Pester Lloyd - reggeli kiadás, 1925. április (72. évfolyam, 74-97. szám)

1925-04-01 / 74. szám

Sozialisten und Demokraten und allen lWeval gerichtetm Bolitikern bloß Schaden brächte. Noch ists Zeit zur Ein> sicht und Einkehr. Die intransigenten Anhänger der Pas­sivität mögen sich vor Augen halten, wie die Sozialisten in EnFland, Frankreich und Deutschland, kmz überall, wo sie wirkliche politische Bedeutung haben, ihre Mission auf­­fasien. Wenn unsere jetzt noch der Passivität zuneigende Opposition in diesem Sinne denken und wirken wird, dann kann die Frage, ob sie wieder im Plenum der . Nationalversammlung ihre Pflicht erfüllen will, nur eine bejahende Antwort finden. Der GefstzettlMnrf über das O-eehaas im A«ssch«ffe. Die vereinigten A-nsschüstse für Staats- Vecht und Justiz setzten heute ând unter denl Vorsitz des Abgeordneten Platthy die Spezialdebatte über den' Oberhausentwurf fort. Die Regierung war durch den Mnifterpräfidenlen Bethlen und den JustiUnimster Pesthu vertreten. Nachdem >der Ausschuß die §8 14 und 16 unverändert angenommen hatte, beantragte bei Z 16, >der sich auf die Wahl der Obechausmitglieder beicht, Referent Abgeordneter Jlläs «ine dahingehende MMfikation, daß die erste Wahl vom Prästdenen des Verwalungsgerichshofs oder von dessen Gtellvertreter, die Hivifchenwahlen jedoch twin Präsidenten Les Oberhatches, und, falls disses- nicht tagt, voin Präsidenten des VèrwaltunlMerichtshofes oder von dessen Stellvertreter gÄèrtet werden sollen. Der Ausschuß nahnr ^den Z 16 Mit t«r vom Referenten Beantragten Modtfikatlon an. Der 8 17, der sich auf die Familienchroniken bezicht, die ibei den init deNi erblichen Mitgliedsrecht ausgestatteten Fa° Milien geführt wenden, beantragte Referent Abgeordneter IIIèA, daß die Eintragungen in diesen Fami­lienchroniken innerhalb 15 Tage nach dem JnÄeben­­treten 'des Gesetzes ergänzt werden sollen, da die letzten Eintragungen im Jahre"l918 erfolgt sirw und seither, nament> sich anläßlich der Krönung, mehrere Familien das erbliche Milgliedsrecht erhalten haben, deren Eintragung noch nicht erfolgt rst. . > . Die Modifikation wurde angenommen. § 18 versNgt über die Wahl der Debegie-rten Hier Munizipien in das Oberhaus. Abgeordneter Ugrón 'beantragte, daß der Obergespan «nd jene Staatsbeamten, die von Amts wegen Mtglieder des MunizipalausschusseS sind, von dem betresfendc-n Ausschuß sicht delegiert werden können. Mnisterpräsident Graf Bethlen stimmte dieser Wodifikation zu, die vom Ausschuß angenommen würde. Bei Z 19, 'der sich auif die durch dis verschiedenen Jnsti­­iutivnLN zu entsendenden Oberhausmitglieder bqfieht, brachte Mgeordnéter Orfsy den Umstaiw zur Sprache, das; die Advokäten kamm ern des Landes in ihrer Gssamtheit zwei Mitglieder zu entsenden haben. Ein Mterer Paragraph hebt das Wahlrecht der Budapefter Ädvokatenkaâner hervor. Man müßte daher den 8 19 dahin aWndern, daß von den Hvei Mitgliedern ein Mitglied der Budapeffter Mvokaten­­kammer anaehvre, oder aber eine enffprechende Aendernng in den spateren Paragraphen vornehmen. Nachdem sich auch MinisterprÄstoent Graf. Bethlen Dr diese letztere Lösung ausgesprochen hatte, zog Abgeord­neter O r ffyseinen' Antragzurück. -^lbgeordneter Ugrón würde es für nötig halten, daß Die drei. größten Orqanstationen -der ungarischen Volkswirt­­fchast: der Ungarische Landes-Agrikulturver­ein