Pester Lloyd, Januar 1891 (Jahrgang 38, nr. 2-31)

1891-01-14 / nr. 14

"Thatsache schließen,daß :Gesetzlichkeit zugenommen,­e BudapesclaJämren O Wie"ein aus zahlreichen­ bunten Steinchen zu­­sammengesetztes Bild,das dennoch einen einheitlichen lebens­­warmen Eindruck hervorbringt,so wirkt auch der mit großer P­ünktlichkeit von der hauptstädtischean­­lizei veröffentlichte­­ Jahresbericht, dessen Inhalt wir in unserem Montag-Abendblatt eingehext, berü­cksichtigt haben.Freilich wirkt er so nur auf denjenigen, der die kalte und darum meist sachliche Sprache der Ziffern richtig zu deu­ten versteht.Aber auch die Ziffern können­ täuschen und ein gewandter Budgetkünstler vermag mit ihnen oft die erstaunlichsten Kunststückchen vorzunehmen Bald stellt er sie zu verschleiernden Gruppen zusammen,um einen trostlosen Hintergrund zu verbergen,bald pflanzt er sie wie farbenprächtige Blumen,die Leben lügen sollen,auf dasz Grab erstorbener Hoffnungen.Zu solchen Mitteln greift aber nur die Beschönigung,die wohl den Muth zur Sünde, jedoch nicht auch den zum Geständniß besitzt,oder die selbstische Indolenz,die sich bescheiden schon mit demCb­e­­­kommen aus dem Am­te zufriedengibt und demuthsvoll dem lieben Herrgott die Sorge 11 dieses Amtes überläß. Aller dieser verderblichen Kunststückchen darf der Bericht der Budapester Sicherheitsbehörde füglichentrabhen und in Form stolzer Offenheit reden,demnter hat im Großen und Ganzen nur vorterheblichen Fort­­schritten zu melden, die von der Hauptstadt auch in diesem Jahre auf moralischem wie auf materiellem Gebiete gemacht wurden. Unsere Polizei wird sich eben immer mehr der speziell bei uns so hohen Bedeutung jener Aufgabe ber­­ußt. Die in bent regelnden Eingreifen in ein immer reicher und vielseitiger sich entfaltendes soziales Getriebe besteht, wie in dem vorsehenden Ab­wenden und Erft­den jener Gefahren, welche jedem größeren Gemeinwesen aus seiner eigenen Entwicklung heraus drohen. Denn die Entwickung der Hauptstadt, in welcher der gesunde Wılsschlag der nationalen Magt am intensivsten fühlbar wird, ist zugleich­ das vielverheißende Symbol der Entwicklung mitteres natio­­­­nalen Staatsgedankens. Darum befragten alle anderen Kommunen nicht nur vollkommen neidlos, sondern­ geradezu mit freudiger Genugthuung das Aufblühen der ersten Kommune des Landes, weil jene sie durch ihr eigenes Futeresfe nicht im Geringsten beeinträchtigt sehen und so eine Art nationaler Genugthuung ungetrübt empfinden können. Somit erfüllt unsere Polizei, wenn sie ihren ums­taffenden totalen Obliegenheiten entspricht, nicht nur ihre P­flicht gegenüber der Gemeinde, sondern auch der viel größeren Pflicht gegenüber dem ganzen Staate, gegenü­ber der ganzen Nation. Und diese Pflichterfüllung wird ihr nicht­­ besonders leicht gemacht. Im unserem Boltstbiu­, das so lange und so schwer unter bureaufrau­schem Drude zu senfzen Hatte, regt sich noch manchmal ein gewisser Ueberfäruß an Selbst­­ständigkeitsgefühl, an Widerspruchsgeist gegen behördliche Anordnungen, der jede Weisung, zumal meist sie von der Polizei kommt, gleich auf den ersten Blick Hin nur als über­­angebrachte Bevormundung auslegt. Daraus ergab sich jenes Ueberwuchern des Nekurses in Polizeistrafsachen, das die repressive Gewalt der Behörde beinahe lahmlegte. Das Nekursrecht wurde zwar geießlich eingeschränkt, aber nicht aufgehoben; trogdem sich jedoch die Bevölkerung erheblich vermehrte, haben sich die Nefurje erheblich vermindert und die meisten der eingebrachten mußten, als völlig unbegründete, zurückgewiesen werden. Da man gar kein Grund zu der Annahme vorliegt, daß gerade die begründeten Neue nicht erhoben wurden, in man aus jener in der Masse der Sinn, für vielleicht auch, daß andererseits bei den Repräsentanten der Polizei der Uebereifer und Die Heftigkeit im Auftreten abgenommen haben. Wir wissen, daß zur Montur des Konstablers nicht gerade Glückhandschiche amumgänglich nöthig sind und daß er bei wajcher That oft mit derbem Arm einzugreifen habe.. Aber die tempe­ramentvolle Eigenart­ des Ungars, der so leicht aufwallt und