Pester Lloyd - Abendblatt, Juni 1891 (Jahrgang 38, nr. 122-145)

1891-06-01 / nr. 122

Sz- (Einzelne Nummern in Budapest 2 ff., ín der Provinz A­fr. in allen Berfehleifloralen.) und? RANTUZZ NRZ, x-.­­ÉS INTÉZET p «—— «m­­rd in seiner am 4.d.111n = Der Finanz Ausschug des Abgeordnetenhauses 5 Uhr Nachmittags stattfindenden Lisung wo folgende Gesechtsvorlagen in PBerhandlung ziehen : 1. Verwendung der aus den krontischen Grundentlastungs-Zus­lägen aufgehäuften Weberschüffe, 2. Inartikulitung des Weria-Vertrages, 3. Aufhebung des bisherigen Lloyd-Vertrages, 4. Einführung der Zuder- und Mineralölfteuer und der Zuder- und Bierlonsumsteier in dem bisherigen Zollausschlußgebiet von Fiume. 5. und. 6. Gin beziehung der bisherigen Freihafengebiete von Fiume und Triest in das gemeinsame Zollgebiet. . . ; s « . Budapest,1.Juni.­­Ueber den momentanen Stand der Getreide­­zoll-Angelegenheit in Deutschland erhalten wir von einem gut unterrichteten Berliner Korrespondenten folgende Mittheilungen : Berlin, 30. Mai. Bis zur Stunde liegt weder beim Bundesrath ein Antrag auf Nenderung der Getreidezölle vor, noch sind in der Neichtregierung, oder im preußischen Staatsministerium ent­­scheidende Beischlüffe gefaßt. Inzwischen nimmt die Bewegung für Maßregeln gegen die augenblldliche Getreidesteuerung immer größeren Umfang an; bis zu einem geriissen Punkte vereinigen si Agrarier mit Freihändlern. Den Agrariern sind die hohen reife unbequem nur sowohl deshalb, weil die Land­wirthe von ihnen gegenwärtig im Mangel von Vorräthen doc­h einen Bettheil haben, als weil die Theuerung einen trefflichen Vorwand zur Bekämpfung der Getreidezölle überhaupt bildet. Den Freisinnigen­ kann aber die zeitweilige Aufhebung oder Grmäßigung der Getreidezölle nicht lange genug dauern, während die Konservativen die Maßregel nicht über den unmittelbaren Zweck der Beseitigung der gegenwärtigen Getreide­­noch hinaus ausgedehnt zu sehen wünschen. Die leitenden Kreise tehen im Allgemeinen auf dem konservativen Standpunkt. Sie lehnen eine Dauernde Ermäßigung im auto­­nomen Tarif entschieden ab, einmal aus inneren Gründen, dann mit Rücksicht auf ihre Polität der Handelsverträge, die nur den Vertragsstaaten Vergünstigungen zusammen lassen und so in den höheren allgemeinen Lagen Kompensationsobjekte­ für etwaige weitere Vertragsverhandlungen vorbehalten will. Stände der Exlaß eines Nothgeheges grundläglich Schon fest, so würde die Art der Ausführung noch sorgfältige Erwägungen erfordern. € 5 bieten ss in Bezug auf Grad und Dauer der Ermäßigung ver­­schiedene Möglichkeiten.­­­ereinfacht wäre die Angelegenheit, wenn die Regierung daran dächte, den Zoll später allgemein auf den im Wiener Abkommen verabredeten Sat herabzumindern. Dann könnte dieser niedrige Sat setz schon provisorisch bis zur Zeit der allgemeinen dauernden Ermäßigung eingeführt werden. Aber wie gesagt, it das nicht die Absicht, und wir glauben daher, daß für den Fall der Ent­­scheidung zu Gunsten eines Nothgesäßes diesee früher ablaufen würde, als die Handelsverträge in Kraft treten. Der­ unmittelbare Zwei würde am vollständigsten durch eine Aufhebung der Getreide­­zölle erreicht, da dann sicher zu erwarten wäre, daß der Inlandspreis im Verhältniß viel mehr läufe, als der Weltmarktpreis in Folge der vermehrten Nachfrage Deutschlands stiege. Eine solche Maßregel könnte natürlich nur auf kurze Dauer bescränft sein und dürfte nicht über den Reitpunkt der Marktfähigkeit des fest auf den Halme stehenden Getreides mähren ; andernfalls würde sich die Spekulation im Herbst und Winter auf Massenzufuhren in neuem Getreide werfen, um von der Preissteigerung, die mit den demnächst wieder erneuerten Zöllen in Aussicht stände, Bortheil zu ziehen. Diese Sc­­­ierigk­eiten machen es begreiflich, daß die Regierung nur dann an ein Nothgefeg herangehen will, wenn sie in Gemäßheit genauer Ermittlungen über die vorhandenen Vorräthe und mangels anderer Ausmege eine dringende Nothunwendigkeit hiezu erkannt hat. Immerhin ist der Zeitpunkt genommen, da Entschlüffe­ gefaßt werden müssen, und wahrscheinlich wird mit diesen Briefe die telegraphische Nachricht eintreffen, daß und mie die Entscheidung, die für fort bekanntgegeben werden sol, gefallen ist. Tritt­ der Reichstag zusammen, so erscheint vielleicht auch der Abgeordnete Fürst Bismard in Berlin. Freisinnige Blätter nehmen ohne Weiteres