Pester Lloyd, März 1878 (Jahrgang 25, nr. 60-90)

1878-03-01 / nr. 60

Schuhe « ssfiulmthnsnigen , wieder zur Hervidjait das Schicsal Der Gesammtmonarchie wirklic­h-Hudapest,28.Febec­:«" «­I Während ausstoudon verst­icktes Kriegsbraufen durch die Welt dreh11t,klingt ans-Wien neuerdings fried­­liches Geläutezjc 111 cshcriibex.Ist es vielleicht in­ den Ge­­setzen der politischen Harmonie begrü­ndet,daß wir das englische­ FOR mit einem säuselnden Piano begleiten müs­­sen?Oder wäre Allex 3,was von dem Gleichklang der Mo­­tive zwischen den Kabineten von­ Londott und Wien ge­­sprochen wurde,n nur auf akustische Täuschung zurückzu­­führend­ Oder ist über Pfr acht irgendein Wechsel einge­­treten,der die energischen Entschließungen unseres Angst-ar­­tigen i Amtestci es gegenstandslos,sei es hinfällig gemacht hat.BZerdaks zu sagent wüsste!Thatsache ist mir,daß —­1verm der Schrif1 nicht vollständig trägt und die»Ein­­geweihten«nicht lediglich zum Fenster hinaus­sprechen—seit gestern ein völliger Umschlag des witters in denleitenden Sphärenderikikoxmrchie eingetreten ist Nimdcun.Von unserer Seite wü­rde solch’ein Wechsel der Szenerie mit Freuden begriäszt werden,und wi­hsch b­e leichter,als nach den Aufregungen und Beküm­nernissen,welche der Gedanken die Notheren­digkeit eines­ furchtbaren Krieges erzeugt,sich­ mit einer friedlichenchoung abzufinden, wenn diese nur­ gleichbedeutend ist mit dem VerschHuinden der Gefah­r,die den Krieg d­etumusweichlich erscheinen ließ­ ist diesee­­fahrungansch wirklich beseitigt.Das ist die Stage. Denn Die publizistische Abristung in Wahrheit den reitenden Intentionen entspricht, so muß Eines von Zweien angenommen werden, Entweder Graf Andrássy hat in den legteren Tagen von dem Petersburger Kabinet foldhe­ber oder unzweifelhafte Garantien erhalten, daß er vollständig beruhigt und überzeugt sein kan, die definitive Gestaltung der Dinge im Orient werde Feines jener interessen Oesterreich Ungarns verlegen oder gefähr­­den, für deren Wahrung wir sonst — eben nach dem Ung pide 005 Grafen Audriffy — mit allen Mitteln unserer Macht eintreten müßten, — und dann wäre der Krieg aller­dings gegenstandslos. Der aber die Temperenzler-Mgita­­tion in Oesterreich erscheint dem Grafen Audráffy so tief­­gehend und so besorgnißerregend, daß er, zwar contre coeur, aber doch einer unbesiegbaren Nothwendigkeit weichend, von seinen ernsten Entschließungen zurückgekommen ist, richtiger­ zurückommen mußte. Vielleicht sagt er sich: Der offene Ausbruch eines Zwiespaltes in jenen Elementen, auf deren Opferfähigkeit er vorzugsweise rechnen mußte, sei gleich­­bedeutend mit einer verlorenen Schlacht, ehe der Krieg noch begonnen hat. Vielleicht Hält er die Gefahren, mit denen Naßland unsere Monamcie bedroht, sich weniger unmittel­­bar, als die Gefahren innerer Verklüftung, während Defter­­reicherlogarı die volle Kraft seiner Völker in die Wang» fchale werfen mitte. Vielleict and­ wirkt die V­orstellung lähmend auf ihn, das Defterreich-Ungarn auf der K Konfe­­­enz von vornherein das Spiel verloren hätte, wenn Der Welt das Schauspiel der Uneinigkeit, der Zerfahrenheit oder Muthlosigkeit der legislativen Auktoren geboten wird. Uuch besorgungerregend ist die Haltung der politischen Kreise Oesterreichs allerdings. Was bisher in allen Phasen der Dorientkrise und inmitten der Ausgleichstämpfe auch den Zanhaften mit Auversicht erfüllen Komute, das war die Erscheinung, dar die staatsbildenden Elemente in Oester­­reich und Unger völlig Eins sind­­ in dem österreichisch­­ungarischen Sutereiffe gegenüber der rufftischen Expansion. Die Miihaunıg, als reiche die Gemeinsamkeit ımd Soli­­darität Desterreichs und Ungarns ruft bis an die Grenzen des Orients, schien