Pester Lloyd, September 1891 (Jahrgang 38, nr. 231-256)

1891-09-11 / nr. 240

k"?«1’891’:(««—­«xh­240«««·7« -- -- -- n2— 5 es zssuu ement für die österr.-ungar.gmuthken Fürstn--PesterL"lvyd-«(Morgen-­und Abendblatt) Erscheint-such am Morizen nach einem Feiertage). Für-imsta­­Zunge-verfassu- Gauziäpru­chsi.22.-Vierteljährt.fc.s.so | Halbjährlich „ 11.— Monatich , 2.—­­ Halbjährlig „ 12.— Monatlich Mit feparater Yofiversendung des AbendBlattes... A, 1.— vierteljährlich mehr. "Sa die HRüftirte Frauenzeitung -­­Den pränumerirt für Yudapek in der Administration des , Yester Lloyd“, Dorotheagasse Nr. 14, 1. Stod, Bin­and bei Serm. Holdschmidt (I., Wortzeile 6), wosel oft einzelne Nummern zu haben sind. Sanjährligfl.24.— Bierteljähel. fl. &.— a 2.20 außerhalb Budapest mittelst Boftanweisung dur alle Boftämter. ga Iuferate werden angensmmen: Budagef í, a. Adminifteaiton meg „Pester Lioyea's Dorotheagafie Nr.,14, 1. Stod, ferner: in den Annoncen-Eryevitionen Haasenstiein , Vogler, A. W. Goldberger, A. Mezei, Bern­­hard Eckstein. 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(Schluß·) Im Sinne des§.3.,ist der bevollmächtigte Agent verpflichtet, die Uebernahme des Antrages schriftlich zu bestätigen.In die schrift­­liche Bestätigung ist Name und Wohnort des bevollmächtigenden ständigen Agenten anzugeben“. Diese Bestimmung ist zriedlos und überflüssig, aber aug vom praktischen Standpunkte unrichtig, da boch nicht nur der ständige Agent, sondern aug Direktion, respektive Repräsentanz bevollmäch­­­ tigte Agenten ernennen Tann. §. 4 bestimmt, daß für den Bevollmächtigten Agenten der Bollmagt ertheilende ständige Agent verantwortlich sei. Da das Han­delsgejeg diesbezüglich positive und ausreichende Bestimmungen enthält, erscheint dieser Paragraph als überflüssig. Mit jchreiben der Bestimmung des §. 5, wonach in den An­trägen und Besitzen in auffälliger Weise anzugeben es, daß im Schadenfalle blos der faktische Schaden e­rregt wird, seinen praktischen Werth zu. Nebensächlich wollen wir jedoch bemerken, daß Diese Bestimmung nicht sofort ins Leben treten dürfte, sondern es müßte den Versicherungs-Anstalten Zeit gelassen werden, um den einen großen Werth repräsentirenden Vorrath an Drucksorten vorerst ‚ver­wenden zu können. Im Sinne des §. 6 „Dürfen die gestundeten Prämien, wenn die einjährige Prämie 20 fl. nicht üb­ersteigt, nicht mit Wechseln ger­­echt werden. — Sonstige Verpflichtungs-Urkunden dürfen nur nach endgültigem Abschluß des Geschäftes angenommen werden”. Die auf die Ausstellung von Wechseln bezügliche Verfügung halten mir für irrelevant. Von bedeutender Wichtigkeit it jedoch diejenige Disposition, wonach die Verpflichtungs-Urfur den über die Brämienbeträge nur nach dem endgültigen Zustandekommen des Bereiche­rungsvertrages­ angenommen werden können. Diese Verfügung erscheint vor Allem deshalb eigenthümlich, weil wir seinen triftigen Grund finden, warum feine Brämiensteine vor Abschluß des Geschäftes angenommen werden sollen, wenn die Prämie in Baarem auch in vorhinein bezahlt werden darf. Wenn bei der Uebernahme der Scheine Mißbräuche entstehen können, warum wären solche bei der Baarzahlung ausgeschlossen Wenn der Ent­­wurf glaubt, der Prämienschein sei vor Abschluß des Geschäftes in­­ den Händen des Versicherers gefährdet, obmaltet nicht dieselbe Gefahr beim Baargelde ? Wir halten die Aufstellung eines solchen Unter­­schiedes für völlig unmotivirt, und wenn ein solcer dennoch aufges­­tellt wurde, so dürfte dies kaum absichtlich geschehen sein. Die Entwurfsbestimmung macht die bisherige Praxis unmög­­li. Die Prämienscheine werden gleichzeitig mit dem Antrage oder nach der Antragstellung, aber vor Ausstellung der Bolizze dem Ber­­sicgerer übergeben. Nachdem dies geschehen, wird die Bolizze aus­gehändigt. Dies ist die gegenwärtige Gepflogenheit und dies entspricht der Natur der Sache. Der Versicherte stellt einen Antrag und der Ver­­sicherer nimmt denselben an oder weit ihn zurück. Die­ Prämienscheine bilden den integrirenden Theil des Antrags, Antrag und Prämien­­scheine bilden zusammen die Grundlage 063 Vertrags und müssen sohin vor Aufstelung der P­olitze dem Versicherer eingehändigt werden. Es obwaltet sein Grund, von dieser Praxis abzumweiden. Abgesehen aber au BHievon,­ würde die unbestimmte und sgnantende Konstruktion dieser Verfügung zur Folge haben, daß auf einem bereit strittigen Gebiete die Kontroversen vermehrt und einer noch immer nicht völlig abgeklärten Frage neue Elemente der Un­­sicherheit zugeführt werden würden. Im­ Sinne des 8. 