Pester Lloyd, März 1893 (Jahrgang 40, nr. 64-77)

1893-03-16 / nr. 64

.·»­,»­­= Das „Vaterland“ veröffentlicht Heute „die deutsche Ueber­­lesung dr an den Heiligen Vater gerichteten Adresse des ungarischen Gesanmmt-Epic% ffopat3" Wie uns von kompetentester Seite mitgetheilt wird, ist der vom , Baterland" veröffentlichte Texz nicht authentisch; dem ges­nannten Blatte ist nicht das von der Bischofs-Konferenz festgetete und acceptirte Memorandum an Den Bapst, sondern mir der­ erste Ent­wurf­ desselben­­ vorgelegen, der jedoch später einer gründlichen Umarbeitung unterzogen wurde und an dem sehr wesentliche Abän­­derungen vorgenommen worden sind Sehr münschenswerth wäre es nun, daß man si an kompetenter Stelle fest entschließe, den authentischen Terz­ des Memorandums zum veröffentlichen. = Die Turócz-Szent-Märtoner „Národnie Noviny" melden, daß die Wähler des oberen Turóczer Bezirks in Folge Ein­­ladung des Gutechefikers Josef Betlo unter dem Präsidium Sana­ Dr­äg's eine Sigung hielten, in welcher eine der Tikolczer ähnliche Nefohrtion­­ gegen die K­irchenpolitik,der Negierung und in Angelegenheit der Buchführung des Nationalitätengefeges angenommen­ wourde ; die Resolution sol nunmehr mit der entsprechen­­den Motivirung dem­ König unterbreitet­ werden. 6 wurde in" der­eitung auch beantragt, die Refohktion möge dem Ver­treter­­ dieses­ Bezirks Georg Furth jun. zur Kenntniß gebracht werden. Dem genannten Blatte aufolge [eg man im Honter Komitat eine Gr­­ärung zirkuliren, in welcher ausgesprochen wird, daß ss die ©lo­­vaten des Honter Komitat, dem Inhalte der bekannten Turöcz-Szent Märtoner, Tipolezer und Mödojer. Resolutionen anschließer.­­Vuvapest,15.Mär­z«. G Es wird wohl noch zu früh sein,eine«herzbrechende Todtenklage auf den deutschen sz Reichstag ans­zustimmen,«so sehr man auch seinen sicheren Heimgang in naher Aussicht stellt und ihm dabei das­ »de mortuis nis ‚nisi bene« zugute füme. Die Militärvorlage, die­ er trog freundlichsten Zuredens anzunehmen fi weigert, sol Die Ursache seines rapiden Kräftenerfalls sein. Und wirklich, kaum war diese Vorlage den Parteien zu Gesicht gekommen, wurden Die meisten von ihnen sofort von jechanerlichen Ahmungen ergriffen, befaßten sie sich weniger mit der Ver­­besserungsfähigkeit des Entwurfes, als mit ihrem eigenen parlamentarischen Verscheiden und der politischen Auf­erstehung. Nunmehr aber, nachdem die erste Lesung in der­­ Militärkommission nur zu einem negativen Resultat geführt hat, was für die praktische Ausgestaltung der Frage Die Resultatlosigkeit bedeutet, nunmehr läßt fg auch von­ autoritativer Seite die Anschauung vernehmen. Die Regierung stehe vor der Zwangslage, sie von dem Reichgr­­age, der aus parteitaftlichen Erwägungen si nicht recht informiren lasse, an die Wähler zu wenden, die in aus­spruchsloser Unbefangenheit der Sprache der Thatsachen zugänglicher seien." Nun steht ja aber noch die zweite Lesung, Die morgen erst ihren Anfang nimmt, bevor und nigts drängt zur­­­orauslegung, daß sie bloße Reitver­­geudung sei, daß sie ebenso unfruchtbar enden werde, wie die erste geendet hat, da man im Sreife der Kommisstion auf neue Vorschläge sinnt. Und im äußersten Valle: ent­­scheidend ist ja erst das Plenum des Reichstages, in welchem gerade Durch den Ernst der Situation eine völlig ver­änderte Parteiengruppirung fi herausbilden kan. Also gar so eilig wird es um die Durchführung dieser radikalen Maßnahme Doc nicht bestellt sein; sie soll die unabänder­­liche Willensrichtung der Regierung andeuten, auf die Entschliegungen der Fraktionen einen zweikentsprechenden Druck ausüben, zugleich aber auch das Bolt auf den ent­­ icheidenden M­oment vorbereiten, im welchem es dennoch berufen sein könnte, an der Urne Sorge zu treffen für eine völlig ausreichende Vertheidigung des Vaterlandes­ . Am ruhigsten könnte die Regierung diesen Schritt ins Dunkle versuchen. Schlechter als mit dieser Versammlung tat es ihr auch mit einer neuen nicht­ ergehen, denn einen Reichstag, der ihr die Militärvorlage — nicht bewilligt, bekommt sie immer zusammen. Anders aber sieht es um die Parteien ang, zumal um die liberalen. Fügsam, sei es offer oder vertappt, "zeigten­­ sich bisher­ nur­ die Konser­­vativer, die gegen ergiebige Konzessionen an ihren Egoismus mit ihrer „bronzenen“ Felsentreue­ für­ das Königthum so gern prüngen und sich als die­ Staatsretter aufspielen, solche die Liberalen aus ängstlichen Doktrinarismus sich in der Opposition befinden. Das Zentrum ziert sich wohl no) in seiner­ einstudirten Sprödigkeit und schmachtet nach Tühneren Liebeswerbungen; aber es hat sich die Laube schon ausgesucht, in die es gehen möchte und heimlich vielleicht­­ den einem