Pester Lloyd - Abendblatt, Februar 1881 (Jahrgang 28, nr. 25-47)

1881-02-15 / nr. 36

N " ·,,-«....«-..sp--s-s-. «- 1882.—ZTX.36. -«"· ng Ei = VER eummern 3 Slokalen.) tä« Er, in alle: bei a in Budapest, 15. geber. dies auch dem Kabinet Claditone sein mag, so ist es Doc eine Thatsache, daß durch die Veröffentlichung der geheimen Korrespondenz von Rabuff die Frage der Beziehungen Englands zu Nußland wieder auf der Tagesordnung erscheint. Nicht alle Politiker in England nehmen die Sache so harenlos, wie die Mitglieder der gegenwärtigen Negierung, deren Vertrauen in die guten unschä­dlichen Intentionen Nußlands ein unerschütterliches zu sein scheint. Weder die ans Tagesl­­icht gekommenen mackhiavelfistischen Briefe der Generale Kaufmann und Stok­ereff, noch andere Enthüllungen über rnffische Pläne und Autriguen haben auf das Kabinet Gladstone sonderlichen Einfluß geübt. Die stärksten Mittel verlangen nicht. DBeaconsfield hat seinerzeit anders gehan­­delt. Ms Graf Schumwaloff im Jahre 1876 einem Mit­gliede der englischen Regierung auseinanderschte, wie vortheilhaft eine Vereinbarung über die Grenzlinien der ge­­genseitigen Einflußsphäre in After wäre, weil im Falle einer Nebellion der indischen Winfermanen die benachbarte „zwilifi­te Regierung” stets zur Hilfe und zur Nieder­­werfung des Aufstandes bereit wäre, und als er in Ver­bindung damit den Engländern ein gu­t Stück der asiatischen gürfel offerirte und dafür nichts verlangte, als die Mit­wirkung Englands zur Besestigung der türkischen Herrschaft in Ewopa und zur Emthränkung derselben auf Die Dar­­danellen und den­­ Bosphorus, da bestand Beaconsfield’s s­o unliebsam . Antwort auf fol einen­ insolenten Antrag darin, daß er indische Truppen nach Malta einshuifen rief. Das Ka­binet Gladstone nimmt Die Dinge weit harmiv­er. Es grübelt nicht lange darüber, ob die Ossupation Merws durch die Russen einen casus belli bedeuten würde, es gibt sie zufrieden mit dem platonischen Versprec­hen irgend eines hinterher leichtlich zu desavonirenden Petersburger Diplo­­maten, daß Rußland vorläufig die Befepung Merws nicht im Sinne habe, . Es debattirt nicht eingehend über die Ab­­grenzung der Inperettensphären in Zentral-Asien, es gibt die mit Opfern an Geld und Blut eroberte Grenze einfach auf und erfüllt noch, obendrein die walfischerseits gestellte Bedin­­gung, indem es Alles thut, um die ottomanische Herrschaft in Europa zu untergraben. Kein Wunder, daß unter solchen Umständen die S Konservativen sich anfcniden, einer solchen Polität mit allen Mitten parlamentarischen Widerstandes entgegenzutreten. U­­mittelbar nach der offi­­ziellen Vorlage der Kabul-Papiere — bisher sind Die be­treffenden Schriftstüge dem Parlament noch nicht zugegan­­gen — wird im Oberhauf e­in Mißtrauensvotum gegen die Regierung um ihrer häsfigen afghanischen Bolt willen beantragt werden und auch im Unterhause soll eine Motion ähnlicher Art eingebracht werden. Der Erfolg mag fraglich­ bleiben, aber die Konservativen wollen wenigstens Die Ge­legenheit nicht versäumen, vor dem Lande darzuthun, auf welcher Seite die gute britische Interestenpolitik ihre Anwälte hat und weh es sich von der Quäker-Politik Gladstone’s zu versehen hat. Hear ANhan gabe der griechische Gesandte in Bern, Hat­ den Szenen -Drder erster Klasse erhalten, das ist die Nachricht des Tages für die diplomatische Welt. Daß eine solche Auszeichnung diesem Staatsmanne gerade recht zutheil wurde, mushte natürlich großes Aufsehen erregen. Die Misstion Göfhen’s in Berlin, wie überhaupt das Verhalten der deutschen Nesdig-Negierung zur griechischen Frage war schlechterdings nicht geeignet. Den griechischen Vertreter am Berliner Hofe Diplomatische for­beeren einheimsen zu Yaffen. Man hat also in dieser Ver­leihung eines hohen preußischen Ordens an Herrn Rhan­­gabe eine Art von „fiche de consolation­“ zu ersehen, welche darthin soll, daß mi in Berlin den persönlichen Verdien­­sten des griechischen Gesandten volle Gerechtigkeit wider­fahren läßt, wenn man auch nicht in der Lage war, dem­­selben zur Erlangung besonderer diplomatischer Erfolge behilflich zu sein. Herr Rhangabe gehört bekanntlich in der Berliner Gesellsgaft, am Hofe sowohl, wie in den Kreisen der Gelehrten­ und Schriftstellerwelt zu den beliebtesten und bevorzugtesten­ Mitgliedern des Diplomatischen Korps, und man regt im Bereicht mit ihm nie die Dankbarkeit aus dem Auge, welche man ihm als einem eifrigen Verbreiter Deutscher Seifteskultur in seiner griechischen Heimath­echuldete.