468 des Handelsgesebes ist zur Giftigkeit des Bereicherungsgeschäftes ein schriftlicher Beitrag, beziehungsweise die Ausstellung einer Polizze erforderlich. Gleichbedeutend ist die Ein­­tragung des Vertrages in die Bücher des Versicherers und die Ein­­tragung wird als geschehen betrachtet, wenn der­­Versicherer den Antrag in 48 Stunden nag Erhalt nicht zurückgewiesen hat. Laut §. 473 kann der Versicherte vor Bezahlung der Prämie die Ausfol­­gung der Polizze nicht fordern. Es ist daher Kar, daß der Zeitpunkt der Perfektion des Geschäftes nicht präzis­­irret ist und daß nach der Intention des Gejebes der Perfektion des Vertrages die Prämien­­zahlung vorangehen sol. Im Sinne des Gefeges kann der Versicherer die­­ Ausfolgung der Pelitze vor Bezahlung der Prämie, respektive vor Uebergabe der Prämienscheine verweigern, — im Sinne des Entwurfes kann der Versicherte vor Ausfolgung der Polizze die Webergabe der Prämienscheine verweigern. Wie soll diese Kontroverse ausgeglichen werden? Und einen solchen Widerspruch würde der Entwurf schaffen und dabei in jedem einzelnen Falle die kontroverse Frage der Per­­fektion des Vertrages auf Tapet bringen. Durch Schaffung eines solchen Zustandes wäre den Interessen des Bersiderers und des Ver­­siggerten kaum viel gedient. Der Entwurf will die bei Weiernahme der Prämienscheine unwahrgenommenen Mißbräuche beseitigen. Hiezu ist es aber nicht nöthig, die für die Perfek­tiirung 063 Vertrages bestehenden Grund­­lagen zu untergraben und die Rechte der Versicherer zu verkürzen. Wenn thatsächlic­her Mobilagent die Duelle dieser Mißbräuche bildet, sol aus seinem Wirkungskreise die Uebernahme der Prämienscheine ausgeschieden werden. Warum soll es aber nicht gestattet sein, daß der Versicherte die Scheine vor P­erfektairung des Vertrages dem stabilen Agenten oder der Gesellschaft ausfolgen könne? Wenn der Ent­­wurf um jeden Preis die bisherige Brazis abändern will, so ist die geplante radikale Maßregel dennoch völlig unmotivirt,­ denn in diesem Falle wäre zu stat­iren, daß die Uebernahme der Brämsenscheine und die Uebergabe der Besitze gleichzeitig zu geschehen Habe. Uebergabe und Uebernahme, Zug um Zug. Wir Halten jedoch­ all dies für unnöthig. Im Sinne des §. 7 fol in den Prämien scheinen keine andere Gerichtsfompetenz ausbedungen werden können,­­als die persönliche Gerichtsstelle des Versicherten oder jenes Gericht, auf dessen Gebiet sich der versicherte Gegenstand befindet. Hinsichtlich dieser Verfügung haben wir zwei Bemerkungen. Wir halten es weder für motivirt, noch für nothwendig, daß ‚die Vertragsfreiheit der Kontrahenten im Allgemeinen und ohne Nach­­sicht auf­ den Prämienbetrag dermaßen beschränkt werde, insbesondere bei solchen Geschäften, welche unmittelbar mit der Direktion oder der­­ Repräsentanz ohne jede Vermittlung geschlossen werden und bei welchen er im Interesse beider Parteien gelegen sein kann, die Kompetenz des für den Vertragsabschluß zuständigen Gerichtes auszubedingen. Es spricht sein triftiger Grund dafür, daß in solchen Fällen der gemein­­­­­same Wille beider Kontrahenten nit zur Geltung komme. Die geplante Maßregel it selbst in solchen Fällen unzwec­­kmäßig, in welchen bei Prämienscheinen über geringe Beträge die Regelung der Kompetenz als motiviert betrachtet werden könnte, un­­zweckmäßig und den Versicherten seinen Schuß gemwährend deshalb, w­eil dieselbe mit seiner wirksamen Sanktion verbunden ist. Was toll, geschehen, wenn eine von der geplanten Verfügung abweichende Kom­­­petenz ausbedungen wird ? Ungüftig wäre eine sote Ausbedingung nicht, da der Entwurf eine solche Sanktion nicht enthält. Der Ber­eicherte würde daher troß des Verbotes vor dem bedungenen Gerichte gefragt und unverurtheilt. Damit, daß der P Verficherer laut §. 