Sem­itenpater den Wink zusommen lassen, daß er zum Bunde mit der Regierung den Segen­­ sprechen werde. Nur die Liberalen stehen noch auf dem Standpunkte starrer Negation , denn die Hinze und Nidert­­ haben seine ausreichende Gefolgschaft und die Vorschläge Bennigsen’s mie­­ Richter 3? — die­­ des Legteren erscheinen dich die momentane und gewiß nicht aufrichtige Zustimmung der demokratischen Egentumsfraktion einiger­­maßen kompromittirt — werden von der Regierungsals nit annehmbare zuricge­wiesen. Wenn man die Auflösung des Reichstages doch zur Nothwendigkeit werden sollte, dann würde Die Regierung ihren ganzen Einfluß, der gewiß ein übermächtiger it, daran fehen, daß nur solche Abgeordnete gewählt werden, die dem Entwurfe Geiegeskraft verleihen wollen, sie würde die Wahl vornehmlich von Konservativen b­et ihrer sie entehrenden Anhänglichkeit an die Antisemiten, sie wü­rde Die Wahl der so Leicht­ schwankenden­­ Zentrums­­männer begünstigen.­­An eine Einladung an den­ Vatikan, fi­­lm Deutschlands innere Angelegenheiten zu mengen, an einen zweiten und noch demüthigeren Gang wag Canofia, der, bevor er geschehen war, und nachdem er bereits Die drühenden Folgen zeigte, vom Fürsten Bismarc stets in Abrede­­ gestellt wurde an eine­ solche Ohnmachts­­erklärung des Staates gegenüber den eigenen Staatsbürgern können der Deutsche Kaiser und sein Reichskanzler gar nicht " denfen — aber „nur um Gottes willen” thun ja die Herren vom Zentrum nichts’; sie würden sich auch fegt bezahlt zu machen wissen. Zeilfchen konnte die Negierung wohl, aber Alles verweigern nicht, denn am höchjsten steht ihr das Bier, die Duchführung der Militärreform. Im dieser Reform erblich sie das einzige Mittel, durch welches Deutschland auf lange Zeit hinaus sein Ansehen, seine Stellung, seine Macht wahren konnte, und zugleich auch das billigste, weil auch verwegene Feindseligkeit vom Angriff auf ein so starkes Gemeinwesen abgeschreckt wurde, und der Friede immer noch biffiger zu stehen kommt, als ein selbst glücklich geführter Krieg. Das­st es ja, warum man auch in den anderen Staaten des Dreibundes im Verhältnis zu den wirtsschaft­­lichen Fähigkeiten, und oft weit über dieselben hinaus, fort­­während an der Vervollkommmnung der Armeen arbeitet — eine festspielige Arbeit, auf melde auch Sparsamkeit verweist. « »­­ . « ‚Wenn aber die Regierung bei den Wahlen aus Uebere zeugung dann so­ vorgehen müßte, würde Die ‚Reaktion daraus unermeßlichen Vortheil ziehen. Denn dann würde, die frühere Rarsellpolitik wieder aufleben, erlitte der „mein Kurs" eine beschämende Niederlage doch den alten, müßten die Schöpfer des neuen ein. renevollen ,pater peccavi­le in den Gradfenwald hineinrufen. Wie das Echo lauten würde? Wenn darnach seinen Deutschen die Neugierde zu­ plagen braucht — und eier ein noch so, ‚großer Seind von Schmeicheleien —, den Grafen Caprivi wohl am aller­­mwenigsten: Die Regierung aber wide, ohne eine parlamen­­tarische zu sein, Die das Vertrauen und die Srüge der Parteien gezieht, nur unter die Botmäßigkeit rücsichtsloser Parteien gewathen, m­üßte ihre freie Iitiative und die sozialpolitischen Ziele des neuen Surtes aufgeben. Eine solche Resignation wird wohl Niemand vom Kaiser Wilhelm zu erbitten wagen,­­ zu einem solchen Rückschlag wird sein Einverständnis nie zu Haben sein. Vergeblich wäre aber auch der Werfü der Regierung, nachdem die Militärvorlage einmal geborgen ist,­er die frühere Position, in die früheren Beziehun­­gen zu den parlamentarischen Gruppen zurückzukühren : sie hätte im Bolfe, jeden Halt, jede Autorität eingebüßt. Und darum hat die Regierung ebenso wenig ein Interesse an: Der­ Auf­­fung des Reichstages, wie Die fortschrittlichen Abgeord­­neten. Es Handelt sich vielmehr darum, daß von beiden Seiten her über das möglichst Erreichbare eine D Verständi­­gung gesucht werde. Bisher hat die Regierung in Rolle des Klugen Unterhändlers zurechtgelegt, Der das Aeußerste gernährt zu Haben vorgibt, um den Eigenpart zu immer größerer Nachgiebigkeit zu methigen. Von großer Wirkung war diese Rolle nur, das­­ Selbstbewußtsein der Konservativen und des Zentrums ist immer mehr­­ anges­tollen, während die Liberalen zu wenig Berücksichtigung ihrer Grundlage im Verhalten der Regierung zu finden glaubten. Die Liberalen spüren wohl schon, daß zu Gunsten der Militärvorlage sich auch­ inmitten ihrer eigenen Wähler ein Umschwung vorbereite, und gerade da würde der fue Unterhändler auch mit einem kärglichen Reservevorrat­­ an Zugeständnissen freudiges Entgegenkommen finden. Wenn man­­ das Prinzip der zweijährigen Dienstzeit als ein unumgänglic nöthiges zur Auffrü­hung der Armee Hält, dann sollte man and) den genug darnach Hajchenden