Pester Lloyd - Abendblatt, März 1878 (Jahrgang 25, nr. 50-74)

1878-03-26 / nr. 70

(Einzelne Nummern 3 Ér. in allen B -..- .-.»».--..·-....«s- JUMMHWWGIIMIØ »O erschleißcokalen.) -..-. Budapest, 26. Mär. == Die gestern in Wien verbreitet gewesenen alarmi­­renden Gerüchte betreffend die unmittelbar bevorstehende Destupation Bosniens und die Absendung eines Witimatums — nach den Einen füllte er ein russisches, nach den Anderen ein englisches sein — mögen übertrieben ge­wesen sein; allein charakteristisch bleiben sie immerhin und kennzeichnen den Hochgradigen E­rnst der Situation, deren Spannung auf das Heußerte gediehen. Sobald zwei Mächte einander in solcher Weise gegenüberstehen, daß die eine von der andern — um ihr überhaupt Glauben zu scheifen — statt einer mündlichen eine schriftliche Erklärung verlangt, wie dies thatsächlich seitens Englands der Fall ist, und eine solche Erklärung von der andern, wie dies Jinkland thut, verweigert wird, dann­­ ist fü­r eine Vermittlung wenig Ram mehr vorhanden. Man muß heute bereits mit dem­ definitiven Scheitern des Kon­gresses rechnen, nachdem aber der Kongreß das feste Mittel war, um auf friedlichen Wege die europäischen Stexeffen mit den Absichten Nurlands in Einklang zu bringen, so liegt die Gefahr, der wir entgegengehen, auf der Hand. CS gibt nur eine Stimme darüber, das der Vertrag von San Stefan für Europa sowohl wie für Oesterreic -» Ungarn, unan­­nehhmbar fe, dab er großer Modifikationen behilrfe,­ un mit der bisherigen Rechtsbasis der europäischen Verhältnisse, mit dem Bariser Vertrage, in Einklang ge­­bracht werden zu können. Entbehrt jedoch der Vertrag von San Stefano der europäischen Sanktion,­­so, bleibt Die frühere Rechtsbasis, der Bariser Bertrag, anfrecht mnd der Vertrag von San Stefano kann wenigstens nach englischer Anschauung für seinen anderen Staat als bindend ange­­sehen werden. Es ist begreiflich, daß auf unsere Teitenden Kreise Die Schwierigkeiten, Die dem Zustandeloamen Des Kongresses von England in den eg gelegt "werden, ver­­fimmend , wirken mußten; es ist aber ganz geundblog, wenn von verschiedenen Seiten davongesprochen wird, daß in­folge d­ieser Konstellation eine Ab­­ hewentung Oesterreich-Ungarns von England stattge­funden habe ı und die öster­reichische ungarische Bolitit wieder in das Yahrwasser des Drei-Kaiser-Bundes eingelaufen sei. Die Gemein­samkeit der österreichische ungarischen und englischen Interessen könnte daduch, daß der Kongreß nicht zu Stande konmnt, nicht alterirt werden; das Nich­tzustandeformen des Kongresses hätte nur zu bedeuten, daß eine europäische Korrektur des Vertrages von San Stefano nicht erfolgen sind, und die natürliche Konsequenz kann nur die sein, daß die Mächte nun bestrebt sein müssen, vereinzelt jene Korrekturen herbeizuführen, welche ihre Interessen erheirschen und welche Korrekturen man auch in St. Petersburg wohl als unerläßlich anerkennen wird, sobald man zu der Ueberzeugung gelangt sein wird, daß fü­r den Vertrag, der im ersten Siegesransc­e von dem Sieger dittirt worden, nie der militärische Erfolg als alleinige Grundlage gedient habe und­ jede weitere politische Nachsicht außer Acht ge­lassen worden. Komplizirt wird momentan die Situation dadurch, daß Rußland, um im Falle eines englisch-russischen­­ Krieges, die Untersftügung Englands dur die Türkei zu­­ verhüten, Alles anjbieten muß und wird, um Legtere ent­­weder zu einer Allianz zu zwingen, oder ohne er für eine Unterftü­gung Englands unfähig zu machen. Aus Wien wird man ferner geschricben : A Wien, 25. März. Man scheint hie und da wo immer geneigt, den Differenzen zwischen Nurland und England den Cha­­rakter einer bloßen Silbenstecherei zuzuerkennen: man begreift von“ Nußland nicht, daß es sich weigert, einen den Mächten, aus, welchen eventuell der Kongreß bestehen wird, ein­e­­n längst belannten Vertrag den zum Kongreß versammelten Mächten vorzulegen, und man begreift von England nicht. Daß es die Mittheilung, die bereits geschehen und die jede einzelne Macht in den Srand fett, mit volii­ee Sachkenntniß auf dem Kongresse zur Sprache zu brin­­gen, was nach ihrer Ansicht vor das Forum des Kongresses gehört, nicht für ausreichend erachtet. Die Differenzen lirger­chen augen­­steinlich tiefer. England will — und Rußland weiß, daß das die Bedeutung des englischen Vegehrens ist — die formelle­ Vorlage des Friedens-Instruments an den Kongreß, nicht freilich in dem Sinne, daß jeder Friedenspunkt hinfällig werde, sobald ihm die Sanktion des Kongresses fehlt, wohl aber in dem Sinne, daß die formelle Vorlage die prinzipielle Anerkennung der souveränen Entscheidung des im Kongresse