8 bestraft wird, würde dem Verficherten kaum geholfen sein. Gegen­ entwurfs­ den Verficherer oder den Agenten kann zwar die mäßige Strafe verhängt werden, aber die beabsichtigte Wah­­rung der Spätereffen des Verficherten wird nicht erreicht werden. Vom Standpunkte der nteressen der Versicherten wäre also die Kompetenz in der Messe zu regeln, daß der Versicherer auf Grund der Brämienscheine seine Forderung entweder vor jenem Gerichte, auf dessen Gebiete der Versicherte wohnt oder der versicherte Gegenstand liegt, geltend machen kann und sofern die Kompetenz eines anderen Gerichtes bedungen wurde. Diese Bedingung ungüftig sei. Und wenn diese Kompetenz im Allgemeinen und ohne Rücksicht auf die Höhe des Prämienbetrages festgestellt werden sollte, wäre es billig, im Sentereffe der Versicherer auch zu bes­timmen, daß der Betrag in jeder Höhe auf summarischem Wege geltend gemacht werden künne. Die im §. 8 enthaltenen Strafbestimmungen sind für Fälle, in welchen seine solchen Unregelmäßigkeiten begangen wurden, die einen Schaden verursagten, zu streng. Wenn z. B. aus Versehen feine Solche Drucksorte verwendet wird, welche im §. 5 vorgeschrieben ist, kann der­­ Versicherer mit einer Geldstrafe von 300 fl., eventuell zwei Monaten Arrest bestraft werden. Dies wäre denn doch etwas zu dratonisch ! S in diesen wenigen Zeilen wollten wir auf die Mängel des Entwurfes Hinweisen. Unwictige Grundidee, mangelhafter Inhalt und verfehlte Konstruktion carakterisiren den Entwurf, der hoffentlich — nach dem Beispiele seiner Vorgänger — niemals zum Sesek mer­­den wird. Dr. Hugo Bed­ Nr Volkswirthschaftliche Marchridgten. Finuenzielles. Desterreigisch-Ungarische Bank) Der heute veröffentlichte Wochenausweis der Bank schließt wohl gegenüber dem Stande vom 31. August ungünstiger, indem derselbe nur eine steuerfreie Reserve von 51 Millionen gegen 918 Millionen zeigt, troßdem ist aus Ddemfelben eine Besserung zu Konstativen. Am Tage der Zinsfußerhöhung waren, nag der Angabe der Bankleitung, bereits 2 Millionen steuerpflichtiger Noten ausgegeben, und da sich nun binnen vier Tagen eine Reserve von 5 Millionen angesammelt hat, bedeutet dies so viel, als daß man das theuerere Geld nicht in Anspruch genommen hat, und daß vom 3. September angefangen die Ein­­reihungen hinter den täglichen Fälligkeiten zurüdgeblieben sind. Der Essompte und Lombard haben wohl um 125 Millionen zugenommen, diese Steigerung ist jedoch noch­ auf die beiden ersten Tage zu legen, an denen — wenn unsere Berechnung richtig ist — der Bank über 18 Millionen entnommen wurden. Immerhin ist aber der Umfang des Leihgeschäftes noch immer größer, als am 3. Oktober des vorigen Jahres, an m welchen Tage die Bank die Note von 5 Berzent festgelebt hat, woraus hervorgeht, daß das Gilomptematerial zunim­mt und dem Noteninstitute zusteömt. Was die Aussichten für die nägste Zukunft betrifft, it anzunehmen, daß im Laufe des September die von ung ihon beiprogene Erweiterung im Geldverkehr anhalten wird, da einerseits der geschäftliche Bedarf nicht dringlich it und andererseits auch jene großen Beträge vorhalten, die von den „Vorsichtigen“ noch­ zum niedrigen Lage von der Bank zu Nefervezweden bezogen wurden. Schwieriger werden sich die Verhältnisse wieder zum Ultimo oder Anfangs Oktober­ gestalten, und erst nach dem November-Termine dürfte der große Bedarf aufhören und ein konstantes Radströmen der Noten beginnen. " Die Emiffionenin Europa) Der. „Moniteur des intern. matériels"" enthält eine Zusammenstellung der europäischen Emissionen seit 1871. Danach umfaßten in Mill­­ionen ranch: Daß diese Zahlen seinen Anspruch auf Genauigkeit machen können, it selbstverständlich, interessant sind sie, weil sie er­weifen, in welche Summen