Pester Lloyd, März 1888 (Jahrgang 35, nr. 61-91)
1888-03-01 / nr. 61
dj Sustize Ausichtig des Abgeordnetenhauses lebte heute unter dem Präsidium Alexander Körösl’s die Verhandlung der Erbrechtsvorlage beim Kapitel über die den Pflichttheil betreffenden allgemeinen Bestimmungen fort. Bei § 65, laut welchem „den Deszendenten, dem Vater, der Mutter und dem Gatten des Grblafjerd, wenn sie zur geieslichhen Erbschaft berufen wären, ein Pflichttheil gebührt, welchen mit Ausnahme der geieblich festgestellten Enterbungsfälle der Grblafjer wieder entziehen noch schmälern kann, erklärt Meferent Sziváf, er nehme den Standpunkt der Vorlage, welcher in engem Zusammenhange mit der bisherigen Newhtzentwicklung steht, im Allgemeinen an;eregt nur aus dem Grunde Bedenken, weil auch der Ehegatte in den Nichttheil einbezogen wird; der überlebende Gatte sollte aus der Reihe der Berechtigten gestrichen werden. Staatssekretär Telebfy hält diesen Abschnitt für jenes Gebiet, wo es ich nicht als motivirt erwiesen hat, Neuerungen vorzunehmen, die sich nicht durch Die Erfahrungen des Lebens als nothmendig darstellten. Neu ist der Pflichttheil der Ehegatten für den vermwitweten Ehemann, denn bei der Ehefrau, war das Witmwenrecht eigentlich ein Pflichttheil. Der Entronef steht auf der Basis der Gegenseitigkeit; bei der gejeglichen Erbschaft der Chegatten in der Ausschuß hievon abgegangen und Medner erklärt, daß er sich Hier nicht schroff daran Hammern wolle; ja er gibt zu, daß aus der schon angenommenen Erbordnung es sich von selbst ergebe, daß zwischen dem überlebenden Gatten und der überlebenden Gattin ein Unterschied gemacht werde. — Ludwig Horváth acceptirt den Antrag des Referenten. — Györy kann Die Ansicht nicht billigen, daß auch hier von der Parität Umgang’ genommen werde. Gr it für" die volle Gegenseitigkeit.. Wird dieses Prinzip demamilienrecht zu Grunde gelegt, so müsse es auch im Grbrecht ‚zur Geltung kommen. — Skördfi äußert sich in ähnlichem Sinne. — Bofross schliekt sich dem Antrage des Referenten an. Auf, die Sustentationsfosten künne nur die Witwe, nicht aber an der Witmer Anspruch machen. — Unger theilt die Ansicht Györy’s. — Chorin mill die Ehegatten nicht des Pflichttheiles berauben, aber er billigt, daß dieser Pflichttheil blos in der Ausnießung festgestellt werde. — Wopovits acceptirt den Tert der Vorlage. — Der Ausschuß hält den aac ohne meritorische Modifikation aufrecht. Die 88. 66— angenommen. Hierauf wurde die Verhandlung auf Samstag, um 5 Uhr Abends vertagt. 9 wurden mit einer unwesentlichen Modifikation Buddapest, 29. geber. ( Te esdem das politische Barometer im Osten noch immer auf einem unheimlich tiefen Punkte steht, bringt doch, ganz Europa aus mehr als einem Grunde den Vorgängen in Sranfred das regstenteresse entgegen, denn Ledermann fühlt sozusagen instinktiv, daß in der Wangschale zwischen Krieg und Frieden das Gewicht der Französischen Republik von ausschlaggebender Bedeutung it. WI Frankreich "den Frieden, dann wird auch irgendwer Anderer schwerlich den Muth finden, ihn zu stören und sich im aussichtslosen Abrennen gegen den Ring der europäischen Griechensliga blutige Köpfe zu holen, übernimmt Dagegen Die Republik im Dienste der autokratischen Weltherrschaftsträume des Banflavismus die ihr von der russischen Presse zugemuthete Zandefrechtsrolle, dann wäre eine allerdings unnatürliche, aber nichtsdestoweniger äußerst bedrohliche Komplikation geschaffen, welcher der erste Kanonenschuß im Osten oder im Westen sehr bald folgen könnte. Die Welt fragt sich daher, ob die Nation, deren Ehrgeiz es ist, an der Spite der Zivilisation zu marschiren, die hohe zivilisatorische Bedeutung einer freien Bolfsherrschaft richtig erfaßt hat und sich dieser kulturellen Errungenschaft würdig erweisen wird. Die wahre Republik bedeutet den Frieden, aber nicht den Frieden im Sinne des Lügenwortes Napoleon’s III, denn je tiefer Die republikanischen Grundlage im Volk einwurzeln, desto allgemeiner muß si auch die Erkenntniß Bahn brechen, daß die Zivilisation unseres Jahrhunderts Türwahr edlere un höhere Aufgaben hat, als sich im Kriege zweier Kulturnationen selbst zu zerfleischen. Die fortschreitende Konsolidirung Der Republik erfüllt daher auch alle Freunde des Friedens mit den besten Hoffnungen. Das Kabinet Tirard it aus der Debatte um den Dispositionsfond siegreich und meitgekräftigt hervorgegangen, die Kabinetstrisis ist somit vorläufig abgewendet , wenn auch die Majorität für das Ministerium seine so überwältigende war, um dasselbe über alle Sorgen des Tages zu erheben, so hat das Votum der Kammer doc beriesen, daß die Einigkeit innerhalb der republikanischen Majorität fester ist, als deren Gegner wünschen; man mag den Sieg des