vertretenen Europa in sich begließt, daß der faktische Zustand erst durch das­ Botum Europas ein Rechtszustand wird. Ob es noch gelingt, awischen den beiden Standpunkten zu vermitteln, wird in dem Maße zweifelhafter, als man sich in Parlament und P­resse, vieleicht auc fon im diplo­­matischen Meinungsaustausch, mehr und mehr in eine Grhigung hinarbeitet, welche auch nur das Kleinste Zurückweichen als ein Preisgeben der staatlichen Würde fennzeichnen möchte. Der Forderung Englands mag übrigens das stärkere Recht zur Seite flehen, aber ob es praktisch ist, dasselbe auf­s Neußerste zu argiren und alle seine Konsequenzen zu ziehen, ist eine andere Frage, weil, wenn ein Kom­promiß nicht zu Stande kommt, schließlich nur die wahte Machtfrage übrig bleibt, bei deren Aufwertung Rußland es vieleicht nicht mit ganz Europa, sondern nur mit einem Brachtheil Europas zu thun haben würde und bis zu deren Lösung es, nicht ohne an dem Frie­­densvertrage mit der Pforte einen­ gewissen Rechteboden unter den Füßen zu haben, im thatsächlichen Reit der bestrittenen oder zu des «­»«"streitenden Objekts­ verbleibt. Minister den Reubern am Sprechen gehindert, der ihm bedeutete, daß er (Khigu) Minister sei, und folglich nichts sagen dürfe, worauf Khisu erwiderte, ex sei suerst Mumäne, und dann erst Minister und gebe hiemit als letterer seine Demission, da er als Mumäne niemals in den Gebietstausch willigen werde. Stürmlicher Beifall folgte dieser Erklärung, worauf die Versammelten Ah­zeitkreuzen, den obausgesprocenen festen Willen nochmals ener­ge­betonend. In den Kreisen der Deputirten und Senatoren spettelt man nicht im mindesten daran, daß Rußland die Hiesige Regierung zu diesem legten Bersu­che morelisch angehalten habe, nachdem befanntlich Rußland ein großes Gewicht darauf legt, daß ihm Bessarabien von Rumänien freiwillig und unter Beobachtung der hierländischen kon­stitutionellen Formen abgetreten werde. Kuss­em Bas Präsidium des Oberhanfed hat die Mitglieder aufmerksam, daß in der am 30. b. stattfindenden Situng die Gefeb­­entwürfe über die Zudler- und­ Spiritussteuer zur Berhandlung gelangen. sz Zur „beisarabischen Frage“ s­chreibt man der „Bol. Kört." aus Bukarest vom 20. März: Ei­n Vorgestern Nachts hatte die Regierung die­ Tammilischen De­putirten und Senatoren zu einer geheimen Versammlung eingeladen, weil sie den Vertretern der Nation eine Mittheilung zu machen“ habe. Als die Herren versa­­melt waren, d­aA nur etwa ein Mi­­nister, sondern der der Regierung ganz ergebene Deputirte Dimancea (ein Neffe 005 Minister-Präsidenten Jon Bratland) das Wort und suchte darzulegen, daß, nachdem seine einzige europäische Macht dem erlangen Nublands, nach Wieder-Zurückerstattung in Rumänisch- Besarabieng einen Widerstand entgegenstelle, es vielleicht denn Doch angezeigt sein dürfte, den von Ankland beantragten Tausch mit der Dobrudike ins Auge zu lassen. Weder dieses Ansinnen brach in der Versammlung ein wahrer Sturm des Unmuthes aus. Mehrere Ge­natoren und Deputirte ergriffen. böhrt, aufgeregt das Wort, um jeden Gedanken an den erwähnten Tansch im Namen des Landes indignirt zurückzuweisen und mit aller Verve zu erklären, daß die Kammer von ihrem, in der bessarabischen Frage einstimmig gegebe­­nen Votum nicht zurückkommen, sondern jenen Beschluß mit allen ihren Kräften aufrechterhalten werde. Die allgemeinste Zustimmung der Deputirten und Senatoren begleitete Diese bündige Erklärung und war die Aufregung wider den Deputirten Dimancea, der es ge wagt, einen solchen Antrag zu stellen, eine 10 hochgehende geworden, ‚von Diinister-Präsident Bratiano sich ‚and beschwichtigend einzugreifen, indem er, der stark, emotionirten­­ D­ersammlung zu Gemüthe führte, daß der Deputirte Dimanced einen Antrag gestellt habe und keinen Beschluß hervorrufen wollte, sondern daß derselbe nur seine Meinung ausgesprochen Habe- Nun ‚wurde stürmisch verlangt,­­ und Auskunft geben; Herr Rogalniceano seinerseits erklärte, er könne gar nichts sagen. Dafür erhob sie der Kultusm­inister Ahisu und wollte das Wort Ma „Mi ber inlung ‚Jagen, wie Dis Dinge sigen sich fan; der Minister des Nenkein Tolle spiechen Bersamm­lung offen zu [ANN ey wilhe Don ARD; Aus dem Veic­stage. Präsident Roloman Bhyezy eröffnet die heutige Sigung des Nogeordnetenhauses nach 11 Uhr. — Schriftführer: Beöthy Molnár, Orban — Auf den Minister-Fauteuils: Zipa, Szende, Bedefovid, Berczel. Das Protokol der Testen­digung wird verlesen und authentizier. ? Präsident berichtet, daßs Franz Eberin eine dring­­liche Interpellation in Angelegenheit der Beschränkung des Ver­sammlungsrechtes angemeldet habe, welche in der üblichen Zeit motivirt werden wird. Baron Eugen Nyáry überbringt das Nuntium des Ober­­haufes betreffend die Annahm­e der Gefehentwürfe über das Aus­­gleics-Brevisorium und die Undemnität; die Gefehent­würfe werden nun auf a. h. Garition unterbreitet.