Pester Lloyd, Januar 1876 (Jahrgang 23, nr. 1-24)

1876-01-22 / nr. 17

— — «"­­Budaprt,21.Jänner. (1««­)Diejenigen,die man in der letzten französisch­en «Nationalversam­mlung gewohnt war,unter der gemein­­samen Bezeichnuung­ der»Bauern«zu verstehen,waren eigentlich nichts weniger als Bauern. Es waren die Söhne und geistigen Nachfolger der alten Feudalherren , Männer, deren größter Theil im legten D Vierteljahrhundert nicht ihr Schloß" und nicht ihre „Provinz“ verlanen Hatten, und die nun nach Versailles kamen, mit einer großen Furt vor Gott und einem großen Halt gegen die Städte im All­­gemeinen und gegen Paris im Besondern. Ihre­ erste That war es, Paris zu „defapitalisiren” ; ihre zweite Sorge war die sogenannte „Dezentralisation”. Der Reitpunkt war schlecht gewählt , denn man durfte 1871 so wenig als 1793 dezentralisiren. Die Führer der großen Revolution hatten das richtig begriffen ; te wußten, daß ein Staat, wie das damalige Frankreich, umgeben von gefährlichen Feinden, bedroht von inserem Unfrieden, von streitenden Parteien und von staatsfeindlichen Tendenzen, sich nur so vor dem Verderben retten konnte, wenn er alle Theile und alle P­arteien zwang, fn einem einzigen mächtigen Willen zu unterordnen und von dieser großen Autorität Befehle zu empfangen. In derselben Lage befand sich Frankreich nach dem Ießten Kriege. Das Vertrauen in die Untheilbarkeit des Staates, war durch den Verlust zweier Provinzen er­­schüttert, die Achtung vor der Un­verleglichkeit der Staatsform, hatte ein einziger Revolutionstag weggewischt und das Gefühl der Zusammengehörigkeit Schwand vor den Greueln des Bürgerkrieges. Dieses so geteilte, zerrissene Land noch mehr zu theilen und zu zerreißen, war ein staatsfeindliches und ein antinationales Werk. Allein die „Bauern” Hatten sie vorgenommen, die Städte in der Masse der Ländlichen Bevölkerung zu „ertränken" — „ertränken", war der zärtliche Augsbruch, dessen man si bediente — und so schuf man denn Die Autonomie der Departements und der Bezirke. Der Zweck wurde, wie man weiß, nicht erreicht; allein es ist zu fon­statiren, daß das sogenannte Werk der „Dezentralisation” nur den vereinigten Anstrengungen aller renftionären Elemente gelang, und daß die Liberalen jeder Schattirung­er demselben ernstlich widerlegten. Derselbe freiheits­­feindliche Geist und derselbe Haß gegen die Städte leitete Die­ Bersailler Majorität dann auch bei der Schaffung des Stimmung aufnahm, schied, einen Wahl-Delegirten zu ernennen, Paris oder Lyon nicht anders, Pariser Zeitungen gut zu ersehen, ungeheuerliche Ber­es Babe jede Gemeinde, ohne Unter als das Tegte Dorf im den Bogesen. Die Tendenz war all hier­für: man wollte Paris und die Städte „ertränken". Ob dieser Löbliche Berfag auch glücklich durchgeführt wurde, ist uns zur Stunde noch nicht bekannt und ist auch ebensowenig aus den Pariser Telegrammen als aus Mehrheit der Neft üt „unbestimmt". Das wäre man allerdings den Die legten offiziel­­len Depetchen belehren uns: von 60 Departements, deren Wahlen in Paris bekannt geworden, hätten 50 den „Konser­­vativen” und 2 der „Opposition” Die sehr interessant. Herr Buffet läßt der Welt nicht u­ndeutlich zu verstehen geben, daß eine sogenannte republikanische Partei in Frankreich eigentlich gar nicht em­ftire. Es gibt „Konser­­­vative” und „Opposition­smänner" — die leiteren allerdings in kaum nennenswerther Zahl. Allein was versteht man in den Negierungsbureaus unter der Bezeichnung , kon­servativ"? Das ist die große Trage. Das "Bulletin Bran­gais", das in Paris etwa dieselbe Rolle spielt, wie in Wien die "Wiener Abendpost", erklärt diesbezüglich mit bewunderungswü­rdiger Präzision Folgendes: „Unter dieser Bezeichnung (der Konservativen) verstehen wir alle jene Männer, denen die Vertheidigung der sozialen Ordnung, die Achtung vor dem Gefäß, die Liebe zum Vaterlande höher stehen, als Erinnerungen und Parteis­ Jnteressen." Nach dieser Definition begreifen wir es vollkommen, wenn sich auf den Regierungslisten die Namen von Klerikalen, Orleanisten, Bonapartisten und gemäßigten Republikanern zusammen­­finden. Es ist eben heutzutage in Frankreich alle Welt konservativ. Die Legitimisten behaupten fonser­­vativ zu sein; die Bonapartisten nehmen Die konservative