in­frage stehenden neuen Geshüte gefordert wird, pure et simple ins­­ Budget als Ausgabenplus neben die übrigen bisherigen Summen eingestellt werde. (Es ist dafür gesorgt, daß der bedeutende Reduktion in den übrigen Titeln der ordentlichen und außerordent­­lichen Kriegsausgaben diesse ein- für allemal entstandene außer­­ordentliche Ausgabe gedecht wird; zur Bededung wird jedoch — ein gemeinsames Ansehen auf­­genommen. ő — Ym gestrigen Ministerrathe, welcher fig — mie be­reits mitgetheilt war — auch mit dem gemeinsamen Budget befaßte verlag, wie „Hon” meldet, Finanzminister Sz El! das Memoran­­dum, welches er auf Basis der in Wien gepflogenen Bourparlers­­ über die Bankfrage an den österreichischen Finanzminister richten­­ wird. Dies umfangreiche Aktenstüc erstrect sich auf die Details der Bankerrichtung und auf die Balutafrage, und wird nach einigen stylariichen Modifikationen abgefhit werden können. Der gestrige Ministerrath konnte die Note Leicht acceptiren, da sie nichts Anderes ist, als die Motivirung jener Prinzipien und Ideen des Finanzministers, welche die Regierung längst acceptirt hat und betreffs welcher, wie früher, auch fest unter den Mitgliedern des Ministeriums das volfte Einverständniß herrscht.­­ Im Ministerium des Innern werden Derzeit wie „Hon“ mitteilt — vier Gefäßentwürfe ausgearbeitet, u. zw. über die hauptstädtische P­olizei, über die Regelung des Sanitäts­­­­wesens, über die Ergänzung des Gemeindegesethes (Konstituirung der PBußten zu Gemeinden) und über das Dienstbotenwesen. Wie „Petit Naplo“ erfährt, weiß man im Unterrichts- Ministerium von der angeblichen Ernennung des in Gran ge­wählten Abgeordneten Anton Woor zum Geltionsrath an Stelle ‚des zum Bischof ernannten Ferdinand Durandty — gar nichts. s Die vor einigen Wahlen vorgefallenen un­s­regelmäßigkeiten veranlassenden Minister deannerm Spezials­kom­­missäre zu entsenden.Wir haben bereits mitgetheilt,daßnach ,Nggy-Banya,wo bekanntlich wegen Schlägereien die Wahlsittiri nierdenn­ußte,ein Ministerialkomm­issär entsendet wurde.Wie "",·,·Pe­sti«Naple«mittheilt,wurden auch nach Liptau und nach Mühl­­bach Kommissäre entsendet,1·welche dem Minister deannernüber d·le»··bei·den Wahlenvergefallenen Mißbräuche Berichterstatten stjllen Wie al­s Kezdi Väsåkbelv telegraphirt wird,hat der Wahl­­väl­sident des Kezdis Oxbaer Bezirkes wegen vorgekommener unregels Gräßigkeiten bei der Wahl die Angelegenheit dem Zentrum zu unterbreitet. Die Revisoren sind verpflichtet, binnen acht Tagen nac ihrer Ernennung ihr Urtheil zu fällen. XVIII Damit der Austausch der Brodutte an den Grenzen beider Länder befördert werde, werden die folgenden Gegenstände beider­­seits eingelassen und ausgeführt mit der Verpflichtung, daß Diele Gegenstände mit der provisorischen Befreiung von den Austrittsgebühren und im Sinne der von den beiden Kontrahenten gemeinschaftlich festgestellten Zollverordnungen auc .­rückgeführt werden dürfen, welche dem auf dem Territorium eines der beiden hohen Kon­­trahenten betriebenen Freihandel entspringend, auf Die Märkte a) Mit Ausnahme der Nahrungsmittel alle jene Waaren, und Bläße der anderen Macht gebracht werden, oder welche diese Bestimmung auf das Territorium des anderen Kontrahenten be­­fördert werden, um den Gatrepots oder in­ v den Mauthamis- Magazinen untergebracht zu werden ; sowie die von den Commis voyageurs der österreichische ungarischen oder rumänischen Häuser im­portirten Waarenmuster unter der Bedingung , daß diese Maaren und Muster mit Ablauf vorher bestimmter Zeit dorthin zurückgeführt werden, von wo sie gebracht wurden ; b) daß von dem einen auf das andere Territorium auf den Markt oder Weide getriebene Vieh. In dem wetteren Falle er­strebt sich die Befreiung von den Gin- und Austritts-Gebühren auch auf die betreffenden Produkte, wie