es ganz gemähren, nicht so mit ihm. Kantiven, wie mit­ einem Butterbrod, das­ man dem Hungrigen wohl zeigt, das man ihn aber nicht genießen läßt. Und gar so schwer műre da ein Ausgleich nicht; Die die die Liberalen schon im Hinblick auf ihre entgegennehmen missen, da sie einen Kardinalpunkt ihres hauen mi­ler­­ ge jegliche Fixierng­ der­­ zweijährigen at miliden: ähler dankbar Programm­s bildet, auf Grund deffen sie allein der An­hänglichkeit der Wähler gewiß sein können. Eine verfassungs­­mäßige Schwierigkeit wäre aber nicht vorhanden, denn wenn der S­nfanterist nie zwei Jahre dient, könnte bei den anderen Waffengattungen die für jeden Deutschen gefeglic vorgeschriebene dreijährige Dienstzeit_ im stehenden­­ Heere duch, Kompensationen in der Landwehr oder im Landsturm mettgemacht werden, wo Dies gewiß ft das militärische Moment von geringerer Bedeutung ist. Ein Jahre wäre aber für jeden Bürger dennoch gewonnen, ein Jahr des vollen Selbstbestimmungsrechtes, des freien Erwerbs und anch das wü­rde vom Volke heraus eine starre Pression auf den Reichstag üben. Da überdies die zeitliche Vertheilung der­ finanziellen L­asten Feineswege zu unausgleichbaren, Schwierigkeiten führen dürfte, kann man mit einiger Bes­rechtigung erwarten, daß die zweite Lesung der Militärs vorlage zu einer Einigung führen, daß es zu einer Auf­lösung des Reichstages schwerlich kommen werde. “ Die Gostion für­­ Rollschulen des PLandes-Unterr richtsrathes hat in ihrer gestern stattgehabten Sikung das Statut über die Befähigungsprüfung der an den oberen Volks- und Bürgers­schulen mirtenden Lehrer und Lehrerinen verhandelt und mit geringer­­ Modifikation auch angenommen. Zum Schluffe der Sigung prüfte die Sektion ‚die, von zwei Sabrifanten eingesendeten Schulbänfe neuer Konitenition. = Mag eine Konsstantinopler Meldung der „Bol. Kore.”­­besteht die vom­ Sultan mit dem Kriegsschiffe „Talie” zur Untersuchung der Vorfälle auf der Insel Simmi entsendete Kommission (in: unserem gestrigen Abendblatte haben wir Die Details dieser Affaire besprochen — D. Ned.) aus dem Staatsrathe und ehe­maligen Generalsekretär im Miniterium "563 Neußern Nifdan Send Seferian, einem höheren Hofbeamten Riamil Bey und dem Polizeibeamten Said Bey. Die Kommission ist bereits in Simmit eingetroffen, wohin sich auf ein Delegirter des Tf. u Tt. Gene­ralkonsulats in Smyrna begab, um über die seitens der türkischen Behörden auf Simmi vorgenommene Verhaftung des E. u. E. Konsular­­agenten Gar­makidis Erhebungen zu pflegen, der, übrigens seit­­her, ebenso wie­ die gleichzeitig verhafteten Ortsvorsteher griechischer Rationalität wieder in Freiheit gefegt worden it. (Vr) Nom, 12. Mi Orig Ror­) Die liberale Presse Italiens verfolgt mit ebhaftem uteresse die Entwicklung des Streites zwischen der ungarischen Regierung und dem Klerus, und dieses Interesse für die parlamentarischen Verhandlungen des ungarischen Abgeordnetenhauses über die liberalen Reformen erklärt sich dadurch, daß die Bivilehbe-Frage gleichzeitig im Ungarn und in Italien auf der Tagesordnung it und dab die Reform gleichzeitig Hier und dort von den Reaktionären mit­­ idens­tischen Mitteln bekämpft wird. Der Muth, womit­ der Kultusminister Graf € 8 &fy die liberalen Reformen im ungarischen Abgeordneten­­hause vertheidigt, wird hier vollk­ommen gemü­rdigt. Selbst gemäßigtere Blätter, wie „Opinione“ und der , Mattino" ‚von Neapel, welche auch die einschlägigen Ausführungen des „ Better Lloyd“ und­­ anderer ungarischer Blätter ausführlich wiedergeben, lassen dem Grafen Csaly und anderen liberalen Rennern volle Gerechtigkeit widerfahren. Die offiziöse „Tribuna" Schreibt in ihrer gestrigen Nummer, daß die Kammer in Italien auch ihrerseits mit Denkschriften und Petitionen gegen die Sivilehe: überschwemmt wurde, was aber nicht hinderte, daß, die für­ die Familienordnung und für die Moralität der Bevölkerung so wichtige ‚Neuerung: endlic Doc gesiegt 'hat. Italien — sagt das Blatt — ist mehr oder weniger auf dem Kriegsfuß mit dem Vatikan und es it also gewisserm­aßen begreiflich, daß, wie der liberale Abgeordnete Latfdczy im ungarischen Parlament ganz­ richtig betonte, ‚der Vatikan sich bemühe, dieselbe Institution, Die in Frankreich und anderen katholischen Staaten erifu­rt, in Italien als ein Verbrechen im religiöser Hinsicht und als eine Verlegung der Dogmen u. s. ır. darzustellen und zu brandmarken. Die Haltung des Vatikans ist daher in dieser wie in ähnlichen Fragen mehr von politischen als von kirchlichen Gründen geleitet und das, was man in Italien schon längst wußte, wird gegenwärtig in Ungarn vollkommen bestätigt. „Glücklicherweise — so.