Pester Lloyd, Mai 1897 (Jahrgang 44, nr. 104-130)

1897-05-01 / nr. 104

. Budapeft, 30. April. x Heute tritt König Alexander von Serbien in Begleitung zweier Minister und mehrerer Offiziere die Reise nach Cetinje an, um den vor­jährigen Belgrader Besuch des Fürsten Nikolaus zu erwidern.­ Es liegt gewiß ein Alt besonderer Aufmerksamkeit darin, daß der König von Serbien den Georgstag, nämlich der­ Tag des Hauspatrons der Familie Petrovics-Njegush,­­ an der Seite des Fürsten von Montenegro zubrin­gen wird. Bei diesem Anlasse sol nicht nur die im vorigen Jahre ange­bahnte Ausführung der Dynastien Obrenovics und Petrovics vervolständigt werden, denn man spricht noch immer von einer möglichen Berfchwägerung der beiden Familien; es dürfte überdies auch eine politische Annäherung der beiden Länder herbeigeführt werden. Für eine solche Annahme spricht die Anwesenheit des serbischem Minister-Präsidenten, sprechen auch andere sym­ptomatische Erscheinungen, welche seit Jahr und Tag in Belgrad, Cetinje und Sophia bemerkt werden Tonmuten. Wir wirden Heute, mehr denn sonst, auf richtig wünschen, daß eine solche auf­ der Gemeinsamkeit ohne Bzweifel vorhandener mannigfaltiger Sintereffen beruhende Annäherung zu Stande komm­e. Wir redet damit nit dem vielberufenen , Baltanbund" das Wort, der ja immer als ein in erster Linie gegen die Türkei gerichtetes Schug- und Trugbindniß mit aggressiver Tendenz geplant war. Niftics hat wohl auf dem gestrigen Parteitage der Liberalen seine in den legten Jahren öfter ausgesprochene Prophezeiung: es werde sehr bald zu großen Ereignissen und Ummälzungen auf der Baltans Halbinsel kommen­d wiederholt, indessen können wir in der oktuellen Situation seine zureichenden Anhaltspunkte für einen solchen gewiß nur subjeftiven Kassandraruf erblichen. Die türkischen Siege in Thessalien sind jedenfalls geeignet, das Ansehen des otto-­manischen Reiches zu erhöhen und es it selbstverständlich, daß die bei Dieser Gelegenheit dokumentirte Aktionskraft des türkischen Heeres nicht nur auf die unzufriedenen Elemente im Reiche, sondern auch auf die Eroberungsgelüste in den benachbarten Balkanstaaten ernüchternd und Falmirend mir­ Ten werde. Der auch von den Slawophilen in Rußland befür­­wortete Balkanbund hätte eben heute seinen rechten Zwed, denn er würde gerade im Momente der getrinmten Aktion von den Bi­ndesgenossen selbst verrathen und gesprengt werden. Das haben ja, nebenbei bemerkt, die Anregungen am besten klargestellt, welche während der jüngsten Entrepne in Sophia von serbischer Seite zum Bwede einer Ver­ständigung über die­­ Zukunft M­azedoniens versucht worden­ sind. Ganz anders steht es jedoch mit einer Annäherung, welche in erster Linie den Zweck verfolgt, die Balkanvölker und ihre Beherrscher einander näher zu bringen. Wenn sich diese vertragen lernen, dann wird der interne Friede auf der Balfan-Halbinsel am besten gesichert und dann kann es auch niemals schwer fallen, irgend­eine momentan auf­­tauchende Gefahr oder Schwierigkeit zu beseitigen. Hätte ein solches Einvernehmen 1885 zwischen Serbien und Bul­­garien bestanden, es wäre gewiß nicht zu dem damaligen ganz naßlosen Kriege zwischen diesen beiden Staaten gek­ommen. Wäre Griechenland nicht soeben auf eigene Faust vorgegangen. Hätte es vielmehr die Aufrechterhaltung eines Einvernehmens mit Serbien und Bulgarien angestrebt, dann wären König Georg und seinen Unterthanen gewiß die besch­menden Niederlagen, der Zu­­sammenbruch aller finanziellen und militärischen Kräfte. Die Bericchtung aller politischen Wpirationen Griechenlands erspart geblieben. Am Medrigen liegt ja der Werth­felder ZSre undnachhbarsc­haft nicht so sehr in der gegenseitigen Be­wahrung vor übereilten oder vergeblichen Eroberungszügen, sondern vielmehr in der Bewahrung und Befriedigung gegen­seitige I­nteressen, in der Bewältigung von Gegentäten, die sie mitunter aus solchen A­nteressen ganz naturgemäß zu ergeben pflegen. Der bulgarische Minister-präsident Stoilow­­ hat in seinem vor etwa zwei Wochen in Birot gesprochenen Toatte das Einvernehmen zwischen Serbien und Bulgarien auf diesen Weg vermiefen ; er ist in der That der einzige, auf dem Freund nachbarschaft und wirkliche politische oder kulturelle Erfolge gedeihen können. Den großen Aktion­spolitikern jenseits der unteren Donau mag eine söiche Reduktion des einst geträumten Balkanbundes wie Entjagung am­ Steinmüthigkeit vorkomm­­en, denn sie waren ja seit zwanzig Jahren gewohnt, mit jeder Schneeschmelze den Zusammenbruch der Türkei zu er­­warten und in Verbindung damit die schönsten Pläne über die Aufteilung des ottomanischen Reic­es zu propagiren. Mittlerweile hat sich jedoch bei verschiedenen Anlässen nicht nur die Aktionskraft der Balkanstaaten als eine unzureichende erwiesen, es haben auch die inneren Vorgänge in Diesen Staaten gezeigt, daß sie noch lange