Pester Lloyd, Februar 1885 (Jahrgang 32, nr. 32-58)

1885-02-14 / nr. 44

­ ,­n­­­­ahme am der Deratgung Über die Reform des Ober- Kaufes nicht nie berechtigt, sondern insofern es sic­h hier um eine, sämmtlichen Ländern der ungarischen Krone gemeinsame Angelegenheit handelt, im Sinne ihrer­ Mandate als verpflichtet sind. Wie immer sie sich entscheiden mögen, an der Nechtegiftigkeit der vom ungarischen Reichs­­tage gefaßten Beschlüffe würde dadurch nichts geändert; wir wollen jedoch Hoffen, sie werden sich durch die Verwarnung des , Bozor" nicht einschüchtern Lassen und wenn ihnen für ihre Pflichttreue abermals Die üblichen Schmeicheleien an den Kopf geworfen werden sollten, werden sie wohl in dem Gedanken Beruhigung finden, daß es für sie umso dringen­­der geboten sei, ihrem Vaterlande durch eine besonnene ver­­sühnliche Haltung zu nühen, je beharrlicher die Opposition fortfährt, in dem von ihr „patriotisch”, genannten Streben die Bevölkerung in fortwährender Aufregung zu erhalten und es niemals zu einem friedlichen und freundschaftlichen Verhältniss zwischen Ungarn und Kroatien kommen zu lassen. 2 Budapest,13.Feb.ø­. Waskeixiækenschi unerhanlichkeiches der drei Berge und vier Flüsse für möglich gehalten hätte,dem Gesetzentwurfe über die Reformes Oberhauses nso wheimd neue Seixe"abzu­gewinn­en,·—das ist der kroa­­schen­ Opposition glücklich gelungen.Ihrz Orgam der Agra­­rUer«­Pozor««hat,wie unseren Leser sie bekmmt,·in dieser in die Kampagne eröffnet und die froatische Natio­­na etet wi 1 d­ens den Kampf aufnehmen m­üssen, Reich­­stage ü­bernommnen?Volkszb­geordneten­­­hause ist hier natürlich nicht die Rede,,de­nn in dieser B­e­­­ziehung enthält das Gesetz die klare Verfü­gu­ng,daß der­­ kroatische Landtag die fixe,keiner weiteren Veränderung un­­­terliegende Zahl von vierzig Mitgliedern in das ungarisches Abgeordnetenhaus zu entsenden hat. Allein was verfügen jene Gefege bezüglich der Vertretung Kroatiens im O­be­r­­hause? Der S. 53 des ersten Ausglichsgefeges (G.­U. XXX , 1868) bestimmt, daß der Banus mich fernerhin Mit­­glied der Magnatentafel des gemeinsamen Reichstages bleibt. Dieser $. 53 wurde durch den $. 8 des zweiten Aus­gleichsgefethes (&.-M. XXXIV : 1873) aufgehoben und durch folgende Verfügung erregt: „Der Banus wird auch, ferner bin den Titel Banıs von Kroatien, Slavonien ud Dalma­tien führen und bleibt Mitglied der Magna­tentafel des gemeinsamen tages.” Dieser gefeslichen Bestimmung entspricht mit vollkommen der §. 5 des eben vorliegenden Gefegentwurfes über die Reform des Oberhauses ; es sind dort unter denen,­ die Fraft ihrer Würde oder ihres Am­tes Mitglieder des neuen Oberhauses sein werden, an erster Stelle die Banner­­herren genannt, zu denen bekanntlich auch der Banus von Kroatien, Slavonien und Dalmatien gehört. In dieser Ber­ziehung steht also die neue Vorlage mit den Ausgleichsgefegen in vollem Gind lange. Außer dem Banus wird Kroatien und Slavonien in der Magnatentafel noch duch jene Mitglieder vertreten, welche der Agramer Landtag aus seiner eigenen Mitte in das Oberhaus entsendet. Nach 8. 36 des ersten Au­sgleichs­­gefeges vom Jahre 1868 hätte der Proatisch-slavonische Landtag zwei Mitglieder in die Magnatentafel zu entsenden, and it diese Zahl nachträglich im §. 3. des vierten Aus­­gleichsgefeges (G.­U. XV . 1881) auf drei erhöht wor­­den. Ganz im Einklang mit dieser Bestimmung sagt §. 2 des Gefeßentwurfes über die Reform­ des Oberhauses : „Mitglieder des Oberhauses: sind... d) Diejenigen, welche auf Grund der im Sinne des G.A. XV. 1881 vom fiva­­tisch-flavonischen Landtag vollzogenen Wahl im Oberhause Sit und Stimme haben.” Also auch in dieser Beziehung besteht zwischen dem, eben isn Verhandlung­ befindlichen Gesetz­entwürfe und dem Ausgleichsgefege vollste Harmonie. Endlich verfügte S. 37 des ersten Ausgleichsgefeges vom Jahre 1868 noch Folgendes: „Die Magnaten Kroa­­tiens,­ Slavoniens und Dalmatiens, sowie jene weltlichen und geistlichen Wü­rdenträger, die vor 1848 in­ der Magnaten­­tafel