sOmges, der Ungarische Aaufmännische Landesverband sOnrkes und der Landesverband lder Fabriks industriell en sGtzoßj ebenfalls eine Vertretung erhalten. . ÄbPordneter Eckhardt belőnie, Laß das Helden» Lapitel sich so sehr im öffentlichen Leben bewährt habe und daß es eine solch wichtige nationale MMon erfülle, daß eine Vertretung dieses Helderrkapitels im Oberhaus der Legisla­tive nur zum Vorteil gereichen würde. Er beantragte, daß das Heldenkapitel sich durch drei MitKie-der vertreten lasse. Abgeordneter Orfstz tv-ünschle dem edlen Wettbewerb, der sich in Len Anträgen äußert, dadurch vorzubeugen, daß «r ^beantragte, man möge in den Ausfchußbericht aufnehmen, daß der Ausschuß das Recht der im Gesetz nicht geregelten wirtsc^stlichèn Interessenvertretungen im Oberhaus in be­­schränktem Maße im Plenum zur Erwägung gebe. Abgeordneter Emil Nagy verwies aus die große Be» deutung der Genossenschaften im Volkslèben und beailtraote, daß die Landes-Zentralkreditgenossenschaft und die Hangya im Oberhaus zur Vertretung gelangen. Abgeordneter Lukács wünschte das gleiche für den Landes-Sanitätsrat und für den Land^sjenat für bildende Künste. Ministerpräsioent Graf Be thlc n wünschte den Antrag des Abgeordneten Eckhardt zu honorieren, wonach das Helden­kapitel im Oberhaus eine Vertretung erlMte. hielt aber die Zahl von drei Britgliedern für übertrieben, da ja die ganze ungarische Volkswirtschaft insgesamt, durch sechs Mitglieder, ferner Handel, Industrie und Kleingewerbe gleichfalls durch sechs Mitglieder vertreten wären. Er hielt es deshalb für -reichlich angemessen, wenn das Heldenkapitcl durch ein Mitglied vertreten werde, und bat den Ausschuß, den Antrag Eckhardt mit dieser Abänderung anzuUehmen. Er beantragte ferner, der Ausschuß möge den ursprünglichen Entwurf im ârigen unverändert annehmen, und nach dem Antrag des Abgeordneten Lrffy in den Ausschußbericht einen Passus Lufnehmen, wonach in beschränkter Zahl und nur bezüglich der anhLsehensten wirtschaftlichen Jnt-eresieNdertrètungLN das Recht der En t s e n d u n g v o n M rlgl i ebe r n d'em PI e n u m c m P f ohle n wird. -Hierauf erfolgte die Abstimmung. Der, Ausschuß nahm die Mydifikakion, wonach das Heldenkapiiel ein Mitglied zu wählen hat, an, verwarf die Anträge Uaron und Eckhardt n-ahm jedoch den Vorschlag Orffys an, so daß im Ausichuß­­berickt die vom Abgeordneten Ugrón vorgèschlaaen-n Orga­nisationen Omge, Omke und Gyoß. ferner die vom Abgeord­neten Lukács empfohlenen Körperschaften, sowie die Kredit­­und Ken'umacuo'scisichaftcn erNE-ni N'erdcn. Bei § 20 l-.-autragte der Referent einen neuen Absatz, der folgenden Wertlaut hat: „DaS Lurch Las .HclL-.msie'gitc! in '-aS Oberbaus 'u cn.fcNdendc Mitglied le.ird durch das in Budapest residicrcnde H.lldxnlapiicl auS e<c Reihe seiner eigenen Mitglieder gewählt." Der Paragraph wurde mit diestr Ergänzung ange-Die §8 21 iuch«L2 drangen imt geringfügigen stilistischen Morüfikationen durch. Bei § 23, -er sich auf jene Mitglieder bezieht, die kraft der Ernennung von feiten des Staatsoberhauptes Mitglieder des Oberhauses sind, beschloß der Ausschuß auf Antrag des Abgeordneten Emil Nagy, iir dem Bericht Les Ausschusses M vermerken, daß der Ausschuß diesen Paragraphen mit der Jnterpretatioii annehme, daß unter den Worten „verdienst­volle Staatsbürger", aus deren Reihen die. ernannten