Pester Lloyd - Abendblatt, August 1891 (Jahrgang 38, nr. 174-198)
1891-08-01 / nr. 174
(Einzelne Nummern in Budapest 3 fr., in Der Provinz a Er. in allen Bersschleißlokalen.)/ ak KNAN HFEZET —— = Die Art, Kronstädter Kundgebung it, aller Budapest, 1. August, in welcher die englische Presse das Meinen der französischen ESfahre zu Bortsmouth begrüßt, läßt an vollendeter Höflichkeit nichts zu wünschen übrig. Sie bildet ein wahres Gegenftüd zu den eralterten Ausschreitungen, städter Festtage in der panslavistischen Presse Pariser Boulevard-Journalen Tag sind. testen Uebertreibung übersehen absichtlich, burgs erfüllt Frankreich folgen daß weife republique frangaise gejeßt trob die die angejichts der Kronin den in der internationalen Politik das Hauptereigniß Des fin de sieele sei, und offiziellen Begrüßungen der Czar wird und steht in ihrer grolärmenden Demonstrationen es werden Kronstädter in Rußland nit nämlich: Ende gut, Alles gut, zu beobachten bisher verfannt Er„Lanterne“, daß Die Eraltados des Treudentansees, von dem die Bevölkerung Kronstadts und Mietersnoch nicht über sich gebracht hat, auch nur den Namen der Republik auszusprechen und in künftlichen Wendungen stets nur von oder vom Präsidenten Carnot redet, wo richtigerfollte. Die Zhatjache, daß unmittelbar auf Werttage der Besuch von Portsmouth folgen wird, wird in ihrer verständlichen Bedeutung auch werden ; sie bietet äußerlich eine gewisse Analogie zu dem Besuche des Serbenkönigs in Sicht, der Dem Besude in Petersburg unmittelbar läßt das Schlagwort ganz zur treffend erscheinen, das Der Wiener „Standard"-Korrespondent mit Bezug auf dieses Ereigniß anwendet, für Tag Die lapidare Behauptung der trot und nicht vereinzelt da. Diese das Wort REZET TA = 2 = ze NR ä Aus dem Reich einge. Im Abgeordnetenhbanfe feste heute die dur Betrich,Rossija und Bällyi vertretene äußerste Linke den Kampf gegen die Komitatsverwaltungs-Vorlage fort, wobei jedoch bemerkt werden muß, daß Petrich aug für die Wahl fi nicht sonderli begeistert und daß Bállyi ein der Ernennung bereits Rechnung tragendes Amendement einreihte. Um die Klagen der äußersten Linien, daß sich Niemand die Mühe gebe, sie eines Befseren zu belehren, gegenstandslos zu machen, hielt hierauf Dr. Dárdai, der seit einigen Tagen seinen Kollegen Berczel, der verreist ist, auf der Referententribüne vertritt, eine ernsthafte Rede. Die Debatte wird hier unterbrochen. Folgen die Interpellations Beantwortungen. Justizminister Desider Szilágyi: Der Herr Abgeordnete Karl Szalag hat eine Interpellation an mich gerichtet, deren erste tage folgendermaßen lautet : Hat der Herr Minister davon Kenntnis, daß gegen einen auf dem Gebiete der Szegediner königlichen Tafel rehfenden Bezirksrichter, welcher seine Amtsgewalt mißbraucht hat, das strafgerichtliche Verfahren blos aus dem Grunde nicht eingeleitet wurde, weil der öffentliche Ankläger dies nicht beantragt hat? Geehrtes Haus!Der Sachverhalt,auf welchen diese Frage sich bezieht,ist folgender:Der Titeler Bezirksrichter Michael Szabó weilte imimniv J.im Hause des St.-Ivänyer Gemeindenotars und sah daselbst einen Bettelmönch,den er für einen russischen Spion liest.Der Bezirksrichter forderte den Mönch auf,sich zu legitimiren und da er die Legitimation des Betreffenden unzureichend fand,ließ er den Mönch entkleiden,in der Erwartung,daß man irgendwelche Schriftstücke bei demselben finden würde.Nachdem man nichts bei dem Mönche fand,ließ der Bezirksrichter denselben verhaften,nach Titel bringen und über Nacht ins Gefängnis stecken. Am andern Morgen lieferte er den Gefangenen dem kompetenten Stuhlrichteramte ein,welches den Mönch in Freiheit setzte.Das betreffende Individuum hat keine Klage erhoben;dagegen hat das Justizministerium das Disziplinarverfahren gegen den in Rede stehenden Bezirksrichter angeordnet.Die Szegedinerken.Tafel hat den Bezirksrichter zu einer Geldstrafe von 100 fl.verurtheilt und in der Begründung des Urtheiles bemerkt,sie habe die Ueberweisung der Angelegenheit auf den strafgerichtlichen Weg nur aus dem Grunde unterlassen,weil der öffentliche Kläger dies nicht beantragt hat. Der Angeklagte hat gegen das Urtheil appellirt Und so liegt die Angelegenheit fett bei der tön. Kurie. Der Herr Interpellant fragte weiter: Wenn der Herr Minister davon Kenntniß hat, will er verfügen, daß dieses Bersäumniß geahndet und einem ähnlichen fünfzig vorgebeugt werde ? Geehrtes Haus!Der§.6ff des Disziplinar-Gesetzes bietet jedem Gerichte,gleichviel ob dies beantragt worden oder nicht die Möglichkeit,das strafgerichtliche Verfahren einzuleiten wenn es einen dazu geeigneten Sachverhalt vorliegen sieht.Weiter kannnch mich