mit Milde so leicht zu besänftigen ist, wird unsern Hinweis auf den an zeitgemäßer Energie genug erprobten englischen Konstabler rechtfertigen, den einst Mittermayer nicht treffender glaubte charakterisiren zu können als dur­ das Wortspiel, man sollte ihn nicht Man of „police“, sondern Man of „politesse“ nennen. Gewiß würde oft eine mehr höflich verweisende als eine leidenschaftliche und beschämende AJntervention dem Ent­­stehen mancher Unzukömmlichkeit besser zuvorkommen und so der eigentlichen Bestimmung der Polizei mehr entsprechen, als er die vom Polizeirichter späterhin verhängte Strafe leistet. Die Würde einer Amtspersion steht viel zu hoch, als daß irgend ein witgezogener Geselle sie gleich verlegen künnte, und sie wird vor der öffentlichen Meinung viel erfolgreicher durch ruhige Hestigkeit gewahrt, als wenn man nicht untere fcheiden­ann, ob sich der Zurechtweisende oder der Hutrecht­­gewiesene ungeheidiger benehme. 5 Diese so Leicht erregbare Heftigkeit unseres Boltes zeigt sich auch in der Art der Delikte, die in der Haupt­stadt zur Anzeige gelangten. u 1310 Fällen, die, erschwedend genug, nahezu 15 Perzent aller im Polizeirayon Budapest verübten Verbrechen bilden, handelt es sich u­ Zugriffe gegen die Sicherheit des Lebens und des Körpers, der sein einziger der kriminellen Fälle war gewinnsüchtiger Absicht entsprungen. Es haben hier also die unwildesten, nicht aber die niedrigsten Leidenschaften mitgespielt, es haben Hier zum Theil Eigenschaften gewithet, die, vom persönlichen Schlamme gereinigt und auf allgemeine iele gelenkt, sich in Heilsame Thaten umjegen lassen. Aber diese Ziffern deuten an Erfreulicheres an. Die moderne Kriminalstatistik macht den Verbrecher, zumal den Verbrecher aus geminnsüchtiger Absicht, zum Produkt der sozialen Verhältnisse, in denen er zu leben gezwungen ist. Eine gewisse Befändigkeit in der Zahl der entsprechenden Berr­brechen gibt den anuntrnglichen Beweis, daß der soziale Bustand, daß die ungünstige Gütervertheilung sich nicht gebessert habe. Wenn dies feststeht, dann hat Budapest sich sozial entschieden geholten, dann müssen an dem Aufschwunge der Stadt so ziemlich alle Schichten der Bevölkerung verhältnismäßig partizipirt haben. Derjenige, für den dies noch nicht über­zeugend genug ist, der möge erwägen, daß von den 9021 P­ersonen, die sie gegen die Sicherheit des Eigenthums ver­­gangen haben, nur 510 ohne regelmäßige Beschäftigung waren, nur 1459 in Budapest überhaupt Zurständigkeit und festen Wohnfig hatten. Vielleicht aber könnte diese fir ums so angenehme Schlußfolgerung doch Die bedauerlich Hohe Ziffer der Selbstmorde umgestoßen werden ? Wir sind dieser Meinung nicht. Es gibt in Europa sein­ Land, in dem die Spargquote, die im Durchschnitt auf jeden Einwohner Fällt, höher wäre, als in Sachen, und Doch wird gerade Sachsen das Haifische Land der Selbstmorde genannt und vor den Statistikern mit der größten Selbstmordkurve verzeichnet. Man fennt diese Thatsache, aber wo­lange nicht die Er Härung hiefür und sieht sie zu der Meinung veranlaßt, daß beim Selbstmorde nebst den sozialen vorwiegend auch pathologische Momente mitwirken, deren Behandlung nicht­ einmal der Arzt völlig gewachsen it. Sicher ist nur, daß mit zunehmender Wohlhabenheit und Bildung die Zahl der Verbrechen immer mehr zusam­­­menschrumpfe. Damit aber müssten wir auf einige, troß ihrer Wichtigkeit Höchst stiefmütterlich bedachte Zweige der Öffentlichen Verwaltung hinweisen: auf das Armenwesen, weil mit der Errichtung des dritten städtischen Armenhauses noch immer gezögert wird; auf das kommunale Rettungs­­haus, das bei einer Bevölkerungsziffer von nahezu einer halben Million Seelen auf­­ fünfzig Zöglinge berechnet erscheint, sowie auf den Mangel von na Nana alla éit­anstalten und Zwangsarbeitshäusern. In der Hauptstadt, in der eine solche Summe von Proletariat stets zu finden ist, schon weil in ihrer unmittelbaren Umgebung ein so veger Arbeit­ verfegt sich geltendb macht, der es mit sich Bringt, das viele Eltern, die den ganzen Tag im Exwerbe zubringen, ihre Kinder gar nicht