Kabinets noch so gering veranschlagen, als Sieg des republikanischen Prinzips ist er jedenfalls von Bedeutung. Die Republik, welche jüngst erst eine Präsidenten- Krisis zu überstehen gehabt hat, wurde durch die Einigkeit ihrer Anhänger vor einer neuen Erschütterung bewahrt; man bringt dem P Vaterlande das Opfer, ihm den Fraktionsstandpunkt unterzuordnen und nicht früher "Die Art an das Bestehende zu Iegen, ehe das Nachfolgende gesichert it, man it mit einem Worte der latenten Krisen müde; das und nichts weniger Dbesagt das vermöchentliche Botum der Kammer und darin liegt auch jene Bedeutung. Der Morozek Wilson, welcher sich soeben abgespielt hat, ist schon an und für sich ein weiterer Beweis dafür, wie sehr die republikanisschen Grundlage in das französische Bolt eingedrungen sind und wie fest sie Dort mwurzeln; die spartanische Strenge der Republikaner duldet seine Korruption, sie verlangt eine umnenumwegbar ehrliche und gerechte Verwaltung bis in die höchsten Soigen hinauf, und Niemand steht Hoc genug, um vor der öffentlichen Meinung nicht ebenso wie der beste Bürger zur Rechenschaft gezogen werden zu können. Diesen Grundfall hat das Bolt ausgesprochen, als es den Schwiegersohn Grevy’s auf Die Anktlagebaut und diesen selbst zum Falle brachte. Wie immer das Urtheil der Nichter ausfallen mag, ob man der Strafantrag des Staatsanwaltes oder aber die Meinung des Vertheidigers siegt, daß es für gewisse Dinge außer dem öffentlichen Pranger seine weiteren Strafen gebe: auf jeden Fall steht die eine Thatsache fest, daß ein solcher Prozeß unter einer anderen als einer republikanischen Herrschaft kaum möglich gewesen wäre, und Daß nur eine Republik, welche auf starren Grundlagen fußt, den Grundlagen der bürgerlichen Gleichheit und der spartanischen Verwaltungsmoral in so glänzender Weise gerecht werden konnte. Hand in Hand mit der Feuigung der republikanischen Prinzipien geht auch eine ganz naturgemäße Einkehr und Umkehr in den Nevanchegelüsten der öffentlichen Meinung. Wenn es auch, vielleicht irgend einer Dame Vergnügen macht, sich durch einen uniformirten Galan als gefesselte Lotharingia in den Ballsälen herumführen zu lassen und damit den Aufsehenserfolg einer originellen Masterade zu erzielen, so sind in Frankreich jene Zeiten doch schon längst vorüber, in welchen die Fäden der Politit von den zarten Händen galanter Damen gesponnen wurden. Heute herrscht die nüchterne Erwägung der praktischen politifer, und wenn am Ende auc das Gespenst des Nevanchekrieges vom politisgen Horizont noch nicht verschwunden it, so entrückt es dochichtlich immer mehr in das Reich der Schemen und verliert zusehends an Schredhaftigkeit. Die Nation gewöhnt sich nachgerade an die Deklamationen Deronlede’s, der sich in der Rolle des harmlosen Schwärmers ganz gut gefällt; das »caeterum censeo« Cato’3 hat in Baroc- Ausgabe der Revanche-Apostel an Furchtbarkeit bedeutend verloren. Deroulede hat wiederholt erfahren, daß die Nation den Patriotismus nicht monopolisiren lassen will, und daß sie den Gipfel der Vaterlandsliebe nicht darin sieht, Die blühenden Saatfelder der Heimath mit wüsten Kriegslärm zu überziehen. Vielleicht kommt auch noch der Tag, an welchen die elsag-Lothringische Trage ganz aus der Welt verschwindet und die gesunde Logik siegt, denn es gibt kaum etwas Unlogischeres, als Diese Leidige Frage, welche eine Nation freier Republikaner zwingt, die schweren Fesseln des Militarismus zu tragen und sich seinemode zu beugen. Unter einer Dynastie, deren Herrscherrechte Die Nation schon längst nicht mehr anerkennt, wurden diese ursprünglich deutschen Gebiete gewaltsam offupirt; ein Kaiser, der in der Verbannung starb, hat Deutschland gezwungen, sie wieder zurückzuerobern und das soll nun eine ewig eiternde Wunde an dem sonst so gefunden Körper der französischen Nation bilden ?..... Das französische ruffische Bündnis, welches jegt im Vordergrunde der Tagesfragen steht, könnte nur mögen.: Elsaß-Lothringens zum Abschluffe gelangen, denn von einer eigentlichen Interessengemeinschaft zwischen Stanfreich und Rußland kann ebenso wenig die Rede sein, wie von einer Gemeinschaft zwischen Fromm und gerade oder zwischen Knechtschaft und Freiheit. Die ruffischen Blätter und die siei protegirenden Diplomaten mögen sich noch so sehr anstrengen, eine Synteresengemeinschaft zwischen der Französischen Republik und der ruffischen Autokratie heranzuflügeln, sie werden es doch nie weiter als zu Trugschlüssen bringen, die man mackhiavellistisch nennen müßte, sofern Mackhiavelli, der sein Stmper in politischen Dingen war, nicht erreichen würde, hörte er seinen Namen in solcher Weise mißbrauchen. Rußland will seinen Einfluß über die Balkan-Halbinsel in einer Weise