Pester Lloyd, Dezember 1890 (Jahrgang 37, nr. 330-358)

1890-12-03 / nr. 332

— — da N «Die in Angelegenheit der Reform verrichtet­ lieben und s­taatsanwaltschaftlichen Organisation Enquete verhandelte heute unter dem l&ggi die §§. 41—56 des Entwurfes. Die noch einberufene­n­­­eftlichen Bara­­aranden werden in der am Donnerstag stattfindenden Sigung erledigt. oben. Vorsis des Ministers 6­5 Budapest, 2. ER, A Herr v. Szilágyi hat heute im nahezu zmeie ftündiger Rede sämmtliche Fragen beantwortet, , welche in dieser zweitägigen Debatte an ihn gerichtet worden waren. Wenn diese Rede vielleicht nicht den Erwartungen Aller entsprochen haben­­ mag, so­llt das gewiß nicht die Schuld des Justizministers, sondern Derjenigen,­ welche fs unbe­­gr­ündeter- und unberechtigterweise der Erwartung hingaben, der Minister werde auch heuer wieder ein „justizpolitisches Programm“ zum Besten geben, nachdem er schon in den Westen zwei Jahren aus demselben Anlasse sich über das Große und Ganze des von ihm ins Auge ges­taßten M­eformmwerkes, über ·nur konsequent vor,­­ mit denen er seinerseits die Legislative in die rechten Briefe seiner MBolitit und über das Aufeinander der einzelnen Reformen in so erschöpfender Weise geäußert, daß in dieser Beziehung kaum mehr etwas zu jagen übrig blieb, da ja, wie Herr v. Szilágyi treffend bemerkte, gerade Derjenige, der mit sich im Karen ist, nicht jedes Jahr etwas Anderes sagen kann. Der Minister konnte sich vielmehr mit Necht auf das gute Gedächtnis des Hauses berufen und er ging indem­­ er Diesmal blos von jenen Arbeiten sprac­h, den legten beiden Sessionen­ dieser Reichstagsperiode noch gern beschäftigen möchte, Arbeiten, die seitens des Justiz­­amtes theils bereits in ihrer endgültigen Tafsung vorbereitet sind, theils gegenwärtig noch im Stadium der Enguste­­berathung, sich befinden. Aus der allgemeinen Zustimmung, die ihm von sämmtlichen Seiten des Hauses wurde, konnte der Minister übrigens ersehen, daß er sich — troß der gegentheiligen Ansicht des­ Herrn Wilhelm Boda — in Medereinstimmung mit den Juristen des Pars laments befindet, indem er vor Allem bestrebt ist, eine Gerichtsorganisation zu schaffen,­ welche nicht nur in ihrer Struktur, sondern auch im ihrem Material die volle Gewähr dafür bietet, daß sie den Aufgaben gewachsen sein werde, welche ihr der moderne Zivil- und Strafprozeß, welche ihr die Fülle des Kodifizirten Rechtes hereinst au­f­­erlegen wird. Aus den unzweideutigen Aeußerungen des Ministers ging zur Genüge hervor, daß die heurige Session dieses Reichstages blos den Ausbau der Gerichtsorgani­­sation und im besten Falle die Neform des Bagatell-, Mahn- und summarischen Verfahrens werde fördern können, daß aber die Schaffung eines neuen Strafverfah­­rens Cache der nächsten, der legten Session dieses Reichs­­tages sein wird. Hieraus folgt, daß WNeformen auf dem Gebiete des materiellen Rechtes bereits der wählten Legislaturperiode vorbehalten bleiben, und da der Minister anläßlich der Wegtaufungsdebatte er­ Härte, die Reform des Eherechtes, erst in Verbindung mit­ dem Familienrechte in Vorschlag bringen zu wollen, Tebteres aber im Bereic­h mit dem Erbrechte von dem Reichstag 1892/97 wird geschaffen werden müssen, so unterliegt es seinem Zweifel, daß die Negierung nicht gemilst ist, in den nächsten beiden Jahren der Gefeggebung irgend­welche Borschläge bezüglich der­ Zivilehe zu erstatten. Konstatirung konnte nur jene enttäuschen, welche nach den bezüglichen jüngsten Aenderungen des Ministers die Eins­führung der BZivilehe in welcher Form immer irrigerweise als den zur nächstbaldigen Verwirklichung bestimmten Theil seines Programms aufgefaßt haben, eine irrige Auffassung, welche hervorzurufen sicherlich nicht im Etferntesten die Absicht des Herrn v. Szilágyi gewesen sein dü­rfte. Beschränkte sich also, wie gesagt, der Justizminister in seiner heutigen Nede trug deren großer Ausdehnung zumeist nur darauf, seinen „geehrten Vorrednern“ Ned’ und­ Ant­wort zu stehen, und war derselbe auch redlich bemüht, auf dem Boden der feststehenden Thatsachen zu bleiben, so fonnte er Doch nicht umhin, einen und den anderen frohen Ausz­ich­t in eine Zukuunft zu eröffnen, in welcher. Die ungarische Rechtspflege ein würdiger Faktor des ungarischen Rechts­­staates