nicht konfolidirt — und was noch mehr it —, daß sie nicht kräftig, nicht assimi­­lationsfähig genug sind, um neue Gebiete zu erwerben, zu verwalten und glücklich zu machen. Alle diese Momente waren auch für Die Großmächte maßgebend, als sie sich ent­schlossen, die Weiterentwiclung, oder wenn man anders will, die Lösungen der Orientfrage, nicht den im Laufe dieses Jahr Hunderts entstandenen Kleinstaaten zu überlassen, sondern den Entschließungen des europäischen Konzerts vorzubehalten. Die bekannte Parole: „Der Balkan den Balkanwölfern‘ Hat ja damit seine Zulässigkeit nicht eingebüßt ; nur die Durch­­führung D­ieses Prinzips kann nach den gewonnenen Er­fahrungen schon darum dem Belieben Dieser Völker nicht ganz anheimfallen, weil die Großmächte ein weitaus höheres Gut als Dieses Belieben, nämlich­ den Frieden des Kon­tinents zu mahren haben. Der Bewahrung dieses inter­­nationalen Gutes müssen sich auch die Balkanpolitiker unter­­ordnen, selbst auf die Gefahr Hin, daß eine oder die andere Träumerei aufgegeben werden müßte, oder endgültig unerfüllt bleiben sollte. Solcher Auffassung entsprechen auch die identischen Noten, welche die Minister Graf Goluhomstim und Graf Muramieff gestern an die Vertreter in Belgrad und Betinje, Bukarest und Sophia gerichtet haben und die als das Ergebniß des zwischen den beiden Monarchen ges­pflogenen Gedankenaustausches anzusehen sind. In Diesen Noten wird zuerst mit Befriedigung der korrekten und Friede fertigen Haltung gedacht, welche Serbien und Montenegro, Rumänien und Bulgarien während der gegenwärtigen Phase des griechischen Konflikts beobachtet haben. Zugleich wird den Regierungen D­ieser vier Staaten bekanntgegeben, daß Oesterreich-Ungarn und Rußland fest entschlossen sind, den allgemeinen Frieden und den status quo im Orient aufrecht­zuerhalten. 3a Dieser ebenso aufrichtigen, als entschiedenen Kundgebung liegt nicht nur eine Warnung vor jeder Nach­­ahmung des kläglich mißlungenen hellenischen Beispiele, es ist auch nicht schwer, die Absicht der beiden Großmächte zu erkennen, welche offenbar gewillt sind, jede solche Nach­­ahmung zu verhindern und im Keime att­ersu­chen. Diese Kund­­gebung von so hoher Autorität und jeden Zweifel aus­­schließender Klarheit wird den erwähnten vier Regierungen gewiß schon deshalb sehr willkommen­­ sein, weil sie auf einen solchen Nachschlag wie auf eine unumstößlich N Recht­­fertigung ihres bisherigen loyalen Verhaltens verweisen können. Und wenn selbst die Aktionspolitiker unter den Balkanvölkern noch immer auf den Zusammenbruch des türkischen Reiches als auf eine nahe bevorstehende Even­tualität rechnen sollten, so künnen sie aus den identischen Noten der Minister Goluchowski und Minvawiehf überdies noch die Folgeru­ng ableiten, daß jede Herbeifürchtung eines status quo ameliore — wie Graf Julius Andrasfy immer zu jagen pflegte — wie unter der Patronanz SDesterreic­­­he und Rußlands erfolgen darf und auch erfolgen wird. Ohne Zweifel dürften diese„identischen Noten auch bei den Kabineten der übrigen Großmächte “eine billigende Be­­urtheilung erfahren. Der Inhalt dieser Noten entspricht ja, ganz und gar den Grundlagen, ‚vernehmen des europäischen Konzerts aufgebaut wurde und auf melden das Ein­­fach welchen alle bisherigen Phasen der Orientfrage auc „behandelt worden sind. Oesterreich-Ungarn und Naßland haben also diesmal, und zwar vin so seiner Form, im Namen Europas zu den Balkanstaaten gesprochen ,ind man kann sicher sein, daß gegen solche Sprache von seiner­ Geite auch an der leiseste Einspruch­ versucht werden wird. Der Inhalt der identischen Noten verbürgt übrigens noch Eines. Weil derselbe ganz und gar­ aus den Grundlagen des bisherigen Einvernehmens der Signatarmächte hervor­­geht, weil derselbe den Frieden und den status quo offen und royal betont, so werden dadurch alle jene Befürh­tun­gen oder V­ermitthungen,­­ als ob­ während der Monarchen-Entrevue in Petersburg spezielle, auf irgend­eine Aktion Hinauslaufende Abmachungen getroffen­ worden wären, auf das entschiedenste widerlegt. Der Ausgang des griechisch­­tiefischen Konflikts wird wehr den aktionslustigsten Opti­­misten die Heberzeu­gung beigebracht haben, daß fest von einer neun Aktion keine Rede sein kann, daß es weder etwas zu erobern, noch zu theilen gibt, daß die Kabinete der Signatarmäc­hte ihre diplomatiche Thätigkeit wieder dort aufzunehmen gedenken, wo dieselbe durch das wir üiberlegte Hervortreten Griechenlands unterbrochen wurde. Die vier identischen Noten der Grafen Goluchomwsti und Mirawhelf erscheinen also aule als neue­­ und verstärkte Bürgschaft für den europäischen Frieden, dem man fest wohl eine längere Dauer zum Wohle und Gedeihen der Beffer prognosti­­sire darf.