über diese Sache jetzt nicht äußern,da sie bei der kon-Kurse anhängig ist. « Was die Zukunft betrifft,so ist allerdings Verfügung getroffen worden in der Richtung,daß die Oberstaatsanwaltschaften angewiesenk Inm dem jedesmal WerI aus der Disziplinar-Untersuchung hervorgeht, daß Merkmale einer strafbaren Handlung vorhanden sind,von Amtswegen den Antrag auf strafgerichtliche Verfolgung zu stellen und zugleich dem Justizministerium die vonVericht zu erstatten. Ich bitte,diesem eine Antwort zur Kenntniß zu nehmen- Karl Szalay und das Haus nehmen die Antwort zur Kenntniß. Minister-Präsident Graf Julius Szapäry(Geehrtes Hausk mörtl Hört!)Mit Erlaubniß des geehrten Hauses werde ich die in Angelegenheit des vierten ungarischen Theaters an mich gerichtete Interpellation des Herrn Abgenrdneten Barvxt Kaas gleichzeitig mit jenen Interpellationen beantworten,welche die Herren Abgeordneten Baron Kaas und Gabriel Ugron betreffend das deutsche Theater an mich gestellt haben. (Hört!) In Betreff der ersten Interpellation des Herrn Abgeordneten Baron Kaas, muß ich vor Allem einen Irrthum rektifiziren ; in dieser Interpellation wird nämlich gesagt, daß zur Errichtung eines solchen Theaters „einzig und allein die hohe Negierung berufen ist, daß daher die bezüglichen Vorarbeiten von ihr einzuleiten und die erforderlichen Maßnahmen von ihr zu treffen wären.“ In diesem Falle erklärt das Munizipium der Hauptstadt, daß „es zur Errichtung und Aufrechthaltung des Theaters zu den weitestgehenden Opfern allegeit bereit wäre”. Ich muß diesen Stetium des Herrn Abgeordneten richtigstellen, denn ein solcher Beschluß des Munizipiums der Hauptstadt existirt nicht. Es gibt eine Magistratsvorlage, welche sich auf das von Naday und Genossen zu errichtende Theater bezieht und in vieler i die vom Herrn Abgeordneten zitirte Erklärung enthalten. Allein die Generalversammlung der Hauptstadt, welche diese Vorlage am 27. Mai sub Zahl 565 verhandelte, hat sich — mie dies in der auf meine Auf forderung an mich gerichteten Zuschrift des Herrn Oberbürgermeisters deutlich erklärt wird — mit diesem Theile der Magistratsvorlage nicht beschäftigt, so daß es in dieser Beziehung seinen Beschluß des Munizipiums der Hauptstadt geben kann; demzufolge konnte die Regierung auch nicht ihren Entschluß hierauf begründen. Was das Miefen der Frage betrifft, so halte ich es meinerseits für sehr münschenswerth, daß es gelinge, in Budapest ein viertes Theater zu errichten, welches selbstverständlich dem Bildungsgrade und Interesse der hauptstädtischen Bevölkerung entsprechen und in welchem auch die die Hauptstadt besuchenden Fremden einen Unterhaltungsort finden müßten. Allein ich halte es nicht für die Aufgabe der Negierung, der Geießgebung eine Vorlage zu unterbreiten, damit ein solches Unternehmen, sei es aus Staatsmitteln, sei es in Folge der Initiative der Regierung, errichtet werde. (Zustimmung rechts.) Daß der Staat ein solches Institut errichte, halte ich nicht für unwünschensmwerth, weil der Staat für Theaterzmedeau gegenwärtig jährlich mehr als 300.000 fl. verwendet und sonach, meiner Auffassung nach, jenen Anforderungen entspricht, welche in dieser Beziehung an ihn gestellt werden können. Außerdem gibt es viele andere Kultur-Institutionen, diele gleichfalls vom Staate unterfragt werden müssen. (Austimmung rechts.)ch kann es aber auch nicht für richtig halten, daß die Regierung hinsichtlich der Errichtung eines solchen Unternehmens die Initiative ergreife, denn dies hätte zur natürlichen Folge, daß die Regierung dafür, worin sie die Initiative ergreift, die moralische und materielle Verantwortung übernimmt und in dem Falle, wenn die Schritte und Beiträge zur Errichtung und Aufrechterhaltung des Unternehmens nicht genügen sollten, müßte der Staat auch Die mit demselben verbundenen Zarten tragen, was in seinem Endresultate dasselbe märe, als würde das Unternehmen vom Staate errichtet werden. (Zustimmung rects.) Das it meine Auffassung in dieser Frage; dies scheht aber nicht aus, ja ich kann im Gegentheil das geehrte Haus versichern, daß insofern ein solches Unternehmen sei es durch private errichtet werden oder durch Die Spenden Privater oder in Folge Initiative des Munizipiums entstehen sollte, die Negierung demselben gegenüber das größte Wohlwollen entgegenbringen und nicht den engherzigen Standpunkt einnehmen wird, daß dieses Institut eventuell den vom Staate subventionirten und erhaltenen Theatern Konkurrenz machen wird. