Pester Lloyd - Abendblatt, März 1878 (Jahrgang 25, nr. 50-74)
1878-03-26 / nr. 70
(Einzelne Nummern 3 Ér. in allen B -..- .-.»».--..·-....«s- JUMMHWWGIIMIØ »O erschleißcokalen.) -..-. Budapest, 26. Mär. == Die gestern in Wien verbreitet gewesenen alarmirenden Gerüchte betreffend die unmittelbar bevorstehende Destupation Bosniens und die Absendung eines Witimatums — nach den Einen füllte er ein russisches, nach den Anderen ein englisches sein — mögen übertrieben gewesen sein; allein charakteristisch bleiben sie immerhin und kennzeichnen den Hochgradigen Ernst der Situation, deren Spannung auf das Heußerte gediehen. Sobald zwei Mächte einander in solcher Weise gegenüberstehen, daß die eine von der andern — um ihr überhaupt Glauben zu scheifen — statt einer mündlichen eine schriftliche Erklärung verlangt, wie dies thatsächlich seitens Englands der Fall ist, und eine solche Erklärung von der andern, wie dies Jinkland thut, verweigert wird, dann ist für eine Vermittlung wenig Ram mehr vorhanden. Man muß heute bereits mit dem definitiven Scheitern des Kongresses rechnen, nachdem aber der Kongreß das feste Mittel war, um auf friedlichen Wege die europäischen Stexeffen mit den Absichten Nurlands in Einklang zu bringen, so liegt die Gefahr, der wir entgegengehen, auf der Hand. CS gibt nur eine Stimme darüber, das der Vertrag von San Stefan für Europa sowohl wie für Oesterreic -» Ungarn, unannehhmbar fe, dab er großer Modifikationen behilrfe, un mit der bisherigen Rechtsbasis der europäischen Verhältnisse, mit dem Bariser Vertrage, in Einklang gebracht werden zu können. Entbehrt jedoch der Vertrag von San Stefano der europäischen Sanktion,so, bleibt Die frühere Rechtsbasis, der Bariser Bertrag, anfrecht mnd der Vertrag von San Stefano kann wenigstens nach englischer Anschauung für seinen anderen Staat als bindend angesehen werden. Es ist begreiflich, daß auf unsere Teitenden Kreise Die Schwierigkeiten, Die dem Zustandeloamen Des Kongresses von England in den eg gelegt "werden, verfimmend , wirken mußten; es ist aber ganz geundblog, wenn von verschiedenen Seiten davongesprochen wird, daß infolge dieser Konstellation eine Ab hewentung Oesterreich-Ungarns von England stattgefunden habe ı und die österreichische ungarische Bolitit wieder in das Yahrwasser des Drei-Kaiser-Bundes eingelaufen sei. Die Gemeinsamkeit der österreichische ungarischen und englischen Interessen könnte daduch, daß der Kongreß nicht zu Stande konmnt, nicht alterirt werden; das Nichtzustandeformen des Kongresses hätte nur zu bedeuten, daß eine europäische Korrektur des Vertrages von San Stefano nicht erfolgen sind, und die natürliche Konsequenz kann nur die sein, daß die Mächte nun bestrebt sein müssen, vereinzelt jene Korrekturen herbeizuführen, welche ihre Interessen erheirschen und welche Korrekturen man auch in St. Petersburg wohl als unerläßlich anerkennen wird, sobald man zu der Ueberzeugung gelangt sein wird, daß für den Vertrag, der im ersten Siegesransce von dem Sieger dittirt worden, nie der militärische Erfolg als alleinige Grundlage gedient habe und jede weitere politische Nachsicht außer Acht gelassen worden. Komplizirt wird momentan die Situation dadurch, daß Rußland, um im Falle eines englisch-russischen Krieges, die Untersftügung Englands dur die Türkei zu verhüten, Alles anjbieten muß und wird, um Legtere entweder zu einer Allianz zu zwingen, oder ohne er für eine Unterftügung Englands unfähig zu machen. Aus Wien wird man ferner geschricben : A Wien, 25. März. Man scheint hie und da wo immer geneigt, den Differenzen zwischen Nurland und England den Charakter einer bloßen Silbenstecherei zuzuerkennen: man begreift von“ Nußland nicht, daß es sich weigert, einen den Mächten, aus, welchen eventuell der Kongreß bestehen wird, einen längst belannten Vertrag den zum Kongreß versammelten Mächten vorzulegen, und man begreift von England nicht. Daß es die Mittheilung, die bereits geschehen und die jede einzelne Macht in den Srand fett, mit voliiee Sachkenntniß auf dem Kongresse zur Sprache zu bringen, was nach ihrer Ansicht vor das Forum des Kongresses gehört, nicht für ausreichend erachtet. Die Differenzen lirgerchen augensteinlich tiefer. England will — und Rußland weiß, daß das die Bedeutung des englischen Vegehrens ist — die formelle Vorlage des Friedens-Instruments an den Kongreß, nicht freilich in dem Sinne, daß jeder Friedenspunkt hinfällig werde, sobald ihm die Sanktion des Kongresses fehlt, wohl aber in dem Sinne, daß die formelle Vorlage die prinzipielle Anerkennung der souveränen Entscheidung