­­ Stefan Mäaxins überreicht einen vorläufigen Bericht des Bank Ausichuffes betreffend die­ SO-Millionen-Schuld, resp. einen Beiclup-Antrag, sowie das Sepatvotum der Minorität des Bank Ausichuffes und bittet den Bericht Druden und unter die Mitglieder vertheilen zu lassen. · » Präsiden­tpropomrt,die Vorlage für Freitag aucf die Tages-nennungnttellen·—ErnstSi­ttoityim einth wäre besser,oestTag·»der Berathung erstrenzn stehem wenn die Vorlage unter die Mitglieder vertheirrschte wiev­—Dasgbans beschließt in diesem Sinne. · « Aladac Molnär referert hierauf kurz über die bisherige Thätigkeit der Kenks Grabdenkmals-Konet­i­sfkoic,deren einzelne Phase is bekann­t·9ide,:mnd·empfi«ehlt«den·Bertchtsur·A­ tnahnte. EntstSnnunge beabsichtigt nlick­t,in eine Beurtheilung der Details des Berechtesen­tzstgehers;erbittet«nur zu bedenken, ob das Ltan­d gegenwärtig in bei­ Lage sei,für wen imm­er ein Grabdenkm­al um den Preke Lv im 124­ 000fl.zu errichten.Uebrigens wäre es auch em­pfehlenswert her gewesen-das Kanser’sche Projekt zuprämilieit. x 3 3 Baron Ludwig Simonyi: Wenn das Haus beschlieht, sein Grabdenkmal zu errichten, so macht es seinen früheren Beschluß zu nite; er bittet den Kommissions-Bericht anzunehmen. (Zustimmung.) Gabriel Barois: Der Zustand der gegenwärtigen Grab­­­kapelle macht die Herstellung einer definitiven Ruhestätte nothwendig und dann macht Redner auch daran aufmerksam, daß die 124.000 fl. nicht auf einmal ausgegeben werden. Das Haus akceptirt die Kommissions-Vorschläge. Damit is die Tagessreuung erschöpft und Franz Chorin motivirt die zu Beginn der Lising angemeldete Interpellation. Nedner beleuchtet die Wichtigkeit des Versammlungsrechtes im konstitutionellen Giantsleben ; dieses Net ist in den meisten parla­­mentarisch regierten Staaten modifizirt. Unsere Oefege enthalten wohl seine besonderen Bestimmungen über das Versammlungsrecht, aber die Nation hat dasselbe Hets in voller Freiheit geübt. Niemand hat es bisher gewagt, bdieses Met beschränken zu wollen, nur der gegenwärtige Ministerpräsident und Minister­ des Annern, Koloman­­ Ziba, hat eine hierauf abzielende Verordnung erlassen. Diese Ver­ordnung steht im Widerspruch mit allen Prinzipien des Nichts und der Gerechtigkeit; sie benimmt der Nation die Möglichkeit, ü­ber jene hochwichtigen Fragen, welche fest überall den Gegenstand der poli­­tischen Diskunsten bilden, sich zu äußern- Redner unterzieht nun die einzelnen Bestimmuungen des Cr­lasses einer Kritik. Seiner Ansicht nach wird die Bestimmung, daß die Erlaubniß zur Abhaltung der Volksversanmung von 6 bis 10 angesehenen Bürgern eingeholt werden muß, der Willkür der der Regierung unterstehenden Organe Thür und Thor öffnen, denn — fragt Nedner — wer wird die Ansehnlichkeit und Vertrauens­­würdigkeit dieser Bürger zu beurtheilen haben ? Die weite Bestim­­mung, daß diese Bürger si schriftlich verpflichten müssen, für Die während oder nach der Bollsversamm­lung eventuell­­ verursachten Schäden Erlaß zu leisten, it eine solche, die allen M­eciksprinzipien widerspricht und nur von der Wilfür defretirt werden kann. € 5 wird in dem Gilaffe ferner gefordert, daß nebst der Beratbun­gse Ordnung auch noch die Liste der designirten Hebner dem Minister des Sunern, telegraphisch angezeigt werden müsse. (Gelächter.) Diese Berichzung widersprecht der Natur und dem Wesen der Volksversammung emin met d­en es doch jedes n·9­11wesei­ de 11 ge­­stattet sein­ muß,zusprechen.Der Erlafn des Minsters hebt das Versam­mlungsrecht nicht anstere·sk«m­otirt·dasselbe hinwegEr entzieht derx AbgeoePtketett die Möglichkeit,1111t Ihren Wä­hlern über die wichtigsten politiischen Tagesfragen zu konfmmen Med lc­ gis­­lative allein kommt eszu das Verfaimmtungsrecht zuxjegelguder Reichstag ist gegenwärtig versammelt und deer alsiot­wendigkeit exzep­­tioneller Maßnahme lag nicht vor.Deernester hätte dem­ Ab­­geordnetenhaufe eine Gesesvorlage machen m­üssen und Inderney·es nichtx Peche-« hat er das Ansehen der Legislatwe verletzt-Genau sn-«·-’«"’ .. Redner verkiest nun die folgende Interpellation an den Minister-Präsiden­tens als MinisterdestiMm­t Nachdem sein Gesetz Minnen­ welches die Ausübunndest­sammlunsrechtes verichieten­ oder beschränken würde und die Nation sendet jederherstellun­g der Verfassung das Versammlungsrecht ungestört genoß,nachdem­ der in Angelegenheit der Abhaltung von Volksversam­mlungmim»J.subZ.170 herausgegebene­ den