Pester Lloyd, April 1891 (Jahrgang 38, nr. 90-118)

1891-04-02 / nr. 90

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Bevor wir in die Besprechung der Frage eingehen, ob beson­­­­dere Maßregeln gegen die Fabrikation von Kunstwein nothwendig sind, mü­ssen mir erklären, daß ein solches Geies, in melcher Form immer dasselbe erbracht wird, einen nachtheiligen Einfluß auf die Produktion und den Handel ausübt und daher die Schaffung des­­selben wohl überlegt werden muß. 3 genügt nicht, zu behaupten, daß wir ein Kunstweingejes haben müssen, weil andere Länder solche Gelege haben, denn bei einem Artikel wie Wein, bei welchem es ein halbes Jahrhundert Hindurch angestrengter Bemühungen bedurfte, um den Export zu ermöglichen und zu gutem Rufe zu gelangen, würde doch­ ein Kunstmeingefeg bei Vielen Mißtrauen erwect und dem Gedanken Raum gegeben werden, daß den bestehenden Mikbrängen nur auf legislatorischem Wege Einhalt gethan werden konnte. Bei den differirenden Auffassungen in den verschiedenen Interessensphären dürfte wohl geglaubt werden, daß ein strenges Geleb eine bessere Nachfrage veranlassen könnte, da die Sicherheit der Kiefe­­rung echten Weines geboten it. Thatsächlich kann jedoch eine solche Ansicht als nicht stichhaltig bezeichnet werden, denn die Konkurrenz wird stets behaupten, daß der vielen Fälschungen und der Fünstlichen Surrogate Halber die ungarische Regierung ein strenges Gefe shaffen mußte. Wenn wir die Gesebgebung anderer Länder betrachten, finden wir­ in Frankreich, daß das »Loi Griffe« darum nöthig wurde, weil die Erzeugung der Weine aus Raisins secs Dimensionen angenommen hatte, welche den reellen Wein bedrohten. In Oesterreich ruht das Kunstweingefeg vom Jahre 1880 auf einer dermaßen toleranten Basis, daß es zu den verschiedensten Vermehrungsfostemen, wie Reliotisirung und Gallifirung, aneifert. Italien bat Ende des Jahres 1888­ ein Nahrungs- und Genußmittelgefeb gebracht und bezüglich der Verfäls­­chung des Weines im 8.42 und 9.43 Bestimmungen getroffen. Deutschland hat im Jahre 1889 ein spezielles Gefeß betreffend den Verkehr mit Wein angenommen und bildet dieses Gefeg ein Anner zu dem Gejege über den Verkehr mit Nahrungs-Genußmitteln und Ver­­brauchsgegenständen. In Deutschland war die Schaffnung eines solchen Gejeges nothwendig, weil im Lande für den eigenen Bedarf viel zu wenig Wein erzeugt wird und die Kunstweinerzeugung in Folge der hohen Weinpreise und des hohen Zolles Rechnung bietet. In Ungarn liegen die Verhältnisse anders und wir wollen dieselben offen und ohne Voreingenommenheit besprechen, indem wir eine Reihe von Fragen, die in diesem Falle in Betracht kommen, objektiv beantworten. Vielleicht gelingt es uns, auf diese Weise ein zwares Bild über die gegenwärtige Situation zu schaffen. Eristirt bei uns faktisch eine fünftliche Erzeugung von Wein ? Diese Frage läßt sich dahin beantworten, daß der solide Weinhändler, dem es gewiß darum zu thun ist, reelle und gute Waare zu erlangen, um mit dieser die Konkurrenz bestehen zu können, eine Kunst­­weinfabrikation nicht entdecken konnte, ja es läßt si der Beweis erbringen, daß bis zum Jahre 1888 die Weinpreise der gewöhnlichen und Mittelweine dermaßen mehlfeil waren, Daß an eine Kunstweinfabrikation überhaupt nit gedacht werden kon­nte, weil die Erzeugung eines fünftlichen Weines weit t­euerer zu siehen kam, als ein von den Produzenten erworbener Naturwein. Allerdings haben sich die Verhältnisse seit dieser Zeit geändert, die Produktion ist gelunden und die Breite sind erheblich gestiegen, aber selbst fest ist eine künftliche Weinerzeugung noch immer unmög­­lich, ‚weil unsere Finanzgesebgebung Alkohol und Zuder, die wichtigsten Elemente für die fünftliche Weinfabrikation, derart vertheuert hat, daß gegenwärtig die Fabrikation von Kunstwein auf fl. 12 bis fl. 15 per Helioliter zu stehen füme. Zu diesem Breife, ja noch viel wohlfeiler kann man zur Lesezeit die