Gesinnung wie eine Art von Monopol füt sich in Anspruch ; die Oxrleanisten sind ebenfalls konser­­vativ und die sämmtlichen Freunde der gegenwärtigen DBer­­fassung sind nicht minder konservativ. Unter diesem Titel st­aut Gambetta ein Konservativer. „Alle Leute, denen ich begegne, sagte Karl II., als er vom Exil heim­­kehrte, behaupten, sie wären zu allen Zeiten Freunde der Monarchie gewesen,­ es muß also wohl so geschehen sein, daß mein armer Vater sich selbst den Kopf abschlug." Um ein Beispiel anzuführen, das den ganzen Zustand i­in steh­t: im Seine-Departement findet sie der Finanzminister Herr Leon Say auf der Liste der Regie­rungsfreunde sowohl, als auf der Liste der Republikaner. Wenn nun Herr Leon Say durchdringt, so wird Herr Buffet diesen Sieg selbstverständlich seiner Regierung zus­­chreiben, da es sich ja mit einigem Recht vorauslegen läßt, daß ein Minister unter die Freunde jenes Kabinets gehört, zu dessen Mitgliedern er zählt; allein auch die Republi­­kaner werden Herrn Say­er sich verlamm­en, und eben­­falls mit Recht, denn der Finanzminister ist einer ihrer hervorragendsten Parteiführer. Aehnliche Fälle dürften ss in großer Anzahl vorfinden. So viel big­rekt zu über­­sehen, hat die Majorität der Landbezirke nicht eigentlich republikanisch, aber gemäßigt liberal gewählt, und das allein bedeutet schon einen ungeheuern Fortschritt. Die Wechselfälle der noch bevorstehenden großen Wahlbewegung können mut manche Ueberraschung bringen. Es kann unter Anderm geschehen, daß Herr Buffet, der in seiner Heimath, in dem Departement der­ Bogesen fandidirt, unterliegt. Wenigstens machen die Republi­­kaner großartige Anstrengungen, um den verhaßten Minister zum Falle zu bringen und die T­atsache verdient beson­­ders erwähnt zu werden, daß Die großen Vabrisanten Die­­ses Kreises ausnahmslos mit den Republikanern gehen. Zallt Herr Buffet, obleich die Wahlen sonst ich besonnen gestalten, so kann das dem Marschall Präsidenten ein Ber­weis sein, daß die Rersen seines Lieblingsministers aller­­dings, nicht aber die Prinzipien der Ordnung im­ Lande verhaßt sind. Unter anderen Umständen hätte eine Wahl­­niederlage Buffet’s den Marschall vielleicht zu einer Uns gejeglichkeit verleiten können; unter den gegebenen Verhält­­nissen wird er dieselbe verschmerzen und Herrn Buffet opfern müssen. Das ist allenfalls ein sehr befriedigendes Moment. Auch was sonst ü­ber die Wahlen in den Städten verlautet, berechtigt zu den besten Erwartun­­gen. In Baris wurde, wie wir schon berichtet, Bit­ter Hugo und zu seinem Stellvertreter Herr Spul­­ler gewählt. Her Spuller ist die rechte Hand Gambetta’s. Manche behaupten sogar, das Umgekehrte sei der Fall. Gambetta ist ein schlechter Stylist ; Spuller vebighrt alle seine öffentlichen Erklärungen. Gambetta ist von Natur nicht für tiefe Studien angelegt ; Spuller ist ein gründlicher Gelehrter und dient seinem Freunde wie eine Art von Encyclopädie. Wer Spuller wählt, hat Gam­­betta gewählt. Die Bevölkerung von Paris, in den sie Henn Spuller ihre Stimmen gab, hat sich damit auch gegen jene­n erklärt, die Gambetta für einen „Ver­­räther“ ausgeben. Wir finden man auch in den Zeitungs-Organ Spulier’s und Gamb­etta’s die Instruktionen, welche die radikale Wählerversammlung von Paris P Vik­ar Hugo ertheilte. Selbst diese Instruktionen sind ausnehmend ver­­ständig und unterscheiden si­ch­ in wenigen Punkten von dem Programme Thiers’ und Gambetta’s. Die Pariser Wähler verlangen: „die Amne­stie, Aufhebung des Be­­­lagerungszustandes, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Freiheit der Presse, obligatorischen, unentgeltlichen und konfessionslosen Unterricht, Vertheidigung der bürgerlichen Sesellschaft gegen das Vorbringen der Kleinfalen, die all­gemeine Wehrpflicht für Alle, ohne Ausnahmen und Privi­­legien, Wahl des Maires und Gemeinderäthe, Befreiung der Gemeinde von der administrativen Bevormundung, Revision des Steuersystems im Sinne einer Erleichterung für die Arbeit, und Trennung des Staates von der Kirche." Es gibt da­blos zwei Punkte, welche einer ernstlichen Opposition begegnen könnten: die Amnestie und die Revision des Steuersystens. An die Amnestie it nun freilich nicht zu denken, was jedoch die Nevision der von­­ der Testen