die während des Aufent­­haltes auf dem anderen Territorium gewonnene Milch, Butter und K­äse, auf das während derselben Zeit geworfene Vieh, ferner auf die Sachen und das Werkzeug der das Vieh treibenden Bauer und Hirten ; 6) die zu reparirenden und Handel-Benennung daß Dderem, Gegenstände , ohne Veränderung Natur eine wesentliche erlitte, © · · ·· d zum Ginpaden dienenden Dedtücher und mit Ge­­brauchsmatte versehenen leeren Fäiler. XIX Die mit Zoll-Restitutionsbolleten zu versehenden Waaren, welche von dem Territorium eines der beiden hohen Kontrahenten unmittelbar auf das des andern übergehen, werden nicht ausge­­padt und der Ü­erschluß nicht abgenommen und erregt werden, mit dem Vorbehalt, das den Anforderungen des in dieser Beziehung ge­­regelten Dienstes Genüge geschehe. Z­u Ueberhaupt sind die Formalitäten des Zolldienstes zu ver­­einfachen, die Expeditionen an einem Orte durch das Organ einer einzigen Behörde auszuführen und nach Möglichkeit zu bes­chleunigen. Die beiden hohen Kontrahenten werden darauf bedacht sein, dab — soweit es­ möglich­st — die an der Grenze vorhandenen Zollämter an einem Orte vereinigt werden und auf diese Weise bei­mWebertritt der MWnaten von einem Zollgebiet in das andere die Zollmanipulationen Gilette durchgeführt werden künnen. Wenn einer der beiden hohen Kontrahenten es nothwendig findet, neue Gebühren oder Verzehrungs-Auschlagsgebühren für irgend melden in dieser Konvention enthaltenen­­ Produktions- oder Fabrikationsartikel auszumerfen, oder dur die Lokale oder anderen Organe ausmerfen zu lassen, so it dann der gleiche fremde Artikel bei der Einfuhr sofort mit denselben Gebühren belastet. _. An­folge dessen ist nach den von dem Territorium des einen dic­ben Kontrahenten in das des anderen eingeführten Waa­­ren bei der Einfuhr seine wie immer zu nennende Berzehrungs­­steuer-Gebühr zu zahlen, wenn diese Waaren in dem Lande, nach welchem sie importirt werden, nicht produziert oder fabrizirt werden. XXL. Für welche Waaren österreichisch - ungarischer Provenienz immer, welche nach Rumänien, und für meide Waren rumänischer Provenienz immer, welche nach Oesterreich-Ungarn eingeführt werden, kann weder durch die Staatsbehörden, noch durch die Dim­izipal­­oder andere Administrations-Organe eine solche Verzehrungssteuer ausge­worfen werden, die höher ist als die, welche die gleichen Artikel der nationalen EAN Die beiden hohen Kontrahenten verpflichten sich,­­mit geeig­­neten Mitteln zur Verhinderung des gegen ihre Territorien­ gerich­­teten Schmuggels Rh­eizaázgsée ál und­ zur "Bestrafung des­selben den zur Bemachung des anderen beorderten durc, die alle jene behufs Ausübung ihrer Agenden nothunwendig haben. er Meder Untertriban der beiden hohen Kontrahenten, wird, in Territorium des andern denselben Schub genießen, welcher den Bürgern­ dieses Staates bezüglich all dessen, was die Fabrifs- und Handelszeichen und jede Art Zeichnungen und Muster betrifft, eingeräumt ist Die Regierung Sr. Hoheit des Fürsten von Rumänien wird vor Ablauf eines Jahres der rumänischen Kammer ein Gefes vorlegen, welch­e fich auf die Fabriks- und Handelszeichen, Die Zeichnungen und Muster bezieht, und den diesbezüglich allgemein angenommenen Prinzipien entspricht, und wird sich bestreben, daß das Gele von der Kammer angenommen­ werde. · · Das ausschließliche Recht auf die Vermert­ung, irgend eines line oder Gewerbezeichens kann zu Gunsten der in Rumänien ebenden Desterreicher und Ungarn oder der­ in Desterreich-Ungarn lebenden Rumänen seine längere Dauer befigen als von den Ge­fäßen des Landes für die Bewohner des Landes festgefest ist. Wenn das Gemerbezeichen oder Muster in einen­­ Lande vollkommen frei it, kann er in einem anderen Lande nicht Gegenstand einer aus­­fließlichen Bewüsung sein. Die vorher erwähnten