­fert die „Trie­buna” ihre Ausführungen fort — hat Graf ES A.Ey die Angriffe des Klerus glänzend parirt. E s könnte befremden, daß die vatikanische Bolität in Rom und in Budapest in so vollkommener und identischer Weise verstanden und durchbaut wird. ‚Über diese Thatsache ist dadurch erklärlich, daß die Bolität des Vatifans immer dieselbe­ ist; und troß Des M Wechsels der Zeit, und des Ortes immer dieselbe bleibt." Was die Gefühle,­­ mit melden im Batifan die neue Wendung,­­ die in Ungarn dieser Tage sich vollzogen hat, aufgenommen wurde,­­ anbelangt, ist zuerst zu bemerken, daß man sich bemüht, eine sehr große­­ Reserve zu beobachten. Die vatikanischen Organe, wie „Offernatore”, “ Boce della Verità” und „Moniieue de Rome“ fahren fort, gegen das ungarische und italienische Freimaurertribum (sic) zu­­ donnern, aber erstens feiern sie immer dieselben alten Weisen herunter und zweitens sind diese Organe fest: dem angekündigten Besuc des Deutschen Kaisers in Rom, welcher viel Wasser in den Hek­talen |­jubiläums-Wein gegossen hat, auf die Nationen des­ Dreibundes Schlechter als sonst zu sprechen. Troß der Reserve der vatikanischen Kreise habe ich erfahren können, daß die leitenden Persönlichkeiten jenseits der Engelsbrüde — wie man versichert — in Folge von aus Wien eingelaufenen Berichten an der Ueberzeugung festhalten, daß noch­ viel Wasser unter der Ketten- Brite abfließen wird, bevor die Entwü­rfe des Herrn Weterle und des­­ Grafen Csáty Gefet werden. Man führt fort, auf Zmiftigkeiten zwischen den Ministern, auf den Nachtritt des Kultusministers, auf hohe Wiener Einflüsse, besonders auf die Geschmeidigkeit des ungarischen Minister- Präsidenten und endlich auf die Hartnädigkeit des ungarischen­­ Klerus zu bauen. Chi si contenta, godel! jagt der­ Ita­­liener, und weil man sich 008 gegenwärtigen Zustandes der Dinge in Ungarn freut, it man andy zufrieden. Da aber von vatikanischer Seite dieselben Hoffnungen aug bezüglich der Einführung der obligatorischen Bivilehe in Italien genährt werden und die bittere Enttäuschung hier "nicht lange auf si) warten lassen wird, so mird. Hoffentlich der Triumph der obligatorischen Hipilehe in Italien der Borbote 968 ‚Sieges der liberalen­ Ideen auch in Ungarn sein, ' is R "9? m . . s | - - Aus Dent Reichstage, Kronhüter Hofer von Szlávy eröffnet die Littung des —— Schriftführer: Gyulai, Baron Rudnyánffy, Baron Nyáry, Gáll. Von Seite der Regierung anwesends Wende-Graf Cschkm Fejörvárm Szjilågyis »Präsident meldet folgende Einsäu­fe:Eine Aufschrift des Winstersdeannern,mit wel et bekannttgegeben wird,daß»dem Bischof von Neutra Emerich Wende das kön.Einberufungsschrieiben­ ausgefertigt wurde.Dient zur Kenntnis ß. . Berner , eine Retition­ des Komitats Z­emplin um Einfühung der Glaubensfreiheit, der Zivilmatrikeln u. j. m. Wird einstweilen im Archiv hinterlegt. — . Die Dankschreiben des Priors von Yaflo Arnold Kuffinsky und der verwitmeten Gräfin Rudolf Big werden zur Kenntniß genommen. u. Auf der Tagesordnung steht zunächst ein Bericht des Berifikations-Ausschusses in Angelegenheit der Anerkennung der Vermögensqualifikation der Grafen Ferdinand ZihY jun und Aladár ZihyY und der Erwirkung des fün. Einberufungsschreibens für dieselben. Der, Ausschuß_ beantragt, der Präsident des Hauses möge ersucht werden, diese Einberufungsschreiben zu erwirten. Der Ausschubantrag wird ohne Bemerkung angenom­men. Folgt die Verhandlung über eine Immunitäts-Angelegenheit des Grafen Karl Esterházy, dessen Auslieferung vom Küniglichen Bezirksgerichte in Tirnau verlangt wird, bei welchem Friedric­­he gegen den Grafen Karl Esterházy die Anklage wegen Pe a und wegen Verlegung der persönlichen Freiheit erhoben hat. , Der Ausschuß berichtet, daß er im Meritum der Frage­ der Auslieferung nicht beschließen könne, weil die vom Kläger anges meldeten Zeugen nicht vernommen und somit das Haus einer­­ ein­­seitigen Klage gegenübersteht. Hievon solle das fragliche Bezirks­­gericht unter Nachhluß der Alten verständigt werden. «­·.". Präsidentderkön.Kurie Nikolaus Szablo will nur in Kürze erklären,,daß er den­ Bericht des Immumitäts-Aussch­usses nicht acceptiren könne,da er die Motivirung dieses Berichtes nicht für genügend hält.Eine Partei kcigt wegen Ehrenbeleidigung und Verlegung der persönlichen Freiheit; es sei also ‚natürlich, daß das Verfahren eingeleitet werden müsse und der Angeklagte angemieten werde, si gegen die Anklagen zu vertheidigen. Wer eine Anklage erhebt, trägt seine Anklage immer nur einseitig vor. Die Zeugen können niet in vorhinein verhört werden. 