Assemblee votixten neuen Steuern betrifft — in denen ich die Erhöhung der­ Direkten zu der Erhöh­­ung der indirekten Steuern etwa verhält wie 1 zu 10 — so kann man dieselbe fahn verlangen ohne irgendwie in den Ruf eines Radikalen zu gelangen. Wenigstens haben wir derselben Forderung wiederholt in einem so eminent konservativen Blatte, wie das „Journal des Debats", be­­gegnet. Auf seinen Fall aber fan­ı selbst der böseste Wille die Männer, die dieses Programm redligirten, und erne, welche dasselbe annahmen, destruftiver Tendenzen . be­­schuldigen. Faffen wir nun den Sinn und das Resultat der ganzen bisherigen Senatorialwahl - Vorbereitungen kurz zusammen, so ergibt sh: daßiun dentandbezir­ken drei beraten becu,die.teaittn> wären besiegten,unddbaß in den Städten Die gemäßigten Elemente die trade falen verdrängt Haben — das heißt: die extremen Fraktionen jeder Richtung sind aus dem­ Felde geschlagen worden. Darnach dürfte die Negierung im fünfzigen Senat allerdings eine Majorität befssen, allein eine Majorität, welche Die Negierung zu kontrollven und zu vernünftigen und versährlichen Mafregeln zu verhalten im Stande sein wird. Das it Das BD ert­e, was man nur immer erwarten konnte. Fire Erste darum, weil man eine rein republikanische, oder gar Trabi­tale Senats­ Majorität voraussichtlich gar nicht nach Ver­­sailles hätte kommen lassen. Eine solche Majorität wäre der Vorwand und fast eine Berechtigung gewesen für einen Gewaltstreich. Man hätte den Senat aufgelöst, bevor er Gelegenheit fand, sich zu versammeln. Und abgesehen von diesen besonderen Bedenken, ist er ja ganz im Der Ordnung, daß ein Senat eine vorwiegend k­onservative Versammlung sei. Bestünde der Senat nicht aus anderen Elementen als die Abgeordneten-Kammer, dann wäre er auch vollkommen überflüssig. Wozu dann die ganze schwer­­fällige Zweitheilung­, eine Vermehrung der Abgeordneten: Zahl thäte denselben Dienst. Um das Gleichgewicht herzu­stellen zwischen den regierenden Gewalten, dazu bedarf es gerade einer Liberalen Abgeordneten­kammer und eines kon­­servativen Senats, wie Frankreich dieselben in den nächsten Jahren besigen wird. Unseres Erachtens dürfte die Welt der politischen Revolutionen in Frankreich mit diesen Wahlen für geraume Zeit geschlossen sein. Trot der Herausforderungen und troß der Unvernunft der Negierung, die fast bestrebt schien, die Bevölkerung zu Extremem zu treiben, haben Paris jemwohl als Frankreich gezeigt, daß jene antisozialen Bestrebun­­gen, die von den Feinden der republikanischen Ordnun fortwährend angerufen werden, nirgends bestehen. Nach fünf Jahren der Republik ist das Land ruhiger, weicher und besonnener als jemals. Die Republik, mit der es die Franzosen sonst machten wie mit den Heiligen, die man zur Stunde der Noth anruft und die man vergibt, wenn die Gefahr einmal vorübergegangen — die Republik wird endlich als die legale und definitive Regierungsform installirt werden, und mit diesem hart und schwer errungenen Siege erscheint auch die Negierungsfähigkeit der französischen De­­mokratie glänzend dokumentirt. — Gesekes ü­ber Den Senat, wo man Die gegeben, mare, mans Schmeichelgafte an die Ucresse feines die Mäßi­­gung und die durchwegs praktische Richtung der Reform-Maßregeln. Wenn gleichwohl Bedenken erhoben wurden, so galten sie nicht so dem eigentlichen Gegenstande der Tagesordnung, als vielmehr der Frage, was weiter zu geschehen hätte, wenn und je nachdem die Pforte zu diesen Anträgen Stellung genommen haben werde. Hier­über enthält jedoch die Note ihres Ministers von 30. Dezember gar nichts und hiemit haben auch die gegenwärtigen Verhandlun­­gen nichts zu schaffen. Wenn sich also das hiesige Kabinet betreff der Konsequenzen dieses Schrittes freie Hand vorbehält, so thut es damit nicht mehr und nicht weniger, als im Grunde genommen ale Mächte, die an diesem Akte theilnehmen, und unter diesen wahrscheinlich ihr Kabinet auch. Der zunächst in Betracht kommen­­den Aktion schließt es sich aber ebenso an, wie die Kabinete von Nom und Paris. Wenn daher im Laufe der nächsten Zeit nur Botschafter in Konstantinopel die Vorschläge seiner Regierung zu notifiziren haben wird, so wird sich unter jenen Vertretern, die bes­tufen sind, D­ieselben zu unterstttigen und deren Annahme