ausdehnen, welche lebhaft an die Bismarck’sche Definition der Machtpolitik gemahnt ; jene Mächte, welche eine freie Entwicklung der Balfanflaven unwünschen, stehen der russischen Politif gegenüber, und da sollte es noH frag Ti sein fünnen, auf welche Seite sich die „Nation der republikanischen Freiheit" zu stellen habe? Wie tief müßte die Französische Nation finden, wollte sie die nach Befreiung zingenden Baltanslaven der Knechttchaft überliefern, um baz Tür die Gebiete von Elsaß-Lothringen zurüczuerobern, wennsie — was einstweilen ehr bezweifelt werden muß — sie überhaupt zurüczuerobern im Stande ist. Die Schamröther müßte jedem Franzosen in die Wangen steigen, wenn das Phantom Deroulèdes und seiner Vatriotenliga um diesen Preis verwirklicht werden müßte; die republikanische Ehrlichkeit wird Tieber darauf verzichten, als daß sie statt des offenen, ehr Shen Kampfes die Frommen Wege des politischen Schacyers einschlägt und die Freiheit ganzer Nationen an den Meistbietenden verkauft. Die französischen Staatsmänner haben das Recht, den Berliner Vertrag nach ihrem Sinne zu deuten und sie werden in dieser Beziehung thun, was ihnen zweckmäßig düntt; aber sie haben nicht das Recht, mit der Freiheit der Ballanflaven zu schachern, weil die Ehre der Nation das verbietet. Sie werden sich übrigens auch fragen müssen — und wie der jüngste Artikel der „Neuve des deir Mondes" zeigt, beginnen sie sich bereits sehr einstlig mit dieser Frage zu beschäftigen, ob Rußland im Stande wäre, der französischen Nation eine Kompensation für das Risiko eines Krieges zu bieten, ob Die Folgen eines solchen Bindrisses die Ostgrenze Frankreichs auch nur um eines Haares Breite näher gegen den Rhein schieben künnten? Die Republit “wagt mit einem Kriege mehr, als ihre Nußland verbilligen Tann; ohne die Kriege Roms wäre sein Cäsar gekommen und ohne die Kriege Der ersten Republit Fein Soldatenfaiser Bonaparte. Kann day geman dahnen welche Gefahren für den Bestand der dritten Res publis im Hintergrunde eines Krieges lauern? So lange es Männer gibt, deren Ehrgeiz von einer französischen Königsfront träumt, darf Die Mer publis seine politischen Abenteuer wagen, weil sie sonst ihren Bestand risiirt. Die Republik bedeutet den Frieden,und muß ihm bedeuten, weil sie mit dem nächsten Kriege vielleicht aufgehört;..hat zu erkftiren — und deshalb haben die Freunde des Friedens ein Recht, Hoffnungsvoll auf die Haltung der französischen Staatsmänner zu vertrauen. Das unnatürliche Bündnis zwischen Frankreich und Rußland kann nicht zu Stande kommen, so lange die Regierung in den Händen von Republikanern liegt, denen die Freiheit und die Ehre der Nation höher steht, als der kriegerische Ehrgeiz eines ruhmsüchtigen Generals oder eines überspannten Nevande-Schwörmers. Nie war die französische. Mer publit ausschlaggebender im europäischen Staatenkonzerte als jet, da sie Die volle Freiheit ihres Handelns bejikt; und nie würde sie von ihrer Großmachtstellung tiefer herabsteigen, als wenn sie sich zum willenlosen Gefolgsmanne russischer Kosafengenerale degradiren wollte. — Eine interessante Episode in der ganz und gar sterilen Debatte über den österreichisch-ungarische rumänischen Grenzregulirmngsvertrag bildete die Auseinanderlegung zwischen dem Minister-präsidenten und dem Grafen Apponyi über die Kabinetsfrage. Gestern sagte Herr v. Tipa unter Anderem Folgendes : „Es ist sehr natürlich, daß die Regierung, wenn sie in Verhandlungen mit fremden Regierungen Kredit genießen will, für ihr Mord einstehen muß, aber nicht in der Weise, daß sie sagt, das Abgeordnetenhaus mill es anders und so mache ich es anders, sondern in der Meife, "daß sie gerade und einfach erklärt: das Abgeordnetenhaus hat Írast seines Rechtes die Vereinbarung nicht angenommen, ich habe mich getäuscht, ich kann mein Wort nicht einlösen, also gehe ich.“ Darauf replizirte Graf Apponyi in seiner Rede, indem er bemerkte, er halte es allerdings für angemessen, daß die Negierung in einem Falle, wie dem vorliegenden, die Kabinetsfrage stelle, aber dann dürfe sie nicht im Parlament und nicht zu dem Zmede gestellt werden, damit Die Verlegung des ungarischen Staatsrechtes inartikulirt werde, sondern — wörtlich! — „die Kabinetsfrage muß Dort und denjenigen Organen gegenüber gestellt werden — wenn, was ich nicht glaube, solche eristiren —, bei denen Schwierigkeiten dagegen obwalten, daß die staatsrechtlichen Granamina in vollem Umfange fanirt werden.