Pester Lloyd, Oktober 1888 (Jahrgang 35, nr. 272-301)

1888-10-09 / nr. 279

[4 _PESTER 1888. — Ir. 279. Abonnement für die österr­-unger. Monarchie Für den „Reiter Lloyd" Morgen und Abendblatt) (Erscheint an Montag Früh und am Morgen nach einem Feiertage.) Für B­udapesk mit Vollversendung: anzjährlich fl.22.— Bierteljährl. fl.5.50 f 1.— Fe A­lé 2.—­­ Salbjährlich , 12.— Monatlich Mit separater Postversendung des AbendBlattes... ff. 1.— vierteljährlich mehr. Für die skurrirte Slawenzeitung -­­-- -- Pe a ; 9 Man prännmerirt für gudapeft in der Abminifiration des , Yeffer Lloyd“, Dorotheagafle fir. 14, 1. Grog, außerhalb Budapest mittelst Postanweisung dur­ alle Postämter. “ 1 . G­anzjährlich fl.24.— Bierteljährl. fl. 6.— giábruid B­ierteli­ge 1 .» Ginidjaltun ee "Öitenen erediaal T.J­ : gudaprái­­­ang: in der Administration, Dorotheagafie Nr. 14, ersten Stod, ferner: in den Annoncen-E­peditionen­eopold Lang, Dorotheagafie 9; Haasenstein & Vogler, Doro­­theagafie Nr. 11; A. VW. Gold­­berger, Väczi­ uteza 9; Anton Mezei Dorotheagafie 6. 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Es ei ge Spärlic, N­AR eh N Bellimmüngen Bebenfen Bejagte er Er ” Zur Regalien-Ablösung.­ ­ Iin foften Gin vor innen Bose im „Befe Sfogbr efjenemen Het [99 fomwie al aller Et nee a Meerkunn nal famteit auf : ne gi Wa Nas rc sh kett Yan A auf §. 1 diejes worden Pe in Folge deren Details den Befigern der Regalien nicht jenen Gr­nd bieten würde für ihr zu Recht bestehendes und meist auch intabulirtes Eigen­­thum , welchen Cr­at dieselben daher mit Recht verlangen können als Mitglieder eines geordneten Staates, für welchen sie durch alle mög­­lichen direkten und indirekten Steuern so viele Opfer bringen und gegebenen Falles auch mittelst ihrer Person einzustehen verpflich­­tet sind. 2. Daß das Ergebniß der beklagten Details Hauptsächlich das fiskalische Interesse fördern würde, und zwar auf Unfosten der recht­­mäßigen Eigenthümer der Regalien; und daß hiedurch eine bez­eigende Klasse allein fr das allgemeine Wohl in Anspruch genommen würde, was ebenso ungerecht als politisch unzweikmäßig wäre. Ad1. Bollen Erlag bietet die beanspruchte Ablösung nicht, indem bei Berechnung des­­ Reinertrages für die Regie 20 Perzent in Abschlag zu bringen beantragt sind. Die Regieforten der Regalien betragen bekanntlich ein solches Minimum, daß wenn bei der Ablösung 5%, hiefür in Abschlag ge­­bracht werden, dieses ganz gewiß noch die Wirklichkeit übersteigen würde ; demzufolge für die Regiefosten 20%, anzunehmen und das Kapital dieser 200%, den betreffenden Befisern ebenfalls entziehen zu­­ wollen, wäre in einem geordneten Staatsmesen ein wahres Unikum, und diese Verkürzung nicht nur mit der Unsicherheit des Regalien­­einkommens, sondern­ sogar mit jener des Fortbestandes des Regalen­nrech­tes entschuldigen zu wollen,ist schon an und für sich hinfällig,da T die für selbe bisher gezahltelOOro Steuer,sowie alle sonstigen direk­­ten und indirekten Abgaben, welche jeder Regalienbesiger dem Staate­n leistet,mit Recht als genügendes Mittel betrachtet werden können,um «den«Staat in die Lage zu versetzen,das Regale-Eigenthu­m ebenso vor Ertragsschmälerung, oder gar vor Vernichtung zu hüten, wie jedes andere Eigenthum. Das Entgegengefegte wäre für jeden, der im Staate Etwas sein Eigenthum nennen zu können das Glüc hat, roicklich sehr beunruhigend, denn die Grundbedingung jedes Staates ist Gewähr­­leistung der Sicherheit des Eigenthums, und daß dieses Prinzip ein­­gehalten werde, hiezu hat Ungarn gewiß noch mehr Ursache als jeder andere Staat so­wohl in national-ökonomischer, als auch in politischer Hinsicht. Wenn man die beantragte Mehrabrechnung von 15 Perzent der Regiefosten über jene Summe, welche selche in der Wirklichkeit