­­ Das Zeltbant, (Original-Bericht des „Better 2lond“.) Fr. Die Thatsache, daß selbst kleinere Infanterie-Abtheilungen, sowie Batrouillen auf ihrem Wege Durch jeden größeren Flußlauf auf­gehalten und oft sogar verhindert werden, ihre Aufgabe auszuführen, veranlaßte in den meisten Militärstaaten zahlreiche Versuche, um zu erproben, wie man derartige Hindernisse mit den im Felde vorhan­­denen Mitteln möglichst leicht und rasch überfegen künne. An Deutsch­­land entschied man sich zuerst zur Einführung des zusammenlegbaren Faltbootes; in Nurland erzielte man sehr hübsche Resultate mit der Herstellung von Flößen, deren Tragkraft durch mitgenommene Schläuche, sowie durch die mitgeführten aufgeblasenen Lederfäde bedeutend an Tragfähigkeit gewannen. « Was Findigkeit in dieser Beziehunn­g leisten kann,zeigt uns jene Kosakenkompagnie,welche laut russischen Berichten mit Hilfe der vier Menagekessel ein prächtiges Floß zusammenstellte und damit einen breiten Strom überschiffte.Auch bei uns wurde diesc­eifuchen große Aufmerksamkeit geschenkt und am 27. b. M. fand in Prag auf dem Moldauer Pion­ierübungsplabe in Karolinenthal eine Diesbezüg­­liche hochinteressante militärisge Meinung Statt. Ist Gegenwart sämmtlicher dienstfreien Stabss und Oberoffiziere wurden daselbst die vom Pionitier-Offizier Karl Czerny erfun­­den­e Znltboote einer eingehenden Prüfung unterzogen Zelt­boote heißen sie deshalb,weil das vom Infanteristen getragee Zeltblatt,welches für gewöhnlich sein Dach im Freilager bildet,in diesem Falle sich in die Bootswandung verwandelt.Ein solches Zelt­­boot besteht aus einem Gerippevotk Stangent und Lattem welches­ nach der Form eines Bootes zusamm­engefügt sin­d sodann mit demr wassers­dichten Zeltblatte überspannt wird. Um die Verhältnisse dem Ernstfalle möglichst anzupassen,dürf­­ten nur solche Hilfsmittel verwendet werden,auf die man auch im Felde rechnen kann,und zwar der Linnemann’sche Spaten,Nägel und Spagat.Das Material aus abgehauenen verschiedenartigen Resten bestehend,war schon früher bereitgestellt worden.Der Versuch gelang über alles Erwartete..Ob­wohl die hiebei verwendete Mannschaft des Infanteries Regiments Nr.88 und Nr.102 keinerlei Schulung durch­­gemacht hatte,gelang es derselben doch binnen zwei Stunden vier solcher Bootsnetze aus dem Astwerk herzustellen u­nd sie mit den Zelt­­blättern zu­ überspannen.Da ein­ einzelnes Boot leicht umkippen kann, wurden je zwei derselben durch Koppelstangejt miteinander versteift, und diese Glieder dann ins Wasser gelassen.Hierauf wurde die kom­­pletfeldmäßige Rü­stun­g in das Hintertheil des Bootes gelegtde nachdem in­ jedem Boote ein Mann Platz genommen hatte,mit der Ueberschiffung der Moldau begonnen.Als Ruder dienten wieder die Linnemann’schen Spaten,deren Stiel durch ein angeschnürtes Holzstück verlängert worden war. Die Ueberfahrt ging flott und ohne de­n geringsten Unfall von Statten.In gleicher Weise wurden dann drei Boote nebeneinander, und vier Boote in Kreuzform miteinander verbunden, und in gleicher Weise die Heberfuhr bewerkstelligt. E35 wäre nun noch interessant zu erproben, ob auch bei stärker fließenden Gemässern als dies die Moldau ist, z. B. bei der Donau, die Widerstandsfähigkeit dieser Heinen Nußschalen genügend groß ist, um die Heberschiffung durchzuführen. Jedenfalls sind schon die bisher erreichten Resultate außer­­ordentlich zufriedenstellend, wenn man bedenkt, daß jede Patrouille die hiezu erforderlichen Hilfsmittel immer bei sich hat und daß es im Feindeslande unbedingt nothwendig ist, Ortschaften zu vermeiden, um nicht verrathen zu werden. . In Mitteleuropa befinden sich derzeit an allen mittleren und Heinen Flußläufen zahlreiche Weberbrüchungen und ebenso viele Orts­­chaften, in denen es leicht sein dürfte, Materialien aufzufinden, welche ein Ueberfegen des Gemäcfers möglich machen. Anders jedoch gestalten sich die Verhältnisse in Polen, Lithanen, Südrußland und auf dem Balkan, wo die Uebergänge selten und die Ortschaften auf Tagemärsche von­einander entfernt sind. Unter solchen Umständen werden diese neuen Beltboote ganz außerordentliche Dienste Leisten Tönen, wenn es sich darum handelt, Nachrichten ü­ber die Vorgänge am anderen Ufer einzuholen. Z­­eifellos ist durch diese Erfindung die Infanterie noch selbst­­ständiger und unabhängiger von den technischen Truppen geworden, und daß diese Errungenschaft auf voll­ommen kostenlosem Wege erreicht worden ist, it ein Doppeltes DVerbdienst. + + ++ Die Einführung des Strafverfahrens, — Der Austiz-Ausschug des Abgeordn­etenhauses hat in seiner heutigen, unter dem Präsidium Theophil gabillys gehaltenen Situng die Verhandlung über den Gelegent­­wurf betreffend die Einführung d­es Straf­verfahren­s fortgefegt. Emerich Hodofiy erblicht in jener Verfügung der Vorlage, welche sich auf die Breife bezieht, eine­­ Bestimmung, welche die Preß­­freiheit, eine der Garantien unserer Verfassung,­­ sehr nahe berührt. Darum it denn auch jene Unruhe sehr wohl begreiflich, welche