“ Diesem Einwurf des Grafen Apponyi begegnete Herr v. Tiba in seiner heutigen Rede mit der folgenden Bemerkung : nun +. Das, was man ein Aufmerken der Kabinetsfrage nennt, habe ig nicht gethan. Andessen hat Graf Apponyi gesagt, er würde ebenfalls die Kabinetsfrage stellen, jedoch nicht hier, sondern andermorts, wobei er allerdings der Hoffnung oder dem Glauben Ausdruck gab, daß dazu wohl seine Gelegenheit mire geboten worden. Nun denn, ich fanre dem g. Herrn Abgeordneten versichern, daß bisher und wenigstens nach meiner Erfahrung behufsvertheidigung des ungarischen Staatsrechtes das Aufwerfen der Kabinetsfrage nicht nöthig war und ich hoffe und glaube, daß dies in Ungarn auch nie mehr nöthig sein werde. Angenommen indessen, daß sie gegen migre Hola der Fall ergeben würde, monath der Herr Abgeordnete, 4 damaliger Minister-Präsident Die Kabinetsfrage stellen und die Einlegung des Staatsrechtes verhindern würde — was würde er in Diesem alle thun ? Würde er hieher kommen und sich rühmen , man wollte das ungarische Staatsrecht verderben, aber ich habe dies verhindert, denn ich habe die Kabinetsfrage gestellt ? . . . 30 bin von der monarchischen Gesinnung des Grafen Apponyi zu sehr überzeugt, als daß ich glauben künnte, daß er dies jemals thun würde.“ Begreiflicherweise fühlte ich Graf Apponyi dur diese Apostrophe beträchtlich in die Enge getrieben und er suchte sich mit folgender, wie uns bedürft, vollständig mißglühten Entgegnung Luft zu machen: „+. Der Her Minister-Präsident hat sich mit Recht auf meine monarchische Gesinnung berufen, aber ich kann zur Beruhigung des Herrn Minister-Präsidenten erklären, daß mir der Gedanke ganz fern lag, als könnte an jener Stelle, auf welche, der Herr Minister- Präsident hinzielte, zur Vertheidigung des ungarischen Staatsrechtes das Aufwerfen der Kabinetsfrage nöthig sein... Aber der Herr Minister-Präsident weiß sehr gut, daß im Sinne des jet geltenden ungarischen Staatsrechtes auf die Eeledigung von Angelegenheiten, wie die vorliegende, auch andere amtliche Faktoren Einfluß nehmen und bei diesen anderen Faktoren können immerhin Auffassungen herrschen, welche mit dem ungarischen Staatsrechte im Widerspruch stehen, und foligen Auffassungen gegenüber erwarte ich allerdings, daß der ungarische Minister-Präsident zur vollständigen Wahrung des ungarischen Staatsrechtes, jenen Faktoren gegenüber und nicht hier im Hause die Kabinetsfrage aufwerfe.” Wir sagten bereits, daß diese Entgegnung mißglüct ist, denn es liegt ja auf der Hand, daß — wie der stets schlagfertige Minister- Präsident sofort bemerkte — die Kabinettfrage unter allen Umständen eben nur der Krone oder dem Parlamente und sonst.. Niemandem gegenüber gestellt werden kann, da ja über die Existenz einer Regierung eben nur diese beiden legitimen Gemalten und font Niemand entscheiden kann oder darf. Der Minister-Präsident hat auch, wie gesagt, kurz und bindig die seltsame Theorie des Grafen Apponyi zurückgewiesen. „Es it ganz neu,“ sagte er, „daß man die Kabinetsfrage noch jemand Anderem gegenüber stellen kann, als gegenüber der Krone oder dem Parlamente. Das habe ich bisher nicht gewußt.” Das ist denn au) so einfach und klar, daß man eigentlich weiter sein Wort darüber zu verlieren braucht. Und , Betti Mapló" macht auch in seinem heutigen Abendblatte vergebliche Anstrengungen, den Grafen Apponyi aus dem Gedränge herauszuhauen. Was es zu diesem Umwede vorbringt, macht die Sache nur noch schlimmer. „Das Aufwerfen der Kabinets- oder Mortefeuille-Frage — schreibt , tapló" — hat nur den Sinn, daß der Minister erklärt, sein Amt niederzulegen, wenn eine gemisse Forderung nicht angenommen wird. Das Amt kann er immer nur in die Hände des Monarchen niederlegen, aber die Forderung, an welche er sein Bortefeuille knüpft, kann er ebenso jedem Minister, wie dem Parlamente, wie der Krone gegenüber geltend machen, und in legter Auflösung handelt es fie immer Se. Majestät die betreffende Forderung des Ministers fir. forrett hält oder nicht. Hält er sie nicht für forrett, so entläßt er den Minister ; hält er sie aber für forrett, so Löst er das Parlament auf, oder entläßt den oder"die Kollegen des betreffenden Ministers, welche entgegengeseßter Meinung sind, und behält den Minister im Amte, der die Kabinetsfrage gestellt hat.“ &3 kommt,also nach „Pelti Napló" immer nur darauf an, ob Se Majestät ‚ine Forderung für berechtigt hält; es kann mithin eine Forderung allerdings an wen immer gerichtet, im Falle ihrer Verweigerung aber die Kabinetsfrage doch nur dem Monarchen gegenüber gestellt werden; — für wen argumentirt dann das gelchübte Blatt? Etwa für die Theorie des Grafen Apponyi, der die Kabinettfrage „anderen amtlichen Faktoren gegenüber” aufwerfen will, oder für die allein gejesliche und mögliche Praxis, daß die Kabinetsfrage eben nur vor der Krone oder vor dem Parlament geltend gemacht werden kan? Aus alledem aber geht die meise Lehr’ hervor: Man soll sich vor der Forechung staatsrechtlicher Fragen hüten, weil man sonst