der Pforte zu empfehlen, auch der Vertreter Ihrer großbritannischen Majestät befinden. Worauf man hier besondere Gewicht legt und wofür man dem Grafen Andraffy Anerkennung weiß, ist, daß durch diese Methode des Vorgehens dem Schritte der Mächte so­­wohl Alles ferngehalten wird, was wie ein einseitiger Eingriff in die Hoheitsrechte des Sultans aussehe, wie auch der Geist der Traktate gewahrt und eine in der Neuzeit zur Seltenheit gewordene Einmüthigkeit der Mächte dokumentirt wird. Und für Derlet ist das hiesige seiner Majorität nach sehr konservativ angelegte Publikum überaus empfänglic­­h zu hören. Insbesondere erfreut war man über Ghr's­­ Hazz­y. . . England und die Orientfrage. Um über die Haltung Englands in der orientalischen Frage verläßliche Nachricht zu erhalten, haben wir uns vor einigen Tagen an einen in London lebenden und dort in den politischen reisen vielfach verfehrenden Landsmann und Freund unseres Blattes gewendet, dem wir nachstehende Mittheilung zu danken haben . London, 18. Männer. Statt jeder Einleitung diene die folgende Thatsache: Das hiesige Kabinet wird für den Vorstellungen der Mächte, welche in Konstantinopel den Reformplan des Grafen Andraffy zur Annahme empfehlen werden, anschließen. Bevor dieses Schreiben noch an seine Adresse gelangt, muß Sir Buchanan in Wien im Besitz einer Instruktion sein, die ihn anmweist, dem Grafen Andraffy zu eröffnen, daß die Negierung der Königin seinen Vorschlägen bei der Pforte ihren „general support“ zu Theil werden lassen will. Diese Zusage ist an gar keine Bedingung geknüpft. Man hat im Konfeil, von dessen Mitgliedern nicht blos Derby, sondern an Disraeli seit 4. d. IR. im Besiße eines typographischen Exemplar der Andrassy’schen Note waren, sich in eine bdetaillirte Berathung desselben nicht eingelassen, sich vielmehr auf eine generelle Grörte­­rung der politisch­en Gesichtspunkte beschränkt, die für Englands Haltung in dieser Frage maßgebend zu sein hätten. Mit fichtlich Dieser gab für das Hiesige Kabinet­tmeierlei den Ausschlag. Zuerst die Verantwortlichkeit, die es auf sich lude, wollte es bei dieser diplomatischen Aktion abseits stehen und so gewissermaßen die Pforte in ihren Widerspruchsgelüsten ermuntern, ohne ihr jene Unterfrügung sichern zu können, die noth­­wendig wäre, um einen solchen Widerstand aktuell zu machen. Man hat in dieser Beziehung aus dem neulichen Zwoischenfalle der Ein­­sprache Mahnımd Bardhas gegen die Entgegennahme der Neforn­­vorschläge und aus der kategorischen Zurück­weisung dieses Ver­­suches eine Lehre gezogen. Das zweite nicht weniger ernste Motiv bildete der Inhalt des vom Grafen Andeaffy formulicten Reforme Programmes selbst An dieser Richtung muß man sagen, bereitete die Prüfung des Glabovats den hiesigen Staatsmännern eine nicht unerhebliche Ueberraschung. Offenbar war man hier auf ganz andere Dinge gefaßt. Besonders der Umstand, daß die Vorschläge mit dem Kabinet von St. Petersburg in erster Linie vereinbart waren und dessen Zerstimmung fanden, hatte hier eine Voreinge­­nommenheit wider dieselben hervorgerufen. Nicht nur, daß man Rußland überhaupt seine guten Absichten gegenüber der Türkei zum­uthete, scheint doch die Berichte des britischen Botschafters in Konstantinopel dieses traditionelle Misitrauen noch besonders ge­steigert worden zu sein. Sir 9. Elliot sol über die Thätigkeit des Repräsentanten Nußlands in Bern Dinge berichtet haben, die einen geradszır unlösbaren Widerspruch mit al­lemjenigen bilden, was offiziell über die Haltung des Petersburger Kabinets bekannt wird. Da man hier nicht annehmen mochte, daß jener ges­­chmeidige Diplomat am goldenen Horn Politik auf eigene faust treibe, und sich gewisse Griedeinungen, wie z. B. diejenige, daß er gegen die ab­scrüdliche Weisung seiner Regierung bei Mahmud auf die Bublikation des Irade vom 14. Dezember drang, schlechter­­dings nicht zu erklären mußte, so neigte man der Muthmaßung zu, daß er Nufland um eine Vermehrung der Wirren im Orient zu thun sei. Folgerichtig versah man fs zu einem Projek­e, welches aus der Mitwirkung des Kabinett von St. Petersburg hervor­­gegangen, den Schlimmsten in Bezug auf die Sicherung des Frie­­dens und die Wahrung der Unabhängigkeit des osmanischen Reiches. Dieses