des im Kongresse vertretenen Europa in sich begließt, daß der faktische Zustand erst durch das Botum Europas ein Rechtszustand wird. Ob es noch gelingt, awischen den beiden Standpunkten zu vermitteln, wird in dem Maße zweifelhafter, als man sich in Parlament und Presse, vieleicht auc fon im diplomatischen Meinungsaustausch, mehr und mehr in eine Grhigung hinarbeitet, welche auch nur das Kleinste Zurückweichen als ein Preisgeben der staatlichen Würde fennzeichnen möchte. Der Forderung Englands mag übrigens das stärkere Recht zur Seite flehen, aber ob es praktisch ist, dasselbe aufs Neußerste zu argiren und alle seine Konsequenzen zu ziehen, ist eine andere Frage, weil, wenn ein Kompromiß nicht zu Stande kommt, schließlich nur die wahte Machtfrage übrig bleibt, bei deren Aufwertung Rußland es vieleicht nicht mit ganz Europa, sondern nur mit einem Brachtheil Europas zu thun haben würde und bis zu deren Lösung es, nicht ohne an dem Friedensvertrage mit der Pforte einen gewissen Rechteboden unter den Füßen zu haben, im thatsächlichen Reit der bestrittenen oder zu des «»«"streitenden Objekts verbleibt. Minister den Reubern am Sprechen gehindert, der ihm bedeutete, daß er (Khigu) Minister sei, und folglich nichts sagen dürfe, worauf Khisu erwiderte, ex sei suerst Mumäne, und dann erst Minister und gebe hiemit als letterer seine Demission, da er als Mumäne niemals in den Gebietstausch willigen werde. Stürmlicher Beifall folgte dieser Erklärung, worauf die Versammelten Ahzeitkreuzen, den obausgesprocenen festen Willen nochmals energebetonend. In den Kreisen der Deputirten und Senatoren spettelt man nicht im mindesten daran, daß Rußland die Hiesige Regierung zu diesem legten Bersuche morelisch angehalten habe, nachdem befanntlich Rußland ein großes Gewicht darauf legt, daß ihm Bessarabien von Rumänien freiwillig und unter Beobachtung der hierländischen konstitutionellen Formen abgetreten werde. Kussem Bas Präsidium des Oberhanfed hat die Mitglieder aufmerksam, daß in der am 30. b. stattfindenden Situng die Gefebentwürfe über die Zudler- und Spiritussteuer zur Berhandlung gelangen. sz Zur „beisarabischen Frage“ schreibt man der „Bol. Kört." aus Bukarest vom 20. März: Ein Vorgestern Nachts hatte die Regierung die Tammilischen Deputirten und Senatoren zu einer geheimen Versammlung eingeladen, weil sie den Vertretern der Nation eine Mittheilung zu machen“ habe. Als die Herren versamelt waren, daA nur etwa ein Minister, sondern der der Regierung ganz ergebene Deputirte Dimancea (ein Neffe 005 Minister-Präsidenten Jon Bratland) das Wort und suchte darzulegen, daß, nachdem seine einzige europäische Macht dem erlangen Nublands, nach Wieder-Zurückerstattung in Rumänisch- Besarabieng einen Widerstand entgegenstelle, es vielleicht denn Doch angezeigt sein dürfte, den von Ankland beantragten Tausch mit der Dobrudike ins Auge zu lassen. Weder dieses Ansinnen brach in der Versammlung ein wahrer Sturm des Unmuthes aus. Mehrere Genatoren und Deputirte ergriffen. böhrt, aufgeregt das Wort, um jeden Gedanken an den erwähnten Tansch im Namen des Landes indignirt zurückzuweisen und mit aller Verve zu erklären, daß die Kammer von ihrem, in der bessarabischen Frage einstimmig gegebenen Votum nicht zurückkommen, sondern jenen Beschluß mit allen ihren Kräften aufrechterhalten werde. Die allgemeinste Zustimmung der Deputirten und Senatoren begleitete Diese bündige Erklärung und war die Aufregung wider den Deputirten Dimancea, der es ge wagt, einen solchen Antrag zu stellen, eine 10 hochgehende geworden, ‚von Diinister-Präsident Bratiano sich ‚and beschwichtigend einzugreifen, indem er, der stark, emotionirten Dersammlung zu Gemüthe führte, daß der Deputirte Dimanced einen Antrag gestellt habe und keinen Beschluß hervorrufen wollte, sondern daß derselbe nur seine Meinung ausgesprochen Habe- Nun ‚wurde stürmisch verlangt, und Auskunft geben; Herr Rogalniceano seinerseits erklärte, er könne gar nichts sagen. Dafür erhob sie der Kultusminister Ahisu und wollte das Wort Ma „Mi ber inlung ‚Jagen, wie Dis Dinge sigen sich fan; der Minister des Nenkein Tolle spiechen Bersammlung offen zu [ANN ey wilhe Don ARD; Aus dem Veicstage. Präsident Roloman Bhyezy eröffnet die heutige Sigung des Nogeordnetenhauses nach 11 Uhr. — Schriftführer: Beöthy Molnár, Orban — Auf den Minister-Fauteuils: Zipa, Szende, Bedefovid, Berczel. Das Protokol der Testendigung wird verlesen und authentizier. ? Präsident berichtet, daßs Franz Eberin eine dringliche Interpellation in Angelegenheit der Beschränkung des Versammlungsrechtes angemeldet