an, daß er dem Nothgesebe entgegentreten werde. Dafür liegt jedoch 518 sei nicht Der mindeste Anhalt vor. Vielmehr konnte er nur Die Regierung und die Konservativen, überhaupt die Schußzollmehrheit im Reichstage, in­ dem Entschlusse fest machen wollen, an dem­ Sy­­st­e­m­ der Getreidezölle nicht rütteln zu lassen. In den Testen Verhandlungen des Abgeor­dnetenhauses und ebenso auch in den „Hamburger Nachrichten m­it Tebhaft das Verlan­gen geäußert worden, die Negierung möge den Schleier über dem Wiener Ablommen lüften und namentlich die zugestandenen Getreide­­­olfermäßigungen duch authentisge Eröffnungen dem öffentlichen Urtheil unterbreiten. Die Regierung erkennt eine Berechtigung für dieses Verlangen m­it an; sie hält sich vielmehr formell den anderen­­ Regierungen gegenüber und aus materiellen Gründen zur Geheim­­haltung für verpflichtet. Die legteren Gründe liegen einmal darin, daß das Wiener Abkommen nur als Ganzes beurtheilt werden kann und selbst nur der größere Theil eines weiteren Ganzen sein wird, dann aber sollte nicht vergessen werden, daß die bisherigen Berabrechungen nicht in allen und vielleicht auch nicht in den Getreide zöllen, endgültig sind, sonden ausdrücklich je nach dem Ausfall der weiteren Verhandlungen mit dritten Staaten Modifikatione­nerleiden können. (©. Telegr.) Bun iten, Aus den Beicjetage. Die Debatte über die Komitatsreform­ der Tage ließ sich heute sehr Tangeweilig an. Mocsary hielt zum foundrovierten Male seine stereotype Rede für das avitische Komi­­tat, was über zwei Stunden lang währte, worauf Andor Badnay in gefälliger­­ und beifällig aufgenommener Rede­ das zukünftige Komitat gegenüber den Befürchtungen der äußersten Linien in Schuß nahm. Die Opposition, die des Renners Ausführungen gegen die Beamten­­wahl recht ungnädig aufnahm, sparte nicht mit ihren demonstrativen Zustimmungskundgebungen, als Vadnay die Nothmendigkeit der lokalen Selbstverwaltung und der Erledigung der autonomen Agen­­den durch autonome Organe nach­wies und mit einem bezüglichen Bitate aus Stein’s Werfen sclok. Den Tag befgloß Dito Herman, der vor dieser gefähr­­lichen Vorlage warnen zu müssen glaubte und den erregten Wider­­spruch der gemäßigten Opposition dadurch hervorrief, daß er die Katastrophe Bela Grünwald’s mit deffien Furt vor der Vermirk­­lichung der von ihm progagirten­­ Verstaatlichungsidee in Zusammen­­hang brachte. Um 2 Uhr wurde die Debatte hierauf auf morgen vertagt. Den Detailbericht tragen wir im Morgenblatte nach. “ am Abgeordnetenhause wurden heute die folgenden Ges­e­­entmwürfe eingebracht: Gesehentums über die in Vollzug des G.A. XVI.1889 in Betreff der behufs Einbeziehung des Freihafengebietes von Fiume in Daß: Österreichisch-ung­arische Sollgebiet zu treffenden Verfügungen. .§. 1. Das Gebiet des Freihafens Fiume wird mit 1. Juli 1891 in das österreichisch-ungarische Zollgebiet einbezogen. Bei diesem Zuge an treten in der bisher vom Zollgebiete ausgeschlossenen Gegend all jene auf das Grenzzollgefälle bezüglichen Gehege und Verordnungen in Kraft, welche zu jener Zeit auch auf dem übrigen Gebiete der Länder­ der ungarischen Krone in Kraft sein werden. Vom 1.­uli 1891­­ an­­ werden zollpflichtige Waaren auf das Gebiet von Fiume und seiner Nachbargemeinden zollfrei blos zum Bmede der, Magazi­­nirung oder Aufarbeitung an­gerissen, im Einvernehmer mit der Regierung der im Neichgrab­ vertretenen Königreiche und Wander im‘ Berordnungsmege zu bezeichnenden und auch jüngerhin als­ Zolllus­­tgliffe anzusehenden abgesonderten Orten, außerdem aber nur in die unter zollamtliche Gegensperre, beziehungsweise Kontrole gestellten öffentlichen und Privatmagazine eingeführt werden können. $. 2. Die Regierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der Regierung der im Reichsrab­ vertretenen Königreiche und Länder in Betreff der zollfreien Magazinirung und Aufarbeitung der zoll­­pflichtigen Waaren in den im $. 1 ermähnten und im ehemaligen Siumaner Bollausschluffe befindlichen, unter zollamtlicher 'Gegensperre­n and Kontrole stehenden Magazinen, sowie hinsichtlich der­ allgemeinen Rollregeln in Betreff der zollamtlichen Kontrole des Schiffsverkehres im Nothfalle Erleichterungen ins Leben treten zu lassen. 8.3. , Mit 1. Juli 1891 treten im allgemeinen Rolltarif des österreich­isch- ungarischen Zollgebietes folgende Nenderungen, beziehungs­­weise Erweiterungen in Kraft. 