Mistrauen traf zwar nicht die­­ Absichten des Grafen Andraffy, allein es verdächtigte seine P­erspiralität und muthete ihm zu, in eine Falle gegangen zu sein. Umso angenehmer war die Enttäuschung, die man empfand, nachdem man das Projekt von allen Seiten, gleich einem seuchenverdächtigen Objekte, untersucht hatte. Disraeli sowwohl, als der sonst viel zurückhaltendere Derby bekannten dies offen, und gemeisfe Erläuterungen des Gi­yblattes, dem das Saclische Fein Geheimniß sein dürfte, verleftigten in den besten Tagen diesen Umschwung der Stimmung. Graf Beust bekam von diesen Staatsmännern, die vordem etwas verschnupft . Die liberale Partei beendigte in ihrer heutigen Kon­fer die Berathungen über den Gefegentwurf betreffs Abänderung 0-8 Gemeindegefeßes. · Bei§.83,welcher sich auf die Tragung der Gemeindelaster bezieht, acceptirte die Konferenz den Antrag , daß von dem Bei­­trage zu den Kosten der Gemeindepolizei nicht nur Diejenigen zu befreien seien, die der Grund- und Ver­merkssteuer unterworfen sind, sondern auch jene, welche nach ihrem Einkommen von Putten­­pachtungen besteuert werden. Die 88. 34.36 werden ohne Debatte a­m­ Bei $. 37 wurde der Antrag gestellt, daß Die Bezirksvorsteher auch in Beiten öffentlicher Gefahr nur über die Hälfte der Hand­ und Magenkraft der Bupptenbefiger verfügen dürfen. Bei §. 38 wurde die Weglassung jener Bestimmung proponirt, nach melder die Grundbefiger, hinsichtlich der Tragung der öffentlichen Lasten mit der Gemeinde ein Abkommen treffen können. Alle diese Anträge wurden, nachdem der Herr Ministerpräsident sich wider sie erklärt hatte, abgelehnt. §. 39 wurde ohne Debatte angenommen. Zu $. 40 wurde das Amendement gestellt, er möge in Ziffern bestimmt werden, wie viel Staatssteuer die kleinen, beziehungsweise die großen Gemeinden zahlen müssen, damit ihnen die Umgestaltung zu einer großen Gemeinde, beziehungsweise zu einer Stadt mit geregeltem Magistrat nicht verweigert werden könne. Bei 8. 41, welcher die Umgestal­­tung von Pußten zu selbständigen Gemeinden regelt, wurden meh­­rere Anträge gestellt, dahin zielend, daß die Bildung selbständiger Gemeinden erleichtert werde, und die von Gemeinden entlegeneren Bußten nicht genöthigt seien, solche Gemeindelasten zu tragen, aus denen sie feinen Naben ziehen. 3 In Folge der vom Ministerpräsidenten gege­benen Aufklärungen wurden alle diese Amendements von der Kon­ferenz abgelehnt und die erwähnten Paragraphen unverändert aus­genommen. Bei §. 46 wurde beantragt, jenen Britt fallen zu lassen, welchen zufolge die Umgestaltung von Städten mit geregeltem Ma­are in Großgemeinden und von Großgemeinden in Kleingemein­­en durch den Minister von Amts wegen auch dann angeordnet wer­den kann, wenn nachgewiesen wird, daß sie ihren Verpflichtungen nur durch die Auswertung einer Kommunalsteuer zu entsprechen vermö­­gen, welche die der benachbarten Gemeinden bedeutend übersteigt. Der Ministerpräsident hält diesen Punkt mit Rüdfigt darauf für nothwendig, daß die Kommunalsteuer an manchen Orten eine unerfehrdingliche Höhe erreicht. Man beantragte ferner, es sei ziffermäßig festzustellen, welches Verzent der Staatssteuer die Kom­munalsteuer erreichen muß, um die Degradirung nach fi zu ziehen. Die Konferenz lehnte diese Anträge ab und nahm auch die übrigen 88. 47—50 unverändert an. Im Zusammenhange mit dem Gefegentwurfe wurden noch Anträge behufs Beseitigung einiger Mängel des 1871er Gemeinde­ Gefeges gestellt. Insbesondere daß Verfügungen hinsichtlich jener Beamten getroffen werden, die in solchen Fällen überflüssig werden, wenn Sich beispielsweise Städte mit geordnetem Magistrate eine begrenztere Organisation schaffen ; weiter, daß in Städten mit­eordnetem Magistrat nur Derjenige Mitglied der Generalver­­sa mediáre sein könne, der nicht im Berrechnungsverhältnis zur Stadt steht, und endlich daß entweder auch die Beamten des Muni­­zipiums zur Zahlung des Gemeinde-Steuerzuschlags verhalten wer­­den, oder daß auch die Beamten der Städte mit geord­­netem Magistrate von derselben befreit werden. W Bezüglich der beiden legteren Anträge erklärte der Ministerpräsident, daß er die Einbeziehung derselben in die gegenwärtige Gefäßesvor­­lage nicht wünsche ; bezüglich des exiteren aber, daß seiner Ans­­ccht nach die erwähnte Reduktion entweder nach dem Tode eines Beamten oder bei der Neuwahl der Beamten am PBlabe sei. Die Bene lehnte in Folge dessen die Verhandlung dieser An­träge ab. An der nächsten Konferenz gelangt der Gefäßentwurf über die S­talamäßige Feststellung der Richterge­hälter zur Verhandlung.