Pester Lloyd - Abendblatt, Februar 1881 (Jahrgang 28, nr. 25-47)
1881-02-15 / nr. 36
N " ·,,-«....«-..sp--s-s-. «- 1882.—ZTX.36. -«"· ng Ei = VER eummern 3 Slokalen.) tä« Er, in alle: bei a in Budapest, 15. geber. dies auch dem Kabinet Claditone sein mag, so ist es Doc eine Thatsache, daß durch die Veröffentlichung der geheimen Korrespondenz von Rabuff die Frage der Beziehungen Englands zu Nußland wieder auf der Tagesordnung erscheint. Nicht alle Politiker in England nehmen die Sache so harenlos, wie die Mitglieder der gegenwärtigen Negierung, deren Vertrauen in die guten unschädlichen Intentionen Nußlands ein unerschütterliches zu sein scheint. Weder die ans Tageslicht gekommenen mackhiavelfistischen Briefe der Generale Kaufmann und Stokereff, noch andere Enthüllungen über rnffische Pläne und Autriguen haben auf das Kabinet Gladstone sonderlichen Einfluß geübt. Die stärksten Mittel verlangen nicht. DBeaconsfield hat seinerzeit anders gehandelt. Ms Graf Schumwaloff im Jahre 1876 einem Mitgliede der englischen Regierung auseinanderschte, wie vortheilhaft eine Vereinbarung über die Grenzlinien der gegenseitigen Einflußsphäre in After wäre, weil im Falle einer Nebellion der indischen Winfermanen die benachbarte „zwilifite Regierung” stets zur Hilfe und zur Niederwerfung des Aufstandes bereit wäre, und als er in Verbindung damit den Engländern ein gut Stück der asiatischen gürfel offerirte und dafür nichts verlangte, als die Mitwirkung Englands zur Besestigung der türkischen Herrschaft in Ewopa und zur Emthränkung derselben auf Die Dardanellen und den Bosphorus, da bestand Beaconsfield’s so unliebsam . Antwort auf fol einen insolenten Antrag darin, daß er indische Truppen nach Malta einshuifen rief. Das Kabinet Gladstone nimmt Die Dinge weit harmiver. Es grübelt nicht lange darüber, ob die Ossupation Merws durch die Russen einen casus belli bedeuten würde, es gibt sie zufrieden mit dem platonischen Versprechen irgend eines hinterher leichtlich zu desavonirenden Petersburger Diplomaten, daß Rußland vorläufig die Befepung Merws nicht im Sinne habe, . Es debattirt nicht eingehend über die Abgrenzung der Inperettensphären in Zentral-Asien, es gibt die mit Opfern an Geld und Blut eroberte Grenze einfach auf und erfüllt noch, obendrein die walfischerseits gestellte Bedingung, indem es Alles thut, um die ottomanische Herrschaft in Europa zu untergraben. Kein Wunder, daß unter solchen Umständen die S Konservativen sich anfcniden, einer solchen Polität mit allen Mitten parlamentarischen Widerstandes entgegenzutreten. Umittelbar nach der offiziellen Vorlage der Kabul-Papiere — bisher sind Die betreffenden Schriftstüge dem Parlament noch nicht zugegangen — wird im Oberhauf ein Mißtrauensvotum gegen die Regierung um ihrer häsfigen afghanischen Bolt willen beantragt werden und auch im Unterhause soll eine Motion ähnlicher Art eingebracht werden. Der Erfolg mag fraglich bleiben, aber die Konservativen wollen wenigstens Die Gelegenheit nicht versäumen, vor dem Lande darzuthun, auf welcher Seite die gute britische Interestenpolitik ihre Anwälte hat und weh es sich von der Quäker-Politik Gladstone’s zu versehen hat. Hear ANhan gabe der griechische Gesandte in Bern, Hat den Szenen -Drder erster Klasse erhalten, das ist die Nachricht des Tages für die diplomatische Welt. Daß eine solche Auszeichnung diesem Staatsmanne gerade recht zutheil wurde, mushte natürlich großes Aufsehen erregen. Die Misstion Göfhen’s in Berlin, wie überhaupt das Verhalten der deutschen Nesdig-Negierung zur griechischen Frage war schlechterdings nicht geeignet. Den griechischen Vertreter am Berliner Hofe Diplomatische forbeeren einheimsen zu Yaffen. Man hat also in dieser Verleihung eines hohen preußischen Ordens an Herrn Rhangabe eine Art von „fiche de consolation“ zu ersehen, welche darthin soll, daß mi in Berlin den persönlichen Verdiensten des griechischen Gesandten volle Gerechtigkeit widerfahren läßt, wenn man auch nicht in der Lage war, demselben zur Erlangung besonderer diplomatischer Erfolge behilflich zu sein. Herr Rhangabe gehört bekanntlich in der Berliner Gesellsgaft, am Hofe sowohl, wie in den Kreisen der Gelehrten und Schriftstellerwelt zu den beliebtesten und bevorzugtesten Mitgliedern des Diplomatischen Korps, und man regt