gewöhnlichen Kommerzsorten Leicht erwerben. Aus welchen Grunde sollte man si dann mit der Kunstnwein­­fabrikation beschäftigen? Oder wäre zu glauben, daß sich jemand aus reiner Liebe zur Sache mit der Fabrikation eines künftlichen Weines beschäftigen würde, ohne seine Mühe und Arbeit belohnt zu sehen? &3 soll zugegeben werden, daß besonders in der Hegyalja Die besseren Weine eben ihrer hohen Preise halber leichter einer fünftlichen Nachahmung ausgelegt sind, aber diese Nachahmungen dürften im Verhältnisse zur Gesammtproduktion Ungarns eine fol­ verschwin­­dende Ziffer ausmachen, daß es unserer Ansicht nach vollkommen ungerechtfertigt erscheint, aus diesem Grunde für das ganze Land ein dratonisches Gefäß zu schaffen. Uebrigens sind es nicht die Kunst­­meinfabrikate, sondern die aus NRofinen erzeugten Ausbruchmeine, melche den echten Tolajerweinen bedeu­­tende Konkurrenz machen und wir fürchten, daß trog der verschie­­densten Verbote und Gefege diesem Unfug nicht zu steuern sein wird. ‚Die Ausbruchfabrikation steht heute bereits auf einer so hohen Stufe, daß Viele dieses Kunstprodukt dem echten Tolajer vorziehen, und wenn wir in Ungarn nur ungarische Aus­ bruhhmeine verlaufen, so steht es da nicht in unserer Macht, den Deutschen, Engländern oder Amerikanern zu verbieten, solche Ausbruchweine unter der eingeführten Gu­guette , Tofajer" zu verkaufen. Ferner ist übrigens nicht zu übersehen, daß in Eisleithanien der Hauptfi der Ausbruchfabrikation besteht und diese wird, falls in Ungarn ein Verbot erlassen werden sollte, nur umso kräftiger gedeihen. Wir würden durch den Drud gerade das Tofajer Gebiet Schwer schädigen, wo duch die Phyllovera beträchtlicher Mangel an Tolfajerwein einge­­treten ist und die Surrogate könnten sehr leicht die Nachfrage nach demselben vergessen machen. 3 darf hier nicht der Standpunkt ein­­zelner Personen, sondern der des ganzen MWeindistrikts maßgebend fein und eingehende unparteiische Untersuchungen mögen die Mittel fest­­stellen, doch welche unter den gegebenen Verhältnissen das Renommee des Zofajermeing bis zur Wiederanpflanzung des der Phylloxera verheerten Gebietes zu erhalten wäre. Unserer Meinung nach dürfte es sich praktisch erweisen, die Rosinen fremder Länder als Exjag der Zofater, Trodenbeeren insolange zu verwenden, bis dies durch den rekonstruirten Gigenbau unnöthig wird. Der kleinste Theil der Süß­­mweinfonsumenten fennt den echten Tolajer und­ es wird ein gut be­­reiteter Ausbruchwein, bei welchem der gewöhnliche Wein des Tolajer­. Gebietes die Grundlage­ bildet, die Ansprü­che vieler Trinjer auch voll­­­ommen befriedigen. Wir bleiben bei der Anhang, daß es nicht die Fünftlichen Weine in der Hegyalja sind, die dem echten Tolajer­­wein Konkurrenz bieten, sondern die gut bereiteten Ausbruchmeine und wir muthen Niemandem die Naivetät zu, zu glauben, daß man im Stande wäre, den echten Tolajer und dessen Blume zu imitiren. Wir sind der Meberzeugung, daß ein spezielles Kunstweingefet das Mißtrauen gegen den ungarischen Wein und den­­ ungarischen Weinhandel ermeden und sowohl der Produktion wie dem Handel Nachteile­­ bringen würde. 63 ist heute nicht an der Zeit, dur ge jegliche Maßregeln den Berieht zu erschweren, sondern es muß heute unser Bestreben dahin gerichtet sein, die Wünsche unserer mit großer Mühe und Anstrengung erworbenen Kunden auch weiterhin zur be­­friedigen, um wenigstens aus den Trümmern der ungarischen Wein­­produktion den ungarischen Weinhandel zu retten. Wenn wir gerecht sein wollen, hat der Handel die Schaffung eines Kunstweingefeges nicht provozirt, derselbe hat bei dem Inappen Material — ertraftarme Weißweine, schlechtfarbige Rothweine — und bei der Indolenz der Produzenten gewiß das Möglichste geleistet. Unserer Meinung nach hat der größte Theil Derjenigen, die über 5 Kunstwein Hagen, einen künftlich erzeugten Wein noch nicht gesehen. Die Bereitung von Kunstmein ist viel sehmwieriger, als