63 Tann ja geschehen, daß wenn der Angeklagte zur Gestattung einer Erklärungen aufe gefordert wird, die Nothmendigkeit eines H­eugenverhörs entfällt. Das Magnatenhaus sei übrigens gar nicht berufen, sich in die Prüfung der Aussage­ der einzuvernehmenden Zeugen einzulassen. Hier könne nur davon die Rede sein, ob die Handlung,­­ gegen deren die Anklage­ erhoben wurde, unter das Strafgefeg, falle oder nit. Die Ehrenbeleidigung und die Verlegung der persönlichen Freiheit fallen unter die Bestimmungen 968 Strafgefeges, mithin könne die Aufhebung der Immunität im vorliegenden Falle nicht verweigert werden. Medner bittet daher, daß das Haus der Aufe­hebung der Immunität Plan geben möge. (Zustimmung.). Graf Ferdinand Bichy war stets dafür, daßs dem­ regelmäßi­­gen Laufe der Justiz von Seite des Hauses seine Schwierigkeiten be­reitet werden; aber er mußte aus dem vorliegenden Watenmaterial die Heberzeugung schöpfen, daß die Klage eine begründete sei und feine Relation vorliege. Wenn­ man auf eine einfache Klage hin die Immunität aufheben wollte, müßte man in jedem solchen Falle die Aufhebung der Immunität aussprechen. Der Immunitäts-Ausschuß hat ss in dem vorliegenden alle von den­ oben erwähnten Ermär­kungen leiten lassen und darum nimmt Redner den Bericht an. ‚Baron Sosef Hudnyankty nimmt das Wort in dieser­ne gelegenheit, weil er im Immunitäts-Nusichuffe dieselbe­ referirt­ und den vorliegenden Antrag gestellt Hat. (Hört! Hört Der Ausschuß beantragt, das Haus möge sich in der Sache der Aufhebung der Im­munität überhaupt nicht äußern, weil die Hingabe des Gerichtes nicht genügend vorbereitet ist und somit das Haus nicht in der Lage ist, in der Frage des Immunitätsrechtes zu beschließen. Was Se. Erzellenz Nikolaus Szabó vorgetragen ist ganz richtig, aber hier handelt es sich einfach darum, ob es opportun let, auf eine einseitige Behauptung hin sofort die Aufhebung der Immunität zu beschließen. Redner würde dies für gefährlich und für eine Leichtfertigkeit halten. Der Kläger behauptet einfach, der Graf habe gegen ihn eine Ehrrenbeleidigung und eine Verlegung der persönlichen Freiheit begangen. Er beruft sich auf Zeugen, aber diese sind nicht vernommen worden. Der Graf it vorgeladen worden und hat sich in einer Ein­­gabe auf sein Immunitätsrecht berufen. In dieser Eingabe sagt der Geklagte, Daß er gegen den Kläger Friedrich Fruttiger, Der sein Wirthschaftsbeamter gebeten, die Klage wegen fraudaloser Gebahrung und Berunfreiung eingereicht habe. Dem gegenüber nimmt der genannte Fruttiger seine Zuflucht zu den obengenannten Anlagen, um gleichsam den Grafen zu einem­­ Vergleich­­­zu zwingen. Oben deshalb beruft sich der Graf auf seine Immunität und bittet, daß bis zur weiteren Entwicklung der Angelegenheit dieselbe nicht suspendirt werde. Nedner findet dieses Verlangen vollkommen berechtigt und empfiehlt den Antrag des Ausschuffes zur Annahm­e. Hierauf wird der Antrag des Ausschuffes von der Majorität 068 Haufes angenommen. ; dolgat die Tagesordnung: Gefegentmurf über die Regelung der Beamtenbezüge. Graf Ferdinand BiHHY hätte [eher gesehen, wenn die vor­­liegende Frage zur Zeit der Erledigung zugeführt worden wäre, kann die Organisation der Verwaltung durchgeführt sein wird, weil man erst dann richtig zu beurtheilen im Stande sein werde, welche Opfer die Dotation der Beamten­ besuche. Aber Nedner anerkennt, daß es Verhältnisse gebe, die es nothunwendig machen, daß die Bezüge der Beamten geregelt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt den Stempel des Provi­­sorischen.Auch der Mitgifter hält dieses Gesetz für kein definitives. Es wäre auch zu bedauer,wenn er es fji­ei­r derartiges hielte, denn das Wenigste geschieht gerade im Interesse der Verbesserung der Lage jener Beamten,die dieser Verbesseru­ng am meisten bedürftig sind-Redner müsse befriedigt hervorhebe­n,daß vor d­er IX.bis inklusive zur vL Gehaltsklasse die Gehaltserhöhunngen den Verhält­­nissext entsprechende seien,und denjenigen der Beamten jenseits­ der Leitha gleich­ sind.Die Geh­älter der in höherer Gehaltsklasse befind­­lichen Beamten werden zufolge dieses Gesetzes in Ungarn zwar ges­ringer sein,aber ihre Quartiergelder sind einigermaßen höher.Aber die Lage der in der X.Im de Gealtsklasse befindlichen Beam­teI­ müsse auch verbessert werden;im­ I­­nteresse dieser hätte Redner unter allen Umständen eine provisorische Verfügung fü­r nothwendig befunden und mit Rücksicht auf das Schicksal dieser Beamten sei Nebukvanch gezwungen,den Entwurf ihm so ek­era»nzunehmen»,als­ er, glaubt,daß hiemit nicht Alles erschöpft ist,»wasu­nteresse dreier« Beamten die Gesetzgebung zu thun beruht­ ist Das Abgeordnetenhaus hat den we­der Beamten-Rang­­[eine aus dem Gntwurfe gestrichen und blos eine Gehaltstraffenfolge esngefest. Redner hofft, daß anläßlich der Organisation der Verwal­­tung und bei weiterer Entwicklung unserer finanziellen Lage die Le­islative die Gehälter der Staatsbeamten und Diener in einem solchen Maße zu erhöhen im Stande sein werde, daß ein anständiges Aus­­kommen für dieselben gesichert sein w­ird. Redner behält sich vor, in der Spezialdebatte bei einem und dem andern Punkt seine Bemer­­kungen zu machen. Gr acceptirt den Entwurf im Allgemeinen als Grundlage für die Spezialdebatte. (Austimmung.) Hierauf wird der Gelegentrond­ im Allgemeinen angenommen. 