Obergespanendchuni zwceu mitgetheilte Erlaß die Abhaltung von Volksversammlungen voi ddchillkü­r der polnischen Behörden ab­­hängig macht,nachdem der erwähnte Erlaß von dede die Volksversam­m­­lung einberufenden Individuen die Nebennahme einer Verantwortung fordert, die im Rechte nicht begründet ist, ja Togax mit dessen auf die Verantwortlichkeit bezüglichen Prinzipien im Widerspruch steht , nachdem der ministerielle Erlaß den evidenten Zweck hat, die Ab­haltung von Rolleversammlungen unmöglich zu machen, und dieser das Gefeb substituirende Exilab während des Beisammenseins der Legislative eine Schmälerung der Rechte der Gesehgebung bildet , nachdem schließlich der Erfah entgegen den Punkten e) und e) des §. 5 . XII. 1871 nicht an den ersten Beamten des Munizip­riums, sondern an den Obergespan gerichtet wurde frage ich den Herrn Minister des unern : 8­1. Welche Motive bewogen ihn, diese Verordnunng zu erlassen und auf welches Gefes­chafft er dieses sein Recht, über­ die wich­tigen politischen­­ Rechte der Nation während des Beisammenseins der­ Legislative im­ Berordnungswege zu verfügen ? 2. Auf welches Gefeg bafirt der a. Herr Minister das Recht, die vom Mu­nizipium auszuführenden Grläffe mit Umgehung des­­ ersten Munizipalbeamten direkt an die Obergespane zu richten ? 3. It der auf das­ Versammlungsrecht bezügliche Crlaß den Obergespanen sämmtlicher Munizipien zugestellt­ worden und wurde dessen Wirksamkeit auf alle Munizipien des Landes ausgedehnt ? . Beabsichtigt der Herr Minister durch Zurückziehung in Setafieg, ‚die Beschränkung des­ Bersammlungsrechtes zu iftixen 3 1 Die Interpellation wird dem Minister Schriftlich zugestellt: Minister-präsident Ti Ba zeigt an, daß er diese und die auf denselben Gegenstand bezügliche Interpellation Helly’s am Donnerstag beantworten werde. PN »»·« Uhr-Drenachne Setzung fü­kdet Schenß der Eisung nach 12 morgen um 10 Uhr Vormittags statt. ralhung der Regierungs-Barkage fortzufahren ? "ferner ob es nicht geeigneter und zweckmäßiger wäre, die Aufmerksamkeit des Ba auf Diele Thatfadhe zu renten und von Seite des Ausschusses die Initiative­ zu einem Schritte zu ergreifen, der es möglich machen würde, mit dem anderen Theile in Berührung zu treten ? » Wasoens ersten Theid­urchgebchtItronme der Ausschuß sich der Erwarnung nicht verschließen,daß,in dem Augenblicke,»wo der andere Theil der Mona­rdis­­ eine­ diverte Berührung zwischen den beiden Legislativen wünsct,­­ selbst durch die Auinahme der Regierungsvorlage von iunserer Seite bezüglich der Regelung der Frage vorläufig noch jen praktisches Mesultat erzielt wäre. Was aber den Pr Theil der Frage betrifft, hielt es der Ausschuß für unzweifelhaft, daß es mit Hinblick auf den staatsrechte­lichen Verband, der ung an ber andern Staat der Monarchie knüpft, nicht Torvetwärg,­ den in“ den oben erwähnten. Beschlusse 957 österr­reichischen Abgeordnetenhauses ausgedrückten Wunsch einfach zu. igne­­tiven. Daß, ferner, der Standpunkt Ungarns weder rechtlich noch politisch dadurch geschwächt"wird, "wenn bezüglich Dieser Frage die Berührung ımd Kapazitation, welche bisher nur zwischen den beiden Regierungen versucht wurde, direkt wilden den bei­­den Legislativen möglich gemacht und versucht wird, dem Rechtsstandplätze Ungarns,­­ teffen . Unannehmbarkeit ( bisher no) nicht erwiesen is, and seitens des andern Theiles zur Ammahme zu verhelfen ; daß es endlich vermöge all dieser Um­­fände nicht nur ug, fordern and nöthig erscheint, dac wir der von dem andern State gewünschten Berührung im Wege der Regnikolar-Deputation nicht ausweichen, sondern auch unsererseits die Möglichkeit bieten, daß die seit einem Jahrzehnt zwischen den Regierungen der beiden Staaten strittige Frage endlich definitiv geregelt und die Möglichkeit der Ausgleichung der Gegensäße gefun­­den oder die Unmöglichkeit derselben Tontatixt werde.­­ Der Ausschuß hielt­ es demnach zufolge der­ angeführten wichtigen de, bevor er den ihm zugewichenen Gelegentrust über Die V-Miillionen-Schuld berathen hätte, für seine Pflicht, den Beschlus 068 Hauses über die Frage zu provoziren, ob es das g. Haus. aus denselben Gründen, die dem Ausschusse so gewichtig schienen, nicht die von der andern Hälfte gemeinnichte Berührung im Wege­ von Deputationen für annehmbar hält? Der Ausfauß Hat feiner An­­fit bezüglich Dieser Frage in dem unten folgenden Beichlukantrag Ausdruck gegeben und glaubte seienseits die Annahme der Unter­­handlung durch Deputationen umso mehr empfehlen zu können, als auch in der Negierungs-Vorlage dieser Weg den ersten Beruf der Lösung bildete. _ . Der Ausschuß hält es aus zwei Gesichtspunkten für noth­­wendig, diesen