höchstens betragen, unparteilich betrachtet, so muß man zugeben, daß der Staat mit gleichem Rechte von jedem Kapital und von jedem Belis einen Theil in Anspruch nehmen könnte, unter dem Vorwande, daß diese Inanspruchnahme, melde nach dem oben berührten Artikel: „nurden Gegennwerth bed­eutet der rela­­tiven Unssicherheit, der Blndereien und der sonstigen Mitberwaltung mit welchen der Genuß des betreffenden BesitesS bis­her verbunden mar“. Der fernere Anspruch auf volle Entschädigung für den wirt­­lichen Ertrag von den Regalien wird noch­ vermehrt dur­ das Fakt­um, dab dieser Ertrag, Groß mehrerer dieselben schädigenden Verordnungen der verschiedenen Regierungen, bisher, wenn aug langsam, jo doch fortwährend gestiegen ist, somit auch in Hinkunft noch mehr fteigen würde, wenn das bestehende Net von Geite der Regierung ent­­sprechend gefehtigt wird, was zu fordern die Besu­cher unstreitig das Recht hätten nicht nur in Folge der jeder Regierung obliegenden Pflicht, sondern auch­ wegen der von den Negalien gezahlten 10 Berzent­einsommensteuer. € 8 ist daher sonderbar, eine geringere Entschädigung dadurch motiviren zu wollen, daß der fest bestehende Ertrag von den Negalien etwas Prekäres sei und auch ganz aufhören könnte , indem dieses nur in Folge von Verfäumnissen der Regierung stattfinden könnte, deren Pflicht es märe, selbst auf die Legislative entsprechend einzumirten, wenn — vorausgefeßt, aber nicht zugegeben — in derselben eine ent­­gegengefegte Richtung sich zeigen sollte. Das in dem zitirten Artikel des „Lloyd“ d­iesbezüglich gebrachte Argument klingt umso sonderbarer, als, wenn die beantragten Details der Ablösung in Anwendung kommen sollten, der Staat so viele Regalien zu viel höheren Breiten als die Entschädigung der übrigen Regalienbesiter nun betragen w­ürde, verkauft hat, daher für die Käufer der Staats-Regalien die Freiheit der Option in den Geset­­artikel aufgenommen worden ist, die volle Entschädigung für den gezahlten Kaufshilfung zu verlangen. Daß dieses Necht der Option nit atg für die Käufer anderer Regalien unter eventuell nöthigen Vorbehalten in das Gebet aufgenommen worden ist, erscheint ebenfalls anstößig. Die Regalien sind auf die Besiter derselben übernommen duch königliche Schenkung, dur Erbschaft, durch Theilung, duch Kauf oder als Entgelt irgend einer Schuld im Vergleichs- oder im Erelutions­­wege, und sind größtentheils unter diesen Titeln auch intabuiert. Mit meldem Rechte könnte man denselben nun einen Theil dieses ihres wehlerworbenen Rechtes ohne volle Entschädigung konftöziren ? Melder Titel kann hiezu genügen? Sener der Wohlfahrt des Staates? Sener der Hebung des Handels, der Industrie oder des Gewerbes? Für derlei, das allgemeine Wohl betreffende sicher sehr wichtige Imede können nicht Opfer einer Klaffe von Staats­­bürgern allein in Anspruch genommen werden, weil diese Inanspruchnahme in Folge ihrer Unthätigkeit und sonstigen Schwächen gefahrlos scheint,­­ denn zum allgemeinen Wohl haben alle Staats­­bürger gleichmäßig beizutragen. Wie northeilhaft diese Taktik momentan aug für die anderen Klassen erscheinen mag, ebenso schädigend dürfte dieselbe für sie in der Zukunft werden. Was nüht die angeblic angestrebte Gleichheit vor dem Geiet, wenn selbst das Gigenthum nicht gleichmäßig gefrüst wird ? Exemplification spielt Heutzutage eine große Rolle. Mit Ber­­ufung auf diese Antezedenz könnten successive Kaufleute, Industrielle, Kapitalisten, Banken 2. ähnlicher Behandlung unterzogen werden. Uebrigens sind von dieser Klaffe von Staatsbürgern viele auch son­dermalen durch die Regalienablösung interessirt; und man kann daher mit Necht hoffen, daß alle Befiger in dem Bewußtsein gleicher Gefahr schon dermalen für die Heiligkeit des Gigenthums­ eintreten erden. Die