im Bereicht mit ihm nie die Dankbarkeit aus dem Auge, welche man ihm als einem eifrigen Verbreiter Deutscher Seifteskultur in seiner griechischen Heimathechuldete. Die anfänglich nur als Provisorium in Frage genommene Leitung der laufenden Geschäfte des Auswärtigen Amtes in Berlin durch den Grafen Limburg Stirum scheint fiddo nach und nach zu einem Definitivum auswachsen zu sollen, obwohl dem Grafen jon im August vorigen Jahres auf seinen dringenden Wunsch der Austritt aus dem Reichsdienste vom Kaiser Wilhelm bewilligt worden war. Graf Limburg Stirum hat neuerdings den ganzen Kreis der Obliegenheiten auf sich genommen, welche der verstorbene Staatsminister v. Bülow zu erfüllen gehabt. Namentlich it ihm der regelmäßige Empfang der in Berlin affreditirten fremden Diplomaten zu gefallen, eine Aufgabe, der fr bekanntlich Fürst Bismarch von seit geraumer Zeit nur sehr ungern und ziemlich sporadisch unterzug. In dieser Stellung ist bis jegt nie bis zum Herbst in Aussicht genommen, aber bis dahin kann sic. noch Fre fester gestalten, was zur Stunde noch formlos ereint. Wie man auch aus Berlin meldet, pricht man dort ziemlich geheimnißvoll von einer „diskreten" Mission, welche dem Grafen Herbert Bismarc, zugefallen sei und die ihn mindestens noch vier Wochen von Berlin fernhalten soll. Einige behaupten, Der junge Diplomat sei nach Konstantinopel gesandht worden. Was Wahres daran sein mag, ist zur Stunde nicht zu ergründen. sz Das hiesige rumänische Generalkonsulat übermittelt nun Bette die Anzeige, dab nach den diesem Konsulate aus offiziellster Duelle zugenommenen Nachrichten nunmehr auch die lebten Spuren der Bichsenehe, und namentlich der Rinderpest auf dem gesammten rumänischen Gebiete verschwunden sind. — Die liberale Partei hält morgen Mittwoch, 6 Uhr Abends, eine Konferenz, — Inhalt und Begründung des vom Unterrichts-Minister in der heutigen Situng des Abgeordnetenhauses eingereichten Gelegentswurfes über die Gruppirung der Lehranstalten Der meizinischen Fakultät der Budapester Universität besagen folgendes: Die Gruppirung der medizinischen Lehranstalten der Budapeter Universität auf der Velderstraße, beziehungsweise die Ergänzung der Dort bereits in Angriff genommenen Bauten wird vor Allenne, den Umstand erfordert, daß die genannten Lehranstalten su Stunde in drei voneinander entfernten Gruppen zerstreut sind. Dieser Umstand gereicht in erster Reihe dem Unterricht zum großen Nachtheil, da Die Studenten oft gezwungen sind, von einer Stunde zur darauf folgenden aus einer Anstalt in die andere zu wandern, verhindert nicht nur die volle Auswügung der Vorträge, sondern wirkt auch lähmend auf den Fleiß und das Pflichtgefühl ein. Durch den genannten Umstand wird auch das Zusammenwirken der Brother beeinträchtigt, da ihnen bei Lösung ihrer Aufgabe die gegen eitige Unterfrügung und der Austausch von Erfahrungen unmöglich gemacht wird. Da ‚die auf die Venderstraße zu verlegenden verschiedenen Kliniken miteinander im engsten Zusammenhange stehen, werden sie auch berufen sein, einander zu ergänzen und Dies it einer der .. . . von nicht geringerer Wichtigkeit ist die hiedurch beschaffte Möglichkeit, die wirthschaftlichen Angelegenheiten der Kliniken zweckmäßig leiten zu können. Die priftliche Leitung der Aufsicht, des Haushalts, der Hausordinmng und Die sparsame Verwendung der hiezu präliminirten Kosten wird nur bei der in Aussicht genommenen Gruppiemg ereicht werden Formen. Nur dadurch wird ermöglicht die zweckmäßige Unterbringung des Universitäts-Kuratoriums, wie auch die Einrichtung der Hinsichtlich der aufzunehmenden Kranken so sehr erwünschten gemeinsamen Aufnahms-Loyalitäten. Die Evidenzhaltung der aufgenommenen und entlassenen Kranken, wie auch der verstorbenen, Die Verpflegung der Kranken, das Kochen, Waschen — mit der auch in Deutschland gebräuchlichen Dampfwäsche —, die Desinfizierng — all das lan mir dann zweckmäßig geübt werden, wenn die Anstalten möglichst geuppigt und wenn das Amt und Die Wohnung des Kurator sich gleichfalls an Ort und Stelle befinden. a. Durch die geplanten Bauten wurden ferner nicht nur die Bibliothek und das Dekanat der medizinischen Fakultät an den ihnen gebührenden Plakommen, sondern, was noch wichtiger als dies, einige Hauptlehranstalten der medizinischen Fakultät, nämlich