Beschlußantrag etwas eingehender zu motiviren. Der eine Gesichtspunkt wird von der Frage der prinzipiellen Basis und der von ihm auf dieser Grundlage gegebenen Wertung geliefert. Diese Basis konnte nach der Auffassung des Ausschusses keine an­dere sein, als der in der Beifassung Ungarns winzende und in seinen Gefegen deutlich­ präzisirte Nechsstandpunkt, welchem zufolge er ft hinsichtlich der fraglichen Schuld in­ seiner Weise für ver­­pflictet halten kann. Der Beschuhantrag gibt der Deputation auf dieser Basis und seine andere Weisung, als das sie, gegenüber den Ansprüchen der andern Hälfte von Rechtsstandpunkt Ungarns auf­rechterhaltend, sich bestrebe, daß dieser auch von der andern Hälfte angengumen werde und daß sie nach Abschluß der Unterhandlungen dem Reichstag in Dieser Frage Bericht erstatte.­­ Der zweite vom Ausschufse beachtete und digfitiv­e Gesichts­­punkt bezieht sich auf Die Frage, ob es, wenn die Unterhandlung durch Negnikolar-Deputationen angenommen wird, richtig­­t, diesen Gegenstand jenen Meguifolar-Deputationen zuzuweisen. Die zur Beraibung des Beitrags Verhältnisses zu den gemeinsamen Aus­­gaben entsendet sind. . Der Ausschuß läßt nicht außer Acht, sondern findet es noth­­wendig zu betonen, daß die im Sinne der $$.:18, 19 und 20 des ©..U. XII . 1867 dem Wirkungstreffe der Duoten-Deputationen zuge­­wiesenen Fragen mit der S0-Millionen-Frage weder in einem gefeglichen noch in einen fachlichen Zusammenhange flohen; andererseits aber haben die Regnitolar-Depuiationen nach dem Gelege keinen Wir­­kungstreis von so exklusiven Charakter, welcher es dem Neichs­­tage unmöglich machen würde, sie im Falle der Neihswendigkeit auch mit der Verhandlung über anders geartete Fragen, die zwischen den beiden Staaten der Dionarchie gelöst werden müssen, zu betrauen. Da es aber zweifellos: ist, daß dei solchen zum Theile auch auf per­­sönliche Berührung angewiesenen­ Unterhandlungen sollte Depus­tationen einen gewissen praktischen Bortheil­­ haben, die jeden Gele­­genheit hatten, in einer andern Gelegenheit einen direkten deen- Austausch zu pflegen; und nachdem auf die andere Hälfte nament­­lic auf diese praktischen, persönlichen Waltoren Gewicht zu legen schheint, sah der Ausschuß seinen ernsten Grund nicht auch seinerseits zu­ beantragen,, daß die vage an die Quinen-Deputation gewiesen werde­ : Der Ausschuß hielt es umso weniger für nothwendig, Dielen modus procedendi zu widzmmessen, als sie in Betreff der Betonung der vollformmen verschiedenen Natur der zwei an die Dnoten- Deputatioren ger­iefenen Gegenstände und zur Berhütung der Möglichkeit, daß diese zwei Gegenstände irgendwie in Verbindung gebracht würden, die in den Schlußtag des Beihlußentwurfes auf­genommene Weisung, daß diese Angelegenheit aan, unabhängig von der anderen, durch Die obigen.Besschlüsfe an viele Deputation ges wiesene Frage verhandelt und in einem Teparaten Berichte vorgelegt werden soll, was voll Mommten genügend hält. . Auf Grund dessen legt der Ausschuß den nachstehenden Ber­chluß- Entwurf vor und bittet, daß Das Haus die Negierungs- Vorlage vorläufig in Schwede lasfen und diesen Beichluß-Entwurf annehmen möge. Beichluß-Entwurf. Die dur die Beichlüsse des Abgeordnetenhauses vom 25. April 1877 und des Oberhauses vom 2. Juli 1977 auf Berathung der Beitrags-Duote zu den gemein­­s­­men Ausgaben entsendete Regnil­lar-Deputation wird ange­wiesen, daß sie in Angelegenheit der die Defternsichiische National­­bank aktiv betreffenden Schuld von 80 Millionen mit der­ Quoten- Deputation des anderen Staates der Monarchie in Berührung trete, den vom andern Staate erhobenen Ansprücen gegenü­ber den — besonders durch die € 9.A. XM und XV . 1867 ausgedrückten — rechtlichen Standpunkt Ungarns aufrechterhalte und auf den anderen Theil zur Acceptirung dieses Standpunktes zu bewegen trachte ; endlich daß sie nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Uns­gelegenheit dem Reichstage Bericht erfiatte. Diese Angelegenheit wird jedoch unabhängig von den übrigen, doch die oben zu­m­­en Beschglifse an die Ond­en-Deputation gewiesenen Fragen zu verhan­­deln und in einem Separatberichte vorzulegen sein. — Budapest, 25. März 1878. — Coumd 3fedényi, Bräjes. — Stefan Mártus, Referent. Die zitixsten Gesetz-A Artikel,sowie die§§.1 und 2 des vom­ österreichischen Reichsraibe in Angelegenheit der Staatsschulden am 24. Dezember 1867 geschaffenen Gefeges schließen selbst­lichleit. deffen aus, daß, insolange die getroffene das auf Grund derselben geschaffene Geset züglich Theil der­ Staatsschuld und gehörte min­dam weiter. Vereinbarung und denen Jahresbeitrage eine Forderung erhoben werden