Verfügungen sind auch für die abriss­ ése­ a a anzuwenden. Die Unterthanen Sr.Majestät des Kaisers und Königs können den­ ausschließlichen Besitz eines Zeichens,Musters­ oder einer Zeichnung in Rumänien nicht beanspruchen, wenn sie nicht zwei ne derselben bei dem Bularester Handelsgerichte deponirt­aben. Dagegen können rumänische Unterthanen den ausschließlichen Besiß eines Zeichens, Musters oder einer Zeichnung in Oesterreich- Ungarn zu­ beanspruchen, wenn sie nicht zwei Gremplare derselben entweder bei der Wiener oder bei der Budapester Handelskammer deponirt haben. XXVI. ee" . 65 sind seinerlei besondere Gebühren nach den Donau- Schiffen, oder nach den auf denselben befindlichen Waaren ein­­zuheben, ausgenommen den Schiffzoll, melcher von den Schiffen an der Donau-Mündung oder beim­ Gisernen Thore zu entrich­­ten i­. Desgleichen wird dies der Fal­lein hinsichtlich der auf der Donau gegenseitig ein und auszuführenden Waaren, melche außer den in dieser Konvention festgestellten Aus- und Eintritts Gebühren keinerlei weiteren Gebühren unterwworfen sein werden. Weiterdies können die in den Donau­häfen dermalen bestehenden Gebühren, als Beiträge zur Instandhaltung der Landungspläne und zur Her­stellung von öffentlichen Aus- und Einlade-Vorrichtungen, auch in Hinkunft unter dem Titel „Beitrags:Gebühren” und nach den Bestimmungen der diesfalls bestehenden besonderen, Neglement3 Be nag den Schiffen, als auch nach den Waaren eingehoben werden. Es werden folglich auch nach den nach Rumänien ein- oder von da ausgeführten und dem spezifischen Tarif­- und Gemischts­­gebühren unterworfenen Waaren an den Uferstädten zu dem obi­­gen Zwide Zeitragsgebühren eingefordert werden, welche aber 5% der betreffenden und in dieser Konvention bezeichneten Import­e Gebühren nicht überschreiten werden. Nach den auf demselben Wege ein- oder ausgeführten, den Ad-valorem-Gebühren unterwor­­fenen Waaren werden unter demselben Medietitel speziele Bei­­träge eingehoben werden, welche 19, Berzent des im Sinne dieser Konvention konstatirten Werthes dieser Waaren­ betragen werden. Gleichfals zahlen Schiffe, ohne Unterschied, welche am rumänischen Donau-Ufer landen, wenn sie die Duais, des Staates oder der Gemeinden benügen unter demselben­ Titel und zu dem­­selben Ziviwede Ufer-Gebühren, und zwar 20. Gentimes per­­ Tonne und nach der folgenden Skala. Nach einem­ Drittel der Tonnen- Anzahl, wenn die ein- oder ausgelagerten Waaren nicht mehr als ein Drittel betragen ; nach zwei Dritteln, wenn das Gemicht dieser Waaren mehr als ein, aber weniger als zwei Drittel betragen ; nach der vollen Tonnen-Anzahl, wenn das Gemicht dieser Waaten das Gewicht von mehr als zwei Dritteln der ganzen Tragfähigkeit des Schiffes übersteigt. Während einer und derselben teile können weder flußab- noch auf­wärts von einem Schiffe, welches mehrere rumä­­nische Handelspläne berührt, seinerlei solche Ufer-Gebühren ein­­gefordert werden, deren Summe die Summe der ganzen nach der Tragfähigkeit des Schiffes betrossenen Gebühren übersteigt.­­ Die Tonnenzahl der Schiffe wird nach dem von der europid­­­en Donau-Konmission acceptirten System und Statut festgestellt werden. Die staatlichen Bolt- oder Personen-Beförderungs-Schiffe werden bei der Benügung der Duals von der Entrichtung dieser Gebühr enthoben und bleiben überdies an die übrigen­­ Befreiun­­gen aufrecht, welche den Schiffen bis nun unter welchem Titel immer gewährt wurden. AN Ansolange bis die Donau-Schifffahrt- oder strompolizei­­lichen Statuten, welche im $. 