ganz und­ gar überwunden zu fe, regte sich ja in­ Desterreich der Unwille und­ die Entriftung gegen Rusland nicht weniger kräftig als in Ungarn. Und doch ist heute,­­ wie es scheint, jene verhängnißvolle Anschauung emporgestiegen. Scharf, alg wäre von zwei wildfremden Völkern und Staaten Die Node, wird die Wuterscheidung zwischen österreichi­­schem und ungarischen Suteresse gezogen, um man geht so weit, die Abwehr gegen Nußland als eine ausschließlich ungarische Sache einzusielen, ja sogar­— wie gestern einer unserer Wiener Korrespondenten meldete — von „ungarischer Stevanchepolitit" zu sprechen. Gewiß. Die russischen Gestaltungspläne gehen zunäch­st Ungarn an’s Leben. Der flavische Gürtel, mit welchen Rußland die Monarchie zu umschnitren droht, gefährdet in erster Reihe die Lebenssi­nteressen Ungarns Aber wann man sich gesondert denken von dem Schickal Ungarns? Wir rufen nicht Den Geist der pragmatischen Saufktion an, welche in der Ge­meinsam­keit der­­ Vertheidigung die Bürgschaften des Be­standes der Monarchie und des Herrscherhauses geschaffen hat; wir verweisen nicht auf den Gedanken des Di­alis­­mus, welchen Ungarn die Boftalate seiner Selbständigkeit untergeordn­et und fast unerträglich schwere Opfer gebracht hat. Die Berufung auf­ das Gefäß wäre eitel und ver­­gebens, wo die Empfänglichkeit für das Walten der leben­­digen­ Motive verloren gegangen. Allein, wenn man schon eine so Scharfe Unterscheidung zwischen Oesterreich ad Ungarn zieht, wenn man Ungarn als den allein ge­­fährdeten Theil betrag­tet, weil man si sagt. Die angartige Mation steht und fällt mit dem ungarischen Staate, Desterreich aber kann eine zweite Leimath finden, wenn die Monarchie in­ Trü­mmer gegangen t­ — dürften wir nicht mindestens den Anspruch erheben, Daß uns Desterreichh Doch nur jenes Maß; an Sympathie nd Unterfrügung zu Theil werden lasse, welche es bis vor Kurzen der Türkei nicht nur in Worten entgegengebracht, fordern igy auch thatsächlich zugedacht hatte, eine Unter­­frügung, deren Berabsäumung dem Grafen Andrissy heute noch zum Borchurfe gemacht wird ? Wie flammte in Oester­reich Die Begeisterung, Die Thaten ruft, die Opferfreudigkeit auf, als es die Ziülikei zu retten galt. Wäre es auf Die österreichische Breite angekommen, wir hätten Rußland den Krieg erklärt, als es seine Truppen über den Pruth sandte, und vollends Hätte die Monarchie auf Tod und Leben sich schlagen wssen, als Blevna gefallen war. Wohlan, ver­­dient Ungarn nicht mindestens so viel Sympathie, so viel Unterjtügung, so viel Opfer, wie die Türkei? Iit bloße Freundschaft für das türkische Reich von Einfluß gewesen, so haben wir vielleicht Doch auf Dasselbe Maß von B­reundschaft Anspruch ; wir Hatten es fürwahr theuer genug bezahlt. Ist aber die Türkei als „V­ormaner Oefter­­reis", welche Das Vordringen und Die Uebermacht des Staventhums aufgab­en soll, betrachtet worden, so ist Un­garn doc mindestens kein schlechterer Wall für Oesterreich. Sudesfen — nu­­m zu rechten, haben wir Dies vorgebracht. Nur die Motive möchten wir erörtern, welche das Auswärtige Amt allenfalls zur „Abrüstung” veran­­lassen kühuten. Es wäre sonach, wie gesagt, entweder eine Garantie von Seite Nußlands, oder der Mangel jeglicher Garantie von Seite Oesterreichs entscheidend. Nun dem, wir acceptiven einstweilen auch diese Lage. Belegt Graf An­drássy ausreichende Bürgisch­aften, so weichen sie auch für uns.aus; ist Graf Andrássy ohne Sorgen um Ungarns Zukunft, so maßen alle wir ung feinen, den feinigen überflü­­­gelnden Patriotismag am. Wir acceptiven also auch der Frieden, wenn es um den Frieder Ernst ist. Und es verstößt si von selbst, da in Diesem falle von Rüftungs-Krediten,und­ möge deren Ziffer verh­ältnißmäßig