beaufsichtigen können und sie so der sitt­­lichen Verwahrlosung preisgeben, müssen, in Bu­dapest, jagen wir, ist nicht einmal annäherungs­weise genügend Dagegen Borsorge getroffen, daß diese unglücklichen Geschöpfe für die Verbrecherlaufbahn gezü­chtet werden, ja nicht einmal dagegen, daß diese Kinder in der Volksschule ihre besser erzogenen Mittehüler verderben und den andart Unterricht unfruchtbar machen körnen. Wie viel künftige Verbrechen könnten vere­­ütet, wie viel fünfte an Spital-, Gerichts- und Gefängnip­­fosten erspart werden, wenn man sie­ca zu einer raschen, produktiv so wohlangelegten Ausgabe entschließen könnte, wenn man zumal an die Errichtung von Zwangsarbeitsanstalten ginge, doch welche die in von moralischer Schwäche und Arbeitsunlust befallenen Ludm­ionen durch Die heilende Kraft der Arbeit vor völligem sittlichen Verfall bewahrt werden könnten! Da kann freilich die Polizei nichts selbstständig schaffen, da­miten ihrer Tätigkeit Staat und Stadt zu Hilfe kommen. Der Staat hat wohl alle Ursache, mit seinen finanziellen Mitteln zu sparen, aber es muß jeder in Erwägung gezogen werden, ob hierin Sparen wahre Detononie bedeute, und, was die Stadt anbelangt, werden wahrscheinlich die nächsten großen Reformvorlagen den Kreis ihrer Initiative mindestens ganz rar umschreiben, so daß nicht abermals, wie bei dem legten Unglück auf dem Donaueife, doch Kompetenzü­berwälzungen zwin­chen Polizei and kommune Menschenleben bedroht er­­scheinen. Durch das wichtige und Harmonische Zusammen­­wirken der städtischen und staatlichen Faktoren allein Tünnen in Bezu­g auf Sicherheit, auf Verwaltung und Verkehr die noch in ergiebiger Menge in der Hauptstad­t vorhandenen Uebelstände gründlich abgethan werden und ist nicht zu zweifeln, daß der gesunde patriotische Sinn in den maj­gebenden Kreisen diese Harmonie hervorrufen werde. Dar­durch aber, wie durch den rührigen Geist ihrer Bewohner wird die Stadt, die im kleineren Maßstabe ein getreues Abbild der reellen Entwiclung des ungarischen Staates im Großen ist, erst in wahrem Sinne ihrer politischen und nationalen Mission vollauf entsprechen können. Budapest, 13. Jänner. —1— Der fanzösische Minister-Präsident und Kriegs­­minister, Mr. de Sreycimet, hat das neue Jahr gut begonnen. Nachdem er die Weihnachtsferien benutt hatte, um in jener Senats-Kandidatenrede die Weisheit, Mäßigung und Friedengliebe der dritten Republit ins rechte Licht zu stellen, gab er dem Neujahrstage die eigentliche Weihe, indem er durch den Pe­sidenten der Republit, Mr. Carnot, ei­ne Standeserhöhung des franzö­­sischen Generalstabes betreffendes Dekret unter­fertigen ließ. Erwägt man, daß der Generalstab organisch die Krönung des Gebäudes und intellektuell die geistige Führung der Armee bedeutet, so wird man den Werth und die Tragweite dieses Dekretes einreffen. Man darf aller­dings hiebei nicht übersehen, daß es in Frankreich sein ges­­chlossenes Generalstabskorps gibt wie bei uns. Der fran­­zösische Generalstab bildet keine Körperschaft, sondern einen Dienstzweig, einen service onvert, im Gegensaße zu unferen corps fermé, iin welchem Dienstzweige jeder Offizier, der das brevet d’&tat major erworben, vorübergehend Verwendung findet, um dan wieder zu seiner Truppe zurückzukühren. Der Schwerpunkt liegt in der Absolvirung der Ccole supérieure de guerre. Zu Aufnahmsprüfung für dieselbe werden zugelassen: apitains, Lientenants und Sous- Lieutenants aller Waffen, welche mindestens fünf Jahre dienen, darunter drei Jahre in der Front. Wer nach z­wei­­jährigem Besuche der höheren Striegsschule die Abgangs­­prüfung besteht, erhält das erwähnte Brevet. Diese grundlegende Bestimmung wird durch das präsi­­dentielle Neujahrspetvet ebenso wenig geändert, wie die völlige Unterordnung des Generalstabschefs der Armee unter den Kriegsminister. Kur Deutschland it der Chef des Großen Generalstabes vom Kriegsminiterium unabhängig und in jeder Beziehung unmittelbar dem­ Staffer als dem Kriegs- Devin untergeordnet. Ku Oesterreich-Ungarn ist der Chef des Generalstabes allerdings ein Hilfsorgan