habe, welche in der üblichen Zeit motivirt werden wird. Baron Eugen Nyáry überbringt das Nuntium des Oberhaufes betreffend die Annahme der Gefehentwürfe über das Ausgleics-Brevisorium und die Undemnität; die Gefehentwürfe werden nun auf a. h. Garition unterbreitet. Stefan Mäaxins überreicht einen vorläufigen Bericht des Bank Ausichuffes betreffend die SO-Millionen-Schuld, resp. einen Beiclup-Antrag, sowie das Sepatvotum der Minorität des Bank Ausichuffes und bittet den Bericht Druden und unter die Mitglieder vertheilen zu lassen. · » Präsidentpropomrt,die Vorlage für Freitag aucf die Tages-nennungnttellen·—ErnstSittoityim einth wäre besser,oestTag·»der Berathung erstrenzn stehem wenn die Vorlage unter die Mitglieder vertheirrschte wiev—Dasgbans beschließt in diesem Sinne. · « Aladac Molnär referert hierauf kurz über die bisherige Thätigkeit der Kenks Grabdenkmals-Konetisfkoic,deren einzelne Phase is bekannt·9ide,:mnd·empfi«ehlt«den·Bertchtsur·A tnahnte. EntstSnnunge beabsichtigt nlickt,in eine Beurtheilung der Details des Berechtesentzstgehers;erbittet«nur zu bedenken, ob das Ltand gegenwärtig in bei Lage sei,für wen immer ein Grabdenkmal um den Preke Lv im 124 000fl.zu errichten.Uebrigens wäre es auch empfehlenswert her gewesen-das Kanser’sche Projekt zuprämilieit. x 3 3 Baron Ludwig Simonyi: Wenn das Haus beschlieht, sein Grabdenkmal zu errichten, so macht es seinen früheren Beschluß zu nite; er bittet den Kommissions-Bericht anzunehmen. (Zustimmung.) Gabriel Barois: Der Zustand der gegenwärtigen Grabkapelle macht die Herstellung einer definitiven Ruhestätte nothwendig und dann macht Redner auch daran aufmerksam, daß die 124.000 fl. nicht auf einmal ausgegeben werden. Das Haus akceptirt die Kommissions-Vorschläge. Damit is die Tagessreuung erschöpft und Franz Chorin motivirt die zu Beginn der Lising angemeldete Interpellation. Nedner beleuchtet die Wichtigkeit des Versammlungsrechtes im konstitutionellen Giantsleben ; dieses Net ist in den meisten parlamentarisch regierten Staaten modifizirt. Unsere Oefege enthalten wohl seine besonderen Bestimmungen über das Versammlungsrecht, aber die Nation hat dasselbe Hets in voller Freiheit geübt. Niemand hat es bisher gewagt, bdieses Met beschränken zu wollen, nur der gegenwärtige Ministerpräsident und Minister des Annern, Koloman Ziba, hat eine hierauf abzielende Verordnung erlassen. Diese Verordnung steht im Widerspruch mit allen Prinzipien des Nichts und der Gerechtigkeit; sie benimmt der Nation die Möglichkeit, über jene hochwichtigen Fragen, welche fest überall den Gegenstand der politischen Diskunsten bilden, sich zu äußern- Redner unterzieht nun die einzelnen Bestimmuungen des Crlasses einer Kritik. Seiner Ansicht nach wird die Bestimmung, daß die Erlaubniß zur Abhaltung der Volksversanmung von 6 bis 10 angesehenen Bürgern eingeholt werden muß, der Willkür der der Regierung unterstehenden Organe Thür und Thor öffnen, denn — fragt Nedner — wer wird die Ansehnlichkeit und Vertrauenswürdigkeit dieser Bürger zu beurtheilen haben ? Die weite Bestimmung, daß diese Bürger si schriftlich verpflichten müssen, für Die während oder nach der Bollsversammlung eventuell verursachten Schäden Erlaß zu leisten, it eine solche, die allen Meciksprinzipien widerspricht und nur von der Wilfür defretirt werden kann. € 5 wird in dem Gilaffe ferner gefordert, daß nebst der Beratbungse Ordnung auch noch die Liste der designirten Hebner dem Minister des Sunern, telegraphisch angezeigt werden müsse. (Gelächter.) Diese Berichzung widersprecht der Natur und dem Wesen der Volksversammung emin met den es doch jedes n·911wesei de 11 gestattet sein muß,zusprechen.Der Erlafn des Minsters hebt das Versammlungsrecht nicht anstere·sk«motirt·dasselbe hinwegEr entzieht derx AbgeoePtketett die Möglichkeit,1111t Ihren Wählern über die wichtigsten politiischen Tagesfragen zu konfmmen Med lc gislative allein kommt eszu das Verfaimmtungsrecht zuxjegelguder Reichstag ist gegenwärtig versammelt und deer alsiotwendigkeit exzeptioneller Maßnahme lag nicht vor.Deernester hätte dem Abgeordnetenhaufe eine Gesesvorlage machen müssen und Inderney·es nichtx Peche-« hat er das Ansehen der Legislatwe verletzt-Genau sn-«·-’«"’ .. Redner verkiest nun die folgende Interpellation an den Minister-Präsidentens als MinisterdestiMmt Nachdem sein Gesetz Minnen welches die Ausübunndestsammlunsrechtes verichieten oder beschränken würde und die Nation sendet jederherstellung der Verfassung das Versammlungsrecht ungestört genoß,nachdem der in Angelegenheit der Abhaltung von