Markt, Mauth- und Mahlgerechtigkeits-Ablösung ist ebenfalls noch in Aussicht,­ man errege daher keine Befürchtungen und tue nichts, was den Weg zu schädigenden Schritten zeigen könnte. Laut allem Obengesagten kann bei der Ablösungsberechnung für die Regie denn der erste­­ und nicht des Negaliendefiges und das Ganze derselben schließt große Ungerechtigkeiten nicht aus. Von anderen Fällen abgesehen, will ich z. B. nur einen anfüh­­ren: Wenn ein Regale aus welcher Ursache immer zu geringem Preise bis zur Ablösung verkauft, oder für dasselbe titulo reco­­gnitione juris, oder selbst auch als Bagt nur ein minimaler Betrag gezahlt worden wäre. könnte, frage ich, in einem solchen Falle der Minimalbetrag, von welchem eventuell Steuer gezahlt worden it, oder der von dem Ausnießer einbefannte zweifelsohne zu geringe Mein­ertrag als Schlüssel für die Ablösung dienen, da dieses Regale dem Staate nachher doch so viel mehr ab­werfen würde? und umso größer wäre diese Ungerechtigkeit, wenn der betreffende Eigenthü­mer diesen anerofen, z. B. ererbten Kontrakt seinerzeit hat annulliren wollen und den deshalb geführten Prozeß verloren hat. Die Verkürzung der Befiser durch die in diesem 8. 3 sub 1 und 2 enthaltenen Ausnahmen muß daher durch eine solche Ergänzung derselben verhindert werden, daß selbe auch auf solche und auch anderartige Fälle Anwendung finden können; denn eine Ablösung ohne Berücsichtigung solcher Fälle wäre eine nicht zu rechtfertigende Verkürzung, oder im besten Falle eine dar unvollkommene Gelege herbeigeführte, eines Staates unwürdige Art von Gewinn. E 3 scheint daher Pflicht eines jeden rechtlich denkenden und nicht kommunistisch gesinnten Mannes zu sein, auf jede ihm mögliche Art die Regierung vor einem solchen, mit Recht zu erhebenden Bor mwurf zu bewahren. Uebrigens erfordert die in dem 8.3 sub 3 enthaltene Aus­­nahme auch in anderer Beziehung eine entsprechende Modifikation, denn die Bestimmung: „Im entgegengelesten Salle, ebenso in dem unter Punkt 2 bezeichneten Falle i­ mit Inbetrachtnahme des Ein­kommens der unter gleichen Verhältnissen befindlichen Gemeinde” kann verschiedenartig ausgelegt werden. Es műre daher zriedmäßig, die Art der Berechnung deutlich zu bestimmen, z. B. : Wenn duch besondere Umstände eine offenbare Verkürzung des Regalienbefißes durch den Steuerschlüsfel bei der Ablösung statt­­findet und der Ertrag des betreffenden Regales nach jenem Ergebniß zu berechnen ist, welches in jenen Nachbargemeinden sich ergeben hat, in welchen ein ähnlicher Bedarf an geistigen Getränken­ sich gezeigt­ hat, so hätte die Kopfzahl der als Norm anzunehmenden Gemeinde als­ Divivend des Negale-Ertrages derselben zu dienen zur Bestimmung des zu zestifizirenden­ Ertrages in der beanstandeten Gemeinde ; und dieser Ertrag per Kopf würde auch bei anderen Gemeinden dem Xerar als entsprechender Anhaltspunkt dessen dienen, welchen Ertrag das Negale dem Staate ab­werfen wird. . Ad 2. Daß das Ergebniß der Ablösung der Negalien, wenn die Details der Ablösung nicht eine Xenderung erfahren sollten, haupt­­fülls das Interesse des Merars fördern wird und zwar auf Kosten der, dermaligen Negalienbesiter , dieser Beweis i­ zwar implicite Ion in dem ad 1 Angeführten enthalten, doch kommt hiebei noch­ Fol­­gendes hervorzuheben : a) Während bei der Ablösung dem Befiter statt seiner högstens 5 Perzent betragenden Regie in höchst ungerechter und über­­triebener Weise 20 Perzent vom Kapital in Abschlag gebracht würden, bei Berechnung der im Nominalbetrage zu gebenden Werthpapiere, welche in vollem Werthe gewiß nicht anzubringen sein werden, so wird außerdem diese Negie den Staat nicht­­s von diesen 20 Ber­­zen t­reften, in Folge der Art der beabsichtigten Ausnügung, und indem der Staat hiezu ohnedies