sich dies der Laie denkt. Es geht mit dem Meine ebenso wie mit allen Nahrungs­­und Genußmitteln, und ebenso wie wir die echte Butter von der Margarinbutter und den echten Kaffee von den verschiedensten Surro­­gaten zu unterscheiden verstehen, so weiß auch jeder Weinfonsument den Schlechten von dem guten Wein zu unterscheiden; es ist daher ein großer Irrthum, wenn mir glauben, daß die Kunstweinfabrikation unschwer zu bewerfstelligen sei. Der schlecht bereitete Wein­­ ist voll­­kommen unverläuflich, und der gut bereitete künstliche Wein ist in der Erzeugung theurer als der aus Traubensaft erzeugte natürliche Wein. Mir gelangen nun zu einer zweiten Frage: „Wird Die ver­­meintliche Kunstweinfabrikation nicht mit der Verfälschung der natürl­iien Weine vermegselt und sind zur Hintanhaltung­ der Fälschungen gewegliche Machregeln nothwendig und angezeigt ?" Diese Frage ist außerordentlich wichtig, denn in der That sind es nur Fälschungen und nur Kunstfabrikate, die eine Aufregung in den Gemüthern veranlaßt haben. 65 läßt sich nicht leugnen, daß in Ungarn ebenso wie in Oesterreich und in allen Ländern der Welt nicht nur der Wein, sondern ale Genuß- und Nähe­rungsmittel PBerfälschungen­ ausgelöst sind. Diese Ber­fälschungen hintanzuhalten und unmöglich zu machen, bildet die Auf­gabe jeder Regierung. Um diese Aufgabe in richtiger Form zu lösen, sol­l­t ein einzelner der vielen M­ittel, welche der Verfälsschung aus­­gefegt sind, separat behandelt werden, es müssen vielmehr alle Itabrungs- und Genußmittel unter dem Schuße des Geleges stehen. 63 sind zwei Arten der Fälschung möglich, nämlich diejenige durch Zufug von Stoffen, welche der Gesundheit nicht schaden, und eine zweite duch Zufall schädlicher Stoffe. Die F­alschung trifft zumeist die ärmere Klaife, die noch­­gedrungen nach wohlfeilen Nahrungs und Genußmitteln greifen muß, während die­­ Wohlhabenden die renommirierten Geschäfte aufsuchen und hohe P­reise bezahlen, um nur gute Waare zu erhalten. Sowohl in Ungarn wie in Oesterreich gibt es Leute, die den Wein nach beiden Richtungen fälschen; die erste Art der Fälschung, besonders durch M­asserbeigabe und Färbungen, beginnt bereits beim bäuerlichen Produzenten; die zweite Art­ wird dur­ gemwissenlose Personen geübt, die duch Beigabe von Verfüßungsmitteln, dur­ Glycerin und Saccharin zum Sac­ theile der reellen Produktion und des reellen Handels bedeutende nefuniäre D Vortheile erzielen. Der reelle Weinhandel liefert nämlich die Weine so, wie er dieselben vom Produzenten in ver­­meintlich ungefälsschten Zustande erhält. Der solide Kaufmann wird nie zu künftligen Mitteln greifen, um den Käufer in irgend­einer Teife zu täischen. Eine weitere Frage feigt sich dahin zu: Welche Maßregeln sind ü­berhaupt und insbesondere mit Nachsicht darauf zu ergreifen, damit bei dem Verhältnisse zu Gisleithanien wieder die Produktion, noch der Handel Ungarns leide ? B Bei allfälligen­­ legislatorischen Maßr­egeln muß auf unsere speziellen B Verhältnisse, namentlich auf unsere Gebräuche Bedacht ge­­nommen werden und es wäre ungerecht, die Fehler der Prodigenten dem Handel zur Last zu legen. Bon­ besonderer Wichtigkeit sind die Handelsverhältnisse in Gisleithanien. Defler reic­ht in Folge des toleranten‘ Kunstwein­­gefeges an und für sich im Vortheile ; dieser wird sich steigern, wenn Ungarn ein strenges Gefeb schafft, in. Defterreich, aber 008 gegen märtige Gefeß aufrecht bleibt! Viele dürften der Ansicht sein, uab durch ein selbstständiges­ Gele der­ reelle Handel nur gewinnen würde, r­eil wenigstens der­ Ab­zug, der gegenwärtig im Lande existirt,­ auf­­hören werde. Ob diese Zäh­lungen aufhören werden, ist­ sehr fraglich, denn die Behörde wird kaum in der Lage sein, Die Lieberwachung durchzufü­hren. Und Falls, die Behörden den ungarischen Fälschern statt zu Leibe gehen, werden Dieselben Ungarn verlassen und nach Cis­­leithanien übersiedeln, um ihre Handwerk fortzufegen. Die