Volksversammlungmim»J.subZ.170 herausgegebene den Obergespanendchuni zwceu mitgetheilte Erlaß die Abhaltung von Volksversammlungen voi ddchillkür der polnischen Behörden abhängig macht,nachdem der erwähnte Erlaß von dede die Volksversammlung einberufenden Individuen die Nebennahme einer Verantwortung fordert, die im Rechte nicht begründet ist, ja Togax mit dessen auf die Verantwortlichkeit bezüglichen Prinzipien im Widerspruch steht , nachdem der ministerielle Erlaß den evidenten Zweck hat, die Abhaltung von Rolleversammlungen unmöglich zu machen, und dieser das Gefeb substituirende Exilab während des Beisammenseins der Legislative eine Schmälerung der Rechte der Gesehgebung bildet , nachdem schließlich der Erfah entgegen den Punkten e) und e) des §. 5 . XII. 1871 nicht an den ersten Beamten des Munizipriums, sondern an den Obergespan gerichtet wurde frage ich den Herrn Minister des unern : 81. Welche Motive bewogen ihn, diese Verordnunng zu erlassen und auf welches Gefeschafft er dieses sein Recht, über die wichtigen politischen Rechte der Nation während des Beisammenseins der Legislative im Berordnungswege zu verfügen ? 2. Auf welches Gefeg bafirt der a. Herr Minister das Recht, die vom Munizipium auszuführenden Grläffe mit Umgehung des ersten Munizipalbeamten direkt an die Obergespane zu richten ? 3. It der auf das Versammlungsrecht bezügliche Crlaß den Obergespanen sämmtlicher Munizipien zugestellt worden und wurde dessen Wirksamkeit auf alle Munizipien des Landes ausgedehnt ? . Beabsichtigt der Herr Minister durch Zurückziehung in Setafieg, ‚die Beschränkung des Bersammlungsrechtes zu iftixen 3 1 Die Interpellation wird dem Minister Schriftlich zugestellt: Minister-präsident Ti Ba zeigt an, daß er diese und die auf denselben Gegenstand bezügliche Interpellation Helly’s am Donnerstag beantworten werde. PN »»·« Uhr-Drenachne Setzung fükdet Schenß der Eisung nach 12 morgen um 10 Uhr Vormittags statt. ralhung der Regierungs-Barkage fortzufahren ? "ferner ob es nicht geeigneter und zweckmäßiger wäre, die Aufmerksamkeit des Ba auf Diele Thatfadhe zu renten und von Seite des Ausschusses die Initiative zu einem Schritte zu ergreifen, der es möglich machen würde, mit dem anderen Theile in Berührung zu treten ? » Wasoens ersten TheidurchgebchtItronme der Ausschuß sich der Erwarnung nicht verschließen,daß,in dem Augenblicke,»wo der andere Theil der Monardis eine diverte Berührung zwischen den beiden Legislativen wünsct, selbst durch die Auinahme der Regierungsvorlage von iunserer Seite bezüglich der Regelung der Frage vorläufig noch jen praktisches Mesultat erzielt wäre. Was aber den Pr Theil der Frage betrifft, hielt es der Ausschuß für unzweifelhaft, daß es mit Hinblick auf den staatsrechtelichen Verband, der ung an ber andern Staat der Monarchie knüpft, nicht Torvetwärg, den in“ den oben erwähnten. Beschlusse 957 österrreichischen Abgeordnetenhauses ausgedrückten Wunsch einfach zu. ignetiven. Daß, ferner, der Standpunkt Ungarns weder rechtlich noch politisch dadurch geschwächt"wird, "wenn bezüglich Dieser Frage die Berührung ımd Kapazitation, welche bisher nur zwischen den beiden Regierungen versucht wurde, direkt wilden den beiden Legislativen möglich gemacht und versucht wird, dem Rechtsstandplätze Ungarns, teffen . Unannehmbarkeit ( bisher no) nicht erwiesen is, and seitens des andern Theiles zur Ammahme zu verhelfen ; daß es endlich vermöge all dieser Umfände nicht nur ug, fordern and nöthig erscheint, dac wir der von dem andern State gewünschten Berührung im Wege der Regnikolar-Deputation nicht ausweichen, sondern auch unsererseits die Möglichkeit bieten, daß die seit einem Jahrzehnt zwischen den Regierungen der beiden Staaten strittige Frage endlich definitiv geregelt und die Möglichkeit der Ausgleichung der Gegensäße gefunden oder die Unmöglichkeit derselben Tontatixt werde. Der Ausschuß hielt es demnach zufolge der angeführten wichtigen de, bevor er den ihm zugewichenen Gelegentrust über Die V-Miillionen-Schuld berathen hätte, für seine Pflicht, den Beschlus 068 Hauses über die Frage zu provoziren, ob es das g. Haus. aus denselben Gründen, die dem Ausschusse so gewichtig schienen, nicht die von der andern Hälfte gemeinnichte Berührung im Wege von Deputationen für annehmbar hält? Der Ausfauß Hat feiner Anfit bezüglich Dieser Frage in dem unten folgenden Beichlukantrag Ausdruck gegeben und glaubte seienseits die Annahme der Unterhandlung durch Deputationen umso mehr empfehlen zu können, als auch in der Negierungs-Vorlage dieser Weg den ersten Beruf der Lösung bildete. _ . Der