17 des P­ariser Vertrages vom Jahre 1856 erwähnt sind, verfaßt sein werden, gelangen die von den beiden hohen kontrahirenden Theilen diesfällig erlassenen Gejege und Verordnungen — so viel thunlich — nach gemeinsamer Zeit jtellung, und im Interesse der Entwicklung der Donau-Dampf- Schifffahrt in kombinirter Form nach dem längs des ganzen Stro­­mes und insbesondere nach den in dem Stromabschnitte unterhalb Saktiha giftigen Prinzipien zur Anwendung. XXVIII. Die von beiden Theilen bisher für die Donau-Schifffahrt gewährten Erleichterungen werden auch für die Zukunft erhalten und möglichst aus an werden. ·­·" Die Dampschie,welche ordentliche Transportdienslever­­«sehen,können ohne jede Verzögerung—·auchN·achts——d··as Auf­­und Abladen bewerkstelligen.Die­ Kapitä11e dieser Schiffe oder deren Stellvertreter übergeben bei ihrer Ankunft den Zollbeamten oder Be die Deklaration über die abgeladenen MWnaten. Nöt­igenfalls können die Zollbeamten die Schiffe unter Assistenz der Konsular-Organe jenes Landes, aus „welchem das betreffende Suiff­it, besuchen und untersuchen. An der zu diesen Z­ede an die Konsuln, Vizekonsuln und andere Konsular-Organe zu richtenden Einladung muß die Stunde genau angegeben werden und wenn die Konsular-Organe verabsäumen, persönlich zu erscheinen oder si duch Delegirte vertreten zu lassen, kann auch in deren Abwesen­­heit vorgegangen werden. Dan kann seinem Sciffskapitän eine Strafe auferlegen, weil die Zahl der abgelagerten Kolli Eleiner it, als­ die vorgelegte Deklaration sie angibt, wenn anders der Kapi­­tän oder Derjenige, dem es zukommt, nicht verabsäumt haben, davon das Zollamt sofort nach der an irgend­einer Station vor­­genommenen vorständigen Ausladung, boch, bevor das Zollamt die Differenz hätte rentativen können, zu verständigen. Die Kapitäne dieser Schiffe sind nicht verpflichtet vor der Lokalbehörde zu erscheinen, um die , Costitud" oder analoge und nicht unentbehrliche he zu lasfen. Die Schifffahrt-Gesellschaften und Sciffseigenthü­mer, melde auf der Donau regelmäßige Transportdienste versehen, künnen den Aussteigeplägen ihrer Schiffsstationen die für ihre Buren, Werkstätten und Lagerpläne nothwendigen Baupläne erwerben und es in ihnen erlaubt, dort besondere Lagerhäuser zu errichten, weldhe als Entrepote betrachtet werden, sobald sie den Anforde­­rungen der betreffenden Landesgefege in allen Punkten ent­­sprechen. . XX­XXX: ‚Mit Rücksicht auf die ausnahmsweisen Umstände, welche in dem Handelsverhältnisse smischen der österreichiig-ungarischen Mon­archie und dem Fürstentrum Rumänien auf jenen Gebieten, wo ihre Grenzen sich unmittelbar berühren, solche auch die Donau- Straße zu Stande kommen, und mit Rüdficht auf den besondern Charakter jenes Handels, welcher die unentbehrliche Ergänzung ver Griffen­ der beiderseitigen Bewohner bildet, wurde bei dieser Ge­bar betreff. Dieses Handels eine besondere Vereinbarung getroffen, deren Funktationen in jenem Ergänzungs-Dokumente enthalten sind, welches einen integrirenden Theil D­ieses Vertra­­ges bildet. XXXI. Gegenwärtige Konvention bleibt zehn Jahre von Dem Tage wenn seiner der hohen Kontrahenten 12 Monate vor "des Austausches der Matifikationen an gerechnet in Geltung. In­ dem alle, dem Ablaufe der erwähnten Zeit die Absicht notifiziren sollte. Die Konvention außer Kraft zu fegen, bleibt sie in Kraft, bis ein Jar von jenem Tage an gerechnet abläuft, an welchem die beiden hohen Kontrahenten diese Absicht notifiziren.­­­Die Durchführung der obigen Verfügungen beginnt in Petdell Staaten z­wei Monate nach dem Austausche der Ralifi­k­ationen. Die beiden hohen Kontrahenten reserviren sich das echt, später auf Grund gemeinsamer Vereinbarung an­­dieser Konven­­tion jene M­odifikationen vorzunehmen, Die mit deren Geist und Prinzipien vereinbar sein werden und deren Opportunität die Er­­fahrung rechtfertigen wird. XXXII. Gegenwärtige Konvention wird ratifizirt und die Rati­­fikationen werden ausgetauscht werden, sobald es möglich sein s­­rd. Zur Beglaubigung dessen haben die betreffenden bevoll­­mächtigten Vertreter die Konvention unterschrieben und mit ihren­­ Mappensiegeln versehen. Gegeben in zwei Exemplaren zu Wien am 22. Juni 1875. 