Pester Lloyd - esti kiadás, 1919. március (66. évfolyam, 52-74. szám)

1919-03-01 / 52. szám

UâsWMschast. Die rückwrrkettde Kteuer. «o» »«iverfitStSprofeffor Dr. Rol«ld Heg«»8«. Budapest, 1. März. Der ungarische Finanzminister be'findet sich i: schwienger Lage. In einer nicht minder schwierigen bei ungarische Lteuerträger. Ein Teil unserer Vermögens Werts geht unter uns herum wie der Sultan Colimán ir dtt Schlacht von Szigetvár: hoch zu Noß wurde er untei seinen Soldaten herumgesührt, als lebte er noch in Wahr heit war er jedoch schon tot. Die Regierung plant mannigfache Maßregeln, urr der schwierigM Finanzlage abzuhelfen, und unter dieser ist außer der großen Vermögensabgabe die rückwirkend! Erhöhung der Kriegsgewinnsteuer in Aussicht genommen Der bezügliche Gesetzentwurf ist auf Verlangen der Im tere'ssenten von der Regierung umgearbeitet, vielfach auch gemildert worden, und das neue Gesetz soll jetzt bald er­laßen werden. In elfter Stmide möchte ich dazu noch ein­mal das Wort ergreifen. In Wort und Schrift habe ich zu wiederholten Malen üuSeinandergesetzt. daß ich es als natürlich und gerecht erachte, wenn die Regierung zur Deckung ihrer finanziellen Bedürfniffe in erster Reih« die Kriegsgewinne anzapft. Ich habe indessen auch hinzugefügt, daß ich nicht glauben kann, durch eine Einkommensteuer mit rückwirkender Kraft würde sich dieses Zrel erreichen laßen. Einmal, weil die Einkommen der früheren Jahre nicht mehr vorhanden sind, sondern entweder perauSgabt wurden oder sich in Ver­mögen verwandelt haben. Dann aber auch, weil jede Rechtsnorm von rückwirkender -Kraft immer mit einem Stück Unrecht verbunden ist. Als die Negierung der Partei der nationalen Arbeit rückwtrkeirde Strafbestim­­mtmgen vorschlug, stimmte ich dagegen; dama'^D zog ich mir den Zorn meiner konservativen Freunde zu. Jetzt, da die Revolutionsregierung mit rückwirkenden Steuèrver­­suchen experimentiert, erhebe ich wieder meine Stimme Dagegen, und jetzt sind es meine radikalen Freunde, die es mir übelnehmLN. Es gibt eben nichts Schlimmeres alS den Vorsatz, konsequent zu lein. Dennoch halte ich wie bei Len rückwirkenden Strachestimmüngen, so auch bei dem Versuch mit der rückwirkenden Steuer dafür, daß es nicht angehe, den einzelnen Mrgcr dafür zu bestrafen, daß der Staat, beziehungsweise die Gesetzgebung loichtsirmia genug waren, ein an sich rwtwerchigeS Gesetz nicht zur nchtigen Zeit zu erbringerl. Nun befiirdet sich jedoch di« Vorlaae über die Mchöhung der Kriegsgewinnsteuer, nachdem sie die 'Retorte mehrfacher Enqueteverhandlmmen passiert hat, bereits in einem so vorgeschrittenen Stadium, daß ich ^nicht zu hoffen wage, durch weitläufigere Entwicklung meines theoretischen Standpunktes rwch irgendein treues Momenr io. d>e Diskussion zu briten. Immerhin ^möchte ich, von der Absicht geleitet, der Srche zu nützen, Her Regiemng und der öffentlichen Meinung noch im '^ten Lugc:chlick zlvei Fragen zur Beachtung empfehlen. Warum ist die Besteuerung der Kriegsgewinne dolkrtümlich.' Dffeiwar weil mwr im Kriegsgewimn Men größeren, michin stäickex zu belastenden, einen -aus der Konjunttur geschöpften, mithin nicht dmch Arbeit erzielten, einen kriegerischen, mithin zu den Lieblichen Besrreüungen gegensätzlichen Erlverb erblickt. DiestS dreifache Motiv ergibt überall den Drang zur Wegnahme des .'