sehr leicht in ein Labyrinth von Widersprüchen geräth. Weder Graf Apponyi, no Herr Grünwald haben Grund, in dem Kalender ihres parlamentarischen Wirkens den gestrigen und den heutigen Tag roth anzustreichen, und so sehr sie auch sonst an ihrer Unsterblichkeit arbeiten mögen, sie sind Beide gescheidt genug, um im stillen Herzensjämmerlein zu wünschen, daß Dasjenige, was sie an diesen beiden Tagen geleistet, so bald als möglich der Vergessenheit anheimfallen möge. — Anknüpfend daran, daß die russische Anregung zumeist in einereife beschieden wurde, welche neue Anträge Rußlands zur Folge haben müßte, wenn die bulgarische Angelegenheit nicht wieder versumpfen sol, beschäftigt sich eine Berliner Bauschrift der , Bol. Korr.” mit der Frage der weiteren Haltung N Rußlands. Vielfach nimmt man an, es werde gar nichts thun. Andere, ebenfalls gut unterrichtete Kreise glauben, daß Rußland unter dem unmittelbaren Einflusse des unerhörten Sturzes seiner Baluta zu neuen Vorschlägen, zur Dokumentirung seiner Friedensliebe neigen dürfte, wie etwa zu dem Gedanken, daß die durch die Mächte in ihren Antworten auf die ruffischen Vorschläge angeregten Fragen vielleicht am beten durch den Zusammentritt einer Konferenz ihre Erleigung fänden. Vorläufig sei das eine der thatsächlichen Unterlage entbehrende Vermuthung, welcher jedoch ein gewisser Grad von Wahrscheinlichkeit dadurch verliehen werde, daß eine solche Anregung allgemeine Zustimmung finden könnte und daß dies das nächstliegende, Makland zur Verfügung stehende Mittel sei, um auf der von ihm betretenen Bahn mehrere Fortschritte zu versuchen. — Falls mit dem ‚jüngsten rufsischen Impulse wirklich die Hervorrufung von Berstimmungen beabsichtigt gewesen sein sollte, ist diese Absicht jedenfalls gescheitert Das Auftreten Oesterreich- Ungarns Englands und Italiens macht den Ginbruch voller Gemeinsamkeit in Mistrauen dieser Mächte gegen Deutschland i bei der offenen Handlungsweife und Aussprache des Fürsten Bismard wohl von vornherein ausgeschlossen. Da Fürst Bismard erklärte, jedem die Aufrechthaltung des Berliner Vertrags beziehenden Vorschlage seine Unterfrügung angedeihen zu lassen, konnte sie Deutschland der Anregung Rußlands gegenüber gar nicht anders verhalten, als es offenkundig gethan hat, darum, ob. — Die reichdtägige Liberale Partei hielt heute unter dem Vorlige Gustaw Vizsolyis eine Konferenz, in welcher die Vorlage über die Zudersteuer in Berathung gezogen wurde, welche der Referent des Finanz-Ausschusses Alexander Hegedüs nach eingehender Erörterung zur Annahme empfahl. — Mach den zustimmenden Ausführungen Berlatys wurde die Vorlage im Allgemeinen angenommen. —In der Spezialdebatte stellte Barasdy den Antrag, daß im Falle das Produkt gegen Steuerradstände verfault wird, das Plus nicht dem Eigenthümer, sondern dem früheren Beliser des Produktes ausgefolgt, im Falle des evelativen Pfandrechtes aber der kompetenten Behörde überantwortet werde. — Nachdem ih A. Neumann in demselben Sinne ausgesprochen, erklärten Minister-Präsident Tiba und Staatssekretin Weferle, daß die Ausführungs-Verordnung Hinsichtlich der angeregten Frageverfügungen enthalten werde. — Die Vorlage wurde auch in den Detail angenommen und dann die Konferenz geschlossen. — Die reichstägige Achtundvierziger- und Unabhängigkeits-Partei beschloß in ihrer heutigen Konferenz, den Gelegentwurf über die Zudersteuer nicht anzunehmen. Den Standpunkt der Partei wird im Hause Ignaz Helfys vertreten. ; % ő ús Aus dem Reichstand. Unsern Bericht über die heutige Sagung des Abgeordnetenhauses ergänzend, tragen mir nachstehend die Fortlegung der Verhandlung über den mit Rumänien gesclossenen Grenzregulirungs- Vertrag mit: Edmund Steinacher weit auf die Geringfügigkeit der Bemängelungen, welche gegen den Vertrag erhoben wurden, dann auf die prakttichen Schwierigkeiten einer neuen Verhandlung durch die seitdem neugewählte rumänische Kammer hin ; übrigens können Neußerungen, welche die beiden Staaten der Monarchie als in schroffem Gegenfas gegeneinander stehend erscheinen lassen, besonders unter den gegenwärtigen politischen S Konstellationen unnögig von guter Wirkung sein. Während das Bündniß Ungarns mit Oesterreich vielleicht bald mit Blut wird besiegelt werden müssen, ist es sehr unzeitgemäß, auch nur den Anschein eines unfreundlichen Verhältnisses zu ermeden. Schon der Glaube auf Seite eines Gegners, daß wir fest zusammenzuhalten entschlossen sind, ist ja ein Element unserer Stärke, das Mißtrauen aber eine Schwächung unserer Allianzfähigkeit. Was auch unser Staatsrecht, sagt, so läßt sich doch nicht leugnen, daß nach außen Ungarn in erster Reihe durch die Großmachtstellung der Monarchie sein Gericht geltend machen kann. Auch kann