des ungarischen­­ Reichstages Sit und Stimme hatten, werden auch fernerhin mit gleichem Rechte Mitglieder des Oberhauses des gem­einsamen Reichstages fein [op Lange, bis dieses Haus nicht auf anderer Grund­lage organiifirt wird" Dieser sektere Punkt it nun derjenige, auf welchen sich die Argumentation des „Bogor“ fragt, um darauz die Folgerung abzuleiten, daß, sobald „das Oberhaus auf anderer Grundlage vorganifirt wird", auch jener Zeitraum verstrichen­ ft, für welchen Kroatien eingewilligt hat, daß seine Magnaten, solwhe seine weltlichen und­­ geistlichen Würdenträger im ungarischen Oberhause. Sig und Stimme haben, daß Dieselben sonst dieses Rechtes verlustig gehen, wenn nicht mit Kroatien- Slavonien eine neue Vereinbarung bezüglich jener Bedin­­gungen getroffen wird, unter denen die Erratifchen Magneten, sowie Die dortigen weltlichen und geistlichen Wirdenträger das Recht auf die Mitgliedschaft des neuen Oberhauses er­­langen und Daß also die auf diese Persönlichkeiten bezü­glichen Bestimmungen des Gefegentchurfs über die Oberhausrefern, ehe sie Gesepeskraft erlangen, der Zustimmung des Kroatisch­­- Havonischen Landtages bedürfen. Wie man sieht, zerfällt die Schlußfolgerung des , Bozor" in zwei Theile: it einen negativen und einen positiven. Der erstere ist richtig, der lektere it falsch. Richtig it es, Daß, sobald das Oberhaus auf neuer Grundlage organisirt wird, die Bestimmung des §. 37 außer Kraft tritt und wemn Die Absicht vorhanden wäre, alte jene Ernatisch-flavonischen Prag­­naten, weltlichen und geistlichen Würdenträger, welche auf Grund der alten Gesehe ün der bisherigen Magnatentafel S1 und Stimme hatten, srajt der nämlichen Gefeße ohne Weiteres auch ins neue Oberhaus mit hinüber zu nehmen, so hätte „Bozor" vollkormen Recht, si über eine Derlegung des Ausgleichsgefeßes 31 beklagen. Denn Die Berechtigung dieser Mitglieder der M­agnatentafel wird ausdrücklich als eine zeitlich begrenzte bezeichnet, welche mit der Reorganisation de­s Oberhauses auch ihr Ende findet. Willein jene Absicht st Schlechterdings nicht vorhanden . Die erwähnten Mitglieder der Magnatentafel verlieren iin der­ That ihre aus den bisherigen Gelegen stamm­ende Berechtigung gerade so wie alle anderen, wenn sie ihnen nicht Durch Das jekt zu schaffende Gefeh neuerdings verliehen wird. Es kann sich also nur mehr darum Handeln, wie­ dieses neue Gefeg zu Stande zu kommen habe. Nun denn Davon, daß ein Gefek über Die Reform des Oberhauses der Austimmung des Kroatischen Landtages bedürfe, ist in­ sämmtlichen Ausgleichs­­geseßen, welche zwischen Ungarn und Kroatien zu Stande kamen, auch nicht Die lettelte Spur zu finden. Wäre Dieser Anspruch Kroatiens begründet, wäre er zur Zeit des Aus­­gleiches erhoben und von Ungarn anerkannt worden, dann hätte der oft erwähnte §. 37 eben eine Fortlegung haben müssen, in welcher gesagt wird, daß die Dort er­­wähnte Reorganisation des Oberhauses auf neuer Grund­lage nie mit Zustimmung des Frontischen Landtages zu­m Stande Fronmen fühne. Darüber ist jedoch, wie gesagt, ‚weder in d­iesem­ ersten noch in einem zer­ tpäteren Ansgleigsägesege and nureMkcsp Sikbes enthalten.Damut sind erst Schlußbestimmung v des Ausgleich­ssgesetzes s­—§.7·0—­emng und allein von den i­n diesem Anssgleiche enth­­altenen Berftügung eingesagt wird,daß,si·uurms1t Zustimmung aller jener Faktoren,welche det­ Ausgleich abge­­schlossen haben (also auch des Kroatischen Landtags), abgeändert werden können, die Reform des Oberhauses aber nirgends im Ausgleichsgesee als unter diese Bestimmung fallend bezeichnet wird, in a · parten und noeysten ’pf«f) so fann auch der eben erwähnte Schlupfas­ss,« Angelegenheit keine Anwendung finde an der von,,Pozor« dessen Ausgang für uns allerdings nicht zweifelhaftisc der es aber wathsam erscheinen läßt, auch unsererseits rechtzeitig zu der Frage Stellung zu nehmen. Es sind namentlich zwei Bunte des Gejeßentwurfes,­­welche von der Frontischen Opposition angefochten werden, und zwar erstens Die Bestimmung, wonach