Pester Lloyd - esti kiadás, 1928. március (75. évfolyam, 50-75. szám)

1928-03-01 / 50. szám

Ws eigentlicher Friedrnsstifter wird allgemein König Boris genQnnch als tokwoller und Mschickter Perm ttler hat sich Äußenmmister Burvv gair,; vurMgi^-ch Gewährt. Ob nun diese Aussöhnung echt und von Dauer sein wird, kann niemand Voraussagen: immerhin hat Bulgarien wieder eine „starke" Regierung mit gesicherter, verläßlicher Mehrheit im Prrrlanmni, was rnancher andere Balkanstaat seit Jahren vergeblich erstrebt: Vie Ge­währ einer schweren Krise ist Dr. absrhbare Aeit Leschworeri, und die Regierung kann nunncehr an die Lösung der Pro­bleme mit srischer Tatkrast herantreten. Daß auch das Bolk die Einigung und Aussöhnung zuchimmend begrüßt, geht aus dem Ergebnis der am 19. d. M stattgesundenen Wählen sür die Dorsgeineinden ki^rr lMvor. Dies^ sür den '-sgowor über­aus günstige Wahlresullat beweist, daß auch die BarmMschaft eine starke, stabile Regierung haben will, Äi-e imstande ist, Ruhe und Frieden >im Innern M sicherer, weil sie an den vielen gnaueiwollen Expcvimenten unt Demagogie und Ge­­walcherrschast melIr denn genug ersähren har. All den allerwichtiAen Problemen der nächsten Wochen gchört an erster Stelle die Milderung der finanâiel l e n Notlag-c, die sich mit sedem Tage bedrohlicher gestaltet. Zum ersten Male seit KrioKböginn hatte Bulgarien im Jahre 1927 eine stark aktive Handelsbilau:: aufKUweifeii, aber ihre günstige RiickwirLung ans die Mssive Acchlungsbilan.1 ist natiir- Lich noch nicht M merken. Die Llnleihesrage steht daher^im Vordergründe der öffeiKlichcu Diskulssion: sie soll in der MLrz^ 'tagung des VÄkeândes meritorisch entschieden werden, und der unverbesserlich optimistische Finanâminist-er Mollow l)0sft mit voller Bestimmtheit, von seiner Levorsbehenden Reise nach Genf nrit volleir .Händen MrückMkchren. Allerdings ist nran hier be,;üglich des nonrinalÄr Betrages ^der Anleihe diel be­­scheidener geworden als vor etlichen Monaten. Ursprünglich war von 12 bis 13 Millioneit englischen Pfund die Rede, dann rÄ>uzierte man den Betrag aus 19 Millionen, und nun verlautet gar, der Nominalbetrag werde nur 5 Millionen Pfund ausrnachen, also kaum dreiundeinhalb Milliarden Lewa, wlwon eine Milliarde als Wschlagzahlung auf die schwebende Schuld an die Nationalbank abzuführen sein wird. ,Daß der Rest das Kraut nicht schr fett machen wird, weiß jeder, der die finanzielle Not Bulgariens halbwegs kennt, aber dem Verdurstenden ist oft auch mit einem kleineren Schluck Wasser geholfen. Währenv sich das internationale Großkapital gerade Bulgarien gegenüber so reserviert und knickerisch stellt, weil alle seine Ressourcen für die ominösen Reparationszahlungen verpfändet sind, liest man hier nicht ohne Neid, daß die neueste griechische Anleihe in London und Paris vielscrch überzeichnet wurde, und daß Jugoslawien gar eine Ricsenanleihe von 50 Millionen Pfund erhalten wird. Natürlich empfinden die Bulgaren die Fesseln von Neuilly nm so drückender. Ho