diese Verfügung in der öffentlichen Meinung hervorgebracht hat, besonders nach der Erfahrung, daß Bezirksgerichte und Polizeigerichte anfangen, si die Judikatur in Broßangelegenheiten zu arrogiren und die Re­­gierung. Dem­gegenüber, nicht nur­ nicht Stellung nimmt, sondern — laut der Begründung dieser Vorlage — dies für ganz natürlich und forrett zu halten scheint. Dies ist ein solcher Einbruch in das von der 1848er Gesettgebung bezüglich der Presse festgestellte System, daß der Alarm der öffentlichen Meinung vollkommen begreiflich und gerechtfertigt it. Bedauerlich, wäre­ es gemesen, wenn Die öffentliche Meinung apathisch zugesehen hätte, wie den öffentlichen Freiheiten der Boden entzogen wird. Er gibt zu, daß Diejenigen, die zum bloßen med der Verleumd­ung im PVrepmiwege Publikationen machen, seine an­­ständigen Menschen sind; aber sind denn jene Räuber, Mörder und Vaterlandsverräther, die fest nur, das Schwurgericht ver­wiesen wer­­den, ‚besser wie jene? Auch jenes Motiv, welches aus der Kost­­spieligkeit des Schwurgerichteverfahrens und aus der Belastung der Schwurgerichte geschöpft wird, ist nicht fichhaltig, nachdem von der Erhaltung oder Schwächung einer großen verfassungsrechtlichen Garantie die Rebe it. CS künnen auch Mißbräuche mit der P­reß­­freiheit vorkommen, wie mit jeder anderen Institution; aber blos zur Verhütung solcher Mißbräuche darf nicht die Institution­­ selbst gefährdet werden. Die Preßfreiheit it aus dem Gesichtspunkte der Wahrung der öffentlichen Freiheit und des Gemenmohles fast so wichtig, wie­ die Volfsvertretung, ja in gewisser Hinsicht noch mich­tiger und sie ist die unwirksamste Grüse der Volfsvertretung selbst. Es ist viel Leichter, die Volfsvertretung zu fälschen und verstummen zu machen, — als die freie Treffe; wichtige Interessen erheiscjen daher, daß die Preßfreiheit nicht geschmäh­t werde; wird sie aber nicht mit jenen, Kardinalen, Garantien aufrecht­erhalten, wie sie im Jahre 1848 geschaffen wurde, dann mirő sie vichkku-.Skskd2724a,ihr-kmZkiskukokjizfiidknVersifsipsvoixsuisssptqßg1 zu entsprechen. Es ist ein großer Irrthum zu glauben, daß Miß­­brätche, welche das Gemeininteresse nahe berühren, nur von Öffent­­lichen Beamten begangen werden können. ‚53 liegt gar sein Motiv vor, zu verhindern, die Machination von privaten Leuten, welche das Publikum ausplündern, unter der Garantie des Sch­wurgerichte­­verfahren in das rechte Licht zu legen. Der § 16 ist eines der unglücklichsten Grperimente in der Sichtung, daß solche Mißbräuche seltener werden, bei welchen die­­ Betreffenden nicht von echtem Gemein­­interesse, sondern von Rache oder Erpreifung geleitet werden. Und die anderen Vorschläge, welche im Laufe der Debatte aufgetaucht sind, taugen ebenso wenig; denn entscheidend it nicht der Umstand, daß die Beleidigung gegen einen Privaten verübt wird, sondern ob die Mit­theilung bona fide, im öffentlichen Interesse geschieht und,ob sie die Wahrheit enthalte? In diesem Falle Liegt gar sein Delift vor, gleichviel­­ ob der Angriff gegen einen öffentlichen Beamten oder gegen irgend einen Privaten geschieht. Die, vorgeschlagenen übrigen­ Tertiriungen sind ebenso unbestimmt wie diejenige der Vorlage und sie würden nur die Volge haben, daß die Juditatur ihren Maclkreis immer mehr ausbreiten würde, bis sie schließlich Die ganze Preßfreiheit vernichten würde. Der $ 16 würde eine solche Breiche in die Preßfreiheit legen, durch welche­­ die reaktionären Strömungen immer mehr eindringen würden. Lieber miss Redner das Schwurgericht auf Nänber und Mörder nicht ausgedehnt sehen, als daß die Wreßfreiheit geschmäh­t werde. Wenn der $ 16 nicht gestrichen wird,­­ müßte er gegen­ den ganzen Gefegentwurf­ stimmen. Emerih Sziyaf findet viel Anziehendes in dem vom Borz­redner gemählten Ausgangspunkte, daß Der bisherige Zustand als identisch mit dem Begriff der Preßfreiheit angesehen werde . Nedner hält aber diese Begriffe nicht für identisch. Nedner mag eine solche Freiheit nicht, welche die heiligsten Synteressen des Privaten völlig s b­ußlos­ macht. 63 will übrigens Niemand diese Delikte der Gerichts­­barkeit entziehen ; der Unterschied zwischen den zwei Standpunkten liegt nur im richterlichen Wege. Die Verleumdungs- und Ehren­­beleidigungsfälle bilden einen geringen Theil der Kriminal-Statistik ; doc waren die fehlerhaften Verdikte in denselben so häufig, daß, in der öffentlichen Meinung thatsächlich der Wunsch entstand, daß der privaten Ehre ein milfsamerer Schuß geboten werde. Wir stehen der fehlerhaften Judikatur des Schwurgerichtes gegenüber und die Auswüchse der Trefse sind so weit gediehen, das für die Sanirung derselben gesorgt werden muß. Die Preßfreiheit wird dadurch nicht berührt werden, wenn Diejenigen, die bei ihrer Kritis nur von dem öffentlichen Interesse geleitet sind, nicht durch eine besondere richter­­liche Institution geist werden. Nebner erachtet es für völlig ar, daß dies nicht identisch ist mit der Preßfreiheit. Die Frage ist nie die: mo út das Öffentliche Interesse ? In dieser Hinsicht bietet feiner der aufgetauchten Vorschläge eine vollkommen befriedigende Lösung. 