Ausschuß hält es aus zwei Gesichtspunkten für nothwendig, diesen Beschlußantrag etwas eingehender zu motiviren. Der eine Gesichtspunkt wird von der Frage der prinzipiellen Basis und der von ihm auf dieser Grundlage gegebenen Wertung geliefert. Diese Basis konnte nach der Auffassung des Ausschusses keine andere sein, als der in der Beifassung Ungarns winzende und in seinen Gefegen deutlich präzisirte Nechsstandpunkt, welchem zufolge er ft hinsichtlich der fraglichen Schuld in seiner Weise für verpflictet halten kann. Der Beschuhantrag gibt der Deputation auf dieser Basis und seine andere Weisung, als das sie, gegenüber den Ansprüchen der andern Hälfte von Rechtsstandpunkt Ungarns aufrechterhaltend, sich bestrebe, daß dieser auch von der andern Hälfte angengumen werde und daß sie nach Abschluß der Unterhandlungen dem Reichstag in Dieser Frage Bericht erstatte. Der zweite vom Ausschufse beachtete und digfitive Gesichtspunkt bezieht sich auf Die Frage, ob es, wenn die Unterhandlung durch Negnikolar-Deputationen angenommen wird, richtigt, diesen Gegenstand jenen Meguifolar-Deputationen zuzuweisen. Die zur Beraibung des Beitrags Verhältnisses zu den gemeinsamen Ausgaben entsendet sind. . Der Ausschuß läßt nicht außer Acht, sondern findet es nothwendig zu betonen, daß die im Sinne der $$.:18, 19 und 20 des ©..U. XII . 1867 dem Wirkungstreffe der Duoten-Deputationen zugewiesenen Fragen mit der S0-Millionen-Frage weder in einem gefeglichen noch in einen fachlichen Zusammenhange flohen; andererseits aber haben die Regnitolar-Depuiationen nach dem Gelege keinen Wirkungstreis von so exklusiven Charakter, welcher es dem Neichstage unmöglich machen würde, sie im Falle der Neihswendigkeit auch mit der Verhandlung über anders geartete Fragen, die zwischen den beiden Staaten der Dionarchie gelöst werden müssen, zu betrauen. Da es aber zweifellos: ist, daß dei solchen zum Theile auch auf persönliche Berührung angewiesenen Unterhandlungen sollte Depustationen einen gewissen praktischen Bortheil haben, die jeden Gelegenheit hatten, in einer andern Gelegenheit einen direkten deen- Austausch zu pflegen; und nachdem auf die andere Hälfte namentlic auf diese praktischen, persönlichen Waltoren Gewicht zu legen schheint, sah der Ausschuß seinen ernsten Grund nicht auch seinerseits zu beantragen,, daß die vage an die Quinen-Deputation gewiesen werde : Der Ausschuß hielt es umso weniger für nothwendig, Dielen modus procedendi zu widzmmessen, als sie in Betreff der Betonung der vollformmen verschiedenen Natur der zwei an die Dnoten- Deputatioren geriefenen Gegenstände und zur Berhütung der Möglichkeit, daß diese zwei Gegenstände irgendwie in Verbindung gebracht würden, die in den Schlußtag des Beihlußentwurfes aufgenommene Weisung, daß diese Angelegenheit aan, unabhängig von der anderen, durch Die obigen.Besschlüsfe an viele Deputation ges wiesene Frage verhandelt und in einem Teparaten Berichte vorgelegt werden soll, was voll Mommten genügend hält. . Auf Grund dessen legt der Ausschuß den nachstehenden Berchluß- Entwurf vor und bittet, daß Das Haus die Negierungs- Vorlage vorläufig in Schwede lasfen und diesen Beichluß-Entwurf annehmen möge. Beichluß-Entwurf. Die dur die Beichlüsse des Abgeordnetenhauses vom 25. April 1877 und des Oberhauses vom 2. Juli 1977 auf Berathung der Beitrags-Duote zu den gemeinsmen Ausgaben entsendete Regnillar-Deputation wird angewiesen, daß sie in Angelegenheit der die Defternsichiische Nationalbank aktiv betreffenden Schuld von 80 Millionen mit der Quoten- Deputation des anderen Staates der Monarchie in Berührung trete, den vom andern Staate erhobenen Ansprücen gegenüber den — besonders durch die € 9.A. XM und XV . 1867 ausgedrückten — rechtlichen Standpunkt Ungarns aufrechterhalte und auf den anderen Theil zur Acceptirung dieses Standpunktes zu bewegen trachte ; endlich daß sie nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Unsgelegenheit dem Reichstage Bericht erfiatte. Diese Angelegenheit wird jedoch unabhängig von den übrigen, doch die oben zumen Beschglifse an die Onden-Deputation gewiesenen Fragen zu verhandeln und in einem Separatberichte vorzulegen sein. — Budapest, 25. März 1878. — Coumd 3fedényi, Bräjes. — Stefan Mártus, Referent. Die zitixsten Gesetz-A Artikel,sowie die§§.1 und 2 des vom österreichischen Reichsraibe in Angelegenheit der Staatsschulden am 24. Dezember 1867 geschaffenen Gefeges schließen selbstlichleit. deffen aus, daß, insolange die getroffene das auf Grund derselben geschaffene Geset züglich Theil der Staatsschuld und gehörte mindam