die pathologische und Augen-Klinik kommen aus ihren bisherigen unzweikmäßigen Motalitäten und gewinnen mit dem pharmazeutischen Institut eine den Ansprüchen der Zeit würdige, fändige Unterkunft. Die allgemeine Pathologie und Therapie, die gerichtliche Medizin, die Physiologie und pathologische Chemie werden auch bis zum Aufbau des Vavillons für pathologische Anatomie vortheilhafter untergebracht als recht. Durch Errichtung der geplanten neuen Gebäude wird endlich auch das Gebäude der medizinischen Fakultät in der Neuen Weltgasse leer und dann zur Verwertdung gelangen. Dieses alte Gebäude soll in solcher Weise umgestaltet werden, daß das Parterre als Kaufläden vermiethet, in den zwei Stodwerfen der Neuen Weltgasse, die gegenwärtig in einem Miethhause befindliche höhere Mädchenschule, zu dem auf zwei Grommwerte zu erhöhenden Theil der Hatvanergasse aber das demnächst das Gebäude der Universitäts-Bibliothek verits Mustergymnasium eine zriedmäßige Unterkunft finden würde. — Die Motiplextng detaillirtnxth die Pläne,denen Bantentzt Augrth zu nehmen wären. · Die Gesammtkosten der geplanten Bauten und·2«Adaptxr1tjigen sind a 11f835.304fl.9kr.veranschlagt,so daß,die nicht vorhergesehenen Ausgaben dazu geschlagen,die Gesammtkosten in runder Summe·880.000fl.betragen würden. ·Dieser Betrag war eine Wege vorI Kreditoperationen zu beschaffen und zwar durch ein zu Lasten des Universitätsfonds aufzunehmendes Ansehen eventuell durch Verpfändung eines entsprechenden·Tteiles·der im Besitze des genannten Fonds befindlichen Werthpapiere.Die Rückzahlung aber—insoferne durch dassjtielhertragung der herzustellenden Gewölbe und XIV-jährige Verwendung der jetzt I·n das·Budget aufgenommenen,dann aber überflüssig werdenden Hausmeethe-sliufgaben zur Amortisation die zu zahlenden JOHN-Primsen und Amortisationsquote noch nicht gedeckt wären—mützte durch Verwendung eines Theiles der Zirk seIt der Werthpapiere des Uxuperstreitsfonds binnen END Jahren erfolgen.Wieviel aus den E··ent’unften des Fonds auf diese Amortisation zu verwenden ist, lang·t·davor1.ab,ob eZ gelingt zuwohl feileren sinseit als zu den im Gesetzentwürfe bestimmten 679 ige 11 Zinsen ein Ansehen abzuschließen und aedererseits davon wie das Ertrassmiß der Allmagazinceseitx iutrdiert sind nur die im Budget enthaltenen Hausmietheiszausgaben mit Sicherheit zu bestimmen. Als Erträgnuß der Magazine sind 20.400fl·präli1ni1iirt,zu welchem Betrage die aqumortisationen zu verwendende Haustriebe hinchaddirt,ein Jahres-Erträgnnßvort 38.410fl.resultir.Dies wäre zunumme von 71.414fl.,also mit 33.004fl.aus den Einzelnexinkünften des Universitätsfonds zu ergänzen,aus dem zur gebigen AbstattuIg des Kapitals v011 880.000fl.und der Interkalarzinsen von 2140.200fl.,also von insgesammt 1.020.200fl.erforderliche 11 Beträge-Wenn aber das Ansehen wohlfeiler abgeschlossen werden kann,und wenn die Magazinss Einkünfte etwa mehr oder weniger ausmachen,kanc auch der Ergänzungsbetrag Veränderungen unterliegen. „Dieser 33”sjährigen Belastung des Universitätsfonds steht gegenüber: 1. daß die Universität solchergestalt in den Resis der den Anforderungen der Zeit entsprechenden Institute und Gebäude gelangt, 2. bab nach Ablauf der 33. Jahre der Universitätsfond einen Formwachs an Sahres-Einkommen von wenigstens 20.000 Sl. erlangt, 3. daß das Staatsbar nach Ablauf von 337/e Jahren. von einer gemäß die jährlichen Hausmiethe-Ausgabe von 18.000 fl. entlastet wird. — „Ellener” theilt den Wortlaut der Petition mit, welche das Munisipinum der Stadt Fiume an das Abgeordnetenhaus gerichtet. Die Adresse lautet : , Mit Befremden hat die Bevölkerung dieser Stadt und ihres Bezirks von der Art und Weise " Kenntnis erhalten, in welcher, der auf die Feststellung der Zahl der Frontisch-flavonischen Abgeordneten bezügliche Gelegentw inf Fiumes erwähnt. , . Obgleich, die saatsrechtliche Stellung der Stadt und des Bezirks Time im G.A. XXX. 1868 klar bestimmt ist, erachtet er dennoch unter Gemeinderath, als treuer Dolmetsch der öffentlichen Meinung, für seine strenge Pflicht, vor dem hohen Haufe gegen den auf Yıume bezüglichen Ausdruch in dem erwähnten Gejegentwurf das Wort zu erheben; er that dies aus zweifachen Grunde: eines theil3 damit die Giftigkeit der sanktionirten Gefege gewahrt, anderntheil3 damit