Mit­glieder hervorgehen, auch Frauen zu verstehen sind. .Der Paragraph wurde übrigens mit einer belanglosen Mistischen Aenderung angenommen, ebenso die 24 und 26. Der Referent stellte sodann den Antrag, die Para­­graân 26—28 zic streichen und den bis^rizen Para­­grvp^n 29 an Stelle des alteir Paragraphen 26 zu setzen. Dieser Paragraph zählt die Ursachen aus, die zum Erlöschen der Mitgliedschaft des Oberhailses führen. Die Paragrapheii 26, 27 und 28 wurdeii iii einen neuen Paragraphen 27 zusammengefaP, der folgenden Wortlaut hat: „1. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn das Mitglied sein Mandat dem Oberhanse nicht vorlegt und sein Versäumnis trotz amtlicher Ausiarderung des Präsidenten des Oberhauses nicht wieder gutmacht. 2. LÄnn das Mitglied des Oberhauses die Ablegung des Eides verabs-äunrt oder verweigert. 3. Wenn die Tätigkeit des Mitgliedes mit seinen im Eide .niedergelegten Verpflichtungen unvereinbar ist. Solc^ Mitglieder des Oberhauses, deren Mitgliedschaft in Gemäßheit dieser Be­stimmungen erloschen ist, können fünf Fahre nach Erlösi^n der Mitgliedschaft weder zum Mitglied des Reichstages, noch zum Mitglied des Oberenses getvâhlt werden." Mgeordnèter R a ssay gab seinen Bedenken über die Einsichrung des Paragraphen Ausdruck, besonders in der Richtung, daß man gezenicher einzelnen Mitgliedern des Oberhauses die im ParaMaphen aufgszähüen Konsequeirzen nicht äbieitcn köirne, so beispielAveise Men die Mistlichen Mitglieder, die ihren Kirchen über ihre Wirksâkeit Rechen­­schafOgebèn müssen. Der Paragraph habe nur einen vsxa­­torischen Charakter, ohne d^ Ziel zu erreichen, dem er dienen soll. Man muß mit dem sogenannten S ozialisten­paragraphen brechen, der seinesgleichen nirgend in der Welt Hai. Er ersuchte, den Hüragraphen zu streichen, d» man durch die ErgäriAMg des Jnkompatibilitätsgesttzes diese Fra^ leichter lösen könne. Abgeordneter Ugrón verwies darauf, daß Lieser Paragraph mit dem Wahlrechtsentwurf im Zusammenhang stehe und es zweckentsprechend wäre, ivenn der Ausschuß diese Frage vorläufig äusscha-lten und erst dann einen BHchluß fassen würde, wenn das Plenum zum Wahlrechtsentwurf be­­reits Stellung genommen haben wird. Ministerpräsident Graf Bethlen gab W, daß diese Frage tatsächlich in Verbindung mit dem durch die Unter­­hausmitglieder zü leistenden Eid stehe. Dia Absicht ist die, daß dieser Eid nur auf gewisse Kategorien Anwendung finde, nämlich auf die Kategorie der ernannten und gewähl­ten Mitglieder des Oberhauses, da doch jene, die kraft ihres Amtes m>er ihrer Würde Mitglieder des Oberhauses find., ohnehin schon einen Eid abgelegt haben. Durch den Eid wer­den vier Gesichtspttnkke lKno-riert: 1. Die Treue zum >Ltaat Md zur Nation. Dcks ist nicht ohne Bedeutung, insbeson­­dere wenn man sich der Zeiten erinnert, als die Vertreter der NaticMalitäten im Parlament eine geradezu staats- und nationstindliche Haltung zur Schau getragen haben. Der zweite Gesichtspunkt kommt in jeiwm >ÄiH der Ndformel zum Ausdruck, in dem es heißt: . „Ich verleugne die Gesetze dps Landes nicht." Eigentlich^soll cs heißent „Ich halt« mich aw die Gesetze des Landes." Das wäre aber ein etwas zu weit­­gehender Ausdruck. Diese Seite der Frage ist besonders wich­tig, wenn nian an das EntthronungsKsetz oder an die republikmrische Propaganda denkt. Der dritte Satz der