Organe zur Disposition hat. b) Weil der Staat bei der Ausnügung der Negalien überhaupt einen viel größeren Ertrag haben wird, als die gegenwärtigen Beltger derselben­ genießen, indem die Negalien aus den verschiedensten Ur­­sachen in den meisten Gegenden des Landes sehr schlecht verpachtet sind. Dieses erhellt daraus, daß in jenen Gegenden, wo die Ver­­pachtungen günstig für den Befiger sind, seibe — die Kinder mitge­­zählt — per Kopf bis zu fl. 3 hinanreichen, so daß man in diesen Gegenden den Durchschnitt per Kopf circa auf fl. 2 annehmen kann, während in vielen Gegenden dermalen auf der Kopf vielleicht nicht einmal 50 fr. gerechnet werden können. Durch die Üebernahme der Schankgerechtigkeit von Geite des Staates wird sich der Ertrag viel gleichmäßiger gestalten, da gegen­­über dem Staate Schädigungen der Regalien nicht nur streng gestraft, sondern auch vermöge der, dem Staate zur Verfügung stehenden Or­­gane diese Schädigungen beinahe unmöglich­ sein werden, was sich selbst bei Sachverständigen und energischen Befigern nicht in diesem­ Maße jagen läßt, bei den meisten aber gar nicht. Aus obigem läßt sich leicht ein beiläufiger Schluß ziehen, wie viel Ertrag dem Staate­n schon in den ersten Jahren zufallen, wird, selbst von der Verpachtung allein, und unabhängig von den in den Geset­zentemplirten anderen Abgaben. 68 ist daher eine ganz unbe­­gründete Befürchtung, welche in dem Motivenbericht Ausdruck findet, daß der Staat bei der Negateablösung etwas risiirt, und daß a conto dieses Risikos der volle Erlaß der Werthe der von dem Staate über­nommenen Regalien nit stattfinden könne; wozu noch der Umstand kommt, daß duch Erpropriation der dem Staate nöthigen Gebäude derselbe höchstwahrscheinlich ebenfalls gewinnen und die Beleger der­­selben gewiß nur Nachtheil erleiden werden. In Folge alles Obigen kann­ man der Hoffnung Raum geben, daß die bisher als Stüßen der Eigenthumgrechte und der Staats­­interessen bewährten Männer unserer Regierung und vor Allem der Reiter derselben die entsprechenden Nenderungen in dem Gefegporschlag selbst beantragen oder wenigstens den zu beantragenden gerechten Modifikationen ihre Zustimmung nicht versagen werden. Tirnau, 6. Oktober 1888. August von Deckopfkn, Advokat. Wir geben im vorstehenden Artikel den Ausführungen des geehrten Verfassers Raum, ohne in allen Stüden die Ansichten des­­selben zu theilen. Was insbesondere den Abzug von 20 Perzent betrifft, so haben wir vom Anfang her die Bezeichnung desselben „für Manipulationskosten“ als feine glückliche angesehen, wir haben vielmehr einen perzentuellen Abzug für gerechtfertigt betrachtet, als Erlag für die Sicherung einer flten Rente an Stelle des fluftuirenden Ertrages der Regalen. Ein Abzug erschien auch aus dem Grunde motiviert, weil bisher die Negalien auf Basis einer 7-—S perzentigen Kapitalisirung des Einkommens verkauft wurden und der Staat eine wesentlich niedrigere Basis annimmt. UWebrigenz ist bezüglich der Höhe des Abzuges noch nicht das rechte Wort gesprochen ; der Gefeb­­entwurf über die Ablösung der Regalien ist seit der im August abgehaltenen Engguste wesentlichen Renderungen unterworfen worden und die am meisten angefochtene Bestimmung bildet noch heute Gegenstand der zeitlichen Erwägung. derselbe. 