könne, be­­ßostens immer der unter dem absoluten Neginte entstandenen Staatsschuld Ungarn gegenüber außer­dem übernom­­mn aim aber die S0-Millionen-Forderung der Oesterreichischen Nationalbanf im Jahre 1867 faktisch aufrecht stand, bildet sie einen in­­tegrirenden, dem absoluten Negine entstandenen ont Zeinen Breifel erleiden, dach Oesterreich verpflichtet Tilgung der Bankforderung einheitliche zu emittiven und Staatsschuldverschreibungen die Lasten derselben ausschließlich zu tragen. Die einfache Zi­igung des Gefethes wü­rde genügen, um der jeden, zur seitens der­ österreichischen, Regierung titulo, der 80-Millionen- Bankforderug erhobenen Ansprug unmirfsam zu machen; allein die der Schaffung Sreigriffe,­­ jene" Gefege" vorausgegangenen , zwischen den beiden Negierungen faitgehabten Verhandlungen und . jene Erklärungen, welche bei­m Gelegezihcttdcherhandlung des Gesetzentwurks über den Staatsschulden-Beitrag in den Legislativik derbe-Pers-Thekte der Monat­ b­is erfolgt sind,schließen jeden Zwei­­­fel darübeeaus,daß somohlltn gankaus auch die i­ndl­eixtzsrathe vers-­­treten­en Lander volle Kenntniszgatten von dem Magrederen-gen­­semg übernommenen Laste)r. «·AnfG·­und der angeführten Thatsachen wildemindaß tvxixe den Lösungsnwdns zurückweise­n welcher dazu­ dienen könnte«s denen der­ Angelegenheit der Staatsschul den eingenommenen gesetz­­lichen Standpunkt des Landes zuschivathem ebenso eversennskri­se des Westreipen zurück welches darauf abzielt,die m­it so vielen Opfer·ndesnnnv geregelte Angelegenheit die Staatsschuld zum Gegenstandedeptlxverh­andlung und der Kom­pensation zu machten. ,Anschre·­enanrixttde können wir uns dem von der Majorität­ des Batth-Au­sschlusses eingereichten Beschlußantrage nicht anschließen welcher vorschlägt,die Frage der Bankforderung der ingSinne der §§­IVnIdeOdegG.·-A.x11,1367·zanestsnlling der­»etwas­­qnoteszte den gemeinamen Ausgaben entsendeten Depr­tacci«kzke­­zuwd­etn isitSinne des G.­A.RI­:1867 ist mit Ausnahme der in Folg­e der­ pragmatischen Sanktion gemeinsamen Lasten jede andere Frage,die sich au­f unseererhältnißImdest österreichischxerk Erd­­­ländern bdrnht,die Ausgabe der Negierungsssninative Dieskegics ruxtg hat dieser ihrer Pflich Genü­ge geleistet­,sie hat insztngelegene hett der Bankschuld mit der österreichischrekt Regierung ei­ne Verein­­barung getroffen,d ercit Resultat in Gestatt eines GetetzenLtvnnfess bei den Legislativen vorgelegt wurde.­­ S Die Majorität des Bant-Ausldutes beantragt, anstatt dad sie über den von­ der Negierung vorgelegten Defegentwurf ein­ Beschluß gefaßt hätte, die Frage der SU-Miillionen Bantigul an die Onoten-Deputation zu weisen. Wenn wir eS jedon file inforiert haften, dab eine so wich­­tige finatsechtliche und finanzielle Frage­­ der Sphäre Der­ Re­gierungs-Initiative entzogen werde, Fo mien wir Deren Zurmes­­sung an die Duoten-Deputation für gefährlich und mit dem­ Geiste des Gefeges für follidixend erklären. Der Wirkuungskreis der Di­­en-Deputation it in den SS. 19 und 20­5 GA. XB. 1867 genau umsthrichen; ihre Aufgabe besteht darin, in der Frage 008 Beitrages zu den aus der pragmatischen Sanktion hervergebenden gemeinsamen Angelegenheiten einen Rorschlag auszuarbeiten. Die Sorge für die auswärtigen Interessen und die Mehr­­kraft der Monarchie ist eine Pflicht, die uns und die übrigen Länder Sr. Moajestät unbedingt belastet und das VBeitrags-Berhältin­g zu deren Kosten kann, t­nsolange als der im ©.-N. Ali. 1807 ge­scha­ffene staatsrechtlige Berband besteht, auf seiner anderen Basis, als der Steuerfähigkeit der beiden Staaten noimirt werden. Dieses Prinzip wird verlegt, sobald es mit der Frage Der Bantiuid in Verbindung gebracht wird und wir vermögen nicht Hilfreiche Hand an­bieten, daß Der geseklich festgestellte Wirkungstreis · Demnatien auf Angelegenkheiten erstreckt werde,die mit den aus der pragnmnischen Sanktionskieszen den gem­einsamen Angelegenheiten­­in kennt­leiverbindung stehe­n. Das Resultat dieses Vorgehens wird: Umgeheng im Beschnußmneagatraft der MaxtJt der Tisckisz, daß das System der skmnpensation eixktxcxies HTerfcint-’o­is wird,denn sowetl dernmid derselbe Ausschußinseln ist«aber­ die Frage·der Quote,der soll restim­non und der W Miktimietts-Schuttds Unterhandlungen zu führen und dar­ Leber eine Beklage zu runchen.