vietw! Ein aktiver Politiker soll sich auf ein kategorisches, un­wandelbares Ja oder Nein nie svstlsgen, denn früher oder 'später wird er «durch die Macht der Tatsachen doch desavouiert. Als im Dezember v. I. hicr'Lskannt wurde, daß das Genfer Finanzkomitee eine Auslaânlcihe unter dem Protektorat des VöÜevbunLes nur unter der Büdingung Lesürworlen und fördern wollte, daß die staatliche Cmissionâban'k in eine pri­vate Aktiengosellschaft umgewandelt wivd> war es Minister­präsident Liaptschew, der als erster ein eiuphatisches „lllie­­smals" hinLerriöf, und der Finauizminister wiâecholte das dloii posLNmUL immer von neuem. Mit einer Einmütigkeit, die in Liesem Laude selten oder nie beobachtet wurde, stimm­­'ten auch alle Parteien, die Zeitungen, die .Handelskammern, kurz die gesmute liffentliche Meinung in diesem Punkte mit der Regierung überein, hoffend vielleicht, daß dieser ent­schlossene Gescrintwille eines Volkes aus das FinanAkomitec ^Eiâuck machen werde. Als sich aber LrwieL, Laß das Genfer ^Komitee unnachgiebig auf eincnl Standpunkte beharrt. Laß die Transformierung der Natioualbank dnrchgefichrt lverden muß, trat in den Gsnmtern und in der Gesiunmig aller .Sgwvoristeu und ihrer Presse wie über Zlacht ein radikaler 'Wandel ein: in den der Regierung nahestehenden Blättern, swie Mir, Slowo u. a., sicht kein Wörtchen mehr von krän­kender Demütigung, Preisgchung der wirtschastlicheu Unab­hängigkeit des Lackdes n. dgl., und der FiuLnzminister wird mit der Vollmacht des Ministerrats nach Genf reisen, bezüg­lich der Transformierung der Emissionsbank in eine Aktien­­gesellschast mit darn FinaiHkomitee zu ,werhandeln", Lesser gesagt: klein nachzugebeu. Vor Tisch las man's aârs. Aber Nol lchrt beten. Auch Außenminister Burow sühnt in >deu nächsten Tagen Ml bevaristoheuden Session des Völkerbundes nack) Gens. Wie eS ausdrücklich l)eißt, wird er dort mit Leu Telegieckeir JugoslawielÄ^ Rumäniens und GriechonlanLs wichtige Be­­sprschungNr haben. Ein heutiges Morgeinblalt weiß zu mel­den, daß die rngMiche VerständiMng mit Rumänien bezüg­lich der Freigabe des beschlagniahmten bulgarischen Eigen­­tums, daun doch noch nicht perfekt wurde, wie der hipsige vuuräuische Gcscndte vor W-ockreu in ciiwni Interview dezi­diert erklärt ^hat. Rumänien soll rnue BodinMNMi und For­­derunzen geltond machen, die dem Abschluß der AugelLgeniheit »vc-sentlich erschdveren und in Frage stellen. Immer die gleiche BenMeppungsmekhvda, die olne Besonderheit der Machtip^oer in Bukarest zu sein scheint, beso-nders tvcnn sic einem schwa­­chereir Partner Mgenüberstehen. N.:ch langwierigen VcrhaM-ungen ist der bulga­risch-türkische .Handels- und Schiffahrt­­vertrag endlich doch zustande gekommen. Es rst der erjle Handelsvertrag, den Bulgarien seit KriegsbeWrn abschließt. Er ist von «bc^sonderer Wichtigkeit für die bulgarische Wirt­­schäft, weil die Türkei früher zu den besten Käufern für bul­­garisches GÄueide. für Pich, Milchprodukte u. a. m. Lählke. 