68 műre einfacher und logischer, in der Handlung selbst das Element des öffentlichen Unt­resses zu Suchen, und wenn es vorhanden ist, den Schug des Schmurgerichtes zu gewähren, im entgegengefegten Falle aber ihm unerbittlich zu verweigern. Dies zu beuntheilen wü­rde aber eine vorhergängige richterliche Kognition notwendig machen, was auf solche Schwierigkeiten stößt, dab die Frage auf diesem Wege nicht gelöst werden kann. so bleibt denn die andere Modalität, den richterlichen Weg nach Stellung, Charakter und V­erschaffenheit der betreffenden Individuen zu bez­­im­men. Die Regierung hat­ diesen­ Standpunkt gewählt, indem sie auch den § 262 des Strafaefetes einbezog, welcher an die Mit­­glieder der von einem Siege konstituirten, Körperschaften vor das Schwurgericht verweilt. Medner leugnet nicht, daß diese Basis eine unvollkom­mene it und eine ganze Klasse von gemeinen Delikten, in welchen ein politisches oder ein soziales „Gemeininteresse berührt wird, den Schwurgerichten entzieht. Er würdigt jene­ntention der Regierung, daß Tie Die ‘Preßfreiheit mit den blos gegen Privat­personen gerichteten Angriffen nicht identifiztet, und er verschließt sich nicht der Verechtigung dieses Strebens, wenn er eine Garantie dafür finden kann, daß die Presgeit Der ‚Kritis an einem Gemteininteresse gesichert wird. Aus diesem Gesichtspunkte nimmt er den Vorschlag des Referenten an, daß der Kreis des schmur­­gerichtlichen Schußes erweitert werde und daß alle jene Gesellschaften unter denselben gestellt werden, melche zu öffentlicher­ Rechnungs­­legung verpfligtet sind. Er geht aber noch weiter und meint, es wären auch alle Kartellverbände und politischen Versamm­lungen einzubeziehen. I­n dieser Nichtung wird er in der Spezialdebatte geneigt sein, in Betreff der Reduktion des Kreises der Privatpers­­onen bis zu den äußersten Grenzen zu gehen. Im Webrigen stellt er si auf den Standpunkt der Vorlage und nimmt dieselbe im Allgemeinen an. « ; · Minister Erdöly will jetzt nur so viel beme­rken,dxch bei einer so weitgehenden Erweiterung kaumnmcht etwas um Kreise der Verletztung der­ privaten Ehre ü­brig bleibt.Die Regieru­ngs war­ bei Einreichung dieser Vorlage nur von der Erfahrung geleitet, daß in ähnlichen Fällen von Verlegung der privaten Ehre die Schwur­­gerichte sehr oft unpaffende Untheile schöpfen, was das Bublitum gegen das Sch­wurgericht, ja selbst gegen die Wreßfreiheit feindselig stimmt. 68 ist hier nicht davon die Mede, eine Brefche in die Preb­­freiheit zu legen, sondern es soll vielmehr eine solche Züche verstopft werden, in welche der Preßfreiheit selbst zum Nachtheil gereicht. Emerich Voepter kann darin, daß Verlegungen von privaten , Interessen vor die ordentlichen Gerichte verriefem werden, besonders bei der vorgeschlagenen Er­weiterung der Kategorien, eine Gefähr­­dung der Preßfreiheit nicht erblidhen. Auch praktiiche Gesichtspunkte erhei­chen, daß das Schwurgericht nicht über Gebühr mit solchen Bagatellen belastet werde. Am Kriterium nimmt auch er die­ Unter­­scheidung nach Individuen an und er billigt, daß auch die Aktien­­gesellschaften einbezogen werden. Er nimmt die Vorlage im Allge­­meinen an. u Alerius GYörH_ erblicht in der Vorlage auch­ andere Dis­­positionen von solcher Wichtigkeit, welche modifiziet werden mü­hten, weil er sonst gegen die ganze Vorlage stimmen mü­rde. Am wesent­­lichsten ist jedenfalls die Frage, ob es zulässig sei, die Preßfreiheit in welchem Theile immer zu schwächen ? Die Preßfreiheit betrachtet auch er als eine einheitliche Insstitution; ein Streben zur Maß­­regelung derselben milde die Grundlagen der Verfassung " selbst erschüttern. Eine solche Erschütterung erblicht er in dem § 16. Sehr gefährliche Erscheinungen zeigen, daß man wirklich eine Breihe in die Wreßfreiheit schlagen will. Die richterliche Praxis trachtet, entgegen den deutlichen Intentionen des Geieges vom Jahre­ 1848, ein ganzes Gebiet der Prehangelegenheiten zu fonfisziren. Golden­erperimenten gegenüber darf man sie in seinen Handel einlassen. Man sagt, daß die Geschwornen nicht richtig urtheilen. Solche Argumente schwärzen die Istitution Der­en­gerichte an, abgesehen davon, daß nur Derjenige, der Mitglied der betreffenden Jury war, richtig beurtheilen kann, welche Gesichts­­punkte die Geschmornen geleitet haben. Das Geschwornengericht bietet der Offenbarung des öffentlichen Geistes kaum, und dieser Garantie kann am wenigsten gerade Ddie­ Wreise entbehren. . Gerade bei den Ehrrenbeleidigungen und Verleumdungen liegt es in der Natur der Sache, daß die Genugthuung bei den Gesc­mornengerichten gesucht werde, denn