sein wird. Unwillkürlich mußte der Minister da auf flüchtige N­üderinnerung an die Meiferen beg Ber .."szeine ".gil1n es wachrufen,all die schlecht untergebrachten und Driftig eingerichteten Z Tribunale, welche sie vor zwanzig Jahren bei der er­sten Trennung der Verwaltung von der Justiz etablirt und an die schlechten Finanzen, welche zwei Jahrzehnte lang die Rechtsprechung verhinderten, selbst die allerımerläßlichsten Dekors zu wahren. Und un­­williciclich mußte man auch den Entwiclungsgang verfol­­gen, den das ersternannte Gerichtspersonal in diesen beiden Jahrzehnten gemacht. Noch ein Luftwurn und­ die ganze ungarische Gerichtsorganisation wird den Geist und die Hülle gewechselt haben. Eine ganze Generation wird aus­­­­gestorben sein müssen, bis der ungarische Durchschnittsrichter den Anforderungen der Mündlichkeit wird gewachsen sein und mit Freuden und Genugthuung erfuhren wir aus dem Munde des Justizministers, welche Vorbereitungen er bezüg­­lich der Ausbildung des Nach­wuchses treffe. Damit der große Moment der radikalen Prozeßtreform sein unzulängliches Geschlecht von Gerichtsbeamten antreffe. Auch ist es nicht Schuld des Justizministers, wenn­ er­ mit seinen Aufschlüssen über das gegenwärtige Stadium der Verhandlungen über das Militär-Strafgelegbuch nicht allge­mein befriedigte. Es ist eben seine Kleinigkeit, ein Werk zu Stande zu bringen, welches nach­ so vielen, wenn auch nicht diametral entgegengefegten, so doch ganz verschiedenen Nich­­tungen entsprechen soll. Zwei Landwehr- und zwei Justiz­­minister sollen mit dem gemeinsamen Kriegsminister einen " Roder vereinbaren, in welchem einerseits alle Naichsichten auf die Heeresorganisation und die militärische Disziplin ges­wahrt, andererseits aber Die Prinzipien eines modernen Strafverfahrens nicht außer Augen gelassen werden dü­rfen, und Herr v. Szilágyi darf sich jedenfalls das­­ Verdienst zus schreiben, von den vielen Schwierigkeiten, die zu­ beseitigen waren, auch seinerseits bereits mehrere aus der Welt ge- Habt zu haben, so daß die anfangs so zahlreichen Differenzen zwischen den verschiedenen Meinisterien nunmehr nur noch­ auf einige­ wenige zusammengeschmolzen sind. Wodurch der Minister über alle Welt befriedigt zu haben scheint, das sind seine Menßerungen über die von ihm vorbereitete Sudikatur der Kurie in Wahlangelegenheiten. Wir sagen: „Scheint­, denn wir können uns bei Neminiszenzen an die Art und Weise nicht erwehren, wie die beiden V­orgän­­gerinen Dieter von Herrn v. Szilágyi in Aussicht gestellten Vorlage doch eine Majorität zu Valle, gebracht wurden, welche aus Mitgliedern sämmtlicher Parteien fi­­ad hoc zusammengestellt hatte, und wir fünnen uns noch immer nit der Hoffnung hingeben, daß Diejenigen Elemente der Opposition, die damals nicht mitthun wollten, heute plöglich andern Sinnes geworden seien. Am Tage der Mitsterung werden wir die Herren daran erinnern, wie sie dieser Reform zugejubelt, als sie blos Verheigung war, und wir werden sie dann nach den Gründen ihrer­ plöglichen Ent­­nüchterung fragen, wenn sie im entscheidenden Momente die­­ Z­arbe mwechseln sollten. Nedrigens ist der fü­r die Theil des justizministeriellen Arbeitsprogramms so aus­­giebig, daß das Haus sich im feiner Nebeluft viel Selbst­­überwindung wird auferlegen müssen, wenn seine Leistn­gen mit den guten Vorlagen des Ministers werden gleichen Schritt halten sollen. Viele eingebildete staatsrechtliche Unbill wird es zu verschluden und mancher schönen, aber unfrucht­­baren Debatte wird es aus dem Wege zu gehen haben, falls es, den Absichten der Justizverwaltung entgegens­­ommend, wenn auch nur die Gerichtsorganisation und das summarische Zivilverfahren in Dieser Eejtion wird uns gestalten wollen. Für die nervöse Ungeduld unseres Ab­­geordnetenhauses in Sachen der Reformen gibt es nur ein einziges radikales Beruhigungsmittel und Dieses it ganz und gar in seine Hand gegeben; es muß eben trachten, aus einer viel redenden Wolfsvertretung eine viel arbeitende zu werden. Solche Artikel — meist von verkannten Feld» geworden, welche, auf die angebliche Unverwen­heit derfeiterei im modernen Kampf hinweifend, deren Neduzirung, oder gar Abschaffung be­­antragten. herrngenies herrührend, die der Neiterei offenbar nicht sehr hold