­­ Die anfänglich nur als Provisorium in Frage gen­­­ommene Leitung der laufenden Geschäfte des Auswärtigen­­ Amtes in Berlin durch den Grafen Limburg Stirum scheint fid­­do nach und nach zu einem Defi­­nitivum­ auswachsen zu sollen, obwohl­ dem­ Grafen­­ jon im August vorigen Jahres auf seinen dringenden Wunsch der Austritt aus dem Reichsdienste vom Kaiser Wilhelm­­ bewilligt worden war. Graf Limburg Stirum hat neuer­­dings den ganzen Kreis der Obliegenheiten auf sich genom­­m­en, welche der verstorbene Staatsminister v. Bülow zu er­­füllen gehabt. Namentlich it ihm der regelmäßige Em­­­pfang der in Berlin affreditirten fremden Diplomaten zu gefallen, eine Aufgabe, der fr bekanntlich Fürst Bismarch von seit geraumer Zeit nur sehr ungern und ziemlich spo­­radisch unterzug. In dieser Stellung ist bis jegt nie bis zum Herbst in Aus­­sicht genommen,­­ aber bis dahin kann sic. noch Fre fester gestalten, was zur Stunde noch formlos er­­eint. Wie man auch aus Berlin meldet, pricht man dort ziemlich geheimnißvoll von einer „diskreten" Mission, welche dem Grafen Herbert Bismarc, zugefallen sei und die ihn mindestens noch vier Wochen von Berlin fernhalten sol­l. Einige behaupten, Der junge Diplomat sei nach Konstantinopel gesandht worden. Was Wahres daran sein mag, ist zur Stunde nicht zu ergründen. sz Das hiesige rumänische Generalkonsulat übermittelt nun Bette die Anzeige, dab nach den diesem Konsulate aus offiziellster­­ Duelle zugenommenen Nachrichten nunmehr auch die lebten Spuren der Bichsenehe, und namentlich der Rinderpest auf dem gesammten rumänischen Gebiete ver­­schwunden sind. — Die liberale Partei hält morgen Mittwoch, 6 Uhr Abends, eine Konferenz, — Inhalt und Begründung des vom Unterrichts-Minister­­ in der heutigen Situng des Abgeordnetenhauses eingereichten Geleg­­entswurfes über die Grup­pirung der Lehranstalten Der me­­­izinischen Fakultät der Budapester Universität besagen folgendes: Die Gruppirung der medizinischen Lehranstalten der Buda­peter Universität auf der Vel­derstraße, beziehungsweise die Ergän­­zung der Dort bereits in Angriff genommenen Bauten wird vor Allen­ne­, den Umstand erfordert, daß die genannten Lehranstalten su Stunde in drei von­einander entfernten Gruppen zerstreut sind. Die­­ser Umstand gereicht in erster Reihe dem Unterricht zum großen Nachtheil, da Die Studenten oft gezwungen sind, von einer Stunde zur darauf folgenden aus einer Anstalt in die andere zu wandern, verhindert nicht nur die volle Auswügung der Vorträge, sondern wirkt auch lähmend auf den Fleiß und das Pflichtgefühl ein. Durch den genannten Umstand wird auch das Zusammen­wirken der Brot­her beeinträchtigt, da ihnen bei Lösung ihrer Aufgabe die gegen eitige Unterfrügung und der Austausch von­ Erfahrungen unmöglich gemacht wird. Da ‚die auf die Ven­derstraße zu verlegenden verschiedenen Kliniken mit­­einander im engsten Zusammenhange stehen, werden sie auch berufen sein, einander zu ergänzen und Dies it einer der .. . . von nicht geringerer Wichtigkeit ist die hiedurch beschaffte Möglichkeit, die wirthschaftlichen Angelegenheiten der Kliniken zweck­mäßig leiten zu können. Die priftliche Leitung der Aufsicht, des Haushalts, der Hausordinmng und Die sparsame Verwendung der hiezu präliminirten Kosten wird nur bei der in Aussicht genommenen Gruppiem­g ereicht werden Formen. Nur dadurch wird ermöglicht die zweckmäßige Unterbringung des Universitäts-Kuratoriums, wie auch die Einrichtung der Hinsichtlich der aufzunehmenden Kranken so sehr erwünschten gemeinsamen Aufnahms-Loyalitäten. Die Evidenz­haltung der aufgenommenen und­ entlassenen Kranken, wie auch der verstorbenen, Die Verpflegung der Kranken, das Kochen, Waschen — mit der auch in Deutschland gebräuchlichen Dampfwäsche —, die Desinfizierng — all das lan mir dann zweckmäßig geübt werden, wenn die Anstalten möglichst geuppigt und wenn das Amt und Die Wohnung des Kurator sich gleichfalls an Ort und Stelle befinden. a. Durch die geplanten Bauten wurden ferner nicht nur die Bibliothek und das Dekanat der medizinischen Fakultät an den ihnen gebührenden Pla­kommen, sondern, was noch wichtiger als dies, einige Hauptlehranstalten der medizinischen Fakultät, nämlich die pathologische und