Europa jährlich zu Anlagen zu verausgaben im Stande ist. Handelspolitisches. (Handelsvertragd- Derchhandlungen mit Serbien.) Wie man der , Bol. Korr.” aus Belgrad meldet, ist der Beginn der Handelsvertrags-V­erhandlungen mit Oester­­reich-Ungarn nunmehr definitiv auf Mitte Oktober an­beraumt worden. Dieser Zeitpunkt würde aug dann eingehalten werden, wenn die noch schmwebenden Verhandlungen mit Italien und der Schweiz bis dahin nicht zum Abschlufse gediehen sein sollten. In serbischen Kreisen hofft man, daß die Verhandlungen­­ einen glatten Berlauf nehmen werden. Handel. Die Bilfungen des defebes über die Sonntagsruhe auf den Handel. Die national­ dfonomische Fachsektion der Ungarischen Kaufmannshalle hat am 9. I. 9. bei überaus zahlreicher Betheiligung der Bereins­­mitglieder eine Sigung abgehalten, um die prak­ischen Dir tungen des Gefeges über die Sonntags­­ruhe aufY­andel und Gewerbe zu besprechen und über jene Schritte zu berathen, die zu unternehmen wären, um den­ Handel vor weiterer Schädigung zu fchügen. 63 entwickelte sich bei diesem Anlasse eine überaus lebhafte Debatte, in deren Verlauf­ all­gemein konstativt wurde. Daß das neue Gefeß, den wirklichen Inten­­tionen des Gefeßgebers entgegen me Sh­ädigend gemirst hat und daß digu namentlich in der Haupt­­stadt die A­uffassung der zurnmwendung des Gefechtes berufenen Organe unocsentlich bei­­getragen hat. Die Berathung nahm­ folgenden Verlauf: Bereins-Sekretär Dr. Zaleb Schreyer exörterte den 3wed der Versammlung. Er wies vor Allem darauf hin, daß seinerzeit, als der Handelsminister im meber 1890 den ersten Entwurf des Gefees und der Durchführungs-Verordnung der Ungarischen Kaufmannshalle zur Begutachtung zugesandt hatte, sebwohl die Fach­festton, als auch der Ausschuß Die beabsichtigte Gefegesverfügung im Prinzip als zmed entsprechend begutachtet hat, weil im Entwurfe nur die gejegliche Sanktionirung des thatsächlichen Zustandes erblicht wurde. Sowohl die Fachjektion, als auch der Ausschuß m waren hiezu insbeson­­dere durch Die wichtigen Verfügungen des ernsten Durch­­führungsverordnungs­-Entwurfes bestimmt, die geeignet waren, die Ueberzeugung zu erwecken, daß Durch das neue Gefeg der Handel nicht geschädigt wird. Der ursprüngliche Verord­­nungs-Entwwurf enthielt nämlich unter Anderm die Bestimmung, daß der Waarenverlauf in Gemeinden bis 20.000 Einwo­hner bis 5 Uhr Nachmittags, und in größeren Gemeinden bis 12 Uhr Mittags auch an den gefeglichen Nähetagn gestattet ist Als sodann das Gefek votirt wurde und die Kaufmannshalle zur Begutachtung des revidirten­­ Verordnungs-Entwurfes aufgerufen wurde, mußte dieselbe mit Nachsicht auf den Umstand, daß namentlich, in kleineren Gemeinden ein eigentliches Geschäft nur an Sonntagen stattfindet, die den thatsächlichen Bedürfnissen entsprechende Bestimmung mit Ber dauern vermissen. Der Vortragende verweist sodann auf die sattsam bekannten Bok­ommriffe während des abgelaufenen NAugust-Marktes und auf die eigenthümliche Interpretation der zur Anwendung des Gefäßes berufenen Polizei-Organe­­ hinsichtlich der Marstsonntage und bittet die Fachsektion, dem Ausschusse konkrete Vorschläge darüber zu unterbreiten, ob und was zur Wahrung der gefährdeten Sinteressen des Handels zu unternehmen wäre. In­ Verlaufe der Debatte, an der sich Die Herren Gmamael Ehrlich, Wolf Mautner, Desider Fon, Melander Semler, Salob ürít, Bernhard­ Sin­ger, Theodor Kerteß, Ko Böhm, Karl Silberberg, Franz Weibmayer u. A. bet­eiligten, wurde auf die vielfachen Intonvenienzen, die dem Nnőhebentreten des Gefetes und der Ver­­ordnung sofort gefolgt sind, hingewiesen, die, wenn nicht rasche Abhilfe kommt, dem ungarischen Handel unberechenbaren Schaden zufügen können. 