seinesfalls zugegeben werden, daß die Dynastie das einzige Band zwischen Ungarn und Desterreich sei. Der 1867er Ausgleich hat eine Realunion zwischen Beiden geschaffen, weil eine 300jährige Geschichte und Tradition und eine vielfache Interessengemeinschaft sich nicht beseitigen lassen. Und es wűre traurig, wenn dies Bewußtsein nicht in Fleisch und Blut der Völler der Monarchie übergegangen wäre. Wenn die beiden Staaten auch bis zu einem gemilsen Grade die Attribute der Selbstständigkeit einander gegenüber befssen, so bilden sie dem Auslande gegenüber doch eine Einheit, die durch den gemeinsamen Minister des Weißern repräsentirt wird. 68 m wurde also dem Staatsrecht gar nicht entsprechen, wenn nach dem Wunsche Györffy’s zwei besondere Kommilitonen die Grenzregulirung vereinbaren und zwei besondere Verträge geschloffen würden. Das Vorgehen der Regierung war ganz formell und dies kann doch einzelne nicht präzise Ausdrüche nicht alterirt werden. Bei der Verhandlung von internationalen Verträgen möge auch die äußerte Linke nicht vergessen, daß die Großmachtstellung der Monarchie Ungarn Gewicht verleiht. Darum seien staatsrechtliche Haarspaltereien nicht am Platz und stimmt Redner für die Annahme des Vertrages. « Prassdetrt hält es für seine Pflicht,311 bemerken,daß der Rednerkux dem erf sagte,«daß Ungarn zu den Ländern Oesterreichs im Verhältnis jeder Realunan stehe,einen den«faktischen Zuständen nicht entsprechenden Ausdruck gebraucht habe(Lebhafte Zustimmung links und auf der äußersten Linken.) »Zerd-Szederkenyi sagt,die vom Minister-Präsidenten gestern ziterten fehlerhaften Verträge beweisen nichts für den vorliegenden Vertrag-Redner entwickelt dann seine und seiner Partei staatsrechtliche Bedenken.Er beleuchtet auch seinerseits die vom Minister-Präsidenten gestern angeführten früheren internationalen Verträge,um nachzuweisen,«daß in denselben die staatsrechtliche Stellung Ungarns besser berücksichtigt worden,als in dem vorliegenden Vertrage und daß der thsters-Präsident unrichtig zitirt habe.In dem gegenwärtigen Falle hat es sich einfachxtkut einen Vertrag zwischen Rumänien und Ungarn gehandelt,d»er Monisters Präsident hätte dem Ministerium des Aeußern erklären müssen«,daß·Oesterreich nichts damit zu schaffen habe.Auch als seinerzeit die Eisenbahn-Anschluß-Konvention geschlossen wurde, hattepesterrech nichts damit zu thun.Dies muß zum Lobe der damaliges Regierung konstatirt werden.Der anwesende Kommunika- Hans-Minister ist übrigens in der Lage,dies bestätigen zu können. Redner unterstützt den Beflußantrag Györffy’s· Minister-Präsident«ipa wünscht zur Richtigstellung seiner mißverstandenen Worte zu sprechen.Er hat die gesternzitirten, fehlerhafte Ausdrücke enthaltenden internationalen Verträge leicht deshalb angeführt,ik1n sie als ein zu befolgendes Präzedens hinzustellen;er hat vielmehr gesagt,daß solche Fehler nach Möglichkeit vermieden werden müssen und hat hinzugefügt,daß aus diesen Fehlern bisher keine Gefahr für Ungarns Staatsrecht erwachsen sei und daß ausg aus den in der Vorlage enthaltenen fehlerhaften Ausdrücken eine solche Gefahr nicht entstehen werde. Er hat auch nicht gesagt, daß jene Fehler ein Oravamen für unser Staatsrecht bedeuten; er hat nur von Fehlern gesprochen, aus melden, eine Gefahr, für Ungarns staatsrechtliche Stellung nicht erwachsen sei und auch nicht erwachsen werde. " Der Vorredner hat sich auf die Eisenbahnanschluß-Konvention vom JahrelsJM berufen Es leidet keinen Zweifel,daß jene Angelegenheit nur Intervention des Ministeriums des Aeußern und ohne Hinzuthun Oesterreichs zwischen Ungarn und Rumänien geregelt werden konnte. Dies ist möglichh bei einer Konvention,inders es sich um seine Eisenbahn-Verbindung handelt.Im vorlteenden Falle ist gbecvoxx der Feststellung geographischer Grenzen die ede,su:·iddaß dies·eine" Angelegenheit·sei»,welche beide Staaten der Monarchie interessixt, kUUUUUmöglIch)·IUAHFedE gestellt werden.Darum läßt sich denn auch ein Bergleich zwischen jener Eisenbahn-Konvention und dem vor liegenden GrenzregulirungsVertrage nicht gut aufstellen. .Szederkenyt hat behauptet,daß edner nicht richtig itirt hätte.Demgegenüber verliest der Minister-Präsident mehrereuragraphen der G.AxxxvI:1871 und LXXIII 1871,sowie der mit Satzland geschlossenen Postkonvention vom Jahre 1874,um nachzusperfen,daß die gestern angeführten fehlerhaften Ausdrücke darinwirklich enthalten seien. . »" DerderrAbgeordnete Graprponyi hat es zur gesterts als Fehler angerechnet,daß ich die Kabinetsfrage aufgeworfen habe Der HerrAbgeordnete Akos Beöthy wieder hat über internationale Verträge und solle Stellng der Regierumg denselben gegenüber eine meines Erachtens irrnge Theorie entwickelt Ich habe auf jene