des Kriegs­­ministers, diesent also undergeordnet. Doch tt Diese Unter­­ordnung mehr formeller als fachlicher Natur, denn die organischen Besti­mmmungen ermächtigen den Chef des General­stabes zu direkten Vorträgen an Se. Maujestät, nur muß er — der Chef des­eneralstabes — bieten Vortrag dem Kriegsminister vorher ze Kenntnig Dringen. Der fra­zösische Generalstabschef dagegen it nur ein — Settiong­ Chef des Kriegsministers. Mehr als anderswo ist also hier das Gewicht des Generalstabschefs vom­ dessen persönlicher Bedeutung abhängig. Er­st in erster Reihe immer nur das, was er aus sich und aus seiner Stellung zu machen weiß, während anderwärts schon die Organisation und Hierarchie im eine dem­­ Kriegsminister ne­b­engeordnete Stellung geben. Nach dem Gejagten mag­ der Chef des Generalstabes in Paris nicht jene Macht und jenen Einfluß besigen, se die Generalstabschefs in Berlin und Wien. Nichtsdestoweniger bringt es Schon Das Wesen der militärischen Dienstgeschäfte mit ich, daß der Generalstab,­ d.h. Die im K­riegsministe­­rium vereinigten Funktionäre des Generalstabsdienstes im allen Zweigen der Armeeverwaltung, Treuppenausbildung und S Kriegsvorbereitung die entscheidende Potenz bilden. Wir schliegen das fchon­­ aus den Aengerungen der Bariser Bad­­blätter, die zeitweise den symptomatischen Beschwerden Ausdruch geben, daß der Generalstab ich Uebergriffe erlaube. Obwohl also der Generalstab in Frankreich sein Korps, sondern Tleisc von dem Fleische und Blut von dem Blute der Truppe ist, wiederholen sich dort ähnliche Erscheinungen wie anderwärts. Der Neibungs-Koeffizient zwischen General­stab und Truppe scheint also in der Sache, nicht aber in der Form zu liegen. Die Truppe sträubt sich eben gegen die führende Rolle des Generalstabsoffiziers in jenen häufigen Fällen, in denen die Praxis und die wichtigere Einsicht des Betreffenden noch doch nichts erwiesen, seine Autorität noch durch seine positive Leistung gefestigt erscheint. Die Brutalität allein, welche von oberflächlichen Menschen nur zu oft verb­inglich fü­r Energie gehalten wird, ist noch sein Element der Autorität.­­ Das Niederwiegen des Einschusses liegt also in der Gadje, ja dasselbe tt geradezu eine Bedingung für den Erfolg des Generalstabsdienstes. Letterer braucht deshalb noch keineswegs alles militärische Wilfen und Können in General­pacht zu nehmen, aber die vorhandene Summe muß aus­­reichend sein, um Die Sanktion der verschiedenartigsten Zweige des vielgestalteten Heerwesens mit Verständnis zu verfolgen und dem allgemeinen Zweckk anzupassen. Darin liegt auch die Erklärung, daß der französische Generalstab das­­ Bedürfnis empfunden, neue Kräfte heranzuziehen, sich zu verstärken. Der militärisch hochgebildete Abgeordnete de Ma­hy hatte Schon am 25. März 1889 der Deputirten­­kammer einen Gelegentswurf vorgelegt, betreffend die Bildung eines Großen Generalstabes und von Generalstäben für die im Kriegsfalle zur Aufstellung gelangenden Armeen. Diese Generalstäbe sollten die gleiche Stärke und Zus­ammenlegung wie im Felde haben und im Frieden mit den in das strate­­gische Gebiet fallenden Vorarbeiten für den Aufmarsch um die Bewegung der einzelnen Armeen beauftragt werden. Das neue präfientielle Dekret scheint nun die Folge dieser aus dem Schoße der Deputirtenkammer hervorgegangenen Anregung zu sein. Das Wesen dieses Dekrets ändert an dem General­­stabsgehege vom Jahre 1880, wie­­s don oben erwähnt, nichts, da jede eingreifende Veränderung vor die Deputirten­­kammer hätte gebracht werden müssen. Der Effekt des Dekrets zeigt sch also nur in einer Vermehrung der :­­Generalstabs-Offiziere und im einem besseren Avancement der Lektoren. Der Generalstabsdienst wird durch ein allen Waffen zu entnehmendes Personal an Offizieren und dur ein ständiges Personal von Archivisten aha. Die Ge­neralstabs-Offiziere sind die "Agents du commandement", deren Verwendung und Pflichten durch das Dekret neu g­eregelt werden. Das Martimum der Dienstleistung im Generalstabe während des Fhiedens sind vier Jahre Hinter­­einander ; ein Wiedereintritt st erst