1: Bei der II. Tarifllaffe (Spezereien) ist folgende Bemerkung 2 aufzunehmen :­­ Bemerku­ng.Spezereien zur Anfertigung neb­en der Oele und Essenzen sind bei ihrer Einfuhr zur See auf Grund von Erlaubnißscheinen und unter den im Verordnungswege festzustellenden Bedingungen und Kontrolmaßnahmen zollfrei. 2.Bei der III.­Tarifklasse(Südfrüchte)ist die auf die Tarifnummer 11(Zitronen,Orangen)folgende Bemerkung zu streichen.An ihre Stelle kommt folgende Bemerkung-Von den aus den Produktionsorten über See nach Fiume und Triest­ eingeführten und behufs Klassirung ausgeladenen Sü­dfrüchten(T­arifnumm­er 11) können,insofern sie laut den Handelsverträgen nicht zollfrei sind, 30 Perzent als Ausschuß zollfrei eingeführt werden. Nach­ der Tarifnummer 14a­(Mandeln u.s.w.)ist fol­­gende Bemerkung aufzunehmen : Dieselben sind für die auf dem­ Ge­biete der ehemaligen Freihäfen von Fiume und Triest­an bemerkstelli­­gende Fabrikation von Mandelöl auf Grund von Erlaubnißscheinen unter­ den im­­ Verordnungsnwege festzustellenden Bedingungen und­­ Kontrolleißnahmen zollfrei.. 3. Bei der VIII. Tarifflaffie (Gemüse, Obi, Pflan­­zen und Pflanzentheile) ist nach der Tarifnummer 33 (nicht besonders benannter Dek­amen) folgende Bemerkung aufzu­­nehmen: Nicht besonders benannter Delsamen ist mit Ausnahme von Reps (Nepssamen) und Mohn­zelltrei; b) nach der Tarif­­nummer 37 (nicht besonders benannte Pflanzen und­ Bflanzentheile, getrodnet oder präparirt u. |. w.) it­­ ung nehmen. Dieselben sind getrodnet oder zerstüdkelt bei der Einfuhr zur See zollfrei, : »· · "4.Be"i derX.Tarifklasse(thierische Produkte)»ist die Tarif­­nummer 59(Schwämme 100 Kilogr-15fl.)zu streich­en«und statt derselben"aufzunehmen:a)feiner und grober Schwammymn natür­­lichem Zustande,nicht bearbeitet 1 und nicht»ger­einigt;grobe Schwäm­me,"gereinigt,bearbeitet,aber nicht gebleicht 100 Kilo­­grammn-15fl. - - ; « Anmerkung-Feine un­d gewöhnliche Schwämme,"welche ohne Bearbeitung«zum Gebrauch ungeeignet sind,­können,wenn behufs Bearbeitung eingeführt,auf Grund besonderer Bewilligung unter den­­im Verordnungswege festzustellenden Bedingungen zur See zollfrei importirt werden."«» b) Andere es ist Schwämme 190 Kilogramm 60 fl. 5. 9n Tarifklaffe XI (gettwaaren) it die Anmerkung zu Tarifnummer 70 (Balm- und Kofusnußöl) zu Löschen. "6,0 Z Tarifklaffe XII (fertige Dele­­it die Anmerfung zu Tarifnummer 72 wie folgt zu modifiziren:­­ Anw­eifung: Das unter Tarifnummer 72 angeführte Baum und Erdnußel,, unter amtlicher Kontrole zum menslichen Gebrauche absolut ungeeignet gemacht, wenn die Zollbehandlung bei dem hiszu besonders ermächtigten Hauptzollamte stattfindet: 100 Kilogramm 80 Kreuzer. -7.-.In Tarifklasse xx-(Gummis und Harze)ist bei Tarif­­nummer 118(Kopalharzec.)neu aufzunehmen: ’.Artmerkung:Bei Einfuh­r zur See zollfrei. §.4.Am­ 1.Juli 189­1 tritt G­-A.XXXVI.1868,du­rch welchen die Zollbeh­andlung einzelner Waaren mit Rücksicht auf die Zollausschlüsse festgelegt wurde,auße­rst und an seine Stelle wer­­den folgende Bestimmungen in Geltung gesetzt: Die in die Zolltarifwaffe MI. (Südfrüchte), ferner die unter Tarifnummer 30 fallenden Waaren (Nüsse und Haselnüffe), sowie die unter Tarifnummer­ 34 fallenden Artikel: Anis, Koriander, Güß­­fim­mel, Kümmel, Sleefamen, Senfsamen (an­gemahlener Senf in Fässern),­ ferner die nicht besonders benannten Sämereien, die Waaren der Tarifnummer 51. (frische Stiche) und der Tarifflasse XII (fettige Dele), der unter Tarifnummer 104 fallende Bärenzuder und die unter Tarifnummer 342 a) geweibte gewöhnliche Seife feniert, so­ lange und sofern diese Waaren bei der Einfuhr aus meistbegünstigten Ländern „vertragsmäßig, nicht, als Grenzbeatm­itigung beschränkte Zollermäßigung­ oder Bollfreiheit genießen, auf solche Zollbehandlung auch bei dem maritim­en Import über Flume und Triest Anspruc erheben und zwar ohne Nachsicht auf Provenienz oder darauf, ob die Einfuhr unmittel­­bar in das Bollgebiet, oder nach Einlagerung ,auf dem Territorium des Zollausschlusses geschah. Die Regierung wird ermächtigt, im Einvernehmen ‚mit ‚der Regierung der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder anläßlich der Modifizirung, der vertragsmäßigen Zollfage das Register der im vorhergehenden Armen erwähnten Waaren entsprechend zu ergänzen. Von der oben festgelegten Begünstigung sind Die dort be­­­annten Waaren ausgeschlossen, wenn sie aus Ländern stammen, deren Provenienzen bei der Einfuhr in das österreichisch-ungarische Bollgebiet laut Artikel III des in dem G.