jeder spätern und eventuell derartigen Deutung des fraglichen Ausdends die Seite genommen werde, die das Staatsrecht unserer Stadt und unseres Bezirks irgendwie verlegen könnte. Wir bitten daher das hochverehrte Haus, jenen unpassenderweise auf Fiume bezogenen Ausdruch aus dem Texte des erwähnten Gesetzentwurfs auszulassen, oder auch protofollarisch und in nicht, mich zuverstehender Weise zu erklären, daß hiedurch Die Zugehörigkeit der Stadt und des Bezirks Fiume als eines selbstständigen Theiles an A újion entschiedene Frage niemals in Zweifel zu ziehen ein wird. Der Gemeinderath der Stadt und des Bezirkes Frume ist ganz und gar überzeugt, daß das hochverehrte Haus als treuer Dolmetsch der öffentlichen Meinung der Nation, auch bei dieser Gelegenheit jene unerschütterliche Anhänglichkeit an das Mutterland würdigen werde, welche in dem Herzen der Flumaner so tiefe Wurzeln geschlagen hat, und in welcher sie getroff Der Weisheit und dem Batriotismus der Landesväter sic) und ihr zukünftiges Schiefal anvertrauen, das nun untrennbar vereint it mit dem des gesanmten Baterlandes und das außer diesem Leine wie immer geartete Gemeinschaft mit dem eines anderen anerkennen wird. An das hochverebete Haus der Gemeinderath der Freistadt und des Bezirkes Stunt ms der am 9. Teber 1881 gehaltenen Listing. Johann Giotto, Bodeslä. , Ernest Brelich, Gefretär des Munizipiums. Diese Retition scheint auf einem Mißverständnisse zu beruhen. An dem Glaborate der Regnitolav-Deputation ist nur an einer Stelle von Fiume die Rede, und zwar lediglich zu dem Ziwede, um zu fonstativen, daß durch die neue Vereinbarung mit Kroatien der in den ®U XXX : 1868 aufgenommene Vorbehalt bezüglich Fiumes in seiner Weise alterirt worden ist. — Die Debatte im Frontisch-flavonischen Landtage über den Bericht der Negnikolar-Depontation war am 12. 5. besonders lebhaft. Nachhaltigen Eindruch machte die Rede des Abgeordneten Antoleff-Dreiek Redner hat noch nie mit solchcreude für eine Vorlage gestimmt als gegenwärtig.CI wurde für und gegen den Gesetzentwurf aus allen möglichen politischen und diplomatischen,dogmatischenttttologischern,finanziellen und ökonomischen,ja sogar kriegerischen Gründen gesproche21,erwill,,pod0m-1ke«,d.h.schlicht·und einfachsprechen.Anfeinstjlädchen hattet I einst drei Brüder einen ,,Pick.«(Heiterkeit),d halledret».»·wollten es haben.·Der Erste wollte das Mädchen I und ihr Geld,er wurde abgewiesen,der Zweite wollte z1v(Brattel)das Mädchen,hauptsächlich abertkereid und zwar sogleich,vor der Hochzeit:er wurde gleichfalls abgewiesen;der Dritte aber sagte:Ich liebe das Mädchen und brauche sein Geld nicht,dem wurde die Brattt zugesprochte.So hilte es Redner amh mit der Grenze;ihm ist das für sie geforderte Opfer nicht zu theuer,er würdegeist noch mehr bewilligen,nur dasz wir einmal das alte Erbe1tktserer Ahnen zurückerringen-Kroatien möge die jetzt von ungarn dargebotene Grenze nicht zurückweisen,denn sonst könnte es uns wie dem Bauer ergehen,den der Müller zum Sterz eingeladen hatte, der aber anfangs zögerte die Einladung anzunehmen,und als ihn dies später reute,sagte er zum Müller:Kame,was habt ihr früher gesagt?Da antwortete ihm aber dieser trocken:Ich habe Euch zum Sterz eingeladen,jetzt kommt ihr aber zu spät,denn ich habe ihn schon selbst aufgegessen!(Vermehrte Heiterkeit)Wen 111na11 ungarischerseits von Kroixtiett Opfer fordert,so mütsse man des alten Sprichwortes eingedenkseint»Nemozebitjkozacielaivuksit!«« (Die Ziege kann nicht ganz bleiben und dabei der Wolf satt werden.) Rediker befürchtet nicht-daß der verstorbene Banus Jelacsics aufwachen werde,sollte er aber dies doch thun,so würde er,solche Kampfesgenossen wie die Herren Dr.Vojnovics,Kamenar,Lehpamer, Savor2e,essi1id,unsich erblickend,ausrufen:,,Und mit einer solchen Armee soll ich etwas ausrichten?«'und sich irre,Grab zurücklegen.(Stürmische.cgeiterkeit.)edner meitt schließlich,man möge das Jahrlos nicht so oft zitiren,·denn1vetn es ihm möglich wäre, so würde er es aus der Geschichte Kroatiens gänzlich »streichen,da damals die Kroaten gegen die Freiheit ihr Schwert erhoben haben.(Zsmol) . Das Wirken des Grafen Limburg-Stirum. Hauptgründe, der für die geplanten Bauten sprich tt." Duedeeczseeetjstage. Präsident Pechy eröffnet die Sigrung des Albgeordnetenhauses nach 1011hr.