Theorie geantwortet ud dqß Ich aus der meinerseits für richtig erachteten Theorie fuxxmftch die Konsequenzen ableiten würde,ist wohl natürlich· Llllekrk Das jemgerasman,,Aufwerfen der Kabinetsfrage'«nennt, habe ich nicht gethan. Der Herr Abgeordnete Graf Apponyi sagte, er würde ebenfalls die Kabinetsfrage aufwerfen, aber nicht hier, sondern anderswo ; doch hat auch er seine Hoffnung oder seine Leberzeugung ausgesprochen, daß dazu wohl sein Anlak gemesen wäre. Ich kann dem Herrn Abgeordneten die Versicherung geben, daß, nach meinen Erfahrungen m wenigstens, bisher zur Vertheidigung des ungarischen Staatsrechtes das Aufwerfen der Kabinettfrage nicht nöthig gemesen. (Lebhafte Zustimmung rechts ; Bewegung Fine.) Ich glaube, ich hoffe, daß dies in Ungarn nie mehr nöthig sein werde. (Lebhafte Zustimmung rechts.) i Aber nehmen mir an, daß allen unseren Erwartungen entgegen ein Fall vorsäme, in welchem der Herr Abgeordnete, der damals Minister-präsident sein würde, die Kabinetsfrage aufmerfen und die Verlegung des Staatsrechtes verhindern würde. (Hört!) Was würde er dann thun? Würde er hieher kommen und sich rühmen: Man hat das ungarische Staatsrecht verlegen wollen, aber ich habe Dies verhindert, indem ich die Kabinetsfrage aufwarf? (Beifall rechts; DBewwegung auf der äußerten Linken.) Géza Volonyi: Damit könnte man sich auch rühmen ! Minister-präsident Tia: Nach der Ansicht des Herrn Abgeordneten vielleicht; aber ich bin zu sehr überzeugt von der monarchischen Gesinnung des Hexen Abgeordneten Grafen Apponyi, als daß ich glauben könnte, daß er dies jemals thun würde. (Lebhafte ae auf der äußersten Linien. Rufe: Und die Nation in nichts 39 habe also dort, an anderem Orte, die Kabinetsfrage nicht aufgemorfen, weil es nicht möthig war (Zustimmung rechts), und habe sie ,hier nicht aufgemorfen, weil ich, der Ueberzeugung bin, daß es auch hier nicht nöthig sei. Wenn es hier nöthig wäre, würde ich nach der von mir entwickelten Theorie sicherlich geneigt sein, daraus die Konsequenzen für mich abzuleiten. Aber ich bin überzeugt, daß es nicht nöthig sei; denn die Frage ist nicht die, welche Graf Apponyi bezeichnet hat, ob die gegenwärtige Regierung bleiben oder ob eine Verlegung des Staatsrechtes unartikulirt werden soll, sondern die Frage steht so: Soll mit Verlegung des öffentlichen Interesses ein Vertrag verworfen werden, bios damit einige, von Manchen sehr hoch angeschlagene inkorrekte Ausdrücke geändert werden? (Beifall rechts , arm auf der äußersten Linken.) Das ist die Frage und Darum bin ich überzeugt, daß die Majorität aus diesen Gesichtspunkte den Vertrag annehmen werde; fie wird ihn annehmen, weil Sie sich vergebens bemühen, sich selbst und Andere glauben zu machen, daß hier eine große Verlegung des Staatsrechtes vorliege. Denn ich muß erklären: ich meiß, daß ich neben Gegnern in diesem Hause auch Freunde habe ; aber unter diesen ist sein Einziger, der, wenn er zu wählen Hätte zwischen meiner Ministerschaft und dem Staatsrechte Ungarns, sich nicht für das Zegiere entscheiden würde. (Lebhafte Zustimmung und Beifall rechts.) Graf Albert Apponyi bemerkt auf die leicht verständliche Anspielung des Minister-Präsidenten, daß derselbe ganz Recht habe, sich auf die monarchistische Gesinnung des Redners zu berufen. Zur größeren Beruhigung des Minister-Präsidenten fügt Redner noch hinzu, daß die Vorauslegung, als ob es nothmendig wäre, an jener Stelle, auf welche der Minister-Präsident hinzielte, die Kabinetsfrage aufzumerfen, um das ungarische Staatsrecht wahren zu können, unzutreffend sei. Medner weiß, daß dies nicht nothmendig it und wünscht auch nicht, daß dem anders werde. Allein bei Fragen solcher Natur, wie sie heute verhandelt werden, haben infolge der Organisation, unsere Monarchie und unserer Gejege auch andere Faktoren, einen Einfluß auf unser Staatsrecht. Und Nedner erwartet von jedem Minister Ungarns, daß er unser Staatsrecht "gegenüber dieser Angerenz vor Ungefeglichkeiten berwahre, und daß er diesem Faktor und, nicht dem Hause gegenüber, eventuell ..wenn.. dort die Geltendmachung einer dem ungarischen Staatsrechte widersprechenden Auffassung versucht werden sollte, die Kabinetfrage aufwerfe. Dies muß Nedner zur Richtigstellung seiner Worte erklären. (Austimmung linf8.) » Minister-Präsident Tipa:Wie es scheint,sind die staatsrechtlichen Debatten ziemlich heikler Natur,denn ich habe heute ein neues Prinzip gelernt,daß man nämlich die Kabinetsfrage auch einem Anderen als der Krone und der Legislative gegenüber aufwerfen kann-Das habe ich bisher noch nicht gewußt.