­A. XVI.1882 enthaltenen Rolltarif-Gesebes einer dem bezüglichen Sate des Generaltarifs über­­steigenden Bollgebühr unterliegen. ‚=: 85. Spätestend am 1. August 1891 und falls , eventuell früher, an einem im Verordnungswege festzulegenden Tage tritt unter den hinsichtlich des Zollgebietes geltenden oder nach dem $. 2 dieses Gefeges besonders zu bestimmenden Bedingungen zwischen dem Gebiete des bisher bestandenen Freihafens bezüglich aller Waaren und­ in jeder Nichtung der freie Verkehr ein. Während der Zeit vom 1. Juli 1891 bis zu dem im Obigen in Aussicht gestellten Termin wird der Beriehr­ aus dem Gebiete des bisher bestandenen Freihafens nach dem österreichische ungarischen Zollgebiet nur unter den folgenden Bedin­­gungen "gestattet :­­ a) Bezüglich der der Konsumsteuer unterliegenden Gegenstände, und zwar: 1. In Bezug auf den im $. 1 des G.­A. XXIII . 1888 angeführ­­ten inländischen RZuder von bestimmter Dualität (Rübenzuder, Rohr­­zuder) mit alleinigem Ausschluß der für den menschlichen Genuß nicht geeigneten Strupe, dann, wenn nach je 100 Kilogramm, foldten Zuders die Konsumsteuer von 11 fl. in vorhinein bezahlt wird und wenn die im §. 2 des zitirten Gesäßes gestattete Ausfuhrprämie zurück­­gezahlt wird; ; 2. in Bezug auf anderen Zuder inländischer Provenienz, wenn die darnach kommende Konsumsteuer in vorhinein bezahlt wird, und zwar­ nach je 100 Kilogramm für feiten Zuder 3 fl.; nach je 100 Kilogramm Zuder in flüssigem Zustande 1 fl.; 3. in Bezug auf solches Mineralöl, in welches duch Naffinirung (Reinigung) im Inlande hergestellt wurde und dessen Richtigkeit bei 12 Grad Adaumur nicht größer ist als 880 Grad ("oo Der Dichtig- Teit des reinen Wassers), wenn die Konsumsteuer von 6 fl. 50 Er. nach je 100 Kilogramm in vorhinein bezahlt wurde ; · » b) ohne jede Gebührenzahlung in Bezug auf alle jene anderen Maaren, deren inländische Provenienz dur beglaubigte Handelsbücher, Original-Waarenrechnungen oder andere Beweise beglaubigt nach ge­­mieten, beziehentlich in anderer Meife außer Zweifel gestellt wird, schließlich ; c) ebenfalls ohne jede Gebührenzahlung in Bezug auf alle jene Waaren, ausländischer Provenienz, welche seinem Einfuhrzoll unterliegen oder welche selten verzollt worden sind, deren Zoll be­­ziehentlich amtlich in Vormerk genommen wurde. «...Die am 1.Juli 1891 auf dem Gebiete des Fruttxaner Freihafens vorfindlichen zollpflichtigen Waarenvorräthe , ausländischer Provenienz sind nach den, an diesem Tage für die Einfuhr in das österreichisch ungarische Zollgebiet giltigen betreffenden B Zolljägen (mit inbegriffen die im §. 3 dieses Geleges festgestellten Modifikationen des Zolltarifs) zu verzollen. Bei Gelegenheit der Verzollung und Bormettung der Ende Juni 1891 auf dem Gebiete des Fiumaner Freihafens vorfindlichen Waaren wird von denselben die Abstammung aus einem zur Meistbegünstigung berechtigten Staate als­ermwiesen angesehen. Die Zudervorräthe inländischer Provenienz, solcie auch die im nlande raffinirten Mineralölvorräthe, von höchsstens 880 Grad Dichtigkeit aber sind in dem Falle, wenn die im §. 5 a) an­geführten Bedingungen vorhanden sind, nach den dort bestimmten Steuerfägen zu versteuern. · · 2.Trotzdem steht es Jedermann frei,die einer nachträglichhen Zoll- beziehungsmeile Steuerzahlung unterliegenden Waaren entweder im Ganzen oder zum Theil ins Ausland oder an einen der in §­ 1 dieses Gewebes angeführten Blüte, beziehungsweise in eines der unter Kontrole stehenden Lager bei regelmäßigem Nachweis des erfolgten Erports oder der erfolgten Einlagerung an die erwähnten Pläne oder Magazine zu erportiven. Im Falle einer derartigen Ausfuhr einer M Waare ins Ausland oder in ein öffentliches Lagerhaus wird die leer treffende Waare von der dieselbe belastenden Zoll- respektiven Steuer­­pflicht befreit. In dem Falle,wenn die Waare in ein unteramtlkchten Gegen­sperre beziehungsweise­ Kontrolestehendestivatmagazin eingelagert wird,tritt in Betreff der die Waare belastenden Zolls und Ver­­steuerungspflicht eine höchstens auf 2 Jahre sich erstreckende Zahlun­gs­­erstreckung ein und die Zolls und Steuerschu­ld ist in jenem­ Verhäl­t­­nisse ratenweise zu bezahlen respektive in Abschreibung zu bringen,in welchem die Waare mit den Privatlagern dem freien Verkehr des Zollgebietes übergeben oder aber nach dem Auslande·oder morgend ein Öffentliches Lagerhaus ausgeführt wird. 3. Der Finanzverwaltung bleibt auch das Recht vorbehalten, solcten Parteien, welche ihre Waaren unter Gegensperre, beziehungs­­reife Kontrole nicht einlagern lassen wollen, welchen aber die Ente­iichtung der ihre Waaren belastenden Zoll- respektive Steuergebühren auf einmal besch­werlich fiele, eine Zahlungs-Fristerstrebung, welche jedoch ein Jahr nicht übersteigen kann, zu gewähren.