Augen-Klinik kommen aus ihren bisherigen unzweikmäßigen Motalitäten und gewinnen mit­ dem pharmazeutischen Institut eine den Ansprüchen der Zeit wü­rdige, fändige Unterkunft. Die allgemeine Pathologie und Therapie, die gerichtliche Medizin, die Physiologie und pathologische Chemie werden auch bis zum Aufbau des V­avillons für pathologische Anatomie vortheilhafter unter­gebracht als recht. Durch Errichtung der geplanten neuen Gebäude wird endlich auch das Gebäude der medizinischen Fakultät in der Neuen Welt­­gasse leer und dann zur Verwertdung gelangen. Dieses alte Gebäude soll in solcher Weise umgestaltet werden, daß das Parterre als Kauf­­läden vermiethet, in den zwei Stodwerfen der Neuen Weltgasse, die gegenwärtig in einem Miethhause befindliche höhere Mädchenschule, zu dem auf zwei Grommwerte zu erhöhenden Theil der Hatvanergasse aber das demnächst das Gebäude der Universitäts-Bibliothek ver­­its Mustergymnasium eine zriedmäßige Unterkunft finden würde. — Die Motiplextn­g detaillirtnxth die Pläne,denen Bantentzt Augrth zu nehmen wären­. · Die Gesammtkosten der geplanten Bauten und·2«Adaptxr1tjigen sind a 11f835.304fl.9kr.veranschlagt,so daß,die nicht vorherge­­sehenen Ausgaben dazu geschlagen,die Gesammtkosten in runder Summe·880.000fl.betragen würden. ·Dieser Betrag war eine Wege vorI Kreditoperation­en zu be­­schaffen und zwar durch ein zu Lasten des Universitätsfonds­ auf­­zunehm­endes Ansehen eventuell durch Verpfänd­ung eines entsprechen­den·Tt­eiles·der im Besitze des genannten Fonds befindlichen­ Werth­­papiere.Die Rückzahlung aber—insoferne durch dassjtielhertragung der herzustellenden Gewölbe und XIV-jährige Verwendung der jetzt I·n das·Budget aufgenommenen,dann aber überflü­ssig werdenden Hausmeethe-sliu­­fgaben zur Amortisation die zu zahlenden JOHN-Pr­­imsen und Amortisationsquote noch nicht gedeckt wären—­mützte durch Verwendung eines Theiles der Zirk seIt der Werthpapiere des Uxuperstreitsfonds binnen­ END Jahren erfolgen­.Wieviel aus den E··ent’unften des Fonds auf diese Amortisation zu verwenden ist, l­ang·t·davor1.ab,ob eZ gelingt zuwohl feileren sinseit als zu den im Gesetzentwürfe bestimmten 679 ige 11 Zinsen ein Ansehen abzuschlie­­ßen und aedererseits davon wie das Ertrassmiß der Allmagazinceseitx iutrdiert sind nur die im Budget enthaltenen Hausm­ietheiszausgaben mit Sicherheit zu bestimmen. Als Erträgnuß der Magazine sind 20.400fl·präli1ni1iirt,zu welchem Betrage die aqumortisationen zu verwen­den­de Haustrieb­e hinchaddirt,ein Jahres-Erträgnn­ßvort 38.410fl.resultir.Dies wäre zunumme von 71.414fl.,also mit 33.004fl.aus den­ Einzelnexinkünften des Universitätsfonds zu ergänzen,aus dem zur gebigen Abstattu­I­g des Kapitals v011 880.000fl.und der Interka­­larzinsen von 2140.200fl.,also von insgesammt 1.020.200fl.erfor­­derliche 11 Beträge-Wenn aber das Ansehen wohlfeiler abgeschlossen werden kann,und wenn die Magazinss Einkünfte etwa mehr oder weniger ausmachen,kanc auch der Ergänzungsbetrag Veränderungen unterliegen. „Dieser 33”­sjährigen Belastung des Universitätsfonds steht gegenüber: 1. daß die Universität solchergestalt in den Resis der den Anforderungen der Zeit entsprechenden Institute und Gebäude gelangt, 2. bab nach Ablauf der 33­. Jahre der Universitätsfond einen For­mwachs an S­ahres-Einkommen von wenigstens 20.000 Sl. erlangt, 3. daß das Staatsb­ar nach Ablauf von 337/e Jahren. von einer gemäß die jährlichen Hausmiethe-Ausgabe von 18.000 fl. entlastet wird. — „Ellener” theilt den Wortlaut der Petition mit, welche das Munisipinum der Stadt Fiume an das Abgeordnetenhaus gerichtet. Die Adresse lautet : , Mit Befremden hat die Bevölkerung dieser Stadt und ihres Bezirks von der Art und Weise " Kenntnis erhalten, in welcher, der auf die Feststellung der Zahl der Frontisch-flavonischen Abgeordneten bezügliche Gelegentw inf Fiumes erwähnt. , . Obgleich, die saatsrechtliche Stellung der Stadt und des Bezirks Time im G.A. XXX. 1868 klar bestimmt ist, erachtet er dennoch unter Gemeinderath, als treuer Dolmetsch der öffentlichen Meinung, für seine strenge Pflicht, vor dem hohen Haufe gegen den auf Yıume bezüglichen Ausdruch in dem erwähnten Gejegentwurf das Wort zu erheben; er that dies aus zweifachen Grunde: eines theil3 damit die Giftigkeit der sanktionirten Gefege gewahrt, andern­­theil3 damit jeder spätern und eventuell derartigen Deutung des