nach Verlauf von zwei Jahren zulässig, während welcher dem Offizier­ Gelegenheit geboten werden sol, sie im praktischen Truppendienste zu bet­ätigen. Die Adjutanten und Ordonnanz-Offiziere aller­lei die Offiziere des Kriegsministeriums und der ver­­schiedenen Komitee sind wibrigens denselben Bedingungen unterworfen. Ausnahmen von dieser B Vorschrift sind nur statthaft : im Kriege für alle Offiziere, im Frieden für die Obersten und Generale, sowie für solche Offiziere, welche besonderen wissenschaftlichen Stidien obliegen. Damit wird also auch den Bedingungen, welche die Heranziehung und Förderung von Spezialitäten begünstigen, volle Rechnung getragen. Wenn zum Beispiel ein Offizier im Eisenbahnunwesen eine besondere Kenntnig und Tüchtigkeit entfaltet, so hieße es das Talent brachlegen, ja eine Kraft vergenden, wenn man diesen Offizier dem Wortlaute der Borchrift gemäß [don nach) vier Jahren aus seiner wichti­­gen Beschäftigung entfernen würde, um ihn Frontdienst machen zu lassen. Der Friedensstand des Generalstabes, welcher bisher nund 300 Offiziere betrug, ist nun nun nahezu ein Dritt­­teil erhöht worden. Medrigens sind außerdem noch gegen 900 brevetirte Offiziere vorhanden, welche in der Truppe Dienste thun and bei ihren Regimentern den unwissenschaftlichen Arbeiten und der Ausbildung der Offiziere unwesentlich zugute kommen. Im Kriege werden dieselben nach Maßgabe des Bedarfes zum Generalstabsdiense herangezogen.­­Ein besonderer Geographendienst ist im Kriegsminister­rium etablirt und umfaßt eine Anzahl von Offizieren, welche in diesem­ Spezialfache besonders bewandert sind. Die Archi­­visten, gegen 160 an der Zahl, haben ihren eigenen Konfretitalstand. Diese Activisten nehmen in Frankreich ungefähr dieselbe Stellung ein, wie bei uns die­­ Offiziere des Armeestandes. Abgesehen von den militärischen Momenten ist indessen auch politisch die Thatsache sehr bemerkenswerth,«daß Carnot und Freyeinet sich veranlaßt gesehen haben, den Generalstab, mich zwar ziemlic ausgiebig, zu verstärken, um desto Schleuniger im Mobilisirungsfalle die Hauptquartiere und Stabsgquartiere der Armeekorps und -Divisionen auf­­zustellen. Die Würdigung, melde die Segnungen des Friedens in allen Kreisen Frankreichs finden, hindert also die dortigen Meachthaber doch nicht, unausgeregt an der Vervollständigung der militärischen Einrichtungen zu arbeiten und in dieser Arbeit ebenso wenig einen Stillstand eintreten zu lassen wie Nußland. Die Verstärkung des Generalstabes, die sich jeßt dort vollzieht, führt eine Sprache, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig läßt, die aber auch als Mahnung an die europäischen­­ Zentralmächte aufgefaßt werden sun. Die Kommal­ationen in Siebenbirgen u. Bor Rıngzem sind in ihrem geschämten Blatte zwei Anstäbe über die Ronmafjationen erschiemen. Jim Interesse dieser so wichtigen Angelegenheit gestatten Sie doch auch vielleicht einem Manne, der sich seit Jahren mit dieser Angelegenheit beschäftigt, seine Ansichten über eine Frage auszusprechen, die einer praktischen Lösung erst entgegen­­geführt werden muß. Der Herr Verfasser der erwähnten Auflabe sagt unter Anderem nach Schilderung der bestehenden V­erhältnisse: „Die Ursache dieses Uebels ist die zu geringe Beachtung des technischen Elements in dieser Angelegenheit”; hier möchte ich) hinzufügen: nicht die zu geringe Beachtung des technischen Elements allein, sondern die gänzliche Verfem­mung der mirthihaftligen Nothwendigkeit der Zusammenlegung der Gründe und die Nichtbeachtung der vollumwirth­­schaftlichen Notheile, die mit der Gemenglage der zahllosen Parzellen verbunden sind, ist Schuld, daß diese Angelegenheit nicht vorwärts [ereitet. Im Auslande, in Preußen und seit 1883 auch in DOesterreich sind die Kommunijations- und Relikreaulirungs-Angelegen­heiten besonderen Behörden überwiesen und in Preußen entscheidet in fetter Instanz ein Kultur-Obergericht. Noch ein anderer Umstand wirkt nachteilig auf den ganzen Gang der Angelegenheit. Man scheint anzunehmen, oder vielmehr, es ist ein Glaubensrat der Juristen, daß