­­ §. 7. Die Regierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der Regierung der im­­ Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder die Modalitäten der im vorherigen Paragraphen geregelten nach­träglichen Verzollung, respektive nachträglichen Versteuerung, sowit in­­ Betreff der einer solchen Verzollung beziehungsweise Versteuerung zu unterziehenden Waarengattungen und­­ Duantitäten hinsichtlich eventuell zu gemährender Befreiungen im Verordnungsmege zu verfügen. 8. 8. Bei der Feststellung­ der Waarenvorräthe sind die folgen­­den Prinzipien maßgebend : : 1. Sede Bartel haftet für die Vollständigkeit und Nichtigkeit jener Faffion, melde durch sie auf Grund des §. 7 dieses Gefäßes und entsprechend der von der Finanzverwaltung hinauszugebenden Verordnung einzureichen ist. Das Versäumen der Falsio ungleich wie die Verheimlichung, respektive Fah­­ung der Waarenvorräthe wird nach den Bestimmungen des geltenden Gefälls-Strafverfahrens, und zwar in Betreff der aus­­ländischen unverzollten Waaren als durch gefäßwidrigen Import begangener Schmuggel, hinsichtlich Zuders und raffinirter Mineralöle inländischer Provenienz aber als Gefällsübertretung schwerer Art bestraft werden. »2.Den mit der Kontrole betreunten Organen sind sämmtliche vorhandenen Waarenvorräthe und sämmtliche Lokalitäte­n—gleichviel ob dieselben zur Waaren-Einlagerung·benützt werden oder nicht—­zu zeigen,respektive auf Wuktsch zugänglich zu machen A 3. Der Eigenthümer der Waare­n­ verpflichtet, die zur Weiter­­prüfung der Waare erforderliche Hilfe zu leiten oder für deren sofortige Beistellung zu sorgen und die zur einstellung der Quantität oder des Gewichtes der Waare erforderlichen und in feinem Befige Waagen und Gewichte zur Verfügung " befindlichen Gefäße, Maße, zu stellen. 8. 9. Das gegenwärtige Gefäß tritt am 1. Juli 1891 in Kraft und werden mit dem Vollzuge desselben der Handels- und der­­ Finanzminister betraut, folgende Bemerkung aufzu­­«­­ 73 | San­­ nn Gefeigentmmf ‚betreffend die Zustimmung zu jenen Bestimm­ungen, " welche seitens der im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder hinsichtlich der Einbeziehung von Triest in das österreichisch-unga­­rische Zollgebiet­ zu treffen sind. 8. 1. Auf Grund des GW. XVI.1889, nach dessen Bestim­­mungen die Einbeziehung der Freihäfen von Fiume und Triest in das österreichisch-ungarische Zollgebiet am 1. Juli 1891 durchzuführen ist und auf Grund des §. 2 des 6.­A. XXIV . 1887, nach welchem Die beiden Regierungen die zur Einbeziehung der Territorien der genannten Freihäfen nöthigen Vollzugsmodalitäten feststellen melden, wird Die Regierung ermächtigt, den feitend der Regierung der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder im Vollzug der­ obigen Bestimmungen hinsichtlich, der Einbeziehung von Triest zu Be und gegenseitig festzustellenden Bestimmungen zuzus­­timmen. 8. 2. Dieses Beleg tritt am 1. Juli 1891 ins Leben und werden mit dem Vollzug desselben die Minister für Handel und für Finanzen betraut. Gesehent­uurf­ eneleben treten der auf die Zuder i­n die Zuder­­über das fteuer, die Mineralölsteuer, sowie an und Bierfonsumsteuer bezüglichen Gefege in dem bisherigen Rollans­chlag Fine, $ 1. Der auf die Zudersteuner bezügliche G.­A. XXIII : 1888, ferner der auf die Mineralölftener bezügliche Theil des 6.A. XVII: 1882, sowie die auf die Zucer- und Bierfonsumstener bezüglichen &.4. IV: 1881, V : 1883, und beziehungsweise XLVII : 1887 wer­­den in ihrer­ Wirksamkeit auch auf den bisherigen Zollausschluß Ftume ausgedehnt. y 8.2. Das gegenwärtige Gejeg tritt am 1. Juli 1891 in Kraft und wird mit dessen Ausführung­ der Finanzminister betraut. Budapest, 1. Juni 1891. Hierander Weierle, fön. ung. Finanzminister. _­ refehlentums über die Sicherung der für den Bau und Die Betriebseinrichtung der von Herm­annstadt bis elet reichenden: Linie Der Vizinals­bahn Hermannstadt-Rothenthurmpaß nothmendigen Kosten.