fraglichen Ausdends die Seite genommen werde, die das Staats­­recht unserer Stadt und unseres Bezirks irgendwie verlegen könnte. Wir bitten daher das hochverehrte Haus, jenen unpassenderweise auf Fiume bezogenen Ausdruch aus dem Texte des erwähnten Gesetz­entwurfs auszulassen, oder auch protofollarisch und in nicht, mich zuverstehender Weise zu erklären, daß hiedurch Die Zugehörigkeit der Stadt und des Bezirks Fiume als eines selbstständigen Theiles an A új­ion entschiedene Frage niemals in Zweifel zu ziehen ein wird. Der Gemeinderath der Stadt und des Bezirkes­­ Frume i­st ganz und gar überzeugt, daß das hochverehrte Haus als treuer Dol­­metsch der öffentlichen Meinung der Nation, auch bei dieser Gelegen­­heit jene unerschütterliche Anhänglichkeit an das Mutterland wü­rdi­­gen werde, welche in dem Herzen der Flumaner so tiefe Wurzeln geschlagen hat, und in welcher sie getroff Der Weisheit und dem Batriotismus der Landesväter sic) und ihr zukünftiges Schiefal anver­­trauen, das nun untrennbar vereint it mit dem des gesanm­ten Baterlandes und das außer diesem Leine wie immer geartete Gemein­­schaft mit dem eines anderen anerkennen wird.­­ An das hochverebete Haus der Gemeinderath der Freistadt und des Bezirkes Stunt ms der am 9. Teber 1881 gehaltenen Listing. Johann Giotto, Bodeslä. , Ernest Brelich, G­efretär des Munizipiums. Diese Retition scheint auf einem Mißverständnisse zu beruhen. An dem Glaborate der Regnitolav-De­putation ist nur an einer Stelle von Fiume die Rede, und zwar lediglich zu dem Ziwede, um zu fon­stativen, daß durch die neue Vereinbarung mit Kroatien der in den ®­U XXX : 1868 aufgenommene Vorbehalt bezüglich Fiumes in seiner Weise alterirt worden ist. — Die Debatte im­ Frontisch-flavonischen Landtage über den Bericht der Negnikolar-Depontation war am 12. 5. besonders lebhaft. Nachhaltigen Eindruch machte die Rede des Abgeordneten Antoleff-Dreiek Redner hat noch nie mit solchc­reude für eine Vorlage gestimm­t als gegenwä­rtig.CI wurde für und gegen den Gesetz­­entwurf aus allen möglichen politischen und diplomatischen,dogma­­tischenttttologischern,finanziellen und ökonomischen,ja sogar kriege­­rischen Gründen gesproche21,erwill,,pod0m-1­ke«,d.h.schlicht·und einfachsprechen.Anfeinstjlädchen hattet­ I einst drei Brüder einen ,,Pick.«(Heiterkeit),d­ halledret».»·wollten es haben.·Der Erste wollte das Mädchen I und ihr Geld,er wurde abgewiesen,der Zweite wollte z1v(Brattel)das Mädchen,hauptsächlich abertkereid und zwar sogleich,vor der Hochzeit:er wurde gleichfalls abge­­wiesen;der Dritte aber sagte:Ich liebe das Mädchen und brauche sein Geld nicht,dem wurde die Brattt zugesprochte.So hi­lte es Redner amh mit der Grenze;ihm ist das für sie geforderte Opfer nicht zu theuer,er würdegeist noch meh­r bewilligen,nur dasz wir einmal das alte Erbe1tktserer Ahnen zurücker­­ringen-Kroatien­ möge die jetzt von ungarn dargebotene Grenze nicht zurück­weisen,denn sonst könnte es uns wie dem Bauer ergehen,den der M­üller zu­m Sterz eingeladen hatte, der aber anfangs zögerte die Einladung anzunehmen,und als ihn dies später reute,sagte er zum Müller:Kame,was habt ihr früher gesagt?Da antwortete ihm­ aber dieser trocken:Ich habe Euch zum Sterz eingeladen,jetzt kommt ihr aber zu spät,denn ich habe ihn schon selbst aufgegessen!(Vermehrte Heiterkeit­)Wen 111na11 ungarischerseits von Kroixtiett Opfer fordert,so mütsse man des alten Sprichwortes eingedenkseint»Nemozebitjkozacielaivuksit!«« (Die Ziege kann nicht ganz bleiben und dabei der Wolf satt werden.) Rediker befürchtet nicht-daß der verstorbene Banus Jelacsics auf­­wachen werde,sollte er aber dies doch thun,so würde er,solch­e Kampfes­genossen wie die Herren Dr.Vojnovics,Kamenar,Lehpamer, Savor2e,essi1id,un­sich erblickend,ausrufen:,,Und mit einer sol­­­chen Armee soll ich etwas ausrichten?«'und sich irre­,Grab zurück­­legen.(Stürmische.cgeiterkeit.)edner meit­t schließlich,man möge das Jahrlos nicht so oft zitiren,·denn1vet­n es ihm möglich wäre, so würde er es aus der Geschichte Kroatiens gänzlich »streichen,da damals die Kroaten­ gegen die Frei­­heit ihr Schwert erhoben haben.(Zsm­­ol) . Das Wirken des Grafen Limburg-Stirum. Hauptgründe, der für die geplanten Bauten sprich­­­ tt." Duedeeczseeetjstage. Präsident Pechy eröffnet die Sigrung des Albgeord­netenhauses nach 1011hr.—Schriftfüh­rer­:Antal,Baross, Molnår.