Diejenigen, welch die Kommalsation wü­nschen, nur einen Vortheil für fi wollen, und daß daher Diejenigen, die dieser Maßregel nicht zustimmmen, vor der „ntelligenz“, die fommafliten will, oder vor dem „Großgrumdbefib“, der denn auch „meist“ zur Intelligenz gehört, geschübt werden muß. Die Yustiz will gewiß d­as Nedht, berditigt aber in der That, ohne daß sie es mill, eben in Folge der starren Rechtsformen, die Indolenten u­nd hindert den volkstwirtsc­­haftlichen Auffäreung, welchem nicht die gehörige Aufmerksamkeit geschenkt wird. Gerade in den Gemeinden, wo seine Großgrundbesiger, wohl aber auch intelligentere Zündmilb­e vorhanden sind, treten die Nachteile des sechten Verfahrens am grel­sten zu Tage. Das ganze Kommafsationsverfahren ,­ ein Durhans verfehlt es, verfehlt Hinsichtlich der Behörden, die es durchzuführen bisher berufen waren, und verfehlt hinsichtlic­her Bedingungen der Zulässigkeit der Kommansationen. Ohne hier auf eine Schilderung jener landwirthschaftlichen Zustände näher einzugehen, die in Gemeinden herrschen, in welchen die Regelung der Befigverhältnisse nicht Durchgeführt ist — und das sind circa */. Sämmtlicher Gemeinden —, muß doch im Allgemeinen bemerkt werden, daß witter den jet bestehenden Refisverhältnissen an eine unwirliche Landunwirthschaft und an eine rationelle Viehzucht absolut nicht gedacht werden kann. Hiemit im Zusammenhang steht es, daß auch Industrie und Handel nicht zur Entwicklung gelangen können. Die Regelung der Befigverhältnisse und damit im­­ Zusammen­­hang die Zusammenlegung der Gründe, ist zu allererst eine ungemein wichtige volkswirthschaftliche Angelegenheit, sie ist ferner eine steuer­­politische , da der Staat, wenigstens in den siebenbürgischen Komitaten, seine richtige Katastralaufnahm­e befigt und da also weder der Kataster wichtig ist, noch die Grundbild­er, so betrieht eigentlich eine heillose Unordnung, die eben durch­ die Vornahme der Befigregulirungen be­seitigt werden sollte ; die Angelegenheit ist ferner eine technische, und zulegt eine durchaus nicht rein juristische, sondern eine administrativ juristische Angelegenheit. Da ferner die Ansicht jeher verbreitet ist, daß die Befig­­regulirung oder eigentlich die Kommafsation nur im I­nteresse der größeren Befiser gelegen sei, ist es durchaus nöthig, die Frage zu beantworten, was ist denn eigentlich die Befigregulirung in wirt­h­­chaftlicher Hinsicht, und welche landwirthschaftlicen Leberstände sollen durch sie beseitigt werden ? Das wirthischaftliche Endziel der ganzen Maßregel ist die Beseitigung aller Hindernisse, welche einer guten Berwirthfehaftung des Bodens entgegenstehen. Befeitigt soll werden die Gemenglage der Parzellen und die große Zahl derselben, im welche der Boden zer­­stücelt ist, ferner die Unzugänglichkeit der Felder und Wiesen, die große Fläche der Furchen, die ungemein große Verschmendung an Zeit und Arbeiterkraft, an Dinger und Samen, die Beschränkung der freien Benäßung des Bodens, ferner die Unmöglichkeit, gemisse Meliorationen vornehmen zu können, und schließlich die Unsicherheit des Besiges, der Grenzen 2c., in Folge dessen zahllose Prozesse und Streitigkeiten entstehen, die aufrechtzuhalten nicht im Interesse des Staates liegen ann. Ehe zu der Beantwortung der Frage übergegangen werden sol, welchen Behörden die Urbarial-Angelegenheiten übertragen werden sollten, sei es gestattet, über Die Zulässigkeit der Kommafsationen einige Bemerkungen zu machen. Nach dem G.A. XLV.1880 können jene die Kommafsation ansuchten, die unter Hinzurechnung des Besites der Gemeinden, Kirchen, Schulen 2. den vierten Theil der Gemarkung einer Gemeinde befigen. Iur Laufe der besten zehn Jahre hat sich zu Genüge heraus­­gestellt, Daß auch diese Bestim­mung des Geietes nicht zum Biele führt. Die wirthschaftliche Zurückgebliebenheit des siebenbürgischen Gebietes wurde verursacht durch die Aufrechthaltung des Brach- und Weide­zwanges und des mangelhaften Verfahrens Hinsichtlich der Ermöglichung der Kommafsationen. Wenn heute etwa die Bedingungen, unter melchen die Kom­maffation zulässig