4 « Mit den meisten anderen Stciaterr hat Bulgarien provisorische UcbereinckoMmen auf Grund geHMseitit^er MeistbegünstiMng. Ms vor etlichen Monaten wurde hier und in Belgmd mit NaM^ruck vevkünLst, allsvgleich rmch Abschlrch mit der Türkei würdknr .Handel svertragsverhcmdlungeu mit Jugoslawien eiUseHan. Tavon ist cS seither wieder Wnz ltill geworden. Wir kvbsn eben a-nf dem Balkan, wo die Stimmungen und Beziehungen so vasch um-schkagen, wie das Wetter im April. Pom ssage. Neuregelung der Oberhausvertretung der Fabriks­industrie. Die Regierung hat heute im Abgeordnetenhaus eine Novelle zum Oberhausgcsetz cinzebracht. Danach gilt fortab für die Oberhausvertre­tung der Jabr iksindustri c die folgende Norm: Der Reichsverweser ernennt zwei Ober­hau sm itgli oder aus der Reihe der durch den Landesverband Ungarischer Fabriksindu­­striellen zu diesem Zwecke durch General­­vevsammlungsbeschluß in Vorschlag ge­brachten solchen Verbandâmitgli cd ern, die bei einer iHaaideks. und GewerbekcmMer stiinm-berechtigt und zur Zahlung der KanMiergebühr venpflichtet sind. Tie Ober-­­hausmigliedschaft solcher Mitglièr dauert fünf Jehrc. Wenn ein Platz vor Wlarrf der fünf Jahre vakant wird, er- NMNt der Reichsvertveser aus der Reihe der ucfocünglichen KaMdaten cin neues Mitglied für die Dauer !wn fünf Jahren. Deurgeinäß erleiLet ß 13 dcS Oberhaus-wsetzes die Aeirde­­rung, daß die Handels- und Gewerbekammern in das Oberhaus zusammen vier Mitglieder wählen, und zwar zwei Kaufleute und zwei Kleingewerbetreibende. Von den ins Oberhaus gewählten Kauslvuivn und Kleingewerbetreibenben muß se einer der Budapesrer, von den beiden anderen aber seder einer anderen Provinzkammer als Mitglied angchoren. Die auf Grund des gegenwärtigen Gasetzes zu wählenden Oberhaus­mitglieder werden das erstemal von deir nenzuwählenbcn Elektorén innerhalb von drei Monaten rwch dem Jnsleben­­treterr des Geseßes zu ivählen sein. Der Geisetzentwurs enthält ferner die Bestimmung, daß dem Oberhause fortab von Amts wegen auch der Präsident der Landes-Arbeiterversiche­­rungskafjse angehören wird. Der Gesetzentwurf iiber das Bürgerliche Gesetzbuch. Justizminvster Dr. Paul Pesthß hat in der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses den Gesetzentmurf über Las Bürgerliche Gesetzbuch Ungarns eingereicht. Das Gesetzbuch enthält 2171 Paragraphen :ull> -umfaßt Las «Mze Gá des allgemeinen Zivilrechts. Auf diesem ge­­tualiigen Rechtsgäbiet waren, bisher nur in bezug auf einzelne Details geischricbenc Rechtsnormen vorhauLeu, Lagc-geic gab es keineü Kode;, der diese zu einem -System vereinigt hätw. Das Gericht urteilte auf Grund ^s Tripaâum Werböczys, des Gewohnheitsrechts, das sich im La-nse der Jahrhunderte ausgsstaltet iMtc, llnd zum Teil auf Gnurd des am Anfang des XIX. Jahrhunderts cntst-andenen üsterreichischen Bür-ger­­li-cheir GesGbllchas, 'Los nach Lcr ZNicderringun-g des 1848cr AreilMtAkampfes zur Zeit -des AbsâtisWus, auf dem ganzen Gebiete Les Landes — in -den sicbenbürgischen Laiwesteileu