nun od so gering sein. Ichlechterdings nicht Die Reicde reinfalle Um passiv zu bleiben, gelingt die­­ Armee and im, ihrer heutigen Schlag­­­fertigkeit, man Graudt Dazu Feine Neferve-Flinten, Meferve und Weferve Pferde und überhaupt keiten Groschen mehr, als ohnehin für Armeezwecke verausgabt wird. Bei leeren Demonstrationen sind Barat­lel: Aktionen thut Ungarn’nicht mit. Ganz besonders bei Parallel-Aktionen* nicht... Wir haben seine Gemeinschaft mit Rußland, wir gehen nicht auf Thei­­ßung der Beute aus, wir ruiniven uns nit finan­ziell, um einen Zuwachs zu­ erhalten, der uns dann au­co politisch und national ruiniven würde, wir verkaufen Rußland unsere Zukunft nicht um den Preis Bosniens und der Herzegovina. Und was man von Ungarn auf geradem Wege nicht erlangen konnte, das würde man auf Schleichwegen nom weniger erlangen und Graf Andrasfy fennt sein Bolt zu gut, als daß er nicht willen sollte, wie der ungarische V­olfs-ChHharak­ter sich gegen derlei tastische Künste aufbau­t. Also Friede und Nähe schlechtweg — das begrei­­fen wir. Sein Chhauffenent, feine Nützung, Fein Kredit, fein Geld und Feine Schweizer. Aber wir wu­rden die Frie­­dens-Melodien, die so sim­perwirrend angestimmt werden, absolut nicht begreifen, wenn sie lediglich wie Schim­mer­­lieder wirken sollten, um die aufgeregte öffentliche Meinung einzuschläfern. Man nehme sich wohl in Acht vor einem solchen Experimente, wenn man nicht die untrigliche Ge­wißheit hat, daß uns der Friede, der ehrenvolle Friede unter allen Umständen erhalten bleiben wird. Heute Herrscht noch allenthalben in Ungarn die Begeisterung für die ret­­tende That und daß es eine Meinungsverschiedenheit, eine P­arteirücsicht in Diesem Punkte nicht gibt, dafür zeigt auch der neueste Brief Kossuth’s, dessen Wort in breiten Wolfs-­schichten noch immer zündend wirkt. Wirft man aber dies Dolf von Enttäuschung in Enttäuscchung, treibt man mit seinen besten Empfindungen ein diplomatisches Spiel, dann kann es leicht geschehen, daß man nur Arche finden wird, wenn man das Feuer braucht. Entweder also eine ganze hat, oder gar keine That. Was dazwischen liegt, fan nur verderblich sein und es wird auch gar nicht geschehen tömtem, weil Ungarn es nicht geschehen Läßt. Budapest, 28. Selber. (A) Der morgige Tag wird in den Annalen der ungarischen Rechtspflege jedenfalls ein denkwürdiger sein, denn mit dem morgigen Ansiebentreten des Gefeges über dag Berfahren in den geringfügigen Streitsachen macht die ungarische Themis wirklich, wie man zu jagen pflegt, einen Sprung ins Dunkle, der ihr gefährlich werden kann, auch wenn sie die Augen nicht traditionell, verbunden hätte. Um die Umwälzung­­ anzudeuten, Die das Verfahren in geringfügigen Streitsachen durch das neue Gefäß erleidet, wollen wir nie einen Umstand erwähnen. Heute, tann noch jeder Proged — auch wenn dessen Substrat nur ein strenger it — bis zum obdersten Gerichtshofe geführt werden und gegen die Entscheidung des Septeren ist noch in jedem Valle — selbst wenn drei gleichlautende Urtheile ertroffen sind — die Nuffitätsbeschwerde an den Kaffationg- Hof zulässig, von morgen ab entscheidet der Stuhlrichter oder ein gewählter Friedensrichter, eventu­ell der Bezirksz richter in allen Streitsachen bis zum Werthe von Fünfzig Gulden inappellabel, so zwar, da­­gegen die Entscheidung des Bezirksrichters sein meritorisches Rechtsm­ittel offen steht. Schon dieser Um­stand allein genügt, war andere Behauptung vor dem Sprung ins Ungewisse vollkommen zu begründen. Die Tragweite dieser Bestimmung läßt sich vorläufig gar nicht ermessen, da eben alle fommensurablen Stößen hiezu fehlen. "Dazu kommt noch Die obligatorische Gerichtsbarkeit der Gemeindevorstehungen in allen Ange­­legenheiten