­—Ai­sdext Ministers auteuils:Tipa,SzapEtry, Pauler,Trefort­,Qrdödy. Das­ Protokoll der­ letzten Sitzung wird verlesen und authentizirt Protsideiet meldet folgende Einläufe:das Gesuch der Stadt Kaschmi die Affaire Bartha betreffen­d,das Gesuch des Arader Ko­­m­tats um Beseitigung des Gesetzentwurfes über die Fin­an­zgerich­ts«­­barke1t,das Geseth­ der Stadt Miskolcz betreffs des Gesetzes über dre S­ tempelgebü­hre It,das Gesuch der Stad­imneum Abänderung gewisser auf die staatsrechliche Stellung ihnesbezüglicher Aus­­­drücke in dem Gesetzentwurfe betreffen­d die Feststellun­g der Zahl der kroatisch-slawonischen­ Abgeordneten- Alle diese gemieten. Baron Eugenthulrtz ü­berbringt das Nuntimm des Ober­­hauses,wonach daselbst die Gesetzentwürfe über die Vermehrung der Ku­pfersch­eidemünze,über die Beschränkung der Abweichung von dem Ferngehalte der Zwanzig-und Zehn-Francs-Stücke,über die Nach­­tragszahlung zu den gemeinsamen Ausgaben pro 1880 und über die Begünstigungen für die dur­ das Erdbeben geschädigten Hauseigen­­thümer in Agram und Umgebung unverändert angenommen­­ w­urden, ferner, in die Dedik-Grabmals-Kommission statt des verstorbenen Mitgliedes Grafen Alexander Erdődy, Graf Tassilo Feitetics jun. gewählt wurde. „Die erwähnten Gelegentwü­rfe werden nunmehr der a. b. Sanktion unterbreitet werden. ‚Von der Wahl des Grafen Festetics in ni ne­re wird diese Kommission verstän­­igt werden. ‚Minister-P­räsident Tiga überreicht folgende, mit der a. b. San­ktion versehenen Gefege und zwar, über den Ausbau der Bosna­­thalbahn, über die Ergänzung des Status der Gendarmerie, über die Organisation des öffentlichen Sicherheitsdienstes, über die Kon­sumsteuer. Diese Genese werden promulgirt. Kornel Emmer überreicht den Bericht des Verifikation­s- Ausschusses,wonach das Et­­andat des im N.-Mibell­er Be­­zirkes gewählten­ Abgeordneten Geza Baloghiit Ord 111111 g befunden­ wurde, tenden Gebühren in Verhandlung. . . Referent Alexander Dardayi Der vorliegende Gefebentwurf sei ein Theil der auf die Nefern unserer Steuermanipulation bezüg­­lichen Regierungs-Vorlagen. Die Gebühren-Bemessung sei jener Zweig unserer Finanz­aldm­inistration, gegen den am häufigsten die­­ berechz­­igtesten Klagen laut wurden und Nedner führt dieselben auf zwei Hauptursachen zuric. Erxstens sei unser materielles Gebühren gefeg nicht im Einffange mit dem System des ungarischen P­rivatrechtes ; doch könne diesem Leberstande nicht früher abgeholfen­ werden, bis nicht duch Schaffung des ungarischen Zivil-Koder die Basis zur Staffung eines neuen Gebührengefeges gegeben werde. Jedoch auch unter den gegebenen V­erhältnissen sei der andere Hauptübelstand in der mangelhaften Organisation der Gebührenbemessungs-YUemter und in der bisherigen Sestenlosigkeit des Verfahrens zu suchen. Die Regierung sei endlich zur Ueberzeugung gelangt, daß dem Uebelstande nur durch Shaffung eines vorganischen Gesehes ab­­geholfen werden könne und hiemit werde es ganzer Wurt von Gefegesbestimmungen und Negierungs-Verordungen exfert werden. Allerdings sei der segensreiche Erfolg jeden Gefeges und somit auch dieser Vorlage von der praktischen Ausführung der Exekutiv-Gewalt bedingt und habe daher der Finanz Ausschuß auch die im admini­­strativen Wege geplanten Nenderungen erwogen. Bisher sei das Gebührenmesen in frommer Zentralisation, von den Gebühren­­bemessungs-Uemtern gehandhabt worden, so sehr,­ daß selbst die Buchführung und Evidenzhaltung von diesen Behörden besorgt wu­r­­den und die Steuerämter, wo die Gelder einflossen, auf die Kafjen- Manipulation besefränft waren. Die natürliche Folge dessen war, daß die Buäikärung und Coidenzhaltung nicht parallel und gleich­­zeitig mit der Einzahlung­ geschehen konnte und daraus ungebühr­­liche Verationen entsprangen, da es durchaus nicht zu den Gelten­­heiten gehörte, daß die Parteien nach erfolgter Einzahlung mit Erelutionen geplagt würden. Um diesen Uebelstande abzuhelfen, müsse zur Degentralisirten Manipulation, doch die Steuer- Ämter zurückgegriffen werden, da die Buchführung und Evidenz­­haltung zweientsprechend ame an der Zahlstelle geführt werden könne. Es müsse jedoch eine doppelte Evidenzhaltung auch von Geite der a a képka ásgjákéágg váz kk geführt werden, um eine mehrfache Gebührenbemessung zu behindern. Diesbezüglich werde der vorliegende Entwurf das harmonische Zusammenwirken der Behörden