die frontischen Magnaten unter Deu­ felden Bedingungen, wie die ungarischen, Mitglieder des fünfzigen Oberhauses sein würden, und zweitens die (wie wir später zeigen werden, von „Bozor" nicht richtig wiedergegebene) Verfügung, daß diesen kroatischen Magnaten das Recht eingeräumt werden solle, bei allen Verhand­­lungen des Oberhauses mitwirken zu können, gleichviel, ob dieselben sie auf gemeinsame Angelegenheiten fünstlicher Länder der ungarischen Krone beziehen, oder nicht. Diese beiden Bestimmungen stehen nach der Ansicht des „Prozor“ mit dem Ausgleisgefege im Widerspruch und Hieraus fol­gert das oppositionelle Kroatische Blatt, daß die Frontischen Mitglieder des ungarischen Abgeordnetenhauses sich an der Debatte über die Rreform des Oberhauses überhaupt nicht betheiligen dürfen. Die Frage ist jedenfalls eine etwas sompligirte, und so wenig amüsant and­ die Erörterung Derselben sein mag, so werden unsere Leser uns vielleicht doch Dant dafü­r tun, wenn­ wir uns bem­ühen, ihnen den Stand der Sache möglicht­bar zu machen. Bent "Pozor" behauptet, daß die Bestimmuungen des­­ Leserentwurfes über Die Reform des Oberhaufes mit den Ausgleichsgefegen im Widerspruch, stehen, so fragt es si selbstverständtis vor Allem» welche Berpflichtun­gen hat Ungarn in dbiesen Aunsgleich& gefeßen bezüglich der Vertretung Kro­atiens im gemeinsamen uungarischen 1­9­2­9 1­8 IR . bieses Hans bieibt, · .vor­ die vom kroat.is·ch·-slavonis­ch­en Landtage getwahlten drei ’Mitglieder Sitz und Stim­me­habeth auf Diese erhobene Anspruch ist somit ein durchaus unberechtigter. Das Falsum in Der Argumentation des Kroatischen Blattes liegt darin, daß Dieses die Sache so darstellt, als ob die Kroatifche klanonischen Magnaten und weltlichen und geistlichen Wundenträger bisher auf Grund des Ausglei­ch­s­gefeges in der Magnatentafel gesessen wären, während sie Diese Berechtigung, deren ungestörter Sortbestand im Ausgleichsgefege einfach konstatirt wird, aus ganz anderen, viel älteren Gefegen ableiten und Dieses alte Necht anch fernerhin hätten ausüben könnten, selbst wenn ihrer im Ausgleichsgefege gar nicht gedacht wäre Weshalb dann der $. 37 ü­berhaupt in das Gefe aufgenommen wirde? darauf erz theift Schon die Reihenfolge der Gefegesparagraphen und deren logischer Zusammenhang die unzweideutige Antwort. Im­ vorhergehenden §. 36 wurde nämlich, wie bereits er­­wähnt, die Verfügung getroffen, daß der kroatisch-flavonische Landtag zwei (später drei) Mitglieder für Die Magnaten­­tafel wähle. Damit nun diese Besimmung nicht etwa die Deutung finde, daß mit diesen vom Landtage gewählten Kroatisch-flavonischen Mitgliedern Die Vertretung Kroatiens» Slavoniens im ungarischen Reichstag and den er­ Tchöpft­­e, wide im folgenden Paragraphen (37) beiz gefügt, daß neben diesen drei durch den Kroatischen Landtag gewählten auch jene Kroatisch-flavonischen Magnaten, welt­­lichen und geistlichen Würdenträger, die auf Grund älterer Gefege vor 1848 Sig­rid Stimme in der Magnatentafel hatten, diese bis auf Weiteres auch in Hinkunft beibehalten. Wenn also nach dem­ Gefegentwurfe über die Reform 18 Oberhauses der Banaz nach wie vor Mitglied wenn in demselben nach wie und went jene Troa­­tsch flavorifgen Magmaten und Würdenträger, ‚die auf Grund der Älteren Gefege in der Magnatentafel eisen, mit dem Insiebentreten des neun Gefeßes diese Berechtigung verlieren, falls sie ihnen durch ein newes See­wicht aus­­drüclich wieder ertheilt wird, so­lst es wohl May und aufer alten Zweifel gestellt, daß es seinem einzigen Pakt zur gibt, doch welchen irgend­ete­­ Reform-Gesegentlir je Bestimmung der zwischen Ungarn und Kroatien bestehenden Schaffung des neuen Oberhausgefäßes berechtigt seien, Ausgleichsgefege verlegt wu­rde. Die Frage, welche legislatorischen Waltoren an hat mit den Ausgleichsgefegen nichts zu schalten, fe wird an üt. feinem: dieser Ausgleichsgefege berührt und somit ver­­steht es sie von selbst, daß Die hiezu kompetenten Faktoren dieselben: seien, welche jene älteren