sein sol, verschärft würden, so mär er die Folge, daß gerade dort, wo sie unerläßlich nöthig it, jeder Sortischritt un­möglich gemacht würde. Erschwert man die Komm­affationen, so leidet darunter am meisten der ungarische Mittelstand und ein wohlhabender mittlerer Befigerstand wird nicht zur Entstehung gelangen können ; das sollten Diejenigen bedenken, die auf die Gestaltung eines neuen Kommaflationsgefetes, auf ein verbessertes Verfahren Einfluß zu nehmen in der Lage sind. Nicht darum handelt es sich, daß A oder B seinen Befiß rommafjiren mit, nut darum, daß eine Majorität oder Minorität die Kommaflation nicht will, sondern es handelt sich, wie bereits, gejagt, um die Beseitigung von Hindernissen, die einem­ rationellen Betrieb der Landwirthschaft entgegenstehen, und um die Beseitigung von Uebelständen, die mit der Gemenglage der einzelnen zahlreichen Parzellen verbunden sind. Um nachzumreisen, wie groß die Zahl der Parzellen in einzelnen Gemeinden ist und wie groß im Verhältniß zu der Zahl der Besiter sich die Parzellenzahl herausstellt, sei es gestattet, auch die Größe des Anderlandes, " ber Wiesen, Weiden und Wälder von ein paar Ge­­meinden hier anzuführen, und sei noch ausdrücklich bemerkt, daß in manchen Gegenden die Zerstühlung des Bodens eine noch viel grö­­ßere ist. Die Gemarkung der Gemeinde A hat einen Flächeninhalt von 10.287 Noch, darunter befinden sich 5941 Noch Ader, 2347 Yoch­h Wirfen, 702 Joch Hutweiden und 976 Jon Wald, Septerer hat 10 Parzellen, und 16.390 Parzellen kommen auf 9311 Zoch After, Wiesen, Weiden und unbrauchbaren Grund; die Zahl der Befiker beträgt 2907, auf einen entfallen circa 32 Parzellen. Die Gemarkung B hat 23.056 Yo, davon ist Wald 12.783 och, Weide 1381 Joch, 3934 Zoch sind Wiesen und 8986 Yoch sind Meder, der Wald hat 12 Barzellen, 80250 Barzellen ent­fallen auf die Ader, Wiesen und 432 Joch unbrauchbaren Grund. Die Zahl der Weniger beträgt 1292, auf einen entfallen wag Abschlag des Waldes circa 23 Parzellen. Die Gemeinde­­ hat eine Gemarkung von 11.828 Joch, der Wald hat eine Größe von 502 Fo­, das Aderland beträgt 6618 Koch, MWiefen 2096, Weide 2015, unbrauchbar sind 596 Boch. 11.326 Joch Ader, Wiesen x. zerfallen in 22.215 W Barzellen, die Zahl der Befiser beträgt 1074, auf einen entfallen circa 10 Barzellen. Die Gemeinde D hat eine Größe von 4932 Joch, davon 1880 oc Wald, 417 Soc Weide, 1888 Hoc Aderland und 161 Joch am brauchbarer Grund, auf 8052 oc Ader, Wiesen, Weide 2c." entfallen 8297 Parzellen, 4 auf den Wald, die Zahl der Besiter beträgt 741, auf einen entfallen 11 Barzellen. Die Gemeinde E hat eine Größe von 28.612 Yo, auf den Wald entfallen 13.804 Joch, unbrauchbar sind 768 Joch. Die Ges­meinde hat 4164 och Ader, 7569 Joch Wiesen, 2305 Joch Weiden, auf Aeder, Wiesen, Weiden und unbrauchbare Gründe, also auf 14.808 Jochh entfallen 22.758 Parzellen, 38 kommen auf den Wald. Die Zahl der Befiger beträgt 1778, auf einen entfallen circa 12 Barzellen. Die Gemeinde­­ hat im Ganzen 9745%­, davon 3316 Noch Ader, 841 Joch Wiesen, 240 Joch­ unbrauchbaren Grund, der Wald hat eine Größe von 5345 Koch und zerfällt in 15 Barzellen, auf 4397 Joch Adler, Wiesen 2. kommen 15024 Parzellen, die Zahl der Befiger beträgt 848, auf einen entfallen circa 42 Bar­zellen. Es muß ausdrü­clic­h bemerkt werden, daß Parzellen zu 100 oder 200 Doxadrattlafter keine Seltenheit in sehr vielen siebenbü­rgi­­schen Gemeinden sind, und daß die Wiesen sehr häufig gar nicht fest begrenzt sind, fordern nach dem Mus jährlich schrittweise aufgetheilt werden, daß der Eigenthümer den Heuschnitt also nur dann vor­­nehmen kann, meisn es dem Herrn Ortsrichter beliebt. Da es gibt Gemeinden, in welchen die sämmtlichen Wiesen der Gemeinde gehören, also Niemand eine Wiese befsst. Ob unter solchen­­­erhältnissen eine rationelle Bearbeitung und Berietnschaftung des Bodens möglich ist, mag jeder Landmwirth beurtheilen. Hinzu­­gefügt muß werden, daß gerade in diesen Gemeinden keine größeren Beliger vorhanden sind. Dob ein Grundbefißer den vierten Theil der Gemarkung unter Hinzurechnung