weiter. Vereinbarung und denen Jahresbeitrage eine Forderung erhoben werden könne, beßostens immer der unter dem absoluten Neginte entstandenen Staatsschuld Ungarn gegenüber außerdem übernommn aim aber die S0-Millionen-Forderung der Oesterreichischen Nationalbanf im Jahre 1867 faktisch aufrecht stand, bildet sie einen integrirenden, dem absoluten Negine entstandenen ont Zeinen Breifel erleiden, dach Oesterreich verpflichtet Tilgung der Bankforderung einheitliche zu emittiven und Staatsschuldverschreibungen die Lasten derselben ausschließlich zu tragen. Die einfache Ziigung des Gefethes würde genügen, um der jeden, zur seitens der österreichischen, Regierung titulo, der 80-Millionen- Bankforderug erhobenen Ansprug unmirfsam zu machen; allein die der Schaffung Sreigriffe, jene" Gefege" vorausgegangenen , zwischen den beiden Negierungen faitgehabten Verhandlungen und . jene Erklärungen, welche beim Gelegezihcttdcherhandlung des Gesetzentwurks über den Staatsschulden-Beitrag in den Legislativik derbe-Pers-Thekte der Monat bis erfolgt sind,schließen jeden Zweifel darübeeaus,daß somohlltn gankaus auch die indleixtzsrathe vers-tretenen Lander volle Kenntniszgatten von dem Magrederen-gensemg übernommenen Laste)r. «·AnfG·und der angeführten Thatsachen wildemindaß tvxixe den Lösungsnwdns zurückweisen welcher dazu dienen könnte«s denen der Angelegenheit der Staatsschul den eingenommenen gesetzlichen Standpunkt des Landes zuschivathem ebenso eversennskrise des Westreipen zurück welches darauf abzielt,die mit so vielen Opfer·ndesnnnv geregelte Angelegenheit die Staatsschuld zum Gegenstandedeptlxverhandlung und der Kompensation zu machten. ,Anschre·enanrixttde können wir uns dem von der Majorität des Batth-Ausschlusses eingereichten Beschlußantrage nicht anschließen welcher vorschlägt,die Frage der Bankforderung der ingSinne der §§IVnIdeOdegG.·-A.x11,1367·zanestsnlling der»etwasqnoteszte den gemeinamen Ausgaben entsendeten Deprtacci«kzkezuwdetn isitSinne des G.A.RI:1867 ist mit Ausnahme der in Folge der pragmatischen Sanktion gemeinsamen Lasten jede andere Frage,die sich auf unseererhältnißImdest österreichischxerk Erdländern bdrnht,die Ausgabe der Negierungsssninative Dieskegics ruxtg hat dieser ihrer Pflich Genüge geleistet,sie hat insztngelegene hett der Bankschuld mit der österreichischrekt Regierung eine Vereinbarung getroffen,d ercit Resultat in Gestatt eines GetetzenLtvnnfess bei den Legislativen vorgelegt wurde. S Die Majorität des Bant-Ausldutes beantragt, anstatt dad sie über den von der Negierung vorgelegten Defegentwurf ein Beschluß gefaßt hätte, die Frage der SU-Miillionen Bantigul an die Onoten-Deputation zu weisen. Wenn wir eS jedon file inforiert haften, dab eine so wichtige finatsechtliche und finanzielle Frage der Sphäre Der Regierungs-Initiative entzogen werde, Fo mien wir Deren Zurmessung an die Duoten-Deputation für gefährlich und mit dem Geiste des Gefeges für follidixend erklären. Der Wirkuungskreis der Dien-Deputation it in den SS. 19 und 205 GA. XB. 1867 genau umsthrichen; ihre Aufgabe besteht darin, in der Frage 008 Beitrages zu den aus der pragmatischen Sanktion hervergebenden gemeinsamen Angelegenheiten einen Rorschlag auszuarbeiten. Die Sorge für die auswärtigen Interessen und die Mehrkraft der Monarchie ist eine Pflicht, die uns und die übrigen Länder Sr. Moajestät unbedingt belastet und das VBeitrags-Berhälting zu deren Kosten kann, tnsolange als der im ©.-N. Ali. 1807 geschaffene staatsrechtlige Berband besteht, auf seiner anderen Basis, als der Steuerfähigkeit der beiden Staaten noimirt werden. Dieses Prinzip wird verlegt, sobald es mit der Frage Der Bantiuid in Verbindung gebracht wird und wir vermögen nicht Hilfreiche Hand anbieten, daß Der geseklich festgestellte Wirkungstreis · Demnatien auf Angelegenkheiten erstreckt werde,die mit den aus der pragnmnischen Sanktionskieszen den gemeinsamen Angelegenheitenin kenntleiverbindung stehen. Das Resultat dieses Vorgehens wird: Umgeheng im Beschnußmneagatraft der MaxtJt der Tisckisz, daß das System der skmnpensation eixktxcxies HTerfcint-’ois wird,denn sowetl dernmid derselbe Ausschußinseln ist«aber die Frage·der Quote,der soll restimnon und der W Miktimietts-Schuttds Unterhandlungen zu führen und dar Leber eine Beklage zu runchen.