sind, jedenfalls aber nie bei derselben gedient haben — erschienen sowohl in großen hauptstädtischen, wie auch in einzelnen Sachblättern. Es fanden sich wohl auch gegnerische Stimmen, die aber ziemlich schüchtern, mehr aus M­itleid für die bedrängte Kavallerie, in meist nur von Militärs gelesenen Blättern sich vernehmen ließen. Bon Seite der angegriffenen Kavallerie selbst fand es bisher, wie es scheint, Niemand der Mühe werth,­ auch nur eine Zeile der Er­­widerung , zu schreiben. Der Grund hiefür liegt jedoch durchaus nicht in der erdrücenden Beweiskraft der von den Antikavalleristen aufgestellten Theorien, sondern lediglich in dem, jedes Federgefecht verachtenden Selbstbemußtsein der (mancher blasse Lederfuchfer wird hier überlegen Lächeln !) zum Glide nicht s­chriftstelleenden Neiterei. Die Besti­mmung des Kavalleristen erfordert die ganze Hingebung an seinen Beruf. Die Neiterei braucht Männer mit eisernem Muth! Und Dieser will ebenso geübt werden, wie alles. Andere, hiezu aber gibt es nur ein Mittel, das volle und Freudige Sichhingeben an die kavalleristische Thä­­die sc­hon im Frieden Gelegenheit bietet, Herz und Nerven zu stählen. Nur auf diese Weise wird die Meiterei Männer, die den harrenden Aufgaben gewachsen, nur so wird sie si ihre Führer heranbilden. € s Tiegt uns fern, vom Kavallerie-Offizier mit rohen Muth und weiter nichts zu verlangen. Der Aufklärungs­­dienst, dessen Wichtigkeit Jedermann einleuchtend ist, erfordert geschulte, Earjehende und Eardentende Offiziere, aber eben dieser Aufklärungsdienst erfordert auch sehneidige, ja vers­wegene Reiter. sz Es ist nicht unsere Absicht,die ganze Thätigkeit der Kavallerie in einem­ Zukunftskriege zu behandeln,wir wollen nur fü­r die Beibehaltung derselben als Schlachten-Kavillerie eintreten,nachdem ihr hauptsächlich als solche jede Zukunft abgesprochen wurde. Die gelehrte­n Herren verweisen stets auf die gänzlich veränderte Taktik der Infanterie,­auf deren verheerendes FeuerIdeott weiß was noch Alles während sie die Kavallerie als sich ste­ts alters her gleich­­geblieben bezeichnen.Dem mm mü­ssen wir·entgegentre·ten. «Wohl·ist die­ Kampfweise de·r Reiterei,der Angriff,scie thtag·uedie sellte geblieben,die fahrt der Durchführung aber hat­ sich wesentlich verändert. ‚Kampfweise der­­­­ Bor Allen haben wir reiten gelernt. Wem die Gegner der Reiterei uns so gern den miß­­lungenen Angriff der französischen Kitraffiere bei Aspern vorhalten, so mag man wirklich lachen. Alle Achtung vor dem Muthe der braven Kitraffiere , wir wollen ihre vor den Thoren Wiens bleib­enden Gebeine nicht verunglimpfen, aber reiten, weiten im­ heutigen Sinne, das haben sie nicht gekonnt. Wenn man Diese schwerfälligen Popanze, die auf ihren Maftb­ieren angezettelt kamen und auf die erste Salve hin ihre Säule nicht mehr vorwärts brachten, als Beispiel einstellt, so verräth das eben die tendenziöse Absicht. Eine moderne Kavallerie würde solch einen Angriff spielend durchführen, ja wir glauben, die tapferen Grena­­diere, welche jenen Nestern­ gegenüberstanden, mw­rden bei­ der Schnelligkeit einer heutigen Attaque gar nicht zum Schuffe kommen. Denn daß man heute anders reitet, als ehedem, darü­ber wird wohl sein Zweifel herrschen, man doch selbst bei uns, die­ wir stets eine brillante Steiterei hatten, jeder ältere Kavallerie-Offizier noch erzählen, wieviel Haslinger unter der epochalen Inspektoratszeit Baron Edels­­­heim-&gulat’3 zerhaut wurden, um den alten Baradeshimmel in ein flott ü­ber Terrain gehendes Kampagnepferd zu vers­wandelt. ; "­­ — "· Die Behauptung unserer Gegner,die Kavallerietaktik sei immer dieselbe geblieben,beweist das­s mangelhafte Stu­­­dium der diesbezüglichen Reglemen­ts.Der formelle Aufgriff," die Exerzierplatz Dltmb­e dürfte wohl bis auf das Tempo, der"alten ähneln.Was aber neu,der modernen Feuer-’ wirkung rechnung tragend ist,sind die Belehrun­gen,die ü­ber das»Wann soll man angreifen?