­­ Der Finanzausschuß hat in seiner heute Abends von 5 bis­­ 99 Uhr abgehaltenen Giung zuerst die, der gestrigen Be­schlußfassung gemäß, vom Finanzminister neu vedigirten Paragraphen authentizirt. In Fortlegung der Berathung des Gelegentwurfs über die Steuer-Manipulation wurde sodann der S. 45 ange­nommen, nach welchem die übernommenen Steuergelder wieder zu Gemeinden, noch zu anderen Jeden verwendet werden dürfen ; wo dies geschieht, Sei der Schuldtragende der Strafe der ungetreuen Manipulation vi­csichtlich des Unterschleifes zu unterziehen Auf Antrag des Ministers wird noch die Bestimmung beigefügt, daß die einkaffirten Steuern im Prozeßmege für Forderungen, in welche das Aerar verfällt wurde, nicht exsquirt werden können. Nach §­ 46 sind die Gemeinde-Einnehmer verbunden, in Be­leitung eines Gemeinde- oder städtischen Repräsentanten die ein­­gaffirten Steuergelder monatlich an das königl. Steueramt abzu­­führen, welches indessen auch während dieser Zeit Beträge von 50 fl. oder darüber anzunehmen verpflichtet ist und welche Beträge an im Wortwege, jedoch portofrei, dem Steueramte eingesendet werden können. Der Baragrapı wurde ohne Bemerkung ange­­nommen. Nach §. 47 sind die Gemeinden und Städte für die Abliefe­­rung der Steuergelder durch ihre eigenen Steuereinnehmer verant­­wortlich und müssen jeden etwaigen Schaden dem Staatsschaß vers­püten, mit Negreß gegen den Schuldigen. Somifidd, Szon­­tag, Muz3lay und Möricz erklären sich für eine Modi­­fikation, nach welcher in erster Reihe der Gemeinde-einnehmer, und nur wenn bei diesem sein Fond vorhanden wäre, die Gemeinde den Schaden zu erregen hat. Nach längerer, lebhafter Debatte wird im Einvernehmen mit dem Finanzminister diese Abänderung an­­genommen. » Hierauf folgten die Bestnmungen über den Au­fschub der Steuerzahl­ 1«nger­,welches nach§­48i11 der Regel nicht gewährt wird,dochm Verkeff derl­otext den Jahressteuer in dem Falle,wo der Steuerträger seine­­ugenblickliche Zahlungsunfähigkeit erweist, auf ein halbes Jahr,wie jedoch über das Ende des laufenden Jahres hinaus bewilligt werden kann.Die Bewilligung ertheilt der Stei­erinspektor,gegen dessen Beschluß jedoch die Berufung an den Verwaltungss Ausschuß offensteht de geIc zwei gleichlautende Beschlüsse ist die Berufung nicht zulässig,wo die Entscheidungn nicht gleichlauten,entscheidet»·endgültig der Finanzministern Ausnahmefällen katm dermester einen Aufschub auch über das laufende Jahr hnaus gewährel1.Esengery wünscht den Zahlungsschuschub auch auf Steuern auszudehnen welch ein Be­­treff der Rechtsverpflichtung zweifelhaft sin­d.Der Finanzmi­­nister meint,daß dieser Fall zu den Ausnahmefällen gehöre.Ein­ weiterer Antrag Csengery’s,daß wenn der Steuerträger Steueraufschub erhält,er jedoch die Verzugszinsen zahlen müsse, wurde angenommen. Nach §­ 49 ist der Steuernachlaß zu gewähren bei Elementar­­schäden als: Hagel, Weberschwemmung, euer, ferner wenn die Veldfrüchte, welche bei der Schägung des Einkommens vorzüglich in Betracht genommen wurden, der Ungeziefer vernichtet erschei­­nen, oder Frost oder Dürre die Ginte vernichtet hat, oder bei Wäldern Feuer die Holzgewinnung unmöglich macht. Graf Szar­pár fragt, warum die M­eingärten nicht erwähnt werden, da im Wert nur die Saatfelder erwähnt sind. Kerfapoly erwi­­dert, daß auf die Unfälle, melchen die Weingärten besonders aus­­gefeßt sind, zumal auf den Brott schon bei der Umlegung Rücsicht genommen wird. Somfsicd glaubt nicht, daß diese Berücksichti­­ung genüge, da der rost die M­eingärten für mehrere Jahre hine schädigt. — Schließlich wurde bei Weingärten, wo der ort die ganze Fehlung vernichtet, ein theilmeiser Nachlas der Steuer bewilligt.­­ Im §. 50 werden die Fälle spezifizirt, in welchen der Finanz­minister, nach vorhergegangener Untersuchung, die einjährige Steuer im Betrage von einem oder zwei Dritttheilen, oder auch gänzlich nachjlaffen fan , wo jedoch die Ernte schon eingeheimst ist und die Elementar-Ereignisse die in Kreuzen, Schwaden oder in Scheunen aufgehäuften Früchte treffen, kann sein Steuernachlaß stattfinden. Der Baragraph wurde angenommen. a §. 