bis zu zwanzig Gulden, so daß wir, abgesehen vor dem gemndverschiedbenen Normen des Verfahrens, much noch wenigstens partiell eine neue Justizorganisation Des fcheert erhalten. " Der Gebante, den Nichter den Barteien möglichst nahe zu Bringen, zieht sich wie ein vorher Haden Durch die neue Organisation der unteren Justizbehörden. Deshalb werden wir obligatorische Gemeindegerichte haben, deshalb Fünten in Konkurrenz mit den Rezchsrichtern Die Stuhlrichter, eventuell gewählte Friedensrichter mit der Auditatur in Bagatellsachen betraut werden. Leider aber ist ein ein­ziges richtiges Prinzip wohl schwerlich genügend, um an und für sich vollwichtige Garantien für die günstigen Wirkungen eines Gesehes zu bieten, und unsere Diesbezüglichen Zweifel finden­­ noch Bestärkung indem Mangel an vorbereitenden Berfügungen. Die Verordnungen für das Auslebentreten des Geieges sind uns zwar bekannt, allein die Lumen, wie wir unten ausführen werden, an unserem Al­theile nichts ander. Das Gefeh tritt also morgen ins Leben und noch heute Haben weder die Dagatellgerichte der Hauptstadt, noch, so weit unsere Informationen reihen, jene in der Provinz die nöthigen Pornularien und Drucjorten. Von den Ge­meindegerichten wollen wir gar nit sprengen, den nach dem bekannten Dichterworte „begegre der Denisch nicht zu schanen“, u. f. w. Bis heute ist Ferner weder ein Friedens­­richten ernannt, noch ein Stuhlrichter mit der Bagatell- Gerichtsbarkeit betraut, noch irgend ein Territorium ehnes Bezirisgerichtes in mehrere Bagatell-Gerichts-Bezirke getheilt worden, so daß das Prinzip von dem Nahebringen des Nichters zum Publitium — abgesehen von den Gemeindegerichten — 6108 auf dem Papier steht und in den Bagatellsachen nach wie vor die Bezirksrichter an ihren Meintsfigen Necht Sprechen werden. Lebrigens hat Dies auch einen Vortheil­­ denn bei der Tonfurr­renden Berichtsbarkeit des B­ezirksrichters und Friedensrichters hat es sehr leicht geschehen, daß die Bar­­teien von einem zum andern gewiesen werden und zwischen zwei Stühlen auf die Erde fallen, d. i. gar feinen Mich­­ter, finden. Viel weittragender, als das Fehlen der Stuhl- und Friedensreichter, in die beinahe unglaubliche Leere der Durchführungs:Verordnungen, die ein nichtssagender Aus­­zug des Gefeges sind. Man bedenke, Daß die ganze Fu ftruftion sie die Gemeindegerichte aus 24 Paragraphen besiegt ; von einer leichtfaßlichen Erläuterung des Gejepeg, die­ doch Des dent geringen Bildungsgrade Der Gemeinde- Borstehungen auch kein Leicht entbehrlicher Luxus „gewesen wäre, wollen wir ganz absehen ; allein nicht einmal die Yom­­nlarien enthält die Verordnung im nöthiger Anzahl, so daß das Verfahren allen und jeden Haltes entbehrt. Eine Ergänzung des ziemlich kurz gefachten Gefeges, eine Durchdachte Interpretation, die ein lebensvolles am fchauliches Bild des gesanmten Verfahrens in allen Sta­­dien gibt, suchen wie vergebens in den Durffüihrungs- Verordnungen. Da selbst der auffallende, im juristischen Kreisen lebhaft und allgemein besprochene Redaktionsfehler bezüglich der Eingabe des Gesuches um Die Wiedereinlegung it in der Verordnung nicht sanivt worden, obwohl Dies mit einigen Worten hätte geschehen können. Für die Evo­­lution der rechtskräftigen Bagatell-Arb­eite­­ ist ein eigenes Zwangsvollstrebungs-V­erfahren im Gefege festgestellt, das in zwanzig Paragraphen wohl manches Nothiwendige ent­­hält, allein noch immer jeder der Ergänzung bedürftig ist. Die Redakteure des Gefeges haben Dies für über­­flüssig erachtet und blos Die Bestimm­ung getroffen, dab die Grekution der Negel nach durch die Organe der Orts­­gemeinden vollzogen werden sol, aber sie haben nicht ein­mal ein Formular zu einem Grekutions-Brotpfefle­­ge: Schweige denn nähere Erklärungen gegeben, die wohl aus nächster Quelle, aus dem Entwurfe für Die Negelung des Erekutions-Verfahrens, ohne sonderliche Mühe hätten ges­cghöpft werden können, und den Dorfnotären gewiß will­konmen gewesen wären. Die Bestimmungen der V­erordnung über die Ge­staltung der Bagatellgerichte verdienen eine nähere­ Be­heachtung.