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Das it der Standpunkt der Regierung gegenüber der erstennterpellation des Herrn Abgeordneten Baron Kaas. Die zweiten Interpellation — ich werde die Interpellationen in der Neibenfolge beantworten, in welcher sie gestellt wurden — bezieht sie auf die Konzession, welche die Hauptstadt für ein deutsches Theater ertheilt hat, und hier gestatte mir das Haus, die beiden fragen, welche anläßlich der jüngsten Interpellationen zur Sprache kamen, von einander zu sondern, denn meiner Auffassung nach stehen sie in seinem engen Zusammenhange. Die eine bezieht sich auf die Verfügung des Munizipiums der Hauptstadt in Angelegenheit der Konzertiohrung des deutschen Theaters, die andere auf jenes Gesuch, auf welches sich die Herren Abgeordneten in ihren Reden beriefen. .pellation des Barons per Kaas Die eine betrifft eine behördliche Verfügung,die zweite ist eine Privatangelegenheit,welche in gewisser Hinsicht nicht in den Verfügungskreis der Regierung gehört-Ichwill nun arif die Interin Angelegenheit des Vorgehens der Hauptstadt bezüglich der Konzessionirung des deutschen Theaters In dieser Hinsicht kann mein Standpunkt kein anderer sein,als daß ich das th11e,was das Gesetz bestimmt und wozu das Gesetz den Ministerdeannern ermächtigt.Ich erinnere das geehrte Haus,daß im Sinne des§1 des GA.XXXI:1848 die Konszessionirung der Themer in den Wirkungskreis der Munizihen gehört.GAXXXVI:1872,der von der Regelung der Hauptstadt handelt,reiht die auf die Konzessionirung von Theatern bezüglichen Bestimmungen nicht unter jene,für welche die Genehmigung der Regierung nothwendig ist.Deshalb ist zur Rechtsgültigkeit des vom hauptstädtischen Munizipium in dieser Hinsicht erbrachten Beschlusses die Genehmigung der Regierung nicht nothwendig,und ich habe in meinem Wirkungskreis als Minister deannern kein Verfügungsrecht«hinsichtlich dieses Beschlusses.Dieses ist meine Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten. . · Ich will aber demgegenüber noch zwei Dinge vorbringek. Die Hauptstadt erbrachte diesen Beschluß am 24.Juni und seither in keine Appellation gegen diesen Beschluß an den Minister des Innern gekommen,und war ich auch schon dieserhalb nicht in der«Lage,»In dieser Frage zu verfügen SJchläge hinzu,daß wenn sich hinsichtlich der Konzessionirung des Theaters einen auf dem Gesetze basfrenden Standpunkt einnahm, daraus noch nicht folgt, daß man nun in Ungarn überall Theatervorstellungen geben dürfe, ob dieselben nun vaterlands- oder nationsfeindlich oder unmoralisch seier, und als ob ich gegen solche sein Verfügungsrecht hätte. Hinsichtlich der Aufsicht über die Theater bestimmt G.A. XXXI : 1848, in dessen Paragraphen 3 und 5 mit der Aufsicht über dieselben die betreffenden Munizipien betraut werden. Und selbst wenn in dem konzessionirten Theater eine vaterlands- oder ebenfalls nationsfeindliche oder unmoralische Vorstellung gegeben wird, soll es in erster Reihe Aufgabe des betreffenden Munizipiums dagegen zu sprechen und zu verfügen. Insofern aber irgendein Munizipium diese Aufgabe nicht erfüllen sollte, it es Aufgabe der Regierung, das betreffende Munizipium darauf Hinzumeisen und die weiteren Verfügungen zu treffen. Dieses ist meine Antwort auf diesen Theil der Interpellation. Abgeordneten Baron Kaas, welche folgendermaßen lautet : s 31. Er möge sig darüber äußern, welchen Standpunkt die ungarische Regierung dem Inhalte jenes Majestätsgesuches gegenüber ‚und gegenüber den Unterzeichnern desselben einnimmt ? 2. Beabsichtigt er den Bau des deutschen Theaters zu geslatten ? 3. Beabsichtigt er die Zahl der in dem Majestätsgesuche erwähnten Sängergesellshaften zu beschränken, ihre den Geschmad und die Moral verderbenden Vorstellungen der strehaften polizeilichen Kontrole zu unterwerfen, und jede öffentliche Beleidigung der öffentlichen Moral zu verbieten und zu Strafen ? i Auf den zweiten Buni der Interpellation, betreffend die Theaterkonzefstion Habe icchon früher Die Antwort erteilt. . Was die erste Frage betrifft, welchen Standpunkt die Negierung gegenüber dem Inhalte des ermahnten Majestätsgesuches einnimmt, 10 erkläre ich, daß die Regierung wohl die Verantwortung übernimmt für alle ihre Ihaten oder Versäumnisse, es aber nicht ihre Aufgabe sein kann, die Verantwortung zu übernehmen für die Auffassung von Privatindividuen. Meiner Ansicht nach machte das hier erwähnte Majestätsgesuch keinerlei behördliche Verfügung nothwendig und hat deshalb die Regierung inieser Hinsicht auf eine Verfügung getroffen und seine Versäumniß begangen. Aber die Regierung hat auch seine Gelegenheit gefunden, sich in die Angelegenheit zu mengen und so halte ich diesen Gegenstand nicht für einen solchen, daß man seinetwegen Die Negierung zur Verantwortung ziehen kann. Was die im dritten Punkte dernterpellation erwähnten