51 befktinm adtak se­ ber Bertúet­tungs-Ausschuß, in besonderen Fällen der Finanzminister. — Ohne a. · §.·52 treiben»die Steuer von den emnszns U SteUekträs gern im in die Gemeinde-Einnehmer und Stuhlrichter ein. Die Städte und Gemeinden können durch ihre eigenen Organe die Steuer von Denjenigen eintreiben, die an die städtische Kasse bezahlen ; von Denen, die bei den FE. Steuer-Nenntern ihre Steuer zahlen, treibt sie der Stuhlrichter oder dessen Stellvertreter ein. Nach Furzer Debatte wurde der Vparagraph angenommen. 7. Nach §. 58 sind die Abstufungen der Exekution folgende : Ermahnung, Pfändung, Lizitation. Für dieses Verfahren werden die nöthigen Termine gefeglich derart festgefebt, daß 15 Tage nach der Pfändung, welche nur im 3. Monat des betreffenden Viertel­­jahrs geschehen kann, die Lizitation erfolgt. Die Crefation hat nach den bestehenden Gelegen geführt zu werden. Für die Steuer­­mahnung sind 10 Kreuzer zu entrichten. Wahrmann meint, daß, da die Steuermahnung sehr oft ohne Grund erfolgt, dieser Betrag gestrichen werden soll. Muzplay findet jede Mahnung überflüfft. Csenge­ty beantragt, daß statt beg Tertes : „nach den bestehenden Geseten" die direkte Berufung auf den 8. 40 des GW. XL . 1868 eingeschaltet werde. Wird angenommen. Kerklapoly vertheidigt die Mahnung und die 10 Kreuzer, doch so, daß diese Tare bei der Grefution eingerechnet werde. Der Finanzminister fragt, wer denn die 10 Kreuzer über die Träger nicht zur Grefution kommt? Berfapoly meint, dieselben fallen dann der Schlägt vor. Diese Mahnungen behufs der nöthigen Introle wie die Coupons in Abschnitten zu expediren. Wahr­­mann findet, daß diese Mahnungen meist doch ungeschliffene Menschen, die gleich 10 Kreuzer verlangen, den Steuerträgern ein­­bändigt werden und zu allerlei ärgerlichen Szenen Anlaß er meint daher, daß diese Mahnungen Somifih Paragraph keine Zahlung auch die Erfahrung gemacht, daß diese Taxe lieber aus den Betrugszinsen bemerkt, daß ja dafür Steuer zugeschrieben werden­ geben , mohr schriftlich abgeschidt, bekommen sollen. MoL­­nár hat 10 ff. wirklich sehr unangenehme Auftritte und einfach die Zustellung gegen sich zieht, daher werden sollte, diese Tare ohnehin nur in den Städten eingehoben werde; in den Dörfern wird die Mahnung nicht individuell erwedirt, sondern ausgetrommelt. Der Ihloffen. — Morgen findet die Sigung um 5 Uhr unter Boris Somffid statt, da der Präsident Zsedenyi 6 Uhr zur Hoftafel geladen ist. == Der Gefegentwurf über die Verwaltungs-Ausschüsse hängt bekanntlich mit mehreren anderen Gefeßentwürfen zusammen, welche von der Legislative ebenfalls votirt werden müssen. In Anbetracht dessen wird der erwähnte Gefegentwurf, wenn er auch vom Neichätage erledigt wird, nicht sofort und eben treten können, wie die „Budapester Korr.” hört, fallen alle diese Geseke, nament»­li das über die Verwaltungs Nusshüffe und über die Steuer- Manipulation, sowie über die öffentlichen Arbeiten u. v. m., exit mit dem 1. Suli b. 3. ins Leben treten. "Das"Abgeordnetenhaus dürfte Gelegenheit habem in kurzer Zeit über einen ähnlichen Fall der Passivität,wie der des Josef Hodos sich einen Beschluß zu fassen nachdem der in Broos schon vor geraum­er Zeit gewählte Axentie auch sein Wahl- Protokoll nicht eingereicht und seinen­ Sitz im Abgeordnetenhaus nicht eingenommen hat.­­ Wie man der „Budap. Korr.“ aus Agram telegraphirt, kam es in der kleinen Gemeinde Bugrovec nücht Agram wegen Verweigerung des Zehents gestern und heute zwischen den Bauern und Gendarmen zu blutigen Zusammenstößen. CG wurden, wie man von dort telegraphirt, vier Bauern erschoffen und mehrere verwundet. Auf Requisition des Agramer Bizegespans wurde von Agram aus Militär nach Bugrovec gesendet. 1 folle, 0 Na 1 bestimmt den N­­eue angenommen. ist der Abschnitt über die Eintreibung der Steuer, wenn erväat­ es bestritten wurde Schließlich angenommen und die für ,, zahlen Girlung ge- . Aus dem Reichslage­­r A Die Debatte über §. 