auch nach dem Ausgleiche — gültig gewesen ist. Der Mangel eines spoziellen imgarischen Gesetzbuches hat sich iuc ganzen Wirtschststsleben stark fühlbar gemacht, denn es entstand eine Rechtsunsicherheit, auch wurde die Schaffung internationaler Bezichungen schr erschwert. Das BcstrÄen zur Schaffung des Kodex reicht auf vier Jahr­­.zHntL KUvück. Das Be^'treben wurde idurch das Bei.s>7Lel Deutschlmids gasördert, wo man in der ziveiten Hchste des neuyzMcten J'ichrhunderts an Stelle Les bis dahin gültig ge­wesenen römischen Rechtes und vieler partikulärer Gesetz­­büi^r den einheitlichen!dLutschen Kodex vorbereitete. Im Jahre 1895 hat König Franz JosesI. die Bil­dung eines zur Rebigierung des ungarischen Zivilrschtskodex berufenen Komitees angeorbnet. Ter GesetzeMvurf, der das Arbeitsergebnis dieses Komitees in sich begriff, gelangte auch 1913 vor die Legislative. Seine Erhebung zur^ Gesetzeskraft wurde aber durch den Krieg und die diessM folgenden Ereignisse-verhindert. Kurz nach der Wiederherstellung der V-ersassungsnräßig­­keik, im Januar 1922 gericteu die Vovarbeiten für den Kvdex â'uerdings in Fluß, weil sich mittlerweile -ergeben hatte, daß «der Tert, -der bereits einm-il der Legislative Vorgelegen, ohne Abänderung zur -l.cgiÄatori!sck)en Verhandlung nicht -ge­eignet war, daher früher oder später uulgeaâitet, dem unga­rischen Geist entsprechender, klarer, leichter ver-ständlich ge­macht und die bestehenden Rechtssätze des «ngarischsn Gewohu­­heitsrechkcs tunlichst zur Geltung gebracht werden müßten. Die hieraus abzielcnden Arbeiten währten unter Leitung des StaalMret-ärs Tr. Bèla Szâßp vier Jahre lang und hatten den bsnte vorgelegtrn Geletzenllvmö mm Ergebnis. ! Die ersten sieben Paragraphen Les Gesetzbuches enthalten allgemeine, einleitende Bestimmungen. Diesen folgt das gesamte Systeui des Zivilrechtes rn vier Teilen. Der erste Teil, aus 423 Paragraphen bestehend, enthält das Per­sonen- und Fam i l i--n rc cbt. In dieieNl Teil ist von den physischen und juristischen Personen, vom Vermögens­­tMerecht, von der Verwondtschyt, von denr Rechtsverhältnis der Mindersährigeu, von der elterlichen Gewalt und der Vormund­schaft, schließlich von der Kuratel die Rede. Dieser Teil be­handelt Las Bereinsrecht und Las Fundations-Privatrecht. sowie das im G.-A. XX: 1877 enthaltene Vormundschastsrcchi, befaßt sich jedoch weder mit der Verlobung noch mit der Schließung und Trennulrg der Ehe, sondern läßt in diesem Belange die Bestimmungen Les G.-A. XXXl: 1894 unberührt. Der zweite'Teil haick-clt in 514 Pamizra-phen vom ding­lichen Recht. Tiefer Teil faßt in erster Reihe die auf die wiLtigste Institution des dinglichen Rechtes, das Eigen­­tumsrecht bezüglichen B Stimmungen zusamnien. In diese:: Kreis wurden auch Rechtsnormen über Dinge über den Besitz und über den Schutz des Besitzes ausgenommen. Unter dem Titel „beschränkte dingliche Rechte" befaßt sich das Gesetz­buch mit Len bisher sogenannten „Rechten auf fremde DinK, ^mentlich nut den Real- und Personalservituten, nut dem Baurccht, mit der Gruudbelastung, dem .Hhpokhekar- A. "ub dem Pfmdrecht, bei Aufnahme des ganzen Mate- G.