Gebete zu Ende brachten, auf denen die bisherige Organisation der Magiatentafel beruht, und an deren Stelle das Hete Gejeg nun treten fort, nüntlidh : der gemeinsame, auch von­ Sienatien-Slavonien be­­­schickte ungarische Reichstag und der Monarch), auf densen ‚ Haupte die, die Gesmmtheit des Sankt Stefansreies reprä­­sentirende ungarische Krone rest! Biel Tirzer­innen wir uns bezüglich des zweiten, von „Bozor" erhobenen Einwandes Faffen, welger sich dar­­auf bezieht, daß den Kroatischen Magnaten angeblich­ das­­ Recht­ zugestanden werden molle, „bei allen Verhand­l­ungen 005 Oberhauses witzwvirten, gleichviel, ob Dieselben , fi anf, den sämmtlichen Ländern der ungarischen­­ Monte gemeinsame Mitgelegenheiten beziehen, " nicht." „Bozor" hat, wie es scheint, Die Gesechtsporlage , nicht­ gelesen. Der $. 9 der gegenwärtig in Verhandlung befindlichen Geietvorlage Tanzer wörtlich: „Jene Mit­glieder aus Kroatien und Slaronien, die ihre Necht auf Grund der vom ihren bekleideten Würde, oder ihres Amtes ausüben, sowie Diejenigen, Die vermüöge des Erbrechtes im Oberhaufe fiten und an noch außerhalb Kroatiens und Slawoniens auf dem Gebiete der heiligen ung­arischen Krone Grundhefiger sind, haben das Recht der Theilnahme an­­ der Berathung und A­bstimmung über alle vom Oberhause verhandelten Ahrgelegenheiten, die Uebrigen aber nur in­­ jenen Angelegenheiten, welche die gesammten Länder ‚der heiligen ungarischen­­ Krvite beteeffun.‘‘ bei allen Berathungen Sig und Stimme haben: der Cs wu­rden also Banwa, die Mitglieder ds Episispates und froatisch­lavonischen Miagnaten, die zugleich Diejenigen · »außerhalbKkoastiensuudSlavomeusausdcmGe- biete der ungarischen Krone Grundheils haben, also durch­­­gehende Persönlichkeiten, welche wir ausschließlich Repräsentanten K­roatien-Slavoniens fi Der Banns­it nicht blos der Chef der Kroatisch-slavonischen­­­ , Landesregierung, er üt­ar seit alten Zeiten der dritte (und seit es feinen Palatinus gibt. Der zweite) Reichsbaron ‚ Ungarns, also der Träger eier nit bios Fiwatisch-Tavoni­­schen, sondern gemeinsame ungarischen Wide, der Erz­bischof von Agram, dann die Büchöfe von Kreuz, Zengg, Diafovar und Karlstadt werden gleichfalls nicht deshalb Sy ud Stimme im Oberhause haben, weil ihre Diözesen in Levallen - Stavonin liegen, sondern weil Diese Kirchenfürsten unter­ die Bestimmung v8­8­5 B des Gesehentwurfes fallen, welcher den Mitgliedern des Episfopats überhaupt diese Berech­­tigung zuerkennt und Diese Bischöfe würden ihres Rechtes­­ selbstverständlich auch dann nicht verkuftig gehen, wenn sie heute ihre in Kroatien und Slawonien liegende Diözese mit irgend­einer anderen auf dem Gebiete der ungarischen Krone vertauschen würden ; sie vertreten nicht lediglich . Kroatien-Slavonien, sondern auch und zwar in erster Weihe ihre Kirche von den Magiaten endlich) werden nur jene nicht blos bei den für Ungarn und Kroatien gemein­­samen, sondern bei allen, also auch bei den speziell ungarischen Angelegenheiten mitstimmen, die auch außerhalb Kroatiens-Slavoniens auf ungarischen Boden haben, die also nicht blos frontisch-slavonische, sondern auch ungarische Magraten sind und daher in diesen beiden Eigenschaften bei den gemein­­samen in der leszteren Eigenschaft aber auch bei den speziel ungarischen Angelegenheiten ihr Stimm­recht ausüben. Diejenigen Mitglieder des Doberhauses, Die als Spezielle­n­ek­reter Kroatiens - Slawoniens zu betrachten sind, also die vom kroatisch-slavonischen Landtage in das Oberhaus entsendeten Mitglieder, sowie Diejenigen Magnaten, die ihren Grundbefig nur in Kroatien oder Slavonien haben, werden nach der ausdrücklichen Bestim­­mung des Gefeges au me an dem Berathungen über solche Angelegenheiten theilnehmen, welche die gesammten Länder der ungarischen Krone betreffen, auf speziell unga­­rische Angelegenheiten aber keine Juge venz üben. Wie Bozgor" aus solchen Bestimmungen eine Verlegung des zwischen Ungarn und Kroatien bestehenden Ausgleichsgefeges herauslesen kann, ist uns unerfindlich .... Im Vorstehenden haben wir unsere Ansichten über die neueste Streitfrage, welche von der Kroatischen Opposition aufgeworfen wurde — diese ist in der Auffindung solcher Fragen geradezu unerschöpflich — offen, und wie wir glauben, unter vollwichtiger Begründung aus den bestehenden Gefegen ausgesprochen. Was die k kroatischen Mitglieder des unga­­rischen Abgeordnetenhauses thun werden, wissen wir nicht und darüber haben s­chließlich auch nicht wir zu entscheiden;­­wir glauben den Nachweis geführt zu Haben, daß sie zur Reise­ oder Grundbeftg nur, v.