«enthalten sind.Und hierann möchten«wir einige Betbachtungen knüpfen. Reglements und Taktiken geben­ als sieEomente eines Reiterangriffs in der«Schlacht­ hauptsächlich an­ die Ver­­vollständigung eines Sieges,d.i.die Verfolgung eines ge­­schlagenen oder die Verhinderung des raschen Nachrückens eines siegenden Feindes. Außer diesen zwei Momenten aber wird von der RNeiterei noch verlangt, sie solle zur Entschei­­dung des Kampfes der anderen Waffen beitragen. So gut nd den heutigen Verhältnissen entprechend sie. auch das Reglement darü­ber ausspricht, so lügt es doch dem­ Kavallerie-Führer einen­ folden-freien Spielraum, ja der Wortlaut der Vorschrift sichert ausdrücklich die nahezu vollständige Selbsts­tändigkeit desselben. Daß es wohl an­gezeigt sein dürfte, insbesondere über­lechteren Fall nach­zubeenfen.. .. » Säbeltragende Arithmetiker haben eins gerechnet,daß eine Infanterie-Kompagnie in E.Stattde sei,­eins­ ganzes,sie offen anreitendes Kavallerie-Regim­entuiischerzuschießen.Ja, die Tabellen über Treffwahrscheinlichkeit lassen­ vielleicht ein noch schöneres Ergebniß gewärtigen.Es ist richtig und wirs wissenrechtlich,daß eine Kavallerie,selbst wenn sie zum­ Theile an eine sie erwartende,intakte Infanterie herankäme, dieser letzteren,im Verhältnissc zu"den eigenc­erlusten, nur geringen Schaden zufüh­r könnte. Um diese altchschichte zu­ beweisen,tischt man uns den Todesritt der französischen Kü­rassiere bei Floing auf! Un­d dies ist abermals ein absichtlicher Mißgriff.Denn,war denn dieser Ritt ein Angriff,eine Attaque. Die mit der französischen Armee bei Sedanumzin gelten Kürassiere,die wohl den schmählichen Untergang jener Armee kommen sahen,hatte jedert tapfere Entschluß gefaßt, sich durchzuschlagen,also eigentlichc als heldenunü­­hige Art zu flüchten.Daß sie dabei vielleicht noch hofften,für die Anderen ein Loch zu schlagen,mag ja sein, keinesfalls kann man aber diesen Ritt als Attaque bezeic)11c11,denn hät iich die Kamsfiere in dem eisernen Ringe der Deutsche 11 ein Loch gefunden, so hätten sie sich gewiß nicht bemüht,ein zweites zu machen, sondern wären gleich durchgegangen,wasjac­re Absicht war.Am besten aber beweise die Wahl des Zeitpunktes die­­ses­ Durchbruchsversuches,daß man nicht­ die Absich­t hatte,den Grauer niederzureiten,denn nun etwas1­iederzureiten,muß etwas dasein.Die in­ Schlitzenlinien aufgelösten Deutschen aber 20111 tte11 unmöglich von­ einem vernünftigen Kavallerie- Ko­mmndanten als Angriffsobjekt ausgeseht worden sein, vielmehr hätte jeder solche­r la Seydlig gewartet, bis die sieghaften Feinde aus ihren Positionen maffirt zum Angriffe vorwärtsbringen würden. Und dies it der Moment, der in der Zukunftsschlacht, wenn richtig erfaßt, der Neiterei Gelegenheit bieten wird, ihre vernichtende Kraft zu bethätigen. Wenn in dem fürchte­baren Kampfe der Feuerwaffen die Kräfte der Eigenen zu ermatten drohen, wenn der Feind, selbst erschüttert, mit äußerster Anstrengung sein Legtes ausspielt und alle Sträfte zum entscheidenden Schlage vorwärts wirft. Dann ist der Moment gekommen, in welchem die Reiterei, aus allen Eden und Enden herausbrechend, mit vafender Wuth sich auf den Feind stürzend, der eigenen warnenden Infanterie Zeit und Gelegenheit gibt sich zu sammeln, zu erholen. Diesen Moment zu erkennen ist Sache der Kommandanten aller Kavallerie­körper; wird er versäumt, dann ist es für alle Zeit, zu spät. Keine Uttaqgune wird eine bereits ent­schiedene Niederlage in einen Steg Auch; diese heutige Session bestimmte ! | tigkeit. |. Sie Pester Zeit sind­ wiederholt­e Kranken-Untersu­gungskasten_ festaestetzten Medjt unter der ah Bedingung ausdehnen, daß sie fi) "bag­reinste Maß der Unterst­ügung, wie auf Maß der Beiträge " den im zweiten und dritten Abschnitt An den $. 81 wurde die Bestimmung­ aufgenommen, daß die. es . gi für die 8 auf­­ Dieselt r | Sowohl mit Bezug auf 1.d08 höchste Maß enthaltenen Bestimmungen dieses Gefeges unterwerfen.” ganzen Wucht:­­ von der Gewerbebehörde behufs Durchführung der Bestimmungen des Gefeßes und der Statuten eventuell bemessenen Strafgelder derselbe erst erfolgte, als die war. Ohne uns in eine weitere Kritis dessen einzulassen, ob diese Kavalleriekörper in der Front oder gegen Die... zweite preußische Armee zu disponiren gewesen wären, so steht es doch fest, Daß eine zeitgerechte Verwendung dieser brach gelegenen Kavalleriemaffen den bis zu später Stunde noch ganz unentschiedenen Ausgang der Schlacht wesentlich zu unseren Gunsten beeinflußt hätte. So wenig ein zu spätes Eingreifen der Kavallerie an dem Gefolde eines Schlachttages zu­­ ändern vermag, fo­lglegt angebracht wäre