63 wurde­ betont, daß das Gros des fonfumirenden Bublitums in Folge des Umstandes, daß Ungarn denn doch vor­nehmlich ein Agrikulturland­­ sei, seine, Einkäufe in den grö­­ßeren Städten und Gemeinden vornehmlich am Sonntag macht und dies zumeist in den Sommermonaten, in welchen der Landmann für seine Produkte Geld zur empfangen pflegt. I­n dieser Zeit fan aber gerade diese Kategorie der Konsumenten die Einkäufe an Werktagen nicht vornehmen, weil­ an diesen Tagen die Geldarbeiten auszuführen sind. &s it ein Srrthum anzunehmen, daß was am Sonntag nicht getauft wird, am Samstag oder am Montag angeschafft wird, da dies thatsächlich nicht der Fall it, denn was am Sonntag nicht eingekauft wird, ist für den Konsum verloren. Dies ist umso mehr zu bedauern, weil das sonst zur Anschaffung vers­wendete Geld nunmehr theilweise vergeudet wird.­ Die Folgen dieses Umstandes sind schon fest fühlbar, der Waarentonium nimmt ab und das Safaffo­it schlechter geworden und wird dadurch die Prosperität des Handels, niet minder aber au dh­ie Steuerkraft desselben verringert. Herr Bernhard Singer meist insbesondere auf die gleichartigen, jedoch­ viel günstigeren Zustände in Oesterreich Hin und auf den Umstand, daß die Verordnung die Graffitien auch dadurch direkt schädigt, Daß für jeden Großhändler mehrere Reisende ununterbrochen auf der Tour sind, Die selbst­­verständlich täglich Geld fojten und nunmehr einmal in der Woche überhaupt nicht arbeiten können, was im Laufe des Jahres einen sehr bedeutenden Betrag ausmacht. Here Theodor Kerteß reflektivt auf den fortwährenden Vergleich mit den Zuständen in England, was jedoch­ auf grü­ndlicher Verkennung der englischen Verhältnisse berußt, da in England die Verhältnisse ganz anderer Natur sind, indem dort das Gros des Fonfumirenden Bublilums, die Arbeiter Die MWocenlöhne bereits am Samstag Mittag erhalten. Herr Adolf Mautner beruft­ sich darauf, daß der Staat seine eigenen Artikel (Monopolartitel aug an den Ruhetagen freigibt, m wodurch er­wiesen ist, hab selbst der Staat der Meinung it, daß was an einem Tage nicht konfumirt wird, für den Handel als verloren zu betrachten­­ sei, denn sonst wille der Staat auch hinsichtlich der Monopolartitel die Sonntagsruhe gelten lassen. Im Uebrigen wünscht Redner bis zu einer gemilsen Sperrstunde volle Freiheit des Handelsverkehrs und der damit ver­bundenen kaufmännlichen Thätigkeit. Herr Emanuel Ehrlich bemerkt, daß die Verfüllung, in wonach die Geschäfte an Montagen vor sechs Uhr More­gens nicht geöffnet werden dütfen, von kaufmännischen Standpunkte unmotivirbar it. Herr Desider 3­on wünscht die zuvor erwähnte volle Freiheit der Faufmännischen Thätigkeirt derart zu interpretiren, daß bis zur Sperrstunde auch­ die peditions­­geschäfte als integrirender Bestandtheil der kaufmännischen Thätigkeit von der Sonntagsruhe ausgenommen werden. Herr Yakob Fürst Schließt sich den Ausführungen der Borreduer an und ent­­wickelt jene Nachtheile, die aus der gegenwärtigen gejeglichen Bestim­­­mung mit Rücksicht auf die österreichische Konkurrenz überhaupt und insbesondere­ mit Bezug auf die Grenzorte entstehen, indem Die Grenze entlang durch die Grenzbewohner das, was im Wohnsige nicht gekauft werden kann, an Sonntagen in den österreichischen Orten getauft wird. RN Nachdem die Debatte beendet war, beschließt die Fachsektion, dem Ausschüsse folgende Anträge zur Annahme zu empfehlen : 1. Es sind die seit dem Länslebentreten des Gesetes Hinsichtlich der Schädigung des Handels gemachten Erfahrungen dem Herrn Handelsminister im Wege einer Deputation mit dem Ersuchen um je raschere Abhilfe zu unterbreiten. 2. Sin Gefühe an den Herrn Handelsminister ft in motivierer Meile zu betonen, daß es im­nteresse des Handels dringend noth­­wendig sei, bezüglich der Sperrstunde die Bestimmung des ersten Regierungs-Entwurfes (12 Uhr und 5 Uhr) zu verli­chren und bis zu ‚dieser Sperrstumde den faufmännischen Berlauf und. Alles, das mit der kaufmännischen Thätigkeit zusammenhängt, freizugeben. 