2 der Spezialdebatte nimmt bei $. 1 das Wort fuf Ferdinand Bichy. Er bittet den Minister-Präsidenten, bei der endgültigen Einstellung der Bezüge die günstigere Interpret­tation des Gejeges zu appliziren, besonders für Lene. Die in Folge der neueren gerichtlichen Organisation aus dem Zentrum nach der Provinz verlegt werden und demzufolge vielleicht von ihrem Kartiere­­­geld einbüßen. Minister-präsident­­ Seferle­s: Was die Bemerkung des Bar­redners betrifft, daß die Negierung selbst gefühlt habe, daß für die Beamten unter d­er Kategorie der gegenwärtige Zustand nicht aus­reiche, so hat die Regierung sich hierü­ber roiederholt geäußert. Auch wir sind der Ansicht,­ daß unter den minder dotirten Beamten die­­ Zahl der mit 509 fl. Dotirten vermindert werden muß. An der That wird ihre Anzahl von 3400 auf 2400 vermindert. Die Regierung hat überdies versprochen und ih­­m wiederhole dies Versprechen, daß, inso­­weit die Finanzlage es gestatten wird, eine "weitere Verminderung dieser. mit 500 fl. dotirten Stellen plaßgreifen wird. Was die weitere Bemerkung Sr. Grzellenz betrifft, daß die, einzeln­en, Beamten von ihrem Dwartiergelde, nicht einbüßen sollen, so wird meines­ Wissen nach diesen Gejegentswürfe "Kein einziger Be­amter von seinem Duartiergelde etwas verlieren. "3­ann vorloumen," daß jemand nach der Provinz verfeßt wird unter mehrfeileren Existenz­­verhältnissen ; dann wird er allerdings ein kleineres Detavtiergeld­­­­ bekommen ; denn der Gelegenumwurf bietet nur in Betreff des Gehalts im steisten Sinne und in Betreff der Appertinenzien desselben Die Garantie, dab dieselben unter seinen Umständen­­ reduzirt werden kön­­nen. 30 könnte überhaupt seine Garantie dafür übernehmen, daß wenn Einer im Spätereffe des Dienstes aus der Hauptstadt nach der Provinz verlegt wird, derselbe ein höheres Quartiergeld erhalten werde, als ihm nach der Tabelle gebührt. Ich wiederhole, daß wir, insowweit die Finanzlage es gestatten wird, an der Hand des Budgets die Gehaltsaufhesserungen bei den minder dotirten Beamten zur Aus­wendung bringen werden. Ich bitte, diese meine Erklärungen zur Kennt­ni zu nehmen. "Graf Ferdinand Ziehy erklärt,daß dies Ausführungen des­ Ministers ihn zum großen Theile beruhigen­.Zur Jllristrermth seiner vorher vorgebrachtete Bedenken ermahn’t»er die Kanzlistelt bei den Kontak­tten Tafeln, welche eine Gehaltsauflieferung von raum 30 fl. bekommen. · Minister-Präsident«Wekerle gibt Aufklärungen w­­ber die Neueintheilung,welche der Finanz-Ausschuß des Abgeordnetenhausess hinsichtlich der Quartiergelder an der Regierungsvorlage vors genommen hat. ... -­­Graf Ferdinand Fi ist-von den Erklärungen des Ministers. bezüglich des Apangements der Kanzlisten befriedigt und dankt für die Afklärungen.. .. -— - §-s1 wird hierauf angenommen«.. ZUIUSi 18 ninn­t das Wort Baron Kofer-Nudnyankty. Er wollte ursprünglich Paragraphen nicht etwa darum nicht­ annehmen, als. oh. er .bezog der Mitglieder der Gerichte und Staatsan­waltschaften die Erhöhung der Bezahlung nicht für zmedentsprechend hielte, sondern daruum, weil hier die Bestimmung enthalten ist, bak die bisher in Die VII. Ge­haltstlaffe gehörenden Staatsanwälte und Richter beg­­en Instanz in Intrift in­folge neuerer Ernennung, im die VII. Gehaltstlaffe gereiht erden. Wenn Redner nachträglich diesen Paragraphen Den­noch acceptirt, so geliebt Dies aus dem Grunde, weil der Here Justizminister in der Brazis eine solche Anmendung des Paragraphen in Aussicht stellte, der zufolge es nicht unbedingt nothwendig ist, Daß­­ jemand nur aus der, VII. Klasse in die VI. Gehaltsklasse vorrückt. Insofern der Vulkizminister dieser Anschauung auch hier Anspruch verleihen sollte, überreicht Nedner keinerlei Modifikation des Wertes des Paragraphen, sondern gibt sich mit der Erklärung des Ministers zufrieden. Justizminister .Desider Szilágyi: Hohes Haus! Sene Heußerung, auf die sich der Herr Baron In Bnuen bat, habe ich im Ansich uffe gethan und halte dieselbe, 10 mie sie der Herr Medner erwähnte, au­ aufrecht. Und es sei mir gestattet, dies nicht nur mit Rüdsicht auf das hohe Haus, sondern im Allgemeinen mit Nidsicht auf das Land und das Richterkollegium zu wiederholen. Diese Reuderung besteht darin, da unsere Gerichtorganisation seine