6 fino, a3 i hingegen der dur­te fordert geradezu heraus, die öffentliche Aufmerk- Papulh Bahl und die Namen der Enqupter M­itglieder ez. : I Get herb zu renten, melde bei er indem bieber viele, Ri­RN nicht ve eben Aus, eben die tal die Fissalinteressen a nur n­­big zu und zmar di A eco ienbene na auf mung bat HÄCHLIGtIR vertreten summe jedoch das urd­­ie “ ei­nigt ET el­e al mehr Decissungeosdan Abschnittes als 5 Perzent bescränft werden, in welchen der Eigenthümer A einen nicht zu rechtfertigenden Vortheil erlangen würde. egi uld der Menienm­asoraane verfürst wurde, und dad mächtigste befdähieren Allie vertrete "über A­A 3 ange­­m 1. Moni 6.8. Band entjettete usahe bet über BamEBcEnssy und IUZFSUbendUTSHrHMM Pege Oring Berechnung des EVEN-Ertrages darf gerechterweise nicht auf jene Fälle des Negales durch die atmurbg, und babusc) das Meran | gefaßt. Ebenso genügt die Berufung in dem oben berührten Paragraphen | und derselben den Antrag nach dem ersten Ah­nen des gegenwärtigen Abschnittes dem gesammten­­ der alten Aktien das Bezugsrecht gewahrt wird, Einkommen entspricht, welches als Basis der faktisch gezahlten Steuer die für es­n daß ie für eine Gemeinde , ebenfalls nicht,­­ nicht größer sein kann, diente, wenn nicht berieten wird, aß , nämlich auf die Beftim­­-­­­Entschädigungd­­, » behördliche Verfügung daß feit­zustellende als derjenige Betrag, welcher je dad«ebes·· ne Einkommen der in der Gemeinde geübten Schankrechte behindert hat", | gestellt wird. Der Agiogemini bemessen : : _ nn ·­­ 2 O O Volkswirthschaftliche : Madjridjten, | Wie mir erfahren, hat die Direktion der Kommerzialbank den Beschluß - Kapitals von fünf auf acht Millionen zu unterbreiten. zu einem | 61520 61741 62121 62276 69315 63146 63659 63803 63908 64091 Aktien­partizipiven an der Dividende des Jahres 1889. — Dies ist in allgemeinen Umrisfen der Vorschlag der Direktion, melcher ang­reiflichen Berathungen EZonfreie Gestalt erlangte. Die Expansion der Geschäfte im Verlaufe der besten Jahre, noch mehr aber die Thatsache, daß die Bank in der Lage ist, auch ein größeres Kapital,in der gleichen Höhe wie bisher sicher zu verzinsen, haben diesen Entsc­hluß der Direktion zur Reife gebracht. Die Bank, welche vor 7 Jahren die erste Kapitals­­erhöhung bei einem Einlagenstande von 6 Millionen und einem P­fandbriefumlaufe von 8 Millionen durchführte, besißt gegenwärtig einen Einlagenstand von 18 Millionen und einen Pfandbriefumlauf von 27 Millionen Gulden. Durch die fest beabsichtigte Kapital­ver­­mehrung wird das Institut aus der Reihe der Mittelbanken in die der erst­en Bankinstitute des Landes gehoben und es erleidet keinen Zweifel, daß die Aktionäre doch die Maßregel nur Vortheile und keinerlei Nachtheile erreichen werden. Handel. (W­aarenverzehr Ungarns im Monate Juni 1888) Laut dem vorliegenden Ausweise des lander­­statistischen Bureaus über den Waarenverfehr Ungarns im Monat Juni d. 3. betrug der Import 35.948 Grad und 1,134.428 ° 56 Mitr., der Export Hingegen 5,174.999 Stüd und 2,819.895­ 10 Meterzentner. Der Smrport betrug aus: Cs wurden u. A. exportirt: 17.188 Miztr. Suder, 3761 Mistr. Tabak, 537.245 Mitr. Weizen, 134.248 Mitr. Meggen, 54.323 Mitr. Gerste, 121.266 Miztr. Hafer, 107.997 Mitr. Mais, 393.959 Mitr. Mehl, 64.240 Mitr. Gemüse, 8027 Stüd Dolsen, 1048 Stüd Kälber, 7620 Stüd Schafe, 58.648 Gt. Borstenvieh, 80.769 Stüd und 1664 Mitr. Geflügel, 5.016.327 Stüd und 527.594 Mitr. Hof und Kohlen, 272.612 Mitr. Mineralien, 145.936 Mitr. Farb­­und Gerbestoffe, 7081. Mitr. Betroleum, 17,693. Mittr. Schafmolle 170 Pztr. Weißmwaaren, 682 Mitr. Herrenkleider, 230 Mittr. Damen- Kleider, 5017 Mate. Papier und Papiermaaren, 1695 Mitr. Leder und Redermaaren, 10.053 Mitr. Holy und Beinmwaaren, 2736 Mitr. Glas und Glaswaaren, 9089 Mitr. Thonmaaren, 52.463 Mair. Gifen und Gijenmaaren, 85.958 Mitr. Abfälle zc. Söle. (Die Zolleinnahmen des gemeinsa­­men Zollgebietes) betrugen in den Monaten Männer bis inklusive $ u Li fl. 9,505.057 in Gold, fl. 14,503.167 in Silber und 117.045 in Papier, und zwar entfallen auf Oesterreich fl. 7,973.148 in Gold, fl. 12,801.188 in Silber und fl. 104.087 in Papier, auf Ungarn fl. 1489535 in Gold, fl. 1,675.473 in Silber und fl. 11.828 in Papier, auf Bosnien ıund die Herzegowina fl. 