­­§. 1. Das Ministerium wird­ ermächtigt, im Interesse der Sicherung des Baues der Linie Hermannstadt-Feld­ der B Vizinalbahn Hermannstadt-Rothenthurmpaß, den, in der am 4. März 1891 statte gehabten außerordentlichen Generalversammlung des­ Munizipal- Asschusses des Hermannstädter Komitats einstim­mig erbrachten Be­­schluß (nach welchen das Komitat zur Dedung der Annuitäten jenes zur theilweisen Dedung der Baukosten der genannten Bahn zu emittirende Prioritäts- Aktien zu laufen, nad) den im §. 9 des G.-A. XV : 1883 aufge­zählten Staatssteuern — ausgenommen die nad) den im Sinne des &.-N. VII. 1883 bei Geldinstituten plach­ten und nad) den in den Britten a) b) c) des 8. 6 des G.-A. XXII : 1875 erwähnten Kapita­­lien laufende Kapitalzins- und N Rentensteuer, — einen bhödistenő 9"e Berzent der Staatssteuer betragenden Steuerzuschlag auswirft) zu genehmigen. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verlautbarung 111 Kraft. Mit seiner Durchführung werdens der Handelsmin­ister,­der Min­ister deannernI und der Finanzminister betkafft. Budapest,29.Mai 1891.­­Gabriel Barossm.p. "Anlehens, welches aufgenommen werden soll, um Gagesb­euigtgestetlt (Minister-Präsident Graf Szapáry) ist gestern,wie er stets zu thun pflegt,vor der Konskriptions-Kommission erschienen,um sein Wählerzertifikat zi­ übernehm­en. (Minister in Debreczin­)Außerdem Justizs­minister,derbehufanspiri­ung der kön.Tafel nach­ Debreczin geht, trifft dort auch Minister Baross zur Eröffnung der Debreczin- Füzesabonyer Bahn ein.Die Eröffnung wird nach der Rü­ckkehr des Ministers aus Orfova erfolgen.Zum Empfan­ge der Minister werden umfassende Vorbereitungen getroffen. (Bischofndassy­ in Lebensgefahr.)Als der Bischof von Steinamanger,Kornel Hidassy,am 25.d.Janczöd zur Kirche ging,um das Sakrament der Firmung zu spenden,fiel der schwere Klöppel der einen­ Glocke unmittelbar vor dem Bischof zur Erde.Es ist einander zu nennen,s daß Niemand verletzt wurde. Wenn der Bischof noch einen Schritt vorwärtsthut,ist eine Kata­­strophe unvermeidlich."Der Kirchenfürst und seine Begleitung ver­­richteten ein Dankgebet für die wunderbare Rettung. Die Soldaten des Erzherzogs­ Eine Halbkompagnie des Regiments Neiher (früher Rodic)­, das fest im­ Lager zu Pilis-C3aba ist, war etwa drei Wochen im Marienthale bei Alcsuth, wo Erzherzog Josef August täglich Uebungen mit ihnen hielt. Damit wurde [chon beim Morgengrauen begonnen, aber für die braven Soldaten mar. auch in­ einer Weise gesorgt, mie noch selten für arme Sinfanteristen. Reich beschenkt rüdten sie gestern, wie wir im „Bud. Hirl.“ seien, wieder in Pili3-CSaba ein. An ihre­r Stelle treten demnächst Hußaren. (Personalnachricht.)Der Gouverneur des Franz- Josef-Internats,Professor Bäla Erödi,hat sich im Auftrags des Unterrichtsminister­s für einige Tage nach Kalocsa begeben. Wes-Abschied des bisherigen Vize­­präsidenten.­Der bisherige Leiter des Budapester Straf­­gerichtshofes, Franz Szélács der zum Kurialriter ernannt­­ wurde, verabschiedete sich heute Morgens um 80­ Uhr im Senats- Saale der Zivilabtheilung von den Richtern und dem Hilfspersonal des Budapester sen. Gerichtshofes. Präsident Ludwig v. Bogisich hob in seiner Ansprache hervor, daß er an GSzétács allezeit einen opfermilligen Mitpräsidenten, in persönlicher Beziehung einen hingebungsvollen Freund, die Strafr­ebtheilung aber einen Leiter von weitem Gesichtöfreife bereisen habe. Er gab dem M­unsche Ausdruch, der Himmel möge dem Sceidenden Kraft und Gesundheit verleihen, um sein schweres Amt an der obersten Gerichtsstelle mit demselben ersprießlichen Erfolge versehen zu können, wie er dies in seiner bisherigen Stellung gethan. (Leb­­hafte Elfenrufe.)