einzige Rechtsnorm enthält, die verpflichtend verfügen würde, daß jemand von einer ehaltsklaffe in die höhere nur unmittelbar aus der untern gelangen könne und da diese VII. Gehaltsklasse, die hier für die Richter als Gehaltsbefseiung aufgenommen wurde, nur einen fünften Theil, vornehmlich die Richter I. Instanz enthält. kann das Gefeg wieder doch mich, noch durch irgend einen meiner Nachfolger anders richtig mollitrert werden, als auf die Weise, daß somie dies bisher geschehen, auch in­ Zukunft aus der VIII. Gehaltsflaffe in die VI. Gehaltsflaffe vorgerückt werden könne, d. b. ein Gerichterath oder Bezirksrichter fol zum Richter einer Ton. Tafel oder zu einer mit dieser gleichen Richter- oder Staatsan­waltstele berufen werden können. Das könne auch nicht anders sein; denn diese VII. Gehalts- Waffe ist mehr dazu geschaffen, daß jene, die nicht so hervorragend sind, daß sie in die VI. Gehaltsklasse, also zur Stelle eines Richters einer kön. Tafel ernannt werden könnten, wenigstens einer Vorredung in eine höhere Gehaltsklasse theilhaftig werden können. Das it es, was ich in der Kommission und auch im andern Hause der Gesebgebung gesagt und vorgebracht habe und ich freue mir. Daß der geehrte Herr Vorredner es blos als einzige Aufgabe seiner Rede betrachtete, mich zu apostrophiren, diese meine Aeußerung hier BEE, nung), M­ « um. pri)tre3erm­an«d.,ieferarara" gtzbe der Idee Ausdruck daß inn Folge«dieses Gesetzentwurfs ie jeg die X. und XI. Gehaltetlanie eingereichten Beamten eine Nufbefse­­iung von mindestens 100 fl. erhalten. Dies sei aber nicht genügend ar ausgedrückt, er bittet den Minister um Aufklärung hierüber. . Pinitzer-Präsident Teferle gibt die Aufklärung, er habe diesen ‚Baragraphen immer To aufgefaßt, und will denselben auch To duchführen, dab die zur X. und XI. Gehaltsklasse gehörenden, im der Hauptstadt seßhaften Beamten eine Aufhesserung von mindestens 00 fl. erhalten sollen. SAR Der Rest der Vorlage wird hierauf ohne Bemerkung ange­nommen. . ·· ; '­­Folgt der Gesetz enthkfü·bei«d»ieF"eststellu­ng«d"ist PlSt ezbuge in einer Bauschalsum­me. N­aul Szontägh bemerkt zuvörderst, daß er Bezügung der Diäten der Abgeordneten gemisse historische Erfahrungen Eu » dent er habe schon im Jahre 1847 als der Ablegat eines bescheidenen Munizipiums Ungarns gerwirkt. Damals hatte jeder Komitatsdeputirte 6 fl. Tangeld vom Komitat, weiter hielt man ihm einen Diener, das Komitat bezahlte das Quartiergeld, man stellte ihm überdies einen aus der Komitatswaffe bezahlten Schreiber zur Verfügung,­­die städtischen Deputirten wurden je nach dem Neichthum der betreffenden Städte besser oder schlechter dotirt; die Stadt, w welche der Redner vertrat, zahlte überhaupt nicht3. (Heiterkeit.) Diese Zustände führten dahin, daß die Frage der Abgeord­­netenbezüge geregelt werden mußte. Der erste Schritt auf diesem Gebiete war eigentlich die Herablegung, dieser Bezüge in einer gemilien Beziehung. Man har bestrebt, dahin zu wirken, daß die Bezüge der Abgeordneten auf ‚repräsentativer Grundlage zu gleichen gestaltet werden und die ‚reicher , dotirten K­omitats-Deputirten im Dieselbe Kategorie gereiht werden, wie die Deputirten der Heineren Mu­mizipien, der Städte. Damals wurden die Diäten der Deputirten mit 5 fl. RM. und 400 fl. Durartiergeld bestimmt.. Nicht das wurde damals mit dieser Bezahlung fontemplict, daß die Deputirten von derselber leben, daß sie mit diesen Diäten stets in der Hauptstadt, oder, dort, wo der Neidstag tagt, unabhängig und sorgenfrei einfüiren, sondern daß sie ein geringes Nequivalent dafür erhalten, daß sie ihre anderz­­eitigen genden, theils als Zandmirthe, theils als in anderweitige, Berufe lebend, nicht unausgelöst besorgen konnten. A 4 est ist geplant, daß diese Diäten in ein allgemeines Honorar ums geändert werden. ALS ein­ Motiv wird angeführt, daß, die Abgeord­­­­neten davon, was sie fest bekommen, nicht unabhängig einftiren können. Als­ zweiter Grund wird allerdings erwähnt, daß dies ihre Bteilliste sei. Nun erwarte Redner, daß, nachdem der eine Faktor­ der Souveränetät, der seine Zivilliste hat, in ritterlicher Weise auch­ Pflichten erfüllt, auch der andere Faktor der Souveränetät seine Pflichten erfülle. ALs Nedner in der Eigenschaft eines Abgeordneten zum ersten Male an den öffentlichen Angelegenheiten theilnahm, wourden die Bezüge der Abgeordneten erhöht, aber es fand sich damals noch Niemand, der die Erhöhung der Diäten beantragt hätte; man erhöhte nur das Duartiergeld von 420 fl. auf 800 fl. Und was mal die Folge? Daß bei einem Duartiergelde von BON fl. viel weniger Abgeordnete stabil in Budapest mahnten, al früher bei einem Qua­rtiergeld von 420 fl. Redner hält es demnach nicht