­ Welch rührende­ Maivetät­ wäflen­ die "Nebakteure­­der Verordnung " si inmitten ihrer gefeßgeberischen Studien bewahrt haben, wie hoch müüssen sie die ideale Biederkeit eines Dorfrichters fegen, wenn sie anordnen, daß der Dorfrichter von Fall zu Fall die beiden Schöffen bezeichnet, die mit ihm die Streitsache zu entscheiden haben. Kameraderie ist dabei natürlich nicht denkbar. Weniger idealen Schwung, aber dafür umso tiefere Kenntung der thatsächlichen Verhältnisse, eine umso wichtigere Schälung der praktischen Schulung des Bezirksgerichts-Personals zeigt jene Bestimmung, laut welcher bei den aus mehreren richterlichen Beamten bestehenden Bezirksgerieten jeder der Beamten, auch der jüngste Unterrichter, in Bagatell-Ange­­legenheiten inappellabel urtheilt, trug dem das Gefeg im ersten Paragraphen­blos den Bezirksrichter, das ist Den Reiter des Bezirksgerichtes mit der Zudifatur betraut. Diese Bestimmung der Verordnung kann nun zwar mit Rüde ficht auf frühere Gejege nicht direkt als gefeßwidrig ber­­eichnet werden, wohl aber­­ ist sie in Höchtem Grade unpraktisch und dem Geiste des Gefehes als direkt zuwider laufend zu bezeichnen, da man doc mit Fug und Necht verlangen darf, daß eine inapperfable Entscheidung nicht von einem Unterrichter, der vielleicht erst vor Kınzem die Schule verlassen hat, sondern von dem an Selbständigkeit gewöhne­ten Leiter des Bezirksgerichtes gefällt werden soll, um so eher, da der Wortlaut des Gefeges hierauf direkt Hinweist. Ebenfalls totale Unkenntnig des g praktischen Lebens zeigt ferner die Bestimmung, daß die Friedensrichter in den Munizipien seine Bezahlung erhalten, wovon übrigens im Gehege selbst sein Wort steht. Glaubt man dem wirk­­lich, bei uns auch nur­ zwei Friedensrichter zu bekommen, die das Amt ohne Honorar ausü­ben? Dadurch ist es den Mu­nizipien direkt unmöglich gemacht, Friedensrichter zu erhalten. Unter diesen Umständen ist es seine Leichte Aufgabe, deren Lösung den Bezirksgerichten in Zukunft obliegt. Die obligatorische Gemeindegerichtsbarkeit wird ihnen dieselbe kaum wesentlich erleichtern, weil es ja den Parteien freis­­teht, nach dem Urtheile der Gem­eindevorstehung die An­gelegenheit vor den Bezirksrichter zu bringen. Die Bezirtsz richten haben als Hilfsmittel ein das­­Verfahren mehr aus­deutendes als D­etaillivt regelndes Gereg­emnd eine Bev­ordnung, deren Werth wir bereits hinlänglich charakterisirt haben. Der sicher leitende Kompaß eines bürgerlichen Gefeßbuches fehlt und auch das Korrektiv einer Appellationsz­ypuftanz ist fallen gelassen worden. Statt­dessen haben sie zum Wegweiser das „in Die Brust jedes M­enschen gelegte erhabene Balladium des Nechtsgefühles u­nd zum Leitstern die Wissenschaft, „bei Deren Lichte sie von dem geraden Wege zum Rechte nicht abirren kernen.” Blos die Gerichtshöfe erster Stanz können ihnen eine materielle Divertive geben, wenn sie Das Gefeh richtig interpretiren. Gegen die Beschlüsse der Bezirksgerichte ist nämlich Dies Nullitätsbeschwerde gestattet und Das Gefeh zählt sechs Fälle derselben auf. Es ist nun die Frage, ob die Gerichtshöfe blos in diesen sechs Fällen die Kaffation aussprechen können, oder ob diese sechs Hülle als solche betrachtet werden, in denen der Beschluß Fafsirt werden nun, während es den Gerichtshöfen jedoch freisteht, in ander­­en Faller die Kaffation des Verfahrens