Konkurrenz mit den verfäls­pten, vesp. verfüßten Weinen wird daher insolange nut aufhören, BIS nicht in Oesterreich ein ähnliches Gefeß wie in Un­­garn zur Geltung gelangt. Nachdem zwischen beiden Ländern feine Kolfaranten bestehen und in Defterreich mit ungarischen Weinen ein größerer Handel als in Ungarn selbst betrieben wird, werden die für Eiszeithanien bestimmten Weine, ob nun Diese aus Ungarn oder Desterreich in Berrandt gebracht, den reellen ungarischen Weinhandel, bei welchen, die Bem­ühungsmittel verpönt sind, schädigen. Imn Dester­­reich sind nach dem­ Dort sanktionirten und wirks­amen Kunstweingehege alle Stoffe, die lediglich dazu dienen, die Beschaffenheit des MW eines Szup verbessern, oder ihbndanwerkhafiter zu machen voraud« gejeßt,daß: d­iese nicht gesundheitsschäd­­­ig sind gestattet; das Geset geht so­ meit, das Rezro­­tifiren, das Gallifixen’und die Erzeugung des vin piccolo (vinetto) zu­ erlauben, nur, müssen die, erstbenannten Weine unter dem Namen Halbmein in den Verkehr­­ kommen. Der Belag von Glycerin, welchen unsere Gefebgebung mit vollem Nechte verbieten soll, ist nach der österreichischen Gefesgebung gestattet. Diese Flüssigkeit scheint aber doch nicht so harmlos zu sein, denn sonst hätte sie die deutsche Geiet­­gebu­ng gewiß nicht verboten. Zum Glycerin gesellt sich noch das Sackharin. Auch über den Gebrauch desselben besteht in den verschiedenen Ländern eine diver­­girende Auffastung.. Unser­ Sanitätsrath, hat die Verwendung des Saccharins als Bemfüßungsmittels als unstatthaft erklärt. Belgien hat für Gackharin einen Zoll von Franc 140 per Kilogramm defreitgt, um die­­ Einfuhr desselben möglichst zu beschränken. Italien hat mit Verordnung vom 29. September 1889 je­wohl die Einfuhr von Sacharin, wie die Herstellung von sackharinhaltigen Broduk­en verboten. Boxtugal hat die Einfuhr des Sachharing, weil von ärztlichen Autoritäten als gesundheitsfrädlich erlannt,­ auch verboten. In Oesterreic erift­rt ein derartiges Verbot nicht und it Daher die Bemfüßung von Lebensmitteln mit Sachalin möglich. Das bedeutet einen foloffalen Nachtheil für unseren Wein­­handel und im Interesse desselben müssen die maßgebenden Kreise auf diesen Umstand aufmerks­am gemacht werden, und es ist eine dringende Nothunwendigkeit, daß gleichartige Gewebe über die Weinverfälschhungen in Oesterreich und in Ungarn zur Geltung gelangen. Wir wiederholen sofort, daß es für die ungarische Produktion aus volfswirthspaftlichen Gründen und für den ungarischen Wein­­handel ersprießlicher märe, Tein spezielles Gefeg, für Wein zu erbrin­­gen, daß vielmehr für­ Wein wie, für alle Genuß- und Nahrungs­­mittel ein Gefeb gegen Berfälchung von Genuß- und Nahrungsmitteln zu schaffen wäre Der reelle Weinhandel in Ungarn darf einen folgen Wunsch äußern, denn weder die­­ Vergangenheit, noch Die Gegenwart rechtfertigen eine spezielle Mikrvonensäußerung und Dies umso weniger, als in der That die Erzeugung vieler M­ittel der staat­­lichen Nederwachung unterstellt werden müßte. Denn es kann 504 nicht geleugnet werden, daß zahlreiche Nahrungs- und Genußmittel, wie Bier, Liqueure,­ Essig, Cognac, Rum, Nrac, Thee, Gewürze, Zucer, Kaffee, Hirsenfrüchte, Brod, Butter, Käse, Kanditen, Mehl u. s. w., alle mehr oder weniger den Fälschungen ausgefegt sind, aus gefälsscht werden. Aus welchem Grunde sollte also die Schwere de Sefeges fi­­ediglich gegen den Wein richten ? Durch ein Gefäß über die F­älschung von Genus- und Nahrungsmitteln wird ein spezielles Gefeg Für Wein ü­berflüssig und wäre es auch möglich, Oesterreich zur Aufhebung des gegenwärtig geltenden Kunstwein-Gefeges zu bestimmen. Zur SHustration der österreichischen­­ Verhältnisse mag übrigens fol­­gende, am­ 25. November v. a. abgegebene Erklärung des Statthalters Strafen Kielmansegg dienen: „Es ist in den besten zehn Jahren sehr wenig K­unftwein erzeugt worden und seit dem­ Bestande des Gesetes (1880) sei weder um eine Konzession zur Erzeugung von K­unftwein angesucht, noch eine solche ertheilt worden. Strafamtshandlungen kom­men nur äußerst selten vor und auch durch die eifrigsten Er­hebungen konnte­ eine K­unstw­einfabri­kation nigt festgestellt werden Buch um gerechtfertigte gegentheilige Behauptungen Schädige man den Weinbau und den Weinhandel und liegt seine Ursache vor, grau in Grau zu malen. Was mnul­ss das Ausland denken, wenn man bei und immer die Aeußerung hört. Bei uns wird gepantscht, mie sonst nirgends.