für zeitgemäß, dab den Ab­­geordneten 3200 fl. Bezüge gegeben werden. Er sieht im Geiste voraus, melde Kämpfe es im Jahre 1895 um biesle mit 3200 fl. Dotirten Abgeordnetenstellen geben wird. Redner sieht mit Schmerz, daß jener Nimbus, welcher früher das Haus und die einzelnen Abgeordneten umgab, immer mehr verblaßt. In Folge dieses Sala­­rirungssystems wird, 10 fürchtet Nedner, dieser Nimbus noch mehr leiden. Nedner möchte vor seinem Tode es nicht erleben, Daß das­ Abgeordnetenhaus als eine bureaufratische Körperschaft angesehen werde, und Darum bittet er, das Haus möge diesen Gelegenerwurf verwerfen. . Minister-präsident Nlerander Weierles Hohes Haus! Mein hochgeehrter Herr Borredner hat si gegen das Raufhalirungs- System erklärt, und hat — wenn ich nu mehr entfinne — dem heutigen Diäten-System den Vorzug gegeben. ch will nicht ber­haupten, daß für das Diäten-System nicht, in gemiisser Beziehung gegenüber dem Paush­alirungs-System genuise Argumente angeführt­ werden könnten. Wenn mir aber einem Zustande­ gegenüber uns befinden, mo Diäten pauschalist sind, wie Dies auch heute der­ Fall “it, aber nicht auf ein Jahr, sondern auf einen Monat und dagegen Niemand eine Einmendung erhoben hat, so fallen al jene Argu­­mente weg, die angeführt wurden. Auch heute sind­­ die Diäten­pause Schalirt, so daß mein au nur eine Sigung gehalten wird in einer Monat, die Abgeordneten das ganze re­ma be anspruchen können, und mer darauf Gewicht legt. Daß die Abgeord­­netenstellung eine allgemein geachtete sei, handelt sehr richtig, das Monatspauschale mit einem solchen System zu vertauschen, mo keinerlei Breifel plasgreifen können. a. ‚Ein anderer Standpuntt, der mich zu einer Gnunziation nöt­igt, it, daß Se. Erzellenz gegen die Höhe der gegenwärtigen Bauschalfunme seinerlei Einwendung erhoben oder Dieselbe als über­­trieben erklärt hat,­­ dennoch für gut fand, dort, wo er von dem Nimbus der Abgeordnetenstelung sprach, die Abgeordneten auf die pünktlichere Erfüllung ihrer Richten aufmerksam zu machen. Ich bemerke darauf, Daß wer unsere öffentlichen Zustände ii­er Weise beurtheilen wils, mie überall, so auf hier einzelne Ausnahmen von Personen finden wird, die gleichgiltig sind für die, dem ganzer Erfüllung ihrer Pflichten. Doch wird man mit von Abgeordnetenhaufe jagen können, daß es nicht in entsprechender Weise seine Pflicht erfülle. Ob nun Eimer seine Pflicht erfüllt oder nicht, so ist in erster­­ Reihe das Abgeordnetenhaus selbst sein bes­tufener Richter, und vermöge jener Stimmung, melche im Abgeord­­netenhause beweicht, it es ganz entbehrlich, gemacht werde. Ich bitte, die Vorlage anzunehmen. Raul Szontäghb erwidert, daß wur feiner j , daß das Abgeordneten» haus zur Erfüllung seiner Pflichten von anderer Seite aufmerksam tägh ein Ansicht die Abges­­­ordneten-Stellung fünfzig bei der erhöhten Bezahlung noch mehr wer­­den! ob man, sie als eine wahre­­ Ginefure betrachten werde. Ex lehnt seinerseits die Vorlage ab. Lobend sein werde als bisher, und daß Anton Fi schließt sie dem Gegenantrage: Szontágh 3 an, wenngleich er sich in dieser­ Frage ein wenig­­ geüirt fühlt, doch eine von der Delilatesse gebotene Aücsicht, welche ihn in dieser Frage einigermaßen eine interne Angelegenheit des Abgeordnetenhauses er­­­bliden läßt. Die fest geplante Reform verwandelt die Abgeordneten- Stellung in ein wahrhaftiges Amt. Die Abgeordneten-Stellung ist nirgends eine Laufbahn im Sinne des standard of life, sondern eine Laufbahn zur Befriedigung berechtigter und edler Ambitionen. Die Abgeordneten-Stellung wird also künftig ein Amt sein, aber ohne die gute Seite des Amtes; denn die Dualifikation und die kontinair­­liche Arbeit kommen hier nicht in Betracht und auch das Bemußtsein­­ der Verant­wortlichkeit, reduziert sich auf das geringste Maß. Die in­ der Motivirung angeführten ausländischen Beispiele beziehen sich alle­ nur auf Diäten. Die in England N ‚von Geite der Demokratisc­hen Partei vorgeschlagene Raushalsumme it im Vergleiche zu den dortigen, gesellschaftlichen und sonstigen­­ Verhältnissen verschwindend gering. In der Vorlage­ äußert sich eine gerisse krankhafte Richtung, welche auch das Abgeordnetenhaus dem Bureaukratismus in die Arme treiben will. Das Abgeordnetenhaus hat aber den Beruf, die Bureau­­kratie zur Font voliven und zu äquipariren. Das nobile officium, ‘ wie es in­ alter Zeit geü­bt wurde, .­­Schwindet immer mehr. Der­­ schreiende Gegenzag z­iischen der reichsten Klaffe­n und der Armsten Klaffe kann nicht anders ausgeglichen­ werden, al­so, Daß. die ber­­­güterten Klaffen nebst der verhältnißmäßigen, Detheiligung ii den Abgeordneten. ' - .. ' - - .

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