42.384 in old, fl. 25.506 in Silber und fl. 1130 in Papier. Die Zolleinnahmen stellen sich im Vergleiche gegen die Periode für das ge­­sam­mte Zollgebiet etwas günstiger, dagegen sind Dieselben in Ungarn nahezu unverändert, in den wohl um fl. 386.000 in Gold mehr, dafür aber um fl. 505.000 in Silber weniger eingingen. ‚. Ausweise. Betriebs­einnah­men der tt. priv. Donat Dampfschifffahrt- Gestellschaft) An der vom 13. bis 19. September reichenden Betriebswerche wurden fl. 439.429.87 vereinnahmt, gegen fl. 407.565.46 in der­ gleichen Woche des Bor­jahres. Seit Eröffnung der Schifffahrt bis zum 19. Septem­­ber­­­ wurden fl. 9.508.109.18 vereinnahmt, gegen fl. 8,983.140.01 (+ 71. 574.969.17) in der korrespondirenden Periode des Vorjahres. Wiener Lebens- und Renten-Bereicherungs- Anstalt) Im III. Duartal I. $. wurden bei dieser Anstalt 795 Anträge über fl. 1,556.659.44 Kapital und fl. 2683.66 Rente einge­­reicht und 716 Bolten über fl. 1,411.220.11 Kapital und fl. 2683.66 Rente ausgestellt. Vom 1. Jänner bis 30. September 1. 3. wurden 2339 Anträge über fl. 4,807.771.69 Kapital und fl. 2883.66 Rente eingereicht und 2107 P­olizzen über fl. 4,314.518.36 Kapital und fl. 2833.66 Rente ausgestellt. Zuzüglich der, pro Ende 1887 in Kraft bestandenen 7956 Molizzen über fl. 17,601.461 Kapital und fl. 8272.16 Rente, beläuft sich der­­Bersicherungsstand pro Ende September 1888 auf 10.063 P­olizzen über fl. 21.915.979.86 Kapital und fl. 11.158.382 Rente. Berlefun­gen. (Brioritäten der Bättaßel-Dombovnärer Eisenbahn.) Bei der am 1. Oktober abgehaltenen 15. Verlosung der Prioritäts-Obligationen der Bättaßel-Dom­bovär-Zalanger Donau- Drau- Eisenbahn wur­­den folgende 72 Nummern gezogen: 586 1478 1597 1695 1774 1854 3649 4004 4006 4842 5414 5514 5937 6042 6187 6193 6757 7151 77098 7803 7956 7987 8165 8866 9165 9178 9474 10118 10177 10637 10714 11904 12249 14799 15115 15907 15971 16154 16800 18630 21914 22157 22292 23380 23691 23760 24033 24924 25156 25180 25345 26138 26620 26716 26723 27238 27240 27673 28328 28538 29037 29206 29279 29286 31082 32017 33272 33544 33647 33712 33347 34275. (Erste Siebenbürger Eisenbahn.) Bei der am 1. Oktober 1838 abgehaltenen neunzehnten planmäßigen Beru­fung der Prioritäts-O­bligationen der Ersten Sieben­­bürger Eisenbahn wurden folgende 258 Nummern gezogen: 712 808 1033 1310 1343 1443 1582 1763 2066 2067­ 2304 2960 95132 95664 96042. 97050 97130. 97406 97872 98478 98538 99216 99595 100152 100232 100329 100596 101369 101400 102356 102616 103286 104424 104458 104467 104639. (54 -Millionen-Anlehen.) [Schluß:] 25024 050 057 068 141 222 264 285 403 409 426 499 556 618 662 664 697 720 782 801 810 833 853 901 939 947 26017 030­ 069 092 112 119 171 253 317 355 411 453 475 595 635 661 703 705 706 711 714 746 765 808 820 826 980 27040 047 097 098 109 128 189 191 206 209 236 271 278 295 371 375 466 493 575 626 627 664 693 709 736 813 832 833 856 927 930 985 990 28000 010 050 118 161 191 238 342 463 467 468 541 578 582 592 600 607 667 675 742 813 823 828 840 911 931 29016 018 031 038 062 090 107 142 146 156 166 184 236 241 295 314 339.383 416 461 520 535 537 638 727 732 751 753 790 849 852 863 983 30007 014 020 023 039 073 085 105 125 133 161 184 239 247 279 291 351 381 391 442 471 451 508 545 550­ 578 601 656 667 764 821 839 843 912 941 961 976 986 989 31074­ 086 095 133 169 177 205 239 272 281 292 355 508 527 532 542 615 647 652 667 671 680 120 754 763 801 845 887 903 949 982 984 32015 026 061 158 168 178 182 237 260 267 377 453 505 541 552 661 744 763 878 832.890 898­ 935 973 33017 126 1130 148 204 210 241 355 395 473 521 528 657 714 739 777 780 808 848 911 919. Zu fl.5000: 34025 055 061 073 135 155 156 159 258 281 322 340 379 394 407 522 560 571 590 610 633 655 719 742 820. 