erzielen. Bisher sei der Kompetenzkreis der Gebührenbemessungs-Aemter und die Anmeldungspflicht der verschiedenen administrativen und richter­­lichen Behörden nicht genau präzisirt­ gewesen. Daher es oft vorge­­kommten, daß z. B. ein und derselbe Nachlaß von verschiedenen Ber börden, ja sogar bei mehreren Gebührenbemeffungs-Aemtern zur An­meldung gelangte und sonit mehrfacher Gebührenbemeffung unter­­zogen wurde. An diesen Uebelständen werde durch die vom Redner in Feng ausgeführten Bestimmungen des vorliegenden Entwurfes abgeholfen. Zudem enthalte der Entwurf wesentliche Begünstigungen im Interesse des Verkehrs dadurch, daß auch die Steuerämter und die königlichen, Notare zur provisorischen Gebührenbemessung ermächtigt werden. Eine wesentliche Begünstigung sei es, daß bei bäuerlichen Nachlasse auf dem flachen Lande bis zum Areal von 50 Joch, oder in Städten bis zum Betrage von 1000 fl. die Anmeldung unmittel­­bar durch die Gemeindevorstehung erfolgen künne und auf Grund­­lage dieser­ mündlichen Anmeldung die Gebührenbemessung in kurzer, funmarischer Weise erfolgt. Noch wesentlicher sei die Begünstigung, daß die gesehliche Priorität der Gebührenforderung auf 2 Jahre von der Fett der Anmeldung an beschränzt wurde. Bisher galt uns beschränkt die gejegliche Priorität der Gebühren­orderung, wodurch­ oft der in gutem Glauben befindliche Käufer arg geschädigt wurde, oder die den früher grundbücherlich gesicherten Dinglichen Rechte (intabulirte Forderungen) arg benachtheiligt waren. Die vortheilhafteste Seite des Entwurfes sei jedoch, dab das Appellations-Verfahren prozessralisch geordnet sei, und die Geiet­­gebung somit die Reform der administrativen Gerichtsbarkeit inaugu= rive und in höchster Instanz die Errichtung eines Finanz-Ge­­richtshofes geplant werde. Der diesbezügliche Entwurf sei wohl schon vorgelegt, könne jedoch hier noch nicht Gegenstand der Ver­­handlung sein und somit spricht Nedner nur den wärmsten Wunsch aus, daß jene Institution je früher die gefegliche Sanktion erhalte; denn bei geeigneter Organisation, und wenn das Verfahren nicht auf die Referate der Finanzbehörden­ dafirt, sondern mindestens der unmittelbare Verkehr mit den Verwaltungsbehörden gesichert werde, — haben wir einen großen Fortschritt in unseren Reformbestrebungen zu verzeichnen. Insbesondere den Wirkungskreis des geplanten Finanz Gerichtshofes betreffend, könne Redner die­­ Versicherung geben, daß in ganz Europa die Finanzgerichtsbarkeit nicht auf so breiter libera­­ler Basis zu treffen sei. · Noch wolle Redner hervorheben­,dass in dieseannt wurfe auch die Verantwortlic­hkeitdchinanz Organe zur wirksamen Geltung gelange­ Bisher seie1 111111 die Versämtnisse der Steuerzah­ler mit Geldstrafen belegt worden;in dem vorliegendem Entwurfe jedoch werden auch die Finanz-Organezip-Gunsten der ParteieIt mit noch empfindlicheren Strafen belegt,d­enndurc­­h deren­ Versäumnisse oder­ Nachlässigkeit den Parteiert ungerechtfertigte Kosten verursacht werden. Nedner schließt mit dem­ Anspruch der Ueberzeugung, daß der vorliegende Entwurf nicht vom Parteistandpunkte aus beurtheilt werden wird; mit unbefangenen U­rtheilen könne der Entwurf nur als­­ heilsam­e Reform­ begrüßt werden. (Zustimmung reis.) Alois Unger ilhiftetet duch Deastische Beispiele die Mängel der Gebühren-Manipulation und meint, auch Die gegenwärtige Booz­lage merde da seine Abhilfe bringen, indem eine wirksame Sanktion für die­ Erelative fehlt. Er beantragt, die Vorlage soll zur Begut­­achtung an den JustizAusfuß gemiejen werden. Finanzminister Graf Szapáry: Die Solar wird jeden­­falls mit dem Nasen verbunden sein, daß sie die bisher zersirent bestandenen Gebührengefege und V­orferisten zusammenfaßt und aber die Orientirung, erleichtert. Es sind Beifügungen in der Vorlage enthalten, welche das Interesse des Aerars mit dem Interesse der Einzelnen in Eintlang zu bringen suchen. (Bustim­­mung r­echts.) Das ärarische Interesse­nt nicht einseitig berück­­sichtigt, wie aus der Bestimmung hervorgeht, wonach die Beamten,­ welche einer Partei Schaden verursachen, bestraft werden ; ferner in die in Aussicht genommene Errichtung des Finanz-Gerichtshofes, wo­rü­ber Schon ein Gefegentwurf vorliegt, zu berücksichtigen. Mednery bestreitet, gab der FinanzAnsiduk die Aufgabe hätte, den Gefebentwiin­ blos vom fistalisschen Gesichtspunkte zu beaotheit­­en; er