Eidesfo-rmel hat folgen-den-Wortlaut: „Ich werde eine Wänderung der «Gesetze nicht anders a.ls Mit gesetzlichen Mitteln anstr-e-ben." Diese Verfügimg richtet sich gegen etw aig« Putschversuche, also gegen eine Men-tâât, die in deir letzten Jahren so , Kiemlich im -Schwange war. «Sie ist leiLEr iiranchmal auch im Parlament zum Ausdruck «gekommen, so daß die Regierung -sich genStigt sah, einzeliren Abgeordneten gegenüber strenge Maßregeln zu ergreifen. Mer sie hat auch vo-m Standpunkte der legitlmisti­­scheu Propaganda ihre Bedeutung. Menn Redner die Äb­­änderung irgendeines Gesetzes mit verfaffungsMäßi-geN Miitâ anstrebt, so kann niemand dagegen etwas einziirveii- Len haben, allein kein Mensch hat das Recht, die âltigkeit der Gesetze in Abrede zu stellen. Auch der dritte Satz hat eine «gewisse Aktualität, da wir ja in dell letzten .Jahreil gesehen haben, wie einzelne -Parteien -Weifunaen aus dem -Auslande erhielten. -Dies aber heißt so ! viel, .daß «ihre Unabhän-gigkeit u-nd -Souveränität nur sraginen- I tarisch i-st -und daß sie zu Puppen in -den Händen ausländischer Drahtzieher -gewordeir sind. Ti-es-cr 'Satz enthält mithin eine Warnung an sämtliche Parteien, di-es-e abschüssi-ge Bahn zu meiden. Der Min-isterpr-äfident fchl-oß mit der Erklärung, daß er -sich den Standpunkt des Mgeordneten U-gron zu eigen inoche und bemitragt-e, der den Eidest-ext -cnthalt-en^ Z M möge in Schwebe gelass- eir werden, bis -der Ausschuß Gelegenheit findet, diese Frage .gemeinsam irrst dem Mahl­­rcchtsausschuß durchzuberaten. A!nabhän-gi-g davon aber töirnr der Ausschuß das Wesen des § 27 anii-ehmen. - Die Pa-ragraphen 26—28 wurden hierauf gestrichen und der neue § 27 in der durch den Berichterstatter vorgeschlage­! lien Fasiung angenaiilmen. § 27 jfrü-her 30) blieb unverändert. - 8 29 (früher 31) erhielt folgende Fassung: „Das Recht - der Initiative zur Schaffung von Gesetzen steht auch dem Oberl)ause zu. Der Rechtskreis des Oberhauses ist mit jenem - des früheren Magnatenhauses -identisch. Den staatlichen. Vor­anschlag setzt das andere Haus des ReichZtaM fest und an - diesem Voranschlag kann das Oberhaus Seine Äenderung « vornehm-en." ? Abgeordneter Graf -Széchenyi' äußerte wohl gegen ! dieseBestimmung Bedenken, doch ließ dies-e -der Ausschuß i nach ein-igelr Belnerkungen des Ministerpräsidenten Grafen -Bethlen, der hervorgehoben hatte, daß in Ermangelung : silier solchen Bestimmung das Budget des Oberhauses durch das Unterhaiis nicht verhandelt werdeir könnte, uu­. berücksichtigt. . Vor den frü-hcreii 8 32 wurde zwecks Rea-el-ung des. Ver­­m-llniss-cs der beiden .Häuser des Reichsia-aes z-ieinauder folgender neuer Paragraph ein-geschalt-et: ,L-ehnt eill .Haus des Reichslages einen durck. das anLere Haus des Reichstages .mgenoniineveii Ertwl-.rf ab. odm stellt es den Entwurf uii! ivlchcn N-nderi-n-gen m Las rudere .-uriick. 'ic ci-sis !>:Ä aniri«------, ja vc-flistm icne A'-Zs-büsse r-r beiden Häu­ser'die Lcn Enn "«rf zur Blr:r- v-n'^'r-'iet halten, die Aussiliichmig der Gegenürtre in eins-- gcmeinsamc-l Sitzung.