Pester Lloyd - reggeli kiadás, 1933. március (80. évfolyam, 49-73. szám)

1933-03-01 / 49. szám

Mittwoch, 1. März 1933 • 8 • PESTER LLOYB c-as Tüféresse gezeigt hat;'* das '&h mit Recht'erwarten konnte, und daß andererseits bei den Sozialdemokraten die Anerkennung fehlte, auf die ich füglich hoffen durfte- Besonders darüber muß ich mich wundern, daß jener Teil der Vorlage Angriffen ausgesetzt war, durch den das alte patriarchalische Verhältnis zwischen dem Arbeit­geber und dem Arbeitnehmer nunmehr durch eine genaue Festsetzung der Rechte der landwirtschaftlichen Arbeiter­schaft a,uf ihren Arbeitslohn abgelöst wird. Die Vorlage ist außerordentlich sorgsam vorbereitet worden, und es Regt ihr kein politisches Motiv zugrunde. Was die Be­schwerde der Sozialdemokraten betrifft, daß die Ärheifs­­gerichtsbarkeit noch immer beim Verwalhrngsgericht be­lassen wurde, so muß ich erklären, daß ich während meines zehnjährigen Verwaltungsdienstes immer gefunden habe, daß die Verwaltungsbeamten auf der Höhe ihrer Aufgabe stenen. Ich kann mir das MmderheitsVolum nicht zu eigen machen und da diese Vorlage für sich selber spricht und durch kleine Ertölge kleinen Leuten große Hilfe bieten will, bitte ich um ihre Annahme. (Allgemeine Zustimmung rechts.) Vizepräsident Dr. Czettler enünziiert« nach der Rede des Ministers, daß er nachträglich aus dem stenographi­schen Protokoll festgestellt habe, daß Abgeordneter Kabók ■während der Rede des Abgeordneten Pékár einen belei­digenden Zwischenruf gemacht hat, wofür er ihm nach­träglich den Ordnungsruf erteilte. Jetzt erbat sich > Justizminister Dr. Lázár das Wort, um die juridischen Beziehungen der Vorlage zu beleuchten, da er diese, gemeinsam mit dem Aoker­­bauminister ausgearbeitet hatte. Was die Einwendung betrifft, sagte der Minister u. a., daß diese Vorlage nur ein Brocken sei, so müsse man bedenken, daß in der gegenwärtigen Krise auch eine kleine- Hilfe viel bedeutet. Ich erachte es für meine Pflicht, die rechtlichen Hinder­nisse der Geltendmachung der landwirtschaftlichen Ar­beitslöhne zu beseitigen. Vom juristischen Gesichtspunkt ist diese Vorlage besonders interessant. Der Grundbesitzer wird verpflichtet, sich darum zu kümmern, daß die Ar­beiter den rechtmäßig afogedienten Lohn pünktlich er­halten. Ich bin überzeugt, daß die landwirtschaftlichen Arbeiter der Regierung für diese Vorlage Dank wissen werden und möchte betonen, daß im Hinblick auf den Schutz der landwirtschaftlichen Arbeitslöhne in anderen Staaten seit 1907 kein neuer Schrilt erfolgt ist. Es be­steht ein wesentlicher Unterschied zwischen der indu­striellen und der landwirtschaftlichen Arbeiterschaft. Bei der landwirtschaftlichen Arbeit gibt es einen unberechen­baren Faktor, die Natur, die Vorsehung, die eingreift in das Arbeitserträgnis. An diesem Unsicherheitsfaktor müs­sen Arbeitnehmer und Arbeitgeber -gleichermaßen parti­zipieren. Der Minister reflektierte noch auf die verschiedenen iBemerkungen der einzelnen Redner und erklärte, daß die Sozialdemokraten, so oft eine große soziale Frage zur Verhandlung stehe, jedesmal das. allgemeine geheime Wahlrecht a(s Wunderheilmittel. empfehlen. Er wisse aber aus Erfahrung, daß man mit Wundermitteln nicht heilen könne, und er glaube zusammen mit dem Aaker­­bauminister feststellen zu können, daß durch diese Ge­setzesvorlage ein weiterer Ziegelstein zum Neubau der iNatiorjgelegt werde. (Allgemeine Zustimmung rechts.) In der Spezialdcbatte, an