auszusprechen. Unserer Ansicht nach ist in der legteren Abffassung das einzig mögliche Mittel gegeben, eflatante Rechtsverlegungen zu fan­ren. Wo fünde sonst der Geflagte: Schuß, den Der Nichter vieleicht aus Beziehen in eine höhere als die elit geklagte Sunme vernethett hat, ober wen dem Släger H Operzentige Interessen­" zugesprochen wurden ? Uebrigens brauchen wir, um Die zwingende Mothivendigkeit dieser Auffassung zu illusteiwen, wo auf Das Beispiel Des Salja­­tionshofes hinzuweisem, der Die Drafonische, oft rechts­ verlegende­­ Strenge der gegenwärtigen Prozeß-Ordnung durch eine derartige­nterpretation gemildert und erträglich gemacht hat. Zwar gibt diese Iterpretation den Gerichts­­höfen viel mehr Arbeit als die einfache Prüfung, ob von den sechs Nullitätsfällen. Einer vorhanden ist, allein wir fegen von unseren erprobten Nichtern voraus, Daß sie einestheils biefelbe­im Systereffe Der Nechtspflege niet­scheren, anderentheils aber ihr Bonvoir mit Maß anwen­­det werden. Wir zweifeln nicht, daß Alle, die zur Handhabung des Gejeges ü­ber das Bagatellverfahren berufen fest mer­den, die große Bedeutung, welche diesem Gefege für die Bi­­frechtspflege innewohnt, in vollem Maße würdigen und m­it warmen Eifer bestrebt sein werden, den wahren Geist des Gefeges zu erfassen, denselben durch umsichtige und thatkräftige Handhabung praktisch zur Geltung zu bringen, so daß der ungarische Nichterstand an Diesmal Lob und Anerkennmu­ng, Das Vertranen und Die Achtung der Nation ernten, Dad er gut macher wird, was über ihm stehende Suflauzen schlecht oder gar nicht gemacht haben. — Die zur Vorberaffnung des Forsigefeg­-Ent­wurfes entsendete Kommission des Abgeordnetenhauses hat geiler in fortgefegten Berhardfing über diese Gefegvorlage den dritten Abschnitt, welcher von der Aufforstung vor fahlen Stoffen handelt, in Schwebe gelassen und den vierten Abschnitt. Der von dem Trans­­porte der Forstprodukte handelt, erledigt. Bi einer lebhaften De­batte gab jene Besti­mmung des §. 181 Alat, dab auf den nicht schiffbaren Theilen der life und auf den Boden nicht nur das Solzigwenmmen, sondern auf das Klöden nur gegen behördliche Erlaubniß geübt werden soll. Schließlich versprach der Negierungs- Vertreter für die nächste­­ihung Die Formuligung einer solchen Modifikation zum §­ 181,­­auf welcher Dort, wo es nicht unbedingt die Ylöbung von der beharrlichen Genehmigung abhängig zu machen, Ausnahmen von der allgemeinen Pegel ges­­tattet werden können. Die übrigen Paragraphen — bis §. 192 — wurden mit unwesentlichen Modifikationen angenommen, nothwendig alt. Die Zolldebatte im österreichisch­en Abgeord­­neten­hause. Oeriginal-Telegramm des „Besiter £ b­ayd”) Wien, 28. freber. feßte Heute die Spezialdebatte über Das Abgeordnetenhaus den Rolltarif fort. Zu Abtheilung 25 Baummollwaaren­ beantragt die Minori­­tät, auch Kopp vertreten, die Medewaaren aus feineren Garner als Nr. 100, überhaupt mit 150 fl. zu verzoflen. 3IHoE empfiehlt die Besteuerung von Luxusgegenständen und beantragt, die Spißen aus der Nubris auszutreiben und statt mit 150, mit 500 fl. zu verzollen. Obentraut schildert die Bemühungen der Regierung die Hebung der Spitenindustrie im Erzgebirge und unterfragt diesen Antrag Ruß bekämpft ihn. Nachden noch Wächter und Isbaron zu Gunsten des Koppischen Minoritäts-Antrages gesprochen, ergreift Dandelsminister Ehlumeckfy das Wort und bemerkt, die Negierung habe alle P­ositionen wohl überlegt, so daß der Zolltarif ein einheitliches Gebiet bilde und­ es gefährlich sei, einen­ Stein daraus heranz­u­­nehmen. Der Zoll von 150 fl. sei ein Kompromiß verschiedener Interessen. Der von Hihrod beantragte Boll von 500 fl. auf Spisen sei ein Schmuggelyell; nicht ein Loth werde verzollt über die Gren­ze gelangen und die heimische A Industrie würde dadurch schwer geschädigt werden.