- lieber diese gem-einsame Sitzung wird ein Bericht verfaßt, der einen Vorschlag zur Ausgleichung Les Gegen­­sa-tzes zu enthalten hat. Disseil Vorschlag ziehen die be'iüeri .Häuser iit Verhandlung. Sollte es auch lmch dreimaliger Wiederholung dieses Verfahrens nicht gelingen, deii .zwischen beiden Häu-sern obwaltenden Gegensatz auszu-gleichcn, so ist das Abgeordnetenhaus berechtigt, den Text des Eiitwurjes auch ohne Zu-stimmun-g des Oberhauses dem Reichsvertoeser zu unterbreiten. In solchem Fall hat der Reichsverweser, falls er den Entwurf in-Gemäßheit des 8 i3 Les G>A. 1:1920 nicht an das Abgeordnetenhaus zurückveUr>eist, den Entwurf zu promulgieren oder den Reichstag aufzulöscni Hält das aiif Grmi-d der Neuwahlen zusammengetretsne Unterhaus an deiii -dem Reichsverweser uiiterbreiteten Text des Gesetzent­wurfes fest, so hat der Reichsverwes-er den Entwurf innerhaE von vierzehn- Tagen als -Gesetz zu promulgieren." Die 88 32 bis 40 wurden unverändert oder mit belang­losen Aend-erungen zumeist Mistischer Ncrtnr ange» nomme-n. Nach 8 40 empfahl Abgeordneter Graf Sz èchen« yi di-e Eilifü-gung des folgsil-den ilcueir Para-grapheii zur Annahm«: „Die auf Grund ^dcs G.-A. VII: 1885 auf Lebensdauer er­­na-nliten, sowie die für Lebc.nsdauer gewählteir Mitglieder des Magua-tenha-uscs -sind für Lebensdauer Mit-glie-der des -Ober­hauses, vorausgesetzt, -daß sie -ihre un-gavische Staatsbürger­­s-chast behalten haben." Gr-af -Széchenyi begründ-ei-L diesen Aw­trag, mit -dem Prinzip der Rechtskvntinuität. Mir sind ein ' Köwi-gt-um, sagte er n. a., wir müssen daher «den Willen - uns-erer.Köni-ge, daß nämlich die derart ernannten oder Mvähkten Mitglieder des MagnatenhaUseâ für Lebensdauer l Miitglieder der Gesetzgebung seien, unbedingt respektieren. Es j h-amdelt «sich insges-amt -um, 18 erncmnitL und 6 gewählte Mik- : gliedcr des Ma-gn-än-lKa-use-L. Tie Mgep-rdneten. Zu-kacA, Baron Kaas und Emil Nagy stimm-ten diesem Antnag M, letzterer mit der -Beschrânikung, «daß diese Bestimmün-g blpß auf ! di«e ernannten -und nicht auch auf die gewählten Mstglieder des ! Magwa-tenha-uses -Aniwen-dung fiilde. Ministerpräsident Graf ( Bethlen rnachte -gel-tend, daß sich die köni-gliö^ EruMNUnZ l blvß aus das Magnatenhaus bezogen hat und mithin ni-!^ auch auf das Oberhaus angewendet werden k--:>rm-. Indem wir, insinte der Ministerpräsident, -die Angehörigen -des t^s-es ! Habsburg mit weiti-gen AuZn-ahmen ähnes R-echtech Mtakieder ! der.zweiten Kammer, zu sein, verlustig erklären, kann'' -man i nicht wünschen-, «daß di-ejeniigen, die ihr R-schr rwm ^ufe Habs-J bürg erhielten, Mitglieder des Obschauses bleiben. Nach einigen Bemerkungen der Abgeordne-ten Ugr-o n -u-nd Andor ! Barthos wurde der Antrag Les «Grafen SzKhMyi! nfft S. ' «gegen 5 Stlinimen abgelehnt. s Di«-. 88 41 und 42 blieben unverändert. Nach dem i Paraigrachen 42 wurde fo-lgender neuer 8 43 in den EntwurL emgeschaltet: „Die Nornren der Wahl des zur Ver- ! trekung der israelitischen Konfession be­rufenen Mitgliedes des Oberhauses wird -er Justizminister im Einvernehmen mit dem Minister für Kul-..: tus und Unterricht, und zwar unter BerücksiKrgung der isH den §8 6 bis 11 und 22 festgesetzten BestimmungèiJ sotvie.