der sidh die Abgeordneten Malasits (Soz.), Dr. Simon (Einheit), Baron Inkey (Un­­aibh. Lw.), Jiustizminister Dr. Lázár und Berichterstatter Dr. Rubinek beteiligten, hat der Entwurf, abgesehen von einigen belanglosen Amendements, nur an einer einzigen Stelle wesentliche Änderungen erfahren. Im Sinne des Originaltextes nänilicjh wäre der Land­wirt, im Falle berechtigter Zweifel darüber, ob der Ar­­der das Refera t inne hatte, beleuchtete die Grund-züge der Arbeitern auch pünktlich nachkommen wird, berechtigt, die fälligen Beträge bei der Gemeindevorstehung zu deponieren. Über Antrag das Berichterstatters wurde nun der Text dahin geändert, daß in soldhen Fällen der Land­wirt berechtigt sein wird, die fälligen Beträge zu Lasten des Arbeitunternehmers unmittelbar an die Arbeiter aus­­zufolgen. Dem Ackerbauminister und dem Justiizminister wur­den nach Erledigung des Entwurfes von rechts lebhafte Ovationen bereitet. Das Haus trat sodann in die Verhandlung des Ge­setzentwurfes über die Rationalisierung der Verwal­tung ein. Abgeordneter Dr. Mikecz (Einli.j, bei!Unternehmer seinen Verpflichtungen gegenüber den Vorlage und führte unter anderem folgendes aus: — Das Hauptziel der Vorlage besteht in der Ver­einfachung und der Demokratisierung der Verwaltung. Die Änderung der äußeren Lebensverhältnisse läßt diese Teil­reform als unumgänglich notwendig erscheinen. Die Vor­lage vereinfacht die Rechtsmittel in Vcrwaltungssache <, entlastet die Zentralbehörden nach Möglichkeit, und durch diese Entlastung wird' den Ministerien die oberste Leitung und Erhöhung der Kontrolle des gesamten Staatsverwaltungsapparats möglich gemacht. Ein beson­deres Verdienst der Vorlage besteht darin, daß die Zahl der Rechtsmittel auf der ganzen Linie beschränkt wird, wodurch die Erledigung der konkreten Angelegenheiten beschleunigt wird. Im allgemeinen ist in jeder Verwai­­tungssadhe bloß eine einmalige Berufung zugelassen, aus­genommen die Fälle, in denen bestehende gesetzliche Vor­schriften verletzt wurden. Außerordentlich wichtig ist, daß die Vorlage die Kompetenzen der einzelnen Verwaltungs­behörden genau festsetizt. Abgeordneter Büchler (Soz.) beschäftigte sich in einstündiger Rede mit den nach sei­ner Auffassung antidemokratischen Bestimmungen der Vorlage. Heute sei die Stühlrichter- und Gendarmerie­- hcrrschaft -noch viel-schlimmer als vordem Kriege. Ehe-­­dem, wurden die Nationalitäten unterdrückt, heute richte sich die Unterdrückung ausschließlich gegen das ungarische Volk. Abgeordneter Jánossy (Einh.)j Wer da behauptet, daß Ungarn früher die Nationali­täten unterdrückt hat, der fälscht die Geschichte. Die Dynastie hat die Nationalitäten gegen die Ungarn äuf­­gchelztl , ' ' * . Abgeordneter Büchler: Was der Innenminister mit diesem Entwurf beab­sichtigt, ist keine glückliche Idee. An Stelle der verschie­denen Appellationsforen soll nur ein einziges geschaffen werden, woduroh die Landbevölkerung neuen Vexationen ausgesetzt wird. Im weiteren Verlaufe beklagte sich der Redner über die Diktatur der Notare in den Dörfern und unterbreitete zwei Amendements, wonach einerseits die Beschränkung der Appellationsforen sich nicht auf die Beschlüsse der Parteiorganisationen erstrecken soll; an­dererseits möge dieSe Vorlage zurückgezogen und durch eine neue, auf völlig demokratischer Grundlage ersetzt werden. Mit Rücksicht auf die vorgerückte Stunde wurde die Debatte abgebrochen und der Präsident stellte den