der berufsmäßige Richter urtheilt blos nach Paragraphen, während die Geschwornen auch jene allgemeinen sozialen Begriffe in Betracht ziehen werden, welche von Zeit zu Zeit bezüglich der Ehre bestehen und welche in festgebundenen Baragraphen nicht zum Aus­­druch kommen können. Wie können Diejenigen, welche die Geschwornen­­gerichte nicht fü­r geeignet halten, die Privatehre zu wahren, ihnen jene wichtigen Angelegenheiten anvertrauen, in welchen oft sogar eine juris cognitio nöthig it? Für die Ehre haben nicht nur Die Grandseigneurs Sinn, die Duelle tümpfen, oft bilden sich Die ein­­fadhen, armen Leute viel richtigere Begriffe über die Ehre. Einige Redner wollen den im Gefäß festgelegten Kreis noch erweitern und die zu öffentlicher Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen Hineinziehen, ein Bankier aber, der nicht zu öffentlicher Rechnungs­­legung verpflichtet ist, kann auch solche Handlungen begehen, welchen gegenüber die Interessen des Publikums gewahrt, werden müssen. Meinn Nedner auch zugibt, daß man die reife vielleicht mehr als alles Andere mitbrauchen kann, so ist dies noch kein Grund, mit dem Bad zugleich auch das Kind auszuflü­tten und die in der­­ Preßfrei­­heit liegenden großen verfassungsmäßigen Garantien zu verlegen. Aus all diesen Ursachen ist Nedner der Ansicht, daß die fraglichen Bestimmungen unbedingt wegzulassen seien. m Medrigen bemerkt er, daß der Gesegentmurf dem Geschmornengerichte so wichtige Angelegen­­heiten entzieht, daß es nöthig sein wird, bezüglich dieser, die persönliche Freiheit und das Hausrecht zu wahren. Bei der heutigen richterlichen Organisation hält Redner auch die allzu große Ausdehnung des­­ Wirkungskreises der Bezirksgerichte für gefährlich. . Comund Bartha nimmt den Gefegentmum­f in seiner gegen­­wärtigen Form nicht an. Er hält es für sehr eigenthümlich, daß im Einführungsgefeg jene Bestimmung des Strafgefeges modifizirt wird, laut welcher die im Wege der Treffe begangenen strafbaren Hand­­lungen in den Wirkungskreis der Geschwornengerichte gehören. Daß die Verbrechen und Vergehen der Gemaltthätigkeit gegen die Behör­­den und andere ähnliche Handlungen dem Geschwornengerichte ent­zogen werden, bedeutet einen Mangel an Vertrauen zu dieser Insti­­tution. Dasselbe Mißtrauen, ja ein Verlegen der verfassungsmäßigen Garantie, tritt auch im § 16 zu Tage, ja selbst im $ 19, welcher ein neues Delikt statuirt und vieles an das Bezirksgericht leitet. Redner hält es für unstatthaft, den Wirkungskreis der Bezirksgerichte so weit auszudehnen, wie dies im Gefegentwurf geplant ist. Daß einige im „Offenen Sprechsaal”" begangene Beschimpfungen nicht vor die Jury gelangen sollen, it­tein genügender Grund für irgend eine Einschränkung der Breßfreiheit. Wenn die Geschmwornen sein Gefühl für die Privatehre haben, so darf man ihnen auch jene wichtigen Angelegenheiten nicht anvertrauen, melde der Gelegentwurf den Geidmornengerichten zumeist. «­­Balchm­uth hält es für einen großen Fehler des Gesetz­­entwures,daß er die Einführung d­i­es so wichtigen Gesetzes,wie es das Strafverfahren­ ist,einer Ministerialverordnung ü­berläßt. Redner ist nicht geneigt,der Regierung dieses Recht zu bewilligen. Was den§16 betrifft,so zeigt das Herumtappen seiner Vertheidiger am besten,daß es nicht gestaltet ist,die große Interessen der Preis­­freiheit zu verletzen,indem man die geringste Bresche in sie schlägt. Ohne eine wesentliche Modifikation des§16 nimmt Redner die Vor­­lage selbst im Allgemeinen nicht an­ Bala Bambus hält es angesichts jenes heute bereits all­­gemeinen Bestrebens,daß Jedermann außer seinem Privatkreise auch als­ ein Theil"der Gesellschaft wirken will,für unmöglich,eine Grenz­­Geschwornens­linie zwischen des strafbaren Handlungen privaten und den en­g­­lichen Charakters zu ziehen.«Es­ kommen nur vereinzelt»aller Iyexchen und­ nettjen ganz prnetten Charakterbeilen könne..­...Wegen dieser vereinzelten Fälle aber darf mant­ic­tanen Ga­rantien der Verfassung führen.Wenn Redner in dieser Beziehung keine beruhi­­genden Aufklärungen erhält,kann er den Gesetzentwurf selbst im Allgemeinen nicht annehmen, schließen, von ob­e­n .