—Schriftführer:Antal,Baross, Molnår.—Aisdext Ministers auteuils:Tipa,SzapEtry, Pauler,Trefort,Qrdödy. Das Protokoll der letzten Sitzung wird verlesen und authentizirt Protsideiet meldet folgende Einläufe:das Gesuch der Stadt Kaschmi die Affaire Bartha betreffend,das Gesuch des Arader Komtats um Beseitigung des Gesetzentwurfes über die Finanzgerichts«barke1t,das Geseth der Stadt Miskolcz betreffs des Gesetzes über dre S tempelgebühre It,das Gesuch der Stadimneum Abänderung gewisser auf die staatsrechliche Stellung ihnesbezüglicher Ausdrücke in dem Gesetzentwurfe betreffend die Feststellung der Zahl der kroatisch-slawonischen Abgeordneten- Alle diese gemieten. Baron Eugenthulrtz überbringt das Nuntimm des Oberhauses,wonach daselbst die Gesetzentwürfe über die Vermehrung der Kupferscheidemünze,über die Beschränkung der Abweichung von dem Ferngehalte der Zwanzig-und Zehn-Francs-Stücke,über die Nachtragszahlung zu den gemeinsamen Ausgaben pro 1880 und über die Begünstigungen für die dur das Erdbeben geschädigten Hauseigenthümer in Agram und Umgebung unverändert angenommen wurden, ferner, in die Dedik-Grabmals-Kommission statt des verstorbenen Mitgliedes Grafen Alexander Erdődy, Graf Tassilo Feitetics jun. gewählt wurde. „Die erwähnten Gelegentwürfe werden nunmehr der a. b. Sanktion unterbreitet werden. ‚Von der Wahl des Grafen Festetics in ni nere wird diese Kommission verstänigt werden. ‚Minister-Präsident Tiga überreicht folgende, mit der a. b. Sanktion versehenen Gefege und zwar, über den Ausbau der Bosnathalbahn, über die Ergänzung des Status der Gendarmerie, über die Organisation des öffentlichen Sicherheitsdienstes, über die Konsumsteuer. Diese Genese werden promulgirt. Kornel Emmer überreicht den Bericht des Verifikations- Ausschusses,wonach das Etandat des im N.-Mibeller Bezirkes gewählten Abgeordneten Geza Baloghiit Ord 111111 g befunden wurde, tenden Gebühren in Verhandlung. . . Referent Alexander Dardayi Der vorliegende Gefebentwurf sei ein Theil der auf die Nefern unserer Steuermanipulation bezüglichen Regierungs-Vorlagen. Die Gebühren-Bemessung sei jener Zweig unserer Finanzaldministration, gegen den am häufigsten die berechzigtesten Klagen laut wurden und Nedner führt dieselben auf zwei Hauptursachen zuric. Erxstens sei unser materielles Gebühren gefeg nicht im Einffange mit dem System des ungarischen Privatrechtes ; doch könne diesem Leberstande nicht früher abgeholfen werden, bis nicht duch Schaffung des ungarischen Zivil-Koder die Basis zur Staffung eines neuen Gebührengefeges gegeben werde. Jedoch auch unter den gegebenen Verhältnissen sei der andere Hauptübelstand in der mangelhaften Organisation der Gebührenbemessungs-YUemter und in der bisherigen Sestenlosigkeit des Verfahrens zu suchen. Die Regierung sei endlich zur Ueberzeugung gelangt, daß dem Uebelstande nur durch Shaffung eines vorganischen Gesehes abgeholfen werden könne und hiemit werde es ganzer Wurt von Gefegesbestimmungen und Negierungs-Verordungen exfert werden. Allerdings sei der segensreiche Erfolg jeden Gefeges und somit auch dieser Vorlage von der praktischen Ausführung der Exekutiv-Gewalt bedingt und habe daher der Finanz Ausschuß auch die im administrativen Wege geplanten Nenderungen erwogen. Bisher sei das Gebührenmesen in frommer Zentralisation, von den Gebührenbemessungs-Uemtern gehandhabt worden, so sehr, daß selbst die Buchführung und Evidenzhaltung von diesen Behörden besorgt wurden und die Steuerämter, wo die Gelder einflossen, auf die Kafjen- Manipulation besefränft waren. Die natürliche Folge dessen war, daß die Buäikärung und Coidenzhaltung nicht parallel und gleichzeitig mit der Einzahlung geschehen konnte und daraus ungebührliche Verationen entsprangen, da es durchaus nicht zu den Geltenheiten gehörte, daß die Parteien nach erfolgter Einzahlung mit Erelutionen geplagt würden. Um diesen Uebelstande abzuhelfen, müsse zur Degentralisirten Manipulation, doch die Steuer- Ämter zurückgegriffen werden, da die Buchführung und Evidenzhaltung zweientsprechend ame an der Zahlstelle geführt werden könne. Es müsse jedoch eine doppelte Evidenzhaltung auch von Geite der a a képka ásgjákéágg váz kk geführt werden, um eine mehrfache Gebührenbemessung zu behindern. Diesbezüglich werde der vorliegende