“ Sulins Ultstoc, Hirke Nachrichten, Handelspolitisches. Vertragsverhandlungen mit Deutsch­land­ Cin. Berliner Zuschrift der „Bol. Korr.“ bestätigt, daß die Verhandlungen über den­­ Handelsvertrag mit Oesterreich-Ungarn bis Mitte April zu einem befriedigenden Abschlag gelangen dürften und daß es als sicher gelten könne, der Vertrag werde in dem von vornherein ins Auge gefaßten weiteren Umfange als Tarifvertrag ins Leben treten. Das Bemwußt­­sein von der eminenten Tragweite dieses Vertrages hat sich in der legten Zeit in hohem Grade Bahn gebrochen, insbesondere auch im Auslande. Speziell in Belgien verfolgt man die Verhandlungen Deutschlands mit Oesterreich-Ungarn mit größtem Ssnteresse und es m­eint, daß die öffentliche Meinung daselbst in hohem Grade geneigt ist, Dieses Land in den Kreis der Verträge zu ziehen und es demselben dadurch zu ermöglichen, gegenüber Frankreich mit starren Retortions­­zöllen vorzugehen. Ist der Vertrag mit Desterreig-Ungarn einmal ab­­geschlossen, dann wird Deutschland sofort in Verhandlungen mit der Schweiz uach Rumänien sowie mit Italien ein­treten und dies ist auch der Grund, warum der Vertrag vorläufig noch geheim gehalten werden wird. — Der "Buch. Korr." wird aus Wien telegraphirt. Die deutschen Vertragsverhandlungen sind heute wieder aufgenommen worden. Die deutschen Kommissäre haben wichtige Mit­theilungen gemacht, auf Grund welcher nunmehr die Verhandlungen ununterbrocen fortgelegt werden. Sandet, Bom Budapester Getreidemarkt) Die erste Hälfte des Frühjahrstermins ist nunmehr abgelaufen, ohne daß eine einzige Weizensündigung aufgelegt worden wäre. Der erste Tag de zweiten Terminmonat brachte jedoch die thatsächliche Vorlage eines vollen Schlußquantums von 1000 Meterzentner Weizen, welche schon nach kurzem Zirkuliven Aufnahme fand. Die Entwicklung de Gergüftes vollzog sich im abgelaufenen Monat genau in jener Nistung, welche nach der von uns bei Beginn des Terminz in ere Ichöpfender MWeise gebrachten Schilderung der Situation­ mit Sicer­­heit zu gemärtigen war. Die Lager des Plages wurden vollständig geräumt, die Vorräthe der Mühlen erschöpft, die Bahnzuzüge nahmen ab; die V­erkäufe der auf dem Wasserwege zu­ gewärtigenden Waaren­­mengen gewannen stetig an Umfang und Ausdehnung, so daß nunmehr volle 80 Berzent der wahrscheinligen Ankünfte des laufenden Monats sofort bei Anfangen derselben in legte Hand übergehen werden, ohne auf den Markt zu kon­men. Unter solchen Verhältnissen mußte­­ die Preistendenz eine aufstrebende sein, trogdem die Befiser mit ihren Diferten Feinesmegs spröde thaten und im ihren­­ Preisfortles tungen ohne Müdfigt auf die Möglichkeit der­ Nachbeschaf­­fung nur das Bestreben zeigten, sich einen bescheidenen Außen möglich rasch zu sichern. Die Mehrheit der Konsumenten verhielt sic sogar den Lieferu­ngsangeboten gegenüber zumeist ablehnend und nur eine­zelne waren es, die in richtiger Erkenntniß der Situation rechtzeitig große Anschaffungen machten, während die übrigen dur) die von Tag zu Tag sich steigernden Anforderungen des­ Bedarfes nunmehr gezwungen sind, die mageren unverfauften Neste der Zuzüge zu hohen Pfeifen aus dem Markte zunehmen. Die Werthsteigerung des effektiven Meizens seit dem Beginn des Vormonats beträgt bei feinen Sorten 54 tr., bei Mittelwaare 60 tr., bei untergeordneter bis 70 Tr.. Doch erfolgte diese Steigerung erst in der zweiten Monatshälfte. Die Preizströmung