des Gemeindevermögens 2. besigt oder nicht, it also Nebensache, entscheidend ist der Umstand, daß bisher nie in Betracht gezogen wurde, ob auf Neder und Wiesen die Barzellen­zahl größer als die Rohzahl ist, und ob die Zahl der Veniger und die durch die Zerfin­delung des Bodens ein­­getretene Kleinheit der Parzellen eine solche ist, daß die rationelle Bearbeitung des Bodens fast zur Unmöglichkeit geworden ist. Nicht das Viertel des Befiges einer Gemarkung sollte also als maßgebend für die Zulässigkeit der Rohnmaffation sein, sondern das Gefe hätte, eben weil die großen Barzellen jegt befestigt werden sollen, zu be­­stimmen. Die Zusammenlegung der Gründe ist zulässig, wenn die Parzellenzahl der Aeder und Wiesen die Kochzahl und die Zahl der Parzellen auf Aeder und Wiesen die Anzahl der Besiter um das Dreifache übersteigt. Auf Grundlage dieser Bestimmung welden die persönlichen Motive, die Diesen oder Senen veranlassen, um die Vor­­nahme der Kommunisation einzuschreiten, mehr zu wildtreten und nur die vorhandenen Uebelstände würden maßgebend fett. Es entsteht nun die weitere Frage, wer entscheidet über die Zuläffigkeit der Kommassationen? Mit dieser Frage wollen wir uns in einem folgenden Artikel bes­schäftigen. Graf 5. Schweintß. (Ein Schlußartikel folgt.) 5 · Hang . 5 = Die am Donnerstag, 15. d., stattfindende Siung des Abgeordnetenhauses wird voraussichtlich von kurzer Dauer sein, da außer dem Präsidialbericht über die mittlerweile erfolgten Ein­­läufe sein anderer Gegenstand auf die Tagesordnung gelegt wurde. Das Haus wird jedoch in dieser Gitung Hinsichtlich der nächsten Augenden beschließen. In erster Neihe wird der Gefäßentmwurf betreffend das Kinderbemahlmesen in Verhandlung gezogen werden. Der Minister-Präsident Graf Luk­us Szapáry wird unwahrsceinlich beantragen, daß die bezügliche Debatte am Montag beginne, in welchem Falle das Haus am Freitag und am­ Samstag seine Situngen halten wü­rde. Izz Mie wir erfahren, ist es im Schoße der­­­egierung be» Schlossene Sache, spätestens im­ Jahre 1895 oder 1896 zur Feier des tausendjährigen Bestandes des ungarischen Staates aus Landesmitteln ene ungarische Landesau­sstellung zu veranstalten. Aber selbst im Falle, wenn eine solche Disposition im Schoße der Regierung nicht bestünde, hätte eine Proposition, in Budapest zur Millenniumss­feier mit französischem und belgischem Gelde eine Weltausstellung in Szene zu fegen, wie sie in der That der Regierung, freilich nicht von der allerjeriefesten Seite, gestellt wurde­n, wohl mit aller Entschieden­­heit zurückgemiesen werden müssen, wie dies in der That aug der$allmar. Es hieße allerdings einem Staate wenig Gelbstbemwußtsein und wenig Sinn für seine Würde infinuiren, wollte man ihm zumathen, daß er seine Millenniumsfeier mit fremdem Gelde, begehen, respektive sich aus diesem Anlaffe an einem Geschäft, das Ausländer hier im Lande machen wollen, betheiligen werde. Aus diesem Anlaffe können wir aug daran erinnern, daß vor Monaten Herrn v. Baros der Plan nahegelegt wurde, hier in Budapest eine Ausstellung für französishe Kunst­e und Kunstindustrie-Artikel zu veranstalten, worauf der ungarische Handelsminister mit triftiger Begründung höflich ablehnend antwortete. Ueberhaupt wird das­ Handelsministerium mit utopistischen­ Projekten jeder Art geradezu , überschwemmt. Auch die elektrische Bahn Budapest-Mien gehört zu­ diesen. An leitender Stelle unseres Handelsamtes wäre man aller­ , zu e­rtheilen, deren technische dings geneigt, ernsten Bewerbern Konzessionen zum Bau elek­­trischer Lokalbahnen Schwierigkeiten sich als überwindbar erweisen, seineswegs aber für den Bau elektrischer Hauptbahnen, deren technische Durchführbarkeit und Rentabilität einerseits nicht erwiesen ist, während andererseits der Staat für seine eigenen kostspieligen und kostbaren Linien eine fünft­­liche Konkurrenz jhüfe. Wir glauben, es mußte all das einmal gerade herausgesagt werden; vielleicht wird dann die Protektenreiterei an in den Blättern endlich einmal ein Ende nehmen,

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