eine verfrühte Attaque. Hier halte man sich gegenwärtig, daß eben von der Verwendung­ der Neiterei in der Schlacht die Nede­it und Vorermähntes schließt nicht aus, daß einmal irgend ein S Kavalleriekörper einem im Anmarsche zum Schlachtfelde befindlichen feindlichen Heereskörper. entgegengesandt wird zum Zmede, dessen Anrühen zu verzögern. In einem solchen Falle wü­rde ein Angriff allerdings je eher desto besser erfolgen mssen, ált der großen S frühes Eingreifen der Reiterei deshalb unthunlich, weil die­­selbe es mit noch intakter Infanterie zu thun besüme, sich zwecklos opfern und nur Die Wirkung der eigenen Feuer­­waffen massiven winde. Sie verharre daher in gebedter Stellung so lange, bis der Zustand­ der kämpfenden Infan­­terie das Zuhilfeflammen der­ Kavallerie dringend gebietet. Darin aber bilde sie, indem sie sich vorbrechend auf den Feind wirft, eine lebende Schanze, hinter welcher die Infanterie sich sammeln, ordnen und vom feindlichen Feuer unbehindert vorwärts dringen möge. Hat sid dann der über den Feind dahinbraufende Sturm verzogen, so wird dieser, erschüittert und jeder Krönung, beraubt, sid) der auf nahe Schußdistanz vorgedrungenen geordneten Aufanterie gegenüber sehen und es wird fr Teßtere um schwer sein, durch ihr verheerendes Nachfeier die Entscheidung herbeizuführen. Damit jedoch ‚die Reiterei durch ihren Angriff den Feind in die beabsich­­tigte Auflösung ‚verseße,­ wird es nicht ‚genügen, denselben mit­ Regimentern,­ mit: Brigaden anzufallen, sondern " es wird, soll der Erfolg ein vollständiger sein, Wiles, was an Kavallerie vorhanden üist, aufgeboten werden müssen, Diesen Zweck zu erreichen. Ohne lange Vereinbarungen, ohne weiteren Befehl, Beispiele folgend, wird sie Brigade auf Brigade, Division auf Division un den Feind stürzen müssen. Jeder Reit­­verlust zum Zmede der Bildung besonderer Formationen ist verwerflich, denn­ jede vergeudete Sekunde bringt Tausende von Kugeln mehr. Nur in sich selbst geschlossen, von allen Seiten anjagend, fällt jede Abtheilung den Feind an, den sie trifft. Jede nachfolgende Abtheilung it die natürliche Meserve der voran attaquivenden; sie wird mit Neitergeiste Dort einbauen, wo der Gegner am zähesten Stand zu Halten sucht. Nach Niederwerfung und Durch­­brechung der feindlichen Neihen darf jedoch die Kavallerie nicht wieder zurückehren, denn sie wide nur das Feuer und die Bem­üdung der eigenen Infanterie behindern und diese selbst gefährden, sondern sie muß um jeden­ Preis trachten, sie hinter der feindlichen Aufstellung wieder zu finden, wo sie, bereit, den Gegner im Rüden zu fallen, die Entscheidung­ erwartet,­­ hat jeder Fachmann dies gefordert. Gegenwirkung der feindlichen: ‚fition all hierauf ein­ ausschließliches Monopol oder Privilegium Neiteres betrifft, so fer bemerkt, daß diese, wenn sie über­­haupt derart postirt und von solcher Qualität ist, um einem’ Sollten Ddeifen ungeachtet: ‚gesammten verfügbaren Neiterei, verliert diese derart überraschenden Massenangriff zeitgerecht entgegen­­treten zu können, durch entgegenge­worfene Abtheilungen in ihrer­ Bem­üdung zu hemmen: it. Theile derselben vordringen, so müssen Diese, wenn man ihnen nicht ausweichen kann, durchbrochen oder gar mit­­gerisfen werden. Auf seinen Fall darf man fi in ein längeres Reitergefecht einlassen, das in diesem Falle zwed­. "(08 műre. . Gejedhieht, übrigens der Angriff auf die feindlichen Stellungen überraschend, von allen Seiten und von der feine Zeit duch Manöver, sondern stürmt sie so rasch als zulässig auf die nächsten Angriffsobjekte los, so wird seine feind­­liche Kavallerie im Stande sein, sich zur rechten Zeit ent­­gegen zu werfen.. Sie wird höchstens Die ihre Infanterie durchbrechenden Unfrigen im Naden ihrer eigenen Schlacht­­stellung engagiven künnen und dort möge es, in St. Georg’s Namen, „zu einem Neitersampfe kommen, der, selbst wenn er für uns ungünstig endet, doch nur dahin führen kann, daß sich die­ gejammten stumpfenden . Reiter massen aber­­mals über den Feind ergießen. Die Behauptung, die Reiterei sei nur in den Ebenen zu verwenden, die übrigens nur zum Theile richtig ist, fieht uns gar nicht an. Glaubt man­ vielleicht,daß die großen Sch­lach­ten der Ankunft in Gebirgsgegenden geschlagen werden? Armeen von der heutigen