3. Hinsichtlich der Marktsonntage it die richtige­­ Anwendung der klaren Bestimmung der Verordnung mit dem Beifügen anzur­­uhen, daß am Stefanstag, als dem National" pererntage, helbst, wenn dier selbe­r muf.. einen Markittag fällt, die Arbeit zu ruchen habe. 4. Das Ansuchen der Kaufmannshalle, ven Weihnachten vor­­hergehenden Sonntag von der gejeglichen dude auszunehnen, wird aus den diesfalls in den früheren Gingaben entwickelten Gründen wiederholt. Wie wir vernehmen, wird der Ausschub der­ Kaufm­annshalle über diese Vorschläge in den nächsten Tagen seine Beischlüffe fallen. Die ungari­sche Borstenviehkräftung und der Wiener Mark­t­ V dom Bürgermeister­amte der Stadt Wien erhalten wir die folgende Zuschrift:: Geehrte Redaktion ! In der Nummer 223 der Journale „Peter Lloyd” wird in einem unter der Spikmarke „Die ungarische Borstenviehmästung und der Wiener Markt” e­rschienenen Artikel gegen die städtische Fourage- Kanzlei 008 Wiener Zentral-V­iehmarktes in St. Marx der Vorwurf erhoben, daß die Waare der mit prima Borstenvieh auf den Wiener Markt kommenden ungarischen Muster einer Manipulation, welche tbener und sehlecht sei, ausgeliefert werde; daß das Hutter, welches die Fourage-Kanzlei lieferte, zu den höchsten Breiten berechnet und dabei von einer so schlechten Dualität sei, dab das in der Mattung an die besten Sorten von Futterstoffen gewohnte ungarische Dieh schon nach zwei- bis d­reitägigem Verweilen in den Gt. Martier Stallungen ein Beträchtliches von feinem Werthe einbüße, und statt an Gewicht zuzunehmen, doch Berabreichen schlechten, mitunter ver­­dorbenen Futter noch leichter werde, als es bei der Ausladung war, so daß Hasselbe, bis es zum Verkaufe gelangt, in Folge Kalveinbube selbst bei einiger Breisavance zumeist nur­­mit Berluft abgegeben wer­­den kann, daß die Fleischkaffe sich Dines Krebsschadens wohl bewußt sei und den Willen hege, dem Uebel abzuhelfen, ihre­ Zuvorkommen­­­heit aber nichts wüße, wenn die Kommune nicht die s­chreienden Miß­­bräuche der Fourage-Kanzlei energissch abzustellen tracıte. Imn­folge dieses Artikels wendete sich das Wiener Gemeinderaths-Bräsidium an die Wiener Börse für landwirtbschaftliche Brodukte mit dem Ersuchen, ihr einen Experten­behufs Prüfung der Fouragevorräthe namhaft zu machen und wurde von derselben der E. E. Börserath und Ge­treidehändler Moritz Honig mit dieser Aufgabe betraut. Am 28. vorigen Monats fand die Prüfung der Autternorräthe, von denen Fonstatirt wurde, daß ihre Einlagerung in die Magazine des­ Zentralvieh­­marktes noch vor dem Erscheinen des eingangs erwähnten Artikels geschah, unter Intervention des Vizebürgermeisters Dr. Albert Nt­chter, des Marktreferenten Dr. Ferdinand Kronawetter und des vorbenanne­ten Herrn Sachverständigen statt. 68 wurden sämmtlihhe Räume, in welchen die zur Fütterung der­ Minder und Schweine bestimmiten Borräthe an Gerstenschrot, Maisschrot, ungeschrotenem Mais und Häderling, in theilweise gemischtem, theilweise ungemischten Zustande verwahrt werden, besichtigt und alle Borrathe von dem genannten Herren, Sachverständigen eingehend geprüft und erklärte Derselbe in seinen schriftlich abgegebenen Gutachten die vorgefundenen Mengen von Maisfchrot, von­ Gerstenschrot, sowie die Mischungen aus Mais­­fchrot und Gerstenschrot seien von guter Dualität, die­­ Vorräthe an Miatsjgrot und Gerstenschrot, sowie das Gemisch dieser beiden eigne sich zur zweckentsprechenden Verfütteru­ng an Mund und Borstenvieh­; der vorgefundene ungeschrotene Mais sei von guter Dualität, troden und ein Geruch nicht wahrnehmbar; es seien bei der Besichtigung feine­r Vorräthe gefunden worden, melche als schlechtes oder verdorbenes Putter bezeichnet werden können. Meller erklärte dieser Herr Sachverständige, er habe in der Art der Aufbew­wahrung der Vorräthe, der Beschaffenheit der Näcnte, oder­ überhaupt in der Art der Behandlung nichts Zweckwidriges oder sonst Mangel­­haftes vorgefunden. Die allgemeine­ Depositenbank in Wien wurde zur Abgabe einer Neu­erung über den Inhalt des eingangs bezogenen Artikel ersucht und gibt in ihrem Antwwortsschreiben bekannt, daß die maßgebenden Organe ihrer V­ieh- und Fleischmarkisaffe bezüglich der Viehfütterung am Fleischmarkte keinerlei eigene Wahrnehmungen in Betreff der von Einsendern von Schweinen mitunter erhobenen Klagen über