meint, der Ausschuß hätte die Vorlage im Allgemeinen und aus allen Gesichtspunkten zu prüfen. Ebenso unrichtig sei es, daß der Justiz-A­usschuß allein berufen wäre, das Interessie Der Steuer­­zahler und den juridischen Gesichtspunkt zu­ wahren. Eben um die Beschwerden zu fan­ren, welchen auch der V­orredner Ausdruch ver­liehen, bittet der Minister die Vorlage anzunehmen und die V­erhand­­lung nicht Duck) Die Zu­weisung an ein anderes Forum zu verzögern. (Zustimmung rechts.) · VeraLukejes:Die Vorlage schafft keine völlige Besserung, aber sie bedeutet einen entschiedenen Fortschritt und darinn ist Redner nicht dafür,dass dieselbe im Ganzen an den Justiz-Ausschuß zurück­­gehe-Die Zuweisung einzelner Paragraphen um diesen Ausschuß kann" man ja in der Spezialdebatte beantragen-(Zustimmung links-) Daniel freiethäplakdirt für truger7santrag.· EDtiUisteri Präsident Tisza:M­ItFinanz-Ausschüsse sitzen Mit­­glieder,1 welch­e die Befähigutxsg haber1,die Vorlage vom juridischen Gesichtspunkt ezu beurtheile11.(Zustimmung rechts-)Wenn aber die Zuweisung einzelner Paragraphen um den Justiz-Ausschuss sich doch­ als nothwendig erweisen sollte,so ist es ja deshalb nicht nöthig,die" Verha­ndlu.tn­g zu­verschiebe11.(Zustimmung rechts-) Ignaz Helfy spricht sich­ fücr U­­ger­’sAntrag aus,worauf die Debatte gesch­lossen­ wird. ReferentsOärday spric·l1tsi­"hkxtrz gegen unger’sAntrag aus,worauf das Haus zur Abstim­mung schreitet Jn dieser wirdk UJIger’s­ An­trag abgelehnt und die Vorlage zur Basis der Spezial­­debatte angenommen· . .·« In der Spezia­ldebatte 111erde 11 zu 8.1 von Widliczkaty, und Joseftadaräß empfohlene stylarische Modifikationen an­­­genommen. Zu 8. 10 beantragt Béla Lufach, es seien die auf den Schadenerlag bezüglichen Bestimmungen als zu streng und für das Interesse des Nerars überflüssig, wegzulassen. — Zadislaus Fourguy will, daß alle auf die Strafbestimmungen bezüglichen­ Waragraphen an den Finanz Ausschuß zurückgewiesen, um dort in dem Gimme modifizirt zu werden, daß nicht die Gebührenbemessungs-Nemter der Steuer in Straffällen kompetent seien, sondern Die Gerichte. Finanzminister Graf Szapáry bemerkt gegenüber den An­zeägen der Barredner, Die betreffenden Paragraphen wären ohne Instruktion dem NHusschuffe zuzuweisen, und da fest nur von §­ 10 die Rede sei, hätte das Haus bei jedem der auf­­ dieselbe Frage bezüglichen Paragraphen den Beschluß auf Zuridweifung zu er­neueren. Das Haus schließt sich dieser Auffassung an. Zu §. 12 wird ein Antrag Madarász angenommen, daß es in der dritten Zeile zu heißen habe „in Ungarn (auch Fiume nicht ausgenommen)“ statt in Ungarn und in Fiume. §. 14 wird mit einem dafür eingebrachten Antendement C8a­­an den Ausschuß gewiesen. · §.34 enth­ält im Punkt b)des 1.Armen folgende Bestim­­­mung:»In letzter Instanz ist das Finanzverwaltungs-Gerichts- Bd­apest kompetent.« noch nicht besteht ; , nachdem die Ansichten über »; Gabriel Baross:()tad­)denn dieses Finanzverwaltungs-Gericht die Errichtung und den Wirkungskreis desselben auseinandergehen und man das Schicksal der betreffen­den Vorlage heute nicht wissen kann;nachdem endlich keine Nothwendigkeit vorliegt,diese Bestimmung in das Gesetz au­f­­zunehmen,beantragt Redner,der­ Paragraph möge an den Justiz-­ Ausschuß zu demeecke zurückgeleitet werden,daß diese Bestimmung 2 wegblecke Wird dieser­ Antrag nicht angenmmmen,dan­n wolle«das­ Haus folgendes Amendement annehmen:«Einstweilen,bis die Gesetz­­ebungcmders verfügt,ist in letzter Instanz der Finanzministers ’ompetent. BelaLUkiicsplaidirt für die Beibehaltun­g des Vorlage­­­textes,dasx ist die Bevölkerun­g die Beruhigtung gewinne,daß die Ab­­ 7­sicht zur Herrichtung des Finanzgerichtes besteht. Hier wird die Verhandlung abgebrochen­.Morgen wird die" Debatte fortgesetzh ferner wird der Bericht der Regierung über das Den­kDenkmal vorgenommert.Für Donnerstag werdet­ d­ie Gesetz­" entwürfe über die Errichtung einer Anstalt Tür unbeilbare Geistes­­kranke und über die Waarenstatistik,für Freitag der Gesetzentwurf über den­ Kartenstempel auf die Tagesordnuung gesetzt. · ä­­c­- Präsident Jnrl exemsino Georg v.Mailath eröffnet die­ Sitzung des Oberhauses nach n Uhr.—Auf den Minister­.