6. Solta-Korn. Andräffn (L.­­L. S.) . Da Schlußprotokoll, im Begriff zur Unterzeichnung der Handelsk­onvention, mel­dhe am heutigen Zuge zwischen Desterreig-Ungar­n und Rumä­­nien abgeschlossen wurde, zu schreiten, haben die unterfertigten Bevollmächtigten der Regierung Gr. Majestät des Kaisers und Königs und der Regierung Sr. Hoheit des Fürsten von Rumänien in Betreff der unten erwähnten Artikel Dieser Konvention nach stehende Vorbehalte und Erklärungen gemacht. Artikell. Durch die Worte „landwirthsc­haftliche un­­bewegliche Güter” enthalten im legten Ah­nen des Art. I. wollte man die Häuser und Baulichkeiten aller Art, welche auf einem dieser unbeweglichen land­wirthschaftlichen Güter errichtet sind und gleicher­­weise derselben Beschränkung unterliegen,­­nicht ausschließen. Gleich­­zeitig wird zwischen den beiden hohen Kontrahenten, einverständlich bestimmt, daß man durch die Verfügung dieses Artikels die Recte jeder Regierung durch Gefege und Verordnungen, alle, erforderlichen P­olizei- und Sicherheitsmaßregeln, insbesondere die Auf Niederlas­­sung irgend eines Individuums in einer Landgemeinde mit Auto­­risation des Munizipalrathes bezüglichen zu treffen nicht einschrän­­ken mollte; jedoch dürfen solche Gejete und Verordnungen in seiner Weise die Handelsfreiheit behindern noch’ die wechselseitig durch­ diese Konvention zu Gunsten der Angehörigen beider Länder stipulirten Rechte und Privilegien beeinträchtigen. ArtikellI Der rumänische Bevollmäch­tigte erklärt,daß" seine­­ Regierung die Absicht hat, in Lürgester Felt und noch vor Ausführung der gegenwärtigen Konvention die Verordnung zu widerrufen,welche heute noch verlangt,daß ein die Grenze»Uel­er­­schreitende enttremer gewissen Summe Geldesversehens·«-· »-A­rtike­l IV.»Es­ istfe,l«bstpjxfrei»ndli·ch,··dgß·sp durc·h fügungen des ArtJV die beiden hohen Weise den durch das letzte Ah­nen des Art.1,bezüglich des Rechtes­, unbewegliche·land­wirthschaftliche Güter zu erweibel u und zu besigen, gemagten Ginnhränfungen in seinerlei Weise zuwiderzuhandel beabsichtigen. Artikel VII. Da der gegenwärtig in Deiterreig-Ungarn in Kraft befindliche konventionelle Tarif aus den Spezial-Tarifen besteht, welche­ den von Deiterreich elingarn mit Frankreich am 11. Dezember 1866, mit Italien am 23. April 1867, Deutschen Zollverein am 9. März 1868, mit Großbritannien am 30. Dezember 1869 abgeschlossenen Handelsverträgen beigeheftet In versteht es sich in Folge des Prinzips­­ der meistbegünstigte ation, daß Rumänien Kraft der gegenwärtigen Konvention a .nicht — wie verlautete Diganen jede gejegliche Hilfe zu bieten i­anze und Polizeimache­urklärungen zu geben, welche dieselben Staates und denselben und durch die Lokalbehörden Ein: und · Ber Kontrahenten in Feiner LU: mit dem 7. Die 300- und Handels - Konvention mit ’" Aumänien. " (Bortfegutig aus dem geftrigen Abendblatte.) . - - s bezeichneten Th.·s«»;­Jn-d·em.durch Art.XV·» Falles wählt einen der beiden Sachverständten der Emreiche oder Deklaratiom den andertc herzf»thj·tand des b­alten Mauthamtes.Jma,·lle.eines Meinungs- Eltterschrepes oder auch the Augenblicke der·o«-«lslituirung des Be­­rgjixonggerichtessxveimes·der Einreichu­ der’Deklaration wü­nscht, toghlenpte Sachverständigen einen dritten Revisor,den,wenn keine Vereinbar­ung zu Stande kommen»"kann,der Präside­­t des Handelsgerichtes ernennt. Wenn das Bureau, wo die Deklaration erfolgt, ‚weiter als einen Myriameter von dem Site­­ des Handels­­Br entfernt it, kann der Präsident des zunächst gelegenen Handelsgerichtes den dritten. Nevisor ernennen. XVII. J­a­­;­­­k­ ai Roman von Moriz Jókai, A­utorisirte Uebersedung von Karl Geist. Erster heil. „Bruder Napoleon.