die Qualität des Futter gemacht hätten. Die Preise des Futters werden von Monat zu Monat nach den durfsschnittlichen Marktpreisen des Bormonats mit einem 20 perzentigen BZufchlage berechnet. Indem ich um gütige Aufnahme dieses Schreibens in Ihr geehrtes J­ournal ersuche, zeichne ich mit vollster Hochaltung Wien, 4 September 1891. ; Dr. Albert Richter, Vizebürgermeister. (Zur Lage des Weizengeschäftes und Exportes in Südrußland.) Aus Odeffa wird uns berichtet: Nach einer­ stürmischen Erportperiode, melche sich hauptsächlich auf Roggen ausdehnte, wovon sehr ansehnliche Duan­­titäten noch vor Inkrafttreten des Ausfuhrverbotes verschifft wurden, in nunmehr vollständige Nilche im Geschäfte eingetreten; auch für Weizen, da angesichts der bestehenden Preisdisparität zwischen den hiesigen Notizungen und jenen auf den Abjagmärkten seitens der betreffenden Händler eine absolute Zuri­haltung beobachtet wird insbesondere weil man über die Absichten der Negierung Hinsichtlic­her im­merhin möglichen G­entualität eines etwaigen Grportverbotes für Weizen nicht genügend unterrichtet und beruhigt ist. Die Zuführer sowohl zu Lande als auf dem Seewege sind nunmehr umfangreicher geworden, und da nicht genügend Abfluß u­­­mwäcít unter sichtbarer Stod. Preise werden von den Eignern gehalten, doch nicht bemilligt, daher eine gewisse Spannung eingetreten ist, welche die Transaktionen erschwert. Die Beiladungen von Weizen nach den Nordseehäfen und Großbritannien waren in den lesten zwei Wochen nicht unwesentlich, verschwanden aber gegenüber jenen von Roggen mit gleicher Destina­­tion. Nach den Mittelmeerhäfen (d. i. Frankreichs und Italiens) ging nur wenig Waare ab. Frachtraten für prompte Verladung insbeson­­dere nach den Nelationen über Gibraltar hinaus sind noch immer relativ sehr hoch, für spätere Sichten niedriger. Banken und Aktiengesellscheiten. (Oesterreichsch-Ungarischer Lloyd.) Aus Wien wird uns telegraphirt: Die von der jüngsten General­­versa­mm­lung des „Lloyd“ beschlossenen Statutenänderungen haben vor Kurzem die Genehmigung des Ministeriums des Innern erfahren und der neue Vertrag mit der Gesellshaft, beziehungs­weise die Um­­wandlung derselben in ein rein österreichisches Unternehmen ist formell als perfekt anzusehen; es steht sonach der zu Ende dieses Jahres bes­vorstehenden Neukonstituirung und Neuorganisirung kein Hinderniß mehr entgegen. Die Gesellsgaft hat aug bereits — wie die „Breite” meldet — die erste Note des im Uebereinkommen bemilligten Staats­­vorschusses erhalten, und dürfte die Rekonstruktion des Schiffsparkes bald in Angriff genommen und successive durchgeführt werden. Industrielles. (Das ZItcker-Kartell.)Der Streit um das öster­­reichisch-ungarische Zucker-Kartell Will nicht zur Ruhe kommen,bei­­nahe jeder österreichische Verein von Zuckerfabrikant,nimmt Stel­­lung zu demselbenhat sich gegen oder für dasselbe zu erkläre­n.Heute wird uns über die Kundgebung des Nordböhmischen Zuckerfabriks­­vereins in Saaz Folgendes telegraphirt:Die Versammlung des Nordböhmischen Zuckerfabriksvereins in Saaz faßte bei Bespre­­chun­g der Beschlü­sse der Rohzuckerfabriken Mährens und Schlesiens in Angelegenheit des Oesterreichischi u­ngarischen Raffinerievereins eins stimmig nachstehende Resolution Die versammelten Mitglieder des Nordböhmischen Zuckerfabriksvereins geben ihrem Bedauern darüber Ausdruck,daß die Gründung des Oesterreichisch-Ungarischen Rasfi­­nerievereins in­ einer Form erfolgte,welche das gute Einvernehmen zwischen Raffinerien und Rohzuckerfabrikanten,wie die Erfahrung lehrt,zu beein­trächtigen geeignet war.Die versammelten Vereinss­mitglieder halten es dermal nicht an der Zeit,irgendwelche Maßs­nahmen,sei es plso oder contra,einzuleiten. = Geschäftsberichte. Budapest,10.September.Witterung heiter.«Thermometer.