.»'riegSgewinns. Icnn ftage ich aber, ob die Regierur.z den typischen .Kriegsgewinn erfaßt, wenn sie, ihrer ursprünglichen Absicht gemäß, die Kriegs­­gewinne derart besteuern will, daß sie die Kriegsgewinn­steuer. zurückgreifend bis 1914, um einen achtzigprozen­tigen Schlüssel erweitert? Meines Erachtens wird gerade der typische KriegSgewinu den Fängen dieser -Konstruktion entgleiten. Unsere Kriegsgewinnsteuer ist Lin dreistöckiges Gebäude, daS schon im Erdgeschoß die richtige Besteirerung des -KonsunkürrgewinnS vermisien läßt, und je mehr Stockwerke ich auf dieses Erdgeschoß lege, desto schiefer wird die ganze Konstruktion. Dis! Kage ist nämlich die folgende: ! Der G.-A. IX: 1909 über die ErweÄsteuer mrte^icht lediglich das aus dem gewerbsmäßig betriebenen Kauf und Verkauf von Steuerobjekten stammende Einkommen der s Erwerbsteuer; das spekulative Einkommen, der Konjunk­turnutzen der einzelnen ist daher von der Erwerbsdeuer befreit. Es folgte dann die Einkommensteuer, die durch G.-A. X: 1909 eingeführt wurde rurd zunächst in Form Mer Kriegsunterstützungssteuer im Jahre 1915 ins Leben trat. Wo das Gesetz über die Einkommensteuer davon ! spricht, auf welche Weise es den lLriverb LeS einzelnen der! Besteuerung unterzieht, da erklärt eS (K 10), Laß bei! Lec Einkommen st euerals Steuevobjekt! zu gelten hat, waS auch die Erwerb st euer! NlsSteueroSjektbetrachtet. Solchermaßen ist ! -ilso der Konjunkturgewinn auch der Einkommensteuer ent- s tzlitten. Nunmehr folgten die beiden Kriegsgewinnsteuer- > gesetzc: G.Ä. XXlX: 1916 und G.-A. IX: 1918. Diese! Pollen ausgesprochenermaßen den Kriegsgewinn erfasien und bezeichnen als besten Basis den Unterschied zwischen ' dem Frisdenseinkommen und dem in den -Kriegs-! fahren faüerten Eiickommen. wie dieses in der Einkom-! mensteuer in die Erscheinung tritt. Die Kriegsgewinn­steuer beruht mithin auf einer Spannung, deren beide Pfeiler eingerammt sind in die Einkommensteuer, die den ^njunkturgewinn nicht besteuert hat, weil der Konjunk­­'turgewinn durch die Erwerbsteuer nicht erfaßt war. In der ungarischen Kriegsgewinnsteuer ist also der spekulative! Nutzen, der aus der Konjunktur gezogene Gewinn nicht besteuert, wohl aber trifft diese Steuer den, dessen Gehalts­bezüge sich im Kriege erhöhten, oder der als Arzt, Advokat! oder dergleichen ein höheres Einkommen hatte, weil er j mehr arbeitete, oder weil infolge der Verschlechterung der Valuta sem nomi^es Einkommen größer war. Bei uni hat sich der sondeiware Zustand herauSgebildet. daßmai von der Kri-egs gewinn st euer desto wirk samergefaßtlst. jefernermanderSpeku lation gestanden. Führe ich nun auf diesen schiefen Bau auch nock ein viertes Stockwerk auf, indem ich rückwirkend einer außerordentlich strengen Schlüstel, der bis zur völliger Konfiskation ansteigt, anwende, so habe ich wiedei nichts anderes getan, als das aus der Konjunktur ge wonnene Einkommen, das uoes-meck inoromovt, de; L>teuer entzogen. ,! Darum rneine ich. der richtige Kriegsgewinn kam ! durch die Erhöhung der Krkdgsgewinnsteuer in ihrer - gegenwärtigen Konj^truktion nicht erfaßt werden; da; I > ist nicht der Weg. den finanziellen und ethischen Anfor­­> derungen gerecht zu werden. Dies ist vielmehr nw ! derart möglich, daß wir entweder rn der einzuführender - großen Vermögensabgabe zwischen den dort zum Nieder­­, schlag, gelangten Kriegsvermögen mrd den übrigen Ner­­, mögen unterscheiden,'oder aber, wofern die Regierung . - diese Unterscheidung nicht wünscht oder für zu schwierig erachtet, eine besondere, den aus der Konjunktur ge-I zogenen Gewinn betreffende Steuer zu konstruieren ver­- suchen. Schon diese Schwierigkeit, die kaum von einem . Steüertechniker in Zweifel gezogen werden wird, ist ein - Beweis für die Richtigkeit meiner anderen, vielfach be­- tonten These, d/lß die Regierung, je weiter sie mit einem '! rückwirkenden Gesetz zurückgreifen möchte, eine desto größere Ungerechtigkeit verübt. Denn ist einmal die Basis der