­­ partei zueuft, bestehenden, wahrlich nicht zu sehr ‚ in ebenso unverfälschter Gestalt ; und Ludapest, 13. Faber A Wat der größten Bereitwilligkeit verzeichnen wir die friiemischen Ovationen, deren Gegenstand Graf Albert Apponyi in der heutigen Sihung des Neichätages ge­­wesen und welche, nach der Bereicherung des in solchen­­ Dingen betrefficten Organs seiner Partei, auf der Studenten­­galerie des Hauses ihren lebhaftesten Widerhall gefunden haben sollen. Mit um so größerer Bereitwilligkeit verzeichnen wir die Details Dieser denkwirdigen Szene, als dieselbe den persönlichsten Z Triumph Des Nenners darstellt. Seine in­­ hohem Grade bewimderungswürdigen Gaben haben: sich nie­­mals glängender gezeigt, als in der Bewältigung des spröden Stoffes, der ihm hete vorlag und­ den er mit einer Biel­­fertigkeit und Virtuosität, die ihres Gleichen nicht hat, zu behandeln wußte. Gleichwohl sind wir von der Befü­rc­tung nicht frei, dak ein Theil Derjenigen, die den Meder heute unnbelten, ant morgigen Tage, bei der behaglichen Lektüre dieses oratorischen Meisterstücks sich beträchtlich Tagen jämmer­­lich gestimmt fühlen dürfte. Wie der edle Graf gelegentlich der Aorc­debatte die Bedingungen formulirte, unter denen er dem Liberalismus seine Anerkennung zu widmen geneigt ist, so hat ex sept ein Bild von der Demokra­­tie gegeben, die ihm vorschwebt. Und wen wir wagen dürfen ein Bild zu gebrauchen, das in der Nede des edlen Grafen sehr häufig wiederkehrte, so­ möchten: wir behaupten, daß sein­ jüngster Glaube am die Demokratie als das legitime­­ Kind seiner halbvergangenen Verbindung mit dem Liberalismus anzusehen se. Der Liberalismus nach seinem Herzer , ist ein handliches Geschöpf, das sich, jeder Larme des Gebie­­ters, anschmiegt ; die Demokratie, die er proklamirt, ist nicht weniger gefällig, sie weiß der Revolution ihre Necht zu an­­erkennen ımd Hat vor der Legitimität heillosen Respek­ ; von dem Heinen Manne hinweg schreitet sie dem­: „mittleren Mernnen zu und­ wenn sie Wem im Arm mit Diesem­ vor Die Pforten der Magmatentafel gelangt, bittet sie in so beweg­­lichen Worten un Einfalt, daß alle jene großen Heiligen der Demokratie, die der Graf heute angerufen­ hat, Ti, im Grabe wmführen­ würden, wen sie diese Apostrophe ver­nehmen könnten. Sollen wir es der in der That Faszinirenden Ver­­anlagung 23 Medners zuschreiben, daß er mit den Dir Ichauungen, die wir uns­ näher zu Harakterisiven noch ger­statten werden, seine Ungebung in eine Art vom Berzi­dung verfeßt? Gebitder der Leichtigkeit, mit welcher unser parla­­m­entarisches Publikum sich­ren widersprechendsten Ansichten erschließt, das Berdienst, daß die Heutige Rede einen solchen ‚Emnbrud hervorrufen konnte. St es Die jungfräulich- zu weh­mende Unbefangenheit, mit welcher ein Theil ud nicht der Heinite Theil — unserer gesehgebenden Bersamm­ ‚hung, alle Sormen der politischen Dokein auf sie einmirlen läßt, die das Wunder bewirkte, oder missen wir schlechtweg die agvirte Berfaffung in Betracht ziehen, welcher jede Hofffnungslose Opposition in einem Montente, wie der gegenwärtige, Leicht verfällt, im einem­ Diomente, von welchen selöst ein Organ dieser Opposition, das „Petti Kapk, heute sagt: „Ne (die Opposition); Fünffe jei einen Kampf auf Leben und Tod" gegen Die bestehende Negierung? Wahrscheinlich haben alle diese zusammengewirkt, als die vereinigte Opposition nicht sondern andy die Äußerste Linke den Nedner wie einer Staatsmann, der