862 931 956 994 35021 060 110 126 157 177 182 245 249 293 358 363 376 447 452 474 476 478 488 523 532 541 551 577 586 612 831 837 886 927 998; u fl. 20.000 : 36001 071 133 149 173 268 272 318 325 326 353 432 439 471 494 583 591 643 669 732 738 752 797 827 833 852 902 931 939 991. F­­­­­elle außerordentlige Sammlung der Aktionäre für den 24­­ Kurse, welchen die Direktion zu bestimmen «, wesentlich niedriger als der Tageskurs,­­ an und werden im Laufe des nächsten Jahres beendet. Die neuen 7­74734 75037 75075 75272 75943 76601 76933 78821 78805­ 78903 wird dem Reservefond des Instituts­­ 79054 79996 79855 79889 79987 80465 81300 81781 82507 82673 Theil derselben wahrt nur die Interessen des Staates­­ zugeführt. Die Einzahlungen erfolgen in Raten vom 1. M­ovember b. 3.­­ 83133 83188 83951 84949 84568 84927 85141 85168 85239 86492 1. Daß die von der Regierung beantragte Ablösung 87633 88381 88528 88744­ 88854 91524 92202 93819 94373 94442 - Zu diesem Hwede fallen Hat, melcher Generaloderr Oftober einzuberufen | 38488 38658 33818 39242 39596 auf Vermehrung des | 40944 41064 41144 42155 42476 und zmar der s« 6000 Aktien a 500 aber unbedingt 760 SORREL DEBESNE » 409742734850485752075698598662266422725175898106 8809 10075 11662 11841 13676 13926 13965 14221 izzskigggzkgkggkggggiggggixgzgixggsxszzgjgzzgggzsggs (Pester Ungarische Kommerzialbank.)217312219822456230182351624172243d8245572460025052 Be ... en Are 26105­­ 28624 28692 29364 29389 29484 32049 32214 , 32294 32462 32979 33270. 33303 10479 10662 | Gulden zur Ausgabe gelangen, wobei selbstverständlich den Befitern | 55947 56063 56874 57051 57401 | 86493 86888 87110 87123 87382 90377. 90547 90643 90911 90960 28­71661 72124 72890 1296 3 | nasdn 34900 34743 34760 35105 35308 35364 35600 86019 38408 re re un . 45851 7s 6­18 50586 39611 39943 40459 40707 40871 49672 43015 43103 44980 44343 46006 46201 46276 46805 48074 52314 52510 52830 53354 54097 54174 54205 54760 54826 54879 50778 50785 52034 52047 52224 52226 58835 59077 59232 59622 59965 Be > en en a Se “in 65974 66313 66718 ++ e Geschäftsheriolgte, Budapest, 8. Oktober. Witterung: Negen. Thermometer + 114 ° &. Barometer 756 Mm. Wasserstand zunehmend. Bei zumeist nördlichen, stellenweise stärkeren Winden hat die Temperatur etwas zugenom­men­­,der Luftbruck ist zumeit kleiner geworden. Das Wetter it zumeist trüb mit Negen, theilweise heiter.­­ Bei nördlichen Winden ist vorwiegend trübes Wetter mit Regen und Temperatur­­abnahme zu gewärtigen. Sffeifengeschäft. Die Tendenz der Börse war heute auf unbefriedigende auswärtige Berichte flau gestimmt,­ auch der Verkehr blieb auf allen­ Gebieten äußert Limitirt. Die Wurfe der leitenden Merthe mußten nachgeben. Transport-Effekten ermatteten gleichfalls. Von Solarpapieren waren Mühlen beliebt, schließen zumeist höher. Baluten und Devisen schließen höher. An der Borbörste variirten Desterreichische Kredit Aktien zwischen 307.20, 306.60 und 306.50, ungarische Gold-Rente zu 99.55 bis 99.45, ungarische Papier-Rente zu 90.25 bis 90.20 geschlossen. An der Mittagsbörse schwankten Desterreichische Kredit Aktien zwischen 307.40 und 306.50, Ungarische Kreditbank zur. 300 ge­­macht, blieben erstere 306.60 ©., Lettere 300 .., Bester Kommerzial­bant zu 760, Ungarische Csfompte- und Wechslerbank-Aktien zu 96, Banfverein zu 109, Gemerbebant zu 156.50 geschlossen, "ungarische Gold-Nente per Medio zu 99.55 bis 99.40, ungarische Wapier-Rente zu 90.25 bis 90.40 gemacht, blieb erstere per Mtedio 99.40 G., legtere 90.15, Zornfen-Mühle zu 255, Draiche’iche zu 243, Bannomiaz N Rüchversicherungen zu 978, Jó­sziv-Rose lebhaft zu 3.1242 bis 3.15 gemacht. Zur Erklärungszeit: Desterreichische Kredit-Aktien 307.20, ungarische Gol­d-Mente 99.55. Bremsengel­c­ä­ft. Anstellung in Oesterreich liegen Kredit- Ak­ten auf morgen 2.