Tages­­ordnungsantrag für die morgige Sitzung. Im Sinne dieses Antrages soll morgen die Generaldebatte über, die Ratio­­nalrsieriirtg der Verwaltung fortgesetzt werden. In der hierüber abgeführten Debatte sprach zunächst Abgeordneter Kabók (Soz.), der den Antrag einbrachte, morgen vorerst die Motivie­rung des Antrages Pcyer betreffend die provisorische Unterstützung der Arbeitslosen aozuhören. Anlaß zu die­sem Antrag gab die ungerechtfertigte Verteuerung der BrotprcSse, die der Redner als ein schweres und unmora­lisches Attentat auf die Konsumenten bezeichnet«. Abgeordneter Dr. Kelemen (Ein.), der nach ihm sprach, teilte die’.Ansichten des Abgeord­neten Kallók üiber die Brotverteuerung und lenkte die Aufmerksamkeit der Regierung auch seinerseits auf diese gewissenlosen Machinationen, der Bäckermeister, wobei er der Hoffnung Ausdruck verlieh, daß die Regierung mit diesen Mißbräuchen schleunigst auf räumen werde. Ansonsten stimmte er dem Präsidialantrag zu. Abgeordneter Leonhard Lang (Unabh. Landw.) beantragte, das Haus möge seine nächste Sitzung morgen vormittags 10 Uhr äbhalteri. Die Abendsitzüngen, sagte er u. a„ haben sich in der Praxis nicht bewährt, die Mit­glieder der Regierung nehmen an diesen Sitzungen nicht LEIPZIGER FRÜHJAHRSMESSE 1933 Beginn 5. März ffW« Al*e Auskünfte erteilt der Ehrenamtliche Vertreter: Herr Direktor OTTO (3UHRAUER, Budapest, Teréz­­körut 46, Telephon: 23-9-81 und das LSIPZH5ER MESSAMT, Leipzig. • 3663 teil, und jedenfalls'müßte an Interpellationstagen der Be­ginn der Sitzungen auf 'die Vormittagsstunden verlegt werden. (Lebhafte Zustimmung irrt ganzen Hause.) Red­ner brachte sodann angebliche Atrozitäten bei der Wahl­agitation in Jászberény zur Sprache und verlas ein Pro­tokoll, wonach 25 Personen durch die Polizei verletzt worden seien. Abgeordneter Endre (Einheit) sprach über die Vorbereitungen zum Weltjamboree in Gödöllő, an dem etwa 35.000 bis 40.000 Pfadfinder teil* nehmen werden und schilderte dann die umfassenden Vorbereitungen, die zu dieser Veranstaltung getroffen werden. Das Haus nahm den Tagesordnungsanirag. des Prä­sidenten an und wird in der morgigen, um 5 Uhr nach­mittags, stattfindenden. Sitzung um 7 Uhr abends auf die Interpellationen übergehen. Nunmehr ergriff, Abgeordneter Dr. -Szilágyi (Einheit) das Wort und wies die Behauptungen des Abgeordneten Lang zurück, indem er erklärte, daß die Wahlvorberei­tungen in Jászberény in mustergültiger Ordnung vor sich gehen, und daß keinerlei Atrozitäten begangen worden seien: Nach einer kurzen Replik des Abgeordneten Lang wurde die Sitzung um dreiviertel 10 Uhr geschlossen. Der Brand im deutschen Reichstagsgebäude. \ ..Tü: •YiűxííT- V”’. rv s . ...... , - Die Notverordnung. Berlin, 28. Februar. (Wolff.) Auf Grund des Artikels 48, Absatz 2 der Redphsverfassung wird zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdenden Gewaltakte folgendes ange­ordnet: §L ■ Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reiches werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der. persönlichen Freiheit, ' .des Rechtes der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Vcrsammlungs­­rechts, Eingriffe in. das Brief-, - Post-, Tclegraphcn­­und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haus­suchungen und von Beschlagnahmen, sowie Be­schränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hiefür bestimmten gesetzlichen Grenze zulässig. § 2. Werden in einem Lahde die zur