eine­­‚reitende That vollbracht hat. Dann was den post feierte nationale ‚ziven Gehalt der Rede ausmacht, das­st ja sonst dürftig und stellenweise Yönnderlich genug. Es sind noch nicht echt umdvierzig Stunden her, daß; Der zweite Führer Der . Bartel — oder jagen wir: der andere, denn Niemand weiß, wer der erste, wer der zweite mitter Hofer Führern i­ — einen Redner der Rechten mit dem Emente unter­brach. Die gemäßigte Opposition werde nicht anstehen, eine propo- Dieser Hoch- Am Heutigen Tage erörtert Graf Albert Apponyi die Tugenden des Systems der eingeschränften Wahl und Die niven mid Die gemäßigte Oppofition verjagte ‚Erweiterung des Wahlrechtes zu herzigen Deklaration ihre Zustimmung nicht. gemäßigte Opposition steht wieder seinen Augenblick an, sich auch Diese­r verficht si­e Demokratische — These anzu­eignen. Welches it mut der fire Bft in der Auffassung der Partei über Das politische Wahlrecht? Hat Szilágyi­ denselben erlaunt, da er der Negierungs­­er hoffe, sie werde in eine Ausdehnung des eingeschräuften­­ Wahl­ die innert stehen. Das sind die Kinder der Wilffü­r, von denen Graf Apponyi feierlich erklärt: „So wenig Del und Waller ich jemals vermengen, so werden niemals zu e­er einzigen Körper zu vereinigen sein Diejenigen, denen es zusteht, Die Kontinuität der ungarischen nationalen. Roliti im Ober­­die geborenen Aristokraten mit­­­haufe zu vertreten, das ist. . . Genen, die: Dahin gescjicht sind, um die Anderen niederzu­­stimmen.” Die in diesem Tale in der That „vereinigten" Oppositionen begleiteten Diefen CSak­­— derselbe enthält ‚in geradezu plastischer Gestalt das ganze Wesen der Nede — mit frenetischen Beifall. Der Wille, der Krone — das Heift die Willkür, die hervorragendsten Ge­­stalter der fortschrittlichen Arbeit. Diejenigen, welche­­ in ihren Person Die Verbindung eines Volkes mit der Kul­­tur der Zeit repräsentiren, das sind unverläßliche Elemente, mit welchen die Geburts-Aristokratie fs niemals vereinigen wird, „so wenig wie Del und Wasser“. Dak Die SzE­­Hényi und die Eötvös, selbst der Konservative Defjeneffy und alle jene, welche die Neuzeit in das goldene Buch Der ungarischen Aristokratie eingetragen hat, sich bewußt amd : nunaufhöreich mit diesen Elementen thraft diese Phrase allein Lügen!«Aber es ist guts teure­­verbunden haben, das drnger zu Hängen, nicht fire die ungarische Demokratie, die­­ der­ Anerkennung des Grafen Apponyi entrathen kann, son­dern für die ungarische Aristok­atie! Sie müßte aufhören, die Fortfegerin der nationalen Politik zu sein, wenn diese Schilderung auf sie zuträfe ; aber Graf Apponyi befindet sich ihm nicht viel näher als jener Demokratie, die er anruft. Nicht diese, die „Kreaturen Der Willkür“, Sondern Die Vertreter des Komitats sollen da im­­ Oberhause ihren Plan haben, jenes Komitats, in dem nicht der Absolutismus einer Majorität, von dem Graf Apponyi heute sprach), sondern der Absolutismus einer Minorität, der Minorität einer einzigen Kasse die Hörerschaft ansü­bt. Sie werden die größere Unabhängigkeit befunden gegenüber jenen,­­ Ernannten der Krone, die „nur zu Abstimmung dirigirt werden“. Zu seiner früh­­eren­ Zeit.ist:der, Gedanke der Klaffenherrigaft, des wüstem Bartikularismus in folcher der Deffert­igkeit vorgeführt worden wie hier. Die staatliche Autorität ist As Willie; die Autorität des Komitats ist der nationale Wille. Angesichts d­ieser vermögenen Herausforderung des Beten, was eine Nation einheitlich und achtenswerth macht, wu­rde selbst Die gouvernementale Rifflin­e, die immerhin durch­ gewisse Nachichten der öffent­­lichen Konteole gebunden ist, Vertrauen ermweden. Doch wozu diese Analyse fortlegen ! Was Graf Albert Apponyi heute vervat­en hat, das restituirt dem Blanc der­­ Oberhand vefernt, den er vertritt, sein­en wirtlichen Charakter, der unter der Darstellung Szilágyys einigermaßen verloren gegangen it. Die größere Offenheit­­ befindet­ sich jedenfalls auf Seite des heutigen­ Medners, und die Regierungspartei hätte allen Grund, ihn dafür