“ (10. Fortlegung.) Herr Rolompy beeilte sich, den Anmwesenden edem einzeln im Vertrauen mitzutheilen, welch’ eine prächtige Acquisition ex ges macht habe. . Er nehme Napoleon mit sich. Von fest ab solle man sich dann die , Rosaune" erst einmal ansehen. Der junge Zarkany aber sprach flüsternd zum Doktor : — Der Fürst winscht also, daß ich von hier weggebe. Weil das für Sie besser sein wird. (Wenn der Doktor einen Menschen vor sich sah, den er lieb hatte, war er ein wahrer da wußte er geläufig zu sprechen). Für ihn frei­lich it es Schlimmer so : Sie haben ihn immer aufgeheitert. Allein dem F­ürsten ist jede Selbstsucht fremd. — Oh, ich will fortan im Wege der „ Rosaune von Fericho“ für seine Erheiterung sorgen. — Bab, das langweiligste Blatt von der Welt. :" — 63 sol mie Son amusant werden , lassen nur erst die Hand am Steuer haben. Der Schluß, der das Ende eines jeden­­ Familien-Lustspiels bildet der Ruf , zu Tifche­­­ep auch hier nicht auf sich warten. Der Zürft trat aus seinem Kabinet mit Raphaela am Arme, die ihren Vater immer selbst zum Diner zu bitten pflegte. Die Herren Ste­mid machten Front und begrüßten die feenhafte Erscheinung, die an ihnen vorüberschwebte und bei der Erwiderung der Grüße einen beachtenden Blick an Bruder Napoleon verschwendete. Die Herren folgten der Rangordnung nach in den Speisesaal, wo von den jen­­seitigen Appartements her auch Madame Gorglande und Fräulein­­ Livia erschienen. Auf der Tafel fand jedermann seinen Namen „neben seinem Gedede und wußte somit, wohin er sich zu fegen “habe. Obertan nahm P­rinzessin Raphaela Blas, ihr zur Rechten Faß der Brobit, zur Linien der Fürst ; gegenüber am unteren Ende der Tafel sam Bruder Napoleon zwischen den beiden Fräu­­­­lein des Hauses zu fißen. Eh Die Herren haben heute viel gelacht, wendete Mapichaela sich an ihren Nachbar. Ich hörte es bis in’s obere Stodwerf hinauf, — Und aug Se. Erzellenz nahm Theil an der allgemeinen Heiterkeit, sagte der Arzt. — O Gott lohne es dem, der ihn aufgeheitert hat! Spracb N -Raphaela und streielte mit zärtlicher Hand die Stirne ihres « Baters, wie um dem Wunsche Ausdruck zu­ geben, doch niemals diese düster ernsten Falten auf derselben zu sehen. — &i ja, Gottes Sohn nun auch noch dafür! entgegnete vor Pater Timothee. CS ist auf unsere Kosten gegangen. Gr­af hat wieder einmal mit ung Allen Komödie gespielt, mich selbst­­ nicht ausgenommen.­­Wer? — Mer anders, als der saubere Herr dort, mein Antipode. Napoleon trat der Anklage entgegen. — Weshalb wäre ich denn hr Antipode, Pater Timothee ? — Und das ist wohl ganz absonderlich hochanzurechnen, wenn man durch den Ornat vor allen Unannehmlichkeiten gefehtigt ist, welche das Wahrheitreden font im Gefolge zu haben pflegt. — Ecce­ verfegte der Probst aufgestachelt, das ist wahr. D, mir weiß er die Wahrheit zu sagen. — Weil all Sie mir. — Tausend Anderen aber versteht er der Reihe nach Etwas vorzulügen. — Weil diese Tausend der Reihe nach auch mich belügen. — Wer Ihnen also offen und wahr entgegenkommt,­­ dem können all Sie wahr und treu entgegnen ? — Ganz gewiß. — Ledermann ? Utriusque sexus ? — Ad internecionem ! Geben Sie Zeugniß fü­r mich, theure Madame Coryfande ! Madame Coryfande, die gute Seele, sagte „Sa! eine Ant­­wort, über die der Probst nicht wenig lachte, Madame Coryfande aber eben in Folge dessen bis über die Ohren errethete. Raphaela nahm den Heinen goldenen Salzlöffel von ihrem Beitel und motirte sich mit dem fpigen Ende desselben auf die Rücksseite des Blattes, auf welchem das Dienst verzeichnet stand, die Worte : „utriusque sexus“ und „ad internecionem“. Später werden sie und Livia mit Hilfe eines Wörterbuches und einer Grammatik diese beiden Ausdrücke entziffern und werden glücklich heraus­ bekommen, daß die erstere dieser Hieroglyphen soviel bedeutet als: „Gegen beide