tendirte bis zu diesen Reitpunkte bei Schmachen Fluk­uationen immer eher nach abwärts, da die Befiter der Lagerwaare durc die frei­­gebigen Lieferungsofferte zu größerer Nachgiebigkeit veranlaßt wurden. Genau denselben Verlauf nahmen die Dinge auf dem Terminmarkte. Die Lieferer — wir behalten den herkömmlichen Ausdruch bei, ohne ihn­ jedoch wörtlich zu nehmen — mochten nicht von der Erwartung lassen, daß reichlichere Zuzüge einen Drud auf den Preisstand ausüben und die Abgabeluft der Schlußinhaber anregen würden, wodurch eine glimmpflichere Lösung ihrer gesagten Engagements möglich geworden wäre. Deshalb­ wurde auch der Deport für die nächguten Termine mit wahrer Selbstverleugnung aufrechterhalten, vielmehr­ bei jedem­ An­­ziehen des Frü­hjahrstermins eher noch vergrößert, und damit that­­sächlich bewirkt, daß die Kurse während der ganzen­­ exzten Monats­­hälfte ihr anfängliches Niveau nicht überstiegen, zumeist, sogar etwas abwärts tendieten. Der Mat-Amni-Meizen fand aber immer flott Käufer, gute Hände nahmen ihn auf, Konsumenten kauften denselben als die preiswerthafte Deckung für eingegangene Mehllieferungs:2er- Bindlichkeiten auf ferne Gichten und die Sorgen der Contremine mehrten sich, ohne daß der Ausblick in die Zukunft ein fried­­licherer geworden wäre, oder daß die Schwierigkeiten des Moments fi vermindert hätten. Hiezu­­ gesellten fi noch auswärtige Anigaffungen in Herbstweizen Rückläufe der Wiener Arbitrage, die immer deutlicher hervortretende Unmöglichkeit einer thatsächlichen Erfüllung der eingegangenen Verbindlichkeiten durch effektive Liefe­­rung, bis endlich die abnorme, aber bisher Tennesmegs gefährliche An­dauer der fairen Witterung den gemü­nschten Anlaß bot, die verlorene Prosition wenigstens in logisch gereitfertigter Weise aufzugeben. Die Kurse stiegen von der Mitte des Monats an unaufhörlich, zuerst lang­­samn, nach den Feiertagen sprunghaft und stellten sich gegen­ die An­fangsnotirungen bei dem laufenden Termin um 60 fr., bei dem Mat- Sunis Termin um 65 fr. höher, während die Steigerung gegen die Kotirungen vom 16. März fast den gleichen Umfang hat. — Das Decouvert hat sie durch die starren Deckungen der legten Tage wohl erheblich vermindert, ist aber­ noch keinesmwegs befestigt und dürfte immerhin bei der laufenden Sicht, noch circa 200.000 Meterzentner betragen. in Breite ist Die Werthparität zwischen dem Terminmeizen und dem­­­ effektiven nunmehr hergestellt. Ob dies nun genügen wird, die Befiger zur freiwilligen Aufgabe ihrer vortheilhaften Position zu veranlassen, ist die wichtige Frage, deren Lösung den weiteren Verlauf des Geschäftes in ausschlaggebender Weise beeinflussen wird. Steuern und Zölle. Die Berzeichrungssteuer in Serbien.­ Man jepreicht ung aus Belgrad: Das Gefeg über die Ber­­ehrungäften er it: von den Regenten transtionirt und im Amt­sblatte veröffentlicht "worden. Mag dem Tarif wurden ü per 100 Kilogramm festgefebt: für Zuder 25. Dinar, Zuderwaaren, Kaffee in Körnern, gesalzene oder getrocnete Fische, Salami, Käse in Verpacung oder Büchsen, Spiritus oder Spirituosen, parfümirte Geifen und Zündhölzchen 100 Dinar, für Stic­mwaaren, feine Weine und Liqueu­re,und Zigarrettenpapier 200 Dinar, für Chocolade, Kaffeesurrogate und Thee 300 Dinar, für Speiseöl und Marschreife 30 Dinar, für Nei und Petroleum 20 Dinar, für Milly- und­ Stearinferzen 40 Dinar, endlisch) für Bier (per 100 Liter) 20 Dinar. Der Schlußartikel des Geseßes bestimmt, daß „Für die Dauer der­ bestehbenden Han­­del­nverträge die neuen Verfügungen d­ieses Gejebes nur insomell zu­­ gelten haben als sie die erwahnten V­erträge nicht tangiren“. Gleichzeitig ist ein Erlaß des Finanz­­­­ministers erschienen, welcher die sofortige Registrirung der vorhandenen Vorräthe anordnet. 