­­1—1«0.100.,«Barometer«771Mm.Wasserstand zunehmend.Bei­ mäßigen Winden hat die Temperatur etwas abgenommen, der Luftbruck ist größer geworden. Das Wetter ist heiler, trocken. Die Mitterung dürfte vorerst eine wesentliche Renderung nicht erfahren. Tettengeschäft. Der Verkehr für internationale MWerb­e eröffnete in animirter Stimmung und bemirkten Arbitrage­­fäh­re, die vornehmlich in Kredit-Aktien ausgeführt wurden, eine recht freundliche­­ Gestaltung des Marktes. Die auch bis zum CShhluffe er­­halten blieb. Der Lokalmarkt war fest, die meisten Mühlen-Aktien gesucht und höher bezahlt, Baluten und Denisen kaum verändert. Der Gesamm­tverkehr war ziem­lic Lebhaft. An der V­orbörse *wurden gehandelt: Oesterreichische Kredit-Aktien zu 278,50 bis 279,70, Ungarische Kreditbank-Aktien per 30. September zu 328.25, Oesterreichisch-Ungarische Staatsbahn-Aktien zu 283.75 bis 284, Südbahn-Aktien zu 102. Un der Mittagsbörse kamen in Verkehr: Ungarische Gold-Nenze zu 103.15 bis 103.20, Anglo-Oesterreichische Bankaktien zu 152.50, Bankvereim-Aktien zu 145 bis 144, Ungarische Kredit- Aktien zu 328.25, Gewerbebant-Aktien zu 182.50 bis 184, Kommer­­zialbant-Aktien an 1027 bis 1036, Konkordia-Mühle zu 580 bis 590, I. Ofen-Bester Mühle zu 1300 bis 1310, Glisabeth-M­ühle zu 480 bis 486, PBantonia Mühle zu 1015 bis 1020, Landes-zentral: Sparlaffe zu 605, Vereinigte K Hauptstädtische Sparlaffe zu 960, Draijheid­e zu 475 bis 485, Salgd-Tarjaner Kohlen zu 612 bis 614, Neustifter Ziegelei zu 252 bis 254, Basilika-Lose (mit österreichischer Ueberstempelrung) zu 6.50. (Gestern wurden Erste Ungarische Affekuranz- A­ktien au) zu 3025 geschlossen.) Auf Lieferung wurden geschlossen: Ungarische Gold- Nente zu 103.20 bis 105.30, Ungarische Kredit-Aktien per 30. Sep­­tember zu 328.50 bis 328.75, &ölompte- und MWechslerbant-Ntien zu­ 113.25 bis 115.37%­,, Desterreichsche Kredit-Aktien zu 279.60 bis 280.20, Endbahn-Aktien zu 101.50 bis 101 °, Desterreichisch- Ungarische Staatsbahn-A Aktien zu 284.50 bis 285.—, Mima-Murványer vor 30. September zu 182.25. Die Nahbörse war anhaltend ret.Desterreichische Kredit-Ak­ten sch­wankten zwischen 280, 279.80 und 280.20, Desterreichisch-Ungarische Staatsbahn-Aktien wurden zu 284 °­, bis 285.75 unigefekt. Der Straßenverkehr war anfangs fest, nach Um­ langen der Berliner Kurse verflaute die Tendenz und öster­­reichische Kredit-Aktien wuiden von 280.10 bis 278.90, Detterreichisch-Ungarische Staatsbahn-Aktien von 286.25 bis 285.50. Schluß: befetig. Detterreichische Kredit- Afetien 273.40. Die Abendbörse verkehrte in matter Stimmung. Detterreichische Kredit-Willen wurden zu 278.90 bis 278.20, Ungarische Kreditbank-Aktien Detterreichhssh-Ungarische Staatsbahn-Aktien zu 285.75 bis 285, Roma-Muränger zu 18125 bis 181.50 gehandelt. Getreidegeschäft Termine Nachmittags blieb die Tendenz fest bei Schwacher Abgabsluft und mäßigem Verkehr, wer auf Weizenfichten beschränkt blieb. Geschlossen wurde: Weizen vor, September-Oktober zu fl. 10.35 bis fl. 10.40, je per März-A­pril zu fl. 10.79 Bis fl. 10.84, Abends motiven: Weizen per Herbst fl. 10.38 Geld, fl. 10.40. Waare, Weizen per Frühjahr fl. 10.82 Geld, fl. 10.84 Waare, Mais per Mai-Yuni fl. 5.83 Geld, fl. 5.85 Waare, Hafer per Herbst fl. 5.85 Gel, fl. 5.87 Waare, Hafer per Frühjahr fl. 610 Geld, fl. 6.12 Waare. Kälbermarkt. Budapest, 10. September. (Hermann Gefdeit u. Komp.) CS fan während der Woche sehr wenig Waare auf den Markt und waren die Preise am heutigen Markte sehr fest. Man bezahlte: Lebende Kälber von 42 fr. bis 48 fr. prima von 50 fr. bis 52 fr. per Kilogramm exk­lusive Ber­­ehrungssteuer. Borstenpiehlemarkt. Steinbruch, 10. September. Drig.-Telegr.­ Bericht der Borsttenviehhändler - Halle in Steinbruch. Die Tendenz it unverändert. Vorrath am 8. September 143.084 Stüd, am 9. September wurden 1931 Stüd aufgetrieben,­ 2621 Stüd ab­­getrieben, demnach verblieb am 10. September ein Stand von 142.394 Stüd. — Wirnoth­en: Mattiehweine: Ungar 18 en rima: Alte Schwere von — fr. bis — fr, mittlere von — ‚junge Sch­were von 48 bis 48", fr., mittlere von 49— bis 491, Er., leichte von 50— fr. bis 51— fr, Ungarische Bauern waare, zu 328,s .. ««-«

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