ihre­ Exkenntlichkeit zu bezeigen. Die­se Erwiderung de Minister-präft­­übte denn­anch, sofort ihre stark ernü­chternde Wirkung. Der Horror des Grafen Apponyi vor den Er­nennungsrecht Der Regierung war­ freilich gegen das Prinzip gerichtet, aber an einer Stelle war dem Angreifer der Aus ‚den entschlüpft, „gegen Diese Negierung”. Herr v. Tipa bat File solche mmvilitürkische Bekenntnisse - ein be­sonders Scharfes Ohr, und es Tang wie die vergeltende Gerechtigkeit von feinen Lippen, als er im Diesen Worten 0-8 Gegners die geheimen ZTerienfedern der ganzen Argumentation des Grafen Antonyi bloßlegte. Es gibt überhaupt sein ber­quemeres Dasein für einen Fü­hrer der Opposition, als wer er der aufhorchenden Nation eine Szene darbietet, wie etwa im lechten Alte der Tragödie „Nihard DL” Auf der einen Seste werd Zugeschen, alle edlen, moralis­chen, Humanen Qualitäten fein sauberun­g­ ausgebreitet, — D­ieses, meine Brüder, ist der Beschlußantrag der Opposition, auf der anderen die giftgeschwollenen, frasenhaften Gestal­­ten, der Teibhaftige Böse, Die Unmoral und das Laster — vor Diesen habt ihe Euch zu hüten, denn das ist der Re­­­gierungsentwaurf ! Bas Die parlamentarische, verantwortliche Negierung beantragt — so rief Heute Herr p. Tiba der Opposition so —, das: ist, nach Ansicht des Braen Apponyi, einfach Billige und Gewalt, was der Herr Graf verlangt, in das Postulat der puren Freiheit und demokratischen Hoffiinz. Aber es gibt eine Macht, die stärker ist, als die verführe­­rischen Künste der parlamentarischen Schönrennerei, eine Deacht, vor welcher die Trugschlüffe und die Iunftvoll auf­gebauten Konstruktionen des Grafen Apponyi zerschellen: Die Macht der Wahrheit, die durch keinerlei Spiel mit Worten gebeugt werden kann. Wer an Diese :­­ Vlacht appelfict, braucht weder Den ohrenbetäubenden Korge bantenlärn, noch;­and die Tichtschenen Menchte, Die ihre Fäden von Kammer zu Kammer, von Oberhaus zu Unter­­haus, oder umngeldhet, Tnipfen, zu fürchten. Wer diese Konspiratoren sind — das mag ein Räthsel­ sein, aber es wäre schade, an seine Lösung auch nım die geringste Mühe zu verschwenden; — „das Warum wird offfembar, wenn die Todten auferstehen” rechtes einwilligen? Hat Mederzeugung der Partei Formulist, da er mit gewissen Geringfrägung von den Maffen pricht, ein­mal zusammenfinden, um „unbegiene Formalität“ it, Die man enden muß, während Die ganze Lauterkeit politischer Reife und patriotischer Meberzeugung dort und mir dort zu finden it, wo Den Wahlakt eine geschloffene Gesellschaft vornimmt, deren Theilhaber einander kennen und auch sonst in stetigem Kontakt fichen ? statt — Die andere it der Ausdeud der feudalen Gesinnung aus Der einen spricht Die Anerkennung des Prinzips der auf die­stellten Bollssouveränetät , aus der Oberhaus-Mitgliedern spricht, Die nichts mitbringen, Die Bestallung, Die sie „von der Willfür" empfangen. Die Willfie! Das it der Refrain eines jeden Theiles der heutigen Enunziation. Aber wer sind denn diese mit seiqnenzialer Hoheit behandelten ernannten ? Graf Apponyi liefermt selbst, eine gewisse Anzahl derselben wü­rde aus den Männern bestehen, Potenz dermaßen hervorragen, zu umgehen wären. Das Beispiel aller jener Länder, in denen Folde Ernennungen üblich sind, steht hier vor uns, das Beispiel Oesterreichs erfolgreichen sind Gelehrte, Richter Schriftsteller, welche der Nation umgibt, Industrielle, ehrenhaften Vergangenheit umgeben sind, wenn einer die fl­einen Wahlast vorzunehmen, der dann nur eine Die eine Menßerung führt in ihren Konse­­quenzen zum allgemeinen Stimmrecht — die andere eröffnet die Aussicht auf die indirekte Wahl, die eine i­ der Aus­­druck der de­mokratischen Auffassung Aristokraten zuweisen, als in unverfälschter die Liberalste Basis Durch die­se anderen spricht das unverhüllte Mißtrauen und die leicht verhülfte Nilachtung der politisch berechtigten Menge. Und die gemäßigte Oppo­­sitione — sie erfernt Die eine Auffassung an mich hat gleich­­zeitig auch fir Die andere ihre heißesten