68 heißt in demselben, daß das neue Verzehrungs»­steuergejeb mehrere Artikel umfaßt, auf welche gemäß den bestehenden Handelsverträgen die Steuer derzeit noch nicht gelegt werden kann. Daher soll die Registrirung dieser Artikel unterlassen werden. Als Artikel, welche nicht registrirt zu werden brauchen, bezeichnet der Crlak RN Raffinaderuder, Petroleum und Zünd­­böl­ben. Die Einfuhr verzehrungssteuerpflichtiger Gegenstände ist bis auf weitere Anordnung nur bei den B Zollstationen Belgrad, Schabas, Babreze, Smedereno, Dubravisa, Gradiste, Nadujevas, Pirot und Branja gestattet. Insolvenzen. Insolvenz.z Enoch Kerna Söhne) Sn­die heute Nachmittags im Bureau des Dr. Alexander Neumann jun. abgehaltenen Gläubigerversammlung, in welcher Forderungen im Betrage von circa fl. 400.000 vertreten waren, wurde, vorbehaltlich der Zustimmung der nicht erschienenen Gläubiger, beschlossen, das Vermögen der Firma außergerichtlich zu liqui­diren. An das Liquidations-Romu­s wurden entsendet : die Bester Ungarische Kommerzialbank, die Filiale der Anglo-Oesterreichischen Bank, die Landes- Zentral-Sparkasse, Herr Advotat Dr. Julius Bach in­­ Vertretung des Herrn Wierander Kern und Herr Dr. Armin Mangold in Vertretung der Firma Sof. Heller’ Sohn in Wien. V­erlosungen. Bester Baterländischer Erster Spartasse Berlin.­ Anläßlich der am­ 31. März stattgehabten Ziehung der 4­//sigen K­ommunal-Obligationen wurden 1 Gtüd & fl. 10.000, 59 Stüd a fl. 1000 und 26 Gtüd & fl. 100, zusammen Nominale fl. 71.600 verlost. Die Nummern der verlosten Obligationen sind folgende : Zu fl. 20.009 : Nr. 97; zu fl. 1000 : Ti­. 51 91 421 1006 1148 1253 1475 1512 1537 2044 2937 3051 3194 3512 3567 3613 3698 3951 4040 4387 4454 4564 4712 4804 4924 5000 5164 5480 5486 6338 6622 7020 7134 7345 7510 8440 8476 8784 9698 9800 9940 10585 10589 11121 11586 11715 11771 12001 12137 12249 12719 12739 13181 13193 13378 14101 14232 14318 14326 ; zu fl. 1008 : Sir. 61 139 295 303 376 403 462 517 953 1156 1371 1598 1916 1944 1955 2568 2826 4671 4806 4965 5207 5256 5428 5531 5964 6058. Die verlosten Obligationen werden am 1. Oktober 1891 zu ihrem vollen Nominalwerthe sammt den fälligen Interessen baar bezahlt. Berlofung) Bei der heutigen Ziehung der Wiener Kommunallofe gewann S. 2573 Nr. 62 den Haupttreffer, Serie 491 Nr. 78 fl. 20.000, ©. 1740 Nie. 44 fl. 5000. Es wur­den in folgende Serien gezogen: 461 925 1007 1051 1352 1473 1881 2041 2082 und 2130. Geschäftsberichte. Budapest, 1. April. Witterung: heiter, mindig. Thermo­­meter —0,5 ° C­., Barometer 757 Mm. W­asserstand abnehmend. Bei stellenweise stärkeren Winden hat die Temperatur abgenommen der Luftbruck ist etwas größer geworden. Das Wetter ist zumeist trüb, an vielen Stellen mit Niederschlägen (Schnee). Es ist veränderliches, tables Wetter zu erwarten. Sffeffengeschäft. Die Tendenz der Wölfe gestaltete fs heute wesentlich beruhigter, auch der Verkehr gewann mehr Aus­­dehnu­ng.. I­nternationale Wert­e befestigt, Menten tendirten matter. Transport-Effekten, theilweise matter. Von Lokalpapieren fanden Mühlen mehr Beachtung, auch Pfandbriefe waren gefragter. Baluten­­und Devisen steifer. An der Borbörse verkehrten Oesterreichische Kredit-Aktien per 4. Mai zu 301.40 und 301.60, "ungarische Gold-Rente zu 104.70 bis ee Regalien-Obligationen wurden zu 9790 bis 97.95 gemacht. An der Mittagsbörse bewegten sich Oesterreichische Kredit-Aktien per 4. Mai amijen 301.50 "bis 301.90, Ungarische Kredit-Aktien, er Coup. zu 342.— bis 342.25, Bester Kommerzialbant zu. 957.50 bis 960.—, Gstomptebanf er Coup. zu­ 115.80 bis 116.20, Hypothesenbanf : er Coup. zu 168.— bis 167.75, Ge­werbebant zu 181.—, Banfverein wurde zu 136.50 bis 136.75 geschlossen. Unga­­rische Gold-Nente per Medio zu 104.80 bis 104.37", ungarische Rapter-Rente zu 101.05 bis 101.10, prompte Lieferung zu 101 — geschlossen, Bannonia-Nücversicherung zu 970, Nordungarische Kohlen zu 165.25 bis 165, Ganz’sche­er Coup. zu 1600, Galgö-Tarjaner ex Coup. zu 472 bis 473, Elektrizitäts-Aktien zu 259, Rima-Muränger zu 165.50 bis 166.25, Schlich’sche zu 245, Sperzentige Boden­­kredit-Pfandbriefe zu 101 °/,, Atfsperzentige zu 101.50 bis 102.10 geschlossen. „Er Coupon wurden, heute amtlich notirt: Ungarische Kredit-Aktien er Zinsen und Dividende fl. 24, Ungarische Hypothetene bant ex Yinfen und Dividende I. Em. res. 37, II. Em. Sre3. 