Stärke brauchen, um es nur zum­ taktischen Schlage vereinigen zu können, eine Unmenge von Anrüdungsinnen und Straßen, die in den Fultivirierten Stahländern in kaum geniügender Zahl vorhanden sind; die Entwiclung der Menssen, die Herbeischaffung und Auf­­stellung des gesammten Kriegsmaterials zwingen die­ Ent­­scheidungsschlachten in die Ebene. Der nächte große Krieg it für die Zukunft der Reiterei entscheidend. Möge unsere brave Kavallerie in der richtigen Erkenntniß, daß nur vorzügliche Schwadronen im Stande sein werden, den an sie gestellten Erwartungen zu genügen, sich durch seinerlei boshafte Nergeleien — von Leuten ausgehend, die das Gelingen­ einer herzhaften That bezweifeln, nachdem sie wahrscheinlich ihren eigenen starf zuhenden Muskel zum Maßstabe nehmen — in Ambition und Zuversicht beivren Taffen. Und mögen die zu ihrer Führung Berufenen im Bewustsein, daß unsere Neiterei eine ZTexppe­it, die nie versagt, die ihrem Führer tollfühn in Sieg oder Tod folgt, diese zu netem Nuhm und neuen Ehren bringen. Was Die­ eventuelle Hladht aber wäre ein zu une dem tapferen: eytem ihrer: im $. 16 Des G.A. XVII : 1884 bestimmte Kaffe sachen für die daselbst bezeichneten Brede zu verwenden sind“. ·Nachdem die übrigen Paragraphen des Gesetzentwurfs obee merttürksche Renderung angenommen waren,wurde die Feststellung­­ des dem Hause zu unterbreitenden Berichtes fkw morgen Mittags 121f2 Uhr jatzberaum. Hiemrt war die Sitzung zu Ende. „in die und · 09 ÖN — Der volfswirthschaftliche Ausichug des Ab­­geord­netenhauses hat in ‚seiner gestern unter dem Präsidium Mar Falls gehaltenen Sitzung, wie bereits gemeldet, die Spezial­­berathung über den Gelegenumwurf betreffend Die Arbeiter- Krankenunterstüßung beendet. An Stelle des §. 53 wird unter die Uebergangs- und Schluß­­bestimmungen der folgende neue Paragraph aufgenommen : „Die von den unter den G­ U. XXIV . 1875 fallenden, zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen und Ver­­einen, — ferner die von den unter die Bestimmungen des GN. XXVI . 1875 fallenden Bergmerf3-Unternehmungen, wie nicht minder die von den unter die rmwerbeitener dritter Klasse fallenden In­­dustriellen, Kaufleuten, Fabrikanten und anderen Unternehmungen in­­­olge dieses Gefüges zu zahlenden Beiträge und gesammten Sorten sind als solche Geschäftsausgaben zu betrachten, welche im Sinne des 8. 4 &­U. XXIV : 1875, beziehungsweise­­§. 6 G.A. XXVII: 1875 bei Feststellung des Brutto-Erträgnisses, der Unternehmungen und beziehungs­weise im Sinne des §. 15 des G.­A. XXIX :1875 bei Fest­­stellung des reinen Einkommens in Abzug zu bringen sind.“ Der erste Bund des §. 74 wurde in der folgenden Textirung angenommen: „Der Handelsminister, kann nach Anhörung der Handels- und Ge­werbekammern im Einvernehmen mit dem Minister des Sumern Diejenigen im Wege der privaten. Ber­einigung . zu Stande gekommenen­­ Kranken-Unteritügungswallen, welche­­ mindestens­ 200 Mitglieder zählen, ihren , Mitgliedern für den Krankheitsfall mindestens Die im­ Gefege vorgesehene kleinste Unterfrügung gewähren und nicht mehr als die im Gefege festgestellten höchsten Beiträge einheben, insofern sie ihre Statuten im­ Sinne des gegenwärtigen Gefeges modifiziren,­­beziehungsweise feststellen, als in die Reihe der durc dieses Gejeg anerkannten Kranken-Unterstühungs- Tasjen ‚gehörend erklären und fann er au­ die im gegenwärtigen Gejege Y + Aus dem Beidetage, Präsident Wechy eröffnet die Sigung des Abgeordneten­­hauses nach 10 Uhr. — Schriftführer: Nosner, Josipovies, B­al 095. — Auf den Minister-Fauteuils: Graf Szapár­y, Szilágyi, Sosipovich. Das Protokoll der jüngsten Gitung wird verlesen und authentizirt. .. »Präsidet t heilt die vom Abgeordneten­ Max Falki unter­­breitete Petition der Arader Arbeiterverssammlung in Angelegenheit der Schaffung des allgemeinen Arbeiterschußgefeßes, ferner eine Petition des Esiter Komitats in Angelegenheit der Abänderung der auf die Befigregelu­ng bezüglichen Gesetze und schließlich eine Petition der CsSányer und der Szobránczer Kommunallehrer in Angelegenheit der Feststellung eines Gehaltsminimums von 600 fl. mit. — Geht an den Betitiong- ARSTUM. E 5 225 Hierauf wird die Verhandlung des Budgets des Luftr aministeriums fortgesetzt. Bela Sboray wendet sich gegen Cmerich Vetter, welcher die Baterschaft der Forderung der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit für die gemäßigte Opposition in Anspruch genommen hat. Redner macht aufmerksan, daß diese Neform seit vielen Jahren eine Forderung der ganzen Suntitenwelt ist. Daß Se. Majestät gerade den gegenwärtigen Sultisminister zur D­erreieliihhung dieser Neform berufen­ hat, mag ein Ruhm der gemäßigten Opposition sein, ist aber nicht ihr Verdienst. (Beifall auf der äußersten Linien.)