­­­ Gustav­ Grviß hält­ die Institutiont der Preßfreiheit wohl fü­r eine große verfassungs­rechtliche Grantie,diese ist jedoch nicht synonym mit der Instituten der Geschwornengerichte.Die Preßfreiheit ist auch ohne Geschmornengerichte denkbar. Nedner perhorreszirt die Auf­fassung, daß man die Beurtheilung von Preßdelikten nicht den ordent­­lichen Gerichten anvertrauen konnte. Daß jedes Mitglied des­ Aus. Thufjes die Wichtigkeit des § 16 fühlt, wird auch durch jene aumnsich­­­tige Aufmerksamkeit bewiesen, welche diesem Paragraphen im­ Laufe der Verhandlung zutheil wurde. Auch Nedner fühlt, daß dieser Paragraph unverändert nicht angenom­men erben­ fönne, er fan sich privatem und denen wirft die Frage auf, Garantie liegt schon darin, tangirt wird, aber zwischen melde der Ansicht­er behält sich übrigens vor, Verhältnissen eine "neue "Verfügung nöthig tt. In der Praxis wird die Privatehre von ven Gelchwirnengerichten in ehr eigenthümlicher Weise beurtheilt und diese D Beurtheilung bietet den begangenen Rechtsverlegungen gegen=­­über nicht immer eine Genugleitung. Redner leugnet nicht, "bak e3 frierig sei, eine Grenzlinie den Angelegenheiten von, daß die Breßangelegenheiten an jene Gescimwornengerichte gemieten sind, welche ich auf dem Git von fönigligen Tafeln befinden. Pan könnte auch noch weiter geben und eine spezielle Jury mit höherer Dualifikation ausschließlich für Verleumdungs- und Ohrenbeleidigungsprozesse einießen, ohne sich­sicht darauf, , ob ss diese auf öffentliche Funktionäre oder Privat­­personen beziehen. Insofern diese­dee nicht für annehmbar gehalten werden sollte, schließt sich Redner prinzipiell jenem Standpunkte des Gefegentwurfes an, daß die im Wege der Presse gegen die Privat­­ehre gerichteten Berleumdungsdelikte an die ordentlichen Gerichte gewiesen werden, wodurch die Preßfreiheit nicht Gegner des man Gefegentwurfes sich jeden, im über­liefe er­ es nicht vielleicht möglich wäre, auch im Rahmen der Geschwornengerichte einen Modus zu finden, um der Reivatehre wirksameren Schuß angedeihen zu lassen. Geringsten Frage bei den Details näher zu äußern. Die allgemeine Debatte wurde hiemitge­­griffen und es ergriff das Wort Justizminister Erdély. Der Minister sieht selbst nag den im Ausschub vorgebrachten Grörte­­rungen seine der Gefahren, von diesen.. Vorlagen er auch nur ein Körnchen Wahrheit in den Aus­­führungen der — dessen kann zu festigen, nicht der versichern — die Vorlage fallen lassen. Da aber seiner Ansicht nach dieser Gefegentwurf die Preß­­freiheit absolut nicht tangirt, da diese Frage mit der Angelegenheit der Preßfreiheit absolut in daß jene Shmusigen Ahrgelegenheiten, Zusammenhang steht, muß der­ Minister an seinem Entwurf festhalten. Die fundamentalen Garantien der Preßfreiheit sind im Presgefeb selbst niedergelegt, die Vorlage aber verlegt seine einzige Bestimmung dieses Gefeges und bezieht blos, welche mit der großen Idee der Viehfreiheit in einem Aichem nicht einmal genannt werden dürfen, der Ahndung nicht entgehen. Er kann nicht einmal die Rede davon die unbeschränkte Freiheit der Presse einzudämmten. Der mec­ht blos, daß solche bestmillige, niedrige Angriffe, deren Kraftlosigkeit einen so großen efens gegen die Geschwornengerichte erweckt, nicht unbestraft bleiben. Die Antipathie, welche sich an vielen Orten gegen die Geschwornengerichte zeigt, it zum großen Theile auf den Umstand zurkezuführen, daß die Urheber solcher Angriffe freigesprochen wurden. Das Ziel Vorlage it, die Breite von " solchen Ausmachten zu befreien, melde die daß er an dem Standpunkt Reinde Hinter der Preife jeden Tag­ vermehren, während mir doch bestrebt sein müßten, die Achtung vor der Treffe Ah­nen 2 des § 16 stübt sich auf zwei Para­graphen des Strafgesetes, in welchen die öffentlichen Beamten und Funktionäre deutlich umschrieben sind. diesen Paragraphen steht ‚eine ganze Judikatur, welche festgestellt hat, wer als öffentliger Beamter oder Funktionär zu betrachten it. Die Frage, ob­ eine Ber­leumdung oder Ehrenbeleidigung sich gegen­ den öffentlichen oder den privaten Charakter des Verlosten richtet, wird das Gericht meritorisch entscheiden. Eine bestimmtere Formel konnte der Minister nicht in Vorschlag bringen. Bei den Details sind diese Frage übrigens noch eingehender erörtert werden können. Redner nur so viel, daß ohne eine Ausdehnung dieses gezogen wird, muß Gutwurf es festhalte. Was den­ M Wirkungskreis der Bezirksgerichte betrifft, er habe nicht3 Minister Wirkungsfreifes die Einführung des Strafverfahrens gegen derzeit kaum überwindbare Hindernisse stoßen würde. Der Vorschlag, für die Ehrenbeleidigung­ und Berleumdung spezielle Suries einzufegen, würde prak­tisch gegen große Hindernisse verstoßen, diese Verfügung hat sich auch dort nicht bewährt, wo sie bereits eingeführt har. Was den von den einzelnen Gerichten in Großangelegenheiten eingenommenen Standpunkt betrifft, so erklärt der Minister,­ im Laufe der Spezialberathung Dagegen einzumenden, wenn in Er­ägung Referent Franz Chorin meist darauf hin, daß er in seiner­ , ersten Nede $ 16 nur unter der Bedingung angenommen habe, daß der Kreis jener Personen gezogen werden wird, bei welchen das öffentliche I­nteresse zu Ihügen it. Die Debatte hat auf den Nedner den Eindruck gemacht, daß der im Gefekentmurfe festgestellte Rahmen viel zu eng­st und im Laufe der Spezialdebatte erweitert werden muß. In dieser Beziehung behält er sich vor, bei dem betreffenden Paragraphen einen fünfreien Vorschlag zu machen. Die Majorität des Ausschusses nahm hierauf den Gejetentmwurf im Allge­­meinen am Die Spezialberathung wird in der morgen Nachmittags 5 Uhr stattfindenden Gitung des Ausschusses beginnen. = befürchtet. Wirde sein, er den auch auch daß gegenüber den heutigen Ausschuk des diese Frage nicht vers Eine gemilse öffentlichem Interesse zu ziehen, so bemerkt jo der und mi­rde er jedoch­ erklären.