Geschlechter ?" die zweite aber : „Bis in den Tod." Bruder Napoleon’s Aufmerksamkeit war das ganze Diner über in vollem Mate Madame Corylanden gewidmet. Er be­­­­­­strebte sich, sie auf jede mögliche Weise zu unterhalten. Seine Nach­barin zur Linken, Fräulein Livia, zeichnete er kaum durch irgend etwas Anderes aus, als daß er ihr ab und zu in obligater Höf­­lichkeit das Glas füllte. Nach Tisch begab sich die Gesellschaft in den Konversations­­saal. Prinzessin Raphaela ging wieder am Arme ihres Vaters, Bruder Napoleon führte Madame Corylande. An den Konversationssaal eingetreten, sah er sich indes mit einemmale der Prinzessin gegenüber. Raphaela hatte ihn gesucht. Sie legte die Hände über­einander und fragte ihn: — Gie sind Stuhlrichter ? — Nicht mehr, Prinzessin. Ich habe resignirt. — Und warum das? — —Es war ein diplomatischer Kunstgriff,­Ich habe damit der Unannehmlichkeit vorgebeugt,von der Munizipalversammlung abgeregt zu werden. —Und was gedenken Sie nunmehr zu beginnen? —Ich will in irgendein vornehmes Haus als Pole eintreten. — Mas ist das? — Der Bole in einer ungarischen Haushaltung ist ein ganz unsäglich überflüssiges Subjekt, welches mit dem Hausberen auf die Jagd geht, die Damen anrufirt, den guten Weinen nach Mög­­lichkeit Ehre anthut, den Bosten des verschwenderischen Sohnes in der Familie ausfüllt. Abends die Whistpartie ergänzt, or­ Tag das Baterland bemweint, jederzeit bereit ist, sich für die Ehre zu schlagen, das er selber nicht versteht und durchaus nicht böse wird, wenn Fremde ihn „Herr Graf“ tituliren. Die Prinzessin ahndete diese scherzhafte Selbstironie mit einem Bormuffe. — Wie heißen Napoleon, nicht wahr ? — Nicht ganz. Ich schreibe mich blos Leon. — Und warum das ? — Um zu zeigen, daß ich ein würdiger Nachkomme meines Vaters bin. &3 ist mir sein anderes Erbe geblieben als ein großer Borname und ich habe es gleichwohl über mich vermocht, selbst von diesem die Hälfte zu verzehren. — Ac, es it nicht Schön von Ihnen, Vater unehrerbietig reden, daß Sie von hrem — 39 thue das aus­ berechnender Schlauheit, weil die am Berge Sinai ung auf oktroyirten zehn Gebote Szenen langes Leben auf Erden versprechen, die ihren Vater ehren. — Lebensüberdruß noch überdies! Willen Sie auf, daß das einem Manne ganz und gar nicht ziemt! Einem Manne, dem ja do so viele Mittel zu Gebote stehen, sich selber gleichsam neu zu Schaffen, sich Bahn zu brechen in jegliche neue Welt? Haben Sie sich denn seine Laufbahn gemählt ? — D­id. So möchte so ungefähr werden, oder Botschafter, oder Minister. Mit so ernstem Gesichte Leon das sagte (wir wollen ihn fortan gleichfalls also nennen), mit eben so ernster Miene nahm er Raphaela auf. — Ein sehr Schönes Ziel, das Sie sich da vorgesteht haben, von Aber eben um in die Höhe zu kommen, müssen Sie unten beginnen. Jen wenn Brinzeffin befehlen, 10 mill ich auch noch tiefer der beste Kotillonführer im Komitat. Ich bin eine — Se nun, ich deute, ich habe tief genug begonnen. Inder­­steigen. — Sie müssen vor Allem einen Ruf erwerben, sich einen Namen machen. — Ruf und Namen habe ich bereits. 39 bin anerkannt al bedeutende Zelebrität — wenn die Musik spielt. Nur schade, daß sie eben nicht immer spielt. — Auch, das ist sein überflüssiges Verdienst. Aber Sie zeich­­nen auch. Ich habe davon gehört. — Dir da haben Prinzessin gewiß von den Melonen meines guten seligen Vaters gehört. Wenn ich so als Nurist auf Ferien nachhaufe tam, war mein unvergeßlicher Bapa, damit ich mir doc nicht fortwährend über tolle Streiche den Kopf zerbrechen möge unablässig bestrebt ,­­edlere Baskionen in mir zu und zu nähren ; ich mußte zeichnen und Gärtnerei treiben. selbst, der Gottselige, war ein unweltberühmter Melonenzüchter, nun die beiden Raffionen zu vereinen, ging immer in den Garten hinaus und fraste die schönen glatten