Liebesworte ! Der Ausbruch einer Demokratischen Gesinnung ist es sicherlich in weiterer Folge, wenn der Meder in dem weg­­werfendsten Tone von den ernannten ihre geistige daß sie von feiner Negierung ist Das nächstliegende. Die Ernannten in ausgezeich­­neter Stellung, Anerkennung einer sie nit unter anderen Titeln der Gefäßgebung angehören, aber allemal Aristokraten, denen hervorragende Titel auf öffentliche Anerkennung zur Seite Sf Apponyi die von Motive: Herr ge­­Are nichts :Renten: | 7 : heute Vormittags wieder fünf Zeugen, — In Angelegenheit der St-Endrrer Wahl wurden darunter Sturleichter Mudé­nyánkír, der Richter von Bilis-Csaba Peter Schißler und der Notar Sofet Befe vernommen. Lepterer deponirte, daß im Namen Kraus' verschiedene Versprechungen gem­acht wurden, von welchen er wußte,­­ daß sie weder von Krauß, wo von dessen Bevollmächtigten tamm­­ten ; ex jab, daß sie mit dem Namen Ludwig Strauß Miklrand) , getrieben werde ud daß Die Cuppa-Bartei Diese nicht einlösbaren Versprechen als Bortesmittel bewüßte. Er ging deshalb zu Krauß, der­ denn auch erklärte, daß er, von diesen Versprechungen seine­ Kenntniß habe, daß er zu denselben Niemanden­ bevollmächtigt hat.­­ Damals schrieb­rauß einen Brief, in welchem er­ erklärt, daß er für Sucrwert und Verpflegung sonst nichts­­ gebe, und er betraute den ‚Zeugen, die Grundlosigkeit dieser Versprechungen Fund zu geben, was Zeige aug überall, wo ex hinsam, that. Richter Petr S­hir­­lex erzählte, daß bei ih­n ein fremder Herr Geld deponirt hatte, damit er die Fuhren und die Verpflegäfosten bestwerte. Auch Die nie­­dere Partei gab Geld, und da ihn die Leute sehr drängten, so gab es für Verpflegung per Berson 1 fl. Mit dem Hefte 003 Geldes bes zahlte ex die Fuhren, aber auch dies exit zwei Tage nach der Wahl. Einigermaken abweichend von Dieser Aussage deponirt Zeuge Karl Melenda, daß zwar die Fuhr 10—15 fl. Zoitete, daß jedoch auf Diejenigen, welche stimmten, Geld erhielten. Den Richter habe übri­­gens bei der Bertheilung Niemand, auch Zeuge nicht, Zonteplixt. Damit waren die Zeugenverhöre beendigt. Auf das Ansuchen Ko játhy­s, ihm für, eventuell zu machende Unterbreitungen einen Termin zu gewähren, erklärte der Untersuchungs-Kommissär Ernst Laza, daß er etwaige Eingaben bis Montag Früh einreichen möge, da er am Montag seinen Bericht dem Abgeordnetenhause unterbreiten werde.­­ Über die Eröffnungslisung des dritten Weltposte Kongresses, welcher gegenwärtig in Lissabon tagt, geht und aus der portugiesisgen Hauptstadt der folgende Bericht zu: Unter Boris des Ministers des Auswärtigen Vincente Barbosa du Bocage fand am 4. Feber Nachmittags, im großen, Saale des Obersten Gerichtshofes unter Un­wesenheit der­­s­epräsentanten von 63 Staaten die Eröffnungslösung des Kongresses statt. Der Minister begrüßte in längerer Nede die Erschienenen, gab ein, Nefume der Arbeiten der ersten beiden in Bern und Baris stattgehabten Kongresse. Sprach den Wunsch aus, daß, derselbe Geist, welcher den Berner Kongreß beseelte, auch fest die illustren R­eprä­­sentanten der Länder des Weltpost-Vereins erfüllen möge, erklärte den internationalen Worttongeep für eröffnet, und forderte die Repräsentanten auf, das Bureau zu konstituiren und einen P­rä­­sidenten zu ernennen. Generaldirestor Gervay (Ungarn), Alters ne­der Beh­annlung, antwortete dem Minister mit nachstehenden Orten Nm meiner Eigenschaft als Alters-Doyen, melde mir die um genehme Aufgabe auferlegt, im Namen der Repräsentanten von 63 hier vereinigten Staaten vor Allem unseren lebhaften Dank der königs portugiesischen Negierung und der Delegation derselben für den fun pathischen und wahrhaft freundschaftlichen Empfang auszubilden delfen mir hier theilhaftig weden, der in so edler Weise in der Nede, mit welcher Se­ Grzellenz der Minister für auswärtige Ahrgelegenheis ten und im Namen des portugiesiigen Volkes Ba fein Ausdeud fand, Dieses energischen Volkes, Heilen Zühne Schiff & } , - - _ . | Se a

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