Entwurf das harmonische Zusammenwirken der Behörden erzielen. Bisher sei der Kompetenzkreis der Gebührenbemessungs-Aemter und die Anmeldungspflicht der verschiedenen administrativen und richterlichen Behörden nicht genau präzisirt gewesen. Daher es oft vorgekommten, daß z. B. ein und derselbe Nachlaß von verschiedenen Ber börden, ja sogar bei mehreren Gebührenbemeffungs-Aemtern zur Anmeldung gelangte und sonit mehrfacher Gebührenbemeffung unterzogen wurde. An diesen Uebelständen werde durch die vom Redner in Feng ausgeführten Bestimmungen des vorliegenden Entwurfes abgeholfen. Zudem enthalte der Entwurf wesentliche Begünstigungen im Interesse des Verkehrs dadurch, daß auch die Steuerämter und die königlichen, Notare zur provisorischen Gebührenbemessung ermächtigt werden. Eine wesentliche Begünstigung sei es, daß bei bäuerlichen Nachlasse auf dem flachen Lande bis zum Areal von 50 Joch, oder in Städten bis zum Betrage von 1000 fl. die Anmeldung unmittelbar durch die Gemeindevorstehung erfolgen künne und auf Grundlage dieser mündlichen Anmeldung die Gebührenbemessung in kurzer, funmarischer Weise erfolgt. Noch wesentlicher sei die Begünstigung, daß die gesehliche Priorität der Gebührenforderung auf 2 Jahre von der Fett der Anmeldung an beschränzt wurde. Bisher galt uns beschränkt die gejegliche Priorität der Gebührenorderung, wodurch oft der in gutem Glauben befindliche Käufer arg geschädigt wurde, oder die den früher grundbücherlich gesicherten Dinglichen Rechte (intabulirte Forderungen) arg benachtheiligt waren. Die vortheilhafteste Seite des Entwurfes sei jedoch, dab das Appellations-Verfahren prozessralisch geordnet sei, und die Geietgebung somit die Reform der administrativen Gerichtsbarkeit inaugu= rive und in höchster Instanz die Errichtung eines Finanz-Gerichtshofes geplant werde. Der diesbezügliche Entwurf sei wohl schon vorgelegt, könne jedoch hier noch nicht Gegenstand der Verhandlung sein und somit spricht Nedner nur den wärmsten Wunsch aus, daß jene Institution je früher die gefegliche Sanktion erhalte; denn bei geeigneter Organisation, und wenn das Verfahren nicht auf die Referate der Finanzbehörden dafirt, sondern mindestens der unmittelbare Verkehr mit den Verwaltungsbehörden gesichert werde, — haben wir einen großen Fortschritt in unseren Reformbestrebungen zu verzeichnen. Insbesondere den Wirkungskreis des geplanten Finanz Gerichtshofes betreffend, könne Redner die Versicherung geben, daß in ganz Europa die Finanzgerichtsbarkeit nicht auf so breiter liberaler Basis zu treffen sei. · Noch wolle Redner hervorheben,dass in dieseannt wurfe auch die Verantwortlichkeitdchinanz Organe zur wirksamen Geltung gelange Bisher seie1 111111 die Versämtnisse der Steuerzahler mit Geldstrafen belegt worden;in dem vorliegendem Entwurfe jedoch werden auch die Finanz-Organezip-Gunsten der ParteieIt mit noch empfindlicheren Strafen belegt,denndurch deren Versäumnisse oder Nachlässigkeit den Parteiert ungerechtfertigte Kosten verursacht werden. Nedner schließt mit dem Anspruch der Ueberzeugung, daß der vorliegende Entwurf nicht vom Parteistandpunkte aus beurtheilt werden wird; mit unbefangenen Urtheilen könne der Entwurf nur als heilsame Reform begrüßt werden. (Zustimmung reis.) Alois Unger ilhiftetet duch Deastische Beispiele die Mängel der Gebühren-Manipulation und meint, auch Die gegenwärtige Boozlage merde da seine Abhilfe bringen, indem eine wirksame Sanktion für die Erelative fehlt. Er beantragt, die Vorlage soll zur Begutachtung an den JustizAusfuß gemiejen werden. Finanzminister Graf Szapáry: Die Solar wird jedenfalls mit dem Nasen verbunden sein, daß sie die bisher zersirent bestandenen Gebührengefege und Vorferisten zusammenfaßt und aber die Orientirung, erleichtert. Es sind Beifügungen in der Vorlage enthalten, welche das Interesse des Aerars mit dem Interesse der Einzelnen in Eintlang zu bringen suchen. (Bustimmung rechts.) Das ärarische Interessent nicht einseitig berücksichtigt, wie aus der Bestimmung hervorgeht, wonach die Beamten, welche einer Partei Schaden verursachen, bestraft werden ; ferner in die in Aussicht genommene Errichtung des Finanz-Gerichtshofes, worüber Schon ein Gefegentwurf vorliegt, zu berücksichtigen. Mednery bestreitet, gab der FinanzAnsiduk die Aufgabe hätte, den