­ ­ · Oc­terreichisches Abgeordnetenhaus, Wien, 30. April. Drig-Telegr­ _ [Fortseßung aus dem Abendblatte] In der Debatte über den Dringlichkeit­­antrag des Abgeordneten Berta­uf führt Minister-Präsident Graf Badeni aus: Nach dem Züricher Eisenbahnkongresse seien in Oesterreich zahlreiche Vereine von Eisenbahnern gegründet worden, nur zum Umnwede der Agitation in den Reihen der Eisenbahn­­bediensteten. Die in den Versammlungen, für die in der Presse auf­­gestellten Forderungen hätten im Falle ihrer Realisirung die Lahn­­legung der Eisenbahnverwaltungen zur Folge. Obwohl man wußte, daß eine solche Realisirung unmöglich sei, wurde sogar ein allgemeiner Strite in Aussicht genommen, um den Forderungen Geltung zu ver­­schaffen. In dieser planmäßigen Aktion liege eine große Gefahr für die Staatsinteressen. Andererseits trachtete man, unter den Eissenbahn­­bediensteten Unzufriedenheit mwachzurufen.­­ Diese Bewegung umfasse zunäcst das M Werkstättenpersonal, sodann das Zugs- und Wächter­­personal und schließlich einen Theil der Beamtenschaft. Diese Ber­­trebungen erschienen geradezu gemeingefährlich. In Folge dessen er­wuchs für die Negierung die Pflicht, dieser Vereinsorganisation ein­ Ende zu machen. Gegen die verfügte Auflösung der Vereine stand den Betroffenen das Not der Beschwerdeführung an das Reichs­gericht zu. Die Negierung spricht sich gegen die projektivte Einregung eines parlamentarischen Ausschusses in­­ dieser Angelegenheit aus, welche einen Eingriff in das Recht der Exelative bedeuten würde. (Lebhafter Beifall.) Der aus der fünfthn Kurie gewählte klerikale Abgeordnete Oberkondukteur Tusel erklärt als einziger in diese chaise siBeUs der FachizIann,daß er gegen die Dringlichkeit stin 1111e-Die Fachs­organisation­ der Eisenbahner habe ihren Wirkagskreis weitaus überschritten und ihre fachliche Thätigkeit nie begonnen,s sie habebxos ihre Mitglieder successive in das politische Getriebe der sozial­­demokratischen Bestrebungen hineingerissen.(Rufe der Soz­iald­em­os­kraten:Und nicht der Klerikalenl Rufe rechts:RuheZerhaben Sie auch nicht unterbrochen.) ; « Axmann(christlich-sozial)erklärt nantens seiner Partei, als unbedingter Anhänger der Koalitionsfreiheit fü­r die Dringlichke­ rt­­stimmen zu wollem denn mur die Organisation gewähre die Möglich­­keit,einen Kampf gegen jene Elemente zu führen,welche heuke gegekx die Arbeiterschaft menschenuunwürdig austreten.(Lebhafteleikk­leleg beidetc Antisemite 11.)Wir beobachten seit Langem,fälzttedney zu daß zwischen»ihnen«und«den Organen jener Partei,zu der Sie sich lang in eineq fremdlichen Verhälttrisse befunden haben,seit einiger Zeit schon jnige Harmonie herrscht­(Stürmischer Widerspruch der Sozialdem­okraten!Sie genen diese Thatsache nicht leugnen. (Nufe: bei "den Anti­­ semiten: Das sind­ die Suben! — Nefel: Die N­uden haben antisemitissch gewählt! Nufe bei den Sozialdemokraten:­­Ihr macht ja im Gemeinderathe mit Rothschild Geschäfte. — ‚Große Unruhe­ 63 hat uns außerordentlich, gemundert, daß Dr. Verkauf bei Zith­ung der Namen von Leuten, die einer gemillen Clique als gehören,­ welche die Arbeiterausbeutung betreibt, nur solche Namen genannt hat, die jüdisch klingen. Sie haben merkwü­rdigerweise nicht­­einen einzigen christlichen Namen genannt, und mir haben Sie im­ Verdacht, daß Sie vielleicht gar anfangen, auch etwas in Antisem­i­­tismus zu machen. (Lebhafter Beifall der Antisemiten, Widerspruch­ der Sozialdemokraten.) Vielleicht hat Sie der Ausgang ver­legter Wahlen in Niederösterreich dafur bestimmt. (Gelächter der Sozial­­demokraten.) 99. erkläre­n nochmals, daß mir für die Dringlichkeit­ stimmen werden, aber aus dem einzigen Grunde, weil wir jede Wer­­­gemaltigung, möge sie nun von staatlicher oder irgend einer anderen Seste ausgehen, entschieden bekämpfen. (Lebhafter Beifall und Hände» Blau­hen bei den Christlich-Sozialen.) «.«» Krek beginnt in slowenischer Sprache und führt damit deutsch fortfahrend,au­s,daß es sich heute ikm euren Prinzipienkampf handle. Darauf weisen schon die Gegensätze zu den Personen hin,welche hier einander gegenüberstehen.Auf der einen Seite,sagt Redner,ist der«" AbgeordneteDr.Verkauf,·ein·Advo­kat,­auf der ajfderen Seite ich, einPriestenDr.Verkauf ist ein MItglied der jü­dischen Konfessio­r,. Ichbmerstraffe.Ich spreche hier auch im Namen der Eisen­bahnbediensteten.(Widerspruch·)Eisenbahnbedienstete haben mich gemühlt, und ig habe ihnen versprochen, hier ihre Ansichten zu der­ "den Sozialdemokraten gewendet,fort,

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