« List die Gefahr der Kompensation nun so näher-gerann als··voni·sk·ter jreichischer Seite die Frage der Bankschutd um dem met entgestandencicke der Einreichung an die QuonnØepinationgewiesen wurde Wmn sich hinter dem Beschlpanung kein anderes Ziel verbirgt,als daß die Quoten-Deprmtion dahinsiche,oas unser Rechtsstandpunkt ansch vollt anderenTtteile angenommen werde,da1121« Der Rechtesstandpwkt Ungaenss Staats« ist die Ausgabe einsachnbekstnssig bezüglich deis durch die absehen-Machtannzenmaxnenen sehnt er wurde intGAXUFJSM selbstand5g festgestellt und dadarf der Anerkennung der önerreichischn Erbande nich. Was aber die Frage betrifft, daß die Angelegenheit der Bantjiguld auf Basis der Billigkeit,welche Inan in Jahresswznianen nnscht« ihre Lossung gesuncht hat,so geben auf diesannie das zvezügnitz der Staateschuld geschaffene Imgatische,sowie das österreichhische Gesetz eine bestenintte Antwort,nachdem diese übereinsnnnnend anordnen.«daß die nichtmunzerbarem demnach nach«ltt)laufen.ex gewissen Jzzeit rückzaglbareik Stimtgschnidendnrizy die Anssavenener Rentenschnidsthigationen gedecken jcrdem die durch diesch be vernes sachte YJZe ihrbelastungndernetnnen die übrigen Königteiche und s ander Sr.!t.skajest("it."« Im In österreichischen parlamentarischen Kreise)1 hatfjchbei" Gelegenhen detj Benutzunng Bentgetetzetnannscsdass-Bette-ebentimdaegebem die Beitragspstitizt Ungarns zur Bank ich und einfaches a deiretirest. · Wie tonnen gegenüber diesem Bestrebeix nichts steckmüßis geresth tu,als nie aus das Geschnnd auf das S desselben bildende Mebereintomaten zu füten, auf feinen Fall aber dürfen wir — unserer Ansicht nach — einen solchen welcher den Schein bieten würde, als ob die ungarische Legislative geneigt wäre, Die Angelegenheit der Bankschule zum Gegenstande des Markiens zu machen und mit einer solschen Angelegenheit in Verbindung zu bringen, deren von Lande bezeugtenweise geforderte Lösung mit der duch die Gefege definitiv geregelten Sache der Staatsschuld in feinerlei Verbindung sieht. Auf Grund der vorgelegten Motive erfuhen wir das geehrte Haus, den von der Majorität des Bankauslyusses in Angelegenheit der 6-Millionen-Staatsschuld unterbreiteten Beichsabantrag abzulehnen und den Bankausschuß zur Verabung des von der Regierung in dieser Angelegenheit eingereichten Gefeßentwurkes anzutreffen- Budapest, 25. März 1878. ·· · Franz Chortharl Kerkapolms des Lichtes-steten Alexander Bujanouch gesmungen sah, vermittelnd . Gründe, « . welchen veinen respektivt sie unter jene Schuldtitel, bestimmten Termin gebunden war, die if. Möglindkam werden, Verlauf deren es der der innen, die Srumdlage Schritt Hin, írog des vorsichtigen REINE Bericht des Bankausschusses. Der vom Aba. Markus heute eingereichte vorläufige Bericht des Bankansfehaffes in Begriff des ihm zugewiesenen Gefäßentwurfes über die, die Desterreichische Nationalbank aktiv betreffende Schuld von 80 Millionen lautet: Der Bank-Ausschuß des geehrten Hauses hat von Beleben zwur, welchen die Regierung in Angelegenheit vor, die Defferress aice Nationalbank aktiv betreffenden Schuld von 30 Millionen einebrächt und werden das a. Haus diesem Ausschusse zugemielen at, der Generaldebatte Amer aaßen seinen Beschluß über den Gefebentwurf aber vorläufig mit Rücksicht auf den Stand der übrigen Ausgleichsfragen in Schwebe gelassen. 2 . Bevor der Ausschuß die Berathungen wieder aufnahm, erhielt er durch die Öffentlichen Blätter Kenntniß von dem Umstande, — welchen die Drepierung in der Ausschußissung auf Grund offizieller Informationen auch bestätigte, — dab das Abgeordnetenhaus des Neihsrathes des anderen Staates der Monarchie einen Gesebent angenommen hat, welcher die vom Neihsrathe zur Berar ihung Der Bestengebote zu den gemeinsamen Ausgaben entsendete Deputation anwies, dab sie in Angelegenheit der die österreichische Nationalbank akiv betreffenden Schuld von 80 Millionen mit der von ungarischen Neichstage entsendeten Ousten-Deputation in Verhandlungen eintrete, ins die erwähnte ungarische Deputation in uma Neihstage ebenfalls dazu ermächtigt werden sollte. Ahle Ani gegenüber wurde im Schoße , des Yusschusses die e autaawprion, ab 15 nn nach zwehmäßig win in der Des REIS 2 ”n % Separatvotum zu dem Berichte des Bank-Ausschusses 98 Abgeordnetenhauses in Y Angelegenheit der ein Altivum der priv. österr. Nationalbank bildenden SO-Millionen-Staatsschuld. Die 88,53 und 54 968 €.A. XII: 1867 haben jenen Standpunkt festgesichkt, welchen, die Länder der ungarischen Krone den unter dem absoluten Regime ohne geiegliche Zustimmung des Landes entstandenen Staatsschulden gegenüber eingenommen haben. Ungarn hat erklärt, daß, obgleich diese Staatsschulden es rechtlich nicht belasten, „es, doch bereit ist, Dasjenige, was es thun darf und was es ohne Schädigung der Selbständigkeit und der Beraffung des Bandes thıın kann, auf Grund der Billigkeit, aus politischen Nachsichten zu thun, damit nicht unter den schweren Lasten, welche das Gebahren des absoluten Systems angehäuft, der Wohlstand der übrigen Länder Sr. Majestät und mithin auch jener Ungarns aufanmenbreche“. · · Einzig und allein aus dieser Grundlage hat sicch das Land bereiterklärt,einen Theil der Staatsschuldenlast zu übernehmen und mit den übktigen Ländern Sr-Majestät als sceceRanon mit einer freien Nation in Verhandlungen einzutreten. Der B.A. XV . 