­­ Schwab empfiehlt, bei gemeinen V Baummollmaaren bei dem bisherigen Boll von 36 fl. zu verbleiben. | . Koppan Gomperz vertheidigen als Schlußrechner die Ausigup- Anträge, worauf bei der Abstimmung der Boll auf Baum­wollmaaren in der von Fibary amendbi­ten Yaflung Dev Mlinorität ist wird; die Anträge Zichod’3 und Schwab’s werden abgelehnt. · Abtheilungsl(Flachs)wird ohne Debatte acceptirt.· Beide­:AbtheilungZL(Leii­­nga­ue)ciegt einsjkonoritäts- Anmng Die Majorität des Ausschusses beantragt­ rohe Gar­ je aus Jute freizulassen die­ Q­ Iinoxität aber,vertreten durch Beer, verlangt einen Zoll von 1 fl.50cr. « « 65 sprecher Nofer fir und Rudig gegen diesen Zoll, worauf die Debatte abgebrochen wird. - - Mächte Sikung moge. h Ld -—-«- · 4 Velegr. Depeldien b. „Defler Stop.“ Wien, 28. Seber, (Orig. :Telegr.) Troß der­­ Einberufung der Delegationen für den 7. März dürfte die Kreditvorlage mit Nacsicht auf die Verzögerung der Kon­ferenz nicht sofort erfolgen. — Die Meldung von einer beabsichtigten Bewegung Belgrads dur­ die Russen wird hier nicht als begrü­ndet angesehen. Wien, 28. Zeber. Orig-Telegr) Der Bot­schafter Graf Zichy und fänstliche österreichisch ungaris­chen Konsuln erhielten den Auftrag, über die von den Som­nalen berichteten Hinrichtungen österreichischer Polen genanefte Erhebu­ngen pflegen und sofort aufs ausführlichste Bericht zu erstatten. Wien, 28. gebe. Orig -Telegr) Die „N. fr. Breite“ meldet; Erzherzog, 3­0fefs Berufung nach Wien wir mit militärischen Vorbereitungen der Kriegsverwaltung in Verbindung gebracht. Er wid be­hauptet, ihm werde ein höheres Kommando zugedaggt. Die Nachricht, daß Gervaladjutant Mondel verlegt werde soll, bestätigt sich trog ber Dementis ; derselbe wird duch den zweiten Adjutanten Bed erregt werden, an dessen Stelle der Chef des Prüäfm­­al-Bureaus im Kriegsministerium­ EM Franz tritt Berlin, 28. Teber Orig .Telegr) Man beginnt an einem baldigen Zustandekommen der Kon­­ferenz zu zweifeln am, glaubt wenigstens, es werde noch Deauches brauchen, um bei der herrschenden Umluft über alle Bedenken, die da und Dort erhoben werden, hinwegzukommen. Berlin, 28. Fehber. Orig.-ZTelegr) Hier beginnt man bereits Die Konferenz fsr überflüssig zu halten, da Stupland in allen meritorischen Tragen sich mac­h­giebig zeige. (S. oben.) Maris, 28. geber. „Agence Havas" meldet nach besten Informationen, das die Verhandlungen wegen Z­us­sammentritts der K­onferenz ernstlich wieder aufgenommen wurden, London, 18. Feber Orig.Telegr) Die Andeutung Nußlands, die Dardanellenfrage im status quo zu belassen, hat hier nicht Des­friedigt (Das ist auch nicht zu verwundern, Der status quo wü­rde heißen, daß die B­forte der Wächter der Dardanellen bliebe, mit Nachsicht auf das mummchrige Abhängigkeitsverhaftung der Zürfer von Naßland würde dies aber bedeuten, daß Ichterem die Herrschaft über die Dardanellen eingeräumt werde, zumal wenn es einen Küstenbefig erhielte. D. Red.­ gondon, 25. Febr. Orig. Telegr­­am Gegensaß zu den friedlichen Nachrichten werden hier Die Vorbereitungen für den Krieg mit Haft und mit einer ge­­wissen Ostentation betrieben. Die Blätter erhalten Nach­­richten von riesigen Ankäufen von Kriegsmateriel,. Das Kriegsamt glaubt, daß 60.000 Mann in kürzester Zeit mit allen Material eingeschifft werden könnten. — Gestern Abends bei der Spirke des Herzogs von Cambridge, sagte Schuwa­­loff zu einen englischen Staatsmanne: England solle doch den Abschluß des Friedens und das Nesultat der Konferenz abwarten. Ist es dann nicht zufrieden, könnte es noch immer Krieg führen. Diese Antwort erregt großes Auf­sehen, weil Schuwaloff jede