Sängergesellschaften betrifft, können diese in der Hauptstadt, ich gebe zu, in nicht geringem Maße verbreiteten Gesellschaften nur auf Grund einer behördlichen Konzession errichtet werden;; dieselben stehen unter fortwährender strenger polizeilicher Kontrole und m wenn sie die in der Konzession bestimmten Grenzen überschreiten, steht der Behörde das Recht zu, die betreffenden Eigenthümer mit " Geldstrafen "zu belegen, oder auch die Vorstellungen ganz einzustellen und das Lokal zu sperren. Diese Verfügungen werden nötigenfalls aug in der That getroffen ; die polizeiliche Kontrole wird streng geübt und es ist eben eine Folge dieser polizeilichen Verfügung, daß — obmähl ich zugebe, daß derartige Sängergesellschaften in der Hauptstadt in überaus großer Zahl vorhanden sind — diese Zahl nicht zunimmt, sondern im Gegenber von Sahr zu Jahr geringer wird. Wenn übrigens in dieser Beziehung eine Verfügung nothunwendig sein sollte, wird die Polizei das Nöthige veranlassen. Sowohl der Herr Abgeordnete Baron Kaas als auf Gabriel Ugron haben sich auf das Sinsen des Gemeingeistes, was besonders in der Hauptstadt sonstaurbar sein soll, berufen ; sie haben ‚die Aufmerksamkeit, des geehrten Hauses und der Negierung darauf gelenzt, daß einem Fortschreiten dieses Sinfens nunmehr schon Einhalt geboten werden müsse, denn sonst würde der ungarische Charakter der Hauptstadt zum Opfer fallen. Nach meiner Ansicht hat in der Hauptstadt weder der Gemeingeist noch die Verbreitung der Magyarifirung , Unterfrügung oder Schul nöthig. Wollen Sie sich auch nur auf zwanzig Jahre zurnd erinnern, wie ist damals die Stage der Magyarifirung, des Patriotismus und des Gemeingeistes gestanden, und wie sehr haben ich diese either entmwidelt. (Lebhafte Zustimmung rechte.) Wo ein solcher Fortschritt wahrnehmbar it, dort kann von einem Sinfen des Gemeingeistes eine Nede sein. (So is! MWahr ist’s ! rechts.) Jeder weiß, daß bei den Bürgern der Hauptstadt die Vaterlandsliebe, die Anhänglichkeit an die Staatsidee, Die Zunahme der Magyarisirung To groß it, daß hier diesen allgemein Ton staurbaren . . . (Graf Gabriel Károlyi, Dort it, Kochmeister !) . . . Erscheinungen gegenüber aus der Auffassung von fünf Menschen seiner Konsequenz gezogen werden kann und daß das Vorgehen von fünf Menschen auf den Gemeingeist seinen Schädlichen Einfluß üben kann. (Lebhafte Zustimmung rechts. Widerspruch auf der äußersten Linien.) _ Ich bitte das geehrte Haus, meine Antwort auf Dieser Interpellation zur Kenntniß zu nehmen. (Zanganhaltender lebhafter Beifall rechts.) Handelsminister Gabriel Barsis: Geehrtes Haus! Hört!) Der Herr Abgeordnete Baron von Kaas hat gleichzeitig auch an mich eine Trage gerichtet, welche lautet: „Wird der Herr Minister dahin wirken, daß die Budapester Handelsfammer, die Waaren- und Effektenbörse und das Schiedsgericht derselben, ferner die Handelsakademie eine solche Zeitung erhalten sollen, welche in Zukunft eine vollständige Ginigheit der Handelstraffe mit der ungarischen Nation in der Sprache und im Herzen und eine vollkräftige Entwicklung des nationalen Handels erstreben wird, und welche sich all dessen enthalten wird, was die Magyarisirung unseres Handels verhindern kann ?" Es versteht sich von selbst, ‚geehrte Haus, daß ich wie bisher, so auch künfzig dahin wirken miss und dahin wirken werde, daß jene Körperschaften, von welchen der Herr Abgeordnete gesprochen, durch ihre patriotische Thätigkeit dem Lande Dienste ermetsen sollen ; ich werde dahin wirken, infomweit die Verhältnisse und mein Wirkungstreib es gestatten. Doch bin ich bemüßigt, den Herrn Abgeordneten aufmerksam zu machen, daß diese Körperschaften größtentheils autonom sind und auf autonomem Wege die Stellen ihrer Leiter belegen. Allerdings kommt bei der einen und der anderen der Negierung das Recht der Betätigung zu, wenn im Sinne des Geieges sich dazu die Gelegenheit ergibt. Wenn ich daher sei es im Sinne des Geseßes, sei es infolge des Entschlusses der betreffenden Körperschaften oder der betreffenden ndividuen — in die Lage füge, daß es sich um die Bestätigung der Leitung handeln würde, dann könnte selbstverständlich nur eine solche Wahl auf Bestätigung rechnen, welche genügende, Garantie dafür bietet, daß jene Aufgaben, welche der Leitung der Körperschaft zukommen, mit dem nöthigen Patriotismus und Takte geführt werden. (Lebhafte Zustimmung ) x Ich bitte das geehrte Haus, meine Antwort zur Kenntnis zu nehmen. (Zustimmung.) Baron vor Kaas mendet sich, auf die Nede des Handelsministers verleibend, zunächst gegen die deutschen Kontokurrenten und gegen die deutschen Firmatafeln, aus melden erhellt, waß die Magyartfirtung Des Handels