18.50, Athenäum fl. 27 Dividende, Pelter Budoruderei er Dividende fl. SO, Ganz fede ex Dividende fl. 75, Salgs-Tarjaner Kohle er fl. 20, Ofen- Pefter Mühle er Dividende fl. 75, Elisabeth-Mühle er Dividende fl. 35, Walzmühle er­ Dividende fl. 45,­­Viktoria er Dividende fl. 22.50, Prioritäten derselben fl. 15, Ungarische Essomptebant er Dividende fl. 3.50, Desterreichische Kreditbant-Altien er Coupon fl. 17. Zu Erklärungszeit: Desterreichische Kredit-Altien 310.—, ungarische Golo-Nente 104.82%],. Prämiengeschäft: Kursfrelung in Desterreichischen Kredit Aktien auf morgen 1.50 bi 2.—, auf at Tage 4— bis 4.50, auf einen Monat 8.50 bis 9.50. Die Nahbörse mar­ktil. Desterreichfiche Kredit-Aktien wurden zu 310.90, 310.50 bis 310.80 gemacht. Der Straßenverkehr war auf bessere Berliner und P­ariser Kurse fester. Desterreichische Kredit-Aktien wurden von 310.80 bis 811.30, ungarische Gold-Rente zu 104.90 bezahlt. An der Abendbörse war sehr mäßiges Geschäft. Die Tendenz blieb fest. Desterreichische Kredit-Aktien zu 302.25 bis 302.30­er Coupon, Lombarden 121 bis 120.50, Rima-Muränyer 166.25 bis 166, ungarische Gold: Rente zu 104.95 umgefekt. . Getreidegeldgaft. Termine. Nachmittags zeigt sie stürtere Abgabeluft, weshalb die Kurse sich nach gutem Verkehr um einige Kreuzer sich abschwächten. Gehandelt wurde: Weizen per April zu fl. 8.85 bis fl. 881, Weizen per Mai: Syuni zu fl. 8.716 bis fl. 872, Weizen per September: Oktober zu fl. 8.40 bis fl. 8.35, Mais per Mai-Suni zu fl. 6.62 bis fl. 6.55, Mais per Zuli-August zu fl. 6.15 bis fl. 6.71, Hafer per März- April zu fl. 22,fl. 7.21, Hafer per September-Oktober zu fl. 6.32, fl. 6.31. Abends nerven: Weizen per Herbst fl. 8.34 Geld, fl. 8.36 Waare, Weizen per Frühjahr fl.3.80 Geld, fl. 8.82 Baare, Weizen per Maii-$uni fl. 3.70 Geld, fl. 3.72 B­aare, Mais per Mai-Yyung fl. 6.55. Geld, fl. 6.56 Waare, Mais per Juli-August fl 6.70 Geld, fl. 6.72 Waare, Hafer per Herbst fl. 6.30 Geld, fl. 6.32 Waare, Hafer per Frühjahr fl. 7.20 EL 7.22 Waare. vite. ... gondon, 31. März. Orig- Ber) Bom 2. bis 5. April werden 33.600 Ballen angeboten, bestehend aus 12.350 Ballen Sydney, 4900 Ballen Bistoria, 2700 Ballen Adelaide, 200 Ballen Swan River, 7500 Ballen Neuseeland, 3550 Ballen Cap, 400 Ballen Tasmania, 2000 Ballen Duce Island. Eröffnet wird die Auktion, welche bis zum 5. Mai andauern sol, am 2. April. Borstenviehmarst, Steindead, 1. April. Drig-Telegra Berigt der Borstenviehhändler-Halle in G Steinbruch. Das Geschäft ist ruhig. — Vorrath am 30. d. 116.313 Stüd, am 31. 5. wurden 722 Stüd aufgetrieben, 687 Stüd abgetrieben. Demnach verblieb am 31. 9. ein Stand von 116.348 Stüd. — Wir notiren:­ Matt« jehweine: » Ungarische prima: Alte schwere von 47— fr. bis 48— fr, mittlere von — fr. bis — fr., junge schwere von 49 fr. bis 50— Fr., mittlere von 49— fr. bis 49%), fr., leichte von 48— Tr.bis 49 Fr, Ungarische Bauernmaare, scmere von — fr. bis — Tr., mittlere von 48%, fr. bis 49—­fr., leichte von 48 fr. bis 49 fr, Rumänische, schwere von — tr. bis — Er., mittlere von — ir. bis — Tr., leichte von — Tr. bis — Er, Rumänische Original (Stade), fhmere von — fr. bis — Er, leichte von —­­Er. bis — Fr, Serbisch­e, fehmere von 49— Tr. bis 49"/2 fr., mittlere von 49— fr. bis 49"), fr., leichte von 48— fr. bis 49— Tr. (PBreise per KilogrammeGerwicht in Kreuzern. Usancemäßiger­ Abzug nur bei Mastschweinen vom Brutto-Lebendgewicht per Paar 45 Kilogramm. Bei Mast- und mageren Schweinen Abzug von 4%, vom Kaufpreife zu­ Gunsten des Käufers. Bei Klassifizirung der Schweine wird deren volles [Lehend-] Gewicht als Basis angenommen ) .

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