Gefebentwiin blos vom fistalisschen Gesichtspunkte zu beaotheiten; er meint, der Ausschuß hätte die Vorlage im Allgemeinen und aus allen Gesichtspunkten zu prüfen. Ebenso unrichtig sei es, daß der Justiz-Ausschuß allein berufen wäre, das Interessie Der Steuerzahler und den juridischen Gesichtspunkt zu wahren. Eben um die Beschwerden zu fanren, welchen auch der Vorredner Ausdruch verliehen, bittet der Minister die Vorlage anzunehmen und die Verhandlung nicht Duck) Die Zuweisung an ein anderes Forum zu verzögern. (Zustimmung rechts.) · VeraLukejes:Die Vorlage schafft keine völlige Besserung, aber sie bedeutet einen entschiedenen Fortschritt und darinn ist Redner nicht dafür,dass dieselbe im Ganzen an den Justiz-Ausschuß zurückgehe-Die Zuweisung einzelner Paragraphen um diesen Ausschuß kann" man ja in der Spezialdebatte beantragen-(Zustimmung links-) Daniel freiethäplakdirt für truger7santrag.· EDtiUisteri Präsident Tisza:MItFinanz-Ausschüsse sitzen Mitglieder,1 welche die Befähigutxsg haber1,die Vorlage vom juridischen Gesichtspunkt ezu beurtheile11.(Zustimmung rechts-)Wenn aber die Zuweisung einzelner Paragraphen um den Justiz-Ausschuss sich doch als nothwendig erweisen sollte,so ist es ja deshalb nicht nöthig,die" Verhandlu.tng zuverschiebe11.(Zustimmung rechts-) Ignaz Helfy spricht sich fücr Uger’sAntrag aus,worauf die Debatte geschlossen wird. ReferentsOärday spric·l1tsi"hkxtrz gegen unger’sAntrag aus,worauf das Haus zur Abstimmung schreitet Jn dieser wirdk UJIger’s Antrag abgelehnt und die Vorlage zur Basis der Spezialdebatte angenommen· . .·« In der Spezialdebatte 111erde 11 zu 8.1 von Widliczkaty, und Joseftadaräß empfohlene stylarische Modifikationen angenommen. Zu 8. 10 beantragt Béla Lufach, es seien die auf den Schadenerlag bezüglichen Bestimmungen als zu streng und für das Interesse des Nerars überflüssig, wegzulassen. — Zadislaus Fourguy will, daß alle auf die Strafbestimmungen bezüglichen Waragraphen an den Finanz Ausschuß zurückgewiesen, um dort in dem Gimme modifizirt zu werden, daß nicht die Gebührenbemessungs-Nemter der Steuer in Straffällen kompetent seien, sondern Die Gerichte. Finanzminister Graf Szapáry bemerkt gegenüber den Anzeägen der Barredner, Die betreffenden Paragraphen wären ohne Instruktion dem NHusschuffe zuzuweisen, und da fest nur von § 10 die Rede sei, hätte das Haus bei jedem der auf dieselbe Frage bezüglichen Paragraphen den Beschluß auf Zuridweifung zu erneueren. Das Haus schließt sich dieser Auffassung an. Zu §. 12 wird ein Antrag Madarász angenommen, daß es in der dritten Zeile zu heißen habe „in Ungarn (auch Fiume nicht ausgenommen)“ statt in Ungarn und in Fiume. §. 14 wird mit einem dafür eingebrachten Antendement C8aan den Ausschuß gewiesen. · §.34 enthält im Punkt b)des 1.Armen folgende Bestimmung:»In letzter Instanz ist das Finanzverwaltungs-Gerichts- Bdapest kompetent.« noch nicht besteht ; , nachdem die Ansichten über »; Gabriel Baross:()tad)denn dieses Finanzverwaltungs-Gericht die Errichtung und den Wirkungskreis desselben auseinandergehen und man das Schicksal der betreffenden Vorlage heute nicht wissen kann;nachdem endlich keine Nothwendigkeit vorliegt,diese Bestimmung in das Gesetz aufzunehmen,beantragt Redner,der Paragraph möge an den Justiz- Ausschuß zu demeecke zurückgeleitet werden,daß diese Bestimmung 2 wegblecke Wird dieser Antrag nicht angenmmmen,dann wolle«das Haus folgendes Amendement annehmen:«Einstweilen,bis die Gesetzebungcmders verfügt,ist in letzter Instanz der Finanzministers ’ompetent. BelaLUkiicsplaidirt für die Beibehaltung des Vorlagetextes,dasx ist die Bevölkerung die Beruhigtung gewinne,daß die Ab 7sicht zur Herrichtung des Finanzgerichtes besteht. Hier wird die Verhandlung abgebrochen.Morgen wird die" Debatte fortgesetzh ferner wird der Bericht der Regierung über das DenkDenkmal vorgenommert.Für Donnerstag werdet die Gesetz" entwürfe über die Errichtung einer Anstalt Tür unbeilbare Geisteskranke und über die Waarenstatistik,für Freitag der Gesetzentwurf über den Kartenstempel auf die Tagesordnuung gesetzt. · äc- Präsident Jnrl exemsino Georg v.Mailath eröffnet die Sitzung des Oberhauses nach n Uhr.—Auf den Minister.