nicht genug vorgeigeitten if. Was den übrigen Theil dieser ministeriellen Antwort anbelangt, it der A Interpellant von derselben Höchst befriedigt. Die Worte des Ministers werden eine Mahnung an die Börse und auch an die Lloydgesellsschaft sein, jenen Meg zu betreten, der allein sie mit der Nation vereinigen kann. Mit weniger Begeisterung hat den Interpellanten die Antwort des Minister- Präsidenten erfüllt. Er zählt die „artistischen“ Nachtlokale auf,denen gegenüber die hauptstädtische Staatspolizei eine für sie selbst kompromitirende Konfivenz bekundet. Was das vierte ungarische Theater anbelangt, so wundere es ihn, daß Oberbürgermeister Rath in seinem Berichte an die Regierung eine Unwahrheit sagt, denn thatsächlich verhält es sich so, wie er es in seiner Interpellation gesagt hat. Thatsahe ist es, daß die Regierung für das Zustandekommen dieses vierten Theaters nichts thue. Webrigens danft er auch für das geringe Wohlwollen, das der Minister heute dieser Idee gegenüber gezeigt. Im späteren Verlaufe seiner Rede erzählte er, man habe nur aus Rücksicht für die Regierung gegen die Ertheilung der deutschen Theater-Konzession nicht appellirt. Nun aber hätte genügt, wenn der Minister-Präsident das ganze deutsche Theaterunternehmen fligmatisirt hätte ; es hätte dies genügt, um all jene, die sich für das Unternehmen interessirten, demselben abwwendig zu machen. Und weil der Minister- Präsident das nicht gethan,weil er sich all jest als österreichischungarischer Minister erwiesen, nehme er die Antwort nicht zur Kenntniß. (Stürmischer Beifall auf der äußerten Linken.) Gabriel Ugron: zittrt: mehrere Gefege, welche der Regierung die Handhabe zum Ginschreiten.. gegen jedes Theater geben sollen. Besonders nach der in dem famosen Majestätsgesuche enthaltenen Begründung müßte die Negierung vom höheren staatspolizeilichen Gesichtspunkte das Zustandekommen eines solchen Theaters, dem eine solche staatsfeindliche politische Mission zugeeignet wird, mit allen geweglichen Mitteln vereiteln und er hätte auch erklären müssen, Daß er diesem Unternehmen seinerseits seine Lizenz ertheilen werde. Er nimmt die Antwort nicht zur Kenntniß. (Stürmische Zustimmung auf der äußersten Linken.) Minister-präsident Graf Szapáry: Geehrtes Haus! Mas der Herr Abgeordnete Ugron mit Berufung auf das Gesäß sagte, widerspricht in seiner Weise alldem, was ich in meiner ersten Rede in Bezug auf diese Frage vorbrachte, denn ich anerkannte auch dort, daß in Bezug auf die Aufsicht “der Theatervorstellungen der Einfluß der Polizei und auf Grund dessen des Ministeriums gesichert sei. Dies entspricht daher vollkommen dem Standpunkte, welchem der Herr Abgeordnete Ausdruck gab. Das Ministerium und die Polizei beugen aber auch noch einen anderen Einfluß, so steht z. B. die feuerpolizeiliche Kontrole des fertiggestellten Gebäudes der Polizei zu und die Eröffnung it von der Konzession der Polizei abhängig. Der Herr Abgeordnete stellt die Sache so hin, als würde ich das Vorgehen dieser fünf Personen in un welcher Weise immer billigen ! ich meiner Mißbilligung über dasselbe nicht genug entschteden Ausdruck gegeben. Mit Berlaub, die Auffassung von fünf Menschen, mit welchen die Negierung nichts gemein hat und in welcher sie sein Verfügungsrecht hat, kann nicht die Grundlage einer Negierungsverfügung bilden. In meiner früheren Rede schon habe ich mich darauf berufen, daß man aus der inferierten Auffassung von fünf Menschen nicht auf den öffentlichen Geist der Hauptstadt « daß es mir fern «liegt,die in diesem Majestätsgesuch enthaltenen Ausdrücke für Irgetdxvie korrekt zu halten.Aber der Herr Abgeordnete hat auch noch einen Satz aufgestellt,mit dem ich durchaus nicht übereinstimme. . Der Herr Abgeordnete sagte, daß man die Fremden aus der Hauptstadt ausschließen müsse soließen kann, so wie ich auch dem Ausdruch gab, . . . Gabriel Ugron: Nicht das sagte ich ! .. Minister-präsident Graf Szapary:... und daß diese von schädlichem Einflusse sind auf die Magyarisirung der Hauptstadt. FH kann dem nicht beistimmen, weil eine Hauptstadt sich nicht so zu entwickeln pflegt, daß sie die natürliche Vermehrung nit in sich aufnimmt. Jede Großstadt muß, um es zu merden, ein Zentralpunkt der Zivilisation sein, und so viel Anziehungskraft auf die fremden Elemente ausüben, daß dieselben dorthin kommen. Daraus, daß in jede Stadt fremde Elemente kommen, kann man nicht folgern, daß dieselben den Geist der Bevölkerung verderben. Ya im Gegentheil. Diese Fremden nehmen jenen öffentlichen Geist in si) auf, der in der Beinwohnerschaft ist. Bei der Entwicklung einer jeden Hauptstadt muß die Tendenz verfolgt werden, daß die Fremden hekommen