­­ Zugleich übergab er Szeläcs das Ernennungsdekret, seinem bisherigen Amte. Hierauf sagte . somie die Enthebung von . Vizepräsident S3 fa­n­d zunächst Dant dem Präsidenten für dessen­­ wahrhaft Freundschaftliche Unterstügung. Niemals — Tod führte er aus — sei während der 5 Jahre seiner Amtsthätigkeit als Vizepräsident 928 Budapester f. Gerichtöhnfes die Harmonie zwischen ihm und dem P­räsidenten ernstlich geträubt worden. Tauchten auch bie und da Meinungs­abmeidungen auf, so fand die Weisheit des Präsidenten stets Die richtige Lösung. Ein wirklicher Erfolg an diesem Gerichtshofe sei nur durch ein einträchtiges Zusammenmitten des Leiters mit dem Richter­­personale zu erreichen. Diesem Zusammenwirken habe er es auch zu danken, daß die angehäuften Nestanzen, die er­ vorgefunden, auf­gearbeitet oder noch m wenigstens beträchtlich vermindert werden konn­ten. Das Scheiden sei hier nur räumlich zu nehmen, denn er merde geistig auch weiter unter ihnen meilen und so wie er ihrem Namen auch in Hinkunft begegnen wird, so werden auch sie seinem Namen begegnen. (Lebhafte Elfenrufe.) Eine halbe Stunde päter verabschie­­deten sich im Schwurgerichtssaale die Richter der Strafabtheilung separat noch von ihrem bisherigen Chef. Gerichtsrath Anton Brink­mann gab den Gefühlen des Schmerzes, welcher beim Sceiden des allverehrten bisherigen Chefs alle Mitglieder­­­ieser Abtheilung erfüllt, in einer schwungvollen Mode Ausdruck. Er versicherte dem Scheidenden, daß sein Andenken nimmer aus der Erinnerung der Richter schminden werde. Stürmische Elfenrufe folgten dieser Rede, worauf Szefacs tief ergriffen Dant jagte und Die Herren ver­sicherte, er werde stets an die hier verbrachte Zeit mit hoher Freude zurückdenken und die Nichter dieser Abtheilung nicht nur als jene Freunde, sondern « Unter Ehrenrttfen auszähåcs ging sodann die Versammlung au­s­einander. Sektionsrath Albbert Alery)im Justizministerium soll, wie „Bud. Hirl.” erfährt, zum Sestionschef ernannt und in dieser Eigenschaft nach Konstantinopel als Mitglied des internationalen Appellationsgerichtshofes delegirt werden. W­ahlbe­wegung. In einer gestern gehaltenen Kon­ferenz der Wähler des Zolsvaer Bezirkes verabschiedete sich der bis­­herige Vertreter Obergespan Hamos und wurde — wie „N—t“ be­­richtet — der N­ofenauer Oberstuhlrichter Géza Kubinyi fan­didirt. In seiner Programmrede benannte er sich als Anhänger der liberalen Partei. Die Wahl findet am 15. d. statt.­­ Die h­auptstädtische Finanzkommission hielt heute unter der Zeitung des Magistratsrath des Markus eine Litung, deren Angelegenheiten wie folgt erledigt wurden : Zwei in der Gegend des Justizpalastes befindlichen Grundstüce wurden an die bis­­herigen Bächter Paul Luczenbacher’s Nachfolger und Adolf Kohn gegen einen um 25 °, erhöhten Bachtzins unter den bisherigen Beding­ungen verpachtet. — Auf eine von früher gestellte Interpellation des Re­­präsentanten Adolf Fenyvesty erwiderte der Vorsigende, daß der Kaufmännische franzen-Unterflüßung­s­verein sein Spital in der Lindengasse an Moriz Lindenbaum um 170.000 fl. verkauft habe und nunmehr noch heuer oder doch spätestenz im nächsten Jahre das neue Spital auf dem zu diesem Behufe über­­lassenen städtischen Grunde erbauen werde. Der­nterpellant nahm­ diese Antwort mit dem Bemerzen zur Kenntniß, daß der Oberfisial darü­ber anzuhören sei, wie der Verein zur Einhaltung seiner, der Kommunie gegenüber eingegangenen Verpflichtungen, den Bau des Spitals varheitens ausführen zu lassen, verhalten werden konnte. Der VBorfolgende erklärte, diese Angelegenheit zu weiteren eventuellen Veranlassungen dem Magistrat vorlegen zu wollen — Die beim Zubau des Elisabethinerinen-Spitals vorgekommtenen Mehrausgaben im Betrage von 8800 fl. werden besilligt, dagegen wırde die Bewilligung von 8000 fl., welche für die­­ Herstellung eines Schurmbeines gefordert werden, abgelehnt. — Auf Antrag der Stadt wähdchen­ Kommission wurde beschlossen, die beiden Städtchen Stad­twäldchen Wirthshäuser mit sechsjähriger Dauer zu verpachten und die Offertausschreibung zu veranlassen. — Zur Vollendung der Mathias-Kirche sind 494.400 ff. erforderlich. Zu Diesem Betrage trägt der Religionsfond in eben aufeinander folgenden Jahresraten 190.000 ff. bei, während der Nett­ansehens­weise, gegen Vergütung von 5 °­, K­apitalszinsen, den in Ber­­waltung der Kommune stehenden Fonds entnommen werden soll. Die Kommission acceptirte Diesen Antrag. — Eine Vorlage über die Ordnung eines Abschnittes des Leopoldringes wurde genehmigt. Die Kosten belaufen si insgesammt auf 23.000 ff., welche auf Rechnung des nächstjährigen Budgets der Hauptstadtliike Baurath der Kommune vorstrebt. Reform der Depeidengebühren­ Wir wir erfahren,­ stehen hinsichtlich der Depeichengebühren und der In­­stellung der Telegramme wesentliche Veränderungen bevor, welche den vaterländischen, wirthschaftlichen und kormerziellen Spatexeffen zu außerordentlichen Vortheil