« List die Gefahr der Kompensation nun so näher-gerann als··voni·sk·ter­ j­reichischer Seite die Frage der Bankschutd um dem met­ entge­­stand­encicke der Einreichung an die QuonnØepinationge­­wiesen wurde Wmn sich hinter dem Beschl­panung kein anderes Ziel ver­­birgt,als daß die Qu­oten-Deprmtion dahinsich­e,oas unser Rechtsstandpunkt ansch vollt anderenTtteile angenommen­ werde,da1121« Der Rechtesstandpwkt Ungaenss Staats­« ist die­ Ausgabe einsachnbekstnssig bezüglich deis durch die absehen-Machtannzenmaxnenen sehnt er wurde intGAXUFJSM selbstand5g festgestellt und da­­darf der Anerkennung der önerreichisch­n Erb­ande nich­. Was aber die Frage betrifft, daß die Angelegenheit der Bantjiguld auf Basis der Billigkeit,welch­e Inan in Jahresswznianen­ nnscht« ihre Lossung gesuncht h­at,so geben auf diesannie das zvezügnitz der Staatesch­uld geschaffene Imgatische,sowie das österreichhische Gesetz eine bestenintte Antwort,nachdem diese ü­bereinsnnnnend an­­ordnen­.«daß die nichtmunzerbarem demnach nach­«ltt)laufen.ex gewissen Jzzeit rückzaglbareik Stimtgschnidendnrizy die Anssavenener Rentenschnidsthigationen gedecken jcrdem die durch diesch be vernes sachte YJZe ihrbelastungndernetnnen die­ übrigen Königteiche und s ander Sr.!t.skajest("it."« Im­­ In österreichischen parlam­entarischen Kreise)1 hatfjchbei" Gelegenhen detj Benutzunng Be­ntgetetzetnannscsdass-Bette-eben­­timdaegebem die Beitragspstitizt Ungarns zur Bank ich und einfaches­ a deiretirest. · Wie tonnen gegenü­ber diesem Bestrebeix nichts steckmü­ßis geresth tu­­,als nie aus das Geschnnd auf das S desselben bildende Mebereintomaten zu füten, auf feinen Fall aber dürfen wir — unserer Ansicht nach — einen solchen welcher den Schein bieten würde, als ob die ungarische Legislative geneigt wäre, Die Angelegenheit der Bankschule zum Gegenstande des Markiens zu machen und mit einer solschen Angelegenheit in Verbindung zu bringen, deren von Lande bezeu­gtenweise gefor­­derte Lösung mit der duch die Gefege definitiv geregelten Sache der Staatsschuld in feinerlei Verbindung sieht. Auf Grund der vorgelegten Motive erfuhen wir das geehrte Haus, den von der Majorität des Bankauslyusses in­­ Angelegenheit der 6-Millionen-Staatsschuld unterbreiteten Beichsabantrag abzu­­lehnen und den Bankausschuß zur Verab­ung des von der Regier­ung in dieser Angelegenheit eingereichten Gefeßentwurkes anzutreffen- Budapest, 25. März 1878. ·· · Franz Chortharl Kerkapolms d­es Lichtes-steten Alexander Bujanouch gesmungen sah, vermittelnd . Gründe, « . welchen veinen respektivt sie unter jene Schuldtitel, besti­mmten Termin gebunden war, die if. Mög­­lind­­kam werden, Verlauf deren es der der innen, die Srumdlage Schritt Hin, írog des vorsichtigen REINE Bericht des Bankausschusses. Der vom Aba. Markus heute eingereichte vorläufige Be­richt des Bankansfehaffes in Begriff des ihm zugewiesenen Gefäß­­entwurfes über die, die Desterreichische Nationalbank aktiv betreffende Schuld von 80 Millionen lautet: Der Bank-Ausschuß des geehrten Hauses hat von Beleben z­­wur, welchen die Regierung in Angelegenheit vor, die Defferress ai­ce Nationalbank aktiv betreffenden Schuld von 30 Millionen ein­­ebrächt und werden das a. Haus diesem Ausschusse zugemielen at, der Generaldebatte Amer aaßen seinen Beschluß über den Ge­­febentwurf aber vorläufig mit Rücksicht auf den Stand der übrigen Ausgleichsfragen in Schwebe gelassen. 2 . Bevor der Ausschuß die Berathungen wieder aufnahm, erhielt er durch­ die Öffentlichen Blätter Kenntniß von dem Umstande, — welchen die Drepierung in der Ausschußissung auf Grund offizieller Inform­ationen auch bestätigte, — dab das Abgeordnetenhaus des Neihsrathes des anderen Staates der Monarchie einen Geseb­­ent­ angenommen hat, welcher die vom Neihsrathe zur Berar ihung Der Bestenge­­bote zu den gemeinsamen Ausgaben entsendete Deputation anwies, dab sie in Angelegenheit der die österreichische Nationalbank ak­iv betreffenden Schuld von 80 Millionen mit der von ungarischen Neichstage entsendeten Ousten-Deputation in Ver­handlungen eintrete, ins die erwähnte ungarische Deputation in uma Neihstage ebenfalls dazu ermächtigt werden sollte.­­ Ahle Ani gegenüber wurde im Schoße , des Yusschusses die e autaawprion, ab 15 nn nach zwehmäßig win in der Des REIS 2 ”n % Separatvotum zu dem Berichte des Bank-Ausschusses 9­8 Abgeord­netenhauses in Y Angelegenheit der ein Altivum der priv. österr. Nationalbank bil­denden SO-Millionen-Staatsschuld. Die 88,53 und 54 968 €.­A. XII: 1867 haben jenen Stand­­punkt festgesichkt, welchen, die Länder der ungarischen Krone den unter dem absoluten Regime ohne geiegliche Zustimmung des Lan­des entstandenen Staatsschulden gegenüber eingenommen haben. Ungarn hat erklärt, daß, obgleich diese Staatsschulden es rechtlich nicht belasten,­ „es, doch­ bereit­ ist, Dasjenige, was es thun darf und was es ohne Schädigung der Selbständigkeit und der Ber­affung des Bandes thıın kann, auf Grund der Billigkeit, aus politischen Nachsichten zu thun, damit nicht unter den schweren Lasten, welche das Gebahren des absoluten Systems angehäuft, der Wohlstand der übrigen Länder Sr. Majestät und mithin auch jener Ungarns aufanmenbreche“. · · Einzig und allein au­s dieser Grundlage hat sicch das Lan­d bereiter­klärt,einen Theil der Staatsschuldenlast zu übernehmen und mit den ü­bktigen Ländern Sr-Majestät als sceceRanon mit einer freien Nation in Verhandlungen einzutreten. Der B.