mögen, das it eine volfswirthschaftliche Trage. (Zustimmung: © o ifV8 ! rechts.) . Hiebei muß ich in gewisser Hinsicht auf das von sierrn Baron Kaas Gesagte zurückkehren.Auf das,was der Herr Abgeordneete von den Sängereien sagte,will ich nicht reflektiren.Es würde nicht zum Ruhme der Hauptstadt gehören,hier von diesen Lokalitäten und deren Wirksamkeit zu reden,ich würde das für geschmacklos hacken) und deshalb thue ich es nicht«(Lebhafte Zustimmung rechts. Aber der Herr Abgeordnete behauptete auch, daß ich oder die Um’ dies richtig zu stellen, muß ich nochmals auf den Thatbestand zurückehren. (Hört ! Hört!) a Als der geehrte Herr Abgeordnete Kaas die Interpellation stellte,durchlastet denf auf diese Frage bezüglichen Beschluss der Hauptstadt,und da der Beschluß welcher mir vorgelegt wurde,nichts Anderes enthält als den Beschluß auf das von Nadan und Konsorten eingereichte Konzessionsgesuch, habe ich den Oberbürgermeister der Hauptstadt Budapest aufgefordert, den Beschluß, auf welchen der geehrte Herr Abgeordnete Kaassi in seiner Interpellation berufen hat, mir zu unterbreiten. Der Oberbürgermeister hat mir den Beschluß wiederholt vorgelegt und hat einen Brief beigelegt, welchen ich verlesen muß. (Hört ! Hört! Der Minister-Präsident [eft .) „Der Magistrat hat auch beantragt, die Generalversammlung könnte erklären, daß in dem Falle, wenn die zur Errichtung eines ‚vierten Theaters erforderlichen Vorarbeiten und zvwedmäßigen Berfügungen von Seite der hohen Regierung getroffen würden, die Hauptstadt jederzeit bereit wäre, zur Schaffung und Erhaltung desselben Die weitestgehenden Opfer zu bringen. Die Generalversammlung hat jedoch in ihrem, durch mich bereits unterbreiteten Beschluffe auf diesen Punkt der Magistratsvorlage nicht refleftirt und somit ist ihrerseits in der fraglichen Richtung seinerlei Neußerung erfolgt und keinerlei Beschluß gefaßt worden.“ (Rufe: Nun also ! rechts.) Wenn nun die Hauptstadt den erbrachten Belchluk anders interpretiren oder einen dem Antrage des Magistrats entsprechenden Beichluß fassen wollte, mürde dem nichts im Wege stehen, daß die Hauptstadt einen Beischluß in dem Sinne falle, wie dies die Kommunität der Hauptstadt wünschte. (Allgemeine lebhafte Zustimmung.) Iie muß mich aber gegen zwei Behauptungen des Herrn Abgeordneten entschieden verwahren. Die eine ist, daß die Regierung gehindert hätte oder hindern wollte. Dies hat die Regierung in nichts befunden und wird es auch nicht befunden, wovon das geehrte Haus Gelegenheit haben das Zustandekommen des ungarischen Theaters wird, sich zu Überzeugen. (Lebhafte Zustimmung recht.) " Ebenso entschieden verwahre ich mich Dagegen, daß die Negierung auf ‚Die Sastung jenes Beischlufses irgend einen Einfluß geübt hat, mit welchem die Konzession für das deutsche Theater bewilligt wurde. Die Negierung hat hierauf wieder mittelbar, noch unmittelbar Einfluß genommen. Deshalb muß ich diese Behauptung des Herrn Abgeordneten als unwahr bezeichnen. (Zustimmung rechts.) Da man der Herr Abgeordnete seine Behauptungen auf Unwahrheiten basirt hat, it selbstverständlich all das, was er hieraus gefolgert hat, ebenfalls unmahr. (So its! Wahr its! rechts.) Nach der Neplis der Interpellanten theilt der Präsident mit, daß 20 Abgeordnete zuerst namentliche Abstimmmng über die Zur Kenntnißnahme der ministeriellen Antworten, dann aber die Vertagung der Abstimmung auf Dienstag verlangt haben. 63 wird somit diese Abstimmung erst am Dienstag stattfinden. Hierauf motivirte Johann Wittsmann folgende Interpellation an den Finanzminister: Nachdem Snterpellant schon mehrere Male im Abgeordnetenhause auf die Ursachen der bedauernsmwerthen Situation der Kolonisten in den Komitaten Arad, Beles und Csanád Hingewiesen und aus mehreren Grundablösungsbüchern nachgewiesen, daß mehr als die Hälfte der gezahlten Tilgungssumen auf Zinsen und Prozektorten aufgeht, welche übermenschliche Arbeit dieser Kolonisten verrichten, daß aber die fortmährenden amtlichen Senaturen und Die gedrühte Lage selbst die stärkte Arbeitskraft schließlich drechen, nachdem der Finanzminister die Bitten der Kolonistengemeinden no) bis heute nicht erfüllt hat, 1 woduch dieselben zu Tausenden gezwrungen sein werden auszuwandern und nachdem Synterpellant Kenntnis davon hat, daß die Kolonisten eine Monstredeputation an den Finanzminister senden wollen, dieselbe aber sehr fostspielig für die armen Kolonisten műre, richtet er folgende Trage an den Finanzminister: Deabsichtigt der Finanzminister die Wünsche der Kolonistengemeinden in den Komitaten Arad, Bétés und Csanád zu berücsichtigen, und zwar dabin, Daba) die nach den Bahn- und Ablösungsrückständen eingezahlten Zinsen der Ablösungszahlung zugeschlagen werden, b) daß die im &.U. XXV . 