Möglichkeit eines Krieges mit England bisher verlachte. B Wetersburg, 28. Feher. Die „Agence Rufe“ meldet, die Negierung weiß nichts von den angeblich durch russische Behör­­den erfolgten Berurtheilungen in Rumelien Das Blatt sagt: Die Ankläger sollten NRanen, Dit und Datum angeben, widrigenfalls die An Hagen nie als Berleumdungen zu betrachten sind. — Ueber die Friedens­ linterzeichnung­ ist DIS heute noch keine Nuhe nicht eingelangt. Petersburg, 28. Feber, veröffentlicht einen ermächtigend, Obligationen des Neichsfchages von Beit Beit auszugeben. Petersburg, 26. Feber. Meldung der „P­olitischen Korrespondenz: Die jüngst von „Office Reuter” gebrach­­­ten russischen Srrebensbedingungen sind in mancherlei De­­tails nicht ganz korrekt; speziell unrichtig tr­eg, daß Rußland eine Vergrößerung Serbiens dung besun­dige Gebietstheile beabsichtige. Konstantinopel, 26. Zeber. Die Unterhandlungen schreiten laugsam fort; die Grenze Bulgariens wurde och nicht fizirt, die Erörterung der Kriegskosten hat noch nicht begonnen ; die Nebergabe der Flotte wird nicht ver­­langt. — Die Neffen rückten bis Bejtinbour­­ne vor. Serajesp, 28. Feder. Drig.-Telegr­ In TAO SEBET 8.00 een gie hbeime Bersammlung bosnischer Begs statt. Die Bersammlung verwahrte sich gegen jedwede Abtretung bosnischen Bodens an Serbien und beschlos, angesichts der augenblicklichen " Sage der Ziffel eine Deputation AAN) Wien zu entsenden, mit der Bitte um A­nschlus Dosuiens an die österreichisch-ungarische Mon­­archie Mehbemed Beg Spfolovicg, Atif Beg und Hussein Beg Kapitanovics wurden zu Weitgliedern der zu entsendenden Deputa­­tion erwählt, der katholische Pfarrer Fra­­rgo Matics wurde gebeten, sich der Deputation anzuschließen. Belgrad, 28. Feber. Drig.-Telegr) Nach einer von russischer Seite kommenden Interpretation ist unter der eventuellen Vergrößerung Serbiens gegen Bosnien zu nur die Zutheilung von Klein-Bwornis zu Serbien zu verstehen. Bukarest, 28. Selber. ODrigd.-Telegr­ De Ezar hat die Mobilisirung weiterer 400.000 Mann ange­ordnet, der Kriegsminister trifft Be­reits alle dahinzielenden Berfügngen. Großfirst Nikolaus sol laut einer heutigen Meldung aus Adrianopel in Konstantinopel II auf der Nacht „Kivadia” nach Odessa einschiffen, um nach Petersburg zu eilen, wo nächte Woche ein großer Kriegs­­rat unter Borsig des Czars stattfinden sol. — Admiral Ropoff­it mit seinem Stab nach Adrianopel berufen worden. Man glaubt, b derselbe sei mit der Aufgabe be­traut, an der Kite des Marmara-Meeres Vert­eidigungs­­werte aufzuführen. Bejarest, 28. Teber. Meldung der „Politischen Korrespondenz": Desterreich- Ungarn und Englandmwiderjegen sichderfetroze­­sion Beffarabiteng PBranfreihh und Krak­ien unterffühen Die Jorderung Rußlands und Deutschland räth Aus­land, d­avon abzu­ftehen.­­Die „politische Korre­spondenz" bem­erkt hiezu: Diese Bularester Meldung ent­spreche nich­t den thatsächlichen Verhältnissen, mindestens nin­hts belauut, daß eine oder mehrere Mächte ge­­rade in Dieser Frage Rußland opponiren. Ztgen, 27. Feber. Meldung der „politischen Korrespondenz”: Bei Canea finden seit zwei Tagen anhaltende erbitterte Käm­pfe statt. — In Ganea selbst sind die Schristen duch die Mopamedaner ernstlich bedrogt.­­ An Ehimarra, Griechisch-Albanien, it der Auf­­sland ausgebrochen ; die Insurgenten bedrohen Delingne. Athen,27.Feder­.Meldung der,,Times«-Trikus­pis reist in einer Spezialmission an die Großmächte,vorerst nach London. Travynis Der „Negierungsbote“ faiferligen Was, dhen Finanzminister zu Wien,­­28. Feber. Ge. Majestät ordnete an, dag die Bors­nahme der Neuwahlen für die Landtage auf den Herbst ver­­­­­ |­­hoben werde. ER . ; + 7

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