gereichen werden. Die ungarische Regier­ung hat nämlich auf Grund eines Borsehlages, "welchen der Handels­minister im Einvernehmen mit dem Finanzminister schon vor Wochen erstattete, beschlossen, bei den Depeschengebühren im Inlande die Grund- und Worttare fallen zu lassen und eine reine MWorttare von 3 Kreuzern einzuführen, so daß die Minimaltare nach 10 Morten 30 Kreuzer betragen wird. Die Zustellungsgebühren werden schon am­ 1. Juli 1, 3%, die Deperdhentaren spätestens am 1. Jänner 1892 ins Leben treten. Die bezügliche Verordnung wird der Handelsminister demnächst erlassen. Wie wir des Weiteren erfahren, ist eine bedeutende Ausdehnung unseres Telegraphene und Telephonweges beschlossene Gage. Das nachte Budget wird in dieser Beziehung detaillirte Daten enthalten, aus welchen ersichtlich sein wird, ob die daraus für das Aerar entstehende Belastung eine minime sein wird. Von dem Resultat der Verhandlungen, bezüglich welcher der Handelsminister die nöthigen Schritte schon eingeleitet hat, wird es abhängen, ob das oben­­erwähnte Gebührensystem auch im Verkehr mit den Nachbarstaaten Anwendung finden wird. Für die Ferien-Kolonien­ hat die verwitwete DBaronin­ Vinzenz Gerlieczy 100 ff. gespendet. Den gleiten Betrag hat Witwe Anna Brülle Domony „als Kranzspende zum Sahrestage des Ablebens ihres theuren verstorbenen Mannes” dem­selben mohrthätigen Zmwede gewidmet. Zum Morde in Polizei hat in Angelegenheit der von uns berichteten Anzeige betreffend den Mord in der Tompagasse die sofortige Untersuchung eingeleitet Im Laufe des Vormittags wurden sämmtliche mit der Affaire in Ver­­bindung gebrachten Personen vom Stadthauptmann Bjarnar vernommen; die Verhöre lieferten aber den Beweis, daß man es hier mit einem Weibertrau­eh zu thun habe, welcher gleich nach der Mord­­that folportirt wurde und dessen Grundlosigkeit konstatirt worden is. Die diesmalige Anzeige ist auf die Nachficht der Frau Neiner zurück­­zuführen, deren Kinder durch die Nachbarin Frau Kalapos gezüchtigt wurden. Reihenfund. Wie uns von kompetenter Seite mitgetheilt wird, war die jüngst bei Promontor aus der Donau gesu­chte Leiche nicht die eines Offiziers, sondern vermut­lich diejenige eines in bes­legten Zeit desertirten Offiziersdieners. Die betreffende Notiz war dem­­ Rendöri Közlönye entnommen. Todesfälle. In Arad starb, wie uns von Dori berichtet wird, Sonntag Früh der als Pädagog in ganz Ungarn bekannte Professor an der Vorbereitungsschule der Arader P­räpa­­randie, Anton Urhegyi, in Folge eines Schlaganfalles. Der Verstorbene war wegen seines außerordentlich konzilianten Benehmens und seiner vorzüglichen Methode bei seinen Schülern und Deren Eltern sehr beliebt; für seine Türchtigkeit als Lehrer zeichnete ihr­­e. Majestät mit dem goldenen D Verdierzilreuzge aus. Die Arader P­räparandie erleidet einen unerreglichen Verlust. — Am Samstag starb hier nach langem, Schwerem Leiden Fräulein Sıma Esnesto, die Schwägerin des bekannten Professors Gustav Hazslindiy. Die welschen Neste der Berblicjenen werden heute Nachmittags zur Ruhe bestattet werden. Attentat gegen einen Dobergesp­an) Au D­rosháza wird dem „Magyar Hirlap“ unterm Gestrigen berichtet: Gestern Früh fuhr der neuernannte Obergespan und Re­­gierungskommissär Reikig mit dem Oberfiskal Georg Dráh, der mit der Zeitung des Drosházaer­­ Stuhlrichteramtes betraut it, nach Esorvas und von dort mit der Bahn nach Gyula. Diah fehrte zu Magen nach Orosháza zurück; als er in der Nacht an Csorvás vor­­überfuhr, schoß man nach ihm. Doch wurde er nicht getroffen. Die Kugel war zweifellos dem Obergespan zugedacht, den man auf dem­ Magen vermuthete. Kurz darauf kam eine Gendarmerie-Patrouille des Weges, die aber seine Spur mehr von den Attentätern entdeckke,­­ gleichsam als Mitglieder seiner Familie ansehen­­der Tompagaffse) Bü 6­eschäftsbücer in solider Ausstattung zu billigen Breiten, ferner Merfantil-Drendsorten in besonders geschmack­­voller Ausführung empfiehlt die Geschäftsbücherfahr­t. Kanit u. Söhne, Budapest, Dorotheagasse 12. Trockenlegung feuchter Wände übernimmt unter Garantie die Ungar Asphalt-Aktien-Gesellschaft Andrássy­ út 30, 4 Theater für Bente, Doutag, 3. Suni: National theater: »A tündérujjake. — Bolfstheater: »Sötet titoke. — Christinen­st­ädter Arena: »Szegäny Jonathanc­­ent im Stadtwäldchen;z »Nareisse,

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