1868 den neuen Kolonisten gewährte sechsjährige Steuerfreiheit D denselben gegeben werden möge, c) dab die nach Gewährung dieser Erleichterungen sich noch zeigenden Radkstände zinsenlos auf 30 Jahre vertheilt werden. Endgen ? Finanzminister Weferle beantwortete sofort die Interpellation; die Antwort wurde von dem Interpellanten und von dem Haufe zur Kenntniß genommen. Nicolaus Bariba begründet Nation: Es ist eine bekannte Thatsache, daß ein Hauptann des 79. Infanterie-Regiments von Gabriel Ugron für die fritisirenden Worte, welche dieser in Erfüllung seiner Abgeordnetenpflicht sprach, Genugthuung mit den Waffen forderte. Auch it allgemein bekannt, daß das geehrte Haus diesen Fall behufs Beurtheilung und Berichterstattung an den Immunitäts-Ausschuß geleitet hat. Vom Gesichtepunkte der Klärung der in Verbindung mit diesen Thatfarben aufgetauchten Betrüchte frage ich den Herren Minister-präsidenten : It es mahr, daß der Herr Honved-Minister Baron Géza Fejernáry an vielen Orten rad Haltslos erklärt hat, daß er sein Bortefeuille niederlege, wenn der folgende Interpol- 3 - Immmunitäts-Ausschuß und auf Grund dessen das Abgeordnetenhaus in der Immunitäts-Angelegenheit Gabriel Ugron’s nicht seinen (bei Ministers) Standpunkt annimmt ? Wenn dies mehr ist, erklärt sich der Herr Minister-Präsident für solidarisch mit dieser Auffassung und diesem Vorgehen des Herrn Honved-Ministers . Minister-Präsident Graf Julius Szap«·cky erwiderte,er wolle sich in das Meritum der Interpellation nicht einlassen,bis nicht der Bericht des Immunitäts-Ausschusses über die fragliche Affaire vorliege,da er der Meinung dieses Ausschusses nicht präjudiziren wolle.Im Uebrigen könne er nicht für alle Gerüchte verantwortlich gemacht werden.Er könne n11r sagen,daß das Gerücht,der Honvedminister habe seine Demission gegeben, jeder Grundlage entbehre und daß daher auch alle hieran geknüpften Schlüffe grundlos sind. Nachdem Bartha noch replizirt hatte, wurde die Antwort des Minister-präsidenten zur Kenntniß genommen. Schluß der Sikung nach 3/2 Uhr. Den Detailbericht tragen wir im Morgenblatte nach, Engelwenigkeiten. Adelsverleihung. Se. Majestät hat dem Hauptmann des 7. Honved-Infanterie-Regiments Eugen Zsmovics und dessen geießlichen Nachkommen den ungarischen Adel mit dem Prädikat „ve Torontal-Sziget“ mit Nachsicht der Taren verliehen. Die Kämmerermorde wurde dem Früniglichen Mann und Domänendirektor Meriuss Dubravicziy bt Dubravicza verliehen. (Hygienischer und demographischer Kongreß.) Der Minister des Innern verständigte die Stadtbehörde, daß der Minister des Aeußern die Einladung zum VIII. internationalen hygienischen und demographischen S Kongresse im Jahre 1895 in Budapest der Londoner Kongreß-Kommission übermittelte, welche diese Einladung mit Freuden angenommen und zugesichert hat, ihrerseits Alles aufbieten zu wollen, daß der Einladung der Hauptstadt Budapest Folge geleistet werde. (N Regulirung der Meußeren Waibnerstraße. Der Extravillanverein des V. und VI. Bezirkes hat beim Handelsministerum die Regulirung der Grtravillangründe angesucht. Demzufolge fordert der Minister die Stadtbehörde auf, Die endgültige Negulirung der Heußeren Waltnerstraße zu veranlassen und zu berichten, ob das Straßenniveau bereits festgestellt ist, melde Strebe regulirt und in welcher Weise diese Regulirung durchgeführt wird. Gleichzeitig it dem Minister auch ein Bericht über die Erhöhung des Straßenbahnkörpers auf der Neuperterstraße zu unterbreiten. (Sruß von Obsen) Der greise Didier sandte in Erinnerung jener Tage, die er in unserer Mitte verbrachte und deren er seither stets mit dem größten Entzüden gedachte, folgendes Telegramm an seine Budapester Freunde : „Hammerfest, 30. Juli. Aus Nordkap viele Herzliche Grüße an das Land meiner ersten dichterischen Liebe. Sentit ihren“ U Ueberfiedelungsmiftren) De Sonntagsruhe als Ueberfiedungshinderniß macht sich anläßlich des gegenwärtigen Miethquartals zum ersten Male — und zwar in ver empfindlicher Weise — geltend. It das Ueberfiedeln [den an und für sich sein sonderlich angenehmes Geschäft, so gestaltet es sie vollends zu einem halben Unglück, wenn man — wie dies diesmal der Fall ist — mitten im „Aus- und Einziehen“ doch einen Sonntag unterbrochen wird. Man ist nicht mehr in der alten und noch nicht in der neuen Wohnung; die Hälfte der Einrichtung ist noch dort, die andere Hälfte bereitS da, man it obdachlos zwischen zwei Wohnungen. Das ist mehr als lästig, das ist unter Umständen ein Verhängniß. Die Durchführungs-Verordnung des Handels» “minister3 zum Sonntagsruhe-Gefeg