Kriegsgewinnsteuer derart beschaffen, daß sie Krade den richtigen Kriegsgewinn entkommen läßt, so häuft sich das durch das Gesetz begangene Unrecht unl so mehr, aus je ftühere Jahre es zurückgreift. Dazu kommt noch, daß die Einkommensteuer, deren Spannung als Grundlage der Kriegsgewinnsteuer dient, insbesondere in ihren erster: Jahren durchaus milde Strafen gegen die Nichtfatierenden verhängte, so zwar, daß bloß die Pedantesten Bürger von ihr ereilt wurden, die fatiert haben, ohne daß sie eigentliche Kriegsgewinne gchabt hätten; und nun soll just auf diese letzte Kategorie jetzt, nachtr^lich und unerwartet, dir überaus hohe Steuerlast fallen, die auf ihrer obersten Stufe bls zur völligen LemwgENseinziehung geht. Aus alldem ergibt sich meine zweite Bemerkung, die gleichzeitig auch die Lösung enthält, die ich der Regierung Vorschlägen möchte. In Deutschland steigt der „Entwurf eines Gesetzes über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919" mit seinem höchsten Steuer­schlüssel bei Privaten bloß bis zu SO Prozmt, nicht, wie das ungarisck-e Gesetz, bis zu 80 Prozent. Warum greift das deutsche Gesetz bloß auf 1918 zurück und nicht auch auf ftühere Jahre? Weil das Deutsche Reich vermeiden wollte, daß einer abgeschlostenen Steuerveranlagung gegenüber, mit der sich die Bürger sowohl wie die Aehör­­! den bereits abgefunden haben, im Publikum der Verdacht geweckt werde, als ob der Staat die durch ihn selbst als abgeschlosten betrachtete finanzielle Rechtsordnung auf irgendeinem Gebiete selber wieder zu lockern und auf solche Art das in die Stabilität der finanziellen Rechts­ordnung gesetzte Vertrauen zu erschüttem beabsichtigte. Dieser GeLmlke wurde in mir um so stärker, je mehr ich in der großen Enquete über die Vermögens­abgabe, die sich zu einenr förmlichen Finänzparlament auswuchs, von der dort adg^führten, überaus inter­­estanten Diskussion zu hören bekam. ES wurde dort vielfach das Bedenken geäußert. . die Negierung werde vergeblich Rteuern, daß eS sich nur mn eine cmwalige Vermögensabgabe handelt, denn habe sie einmal den Vermögenssteuerkataster in der Hand, so würde, wenn die erste Abgabe einen unzulänglichen Betrag abwürfe, vielleicht noch eine zweite, Md am Ende sogar noch eine dritte Vermögenäaboabe folgen. Diese Besorgnis -aber muß schon im Keime erstickt werden, ansonsten würden wir -durch die außerordentlich alarmierende und Un­sicherheit 'erregende DrohMg auch schon die einmalige! Durchführung der Vermögensabgabe unmöglich machen. ! Fest Äaube ich. daß dies auch daS Ziel der Regierung ist. Wenn das aber der Fall ist. daM dürfen nicht neue Steuergesetze, rückwirkend auf Jahre, deren Steuer- - Veranlagung völlig abgeschlossen ist, gemacht werden, da ' hiedurch der Verdacht erregt würde, daß bei uns die - vom Staate selbst geschaffene finanzielle Ajechtsordnung beliebig umgestürzt werden könnte. ' ' Der Glaube an die Verläßlichkeit der finanziellen Rechtsordnung stellt daher die AnforderMg, daß auch die - Kriegsgewinnsteuer nicht weiter zurückgreifen darf als > höchstens auf die Jahre, für die die KriegsgewiMsteuer - noch nicht veranlagt ist.'Der Staat würde damit gar nicht schlecht fahren, denn die Kriegsgewinnsteuer ist bisher weder für 1917, noch für >918 veranlagt. Ist es daher! eine unerläßliche Notwendigkeft. anstatt des^ im Jahre - 1918 festgelegten Steuerschlüsselâ mit einem viel streu­­geren, fast schon bis zur Vermögenseinziehung gehenden zu operieren, so kann sich dies meines Erachtens bloß auf die i Fahre 1917 Md 1918 erstrecken. Auch daS bedeutet eine nachträgliche Besteuerung und erregt daher die Bedenken, ^di« ich anläßlich der Verhandlung