1 des Gelegentwurfes über die Verwaltungs Ausschüsse ist heute zu Ende gegangen und es wurden sowohl der Antrag Ziedenyi’s auf eine geson­­derte Organisation der Städte überhaupt, wie auch die Modifikation Házmáns betreffs einer gesonderten­­ Organi­­sation der hauptstädtischen Verwaltung abgelehnt. Daß­uns das Sdidjal des Zsedenyi’schen Antrags nit nahe geht, ist wohl überflüssig zu versichern. Die separatistische Ver­handlung unseres Städtewesens wäre durch nichts motivirt, als eben schlechtweg durch separatistische Neigungen, denn Alles, was zum Schuge des städtischen Privilegiums vor­­gebracht wurde, hat sich als innerlich haltlos und ungerecht­ fertigt erwiesen. Ja außer dem ehrennwerthen Abgeordneten aus mit neuen Ideen berei­­cherte (wie beispielsweise, haß ein Gefeg nur dann gut it, wenn es in der Praxis gut ist, und daß man die Bedenten gegen das Gefeg schon jegt aussprechen miüsse, weil dies nach Annahme des Gefeßes zu spät wäre), außer Diesem ehrenwerthen Abgeordneten, sagen wir, hat Niemand etwas Ueberzeugendes für die gesonderte Organisation der Städte vorzubringen verm­ocht. Graf Ferdinand Zichy mühte sich in einer längern Nede vergeblich ab, den Beweis für die Nothwendigkeit einer gesonderten Behandlung der städtischen Administra­­tion zu bieten, und aufrichtig gesagt, uns geht das Ver­­ständniß für die Haltung der Opposition der Rechten in dieser Frage vollständig ab. Wenn Diejenigen, die in der Erhaltung der heutigen administrativen Zustände die Wah­­rung der Autonomie und Selbstverwaltung erblidhen, oder Diejenigen, die wenigstens in den Städten ein Bollwerk gegen das Vordringen der staatlichen Autorität in der Ver­­waltung konferviren möchten, oder an Diejenigen, die an den administrativen Privilegien, sei es einzelner K­affen oder Körperschaften, festhalten, wenn alle diese Politiker­­ für die gesonderte Administration der Städte erwärmen, so ist Dies begreiflich. Aber es ist uns ganz unverständlich, wie eine Partei für den städtischen Separatismus plaidiren kann, die mit aller Entschiedenheit für die Interessen der staatlichen Autorität in der Verwaltung eintritt und gegenüber den feudalen Leberlieferungen unserer Mon­inistra­­tion den modernen Gedanken verficht. Für Diesen Wider­­spruch gibt es seine Lösung und der Ministerpräsident konnte zudem mit Necht auch auf den praktischen Wider­­spruch hinweisen, in welchen die Opposition der Rechten sie verirrt, indem sie einerseits­ die Beamten-Ernennung überall durchgeführt wissen will und andererseits auch die Beibehaltung der bestehenden Verwaltungs-Körperschaf­­ten in den Städten wünscht. — Für die Gleichstellung der Städte mit den Komitaten sprach fuz und gut der Ab­­geordnete Bulay, der sich dem Hause als gebildeter Politiker zu erkennen gab. Scharf 309 er gegen das Bor­urtheil zu Felde, welches noch immer die Anschanmungen gegen das Städtewesen unseres Landes gefangen hält, und wenn er dabei den projektirten V­erwaltungs-Ausschuß als eine heilsame Institution pries, so halten wir ihm dies zugute angesichts der Kritik, welche er an dem städtischen Separatismus übte. Ein besseres Schicsal als der Antrag Zsedenyi’s hätte die Modifikation H Az­i­man’ bezüglich der Haupt­­stadt verdient. In einer längern, reichlich mit Daten und Argumenten versehenen Rede plaidirte Herr Házimán für die gesonderte Administration der Hauptstadt und zwar im Sinne einer strammern staatlichen Organisation. Die eigentliche Tendenz der Modifikation Házmáns scheint nur von einem Kleinen Theile der Abgeordneten erkannt worden­ zu sein; wenigstens wurde die Polemik gegen den Antrag aus ganz konträren Motiven geführt. So gipfelte die Ent­­gegnung Eserndtony's eigentlich darin, daß die gegenwärtige Administration der Hauptstadt schlecht sei, und daß daher für ein wirksameres Eingreifen der Staats­­gewalt gesorgt werden müsse — eine Folgerung, die offenbar für und nicht gegen den Antrag Házmáns spricht. Nicht für die Ausweitung der Autonomie, sondern für die Verstärkung der Zentralgewalt im hauptstädtischen Munizipium hat Herr Házmán plaidirt, aber sein warmer Appell erwies ich als wirkungslos gegenüber dem nun einmal fetstehenden Beschluffe, daß Die Hauptstadt Ausichuffes theilhaftig werden mü­sse, ebenfalls der Segnungen des Verwaltungs Freilich ist die En Hoptingky, der das A _ IB s-".-«. ar

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