nimmt humane Rücksicht auf den Uebersiedungsjammer. Sie gestattet die Sonntagsarbeit für Wohnungsreparaturen ach Tage vor und acht Tage, nach dem Miethquarz ,tal. Aber damit ist noch nicht Alles, ja nicht einmal das Dringlichste geschehen. Weit Dringlicher als das Znstandbringen der Wohnung ist ja das Beziehen derselben .Und wenn ersteres gestattet wird, so sollte auch dem Iebteren sein Hinderniß in den Weg gelegt werden. Dies geschieht aber durch die Meinifierialverordnung. Dieselbe verbietet wohl nicht das Ziehen, da Dies ja, wenn es nicht gemernsmäßig erfolgt, weder eine kaufmännische noch eine gewerbliche Arbeit ist ; sie verbietet auch nicht das Ziehen mit Hilfe von Dienstmännern, weil ja das Dienstmanns- und Trägergewerbe überhaupt von der Sonntagsruhe ausgenommen ist; sie verbietet jedoch die Inanspruchnahme von Möbeltransport-Unternehmungen, da deren gewerbemäßig betriebenes Geschäft eine gewerbliche Arbeit involvirt. Diesen Industriellen nun, welche sich mit dem Wröbeltransport bei Möbelsiedlungen befassen, müßte gleichfalls die Erlaubniß ertheilt werden, eine Woche vor und eine Woche nach dem Muethquartal sich von der Sonntagsruhe zu Dispensiren. Der gegenwärtige Zustand ist für das Publikum eine Kalamität, unter welcher morgen in der Hauptstadt Hunderte von Familien leiden werden. Streilich wurde diese Kalamität zumeist dadurch hervorgerufen, daß diesmal gerade der zweite Riechtag auf einen Sonntag fällt, ein Fall, der bei der Ausarbeitung der Ministerialverordnung, wie andere Hundert Details, die erst das praktische Leben an die Oberfläche treibt, leicht übersehen werden konnte. Bei der expeditiven Art, mit welcher der Herr Handelsminister den gerechtfertigten Wünschen des Bublitums Rechnung zu tragen pflegt, ist jedoch zu erhoffen, daß diese Misere für die Zukunft abgestellt sein werde. Ausstellung in Komoren von unserem Berichterstatter erhalten wir über die heute erfolgte Eröffnung der dortigen landwirthschaftlichen und Industrieausstellung die folgende Depesche: Komoren hat am Ehrentage seines Gewerbefleißes Feftschmud angelegt. Die Bontons der von Neußeng hieber führenden Brüche waren mit feinen Fähncen, Trifoloren und den Gsterházy’schen Hausfarben geziert ; am Ende der Brücke war ein Triumphbogen errichtet. Die Hauptgassen der Inneren Stadt sind mit Flaggen reich gesgmückt. Die Ausstellung, die im Gnalischen Bart sehr hübsch gelegen und geschmadvoll in eine Haupthalle und zahlreiche Spezialpavillons getheilt ist, trug gleichfalls reichen Fahnenfund. Aus der Umgebung waren zahlreiche Besucher gekommen ; die Hotels und Privatlogis sind überfüllt. Um 9 Uhr versammelten sich auf dem Hauptplage das Empfangsfomite, ein dreißigköpfiges Neiterbanderium, durchwegs Zandmirthe aus der Komorner Gegend und ein nach Hunderten zählendes Publikum. In langem Zuge ging’s hinaus nach dem Uspönyer Bahnhofe, um den ankommenden MWrotester Grafen Nikolaus Moriz Esterhnzy zu begrüßen. Hier fanden sich ein: Obergespan Zuber, Vizegespan Szombathelyi, Bürgermeister Tätray, die Abgeordneten Fehty, Kun, Alerius Györy, Stadthauptmann Gärfang, Graf Wladimir Big, das Ausstellungsfomitd mit dem präsidenten Obernotär Yohann Tuba an der Spike. Um 10% dr traf der Eilzug aus Totis ein, melcher die Grafen Nikolaus Moriz und Franz Gsterházy sowie Gräfin Esterházy- Schwarzenberg brachte. Stürmische Eisenrufe empfingen die As steigenden. Obergespan aber begrüßte kurz und herzlich den Protestor der Grosition, welcher in warmem Tone für den Empfang danzte. Prächtig war der Einzug in die Stadt, wo das Publikum alle Gaffen befeit hielt und die illustren Gäste stürmisch begrüßte. Pöllerschüffe und Musikfang begleiteten den imposanten Zug bis zur Ausstellung, wo Präsident Tuba in längerer Ansprache an den Protestor dessen Verdienste um die Ausstellung und die Kämpfe schilderte, deren es bedurfte, um dieselbe zu Wege zu bringen. Graf Nikolaus Moriz & éterb á 39 dantte sie diese auszeichnende Ermähnung seiner und seines wegen Krankheit am Glscheinen leider verhinderten Bruders. Viel Mühe und viele Hoffnungen knüpfen ih an diese Ausstellung, welcher der beste Erfolg zu wünschen sei. Damit eröffnete Redner die Ausstellung, in welcher nun ein Rundgang erfolgte. Anmelend waren noch Lettungs-Kommandant Belican, die Generale v. Arthold, Holybad, die Oberste Blajdjet, Benes, Graffer, 3urna und Oberstlieutenant Balalaz. « »Theater für hetzte,Sasiist tg,l.August-Christinenstädter Arena:»Ake«ne1eän"y0k«.—Somm«ein theater im Stadtmäldchen: »Nänis antmörten. ..3 folgt nun die zweite Interpellation des Herim 5 (Hört!. ! -oder als hätte , Hauptstadt Budapest etwas Unmahres behauptet hätten. ? ,