Wiederher­stellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen nicht getroffen, so kann die Re­gierung insoweit die Befugiiisse der obersten Lan­­desbehördc vorübergehend wahrnehmen. § 3. • Die Behörden der Länder und Gemeinden (Ge­meindeverbände) haben den auf Grund des § 2 er­lassenen ; Anordnungen der Reichsregierung im Rah­men ihrer Zuständigkeit Folge zu leisten. § 4. Wer den von den obersten Landesbehörden oder den ihnen nachgeordrieten Behörden zur Durch­führung, zu dieser Verordnung erlassenen Anord­nungen oder den von der Reichsregierung gemäß § 2 erlassenen Anordnungen zuwider handelt, oder wer zu solcher Zuwiderhandlung auffordert oder aufreizt, wird, soweit nicht die Tat nach anderen Vorschriften mit einer schwereren Strafe bedroht ist, mit Gefängnis nicht unter einem Monat, oder mit einer Geldstrafe von 150 bis 15.000 Mark bestraft. Wer durch Zuwiderhandlung nach Absatz 1 eine gemeine Gefahr für Menschenleben herbeiführt. wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter 6 Monaten, und wenn die Zuwiderhandlung den Tod eines Menschen ver­ursacht, mit dem Tod, bei den mildernden Umstän­den mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren bestraft. Daneben kann auch auf Vermögenseinziehung er­kannt werden. Wer zu einer gemeingefährlichen Zuwiderhand­lung (Absatz 2) auf fordert oder anreizt, wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gefäng­nis nicht unter drei Monaten bestraft, §5. Mit dem Tod sind die Verbrechen zu bestrafen, die das Strafgesetzbuch in den §§ 81 (Hochverrat), 229 (Giftbeibringung), 307 (Brandstiftung), Sit (Ex­plosion), 312 (Überschwemmung), 315 Absatz 2 (Beschädigung von Eisenbahnanlagen), 321 (gemein­gefährliche Vergiftung) mit lebenslangem Zuchthaus bedroht. Mit dem Tod oder, soweit nicht bisher eine schwerere Strafe angedroht ist, mit lebenslangem Zuchthaus bis zu 15 Jahren wird bestraft: 1. Wer cs unternimmt, den Reichspräsidenten oder ein Mitglied oder einen Kommissar der Rcichs­­rcgicrung, oder einer Landesregierung zu töten oder der zu einer solchen Tötung auf fordert, sich erbietet, ein solches Erbieten annimmt, oder eine solche Tö­tung mit einem anderen verabredet. 2. Wer in den Fällen des Paragraphen 115 Ab­satz 2 des Strafgesetzbuches (schwerer Aufruhr) oder des Paragraphen 125 Absatz 2 des Strafgesetz­buches (schwerer Landfriedensbruch) die Tat mit Waffen oder in bewußtem und gewolltem Zusam­menwirken mit einem Bewaffneten begeht. 3. Wer eine Freiheitsberaubung (§ 239 des Strafgesetzbuches) in der Absicht, begeht, sich des dér Freiheitsberaubten als Geisels in politischem Kampfe zu bedienen. § 6-Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver­kündigung in Kraft. Berlin, 28. Februar. (Bud. Korr.) An zuständiger Stelle wird erklärt, daß die Regierung nur in der Erkenntnis der höchsten Gefahr sich zu der Verordnung zum Schutze von Volk und Staat entschlossen habe. Im Reichskabinett habe völlige Ein­mütigkeit darüber bestanden, daß diese Verordnung um­gehend erlassen werden müsse. Der Wahlkampf als solcher solle dadurch nicht behindert werden. Die Regie­rung sei aber Meinung, daß trotz der Wahlen diese Ver­ordnung erlassen werden müsse, weit tatsächlich Gefahr für' Volk und Staat beständen 'habe und noch besiehe. Es sei begründeter Verdacht vorhanden, daß die kommunisti­sche Aktion fortgesetzt werde. Die Zentrale dieser Aktion sei möglicherweise bereits von Berlin ibrtverlegt worden.

Next