« sauteuils:Tipa,Pauler. Das Abgeordnetenhaus übersendet die jüngst mit der königlichen Sanktion herabgelangtert und im Abgeordnetenhause bereits promulgirten Gesetze,sowie die ebendort in dritter Lesung angenommenen Gesetzentwürfe Die ersterext werden zum Schlüssedschitzing promulgirt werden,die letzteren werden der Dreier-Komission zur Vorberathung zugewiesen. In der Tagesordnung nimmt das Haus den Bericht des Mitlister-Prüside 11te 11 über den Fortgang der Angelegenheit des Denk-.Vtonme 11tes im Jahrels sb zckr Kenntniß. Folgt die Verhamdlung des Ko··n·kursgesetzEntwurfes.Der Bericht der Rechts-Kommunen des Hauses empfiehlt den Entwurf im Allgemeinen zur Ambahnzei .Graf Johann CziraktJ,der Präsident der Kommission,gibt"« ein kurzesi Abrege des historischen Entwicklungsganges unserer.» Konkursgesetzgebung,weist die dringende·Nothwendigkeit des vor liegenden Gesetzes im Interesse unseres Kredits und unseres wirtschaftlichen Bestandes nach und empfiehlt den Entwurf,der sich kühnmit den besten Konkursgesetzenaller Staaten der Neuzeit messen dürfe,zur AI nach 111e. Justizminister Patler schildert ist kurzer Ausführung die hauptsächlichsten,leitenden Gesichtspunkte,welche bei der Abfiistung des Entwurfs maßgebend waren,und entstellt denselben Gleichfalls- Das Haus nimmt die Würcage ohne Debatte zurrundlage der Spezialdebatte an. In der Spezialdebatte I nodisizrrt das HachZ nachLintrag der Kommissionk die Bestimmung des§.5,der gemäht der Gemeinschuld per· aus dem zur Konkuesmasse gehörigen Vermögen eine Almentatt·mutnicht beanspruchen kann,dahint,daß·ihm,,e·ene solche nur mit Ein-willigung der Konkungläubiger zu thed werden kann«« Die Berathung dauert fort. Geruhe werden dem Betitions-Ausschusse zuI . tär’s "-«« ze .·· --,. Yagegneuigtäeithx. (Militärisches.)Le Majesteit hat beschlossen,sde. Feldmarschall-Lieutenant Vinzenz Freiherrn Pürckerv-Pürzthain,zugetheilt dem General-Kommendetn Agrant,«anlässlich», der Vollstreckung seines fünfzigsten Dienstjehres,in Anerkennungs keiner vorzüglichen und vor dem Feinde ausgezeichneten Dienstleister das Kommandeurkreuz des Leopold-Ordensnit der Kriegsdekoratons des Ritterkreukzestax frei zu verleihen,ferner dies Uebernahme des General Majors, Bernhard Dobler v. Friedburg, Konmandanten der 69. Infanterie-Brigade, auf sein Ansuchen in den Ruhestand anzuordnen und demselben in Anerkennung seiner mehr als fünfzigjährigen, im Frieden und im Kriege stets pflichtgetreuen und vorzüglichen Dienstleistung den Feldmarschall Lieutenants- Charakter ad honores und das Ritterkreuz des Leopold-Ordens, Beides mit Nachsicht der Taten, zu verleihen; dann den Obersten Anton Kindermann, Kommandanten des Feldartillerie- Regiments Nr. 9, zum Kommandanten der 69. Infanterie-Brigade unter vorläufiger Belastung in seiner dermaligen Charge zu ernennen, weiter anzuordnen: die Ueberlegung der Generalmajore : Karl Freiheren v. Wederer, Kommandanten der 1., als solcher zur 14. Kavallerie-Brigade; Bela Freiherrn v. Schönberger, Stoommandanten der dritten, als solcher zur 1. Kavallerie Brigade, und Edmund Edlen v. Krieghammer, Kommandanten der 14., alsolcher zur 3. Kavallerie-Brigade ; ferner die gegenseitige Verwechslung der Generalmajore: Ferdinand Meyßner, Kommandanten der 7. Kavallerie-Brigade und Alois Boforny, Kommandenten der 12. Kavallerie-Brigade, rücksichtlich ihrer gegenwärtigen Diensteseintheilung, weiter die Nederiebung des Obersten Sojes hinnab des Artilleriestabes, Artillerie-CH13 beim Militär-Stomen in Zara, al Festungs-rtillerie-Direktor nach Komoren amzuordnen. . . ·(Ki·rchliche Ernennun·»en.)Mita.h.Erstschließung vom 1.Feberlssl wurden ernannt: Ferdinand Fertsek,Pfarrer von Lipkdfalva,DechantI und Konsistorial-9 Beisitzer,ferner Georgsf Ondriss,Pfarrer vor S Zalamenoklitz und Dechant,und Stefcnn.. Pataky,Pfarrer von Lipids Szentivauymtechant,zumn Titulm---; Kanonikus der Zipser Diözese. «» (Das Institut der Kultur-Ingenieure.) Se Majestät hat mit allerhöchster Entschließung von 131.Jänner's die Errichtung eines Kultur-Ingeniar-Amtes imbang-Ministerium für Ackerbau,Industrie und Handel genehmigt in der Weise,da man’s«. die Spitze dieser Institution ein Kultur-Ingenieuralstes des KultUr- Ingenieur-Amtes ernannt werde,und die Kultur-Ingenieure und.«««.s Hilfs-Ingenieure nach Bedarf innerhalb des Rahmens des Voranschlages ernannt wurde indem dergestalt die Institution der «