­­ Auf das Wizdgetü­bergehend,will Redner die Justizpolitik des gegenwärtigen Minister nicht verurtheilen.Allerdings hätte er gewünscht,­daß der Minister die Hauptprinzipien darlege,auf Grund deren er seine Reformen durchführen will·Die öffentliche Meinung »· 1 wäre dann in der Lage gewesen, schon jet · sich über.die vorau­s­­sichtliche·n·Wirkungen dieser Reformem Urtheil zu bilden-Erfrac­ t deanifter,oberean ‚Sejegentwurf, über­ die Regelung des Genoffenschaftswesens einreichen wolle? Das Genoffenschaftswesen liegt fest stark im Argen. Schuld daran sind die einschlägigen, zweck­­widrigen Bestimmungen des Handelsgewebes.­­ Alexander Kördfi bemerkt, er hätte nicht das Wort ergriffen wenn am gestrigen Tage von Geite einiger oppositioneller Redner gegen die Majorität nicht die Anschuldigung erhoben worden wäre, daß sie die ‚Luftigreformen in der Vergangenheit verhindert hätte und auch für die Zukunft verzögern wolle. Redner ist bereits seit zehn Jahren Mitglied des Hauses, und bei jeder einzelnen Budget­­debatte sei er für Die Reform der Mründlichkeit und Unmittelbarkeit eingetreten. Oft stehe ein Mann an der Spibe der­ Justizverwaltung, der vermöge seines reichen Willens, seltener Fähigkeiten und großer Arbeitsluft berufen it, das große Werk durchzufegen. Nebner ist auch überzeugt, daß der Minister Alles, was möglich ist, durchführen werde. Sein im vorigen Sabre entreideltes Programm it ein so umfassendes, daß zur Durchführung desselben fast zwei Menschen­­leben erforderlich sind und Nebner kann nur vom Herzen wünschen, daß dem Minister ein recht langes Leben beschieden sei, damit er einen umso, größeren Theil dieses Programms zu realisiren im Stande, sei. (Beifall.) ‚Was, die Bemerkungen Bekters betrifft, gibt Redner zu, daß die Einführung ‚des mündlichen Verfahrens ins Programm der ge­­mäßigten Opposition aufgenommen war. Allein seit dem Jahre 1867 Will etwa die gemäßigte Oppo­­geltend, machen ? (Heiterkeit rechts.) CS ist übrigens nicht nothmendig, daß eine Wartei die­ Sydee als ihr Gigenthum red­amire, denn die ‚ganze Nation, alle Juristen haben die Reform im Parlament, in der Presse und im Juristentage schon zu einer Zeit gefordert, als die gemäßigte­ Opposition noch­ gar nicht bestand. (Beifall rechts.) Die gegen die fünfzehnjährige Politik erhobenen Anklagen ermetsen sich ebenfals als umbegründet, wenn ‚man in Erwägung ‚zieht, daß die Regierung schon vor Jahren zwei hervorragende Juristen zum Stu­dium des mu­mplischen Verfahrens ins Ausland gesendet hat, deren bezü­gliches Elaborat sich bereits in den Händen der Fachkreise a­ber findet. Man künne daher nicht sagen, daß die Regierung Die Reform nicht einführen mollte. (Lebhafte Zustimmung.) ... Was die Bedenken Bektevs hinsichtlich des Kandidationsrechtes betrifft, habe Nedner schon im Jahre 1885 erklärt, daß das nie beskränfte Ernennungsrecht des Ministers nicht ferner aufrechterhalten werden kann. Er beeile sich dies zu betonen, damit die gemäßigte O­pposition nicht auch diese Idee als ihr Eigenthum verlamb­e. (Heiter­­keit.) Gr habe jedoch schon damals hinzugefügt, daß die Kandidations­­kommission nicht ausschließlich aus Richtern, sondern auch aus je einem Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Verwaltung und so eine Rechts­­akademie oder eine Universität besteht, aus dem Vertreter der letteren bestehen müsse, denn nur so werde es möglich sein, daß der Minister über die geeigneten Fachkräfte die ge­wünschte Orientirung erhalten kann. (Zustimmung.) Was die Reihenfolge der Reformen betrifft, kann Nebner es nur billigen, daß in erster Reihe die Organisation der Gerichte und exit dann die Zivilprozeß-Reform ins Leben trete, denn die Gerichtsorganisation ist die Maschine, die Prozeßordnung die treibende Kraft, welche ohne einander nicht