« sauteuils:Tipa,Pauler. Das Abgeordnetenhaus übersendet die jüngst mit der könig­­­­lichen Sanktion herabgelangtert und im­ Abgeordnetenhause bereits­ promulgirten Gesetze,sowie die ebendort in dritter Lesung angenom­­menen Gesetzentwürfe Die ersterext werden zum Schlüssedschitzing promulgirt werden,die letzteren werden der Dreier-Kom­­ission zur Vorberathun­g zugewiesen. In der Tagesordnung nimmt das Haus den Bericht des Mitlister-Prü­side 11te 11 über den Fortgang der Angelegenheit des Denk-.Vton­me 11tes im Jahrels sb zckr Kenntniß. Folgt die Verhamdlung des Ko··n·kursgesetzEnt­­­­wurfes.Der Berich­t der Rechts-Kom­munen des Hauses empfiehlt den Entwurf im Allgemeinen zur Ambahnze­i .­­Graf Johann CziraktJ,der Präsident der Kommission,gibt­"« ein kurzesi Abrege des historischen Entwicklungsganges unserer.» Konkursgesetzgebung,weist die dringende·Nothwendigkeit des vor­­ liegenden Gesetzes im Interesse unseres Kredits und unseres­ wirt­­schaftlichen Bestandes nach und empfiehlt den Entwurf,der sich kühn­­mit den­ besten Konkursgesetzenaller Staaten der Neuzeit messen dürfe,zur AI­ nach 111e. Justizminister Pat­ler schildert ist kurzer Ausführung die hauptsächlichsten,leitenden Gesichtspunkte,welche bei der Abfi­istung des Entwurfs maßgebend waren,und entstel­lt denselben Gleichfalls- Das Haus nimmt die Würcage ohne Debatte zurrundlage der Spezialdebatte an.­­ In der Spezialdebatte I nodisizrrt das HachZ nachLintrag der­ Kommissionk die Bestimmung des§.5,der gemäht der Gemeinschuld per· aus­ dem zur Konkuesmasse gehörigen Vermögen eine Alm­entatt·mut­­nicht beanspruchen kann,dahint,daß·ihm,,e·ene solche nur mit Ein-­­willigung der Konkungläubiger zu thed­ werden kann«« Die Berathung dauert fort. Geruhe werden dem Betitions-Ausschusse zu­­I . tär’s "-«« ze .·· --,. Yagegneuigtäeithx. (Militärisches.)Le Majesteit hat beschlossen,sde. Feldmarschall-Lieu­tenant Vinzenz Freiherrn Pürckerv-Pürzt­hain,zugetheilt dem General-Kommendetn Agrant,«anlässli­ch­»­, der Vollstreckung seines fünfzigsten Dienstje­hres,in Anerkennungs keiner vorzü­glichen­ und vor dem Feinde ausgezeichneten Dienstleister d­as Kommandeurkreuz des Leopold-Orden­snit der Kriegsdekoratons des Ritterkreukzestax frei zu verleihen,ferner dies Uebernahme des General Majors, Bernhard Dobler v. Friedburg, Kon­mandanten der 69. Infanterie-­Brigade, auf sein Ansuchen in den Ruhestand anzuordnen und demselben in Anerkennung seiner mehr als fünfzigjährigen, im Frieden und im Kriege stets pflichtgetreuen­ und vorzüglichen Dienstleistung den Feldmarschall Lieutenants- Charakter ad honores und das Ritterkreuz des Leopold-Ordens, Beides mit Nachsicht der Taten, zu­ verleihen; dann den Obersten Anton Kindermann, Kommandanten des Feldartillerie- Regiments Nr. 9, zum Kommandanten der 69. In­­fanterie-Brigade unter vorläufiger Belastung in seiner dermaligen Charge zu ernennen, weiter anzuordnen: die Ueberlegung der Ge­neralmajore : Karl Freiheren v. Wederer, Kommandanten der 1., als solcher zur 14. Kavallerie-Brigade; Bela Freiherrn v. Schön­berger, Stoommandanten der dritten, als solcher zur 1. Kavallerie Brigade, und Edmund Edlen v. Krieghammer, Kommandanten der 14., al­solcher zur 3. Kavallerie-Brigade ; ferner die gegenseitige Verwechslung der Generalmajore: Ferdinand M­ey­ßner, Kom­mandanten der 7. Kavallerie-Brigade und Alois Boforny, Kom­mandenten der 12. Kavallerie-Brigade, rücksichtlich ihrer gegen­wärti­­gen Diensteseintheilung, weiter die Nederiebung des Obersten Sojes hinnab des Artilleriestabes, Artillerie-CH13 beim Militär-Stom­­en in Zara, al Festungs-rtillerie-Direktor nach Komoren am­zuordnen. . . ·(Ki·rchliche Ernennun·»en.)Mita.h.Erstschließung vom 1.Feberlssl wurden ernannt: Ferdinand Fertsek,Pfarrer von Lipkdfalva,DechantI u­nd Kon­sistorial-9 Beisitzer,ferner Georgsf Ondriss,Pfarrer vor S Zalamenoklitz und Dechant,und Stefcnn.. Pataky,Pfarrer von Lipids Szentivauymt­echant,zumn Titulm---; Kanonikus der Zipser Diözese.­­ «» (Das Institut der Kultu­r-Ingenieu­re.) Se Majestät hat mit aller­höchster Entschließung von 131.Jän­ner's die Errichtung eines Kultur-Ingeniar-Amtes imbang-Ministerium für Ackerbau,Industrie und Handel genehmigt in der Weise,da man’s«. die Spitze dieser Institution ein Kultur-Ingenieuralstes des KultUr-­ Ingenieur-Amtes ernannt werde,und die Kultur-Ingenieure und.«««.s Hilfs-Ingen­ieure nach Bedarf innerhalb des Rahmens des Vor­­anschlages ernannt wurde indem dergestalt die Institution der «

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