des Steuereniwurfes so oft be­tont habe, doch wäre es wenigstens praktisch insofem durch­führbar, daß der Staat zu den gewünschter! Millionen ge­langt, ohne in den Fehler des UmstürzenZ der einmal schon endgültig festgelegten Steuer zu verfallen. , Wie aus obigem ersichtlich, besteht also die von mir vorg-eschlagene Lösung darin, daß ich — abrveichend von meinen ftüheren Einwendungen, die überhaupt jegliche rückwirkende Einkommensteuer perhorreszierten — in der - gegebenen schwierigen Lage den Antrag stelle, dieRe - - gierung möge mit der erhöhten Steuer' nichtauf1914, sondernbloßaufdiebeiden Jahre 1917 und 1918 zurückgreifen. ' Der ungarische Finanzminister befindet sich m -- schwieriger Lage. In einer nicht minder schwierigen der s ungarische Steuerträger. Alles weist sie darauf hin, ei» offenes mnd ehrliches KomMomiß einzugeljen. Volkswirtschaftliche Uachrichte«. Buda pest, 1. tL>i e Durchführungsverordnung zu« Steuerfluchtgesetz.) Das Amtsblat't veröffentlicht­­heute eine überaus. handliche Zusammenstellung der Bestim» mungeil des Steuerfluchtgesetzeâ, der Novelle z-u diesem Gesâe sowie der Durchführungsverordnung. Es ist dies der erM Fall, daß eine amtliche Verlautbarung die Zusam­menfassung der auf ein Material bezughabenpeu sämtlichen Gesetz, und VerordnunBbestimmungen enthält. Bei dem Ihm» stände, daß gegen die Verhütung der Steuerflucht nunmehr Mer Gesetze und eine Verordnung bestehen, die teilweise ein­ander ergänzen, sich aber in manchen Beziehungen auch außer Kraft se^n, wird diese Verlauttzarng des Staatssekretärs Kornel Exner von allen beteiligten Kreisen sicherlich mit Befriedigung entgegengenommen werden. jLiquidierung der Militär,'ärarischen Güter.) Laut der heute im Amtsblatte erschienenen Ver­ordnung Z. 4318 des ungarischen Kriegsministers werden sichtlich derAnmeldungundLiguldierungder von den militärischen Behörden und Institutionen, im Laufe des Krieges gemachten und nicht abgewickelten Bestellungen, die folgenden Vorschriften in Kraft gesetzt: All jene Forderungen aus den in Rede stchenden Bestölwigeir, die sich auf vqs: dM 1. November 1918 erfolgte und nachgewiesene Lieferungen be­ziehen, sind bei dem ungarischen Finanzministerium aVzumel­­j den, daS nach eigener Peurtellung einen Vorschuß erteilt. Im ! Falle die LnMelduna beim Kriegsministerium L^iS erfolgt - wäre, wird sie an das Finanzministerrum geleitet. Son­­>stig« Forderungen sind auch weiterhin der Material­> abrustungsgruppe deS Kriegsminlsteriums anzumelden. Är i Anmeldungstermin währt brs zmu 15. Mäi^. In der Anmel­dung müssen die Summe der behobenen Vorschüsie, die Menge ! des im- Eigentum der liefernden Firma befindliö^n «nberühr­­ten Rohmaterials, ferner der Umstand enthalten sein, ob der ; Lieferant dieses Rohmaterial auf Grund der Antpeisung des ! Aerars, also zu gebundenem Preis, oder aber im des freim Handels beschafft hatte- Der Lieferant, der im Besitze eines gebrmdenen Rohmaterials sich befindet, keaw darüber nicht frei entscheiden. JnsofeM er solches MatericU über Ber­­füchmg irgendeines zentralen Organs einer anderceu aufarbei­! tendm Unternehmung übergeben muß, hat e» dies« Ueber­­! gäbe ztveckr Vergütung der eigenen Anschaffung-kosten der Materialverwertungs - A ktieno«sellsch aft cmzumelden und dis Abrechnung mit dieser Aktiengesellschast ! vorzwrehmeil. Gegenüber der übernehmenden Unternchmunz verrechnet ebenfalls di^« Aktiengesellschaft den Preis des übernommenen Rohstoffes. Hat aber der Unternehme» > solche Materialien vereits in Arbeit genommen, so ist er ^verpflichtet, die Differenz zwischen dem gebundenen An­> schaffungspreis und den anläßlich der Nebernahme