­A. XV . 1867 hat jene Vereinbarung, , welche zwi­­schen den verantwortlichen Ministerien der beiden Staaten der Monarchie zu Stande kam“, iartilulirt. Dex §. 1 Dieses Geseßes bestimm­t, daß Ungarn zur Deckung der Zinsen der bisherigen Staatsschuld einen bleibenden und keiner weiteren Abänderug zu unterziehenden Beitrag von 29.108.000 fl. keistet. Der §. 2 vieles Gefeßartikels verfügt betreffs " der­­ Komvertigung der­ verschiedenen Schuldtitel in eine einheitliche A Rentenschuld und bestimmt, daß Die­jenigen Schuldtitel, welche zur Unifizirung nicht geeignet sind, durch Emission von Renten-Obligationen as einzulösen sind und daß das aus dieser Einlösung sich ergebende Plus den im­­ Reichsrathe vertretenen Ländern zu Salz falle und Ungarn dazu den bleibend festgelegten Beitrag von­ jährlichen 1.150.000 fl. zahle; dagegen kommen alle in Folge der Tilgungen wegfallenden Binsen, so auch die nach den Staatsschulden-Zinsen-Coupons und Lotterie-Verchriften zu zahlenden Steuern den übrigen Ländern und Königreichen Dr. Meieltät zugute.­­ Aus den oben erwähnten Gefegartiteln geht hervor, das Un­­garn seinen Beitrag zu den Staatsschulden des absoluten Regimes auf unabänderlicer, einer weiteren Diskussion nicht zu unterziehen­­der Basis geregelt hat; daß diese seine Verpflichtung beiweiis der unifiziebaren sowie betreifs der im Kapital zu tilgenden Staats- Schulden in einer definitiven, ziffermäßig festgestellten Sunme Aus­d­ruch gefunden ; und daß endlich Ungarn frob der Größe der über­nommenen Lasten sein Berfügungsrecht bei Heffe der Staatsschulden nur aus dem Grunde nicht in Anspruch genommen hat, daß es nur deshalb damit einverstanden war, daß die Steuer-Einkünfte der Staatsschuld ausschließlich Oesterreich zugute kommen, weil es selbst Ländern und Königreichen Sr. Majestät, eine Solidarität auch wam im geringsten Make befinde,­­ den Schein vermeiden wollte, als ob zwischen ihm und den übrigen s Fageenemgßed­en als Begleitung Der Lestere halte die­ CDee Herzog von­ Chartres)empfing gestern den Ober-Bürger1xteister Karl Rath. Absicht,den hohen Gast bei dessen Ankunft amtlich zu begrüßen Die offizielle Begrüßung unterb­lieb jedoch in Folge eines Misver­­­ständnisses;es hielt,daß der 52ex zog mit der 11 Dam­pfschiffe hieß, eintreffen werde und es waren auch Vorkehrungen getroffen worden«­­b­e am­ Landungsplatz zu empfangen;mittlerweile benützte er die Eisenbahn,s ohne daß diesbezüglich ein Avisohieher gelangt wäre. (Die Minister Szell,Trosot­t und Pechn’ sind heutte Morgens nach Wien abgereist. (Ludwig Kossuth als Botaniker,Herr Bikror Janka,Kustos der botanischen Abtheilung des«ossitioxmtmuse­ums« hat Ludwig Kossuth ein interessantes Herbarium gesendet-Kossuth hat diese Sendung erwidert an dem Herrn Janta folgenden«i:1 der,,Vas-Urs.«als gedruckten Brief gerichtet: CollegialBinsa.:eon­­,12.Fesser 1878- Geehrter Herrn Es sind zwei Monate­ verflossen seit ich ihnen Dankschilde fü­r die ebenso gewäh­lte,als außerordentlich werth­­­volle Pflanzensammelung,mit welcher Sie mich zu beehren,zuer­­steneit die Güte hatten,und welche,theilstreit sie von­ ihnetn des u­« berühmten Fachge­ehrten­,dem­ berufenen Forscher im Pflanzenreiche stammt,theils weil sie zahlreich­e,nur bientzt unbekannt gewesene Gattungen enthält,eine Icerdenz einer bescheidenen Sammlung­« bilden wird. Daß­ ich den Ausdruch meines Dankes so lange schuldig geblieben, it dadurch verursacht worden, daß ich meinen Dant mit der Gegensendung einiger Pflanzen zu begleiten wünschte und während der lebten zwei Monate fast unter­brochen so Fränflich war, daß ich die miederholt begonnene Durchsicht der mir zur Verfügung sjtehenden Pflanzen-Exemplare : St­ündlich habe ich dog einige, immer wieder unterbrechen mußte, Gremulare ausgewählt, zu den von ihnen bezeiche­neten Aethionema Thomasii und Saxitraga Norulenta. Den italienis­­chen Pflanzengattungen habe ich auch einige amerikanische Einzuger (Primula mistassinica und Trilium erestum )­fügt, von welchen zwei ( rectum var flavum) Sie vielleicht interoffiren werden. Mederdies habe ich mir erlaub­t, einige Algen dazu zu legen, ohnleich ich nicht weiß, { s Bi} m

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