­­auf Grund der nrit Len interessierten MeligiousgemLinden ) durchgefiihrten Verhandlungen feststellen. Diese ârmenO können durch die beiden «genannten Minister jederzeit äbgc­­äMert werden." Nachdem Abgeordneter Baron Kaas sich - gegen diese Bestimmung ausMsprochen hatte, wurde der neue Paragrclph angenommen. j Auf Vorschlag des Berichterstatters wurde der frühere 8 43 mit einer B^timmlmg ergänzt, wonach das neue Ober- ) Haus bis spätestens Ende- 1925 einberufsn Mrden muß. I Nach einem K-eichsalls zu diesem ParagraPlM angenoW- s menen neuen zweiten Wsatz sind die Delegierten der Mmii- ! zip'ien, falls die neuen Munizipalauss-chüsse nicht rechtzeitig - Mwählt w?rden könnten, dirrch di«e gegenwärtigen Munst zipalausschüsie zu wählen. Der frühere zweite Absatz 8 43 wird als erster Msatz des ß 44 fi«gnrieren. ° Die übrigen Bestimmungen des EntMlrfes: wurden unverändert angenommen. Damit erschien die j Vorlage über das Oberhaus auch in zweiter Lesung i als.vera-bschiedet. Die Sitzung war -gegen 9 Uhr M ! Ende. . - Uittvoâ, 1. ^pril 1925 Vom Tttge. Für den landwirtschastlicherl Kredit. -Die Einheitspartei hielt heute abend eine stuudea- I lang dauernde Konferenz, in der die Regierungsvorlage be- j treffend die Erleichterung der Beschafstmg von landwirtschaft­lichen Krediteir in Verhandlung gezogen wurde. Bon feite»­­der Regierung waren Finanzmrnrster Dr. B u d, Justiz» . Minister Dr. P L s t h y und Ackerbauminister Mayer zu- j gegen. Alle drei Minister griffen in die sehr lebhafte Debatte, i die sich über -den Eirt-wurs entspannen hatte, wiederholt siiu j Las Referat hatte der BerichterstaUer für den Entwurf in der Nationalversammlung Wgeordncter Dr. Tihamér Erödi-Harrach inne, der den Entwurf in einer seht' gründlichen und sachgerechten Rede zur Ann-ahme ernpfahl. Finanzminister Dr. Bud hielt in der Konferenz eine ' längere Rede, in der er betonte, daß der Entwurf keine« ' anderen Beruf habe, als dem ungarischen Boden seine erschüt­- terte und sogar fast völlig vernichtete Kreditfähigkeit, zurück­­! zugeben. Der erste Paragrapl) des Entwurfes, so führte der Minister aus, «der vielfach mißverstanden und sogar falsch ausgelegt wird, schafft kein Monopol und hat nur den Zweck, die Emrssion von Pfandbriefen durch eine einheitliche Orga­- nisation zu ermöglichen. Das im Entwurf vorgesehene Finanz­syndikat soll nur deshalb errichtet werden, damit, falls die Verhandlungen im Auslande init Erfolg abgeschlossen werden können, keine neue Geldanstalt ins Leben gerufen werden müsse. Tie Bestimmungen des Entwurfes haben zum Teil die .Kreditgewährung, zum anderen Teil dis iÄnissio« von - Pfandbriefen nach einem einheitlichen Typus zum Gegen­staud. Die Gewährung von Kcredsten soll den einzelnen Geld­instituten Vorbehalten bleiben, und es würden an der Aktion alle Geldanstalten teilnehmen, die sich auch früher mit dem Hypokhekarkreditgeschäft beschäftigt haben. Dfe Behauptung, als wollte die Regierung gewisse Großbanken begünstigen, ist vollständig aus der Lust gegriffen. Sobald ein Kredit gewährt - worden ist, wird das betreffende Geldinstitut die Anleihe auf das Finanzsyndikat zedieren und dieses wird die 'Pfandbriefs . emittieren. Die einzelnen Institute beteiligen sich an der Anleihe nach Maßgcwe ii)res Goldvermögens. Eine Aus­nahme bilden in diesem Belange bloß die altruistischm Boden­­kreditansialt-n. Es ist miilnn nicht wahr, als ob sich an der rcditaltion nur jene Anstalten beteiligen würden, dre Mit­­gliedcr d-s Fin.rnffyn-dikats sind. Es werden, wie gesagt, nicht ' UN.- di- Gros-b.rnk-n, sondern alle Gcldinstitclte an der Aktion - tcilnehmcn, Lie sich schon vor dem Kriege mit dem Psaudbries­­geschäft bcfchäftigt haben, und die Gebarung des Zinanzsyndi-

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