— bis 3.—, auf acht Tage 5.— bis 6.—, auf einen Monat 12.50 bi­s 4.—. Die Nachbörse war fla11.Oesterreichische Kredit- Aktien wari­rteilt zwischen 306.60,306.75 und 306.20,ungarische Gold-Rente zu 99.4­5 bis 99.35 gemacht. Im Straßenverkehr wicjelte Oesterreichische Kredit-Aktien von 306.­bis 304.50,blieben 305,un­­garische Gold-Rente zu 99.­55bis,99.15,ungarische Rapier-Rente zu 90.— abgegeben. An der Abendbörse trat eine Erholung ein. Dester­­reichische Kredit-Aftien wurden zu 305.20 bis 306.10, ungarische Gold-Rente zu 99.15 bis 99.45, ungarische Papiier-HKente zu 90.10 bis 90.17%, Ungarische &3- tomptebanf-Aftien zu 95.60 gehandelt. Schluß: Desterreichische Kredit-Aftien 305.80, Getreidegeschäft. Bon effektinvem Weizen wur­­den noch an Mlagipefulanten verkauft: 2000 Mitr. Bácstaer 78 fl. 8.075, 4100 Mitr.,, Becskerefer 78.5 fl. 8.0245, 2800 Mitr. Bajaer 77.7 fl. 7.75, 3000 Mittr. Donaumeizen 77.5 fl. 7.70, ferner 2500 Mitr. Theißmweizen 79 per November fl. 8.31. (Alles per drei Monate Ziel.) Termine MWeizen fichten Shmwächten sich Nachmittags etwas ab, da die auswärtigen Notizungen nicht­­ die erwartete Erhöhung meldeten. Sonstiges tendirte unverändert. fest, der Verkehr, mar be­­schränft. Gefäh­rten wırde: MW­eizen per Herbst zu fl. 7.91 bis fl. 78; Weizen per Frühjahr zu fl. 8.72 bis fl. 8.67; Mais per Mai­$un­ zu fl. 542 bis fl. 5.41; Hafer per Frühjahr zu fl. 5.63 bis fl 5.64. — Abends notizen: Weizen per Herbst fl. 7.33 Geld, fl. 7.90; Maare; Weizen per Frühjahr fl. 8.67 Geld, fl. 8.69 M­aare; Mais per Mai­ yuni zu fl. 5.40 Geld, fl. 542 Maare; Hafer per Herbst zu fl. 490 Geld, fl. 495 Waare; Hafer per Frühjahr zu fl. 5.62 Geld, fl. 5.64 Waare. Dein: ‚N. Sarlowiiky, 7. Oktober. Die­ außerordentlich‘ gümftige Witterung ‚während der Monate August und September, ermöglichte es, die Weinlese bereits Mitte vorigen Monats im Allgemeinen in Angriff nehmen zu können. Das quantitative Ergebniß der heutigen Weinernte ist mittelmäßig, die Dualität hingegen umso besser, was umso mehr in die Waagrchale fällt, als unsere Weingärten in viefem Jahre von elementaren G Schäden verschont­­ geblieben sind. Die Dualität des heurigen Weines steht jener vom Sahre 1879­ nicht nach. Besonders gut sind die Nothweine mit ihrer prachtvollen Sarbe; sie zeichnen sich groß des Hohen Alkoholgehaltes durch Milde aus. Dann sind es die Schillerweine, melde den ersteren nicht nachtrieben, und die Weißweine sind auch nur­ mit­ jenem vom Jahre 1879 zu vergleichen. Borstenviehntarft, Steinbruch, 8. Oktober. Orig-Telegr) Bericht der Borstenviehhändler-Halle in Steinbruch. Das Geschäft ist Hau­­s Borrath am 5. Oktober 102.176 Gtüd. Am 6. und 7. Oktober wurden 2082 Gtüd aufgetrieben, hingegen wurden abgetrieben 1377 Stüd. 65 verblieb demnach am 7. b. ein Vorrat von 102.381 Stüd Borstenvieh. — Wir notiren: Ungarische alte schwere Waare von 48— fr. bis 49 fr, junge ungarische Schwere von 50— fr. bis 50%, fr., mittlere von 50— fr. bis 50% fr., leichte von 49— fr. bis 50— fr. — Bauer maare, schmere von 48— Fr. bis 49— fr. mittlere von 43— fr. bis 49 °, fr., ‚leichte von 49— Fr. bis 50— fr... Rumänische, Baronyer, shmere von — fr bis — fr. tranfito, mittelschwere von — fr. bis — Er. tranfito, leichte von — Er. bis — fr. tranfito, div. Stacheln fehnwere von — fr. bis — Er., tranfito, mittel von — fr. bis — Er. tranfito. — Serbische Schwere von 48— fr. bis 49— Fr. tranfito, mittelsegmere von 48— fr. bis 49— fr. tranfito, leichte von 47 bis 48 fr. tranfito. Futter Schweine, einjährige von — Fr. bis — fr. Maisfutter Schmeine von — fr. bis — fr. Eichelfutter-Schmeine zweijährige von — fr. bis — Fr. mit 4% von der Bahn gewogen. _

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