1867 hat jene Vereinbarung, , welche zwischen den verantwortlichen Ministerien der beiden Staaten der Monarchie zu Stande kam“, iartilulirt. Dex §. 1 Dieses Geseßes bestimmt, daß Ungarn zur Deckung der Zinsen der bisherigen Staatsschuld einen bleibenden und keiner weiteren Abänderug zu unterziehenden Beitrag von 29.108.000 fl. keistet. Der §. 2 vieles Gefeßartikels verfügt betreffs " der Komvertigung der verschiedenen Schuldtitel in eine einheitliche A Rentenschuld und bestimmt, daß Diejenigen Schuldtitel, welche zur Unifizirung nicht geeignet sind, durch Emission von Renten-Obligationen as einzulösen sind und daß das aus dieser Einlösung sich ergebende Plus den im Reichsrathe vertretenen Ländern zu Salz falle und Ungarn dazu den bleibend festgelegten Beitrag von jährlichen 1.150.000 fl. zahle; dagegen kommen alle in Folge der Tilgungen wegfallenden Binsen, so auch die nach den Staatsschulden-Zinsen-Coupons und Lotterie-Verchriften zu zahlenden Steuern den übrigen Ländern und Königreichen Dr. Meieltät zugute. Aus den oben erwähnten Gefegartiteln geht hervor, das Ungarn seinen Beitrag zu den Staatsschulden des absoluten Regimes auf unabänderlicer, einer weiteren Diskussion nicht zu unterziehender Basis geregelt hat; daß diese seine Verpflichtung beiweiis der unifiziebaren sowie betreifs der im Kapital zu tilgenden Staats- Schulden in einer definitiven, ziffermäßig festgestellten Sunme Ausdruch gefunden ; und daß endlich Ungarn frob der Größe der übernommenen Lasten sein Berfügungsrecht bei Heffe der Staatsschulden nur aus dem Grunde nicht in Anspruch genommen hat, daß es nur deshalb damit einverstanden war, daß die Steuer-Einkünfte der Staatsschuld ausschließlich Oesterreich zugute kommen, weil es selbst Ländern und Königreichen Sr. Majestät, eine Solidarität auch wam im geringsten Make befinde, den Schein vermeiden wollte, als ob zwischen ihm und den übrigen s Fageenemgßeden als Begleitung Der Lestere halte die CDee Herzog von Chartres)empfing gestern den Ober-Bürger1xteister Karl Rath. Absicht,den hohen Gast bei dessen Ankunft amtlich zu begrüßen Die offizielle Begrüßung unterblieb jedoch in Folge eines Misverständnisses;es hielt,daß der 52ex zog mit der 11 Dampfschiffe hieß, eintreffen werde und es waren auch Vorkehrungen getroffen worden«be am Landungsplatz zu empfangen;mittlerweile benützte er die Eisenbahn,s ohne daß diesbezüglich ein Avisohieher gelangt wäre. (Die Minister Szell,Trosott und Pechn’ sind heutte Morgens nach Wien abgereist. (Ludwig Kossuth als Botaniker,Herr Bikror Janka,Kustos der botanischen Abtheilung des«ossitioxmtmuseums« hat Ludwig Kossuth ein interessantes Herbarium gesendet-Kossuth hat diese Sendung erwidert an dem Herrn Janta folgenden«i:1 der,,Vas-Urs.«als gedruckten Brief gerichtet: CollegialBinsa.:eon,12.Fesser 1878- Geehrter Herrn Es sind zwei Monate verflossen seit ich ihnen Dankschilde für die ebenso gewählte,als außerordentlich werthvolle Pflanzensammelung,mit welcher Sie mich zu beehren,zuersteneit die Güte hatten,und welche,theilstreit sie von ihnetn des u« berühmten Fachgeehrten,dem berufenen Forscher im Pflanzenreiche stammt,theils weil sie zahlreiche,nur bientzt unbekannt gewesene Gattungen enthält,eine Icerdenz einer bescheidenen Sammlung« bilden wird. Daß ich den Ausdruch meines Dankes so lange schuldig geblieben, it dadurch verursacht worden, daß ich meinen Dant mit der Gegensendung einiger Pflanzen zu begleiten wünschte und während der lebten zwei Monate fast unterbrochen so Fränflich war, daß ich die miederholt begonnene Durchsicht der mir zur Verfügung sjtehenden Pflanzen-Exemplare : Stündlich habe ich dog einige, immer wieder unterbrechen mußte, Gremulare ausgewählt, zu den von ihnen bezeicheneten Aethionema Thomasii und Saxitraga Norulenta. Den italienischen Pflanzengattungen habe ich auch einige amerikanische Einzuger (Primula mistassinica und Trilium erestum )fügt, von welchen zwei ( rectum var flavum) Sie vielleicht interoffiren werden. Mederdies habe ich mir erlaubt, einige Algen dazu zu legen, ohnleich ich nicht weiß, { s Bi} m