-A. XXXV : 1927 über das Hhpochekarrecht. Dw dritte Gruppe des Moteria-lS bikden 'in diessur .^ei-te üce nLaternllen Re-chtsnomwn des Privatrechts. die kick, auf die Gru-ndbücher bez'chcn. b20 Pa-ragrapl)en L-es Obligations­­cwsts nut dem Vertrag nn allgemeinen,pnit dem Inhalt der Obü­­gatwnen, Mt dem BerWtnisse zw schsn mehreren Gläubi­­yern und ^chulÄnern, unt der UebertraMNg der ^rderé gen und Verbindlichkeiten, mit dem Aushâen der Forderun­gen râ der Verjährung befaßt, regelt dann beso-nbers die ernzeknmr VertvagshMn, die verbotenen .HoüdlmMn, die uiwMjchuldete Schädigung inch schl'-eßlich die sich aus dem Ge-i-che ergebenden übrigen Berbindli^iien. Der abschließende Teil Les Gesetzbuches, der aus 406 Paragraphen bestcht, regelt Las Erbrecht, wobei er pch auf alle ohne Zetztwillige Verfügung zustande gskâ­­-'^^lrmnten gesetzlichen Erbschaften, Äenso ms den auf wtztwrlllgcr Verfügung fußenden Erbgang bezieht. In dieser Bezichung regelt er auch die Formälitäten der Testamente , den Schlutzbestimmungen des Gesetzbuches wird aus­­gesprochen, daß über Las Jnslcbeirtreten ein bssondNLs Ge­setz verfugen wird. Dieses Gesetzes bedarf es, um bas Ma­­tcrlal des Gewtzbuches mit den Normen der übrigen Rechts­­gÄiete in Einklang bringen und die übergangsweisen B>'­­stiMMnngen auch im Gesetze seiststellen zu können. Die kodisich^rischeu Arbeiten für daS Büvgevl-iche Gesetzbuch wurdaii «ln sÄhve 1895 begonnen und unter Mtwirkuim der 'h^orrEndsteii unWrische.n Juristen! sarkqsfü^t. Dan end- MltigM Text mch die Fonni, ii: der die Vorlage fetzt erscheint, IM sie -von der Koökfi,;i-eru!nzsL«nmissi-on des JustiMinifte­­riuiW erhalten, die ge,zenwäntig unter FüHrumg des Ju-st'iz­­mliryMS T'r. Pe -sthy sunkt-ioniert. -Sie l«st«ht aus fola-en­­den M-tglicdern: SLaatssekr-etär P-aul Szâßy, Senats­­prapdent der körr-Iglichen Kurie Julius Tèrffu Mini­­fterialva-t lG-â'i-el V lad ár, Kuialrichter, SLuatá^rásident der königlichem Kurie Ar-ini-n Fodor, S-ekki-onsrat La­­dâuZ Purja, MmisterinI-sekrMr Dr. Andreas Rizsa­­lovßky, KMiolvichter Ludwig Gabona, Mr-n-Wrial­­sâetär K-olonmn T iiuy ogr-Sz ü cs, UnivexsitäWpro­­f-essor Dr. Erimund Kurtz, Un-i«vsrsitätsprosesior AleranLer Korne-lriis Tury, Rechtsanwâ Dr. Beriiha-rd Sicher­­manm imd RechtLanirmlt Dr. Johanir Nyulâßy. Der KolNiNnssian -gehonte bis vor seinem vor einiger Zeit erfolgte,i Msben auch weiland Staatss-erretär i. R.', Chef der Kabi­­mÄts-kanzisei des Reichsverwefers Dr. Richard Bartha an. _____________ VonnorskZA, 1. UârL 1923 Die Rölkerdundiuterveutio« im SxenlgotthârdfaU. Berlin, 29. Februar. M. T.-K.-B.) In einer a-üßenpoibiiischeli Umschgu des Tâ^ wird unter andsrem -so-lMtves ausgefüHrt: Die runiänische R-Lgier-urig-, innerpo'titisch unsicher, braucht autzenpol-tische Erich-lge, sedenfalls Sicherheit ii, Len bekmnteir Sipcm-nungen, und — Anlerl^e dazui Deshalb die Reise Titnlescus. Erreichen kmn er nichts. Die Reise diient nur dazu, di« Unhal tbar kc i t der Balkan­­verirâ-ge der Mach!