Me­lonen mit Karnikaturen voll, eine prächtiger als die andere. Als nun die Früchte allmälig heranmwachsen, sah mein Bapa gesegneten Ungedenkens mit Schreden das ganze Album Cham’s und Nadar’s auf den Dielonenschalen aufleben. Er ließ nicht ein Stück der ver­­­sandten fehcld­e ungierten Früchte auf seine Tafel fegen, ganzen Fuhren in die Stadt. Und dort viffen sich die Leute form­ah um die ilufteirten Melonen ; die Waare Davon bin ich berühmt geworden, Brinzeffin. — Nicht allein davon, erwiderte Raphaela, die über Leon’s Anekdote kaum­ gelächelt hatte. Es gibt Leute, die sich noch jenes Gefühl mit Ilustrationen erinnern, welches an oberster Stelle so durchschlagenden Erfolg erzielte. —Dieses Verbrechen kann mirs noch nicht angerechnet w2s1·­­den,Prinzessin;ich war minderjährig als ich es beging. —Wenn ich ein Mann wäret und so bedeutendes Talent dazu hätte, würde ich Maler werden. Der Maler ist der unabhän­­gigste Herr von der Welt. — Sehr wahr, Prinzessin.; allein selbst der berühmteste Maler ist doch immer nichts weiter als ein Maler. Ein Minister wird nun und nimmermehr aus ihm. Aus einem Schriftsteler ist ab und zu einmal Schon ein Minister geworden ; aus­ einem Schau­­spieler desgleichen , ja sogar aus einem Buchbruder und einem Schneider. Aber aus einem Dialer bisher wenigstens niemals. — Warum werden Sie dann also­ nicht Schriftsteller, Schau­­spieler, Buchbruder oder Schneider? — Die beiden besteren Dualifikationen kommen nur für Amerika in Betracht. Schauspieler kann ich meiner Statur wegen nicht werden. Ich würde ja den Kopf fortwährend in den Souffi­­ten fteen haben; man könnte mein Mienenspiel höchstens vom Schnürboden herab bewundern. — Das ist nicht richtig. Sie sind um nicht mehr als zwei Singerbreiten größer als ich. Und in der That, wie­­ die Beiden so einander gegenüber standen, mußte unmilltärlich Sedem, der sie ansah, fommen, daß zu seiner der beiden Gestalten leicht wieder ein anderes, so vollkommen paff=13 Baar zu finden sein dürfte. Hier mußte Leon den Kopf bereits aufrecht halten, um der Berson, mit der er sprach, ins Gesicht sehen zu künnen. — Bliebe nun noch der Schriftsteller übrig. — 99 will Alles­ gestehen, Prinzessin. Geständniß ist der Halbe Weg zur Befreiung. Ich grüble eben über das Attentat nach, meine Seele zu verkaufen. — 2 Seele? Ya mem denn? — Einem echten s christlichen Sklavenhalter, dem verdienst­vollen Redakteur der „Rosaune von Jericho“, Napoleon in Peterspfennige umzumechseln gedenkt. — Nun, und Sie bedenken sich, ob Sie annehmen sollen ? erwerb es versucht, die nicht vom Gefege verfolgt werden, als da sind : der Finanzwache steuerpflichtige Objekte verheimlichen, guten Freunden im Kartenspiel das Geld abnehmen, favaliermäßig ein­verkaufen, Diäten beziehen und und derlei mehr; das entgeßlichste Unterneh­men von allen aber scheint mir zu sein, daß sich ein einzelner Mensch vor Tausende hinstelle und ihnen sage: Mir ist da soeben etwas es niederschreiben ; ihr tausend Anderen aber zahlt mir dafür, daß ich es euch lesen lasse..— 39 will’s ja nicht leugnen ; ich habe stets die Leute gern zum Resten gehalten, wo es nur immer anging; aber ich habe er stete auf eigene Kosten und­ Gefahr gethan ; ich weiß nicht, wie fol, mich, von dem biedern, ich mich nun daran gewöhnen welches man Bubl­ Demosthenes : s« 0 . gute ‘ Obergeigan Er Um ich des Nachmittags zuvor erweder fie­­­­ 4 zu ab.­­— Gar sehr, n | blindes Pferd für nichts dafür leisten, | eingefallen ; ich will­­ "um nennt, dafür bezahlen zu Yaffen, dab­eg ihm Tag für Roy ging mit Agio (Bortregung folgt.) Brinzeffin. Ich habe allerlei ein tadelloses Land in die Augen strene, ehrlichen Wolfe, Nun — 2, . --· der Gedanke Ein wermüthiges der mir meinen Arten des Geld­­; BR: : et fi

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