funktioniren könnten. Redner theilt auch vollkommen die Antehauung, daß die Reform des Militär-Strafverfahrens eine dringende sei. Das System, auf welchem unser vor etwa 120 Jahren geschaffenes und auch fest noch bestehen­­des Militär-Strafverfahren bafirt, wurde in allen anderen Staaten­ bereits aufgehoben. Ueberall wurde das inquisitorische Verfahren bereits abgeschafft, nur bei uns schieden die höchsten militärischen Kreise vor der­ Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens zurück. Er hofft, es werde dem Justizminister gelingen, diese militäri­­schen Kreise davon zu überzeugen, daß gleichwie die Aufhebung des Spießruthenlaufens, der VBrügelstrafe und des Antettenschlagens die Disziplin der Armee nicht beeinträchtigt, auch die Reform des Straf- Fs für die Armee nicht von Nachtheil sein werde.­­Lebhafter­eifall. Hoffentlich werde der Minister einen entsprechenden Entwurf ausarbeiten, wonach das Militär-Strafverfahren im Frieden auss­­chließlich nur auf spezielle militärische Vergehen Anwendung finden kann ; die gewöhnlichen Verbrechen sollen im Frieden aber dem Meid­­­ungstreffe des allgemeinen Strafgeieges untergeordnet werden, denn der Soldat ist heute nichts Anderes, als ein in Uniform gefteilter Staatsbürger. (Lebhafter Beifall.) Die Reform des Strafverfahrens it jedenfalls dringend, und wir müssen uns auch mit der Unter­­breitung derselben beeilen, denn die Lage der Untersuchungshäftlinge it allerdings eine sehr traurige; doch muß Medner erklären, daß es bisher noch in seinem Staate der Welt gelungen ist, ein Geieg zu schaffen, welches die einzelnen Fälle der­ Untersuchungshaft in ganz prägn­er Weise feststellen würde. Ueberall sind die diesbezüglichen Ber ftimmungen so plastischer Natur, daß der­ richterlichen Ginsicht ein großer Spielraum eröffnet it. Die Situation in unseren Verkeh­r und Zuchthäusern kennt Medner aus unmittelbarer Erfahrung allerdings nicht, allein es verweist auf die Berichte des Ministers und der Staatsanwaltschaften, welche, auch, in dieser Hinsicht einen erfreulichen Fortschritt konstativen. Der G.A. V.1848 enthält­ sehr gute Ber­fügungen, allein es fehlt und an den Mitteln, um denselben durchzu­­­­führen. Sobald unsere finanziellen V­erhältnisse es gestatten, müssen wir auch unsere Kerker und Beuchthäuser ausbauen, denn auch der Sträfling in sein rechtloses Individuum, und hat, sobald er nicht gedenkt wird, ein Recht zum Leben. (Heiterkeit) Das Strafhaus in Debreczin befindet sieh allerdings in flandalöser Weise in der Mitte je­des Nathhaus­es, von wo die Sträflinge aus Anlaß der Anwesenheit Gr. Majestät entfernt werden mußten. Die Stadt Debreczin hat für die Gebäude der Fünf Tafel und des Straf­­hauses aber bereits 400.000 ff. votirt. . Schließlich erklärt Nedner, daß bei der Durchführung der Suftigreform­ keinerlei Parteiunterschied bestehen dürfe. (Nufe­inte : Und die Wahlmißbräuche ?) Von denen: spreche ich nicht. (Heiterkeit Simfs.) Darauf wird schon der Justizminister selbst antworten. (Leb­­hafter Beifall rechts.) Die Majorität wird dem Minister auf dem Gebiete der Reformen treu folgen und ihm in jeder Weise unter­­fragen, weshalb er auch das Budget das Ministers votirt. (Lebhafte BZustimmung rechts.) » ·Adam·Hi·­rvåth·bedauert,daß die Enquste­ Berathungens über die Sustizreformen hinter verschlossenen­­ Thüren geschehen ; es wäre zu w­ünschen, daß diese Verhandlungen der­ Oeffentlichkeit zu­­gänglich gemacht werden. Redner urgirt dann Die Schaffung des Militär-Strafgesetes ; diese Angelegenheit will nicht vorwärts kommen. Der Minister möge dem Hause jene Schwierigkeiten bekanntgeben, welche das Zustandekommen dieses Gejeges behindern. Nedner­er e­rwähnt dann unsere Rechtsbeziehungen zum Auslande und fordert, daß in diesen Beziehungen — besonders in den Orientstaaten — das Prinzip der Reziprozität strenger beobachtet werde. ‘Noch dringender­­ wäre die Abstellung der Mißbräuche, welche im Verkehr der expati­­feren Gerichte mit den ungarischen Parteien vorkommen. . Eigenthümlich genug ist an, daß am Fiumaner Gerichtshofe Eingaben in ungarischer Sprache nicht angenommen werden, während an diesem Gerichtshofe, dessen Amtssprache die italienische ist, i­n der Stadt im Hofe

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