c^eltenden j Preisen innerhalb dreißig Tagen der MaterialbesMffung^ Mrengesellschaft einzuzahlen. Jene Waren und ErzMgniffe, die auf Bestellung der Militärbehörden bis zum 1. November ! ISIS fertiacrestellr, aber nicht ablieferbar wclren, Mneu von seilen des Kriegsministeriums zu Lcrsten des liquidieren» > den gemeinsame» KriegKwinisteriums übernommen werd«», j Pis Gesuche wegen solcher Ueberncchme sind bei d^ ! Materialabrüstuugsgnchpc des ungarischen Kriegs­ministeriumS einzureicheii. Diese Verordnung hcU rück­wirkende Kraft bis zum 1. Novmuber des Voficchres. Eine zweite Verordnung des Kriegsministers behcmdell die .Betrauung der Matsrialbeschaffuugs- Aktiengesell schäft mit der Bertvertung der für Militärzwecke nicht mehr benötigten, im Eigentlrm Aerars befindliche Güler durch den Ministerrat. Dieses Institut ist ein stcmtliches Organ, bei dem jeder Gewinn auSgeWosfen ist mrd dessen Leitung auf Grund des Mrnisterratsbeschlnsses der Kriegsminister èrnanrrt hat. Die Aktiengesellschaft steht unter der direktesten staatliche Auf­sicht. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, über die überflüssig gewordenen militärärarischen Güter, die mit Oesterreich gemeinsames Eigentum bilde», mw hinsichtlich deren wir leinerzeit mit L^sterreich abrechnen müssen, eine gerraue Evidenz zu führen und dicse Güter entsprechend den Per­­filgungen der Regierung zu verwerten. Verkauf aller militärärarischen Matorralren kann daher crusschließlich nu, mit Wissen der MaterialabrüftungSgruppe des Kriegs­­winisterrums rryd im Wege dieser Gruppe durch die Mate­­riâsrwertungs-Aktiengesellschast .erfolgen, mrh «s ist» strengstens verboten, irgendwelche militärische Werte unmittelbar zu verwerte» ober einer anderen Behörde zu übergeben. Es wird allen Militär' lpmrnandos, Behörden und Instituten aufgetragen, die Materialvertvsrtungs-Aktiengesellscyast in ihrer, den Inter-, essen der Erhaltung des Staatsvermögens gewidmeten Wirk­­sitmkeit in der lveitestgchenden Weise zu unterstützen. jBudapester Esfekten-Kasseverkehr.) Die 'Zeschaftsstille hielt heute an, dis GrunLstinunung bleibt aber fest. In der Kulisse gab es mäßige Avancen bis zu 5 bft 6 Kronen, nur Straßftrbahn Icigen matt. Auf dern Lokalmarft wurden Vaterländische Sparkasse weiter lebhaft gesucht- und stiegen um 200 bis 18.550 Kronen. Fest sprachen sich auch ÄerkehrsLank, Städtesördening mid ^rmes aus. Auf dem .Zchiffcchrtmarkt wurde» Adria und Atlantica um 20 Krone» tzöher bewertet, gninge Avancen weise« nich Alla. Kohlen, Zement, Gummi, Eisenbahnverkehr und Spodimn auf, während BeocSinßr und Drascht etwas nachgaben. Di« Krorienrente wurde zu 91.25 brS 81.80 gehandelt. Das Sekretmcist stâs folgende rwrgejäüene Klrrse fest: Snntlons Uax. 8rölUt___ 851.— 944.— Vsrksdrsdsntc 450.— 483.--­Osstsrr. Lrsâit... 675.-7- 672.— ttermvz_______ 376.— 378.— llomwer2iaIdAik4445.-'- 4455.— l.»oâe8d»nlc...„ 453.— — vnA. Lank „ ., 701— 713.— Ksrirur.............- 2S4.— SZ0.— ßsksMxtskLnk... 611.— 612.— 6everbsb»vk.... —.— —.— ^xrarbsnlc,......... 713.— 780.— klaackslskrsâild., 3-55.— 283.— llolridaolc...822.— 827.— öoso. ^Ar»rd»iilc 388.— 888.— ttvpâsksnbs.ak 505.— 502.— "8tScltetöräeruox. 665.— 678.— VstsrlLnâ. 6snk. 491.— 492.— 6ruoâbssits___ 245.— 355.— ttsâäteudmik . 588.— 569.— ILrost.bimcksed.,, —. s t^stsrl. Sparlc. 16550.— —Inasrstâätisoke.. — Oax. .IllLsmsms. 685.— 690.— ât. Soaâ.u. ötc- — llas.banâ. ^entr. —l-^opolâstLâtvr.. 232.— 239.— lóerőin, ttsvptst.. 2080.— 2100.— s. linx. 48«elr, 19000.— —.— konoisrv........... — k'Lanonill küoirr. —Vstsrl.-lesek. —.— OngLr.-I?r»in:...... —.—

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