« an Leli Tag M bringM. Bezüglich der Szentootthärd-Assäre heißt es im Artikel unter anderem: Wäre «der Bölker-buiid dV Ge.seltschaft von -gleichbercch­­tigt-err linL sich -gegenseitig glèichbehan-dstuLen Staaten, aw die er sich -i-miner -gibt und es nicht ist,, so «tv-äre alles ei-gentlicl) klar. Hier zeigt sich «beu, wie wenig der Völkerbund eine Gesellschaft -tzlcichberech­­tigtcr Staaten ist. Man sagt, Laß -hier s-ür Frankreich ein Präzedenzfall für größere JnvestigakiomHällc geschaffen werde!, soll, MiL wer känte LaMr in Frage, »venu nicht iDeutichland? Durch solche Aüethä uk-riiß die Skepsis gegen den Völkerbund verstmkt üverdeit. .Hier zeigt es sich deutiLch. daß der Lülk-erbunD -durch einseitn^ .Richtun-gen und ein­seitige Interessen benützt wird. Dicse JnvestiWtion wird âr Lcutm .Mstanöe klouulten. -Soll vielleicht De-utschlä dabei aktiv nrithelsen, Laß die Eins-oitigkei-t «vcr FriedenSvertra-B-bestiuwrunMlt gegeniKer s-eiuLm Genossen in, Weltkriege liir einem Form-awerfahven der Jnvestigai-ioi, sich auÄwirke, das -das nächste Mal gsg«, Deutschland angewendet wer'den -könnte-' Vielleickst wird im silier Berbiltdirng der «izentgottlMLer Affäre mit 'der -Optanten-frage Mischen Bethlen Mid TitnLescu iuid über beide ein Ausgang auch fiir dieße Aifsäre g-efunden. Der ULlkervurrd. Genf, 29*. Februar. sWlllff.) In u ichto f f iz ic Iler Sitzung hat das Redaktionskomitee lMtc vormittag riach Wfchluß seiner Beratung über die Schieds- und Vergleichs­verträge und liach Ueberweisung der Formu­lierung dieser Verträge an einen Unter­ausschuß nlit der Beratung der regionalen Sicher­heitsverträge begonnen, und pvar unter Zugrunde­­legung eines voi, denr englischen Kronjuristen Sir Cecil .Hurst eingebrachteil Vertrag^ntwurfes. Die Aussprache ihat ei list weilen einen vorwiegend technischen Charakter und wird erst bei Beratung der Empsehliiu­­gen, die vom Sicherheitskomitee eventuell in bezug auf eine den, Rat zustehende Initiative zugunsten des Abschlusses regionaler Sicherheitsvertröge beschlosseir werden sollten, sich Mit der politischen Seite des Problems befassen. Deutsch­land verlangt bekanntlich, daß ii, dieser .Hinsicht vom Rat kein Dr l! ck ausgeübt werden dürfe. OeKerreich. Die Streikbewegung in der Aketallinduittre. Wien, 1. Ltärz. ^Wiener Wirtliche Nachrichtenstelle.l Der Metall­arbeit e r v e rba nd hat irr Beantwortung der Mittei­lung des Wiener Jiidustrrellenvevbandcs diesem lnitgeteilt, daß bis Freit-cg früh -die Arbeiterschaft der streiikenderr Betriebe der âMachstromindustrie zu -der neueir Lage nicht Stellung irchmeii köilne, so daß die Aussperrung absolut uu - vermeidlich sei, falls die Unternehmer aus -disfem Ter­min beharren. Die Aübeit könne wieder ausgenommen werden, wenn die -sofortige Wiederaufnahme der VerhaMungen ge­sichert ist.

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