(Zustimmung rechts. Bewegung auf der äußersten Linken) , Julius Schwarcz gesteht,erzolle zwar den oppositionellen Rednern volle Anerkennung für den Eifer,mit welchen»diese«in dieser Debatte die Postulate des öffentlichen Rechts zurmndtztren gesucht hatten,doch sei kein Anlaß zum Sturmläuter Julius Györffy habe eine sehr interessante Rede gehalten,doch sollten sich die Herren Redner,unter Anderen auch Györffy selber,etwas genauer die staatsrechtliche Terminologie angelegen sein lassen,als sie dies heute und gestern gethan.Redner siite etliche Stylwendungen aus der Rede Györffy’s,um anzudeuten,wie unwissenschaftlich die Ausdrucksweise ist,in welcher die Redner der beiden oppositionellen Parmenqu ungarische Staatsrecht gegenüber den zweifellos verunglücktet,weil staatsrechtlich in korrekten Kunstausdrücken der Vorlage vertheidigen 311 können meinen.—Beöthy habe von ein1 ein Unterschied in der«Auf«fassung des Rechtskreises der Pulamente in internationalen Sachen errochen und habe eine absolutistische und eine konstitutionelle Aufjátung betont. Dieser ganze theoretisirende Exkurs Beöthy’s entbehre jedoch jeder konkreten Begründung, denn dei § 1 der betreffenden Vorlage Konstatirt ja ausdrücklich, daß der internationale Vertrag mit Rumänien erst auf Grund heffen, daß derselbe von dem ungarischen Heichatage angenommen wurde, unartikulirt wird. — Graf Apponyi habe in seiner Rede ein Meisterbtüd parlamentarischen Diplomatisiens geleistet ; Apponyi deute die einzelnen Tonfreien refrimirbaren staatsrechtlich inferierten Ausbrüche des Näheren gar nicht an, sondern ziehe blos im Allgemeinen gegen die staatsrechtlichen Gebrechen der ganzen Redaktion der Vorlage los. Nun sei der Ausdruck la frontiere entre P’Autriche- Hongrie et la Roumaniec seinesfalls forrest, doch entstehe dadurch, wenn auch dieser Tert in dieser Redaktion angenommen werden würde, noch keine so sehr namhafte Gefahr für die Zukunft, denn wir leben nicht im XIII. oder XIV. Jahrhundert, so ein staatsrechtlich inkorrekter Ausdruch einer von der Hand des einzigen schriftkundigen Mannes am Hofe, von irgendeinem Gancellavius herrührenden Urkunde die Entwicklung des zwischen solchen Staaten wie Aragonien und Valencia bestehenden Rechtsverhältnisses wesentlich zu beeinträchtigen vermöchte, sondern mir leben am Ende des XIX. Jahrhundert, wo im internationalen echte nunmehr eine ganz andere Hermeneutik gilt, als noch zu Zeiten Metternich’s. Heutzutage würde wohl auch das vom ingatta Reichstag votirte Gefek als Kommentar zur Entscheidung etwaiger Kontroversen herbeigezogen werden, und in Diessem Gefeg steht ja der Ausdruck: „die beiden Staaten der Österreichiscr ungarischen Monarchie“, und dies sei ein hinlängliches Korrestivum. Winde die Mehrheit den“. Minister-präsidenten fest im Stiche laffen, so würde dadurch eine Krise entstehen, welche gerade jecht heraufzubeschwören, nicht im Unteresse des Vaterlandes liegt. Koloman Tipa habe bereits 1870 das Bündniß mit Deutschland geebnet, nur auf dieser Grundlage konnte 1879 der Vertrag mit dem Deutschen Reich abgeschlossen werden ; Würde man also durch die Zurücwertung der Vorlage eine Krise im Ungarn und zugleich in Bukarest hervorrufen, so mürden Bereidtungen entstehen, welche unter den jenigen europäischen Verhältnissen wahrhaft nicht wünschenswerth sind. Er nimmt die Vorlage an. (Lebhafter Beifall rechts.) Josef Ottadaráp bemerkt dem Vorredner,wenn er so glaube, daß polnische Rücksichten es erfordern,daß Ungarn mit Rumänien sin.» Frieden lebe,müsse erlauchem sehem daß dies noch mehr im Interesse« Runmäniensgelegen sei.Mit europäischen Verwicklungen braucht man« also nicht zu drohen,wie man beim 1867er Ausgleich mit dem moskowitischen Wauwau drohte.»Aus den1G.A..Xll.1867 könne man nicht folgern, daß Ungarn nicht selbstständig über seine Grenze verfügen kann. Er verweigert die Ipartikulirung des Vertrags Béla Grünwald sieht aus den Aeußerungen des Ministerpräsidenten, daß die Negierung sich bemüht, das stnatsrechtliche Graz warnen, welches die Vorlage involvirt, nach Möglichkeit zu devaloiren ; ja der Minister-präsident hat der Opposition zu verstehen gegeben, daß sie an die große Bedeutung der Sache selbst nicht glaube, sondern mit diesem Drimande nur Stimmung zu machen suche.Ueber das Meritum der Sache will Redner sich nicht äußern; die Verletzungen seien genügend klargestellt worden.Mandariwn· Nixemandem voraussetzete,daß er nicht fühle,welche große Bedeutung die Sache für Ungarn habe. Redner will sich nur über die Verdächtigung äußern, merde der Minister-Präsident ausgesprochen. An die Konvention haben sich fehlerhafte Ausdrücke eingeschlichen. Das Ministerial-Organ, welches das Inartikulirungs-Gefäß zu entwerfen hatte, hat mechanisch Die der Ministerial-Beamte, melcher den Tranzösischen fett ins Ungarice inferzellen Ausdrüche übernommen. Am auffallendsten aber ist, daß .. ,' .